Kanton Zürich Bildungsdirektion biz Oerlikon Kontakt: biz Oerlikon, Dörflistrasse 120, 8090 Zürich Telefon 043 259 97 00, [email protected] Obligatorischer Informations-Anlass (OIA) Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 22. April 2015 Kanton Zürich Bildungsdirektion biz Oerlikon Module und Handlungskompetenzen (Gültig ab Aug. 2013) Validierungsverfahren Logistiker/Logistikerin EFZ Berufsfeldübergreifende Module 1 Beschaffung 2 Produktion 3 Distribution 4 Entsorgung 6 Transport 7 Kommunikation Informatik 8 Arbeits- und Betriebs-sicherheit 9 Kundendienst Berufsfeldspezifische Module Berufsfeld Lager 10L Lagerung Berufsfeld Distribution 10D Distribution Berufsfeld Verkehr 10V Verkehr 5 Lagerung Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Anforderungsprofil Validierung Allgemeinbildung Selbstkompetenz Methodenkompetenz Sozialkompetenz Rezeptive Kompetenz Produktive Kompetenz Normative Kompetenz Interaktive Kompetenz A1 flexibel sein, neue Situationen als positive Herausforderung wahrnehmen A2 gerne Leistung erbringen, eigene Stärken und Ressourcen kennen A3 Ansprüche an sich selber stellen, sich selbst kritisch wahrnehmen A4 erfolgreich ein Team führen oder ein Projekt leiten B1 eine schwierige Situation gut informiert und kompetent meistern B2 Menschen anleiten und Aufgaben effizient organisieren B3 trotz divergierenden Erwartungen und Interessen strukturiert und zielgerichtet vorgehen, Prioritäten setzen B4 einen Gruppenkonflikt durch Kooperation entschärfen, gemeinsam Lösungen erarbeiten C1 eine schwierige Situation meistern dank der Fähigkeit, auf andere einzugehen C2 andere motivieren, für eine Sache begeistern C3 anderen helfen, ihren Platz und ihre Rolle zu finden C4 zwischen Personen oder Parteien vermitteln Bestehensnorm EFZ: mindestens 7 Teilkompetenzen und jeden Buchstaben und jede Ziffer einmal erfüllt (entspricht rund 60% der 12 Teilkompetenzen) Das Fachgespräch wird in Standardsprache (Hochdeutsch) geführt. Bestehensnorm EBA: mindestens 3 Teilkompetenzen und jeder Buchstabe (A, B, C) einmal erfüllt Das Fachgespräch wird in Standardsprache (Hochdeutsch) geführt. Bildungsdirektion 2/2 Anregungen für das Nachweisen der Kompetenzen Die unten aufgeführten Situationen basieren auf dem Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht 2006 und sind als Anregungen zu verstehen. Sie liefern Themenbeispiele, mit deren Hilfe die Kandidatinnen und Kandidaten die Anforderungskriterien nachweisen können. Persönlicher Kontext: - Die eigene Rolle im familiären Umfeld und verschiedene Formen des Zusammenlebens unter Einbezug der rechtlichen und sozialen Aspekte wahrnehmen Die eigene Rolle als Mieterin/Mieter oder Eigentümerin/Eigentümer einer Immobilie/Wohnung und damit verbundene rechtliche und wirtschaftliche Folgen wahrnehmen Als Konsumentin/Konsument unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung eine verantwortungsbewusste und überlegte Haltung einnehmen In Bezug auf das eigene kulturelle Leben und auf dasjenige des eigenen Umfelds eine reflektierte Haltung einnehmen Bei Entscheidungen des täglichen Lebens eigene Werthaltungen einbeziehen etc. Beruflicher Kontext: - Arbeitsrechtliche Herausforderungen als arbeitnehmende Person bewältigen Die eigene berufliche Vorsorge- und Versicherungssituation in Bezug auf verschiedene Risiken regeln Die Sicherheit der eigenen beruflichen Situation in Beziehung zu wirtschaftlichen, technologischen und ökologischen Entwicklungen der eigenen Branche setzen Das eigene berufliche Handeln den verschiedenen Erwartungen innerhalb und ausserhalb des Betriebes anpassen etc. Gesellschaftlicher Kontext: - Gestaltungsmöglichkeiten eines politischen Systems nützen Mit staatlichen Organen und Institutionen zusammenarbeiten Differenziert Stellung nehmen zu Positionen von Interessengruppen in Bezug auf politische oder wirtschaftliche Themen von regionaler, kantonaler,nationaler oder internationaler Bedeutung Vereinigungen auf politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Ebene in die eigene Lebensgestaltung mit einbeziehen Mit den Herausforderungen einer interkulturellen Gesellschaft umgehen etc. Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Anerkennung der Allgemeinbildung im Validierungsverfahren Die Allgemeinbildung wird bei eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen einer gleich langen oder um ein Jahr kürzeren Grundausbildung sowie beim Nachweis folgender, abgeschlossener Vorbildungen anerkannt (Liste gemäss Empfehlung Nr. 17 der SBBK/SDBB Kommission Qualifikationsverfahren vom 10. September 2010). Ebenso werden Abitur- und Berufsabschlusszeugnisse anerkannt, die in einem EU-Land ausgestellt worden sind, wenn das Land zum Zeitpunkt der Ausstellung Mitglied der EU war. Andere ausländische Diplome müssen beim Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI (www.sbfi.admin.ch) zur Gleichwertigkeitsprüfung eingereicht werden. Der Chefexperte Validierung Allgemeinbildung entscheidet abschliessend über die Dispensation. Bahn- und Postberufe Absolvent Junior-Praktikum Bahnbetriebsdisponent abgeschlossene Verkehrsschule Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen Arztgehilfe DVSA mit Röntgenberechtigung Betagtenbetreuer SODK Dentalassistent FZ Kanton Luzern dipl. Krankenpfleger AKP, IKP, KWS oder PsyKP Medizinischer Laborant SRK dipl. Podologe SRK Sozialagoge - Landwirtschaftliche Berufe Bereiter Gemüsebauer Käser Molkerist Obstbauer Obstverwerter Pferdepfleger Weinküfer - Lehrdiplome Handarbeit Hauswirtschaft Kindergarten (3-jähriges Seminar) pädagogische Hochschule - Mittelschulabschlüsse Attest IMS-F / IMS-B Diplommittelschulen 3- oder 4-jährig Fachmaturität Gymnasiale Maturität Handelsmittelschule (VHS) - Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Anrechenbare Vorbildung (Stand April 2013) Validierungsverfahren Logistiker / Logistikerin EFZ Im Rahmen der Dossiererarbeitung können die Teilnehmenden im Validierungstool angeben, welche Kompetenzen sie bereits im Rahmen einer formellen Ausbildung erworben haben. Bei folgenden Ausbildungen können Module angerechnet werden: - Detailhandelsfachmann / -fachfrau EFZ resp. gelernte/r Detailhandelsangestellte/r Logistikpraktiker/in Logistiker/in EBA Lokführer/in Postangestellte/r Rangierer/in Recyclist/in EFZ resp. gelernte/r Recyclist/in Strassentransportfachmann / -fachfrau EFZ resp. gelernte/r Lastwagenführer/in Folgende Module werden angerechnet: Module 1 2 3 4 5 6 Detailhandelsfachmann/-fachfrau EFZ gelernte/r Detailhandelsangestellte/r Logistikpraktiker/in 7 8 X 9 10L 10D 10V X X Logistiker/in EBA X Lokführer/in X Postangestellte/r X Rangierer/in Recyclist/in EFZ gelernte/r Recyclist/in Strassentransportfachmann/-fachfrau EFZ gelernte/r Lastwagenführer/in X X X X X X X X X X Die vorliegende Anrechnungsgrundlage wurde durch die OdA-Vertretungen (SVBL) im Aufbauprojekt des Kantons Zürich erstellt. Kanton Zürich Bildungsdirektion biz Oerlikon Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ Praxisbesuch Logistiker/in EFZ Stand Mai 2013 Es können am Praxisbesuch max. 4 Module gezeigt werden. Der Praxisbesuch dauert im Normalfall bei 4 Modulen 2h (pro Modul 30min). Werden weniger Module gezeigt, wird die Zeit angepasst (3 Module 1h30min, 2 Module 1h). Es werden grundsätzlich keine Praxisbesuche bei nur einem Modul durchgeführt, da der Aufwand dafür zu gross wäre. Deshalb müssen mind. zwei Module gezeigt werden, wenn die Kandidatin/der Kandidat einen Praxisbesuch wünscht. Im Berufsfeldbereich Lager ist ein Praxisbesuch möglich für Modul: • • • • 1 5 6 10L Beschaffung Lagerung Transport Lagerung Im Berufsfeldbereich Distribution ist ein Praxisbesuch möglich für Modul: • • • • 1 3 6 10D Beschaffung Distribution Transport Distribution Im Berufsfeldbereich Verkehr ist ein Praxisbesuch möglich für Modul: • • • • 1 5 6 10V Beschaffung Lagerung Transport Verkehr Kanton Zürich Bildungsdirektion biz Oerlikon Validierungsverfahren Logistiker/Logistikerin EFZ Aufbau der Module (Handlungskompetenzen) und Selbstbeurteilung Die Module 1 - 10 sind vom Prinzip her alle gleich aufgebaut. Jedes Modul hat einen Namen, der aus einer Zahl und der Bezeichnung der Handlungskompetenz besteht. Die Nummern in Klammern stellen den Bezug zur Bildungsverordnung bzw. dem Qualifikationsprofil 1 Logistiker / Logistikerin EFZ dar. Des Weiteren besteht jedes Modul (Handlungskompetenz) aus einer bestimmten Anzahl von Präzisierungen (Handlungskompetenzen). Bei der Selbsteinschätzung beurteilen Sie für jede Präzisierung (Handlungskompetenz), wie viel Erfahrung Sie haben bzw. wie gut Sie die Handlungskompetenz erfüllen. Modul 1 Beschaffung Trifft nicht zu Trifft eher nicht zu Trifft eher zu Trifft zu 1 zeigt die Bedeutung der Logistik für die Wirtschaft auf (QP 1.1) 2 setzt die Ziele der Logisitk im eigenen Bereich um (QP 1.1) 3 bestimmt wertschöpfende Tätigkeiten in der Logistik (QP 1.1) 4 erklärt die ökonomischen und ökologischen Anforderungen der Logistikkette im Berufsfeld (QP 1.1) 5 bestimmt die Lagerbedingungen nach Art und Beschaffenheit der Güter (QP 1.2) 6 beschreibt den Bestellablauf/Bestellprozess im eigenen Bereich (QP 1.2) 7 ist in der Lage, Bestellformulare selbständig auszufüllen (QP 1.2) 8 koordiniert die störungsfreie Annahme von Gütern gemäss den betrieblichen Vorgaben (QP 1.2) 9 wendet die notwendigen Schritte für die einwandfreie Identifikation einer Lieferung an (QP 1.2) 10 führt die vollständige Wareneingangskontrolle unter Beachtung aller fachlichen Vorgaben durch. (QP 1.2) 11 erklärt anhand eines Beispiels die Begriffe Brutto, Netto und Tara (QP 1.3) 1 Das Qualifikationsprofil Logistiker/in EFZ finden Sie unter www.sbfi.admin.ch unter Berufsverzeichnis. Bildungsdirektion 2/2 12 überprüft fachgerecht die Menge von Gütern unter Verwendung der branchenüblichen Mess- und Zählinstrumente (QP 1.3) 13 erklärt die Auswirkung falsch erfasster oder gezählter Mengen für den Betrieb (QP 1.3) 14 verbucht die Daten von Lieferungen korrekt im ERP/Warenbewirtschaftungssystem (QP 1.3) 15 wendet vorgegebene Kontrolltechniken (Voll- und Stichprobenkontrollen) bei der Prüfung von Gütern sicher und selbständig an (QP 1.3) 16 stellt mögliche Beschädigungen an Gütern fest (QP 1.3) 17 dokumentiert Schäden und reagiert nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben (QP 1.3) 18 beurteilt die Tauschbarkeit von Gebinden fachgerecht gemäss Poolvorgaben (QP 1.4) 19 beschreibt das korrekte Vorgehen bei fehlerhaften Tauschgebinden (QP 1.4) 20 ordnet den verschiedenen Arten von Mehrweggebinden einem Verwendungzweck zu (QP 1.4) Kanton Zürich Bildungsdirektion biz Oerlikon Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ Musterlupe Lupenvorlage Modul 1 Beschaffung Diese Vorlage soll Sie in der Erstellung Ihrer Lupe im Validierungs-Tool unterstützen. Den Lupentext können Sie in Textform vorbereiten. Anschliessend können Sie die Inhalte ins Online-Formular kopieren. Anleitung zur Lupe Warenannahme Aufgabenstellung Sie führen eine Warenannahme durch. Beschreiben Sie Ihr Vorgehen und begründen Sie Ihre Aussagen unter Beachtung der folgenden Fragen. 1. Was beachten Sie bei der Erstkontrolle der Anlieferung? 2. Welche Sicherheitsvorschriften beachten Sie vor und beim Entladen des Fahrzeuges? 3. Wie gehen Sie bei Unregelmässigkeiten (z.B. Schäden oder verdorbene Güter) vor? 4. Nach welchen Kriterien beurteilen Sie die Tauschbarkeit von Gebinden? Ihre Selbstbeurteilung Ihre Selbstbeurteilung ist folgendermassen ausgefallen: trifft nicht zu 1 zeigt die Bedeutung der Logistik für die Wirtschaft auf (QP 1.1) X 2 setzt die Ziele der Logisitk im eigenen Bereich um (QP 1.1) X 3 bestimmt wertschöpfende Tätigkeiten in der Logistik (QP 1.1) X 4 erklärt die ökonomischen und ökologischen Anforderungen der Logistikkette im Berufsfeld (QP 1.1) 5 bestimmt die Lagerbedingungen nach Art und Beschaffenheit der Güter (QP 1.2) trifft eher nicht zu trifft eher zu X X trifft zu Bildungsdirektion 2/6 6 beschreibt den Bestellablauf/Bestellprozess im eigenen Bereich (QP 1.2) X 7 ist in der Lage, Bestellformulare selbständig auszufüllen (QP 1.2) X 8 koordiniert die störungsfreie Annahme von Gütern gemäss den betrieblichen Vorgaben (QP 1.2) X 9 wendet die notwendigen Schritte für die einwandfreie Identifikation einer Lieferung an (QP 1.2) 10 führt die vollständige Wareneingangskontrolle unter Beachtung aller fachlichen Vorgaben durch. (QP 1.2) 11 erklärt anhand eines Beispiels die Begriffe Brutto, Netto und Tara (QP 1.3) 12 überprüft fachgerecht die Menge von Gütern unter Verwendung der branchenüblichen Mess- und Zählinstrumente (QP 1.3) 13 erklärt die Auswirkung falsch erfasster oder gezählter Mengen für den Betrieb (QP 1.3) 14 verbucht die Daten von Lieferungen korrekt im ERP/Warenbewirtschaftungssystem (QP 1.3) X 15 wendet vorgegebene Kontrolltechniken (Voll- und Stichprobenkontrollen) bei der Prüfung von Gütern sicher und selbständig an (QP 1.3) X 16 stellt mögliche Beschädigungen an Gütern fest (QP 1.3) X 17 dokumentiert Schäden und reagiert nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben (QP 1.3) X 18 beurteilt die Tauschbarkeit von Gebinden fachgerecht gemäss Poolvorgaben (QP 1.4) X 19 beschreibt das korrekte Vorgehen bei fehlerhaften Tauschgebinden (QP 1.4) X 20 ordnet den verschiedenen Arten von Mehrweggebinden einem Verwendungszweck zu (QP 1.4) X X X X X X Bildungsdirektion 3/6 Beschreiben Sie detailliert Schritt für Schritt... 1. Die Situation: Was war die Ausgangslage? 2. Ihre Aufgabe: Was waren Ihre konkreten Aufgaben in dieser Situation? 3. Ihre Handlungen und Ihr Verhalten: Was haben Sie gemacht? Wie haben Sie es gemacht? Situation: Für heute Morgen um 7 Uhr ist ein LKW-Anhängerzug der Firma XY bei uns angemeldet. Die Sendung auf dem LKW wird bei uns abgeladen und eingelagert. Aufgabe: Meine Aufgabe ist es, die Warenannahme gemäss unseren internen Vorgaben durchzuführen. Handlung/Verhalten: Um 07.50 Uhr fährt ein LKW- Anhängerzug von der Firma XY auf unser Areal. Der Chauffeur steigt aus und läuft auf unser Wareneingangsbüro zu. Der LKW wäre auf die 07:00 Uhr angemeldet gewesen. Da er 50 Minuten Verspätung hatte, bin ich unverzüglich auf den Chauffeur zugegangen, begrüsse ihn beim Vorname und frage nach ob er einen guten Start in den Tag hatte. Wir kennen uns schon gut, da er 1-mal pro Woche ein Lieferant von uns ist. Aufgrund eines Unfalls auf der Autobahn kam es zur Verspätung. Ich kann ihn umgehend abladen, da wir den nächsten LKW erst um 08.30 Uhr erwarten. Er übergibt mir seine Lieferpapiere und ich kontrolliere als erstes die Empfängeradresse. Wenn Material abgeladen wird, welches nicht für uns bestimmt ist und der Chauffeur unser Areal verlassen hat, kommt im Wareneingang ein hoher Abklärungsaufwand zu tragen. Ein LKW muss wieder bestellt werden, welcher das falsch abgeladene Material an den richtigen Empfänger liefert. Die Lieferadresse ist in diesem Fall richtig und für uns bestimmt. Jetzt weise ich ihm die Rampe 3 zu um die 8 Europaletten mit Luftfilter abzuladen. Im Lagerverwaltungssystem suche ich nach der Bestellnummer, welche auf dem Lieferschein vorhanden ist. So bin ich sicher, dass eine Bestellung für uns vorliegt. Ist die Bestellung korrekt und die Empfängeradresse stimmt steht dem Ablad nichts mehr im Wege. Der Fahrer geht nun zu seinem Fahrzeug und manövriert den LKW an die entsprechende Rampe. In dieser Zeit hole ich das Deichselgerät. Das Deichselgerät steht nicht mehr an der Ladestation, sondern auf der rechten Seite des Wareneingangs bei unserem Parkplatz. Ich drehe den Schlüssel um und mache eine Fahrzeugübernahme. Diese Fahrzeugübernahme ist wichtig, damit ich sicher bin, ein intaktes und sicheres Fahrzeug zu übernehmen. Mittlerweile ist der Chauffeur mit seinem LKW an der Rampe angedockt. Ich warte bis der Chauffeur bei mir im inneren der Lagerhalle ist. Denn nur so bin ich sicher, dass das Fahrzeug stehen bleibt. Er erscheint und ich mache das Rampentor auf. Während das Rampentor hochfährt, frage ich den Chauffeur ob er das Fahrzeug gesichert hat. Das Bildungsdirektion 4/6 heisst: Die Handbremse angezogen ist und der Keil unterlegt ist, damit der LKW während es Ablads nicht von der Rampe wegrutschen kann. Das Überfahrblech wird auf seinen Zustand sowie die Tragfähigkeit überprüft. Ein fester Sitz des Überfahrblechs ist sehr wichtig, damit ich nicht zwischen die Rampe und den LKW stürzen kann. Ich habe nun alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten und führe nun eine Sichtkontrolle durch. Dabei schaue ich auf den Zustand der Paletten und die Bodenbeschaffenheit im Innern des LKWs. Jetzt fahre ich mit dem Deichselgerät in den LKW hinein, dabei kontrolliere ich beschädigte Sendungseinheiten. Sollte dies der Fall sein, so mache ich ein Foto als Beweissicherung und würde dies auf dem Lieferschein vermerken. Diese Bemerkung müsste der Chauffeur mit unterschreiben. Bei jeder der acht Paletten, kontrolliere ich die angebrachte Adresse. Ich will vermeiden, dass ich Sendungen von einem anderen Kunden ablade. Dies würde nur unnötige Kosten und Umtriebe erzeugen. Ebenso kontrolliere ich die Europaletten auf den Zustand. Sind die Tauschkriterien erfüllt, so werde ich dem Chauffeur die Europaletten 1:1 tauschen. Eine andere Möglichkeit wäre, dem Chauffeur die zu tauschenden Paletten in Form eines Gebinde Scheines auszuhändigen. Der Spediteur hat dann die Möglichkeit, seine Paletten zu einem späteren Zeitpunkt bei uns abzuholen. Alle acht Europaletten sind nun abgeladen und ich habe keine Beschädigungen an den Paletten festgestellt. Die Paletten habe ich so platziert, dass diese auf jeder Seite gut zugänglich sind. Denn für die anschliessende Detailkontrolle brauche ich Platz um die Zählung sorgsam durch zu führen. Trotzdem nehme ich diese Sendung „Ware unter Vorbehalt, aufgrund fehlender Zeit der Detailkontrolle“ an. Für diesen Text haben wir einen Stempel, welchen wir auf den Lieferpapieren anbringen. Der Chauffeur und ich müssen die Lieferpapiere unterschreiben. Ebenso füge ich das Datum hinzu. Dem Chauffeur gebe ich eine Kopie und das Original lege ich in das Ablagefach Lieferschein. Der Chauffeur hat in der Zwischenzeit die getauschten Paletten geladen, die restliche Ladung gesichert und das Überfahrblech entfernt. Ich verabschiede mich und wünsche ihm eine gute Fahrt. Danach schliesse ich das Rampentor und gehe zurück zur Lieferung. Nun werde ich mit der Detailkontrolle beginnen. Begründen Sie Ihre Handlungen und Ihr Verhalten mit professionellen Überlegungen... 1. Warum haben Sie es fachlich und methodisch so gemacht? 2. Was wäre auch noch möglich gewesen? Fachliche/methodische Begründung: Empfängeradresse: Es ist wichtig, die Empfängeradresse zu kontrollieren, da ich bei einem falschen Ablad den Transport auf eigene Kosten zu der richtigen Firma organisieren muss. Dies erfordert viel Mehraufwand und hohe Zusatzkosten. Das Deichselgerät steht nicht mehr an der Ladestation: Wenn das Deichselgerät aber an der Ladestation steht und das Ladekabel mit dem Gerät verbunden ist, muss eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs durchgeführt werden. Bildungsdirektion 5/6 Hingegen wenn das Deichselgerät z.B. auf dem Wareneingangsplatz steht, dann handelt es sich hierbei um eine Fahrzeug Übernahme. Ich kontrolliere den Notschalter, Bremse, Not Stopp, Horn und Flüssigkeitsverlust. Anschliessend kann ich das Gerät einsetzen. So ist gewährleistet, dass ich stets ein sicheres und intaktes Fahrzeug benütze. Stelle ich einen Schaden fest, so melde ich dies unserem Techn. Dienst. Er wird den Schaden begutachten und die weiteren Schritte einleiten. Öffnen des Rampentors: Das Rampentor öffne ich erst, wenn der Chauffeur aus dem LKW ausgestiegen ist und bei mir auf der Rampe steht. Denn nur so bin ich sicher, dass das Fahrzeug nicht mehr bewegt wird. Wenn das der Fall ist, kann ich nun das Rampentor öffnen und das Überfahrblech befestigen. Beim Überfahrblech muss ich darauf achten, dass die Tragkraft ausreichend ist. Dies ist bei unserem Überfahrblech auf der Rückseite ersichtlich. Die Tragkraft beträgt 3000kg. Mein Deichselgerät hat ein Gewicht von 1‘100 kg und zusammen mit der maximalen Tragkraft von 800kg komme ich nie in den kritischen Bereich. Das Überfahrblech hat in jeder Hinsicht genügend Tragkraft. Auch der Zustand des Überfahrblechs ist wichtig, denn grössere Risse können ein Unfallrisiko darstellen. Sicherung des LKW’s: Die Sicherung (Handbremse und Keil unterlegen) ist sehr wichtig. Fahre ich mit meinem Deichselgerät in den LKW, erzeuge ich beim Abbremsen Verzögerungskräfte. Ist das Fahrzeug nicht gegen diese Art der Kräfte gesichert, so kann es sein das sich der LKW von der Rampe weg bewegt und nicht mehr mit der Rampe verbunden ist. Beim zurück fahren könnte ich zwischen LKW und Rampe hinunterstürzen und einen schweren Unfall verursachen. Nebst Sachschaden kann es auch zu einem Personenschaden führen. Aufgrund der schweren Fahrzeuge enden die Unfälle meistens schwer bis tödlich. Das will ich mit dieser Massnahme verhindern. Beweissicherung beschädigter Sendungen/Versandstücke: Stelle ich einen Schadenfall fest, so ist es unerlässlich ein Foto zu erstellen. Der Chauffeur ist anwesend um mit mir den Schaden zu begutachten. Anschliessend stelle ich unser internes Schadenformular aus, welches der Chauffeur mir mit Datum, Ort und Unterschrift gegenzeichnet. Ebenso wird auf dem Lieferschein der Vermerk des Schadens aufgeführt. Mit den Beweisfotos und den Angaben auf dem Lieferschein erleichtert es im Zweifelsfall die Schuldzuweisung. Tauschkriterien der Paletten sind nicht erfüllt wenn: • Ein Brett fehlt. • Wenn mehr als zwei Boden- oder Deckrandbretter so abgesplittert sind, dass mehr als ein Nagel- oder Schrauben Schaft sichtbar ist. • Wenn ein Brett quer oder schräg gebrochen ist. • Wenn die Markierung EUR (rechts) sowie die Zeichen einer Bahn/ Paletten Organisation (links) fehlt. • Ein Boden- oder Deckrandbrett so abgesplittert ist, dass mehr als 1 Nagel- oder Schrauben Schaft sichtbar ist. • Ein Klotz fehlt oder ist so gespalten, dass mehr als ein Nagel sichtbar ist. Bildungsdirektion 6/6 Wenn ich trotzdem Paletten tausche welche die Kriterien nicht mehr erfüllen, so verliert meine Firma wertvolles Geld. Denn die Spediteure welche unsere geschuldeten Paletten abholen akzeptieren nur solche welche diese Kriterien erfüllen. Daher ist es für mich unerlässlich diese Bestimmungen beim Paletten tausch einzuhalten. Was wäre auch noch möglich gewesen? Für den Ablad hätte ich den Handgabelhubwagen einsetzen können. Diesen benütze ich jedoch nur bei einzelnen und leichten Paletten. Der körperliche Aufwand ist bei schweren oder vielen Paletten mit dem Handgabelhubwagen erheblich grösser. Mit dem Deichselgerät kann ich den Auslad der Paletten so ergonomisch wie möglich tätigen, so dass ich meine körperlichen Belastungen minimieren kann. Reflektieren Sie Ihr Verhalten... 1. Was war das Ergebnis und wie ist es Ihnen gelungen? 2. Weshalb ist es so gelungen? 3. Welche Schlüsse ziehen Sie daraus? 1. Was war das Ergebnis und wie ist es Ihnen gelungen? Ich konnte diesen LKW fachmännisch, unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte und den internen Richtlinien annehmen. Nach der Grobkontrolle habe ich mit dem Chauffeur das Gebinde getauscht und ihn in einer dem Ablad entsprechenden Zeit, weiterfahren lassen. Mein Ergebnis der oben dargestellten Arbeit ist mir deshalb gut gelungen. 2. Weshalb ist es mir gelungen? Ich bin mir bei dieser Aufgabe sicher was zu tun ist, so dass ich jederzeit der Aufgabe gewachsen bin. Ebenso macht mir den Umgang mit den Chauffeuren grossen Spass. Die sind alle per DU und unkompliziert. Bei einem Schadenfall oder bei Unstimmigkeiten der Tauschkriterien gibt es schon manchmal Diskussionen, aber mit der richtigen Argumentation der Tauschkriterien komme ich an mein Ziel. Dieser Chauffeur konnte mir eine unversehrte Sendung zustellen, die keinerlei Probleme (Schaden, fehlende Palette oder Versandstück) aufwies. Daher war dieser Ablad für mich Routine. Ich habe alle Sicherheitsrelevanten Punkte beim Ablad beachtet, so dass ich jederzeit die Situation im Griff hatte. Ich konnte speditiv die Arbeit verrichten. Weil die Firma mich sehr gut im Wareneingang geschult hat, ist es mir gut gelungen. Unserem Betrieb ist es wichtig, dass wir eine tadellose Visitenkarte gegen aussen abgeben. Unsere tägliche Arbeit wirkt sich auch auf unsere Lieferanten aus. Sie wissen, dass wenn sie eine nicht ordnungsgemässe Lieferung an uns senden, mit Sanktionen oder Zeitverlust rechnen müssen. Dadurch haben wir grösstenteils unproblematische Lieferungen. 3. Welche Schlüsse ziehen sie daraus? Wenn ich jeden Tag mein bestes gebe, kann ich meiner Firma viel Geld sparen. Ebenso geben wir uns nach aussen als sehr kompetente Firma aus, was mir auch sehr wichtig ist. Ich mache lieber eine professionelle als eine schlechte Arbeit. Kanton Zürich Bildungsdirektion biz Oerlikon Handlungskompetenz Präzisierung (Lupenanleitung) Beschreibung Wie war die Situation? Was war meine Aufgabe? Ich beschreibe die Ausgangslage … Handlung / Verhalten … dann läuft Was habe ich gemacht? der Film mit Wie habe ich es gemacht? mir als Hauptdarsteller! Begründung Reflexion mit professionellen Überlegungen: Warum habe ich es fachlich und methodisch so gemacht? Was wäre auch noch möglich gewesen? meines Verhalten: Was war das Ergebnis und wie ist es gelungen? Weshalb ist es so gelungen? Welche Schlüsse ziehe ich daraus? Ich begründe alle Schritte im Film fachlich und methodisch zeige eine Alternative auf Ich analysiere mein Handeln in Bezug auf die gesetzten Ziele und das Ergebnis. Lerneffekt Ich-Form Kanton Zürich Bildungsdirektion biz Oerlikon Einzelcoaching Für die Phase 2, Bilanzierung, bietet Validierung nebst Seminaren auch Einzelcoachings an. Geeignet für Teilnehmende im Validierungsverfahren, die individuelle Fragen bei der Erstellung des Dossiers klären wollen. Mögliche Inhalte • Umgang mit dem Tool • klären der einzelnen Stationen im Tool • Hilfe beim Verfassen von Lupen • individuelle Unterstützung und/oder Beratung betreffend formaler Bestimmungen • individuelle Fragenklärung und/oder persönliche Beratung • u.a.m. Wann individuell je nach Bedarf Wo Validierung Wer Als Coaches stehen Ihnen Fachpersonen zur Seite, die eine zusätzliche Schulung im Bereich Validierungsverfahren genossen haben. Kosten CHF 80.– für die erste Stunde; CHF 170.– für jede weitere Stunde. Für Kandidaten/-innen wohnhaft im Kanton Zürich: Es gibt Gruppen, die gebührenbefreit sind. Nähere Informationen finden Sie unter www.berufsberatung.zh.ch. Kontakt biz Oerlikon Validierung Dörflistrasse 120 Postfach 8090 Zürich Telefon 043 259 97 00 [email protected] Kanton Zürich Bildungsdirektion biz Oerlikon Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ Juli 2014 Formell zu erwerbende Kompetenzen (zwingende Belege) Im Rahmen des Validierungsverfahrens Logistiker/in EFZ müssen gewisse Kompetenzen auf for- mellem Weg, d.h. im Rahmen einer Ausbildung an einer anerkannten Institution erworben wer- den. Die zwingenden Belege sind Bestandteil des Dossiers, d.h. sie sind dem Dossier zum Zeitpunkt der Einreichung beizulegen. Eingereichte Dossier ohne Beilage der zwingenden Belege werden an die Teilnehmenden zurückgesandt. Kompetenz „Führen von Flurförderzeugen“ Formelle Ausbildung Bemerkungen Suva* anerkannter Ausweis Beide Kategorien „Quersitzschubmaststapler“ und „Gegengewichtsstapler“ sind erforderlich. Der Beleg ist für alle drei Berufsfeldbereiche erforderlich. *unter dem Link http://www.suva.ch/ausbildungsstaetten-suva können die zugelassenen Ausbildungsstätten resp. Firmen nach- geschlagen werden. Bei der Unterkategorie ist der Gegengewicht- oder Schubmaststapler einzugeben. Belege aus nicht aufge- führten (z.B. Ausbildung eingestellt) Institutionen werden im Rahmen der formalen Dossierkontrolle (nach der Dossiereinrei- chung) abgeklärt. Für den Berufsfeldbereich Distribution ist zusätzlich ein Beleg erforderlich: Kompetenz Formelle Ausbildung „Führen eines in der Distribution verwendeten Fahrzeuges“ Fahrerlaubnis (Führerschein) Bemerkungen Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Anerkannte Anbieter für die ergänzende Bildung (Stand 25.10.2013) Die Ausbildung bzw. Abschlüsse der nachstehend aufgeführten Anbieter werden im Validierungsverfahren Logistiker EFZ / Logistikerin EFZ des Kantons Zürich anerkannt: Berufskenntnisse BZD Berufsbildungszentrum Dietikon Schöneggstrasse 12 [email protected] 8953 Dietikon www.bzd.ch Telefon 044 745 84 84 Alle Module im Angebot anerkannt. Allgemeinbildung EB Zürich Bildungszentrum für Erwachsene Riesbachstrasse 11 [email protected] Allgemeinbildung in 8090 Zürich www.eb-zuerich.ch zwei verschiedenen Telefon 0842 843 844 Angeboten Allgemeinbildung ZAG Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich Turbinenstrasse 5 [email protected] 8400 Winterthur www.zag.zh.ch Telefon 052 266 09 09 modulares Angebot bei Teilanerkennung der Allgemeinbildung Besuch der ergänzenden Bildung ausserhalb des Kantons Zürich Wir empfehlen Ihnen, bei Unsicherheit mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich Kontakt aufzunehmen. Bei Fragen zur Kostenübernahme steht Ihnen das Amt für Berufsbildung Ihres Wohnortkantons zur Verfügung. Kanton Zürich Bildungsdirektion biz Oerlikon Ablauf der Bilanzierung Eigenes Profil Lebenslauf Selbstbeurteilung Kompetenz vorhanden? Anrechenbare Vorbildungen nein Ergänzende Bildung ja Modulbearbeitung Planung Nachweis der Kompetenz Kompetenzbelegung durch Praxisbesuch Kompetenz kann nicht belegt werden Kompetenzbelegung durch Lupe schreiben Eventuell verstärken durch Belege / Dokumente nein Alle Module vollständig bearbeitet? ja Zwingende Belege angeben Sofern vorhanden, ergänzende Bildung einfügen Papierdossier zusammenstellen nein Liegen alle Belege elektronisch vor? ja Elektronisches Dossier zusammenstellen Fehlende Belege ergänzen Fehlende Belege hochladen Dossier zusammenstellen Dossier abschliessen Dossier und Antrag einreichen Antrag einreichen Kanton Zürich Bildungsdirektion biz Oerlikon Nächste Schritte – Sie erhalten eine Email mit Login-Informationen (Email Adresse bei OIA-Anmeldung angegeben) – Sie loggen sich auf der Validierungs-Website ein: www.vda.zh.ch – Sie klicken auf „Validierungsverfahren“ und wählen die Zahlungsvariante: online ( Postfinance, Visa oder Mastercard) oder Rechnung – Sie bezahlen die Anmeldegebühr von 80.- CHF – Sobald Ihr Login frei geschaltet wird, erhalten Sie eine Bestätigungs-Email – Sie können mit der Dossier-Erstellung beginnen. Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Adress- und Kontaktliste im Validierungsverfahren Logistikerin / Logistiker EFZ Stand: 1.11.2014 Das vorliegende Adressverzeichnis dient den Kandidatinnen und Kandidaten, die zuständige Ansprechperson / die zuständige Institution des Validierungsverfahrens Logistiker EFZ zu finden. Auskünfte werden nur erteilt, wenn sich die Kandidatinnen und Kandidaten im Validierungsverfahren Logistiker EFZ in der entsprechenden Phase befinden. Schritt Ansprechperson / -institution Mail Adresse Telefon Bemerkungen Phase 1: Information und Beratung Obligatorische Informationsveranstaltung biz Oerlikon Validierung [email protected] Dörflistrasse 120 Postfach 8090 Zürich 043 259 97 00 Unter www.validierung.zh.ch ist die Präsentation dazu aufgeschaltet Dörflistrasse 120 Postfach 8090 Zürich 043 259 97 00 Unter www.validierung.zh.ch sind Informationen zu den Unterstützungsangeboten aufgeschaltet 0900 000 080 Hotline Validierungstool des Kantons Zürich wählen Kantonale Prüfungskommission Logistik-Berufe, PK 20 Kontakt nur über E-Mail Mittelschul- und Berufsbildungsamt Abt. Betriebliche Bildung Montag, Mittwoch und Donnerstagvormittag anwesend Phase 2: Bilanzierung (alle Fragen zur Dossiererstellung vor Dossiereinreichung) Dossiererstellung (inhaltlich, formal) biz Oerlikon Validierung Dossiererstellung (Techn. Support) Ivaris AG Praxisbesuch Roland Huber Fach-Chefexperte [email protected] [email protected] Phase 3: Beurteilung (alle Fragen nach Dossierabschluss und -einreichung) Dossiereingang Karin Peterli [email protected] Schritt Ansprechperson / -institution Adresse Telefon Mail Bemerkungen 8090 Zürich Stand Dossierbeurteilung inkl. Beurteilungsgespräch Roland Huber Fach-Chefexperte [email protected] Kantonale Prüfungskommission Logistik-Berufe, PK 20 Kontakt nur über E-Mail Phase 4: Validierung (nach Abschluss der Beurteilung: Anmeldung zur Akteneinsicht via Validierungstool www.vda.zh.ch) Akteneinsicht, Berufserfahrung und weiteres Vorgehen Kaspar Senn Berufsinspektor [email protected] Dossierbeurteilung Roland Huber Fach-Chefexperte [email protected] Thomas Büchi Chefexperte Allgemeinbildung [email protected] Mittelschul- und Berufsbildungsamt Abt. Betriebliche Bildung Postfach 8090 Zürich Kontakt nur über E-Mail Ergänzende Bildung (Liste anerkannter Anbieter wird mit der Lernleistungsbestätigung zugestellt) Phase 5: Zertifizierung Antrag Eidg. Fähigkeitszeugnis Gabi Baumann Aktuariat [email protected] Kommission Validierungsverfahren Aktuariat Postfach 8442 Hettlingen Kontakt nur über E-Mail
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