INNEN.SICHER. 2015 FÜR SICHERHEIT.FÜR ÖSTERREICH. Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres Abteilung I/5 (Kompetenzcenter Kommunikation) Herrengasse 7, 1014 Wien, Österreich Telefon: +43-(0)1-53126-2488 [email protected] Copyright © 2014 BMI Die Broschüre INNEN.SICHER.2015 und der Verhaltenskodex des BMI (Code of Conduct) stehen auf der Homepage des BMI (www.innensicher.at) zum Herunterladen zur Verfügung. Druckversionen können via Abteilung I/5 ([email protected]) bestellt werden. Vorwort Als Österreichs Sicherheitsdienstleister Nummer Eins kommt dem Bundesministerium für Inneres eine wichtige Aufgabe zu. Rund 31.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen tagtäglich für Sicherheit, für Österreich und die Menschen in unserem Land. Egal, ob im Exekutivbereich oder in der Verwaltung, im Innenministerium greift ein Rad in das andere und gemeinsam leisten wir hervorragende Arbeit und sorgen 365 Tage im Jahr, 24 Stunden täglich für die Sicherheit. Veränderungen in unserer Gesellschaft und neue Kriminalitätsformen stellen uns immer wieder vor neue Herausforderungen. Um diesen effektiv zu begegnen, haben wir unsere Ressortstrategie INNEN.SICHER. ins Leben gerufen. Unter dem Dach dieser Strategie finden sich derzeit 33 aufeinander abgestimmte Projekte, mit denen wir das Bundesministerium für Inneres zukunftsfit machen. 72 umgesetzte Projekte sind der Beweis dafür, dass das Innenministerium immer am Puls der Zeit ist und Reformen aktiv vorantreibt und umsetzt. Damit wir den zukünftigen Herausforderungen bestmöglich gewachsen sind, muss unsere Strategie INNEN.SICHER. ständig an neue Gegebenheiten angepasst werden. Wir haben daher für das Jahr 2015 sieben Arbeitsschwerpunkte formuliert: Bekämpfung der Eigentumskriminalität, insbesondere der Wohnungsund Wohnhauseinbrüche Gesamtstrategie Migration Bekämpfung der illegalen Migration und der Schlepperei Bekämpfung des Extremismus und des Terrorismus Stärkung der Cyber-Sicherheit und des Schutzes kritischer Infrastruk turen sowie des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption Erhöhung der subjektiven Sicherheit, insbesondere durch Prävention und Aufklärung Darüber hinaus werden auch in den nächsten Jahren Asyl und Grundversorgung wichtige Themen des BMI bleiben. Mit der Strategie INNEN.SICHER.2015 werden wir auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit in unserem Land leisten. Österreich zum sichersten Land der Welt zu machen – das ist unser Ziel, dem wir uns auch 2015 mit vollem Einsatz widmen werden. Ihre Mag.a Johanna Mikl-Leitner Bundesministerin für Inneres Inhalt 1 EXECUTIVE SUMMARY 2 STRATEGISCHER HANDLUNGSRAHMEN 13 2.1 Die Vision des BMI 13 2.2 Interner Handlungsrahmen des BMI 14 2.2.1 Die zentralen Werte des BMI 2.2.2 Das Leitbild des BMI 2.2.3 Verhaltenskodex des BMI (Code of Conduct) 2.2.4Compliance-System 2.2.5 Die Führungsgrundsätze des BMI 2.3 Externer Handlungsrahmen des BMI 8 14 15 15 16 17 18 2.3.1 Die österreichische Sicherheitsstrategie 18 2.3.2 Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013–201818 2.3.3 Die Wirkungszielkaskade des BMI (Haushaltsrechtsreform) 18 2.4 Strategische Landschaft BMI 19 3 AUSGANGSSITUATION 2014 21 3.1 Aufgaben des BMI 21 3.2 Organisation – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 22 3.3 Budget und Finanzen 28 3.4Leistungsspiegel 29 3.4.1Sicherheit 3.4.2 Asyl, Migration und Staatsbürgerschaft 3.4.3 Weitere ausgewählte Aufgaben des BMI 29 34 43 3.5 Stärken- und Schwächenanalyse BMI 48 3.6Aufgabenkritik 49 4UMFELDANALYSE 50 4.1 Die globalen Trends im Überblick 50 4.2 Globale Trends mit besonderer Relevanz für das BMI 52 4.2.1 Krise der liberalen Weltordnung 4.2.2 Wirtschaft, Globalisierung und Vernetzung 4.2.3 Migration und Mobilität 4.2.4 Demografischer Wandel 4.2.5Technologie 4.3 Trends, die die Schwerpunktsetzung des BMI bestimmen 4.3.1 Internationale Sicherheit 4.3.2Kriminalitätsentwicklung 4.3.3Cyber-Sicherheit 4.3.4Wirtschaftskriminalität 4.3.5 Terrorismus, Extremismus und Spionageabwehr 4.3.6 Schutz kritischer Infrastruktur 4.3.7Verkehrssicherheit 4.3.8 Migration, illegale Migration und Schlepperei 4.3.9 Subjektive Sicherheit 52 53 54 55 59 60 60 61 62 62 63 64 64 65 66 5SCHLÜSSELHERAUSFORDERUNGEN 67 67 5.1 Interne Schlüsselherausforderungen 5.1.1 Verfügbarkeit der Ressourcen 5.1.2Organisationsentwicklung 5.1.3Personalentwicklung 5.1.4 Daten nützen – Daten schützen 5.1.5 Interne Kommunikation 5.2 Externe Schlüsselherausforderungen 5.2.1 Sicherheit und Schutz: Dynamik und Wandel 5.2.2 Migration und Mobilität 5.2.3Vernetzung 5.2.4 Gewollte und ungewollte Transparenz 5.3 Chancen und Risiken 67 68 69 70 70 70 71 72 74 75 76 6 INNEN.SICHER.2015 6 INNEN.SICHER. – DIE STRATEGIE DES BMI 78 6.1 Bisherige Erfolge von INNEN.SICHER. 79 6.2 INNEN.SICHER. im Überblick 80 6.2.1 Entwicklungsprozess und Neuerungen 6.2.2 Projekte/Linienarbeiten im Überblick 80 81 83 6.3 Projekte/Linienarbeiten im Detail 6.3.1 Sicherheit und Schutz 6.3.2 Asyl und Migration 6.3.3 Mitarbeiter und Organisation 83 89 91 7ANHANG 99 7.1 Anhang A – Wirkungsorientierung 99 7.1.1Grundsätzliches 7.1.2 Dezentralisierung der Ressourcen und Ergebnisverantwortung 7.1.3 Neues Rechnungswesen 99 100 101 7.2 Anhang B – Abgeschlossene Projekte 2014 104 7.3 Anhang C – Abbildungsverzeichnis 110 7.4 Anhang D – Tabellenverzeichnis 111 7.5 Anhang E – Abkürzungsverzeichnis 112 INNEN.SICHER.2015 7 8 INNEN.SICHER.2015 1 EXECUTIVE SUMMARY Das Bundesministerium für Inneres (BMI) ist mit seinen mehr als 31.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sicherheitsdienstleister Nummer eins in Österreich. Unsere Aufgaben reichen von der Kriminalitäts-, Terror- und Korruptionsbekämpfung über Asylwesen, Migration und Krisen- und Katastrophenschutzmanagement bis hin zum Zivildienst sowie der Durchführung von Wahlen. Das BMI ist eine moderne, kundenorientierte Institution, die sich und damit die Sicherheit Österreichs strategisch weiterentwickeln will. Die Vision des BMI ist es, Österreich zum sichersten Land der Welt mit der höchsten Lebensqualität zu machen. Die Strategie INNEN.SICHER. ist dazu der Leitfaden und der Maßstab für die Entwicklungen im BMI in den nächsten Jahren. Sie definiert die Aufgaben und Leistungen des BMI sowie die zukünftigen Schwerpunkte, Projekte und Arbeitsfelder. Mit der Strategie INNEN.SICHER. als fortlaufenden Prozess hat das BMI ein Instrument zur kontinuierlichen strategischen Anpassung der Organisation an die sich ändernden Rahmenbedingungen und zur besseren Steuerung des BMI geschaffen. Die wirkungsorientierte Haushaltsführung des Bundes bildet ein zentrales Element (siehe Anhang A). INNEN. SICHER. ist die Grundlage für alle BMI-internen Planungs- und Managementprozesse, von der Vereinbarung der Wirkungsziele bis zum Controlling, und wird damit auch zur Grundlage des Leistungs- und Entwicklungsdialogs (LED). Mit den Controllingberichten und dem neugestalteten Sicherheitsbericht (BMI-Teil) bildet INNEN.SICHER. die Grundlage für die strategische Steuerung und das strategische Berichtswesen des BMI. Die erste Fassung von INNEN.SICHER. wurde 2010 im Rahmen eines umfassenden Strategieprozesses entwickelt. Seither folgt eine jährliche Aktualisierung, in der die erzielten Umsetzungserfolge, die geänderten Rahmenbedingungen und neuen Schlüsselherausforderungen berücksichtigt werden. Seit 2010 wurden im Rahmen von INNEN. SICHER. 107 Projekte definiert und 72 davon bis Ende 2014 erfolgreich abgeschlossen. Darunter befanden sich wichtige Vorhaben wie die Reform der Sicherheitsbehörden, bei der 31 Behörden und Kommanden zu 9 Landespolizeidirektionen (LPD) zusammengeführt wurden, die Einführung der „Rot-Weiß-Rot-Karte“ und der Aufbau des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), das mit 1. Jänner 2014 den operativen Betrieb aufgenommen hat. Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 schafft den politischen Rahmen für INNEN.SICHER. Die darin enthaltenen Leitlinien zu Themen wie: Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der Kriminalität und zur Hebung der Verkehrssicherheit, Schutz kritischer Infrastrukturen und Cyber-Sicherheit, Daten- und Informationssicherheit, die Schaffung einer modernen Polizei und Sicherheitsverwaltung, die Bekämpfung des Terrorismus, des Extremismus und der Wirtschafts- und Industriespionage, Entwicklung einer gesamtstaatlichen Migrationsstrategie sowie aktiver Einsatz für Menschenrechte, Frieden und Sicherheit in Österreich, leiten das Handeln des BMI im Jahr 2015. Aus der Zusammenschau der gesetzten Ziele, der Entwicklung des externen Umfelds und der vorhandenen Kompetenzen ergeben sich interne und externe Schlüsselherausforderungen, für die Lösungen zu finden und Maßnahmenpakete zu entwickeln sind. INNEN.SICHER.2015 Interne Schlüsselherausforderungen sind: Verfügbarkeit der Ressourcen Die Fortführung der Budgetkonsolidierung macht die Frage der Verfügbarkeit und des intelligenten Ressourceneinsatzes zur wichtigsten internen Schlüsselherausforderung. Ziel ist es daher, mit den vorhandenen Ressourcen effektiv und effizient zu arbeiten. Organisationsentwicklung Das BMI zeichnet sich durch eine große Bandbreite seiner Aufgaben aus. Dies macht eine Konzentration auf die Kernaufgaben, die Bereitstellung der notwendigen Kompetenzen für diese Kernaufgaben und die Vereinfachung der Abläufe und Bündelung der Zuständigkeiten sowie gesetzliche Anpassungen notwendig. Eine besondere Rolle kommt dem von der Bundesregierung beschlossenen Aufgabenreformprozess zu. Personalentwicklung Gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital des BMI. Dazu bedarf es eines umfassenden Systems der Personalentwicklung und des Personalmanagements, das Leistungsorientierung mit einer wirksamen und strategisch agierenden Führung kombiniert. Daten nützen – Daten schützen Die Herausforderung für die Arbeit der Sicherheits- und Fremdenbehörden ist es, die richtige Balance zwischen der für die Aufgabenerfüllung notwendigen Sammlung und Nutzung von Daten und dem Schutz und der Sicherheit der Daten zu finden. Interne Kommunikation Das BMI als große und hochkomplexe Organisation braucht eine konsequente interne Kommunikation, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMI strategische Entwicklungen und neue Konzepte effektiv zu kommunizieren. Externe Schlüsselherausforderungen sind: Sicherheit und Schutz: Dynamik und Wandel Politischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und demografischer Wandel: Begleitet wird diese Entwicklung von einem tiefgreifenden politischen, gesellschaftlichen und demografischen Wandel vor dem Hintergrund politischer und wirtschaftlicher Krisen. Technologische Entwicklung: Die technologische Entwicklung hat eine noch nie erlebte Dynamik erreicht. Die virtuelle Welt ist zum integralen Teil unserer Gesellschaft geworden. Digitalisierung, Vernetzung und Globalisierung führen zu neuen Herausforderungen in den Bereichen Cyber-Sicherheit und Schutz kritischer Infrastrukturen. 9 10 INNEN.SICHER.2015 Migration und Mobilität Freizügigkeitsrechte im EU-Raum, erweiterte Reisefreiheiten für bestimmte Drittstaatsangehörige sowie legistische Vorhaben auf EU-Ebene erhöhen die Mobilität signifikant und stellen Österreich und seine innere Sicherheit vor neue, zentrale Herausforderungen. Vernetzung Österreich, mit seiner geografischen Nähe zu den Krisenherden im Umfeld Europas und in Europa selbst, ist besonders gefordert, durch strategische Vernetzung die Grundlagen für die operative Zusammenarbeit zu schaffen. Vergemeinschaftung: Die EU ist ungeachtet der fortschreitenden Integration mit politischen und wirtschaftlichen Problemen in einigen Mitgliedstaaten konfrontiert, die zu wachsender Instabilität und einem gefährlichen Nachlassen der europäischen Solidarität im Sicherheitsbereich führen können. Strategische Kooperationen und operative Zusammenarbeit: Die Komplexität vieler Herausforderungen macht es für das BMI notwendig, sich auf nationaler und internationaler Ebene mit strategischen Partnern zu vernetzen. Gewollte und ungewollte Transparenz Um der Öffentlichkeit die Erfordernisse des BMI zu kommunizieren und damit die notwendige und wünschenswerte Transparenz zu schaffen, muss konsequent auf Öffentlichkeitsarbeit gesetzt werden. Wie bereits 2012, 2013 und 2014 wurde INNEN.SICHER.2015 unter Einbeziehung der Spitzenführungskräfte weiter entwickelt. Die vom übergeordneten Ziel der Stärkung des sozialen Friedens abgeleiteten drei strategischen Stoßrichtungen bleiben weiter aktuell: 1. Sicherheit und Schutz 2. Asyl und Migration 3. Mitarbeiter und Organisation INNEN.SICHER.2015 Den drei strategischen Stoßrichtungen sind 33 Aktivitäten (davon 19 Projekte und 14 Aktivitäten in der Linienarbeit) zugeordnet. Davon sind 23 Aktivitäten die Fortführung bereits laufender Projekte/Linienarbeiten und 10 Aktivitäten werden neu gestartet. Das übergeordnete Ziel der Stärkung des sozialen Friedens, die drei Stoßrichtungen „Sicherheit und Schutz“, „Asyl und Migration“ sowie „Mitarbeiter und Organisation“ bilden mit der Achtung der Grund- und Menschenrechte, mit den Werten des BMI (Rechtsstaatlichkeit, Loyalität und Qualität) sowie den Handlungsprinzipien (Bürgerorientierung, integrierte Kommunikation, international vernetztes Handeln) die Grundstruktur von INNEN. SICHER. Mitarbeiter und Organisation Asly und Migration Sicherheit und Schutz Sozialer Friede Bürgerorientierung Integrierte Kommunikation International vernetztes Handeln Rechtsstaatlichkeit Loyalität Qualität Grund- und Menschenrechte Abb. 1: Grundstruktur INNEN.SICHER. 11 12 INNEN.SICHER.2015 Im Lichte der langfristigen Umfeldentwicklungen und Schlüsselherausforderungen wurden für 2015 sieben nach außen gerichtete Arbeitsschwerpunkte des BMI formuliert: 1. Bekämpfung der Eigentumskriminalität, insbesondere der Wohnungs und Wohnhauseinbrüche 2. Gesamtstrategie Migration 3. Bekämpfung der illegalen Migration und der Schlepperei 4. Bekämpfung des Extremismus und des Terrorismus 5. Stärkung der Cyber-Sicherheit und des Schutzes kritischer Infrastruktren sowie des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements 6. Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption 7. Erhöhung der subjektiven Sicherheit, insbesondere durch Prävention und Aufklärung INNEN.SICHER.2015 2 STRATEGISCHER HANDLUNGSRAHMEN Die Strategie des BMI wird bestimmt durch seine Vision, dem internen Rahmen, der sich aus den zentralen Werten, dem Leitbild und den davon abgeleiteten Instrumenten (Verhaltenskodex, Compliance-System und Führungsgrundsätzen) sowie dem externen Rahmen, der sich aus der Rechtsordnung, der wirkungsorientierten Haushaltsführung des Bundes, dem Regierungsprogramm, der Österreichischen Sicherheitsstrategie und der EU-Sicherheitsstrategie zusammensetzt. Interner Handlungsrahmen BMI • • • • • Werte Leitbild Verhaltenskodex Compliance-System Führungsgrundsätze Vision BMI Österreich ist das sicherste Land der Welt Externer Handlungsrahmen BMI Rechtsordnung Wirkungsorientierung Regierungsprogramm Österreichische Sicherheitsstrategie • EU-Sicherheitsstrategie • • • • Strategie BMI Abb. 2: Handlungsrahmen BMI 2.1 Die Vision des BMI Die Vision einer Organisation ist die Leitlinie für die Strategieformulierung. In ihr wird die strategische Absicht, das heißt, der gewünschte zukünftige Zustand, der erreicht werden soll, festgelegt. Die Vision des BMI ist, Österreich zum sichersten Land der Welt mit der höchsten Lebensqualität zu machen. Österreich nimmt bereits heute einen weltweiten Spitzenplatz in Bezug auf Sicherheit, Wohlstand, Lebensqualität und sozialen Frieden ein. Diesen Spitzenplatz zu halten, ist in Anbetracht der sicherheitspolitischen Situation in der Europäischen Union (EU) und im Umfeld der EU (siehe Kapitel 4 und 5) die zentrale Herausforderung für das BMI, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Engagement und Zielstrebigkeit annehmen. Wohlstand und Lebensqualität einer Gesellschaft hängen in starkem Maße von der Sicherheit ab, die in einem Land herrscht. Sicherheit, Wohlstand und eine hohe Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger sind wiederum die Voraussetzung für den sozialen Frieden einer Gesellschaft. Das BMI als der Sicherheitsdienstleister Nummer eins in Österreich trägt die oberste Verantwortung für die Sicherheit unseres Landes und wird damit zum wichtigen Garanten für den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft. 13 14 INNEN.SICHER.2015 2.2 Interner Handlungsrahmen des BMI Jede Organisation verfügt über grundlegende Werte, an denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr Handeln ausrichten. Der Handlungsrahmen ergibt sich aus den zentralen Werten, dem Leitbild, dem Verhaltenskodex, dem Compliance-System und den Führungsgrundsätzen. 2.2.1 Die zentralen Werte des BMI Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für das BMI ist die Glaubwürdigkeit im Handeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Durch ihr Handeln schaffen sie das Grundvertrauen in unsere Einrichtung. 2010 wurden in der ersten Strategie INNEN.SICHER. die zentralen Werte des BMI formuliert: Rechtsstaatlichkeit Die Gesetze sind Grundlage, Maßstab und auch Grenze unseres Handelns. Unser rechtsstaatliches Handeln bewirkt Transparenz, Berechenbarkeit, Schutz vor Willkür und effektiven Rechtsschutz für alle Menschen, die Kontakt mit dem BMI haben. Wir sehen Rechtsstaatlichkeit im Kontext der Verhältnismäßigkeit und agieren bei Handlungs- und Auslegungsspielraum vernünftig und angemessen. Wir begegnen allen Menschen mit Respekt. Loyalität Loyalität bedeutet, dass Führungskräfte zu ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch in schwierigen Situationen stehen. Loyalität heißt auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Führungsentscheidungen ihre Erfahrungen und ihr Know-how einbringen können, um so zu den besten Lösungen für unsere Aufgabenerfüllung zu gelangen. Nach einer solchermaßen getroffenen Entscheidung handeln alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß dieser Entscheidung. Rechtsstaatlichkeit hat jedoch Vorrang vor Loyalität. Unser rechtsstaatliches Handeln erfolgt unabhängig von unserer persönlichen, ideologischen, politischen oder religiösen Überzeugung. Qualität Unsere Leistungen werden von öffentlichen Mitteln finanziert. Gerade deswegen sind wir gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern zu qualitätsvoller Arbeit verpflichtet. Öffentlicher Ausdruck unseres Qualitätsverständnisses sind Transparenz, Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in unserem Handeln. Nach innen bedeutet Qualität primär einen verantwortungsvollen Umgang mit Personal und Ressourcen. Leistungsorientierung und das Wahrnehmen von Führungsverantwortung sind die Faktoren für unseren Erfolg. Unsere zentralen Werte bringen auf den Punkt, was es bedeutet, Mitarbeiterin oder Mitarbeiter im BMI zu sein. Neben den österreichischen Staatsgrundzielen bilden die Achtung der Grund- und Menschenrechte die Grundlage unseres Handelns. INNEN.SICHER.2015 2.2.2 Das Leitbild des BMI Als Ergebnis des Leitbildprozesses im Rahmen von INNEN.SICHER. liegt seit Herbst 2011 das Leitbild des BMI vor. Das Leitbild BMI stellt das „Dach“ aller Teilleitbilder, Strategien und (Rechts- und Verhaltens-) Normen des Innenressorts dar und umfasst die Werte und Einstellungen unserer Organisation auf dem Weg zur Zielerreichung. UNSERE HERAUSFORDERUNG Wir tragen dazu bei, Österreich zum sichersten Land der Welt zu machen. UNSER AUFTRAG Wir bieten den Menschen Sicherheit, Hilfe und Dienstleistungen der staatlichen Verwaltung; unsere Leistungen sind ein maßgeblicher Beitrag zu Freiheit, Wohlstand und sozialem Frieden. UNSERE EINSTELLUNG Wir schützen die Grund- und Menschenrechte. Die Gesetze sind Grundlage, Maßstab und Grenze unseres Handelns. Wir nehmen die Anliegen aller Menschen ernst und unterstützen sie bei der Wir handeln verlässlich und mit angemessenem Respekt. Wir gehen mit den vorhandenen Ressourcen verantwortungsvoll um. Wir erkennen Leistungen an und sehen Fehler als Chancen für Weiterenwicklung. Wir arbeiten eigenverantwortlich und selbstständig. Abb. 3: Leitbild BMI 2.2.3 Verhaltenskodex des BMI (Code of Conduct) Mit dem Ziel, die Wertehaltungen des BMI in den Arbeitsalltag und in das Handeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu integrieren und damit mehr Glaubwürdigkeit und Transparenz in der breiten Öffentlichkeit zu schaffen, wurde der Verhaltenskodex des BMI „Unsere Werte. Unsere Wege“ in einem ressortweiten Projekt erarbeitet. Die erste Fassung des Kodex wurde im Jahr 2010 im Rahmen von INNEN.SICHER. aufgelegt und von den Spitzenführungskräften des Hauses mit ihrer Unterschrift für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI verbindlich gemacht. Nunmehr liegt die weiterentwickelte, an die neuen korruptionsstrafrechtlichen Anforderungen angepasste Auflage des Verhaltenskodexes vor. 15 16 INNEN.SICHER.2015 Der Verhaltenskodex ist eine wesentliche Handlungsmaxime aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI. Er gibt ihrem Handeln ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Rechtstreue und die damit verbundene Glaubwürdigkeit. Das BMI als der Sicherheitsdienstleister hat Vorbildfunktion und wird von der Bevölkerung auch daran gemessen, welche Aufmerksamkeit er der Prävention und der Bekämpfung von Korruption sowie anderen unerwünschten Verhaltensweisen in den eigenen Reihen schenkt. Im Verhaltenskodex werden die Grundsätze für das Miteinander aller Bediensteten sowie die compliance-relevanten rechtlichen Bestimmungen dargestellt. Die Handlungsmaßstäbe treffen Aussagen über allgemeine Verhaltenspflichten und rechtskonforme Aufgabenerfüllung, Amtsverschwiegenheit, Befangenheit, Geschenke und sonstige Vorteilsannahmen (Sponsoring) und Nebenbeschäftigung. Der Rechtsrahmen wird anhand von Handlungsmustern und konkreten Fallbespielen zu den Handlungsmaßstäben verdeutlicht. Behandelt wird auch korrektes Verhalten wie der Umgang mit Geschenken oder Essenseinladungen. Für die Implementierung der hinter dem Verhaltenskodex stehenden Werte ist ihre Vermittlung an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI von grundlegender Bedeutung. Die Werte wurden in einem intensiven Diskussionsprozess, unterstützt durch ein eigens entwickeltes E-Learning-Tool, vermittelt. 2.2.4Compliance-System Als direkte Erkenntnis aus dem Prozess der Schaffung und Vermittlung des Verhaltenskodexes wurde im Jahr 2012 ein ressortweites umfassendes Compliance-System1 entwickelt und implementiert. Der Verhaltenskodex als wesentliches Element zur Vermittlung von Werten erfordert eine Einbettung in ein gesamthaftes System, das Beratungs- und Informationsfunktion hat, systemisch Risiken und Problemfelder ermittelt, Bewusstsein bildet sowie eine inhaltliche und organisationsbezogene Schnittstellenfunktion bietet. Dieses österreichweit erste Compliance-System in der staatlichen Verwaltung ruht auf vier Grundpfeilern: 1. Wertemanagement 2. Risikomanagement 3. Kontrolle 4. Kommunikation 1 In der Managementtheorie wird unter Compliance die Einhaltung von Verhaltensregeln, Gesetzen und Richtlinien durch Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verstanden. INNEN.SICHER.2015 Compliance-Aufgaben werden im BMI von allen Führungskräften wahrgenommen. Organisatorisch werden Compliance-Funktionen in den Bereichen Personalentwicklung, Ausund Weiterbildung, Qualitätsmanagement sowie in der Organisationsstruktur des BMI, durch die Institutionalisierung eines Compliance-Beauftragten, dem Chief Compliance Officer (CCO) verankert. Mit diesen Maßnahmen wird ein wesentlicher Beitrag zur Korruptionsprävention geleistet. 2.2.5 Die Führungsgrundsätze des BMI Aufbauend auf den zentralen Werten und dem Leitbild setzen die Führungsgrundsätze des BMI den Rahmen für das Verhältnis zwischen Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Selbstbewusst führen: Wir alle, die wir Dienst- und Fachaufsicht über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, sind Führungskräfte. Wenn wir über Führung sprechen, meinen wir daher immer auch unser eigenes Führungsverhalten – von jeder und jedem Einzelnen von uns. Gut führt, wer bewusst führt, Führung als eigene Aufgabe wahrnimmt. Das tun wir. Verantwortung wahrnehmen: Führen heißt, Verantwortung wahrnehmen. Ich gestalte im gegebenen Rahmen meinen Bereich und nutze den Spielraum, den ich habe. Was ich verbessern kann, verbessere ich, wo ich Unterstützung benötige, fordere ich sie ein. Und Möglichkeiten gibt es immer. In Führungskraft steckt das Wort Kraft. Und die setzen wir zur Gestaltung ein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickeln (sich): Gute Führungskräfte ermöglichen guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Entwicklung und machen sie Tag für Tag, Jahr für Jahr noch besser. Entwicklung passiert nicht, wir machen, fördern und gestalten sie im Dialog mit den entsprechenden internen Partnern (Personalabteilungen). Entwickeln heißt dann manchmal auch loslassen. Zum Vorteil aller. Im Dialog kommunizieren: Eine Erkenntnis ist fast so alt wie die Beschäftigung mit dem Thema selbst, dennoch wird sie oft ignoriert: Wir können nicht nicht kommunizieren. Kommunikation ist der Schlüssel zu den Hirnen und Herzen der Menschen. Im Dialog schaffen wir gemeinsame Bilder über das Warum, Wie und Wohin – die Grundlage für gemeinsam ausgerichtetes Handeln. Führungsprozesse leben: Für die Größe unserer Organisation haben wir nur wenige Führungsprozesse. Diese leben wir konsequent im Sinne der definierten Ziele, flexibel in Bezug auf laufende Verbesserung und mit der Bereitschaft, alte Denkweisen den neuen Anforderungen entsprechend anzupassen. Wir achten auf den Nutzen für das BMI, den eigenen Bereich und die beteiligten Personen. 17 18 INNEN.SICHER.2015 Alle Elemente erfolgreicher Führung gehören zusammen, haben Schnittmengen und beeinflussen einander positiv. Daher beachten wir alle Elemente gleich und entwickeln uns in unserem Führungsverhalten weiter. Jeden Tag. 2.3 Externer Handlungsrahmen des BMI 2.3.1 Die Österreichische Sicherheitsstrategie Neben dem autonom definierten Rahmen bestimmen auch gesamtstaatliche Strategien das Handeln des BMI, allen voran die Österreichische Sicherheitsstrategie (ÖSS).2 Deren Analyseteil wurde von der Bundesregierung am 1. März 2011 und der Empfehlungsteil vom Nationalrat am 3. Juli 2013 beschlossen. Als das Sicherheitsministerium hat das BMI eine besondere Verantwortung für die Umsetzung der ÖSS. 2.3.2 Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013–2018 Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 schafft den politischen Rahmen für INNEN.SICHER. Die darin enthaltenen Leitlinien zu Themen wie: Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der Kriminalität und zur Hebung der Verkehrssicherheit, Schutz kritischer Infrastrukturen und Cyber-Sicherheit, Daten- und Informationssicherheit, die Schaffung einer modernen Polizei und Sicherheitsverwaltung, die Bekämpfung des Terrorismus, des Extremismus und der Wirtschafts- und Industriespionage, Entwicklung einer gesamtstaatlichen Migrationsstrategie sowie aktiver Einsatz für Menschenrechte, Frieden und Sicherheit in Österreich, werden im Rahmen von Projekten und Linienarbeiten auch im Jahr 2015 umgesetzt werden. Insbesondere soll im BMI eine umfassende Aufgabenreform im Sinne der Vereinbarung der Regierungsklausur am 26. und 27. September 2014 gestartet werden. 2.3.3 Die Wirkungszielkaskade des BMI (Haushaltsrechtsreform) Mit der am 1. Jänner 2013 in Kraft getretenen zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform (HHRR) wurde im BMI ein stringentes System der strategischen Ressourcenplanung geschaffen, in dem anstelle der bisherigen Input-Orientierung eine Wirkungsorientierung getreten ist. Ausgehend von den im Leitbild formulierten Herausforderungen und dem Auftrag des BMI wurden fünf Wirkungsziele formuliert, die letztlich durch INNEN.SICHER. erreicht werden sollen: 1. Sicherheit: Beibehaltung des hohen Niveaus der inneren Sicherheit in Österreich, insbesondere durch Kriminalitätsbekämpfung, Terrorismusbekämpfung und Verkehrsüberwachung. Die Österreichische Sicherheitsstrategie kann von der Homepage des Bundeskanzleramtes heruntergeladen werden. 2 INNEN.SICHER.2015 2. Asyl/Migration: Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl, Fremdenwesen und der legalen Migration. 3. Anti-Gewalt (Gender-Ziel): Verbesserter Schutz vor Gewalt, insbesondere gegen Frauen, Minderjährige und Seniorinnen und Senioren. 4. Bürgerinnen- und Bürger-Nähe: Förderung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in den Sicherheitsdienstleister BMI. 5. Organisatorische Effizienz/Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter-Engagement: Erhöhung der Nachhaltigkeit der Organisation und der Produktivität des Sicherheitsdienstleisters BMI. Leistungen sollen durch qualitativ gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter transparent, bedarfsgerecht und zielgruppenorientiert erbracht werden. Zu jedem dieser fünf Wirkungsziele wurden Kennzahlen definiert, deren Erfüllung im vierteljährlichen Controlling-Bericht überprüft wird. INNEN.SICHER. ist die strategische Basis für die Formulierung der Ressortschwerpunkte im Rahmen der Wirkungsorientierung. Die Angaben zur Wirkungsorientierung sind seit 2013 Teil des Bundesvoranschlages. Insbesondere die nach außen gerichteten, aber auch die organisationsintern wirksamen Arbeitsschwerpunkte werden in einem jährlichen Regelprozess nach Vorliegen der aktuellen Inhalte von INNEN.SICHER. mit geeigneten mittel- und kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen operationalisiert.3 2.4 Strategische Landschaft BMI INNEN.SICHER., die Zukunftsstrategie des BMI, ist Teil einer komplexen strategischen Landschaft, die das Handeln des Innenressorts bestimmt. Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung und die Österreichische Sicherheitsstrategie als gesamtstaatliche strategische Dokumente wurden bereits im vorigen Kapitel dargestellt. Im Rahmen der EU leiten die Europäische Sicherheitsstrategie, die EU-Strategie Innere Sicherheit sowie weitere strategische Dokumente zu den Themen Drogen, Terrorismus und Menschenhandel die österreichische Politik in diesen Bereichen. Im BMI wurden bereits vor der Veröffentlichung der ersten Ausgabe von INNEN.SICHER. im Jahr 2010 wichtige Strategiedokumente erstellt, wie z. B. die internationale Strategie, die Kriminalstrategie und die Staatsschutzstrategie. 3 Die Wirkungszielkaskade des BMI und weitere Details zur HHRR sind in der Anlage A dargestellt. 19 20 INNEN.SICHER.2015 Die Komplexität der strategischen Landschaft und die Vielzahl der strategischen Dokumente unseres Ressorts ergeben sich aus der Komplexität des Umfeldes des BMI und der Breite seiner sachlichen Zuständigkeit. Zweck aller Strategien und strategischen Dokumente ist es, das Handeln der Organisation BMI und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu leiten. Dies ist ohne Reibungsverluste nur möglich, wenn die verschiedenen Strategien zueinander widerspruchsfrei sind und die Beziehung der Strategien zueinander verstanden wird. Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung und die Österreichische Sicherheitsstrategie stellen den gesamtstaatlichen Rahmen für das BMI dar. INNEN.SICHER. richtet sich strategisch an diesen Dokumenten aus, ohne dass dies zu einer Über- oder Unterordnung führt. INNEN.SICHER. beeinflusst das Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI jedoch unmittelbarer als die gesamtstaatlichen strategischen Dokumente. Die Europäischen Strategien stehen gleichrangig neben den gesamtstaatlichen Strategien, da diese keine supranationalen Rechtsakte sondern Leitlinien für die Politik der Union und der Mitgliedstaaten darstellen. INNEN.SICHER.2015 3 AUSGANGSSITUATION 2014 Erfolgreiche Strategien beruhen auf einem tiefen Verständnis der Umfeldentwicklungen sowie einer realistischen Einschätzung der Ausgangssituation. Der erste Schritt ist dabei der Blick nach innen, auf die eigene Organisation. Das BMI ist Österreichs größtes Dienstleistungsunternehmen im Sicherheitsbereich. Es nimmt ein breites Spektrum an Aufgaben für das rechtsstaatlich geordnete Zusammenleben wahr. Das BMI leistet damit den bedeutendsten Beitrag zum sozialen Frieden in Österreich. 3.1 Aufgaben des BMI Die erste grundlegende Aufgabenzuweisung an das BMI erfolgt in der Bundesverfassung. Neben organisationsrechtlichen Bestimmungen finden sich dort auch zentrale Aspekte wie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit im gesamten Land und die Pflicht des Bundesministeriums für Inneres, das Leben, die Gesundheit, die Freiheit und das Eigentum der Menschen zu schützen. Weitere Aufgaben des BMI, wie Waffen- und Veranstaltungswesen, Wahlen, Zivildienst oder Asyl- und Fremdenwesen, regelt das Bundesministeriengesetz (BMG) 1986.4 Daneben gibt es aber noch eine Vielzahl an einfachgesetzlichen Bestimmungen in Regelungsbereichen anderer Ressorts, in denen vorgesehen ist, dass die Vollziehung der Bundesministerin für Inneres zukommt oder in denen die Mitwirkung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Sicherheitsbehörden festgelegt ist. Mitwirkungsbestimmungen finden sich aber auch in zahlreichen Landesgesetzen. Zu den wesentlichen Aufgaben des BMI zählen: Für den Bereich Sicherheit und Schutz Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit Kriminalpolizei Cyber-Sicherheit, Bekämpfung von Cyber-Kriminalität sowie Schutz kritischer Infrastrukturen Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung Fremdenpolizei Verkehrsüberwachung 4 Vgl. Anlage zu § 2 2. Teil, Abschnitt H des BMG, BGBl.Nr. 76/1986 idF BGBl. I Nr. 11/2014. 21 22 INNEN.SICHER.2015 Für den Bereich Asyl und Migration Asyl- und Fremdenwesen Grundversorgung Zuwanderung Staatsbürgerschaft Sonstige Aufgaben Grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten Wahlen, Volksbegehren, -befragungen und -abstimmungen, Europäische Bürgerinitiativen Vereins- und Versammlungsrecht Passangelegenheiten Koordination in Angelegenheiten des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements Personenstandsangelegenheiten Waffen, Munitions- und Sprengmittelwesen Zivildienst KZ-Gedenkstätten und Kriegsgräberfürsorge 3.2 Organisation – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die innere Organisation der Bundesministerien ist im Abschnitt III des BMG gesetzlich geregelt und wird in der von der Bundesministerin erlassenen Geschäftseinteilung in Sektionen und Abteilungen gegliedert. Mehrere Abteilungen können zu einer Gruppe zusammengefasst werden. Eine Abteilung kann in Referate untergliedert werden. Nach der derzeit geltenden Geschäftseinteilung des BMI unterstehen der Frau Bundesministerin vier Sektionen – Präsidium (Sektion I), Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Sektion II), Recht (Sektion III) und Service und Kontrolle (Sektion IV). Der überwiegende Teil der operativen Arbeit wird in den nachgeordneten Behörden geleistet. Dies sind die neun Landespolizeidirektionen (LPDs), das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit neun Regionaldirektionen und drei Erstaufnahmestellen sowie die Zivildienstserviceagentur. Mit 1. Mai 2014 waren im BMI insgesamt 31.353 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VBÄ)5 beschäftigt, wovon 27.024 dem Exekutivdienst und der Rest der Sicherheitsverwaltung zuzuordnen waren. Mehr als die Hälfte dieser Verwaltungsbediensteten steht in exekutivnaher Verwendung (z. B. Polizeijuristinnen und Polizeijuristen, Bedienstete der Strafämter, Bundeskriminalamt) und bilden damit ein wichtiges Anschlussstück in einer wirksamen sicherheitspolizeilichen Aufgabenerfüllung. 5 VBÄ bedeutet ausgabenwirksames Vollbeschäftigungsäquivalent. INNEN.SICHER.2015 35.000 34.000 Gesamtentwicklung 33.000 32.000 31.000 30.000 29.000 Exekuve 28.000 27.000 26.000 25.000 '00 '01 '02 '03 '04 '05 '06 '07 '08 '09 '10 '11 '12 '13 '14 '15 Abb. 4: VBÄ-Entwicklung Die Altersstruktur des BMI zeigt, dass per 1. Juli 2014 12,6 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter älter als 55 Jahre und nur 15,7 % jünger als 30 Jahre sind. 12 % aller Exekutivbediensteten und 15,3 % aller Verwaltungsbediensteten sind älter als 55 Jahre. Exekutive Verwaltung Männer >64 0,5% >61 0,5% 1,1% >64 0,6% >55 6,0% >52 16,4% >49 >46 13,3% 10,4% >40 >34 12,8% >46 5,4% 3,0% >31 >25 4,6% 1,3% >22 1,0% >19 0,9% 200 3,3% 2,2% 10,9% >43 4,4% 6,8% 9,6% >40 6,2% 10,6% 4,7% >31 4,6% >28 5,1% 400 Abb. 5: Altersstruktur in Verwaltung und Exekutive 4500 11,2% 10,8% 14,1% 5,5% 12,7% 4,2% >19 200 10,6% 4,0% >22 1,6% 0 0,5% 13,6% >25 1,3% 0,1% 0,2% 13,3% >34 4,4% 2,4% 0,0% 0,4% 9,7% >37 4,5% 3,3% >28 400 >49 8,4% 4,9% >52 13,1% 11,7% 5,5% >37 >55 11,6% 14,3% >43 0,4% 7,4% >58 10,1% 12,4% Frauen 0,1% >61 9,4% >58 Männer Frauen 3500 2500 1500 12,1% 0,6% 3,3% 500 500 23 24 INNEN.SICHER.2015 Positiv zeigt sich die Entwicklung des Frauenanteils im BMI im Zeitverlauf, insbesondere in der Exekutive. Waren im Jahr 2006 erst 9,8 % der Beschäftigten („Köpfe“) in der Exekutive weiblich, hält dieser Wert im Jahr 2014 bei 14,7 % (2013: 14,2 %). Durch den traditionell hohen Frauenanteil im Verwaltungsbereich (62,6 %) ergibt sich im Jahr 2014 ein Gesamtanteil von 22,3 %. Ein wichtiger Indikator für die Rolle, die Frauen im BMI spielen, ist ihr Anteil in den Führungsebenen. In den Jahren von 2006 bis 2014 stieg der Anteil von Frauen in der Exekutive im Bereich der Führungsebene von 2 % auf 3,8 %. Im Vergleich dazu gibt es 2014 im Verwaltungsbereich 22,7 % Frauen in Führungspositionen. 20% 10% 19,7% 9,8% 2,0% 20,1% 10,2% 2,1% 20,3% 10,8% 2,1% 20,6% 11,5% 2,1% 21,0% 12,4% 2,6% 21,4% 13,0% 2,8% 21,6% 13,6% 3,3% 22,0% 14,2% 3,3% 22,3% 14,7% 3,8% 0% 2006 2007 2008 Frauenanteil Exekuve Abb. 6: Entwicklung Frauenanteil 2009 2010 2011 Frauenanteil Gesamt 2012 2013 Frauen in Führungsebene 2014 INNEN.SICHER.2015 Zufriedene und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis, um die anspruchsvollen Leistungsziele des BMI zu erreichen. Die regelmäßige Messung der Mitarbeiterzufriedenheit wird damit zu einer wichtigen Maßnahme im Personalmanagement. Trotz der in den letzten Jahren gestiegenen Arbeitsbelastung ergibt sich in Hinsicht auf die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Aufgabengebieten, der Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen, der Zusammenarbeit mit den direkten Vorgesetzten und der Arbeitsauslastung bezogen auf ihr Lebensalter ein zufriedenstellendes Bild: Durchschnittliche Mitarbeiterzufriedenheit 2013 (auf einer Skala von 0 bis 100) BMI Sekt. I 70,5 77,3 GD (o. LPD) 71,9 Sekt. III 71,7 Sekt. IV 70,8 LPD Ges. 70,5 LPD B LPD K 75,0 73,2 LPD NÖ 69,7 LPD OÖ 69,2 LPD S LPD St 74,0 69,3 LPD T 71,9 LPD V 71,7 LPD W Abb. 7: Mitarbeiterzufriedenheit 2013 69,7 25 26 INNEN.SICHER.2015 Bundesministerin für Inneres Mag.a Johanna MIKL-LEITNER Kabinett der Frau Bundesministerin Sektion II Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit Sektion I Präsidium Gruppe I/A Gruppe I/B Gruppe II/A Gruppe II/B Personalangelegenheiten Internationale Angelegenheiten Organisation, Dienstbetrieb und Analyse Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen Organisation und Verwaltungsreform Kompetenzcenter Kommunikation Einsatzangelegenheiten Einsatz-, Krisenund Katastrophenkoordination Budget und Controlling EU-Angelegenheiten Flugpolizei Grundsatz und Strategie GD Sicherheitsakademie (SIAK) Protokoll und Veranstaltungsmanagement Ressourcenund Wirkungssteuerung Controlling GD Büro für Sicherheitspolitik Verkehrsdienst der Bundespolizei Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten (DSE) Sondereinheit für Observation (SEO) Chefärztlicher Dienst Bundesamt für Verfassungsschutz u. Terrorismusbekämpfung (BVT) Bundeskriminalamt (BK) Landespolizeidirektionen Landespolizeidirektion Burgenland Landespolizeidirektion Kärnten Landespolizeidirektion LPD Steiermark Niederösterreich Landespolizeidirektion Oberösterreich Landespolizeidirektion Salzburg Landespolizeidirektion Steiermark LPD Wien Landespolizeidirektion Tirol Landespolizeidirektion Vorarlberg Landespolizeidirektion Wien Zivildienstserviceagentur Abb. 8: Organigramm BMI INNEN.SICHER.2015 27 Zentralstelle Sektion IV Service und Kontrolle Sektion III Recht Gruppe III/A Gruppe III/B Gruppe IV/A Gruppe IV/B Legistik Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen Technische Ausrüstung KIT-Applikationen und -Services Sicherheitsverwaltung Asyl und Fremdenwesen Bauangelegenheiten und Raummanagement IKT-Sicherheit und E-Government Rechtsangelegenheiten und Datenschutz Grundversorgung und Bundesbetreuung Zentrale Dienste KIT-Infrastruktur und -Betrieb Grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten Interne Revision Gedenkstätten u. Kriegsgräberfürsorge Wahlangelegenheiten Vergaberecht und Beschaffungssteuerung Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) Nachgeordnete Behörden Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Direktion Erstaufnahmestelle OST Traiskirchen Regionaldirektion Burgenland Regionaldirektion Kärnten Regionaldirektion Niederösterreich Erstaufnahmestelle WEST Thalham Regionaldirektion Oberösterreich Regionaldirektion Salzburg Regionaldirektion Steiermark Erstaufnahmestelle Flughafen Schwechat Regionaldirektion Tirol Regionaldirektion Vorarlberg Regionaldirektion Wien 28 INNEN.SICHER.2015 3.3 Budget und Finanzen Das Budget des BMI betrug 2013 2,5 Milliarden Euro. Das sind 0,8 % des nominellen Bruttoinlandsproduktes Österreichs oder rund 3 % des allgemeinen Haushaltes des Bundes. Die im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Budgetmittel stellen im Rahmen einer Gewährleistungsverantwortung einen qualitätsvollen Aufgabenvollzug und ein konsequentes Vorgehen gegen Kriminalität sicher. Jahr BMI Millionen EURO Anteil BIP BMJ Millionen EURO Anteil BIP BMLVS Millionen EURO Anteil BIP 2002 1.696 0,77% 873 0,40% 1.665 0,76% 2003 1.728 0,77% 909 0,41% 1.761 0,79% 2004 1.831 0,79% 923 0,40% 1.803 0,77% 2005 1.985 0,81% 989 0,40% 1.797 0,73% 2006 1.960 0,84% 999 0,39% 1.733 0,67% 2007 2.144 0,79% 1.086 0,40% 2.188 0,81% 2008 2.235 0,79% 1.117 0,40% 2.171 0,77% 2009 2.306 0,83% 1.163 0,42% 2.101 0,76% 2010 2.300 0,81% 1.175 0,41% 2.131 0,75% 2011 2.295 0,76% 1.202 0,40% 2.158 0,72% 2012 2.404 0,78% 1.276 0,41% 2.205 0,72% 2013 2.524 0,81% 1.311 0,42% 2.273 0,73% Tab. 1: Budget (Erfolg) von BMI, BMJ und BMLVS und prozentueller Anteil am BIP Q: Statistik Austria Im Bundesvoranschlag für 2014 sind 2,530 Milliarden Euro für das BMI eingeplant. Im Vergleich zu 2002 stehen dem BMI rund 834 Millionen Euro (Auszahlungen 2002: 1,696 Milliarden Euro) mehr zur Verfügung. Das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 sieht zudem ein auf 2,681 Milliarden Euro im Jahr 2018 steigendes Budget vor. Diese Budgetmittel ermöglichen einen wirkungsvollen Aufgabenvollzug des BMI (gesamter Exekutivdienst samt Dienststellen, Flüchtlingsbetreuung und Asylwesen, Zivildienst, gesamter IT-Aufwand im BMI, Wahlen, udgl. mehr). Bundesvoranschlag in Mrd. EURO 2014 Personalauszahlungen 1,912 Sonstige Auszahlungen 0,618 Gesamtauszahlungen 2,530 Bundesfinanzrahmengesetz i. d. g. F. 2015 2016 2017 2018 Die Aufteilung der jeweiligen Jahresbudgets erfolgt durch die einzelnen Bundesfinanzgesetze (BFG) 2,447 2,554 2,618 2,681 Tab. 2: BMI-Auszahlungsplanung (Finanzierungshaushalt) Mit den im BFG 2014 veranschlagten Mitteln kann sich das BMI den Herausforderungen im sicherheitspolitischen Bereich weiterhin auf höchster Ebene stellen und die sicherheitspolizeiliche Nahversorgung aufrechterhalten. Die Budgetzuwächse im Innenressort zeigen, dass die innere Sicherheit auch in Zeiten einer notwendigen Konsolidierung des Bundeshaushalts nach wie vor Vorrang hat. INNEN.SICHER.2015 Besonderes Augenmerk kann der Bekämpfung neuer Kriminalitätsfelder gewidmet werden, wobei vor allem die Einbruchs-, Cyber- und Drogenkriminalität im Fokus stehen. Wichtige Arbeitsbereiche sind in den kommenden Jahren die Vorbeugung und Bekämpfung des Terrorismus und Extremismus, der organisierten Kriminalität, der Korruption und der illegalen Migration. Angesichts der allgemein angespannten Haushaltslage ist das BMI gefordert, mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen verantwortungsvoll und effizient umzugehen. Bei steigenden Aufgaben ist es notwendig, durch entsprechende Verwaltungsreformen mögliche Effizienzpotenziale zu heben. 3.4Leistungsspiegel Die Leistungsfähigkeit von gewinnorientierten Unternehmen lässt sich über Erfolgsindikatoren wie Gewinn oder Cashflow eindeutig messen. Im Gegensatz dazu zeigt sich die Leistungsfähigkeit des BMI in den erzielten, meist nicht-monetären Wirkungen. Die nachstehend dargestellten Leistungen bzw. die damit erzielten Wirkungen sind in Relation zur Entwicklung des Umfeldes (z. B. Migrationsströme) zu bewerten. 3.4.1Sicherheit Die öffentliche Sicherheit in Österreich ist die Grundlage für Freiheit, Wohlstand und sozialen Frieden. Sie umfasst insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit den Schutz der Gesellschaft und des Staates vor Kriminalität, Terrorismus und vergleichbaren Bedrohungen. Die Sicherheitsorganisation des BMI Das Bundesministerium für Inneres ist gemäß Bundesverfassung oberste Sicherheitsbehörde. Die operative Sicherheitsarbeit findet in folgenden Organisationen statt: Bundeskriminalamt: Das Bundeskriminalamt (BK) wurde zur bundesweiten Bekämpfung gerichtlich strafbarer Handlungen im Jahr 2002 eingerichtet. Es ist eine Organisationseinheit der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit und dient auch zur Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit. Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung: Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist Teil des BMI und besorgt Aufgaben der Sicherheitspolizei und der Strafrechtspflege, die die Sicherheit des Staates, der Gesellschaft, des demokratischen Systems und der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik sowie des Schutzes kritischer Infrastrukturen betreffen. EKO Cobra/DSE: Im Juni 2013 wurde das EKO Cobra zum Einsatzkommando Cobra/ Direktion für Spezialeinheiten ausgebaut. Durch diese Bündelung von Kompetenzen und Beseitigung von Doppelgleisigkeiten steht nunmehr den Sicherheitsbehörden eine Ansprech- und Servicestelle in den Bereichen des Zugriffs, der Observation, des Entschär- 29 30 INNEN.SICHER.2015 fungsdienstes sowie des Personenschutzes und der Flugbegleitungen (sogenannte „AirMarshalls“) zur Verfügung. Das Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten ist im Rahmen grenzüberschreitender, internationaler Kooperationen tätig und analysiert weiters alle Schusswaffengebräuche der Polizistinnen und Polizisten. Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung: Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) besteht seit 1. Jänner 2010. Seine Aufgaben sind die bundesweite Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption, die enge Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sowie die Wahrnehmung zentraler Funktionen in der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit ausländischen und internationalen Einrichtungen, die in der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung tätig sind. Landespolizeidirektionen: Die Landespolizeidirektionen besorgen gemeinsam mit den Bezirksverwaltungsbehörden die Sicherheitsverwaltung in den Bundesländern. Die Grundzüge dieser Architektur der Sicherheitsbehörden wurden im Jahr 2012 im Rahmen der größten Verwaltungsreform in der Zweiten Republik geschaffen. Aus 31 Sicherheitsbehörden und Landespolizeikommanden entstanden neun Landespolizeidirektionen. Durch laufende Anpassungen der Aufbau- und Ablauforganisation ist es dem BMI möglich, neue Herausforderungen, sachgerecht, effektiv und ressourcensparend zu bewältigen. Die Anzahl der Einwohner pro Polizist stellt eine wichtige Kennzahl im Controlling dar. 369 261 416 426 366 367 343 233 500 400 300 200 299 100 0 Abb. 9: Einwohner pro Polizist in Österreich In der Ressourcensteuerung wird diese Input-Größe Output-orientierten Kennzahlen gegenüber gestellt und damit die erbrachten Leistungen zu den eingesetzten Ressourcen in Beziehung gesetzt. Wichtige Output-orientierte Kennzahlen sind die durchgeführten Kontrollen, Streifen und kriminalpolizeilichen Beratungen sowie die subjektive Sicherheit der Bevölkerung in den jeweiligen Bundesländern. INNEN.SICHER.2015 Sicherheitsdienststellen: Das BMI verfügt über ein flächendeckendes Netz von Dienststellen in ganz Österreich. Zum Stichtag 1. Juli 2014 verrichteten insgesamt 20.554 Exekutivbedienstete ihren Dienst in 946 Polizeidienststellen (Polizeiinspektionen, Autobahnpolizeiinspektionen, Grenzpolizeiinspektionen, Polizeiinspektionen für Ausgleichsmaßnahmen, Verkehrsinspektionen, Polizeianhaltezentren, Polizeidiensthundeinspektionen sowie Abteilung Sondereinheiten in Wien). 216 102 146 39 81 62 148 61 91 Abb. 10: Polizeidienststellen in Österreich Gesamtkriminalität – statistische Entwicklung Die Gesamtkriminalität ist seit 2007 im Trend rückläufig. Im Jahr 2007 wurden in Österreich 594.240 strafbare Handlungen (Verbrechen und Vergehen) angezeigt – 2013 waren es 546.396 Delikte. Abb. 11: Gesamtkriminalität in Österreich (Dichtekarte) 31 INNEN.SICHER.2015 Dies entspricht im Schnitt rund 6.484 Straftaten pro 100.000 Einwohner. Die Schwerpunkte der Gesamtkriminalität liegen dabei in den Landeshauptstädten, allen voran Wien, sowie an den Hauptverkehrsrouten und in dichten Industrie- und Gewerbezonen wie etwa in Niederösterreich südlich von Wien. Die Aufklärungsquote hielt sich dabei österreichweit konstant bei 43,1 %. Im Jahr 2013 wurden beispielsweise 16.548 (2012: 15.454) Einbruchsdiebstähle in Wohnungen und Einfamilienhäuser, 5.141 (2012: 4.445) Diebstähle von Kraftfahrzeugen und 10.845 (2012: 12.108) Einbruchsdiebstähle in Kraftfahrzeuge angezeigt. Im Jahr 2013 ergingen von österreichischen Gerichten 34.424 rechtskräftige Verurteilungen, davon betrafen 18.615 Vermögensdelikte. Bei Verurteilungen von 13.835 Personen waren diese Delikte strafsatzbestimmend. Im Berichtsjahr kam es zu 9.853 Verurteilungen wegen Delikten gegen Leib und Leben, wobei bei 7.049 Personen diese Verurteilungen strafsatzbestimmend waren. 591.597 2009 2010 2011 546.396 2008 548.027 2007 572.695 594.240 589.495 2006 540.007 2005 535.745 2004 605.272 Ein Vergleich der letzten fünf Jahre zeigt einen Rückgang der Anzeigen von gerichtlich strafbaren Handlungen gegen fremdes Vermögen, die Sittlichkeit als auch gegen Leib und Leben. 643.648 32 2012 2013 Abb. 12: Gesamtkriminalität in Österreich – angezeigte Fälle Subjektive Sicherheit Während die Messung der objektiven Sicherheit über die in der Kriminalstatistik ausgewiesene Anzahl von Anzeigen einfach ist, stellt die Erfassung des subjektiven Sicherheitsgefühls von Bürgerinnen und Bürgern eine Herausforderung dar, die nur mit wissenschaftlichen Methoden bewältigt werden kann. Im Innenressort gibt es aktuell zwei Projekte, die sich dieser Problemstellung widmen, aber unterschiedliche Anforderungs- INNEN.SICHER.2015 profile bzw. Zielsetzungen zum Inhalt haben. Im Rahmen von INNEN.SICHER. erhebt dazu ein Marktforschungsinstitut, welche Faktoren das subjektive Sicherheitsgefühl beeinflussen, um konkrete Maßnahmen zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger in Österreich davon ableiten zu können. Verkehrssicherheit – Verkehrsüberwachung Dem Bundesministerium für Inneres kommt auf Grund der Kompetenzlage die Ausstattung der Organe der Bundespolizei, deren Ausbildung und die Bereitstellung von Verkehrsüberwachungsgeräten zu. Die Anordnungsbefugnis konkreter Überwachungsmaßnahmen obliegt den Verkehrsbehörden, z. B. den Bundesländern. Durch die vom Bundesministerium für Inneres in den letzten zehn Jahren gesetzten Initiativen wurde die Verkehrsüberwachungstechnik modernisiert und die Strukturen optimiert. Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 setzt sich das Ziel, verkehrssicherheitsgefährdende Faktoren durch spezielle Verkehrsüberwachungsmodelle zu reduzieren. 4.865.842 2010 4.930.164 2009 4.808.288 2008 4.161.855 2007 4.138.826 3.838.358 2005 3.815.406 2004 2012 2013 2.724.675 2.168.160 2003 2.445.668 2.074.925 Geschwindigkeitsüberwachung Der österreichischen Polizei stehen derzeit 213 Radargeräte in mobiler und stationärer Ausführung, 1.217 Handlasergeschwindigkeitsmessgeräte, 7 Section-Control-Anlagen, 103 Videonachfahreinrichtungen mit geeichtem Tachometer in Zivilstreifen (Autos und Motorräder) und 11 Abstands- und Geschwindigkeitsmesssysteme (VKS) für den mobilen Einsatz zur Verfügung. Mit der Umrüstung von analoger auf digitale Fototechnik bei der automatisierten bildgebenden Verkehrsüberwachung (Radargeräte) konnten Quantität und Qualität der von der Bundespolizei an die Behörden erstatteten Anzeigen wesentlich gesteigert werden. 2006 Abb. 13: Festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen 2011 33 34 INNEN.SICHER.2015 Schwerverkehrskontrollen Im Bereich der Schwerverkehrsüberwachung erforderte die Umsetzung der Lenk- und Ruhezeitkontrollrichtlinie 2006/22/EG eine flächendeckende Bereitstellung von Kontrollausrüstung. Um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, wurde entsprechende Kontrollausrüstung (Hard- und Software) angekauft und den Landesverkehrsabteilungen, Autobahnpolizeiinspektionen, Verkehrsinspektionen und Bezirkspolizeikommanden zugewiesen. Derzeit stehen den Organen der österreichischen Bundespolizei 280 Auswerteeinheiten zur Verfügung. Die bisherige statistische Erfassung im Bereich der Schwerverkehrskontrollen (Gefahrgut-, Lenk- und Ruhezeit-, Abfalltransport- und Tiertransportkontrolle) wurde von Tabellenerfassungen auf elektronische Erfassung umgestellt und außerdem eine elektronische Informationsplattform mit einer Übersicht aller relevanten Schwerverkehrsvorschriften geschaffen. Verkehrsunfallentwicklung Während in einem zehnjährigen Vergleichszeitraum die Anzahl der Verkehrstoten halbiert wurden (2004: 878 Verkehrstote – 2013: 455 Verkehrstote), reduzierte sich die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden und die Anzahl der Verletzten zwischen 10 und 15 % (2004: 55.857 Verletzte – 2013: 48.044 Verletzte; 2004: 42.657 Verkehrsunfälle mit Personenschaden – 2013: 38.502 Verkehrsunfälle mit Personenschaden). 55.857 53.234 51.930 53.211 50.521 50.895 49.158 45.858 42.657 40.896 39.884 41.096 39.173 40.831 37.925 48.044 Verletzte Personen 38.502 Anzahl Unfälle 455 Getötete Personen 45.025 35.348 35.129 552 523 531 2011 2012 878 768 2004 2005 730 2006 691 2007 679 2008 633 2009 2010 2013 Abb. 14: Verkehrsunfälle mit Personenschaden 3.4.2 Asyl, Migration und Staatsbürgerschaft Das BMI sorgt in den Bereichen Asyl, Migration und Staatsbürgerschaft für ein rechtsstaatliches und geordnetes Management. Dazu sind insbesondere die Asylverfahren effizient und sachgerecht zu führen, die legale Migration effektiv zu steuern und illegale Migration hintanzuhalten. Obwohl in diesen verschiedenen Bereichen des Fremdenrechts unterschiedliche Akteure handeln, besteht eine untrennbare, enge Verknüpfung und wechselseitige Verwobenheit INNEN.SICHER.2015 dieser Bereiche. Rechtliche und faktische Entwicklungen in einem Bereich strahlen oftmals mittelbar oder unmittelbar in andere Bereiche der Migration aus. Somit ist eine gesamthafte Steuerung migrationsverwandter Bereiche sinnvoll und auch notwendig. Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Mit dem Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz (FNG) wurden 2012 die rechtlichen Grundlagen für das BFA geschaffen, das am 1. Jänner 2014 seine Arbeit aufgenommen hat. Die wesentlichen Aufgaben des neuen Bundesamtes sind die Durchführung von erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren – mit Ausnahme der Strafverfahren und Visa-Angelegenheiten – sowie die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen. Seit 1980 haben etwa 538.900 Personen einen Asylantrag in Österreich gestellt. Allein von 2000 bis 2013 wurden 281.495 Asylanträge gestellt, davon 39.3546 im Jahr 2002. 17.503 4.133 17.413 3.680 14.416 3.572 2.977 11.012 15.821 3.247 12.841 3.753 5.197 13.349 4.063 11.921 22.461 4.528 5.136 2.084 1.073 1.152 1.002 500 3.393 6.719 639 716 6.991 13.805 18.284 20.129 24.634 30.127 32.359 39.354 In der folgenden Darstellung zur Entscheidungspraxis sind bei den positiven Entscheidungen nur Asylgewährungen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, jedoch keine subsidiär Schutzberechtigten, miterfasst. 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Asylanträge Asyl rechtskräig posiv Abb. 15: Asylanträge, gesamt und rechtskräftig positiv In dieser Zahl nicht enthalten sind jene 16.145 Anträge, die Ende 2001 an der österreichischen Vertretung in Islamabad eingebracht wurden. 6 35 36 INNEN.SICHER.2015 Die Spitze des Jahres 2002 ist die Folge der damaligen politischen Situation in Pakistan, der Russischen Föderation und auf dem Westbalkan. Nach 2002 kam es zu einem Rückgang der Asylzahlen. 2014 ist wieder ein steigender Trend zu beobachten. Im Jahr 2013 kamen die Asylwerberinnen und Asylwerber aus 110 verschiedenen Ländern, wobei etwa 16,2 % aller Antragstellerinnen und Antragsteller aus der Russischen Föderation (2.841) und 14,8 % aus Afghanistan (2.598 Personen) stammten. Staatsangehörige der Top 10 Herkunftsländer stellten 72,1 % (12.612) der insgesamt 17.503 gestellten Asylanträge im Jahr 2013. 2.841 2.589 1.991 1.037 949 935 691 Russische Afghanistan Föderaon Syrien Pakistan Algerien Kosovo Nigeria Abb. 16: Asylanträge – die antragsstärksten Herkunftsländer 2013 595 Iran 516 468 Marokko Irak INNEN.SICHER.2015 Österreich war bei den Asylanträgen im Pro-Kopf-Vergleich in den Jahren 2001 bis 2005 jeweils unter den drei meistbelasteten EU-Mitgliedsstaaten und lag 2001 und 2002 sogar an erster Stelle. 2013 lag Österreich EU-weit an dritter Stelle. Asylanträge (absolut) Pro 1.000 Einwohner Schweden 5,7 (54.365) Malta 5,3 Österreich 2,1 Luxemburg 2,0 (2.245) (17.520) (1.070) Ungarn 1,9 (18.900) Belgien 1,9 (21.230) Deutschland 1,5 Zypern 1,4 Dänemark NIederlande 1,3 1,0 (126.995) (1.255) (7.230) (17.160) Abb. 17: Asylanträge 2013 im EU-Vergleich Q: EUROSTAT, Asylum in the EU 2013 Grundversorgung und Bundesbetreuung Bis 2004 wurden Asylwerberinnen und Asylwerber vom Bund betreut (Bundesbetreuung). Mit der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern wird die Versorgung von Asylwerberinnen und Asylwerbern sowie sonstigen hilfs- und schutzbedürftigen Fremden sichergestellt. Im Rahmen der Grundversorgung werden im Sinne der Aufnahmerichtlinie (RL 2003/9/EG und deren Neufassung 2013/33/EU) alle elementaren Bedürfnisse der Empfängerinnen und Empfänger wie z. B. Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung und Bekleidung gewährleistet. Ihr Inkrafttreten im Mai 2004 bedeutete eine Erweiterung der Zielgruppe und somit einen Anstieg an Grundversorgten. Der kontinuierliche Rückgang der Anzahl der grundversorgten Personen von 2006 bis 2011 ist auf die Auswirkungen des Fremdenrechtspakets 2005, die Schaffung des Asylgerichtshofes 2008 und die Fremdenrechtsänderungsgesetze 2009 und 2011 zurückzuführen. Dadurch wurde der Dublin-Vollzug wirksamer gestaltet, Mitwirkungspflichten der Asylwerber festgelegt und andere zahlreiche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und zur Bekämpfung des Missbrauchs im Bereich des Fremdenrechts wurden normiert. Zudem werden durch eine Anfang 2007 geschaffene Kontrollgruppe Personen in Grundversorgung zielgerichtet auf ihre Hilfsbedürftigkeit überprüft, um Asyl- und Grundversorgungsmissbrauch zu vermeiden. Diese Maßnahme wird durch die seit 1. Juli 2010 ein- 37 INNEN.SICHER.2015 gerichtete Sonderkommission Grundversorgungs-Controlling verstärkt. Die Maßnahmen führten, trotz zwischenzeitlich wieder gestiegener Asylantragszahlen, zu einem Rückgang von über 29.000 Grundversorgten zu Beginn 2006 auf rund 17.500 mit Anfang Juni 2011. Durch die internationalen Krisenherde (z. B. Syrien) stiegen die Asylanträge seit 2011 kontinuierlich und es erhöhte sich damit auch der Stand der Grundversorgten auf rund 25.500 bis August 2014. in Tausend 32 30 28 26 24 22 20 18 16 14 12 10 Bundesbetreuung (ab 1998) 8 Grundversorgung (ab 01.05.2004) 6 4 2 Jul 14 Jul 13 Jan 14 Jul 12 Jan 13 Jul 11 Jan 12 Jul 10 Jan 11 Jul 09 Jan 10 Jul 08 Jan 09 Jul 07 Jan 08 Jul 06 Jan 07 Jul 05 Jan 06 Jul 04 Jan 05 Jul 03 Jan 04 Jul 02 Jan 03 Jul 01 Jan 02 Jul 00 Jan 01 Jul 99 Jan 00 Jul 98 Jan 99 Jan 98 38 Abb. 18: Anzahl der Personen in Bundesbetreuung und Grundversorgung Zuwanderung Das BMI nimmt eine zentrale Rolle im Bereich der Zuwanderung ein. Aufgrund der zunehmenden Mobilität und der Attraktivität Österreichs als Wirtschafts-, Bildungs- und Sozialstandort sowie als ein Staat mit hoher Lebensqualität, ist unser Land Ziel zahlreicher zuwanderungswilliger Menschen. Alleine dieses Faktum zeigt die Notwendigkeit einer Steuerung der Zuwanderung nach gewissen Kriterien und einer Ausrichtung auf die Bedürfnisse Österreichs und seiner Bürgerinnen und Bürger. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011, insbesondere mit dem neuen Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot-Karte“, ein System kriteriengeleiteter und qualifizierter Zuwanderung geschaffen, das auf klar festgelegten und transparenten Kriterien basiert und ohne Quotenregelung erfolgt. Auch in Zukunft ist eine positive Wanderungsbilanz für Österreich zu erwarten. Daraus ergibt sich die große Bedeutung einer engagierten und bedarfsorientierten Migrationspolitik für Österreich. Neben der Weiterentwicklung der „Rot-Weiß-Rot-Karte“ muss dabei auch auf andere wichtige Formen der legalen Zuwanderung, wie z. B. der Familienzusammenführung und der Ausbildungszwecke (Studium) Bedacht genommen werden. INNEN.SICHER.2015 Anfang 2014 lebten insgesamt 1.066.114 Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in Österreich. Insgesamt lebten 518.670 Angehörige anderer EUStaaten in Österreich. Dies entspricht einem Anteil von 49 % aller ausländischen Staatsangehörigen. Hiervon stellten Deutsche mit 164.820 Personen die zahlenmäßig stärkste Nationalität dar. Aus den Beitrittsländern des Jahres 2004 (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern) leben 150.337 Personen, aus den Beitrittsländern des Jahres 2007 (Bulgarien und Rumänien) 75.644 Personen und aus Kroatien, das seit dem 1. Juli 2013 EU Mitglied ist, leben 61.959 Personen in Österreich. Unter den Angehörigen aus Nicht-EU-Staaten stammten 273.258 Personen aus den verbleibenden Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens, die keine EU-Staaten sind.7 Weitere 114.740 Personen stammten aus der Türkei. Deutschland 164.820 Türkei 114.740 Serbien 112.477 Bosnien u. Herzegowina 90.963 Kroaen 61.959 Rumänien 59.702 Polen 50.271 Ungarn 46.264 Russische Föderaon 28.769 Slowakei 28.612 Italien 20.195 Mazedonien 20.135 Kosovo Bulgarien Afghanistan Slowenien 19.872 15.942 14.016 11.289 Tschechische Republik 10.908 China 10.765 Großbrit. u. Nordirland Iran 9.293 7.980 Abb. 19: Ausländische Staatsangehörige – Top-20-Nationalitäten am 1. Jänner 2014 Gesamtstrategie Migration und „Migrationsrat für Österreich“ Zur Bewältigung der Herausforderungen der Migration, ist ein gesamtstaatlicher, strategisch-politischer Ansatz für den Gesamtbereich Migration zu etablieren. Folgerichtig bildet die Erarbeitung einer langfristigen und modernen Migrationsstrategie einen zentralen Arbeitsschwerpunkt im Innenressort und ist auch im aktuellen Arbeitsprogramm der Bundesregierung vorgesehen. Zur Umsetzung dieses Ansatzes wurde der Migrationsrat für Österreich als unabhängiges und weisungsfreies Gremium zur Beratung der Bundesministerin für Inneres bei der Entwicklung der Migrationsstrategie eingerichtet. In zehn Arbeitsfeldern, unter anderem zu Wirtschaft und Finanzen, zu Arbeit, Pensionen und Soziales, bis hin zu Diversität und zur Frage, welche Auswirkungen Migration auf die Herkunftsländer hat, werden Expertinnen und Experten das sensible Thema Migration vom Gesichtspunkt des jeweiligen Arbeitsfeldes 7 Dies sind Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien. 39 40 INNEN.SICHER.2015 aus beleuchten, um zu erkennen, welche Chancen Migration unserem Land langfristig bietet, aber auch welche Risiken durch weitere Migration im Kontext mit dem jeweiligen Arbeitsfeld bestehen. Als unabhängiges und weisungsfreies Gremium wird sich der „Migrationsrat für Österreich“ dem Thema Migration aufgrund der Fakten und Zukunftsfragen widmen und aus den Blickwinkeln der einzelnen Arbeitsfelder einen wichtigen Input für eine künftige moderne Migrationspolitik in Österreich erarbeiten. Die Befunde der einzelnen Arbeitsgruppen werden in eine moderne Migrationsstrategie für Österreich einfließen, die ein klares Ziel hat: Österreich soll ein sicherer und stabiler Staat bleiben, in dem man in Wohlstand leben kann. Ergebnisse werden in eineinhalb bis zwei Jahren vorliegen. Aufenthaltstitel Ende des Jahres 2013 waren insgesamt 444.275 aufrechte Aufenthaltstitel8 im Fremden-Informations-System (FIS) gespeichert. Die Anzahl unterliegt im langjährigen Vergleich nur relativ geringen Schwankungen. 2009 2011 2010 Anzahl in % Anzahl in % Anzahl Daueraufenthalt EG 163.446 37,0% 185.450 40,0% ehem. Niederlassungsnachweis 115.333 26,0% 106.150 Niederlassungsbewilligung 77.485 17,0% Familienangehörige 41.593 Aufenthaltsbewilligung 2012 2013 in % Anzahl in % Anzahl in % 195.546 41,4% 199.973 40,7% 196.059 44,1% 23,0% 97.993 20,7% 95.257 19,4% 48.279 10,9% 75.110 16,0% 49.817 10,6% 19.646 4,0% 16.416 3,7% 9,0% 38.674 8,0% 36.933 7,8% 36.895 7,5% 36.773 8,3% 19.652 5,0% 20.598 5,0% 22.084 4,7% 23.949 4,9% 24.608 5,5% Daueraufenthalt - Familienangehöriger 14.718 3,0% 22.083 5,0% 27.589 5,8% 31.187 6,4% 33.858 7,6% Familienangehörige - Österreicher 14.329 3,0% 12.918 3,0% 11.843 23,5% 10.851 2,2% 8.560 1,9% 29.970 Rot-Weiß-Rot-Karte plus Rot-Weiß-Rot-Karte Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte plus, Rot-Weiß-Rot-Karte und Blaue Karte EU mit 1. Juli 2011 Blaue Karte EU Gesamt 446.556 460.983 6,3% 71.481 14,6% 77.916 17,5% 600 0,1% 1.500 0,3% 1.592 0,4% 37 0,0% 163 0,0% 214 0,1% 472.412 490.902 444.275 Tab. 3: Details zu aufrechten Aufenthaltstiteln Staatsbürgerschaft Die Staatsbürgerschaft ist eines der höchsten Rechtsgüter, die die Republik zu vergeben hat. Obwohl der Vollzug des Staatsbürgerschaftsrechts gemäß Artikel 11 B-VG in die Kompetenz der Länder fällt, kommt dem BMI auch in diesem Rechtsbereich eine zentrale rechtlich-strategische Stellung zu. Diese zeigt sich insbesondere in der Erarbeitung von Änderungsvorschlägen im Staatsbürgerschaftsrecht in enger Abstimmung mit Vertretern der Länder. Auf die sachgerechte Ausrichtung des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts im Rahmen des Gesamtgefüges der fremden-, insbesondere zuwanderungsrechtlichen Normen und auf die Einhaltung sämtlicher verfassungs- und völkerrechtlicher 8 Aufenthaltstitel sind Aufenthaltsberechtigungen für Drittstaatsangehörige für einen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten. Aufrecht bedeutet, dass die Aufenthaltstitel zum Stichtag (hier Ende 2013) gültig sind. INNEN.SICHER.2015 Vorgaben ist dabei besonderes Augenmerk zu legen. Das BMI übt überdies eine koordinierende Funktion in Angelegenheiten des Staatsbürgerschaftsrechts, vor allem mit den Ländern, dem BMEIA, anderen betroffenen Ressorts sowie sonstigen nationalen und internationalen Institutionen aus. Im Jahr 2013 wurden 7.418 Personen in Österreich eingebürgert, um 311 Personen (4,4 %) mehr als 2012. 14.041 10.268 7.990 2007 2008 2009 6.190 6.754 7.107 7.418 2010 2011 2012 2013 Abb. 20: Einbürgerungen in Österreich Q: Statistik Austria (in diesen Zahlen sind die Auslandsfälle nicht erfasst. Dies erklärt die unterschiedlichen Gesamtzahlen in den Abbildungen 20 und 21. Die meisten Einbürgerungen gab es in Wien (32,7 % der gesamten Einbürgerungen), gefolgt von Oberösterreich und Niederösterreich. Die geringste Anzahl von Einbürgerungen im Jahr 2013 erfolgte im Burgenland. 1.171 15,8 % 1.278 17,2 % 413 5,6 % 584 7,8 % 2.423 32,7 % 139 1,9 % 555 7,5 % 463 6,2 % 328 4,4 % Abb. 21: Einbürgerungen 2013 pro Bundesland und prozentueller Anteil an der Gesamtzahl aller Einbürgerungen (0,9 % wurden bei österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland eingebracht) Q: Statistik Austria 41 42 INNEN.SICHER.2015 Integration Mit der letzten Novelle des BMG wanderte die Zuständigkeit für Integration vom Innenressort in das BMEIA. Trotzdem bleibt Integration im Hinblick auf die Auswirkungen nicht gelingender Integration auf den sozialen Frieden und die Sicherheit in Österreich ein wichtiges Thema für das BMI. Illegale Migration nach Österreich Illegale Migration ist als „klassisches Dunkelfeld“ nicht vollständig messbar. Daher muss die Entwicklung von einschlägigen Indikatoren wie Aufgriffe, geführte Asyl- und fremdenpolizeiliche Verfahren, durch Bescheid erlassene Zwangsmaßnahmen sowie Außerlandesbringungen beobachtet werden. Betrachtet man die Entwicklung dieser Indikatoren im Zeitraum 2004 bis 2012 anhand der wesentlichsten Kennzahlen, zeigt sich auch, dass externe Effekte wie die EU-Erweiterungen auf Grund der Zielgruppenverschiebung wesentliche Auswirkungen haben: Der Rückgang der Aufgriffe, insbesondere in der Zeitperiode 2006 bis 2007, erklärt sich neben einer stetig sich verbessernden Grenzsicherung in den Ländern rund um Österreich vor allem aus dem geänderten Status von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern aus Rumänien und Bulgarien, auf die als EU-Bürger fremdenrechtliche Maßnahmen nur mehr bedingt anwendbar sind. 38.642 39.740 39.814 27.468 24.634 Aufgriffe 24.375 22.461 21.231 18.571 15.085 13.349 11.509 10.922 9.483 8.204 9.062 9.404 7.748 1.158 1.406 15.511 11.939 2004 2005 11.921 7.606 2.189 2.164 10.008 7.444 2006 2007 15.367 15.821 17.503 Asylanträge 14.416 12.841 10.430 11.012 10.315 9.510 9.610 9.150 7.795 17.413 16.383 9.663 7.941 7.759 7.320 Außerlandesbringungen 6.710 7.196 Zwangsmaßnahmen 4.089 4.514 6.687 7.114 7.316 4.967 3.210 4.219 4.437 Verfahren 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2.737 3.382 Abb. 22: Aufgriffe/Maßnahmen/Verfahren/Freiwillige Rückkehr 3.518 Freiwillige Rückkehr INNEN.SICHER.2015 Eine wichtige Maßnahme bei der Gesamtsteuerung der Migration ist die Dublin-Zusammenarbeit. Hier ergibt sich seit 2007 folgende Entwicklung: 89,9% 81,6% 83,8% 88,8% 80,0% 84,8% 5.535 87,7% Zusmmungsquote 5.271 Konsultaonen 4.369 3.657 3.247 3.241 2.798 1.380 1.577 1.504 904 862 2007 628 742 845 2008 2009 2010 1.181 960 1.030 607 709 765 2011 2012 2013 Rückstellungen Übernahmen Abb. 23: Dublin-Zusammenarbeit 3.4.3 Weitere ausgewählte Aufgaben des BMI Neben den Kernbereichen hat das BMI eine Fülle weiterer Aufgaben zu erledigen. Gerade die Vielfalt dieser Aufgaben und die Knappheit der Ressourcen zeigt, wie wichtig eine Gesamtstrategie für das BMI ist. Grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten Um den wachsenden Herausforderungen in Menschenrechtsfragen gerecht zu werden, wurde im Juni 2013 die Abteilung für grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten geschaffen. Neben der Pflicht der Achtung der Menschenrechte hat sich in den letzten Jahrzehnten in der internationalen Menschenrechtsentwicklung die weitere wesentliche Funktion der Menschenrechte herausgebildet: die Verpflichtung zur Gewährleistung der Menschenrechte. Das heißt, der Staat muss konkrete gesetzliche, administrative und sonstige Maßnahmen unternehmen, um die Menschenrechte zu gewährleisten. Die Grund- und Menschenrechte bilden das Fundament der Strategie INNEN.SICHER. und als Querschnittsmaterie werden sie in jedem Handeln im BMI verwirklicht. Gerade zur Stärkung des Fundaments bedarf es eines besonderen Fokus und einer Bündelung sowie Verdichtung der Kompetenz in diesem grundlegenden Bereich. Die Abteilung ist eine Kompetenz-, Koordinierungs- und Servicestelle in allen Fragen der Menschenrechte nach innen und nach außen. 43 44 INNEN.SICHER.2015 Das Bundesministerium für Inneres hat langjährige, praxisorientierte Erfahrung im gestaltenden Umgang mit Menschenrechtsfragen unter aktiver – zum Teil institutionalisierter – Einbindung der Zivilgesellschaft. Aufbauend auf diese Erfahrungen wird diese Vernetzung ausgebaut und gefördert, um die Freiheit und Sicherheit aller in Österreich Lebenden zu stärken. Die Vielfalt der Gesellschaft und die Möglichkeit in dieser zu leben, hat in Sicherheitsfragen einen großen Einfluss. Daher ist die Einbindung der Zivilgesellschaft in ihrer Diversität und all ihren Facetten zur Stärkung der Bürgernähe, Förderung des Vertrauens und Schaffung des notwendigen Schutzes wichtig und dem Bundesministerium für Inneres ein großes Anliegen. Wahlen, Volksbegehren, -befragungen und -abstimmungen, Europäische Bürgerinitiativen und Instrumente direkter Demokratie Das Bundesministerium für Inneres führt die Geschäfte der Bundeswahlbehörde. Die Bundesministerin für Inneres ist in ihrer Eigenschaft als Bundeswahlleiterin für die Ermittlung und Feststellung aller bundesweiten Ergebnisse von Wahlen verantwortlich. Das Bundesministerium für Inneres ist für die Vorbereitung und Durchführung der Bundespräsidentenwahlen, der Nationalratswahlen und der Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments zuständig. Auf nationaler Ebene ist das Bundesministerium für Inneres für die Organisation und Durchführung von Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen verantwortlich. Für das neue Instrument direkter Demokratie in der Europäischen Union, die Europäische Bürgerinitiative (EBI), ist das Bundesministerium für Inneres für die innerstaatliche Administration (Zertifizierung von Online-Sammelsystemen sowie Verifizierung von Unterstützungsbekundungen) zuständig. Zentrale Wählerevidenz und Zentrale Europa-Wählerevidenz Im Bundesministerium für Inneres wird aufgrund der von den Gemeinden übermittelten Daten der Wählerevidenzen eine „Zentrale Wählerevidenz“ zur Weitergabe an die im Parlament vertretenen Parteien geführt. Die im Bundesministerium für Inneres geführte „Zentrale Europa-Wählerevidenz“ dient zum Abgleich mit und zur Weitergabe an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei Europawahlen. Vereins- und Versammlungsrecht Die österreichische Verfassung garantiert allen Menschen die Freiheit, sich mit anderen zusammenzuschließen, einen Verein zu gründen und einem Verein angehören zu dürfen. In Freizeit, Sport und Beruf, im sozialen Bereich und im Bildungswesen, in Wissenschaft, Religion, Kultur, Wirtschaft und Politik begegnen wir einer Vielzahl und Vielfalt an Vereinen. Mit Ende 2013 gab es österreichweit 120.168 eingetragene Vereine. Das BMI ist oberste Vereins- und Versammlungsbehörde und übt die Fachaufsicht über die nachgeordneten Vereins- und Versammlungsbehörden aus, indem für eine einheitliche Vollziehung des Vereins- und Versammlungsgesetzes gesorgt, grundlegende Rechtsfragen geklärt und den Vereins- und Versammlungsbehörden wichtige Informationen (z. B. höchstgerichtliche Judikatur) zur Verfügung gestellt werden. Weiters führt das INNEN.SICHER.2015 BMI das Zentrale Vereinsregister (ZVR), in dem alle in Österreich bestehenden Vereine evident gehalten werden. Es besteht die Möglichkeit, gebührenfrei eine Online-Einzelabfrage zu bestehenden Vereinen durchzuführen. Im Jahr 2013 wurde die Internetabfrage rund 2,1 Millionen Mal in Anspruch genommen. Passangelegenheiten Das BMI legt unter Beachtung der europäischen Rahmenbedingungen die Form und den Inhalt der österreichischen Reisepässe fest. Überdies übt das BMI die Fachaufsicht über die Passbehörden im Passverfahren aus, in dem grundlegende Rechtsfragen geklärt und wichtige Informationen (z. B. höchstgerichtliche Judikatur) zur Verfügung gestellt werden. Ausstellungen Veränderungen zum Vorjahr Reisepässe (inkl. Kinderpässe) 582.507 - 28,77% Personalausweise 102.456 - 9,80% Tab. 4: Passwesen 2013 Koordination in Angelegenheiten des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements Auf nationaler Ebene obliegt dem BMI im Rahmen des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) die Koordination von Maßnahmen des Bundes und der Zusammenarbeit mit den Ländern. Dies umfasst insbesondere Angelegenheiten des Zivilschutzes, der zivilen Landesverteidigung sowie der Krisenvorsorge auf Bundesebene. Dazu wurde im Juli 2009 durch die Bundesregierung eine eigene Zukunftsstrategie („SKKM 2020“) angenommen, in der die Umsetzung technischer Innovationen, die Förderung der organisationsübergreifenden Ausbildung und die Anpassung und Verbesserung der Koordinationsstrukturen, insbesondere für überregionale und internationale Anlassfälle, als wesentliche Meilensteine identifiziert wurden. Auf internationaler Ebene ist das BMI für die internationale Katastrophenhilfe zuständig und beteiligt sich dabei an den Arbeiten der EU, der NATO und der Vereinten Nationen. Österreich hat sich in den letzten Jahren als verlässlicher Partner in der internationalen Katastrophenhilfe etabliert. Im Zeitraum von 2003 bis 1. Juli 2014 leistete Österreich 77 Auslandshilfseinsätze im Rahmen der internationalen Katastrophenhilfe, die vom BMI koordiniert wurden. Auch in Zukunft wird sich das BMI bei internationalen Notlagen im Rahmen der europäischen und internationalen Strukturen engagieren. Personenstandsangelegenheiten Die Vollziehung des Personenstandsgesetzes liegt bei den Gemeinden. Ober- und Aufsichtsbehörde ist der Landeshauptmann. Als oberste Behörde ist das BMI für den einheitlichen Vollzug und die legistischen Maßnahmen zuständig. Dazu werden Dienstvorschriften, Verwaltungsinformationen und entsprechende Formulare erstellt, sowie Informationen an die Behörden über die Rechtsprechung der nationalen Höchstgerichte und des EuGH sowie des EGMR bei personenstandsrechtlichem Bezug übermittelt. Bei der Vollziehung des Namensrechtes werden allgemeine Rechtsauskünfte hinsichtlich der 45 46 INNEN.SICHER.2015 Zulässigkeit einer Namensänderung bzw. Namensführung an die befassten Behörden oder Bürger gegeben. Mit der Kundmachung des Personenstandsgesetzes 2013 (PStG 2013) wurde das zentrale Personenstandsregister (ZPR) geschaffen. In diesem vom BMI geführten Register werden seit dem 1. November 2014 alle Personenstandsfälle eingetragen. Die bisher von jedem Standesamt geführten Geburten-, Ehe- und Sterbebücher werden seit diesem Zeitpunkt vom zentralen Register abgelöst. Die Behörden können im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages auf die Daten zugreifen. Gleiches gilt für den Bereich des Staatsbürgerschaftswesens. Seit 1. November 2014 wird parallel zur Einführung des ZPR das zentrale Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) geführt. Das ZSR löst die bisher lokal geführten Staatsbürgerschaftsevidenzen ab und erlaubt allen berechtigten Stellen einen direkten Zugriff auf die zentral verarbeiteten Staatsbürgerschaftsdaten. Waffen, Munitions- und Sprengmittelwesen Neben der Fachaufsicht über die nachgeordneten Behörden im Bereich des Waffen-, Munitions- und Sprengmittelwesens obliegt dem BMI in Vollziehung des Waffengesetzes insbesondere die Führung der Liste der Waffenpsychologen, die Einräumung der Ermächtigung für Waffenfachhändler zur Registrierung im Zentralen Waffenregister sowie die Ermächtigung für Büchsenmacher, Waffen deaktivieren zu dürfen. Zivildienst Seit dem Jahr 1975 besteht die Möglichkeit, an Stelle des Wehrdienstes Zivildienst zu leisten. Die Wahrnehmung der Aufgaben auf dem Gebiet der Zivildienstverwaltung und die Vollziehung des Zivildienstgesetzes obliegen der Zivildienstserviceagentur. Über Beschwerden gegen Bescheide der Zivildienstserviceagentur entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Unbeschadet des der Zivildienstserviceagentur zugewiesenen Aufgabenbereiches übt das BMI die Fachaufsicht über die Zivildienstserviceagentur aus. Überdies führt das BMI die Geschäfte des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten und ist für die Belange des Auslandsdienstes gemäß § 12b des Zivildienstgesetzes zuständig. Bei der am 20. Jänner 2013 durchgeführten ersten Volksbefragung in Österreich sprach sich eine große Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher für den Fortbestand der Wehrpflicht und des Zivildienstes aus. Daran anknüpfend wurden noch im ersten Halbjahr 2013 interministerielle Reformprojekte mit dem Ziel der Attraktivierung sowohl des Zivildienstes als auch des Wehrdienstes abgeschlossen. INNEN.SICHER.2015 Im Bereich des Zivildiensts wurden im Zuge dessen insbesondere folgende Optimierungen erzielt: Ermöglichung eines qualifizierten Einsatzes von Zivildienstleistenden mit Berufsberechtigung. Förderung von zusätzlichen Ausbildungen durch einen Ausbildungsbeitrag des Bundes an die Rechtsträger der Zivildiensteinrichtungen. Einführung einer Kompetenzbilanz, die dem Zivildienstleistenden nach Beendigung des Zivildienstes zur Verfügung gestellt wird. Anrechnung des Freiwilligen Sozialen Jahres bzw. eines Umweltschutzjahres auf den Zivildienst. Die Bedarfs- aber auch Zuweisungszahlen von Zivildienstleistenden sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Es werden jährlich rund 14.000 Zivildienstpflichtige zum ordentlichen Zivildienst zugewiesen, wodurch regelmäßig zwischen 95 und 97 Prozent des gemeldeten Bedarfs an Zivildienstleistenden bei Kosten von rund 60 Millionen Euro pro Jahr gedeckt werden. KZ-Gedenkstätten und Kriegsgräberfürsorge Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen ist das größte Mahnmal gegen Rassismus, Faschismus und Nationalsozialismus Österreichs. Jährlich besuchen rund 200.000 Menschen die KZ-Gedenkstätte, die sich in den letzten Jahrzehnten auch immer mehr zu einer demokratiepolitischen Bildungseinrichtung entwickelt hat. Die Aufgaben des BMI, das verfassungsmäßig für Kriegsgräber zuständig ist, umfassen die Pflege und Erhaltung der Einrichtungen der KZ-Gedenkstätte Mauthausen einschließlich der ehemaligen Außenlager Gusen, Melk, Loibl und Ebensee, die pädagogische Vermittlung historischer Inhalte, die Organisation von Ausstellungen, Lesungen, Filmvorführungen und Veranstaltungen, die Betreuung des Archivs der KZ-Gedenkstätte Mauthausen in Wien und die Mitwirkung an Forschungsarbeiten. Der pädagogische Auftrag, der neben der allgemeinen Vermittlung historischer Inhalte auf die Förderung des politischen Bewusstseins zielt, wird durch spezielle Rundgänge auf Basis eines neuen pädagogischen Konzepts wahrgenommen. Darüber hinaus werden den etwa 200.000 jährlichen Besucherinnen und Besuchern – davon rund 92.000 Schülerinnen und Schüler aus dem In- und Ausland – neben dem Besuch der Ausstellungen Lesungen, Filmvorführungen und Veranstaltungen angeboten. Das derzeit wichtigste Projekt ist die Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen. Die erste Phase der Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen wurde am 5. Mai 2013 mit der Präsentation von zwei neuen Dauerausstellungen und des „Raumes der Namen“ abgeschlossen. 47 48 INNEN.SICHER.2015 Nächstes wesentliches Projekt der Neugestaltung ist die Außengestaltung des Gedenkstättenareals insbesondere die Einrichtung eines Informations- und Leitsystems. Derzeit erfolgt dafür die Grundlagenermittlung. Im Wintersemester 2013/14 befassten sich die Fakultät für Architektur und Raumplanung der TU Wien im Rahmen einer Lehrveranstaltung mit der Neugestaltung der Außenbereiche der KZ-Gedenkstätte Mauthausen sowie deren Einbindung in die Region und präsentierte im Jänner 2014 im Bundesministerium für Inneres die Entwürfe für eine Außengestaltung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen vor einem ausgewählten Fachpublikum und Personen aus der Region. Neben der Arbeit an der Neugestaltung bildet die laufende Herausgabe von Publikationen unterschiedlicher Art im Zusammenhang mit der Geschichte des KZ Mauthausens einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt. Für das Jahr 2015, das unter dem Themenschwerpunkt „70-jähriges Gedenken an die Befreiung des KZ Mauthausen“ steht, ist in Ergänzung des „Raums der Namen“ die Veröffentlichung eines Gedenkbuches geplant, das als Ergebnis langjähriger Forschungstätigkeit ein dauerhaftes und würdiges Gedenken an die Opfer des KZ Mauthausens gewährleisten soll. 3.5 Stärken- und Schwächenanalyse des BMI Bei der Entwicklung einer Strategie ist es wichtig, sich die eigenen Stärken und Schwächen bewusst zu machen. Das Wissen über die Stärken hilft, die strategischen Ziele zu erreichen. Schwächen müssen in der Umsetzung der Strategie reduziert werden, um die Organisation besser auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten. Im Zuge der Entwicklung von INNEN.SICHER.2015 haben die Spitzenführungskräfte die Stärken und Schwächen des BMI analysiert. Stärken der Organisation BMI: Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind gut ausgebildet, sie agieren professionell und verfügen über hohe Fachkompetenz. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind motiviert und flexibel. Die laufende Vernetzung mit externen Akteuren erlaubt es uns, schnell und zielsicher agieren zu können. Nicht zuletzt durch eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit genießen wir das Vertrauen der Bevölkerung. Wir treten nach außen kompetent und geschlossen auf. INNEN.SICHER.2015 Schwächen der Organisation BMI: Bei der Umsetzung der Haushaltsrechtsreform ist es auf Grund der Budgetkonsolidierung zu Umsetzungsdefiziten gekommen, da die Planungssicherheit fehlt. Weiters haben die auf Grund der Haushaltsrechtsreform entstandenen langen Entscheidungsprozesse zu Ineffizienz geführt. Zu viele Reformen führen zu Unsicherheit. Hier muss die Kommunikation verbessert werden. Im Personalbereich beginnt die, durch den Aufnahmestopp in der Verwaltung und den daraus resultierenden fehlenden Nachbesetzungen, entstandene Überalterung ihre negativen Auswirkungen zu zeigen. Strategien versickern im Top-down-Prozess, da sie zu wenig transformiert und kommuniziert werden. 3.6Aufgabenkritik Aufgabenkritik ist eines der wichtigsten Instrumente zur laufenden Weiterentwicklung der öffentlichen Verwaltung und ein unverzichtbarer Bestandteil des strategischen Managements. Jede Verwaltung muss sich in diesem systematischen Prozess regelmäßig die Fragen stellen, ob eine Aufgabe überhaupt, teilweise oder gar nicht (mehr) wahrgenommen werden muss und ob die Art der Aufgabenwahrnehmung sachgerecht und wirtschaftlich ist. Die Ergebnisse einer solchen Aufgabenkritik fließen in die Weiterentwicklung der Organisation ein und stellen sicher, dass das Aufgabenportfolio der betroffenen öffentlichen Verwaltung laufend optimiert wird. Im Analyseprozess für INNEN.SICHER.2015 wurde dazu die Frage gestellt: „Machen wir die richtigen Dinge?“. Die Antwort dazu lautet: ja, aber die Optimierung innerer Ablaufe und die Sicherung der Qualität der Leistungserbringung ist unbedingt notwendig, die internen Verwaltungsabläufe müssen entbürokratisiert und vereinfacht werden und Ziele, Vorhaben und Aufgaben müssen insbesondere innerhalb der Organisation besser kommuniziert werden. Bei der Regierungsklausur am 26. und 27. September 2014 wurde von der Bundesregierung beschlossen, in allen Ressorts einen umfassenden Aufgabenreformprozess durchzuführen. Das BMI setzt diesen Prozess im Rahmen von INNEN.SICHER.2015 auf. 49 50 INNEN.SICHER.2015 4UMFELDANALYSE Im Zuge der Umfeldanalyse wird der Blick nach außen gerichtet. Im Mittelpunkt steht die Auseinandersetzung mit den maßgeblichen Veränderungen im Umfeld des BMI. Es sollen die relevanten, für die Unternehmensentwicklung maßgeblichen Trends und Veränderungen analysiert werden, um daraus Chancen und Risiken zu erkennen und Schlüsselherausforderungen abzuleiten. Globale Trends und deren Auswirkungen auf Österreich einerseits und die spezifische Aufgabenstellung des BMI andererseits bestimmen die Schwerpunktsetzung des BMI für die jeweilige Planung. Globale Trends Aufgabenstellung BMI Kap. 4.1 Kap. 3 Auswirkungen auf Österreich Kap. 4.2 und Kap. 4.3 Schlüsselherausforderungen Kap. 5 Chancen und Risiken Kap. 5.3 Schwerpunktsetzung BMI Kap. 6 Abb. 24: Struktur zur Ableitung zukünftiger strategischer Schwerpunkte 4.1 Die globalen Trends im Überblick Die Schwerpunktsetzung des BMI wird durch die langfristigen Entwicklungen in seinem Umfeld bestimmt. In unserer globalisierten Welt muss die Analyse daher auf globaler Ebene mit den sogenannten Megatrends beginnen. Für INNEN.SICHER.2014 wurde eine Analyse von 26 Studien unterschiedlicher Zukunftsforscher durchgeführt. Diese ergab zehn signifikante Megatrends, die auch für das Handeln des BMI bestimmend sind. Für INNEN.SICHER.2015 wurden ergänzend für die Bereiche Politik, Wirtschaft und Umwelt fünf weitere Studien ausgewertet und die dabei erkannten Trends in der Umfeldanalyse berücksichtigt: INNEN.SICHER.2015 Krise der liberalen Weltordnung Das Entstehen einer multipolaren Weltordnung und der Aufstieg neuer Mächte wie z. B. Chinas, führt zu einer Krise der liberalen Weltordnung. Verstärkt durch die Finanz- und Schuldenkrise geht dabei das Vertrauen in das liberal geprägte System der Global Governance verloren. Infragestellung von europäischen Werten und universellen Menschenrechten. Steigende Radikalisierung und Missbrauch des Islam zu extremistischen Zwecken. Wirtschaft, Globalisierung und Vernetzung Aufstieg Asiens und abnehmender wirtschaftlicher Einfluss Europas (global power shift). Die neuen Wirtschaftsmächte mit ihren hohen Bevölkerungszahlen benötigen einen immer größeren Anteil an den verfügbaren Ressourcen. Die Verzahnung der globalisierten Weltwirtschaft führt zu einer erhöhten Verletzlichkeit und Störungsanfälligkeit des Gesamtsystems. Öffnung der Grenzen führt zu einem Anstieg der Wirtschaftskriminalität und zu einer Steigerung des Personenverkehrs. Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit Der durch den Klimawandel verursachte globale Temperaturanstieg führt häufiger zu Katastrophen mit höheren Schäden. Erhöhte Verwundbarkeit von Kraftwerken – kritische Infrastruktur. Migration und Mobilität Erhöhte Mobilität führt zu erhöhter Migration. Migrationsphänomene werden komplexer und dynamischer. Herausforderung der hohen Mobilität von Schlüsselkräften. Demografischer Wandel Neue Bedingungen durch ältere Arbeitskräfte und Bürger. Neue Kriminalitätsformen durch Generationenkonflikt. Illegaler Pflegemarkt. Individualisierung und Gesellschaft Work-Life-Balance9. Diversifizierte Gesellschaft mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit anderem kulturellem Hintergrund. Arbeitswelt Das Entstehen einer wissensorientierten Ökonomie führt zu tiefgreifendem Wandel in der Arbeitswelt. Flexiblere Arbeitsformen und Anpassung der Arbeitsbedingungen. Frauenförderung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Stärkeres Outsourcing. Work-Life-Balance steht für einen Zustand, in dem Arbeits- und Privatleben miteinander in Einklang gebracht werden sollen. 9 51 52 INNEN.SICHER.2015 Technologie Zunehmende Forderung nach Datenschutz und Transparenz. Steigende Cyber-Kriminalität. Wissensgesellschaft Zunehmende Spezialisierungen und Schwerpunktsetzung. Anspruchsvolle Bürger durch besseren Informationsgehalt. Urbanisierung Zunahme von sozialen Problemen und sozialen Ungleichheiten. Mehr soziale Spannungen in Ballungsräumen. 4.2 Globale Trends mit besonderer Relevanz für das BMI Von den zehn globalen Megatrends haben fünf besondere Relevanz für das BMI: Krise der liberalen Weltordnung Wirtschaft, Globalisierung und Vernetzung Migration und Mobilität Demografischer Wandel Technologie 4.2.1 Krise der liberalen Weltordnung Globale Entwicklungen Die Weltpolitik in den ersten beiden Dekaden des 21. Jahrhunderts ist von Umwälzungen gekennzeichnet. Das Erfolgsmodell EU hat durch die seit 2008 andauernde Politik-, Wirtschafts- und Sozialkrise an Strahlkraft verloren. Die USA wenden sich strategisch dem pazifischen Raum zu und agieren nach zwei verlorenen Kriegen bei militärischen Interventionen und bewaffneten Konflikten zurückhaltender. Trotz struktureller Defizite ist die politische und wirtschaftliche Bedeutung der BRICS-Staaten10 im Steigen begriffen. Von vielen Beobachtern wird dies als Hinweis für das Entstehen einer multipolaren Weltordnung gesehen, die von Krisen, Konflikten und Instabilität geprägt ist. Die Neuaufsteiger stellen zusehends die liberale Weltordnung, die für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit gekennzeichnet ist, in Frage. Die arabischen Revolten haben an den Grenzen zu Europa eine Periode der Instabilität eröffnet. Der Mittlere Osten und Nordafrika (MENA) sind stark von konfessionellen Auseinandersetzungen gekennzeichnet, in denen der Islam politisch instrumentalisiert wird und die Bedrohung durch Radikalisierung und Terrorismus zunimmt. Der „politische Islam“11 hat mit zu einem Erstarken extremistischer und terroristischer Gruppierungen beigetragen. Militante Gruppierungen zeigen sich mitverantwortlich an einer zunehmenden politischen Instabilität in mehreren Regionen, die von Nordafrika bis Zentralasien reichen. Europäische Werte und die universellen Menschenrechte werden zunehmend in Frage gestellt. Diese politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, eine 10 Brasilien, Russische Föderation, Indien, China, Südafrika. „Politischer Islam“ oder „Islamismus“ ist ein sozialwissenschaftliches Konzept, das seit den 1990er-Jahren zur Charakterisierung von verschiedenen Ideologien und Bewegungen verwendet wird, die sich auf den Islam berufen, um politische Zwecke zu verfolgen. 11 INNEN.SICHER.2015 geschwächte Wirtschaft in der Euro-Zone und der hohe Bevölkerungsdruck im Umfeld Europas werden die Entwicklung in Österreich negativ beeinflussen. Internationalisierung, Vergemeinschaftung, Regionalisierung Fast alle Herausforderungen für unsere innere Sicherheit haben heute eine internationale Dimension. Dazu zählen die grenzüberschreitende Kriminalität, der internationale Terrorismus oder das globale Phänomen der Migration. Aufgrund weiter zunehmender politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sozialer Vernetzungen ist in den kommenden Jahren mit einer weiteren Internationalisierung und Vergemeinschaftung sicherheitsrelevanter Bereiche sowie damit einhergehenden Regionalisierungstendenzen zu rechnen. Die Wirtschafts- und Finanzkrise innerhalb der EU beginnt weitreichende Folgen zu zeigen. Die Gefahr der EU-Entsolidarisierung im Sicherheitsbereich bleibt bestehen und verringert dadurch den Nutzen der EU für die Sicherheit Österreichs. Relevanz der politischen Entwicklung für das BMI Das instabile sicherheitspolitische Umfeld rund um Europa wird die innere Sicherheit der EU und Österreichs vor neue Herausforderungen stellen (nichtstaatliche Akteure, gescheiterte Staaten, Ungoverned Territories, Vermischung von organisierter Kriminalität und Terrorismus, transnationale Vernetzung verschiedenste kriminelle und terroristische Gruppierungen, Migration, ...). Die Finanz- und Staatsschuldenkrise hat in vielen EUStaaten (Portugal, Spanien, Italien, Griechenland, Frankreich, Zypern, Slowenien, Bulgarien, Ungarn) zu politischen Spannungen geführt und Protestbewegungen (Demonstrationen, ziviler Ungehorsam) bzw. populistischen bis ultranationalistischen Kräften Vorschub geleistet (Polarisierung der Bevölkerung). Eine chronisch schwache Wirtschaft und hohe Arbeitslosigkeit stellen eine potenzielle Gefahr für den sozialen Frieden dar. 4.2.2 Wirtschaft, Globalisierung und Vernetzung Die fortgesetzte Staatsschulden- und Finanzkrise, die zu Rezession und damit steigender gesellschaftlicher Schieflage mit hohen Arbeitslosenzahlen vor allem unter Jugendlichen führte, wurde zu einer politischen Krise der EU. Diese manifestiert sich in einem Nord-/Südkonflikt innerhalb der EU, einem schleichenden Legitimationsverlust der EUInstitutionen sowie dem abnehmenden weltpolitischen Gewicht Europas. Globale wirtschaftliche Entwicklungstrends Die Weltwirtschaft entwickelt sich immer stärker zu einem globalen multipolaren System, in dem Europa an Einfluss verliert. Die Verknüpfung von Wirtschafts- und Sicherheitsfragen, die Veränderung der Investitionsströme, die drohende Re-Nationalisierung der Wirtschaftsordnung sowie die Konkurrenz um Rohstoffe (Energie, seltene Erden,…) könnten dämpfende Effekte auf Innovation und Produktion in Europa und den USA haben. Die Zunahme der allgemeinen Volatilität im Wirtschafts- und Finanzsektor führt zum Verlust wirtschaftlicher Robustheit, wobei die Krise im Euro-Raum weiterhin für die Weltwirtschaft ein großes Risiko bleibt. 53 54 INNEN.SICHER.2015 Die Wirtschaft Europas unter Druck Die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs findet in einem schwierigen Umfeld statt. Aufgrund der Euro- und Finanzkrise wurde in Europa seit 2008 das wirtschaftliche Wachstum gebremst. Die Staatsschulden stiegen in vielen Staaten massiv an. Dies führte zu einem starken Anwachsen der Arbeitslosenraten und damit einem Anstieg der sozialen Spannungen in den betroffenen Staaten. Die Entwicklung in Österreich Österreich hat so wie Deutschland die Euro- und Finanzkrise relativ unbeschadet überstanden. Zwar kam es zu einem Anstieg der Staatsverschuldung und der Arbeitslosenzahlen, dieser fiel aber im Vergleich zu anderen Staaten der Euro-Zone moderat aus. Aktuelle Zahlen der Nationalbank und der Wirtschaftsforschungsinstitute lassen für 2015 auf einen Anstieg der Wirtschaftsleistung hoffen. Als exportorientiertes, wirtschaftlich in der EU integriertes Land, bleibt Österreich aber von den Entwicklungen in der EU und der Weltwirtschaft abhängig. Risiken bestehen insbesondere aufgrund des großen finanziellen Engagements in den südöstlichen Nachbarstaaten weiterhin bestehen. Staatsverschuldung, öffentliche Leistungen und Transferzahlungen machen eine weitere Budgetkonsolidierung notwendig. Relevanz der wirtschaftlichen Entwicklung für das BMI Aufgrund des hohen Wohlstandsniveaus und dem sich daraus ergebenden Wohlstandsgefälle bleiben Österreich, Deutschland und die Schweiz weiterhin Ziel von kriminellen Banden aus Ost- und Südosteuropa. Österreich wird für Menschen aus wirtschaftlich unter Druck stehenden Mitgliedstaaten in Ost-, Süd- und Südosteuropa ein immer attraktiveres Zielland. Ebenso wird der Zuzug von Wirtschaftsmigranten aus Drittstaaten anhalten. Dies könnte Österreich langfristig bei der Abschwächung der wirtschaftlich negativen Auswirkungen der Überalterung unterstützen, erfordert jedoch sinnvolle Migrations- und Integrationsstrategien und -programme. 4.2.3 Migration und Mobilität Globale Entwicklungen Migration ist ein multifaktorielles Phänomen. Die Hintergründe für das individuelle Migrationsverhalten sind meist sehr vielschichtig und komplex. Die Aufgabe eines modernen Migrationsmanagements ist es, diese verstärkt stattfindenden Migrationsformen zu kanalisieren. Bezogen auf den Einzelfall sind die verschiedenen Migrationsarten strikt zu trennen. Insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Mobilität und die damit einhergehende Dynamik im Migrationsbereich bedarf es aber eines holistischen strategischen Überbaues. Bei der Darstellung von Migration, ist auf die Chancen und Risiken ausgewogen Bedacht zu nehmen. Die oben erwähnte Komplexität moderner Migrationsströme spiegelt sich in der Praxis wider. So zeigen beispielsweise die politischen Umwälzungen im Nahen Osten und Nordafrika sowie die anhaltende Wirtschaftskrise in den südlichen EU-Mitgliedstaaten in einer migrationsbezogenen Betrachtung, dass bei diesen Migrationsströmen die Formen Asyl, Familienzusammenführung aber auch qualifizierte Zuwanderung von Schlüsselkräften sehr eng beieinander liegen können oder gar parallel INNEN.SICHER.2015 verlaufen. Dadurch wird die faktische Verwobenheit von auf den ersten Blick völlig unterschiedlichen Migrationsformen deutlich. Relevanz der Entwicklung für das BMI Das BMI muss in den Bereichen Asyl, Fremdenwesen, Zuwanderung und Staatsbürgerschaft für ein rechtsstaatliches und geordnetes Management sorgen und die Bereiche Asyl, legale Migration und illegale Migration als ein System verstehen. Obwohl in diesen verschiedenen Bereichen unterschiedliche Akteure handeln, besteht eine untrennbare, enge Verknüpfung und wechselseitige Verwobenheit dieser Bereiche. Rechtliche und tatsächliche Entwicklungen in einem Bereich haben oftmals unmittelbare Auswirkungen auf die anderen Bereiche des Migrationsspektrums. Daher ist eine gesamthafte Steuerung dieser Bereiche sinnvoll und notwendig. 4.2.4 Demografischer Wandel Die Gesellschaft in Österreich unterliegt einem stetigen Wandel – die Bevölkerung wächst und wird internationaler. Die Menschen in unserem Land werden immer älter und der Anteil der Erwerbsfähigen sinkt. Der Trend zum Leben in Ballungsräumen und viele weitere gesellschaftspolitische Veränderungen ziehen direkte Konsequenzen für das BMI nach sich. Entwicklung der Weltbevölkerung Österreich ist in ein globales demografisches Umfeld eingebettet, für das sehr unterschiedliche Entwicklungsprognosen bestehen. Während für Europa ein Schrumpfen der Wohnbevölkerung vorhergesagt wird, kann für Asien und vor allem Afrika mit einem massiven weiteren Wachstum gerechnet werden. 4.712 4.255 2012: 7,081 Mrd. Menschen 2100: 10,855 Mrd. Menschen 4.185 1.084 742 639 610 736 352 513 38 Asien Afrika Europa Lateinamerika/Karibik Nordamerika Ozeanien 2012 Abb. 25: Regionale Verteilung der Weltbevölkerung Q: Stiftung Weltbevölkerung 70 2100 55 INNEN.SICHER.2015 In Europa selbst verläuft dieser demografische Wandel durchaus unterschiedlich: 90.000 80.000 70.000 60.000 50.000 40.000 20.000 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 30.000 10.000 0 Österreich Deutschland Schweiz Italien Frankreich Spanien Ungarn Rumänien Bulgarien Abb. 26: Prognose der Entwicklung der Bevölkerungszahlen in ausgewählten europäischen Staaten Q: Population Division of the Department of Economic and Social Affairs of the United Nations Secretariat, World Population Prospects: The 2012 Revision, 2013 Die Bevölkerungszahlen von Österreich, der Schweiz, Italien, Frankreich und Spanien sind seit 1990 konstant gestiegen und es wird ein weiterer Anstieg prognostiziert. In den osteuropäischen Staaten und Deutschland wird es hingegen zu einem Bevölkerungsrückgang kommen. Demografische Entwicklung in Österreich Die Bevölkerung Österreichs wird sich in den nächsten Jahren weiter verändern. Bevölkerungswachstum durch Zuwanderung, die Alterung der Gesellschaft und ein überproportionales Wachstum in städtischen Gebieten ziehen direkte Konsequenzen für das BMI nach sich. Prognose: 9 Mio.-Marke 2031 überschritten 10 um 2000: 8 Mio. 9 8 7 Bevölkerung in Millionen um 1950: 7 Mio. um 1900: 6 Mio. Lebens jahre Männer Frauen 2060 < 90 > 2060 < 80 > 2030 < 70 > 2030 6 < 60 > 5 2013 2013 < 50 > 4 < 40 > 3 < 30 > 2 < 20 > 1 < 10 > Abb. 27: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in Österreich Q: Statistik Austria 2060 2050 2040 2030 2020 2011 2001 1991 1981 1971 1961 1950 1940 0 1930 1920 1910 1900 1890 1880 heuger Gebietsstand 1870 56 80 70 60 50 40 30 20 10 0 10 20 30 40 50 60 in Tsd. 70 Abb. 28: Bevölkerungspyramide 2011, 2030, 2060 (mittlere Variante) Q: Statistik Austria 80 INNEN.SICHER.2015 Die österreichische Bevölkerung wird nach aktuellen Prognosen im Gegensatz zur Entwicklung in Deutschland und vielen mittel- und osteuropäischen Staaten anwachsen. Österreich wird im Jahr 2060 rund 9,4 Millionen Einwohner haben. Das bedeutet einen migrationsbedingten Zuwachs von rund zwei Millionen Menschen und stellt Österreich und insbesondere das BMI vor sicherheits-, und migrationspolitische Herausforderungen. Alterung der Bevölkerung: Die Altersstruktur verschiebt sich deutlich hin zu den älteren Menschen, auch die anhaltende Zuwanderung kann die Alterung der Bevölkerung nicht verhindern. Vor diesem Hintergrund können verteilungspolitische Generationenkonflikte entstehen, da sich der Anteil an Erwerbspersonen an der Bevölkerung verringert, während das benötigte Steueraufkommen (z. B. für den Bundeszuschuss zu den grundsätzlich im Umlagesystem finanzierten Pensionen) zur Versorgung der Älteren steigt. Im Zusammenhang mit der Veränderung der Altersstruktur hin zu einer demografisch alten Gesellschaft ist es unser Ziel, unseren Status als Nahversorger in Sachen Sicherheit auf gewohnt hohem Niveau beizubehalten und insbesondere auch für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger präsent und erreichbar zu sein. Angesichts des sinkenden Mio. Anteils an Personen im erwerbsfähigen Alter ist es unsere Pflicht, sorgsam mit den uns zur Verfügung stehenden Budgetmitteln umzugehen. 10 Schätzung ab 2014 9 8 65 und mehr Jahre 7 6 5 4 20 bis 64 Jahre 3 2 1 - 0 bis 19 Jahre 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 2055 2060 Abb. 29: Prognostizierte Entwicklung der Altersstruktur der österreichischen Bevölkerung Q: Statistik Austria Religion: Nicht nur die Altersstruktur der österreichischen Wohnbevölkerung ändert sich durch den stattfindenden demografischen Wandel, sondern auch die Anteile, die die einzelnen Religionen an der Gesamtpopulation haben. Im Jahr 2001 betrug der Anteil der österreichischen Bevölkerung mit islamischem Glaubensbekenntnis 4,3 %, 2009 lag 57 58 INNEN.SICHER.2015 dieser Anteil bei rund 6 %, also etwas über einer halben Million Menschen. Für das Jahr 2030 wird ein Bevölkerungsanteil der muslimischen Bevölkerung in Österreich von 9,3 % prognostiziert.12 Stark verändert hat sich die Staatsangehörigkeit der muslimischen Bevölkerung, denn aufgrund von Einbürgerungen und Geburten stieg insbesondere die Zahl der österreichischen Staatsangehörigen mit islamischem Religionsbekenntnis. Im Gegensatz zur Bevölkerungsentwicklung Österreichs, die weitgehend durch Zuwanderung gesteuert wird, war die Zunahme der muslimischen Bevölkerung im Zeitraum 2001 bis 2009 wesentlich stärker auf Geburten als auf Zuwanderung zurückzuführen.13 Suburbanisierung: Der Anstieg der Wohnbevölkerung wird von einer Konzentration auf die größeren Städte begleitet. Wohnen in Städten ist ein internationaler Trend, der sich auch auf Österreich auswirkt. Die stärksten Bevölkerungszuwächse gab es in den vergangenen Jahren insbesondere im suburbanen Bereich der Städte Wien, Graz, Linz und Salzburg, wohingegen strukturschwächere Gebiete von negativer Bevölkerungsentwicklung betroffen sind. Diese Tendenzen werden auch weiterhin anhalten. Abb. 30: Bevölkerungsveränderung Relevanz der demografischen Entwicklung für das BMI Demografische Entwicklung in Österreich und in seinem Umfeld: Die österreichische Wohnbevölkerung wird in den nächsten Jahren durch Zuzug weiter ansteigen. Um den hohen Sicherheitsstandard in unserem Land auch weiterhin aufrechterhalten zu können, muss zumindest die Anzahl der Polizistinnen und Polizisten pro Einwohner beibehalten werden. Da die Bevölkerung fast ausschließlich durch Zuwanderung wächst, wird das Thema Integration und Sprachkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI noch stärker in den Fokus rücken. 12 Q: http://www.pewforum.org/Global-Muslim-Population-aspx. 13 Q: http://www.integrationsfonds.at/monographien/islam_in_oesterreich/#c6384. INNEN.SICHER.2015 Alterung der Bevölkerung: Die Sicherheitsbehörden müssen verstärkt Präventionsmaßnahmen für ältere Menschen setzen. Religion: Die Bedeutung der Integration von in Österreich legal aufhältigen Menschen unter Vermittlung der österreichischen Grundwerte bleibt eine zentrale Herausforderung. Suburbanisierung: Die strategische Stoßrichtung des BMI hinsichtlich der regionalen sicherheitsdienstlichen Versorgung zielt darauf ab, die lokale Bevölkerung bestmöglich zu betreuen. Das bedeutet, dass sich die aufbau- und ablauforganisatorische Grundausrichtung der Sicherheitsstruktur insbesondere auch an der demografischen Entwicklung der jeweiligen Region zu orientieren hat. Dies umfasst unter anderem eine entsprechende entwicklungskonforme Adaptierung der regionalen Streifenkonzepte, der Personalzuweisung und letztendlich auch der Dienststellenstruktur in den zunehmend stärker belasteten Regionen. Daher werden belastungsrelevante Entwicklungen verfolgt und entsprechende strukturelle und ablauforganisatorische Maßnahmen eingeleitet. 4.2.5Technologie Globale technologische Entwicklungstrends Die globale Nutzung des Internets nimmt weiter zu. Weltweit haben immer mehr Menschen Zugang zum Internet und den dortigen Informationen und Anwendungen. Gleichzeitig durchdringt das Internet mittels schnellerer und dichterer Vernetzung von Objekten und Anwendungen (Internet of Things und Pervasive Computing) immer stärker den Alltag der Menschen. Die massive Zunahme der Nutzung des mobilen Internets, die Nutzung sozialer Medien und das Entstehen neuer Zahlungs- und Finanzierungsformen (crowdfunding, digitale Währungen) sind Folgen dieser Entwicklung. Fortschritte in der Sensorik und der Machine to Machine Communication14 verändern unsere physische Umwelt und führen zum Entstehen neuer Konzepte, wie jenes des intelligenten Verkehrs, bei dem es zu einer Vernetzung der Informations- und Steuerungsprozesse mit autonomen Fahrzeugen kommen wird. Ein Ende dieses rasanten technologischen Fortschritts ist nicht absehbar. Alle diese Entwicklungen und Themen wie z. B. Cloud Computing, Big Data und Predictive Analytics, Radio Frequency Identification (RFID), Biometrics, digitale Identität und 3D-Drucker bringen Chancen, bergen aber auch Risiken in sich. Situation in Österreich Technologie, Forschung und Innovation sind in unserer Informationsgesellschaft ein Schlüsselfaktor zur Beibehaltung von wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in einem globalen Markt. Sie sichern den Wirtschaftsstandort, schaffen Arbeitsplätze und erhöhen die Lebensqualität. Mit der im März 2011 verabschiedeten Forschungs-Technologie-Innovations-Strategie (FTI-Strategie) soll Österreich durch Wissenschafts- und Technologieförderung von einem Innovation-Follower zu einem Innovation-Leader werden. Dazu soll bis 2020 die 14 Machine to Machine (M2M) steht für den automatisierten Informationsaustausch zwischen Endgeräten wie Maschinen, Automaten, Fahrzeugen untereinander oder mit einer zentralen Leitstelle. 59 60 INNEN.SICHER.2015 Forschungsquote auf 3,8 % angehoben werden. Die FTI-Strategie weist auch darauf hin, dass Österreich weitere Entwicklungspotenziale in den Bereichen Humanpotenzial (z. B. Integration von Migrantinnen und Migranten ins Bildungs- und Innovationssystem), Grundlagenforschung, Entwicklung des Risikokapitalmarktes sowie Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wettbewerb und Innovation hat. Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 setzt sich das Ziel, die digitale Wirtschaft in Österreich und Europa durch die Entwicklung und Produktion sicherheitsrelevanter Kernkomponenten sowie die Schaffung eines EU-Binnenmarktes im Bereich Daten (z. B. Cloud-Dienste) zu fördern und damit die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft auszubauen und die Cyber-Sicherheit zu stärken. Relevanz der technologischen Entwicklung für das BMI Die rasanten technologischen Entwicklungen, die unter den Schlagworten Digitalisierung, Vernetzung und Globalisierung zusammengefasst werden können, bestimmen immer stärker Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Cyber-Sicherheit und Datenschutz stellen hierbei große Herausforderungen dar. Gleichzeitig steigen die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Schnelligkeit und Benutzerfreundlichkeit der Leistungen von Behörden und Institutionen. Das Thema Cyber-Sicherheit und die damit verbundenen Risiken und Gefahren sind stets präsent. Dies gilt auch für die eigenen Systeme des BMI. 4.3 Trends, die die Schwerpunktsetzung des BMI bestimmen Die oben genannten Trends haben unterschiedliche Relevanz für Österreich im Allgemeinen und das BMI im Besonderen. In der Zusammenschau mit den gesetzlichen Aufgaben des BMI (wie in Kapitel 3 dargestellt) bestimmen einige dieser Trends die Schwerpunktsetzung des BMI für das Jahr 2015. 4.3.1 Internationale Sicherheit In der Folge von Krisen und Konflikten entstehen schwache Staaten die nicht mehr in der Lage sind, ihre internationalen Verpflichtungen bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, der illegalen Migration und des internationalen Terrorismus nachzukommen. Österreich wird zunehmend von den Krisen in seinem Umfeld bedroht. Unkontrollierte Migrationsströme bringen Österreich an den Rand seiner Aufnahmekapazitäten. Ausländische Konflikte werden von Diasporagruppen verstärkt in Österreich ausgetragen und gefährden damit den sozialen Frieden in unserem Lande. Österreicherinnen und Österreicher nehmen als „Foreign Fighters“ an bewaffneten Auseinandersetzungen in Krisengebieten teil. Nach ihrer Rückkehr stellen sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar und können zu Kristallisationspunkten weiterer Rekrutierung und Radikalisierung werden. INNEN.SICHER.2015 4.3.2Kriminalitätsentwicklung Ein immer dynamischeres Kriminalitätslagebild verlangt nach immer flexibleren Bekämpfungsstrategien. Kriminalität ist einem ständigen Wandel unterzogen. Die Betätigungsfelder Krimineller verändern sich laufend und in immer kürzeren Intervallen. Es sind längerfristige Trends in Richtung Cyber-Kriminalität und weiteren Kriminalitätsformen mit globalem Rahmen unter Nutzung des Internets zu erkennen. Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen Kriminalität bedarf einer mehrdimensionalen Betrachtung. Neben den harten Fakten der Kriminalstatistik ist die subjektive Sicht der Opfer ins kriminalstrategische Kalkül zu ziehen. Analysen zeigen, dass es in Fällen von Wohnungs- und Wohnhauseinbrüchen einen besonderen Handlungsbedarf bei der Prävention und der Opfernachbetreuung gibt. Opfer solcher Taten erleben das Eindringen von Tätern in ihren privaten Bereich als besonders traumatisierend. Daher sind solche Delikte nicht nur aus Perspektive der Schadenssummen und der Gesamtanzahl der angezeigten Straftaten zu betrachten. 2009 2010 Abb. 31: Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen – angezeigte Fälle 2011 2012 88.703 85.238 2008 84.277 2007 88.508 2006 107.407 104.296 2005 104.860 115.526 2004 106.032 2003 137.270 121.629 Von 2002 bis 2006 und dann wieder ab 2008 sind die angezeigten Fälle kontinuierlich angestiegen. Seit 2010 konnten durch eine Vielzahl strategischer und operativer Maßnahmen die Fallzahlen deutlich gesenkt und seither auf diesem niederen Niveau gehalten werden. Trotzdem wird auf Grund der besonderen Bedeutung, die diese Straftaten für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung haben, die Bekämpfung der Eigentumskriminalität, insbesondere der Wohnungs- und Wohnhauseinbrüche, einer der Arbeitsschwerpunkte 2015 sein. Neben den Eigentumsdelikten ist aber auch der Gewaltkriminalität, dem Menschenhandel und der Drogenkriminalität unveränderte Aufmerksamkeit zu widmen. 2013 61 62 INNEN.SICHER.2015 4.3.3Cyber-Sicherheit Angriffe auf IKT-Systeme sind eine unmittelbare Gefahr für unsere Sicherheit und für das Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie können unser tägliches Leben schwerwiegend beeinträchtigen. Es gehört zu den obersten Prioritäten für Österreich national und international an der Absicherung von IKT-Systemen zu arbeiten. Die Gewährleistung von Cyber-Sicherheit ist eine zentrale gemeinsame Herausforderung für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im nationalen und internationalen Kontext. Dazu ist ein umfassendes und proaktives Vorgehen zum Schutz des Cyber-Raums und der Menschen im virtuellen Raum unter Berücksichtigung ihrer Grund- und Freiheitsrechte notwendig. Die Sicherheit und Widerstandskraft der österreichischen Infrastruktur muss verbessert werden. Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 wird dem Thema Cyber-Sicherheit breiter Raum gewidmet. Aufbauend auf die Österreichische Strategie für Cyber-Sicherheit soll u.a. im BMI ein „Cyber-Security-Center“ zur Koordination auf operativer Ebene eingerichtet und ein Bundesgesetz Cyber-Sicherheit geschaffen werden. Cyber-Kriminalität Seit Jahren haben Kriminelle die Vorteile moderner Daten- und Kommunikationstechnik für sich entdeckt. So ist die Zahl der Anzeigen bei Internetkriminalität von rund 3.291 im Jahr 2008 auf 11.199 im Jahr 2013 angestiegen. Auf Grund der vermehrten polizeilichen Präventionsmaßnahmen hinsichtlich der Gefahren des Internets ist ein weiterer Anstieg der Anzeigen zu erwarten. Mit dem weiteren Ausbau des Cybercrime-Competence-Centers (C4) im Bundeskriminalamt ist sichergestellt, dass das Phänomen Internet-Kriminalität zukünftig noch effizienter und effektiver bekämpft wird. In Anbetracht der wachsenden Herausforderungen, die sich durch die zunehmende Digitalisierung unserer Gesellschaft ergeben, wird die Stärkung der Cyber-Sicherheit einer der Arbeitsschwerpunkte 2015 sein. 4.3.4Wirtschaftskriminalität Die Globalisierung und die Technologisierung haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Die dadurch entstehenden Möglichkeiten tragen einerseits zur Wirtschaftsleistung bei, sind jedoch andererseits auch im Bereich Sicherheit und Kriminalität spürbar. Wirtschaftskrisen sind wegen der immer stärkeren internationalen Vernetzung der Wirtschafts- und Finanzbranche sowie der zunehmenden Spezialisierung (Arbeitsteilung) und der zunehmenden Technisierung vieler Lebensbereiche mit ihren sozialen Auswirkungen in immer kürzeren Abständen zu erwarten. Der damit einhergehende Wertewandel wird sich auch auf die Sozialsysteme in Form von Missbrauch und Betrug nachteilig auswirken. 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 55.023 56.332 49.203 45.527 55.859 43.530 2005 49.447 2004 52.051 54.695 2003 55.752 66.073 INNEN.SICHER.2015 2013 Abb. 32: Wirtschaftkriminalität – angezeigte Fälle Wenn auch im Bereich der Eigentumskriminalität keine allgemein gültigen Aussagen über die Auswirkungen der Wirtschaftskrise zulässig sind, so kann zumindest für den Bereich der Wirtschaftskriminalität ein bemerkbarer Anstieg prognostiziert werden. Nach den Statistiken des Bundeskriminalamtes lag der Anteil der Betrugs- und Wirtschaftsdelikte an der Gesamtkriminalität im Jahr 2011 bei 9,1 % und ist im Jahr 2013 auf 10,1 % gestiegen. Ebenso dürfte es zu einem Anstieg krimineller Aktivitäten im Bereich der illegalen Migration aufgrund der zu erwartenden Abwanderung aus struktur- und wirtschaftsschwachen Regionen kommen. Die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption bleibt einer der Arbeitsschwerpunkte 2015. 4.3.5 Terrorismus, Extremismus und Spionageabwehr Die Entwicklung, Aktivitäten und Mobilisierungspotenziale der links- und rechtsextremistischen Szene in Österreich sind allgemein stark von aktuellen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und Ereignissen – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene – beeinflusst. Im internationalen Vergleich bewegen sich die österreichischen Extremismus-Szenen derzeit sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht auf eher niedrigem Niveau. Die primäre Gefährdung für die Sicherheitslage in Österreich geht gegenwärtig vom islamistischen Extremismus und Terrorismus aus. Die Etablierung einer so genannten „Homegrown“-Szene, die sich vor allem aus jungen Muslimen der zweiten und dritten Einwanderergeneration sowie aus zum Islam konvertierten Personen zusammensetzt, ist ein Merkmal dieser Entwicklungen. In diesem Zusammenhang ist in jüngster Vergangenheit auch eine Verfestigung der Radikalisierungs- und Rekrutierungsaktivitäten festzustellen, die unter anderem ein gesteigertes Interesse an einer Ausbildung in einem ter- 63 64 INNEN.SICHER.2015 roristischen Trainingslager im Ausland oder die aktive Teilnahme an Kampfhandlungen (zum Beispiel in Syrien) nach sich ziehen. Um das derzeit bestehende, im internationalen Vergleich eher niedrige Bedrohungsniveau, auch in Zukunft halten zu können, wird im Jahr 2015 die Bekämpfung des Extremismus und Terrorismus einer der Arbeitsschwerpunkte sein. Nachrichtendienstliche Tätigkeiten zum Nachteil Österreichs gefährden die nationale Sicherheit, die österreichische Wirtschaft und die Grundrechte der österreichischen Bürger. Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 sieht dazu einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vor, wie z. B. die Schaffung besonderer bundesgesetzlicher Regelungen zum Staatsschutz. Ein weiteres Ziel ist die Bekämpfung der Wirtschafts- und Industriespionage im Zusammenwirken mit der Wirtschaft. Dies unter Berücksichtigung aktueller Krisenregionen und deren Einfluss auf andere staatsschutzrelevante Rahmenbedingungen wirtschaftlichen Handelns, wie beispielsweise restriktive Maßnahmen gegenüber Staaten. 4.3.6 Schutz kritischer Infrastrukturen Der Schutz kritischer Infrastrukturen dient der Sicherung der Bereitstellung wesentlicher Dienste der Daseinsvorsorge sowie der Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Die Störung oder Zerstörung dieser Infrastruktur hätte damit schwerwiegende Auswirkungen auf das wirtschaftliche und soziale Wohl, unsere Gesundheit und Sicherheit. Für den Schutz strategischer Infrastruktur müssen vorrangig Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos eines Ausfalls entwickelt und implementiert werden. Auf strategischer Ebene werden daher die Betreiber kritischer Infrastruktur beim Aufbau einer umfassenden Sicherheitsarchitektur unterstützt. Zusätzlich wurde auf operativer Ebene eine zentrale Stelle für den Schutz kritischer Infrastruktur eingerichtet, um ein umfassendes Informationsmanagement zur Verfügung zu stellen. Weiters ist als ultima ratio der physische Schutz von Objekten kritischer Infrastruktur notwendig. Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 misst dem Schutz kritischer Infrastrukturen besondere Bedeutung zu. Dazu soll ein gesamtstaatliches Konzept zur Steigerung der Resilienz Österreichs erarbeitet und die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz kritischer Infrastrukturen im strafrechtlichen Bereich geschaffen werden. Im sicherheitspolizeilichen Bereich konnten bereits mit der SPG-Novelle 2014 die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Die Stärkung des Schutzes kritscher Infrastrukturen bleibt 2015 einer der Arbeitsschwerpunkte des BMI. 4.3.7Verkehrssicherheit Radarüberwachung durch Gemeinden – Kooperationsmodell mit Bundespolizei In Umsetzung des Regierungsprogramms 2013–2018 der XXV. GP soll mit Unterstützung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen der Gemeinden (z. B. Rückbau von Gemeindestraßen) durch Geschwindigkeitsüberwachung an gefährlichen Punkten ein Kooperationsmodell ausgearbeitet werden. Gemeinsam mit jenen Bürgermeistern, die einen INNEN.SICHER.2015 verstärkten Verkehrsüberwachungsbedarf in ihren Gemeinden sehen, wird die Polizei prüfen und gemeinsam mit der Gemeinde Vorschläge entwickeln. Umsetzung der „EU-Richtlinie-CBE“ (RL 2011/82/EU on cross border enforcement) Dadurch wird der EU-weite elektronische Kfz-Halterdatenaustausch ermöglicht und damit ein wesentlicher Schritt zu einer effizienten und massenverfahrenstauglichen grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten gesetzt: In Österreich wurde der operative Datenverkehr im Juni 2014 aufgenommen, im September 2014 waren neben Österrreich weitere elf EU-Staaten operativ: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Litauen, Niederlande, Ungarn, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei. Der Datenaustausch erfolgt im Wege der im BMI eingerichteten nationalen Kontaktstelle. Es wurden dafür bestehende EDV-Systeme (u. a. das vom BMI geführte Kraftfahrzeugzentralregister/KZR) sowie die Schnittstelle zu EUCARIS angepasst. Um den österreichischen Verwaltungsstrafbehörden – aufbauend auf dem Halterdatenaustausch gemäß CBE-RL – einen richtlinien- bzw. gesetzeskonformen behördlichen Vollzug zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, wurde vom BMI ein CBE-Auslandstool entwickelt, mit dem im VStV die automatisationsunterstützte Bearbeitung von Verkehrsdelikten mit Auslandsbezug in 21 EU-Sprachen ermöglicht wird. Das CBE-Auslandstool enthält 16 CBE-relevante Formulare sowie alle CBE-relevanten Sprüche und wird bis 2015 im VStV implementiert. 4.3.8 Migration, illegale Migration und Schlepperei Migration ist eine der zentralen Herausforderungen des BMI. Migration zeigt sich dabei als vielfältiges und vielschichtiges Phänomen, das in so unterschiedlichen Formen wie legale Migration, illegale Migration und internationaler Schutz (Asyl, subsidiärer Schutz) auftritt. Diese Bereiche – Asyl, legale Migration und illegale Migration – müssen als ein System verstanden werden. Das BMI hat hier für ein rechtsstaatliches und geordnetes Management zu sorgen. Politische und wirtschaftliche Krisen als Push-Faktoren und Freizügigkeitsrechte im EURaum, erweiterte Reisefreiheiten für bestimmte Drittstaatsangehörige sowie legistische Vorhaben auf EU-Ebene als Pull-Faktoren erhöhen die Mobilität signifikant und stellen Österreichs innere Sicherheit vor neue, zentrale Herausforderungen. Neue organisierte Tätergruppen versuchten in den letzten Jahren in Österreich Fuß zu fassen. Potenzielle EU-Erweiterungen können diese Entwicklung fördern und zu einer weiteren Steigerung der Mobilität der Täter beitragen. Die internationale polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen von Schengen, des Prümer Vertrages15, von Europol und Interpol wird daher eine noch wichtigere Rolle spielen als bisher. Nach den bisherigen Erkenntnissen wurden in den letzten Monaten vorwiegend aus Syrien, Afghanistan, Somalia, Pakistan, Tschetschenien, Irak, und aus dem Kosovo stammende Menschen nach Österreich verbracht. Aufgrund international geführter Ermittlungen 15 Der Prümer Vertrag wurde von Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, den Niederlanden, Luxemburg und Österreich am 27. Mai 2005 in Prüm/Eifel mit dem Ziel unterzeichnet, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration, zu verbessern. 65 66 INNEN.SICHER.2015 konnten die steigenden Aktivitäten von Schleppernetzwerken folgend zugeordnet werden: Naher Osten, Balkan sowie Mittel- und Osteuropa. Die in den vergangenen Monaten eingeleiteten operativen Maßnahmen im Inland (z. B. Sonderkommissionen-Schlepperei-NORD und -SÜD) und im Ausland (z. B. gemeinsame Einsatzformen auf ungarischem Staatsgebiet) haben zu einer Taktikänderung bei den Schlepperorganisationen geführt. Um den neuen Phänomenen zu begegnen, wurden mit 1. Jänner 2013 die SOKO-Schlepperei-NORD bei der LPD Niederösterreich und die SOKO-Schlepperei SÜD bei der LPD Burgenland unter der Leitung des Bundeskriminalamtes gegründet. Dort werden die Ermittlungen mit dem Ziel gebündelt, die Schlepperrouten vom Ursprungsland bis zum Zielland, die bevorzugten modi operandi, die Transportmittel, Ankerpunkte und Bunkerwohnungen sowie die Kommunikationsmittel feststellen zu können, die daraus gewonnen Erkenntnisse zu analysieren und sofortige internationale Ermittlungen einzuleiten. Mit 1. August 2013 wurde im § 114 FPG Schlepperei ein zusätzlicher Absatz 716 eingefügt, der gewährleistet, dass gegen internationale Schleppernetzwerke ermittelt werden kann. Auch im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 kommt der Entwicklung einer gesamtstaatlichen Migrationsstrategie große Bedeutung zu. Es ist vorgesehen, den Kampf gegen die illegale Migration zu verstärken, das Instrument der freiwilligen Rückkehr auszubauen und Asylverfahren rasch und qualitativ hochwertig zu führen. Diese Themen sowie die Arbeiten an der Gesamtstrategie Migration, die Bekämpfung der illegalen Migration und der Schlepperei sind daher Arbeitsschwerpunkte 2015. 4.3.9 Subjektive Sicherheit Unabhängig von der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität, widmet sich das BMI auch der zentralen Frage „Wie sicher fühlen sich die Menschen in Österreich?“. Der Grad der subjektiven Sicherheit wird vom BMI regelmäßig mit Hilfe von Meinungsforschungsinstituten ermittelt. Dabei zeigt sich, dass sich die objektive Sicherheitslage in einem Bundesland nicht immer mit der subjektiven Einschätzung der Bewohner deckt. Um die Vision, Österreich zum sichersten Land der Welt zu machen, Wirklichkeit werden zu lassen, reicht es nicht aus, die Kriminalität zu bekämpfen. Wichtig ist auch die wirksame und zielgruppengenaue Kommunikation als Schlüssel zur Erhaltung und Erhöhung der subjektiven Sicherheit. Diese Kommunikation ist die Aufgabe aller Führungskräfte sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sicherheitsexekutive. Die Erhöhung der subjektiven Sicherheit, insbesondere durch Prävention und Aufklärung, ist einer der Arbeitsschwerpunkte 2015. 16 BGBl. I Nr. 100/2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013, § 114 FPG Abs. 7, „Die Abs. 1 bis 4 gelten für im Ausland begangene Straftaten, unabhängig von den Strafgesetzen des Tatortes, wenn durch die Tat österreichische Interessen verletzt worden sind.“ INNEN.SICHER.2015 5SCHLÜSSELHERAUSFORDERUNGEN Aus der Zusammenschau der gesetzten Ziele, der Entwicklung des externen Umfelds und der vorhandenen Kompetenzen ergeben sich interne und externe Schlüsselherausforderungen, für die Lösungen zu finden und Maßnahmenpakete zu entwickeln sind. Interne Schlüsselherausforderungen Verfügbarkeit der Ressourcen Knapper werdende Ressourcen führen zur Einschränkung der Planbarkeit Rahmenbedingungen HHRR Organisationsentwicklung Laufende praxisnahe Anpassung der Ablauforganisation Entbürokratisierung zur Verhinderung der Entkoppelung von der Praxis Externe Schlüsselherausforderungen Sicherheit und Schutz: Dynamik und Wandel Rückkehr der Geopolitik Polarisierung im politischen und gesellschaftlichen Bereich (z. B. vermehrte Demonstrationen) Mangelnde Sicherung der Grundbedürfnisse Sozialer Zusammenhalt, Kohäsion Werte kommunizieren SKI Migration und Mobilität Migrationsdruck auf Europa nimmt zu Personalentwicklung Besoldungs- und Anreizsysteme Daten nützen – Daten schützen Vertrauensvoller Umgang mit Bürgerdaten Daten- und Informationssicherheit Interne Kommunikation Vernetzung Fragmentierung Entsolidarisierung innerhalb Österreichs und Europas Notwendige Vernetzung in Österreich Gewollte und ungewollte Transparenz Soziale Medien Abb. 33: Schlüsselherausforderungen 5.1 Interne Schlüsselherausforderungen Diese internen und externen Herausforderungen wirken sich auf die Initiativen von INNEN.SICHER.2015 aus und werden im Projektportfolio verankert. 5.1.1 Verfügbarkeit der Ressourcen Die Fortführung der Budgetkonsolidierung vor dem Hintergrund der anhaltenden Wirtschafts- und Finanzkrise in Europa macht die Frage des intelligenten Einsatzes der knapper werdenden Ressourcen zur wichtigsten internen Schlüsselherausforderung. Ziel ist es daher, mit den vorhandenen Ressourcen effektiv und effizient zu arbeiten. Um die Aufgaben mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen zu bewältigen, sind Kenntnisse über die Kostenstrukturen und Kostentreiber des gesamten Leistungsspektrums erforderlich. Eine wesentliche Basis dafür bilden die Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung sowie ein verpflichtendes Kontraktmanagement mit Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplänen. Ein gutes Leistungs- und Wirkungscontrolling sind weitere Werkzeuge, mit deren Hilfe vor allem Führungskräfte unter anderem messen können, wie gut es gelungen ist, im Vor- 67 68 INNEN.SICHER.2015 hinein definierte Ziele zu erreichen und welche Ressourcen dazu erforderlich sind. Bei einer wirkungsorientierten Steuerung geht es allerdings um mehr als um ein einmaliges Definieren zeitlos geltender Richtungsziele. Ein gutes Controlling muss sich stetig weiterentwickeln, Schwerpunkte der einzelnen Organisationseinheiten des Hauses müssen laufend diskutiert, definiert und koordiniert werden. Die definierten Ziele müssen evaluiert und mit Blick auf eine optimierte Steuerung des Ressorts ständig adaptiert werden. Der erfolgreiche Weg der Durchleuchtung der Fixkostenstrukturen der letzten Jahre wird fortgesetzt und sichert einen ordnungsgemäßen Budgetvollzug im Unternehmen BMI. Die Haushaltsrechtsreform des Bundes wurde in erster Linie als Ansatz der besseren Steuerung in Österreich eingeführt und gerät mit dieser Zielrichtung immer mehr ins Spannungsfeld mit den Aufgabenstellungen zur Haushaltskonsolidierung. Kurzfristige Budgetergebnisdebatten führen immer stärker zu Reformzielkonflikten, wie die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einer mittelfristigen Planung zeigen. Auf der einen Seite sieht das neue Bundeshaushaltsrecht als einen Pfeiler die Mittelfristplanung vor, mit dem die Ressorts ihre Vorhaben und Projekte über einen längeren (Budget-)Zeitraum unter Einbeziehung struktureller Maßnahmen zur Verbesserung des Managements und der Steuerung planen sollen. Auf der anderen Seite führt die anhaltende Finanzkrise zu kurzfristigen und für die Ressorts vorweg nicht kalkulierbaren Sparpaketen bzw. Einsparungsvorgaben in den jährlich neu zu erstellenden Bundesfinanzrahmen. Die Ressource Zeit wird immer mehr zu einer kritischen Größe im BMI. Die Personalreduktion im Verwaltungsbereich und steigende Aufgaben und Ansprüche, führen zu einer steigenden Arbeitsbelastung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier müssen Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahmen gesetzt werden, um die hohe Qualität der Leistungen des BMI halten und auszubauen zu können. 5.1.2Organisationsentwicklung Das BMI zeichnet sich durch eine große Bandbreite seiner Aufgaben aus (siehe Kapitel 3). Durch die in bundes- und landesgesetzlichen Bestimmungen festgelegten Mitwirkungsverpflichtungen, insbesondere der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, kommt es zu Überschneidungen bei der Aufgabenerfüllung. Dies hat kosten- und ausgabenmäßige Auswirkungen auf die Ressourcenausstattung des Ressorts, aber auch auf komplexe Abläufe aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger. Kosteneffizientes, kundenorientiertes Handeln im Sinne des „One-Stop-Shop“-Prinzips ist nur möglich, wenn sich das BMI in Zukunft noch mehr auf seine Kernaufgaben (wie etwa Sicherheits- und Kriminalpolizei, Asyl-, Betreuungs- und Fremdenwesen, Niederlassungswesen, Verwaltungs- und Verkehrspolizei, Staatsbürger schaft, Gemeindeangelegenheiten, Wahlen und Volbebehren konzentriert und diese priorisiert, INNEN.SICHER.2015 das BMI die für die Erfüllung der Kernaufgaben notwendigen Kompetenzen erhält und Mitwirkungsbestimmungen anderer Organe auf das notwendige Maß beschränkt werden sowie Abläufe vereinfacht werden und Zusammengehörendes zusammen geführt wird und notwendige gesetzliche Anpassungen insbesondere im Bereich des BVT und der EKO Cobra/DSE vorgenommen werden. Eine laufende und praxisnahe Anpassung der Ablauforganisation ist daher notwendig. Durch Entbürokratisierung soll die Abkoppelung von der Praxis verhindert werden. Es soll in einem Bottom-up Prozess unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Personalvertretung eine umfassende Aufgabenreform mit den folgenden Zielen durchgeführt werden: Optimierung Ressourceneinsatz Entbürokratisierung Effizienter Personaleinsatz Fokussierung auf Kernaufgaben Aufbauend auf eine grundlegende Analyse sind effizienzsteigernde Maßnahmen zur Prozessoptimierung zu setzen, weitere Synergieeffekte in der regionalen operativen Aufgabenerfüllung auszuloten und umzusetzen, der steuerbare Administrationsaufwand sukzessive zu reduzieren und mittelfristig ist ein Belastungsausgleich sicherzustellen. Zur Kostenreduktion müssen innovative Lösungen gesucht werden. 5.1.3Personalentwicklung Gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital des BMI. Dazu bedarf es eines umfassenden Systems der Personalentwicklungund des Personalmanagements, das Leistungsorientierung mit einer wirksamen und strategisch agierenden Führung kombiniert. Das Besoldungs- und Anreizsystem stellt dabei einen kritischen Faktor dar. Die sukzessive Überalterung der Sicherheitsexekutive und Sicherheitsverwaltung bedingt die dringende Notwendigkeit gegensteuernder Maßnahmen im Bereich des Generationenmanagements. Neben der bereits zum Teil implementierten bedarfsangepassten Professionalisierung der mittleren und oberen Führungskräfteausbildung (Führungs- und Fachkarriere; Bachelor- und Masterstudiengang), dem Leistungs- und Entwicklungsdialog, der Bedarfs- und Entwicklungsplanung muss ein umfassendes Wissensmanagement geschaffen werden. Darüber hinaus sind Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Kräften mit speziellem Know-how (z. B. IKT-Experten für Cybercrime und Cyber-Sicherheit) zu schaffen und 69 70 INNEN.SICHER.2015 eine gezielte Förderung der Mitarbeiter (Karriereentwicklungsmodelle, Talente-Management) zu verankern. 5.1.4 Daten nützen – Daten schützen Die Herausforderung für die Arbeit der Sicherheits- und Fremdenbehörden ist es, genau jene Daten zur Verfügung zu haben, die beispielsweise für erfolgreiche Präventionsarbeit, für die Aufklärung einer Straftat, für das Finden von Vermissten, für die Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität oder für das Durchführen eines raschen fremdenrechtlichen Verfahrens notwendig sind. Diese Entwicklung wird auch durch die zunehmende Digitalisierung unserer Gesellschaft bestimmt. Dem Schutz personenbezogener Daten und dem verantwortungsvollen Umgang mit den uns anvertrauten Daten kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu. Neue technische Möglichkeiten eröffnen weiterentwickelte Ermittlungsmöglichkeiten, deren Zulässigkeit unter Beachtung der Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit gesetzlich geregelt werden muss. Datensammlungen sind ein unverzichtbares Instrument der Kriminalitätsbekämpfung. Werden den Sicherheitsbehörden Instrumente, wie die Vorratsdatenspeicherung aus der Hand genommen, wird die Bekämpfung von Straftaten wie der Kinderpornografie im Internet oder des Terrorismus wesentlich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Das BMI ist bei seiner Leistungserbringung zunehmend vom Einsatz moderner IKT-Systeme abhängig und daher gegenüber Bedrohungen und Risiken im Cyber-Raum verletzlich. Das BMI muss daher seine eigenen Daten wirksam vor Angriffen, wie Ausspähung, Zerstörung oder Veränderung, durch staatliche und nicht staatliche Akteure schützen. Die Garantie eines hohen Maßes an Daten- und Informationssicherheit bleibt daher auch 2015 eine Schlüsselherausforderung. 5.1.5 Interne Kommunikation Das BMI ist eine große und hochkomplexe Organisation, die durch ein äußerst breites Aufgabenportfolio (siehe Kapitel 3) und die Notwendigkeit einer ständigen Anpassung an ein dynamisch sich änderndes Umfeld gekennzeichnet ist. Dies verlangt nach einer konsequenten internen Kommunikation, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMI Ziele, Vorhaben und Aufgaben effektiv zu kommunizieren. Nur so kann die erfolgreiche Umsetzung auf allen Ebenen sichergestellt werden. Dies gilt auch für die Kommunikation von INNEN.SICHER.2015. 5.2 Externe Schlüsselherausforderungen Aus den Trends und Umfeldveränderungen zeichnen sich für den Erfolg des BMI nachfolgende vier externe Schlüsselherausforderungen ab, deren Lösung jedoch nicht isoliert erfolgen darf. INNEN.SICHER.2015 5.2.1 Sicherheit und Schutz: Dynamik und Wandel Politischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und demografischer Wandel Begleitet wird diese technologische Entwicklung von einem tiefgreifenden politischen, gesellschaftlichen und demografischen Wandel vor dem Hintergrund politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Krisen. Konflikte an den Grenzen Europas sind Begleiterscheinungn der tiefgreifenden Veränderungen der internationalen Ordnung und bergen die Gefahr in sich, dass diese Krisen und Konflikte nach Europa hineingetragen werden. In der südlichen Nachbarschaft der EU kommt es in Folge des „arabischen Frühlings“ zu einem Erstarken des politischen Islams und einer zunehmenden politischen Destabilisierung der gesamten Region. Islamistischer Extremismus und Terrorismus haben einen Bogen der Instabilität geschaffen, der von Nordafrika bis nach Zentralasien reicht. „Foreign Fighters“ aus westlichen Staaten beteiligen sich an terroristischen Gräueltaten und werden nach ihrer Rückkehr zu Bedrohungen der inneren Sicherheit ihrer Heimatstaaten. Auch in der östlichen Nachbarschaft brechen überwunden geglaubte Polarisierungen wieder auf. Die Grenzen anderer Staaten sind nicht mehr unverletzlich und politische Konflikte werden mit militärischen Mitteln ausgetragen Die Konflikte im Umfeld der EU und wirtschaftlicher Druck innerhalb der EU haben zunehmend negative Auswirkungen auf die innere Sicherheit Österreichs. Unverminderter Druck im Bereich der Eigentumskriminalität, die wachsende Gefahr des politischen Extremismus in allen Formen und steigende Asylzahlen sind die deutlichsten Folgen dieser Entwicklungen. In diesem sicherheitspolitischen Umfeld wird es immer wichtiger, die Werte, die Europa ausmachen, national und international besser zu kommunizieren. Die seit 2008 in Europa herrschende Euro- und Wirtschaftskrise führt zu negativen gesellschaftlichen Entwicklungen wie dem Steigen der Arbeitslosenzahlen insbesondere unter den Jugendlichen und dem Erstarken radikaler politischer Gruppierungen in manchen EU Staaten. Vor diesem Hintergrund besteht die Gefahr der Entsolidarisierung in der österreichischen Gesellschaft und zwischen den Staaten der Europäischen Union. Mangelnde Sicherung der Grundbedürfnisse führt zu einer Gefährdung des sozialen Zusammenhalts. Die zunehmende Polarisierung trägt die Gefahr in sich, dass politische Konflikte wieder außerhalb der demokratischen Institutionen auf der Straße z. B. in Form vermehrter Demonstrationen ausgetragen werden. Ein dynamisches Kriminalitätslagebild verlangt nach immer flexibleren Kriminalitätsbekämpfungsstrategien. Eine besondere Herausforderung stellt das Auftreten zum Teil neuer Kriminalitätsphänomene in immer kürzeren Intervallen dar. Ziel muss es sein, mittels eines geeigneten Maßnahmenpakets und punktgenauer Strategien auf diese Phänomene rasch und adäquat reagieren zu können. In diesem Zusammenhang spielt auch die Kriminalprävention eine große Rolle. Diese bedarf angesichts der steigenden Herausforderungen stärker als zuvor eines gesamtge- 71 72 INNEN.SICHER.2015 sellschaftlichen Ansatzes. Polizeiarbeit kann präventiv nur in enger Zusammenarbeit mit anderen Akteuren erfolgreich sein. Durch neue Formen der Bürgerbeteiligung und eine intensivere Vernetzung im Bereich der Informationsbeschaffung sind die Bürgerinnen und Bürger stärker in die Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung zu integrieren. Neue Formen der Kriminalität, das drohende Entstehen von Parallelgesellschaften und abgeschotteten Milieus erfordern neue Konzepte der Sicherheit und des Schutzes. Eine konsequente Migrationspolitik ist wesentliches Schlüsselelement zur Sicherstellung eines friedlichen Zusammenlebens aller Bevölkerungsgruppen. Technologische Entwicklung Die technologische Entwicklung hat eine noch nie erlebte Dynamik erreicht. Die virtuelle Welt ist zum integralen Teil unserer Gesellschaft geworden. Digitalisierung, Vernetzung und Globalisierung führen zu neuen Herausforderungen in den Bereichen Cyber-Sicherheit, Daten- und Informationssicherheit sowie Schutz kritischer Infrastrukturen. Der zunehmende Trend zur Digitalisierung hat auch für das BMI weitreichende Konsequenzen in den unterschiedlichsten Bereichen: Das BMI muss in der Lage sein, seine Aufgaben und Befugnisse in der digitalen Welt in gleicher Weise und Qualität, wie in der realen Welt wahrzunehmen. Die rasante Verbreitung der Informationstechnologie in der Gesellschaft bringt höhere Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger an das Know-how und die Infrastruktur des BMI mit sich (z. B. Zentrales Vereins- und Zentrales Melderegister). Mit der Digitalisierung gewinnen die Fragen der rechtlichen Rahmenbedingungen, organisatorische Maßnahmen und technische Instrumente in den Bereichen Daten- und Informationssicherheit besondere Bedeutung. Neue Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger und der öffentlichen Verwaltung im Rahmen des E-Governments machen den Ausbau der Register in den Bereichen Meldungen, Personenstand und Wahlen unumgänglich. Der laufende technologische Fortschritt erfordert eine ständige Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation. 5.2.2 Migration und Mobilität Europa und damit auch Österreich ist aufgrund der dramatischen Situation in Syrien, im Irak und anderer internationaler Krisenherde mit einem steigenden Migrationsdruck und damit einhergehend mit einem Anstieg der Zahl der Asylanträge konfrontiert. Vor allem die enorm steigenden Migrationsbewegungen vom afrikanischen Kontinent über das Mit- INNEN.SICHER.2015 telmeer, erneute Flüchtlingstragödien und damit einhergehende Schleppermachenschaften stellen zentrale Herausforderungen für Europa und Österreich dar. Dieser zunehmende Migrationsdruck mit Auswirkungen auf Österreich ist kein temporäres Phänomen. Zusätzlich erhöhen Freizügigkeitsrechte im EU-Raum, erweiterte Reisefreiheiten für bestimmte Drittstaatsangehörige sowie legistische Vorhaben auf EU-Ebene die Mobilität signifikant und stellen Österreich und seine innere Sicherheit vor neue, zentrale Herausforderungen. Auch Entwicklungen wie die Armutsmigration müssen genauestens beobachtet werden. Das Recht auf Freizügigkeit ist ein zentrales Grundrecht, das auch gegen Missbrauch und Umgehung geschützt werden muss. Wenn es um gemeinsame Herausforderungen in Europa geht, müssen effektive europäische Lösungs- und Handlungsansätze unter entsprechender Berücksichtigung der nationalen Handlungsspielräume der Mitgliedstaaten gefunden werden. Als Reaktion auf die weiter steigende Mobilität von internationalen Tätergruppen wird auch die internationale polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen von Schengen, des Prümer Vertrages, Europol und Interpol eine noch wichtigere Rolle spielen als bisher. Die globalen wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen lassen erwarten, dass Migration auch in Zukunft eine der zentralen Herausforderungen des BMI bleiben wird. Dazu sind insbesondere die Asylverfahren weiterhin effizient und sachgerecht zu managen, die legale Migration effektiv zu steuern und illegale Migration hintanzuhalten. Asyl ist ein Recht und eine wichtige völkerrechtliche Verpflichtung. Migration ist hingegen der freiwillige und kontrollierte Zuzug von Fremden nach Österreich. Sie hat sich an den Bedürfnissen der österreichischen Gesellschaft und der Wirtschaft zu orientieren und ist zum Vorteil Österreichs zu gestalten. Es gilt im Wettbewerb um die „klügsten Köpfe der Welt“ gezielt Aktivitäten zu setzen. In diesen Bereichen benötigt Österreich Zuwanderung – auch unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung der Bevölkerung. Deshalb gilt es, Initiativen zur Anwerbung von Menschen mit nachgefragten Qualifikationen zu entwickeln. Diesen Herausforderungen wurde mit der Einführung der „Rot-Weiß-Rot-Karte“, einem modernen, kriteriengeleiteten Zuwanderungsmodell, das sich an den Bedürfnissen Österreichs orientiert, Rechnung getragen. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen am österreichischen Arbeitsmarkt und im Migrationsbereich muss aber auch ein erfolgreiches Modell wie die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ als bedarfsorientiertes Zuwanderungssystem stets weiterentwickelt werden. International bedarf es einheitlicher Standards für den Asylbereich und einer gemeinsamen Sichtweise hinsichtlich der Herkunftsstaaten. Ziel eines erfolgreichen Migrationsmanagements muss es sein, Asyl und Zuwanderung strikt zu trennen. Rasche und qualitätsvolle Asylverfahren und eine an den Interessen Österreichs orientierte Zuwanderung nach klaren Kriterien müssen von einem konsequenten fremdenpolizeilichen Vollzug begleitet werden. 73 74 INNEN.SICHER.2015 Dies heißt, dass abgelehnte Asylwerberinnen und Asylwerber umgehend ausreisen müssen, und – sofern sie dieser Verpflichtung nicht freiwillig nachkommen – außer Landes gebracht werden. Nur ein derart konsequentes Vorgehen macht Österreich für den Missbrauch unseres Asylwesens und für Schlepper unattraktiv. Zur weiteren Steigerung der Qualität und der Effizienz des Vollzugs im Asyl- und Fremdenwesen ist es auch nach Schaffung des BFA wesentlich, die Vernetzung der Akteure und den Informationsaustausch zwischen diesen zu fördern. 5.2.3Vernetzung Schon heute haben alle wesentlichen Herausforderungen für unsere innere Sicherheit eine internationale Dimension. Dazu zählen die grenzüberschreitende Kriminalität, der internationale Terrorismus oder das globale Phänomen der Migration. Aufgrund weiter zunehmender politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sozialer Vernetzungen ist auch mit einer fortschreitenden Internationalisierung der Herausforderungen für die innere Sicherheit zu rechnen. Österreich ist gefordert, durch strategische Vernetzung die Grundlagen für die operative Zusammenarbeit zu schaffen. Die wachsende Fragmentierung und Entsolidarisierung in Österreich und der Europäischen Union macht eine stärkere Vernetzung des BMI mit staatlichen Stellen, Wirtschaft, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft auf nationaler und internationaler Ebene notwendig. Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 fordert die verstärkte Nutzung der Möglichkeiten für sicherheitspolitische Kooperationen in der Nachbarschaft und mit strategischen Partnern. Vergemeinschaftung Innerhalb der EU setzt sich der Prozess der Vergemeinschaftung fort. Mit dem Vertrag von Lissabon17 wurden die EU-Kommission und das Europäische Parlament weiter gestärkt. Es ist für die Mitgliedstaaten schwieriger geworden, die Sicherheitsinteressen ihrer Bürger in der EU durchzusetzen. Gleichzeitig führen die Finanz- und Eurokrise sowie hausgemachte politische Probleme dazu, dass einzelne Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nicht mehr im vollen Ausmaß nachkommen können. Dies bringt wachsende Instabilität und führt zu einem gefährlichen Nachlassen der europäischen Solidarität im Sicherheitsbereich. Gruppen gleicher Interessen in der EU Innerhalb der EU arbeitet das BMI immer stärker mit Mitgliedstaaten zusammen, die vor gleichen Herausforderungen, etwa im Bereich der Migration, stehen und die vergleichbare Positionen vertreten (like-minded countries). Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU-Grundlagenvertrag bzw. -Reformvertrag genannt) wurde am 13. Dezember 2007 unterzeichnet und ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten; es ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den damals 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. 17 INNEN.SICHER.2015 Regionalisierung In der EU der 28 Mitgliedstaaten gibt es einen Trend zur Regionalisierung. Das von Österreich initiierte „Forum Salzburg“ als mitteleuropäische Sicherheitspartnerschaft ist ein erfolgreiches Modell einer solchen regionalen Zusammenarbeit. Strategische Kooperationen und operative Zusammenarbeit Die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen, wie transnationale schwere und organisierte Kriminalität, internationaler Terrorismus, illegale Migration und Cyber-Kriminalität kennen keine Staatsgrenzen und führen daher zu einem Verschwimmen der Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit. Seit dem Jahr 2000 stellt sich das BMI mit seiner „Internationalen Strategie“ diesen Herausforderungen und hat dazu drei Hauptzielsetzungen formuliert: Die Herausbildung und Umsetzung von Sicherheitspartnerschaften mit den Ländern im Nachbarschaftsbereich und damit die Schaffung einer Art „Sicherheitsgürtel“ rund um Österreich, eine möglichst enge Zusammenarbeit mit Partnern innerhalb der EU und zielgerichtete Kooperationen mit Staaten und Regionen, die Herkunfts- und Transitbereiche von Sicherheitsproblemen für unser Land darstellen. Ziel aller dieser strategischen Vernetzung mit nationalen und internationalen Partnern ist es, die Grundlagen für eine enge und effektive operative Zusammenarbeit zu schaffen. Zivil-militärische Zusammenarbeit Auf nationaler Ebene ist das Österreichische Bundesheer (ÖBH) ein wichtiger strategischer Partner des BMI. Die Assistenzleistungen des ÖBH im Auftrag der zivilen Behörden sind ein unverzichtbarer Beitrag zur Sicherung des sozialen Friedens in Österreich. In Folge der Knappheit der Ressourcen und angesichts neuer sicherheitspolitischer Herausforderungen (z. B. Cyber-Sicherheit) ist eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen dem BMI und dem ÖBH zum Wohle der österreichischen Bevölkerung notwendig. Dazu werden gemäß dem Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 die erforderlichen Fähigkeiten des ÖBH in einem gesamtstaatlichen Planungsprozess mit den assistenzanfordernden Behörden festgelegt und in den Bereichen Personal, Ausbildung, Einsätze, Fähigkeitsentwicklung, Logistik, Infrastruktur, Forschung und Cyber-Synergien gewonnen werden. 5.2.4 Gewollte und ungewollte Transparenz Die derzeit laufende Debatte über die Weiterentwicklung der Instrumente der direkten Demokratie ist ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung des politischen Systems in Österreich. Direkte Demokratie stärkt die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit dem Staat, erhöht die Transparenz und Legitimität politischer Entscheidungen und belebt den politischen Diskurs. Das BMI als Bürgerministerium und Geschäftsstelle der Bundes- 75 76 INNEN.SICHER.2015 wahlbehörde ist gefordert, über innovative Möglichkeiten der Partizipation unter Nutzung der neuen Technologien nachzudenken. Eine lebendige Demokratie wird von einem Wunsch nach einem Mehr an Transparenz auch im Verwaltungsbereich begleitet. Als Idealvorstellung wird von manchen die „gläserne Verwaltung“ gesehen. Im Rahmen der Sicherheitsverwaltung muss es aber zum Schutz jedes Einzelnen, der Vorbeugung, Verhinderung und Verfolgung von Straftaten sowie im Interesse der nationalen Sicherheit aber Grenzen der totalen Transparenz geben. Ein „gläserner Staat“ ist ein „wehrloser Staat“. Bei der Umsetzung des im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 beschlossenen Prinzips „Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis“ muss sichergestellt werden, dass die notwendigen Schutzinteressen im Bereich Sicherheitsund Kriminalpolizei volle Berücksichtigung finden. Soziale Medien haben den Effekt, dass Menschen ungeschützt und unachtsam ihr privates Leben öffentlich machen. Gleichzeitig wächst in unserer Gesellschaft die Furcht vor Missbrauch dieser Daten durch staatliche Einrichtungen in Österreich und im Ausland. Das Schreckensbild ist der „gläserne Mensch“. Diese ambivalenten Erwartungen stellen das BMI vor neue Herausforderungen. Diese internen und externen Herausforderungen wirken sich direkt auf die Initiativen von INNEN.SICHER.2015 aus und werden daher im Projektportfolio verankert. 5.3 Chancen- und Risikoanalyse Für den größten Kernbereich des BMI, der „klassischen Polizeiarbeit“, wurden in der Generaldirektion innerhalb des Rahmens von INNEN.SICHER. in einem erweiterten Prozess die spezifischen Teilstrategien systematisch erarbeitet. Basierend auf allgemeinen Trends, wurden die Chancen und Risiken für die tägliche Polizeiarbeit erhoben. Diese umfassende Liste wird im internen Prozess weiter bearbeitet. Folgende Chancen/Risiken sind für die Strategie INNEN.SICHER. besonders wesentlich: Chancen Risiken Positionierung der Polizei Radikalisierung und "Import" von Konflikten Internationale Vernetzung Akzeptanz der Polizei (insbesondere in Parallelgesellschaften) Vernetzung mit NGOs, anderen Behörden Informationsflut und Vielzahl an Vorgaben Abb. 34: Chancen und Risiken INNEN.SICHER.2015 Chancen: Polizeiarbeit macht Sinn (für die Gesellschaft) und gibt Sinn (dem Einzelnen). Entsprechend attraktiv ist die Polizei und das Innenministerium als Arbeitgeber. Darauf gilt es zu bauen und die besten Leute für unsere Tätigkeit im Sinne der inneren Sicherheit zu gewinnen. Die Herausforderungen für die innere Sicherheit sind vielfach international. Wer daher national wirken möchte, muss fokussiert international handeln. Das BMI geht konsequent diesen Weg. Die Vielfalt der Gesellschaft spiegelt sich auch im Umfeld des BMI wider. NGOs, Interessensgruppen, andere Behörden und viele weitere „Stakeholder“ sind für die tägliche Arbeit unserer Organisation relevant. Der richtige Grad an Vernetzung mit diesen Organisationen bildet daher eine Grundlage für unseren zukünftigen Erfolg. Risiken: Internationale Konflikte sind längst nicht mehr auf ihre Ursprungsregion beschränkt. Radikalisierung, eine gesteigerte Gewaltbereitschaft und ein höherer Ausbildungsstand vor allem bei denen, die selbst in Kämpfe involviert waren, sind oft die Folge und bilden ein konkretes Risiko auch für Österreich. Unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen haben unterschiedliche Erfahrungen mit der Polizei. Weil wir diese Unterschiede ernst nehmen, müssen wir die Akzeptanz der Polizei in allen Teilen der Gesellschaft sicherstellen. Informationen waren noch nie so vielfältig verfügbar. Kaum ein Lebensbereich ist nicht von einer Vielzahl an Regulativen umfasst. Was für viele Berufe ein Vorteil ist, bedeutet für Menschen, die tagtäglich in komplexen Situationen rasche Entscheidungen mit weitreichenden Folgen treffen müssen, eine immer größere Herausforderung. 77 INNEN.SICHER.2015 6 INNEN.SICHER. – DIE STRATEGIE DES BMI Das BMI ist mit seinen mehr als 31.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (VBÄ) der Sicherheitsdienstleister Nummer eins in Österreich. Unsere Aufgaben reichen von der Kriminalitäts-, Terror- und Korruptionsbekämpfung über Asylwesen und Migration und Krisen- und Katastrophenschutzmanagement bis hin zu Zivildienst sowie der Durchführung von Wahlen. Das BMI ist eine moderne, kundenorientierte Institution. Das BMI will sich und damit die Sicherheit Österreichs strategisch weiterentwickeln. Die Strategie INNEN.SICHER. ist Ausdruck des Gestaltungswillens der Ressortleitung für mehr Sicherheit in Österreich. Sie ist für die Bewältigung der Schlüsselherausforderungen und zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des BMI unverzichtbar. INNEN.SICHER. ist Leitfaden und Maßstab für die Entwicklung des BMI in den nächsten Jahren und definiert die Aufgaben und Leistungen sowie die zukünftigen Schwerpunkte, Projekte und Arbeitsfelder. Die strategische Ausrichtung ist jedoch kein Einmalprojekt, denn das Umfeld des BMI ist in Bewegung. Mit der Strategie INNEN.SICHER. als fortlaufenden Prozess hat das BMI ein Instrument zur kontinuierlichen strategischen Anpassung der Organisation an die sich ändernden Rahmenbedingungen und zur besseren Steuerung des BMI geschaffen. STRATEGISCHER HANDLUNGSRAHMEN Code of Conduct Compliance Leitbild INNEN. SICHER. Führungsgrundsätze Werte VISION Budgetplanung Strategische Berichte 78 EUSicherheitsstrategie Rechtsordnung Controlling Wirkungsorientierung Regierungsprogramm Abb. 35: Das Managementkonzept INNEN.SICHER. Österr. Sicherheitsstrategie INNEN.SICHER.2015 6.1 Bisherige Erfolge von INNEN.SICHER. Die erste Fassung von INNEN.SICHER. wurde 2010 im Rahmen eines umfassenden Strategieprozesses entwickelt. Dabei wurden die Ziele und Handlungsschwerpunkte in drei strategischen Stoßrichtungen festgelegt: Sozialen Frieden stärken Mitarbeiterkompetenz und -motivation Leistungsfördernde Organisation Seither werden diese Ziele und Handlungsschwerpunkte in einem regelmäßigen Prozess überprüft und an die geänderten Rahmenbedingungen und Fortschritte der Umsetzung angepasst. Seit 2010 wurden im Rahmen von INNEN.SICHER. 107 Projekte definiert und 72 davon bis Ende 2014 erfolgreich abgeschlossen. Darunter befanden sich wichtige Vorhaben wie etwa die Reform der Sicherheitsbehörden, bei der 31 Sicherheitsbehörden und Landespolizeikommanden zu neun Landespolizeidirektionen zusammengeführt wurden, die Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte, der Aufbau des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, die Entwicklung des BMI-Leitbildes und die Formulierung von Führungsgrundsätzen, die Einführung einer umfassenden Personalentwicklung sowie die erfolgreiche Umsetzung der zweiten Etappe der HHRR. Mit INNEN.SICHER. konnte das BMI über die Grenzen Österreichs hinaus seinen Ruf als innovativer und kompetenter öffentlicher Dienstleister festigen. Im Jahr 2014 konnten 14 INNEN.SICHER.-Aktivitäten erfolgreich abgeschlossen werden: SI 8 Bürgerbeteiligung Next Generation SI 9 Bündnis gegen Gewalt SI 11 Bewusstseinsbildung bei Betreibern kritischer Infrastrukturen (Linienarbeit) SI 13 Zentrales Personenstandsregister und Zentrale Staatsbürgerschaftsevidenz (Linienarbeit) SI 14 Bundesclient (Linienarbeit) SI 17 Entwicklung einer Cyber-Sicherheitsstrategie des BMI SI 18 Risikomanagement im Identitätsbereich SI 22 Ombudsstelle gegen Radikalisierung AM 1 Implementierung BFA und Fremdenpolizei/LPD (Linienarbeit) wird nach inhaltlicher Erweiterung als AM 7 Kooperation BFA und Fremdenpolizei/LPD (Linienarbeit) weitergeführt AM 3 Masterplan Illegale Migration (Linienarbeit) AM 5 Migrationskommunikation (Linienarbeit) 79 80 INNEN.SICHER.2015 MO 3 Neue Arbeitszeitmodelle wird nach Umfang-Erweiterung als MO 3 Moderne Polizei weitergeführt MO 10 Aus- und Fortbildung: Führungs- und Fachkarriere MO 18 Mehrjähriger Finanzrahmen 2014–20; Abwicklung „ISF“ und „AMF“ Die in diesen Projekten/Linienarbeiten erzielten Erfolge sind in Anhang C dargestellt. Mit INNEN.SICHER. wurde im gesamten BMI strategisches Management als Führungsinstrument etabliert. Ausgehend von der Gesamtstrategie werden in den Teilorganisationen des BMI strategische Prozesse durchgeführt. 6.2 INNEN.SICHER.2015 im Überblick 6.2.1 Entwicklungsprozess und Neuerungen INNEN.SICHER.2015 wurde von der Bundesministerin für Inneres gemeinsam mit den Spitzenführungskräften des BMI im Rahmen der Führungskräfteklausur am 30. Juni und 1. Juli 2014 entwickelt. Vorbereitet wurde die Klausur in einem umfassenden Analyseprozess, an dem die Sektions- und Gruppenleiter des Innenressorts, die Direktoren des BVT, des BK, des BFA und des BAK sowie die Landespolizeidirektoren beteiligt waren. Die Grundkonzeption blieb gegenüber INNEN.SICHER.2014 unverändert, wie z. B. die strategischen Stoßrichtungen. Ausgehend vom übergeordneten Ziel der Stärkung des sozialen Friedens, stellen diese Stoßrichtungen die logische Konsequenz des bisher Erreichten dar und sind Ausdruck der starken Außenorientierung von INNEN.SICHER. Sicherheit und Schutz Kriminalität in allen ihren Erscheinungsformen bedroht den sozialen Frieden. Hier erwarten sich die Menschen vom BMI und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit und Schutz. Dazu kommen neue Herausforderungen wie der Schutz des Cyber-Raums und der Schutz der Menschen im Cyber-Raum. Asyl und Migration Steigende Mobilität, demografischer Wandel und Migration sind Tatsachen, die die österreichische Gesellschaft bestimmen. Zur Stärkung des sozialen Friedens ist es notwendig, Migration zu steuern, illegale Migration zu bekämpfen und Menschen mit Migrationshintergrund erfolgreich zu integrieren. Mitarbeiter und Organisation Damit das BMI seinen gesellschaftlichen Auftrag zur Stärkung des sozialen Friedens erfüllen kann, braucht es kompetente und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese brauchen eine effiziente und sachgerechte Organisation, um ihre Aufgaben effektiv erfüllen zu können. INNEN.SICHER.2015 Querschnittsthemen werden jener Kategorie zugeordnet, zu der sie den stärksten inhaltlichen Bezug haben. Das übergeordnete Ziel der Stärkung des sozialen Friedens, die drei Stoßrichtungen „Sicherheit und Schutz“, „Asyl und Migration“ sowie „Mitarbeiter und Organisation“ bilden mit der Achtung der Grund- und Menschenrechte, mit den Werten des BMI (Rechtsstaatlichkeit, Loyalität und Qualität) sowie den Handlungsprinzipien (Bürgerorientierung, integrierte Kommunikation, international vernetztes Handeln) die Grundstruktur von INNEN.SICHER. Diese Zuordnung bleibt in INNEN.SICHER.2015 unverändert. Den drei strategischen Stoßrichtungen sind 33 Aktivitäten (davon 19 Projekte und 14 Aktivitäten in der Linienarbeit) zugeordnet. Davon sind 23 Aktivitäten die Fortführung bereits laufender Projekte/ Linienarbeiten und 10 Aktivitäten werden neu gestartet. Im Lichte der langfristigen Umfeldentwicklungen und Schlüsselherausforderungen wurden von den Führungskräften für 2015 sieben nach außen gerichtete Arbeitsschwerpunkte des BMI formuliert: Bekämpfung der Eigentumskriminalität, insbesondere der Wohnungs und Wohnhauseinbrüche Gesamtstrategie Migration Bekämpfung der illegalen Migration und der Schlepperei Bekämpfung des Extremismus und des Terrorismus Stärkung der Cyber-Sicherheit und des Schutzes kritischer Infrastrukturen sowie des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption Erhöhung der subjektiven Sicherheit, insbesondere durch Prävention und Aufklärung 6.2.2 Projekte/Linienarbeiten im Überblick In den drei Stoßrichtungen „Sicherheit und Schutz“, „Asyl und Migration“ und „Mitarbeiter und Organisation“ umfasst INNEN.SICHER.2015 folgende Projekte/Linienarbeiten: Bestehende INNEN.SICHER.-Aktivitäten: SI 2 Implementierung der Drogenstrategie SI 3 Vermögensabschöpfung (Linienarbeit) SI 4 Kriminalstatistik NEU SI 5 Kriminalistische Methoden SI 7 Komplexe Opferarbeit SI 16 Gesamtheitlicher Auslandseinsatz SI 19 Zentrales Wählerregister SI 20 Zusammenarbeit BMI – Österreichisches Bundesheer (Linienarbeit) 81 82 INNEN.SICHER.2015 SI 21 Anti-Korruptionsstrategie für Österreich (Linienarbeit) SI 23 Weiterentwicklung Masterplan SKI SI 24 Umsetzung Österreichische Sicherheitsstrategie (ÖSS) SI 25 Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität (Linienarbeit) AM 2 Integrierte Fremdenadministration (IFA) AM 4 Entwicklung einer gesamtstaatlichen Migrationsstrategie MO 4 Generationenmanagement MO 5 Budgetvollzugs-, Organisations- und Ressourcenanalyse (BORA) (Linienarbeit) MO 11 Compliance (Linienarbeit) MO 12 Umfassende Personalentwicklung (Linienarbeit) MO 13 Grundsätze einer umfassenden EU-Politik des BMI MO 15 Kompetenz-Entwicklung-Management-Programm (Linienarbeit) MO 16 Internationale Strategie (Linienarbeit) MO 17 Digitalfunk BOS Austria (Linienarbeit) MO 19 Verbesserte Kommunikation INNEN.SICHER. und Corporate Design (Linienarbeit) Neue Aktivitäten in INNEN.SICHER.2015: SI 26 Optimierung der gesetzlichen Regelungen für den Staatsschutz (BVT-Gesetz) SI 27 Partnerschaft mit Sicherheitsbürgern AM 7 Kooperation BFA und Fremdenpolizei/LPD (Linienarbeit) AM 8 Bekämpfung Menschenhandel (Linienarbeit) AM 9 Resettlement und humanitäre Aufnahme MO 3 Moderne Polizei MO 21 Evaluierung HHRR (BMI-intern) MO 22 Leitstellen- und Infomanagement MO 23 Aufgabenreform BMI MO 24 Strategische Berichterstattung BMI (Linienarbeit) INNEN.SICHER.2015 Teilprojekte nach Umsetzungsverantwortung Verantwortlichkeit für Umsetzung 2014 und davor SI 8 S e k t i o n I II III IV 2015 Bereits in Umsetzung Neue Vorhaben Projekt Linienarbeit 2016 und Folgejahre “To be” SI 16 SI 9 SI 2 SI 5 SI 23 SI 11 SI 13 SI 24 SI 14 SI 26 SI 3 SI 19 SI 17 SI 27 AM 4 SI 25 SI 18 AM 9 AM 7 SI 20 SI 22 beendet SI 4 MO 22 MO 23 AM 8 Sicherheit MO 3 SI 7 MO 4 AM 2 MO 17 “As Is” & Schutz MO 19 MO 21 MO 16 SI 21 AM 1 AM 3 AM 5 beendet Asyl & Migraon MO 3 MO 10 MO 5 MO 18 beendet MO 11 MO 12 MO 13 MO 15 MO 24 Mitarbeiter & Organisaon Abb 35: Transformation-Map 6.3 Projekte/Linienarbeiten im Detail 6.3.1 Sicherheit und Schutz SI 2 Implementierung der Drogenstrategie Ziel: Konzentration auf Erstkonsumenten zum Schutz vor einer Drogenkarriere; Neugestaltung der medizinischen Erst- und Folgeuntersuchungen; Effizienz- und Effektivitätssteigerung im Betreuungsbereich. Inhalt: Einbindung der betroffenen Ministerien (Gesundheit, Soziales, Unterricht) Ausarbeitung eines gemeinsamen Masterplanes Einholung der Zustimmung über die Vorschläge des Masterplanes Ausarbeitung der Detailkonzepte in „kurz-, mittel- u. langfristige Aktivitäten“ SI 3 Vermögensabschöpfung (Linienarbeit) Ziel: Mit der StPO-Novelle 2012 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, dass 20 % der gerichtlich für verfallen erklärten Vermögenswerte dem BMI zukommen. Auf diesem Wege sollen zusätzliche Budgetmittel für die Kriminalpolizei lukriert werden, um die Effektivität der Kriminalitätsbekämpfung zu steigern. 83 84 INNEN.SICHER.2015 Inhalt: Im kriminalpolizeilichen Bereich sieht der Projektplan eine Verstärkung und Spezialisierung der Finanzermittlungsteams vor, um eine Erhöhung der Sicherstellungen und in der Folge auch der für verfallen zu erklärenden Vermögenswerte zu erreichen. Dadurch erreicht man folgende Ziele: Kriminellen Organisationen wird die finanzielle Grundlage entzogen und die Erträge aus schwerer und organisierter Kriminalität werden gesichert. Dies wird durch folgende Maßnahmen erreicht: Vermögenswerte und deren Surrogate (umgewandeltes, kriminell erworbenes Vermögen z. B. Liegenschaften, Vermögensträger, Fahrzeuge usw.) sind für verfallen zu erklären. Alle Gegenstände, die von der strafbaren Handlung herrühren, bei ihr verwendet worden sind, oder die unmittelbar aus ihr hervorgebracht wurden, sind zu konfiszieren. SI 4 Kriminalstatistik NEU Ziel: Das Projekt Kriminalstatistik NEU verfolgt das Ziel, die Datenqualität und Datenaktualität der polizeilichen Kriminalstatistik zu verbessern, um bessere Grundlagen für kriminalstrategische Arbeiten zu schaffen. Inhalt: Um diese Zielsetzung zu erreichen, werden die gegenwärtigen technischen Bedingungen, individuellen Erwartungen und strategischen Zielsetzungen der Kriminalstatistik erarbeitet und kritisch hinterfragt, um jene Ansatzpunkte zu definieren, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Datengrundlage führen. Dafür sind auch weiterführende kriminalpolizeilich-strategische wie auch kriminologische Grundüberlegungen notwendig, die in der Folge in eine benutzerfreundliche Infrastruktur überführt werden müssen. SI 5 Kriminalistische Methoden Ziel: Entwicklung weiterer effektiver kriminalistischer Methoden als Teil der Kriminalitätsstrategie. Inhalt: Im Mittelpunkt dieses Projektes steht die intensive Erforschung bestimmter Kriminalitätsformen wie Einbruchsdiebstahl oder Gewaltdelikte hinsichtlich ihrer Entstehung und Ausbreitung. Daraus werden neue Methoden entwickelt und in die Polizeiarbeit integriert. SI 7 Komplexe Opferarbeit Ziel: Ausbau des Vertrauens von Gewaltopfern in die Polizei, in die Jugendwohlfahrt und in Opferschutzeinrichtungen zur Erhöhung des Opferschutzes, des Ermittlungserfolgs und des subjektiven Sicherheitsgefühls. INNEN.SICHER.2015 Inhalt: Eine Verstärkung und Optimierung der Opferschutzmaßnahmen soll in folgendem Gewaltbereich erfolgen: Kinder im Beziehungs-/Abhängigkeitsverhältnis. Hierfür soll die Polizei beim Einschreiten sensibilisiert vorgehen und auf Grund einer mit einem externen wissenschaftlichen Berater erstellten Checkliste auf die besondere Opfergruppe der Kinder im Beziehungs-/Abhängigkeitsverhältnis aufmerksam gemacht werden (Vernachlässigung/Verwahrlosung, wiederholte Gewaltausübung). Eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Jugendwohlfahrt und Opferschutzeinrichtungen auf Basis klarer Richtlinien gewährleistet die rechtzeitige Herstellung des Schutzes der Gefährdeten. SI 16 Gesamtheitlicher Auslandseinsatz Ziel: Die Wirksamkeit und Effizienz von Auslandseinsätzen soll erhöht werden. Inhalt: Im Mittelpunkt steht die Mitwirkung bei der Erarbeitung eines gesamtstaatlichen Auslandseinsatzkonzepts (AEK). Damit soll ein verbessertes, ressourceneffizientes Zusammenwirken ziviler und militärischer Komponenten gewährleistet und eine erhöhte Wirksamkeit und Sichtbarkeit österreichischer Beiträge erreicht werden. Das AEK soll zu einer Bündelung aller staatlichen Kräfte in den Bereichen Krisenfrüherkennung, Krisenprävention, Krisenbewältigung und Krisennachsorge beitragen. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang insbesondere: Strukturen und Mechanismen zur Planung und Durchführung von Auslandseinsätzen Festlegung nationaler Prioritätsbereiche in Bezug auf die Positionierung Österreichs im Verhältnis zu internationalen Akteuren sowie bezüglich thematischer und geografischer Schwerpunkte Fähigkeits- und Kapazitätenkatalog inklusive Ressourcenanalyse Budget- und Finanzrahmen Rechtsrahmen Personal und Ausbildung Kooperationen und Rückkoppelung von Einsatzerfahrungen in Planungsprozessen, Öffentlichkeitsarbeit Vorbereitung der Beiträge des BMI zur Anpassung des KSE-BVG SI 19 Zentrales Wählerregister Ziel: Unterstützungserklärungen und Eintragungen für Volksbegehren in jeder Gemeinde zu tätigen; Vereinfachungen und Vereinheitlichungen bei Erfordernissen von Wahlen wie zum Beispiel Einsicht in die Wählerevidenz und Ausdrucken von Wählerverzeichnissen; verbesserte Datenqualität. 85 86 INNEN.SICHER.2015 Inhalt: Beim zentralen Wählerregister handelt es sich um eine Datenbank mit dazugehörigen Webapplikationen. Es soll ein Werkzeug für die Gemeinden darstellen, um gesetzliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Führung der örtlichen Wählerevidenzen (Europa-Wählerevidenzen) bewältigen zu können. Gleichzeitig soll es für das BMI ein Werkzeug sein, um bestehende Aufgaben (wie zum Beispiel Administration von Volksbegehren, Weitergabe der wahlberechtigten Personen an die im Parlament vertretenen Parteien) zu bewerkstelligen. SI 20 Zusammenarbeit BMI – Österreichisches Bundesheer (Linienarbeit) Ziel: Verbesserung der Zusammenarbeit BMI und BMLVS (Stärkung der zivil-militärischen Zusammenarbeit) unter Berücksichtigung des Berichts der Arbeitsgruppe zur Reform des Wehrdienstes und des INNEN.SICHER.-Projektes 2013. Inhalt: Der von der Bundesregierung am 3. Juli 2013 angenommene Endbericht der Arbeitsgruppe zur Reform des Wehrdienstes sieht unter Punkt 14 vor, dass die Umsetzung durch das BMLVS und das BMI in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu erfolgen hat. Dazu wurde im Projekt INNEN.SICHER.2013 eine Aktivitätenplanung für das BMI vorbereitet. Diese Aktivitäten sowie die weiteren Aktionen zur Verbesserung der Zusammenarbeit BMI und BMLVS, die gleichfalls im Rahmen des Projektes definiert wurden, sind im Jahr 2014 im Rahmen der Linienarbeit umzusetzen. Im Sinne des Arbeitsprogramms der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 sind im Rahmen des Vorhabens die Beiträge des BMI zum gesamtstaatlichen Planungsprozess und zur Gewinnung von Synergien in den Bereichen Personal, Ausbildung, Einsätze, Fähigkeitsentwicklung, Logistik, Infrastruktur, Forschung und Cyber vorzubereiten. Weiters sieht das Arbeitsprogramm vor, dass ein erster Bericht zur Wehrdienstreform Ende 2014 vorliegen soll. SI 21 Antikorruptionsstrategie für Österreich (Linienarbeit) Ziel: Vorschlag einer nationalen Anti-Korruptionsstrategie für das Aufgabenfeld Prävention durch das BAK und Vorlage an die Bundesregierung. Erstellung eines Konzeptes für die Einrichtung eines Netzwerkes von zentralen und dezentralen Anti-KorruptionsBeauftragten in den jeweiligen Ressorts und Institutionen. Inhalt: Expertenrunden zu korruptionspräventiven Themenschwerpunkten unter umfangreicher Beteiligung staatlicher Rechtsträger, Städten und Gemeinden. Unter Berücksichtigung präventiver Themenschwerpunkte sollen die bereits durchgeführten bzw. zukünftigen Expertenrunden Best-Practice-Modelle dargestellt und diskutiert werden. Die Prioritäten liegen dabei auf: Ethikrichtlinien und Verhaltenskodizes Information und Wissensvermittlung INNEN.SICHER.2015 Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung Arbeitsprozessanalysen Empfehlungen zur Gestaltung von Organisationsabläufen und Arbeitsprozessen Rolle/Aufgabe/Verantwortung von Medien Einrichtung eines dezentralen Netzwerks von Anti-Korruptions-Beauftragten Entwicklung/Implementierung eines nationalen Compliance-Systems für die Verwaltung Die Ergebnisse der Expertenrunden werden in einem weiteren Schritt verdichtet und fließen in die Entwicklung einer nationalen Anti-Korruptionsstrategie für den Präventionsbereich ein. SI 23 Weiterentwicklung Masterplan Schutz kritischer Infrastuktur (SKI) Ziel: Weitere Verbesserung des Schutzes kritischer Infrastruktur durch effektive Maßnahmen auf der strategischen und operativen Ebene. Inhalt: Ausgehend von Ergebnissen der INNEN.SICHER.-Projekte S 10.1 aus 2012 sowie SI 10 und SI 11 aus 2013 sollen die Grundlagen für einen neuen Masterplan für das österreichische Programm zum Schutz kritischer Infrastruktur (APCIP) und einen entsprechenden Ministerratsvortrag erstellt werden. Im Sinne des Arbeitsprogramms der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 sind die Beiträge des BMI zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zum Schutz kritischer Infrastrukturen im sicherheitspolizeilichen und strafrechtlichen Bereich vorzubereiten. SI 24 Umsetzung Österreichische Sicherheitsstrategie (ÖSS) Ziel: Sicherstellung der notwendigen Ausrichtung des BMI an der ÖSS. Inhalt: Nach Annahme des Empfehlungsteils durch den Nationalrat sind die interministeriellen Arbeiten zur Umsetzung der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie in Angriff zu nehmen. In einem INNEN.SICHER.-Projekt sind die Beiträge des BMI zu den interministeriellen Arbeiten vorzubereiten und die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen im BMI zu organisieren. Im Projekt sind die Vorgaben des Arbeitsprogramms der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 zu berücksichtigen. SI 25 Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität (Linienarbeit) Ziel: Effizienterer Einsatz von hochqualifizierten Bediensteten im Bereich der operativen und strategischen Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität durch Schaffung eines Knowhow-Pools und klarer Trennung von administrativer Tätigkeit und Ermittlungsarbeit und stärkere Nutzung vorhandener Synergien. Inhalt: Der seit der Wirtschaftskrise feststellbare Anstieg der Betrugs- und Wirtschaftskriminalität (von 8,5 % im Jahr 2010 auf 10,3 % im Jahr 2012 im Verhältnis zur Gesamt- 87 88 INNEN.SICHER.2015 kriminalität) sowie die Erweiterung der Zuständigkeitskompetenzen der zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption erforderte eine Reorganisation der für diese Kriminalitätsform zuständigen Abteilung 7 im Bundeskriminalamt. Um den immer größer und komplexer werdenden Anforderungen zur Aufklärung von Wirtschaftskriminalität bewältigen zu können, wird ein Wirtschaftskompetenzcenter eingerichtet, in dem das notwendige Know-how gebündelt wird, um eine Unterstützung von wirtschafts- und finanzrechtlichen Problemstellungen bis hin zu adäquaten strategischen und organisatorischen Hilfestellungen vor allem bei komplexen, überregionalen oder internationalen Großfällen zu geben. Darüber hinaus wird die Organisationsstruktur durch eine Verflachung der Hierarchie und eine Trennung der internationalen Kooperation und der Ermittlungstätigkeit gestrafft. SI 26 Optimierung der gesetzlichen Regelungen für den Staatsschutz (BVT-Gesetz) (Neu) Ziel: Erarbeitung eines Gesetzesentwurfes, der unter Berücksichtigung der Diversität der Bedrohungen und der zunehmend von globalen Rahmenbedingungen abhängigen Gefahrenlage die Aufgaben und die Tätigkeit des Staatsschutzes regelt. Inhalt: Die Tätigkeit des Staatsschutzes soll auf einer breiten Zustimmung der Bevölkerung aufbauen. Die Dokumentation der Herausforderungen der aktuellen Situation stellt die richtungsweisende Ausgangslage dar. Auf dieser Basis erfolgt die Erarbeitung sowohl der internen Anforderungen für eine zukunftsorientierte Staatsschutztätigkeit als auch die Erhebung der Erwartungshaltungen der Öffentlichkeit an den Staatsschutz. Durch die Einbeziehung der relevanten Stakeholder durch Kommunikationsveranstaltungen erfolgt eine Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit. Das Erreichen eines breiten politischen Konsenses über den Tätigkeitsbereich des Staatsschutzes soll durch Ausarbeitung von Lösungsansätzen hergestellt werden. Begleitend werden im Projekt ein Berufsbild und die Qualifikation eines Bediensteten im Staatsschutz beschrieben. SI 27 Partnerschaft mit Sicherheitsbürgern (Neu) Ziel: Projektziel ist vor allem die Miteinbeziehung der Zivilgesellschaft in die Gestaltung der Inneren Sicherheit, die Stärkung der Bürgernähe, des Informationsflusses und des gegenseitigen Vertrauens. Sicherheitsbürgerinnen/Sicherheitsbürger sind Personen, die auf regionaler Ebene Interesse am Mitwirken und Mitgestalten von Sicherheit haben. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, nach Erfüllung gewisser Voraussetzungen, Schlüsselfigur, Kommunikator und Bindeglied zwischen Polizei und Gesellschaft zu werden. Inhalt: In das Projekt werden für geeignet befundene Projekte/Projektergebnisse aufgenommen, um eine erforderliche Vernetzung auf kommunaler und regionaler Ebene zu gewährleisten. INNEN.SICHER.2015 Ausarbeitung von Marketing- und Kommunikationssystemen für die Bewerbung zukünftiger Sicherheitsbürgerinnen/Sicherheitsbürger mit Bekanntmachung der Auswahlkriterien. Erarbeitung von Schulungs- und Trainingsmaßnahmen für die interessierten Sicherheitsbürgerinnen/Sicherheitsbürger. Einrichtung eines Community-Referenten auf Bezirksebene der Bundespolizei, der als Bindeglied zwischen Präventionsbediensteten und Sicherheitsbürgerinnen und Sicherheitsbürgern fungiert. Durch die regionalen Kenntnisse und den steten Kontakt sollen kriminalpräventive Maßnahmen besser koordiniert und umgesetzt werden. Einrichtung von „Dorfpolizistinnen/Dorfpolizisten“ in jeder Gemeinde zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Polizei und Zivilgesellschaft. Ziel ist die Stärkung der Bürgernähe, des Informationsflusses und des gegenseitigen Vertrauens. 6.3.2 Asyl und Migration AM 2 Integrierte Fremdenadministration (IFA) Ziel: Schaffung eines umfassenden, zentralen Ausländerinformationssystems bei gleichzeitiger Ablöse der bestehenden Einzelsysteme AIS und FIS. Inhalt: Das neue einheitliche, plattformunabhängige, modulare System soll aufbauend auf einem gemeinsamen Personendatensatz bestmögliche Verfügbarkeit und Datensicherheit gewährleisten und sich an den Geschäftsprozessen der betroffenen Organisationseinheiten orientieren. Flexible, statistische Auswertungen können die Aufgabenvollziehung sowohl in Abwicklung als auch in Effizienz fremdenrechtlicher Verfahren optimieren und letztendlich zu einer Reduktion der Verwaltungskosten führen. AM 4 Entwicklung einer gesamtstaatlichen Migrationsstrategie Ziel: Die Entwicklungen im Bereich Migration auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und welche Ziele, Bedürfnisse und Möglichkeiten Österreich im Rahmen dieser Entwicklungen hat, sind zentrale Zukunftsfragen Österreichs. Migration ist ein vielfältiges Phänomen, das in so unterschiedlichen Formen wie legale Migration, illegale Migration und internationaler Schutz auftritt. Zur Bewältigung der Herausforderungen ist ein gesamtstaatlich strategisch-politischer Ansatz für den Gesamtbereich Migration zu etablieren. Das Grundziel ist: Österreich bleibt ein stabiler, sicherer Rechtsstaat, in dem man in Wohlstand leben kann. Die Migrationsstrategie soll beschreiben, welchen Beitrag Migration leisten kann, um dieses Grundziel zu erreichen. Inhalt: Erarbeitung einer mittel- und langfristigen Strategie Österreichs für den Gesamtbereich der Migration unter Einbeziehung externer Experten und relevanter Stakeholder. Zur Unterstützung des BMI in diesem Prozess wurde der „Migrationsrat“ einberufen. Unter dem Vorsitz von Prof. Paul Lendvai beraten unabhängige Experten die Rolle der Migration in verschiedenen Arbeitsfeldern (z. B. Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Soziales, Diversität, etc.). 89 90 INNEN.SICHER.2015 AM 7 Kooperation zwischen BFA und Fremdenpolizei/LPD (Linienarbeit) (Neu) Ziel: Aufgrund der inhaltlichen Schnittstellen, insbesondere auch im Rahmen des bei den LPD angesiedelten fremdenpolizeilichen Vollzugs im Anschluss an die Verfahren im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), kommt einer funktionierenden Kooperation zwischen der Regionaldirektion des BFA und der LPD ressortintern ein hoher Stellenwert zu und hat auch insbesondere im Rahmen der Bekämpfung der illegalen Migration hohe Bedeutung. Eine enge und reibungslose Kooperation zwischen BFA und LPD ist besonders notwendig bei Aufgriffen von illegalen Fremden und beim Vollzug der Schubhaft, des gelinderen Mittels und der Abschiebungen. Inhalt: Das BFA hat mit 1. Jänner 2014 seine operative Arbeit aufgenommen. Die wesentlichen Aufgaben des BFA sind die Durchführung von erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren sowie die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen. Die Visaverfahren, Strafverfahren, Zurückweisungen, Zurückschiebungen, Durchbeförderungen, die Kontrolle des Aufenthalts sowie der Vollzug in den Anhaltezentren und der Vollzug der Abschiebungen werden von der Fremdenpolizei wahrgenommen. Die verwaltungsbehördlichen Aufgaben des BFA sind damit klar von den sicherheitsbehördlichen Aufgaben der Fremdenpolizei getrennt. Im Mittelpunkt stehen die weitere Sicherstellung einer engen Kooperation und eine weitere Ablaufoptimierung zwischen dem BFA und den LPDs. AM 8 Bekämpfung Menschenhandel (Linienarbeit) (Neu) Ziel: Verbesserung der Identifizierung von Opfern des Menschenhandels in Österreich sowie Stärkung der Zusammenarbeit im nationalen und internationalen Bereich auf Basis des „Nationalen Aktionsplans Menschenhandel“ (NAP-MH). Inhalt: Die Polizei soll sensibilisiert werden, um bei Amtshandlungen mit Kindern und Erwachsenen zu erkennen, ob diese potenziell gefährdet sind, sexuell oder durch Arbeit, durch Bettelei oder durch die Begehung von Straftaten ausgebeutet zu werden. Des Weiteren sollen Opfer des Menschenhandels erkannt und durch entsprechendes Spezialwissen kriminelle Netzwerke identifiziert werden, wobei einer funktionierenden nationalen und internationalen Kooperation ein hoher Stellenwert zukommt. AM 9 Resettlement und humanitäre Aufnahme (Neu) Ziel: Aufbau eines zentralisierten und institutionalisierten Rahmens und Einrichtung einer im BMI angesiedelten Organisationseinheit für Resettlement und humanitäre Aufnahmeprogramme. Damit können nicht nur Organisationsabläufe unter Federführung des BMI optimiert, sondern auch finanzielle Mittel für zukünftige Projekte ausgeschöpft werden. INNEN.SICHER.2015 Inhalt: Im Mittelpunkt des BMI-Projektes steht einerseits die Fortführung der seit Herbst 2013 gestarteten humanitären Aktion Syrien, die zum Ziel hat 1.500 syrische Flüchtlinge aus den Krisenregionen in Österreich abseits laufender Asylverfahren aufzunehmen. Andererseits gilt es einen institutionalisierten Rahmen im BMI zu schaffen und die internationale Vernetzung in diesem Bereich auszubauen. Darüber hinaus soll eine öffentliche Bewusstseinsbildung erreicht werden, zielgerichtete Vorschläge für zukünftige Resettlement und humanitäre Aufnahmeprogramme ausgearbeitet werden. Das Projekt „SAVE LIVES“ spielt in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle. 6.3.3 Mitarbeiter und Organisation MO 3 Moderne Polizei (Neu) Ziel: Erarbeitung eines Detailkonzeptes zur Dienststellenstrukturanpassung und Abstimmung mit den betroffenen Organisationseinheiten und Institutionen (bereits abgeschlossen und zum überwiegenden Teil umgesetzt) Detailkonzeptes Fach- und Führungskarriere Bürokratieentlastungskonzeptes zur Effizienzsteigerung der Polizeiinspektionen modernen flexiblen neuen Bewertungskonzeptes für die Polizei (einschließlich Fach-)Inspektionen Inhalt: Verbesserte sicherheitsdienstliche Versorgung mehr Bürgernähe Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls Qualitätssteigerung der polizeilichen Arbeit leistungsfähige Organisationsstruktur effizientere Ressourcennutzung und treffsicherer Personaleinsatz Sicherstellung einer innovativen und modernen Polizeiarbeit Steigerung der Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Schaffung von Anreizsystemen und durchgängigen strukturierten Aus und Fortbildungskonzepten samt entsprechenden Karriereverläufen; zeitgemäße Bewertungsstruktur Steigerung der Ausbildungsstandards MO 4 Generationenmanagement Ziel: Ausgehend von einer umfassenden Analyse der Altersstruktur des BMI und der Ergebnisse der Planungsphase liegt nach Abschluss des Projektes ein Maßnahmenbündel vor, das umsetzbare und finanzierbare Lösungen anbietet. Ziel soll die Schaffung von Rahmenbedingungen sein, 91 92 INNEN.SICHER.2015 die für die einzelnen Bediensteten Anreize bieten, länger im Erwerbsleben zu bleiben und damit auch dem Unternehmen mit ihrer Erfahrung und ihrem Know-how länger zur Verfügung stehen, die zur Erhöhung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit beitragen, wie auch das Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Führungskräfte fördern und somit den Generationenfokus auf breiter Basis in den unterschiedlichen Ebenen der Organisation verankern. Aufgrund der engen inhaltlichen Verschränkung sind dabei Erkenntnisse aus anderen INNEN.SICHER.-Projekten entsprechend zu berücksichtigen. Inhalt: Mit dem Älterwerden der Exekutivbediensteten bei gleichbleibenden Arbeitsbedingungen besteht die Gefahr, dass sukzessive die Abstimmung zwischen Arbeitsfähigkeit und Arbeitsanforderung verloren geht. Ein zunehmender Bedarf an Innendienstverwendungen, lange Krankenstandphasen bis hin zu vorzeitigen Ruhestandsversetzungen sind die Folge. Die Fähigkeit eines Menschen, seine Arbeit zu bewältigen, ist von mehreren Faktoren abhängig. Sie wird nicht nur von Gesundheit, Kenntnissen und Fertigkeiten beeinflusst, sondern es sind die Einstellung und Motivation des Einzelnen und insbesondere die Arbeitsrahmenbedingungen in all ihren Ausprägungen – seien diese organisatorischer oder personeller Art – von entscheidender Bedeutung. Initiativen im BMI, die sich mit generationsbezogenem Arbeiten beschäftigen, sollen in den verschiedenen Handlungsfeldern nunmehr gesamthaft erfolgen und nicht ausschließlich auf eine Altersgruppe fokussiert bleiben (Generationenfokus): Gesundheit Gesundheit ist eine Grundvoraussetzung für den Verbleib im Arbeitsleben und die persönliche Leistungsfähigkeit. Wie auch in anderen Unternehmen, zeigt sich im BMI ein deutlicher Zusammenhang zwischen Alter und Krankenstandquoten. Daran anknüpfend wurden Ende des Jahres 2012 vom Chefärztlichen Dienst des BMI bereits Vorschläge erarbeitet, die als Grundlage für die weiteren Aktivitäten in diesem Feld herangezogen werden sollen. Organisation/Rahmenbedingungen Aus einer übergeordneten Sicht regeln Aufbau- und Ablauforganisation das Verhältnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Organisation als Ganzes. In diesem Rahmen gibt es spezielle Instrumente, um die Arbeitsfähigkeit der älteren Bediensteten zu fördern oder die Rahmenbedingungen an diese anzupassen. Im Sinne des erwähnten gesamthaften Ansatzes impliziert das auch Perspektiven und Entwicklungspotenziale für Jüngere. Das können sein: die Einführung von Fach- und Führungskarrieren, zielgruppengerichtete Ausbildungs- und Mentoring-Programme (Weiterbildungsstrategien), oder die Entwicklung von Dienstzeitmodellen, die den Interessen der Bediensteten in ihren verschiedenen Lebensphasen entgegenkommen. INNEN.SICHER.2015 Führung Eng verschränkt mit organisatorischen Themen ist der Bereich Führung und Personalmanagement. Hier tragen die Führungskräfte eine spezielle Verantwortung: Was möglicherweise Jüngere noch leichter in Kauf nehmen, ist für Ältere oft schwieriger zu akzeptieren! MO 5 Budgetvollzugs-, Organisations- und Ressourcenanalyse (BORA) (Linienarbeit) Ziel: Die Schaffung von Kostenbewusstsein durch Transparenz und dadurch Ermöglichung von Synergiesteigerungen. Inhalt: Seit 2010 werden unter Einbindung der beteiligten Expertinnen und Experten sowie der Führungskräfte in einem laufenden Prozess die wesentlichen Bereiche des BMI auf nachhaltige Transparenz und Einsparungspotenziale durchforstet. Darunter fallen: Raumausstattung Büromittel und -betrieb Energie Polizeibekleidungsangelegenheiten IT und Telekommunikation Fahrzeugwesen Polizeitechnik Beschaffungs-Workflow Dienstleistungen Gebäude- und Raummanagement Dieser Prozess findet kontinuierlich statt und die erzielten Synergiegewinne und Einsparungsmaßnahmen fließen in die laufende Planung und Umsetzung ein. BORA ist somit eine wichtige Toolbox für die Umsetzung der Haushaltsrechtsreform im Bundesministerium für Inneres. MO 11 Compliance (Linienarbeit) Ziel: Implementierung eines Compliance-Systems für das gesamte BMI. Inhalt: Bestehende compliance-relevante (Einzel-)Maßnahmen sollen – erstmalig in der österreichischen Verwaltungsgeschichte – durch ein umfassendes Compliance-Management-System (CMS) zu einem einheitlichen Wirkungszusammenhang koordiniert und synchronisiert werden. Die Entwicklung eines Umsetzungskonzeptes ist bereits abgeschlossen. Ein Kernprojektteam mit Vertretern aller Sektionen fasste die bereits bestehenden compliance-relevanten Maßnahmen und Regelungen zusammen, analysierten sie im Hinblick auf Synergieeffekte und erarbeiteten ergänzende Maßnahmen. Die schrittweise Implementierung im Ressort soll prozessorientiert nach den Kriterien des Qualitätsmanagements erfolgen. 93 94 INNEN.SICHER.2015 MO 12 Umfassende Personalentwicklung (Linienarbeit) Ziel: Mit dem LED („Leistungs- und Entwicklungsdialog“) als „Mitarbeitergespräch neu“ hat das BMI einen neuen, richtungsweisenden Weg für die öffentliche Verwaltung eingeschlagen. Fortbildung wird mit Entwicklungszielen verknüpft. Entwicklung findet auf Basis einer systematischen Bedarfsplanung statt. Die Führungskräfte können mit den Ergebnissen der „Bedarfs- und Entwicklungsplanung“ schon im LED ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen hinweisen und übernehmen im Prozess selbst Verantwortung. Ziele werden in der Kaskade vom Top-Management bis auf die PI und die operativen Einheiten kommuniziert. Jede/jeder weiß, was ihr/sein Beitrag ist. Inhalt: 2011 wurden die Grundlagen geschaffen, 2012 in einem umfassenden Prozess mit Vertretern aus allen Teilen der Organisation die Instrumente ausgearbeitet. 2013 war das Jahr des Rollouts. 2014 folgt die Verankerung und laufende Verbesserung. Dazu wird das gemeinsame Bild über die Anforderungen an Führung mit der damit einhergehenden Verantwortung ab 2014 einen wesentlichen Schwerpunkt bilden. Das BMI geht daher den Weg einer umfassenden Personalentwicklung konsequent weiter. MO 13 Grundsätze einer umfassenden EU-Politik des BMI Ziel: Grundlegende Positionen zur institutionellen und inhaltlichen Weiterentwicklung der EU aus der Sicht des BMI sind in einem Grundsatzpapier festzuhalten. Dieses Papier unterstützt die tägliche EU-Arbeit in allen Bereichen des BMI, indem es Orientierung zur Frage der grundlegenden Interessen und Schwerpunkte des Innenressorts gibt. Allenfalls soll geprüft werden, inwieweit der EU-Grundsatzerlass im Lichte der neuen Entwicklungen und des neuen Rundschreibens des BKA/BMeiA über „Rechtliche und organisatorische Fragen der EU-Mitgliedschaft“ angepasst werden muss. Inhalt: Zur Schaffung einer Richtschnur für die grundsätzliche EU-Politik des BMI sowie die tägliche EU-Arbeit aller Beteiligten im Ressort sind die grundsätzlichen Annäherungen des BMI an das Thema EU in einem umfassenden Dokument darzustellen. Dabei sind alle relevanten Grundsatzfragen zu berücksichtigen, z. B. „Welche Interessen verfolgt das BMI in der EU?“, „Wie können diese im bestehenden Rahmen bestmöglich umgesetzt werden?“, „Sind Schritte über den bestehenden Rahmen hinaus notwendig und möglich?“, „Welche Politik soll das BMI zur grundsätzlichen Entwicklung der EU auf nationaler und internationaler Ebene verfolgen?“, „Welche Akteure auf nationaler und EU-Ebene verfolgen ähnliche Interessen?“. Beinhaltet sein sollen insbesondere auch Aussagen über zu erwartende, mögliche bzw. gewünschte Weiterentwicklungen der EU, unter besonderer Berücksichtigung des institutionellen Bereiches. MO 15 Kompetenz-Entwicklung-Management-Programm (KEMP) (Linienarbeit) Ziel: Implementierung und Umsetzung eines Kompetenz-Entwicklungs- und Management-Programmes zum Zweck der weiteren Professionalisierung der Bediensteten des Innenressorts. INNEN.SICHER.2015 Inhalt: Ganzheitliches Programm auf den Gebieten Kompetenzforschung: empirische Erhebung von Kompetenzen für verschiedene Arbeitsbereiche (kompetenzorientierte Anforderungsprofile), Kompetenzmessung: Entwicklung und Implementierung valider Messverfahren und Kompetenztraining: Entwicklung und Einsatz strukturierter Kompetenzentwicklungsmaßnahmen. Beginn der Konzeptionierung des kompetenzorientierten Trainings in der Polizeigrundausbildung: 1. Oktober 2014. Finalisierung, Testphase und Evaluierung des Konzeptes bis Ende 2016, bundesweiter Start des kompetenzorientierten Trainings in der PGA mit Beginn 2017. MO 16 Internationale Strategie (Linienarbeit) Ziel: Umsetzung der „Internationalen Strategie 2015“. Inhalt: Umsetzung der Hauptziele der „Internationalen Strategie 2015“. Die Planungen sind dabei so zu gestalten, dass auf neue Herausforderungen entsprechend reagiert werden kann. Gleiches gilt für die weiteren in der „Internationalen Strategie“ enthaltenen Schwerpunkte und die dort definierten weiteren Ziele. Grundlegende Positionen zur institutionellen und inhaltlichen Weiterentwicklung der EU aus der Sicht des BMI werden im Projekt MO 14 entwickelt. MO 17 Digitalfunk BOS Austria (Linienarbeit) Ziel: Schaffung eines einheitlichen digitalen Funksystems für alle BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), Digitalfunk BOS Austria nach Maßgabe des Zeitpunkts der Entscheidungsfindungen der noch auszubauenden Bundesländer (Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Kärnten und Vorarlberg) bis 2018 flächendeckend in Österreich umzusetzen. Inhalt: Bundesländer Tirol, Wien, Niederösterreich und UEFA-EURO 2008 Austragungsstandorte, Stadt Salzburg und Klagenfurt im Vollbetrieb; Unterzeichnung der Vereinbarung mit der ÖBB Infrastruktur AG am 14. Juni 2012, um in den Bahntunnels für alle Einsatzorganisationen BOS Digitalfunk Austria sicherzustellen; Steiermark: Vollausbau bis Ende 2014: Ausbau der in der Vereinbarung definierten Tunnelobjekte bis 2025 in Durchführung, Betriebsaufnahme der Neubaustrecke Wien-St. Pölten und Unterinntaltrasse ist erfolgt, Zentrale Kapazität zur Anbindung aller Bahntunnels integriert und abgenommen, Aufwand wurde von den ÖBB getragen; 95 96 INNEN.SICHER.2015 Vereinbarung mit der ASFiNAG wurde am 23. Juli 2012 unterzeichnet. Ausbau der A10 in Salzburg mit BOS Digitalfunk bis zum dritten Quartal 2013, Ausschreibung und Ausrüstung der ASFiNAG mit BOS-Digitalfunkendgeräten zur Mitnutzung der ausgestatteten Bundesländer; Burgenland: Vereinbarung am 20. Dezember 2012 unterzeichnet, Realisierung bis 2015; Oberösterreich: Vereinbarung am 16. September 2013 unterzeichnet, Realisierung bis 2018; Land Salzburg: Vereinbarung am 27. Februar 2014 unterzeichnet, Realisierung bis 31. Dezember 2017; Kärnten: Gipfeltreffen der kärntner Einsatzorganisationen – klare Bedarfsartikulation. 18. November 2013 Termin mit LH, Projekt auf der Liste der wesentlichen Infrastrukturprojekte, Entscheidung offen; Vorarlberg: ASFINAG plant Realisierung des hochrangigen Straßennetzes, Erwartungshaltung an Land Vorarlberg: System-Entscheidung zur Realisierung bis Ende 2017, um Gesamtziel 2018 zu erreichen. Das BMI hat und wird auch künftig alle Anstrengungen unternehmen, um den BOS Digitalfunk, als unerlässliches Kommunikationsmittel aller Einsatzorganisationen flächendeckend bis zum Jahre 2018 umzusetzen. MO 19 Verbesserte Kommunikation INNEN.SICHER. und Corporate Design (Linienarbeit) Ziel: Verbesserte Kommunikation der Ziele und Inhalte von INNEN.SICHER. und Nutzung des Corporate Designs des BMI. Inhalt: Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zur besseren Kommunikation von INNEN.SICHER. auf der Grundlage der Ergebnisse der Führungskräfteklausuren 2013 und 2014. Ein wesentlicher Beitrag für den Erfolg der Gesamtstrategie ist die Kommunikation des Nutzens der Strategie INNEN.SICHER. für die Organisation und die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Verfolgung einer abgestimmten und vernetzten Qualitätssteigerung durch wachsende Erfahrungswerte und stetige Erweiterung des Aufgabenspektrums in den Bereichen interne und externe Kommunikation, Event-Management und die Verwendung eines bundesweit einheitlichen Corporate Designs, insbesondere hinsichtlich eines einheitlichen Auftretens im Rahmen der internen und externen Kommunikation. MO 21 Evaluierung Haushaltsrechtsreform (HHRR) (BMI-intern) (NEU) Ziel: Umfassende Evaluierung der neuen Bestimmungen hinsichtlich deren Praxistauglichkeit, Einfließen der Ergebnisse in die Erstellung des BFG-Entwurfes 2016. Die Ergebnisse sollen in weiterer Folge dazu dienen, dem BMF (budgetäre Belange), BKA (Wirkungsorientierungskomponente) und Rechnungshof (Bundesrechnungsabschluss/ Rechnungslegungsverordnung) den aus Sicht des BMI vorhandenen Verbesserungsund Optimierungsbedarf einzelner Vorschriften und Handlungsanleitungen aufzuzeigen. INNEN.SICHER.2015 Inhalt: Im Rahmen dieses Projektes werden insbesondere die praktischen ablauforganisatorischen Auswirkungen der HHRR im BMI, die aufbauorganisatorischen Auswirkungen der Haushaltsrechtsreform im BMI (Budgetgliederung in Global- und Detailbudgets sowie die Organisation der Haushaltsführung), die Wirkungszielkaskade sowie das bestehende Kennzahlensystem evaluiert. Hierbei wird insbesondere die „Praxistauglichkeit“ der zahlreichen neuen Bestimmungen und die konkrete Auswirkung auf den täglichen Dienstbetrieb durchleuchtet und ein allfälliges Verbesserungs- und Optimierungspotenzial aufgezeigt. Die im Rahmen der RH-Prüfung „Mittelfristplanung des Bundes“ gewonnenen Erkenntnisse werden im Projekt einbezogen. MO 22 Leitstellen- und Info-Management (Neu) Ziel: Im Rahmen dieses Projektes sollen unter Einbindung der betroffenen Sektionen des Innenressorts, nachgeordneter Organisationseinheiten sowie externer Expertisen die vorhandenen Möglichkeiten für eine moderne Darstellung bzw. Aufbereitung der Sicherheitslage in Österreich analysiert werden. Außerdem sollen die notwendigen Elemente für eine Weiterentwicklung des Informations- und Kommunikationsmanagements im BMI in Hinblick auf die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen festgestellt werden. Dieser Prozess ist unter der Prämisse der Qualitätssteigerung und der Nutzung von Synergien zu sehen. Dies umfasst die Zusammenführung von national und international lagerelevanten Informationen, des Zeitmanagements und der technischen bzw. gesellschaftlichen Entwicklungen einerseits sowie die Feststellung der dafür erforderlichen Ressourcen andererseits. Im Sinne eines modernen Wissensmanagements sind die Aus- und Weiterbildungsparameter aufgabenbezogen zu definieren und anzupassen. Inhalt: Darstellung eines gesamtstaatlichen, umfassenden und integrierten Lagebildes. Schaffung einer komplexen, betriebsbereiten technischen Ausstattung des EKC, inklusive Vernetzung aller Systemkomponenten und Installation der Kommunikations- und Einsatzleitsoftware. Schaffung der Voraussetzungen, um in relevanten polizeilichen Einsatzlagen sowie in Angelegenheiten des Krisen- und Katastrophenschutzes eine aktuelle Lagedarstellung ohne Zeit- und Informationsverlust mit den zuständigen Akteuren beobachten, diskutieren und analysieren zu können, um damit eine profunde Grundlage für die Entscheidungsträger bei der Gestaltung eines erfolgreichen Führungsprozesses gewährleisten zu können. Einrichtung einer state-of-the-art Informations- und Kommunikationstechnik für die Stabsarbeit im BMI. Schaffung optimaler Voraussetzungen für die Beobachtung, Analyse und das Führen von relevanten polizeilichen Einsatzlagen sowie in Angelegenheiten des Krisen- und Katastrophenschutzes (Bundeswarnzentrale). 97 98 INNEN.SICHER.2015 Schaffung optimaler Voraussetzungen, um auf das gesellschaftliche, reale und virtuelle Kommunikationsverhalten in relevanten polizeilichen Einsatzlagen sowie in Angelegenheiten des Krisen- und Katastrophenschutzes professionell reagieren zu können. Anpassung der räumlichen Ressourcen bzw. Gestaltung in Bezug auf die Neuausrichtung des EKC. Berücksichtigung des ergonomischen Aspektes bei der Arbeitsplatz gestaltung für den 24/7-Betrieb der Permanenzdienste im Kontext der körperlichen Belastungen in Verbindung mit der Arbeitsleistung. MO 23 Aufgabenreform BMI (Neu) Ziel: In einem Aufgabenreform-Prozess sollen folgende Ziele verfolgt werden: Optimierung Ressourceneinsatz Entbürokratisierung Effizienter Personaleinsatz Fokussierung auf Kernaufgaben Inhalt: Bei der Regierungsklausur am 26. und 27. September 2014 wurde vereinbart, dass jedes Ressort seinen Beitrag zu einer umfassenden Aufgabenreform der Bundesverwaltung leistet. Dazu soll in jedem Ressort ein Bottom-up-Prozess unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Personalvertretung stattfinden, um Entlastungen von Aufgaben im eigenen Bereich zu erzielen. Folgende Aufgaben werden im Aufgabenkritikprozess insbesondere geprüft: Reduktion der Normenflut Evaluierung des Attaché-Wesens Amtsbeschwerderecht Aufwandsersparnisse durch Pauschalierungen MO 24 Strategische Berichterstattung BMI (Linienarbeit) (Neu) Ziel: Entwicklung eines Gesamtkonzeptes der strategischen Berichterstatung BMI als Teil des strategischen Managementprozesses INNEN.SICHER. Inhalt: Identifikation der als strategisch zu qualifizierenden Berichte (z. B. Sicherheitsbericht, Staatsschutzbericht). Entwicklung des Konzeptes zur Ausrichtung der strategischen Berichte an INNEN.SICHER. (Zeitpunkt der Erstellung, Inhalt, Layout). Formalisierung des Gesamtkonzeptes. INNEN.SICHER.2015 7Anhang 7.1 Anhang A – Wirkungsorientierung Die Haushaltsrechtsreform (HHRR) des Bundes ist eine der größten Verwaltungsreformen der Zweiten Republik und hat einen besonderen Stellenwert im Rahmen der Strategie INNEN.SICHER. des Bundesministeriums für Inneres. Die zweite Etappe trat mit 1. Jänner 2013 in Kraft. Den Zielsetzungen des BMI, wirkungsorientierter, leistungsorientierter, effizienter zu steuern, wurde mit der neuen, dezentralen Budgetstruktur und Wirkungszielen/Maßnahmen, die sich strikt an den kurz- und mittelfristigen Ressortschwerpunkten orientieren, entsprochen. Im Mittelpunkt steht nicht länger das verbrauchte Budget (Input), sondern der erzielte Nutzen (Wirkungen) für die Bürgerinnen und Bürger. Insofern ist die Wirkungsorientierung ein wesentliches Instrument zur Operationalisierung der Strategie INNEN.SICHER. Die technischen und systembedingten Umstellungsarbeiten sind abgeschlossen, der ressortinterne Change-Prozess ist im Gange. Eine bundesweite Evaluierung 2014 soll etwaige prozessbedingte Verbesserungspotenziale sichtbar machen und Verwaltungsaufwand überprüfen und reduzieren. 7.1.1Grundsätzliches Wirkungsziele Ausgehend vom Leitbild hat das BMI fünf Wirkungsziele formuliert. Diese Wirkungsziele werden den vier Sektionen, die als haushaltsführende Stellen ein Globalbudget verwalten, zugeordnet und in der Wirkungszielkaskade operationalisiert. Qualitätskriterien Die Wirkungsziele und Maßnahmen haben den im Haushaltsrecht definierten sieben Kriterien zu entsprechen: Relevanz: Wesentliche und bedeutsame Inhalte, Prioritäten. Inhaltliche Konsistenz: Abstimmung zwischen den Angaben für die Untergliederung, Global- und Detailbudgets. Verständlichkeit: Für Parlament und interessierte Öffentlichkeit Nachvollziehbarkeit: Klarer Zusammenhang mit Ressortkompetenz und Regierungsauftrag. Vergleichbarkeit: Insbesondere zeitlich (über mehrere Jahre), um Entwicklungen nachvollziehen zu können. Überprüfbarkeit: Objektiv messbar/Erfolg feststellbar. Gleichstellung: Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. 99 100 INNEN.SICHER.2015 7.1.2 Dezentralisierung der Ressourcen und Ergebnisverantwortung Global- und Detailbudgets Die Budgetstruktur im BMI wurde dezentralisiert. Es gibt vier Globalbudgets, die den vier Sektionen des BMI zugeordnet werden: Steuerung (Sektion I) Sicherheit (Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit) Recht/Asyl (Sektion III) Services/Kontrolle (Sektion IV) Den vier Globalbudgets untergeordnet werden 20 Detailbudgets der ersten Ebene – zwei in der Sektion I, acht in der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit sowie jeweils fünf in den Sektionen III und IV. Das Detailbudget „Landespolizeidirektionen“ in der Generaldirektion weist für jede der neun Landespolizeidirektionen ein eigenes Detailbudget zweiter Ebene auf. Genutzt und verrechnet werden die Ressourcen (Geld und Personal) auf der operativ untersten Ebene. Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne Um den Wirkungszielen und den dazugehörenden Maßnahmen zu entsprechen, trifft die Ressortleitung mit den Führungskräften verbindliche Vereinbarungen über die zur Verfügung stehenden Ressourcen, die zu erbringenden Leistungen und die zu erreichenden Ziele – die sogenannten „Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne“ (RZL-Pläne). Diese Pläne sind das zentrale Steuerungsinstrument der wirkungsorientierten Haushaltsführung auf der untersten Ebene der Budgetstruktur und Teil der Mitarbeitergespräche im Rahmen eines neu aufgesetzten Personalentwicklungs- und Managementkonzeptes. Ihre Umsetzung wird durch ein Controlling begleitet. Ein maßgeschneidertes ressortinternes Tool unterstützt diesen Prozess und integriert vorhandene spezifische und regionale Steuerungsprozesse. Bestellerprinzip und zentrale Regeln Zentrale Ressortregeln bilden im Rahmen der Dezentralisierung von Ressourcen- und Ergebnisverantwortung die Eckpfeiler für eine gemeinsame strategiekonforme Vorgangsweise. Ab 2014 sind Waren und Dienstleistungen jeder Art von jenen Detailbudgets zu bedecken, die diese bestellt haben. Der Outcome für die Bürgerin/den Bürger rückt in den Vordergrund und wird zum zentralen Steuerungselement. Das sind die wesentlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Führungskräfte des BMI die Ressourcen (Geld und Personal) und die Leistungen ihrer Detailbudgets ab 2013 managen. Die Ressourcen können besser gesteuert werden; die Effektivität der eingeleiteten Maßnahmen kann verfolgt und nötigenfalls korrigiert werden. INNEN.SICHER.2015 7.1.3 Neues Rechnungswesen Das kameralistische System (Konzentration auf Ein- und Auszahlungen) wurde am 1. Jänner 2013 vom doppischen System abgelöst. Der Bundeshaushalt besteht aus folgenden drei Komponenten: Der Ergebnishaushalt (Gewinn- und Verlustrechnung) zeigt den Ressourcenverbrauch (Erträge und Aufwendungen); unterschieden wird in finanzierungswirksame und nicht finanzierungswirksame Erträge und Aufwendungen. Der Finanzierungshaushalt (Geldflussrechnung) zeigt den Verbrauch liquider Mittel (Ein- und Auszahlungen). Die Vermögensrechnung (Bilanz) gibt Auskunft darüber, über welches Vermögen der Bund verfügt (Aktiva) und wie dieses finanziert wird (Passiva). 101 102 INNEN.SICHER.2015 GB 1 STEUERUNG M2: Beibehaltung hohes Niveau internationaler Vernetzung und grenzüberschreitendes Sicherheitsmanagement (WZ 1) G G LL O O BB A A LL BB U U D D G G EE TT Anzahl laufende Kooperationen mit Drittstaaten Anteil Kooperationen in Schwerpunktregionen GB 2 SICHERHEIT M1: Bekämpfung der Kriminalität insbesondere durch Optimierung der Tatortarbeit und bedarfsorientierte sichtbare polizeiliche Präsenz (WZ 1) Meilenstein – Projekt „Kriminalstatistik NEU“ Meilenstein – Projekt „Migrationsverbindungsbeamter Pakistan“ M3: Konsolidierung der zentralen Arbeitsund Aufgabenorganisation (WZ 5) Anteil Kernleistungen zu Gesamtleistungen Anteil Steuerungsleistungen an operativen Leistungen Meilenstein – Projekt „Moderne Polizei“ Summe Stunden Fußstreifen und Kontrollen M1: Effektive und zielgruppenorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention werden mit Fokus „Gewalt gegen Frauen“ umgesetzt (WZ 3) TeilnehmerInnen Präventionsveranstaltungen (Gewalt gegen Frauen) Anzahl Präventionsveranstaltungen (Gewalt gegen Frauen) Bewertung Praxistauglichkeit durch Vorgesetzte U U G G WZ 1 Sicherheit Subjektives Sicherheitsgefühl TOP 10 Sichere Länder der EU (Better Life -Index) Gesamtkriminalität pro 100.000 EinwohnerInnen Abb. 37: Wirkungszielkaskade Anzahl gesicherte daktyloskop. Spuren in Relation zur Brauchbarkeit bei §§ 129, 142 und 143 StGB M2: Schutz der Risikogruppen (Minderjährige, SeniorInnen) vor Gewalt (WZ 3) Kinderpolizei – Anzahl neuer KinderpolizistInnen pro Jahr Anzahl spezifischer Präventionsveranstaltungen Teilnehmer an Präventionsveranstaltungen für „Ältere Menschen“ M4: Praxisorientierung in Aus- und Fortbildung erhöhen (WZ 5) Bewertung Praxisorientierung durch AbsolventInnen Anzahl ausgewertete DNASpuren in Relation zur Brauchbarkeit bei §§ 129, 142 und 143 StGB M1: Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Gestaltung der Inneren Sicherheit. Der Informationstransfer zu BürgerInnen soll verstärkt werden (WZ 4) Meilenstein – Projekt: „Ausbildung von Sicherheitsbürgern“ Meilenstein – Projekt „Polizei. Macht. Menschen. Rechte“ WZ 2 Asyl/Fremdenwesen/Migration Bestätigungsquote inhaltliche Asylverfahren Anteil kriteriengesteuerter Zuzug an Zuzug Gesamt M3: Intensivierung Bekämpfung CyberKriminalität (WZ 1) Meilenstein – „CybercrimeSpezialisten in den Regionen“ Meilenstein – Projekt „CybercrimeCompetenceCenter“ WZ 3 Anti Gewalt Wirksamkeit Betretungsverbote INNEN.SICHER.2015 GB 3 RECHT / FREMDENWESEN / ASYL GB 4 SERVICES / KONTROLLE M2: Optimierung und Entwicklung zeitgemäßer Zugangsmöglichkeiten zu den Leistungen des BMI für BürgerInnen (WZ 4) M1: Vollzug Asylwesen weiter optimieren (WZ 2) Dauer in Grundversorgung (alle BezieherInnen) Anzahl Ausbildungsveranstaltungen BFA Anzahl §16 Kunden ZMR Anwendung Meilenstein – Projekt „Zentrales Personenstandsregister“ Durchschnittliche Dauer kombiniertes Asylverfahren von Andtragstellung bis Bescheidexpedierung BFA M1: Technologie des BM I effizient und nachhaltig gestalten (WZ 5) M2: Bedarfsorientierung Migration weiter erhöhen (WZ 2) „Verfügbarkeit der zentralen Fahndungssysteme (EKIS und Web-Applikationen)“ Durchschnittliche Betriebskosten pro PC Anteil „RWR-Card-Plus“ InhaberInnen M2: Ressourcenbereitstellung (ohne Personal) bedarfsgerecht gestalten (WZ 5) M3: Asylmissbrauch noch weiter zurückdrängen (WZ 2) Fuhrparkkennzahl: durchschnittliche Kosten/Km Anteil identifizierte Leistungsmissbrauchsfälle Grundversorgung Verfahrensdauer BFA Sichere Herkunftsstaaten M4: Fremdenrechtliche Maßnahmen zielgerichtet gestalten (WZ 2) Anzahl freiwilliger Rückkehrer WZ 4 BürgerInnennähe Zufriedenheitsindex mit den Leistungen des BMI BesucherInnen Web-Seite BMI / 100.000 EW WZ 5 Nachhaltigkeit Organisation/ Organisat. Effizienz/ MA-Engagement MitarbeiterInnenengagement (Index) Frauenanteil Sicherheitsexekutive Dienstleistungen für BürgerInnen Frauenanteil Polizeischülerinnen 103 104 INNEN.SICHER.2015 7.2 Anhang B – Abgeschlossene Projekte 2014 SI 8 Bürgerbeteiligung Next Generation Ergebnis: Ziel des Projektes war es, das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei zu stärken, um deren Kommunikationsbereitschaft zu erhöhen. Studien zeigen, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nicht immer im Einklang mit der objektiven Sicherheitslage steht. Dieser Diskrepanz muss durch verbesserte Kommunikation und Dialog begegnet werden. Dazu wurden Sicherheitsplattformen eingerichtet, in denen sich die Stakeholder gemeinsam für Sicherheitsbelange auf regionaler Ebene einsetzen. Herausforderungen für die Sicherheit können nicht von der Polizei alleine gelöst werden. Es muss die gesamtgesellschaftliche Verantwortung erfolgreich kommuniziert werden. Dazu wurden „Kommunale Sicherheitsplattformen“ eingerichtet, die regelmäßig und nachhaltig, lokale sicherheitsrelevante Themen gemeinsam bearbeiten. Im Gegenzug für ihre Anstrengungen erhofft sich die Polizei, Hinweise aus der Bevölkerung zu erhalten, die helfen, Kriminalität erfolgreich zu bekämpfen. Nachfolgeprojekt: SI 27 Partnerschaft mit Sicherheitsbürgern SI 9 Bündnis gegen Gewalt Ergebnis: Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Gewalt stellen ein umfassendes Problem dar, das die ganze Gesellschaft betrifft und nicht nur eine Aufgabe der Exekutive sein darf. Da eine übergreifende Zusammenarbeit aller Akteure unerlässlich ist, müssen daher die Ziele und Strategien, die Prozesse und die Strukturen sowie die Fähigkeiten und die Mittel der betreffenden Akteure unter Einbeziehung der Bürger systematisch aufeinander abgestimmt, miteinander verbunden und aktiv gestaltet werden. Zu diesem Zwecke wurde im Bundeskriminalamt eine „Koordinierungsstelle gegen Gewalt“ eingerichtet. Diese bundesweite Anlaufstelle führt – sobald ein gemeinsamer Ansatzpunkt eine zielgerichtete, akkordierte Vorgehensweise als sinnvoll erscheinen lässt – eine Vernetzung verschiedener Berufs- und Interessensgruppen durch, um in weiterer Folge konkrete Vorhaben/Projekte zu initialisieren und zu begleiten. Nach Schaffung dieser Struktur werden nun nach Abschluss der Projektphase in der Linienorganisation ressortübergreifende Gewaltpräventionsprojekte durchgeführt, bei denen darauf Bedacht genommen wird, durch Kooperationen mit externen Partnern eine größere Reichweite, ein Mehr an Sensibilisierung und Akzeptanz nachhaltig sicherstellen zu können. SI 11 Bewusstseinsbildung bei Betreibern kritischer Infrastrukturen (Linienarbeit) Ergebnis: Das Projekt verlief insgesamt sehr positiv und trug wesentlich dazu bei, die Kommunikation mit Kooperationspartnern sowohl BMI-intern als auch -extern mit den Unternehmen zu verbessern. In einem Präventionskonzept wurden die Zuständigkeiten des BVT und der einzelnen LVs klar festgelegt und die Ziele der Präventionsgespräche mit den Unternehmen definiert. Im Rahmen der Gespräche werden bestehende Produkte und Handbücher vorgestellt (Informationssicherheitshandbuch, CD-Leitfaden „Sicher- INNEN.SICHER.2015 heit in Unternehmen mit strategischer Bedeutung für Österreich“ etc.) und weiterführende Beratungen in sicherheitsrelevanten Fachbereichen angeboten. Ein laufend zu aktualisierender Informationsfolder soll die Unternehmen auf die Akteure im BMI hinweisen und das BMI als wichtigen Kooperationspartner „bewerben“. Für die bewusstseinsbildenden Gespräche wurde ein standardisierter Leitfaden erstellt, der eine Gesprächsauswertung ermöglicht. Zwei Risikoanalysen zu den Teilsektoren „Energie-Elektrizität“ und „EnergieGas“ wurden gemeinsam mit den Betreibern durchgeführt und dabei Risiken der Bereiche Terror und Kriminalität, Unfälle, natürliche Risiken und Cyber-Risiken betrachtet und bewertet. Im Projekt wurden Lagebilder zu den Sektoren „Energie und Finanzen“ erarbeitet und es sollen hinkünftig Lagebilder zu allen Sektoren über bestehende Redundanzen, Kritikalität und Schwachstellen informieren. Für die Durchführung von allgemeinen und sektorenspezifischen Veranstaltungen mit Betreibern kritischer Infrastruktur wurde ein Konzept erstellt. Nach umfassender Koordination BMI-intern und mit dem Bundeskanzleramt konnte eine Internet-Plattform CIWIN.AT (Critical Infrastructure Warning and Information Network – Austria) etabliert werden. Diese Plattform wird für definierte Benutzerkreise freigeschalten. Im Projekt wurde schließlich auch der gesetzliche Regelungsbedarf im SPG für den Schutz kritischer Infrastruktur identifiziert. SI 13 Zentrales Personenstandsregister und Zentrale Staatsbürgerschaftsevidenz (Linienarbeit) Ergebnis: Das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) und das Zentrale Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) wurden mit 1. November 2014 in Betrieb genommen. Das Projekt wurde mit Unterstützung aller Beteiligten (Vertreter der Länder, Standesämter, Statistik Austria, des Fachverbandes der Standesbeamten und des Bundeskanzleramtes) vorbereitet und umgesetzt. Ausgangslage des Projekts war, dass jedes Standesamt/jeder Standesamtsverband die Daten eines Personenstandsfalles in handschriftlich geführte Bücher eingetragen hat; zusätzlich wurden die Daten in den meisten Standesämtern in lokale EDV Anwendungen erfasst. Evidenzfälle wurden ähnlich bearbeitet. Andere beteiligte Standesämter wurden über Änderungen die Person betreffend informiert. Mit 1. November 2014 werden nunmehr alle Personenstandsfälle in das ZPR und alle Evidenzdaten in das ZSR eingetragen. Mit den beiden Anwendungen werden ca. 4.000 Nutzer arbeiten. Mit dem ZPR wurde auch der so genannte Personenkern gesetzlich normiert. Allen Verwaltungsbehörden können damit die Daten zum Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Familienstand sowie die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Menschen zur Verfügung gestellt werden. Datenanwendungen anderer Behörden werden überdies Änderungen der Personendaten über Schnittstellen zur Verfügung gestellt. Um nicht mit leeren Registern starten zu müssen, wurden die in lokalen EDV Anwendungen vorhandene Daten – soweit wie möglich – in das ZPR migriert. Nach der Inbetriebnahme werden die Funktionalitäten des ZPR/ZSR weiter ausgebaut (z. B. Bürgerkarte) und nach einer Evaluierungsphase Optimierungsmaßnahmen gesetzt. 105 106 INNEN.SICHER.2015 SI 14 Bundesclient (Linienarbeit) Ergebnis: Das Bundesministerium für Inneres beteiligte sich aufgrund seiner eigenen Erfahrungen bei der Konsolidierung der EDV-Arbeitsplätze, die in den Jahren 2000–2004 erfolgreich umgesetzt wurde, am Projekt Bundesclient und brachte diese Expertise in die vom Bundesministerium für Finanzen geführte Arbeitsgruppe ein. Als Ergebnis dieser Kooperation wurde einerseits festgelegt, dass das im Bundesministerium für Inneres eingesetzte System BAKS V die im Rahmen des Bundesclientprojektes gesetzten Ziele bereits erfüllt, und andererseits wurden die Entwicklungen des Bundesministerium für Inneres des ressortweit einheitlichen EDV-Arbeitsplatzes (BAKS V) dem Bundesministerium für Finanzen übergeben. Somit wurden vom Bundesministerium für Inneres die Zielsetzungen des Bundesclients im eigenen Bereich bereits umgesetzt. Im Rahmen der vom Bundesministerium für Finanzen geführten Bundesclientarbeitsgruppe beteiligt sich das Bundesministerium für Inneres im Rahmen der Linienarbeit, wodurch die Wahrung der gemeinsamen technologischen Basis sichergestellt wird. SI 17 Entwicklung einer Cyber-Sicherheitsstrategie des BMI Ergebnis: Im Rahmen des Projekts wurde ausgehend, von der Österreichischen Strategie für Cyber-Sicherheit (ÖSCS), eine Teilstrategie für das Innenministerium erarbeitet. Ein umfassender Abschlussbericht beschreibt neben den Vorgaben der ÖSCS und des Arbeitsprogrammes der Bundesregierung 2013–2018 die Herausforderungen, die der Themenkomplex „Cyber Security“ an das BMI stellt. Ergänzt wird diese Darstellung durch die Ergebnisse einer umfassenden Umweltanalyse, die vorhandene Einrichtungen des BMI in diesem Umfeld, bestehende Ausbildungsangebote und Schnittstellen zu anderen Behörden sowie der Wirtschaft und Wissenschaft beschreibt. Wesentlichster Bestandteil des Abschlussberichts stellt jedoch ein umfassender Maßnahmenkatalog, gegliedert in sieben Handlungsfelder, dar. Dazu wurden die einzelnen Maßnahmen im Detail beschrieben, der erwartete Ressourcenbedarf erhoben und die notwendigen Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten abgeklärt. Schließlich wurde eine Bewertung jeder einzelnen Maßnahme im Hinblick auf deren Priorität und Realisierbarkeit vorgenommen. Der Abschlussbericht selbst bildete die Basis für die Erstellung der Cyber-Sicherheitsstrategie des BMI. In diesem werden die Eckpunkte des Abschlussberichts zusammengefasst und um strategische Eckpunkte ergänzt. Das Strategiedokument stellt somit den Handlungsrahmen des BMI im Bereich Cyber Security dar, das Abschlussdokument dient als interne Arbeitsunterlage. Die Cyber-Sicherheitsstrategie des BMI wird als Broschüre vervielfältigt und ist für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich. SI 18 Risikomanagement im Identitätsbereich Ergebnis: Im Projekt wurden folgende Ergebnisse erarbeitet: Vorschlag zur Definition eines modernen, sicheren und bürgerfreundlichen Identitätsmanagements; Vergleiche mit anderen europäischen Staaten; INNEN.SICHER.2015 Identifikation der Betroffenheit des BMI in verschiedenen Feldern (z. B. „Fremde/Migration“, „Kriminalitätsfelder im Zusammenhang mit falschen Identitäten“, „Cyber-Kriminalität und Cyber-Sicherheit“, usw.) und Entwicklung von entsprechenden Lösungsvorschlägen; Vorschlag für eine ID-bezogene Forschungs- und Entwicklungsagenda des BMI; Modell für die Kooperation des BMI mit der ID-relevanten Industrie; Überlegungen zum Ausbau der Instrumente der direkten Demokratie sowie des E-Governments unter dem Blickwinkel eines modernen ID-Managements; Annahme eines BMI-Konzeptes für modernes ID-Management: Sicherheit und Identität in der digitalen Welt – Strategie für ein modernes ID-Management. SI 22 Ombudsstelle gegen Radikalisierung Ergebnis: In dem im Juli 2014 begonnenen und mit 4. September 2014 beendeten Projekt wurde die Einrichtung einer Ombudsstelle gegen Radikalisierung geprüft und entsprechende Handlungsoptionen für die Einrichtung dieser Ombudsstelle erarbeitet. Ein wichtiger Bezugspunkt für die Arbeiten waren vergleichbare Initiativen im deutschsprachigen EU-Raum. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurden die Zuständigkeiten der Ombudsstelle gegen Radikalisierung in Österreich definiert: Die Ombudsstelle soll als bundesweite Anlaufstelle für radikalisierte Jugendliche, deren Angehörige sowie Personen aus ihrem sozialen Umfeld fungieren. Sie richtet sich an Betroffene aus den Bereichen des religiös motivierten Extremismus, des Rechts- und Linksextremismus sowie sonstiger Erscheinungsformen des Extremismus. Personen, die sich um die Radikalisierung eines Nahestehenden sorgen und Fragen zu diesem Themenbereich haben, sollen bei dieser Anlauf- bzw. Koordinationsstelle Informationen erhalten und bedarfsorientiert an kompetente Partner eines bundesweiten Netzwerkes gegen Radikalisierung weitervermittelt werden. Die Ombudsstelle nimmt am 1. Dezember 2014 den operativen Betrieb im Bundesministerium für Familie und Jugend auf. In einer Nachprojektphase wird die Implementierung und die Finanzierung der Ombudsstelle behandelt werden. AM 1 Implementierung BFA und Fremdenpolizei/LPD (Linienarbeit) Ergebnis: Die Ziele und Inhalte flossen vollinhaltlich in AM 7 Kooperation BFA und Fremdenpolizei/LPD (Linienarbeit) ein. AM 3 Masterplan Illegale Migration (Linienarbeit) Ergebnis: Mit dem Masterplan Illegale Migration wurden sämtliche im Bereich der GD-Linienarbeiten und -Initiativen zur Bekämpfung illegaler Migration erfasst und insbesondere bei der Steuerung der polizeilichen Kontrollen durch AGM, Schwerpunktaktionen der SOKO Ost, im Rahmen der zur Schlepperbekämpfung eingerichteten SOKO Nord und Süd verwertet. Mit der Einrichtung des Austrian Risk Analysis Team (ARAT), bestehend aus Experten der Abt. II/2, II/3, BK/3, BK/4, sowie des OZ AGM und SPK Schwechat, 107 108 INNEN.SICHER.2015 wurden diese Prozesse zur Analyse und Steuerung der LPD im Bereich illegale Migration im Rahmen des ARAT übernommen bzw. dort konzentriert. Die wesentlichen Ergebnisse des ARAT fließen in den GAF-Prozess, einschließlich GAF-regional, ein. AM 5 Migrationskommunikation (Linienarbeit) Ergebnis: Nach Beendigung des Projekts Migrationskommunikation wurden dessen Ergebnisse 2013 in die Linie übernommen. Ziel des Projekts war es, 1. Aufklärungsarbeit zu leisten, wenn möglich noch im Herkunftsland, 2. die Situation in Österreich so realitätsnah wie möglich darzustellen und 3. migrationswilligen Menschen zu erklären, wie und unter welchen Voraussetzungen sie nach Österreich kommen können und was sie in Österreich erwartet. Um eine effektive Kommunikation gewährleisten zu können, wurde für jede als relevant erachtete Destination ein maßgeschneidertes Kommunikationskonzept erarbeitet. Bei jeder Konzeptionierung wurden die Strukturen und Voraussetzungen des jeweiligen Ziellandes berücksichtigt. Es hat sich gezeigt, dass die Umsetzung der Konzepte und dessen Erfolgsaussichten sehr stark von externen Einflussfaktoren abhängig sind und eine enge Zusammenarbeit mit Dritten erforderlich macht. In weiterer Folge wurden auch Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern mitberücksichtigt (best-practice-Beispiele) und eingearbeitet. Die Ergebnisse werden in den 2014 gegründeten Migrationsbeirat (Kapitel „Politisches System und Medien“) einfließen. MO 3 Neue Arbeitszeitmodelle Ergebnis: Die Ziele und Inhalte flossen vollinhaltlich in das neue Projekt MO 3 Moderne Polizei ein. MO 10 Aus- und Fortbildung: Führungs- und Fachkarriere Ergebnis: Das Projekt MO 10 „Führungs- und Fachkarriere“ fließt neben der Dienststellenstrukturanpassung und der Verwaltungsvereinfachung als dritte Grundsäule in das Projekt MO 3 Moderne Polizei ein. Bei diesem Projekt sollen die vorhandenen Strukturen des regionalen Sicherheitsmanagements optimiert und adäquate Konzepte entwickelt werden, um durch zielgerichteten Personaleinsatz (einschließlich der erforderlichen Spezialisten), eingebettet in eine leistungsfähige Organisationsstruktur, unter besonderer Berücksichtigung der erforderlichen Bürgernähe (gesellschaftliche Vernetzung) und INNEN.SICHER.2015 durch Anpassung der polizeilich-operativen Führungsspannen und neuer Modelle eine zeitgemäße und professionelle Polizeiarbeit, eine hohe Außendienstpräsenz mit hoch motivierten, bestmöglich ausgebildeten und somit handlungssicheren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Ergebnisse des Projektes MO 10 werden in das Projekt MO 3 Moderne Polizei eingearbeitet bzw. auf dessen Bedürfnisse abgestimmt. MO 18 Mehrjähriger Finanzrahmen 2014–20; Abwicklung „ISF“ und „AMF“ Ergebnis: Das im Projekt erarbeitete detaillierte Umsetzungskonzept fand Eingang in eine mit Wirksamkeit vom 1. März 2014 verfügte Änderung der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Inneres. Dabei wurde insbesondere die Aufgabe der zuständigen Behörde für den ISF der Abteilung II/3 und für den AMF der Abteilung III/5 zugewiesen. Dementsprechend wurden die notwendigen Ressourcenverfügungen getroffen. 109 110 INNEN.SICHER.2015 7.3 Anhang C – Abbildungsverzeichnis18 Abb. 1: Grundstruktur INNEN.SICHER. 11 Abb. 2: Handlungsrahmen BMI 13 Abb. 3: Leitbild BMI 15 Abb. 4: VBÄ-Entwicklung 23 Abb. 5: Altersstruktur in Verwaltung und Exekutive, 1. Juli 2014 23 Abb. 6: Entwicklung Frauenanteil 24 Abb. 7: Mitarbeiterzufriedenheit 2013 25 Abb. 8: Organigramm BMI 26/27 Abb. 9: Einwohner pro Polizist in Österreich, 1. August 2014 30 Abb. 10: Polizeidienststellen in Österreich, 1. Juli 2014 31 Abb. 11: Gesamtkriminalität in Österreich Jahr 2013, Dichtekarte 31 Abb. 12: Gesamtkriminalität in Österreich – angezeigte Fälle 32 Abb. 13: Festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen 33 Abb. 14: Verkehrsunfälle mit Personenschaden 34 Abb. 15: Asylanträge, gesamt und rechtskräftig positiv 35 Abb. 16: Asylanträge – die antragsstärksten Herkunftsländer 2013 36 Abb. 17: Asylanträge 2013 im EU-Vergleich 37 Abb. 18: Anzahl der Personen in Bundesbetreuung und Grundversorgung 38 Abb. 19: Ausländische Staatsangehörige – Top-20-Nationalitäten am 1. Jänner 2014 39 Abb. 20: Einbürgerungen in Österreich 41 Abb. 21: Einbürgerungen 2013 pro Bundesland und prozentueller Anteil an der Gesamtzahl aller Einbürgerungen 41 Abb. 22: Aufgriffe/Maßnahmen/Verfahren/Freiwillige Rückkehr 42 Abb. 23: Dublin-Zusammenarbeit 43 Abb. 24: Struktur zur Ableitung zukünftiger strategischer Schwerpunkte 50 Abb. 25: Regionale Verteilung der Weltbevölkerung 55 Abb. 26: Prognose der Entwicklung der Bevölkerungszahlen in ausgewählten europäischen Staaten 56 Abb. 27: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in Österreich 56 Abb. 28: Bevölkerungspyramide 2011, 2030 und 2060 (mittlere Variante) 56 Abb. 29: Prognostizierte Entwicklung der Altersstruktur der österreichischen Bevölkerung 57 Abb. 30: Bevölkerungsveränderung 58 Abb. 31: Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen – angezeigte Fälle 61 Abb. 32: Wirtschaftskriminalität – angezeigte Fälle 63 Abb. 33: Schlüsselherausforderungen 67 Abb. 34: Chancen und Risiken 76 Abb. 35: Das Managementkonzept INNEN.SICHER. 78 Abb. 36: Transformation-Map 83 Abb. 37: Wirkungszielkaskade 102/103 18 Sofern nicht anders ausgewiesen, ist das BMI die Quelle für alle Abbildungen. INNEN.SICHER.2015 7.4 Anhang D – Tabellenverzeichnis19 Tab. 1: Tab. 2: Tab. 3: Tab. 4: 19 Budget (Erfolg) von BMI, BMJ und BMLVS und prozentueller Anteil am BIP BMI Auszahlungsplanung (Finanzierungshaushalt) Details zu aufrechten Aufenthaltstiteln Passwesen 2013 Sofern nicht anders ausgewiesen, ist das BMI die Quelle für alle Tabellen. 28 28 40 45 111 112 INNEN.SICHER.2015 7.5 Anhang E – Abkürzungsverzeichnis AEKAuslandseinsatzkonzept AGArbeitsgruppe AGM Ausgleichsmaßnahmen Schegen (Polizeidienststelle zur Verhinderung und Bekämpfung spezifischer kriminalpolizeilicher, fremdenpolizeilicher und sonstiger verwaltungspolizeilicher Delikte im grenznahen Bereich) AISAsylwerberinformationssystem AM Kürzel für die Stoßrichtung „Asyl und Migration“ (Projekt INNEN.SICHER.) AMF Asyl- und Migrationsfonds APCIP Austrian Program for Critical Infrastructure Protection (Österreichisches Programm zum Schutz kritischer Infrastruktur) ARAT Austrian Risk Analysis Team ASFiNAG Autobahnen- und Schnellstraßen-FinanzierungsAktiengesellschaft BAABundesasylamt BAK Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung BAKS Büro-, Automatisations- und Kommunikationssystem BDGBeamten-Dienstrechtsgesetz BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl BFG Bundesfinanzgesetz BGBl.Bundesgesetzblatt BIP Bruttoinlandsprodukt BKBundeskriminalamt BKABundeskanzleramt BMEIA Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres BMF Bundesministerium für Finanzen BMGBundesministeriengesetz BMI Bundesministerium für Inneres BMJ Bundesministerium für Justiz BMLVS Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport BMVIT Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie BORA Budgetvollzugs-, Organisations- und Ressourcenanalyse BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben BRICS-Staaten Brasilien, Russische Föderation, Indien, China, Südafrika B-VGBundes-Verfassungsgesetz BVT Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung C4Cybercrime-Competence-Center CBE Cross Border Enforcement grenzüberschreitende Durchsetzung von Verkehrsstrafen) CCO Chief Compliance Officer (Compliance-Beauftragter) CIWIN Critical Infrastructure Warning Information Network, Homepage der EK für Betreiber kritischer Infrastrukturen INNEN.SICHER.2015 CMSCompliance-Management-System DNA Desoxyribonucleic Acid (= DNS Desoxyribonukleinsäure); ein in allen Lebewesen und in bestimmten Virentypen vorkommendes Biomolekül und Träger der Erbinformation EAST Erstaufnahmestelle des BFA EBI Europäische Bürgerinitiative EG Europäische Gemeinschaften EGMR Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EK Europäische Kommission EKC Einsatz- und Koordinationscenter EKIS Elektronisches kriminalpolizeiliches Informationssystem EKO Cobra/DSE Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten EU Europäische Union EUCARIS European Car and Driving License Information System (EU-einheitliches Register für den Datenaustausch über Fahrzeuge und Fahrlizenzen) EuGH Europäischer Gerichtshof EURO Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion EUROSTAT Statistisches Amt der Europäischen Union FISFremdeninformationssystem FNGFremdenbehördenneustrukturierungsgesetz FPG Fremdenpolizeigesetz FrÄGFremdenrechtsänderungsgesetz FreiwGFreiwilligengesetz FTIForschungs-Technologie-Innovation GAF Gesamtsteuerung Asyl- und Fremdenwesen GALGrundausbildungslehrgang GD Generaldirektion für die Öffentliche Sicherheit HHRRHaushaltsrechtsreform IFA Integrierte Fremdenadministration IKT Informations- und Kommunikationstechnologie ISF Internal Security Fund ITInformationstechnologie IWF Institut für Wissenschaft und Forschung KEMP Kompetenz-Entwicklung-Management-Programm KFGKraftfahrgesetz KSE-BVG Bundesgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland KZ Konzentrationslager KZR Kraftfahrzeugzentralregister LED Leistungs- und Entwicklungsdialog LPD Landespolizeidirektion LV Landesamt für Verfassungsschutz MENA Middle East & North Africa (Nahost und Nordafrika) MI Kürzel für die Stoßrichtung „Migration und Integration“ (Projekt INNEN.SICHER.) 113 114 INNEN.SICHER.2015 MO Kürzel für die Stoßrichtung „Mitarbeiter und Organisation“ (Projekt INNEN.SICHER.) NAG Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz Österreich NAP.I Nationaler Aktionsplan für Integration NAP-MH Nationaler Aktionsplan Menschenhandel NATO North Atlantic Treaty Organization (Organisation des Nordatlantikvertrags) NCPI National Contact Point of Integration NGO Non-Governmental Organization (Nichtregierungsorganisation) NKS-CBE Nationale Kontaktstelle des BMI zur CBE ÖBB Österreichische Bundesbahnen ÖBH Österreichisches Bundesheer ÖIF Österreichischer Integrationsfonds OK Organisierte Kriminalität ÖSCS Österreichische Strategie für Cyber-Sicherheit ÖSS Österreichische Sicherheitsstrategie OZ Operatives Zentrum PAD Protokollierungs- und Anzeigen-Datensystem PI Polizeiinspektion PStG Personenstandsgesetz RFID Radio Frequency Identification RLRichtlinie RZL Ressourcen, Ziel- und Leistungspläne SI Kürzel für die Stoßrichtung „Sicherheit“ (Projekt INNEN.SICHER.) SIAKSicherheitsakademie SKI Schutz kritischer Infrastruktur SKKM Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement SOKOSonderkommission SOLID-Fonds Sammelbegriff für den Europäischen Flüchtlingsfonds, den Außengrenzenfonds, den Europäischen Rückkehrfonds und den Europäischen Integrationsfonds des generellen Programms Solidarität und Steuerung der Migrationsströme SPG Sicherheitspolizeigesetz SPOC Single Point of Contact StPO Strafprozessordnung StVOStraßenverkehrsordnung TU Technische Universität UNHCR United Nations High Commissioner for Refugees (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) USA United States of America VBÄ (Ausgabenwirksames) Vollbeschäftigungsäquivalent VKSVerkehrskontrollsystem VOVerordnung VSKA Verkehrsstrafenkontaktstelle für Auslandsverfahren VStV Applikation Verwaltungsstrafverfahren WKStA Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft INNEN.SICHER.2015 WZ ZMR ZPR ZSR ZVR Wirkungsziel Zentrales Melderegister Zentrales Personenstandsregister Zentrales Staatsbürgerschaftsregister Zentrales Vereinsregister 115 116 INNEN.SICHER.2015
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