Obligatorischer Informations-Anlass (OIA)

Kanton Zürich
Bildungsdirektion
biz Oerlikon
Kontakt: biz Oerlikon, Dörflistrasse 120, 8090 Zürich
Telefon 043 259 97 00, [email protected]
Obligatorischer Informations-Anlass (OIA)
Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ
22. April 2015
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
biz Oerlikon
Module und Handlungskompetenzen (Gültig ab Aug. 2013)
Validierungsverfahren Logistiker/Logistikerin EFZ
Berufsfeldübergreifende Module
1
Beschaffung
2
Produktion
3
Distribution
4
Entsorgung
6
Transport
7
Kommunikation
Informatik
8
Arbeits- und Betriebs-sicherheit
9
Kundendienst
Berufsfeldspezifische Module
Berufsfeld Lager
10L
Lagerung
Berufsfeld Distribution
10D
Distribution
Berufsfeld Verkehr
10V
Verkehr
5
Lagerung
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Anforderungsprofil Validierung Allgemeinbildung
Selbstkompetenz
Methodenkompetenz
Sozialkompetenz
Rezeptive Kompetenz
Produktive Kompetenz
Normative Kompetenz
Interaktive Kompetenz
A1 flexibel sein, neue Situationen als positive Herausforderung wahrnehmen
A2 gerne Leistung erbringen, eigene Stärken und
Ressourcen kennen
A3 Ansprüche an sich
selber stellen, sich selbst
kritisch wahrnehmen
A4 erfolgreich ein Team
führen oder ein Projekt
leiten
B1 eine schwierige Situation gut informiert und
kompetent meistern
B2 Menschen anleiten
und Aufgaben effizient organisieren
B3 trotz divergierenden
Erwartungen und Interessen strukturiert und zielgerichtet vorgehen, Prioritäten setzen
B4 einen Gruppenkonflikt
durch Kooperation entschärfen, gemeinsam Lösungen erarbeiten
C1 eine schwierige Situation meistern dank der
Fähigkeit, auf andere einzugehen
C2 andere motivieren,
für eine Sache begeistern
C3 anderen helfen, ihren Platz und ihre Rolle
zu finden
C4 zwischen Personen
oder Parteien vermitteln
Bestehensnorm EFZ: mindestens 7 Teilkompetenzen und jeden Buchstaben und jede Ziffer einmal erfüllt (entspricht rund 60% der
12 Teilkompetenzen)
Das Fachgespräch wird in Standardsprache (Hochdeutsch) geführt.
Bestehensnorm EBA: mindestens 3 Teilkompetenzen und jeder Buchstabe (A, B, C) einmal erfüllt
Das Fachgespräch wird in Standardsprache (Hochdeutsch) geführt.
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2/2
Anregungen für das Nachweisen der Kompetenzen
Die unten aufgeführten Situationen basieren auf dem Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht 2006 und sind als Anregungen zu
verstehen. Sie liefern Themenbeispiele, mit deren Hilfe die Kandidatinnen und Kandidaten die Anforderungskriterien nachweisen können.
Persönlicher Kontext:
-
Die eigene Rolle im familiären Umfeld und verschiedene Formen des Zusammenlebens unter Einbezug der rechtlichen und sozialen Aspekte wahrnehmen
Die eigene Rolle als Mieterin/Mieter oder Eigentümerin/Eigentümer einer Immobilie/Wohnung und damit verbundene rechtliche und wirtschaftliche Folgen wahrnehmen
Als Konsumentin/Konsument unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung eine verantwortungsbewusste und überlegte Haltung
einnehmen
In Bezug auf das eigene kulturelle Leben und auf dasjenige des eigenen Umfelds eine reflektierte Haltung einnehmen
Bei Entscheidungen des täglichen Lebens eigene Werthaltungen einbeziehen
etc.
Beruflicher Kontext:
-
Arbeitsrechtliche Herausforderungen als arbeitnehmende Person bewältigen
Die eigene berufliche Vorsorge- und Versicherungssituation in Bezug auf verschiedene Risiken regeln
Die Sicherheit der eigenen beruflichen Situation in Beziehung zu wirtschaftlichen, technologischen und ökologischen Entwicklungen der
eigenen Branche setzen
Das eigene berufliche Handeln den verschiedenen Erwartungen innerhalb und ausserhalb des Betriebes anpassen
etc.
Gesellschaftlicher Kontext:
-
Gestaltungsmöglichkeiten eines politischen Systems nützen
Mit staatlichen Organen und Institutionen zusammenarbeiten
Differenziert Stellung nehmen zu Positionen von Interessengruppen in Bezug auf politische oder wirtschaftliche Themen von regionaler,
kantonaler,nationaler oder internationaler Bedeutung
Vereinigungen auf politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Ebene in die eigene Lebensgestaltung mit einbeziehen
Mit den Herausforderungen einer interkulturellen Gesellschaft umgehen
etc.
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Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Anerkennung der Allgemeinbildung im Validierungsverfahren
Die Allgemeinbildung wird bei eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen einer gleich langen oder um ein Jahr kürzeren Grundausbildung sowie beim Nachweis folgender, abgeschlossener Vorbildungen anerkannt (Liste gemäss Empfehlung Nr. 17 der SBBK/SDBB Kommission Qualifikationsverfahren vom
10. September 2010).
Ebenso werden Abitur- und Berufsabschlusszeugnisse anerkannt, die in einem EU-Land
ausgestellt worden sind, wenn das Land zum Zeitpunkt der Ausstellung Mitglied der EU
war. Andere ausländische Diplome müssen beim Staatsekretariat für Bildung, Forschung
und Innovation SBFI (www.sbfi.admin.ch) zur Gleichwertigkeitsprüfung eingereicht werden.
Der Chefexperte Validierung Allgemeinbildung entscheidet abschliessend über die Dispensation.
Bahn- und Postberufe
Absolvent Junior-Praktikum
Bahnbetriebsdisponent
abgeschlossene Verkehrsschule
Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen
Arztgehilfe DVSA mit Röntgenberechtigung
Betagtenbetreuer SODK
Dentalassistent FZ Kanton Luzern
dipl. Krankenpfleger AKP, IKP, KWS oder PsyKP
Medizinischer Laborant SRK
dipl. Podologe SRK
Sozialagoge
-
Landwirtschaftliche Berufe
Bereiter
Gemüsebauer
Käser
Molkerist
Obstbauer
Obstverwerter
Pferdepfleger
Weinküfer
-
Lehrdiplome
Handarbeit
Hauswirtschaft
Kindergarten (3-jähriges Seminar)
pädagogische Hochschule
-
Mittelschulabschlüsse
Attest IMS-F / IMS-B
Diplommittelschulen 3- oder 4-jährig
Fachmaturität
Gymnasiale Maturität
Handelsmittelschule (VHS)
-
Kanton Zürich
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Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Anrechenbare Vorbildung (Stand April 2013)
Validierungsverfahren Logistiker / Logistikerin EFZ
Im Rahmen der Dossiererarbeitung können die Teilnehmenden im Validierungstool angeben,
welche Kompetenzen sie bereits im Rahmen einer formellen Ausbildung erworben haben.
Bei folgenden Ausbildungen können Module angerechnet werden:
-
Detailhandelsfachmann / -fachfrau EFZ resp. gelernte/r Detailhandelsangestellte/r
Logistikpraktiker/in
Logistiker/in EBA
Lokführer/in
Postangestellte/r
Rangierer/in
Recyclist/in EFZ resp. gelernte/r Recyclist/in
Strassentransportfachmann / -fachfrau EFZ resp. gelernte/r Lastwagenführer/in
Folgende Module werden angerechnet:
Module
1
2
3
4
5
6
Detailhandelsfachmann/-fachfrau EFZ
gelernte/r Detailhandelsangestellte/r
Logistikpraktiker/in
7
8
X
9
10L 10D 10V
X
X
Logistiker/in EBA
X
Lokführer/in
X
Postangestellte/r
X
Rangierer/in
Recyclist/in EFZ
gelernte/r Recyclist/in
Strassentransportfachmann/-fachfrau EFZ
gelernte/r Lastwagenführer/in
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Die vorliegende Anrechnungsgrundlage wurde durch die OdA-Vertretungen (SVBL) im Aufbauprojekt des Kantons Zürich erstellt.
Kanton Zürich
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biz Oerlikon
Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ
Praxisbesuch Logistiker/in EFZ Stand Mai 2013
Es können am Praxisbesuch max. 4 Module gezeigt werden. Der Praxisbesuch dauert
im Normalfall bei 4 Modulen 2h (pro Modul 30min). Werden weniger Module gezeigt,
wird die Zeit angepasst (3 Module 1h30min, 2 Module 1h). Es werden grundsätzlich
keine Praxisbesuche bei nur einem Modul durchgeführt, da der Aufwand dafür zu gross
wäre. Deshalb müssen mind. zwei Module gezeigt werden, wenn die Kandidatin/der
Kandidat einen Praxisbesuch wünscht.
Im Berufsfeldbereich Lager ist ein Praxisbesuch möglich für Modul:
•
•
•
•
1
5
6
10L
Beschaffung
Lagerung
Transport
Lagerung
Im Berufsfeldbereich Distribution ist ein Praxisbesuch möglich für Modul:
•
•
•
•
1
3
6
10D
Beschaffung
Distribution
Transport
Distribution
Im Berufsfeldbereich Verkehr ist ein Praxisbesuch möglich für Modul:
•
•
•
•
1
5
6
10V
Beschaffung
Lagerung
Transport
Verkehr
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biz Oerlikon
Validierungsverfahren Logistiker/Logistikerin EFZ
Aufbau der Module
(Handlungskompetenzen) und Selbstbeurteilung
Die Module 1 - 10 sind vom Prinzip her alle gleich aufgebaut. Jedes Modul hat einen Namen, der aus einer Zahl und der Bezeichnung der Handlungskompetenz besteht. Die Nummern in Klammern stellen den Bezug zur Bildungsverordnung bzw. dem Qualifikationsprofil 1 Logistiker / Logistikerin EFZ dar. Des Weiteren besteht jedes Modul (Handlungskompetenz) aus einer bestimmten Anzahl von Präzisierungen (Handlungskompetenzen).
Bei der Selbsteinschätzung beurteilen Sie für jede Präzisierung (Handlungskompetenz),
wie viel Erfahrung Sie haben bzw. wie gut Sie die Handlungskompetenz erfüllen.
Modul 1 Beschaffung
Trifft
nicht
zu
Trifft
eher
nicht
zu
Trifft
eher
zu
Trifft
zu
1 zeigt die Bedeutung der Logistik für die Wirtschaft auf (QP 1.1)
2 setzt die Ziele der Logisitk im eigenen Bereich um (QP 1.1)
3 bestimmt wertschöpfende Tätigkeiten in der Logistik (QP 1.1)
4 erklärt die ökonomischen und ökologischen Anforderungen der
Logistikkette im Berufsfeld (QP 1.1)
5 bestimmt die Lagerbedingungen nach Art und Beschaffenheit
der Güter (QP 1.2)
6 beschreibt den Bestellablauf/Bestellprozess im eigenen Bereich
(QP 1.2)
7 ist in der Lage, Bestellformulare selbständig auszufüllen
(QP 1.2)
8 koordiniert die störungsfreie Annahme von Gütern gemäss den
betrieblichen Vorgaben (QP 1.2)
9 wendet die notwendigen Schritte für die einwandfreie
Identifikation einer Lieferung an (QP 1.2)
10 führt die vollständige Wareneingangskontrolle unter Beachtung
aller fachlichen Vorgaben durch. (QP 1.2)
11 erklärt anhand eines Beispiels die Begriffe Brutto, Netto und
Tara (QP 1.3)
1
Das Qualifikationsprofil Logistiker/in EFZ finden Sie unter www.sbfi.admin.ch unter Berufsverzeichnis.
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2/2
12 überprüft fachgerecht die Menge von Gütern unter
Verwendung der branchenüblichen Mess- und Zählinstrumente
(QP 1.3)
13 erklärt die Auswirkung falsch erfasster oder gezählter Mengen
für den Betrieb (QP 1.3)
14 verbucht die Daten von Lieferungen korrekt im
ERP/Warenbewirtschaftungssystem (QP 1.3)
15 wendet vorgegebene Kontrolltechniken (Voll- und
Stichprobenkontrollen) bei der Prüfung von Gütern sicher und
selbständig an (QP 1.3)
16 stellt mögliche Beschädigungen an Gütern fest (QP 1.3)
17 dokumentiert Schäden und reagiert nach rechtlichen und
betrieblichen Vorgaben (QP 1.3)
18 beurteilt die Tauschbarkeit von Gebinden fachgerecht gemäss
Poolvorgaben (QP 1.4)
19 beschreibt das korrekte Vorgehen bei fehlerhaften
Tauschgebinden (QP 1.4)
20 ordnet den verschiedenen Arten von Mehrweggebinden einem
Verwendungzweck zu (QP 1.4)
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Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ
Musterlupe
Lupenvorlage Modul 1 Beschaffung
Diese Vorlage soll Sie in der Erstellung Ihrer Lupe im Validierungs-Tool unterstützen.
Den Lupentext können Sie in Textform vorbereiten.
Anschliessend können Sie die Inhalte ins Online-Formular kopieren.
Anleitung zur Lupe
Warenannahme
Aufgabenstellung
Sie führen eine Warenannahme durch. Beschreiben Sie Ihr Vorgehen und begründen Sie
Ihre Aussagen unter Beachtung der folgenden Fragen.
1. Was beachten Sie bei der Erstkontrolle der Anlieferung?
2. Welche Sicherheitsvorschriften beachten Sie vor und beim Entladen des Fahrzeuges?
3. Wie gehen Sie bei Unregelmässigkeiten (z.B. Schäden oder verdorbene Güter) vor?
4. Nach welchen Kriterien beurteilen Sie die Tauschbarkeit von Gebinden?
Ihre Selbstbeurteilung
Ihre Selbstbeurteilung ist folgendermassen ausgefallen:
trifft
nicht
zu
1
zeigt die Bedeutung der Logistik für die
Wirtschaft auf (QP 1.1)
X
2
setzt die Ziele der Logisitk im eigenen Bereich um (QP 1.1)
X
3
bestimmt wertschöpfende Tätigkeiten in der
Logistik (QP 1.1)
X
4
erklärt die ökonomischen und ökologischen
Anforderungen der Logistikkette im Berufsfeld (QP 1.1)
5
bestimmt die Lagerbedingungen nach Art
und Beschaffenheit der Güter (QP 1.2)
trifft eher
nicht
zu
trifft eher zu
X
X
trifft zu
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2/6
6
beschreibt den Bestellablauf/Bestellprozess
im eigenen Bereich (QP 1.2)
X
7
ist in der Lage, Bestellformulare selbständig
auszufüllen (QP 1.2)
X
8
koordiniert die störungsfreie Annahme von
Gütern gemäss den betrieblichen Vorgaben
(QP 1.2)
X
9
wendet die notwendigen Schritte für die
einwandfreie Identifikation einer Lieferung
an (QP 1.2)
10
führt die vollständige Wareneingangskontrolle unter Beachtung aller fachlichen Vorgaben durch. (QP 1.2)
11
erklärt anhand eines Beispiels die Begriffe
Brutto, Netto und Tara (QP 1.3)
12
überprüft fachgerecht die Menge von Gütern unter Verwendung der branchenüblichen Mess- und Zählinstrumente (QP 1.3)
13
erklärt die Auswirkung falsch erfasster oder
gezählter Mengen für den Betrieb (QP 1.3)
14
verbucht die Daten von Lieferungen korrekt
im ERP/Warenbewirtschaftungssystem (QP
1.3)
X
15
wendet vorgegebene Kontrolltechniken
(Voll- und Stichprobenkontrollen) bei der
Prüfung von Gütern sicher und selbständig
an (QP 1.3)
X
16
stellt mögliche Beschädigungen an Gütern
fest (QP 1.3)
X
17
dokumentiert Schäden und reagiert nach
rechtlichen und betrieblichen Vorgaben (QP
1.3)
X
18
beurteilt die Tauschbarkeit von Gebinden
fachgerecht gemäss Poolvorgaben (QP
1.4)
X
19
beschreibt das korrekte Vorgehen bei fehlerhaften Tauschgebinden (QP 1.4)
X
20
ordnet den verschiedenen Arten von Mehrweggebinden einem Verwendungszweck
zu (QP 1.4)
X
X
X
X
X
X
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3/6
Beschreiben Sie detailliert Schritt für Schritt...
1. Die Situation: Was war die Ausgangslage?
2. Ihre Aufgabe: Was waren Ihre konkreten Aufgaben in dieser Situation?
3. Ihre Handlungen und Ihr Verhalten: Was haben Sie gemacht? Wie haben Sie es gemacht?
Situation:
Für heute Morgen um 7 Uhr ist ein LKW-Anhängerzug der Firma XY bei uns angemeldet. Die Sendung auf dem LKW wird bei uns abgeladen und eingelagert.
Aufgabe:
Meine Aufgabe ist es, die Warenannahme gemäss unseren internen Vorgaben durchzuführen.
Handlung/Verhalten:
Um 07.50 Uhr fährt ein LKW- Anhängerzug von der Firma XY auf unser Areal. Der
Chauffeur steigt aus und läuft auf unser Wareneingangsbüro zu. Der LKW wäre auf die
07:00 Uhr angemeldet gewesen. Da er 50 Minuten Verspätung hatte, bin ich unverzüglich auf den Chauffeur zugegangen, begrüsse ihn beim Vorname und frage nach ob er
einen guten Start in den Tag hatte. Wir kennen uns schon gut, da er 1-mal pro Woche
ein Lieferant von uns ist. Aufgrund eines Unfalls auf der Autobahn kam es zur Verspätung. Ich kann ihn umgehend abladen, da wir den nächsten LKW erst um 08.30 Uhr
erwarten.
Er übergibt mir seine Lieferpapiere und ich kontrolliere als erstes die Empfängeradresse. Wenn Material abgeladen wird, welches nicht für uns bestimmt ist und der Chauffeur unser Areal verlassen hat, kommt im Wareneingang ein hoher Abklärungsaufwand
zu tragen. Ein LKW muss wieder bestellt werden, welcher das falsch abgeladene Material an den richtigen Empfänger liefert.
Die Lieferadresse ist in diesem Fall richtig und für uns bestimmt. Jetzt weise ich ihm die
Rampe 3 zu um die 8 Europaletten mit Luftfilter abzuladen.
Im Lagerverwaltungssystem suche ich nach der Bestellnummer, welche auf dem Lieferschein vorhanden ist. So bin ich sicher, dass eine Bestellung für uns vorliegt. Ist die Bestellung korrekt und die Empfängeradresse stimmt steht dem Ablad nichts mehr im
Wege.
Der Fahrer geht nun zu seinem Fahrzeug und manövriert den LKW an die entsprechende Rampe.
In dieser Zeit hole ich das Deichselgerät. Das Deichselgerät steht nicht mehr an der Ladestation, sondern auf der rechten Seite des Wareneingangs bei unserem Parkplatz. Ich
drehe den Schlüssel um und mache eine Fahrzeugübernahme. Diese Fahrzeugübernahme ist wichtig, damit ich sicher bin, ein intaktes und sicheres Fahrzeug zu übernehmen.
Mittlerweile ist der Chauffeur mit seinem LKW an der Rampe angedockt. Ich warte bis
der Chauffeur bei mir im inneren der Lagerhalle ist. Denn nur so bin ich sicher, dass das
Fahrzeug stehen bleibt. Er erscheint und ich mache das Rampentor auf. Während das
Rampentor hochfährt, frage ich den Chauffeur ob er das Fahrzeug gesichert hat. Das
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heisst: Die Handbremse angezogen ist und der Keil unterlegt ist, damit der LKW während es Ablads nicht von der Rampe wegrutschen kann. Das Überfahrblech wird auf seinen Zustand sowie die Tragfähigkeit überprüft. Ein fester Sitz des Überfahrblechs ist
sehr wichtig, damit ich nicht zwischen die Rampe und den LKW stürzen kann.
Ich habe nun alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten und führe nun eine Sichtkontrolle durch. Dabei schaue ich auf den Zustand der Paletten und die Bodenbeschaffenheit im Innern des LKWs. Jetzt fahre ich mit dem Deichselgerät in den LKW hinein, dabei kontrolliere ich beschädigte Sendungseinheiten. Sollte dies der Fall sein, so mache
ich ein Foto als Beweissicherung und würde dies auf dem Lieferschein vermerken.
Diese Bemerkung müsste der Chauffeur mit unterschreiben.
Bei jeder der acht Paletten, kontrolliere ich die angebrachte Adresse. Ich will vermeiden,
dass ich Sendungen von einem anderen Kunden ablade. Dies würde nur unnötige Kosten und Umtriebe erzeugen.
Ebenso kontrolliere ich die Europaletten auf den Zustand. Sind die Tauschkriterien erfüllt, so werde ich dem Chauffeur die Europaletten 1:1 tauschen. Eine andere Möglichkeit wäre, dem Chauffeur die zu tauschenden Paletten in Form eines Gebinde Scheines auszuhändigen. Der Spediteur hat dann die Möglichkeit, seine Paletten zu einem
späteren Zeitpunkt bei uns abzuholen.
Alle acht Europaletten sind nun abgeladen und ich habe keine Beschädigungen an den
Paletten festgestellt. Die Paletten habe ich so platziert, dass diese auf jeder Seite gut
zugänglich sind. Denn für die anschliessende Detailkontrolle brauche ich Platz um die
Zählung sorgsam durch zu führen.
Trotzdem nehme ich diese Sendung „Ware unter Vorbehalt, aufgrund fehlender Zeit der
Detailkontrolle“ an. Für diesen Text haben wir einen Stempel, welchen wir auf den Lieferpapieren anbringen. Der Chauffeur und ich müssen die Lieferpapiere unterschreiben.
Ebenso füge ich das Datum hinzu. Dem Chauffeur gebe ich eine Kopie und das Original
lege ich in das Ablagefach Lieferschein.
Der Chauffeur hat in der Zwischenzeit die getauschten Paletten geladen, die restliche
Ladung gesichert und das Überfahrblech entfernt. Ich verabschiede mich und wünsche
ihm eine gute Fahrt. Danach schliesse ich das Rampentor und gehe zurück zur Lieferung.
Nun werde ich mit der Detailkontrolle beginnen.
Begründen Sie Ihre Handlungen und Ihr Verhalten mit professionellen Überlegungen...
1. Warum haben Sie es fachlich und methodisch so gemacht?
2. Was wäre auch noch möglich gewesen?
Fachliche/methodische Begründung:
Empfängeradresse: Es ist wichtig, die Empfängeradresse zu kontrollieren, da ich bei einem falschen Ablad den Transport auf eigene Kosten zu der richtigen Firma organisieren muss. Dies erfordert viel Mehraufwand und hohe Zusatzkosten.
Das Deichselgerät steht nicht mehr an der Ladestation: Wenn das Deichselgerät aber
an der Ladestation steht und das Ladekabel mit dem Gerät verbunden ist, muss eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs durchgeführt werden.
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5/6
Hingegen wenn das Deichselgerät z.B. auf dem Wareneingangsplatz steht, dann handelt es sich hierbei um eine Fahrzeug Übernahme. Ich kontrolliere den Notschalter,
Bremse, Not Stopp, Horn und Flüssigkeitsverlust. Anschliessend kann ich das Gerät
einsetzen. So ist gewährleistet, dass ich stets ein sicheres und intaktes Fahrzeug benütze.
Stelle ich einen Schaden fest, so melde ich dies unserem Techn. Dienst. Er wird den
Schaden begutachten und die weiteren Schritte einleiten.
Öffnen des Rampentors:
Das Rampentor öffne ich erst, wenn der Chauffeur aus dem LKW ausgestiegen ist und
bei mir auf der Rampe steht. Denn nur so bin ich sicher, dass das Fahrzeug nicht mehr
bewegt wird. Wenn das der Fall ist, kann ich nun das Rampentor öffnen und das Überfahrblech befestigen. Beim Überfahrblech muss ich darauf achten, dass die Tragkraft
ausreichend ist. Dies ist bei unserem Überfahrblech auf der Rückseite ersichtlich. Die
Tragkraft beträgt 3000kg. Mein Deichselgerät hat ein Gewicht von 1‘100 kg und zusammen mit der maximalen Tragkraft von 800kg komme ich nie in den kritischen Bereich.
Das Überfahrblech hat in jeder Hinsicht genügend Tragkraft. Auch der Zustand des
Überfahrblechs ist wichtig, denn grössere Risse können ein Unfallrisiko darstellen.
Sicherung des LKW’s:
Die Sicherung (Handbremse und Keil unterlegen) ist sehr wichtig. Fahre ich mit meinem
Deichselgerät in den LKW, erzeuge ich beim Abbremsen Verzögerungskräfte. Ist das
Fahrzeug nicht gegen diese Art der Kräfte gesichert, so kann es sein das sich der LKW
von der Rampe weg bewegt und nicht mehr mit der Rampe verbunden ist. Beim zurück
fahren könnte ich zwischen LKW und Rampe hinunterstürzen und einen schweren Unfall verursachen. Nebst Sachschaden kann es auch zu einem Personenschaden führen.
Aufgrund der schweren Fahrzeuge enden die Unfälle meistens schwer bis tödlich. Das
will ich mit dieser Massnahme verhindern.
Beweissicherung beschädigter Sendungen/Versandstücke:
Stelle ich einen Schadenfall fest, so ist es unerlässlich ein Foto zu erstellen. Der Chauffeur ist anwesend um mit mir den Schaden zu begutachten. Anschliessend stelle ich unser internes Schadenformular aus, welches der Chauffeur mir mit Datum, Ort und Unterschrift gegenzeichnet. Ebenso wird auf dem Lieferschein der Vermerk des Schadens
aufgeführt. Mit den Beweisfotos und den Angaben auf dem Lieferschein erleichtert es im
Zweifelsfall die Schuldzuweisung.
Tauschkriterien der Paletten sind nicht erfüllt wenn:
• Ein Brett fehlt.
• Wenn mehr als zwei Boden- oder Deckrandbretter so abgesplittert sind, dass
mehr als ein Nagel- oder Schrauben Schaft sichtbar ist.
• Wenn ein Brett quer oder schräg gebrochen ist.
• Wenn die Markierung EUR (rechts) sowie die Zeichen einer Bahn/ Paletten Organisation (links) fehlt.
• Ein Boden- oder Deckrandbrett so abgesplittert ist, dass mehr als 1 Nagel- oder
Schrauben Schaft sichtbar ist.
• Ein Klotz fehlt oder ist so gespalten, dass mehr als ein Nagel sichtbar ist.
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6/6
Wenn ich trotzdem Paletten tausche welche die Kriterien nicht mehr erfüllen, so verliert
meine Firma wertvolles Geld. Denn die Spediteure welche unsere geschuldeten Paletten abholen akzeptieren nur solche welche diese Kriterien erfüllen. Daher ist es für mich
unerlässlich diese Bestimmungen beim Paletten tausch einzuhalten.
Was wäre auch noch möglich gewesen?
Für den Ablad hätte ich den Handgabelhubwagen einsetzen können. Diesen benütze ich
jedoch nur bei einzelnen und leichten Paletten. Der körperliche Aufwand ist bei schweren oder vielen Paletten mit dem Handgabelhubwagen erheblich grösser. Mit dem
Deichselgerät kann ich den Auslad der Paletten so ergonomisch wie möglich tätigen, so
dass ich meine körperlichen Belastungen minimieren kann.
Reflektieren Sie Ihr Verhalten...
1. Was war das Ergebnis und wie ist es Ihnen gelungen?
2. Weshalb ist es so gelungen?
3. Welche Schlüsse ziehen Sie daraus?
1. Was war das Ergebnis und wie ist es Ihnen gelungen?
Ich konnte diesen LKW fachmännisch, unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte
und den internen Richtlinien annehmen. Nach der Grobkontrolle habe ich mit dem
Chauffeur das Gebinde getauscht und ihn in einer dem Ablad entsprechenden Zeit, weiterfahren lassen.
Mein Ergebnis der oben dargestellten Arbeit ist mir deshalb gut gelungen.
2. Weshalb ist es mir gelungen?
Ich bin mir bei dieser Aufgabe sicher was zu tun ist, so dass ich jederzeit der Aufgabe
gewachsen bin. Ebenso macht mir den Umgang mit den Chauffeuren grossen Spass.
Die sind alle per DU und unkompliziert. Bei einem Schadenfall oder bei Unstimmigkeiten der Tauschkriterien gibt es schon manchmal Diskussionen, aber mit der richtigen Argumentation der Tauschkriterien komme ich an mein Ziel. Dieser Chauffeur konnte mir
eine unversehrte Sendung zustellen, die keinerlei Probleme (Schaden, fehlende Palette
oder Versandstück) aufwies. Daher war dieser Ablad für mich Routine. Ich habe alle Sicherheitsrelevanten Punkte beim Ablad beachtet, so dass ich jederzeit die Situation im
Griff hatte. Ich konnte speditiv die Arbeit verrichten.
Weil die Firma mich sehr gut im Wareneingang geschult hat, ist es mir gut gelungen.
Unserem Betrieb ist es wichtig, dass wir eine tadellose Visitenkarte gegen aussen abgeben. Unsere tägliche Arbeit wirkt sich auch auf unsere Lieferanten aus. Sie wissen, dass
wenn sie eine nicht ordnungsgemässe Lieferung an uns senden, mit Sanktionen oder
Zeitverlust rechnen müssen. Dadurch haben wir grösstenteils unproblematische Lieferungen.
3. Welche Schlüsse ziehen sie daraus?
Wenn ich jeden Tag mein bestes gebe, kann ich meiner Firma viel Geld sparen. Ebenso
geben wir uns nach aussen als sehr kompetente Firma aus, was mir auch sehr wichtig
ist. Ich mache lieber eine professionelle als eine schlechte Arbeit.
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Handlungskompetenz
Präzisierung
(Lupenanleitung)
Beschreibung
Wie war die Situation?
Was war meine Aufgabe?
Ich beschreibe
die Ausgangslage …
Handlung / Verhalten
… dann läuft
Was habe ich gemacht? der Film mit
Wie habe ich es gemacht? mir als Hauptdarsteller!
Begründung
Reflexion
mit professionellen
Überlegungen:
Warum habe ich es
fachlich und methodisch
so gemacht?
Was wäre auch noch
möglich gewesen?
meines Verhalten:
Was war das Ergebnis und
wie ist es gelungen?
Weshalb ist es
so gelungen?
Welche Schlüsse ziehe ich
daraus?
Ich begründe alle Schritte
im Film
 fachlich und methodisch
 zeige eine Alternative auf
Ich analysiere mein Handeln
in Bezug auf die gesetzten
Ziele und das Ergebnis.
 Lerneffekt
 Ich-Form
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Einzelcoaching
Für die Phase 2, Bilanzierung, bietet Validierung nebst Seminaren auch Einzelcoachings
an.
Geeignet für
Teilnehmende im Validierungsverfahren, die individuelle Fragen bei
der Erstellung des Dossiers klären wollen.
Mögliche Inhalte
•
Umgang mit dem Tool
•
klären der einzelnen Stationen im Tool
•
Hilfe beim Verfassen von Lupen
•
individuelle Unterstützung und/oder Beratung betreffend formaler Bestimmungen
•
individuelle Fragenklärung und/oder persönliche Beratung
•
u.a.m.
Wann
individuell je nach Bedarf
Wo
Validierung
Wer
Als Coaches stehen Ihnen Fachpersonen zur Seite, die eine zusätzliche Schulung im Bereich Validierungsverfahren genossen haben.
Kosten
CHF 80.– für die erste Stunde; CHF 170.– für jede weitere Stunde.
Für Kandidaten/-innen wohnhaft im Kanton Zürich: Es gibt Gruppen,
die gebührenbefreit sind. Nähere Informationen finden Sie unter
www.berufsberatung.zh.ch.
Kontakt
biz Oerlikon
Validierung
Dörflistrasse 120
Postfach
8090 Zürich
Telefon 043 259 97 00
[email protected]
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Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ Juli 2014
Formell zu erwerbende Kompetenzen (zwingende
Belege)
Im Rahmen des Validierungsverfahrens Logistiker/in EFZ müssen gewisse Kompetenzen
auf for- mellem Weg, d.h. im Rahmen einer Ausbildung an einer anerkannten Institution
erworben wer- den.
Die zwingenden Belege sind Bestandteil des Dossiers, d.h. sie sind dem Dossier zum
Zeitpunkt der Einreichung beizulegen. Eingereichte Dossier ohne Beilage der zwingenden
Belege werden an die Teilnehmenden zurückgesandt.
Kompetenz
„Führen von Flurförderzeugen“
Formelle
Ausbildung
Bemerkungen
Suva* anerkannter Ausweis
Beide Kategorien „Quersitzschubmaststapler“ und „Gegengewichtsstapler“ sind erforderlich.
Der Beleg ist für alle drei Berufsfeldbereiche erforderlich.
*unter dem Link http://www.suva.ch/ausbildungsstaetten-suva können die zugelassenen Ausbildungsstätten resp. Firmen nach- geschlagen werden. Bei der Unterkategorie ist der Gegengewicht- oder Schubmaststapler einzugeben.
Belege aus nicht aufge- führten (z.B. Ausbildung eingestellt) Institutionen werden im Rahmen der formalen Dossierkontrolle (nach der Dossiereinrei- chung) abgeklärt.
Für den Berufsfeldbereich Distribution ist zusätzlich ein Beleg erforderlich:
Kompetenz
Formelle
Ausbildung
„Führen eines in der Distribution verwendeten Fahrzeuges“
Fahrerlaubnis
(Führerschein)
Bemerkungen
Kanton Zürich
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Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Anerkannte Anbieter für die ergänzende Bildung (Stand 25.10.2013)
Die Ausbildung bzw. Abschlüsse der nachstehend aufgeführten Anbieter werden im
Validierungsverfahren Logistiker EFZ / Logistikerin EFZ des Kantons Zürich anerkannt:
Berufskenntnisse
BZD
Berufsbildungszentrum
Dietikon
Schöneggstrasse 12 [email protected]
8953 Dietikon
www.bzd.ch
Telefon 044 745 84 84
Alle Module im Angebot anerkannt.
Allgemeinbildung
EB Zürich
Bildungszentrum
für Erwachsene
Riesbachstrasse 11
[email protected] Allgemeinbildung in
8090 Zürich
www.eb-zuerich.ch
zwei verschiedenen
Telefon 0842 843 844
Angeboten
Allgemeinbildung
ZAG
Zentrum für Ausbildung im
Gesundheitswesen Kanton
Zürich
Turbinenstrasse 5
[email protected]
8400 Winterthur
www.zag.zh.ch
Telefon 052 266 09 09
modulares Angebot
bei Teilanerkennung der Allgemeinbildung
Besuch der ergänzenden Bildung ausserhalb des Kantons Zürich
Wir empfehlen Ihnen, bei Unsicherheit mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons
Zürich Kontakt aufzunehmen.
Bei Fragen zur Kostenübernahme steht Ihnen das Amt für Berufsbildung Ihres Wohnortkantons
zur Verfügung.
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
biz Oerlikon
Ablauf der Bilanzierung
Eigenes Profil
Lebenslauf
Selbstbeurteilung
Kompetenz
vorhanden?
Anrechenbare
Vorbildungen
nein
Ergänzende
Bildung
ja
Modulbearbeitung
Planung Nachweis
der Kompetenz
Kompetenzbelegung durch
Praxisbesuch
Kompetenz kann
nicht belegt
werden
Kompetenzbelegung durch
Lupe schreiben
Eventuell
verstärken durch
Belege /
Dokumente
nein
Alle Module
vollständig
bearbeitet?
ja
Zwingende Belege
angeben
Sofern vorhanden,
ergänzende
Bildung einfügen
Papierdossier
zusammenstellen
nein
Liegen alle Belege
elektronisch vor?
ja
Elektronisches
Dossier
zusammenstellen
Fehlende Belege
ergänzen
Fehlende Belege
hochladen
Dossier
zusammenstellen
Dossier
abschliessen
Dossier und
Antrag einreichen
Antrag einreichen
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
biz Oerlikon
Nächste Schritte
– Sie erhalten eine Email mit Login-Informationen
(Email Adresse bei OIA-Anmeldung angegeben)
– Sie loggen sich auf der Validierungs-Website ein:
www.vda.zh.ch
– Sie klicken auf „Validierungsverfahren“ und wählen die Zahlungsvariante:
online ( Postfinance, Visa oder Mastercard) oder Rechnung
– Sie bezahlen die Anmeldegebühr von 80.- CHF
– Sobald Ihr Login frei geschaltet wird, erhalten Sie eine Bestätigungs-Email
– Sie können mit der Dossier-Erstellung beginnen.
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Adress- und Kontaktliste im Validierungsverfahren
Logistikerin / Logistiker EFZ
Stand: 1.11.2014
Das vorliegende Adressverzeichnis dient den Kandidatinnen und Kandidaten, die zuständige Ansprechperson / die zuständige Institution des
Validierungsverfahrens Logistiker EFZ zu finden.
Auskünfte werden nur erteilt, wenn sich die Kandidatinnen und Kandidaten im Validierungsverfahren Logistiker EFZ in der entsprechenden
Phase befinden.
Schritt
Ansprechperson /
-institution
Mail
Adresse
Telefon
Bemerkungen
Phase 1: Information und Beratung
Obligatorische
Informationsveranstaltung
biz Oerlikon
Validierung
[email protected]
Dörflistrasse 120
Postfach
8090 Zürich
043 259 97 00
Unter
www.validierung.zh.ch ist die
Präsentation dazu aufgeschaltet
Dörflistrasse 120
Postfach
8090 Zürich
043 259 97 00
Unter
www.validierung.zh.ch sind
Informationen zu den
Unterstützungsangeboten
aufgeschaltet
0900 000 080
Hotline Validierungstool des
Kantons Zürich wählen
Kantonale Prüfungskommission
Logistik-Berufe, PK 20
Kontakt nur über E-Mail
Mittelschul- und
Berufsbildungsamt
Abt. Betriebliche Bildung
Montag, Mittwoch und
Donnerstagvormittag anwesend
Phase 2: Bilanzierung (alle Fragen zur Dossiererstellung vor Dossiereinreichung)
Dossiererstellung
(inhaltlich, formal)
biz Oerlikon
Validierung
Dossiererstellung
(Techn. Support)
Ivaris AG
Praxisbesuch
Roland Huber
Fach-Chefexperte
[email protected]
[email protected]
Phase 3: Beurteilung (alle Fragen nach Dossierabschluss und -einreichung)
Dossiereingang
Karin Peterli
[email protected]
Schritt
Ansprechperson /
-institution
Adresse
Telefon
Mail
Bemerkungen
8090 Zürich
Stand
Dossierbeurteilung
inkl. Beurteilungsgespräch
Roland Huber
Fach-Chefexperte
[email protected]
Kantonale Prüfungskommission
Logistik-Berufe, PK 20
Kontakt nur über E-Mail
Phase 4: Validierung (nach Abschluss der Beurteilung: Anmeldung zur Akteneinsicht via Validierungstool www.vda.zh.ch)
Akteneinsicht,
Berufserfahrung
und
weiteres Vorgehen
Kaspar Senn
Berufsinspektor
[email protected]
Dossierbeurteilung
Roland Huber
Fach-Chefexperte
[email protected]
Thomas Büchi
Chefexperte Allgemeinbildung
[email protected]
Mittelschul- und
Berufsbildungsamt
Abt. Betriebliche Bildung
Postfach
8090 Zürich
Kontakt nur über E-Mail
Ergänzende Bildung (Liste anerkannter Anbieter wird mit der Lernleistungsbestätigung zugestellt)
Phase 5: Zertifizierung
Antrag Eidg.
Fähigkeitszeugnis
Gabi Baumann
Aktuariat
[email protected]
Kommission
Validierungsverfahren
Aktuariat
Postfach
8442 Hettlingen
Kontakt nur über E-Mail