INNEN.SICHER.

INNEN.SICHER.
2015
FÜR SICHERHEIT.FÜR ÖSTERREICH.
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Inneres
Abteilung I/5 (Kompetenzcenter Kommunikation)
Herrengasse 7, 1014 Wien, Österreich
Telefon: +43-(0)1-53126-2488
[email protected]
Copyright © 2014 BMI
Die Broschüre INNEN.SICHER.2015 und der Verhaltenskodex des BMI (Code of Conduct) stehen auf der Homepage des BMI (www.innensicher.at) zum Herunterladen zur
Verfügung. Druckversionen können via Abteilung I/5 ([email protected])
bestellt werden.
Vorwort
Als Österreichs Sicherheitsdienstleister Nummer Eins kommt dem Bundesministerium
für Inneres eine wichtige Aufgabe zu. Rund 31.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen tagtäglich für Sicherheit, für Österreich und die Menschen in unserem Land. Egal,
ob im Exekutivbereich oder in der Verwaltung, im Innenministerium greift ein Rad in das
andere und gemeinsam leisten wir hervorragende Arbeit und sorgen 365 Tage im Jahr,
24 Stunden täglich für die Sicherheit.
Veränderungen in unserer Gesellschaft und neue Kriminalitätsformen stellen uns immer
wieder vor neue Herausforderungen. Um diesen effektiv zu begegnen, haben wir unsere
Ressortstrategie INNEN.SICHER. ins Leben gerufen. Unter dem Dach dieser Strategie
finden sich derzeit 33 aufeinander abgestimmte Projekte, mit denen wir das Bundesministerium für Inneres zukunftsfit machen. 72 umgesetzte Projekte sind der Beweis dafür,
dass das Innenministerium immer am Puls der Zeit ist und Reformen aktiv vorantreibt
und umsetzt.
Damit wir den zukünftigen Herausforderungen bestmöglich gewachsen sind, muss unsere Strategie INNEN.SICHER. ständig an neue Gegebenheiten angepasst werden.
Wir haben daher für das Jahr 2015 sieben Arbeitsschwerpunkte formuliert:
Bekämpfung der Eigentumskriminalität, insbesondere der Wohnungsund Wohnhauseinbrüche
Gesamtstrategie Migration
Bekämpfung der illegalen Migration und der Schlepperei
Bekämpfung des Extremismus und des Terrorismus
Stärkung der Cyber-Sicherheit und des Schutzes kritischer Infrastruk turen sowie des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements
Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption
Erhöhung der subjektiven Sicherheit, insbesondere durch Prävention
und Aufklärung
Darüber hinaus werden auch in den nächsten Jahren Asyl und Grundversorgung wichtige Themen des BMI bleiben.
Mit der Strategie INNEN.SICHER.2015 werden wir auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit in unserem Land leisten. Österreich zum sichersten Land der Welt
zu machen – das ist unser Ziel, dem wir uns auch 2015 mit vollem Einsatz widmen werden.
Ihre
Mag.a Johanna Mikl-Leitner
Bundesministerin für Inneres
Inhalt
1 EXECUTIVE SUMMARY
2 STRATEGISCHER HANDLUNGSRAHMEN
13
2.1 Die Vision des BMI
13
2.2 Interner Handlungsrahmen des BMI
14
2.2.1 Die zentralen Werte des BMI
2.2.2 Das Leitbild des BMI
2.2.3 Verhaltenskodex des BMI (Code of Conduct)
2.2.4Compliance-System
2.2.5 Die Führungsgrundsätze des BMI
2.3 Externer Handlungsrahmen des BMI
8
14
15
15
16
17
18
2.3.1 Die österreichische Sicherheitsstrategie
18
2.3.2 Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013–201818
2.3.3 Die Wirkungszielkaskade des BMI (Haushaltsrechtsreform)
18
2.4 Strategische Landschaft BMI
19
3 AUSGANGSSITUATION 2014
21
3.1 Aufgaben des BMI
21
3.2 Organisation – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
22
3.3 Budget und Finanzen
28
3.4Leistungsspiegel
29
3.4.1Sicherheit
3.4.2 Asyl, Migration und Staatsbürgerschaft
3.4.3 Weitere ausgewählte Aufgaben des BMI
29
34
43
3.5 Stärken- und Schwächenanalyse BMI
48
3.6Aufgabenkritik
49
4UMFELDANALYSE
50
4.1 Die globalen Trends im Überblick
50
4.2 Globale Trends mit besonderer Relevanz für das BMI
52
4.2.1 Krise der liberalen Weltordnung
4.2.2 Wirtschaft, Globalisierung und Vernetzung
4.2.3 Migration und Mobilität
4.2.4 Demografischer Wandel
4.2.5Technologie
4.3 Trends, die die Schwerpunktsetzung des BMI bestimmen
4.3.1 Internationale Sicherheit
4.3.2Kriminalitätsentwicklung
4.3.3Cyber-Sicherheit
4.3.4Wirtschaftskriminalität
4.3.5 Terrorismus, Extremismus und Spionageabwehr
4.3.6 Schutz kritischer Infrastruktur
4.3.7Verkehrssicherheit
4.3.8 Migration, illegale Migration und Schlepperei
4.3.9 Subjektive Sicherheit
52
53
54
55
59
60
60
61
62
62
63
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64
65
66
5SCHLÜSSELHERAUSFORDERUNGEN
67
67
5.1 Interne Schlüsselherausforderungen
5.1.1 Verfügbarkeit der Ressourcen
5.1.2Organisationsentwicklung
5.1.3Personalentwicklung
5.1.4 Daten nützen – Daten schützen
5.1.5 Interne Kommunikation
5.2 Externe Schlüsselherausforderungen
5.2.1 Sicherheit und Schutz: Dynamik und Wandel
5.2.2 Migration und Mobilität
5.2.3Vernetzung
5.2.4 Gewollte und ungewollte Transparenz
5.3 Chancen und Risiken
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69
70
70
70
71
72
74
75
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6
INNEN.SICHER.2015
6 INNEN.SICHER. – DIE STRATEGIE DES BMI
78
6.1 Bisherige Erfolge von INNEN.SICHER.
79
6.2 INNEN.SICHER. im Überblick
80
6.2.1 Entwicklungsprozess und Neuerungen
6.2.2 Projekte/Linienarbeiten im Überblick
80
81
83
6.3 Projekte/Linienarbeiten im Detail
6.3.1 Sicherheit und Schutz
6.3.2 Asyl und Migration
6.3.3 Mitarbeiter und Organisation
83
89
91
7ANHANG
99
7.1 Anhang A – Wirkungsorientierung
99
7.1.1Grundsätzliches
7.1.2 Dezentralisierung der Ressourcen und Ergebnisverantwortung
7.1.3 Neues Rechnungswesen
99
100
101
7.2 Anhang B – Abgeschlossene Projekte 2014
104
7.3 Anhang C – Abbildungsverzeichnis
110
7.4 Anhang D – Tabellenverzeichnis
111
7.5 Anhang E – Abkürzungsverzeichnis
112
INNEN.SICHER.2015
7
8
INNEN.SICHER.2015
1 EXECUTIVE SUMMARY
Das Bundesministerium für Inneres (BMI) ist mit seinen mehr als 31.300 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Sicherheitsdienstleister Nummer eins in Österreich. Unsere Aufgaben reichen von der Kriminalitäts-, Terror- und Korruptionsbekämpfung über Asylwesen,
Migration und Krisen- und Katastrophenschutzmanagement bis hin zum Zivildienst sowie
der Durchführung von Wahlen. Das BMI ist eine moderne, kundenorientierte Institution,
die sich und damit die Sicherheit Österreichs strategisch weiterentwickeln will.
Die Vision des BMI ist es, Österreich zum sichersten Land der Welt mit der höchsten Lebensqualität zu machen. Die Strategie INNEN.SICHER. ist dazu der Leitfaden und der
Maßstab für die Entwicklungen im BMI in den nächsten Jahren. Sie definiert die Aufgaben
und Leistungen des BMI sowie die zukünftigen Schwerpunkte, Projekte und Arbeitsfelder.
Mit der Strategie INNEN.SICHER. als fortlaufenden Prozess hat das BMI ein Instrument
zur kontinuierlichen strategischen Anpassung der Organisation an die sich ändernden Rahmenbedingungen und zur besseren Steuerung des BMI geschaffen. Die wirkungsorientierte Haushaltsführung des Bundes bildet ein zentrales Element (siehe Anhang A). INNEN.
SICHER. ist die Grundlage für alle BMI-internen Planungs- und Managementprozesse, von
der Vereinbarung der Wirkungsziele bis zum Controlling, und wird damit auch zur Grundlage des Leistungs- und Entwicklungsdialogs (LED). Mit den Controllingberichten und dem
neugestalteten Sicherheitsbericht (BMI-Teil) bildet INNEN.SICHER. die Grundlage für die
strategische Steuerung und das strategische Berichtswesen des BMI.
Die erste Fassung von INNEN.SICHER. wurde 2010 im Rahmen eines umfassenden
Strategieprozesses entwickelt. Seither folgt eine jährliche Aktualisierung, in der die erzielten Umsetzungserfolge, die geänderten Rahmenbedingungen und neuen Schlüsselherausforderungen berücksichtigt werden. Seit 2010 wurden im Rahmen von INNEN.
SICHER. 107 Projekte definiert und 72 davon bis Ende 2014 erfolgreich abgeschlossen.
Darunter befanden sich wichtige Vorhaben wie die Reform der Sicherheitsbehörden, bei
der 31 Behörden und Kommanden zu 9 Landespolizeidirektionen (LPD) zusammengeführt wurden, die Einführung der „Rot-Weiß-Rot-Karte“ und der Aufbau des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), das mit 1. Jänner 2014 den operativen Betrieb
aufgenommen hat.
Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 schafft den politischen Rahmen für INNEN.SICHER. Die darin enthaltenen Leitlinien zu Themen wie: Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der Kriminalität und zur Hebung der Verkehrssicherheit,
Schutz kritischer Infrastrukturen und Cyber-Sicherheit, Daten- und Informationssicherheit, die
Schaffung einer modernen Polizei und Sicherheitsverwaltung, die Bekämpfung des Terrorismus, des Extremismus und der Wirtschafts- und Industriespionage, Entwicklung einer gesamtstaatlichen Migrationsstrategie sowie aktiver Einsatz für Menschenrechte, Frieden und
Sicherheit in Österreich, leiten das Handeln des BMI im Jahr 2015.
Aus der Zusammenschau der gesetzten Ziele, der Entwicklung des externen Umfelds
und der vorhandenen Kompetenzen ergeben sich interne und externe Schlüsselherausforderungen, für die Lösungen zu finden und Maßnahmenpakete zu entwickeln sind.
INNEN.SICHER.2015
Interne Schlüsselherausforderungen sind:

Verfügbarkeit der Ressourcen
Die Fortführung der Budgetkonsolidierung macht die Frage der Verfügbarkeit und des
intelligenten Ressourceneinsatzes zur wichtigsten internen Schlüsselherausforderung.
Ziel ist es daher, mit den vorhandenen Ressourcen effektiv und effizient zu arbeiten.

Organisationsentwicklung
Das BMI zeichnet sich durch eine große Bandbreite seiner Aufgaben aus. Dies macht
eine Konzentration auf die Kernaufgaben, die Bereitstellung der notwendigen Kompetenzen für diese Kernaufgaben und die Vereinfachung der Abläufe und Bündelung der Zuständigkeiten sowie gesetzliche Anpassungen notwendig. Eine besondere Rolle kommt
dem von der Bundesregierung beschlossenen Aufgabenreformprozess zu.

Personalentwicklung
Gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital des BMI. Dazu bedarf es eines umfassenden Systems der Personalentwicklung und
des Personalmanagements, das Leistungsorientierung mit einer wirksamen und strategisch agierenden Führung kombiniert.

Daten nützen – Daten schützen
Die Herausforderung für die Arbeit der Sicherheits- und Fremdenbehörden ist es, die
richtige Balance zwischen der für die Aufgabenerfüllung notwendigen Sammlung und
Nutzung von Daten und dem Schutz und der Sicherheit der Daten zu finden.

Interne Kommunikation
Das BMI als große und hochkomplexe Organisation braucht eine konsequente interne
Kommunikation, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMI strategische Entwicklungen und neue Konzepte effektiv zu kommunizieren.
Externe Schlüsselherausforderungen sind:

Sicherheit und Schutz: Dynamik und Wandel
Politischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und demografischer Wandel: Begleitet
wird diese Entwicklung von einem tiefgreifenden politischen, gesellschaftlichen und demografischen Wandel vor dem Hintergrund politischer und wirtschaftlicher Krisen.
Technologische Entwicklung: Die technologische Entwicklung hat eine noch nie erlebte
Dynamik erreicht. Die virtuelle Welt ist zum integralen Teil unserer Gesellschaft geworden. Digitalisierung, Vernetzung und Globalisierung führen zu neuen Herausforderungen
in den Bereichen Cyber-Sicherheit und Schutz kritischer Infrastrukturen.
9
10
INNEN.SICHER.2015

Migration und Mobilität
Freizügigkeitsrechte im EU-Raum, erweiterte Reisefreiheiten für bestimmte Drittstaatsangehörige sowie legistische Vorhaben auf EU-Ebene erhöhen die Mobilität signifikant
und stellen Österreich und seine innere Sicherheit vor neue, zentrale Herausforderungen.

Vernetzung
Österreich, mit seiner geografischen Nähe zu den Krisenherden im Umfeld Europas und
in Europa selbst, ist besonders gefordert, durch strategische Vernetzung die Grundlagen
für die operative Zusammenarbeit zu schaffen.
Vergemeinschaftung: Die EU ist ungeachtet der fortschreitenden Integration mit politischen und wirtschaftlichen Problemen in einigen Mitgliedstaaten konfrontiert, die zu
wachsender Instabilität und einem gefährlichen Nachlassen der europäischen Solidarität
im Sicherheitsbereich führen können.
Strategische Kooperationen und operative Zusammenarbeit: Die Komplexität vieler Herausforderungen macht es für das BMI notwendig, sich auf nationaler und internationaler
Ebene mit strategischen Partnern zu vernetzen.

Gewollte und ungewollte Transparenz
Um der Öffentlichkeit die Erfordernisse des BMI zu kommunizieren und damit die notwendige und wünschenswerte Transparenz zu schaffen, muss konsequent auf Öffentlichkeitsarbeit gesetzt werden.
Wie bereits 2012, 2013 und 2014 wurde INNEN.SICHER.2015 unter Einbeziehung der
Spitzenführungskräfte weiter entwickelt. Die vom übergeordneten Ziel der Stärkung des
sozialen Friedens abgeleiteten drei strategischen Stoßrichtungen bleiben weiter aktuell:
1. Sicherheit und Schutz
2. Asyl und Migration
3. Mitarbeiter und Organisation
INNEN.SICHER.2015
Den drei strategischen Stoßrichtungen sind 33 Aktivitäten (davon 19 Projekte und 14 Aktivitäten in der Linienarbeit) zugeordnet. Davon sind 23 Aktivitäten die Fortführung bereits
laufender Projekte/Linienarbeiten und 10 Aktivitäten werden neu gestartet.
Das übergeordnete Ziel der Stärkung des sozialen Friedens, die drei Stoßrichtungen
„Sicherheit und Schutz“, „Asyl und Migration“ sowie „Mitarbeiter und Organisation“ bilden
mit der Achtung der Grund- und Menschenrechte, mit den Werten des BMI (Rechtsstaatlichkeit, Loyalität und Qualität) sowie den Handlungsprinzipien (Bürgerorientierung, integrierte Kommunikation, international vernetztes Handeln) die Grundstruktur von INNEN.
SICHER.
Mitarbeiter und
Organisation
Asly und
Migration
Sicherheit und Schutz
Sozialer Friede
Bürgerorientierung
Integrierte Kommunikation
International vernetztes Handeln
Rechtsstaatlichkeit
Loyalität
Qualität
Grund- und Menschenrechte
Abb. 1: Grundstruktur INNEN.SICHER.
11
12
INNEN.SICHER.2015
Im Lichte der langfristigen Umfeldentwicklungen und Schlüsselherausforderungen wurden für 2015 sieben nach außen gerichtete Arbeitsschwerpunkte des BMI formuliert:
1. Bekämpfung der Eigentumskriminalität, insbesondere der Wohnungs und Wohnhauseinbrüche
2. Gesamtstrategie Migration
3. Bekämpfung der illegalen Migration und der Schlepperei
4. Bekämpfung des Extremismus und des Terrorismus
5. Stärkung der Cyber-Sicherheit und des Schutzes kritischer
Infrastruktren sowie des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements
6. Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption
7. Erhöhung der subjektiven Sicherheit, insbesondere durch
Prävention und Aufklärung
INNEN.SICHER.2015
2 STRATEGISCHER HANDLUNGSRAHMEN
Die Strategie des BMI wird bestimmt durch seine Vision, dem internen Rahmen, der
sich aus den zentralen Werten, dem Leitbild und den davon abgeleiteten Instrumenten
(Verhaltenskodex, Compliance-System und Führungsgrundsätzen) sowie dem externen
Rahmen, der sich aus der Rechtsordnung, der wirkungsorientierten Haushaltsführung
des Bundes, dem Regierungsprogramm, der Österreichischen Sicherheitsstrategie und
der EU-Sicherheitsstrategie zusammensetzt.
Interner
Handlungsrahmen
BMI
•
•
•
•
•
Werte
Leitbild
Verhaltenskodex
Compliance-System
Führungsgrundsätze
Vision
BMI
Österreich ist
das sicherste Land
der Welt
Externer
Handlungsrahmen
BMI
Rechtsordnung
Wirkungsorientierung
Regierungsprogramm
Österreichische
Sicherheitsstrategie
• EU-Sicherheitsstrategie
•
•
•
•
Strategie BMI
Abb. 2: Handlungsrahmen BMI
2.1 Die Vision des BMI
Die Vision einer Organisation ist die Leitlinie für die Strategieformulierung. In ihr wird die
strategische Absicht, das heißt, der gewünschte zukünftige Zustand, der erreicht werden
soll, festgelegt.
Die Vision des BMI ist,
Österreich zum sichersten Land der Welt
mit der höchsten Lebensqualität zu machen.
Österreich nimmt bereits heute einen weltweiten Spitzenplatz in Bezug auf Sicherheit,
Wohlstand, Lebensqualität und sozialen Frieden ein. Diesen Spitzenplatz zu halten, ist
in Anbetracht der sicherheitspolitischen Situation in der Europäischen Union (EU) und im
Umfeld der EU (siehe Kapitel 4 und 5) die zentrale Herausforderung für das BMI, die die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Engagement und Zielstrebigkeit annehmen. Wohlstand und Lebensqualität einer Gesellschaft hängen in starkem Maße von der Sicherheit
ab, die in einem Land herrscht. Sicherheit, Wohlstand und eine hohe Lebensqualität für
alle Bürgerinnen und Bürger sind wiederum die Voraussetzung für den sozialen Frieden
einer Gesellschaft. Das BMI als der Sicherheitsdienstleister Nummer eins in Österreich
trägt die oberste Verantwortung für die Sicherheit unseres Landes und wird damit zum
wichtigen Garanten für den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft.
13
14
INNEN.SICHER.2015
2.2 Interner Handlungsrahmen des BMI
Jede Organisation verfügt über grundlegende Werte, an denen die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ihr Handeln ausrichten. Der Handlungsrahmen ergibt sich aus den zentralen Werten, dem Leitbild, dem Verhaltenskodex, dem Compliance-System und den Führungsgrundsätzen.
2.2.1 Die zentralen Werte des BMI
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für das BMI ist die Glaubwürdigkeit im Handeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Durch ihr Handeln schaffen sie das Grundvertrauen in
unsere Einrichtung. 2010 wurden in der ersten Strategie INNEN.SICHER. die zentralen
Werte des BMI formuliert:
Rechtsstaatlichkeit
Die Gesetze sind Grundlage, Maßstab und auch Grenze unseres Handelns. Unser
rechtsstaatliches Handeln bewirkt Transparenz, Berechenbarkeit, Schutz vor Willkür und
effektiven Rechtsschutz für alle Menschen, die Kontakt mit dem BMI haben. Wir sehen
Rechtsstaatlichkeit im Kontext der Verhältnismäßigkeit und agieren bei Handlungs- und
Auslegungsspielraum vernünftig und angemessen. Wir begegnen allen Menschen mit
Respekt.
Loyalität
Loyalität bedeutet, dass Führungskräfte zu ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch
in schwierigen Situationen stehen. Loyalität heißt auch, dass die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter bei Führungsentscheidungen ihre Erfahrungen und ihr Know-how einbringen
können, um so zu den besten Lösungen für unsere Aufgabenerfüllung zu gelangen. Nach
einer solchermaßen getroffenen Entscheidung handeln alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß dieser Entscheidung. Rechtsstaatlichkeit hat jedoch Vorrang vor Loyalität.
Unser rechtsstaatliches Handeln erfolgt unabhängig von unserer persönlichen, ideologischen, politischen oder religiösen Überzeugung.
Qualität
Unsere Leistungen werden von öffentlichen Mitteln finanziert. Gerade deswegen sind wir
gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern zu qualitätsvoller Arbeit verpflichtet. Öffentlicher Ausdruck unseres Qualitätsverständnisses sind Transparenz, Glaubwürdigkeit und
Zuverlässigkeit in unserem Handeln. Nach innen bedeutet Qualität primär einen verantwortungsvollen Umgang mit Personal und Ressourcen. Leistungsorientierung und das
Wahrnehmen von Führungsverantwortung sind die Faktoren für unseren Erfolg.
Unsere zentralen Werte bringen auf den Punkt, was es bedeutet, Mitarbeiterin oder Mitarbeiter im BMI zu sein. Neben den österreichischen Staatsgrundzielen bilden die Achtung der Grund- und Menschenrechte die Grundlage unseres Handelns.
INNEN.SICHER.2015
2.2.2 Das Leitbild des BMI
Als Ergebnis des Leitbildprozesses im Rahmen von INNEN.SICHER. liegt seit Herbst
2011 das Leitbild des BMI vor. Das Leitbild BMI stellt das „Dach“ aller Teilleitbilder, Strategien und (Rechts- und Verhaltens-) Normen des Innenressorts dar und umfasst die
Werte und Einstellungen unserer Organisation auf dem Weg zur Zielerreichung.
UNSERE
HERAUSFORDERUNG
Wir tragen dazu bei,
Österreich zum sichersten
Land der Welt zu machen.
UNSER AUFTRAG
Wir bieten den Menschen Sicherheit, Hilfe und
Dienstleistungen der staatlichen Verwaltung; unsere Leistungen sind ein maßgeblicher Beitrag zu
Freiheit, Wohlstand und sozialem Frieden.
UNSERE EINSTELLUNG
Wir schützen die Grund- und Menschenrechte. Die Gesetze sind
Grundlage, Maßstab und Grenze unseres Handelns.
Wir nehmen die Anliegen aller Menschen ernst und unterstützen sie bei der
Wir handeln verlässlich und mit angemessenem Respekt.
Wir gehen mit den vorhandenen Ressourcen verantwortungsvoll um.
Wir erkennen Leistungen an und sehen Fehler als Chancen für Weiterenwicklung.
Wir arbeiten eigenverantwortlich und selbstständig.
Abb. 3: Leitbild BMI
2.2.3 Verhaltenskodex des BMI (Code of Conduct)
Mit dem Ziel, die Wertehaltungen des BMI in den Arbeitsalltag und in das Handeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu integrieren und damit mehr Glaubwürdigkeit und
Transparenz in der breiten Öffentlichkeit zu schaffen, wurde der Verhaltenskodex des
BMI „Unsere Werte. Unsere Wege“ in einem ressortweiten Projekt erarbeitet. Die erste
Fassung des Kodex wurde im Jahr 2010 im Rahmen von INNEN.SICHER. aufgelegt und
von den Spitzenführungskräften des Hauses mit ihrer Unterschrift für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI verbindlich gemacht. Nunmehr liegt die weiterentwickelte,
an die neuen korruptionsstrafrechtlichen Anforderungen angepasste Auflage des Verhaltenskodexes vor.
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16
INNEN.SICHER.2015
Der Verhaltenskodex ist eine wesentliche Handlungsmaxime aller Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des BMI. Er gibt ihrem Handeln ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Rechtstreue und die damit verbundene Glaubwürdigkeit. Das BMI als der Sicherheitsdienstleister hat Vorbildfunktion und wird von der Bevölkerung auch daran gemessen, welche
Aufmerksamkeit er der Prävention und der Bekämpfung von Korruption sowie anderen
unerwünschten Verhaltensweisen in den eigenen Reihen schenkt.
Im Verhaltenskodex werden die Grundsätze für das Miteinander aller Bediensteten sowie
die compliance-relevanten rechtlichen Bestimmungen dargestellt.
Die Handlungsmaßstäbe treffen Aussagen über

allgemeine Verhaltenspflichten und rechtskonforme Aufgabenerfüllung,

Amtsverschwiegenheit,

Befangenheit,

Geschenke und sonstige Vorteilsannahmen (Sponsoring) und

Nebenbeschäftigung.
Der Rechtsrahmen wird anhand von Handlungsmustern und konkreten Fallbespielen zu
den Handlungsmaßstäben verdeutlicht. Behandelt wird auch korrektes Verhalten wie der
Umgang mit Geschenken oder Essenseinladungen.
Für die Implementierung der hinter dem Verhaltenskodex stehenden Werte ist ihre Vermittlung an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI von grundlegender Bedeutung.
Die Werte wurden in einem intensiven Diskussionsprozess, unterstützt durch ein eigens
entwickeltes E-Learning-Tool, vermittelt.
2.2.4Compliance-System
Als direkte Erkenntnis aus dem Prozess der Schaffung und Vermittlung des Verhaltenskodexes wurde im Jahr 2012 ein ressortweites umfassendes Compliance-System1 entwickelt und implementiert. Der Verhaltenskodex als wesentliches Element zur Vermittlung
von Werten erfordert eine Einbettung in ein gesamthaftes System, das Beratungs- und
Informationsfunktion hat, systemisch Risiken und Problemfelder ermittelt, Bewusstsein
bildet sowie eine inhaltliche und organisationsbezogene Schnittstellenfunktion bietet.
Dieses österreichweit erste Compliance-System in der staatlichen Verwaltung ruht auf
vier Grundpfeilern:
1. Wertemanagement
2. Risikomanagement
3. Kontrolle
4. Kommunikation
1
In der Managementtheorie wird unter Compliance die Einhaltung von Verhaltensregeln, Gesetzen
und Richtlinien durch Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verstanden.
INNEN.SICHER.2015
Compliance-Aufgaben werden im BMI von allen Führungskräften wahrgenommen. Organisatorisch werden Compliance-Funktionen in den Bereichen Personalentwicklung, Ausund Weiterbildung, Qualitätsmanagement sowie in der Organisationsstruktur des BMI,
durch die Institutionalisierung eines Compliance-Beauftragten, dem Chief Compliance
Officer (CCO) verankert.
Mit diesen Maßnahmen wird ein wesentlicher Beitrag zur Korruptionsprävention geleistet.
2.2.5 Die Führungsgrundsätze des BMI
Aufbauend auf den zentralen Werten und dem Leitbild setzen die Führungsgrundsätze
des BMI den Rahmen für das Verhältnis zwischen Führungskräften und Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern.
Selbstbewusst führen: Wir alle, die wir Dienst- und Fachaufsicht über Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter haben, sind Führungskräfte. Wenn wir über Führung sprechen, meinen wir daher immer auch unser eigenes Führungsverhalten – von jeder und jedem
Einzelnen von uns. Gut führt, wer bewusst führt, Führung als eigene Aufgabe wahrnimmt. Das tun wir.
Verantwortung wahrnehmen: Führen heißt, Verantwortung wahrnehmen. Ich gestalte
im gegebenen Rahmen meinen Bereich und nutze den Spielraum, den ich habe. Was
ich verbessern kann, verbessere ich, wo ich Unterstützung benötige, fordere ich sie
ein. Und Möglichkeiten gibt es immer. In Führungskraft steckt das Wort Kraft. Und die
setzen wir zur Gestaltung ein.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickeln (sich): Gute Führungskräfte ermöglichen
guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Entwicklung und machen sie Tag für Tag, Jahr
für Jahr noch besser. Entwicklung passiert nicht, wir machen, fördern und gestalten
sie im Dialog mit den entsprechenden internen Partnern (Personalabteilungen). Entwickeln heißt dann manchmal auch loslassen. Zum Vorteil aller.
Im Dialog kommunizieren: Eine Erkenntnis ist fast so alt wie die Beschäftigung mit
dem Thema selbst, dennoch wird sie oft ignoriert: Wir können nicht nicht kommunizieren. Kommunikation ist der Schlüssel zu den Hirnen und Herzen der Menschen.
Im Dialog schaffen wir gemeinsame Bilder über das Warum, Wie und Wohin – die
Grundlage für gemeinsam ausgerichtetes Handeln.
Führungsprozesse leben: Für die Größe unserer Organisation haben wir nur wenige
Führungsprozesse. Diese leben wir konsequent im Sinne der definierten Ziele, flexibel
in Bezug auf laufende Verbesserung und mit der Bereitschaft, alte Denkweisen den
neuen Anforderungen entsprechend anzupassen. Wir achten auf den Nutzen für das
BMI, den eigenen Bereich und die beteiligten Personen.
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18
INNEN.SICHER.2015
Alle Elemente erfolgreicher Führung gehören zusammen, haben Schnittmengen und beeinflussen einander positiv. Daher beachten wir alle Elemente gleich und entwickeln uns
in unserem Führungsverhalten weiter. Jeden Tag.
2.3 Externer Handlungsrahmen des BMI
2.3.1 Die Österreichische Sicherheitsstrategie
Neben dem autonom definierten Rahmen bestimmen auch gesamtstaatliche Strategien
das Handeln des BMI, allen voran die Österreichische Sicherheitsstrategie (ÖSS).2 Deren Analyseteil wurde von der Bundesregierung am 1. März 2011 und der Empfehlungsteil vom Nationalrat am 3. Juli 2013 beschlossen. Als das Sicherheitsministerium hat das
BMI eine besondere Verantwortung für die Umsetzung der ÖSS.
2.3.2 Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013–2018
Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 schafft den politischen Rahmen für INNEN.SICHER. Die darin enthaltenen Leitlinien zu Themen wie:
Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der Kriminalität und zur Hebung der Verkehrssicherheit, Schutz kritischer Infrastrukturen und Cyber-Sicherheit, Daten- und Informationssicherheit, die Schaffung einer modernen Polizei und Sicherheitsverwaltung, die
Bekämpfung des Terrorismus, des Extremismus und der Wirtschafts- und Industriespionage, Entwicklung einer gesamtstaatlichen Migrationsstrategie sowie aktiver Einsatz für
Menschenrechte, Frieden und Sicherheit in Österreich, werden im Rahmen von Projekten und Linienarbeiten auch im Jahr 2015 umgesetzt werden. Insbesondere soll im BMI
eine umfassende Aufgabenreform im Sinne der Vereinbarung der Regierungsklausur am
26. und 27. September 2014 gestartet werden.
2.3.3 Die Wirkungszielkaskade des BMI (Haushaltsrechtsreform)
Mit der am 1. Jänner 2013 in Kraft getretenen zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform
(HHRR) wurde im BMI ein stringentes System der strategischen Ressourcenplanung geschaffen, in dem anstelle der bisherigen Input-Orientierung eine Wirkungsorientierung getreten ist.
Ausgehend von den im Leitbild formulierten Herausforderungen und dem Auftrag des
BMI wurden fünf Wirkungsziele formuliert, die letztlich durch INNEN.SICHER. erreicht
werden sollen:
1. Sicherheit:
Beibehaltung des hohen Niveaus der inneren Sicherheit in Österreich, insbesondere
durch Kriminalitätsbekämpfung, Terrorismusbekämpfung und Verkehrsüberwachung.
Die Österreichische Sicherheitsstrategie kann von der Homepage des Bundeskanzleramtes heruntergeladen werden.
2
INNEN.SICHER.2015
2. Asyl/Migration:
Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl, Fremdenwesen und der legalen Migration.
3. Anti-Gewalt (Gender-Ziel):
Verbesserter Schutz vor Gewalt, insbesondere gegen Frauen, Minderjährige und Seniorinnen und Senioren.
4. Bürgerinnen- und Bürger-Nähe:
Förderung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in den Sicherheitsdienstleister BMI.
5. Organisatorische Effizienz/Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter-Engagement:
Erhöhung der Nachhaltigkeit der Organisation und der Produktivität des Sicherheitsdienstleisters BMI. Leistungen sollen durch qualitativ gut ausgebildete und motivierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter transparent, bedarfsgerecht und zielgruppenorientiert
erbracht werden.
Zu jedem dieser fünf Wirkungsziele wurden Kennzahlen definiert, deren Erfüllung im
vierteljährlichen Controlling-Bericht überprüft wird.
INNEN.SICHER. ist die strategische Basis für die Formulierung der Ressortschwerpunkte im Rahmen der Wirkungsorientierung. Die Angaben zur Wirkungsorientierung sind seit
2013 Teil des Bundesvoranschlages.
Insbesondere die nach außen gerichteten, aber auch die organisationsintern wirksamen
Arbeitsschwerpunkte werden in einem jährlichen Regelprozess nach Vorliegen der aktuellen Inhalte von INNEN.SICHER. mit geeigneten mittel- und kurzfristig umsetzbaren
Maßnahmen operationalisiert.3
2.4 Strategische Landschaft BMI
INNEN.SICHER., die Zukunftsstrategie des BMI, ist Teil einer komplexen strategischen
Landschaft, die das Handeln des Innenressorts bestimmt. Das Arbeitsprogramm der
Bundesregierung und die Österreichische Sicherheitsstrategie als gesamtstaatliche strategische Dokumente wurden bereits im vorigen Kapitel dargestellt.
Im Rahmen der EU leiten die Europäische Sicherheitsstrategie, die EU-Strategie Innere
Sicherheit sowie weitere strategische Dokumente zu den Themen Drogen, Terrorismus
und Menschenhandel die österreichische Politik in diesen Bereichen.
Im BMI wurden bereits vor der Veröffentlichung der ersten Ausgabe von INNEN.SICHER.
im Jahr 2010 wichtige Strategiedokumente erstellt, wie z. B. die internationale Strategie,
die Kriminalstrategie und die Staatsschutzstrategie.
3
Die Wirkungszielkaskade des BMI und weitere Details zur HHRR sind in der Anlage A dargestellt.
19
20
INNEN.SICHER.2015
Die Komplexität der strategischen Landschaft und die Vielzahl der strategischen Dokumente unseres Ressorts ergeben sich aus der Komplexität des Umfeldes des BMI und
der Breite seiner sachlichen Zuständigkeit.
Zweck aller Strategien und strategischen Dokumente ist es, das Handeln der Organisation BMI und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu leiten. Dies ist ohne Reibungsverluste nur möglich, wenn die verschiedenen Strategien zueinander widerspruchsfrei sind
und die Beziehung der Strategien zueinander verstanden wird.
Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung und die Österreichische Sicherheitsstrategie stellen den gesamtstaatlichen Rahmen für das BMI dar. INNEN.SICHER. richtet sich
strategisch an diesen Dokumenten aus, ohne dass dies zu einer Über- oder Unterordnung führt. INNEN.SICHER. beeinflusst das Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI jedoch unmittelbarer als die gesamtstaatlichen strategischen Dokumente.
Die Europäischen Strategien stehen gleichrangig neben den gesamtstaatlichen Strategien, da diese keine supranationalen Rechtsakte sondern Leitlinien für die Politik der Union
und der Mitgliedstaaten darstellen.
INNEN.SICHER.2015
3 AUSGANGSSITUATION 2014
Erfolgreiche Strategien beruhen auf einem tiefen Verständnis der Umfeldentwicklungen
sowie einer realistischen Einschätzung der Ausgangssituation. Der erste Schritt ist dabei
der Blick nach innen, auf die eigene Organisation.
Das BMI ist Österreichs größtes Dienstleistungsunternehmen im Sicherheitsbereich. Es
nimmt ein breites Spektrum an Aufgaben für das rechtsstaatlich geordnete Zusammenleben wahr. Das BMI leistet damit den bedeutendsten Beitrag zum sozialen Frieden in
Österreich.
3.1 Aufgaben des BMI
Die erste grundlegende Aufgabenzuweisung an das BMI erfolgt in der Bundesverfassung. Neben organisationsrechtlichen Bestimmungen finden sich dort auch zentrale
Aspekte wie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit im
gesamten Land und die Pflicht des Bundesministeriums für Inneres, das Leben, die Gesundheit, die Freiheit und das Eigentum der Menschen zu schützen.
Weitere Aufgaben des BMI, wie Waffen- und Veranstaltungswesen, Wahlen, Zivildienst
oder Asyl- und Fremdenwesen, regelt das Bundesministeriengesetz (BMG) 1986.4 Daneben gibt es aber noch eine Vielzahl an einfachgesetzlichen Bestimmungen in Regelungsbereichen anderer Ressorts, in denen vorgesehen ist, dass die Vollziehung der Bundesministerin für Inneres zukommt oder in denen die Mitwirkung der Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes und der Sicherheitsbehörden festgelegt ist. Mitwirkungsbestimmungen finden sich aber auch in zahlreichen Landesgesetzen.
Zu den wesentlichen Aufgaben des BMI zählen:
Für den Bereich Sicherheit und Schutz
 Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit
Kriminalpolizei
 Cyber-Sicherheit, Bekämpfung von Cyber-Kriminalität sowie Schutz kritischer
Infrastrukturen
Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Fremdenpolizei
Verkehrsüberwachung
4
Vgl. Anlage zu § 2 2. Teil, Abschnitt H des BMG, BGBl.Nr. 76/1986 idF BGBl. I Nr. 11/2014.
21
22
INNEN.SICHER.2015
Für den Bereich Asyl und Migration
 Asyl- und Fremdenwesen
Grundversorgung
 Zuwanderung
Staatsbürgerschaft
Sonstige Aufgaben
 Grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten
 Wahlen, Volksbegehren, -befragungen und -abstimmungen, Europäische
Bürgerinitiativen
 Vereins- und Versammlungsrecht
 Passangelegenheiten
 Koordination in Angelegenheiten des staatlichen Krisen- und
Katastrophenschutzmanagements
 Personenstandsangelegenheiten
 Waffen, Munitions- und Sprengmittelwesen
 Zivildienst
 KZ-Gedenkstätten und Kriegsgräberfürsorge
3.2 Organisation – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die innere Organisation der Bundesministerien ist im Abschnitt III des BMG gesetzlich
geregelt und wird in der von der Bundesministerin erlassenen Geschäftseinteilung in
Sektionen und Abteilungen gegliedert. Mehrere Abteilungen können zu einer Gruppe
zusammengefasst werden. Eine Abteilung kann in Referate untergliedert werden. Nach
der derzeit geltenden Geschäftseinteilung des BMI unterstehen der Frau Bundesministerin vier Sektionen – Präsidium (Sektion I), Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit
(Sektion II), Recht (Sektion III) und Service und Kontrolle (Sektion IV). Der überwiegende Teil der operativen Arbeit wird in den nachgeordneten Behörden geleistet. Dies sind
die neun Landespolizeidirektionen (LPDs), das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
(BFA) mit neun Regionaldirektionen und drei Erstaufnahmestellen sowie die Zivildienstserviceagentur.
Mit 1. Mai 2014 waren im BMI insgesamt 31.353 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VBÄ)5
beschäftigt, wovon 27.024 dem Exekutivdienst und der Rest der Sicherheitsverwaltung
zuzuordnen waren. Mehr als die Hälfte dieser Verwaltungsbediensteten steht in exekutivnaher Verwendung (z. B. Polizeijuristinnen und Polizeijuristen, Bedienstete der Strafämter, Bundeskriminalamt) und bilden damit ein wichtiges Anschlussstück in einer wirksamen sicherheitspolizeilichen Aufgabenerfüllung.
5
VBÄ bedeutet ausgabenwirksames Vollbeschäftigungsäquivalent.
INNEN.SICHER.2015
35.000
34.000
Gesamtentwicklung
33.000
32.000
31.000
30.000
29.000
Exekuve
28.000
27.000
26.000
25.000
'00
'01
'02
'03
'04
'05
'06
'07
'08
'09
'10
'11
'12
'13
'14
'15
Abb. 4: VBÄ-Entwicklung
Die Altersstruktur des BMI zeigt, dass per 1. Juli 2014 12,6 % der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter älter als 55 Jahre und nur 15,7 % jünger als 30 Jahre sind. 12 % aller Exekutivbediensteten und 15,3 % aller Verwaltungsbediensteten sind älter als 55 Jahre.
Exekutive
Verwaltung
Männer
>64
0,5%
>61
0,5%
1,1%
>64
0,6%
>55
6,0%
>52 16,4%
>49
>46
13,3%
10,4%
>40
>34
12,8%
>46
5,4%
3,0%
>31
>25
4,6%
1,3%
>22
1,0%
>19
0,9%
200
3,3%
2,2%
10,9%
>43
4,4%
6,8%
9,6%
>40
6,2%
10,6%
4,7%
>31
4,6%
>28
5,1%
400
Abb. 5: Altersstruktur in Verwaltung und Exekutive
4500
11,2%
10,8%
14,1%
5,5%
12,7%
4,2%
>19
200
10,6%
4,0%
>22
1,6%
0
0,5%
13,6%
>25
1,3%
0,1%
0,2%
13,3%
>34
4,4%
2,4%
0,0%
0,4%
9,7%
>37
4,5%
3,3%
>28
400
>49
8,4%
4,9%
>52
13,1%
11,7%
5,5%
>37
>55
11,6%
14,3%
>43
0,4%
7,4%
>58
10,1%
12,4%
Frauen
0,1%
>61
9,4%
>58
Männer
Frauen
3500
2500
1500
12,1%
0,6%
3,3%
500
500
23
24
INNEN.SICHER.2015
Positiv zeigt sich die Entwicklung des Frauenanteils im BMI im Zeitverlauf, insbesondere
in der Exekutive. Waren im Jahr 2006 erst 9,8 % der Beschäftigten („Köpfe“) in der Exekutive weiblich, hält dieser Wert im Jahr 2014 bei 14,7 % (2013: 14,2 %). Durch den traditionell hohen Frauenanteil im Verwaltungsbereich (62,6 %) ergibt sich im Jahr 2014 ein
Gesamtanteil von 22,3 %. Ein wichtiger Indikator für die Rolle, die Frauen im BMI spielen,
ist ihr Anteil in den Führungsebenen. In den Jahren von 2006 bis 2014 stieg der Anteil von
Frauen in der Exekutive im Bereich der Führungsebene von 2 % auf 3,8 %. Im Vergleich
dazu gibt es 2014 im Verwaltungsbereich 22,7 % Frauen in Führungspositionen.
20%
10%
19,7%
9,8%
2,0%
20,1%
10,2%
2,1%
20,3%
10,8%
2,1%
20,6%
11,5%
2,1%
21,0%
12,4%
2,6%
21,4%
13,0%
2,8%
21,6%
13,6%
3,3%
22,0%
14,2%
3,3%
22,3%
14,7%
3,8%
0%
2006
2007
2008
Frauenanteil Exekuve
Abb. 6: Entwicklung Frauenanteil
2009
2010
2011
Frauenanteil Gesamt
2012
2013
Frauen in Führungsebene
2014
INNEN.SICHER.2015
Zufriedene und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis, um die anspruchsvollen Leistungsziele des BMI zu erreichen. Die regelmäßige Messung der Mitarbeiterzufriedenheit wird damit zu einer wichtigen Maßnahme im Personalmanagement.
Trotz der in den letzten Jahren gestiegenen Arbeitsbelastung ergibt sich in Hinsicht auf die
Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Aufgabengebieten, der Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen, der Zusammenarbeit mit den direkten Vorgesetzten und der Arbeitsauslastung bezogen auf ihr Lebensalter ein zufriedenstellendes
Bild:
Durchschnittliche Mitarbeiterzufriedenheit 2013
(auf einer Skala von 0 bis 100)
BMI
Sekt. I
70,5
77,3
GD (o. LPD)
71,9
Sekt. III
71,7
Sekt. IV
70,8
LPD Ges.
70,5
LPD B
LPD K
75,0
73,2
LPD NÖ
69,7
LPD OÖ
69,2
LPD S
LPD St
74,0
69,3
LPD T
71,9
LPD V
71,7
LPD W
Abb. 7: Mitarbeiterzufriedenheit 2013
69,7
25
26
INNEN.SICHER.2015
Bundesministerin für Inneres
Mag.a Johanna MIKL-LEITNER
Kabinett der
Frau Bundesministerin
Sektion II
Generaldirektion für die
öffentliche Sicherheit
Sektion I
Präsidium
Gruppe I/A
Gruppe I/B
Gruppe II/A
Gruppe II/B
Personalangelegenheiten
Internationale
Angelegenheiten
Organisation,
Dienstbetrieb und
Analyse
Fremdenpolizei und
Grenzkontrollwesen
Organisation und
Verwaltungsreform
Kompetenzcenter
Kommunikation
Einsatzangelegenheiten
Einsatz-, Krisenund Katastrophenkoordination
Budget und
Controlling
EU-Angelegenheiten
Flugpolizei
Grundsatz und
Strategie GD
Sicherheitsakademie
(SIAK)
Protokoll und
Veranstaltungsmanagement
Ressourcenund
Wirkungssteuerung
Controlling GD
Büro für
Sicherheitspolitik
Verkehrsdienst
der Bundespolizei
Einsatzkommando
Cobra/Direktion für
Spezialeinheiten (DSE)
Sondereinheit für
Observation (SEO)
Chefärztlicher
Dienst
Bundesamt für
Verfassungsschutz u.
Terrorismusbekämpfung (BVT)
Bundeskriminalamt
(BK)
Landespolizeidirektionen
Landespolizeidirektion
Burgenland
Landespolizeidirektion
Kärnten
Landespolizeidirektion
LPD
Steiermark
Niederösterreich
Landespolizeidirektion
Oberösterreich
Landespolizeidirektion
Salzburg
Landespolizeidirektion
Steiermark
LPD
Wien
Landespolizeidirektion
Tirol
Landespolizeidirektion
Vorarlberg
Landespolizeidirektion
Wien
Zivildienstserviceagentur
Abb. 8: Organigramm BMI
INNEN.SICHER.2015
27
Zentralstelle
Sektion IV
Service und Kontrolle
Sektion III
Recht
Gruppe III/A
Gruppe III/B
Gruppe IV/A
Gruppe IV/B
Legistik
Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen
Technische
Ausrüstung
KIT-Applikationen
und -Services
Sicherheitsverwaltung
Asyl und
Fremdenwesen
Bauangelegenheiten
und
Raummanagement
IKT-Sicherheit
und E-Government
Rechtsangelegenheiten und
Datenschutz
Grundversorgung
und
Bundesbetreuung
Zentrale Dienste
KIT-Infrastruktur
und -Betrieb
Grund- und
menschenrechtliche
Angelegenheiten
Interne Revision
Gedenkstätten u.
Kriegsgräberfürsorge
Wahlangelegenheiten
Vergaberecht und
Beschaffungssteuerung
Bundesamt zur
Korruptionsprävention
und Korruptionsbekämpfung (BAK)
Nachgeordnete Behörden
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Direktion
Erstaufnahmestelle OST
Traiskirchen
Regionaldirektion
Burgenland
Regionaldirektion
Kärnten
Regionaldirektion
Niederösterreich
Erstaufnahmestelle WEST
Thalham
Regionaldirektion
Oberösterreich
Regionaldirektion
Salzburg
Regionaldirektion
Steiermark
Erstaufnahmestelle
Flughafen Schwechat
Regionaldirektion
Tirol
Regionaldirektion
Vorarlberg
Regionaldirektion
Wien
28
INNEN.SICHER.2015
3.3 Budget und Finanzen
Das Budget des BMI betrug 2013 2,5 Milliarden Euro. Das sind 0,8 % des nominellen
Bruttoinlandsproduktes Österreichs oder rund 3 % des allgemeinen Haushaltes des Bundes. Die im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Budgetmittel stellen im Rahmen einer
Gewährleistungsverantwortung einen qualitätsvollen Aufgabenvollzug und ein konsequentes Vorgehen gegen Kriminalität sicher.
Jahr
BMI
Millionen EURO
Anteil BIP
BMJ
Millionen EURO
Anteil BIP
BMLVS
Millionen EURO
Anteil BIP
2002
1.696
0,77%
873
0,40%
1.665
0,76%
2003
1.728
0,77%
909
0,41%
1.761
0,79%
2004
1.831
0,79%
923
0,40%
1.803
0,77%
2005
1.985
0,81%
989
0,40%
1.797
0,73%
2006
1.960
0,84%
999
0,39%
1.733
0,67%
2007
2.144
0,79%
1.086
0,40%
2.188
0,81%
2008
2.235
0,79%
1.117
0,40%
2.171
0,77%
2009
2.306
0,83%
1.163
0,42%
2.101
0,76%
2010
2.300
0,81%
1.175
0,41%
2.131
0,75%
2011
2.295
0,76%
1.202
0,40%
2.158
0,72%
2012
2.404
0,78%
1.276
0,41%
2.205
0,72%
2013
2.524
0,81%
1.311
0,42%
2.273
0,73%
Tab. 1: Budget (Erfolg) von BMI, BMJ und BMLVS und prozentueller Anteil am BIP
Q: Statistik Austria
Im Bundesvoranschlag für 2014 sind 2,530 Milliarden Euro für das BMI eingeplant. Im
Vergleich zu 2002 stehen dem BMI rund 834 Millionen Euro (Auszahlungen 2002: 1,696
Milliarden Euro) mehr zur Verfügung. Das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018
sieht zudem ein auf 2,681 Milliarden Euro im Jahr 2018 steigendes Budget vor. Diese Budgetmittel ermöglichen einen wirkungsvollen Aufgabenvollzug des BMI (gesamter
Exekutivdienst samt Dienststellen, Flüchtlingsbetreuung und Asylwesen, Zivildienst, gesamter IT-Aufwand im BMI, Wahlen, udgl. mehr).
Bundesvoranschlag
in Mrd. EURO
2014
Personalauszahlungen
1,912
Sonstige Auszahlungen
0,618
Gesamtauszahlungen
2,530
Bundesfinanzrahmengesetz i. d. g. F.
2015
2016
2017
2018
Die Aufteilung der jeweiligen Jahresbudgets
erfolgt durch die einzelnen
Bundesfinanzgesetze (BFG)
2,447
2,554
2,618
2,681
Tab. 2: BMI-Auszahlungsplanung (Finanzierungshaushalt)
Mit den im BFG 2014 veranschlagten Mitteln kann sich das BMI den Herausforderungen
im sicherheitspolitischen Bereich weiterhin auf höchster Ebene stellen und die sicherheitspolizeiliche Nahversorgung aufrechterhalten. Die Budgetzuwächse im Innenressort
zeigen, dass die innere Sicherheit auch in Zeiten einer notwendigen Konsolidierung des
Bundeshaushalts nach wie vor Vorrang hat.
INNEN.SICHER.2015
Besonderes Augenmerk kann der Bekämpfung neuer Kriminalitätsfelder gewidmet werden, wobei vor allem die Einbruchs-, Cyber- und Drogenkriminalität im Fokus stehen.
Wichtige Arbeitsbereiche sind in den kommenden Jahren die Vorbeugung und Bekämpfung des Terrorismus und Extremismus, der organisierten Kriminalität, der Korruption
und der illegalen Migration.
Angesichts der allgemein angespannten Haushaltslage ist das BMI gefordert, mit den
zur Verfügung stehenden Ressourcen verantwortungsvoll und effizient umzugehen. Bei
steigenden Aufgaben ist es notwendig, durch entsprechende Verwaltungsreformen mögliche Effizienzpotenziale zu heben.
3.4Leistungsspiegel
Die Leistungsfähigkeit von gewinnorientierten Unternehmen lässt sich über Erfolgsindikatoren wie Gewinn oder Cashflow eindeutig messen. Im Gegensatz dazu zeigt sich die
Leistungsfähigkeit des BMI in den erzielten, meist nicht-monetären Wirkungen. Die nachstehend dargestellten Leistungen bzw. die damit erzielten Wirkungen sind in Relation zur
Entwicklung des Umfeldes (z. B. Migrationsströme) zu bewerten.
3.4.1Sicherheit
Die öffentliche Sicherheit in Österreich ist die Grundlage für Freiheit, Wohlstand und sozialen Frieden. Sie umfasst insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit den Schutz
der Gesellschaft und des Staates vor Kriminalität, Terrorismus und vergleichbaren Bedrohungen.
Die Sicherheitsorganisation des BMI
Das Bundesministerium für Inneres ist gemäß Bundesverfassung oberste Sicherheitsbehörde. Die operative Sicherheitsarbeit findet in folgenden Organisationen statt:
Bundeskriminalamt: Das Bundeskriminalamt (BK) wurde zur bundesweiten Bekämpfung
gerichtlich strafbarer Handlungen im Jahr 2002 eingerichtet. Es ist eine Organisationseinheit der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit und dient auch zur Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit.
Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung: Das Bundesamt für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist Teil des BMI und besorgt Aufgaben der Sicherheitspolizei und der Strafrechtspflege, die die Sicherheit des Staates,
der Gesellschaft, des demokratischen Systems und der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik sowie des Schutzes kritischer Infrastrukturen betreffen.
EKO Cobra/DSE: Im Juni 2013 wurde das EKO Cobra zum Einsatzkommando Cobra/
Direktion für Spezialeinheiten ausgebaut. Durch diese Bündelung von Kompetenzen und
Beseitigung von Doppelgleisigkeiten steht nunmehr den Sicherheitsbehörden eine Ansprech- und Servicestelle in den Bereichen des Zugriffs, der Observation, des Entschär-
29
30
INNEN.SICHER.2015
fungsdienstes sowie des Personenschutzes und der Flugbegleitungen (sogenannte „AirMarshalls“) zur Verfügung. Das Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten
ist im Rahmen grenzüberschreitender, internationaler Kooperationen tätig und analysiert
weiters alle Schusswaffengebräuche der Polizistinnen und Polizisten.
Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung: Das Bundesamt zur
Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) besteht seit 1. Jänner 2010. Seine Aufgaben sind die bundesweite Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption, die enge Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
(WKStA) sowie die Wahrnehmung zentraler Funktionen in der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit ausländischen und internationalen Einrichtungen, die in der
Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung tätig sind.
Landespolizeidirektionen: Die Landespolizeidirektionen besorgen gemeinsam mit den Bezirksverwaltungsbehörden die Sicherheitsverwaltung in den Bundesländern. Die Grundzüge dieser Architektur der Sicherheitsbehörden wurden im Jahr 2012 im Rahmen der größten Verwaltungsreform in der Zweiten Republik geschaffen. Aus 31 Sicherheitsbehörden
und Landespolizeikommanden entstanden neun Landespolizeidirektionen. Durch laufende
Anpassungen der Aufbau- und Ablauforganisation ist es dem BMI möglich, neue Herausforderungen, sachgerecht, effektiv und ressourcensparend zu bewältigen. Die Anzahl der
Einwohner pro Polizist stellt eine wichtige Kennzahl im Controlling dar.
369
261
416
426
366
367
343
233
500
400
300
200
299
100
0
Abb. 9: Einwohner pro Polizist in Österreich
In der Ressourcensteuerung wird diese Input-Größe Output-orientierten Kennzahlen gegenüber gestellt und damit die erbrachten Leistungen zu den eingesetzten Ressourcen
in Beziehung gesetzt. Wichtige Output-orientierte Kennzahlen sind die durchgeführten
Kontrollen, Streifen und kriminalpolizeilichen Beratungen sowie die subjektive Sicherheit
der Bevölkerung in den jeweiligen Bundesländern.
INNEN.SICHER.2015
Sicherheitsdienststellen: Das BMI verfügt über ein flächendeckendes Netz von Dienststellen in ganz Österreich. Zum Stichtag 1. Juli 2014 verrichteten insgesamt 20.554
Exekutivbedienstete ihren Dienst in 946 Polizeidienststellen (Polizeiinspektionen, Autobahnpolizeiinspektionen, Grenzpolizeiinspektionen, Polizeiinspektionen für Ausgleichsmaßnahmen, Verkehrsinspektionen, Polizeianhaltezentren, Polizeidiensthundeinspektionen sowie Abteilung Sondereinheiten in Wien).
216
102
146
39
81
62
148
61
91
Abb. 10: Polizeidienststellen in Österreich
Gesamtkriminalität – statistische Entwicklung
Die Gesamtkriminalität ist seit 2007 im Trend rückläufig. Im Jahr 2007 wurden in Österreich 594.240 strafbare Handlungen (Verbrechen und Vergehen) angezeigt – 2013 waren
es 546.396 Delikte.
Abb. 11: Gesamtkriminalität in Österreich (Dichtekarte)
31
INNEN.SICHER.2015
Dies entspricht im Schnitt rund 6.484 Straftaten pro 100.000 Einwohner. Die Schwerpunkte der Gesamtkriminalität liegen dabei in den Landeshauptstädten, allen voran
Wien, sowie an den Hauptverkehrsrouten und in dichten Industrie- und Gewerbezonen
wie etwa in Niederösterreich südlich von Wien.
Die Aufklärungsquote hielt sich dabei österreichweit konstant bei 43,1 %. Im Jahr 2013
wurden beispielsweise 16.548 (2012: 15.454) Einbruchsdiebstähle in Wohnungen und
Einfamilienhäuser, 5.141 (2012: 4.445) Diebstähle von Kraftfahrzeugen und 10.845
(2012: 12.108) Einbruchsdiebstähle in Kraftfahrzeuge angezeigt.
Im Jahr 2013 ergingen von österreichischen Gerichten 34.424 rechtskräftige Verurteilungen, davon betrafen 18.615 Vermögensdelikte. Bei Verurteilungen von 13.835 Personen
waren diese Delikte strafsatzbestimmend. Im Berichtsjahr kam es zu 9.853 Verurteilungen wegen Delikten gegen Leib und Leben, wobei bei 7.049 Personen diese Verurteilungen strafsatzbestimmend waren.
591.597
2009
2010
2011
546.396
2008
548.027
2007
572.695
594.240
589.495
2006
540.007
2005
535.745
2004
605.272
Ein Vergleich der letzten fünf Jahre zeigt einen Rückgang der Anzeigen von gerichtlich
strafbaren Handlungen gegen fremdes Vermögen, die Sittlichkeit als auch gegen Leib
und Leben.
643.648
32
2012
2013
Abb. 12: Gesamtkriminalität in Österreich – angezeigte Fälle
Subjektive Sicherheit
Während die Messung der objektiven Sicherheit über die in der Kriminalstatistik ausgewiesene Anzahl von Anzeigen einfach ist, stellt die Erfassung des subjektiven Sicherheitsgefühls von Bürgerinnen und Bürgern eine Herausforderung dar, die nur mit wissenschaftlichen Methoden bewältigt werden kann. Im Innenressort gibt es aktuell zwei
Projekte, die sich dieser Problemstellung widmen, aber unterschiedliche Anforderungs-
INNEN.SICHER.2015
profile bzw. Zielsetzungen zum Inhalt haben. Im Rahmen von INNEN.SICHER. erhebt
dazu ein Marktforschungsinstitut, welche Faktoren das subjektive Sicherheitsgefühl beeinflussen, um konkrete Maßnahmen zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls
der Bürgerinnen und Bürger in Österreich davon ableiten zu können.
Verkehrssicherheit – Verkehrsüberwachung
Dem Bundesministerium für Inneres kommt auf Grund der Kompetenzlage die Ausstattung der Organe der Bundespolizei, deren Ausbildung und die Bereitstellung von
Verkehrsüberwachungsgeräten zu. Die Anordnungsbefugnis konkreter Überwachungsmaßnahmen obliegt den Verkehrsbehörden, z. B. den Bundesländern. Durch die vom
Bundesministerium für Inneres in den letzten zehn Jahren gesetzten Initiativen wurde die
Verkehrsüberwachungstechnik modernisiert und die Strukturen optimiert.
Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 setzt sich das
Ziel, verkehrssicherheitsgefährdende Faktoren durch spezielle Verkehrsüberwachungsmodelle zu reduzieren.
4.865.842
2010
4.930.164
2009
4.808.288
2008
4.161.855
2007
4.138.826
3.838.358
2005
3.815.406
2004
2012
2013
2.724.675
2.168.160
2003
2.445.668
2.074.925
Geschwindigkeitsüberwachung
Der österreichischen Polizei stehen derzeit 213 Radargeräte in mobiler und stationärer
Ausführung, 1.217 Handlasergeschwindigkeitsmessgeräte, 7 Section-Control-Anlagen,
103 Videonachfahreinrichtungen mit geeichtem Tachometer in Zivilstreifen (Autos und
Motorräder) und 11 Abstands- und Geschwindigkeitsmesssysteme (VKS) für den mobilen Einsatz zur Verfügung. Mit der Umrüstung von analoger auf digitale Fototechnik bei
der automatisierten bildgebenden Verkehrsüberwachung (Radargeräte) konnten Quantität und Qualität der von der Bundespolizei an die Behörden erstatteten Anzeigen wesentlich gesteigert werden.
2006
Abb. 13: Festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen
2011
33
34
INNEN.SICHER.2015
Schwerverkehrskontrollen
Im Bereich der Schwerverkehrsüberwachung erforderte die Umsetzung der Lenk- und
Ruhezeitkontrollrichtlinie 2006/22/EG eine flächendeckende Bereitstellung von Kontrollausrüstung. Um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, wurde entsprechende Kontrollausrüstung (Hard- und Software) angekauft und den Landesverkehrsabteilungen, Autobahnpolizeiinspektionen, Verkehrsinspektionen und Bezirkspolizeikommanden zugewiesen.
Derzeit stehen den Organen der österreichischen Bundespolizei 280 Auswerteeinheiten
zur Verfügung. Die bisherige statistische Erfassung im Bereich der Schwerverkehrskontrollen (Gefahrgut-, Lenk- und Ruhezeit-, Abfalltransport- und Tiertransportkontrolle) wurde von Tabellenerfassungen auf elektronische Erfassung umgestellt und außerdem eine
elektronische Informationsplattform mit einer Übersicht aller relevanten Schwerverkehrsvorschriften geschaffen.
Verkehrsunfallentwicklung
Während in einem zehnjährigen Vergleichszeitraum die Anzahl der Verkehrstoten halbiert
wurden (2004: 878 Verkehrstote – 2013: 455 Verkehrstote), reduzierte sich die Anzahl der
Verkehrsunfälle mit Personenschaden und die Anzahl der Verletzten zwischen 10 und 15
% (2004: 55.857 Verletzte – 2013: 48.044 Verletzte; 2004: 42.657 Verkehrsunfälle mit
Personenschaden – 2013: 38.502 Verkehrsunfälle mit Personenschaden).
55.857
53.234
51.930
53.211
50.521
50.895
49.158
45.858
42.657
40.896
39.884
41.096
39.173
40.831
37.925
48.044
Verletzte
Personen
38.502
Anzahl
Unfälle
455
Getötete
Personen
45.025
35.348
35.129
552
523
531
2011
2012
878
768
2004
2005
730
2006
691
2007
679
2008
633
2009
2010
2013
Abb. 14: Verkehrsunfälle mit Personenschaden
3.4.2 Asyl, Migration und Staatsbürgerschaft
Das BMI sorgt in den Bereichen Asyl, Migration und Staatsbürgerschaft für ein rechtsstaatliches und geordnetes Management. Dazu sind insbesondere die Asylverfahren effizient und
sachgerecht zu führen, die legale Migration effektiv zu steuern und illegale Migration hintanzuhalten. Obwohl in diesen verschiedenen Bereichen des Fremdenrechts unterschiedliche Akteure handeln, besteht eine untrennbare, enge Verknüpfung und wechselseitige Verwobenheit
INNEN.SICHER.2015
dieser Bereiche. Rechtliche und faktische Entwicklungen in einem Bereich strahlen oftmals
mittelbar oder unmittelbar in andere Bereiche der Migration aus. Somit ist eine gesamthafte
Steuerung migrationsverwandter Bereiche sinnvoll und auch notwendig.
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Mit dem Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz (FNG) wurden 2012 die rechtlichen
Grundlagen für das BFA geschaffen, das am 1. Jänner 2014 seine Arbeit aufgenommen
hat. Die wesentlichen Aufgaben des neuen Bundesamtes sind die Durchführung von
erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren – mit Ausnahme der Strafverfahren und Visa-Angelegenheiten – sowie die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen.
Seit 1980 haben etwa 538.900 Personen einen Asylantrag in Österreich gestellt. Allein
von 2000 bis 2013 wurden 281.495 Asylanträge gestellt, davon 39.3546 im Jahr 2002.
17.503
4.133
17.413
3.680
14.416
3.572
2.977
11.012
15.821
3.247
12.841
3.753
5.197
13.349
4.063
11.921
22.461
4.528
5.136
2.084
1.073
1.152
1.002
500
3.393
6.719
639
716
6.991
13.805
18.284
20.129
24.634
30.127
32.359
39.354
In der folgenden Darstellung zur Entscheidungspraxis sind bei den positiven Entscheidungen nur Asylgewährungen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, jedoch keine
subsidiär Schutzberechtigten, miterfasst.
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Asylanträge
Asyl rechtskräig posiv
Abb. 15: Asylanträge, gesamt und rechtskräftig positiv
In dieser Zahl nicht enthalten sind jene 16.145 Anträge, die Ende 2001 an der österreichischen
Vertretung in Islamabad eingebracht wurden.
6
35
36
INNEN.SICHER.2015
Die Spitze des Jahres 2002 ist die Folge der damaligen politischen Situation in Pakistan,
der Russischen Föderation und auf dem Westbalkan. Nach 2002 kam es zu einem Rückgang der Asylzahlen. 2014 ist wieder ein steigender Trend zu beobachten.
Im Jahr 2013 kamen die Asylwerberinnen und Asylwerber aus 110 verschiedenen Ländern,
wobei etwa 16,2 % aller Antragstellerinnen und Antragsteller aus der Russischen Föderation
(2.841) und 14,8 % aus Afghanistan (2.598 Personen) stammten. Staatsangehörige der Top
10 Herkunftsländer stellten 72,1 % (12.612) der insgesamt 17.503 gestellten Asylanträge im
Jahr 2013.
2.841
2.589
1.991
1.037
949
935
691
Russische Afghanistan
Föderaon
Syrien
Pakistan
Algerien
Kosovo
Nigeria
Abb. 16: Asylanträge – die antragsstärksten Herkunftsländer 2013
595
Iran
516
468
Marokko
Irak
INNEN.SICHER.2015
Österreich war bei den Asylanträgen im Pro-Kopf-Vergleich in den Jahren 2001 bis 2005 jeweils unter den drei meistbelasteten EU-Mitgliedsstaaten und lag 2001 und 2002 sogar an
erster Stelle. 2013 lag Österreich EU-weit an dritter Stelle.
Asylanträge
(absolut)
Pro 1.000 Einwohner
Schweden
5,7 (54.365)
Malta
5,3
Österreich
2,1
Luxemburg
2,0
(2.245)
(17.520)
(1.070)
Ungarn
1,9
(18.900)
Belgien
1,9
(21.230)
Deutschland
1,5
Zypern
1,4
Dänemark
NIederlande
1,3
1,0
(126.995)
(1.255)
(7.230)
(17.160)
Abb. 17: Asylanträge 2013 im EU-Vergleich
Q: EUROSTAT, Asylum in the EU 2013
Grundversorgung und Bundesbetreuung
Bis 2004 wurden Asylwerberinnen und Asylwerber vom Bund betreut (Bundesbetreuung). Mit der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern wird die Versorgung von Asylwerberinnen und Asylwerbern sowie sonstigen hilfs- und schutzbedürftigen Fremden sichergestellt. Im Rahmen der Grundversorgung werden im Sinne der
Aufnahmerichtlinie (RL 2003/9/EG und deren Neufassung 2013/33/EU) alle elementaren Bedürfnisse der Empfängerinnen und Empfänger wie z. B. Unterkunft, Verpflegung,
medizinische Versorgung und Bekleidung gewährleistet. Ihr Inkrafttreten im Mai 2004
bedeutete eine Erweiterung der Zielgruppe und somit einen Anstieg an Grundversorgten.
Der kontinuierliche Rückgang der Anzahl der grundversorgten Personen von 2006 bis
2011 ist auf die Auswirkungen des Fremdenrechtspakets 2005, die Schaffung des Asylgerichtshofes 2008 und die Fremdenrechtsänderungsgesetze 2009 und 2011 zurückzuführen. Dadurch wurde der Dublin-Vollzug wirksamer gestaltet, Mitwirkungspflichten der
Asylwerber festgelegt und andere zahlreiche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und
zur Bekämpfung des Missbrauchs im Bereich des Fremdenrechts wurden normiert.
Zudem werden durch eine Anfang 2007 geschaffene Kontrollgruppe Personen in Grundversorgung zielgerichtet auf ihre Hilfsbedürftigkeit überprüft, um Asyl- und Grundversorgungsmissbrauch zu vermeiden. Diese Maßnahme wird durch die seit 1. Juli 2010 ein-
37
INNEN.SICHER.2015
gerichtete Sonderkommission Grundversorgungs-Controlling verstärkt. Die Maßnahmen
führten, trotz zwischenzeitlich wieder gestiegener Asylantragszahlen, zu einem Rückgang von über 29.000 Grundversorgten zu Beginn 2006 auf rund 17.500 mit Anfang Juni
2011. Durch die internationalen Krisenherde (z. B. Syrien) stiegen die Asylanträge seit
2011 kontinuierlich und es erhöhte sich damit auch der Stand der Grundversorgten auf
rund 25.500 bis August 2014.
in Tausend
32
30
28
26
24
22
20
18
16
14
12
10
Bundesbetreuung (ab 1998)
8
Grundversorgung (ab 01.05.2004)
6
4
2
Jul 14
Jul 13
Jan 14
Jul 12
Jan 13
Jul 11
Jan 12
Jul 10
Jan 11
Jul 09
Jan 10
Jul 08
Jan 09
Jul 07
Jan 08
Jul 06
Jan 07
Jul 05
Jan 06
Jul 04
Jan 05
Jul 03
Jan 04
Jul 02
Jan 03
Jul 01
Jan 02
Jul 00
Jan 01
Jul 99
Jan 00
Jul 98
Jan 99
Jan 98
38
Abb. 18: Anzahl der Personen in Bundesbetreuung und Grundversorgung
Zuwanderung
Das BMI nimmt eine zentrale Rolle im Bereich der Zuwanderung ein. Aufgrund der zunehmenden Mobilität und der Attraktivität Österreichs als Wirtschafts-, Bildungs- und
Sozialstandort sowie als ein Staat mit hoher Lebensqualität, ist unser Land Ziel zahlreicher zuwanderungswilliger Menschen. Alleine dieses Faktum zeigt die Notwendigkeit
einer Steuerung der Zuwanderung nach gewissen Kriterien und einer Ausrichtung auf die
Bedürfnisse Österreichs und seiner Bürgerinnen und Bürger.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011, insbesondere mit dem neuen Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot-Karte“, ein System kriteriengeleiteter und qualifizierter Zuwanderung geschaffen, das auf klar festgelegten und transparenten Kriterien basiert und ohne Quotenregelung erfolgt.
Auch in Zukunft ist eine positive Wanderungsbilanz für Österreich zu erwarten. Daraus ergibt sich die große Bedeutung einer engagierten und bedarfsorientierten Migrationspolitik
für Österreich. Neben der Weiterentwicklung der „Rot-Weiß-Rot-Karte“ muss dabei auch
auf andere wichtige Formen der legalen Zuwanderung, wie z. B. der Familienzusammenführung und der Ausbildungszwecke (Studium) Bedacht genommen werden.
INNEN.SICHER.2015
Anfang 2014 lebten insgesamt 1.066.114 Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in Österreich. Insgesamt lebten 518.670 Angehörige anderer EUStaaten in Österreich. Dies entspricht einem Anteil von 49 % aller ausländischen Staatsangehörigen. Hiervon stellten Deutsche mit 164.820 Personen die zahlenmäßig stärkste
Nationalität dar. Aus den Beitrittsländern des Jahres 2004 (Estland, Lettland, Litauen,
Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern) leben 150.337 Personen, aus den Beitrittsländern des Jahres 2007 (Bulgarien und Rumänien) 75.644 Personen und aus Kroatien, das seit dem 1. Juli 2013 EU Mitglied ist, leben 61.959 Personen
in Österreich. Unter den Angehörigen aus Nicht-EU-Staaten stammten 273.258 Personen aus den verbleibenden Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens, die keine
EU-Staaten sind.7 Weitere 114.740 Personen stammten aus der Türkei.
Deutschland
164.820
Türkei
114.740
Serbien
112.477
Bosnien u. Herzegowina
90.963
Kroaen
61.959
Rumänien
59.702
Polen
50.271
Ungarn
46.264
Russische Föderaon
28.769
Slowakei
28.612
Italien
20.195
Mazedonien
20.135
Kosovo
Bulgarien
Afghanistan
Slowenien
19.872
15.942
14.016
11.289
Tschechische Republik
10.908
China
10.765
Großbrit. u. Nordirland
Iran
9.293
7.980
Abb. 19: Ausländische Staatsangehörige – Top-20-Nationalitäten am 1. Jänner 2014
Gesamtstrategie Migration und „Migrationsrat für Österreich“
Zur Bewältigung der Herausforderungen der Migration, ist ein gesamtstaatlicher, strategisch-politischer Ansatz für den Gesamtbereich Migration zu etablieren. Folgerichtig bildet
die Erarbeitung einer langfristigen und modernen Migrationsstrategie einen zentralen Arbeitsschwerpunkt im Innenressort und ist auch im aktuellen Arbeitsprogramm der Bundesregierung vorgesehen. Zur Umsetzung dieses Ansatzes wurde der Migrationsrat für Österreich als
unabhängiges und weisungsfreies Gremium zur Beratung der Bundesministerin für Inneres
bei der Entwicklung der Migrationsstrategie eingerichtet. In zehn Arbeitsfeldern, unter anderem zu Wirtschaft und Finanzen, zu Arbeit, Pensionen und Soziales, bis hin zu Diversität und
zur Frage, welche Auswirkungen Migration auf die Herkunftsländer hat, werden Expertinnen
und Experten das sensible Thema Migration vom Gesichtspunkt des jeweiligen Arbeitsfeldes
7
Dies sind Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien.
39
40
INNEN.SICHER.2015
aus beleuchten, um zu erkennen, welche Chancen Migration unserem Land langfristig bietet,
aber auch welche Risiken durch weitere Migration im Kontext mit dem jeweiligen Arbeitsfeld
bestehen.
Als unabhängiges und weisungsfreies Gremium wird sich der „Migrationsrat für Österreich“ dem Thema Migration aufgrund der Fakten und Zukunftsfragen widmen und aus
den Blickwinkeln der einzelnen Arbeitsfelder einen wichtigen Input für eine künftige moderne Migrationspolitik in Österreich erarbeiten. Die Befunde der einzelnen Arbeitsgruppen werden in eine moderne Migrationsstrategie für Österreich einfließen, die ein klares
Ziel hat: Österreich soll ein sicherer und stabiler Staat bleiben, in dem man in Wohlstand
leben kann. Ergebnisse werden in eineinhalb bis zwei Jahren vorliegen.
Aufenthaltstitel
Ende des Jahres 2013 waren insgesamt 444.275 aufrechte Aufenthaltstitel8 im Fremden-Informations-System (FIS) gespeichert. Die Anzahl unterliegt im langjährigen Vergleich nur relativ geringen Schwankungen.
2009
2011
2010
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
Daueraufenthalt EG
163.446
37,0%
185.450
40,0%
ehem. Niederlassungsnachweis
115.333
26,0%
106.150
Niederlassungsbewilligung
77.485
17,0%
Familienangehörige
41.593
Aufenthaltsbewilligung
2012
2013
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
195.546
41,4%
199.973
40,7%
196.059
44,1%
23,0%
97.993
20,7%
95.257
19,4%
48.279
10,9%
75.110
16,0%
49.817
10,6%
19.646
4,0%
16.416
3,7%
9,0%
38.674
8,0%
36.933
7,8%
36.895
7,5%
36.773
8,3%
19.652
5,0%
20.598
5,0%
22.084
4,7%
23.949
4,9%
24.608
5,5%
Daueraufenthalt - Familienangehöriger
14.718
3,0%
22.083
5,0%
27.589
5,8%
31.187
6,4%
33.858
7,6%
Familienangehörige - Österreicher
14.329
3,0%
12.918
3,0%
11.843
23,5%
10.851
2,2%
8.560
1,9%
29.970
Rot-Weiß-Rot-Karte plus
Rot-Weiß-Rot-Karte
Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte plus,
Rot-Weiß-Rot-Karte und Blaue Karte EU
mit 1. Juli 2011
Blaue Karte EU
Gesamt
446.556
460.983
6,3%
71.481
14,6%
77.916
17,5%
600
0,1%
1.500
0,3%
1.592
0,4%
37
0,0%
163
0,0%
214
0,1%
472.412
490.902
444.275
Tab. 3: Details zu aufrechten Aufenthaltstiteln
Staatsbürgerschaft
Die Staatsbürgerschaft ist eines der höchsten Rechtsgüter, die die Republik zu vergeben
hat. Obwohl der Vollzug des Staatsbürgerschaftsrechts gemäß Artikel 11 B-VG in die
Kompetenz der Länder fällt, kommt dem BMI auch in diesem Rechtsbereich eine zentrale
rechtlich-strategische Stellung zu. Diese zeigt sich insbesondere in der Erarbeitung von
Änderungsvorschlägen im Staatsbürgerschaftsrecht in enger Abstimmung mit Vertretern
der Länder. Auf die sachgerechte Ausrichtung des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts im Rahmen des Gesamtgefüges der fremden-, insbesondere zuwanderungsrechtlichen Normen und auf die Einhaltung sämtlicher verfassungs- und völkerrechtlicher
8
Aufenthaltstitel sind Aufenthaltsberechtigungen für Drittstaatsangehörige für einen Aufenthalt von
mehr als sechs Monaten. Aufrecht bedeutet, dass die Aufenthaltstitel zum Stichtag (hier Ende 2013)
gültig sind.
INNEN.SICHER.2015
Vorgaben ist dabei besonderes Augenmerk zu legen. Das BMI übt überdies eine koordinierende Funktion in Angelegenheiten des Staatsbürgerschaftsrechts, vor allem mit den
Ländern, dem BMEIA, anderen betroffenen Ressorts sowie sonstigen nationalen und
internationalen Institutionen aus.
Im Jahr 2013 wurden 7.418 Personen in Österreich eingebürgert, um 311 Personen (4,4
%) mehr als 2012.
14.041
10.268
7.990
2007
2008
2009
6.190
6.754
7.107
7.418
2010
2011
2012
2013
Abb. 20: Einbürgerungen in Österreich
Q: Statistik Austria (in diesen Zahlen sind die Auslandsfälle nicht erfasst. Dies erklärt die
unterschiedlichen Gesamtzahlen in den Abbildungen 20 und 21.
Die meisten Einbürgerungen gab es in Wien (32,7 % der gesamten Einbürgerungen), gefolgt von Oberösterreich und Niederösterreich. Die geringste Anzahl von Einbürgerungen
im Jahr 2013 erfolgte im Burgenland.
1.171
15,8 %
1.278
17,2 %
413
5,6 %
584
7,8 %
2.423
32,7 %
139
1,9 %
555
7,5 %
463
6,2 %
328
4,4 %
Abb. 21: Einbürgerungen 2013 pro Bundesland und prozentueller Anteil an der Gesamtzahl aller
Einbürgerungen (0,9 % wurden bei österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland eingebracht)
Q: Statistik Austria
41
42
INNEN.SICHER.2015
Integration
Mit der letzten Novelle des BMG wanderte die Zuständigkeit für Integration vom Innenressort in das BMEIA. Trotzdem bleibt Integration im Hinblick auf die Auswirkungen nicht
gelingender Integration auf den sozialen Frieden und die Sicherheit in Österreich ein
wichtiges Thema für das BMI.
Illegale Migration nach Österreich
Illegale Migration ist als „klassisches Dunkelfeld“ nicht vollständig messbar. Daher muss
die Entwicklung von einschlägigen Indikatoren wie Aufgriffe, geführte Asyl- und fremdenpolizeiliche Verfahren, durch Bescheid erlassene Zwangsmaßnahmen sowie Außerlandesbringungen beobachtet werden. Betrachtet man die Entwicklung dieser Indikatoren
im Zeitraum 2004 bis 2012 anhand der wesentlichsten Kennzahlen, zeigt sich auch, dass
externe Effekte wie die EU-Erweiterungen auf Grund der Zielgruppenverschiebung wesentliche Auswirkungen haben: Der Rückgang der Aufgriffe, insbesondere in der Zeitperiode 2006 bis 2007, erklärt sich neben einer stetig sich verbessernden Grenzsicherung
in den Ländern rund um Österreich vor allem aus dem geänderten Status von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern aus Rumänien und Bulgarien, auf die als EU-Bürger fremdenrechtliche Maßnahmen nur mehr bedingt anwendbar sind.
38.642
39.740
39.814
27.468
24.634
Aufgriffe
24.375
22.461
21.231
18.571
15.085
13.349
11.509
10.922
9.483
8.204
9.062
9.404
7.748
1.158
1.406
15.511
11.939
2004
2005
11.921
7.606
2.189
2.164
10.008
7.444
2006
2007
15.367
15.821
17.503
Asylanträge
14.416
12.841
10.430
11.012
10.315
9.510
9.610
9.150
7.795
17.413
16.383
9.663
7.941
7.759
7.320
Außerlandesbringungen
6.710
7.196
Zwangsmaßnahmen
4.089
4.514
6.687
7.114
7.316
4.967
3.210
4.219
4.437 Verfahren
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2.737
3.382
Abb. 22: Aufgriffe/Maßnahmen/Verfahren/Freiwillige Rückkehr
3.518 Freiwillige Rückkehr
INNEN.SICHER.2015
Eine wichtige Maßnahme bei der Gesamtsteuerung der Migration ist die Dublin-Zusammenarbeit. Hier ergibt sich seit 2007 folgende Entwicklung:
89,9%
81,6%
83,8%
88,8%
80,0%
84,8%
5.535
87,7%
Zusmmungsquote
5.271
Konsultaonen
4.369
3.657
3.247
3.241
2.798
1.380
1.577
1.504
904
862
2007
628
742
845
2008
2009
2010
1.181
960
1.030
607
709
765
2011
2012
2013
Rückstellungen
Übernahmen
Abb. 23: Dublin-Zusammenarbeit
3.4.3 Weitere ausgewählte Aufgaben des BMI
Neben den Kernbereichen hat das BMI eine Fülle weiterer Aufgaben zu erledigen. Gerade die Vielfalt dieser Aufgaben und die Knappheit der Ressourcen zeigt, wie wichtig eine
Gesamtstrategie für das BMI ist.
Grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten
Um den wachsenden Herausforderungen in Menschenrechtsfragen gerecht zu werden, wurde im Juni 2013 die Abteilung für grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten geschaffen. Neben der Pflicht der Achtung der Menschenrechte hat sich in den letzten Jahrzehnten
in der internationalen Menschenrechtsentwicklung die weitere wesentliche Funktion der Menschenrechte herausgebildet: die Verpflichtung zur Gewährleistung der Menschenrechte. Das
heißt, der Staat muss konkrete gesetzliche, administrative und sonstige Maßnahmen unternehmen, um die Menschenrechte zu gewährleisten. Die Grund- und Menschenrechte bilden
das Fundament der Strategie INNEN.SICHER. und als Querschnittsmaterie werden sie in
jedem Handeln im BMI verwirklicht. Gerade zur Stärkung des Fundaments bedarf es eines
besonderen Fokus und einer Bündelung sowie Verdichtung der Kompetenz in diesem grundlegenden Bereich. Die Abteilung ist eine Kompetenz-, Koordinierungs- und Servicestelle in
allen Fragen der Menschenrechte nach innen und nach außen.
43
44
INNEN.SICHER.2015
Das Bundesministerium für Inneres hat langjährige, praxisorientierte Erfahrung im gestaltenden Umgang mit Menschenrechtsfragen unter aktiver – zum Teil institutionalisierter – Einbindung der Zivilgesellschaft. Aufbauend auf diese Erfahrungen wird diese
Vernetzung ausgebaut und gefördert, um die Freiheit und Sicherheit aller in Österreich
Lebenden zu stärken. Die Vielfalt der Gesellschaft und die Möglichkeit in dieser zu leben,
hat in Sicherheitsfragen einen großen Einfluss. Daher ist die Einbindung der Zivilgesellschaft in ihrer Diversität und all ihren Facetten zur Stärkung der Bürgernähe, Förderung
des Vertrauens und Schaffung des notwendigen Schutzes wichtig und dem Bundesministerium für Inneres ein großes Anliegen.
Wahlen, Volksbegehren, -befragungen und -abstimmungen, Europäische Bürgerinitiativen und Instrumente direkter Demokratie
Das Bundesministerium für Inneres führt die Geschäfte der Bundeswahlbehörde. Die
Bundesministerin für Inneres ist in ihrer Eigenschaft als Bundeswahlleiterin für die Ermittlung und Feststellung aller bundesweiten Ergebnisse von Wahlen verantwortlich.
Das Bundesministerium für Inneres ist für die Vorbereitung und Durchführung der Bundespräsidentenwahlen, der Nationalratswahlen und der Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments zuständig.
Auf nationaler Ebene ist das Bundesministerium für Inneres für die Organisation und
Durchführung von Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen verantwortlich. Für das neue Instrument direkter Demokratie in der Europäischen Union, die
Europäische Bürgerinitiative (EBI), ist das Bundesministerium für Inneres für die innerstaatliche Administration (Zertifizierung von Online-Sammelsystemen sowie Verifizierung von Unterstützungsbekundungen) zuständig.
Zentrale Wählerevidenz und Zentrale Europa-Wählerevidenz
Im Bundesministerium für Inneres wird aufgrund der von den Gemeinden übermittelten
Daten der Wählerevidenzen eine „Zentrale Wählerevidenz“ zur Weitergabe an die im
Parlament vertretenen Parteien geführt. Die im Bundesministerium für Inneres geführte
„Zentrale Europa-Wählerevidenz“ dient zum Abgleich mit und zur Weitergabe an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei Europawahlen.
Vereins- und Versammlungsrecht
Die österreichische Verfassung garantiert allen Menschen die Freiheit, sich mit anderen
zusammenzuschließen, einen Verein zu gründen und einem Verein angehören zu dürfen.
In Freizeit, Sport und Beruf, im sozialen Bereich und im Bildungswesen, in Wissenschaft,
Religion, Kultur, Wirtschaft und Politik begegnen wir einer Vielzahl und Vielfalt an Vereinen. Mit Ende 2013 gab es österreichweit 120.168 eingetragene Vereine.
Das BMI ist oberste Vereins- und Versammlungsbehörde und übt die Fachaufsicht über
die nachgeordneten Vereins- und Versammlungsbehörden aus, indem für eine einheitliche Vollziehung des Vereins- und Versammlungsgesetzes gesorgt, grundlegende
Rechtsfragen geklärt und den Vereins- und Versammlungsbehörden wichtige Informationen (z. B. höchstgerichtliche Judikatur) zur Verfügung gestellt werden. Weiters führt das
INNEN.SICHER.2015
BMI das Zentrale Vereinsregister (ZVR), in dem alle in Österreich bestehenden Vereine
evident gehalten werden. Es besteht die Möglichkeit, gebührenfrei eine Online-Einzelabfrage zu bestehenden Vereinen durchzuführen. Im Jahr 2013 wurde die Internetabfrage
rund 2,1 Millionen Mal in Anspruch genommen.
Passangelegenheiten
Das BMI legt unter Beachtung der europäischen Rahmenbedingungen die Form und den
Inhalt der österreichischen Reisepässe fest. Überdies übt das BMI die Fachaufsicht über
die Passbehörden im Passverfahren aus, in dem grundlegende Rechtsfragen geklärt und
wichtige Informationen (z. B. höchstgerichtliche Judikatur) zur Verfügung gestellt werden.
Ausstellungen
Veränderungen
zum Vorjahr
Reisepässe (inkl. Kinderpässe)
582.507
- 28,77%
Personalausweise
102.456
- 9,80%
Tab. 4: Passwesen 2013
Koordination in Angelegenheiten des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements
Auf nationaler Ebene obliegt dem BMI im Rahmen des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) die Koordination von Maßnahmen des Bundes und
der Zusammenarbeit mit den Ländern. Dies umfasst insbesondere Angelegenheiten des
Zivilschutzes, der zivilen Landesverteidigung sowie der Krisenvorsorge auf Bundesebene. Dazu wurde im Juli 2009 durch die Bundesregierung eine eigene Zukunftsstrategie („SKKM 2020“) angenommen, in der die Umsetzung technischer Innovationen, die
Förderung der organisationsübergreifenden Ausbildung und die Anpassung und Verbesserung der Koordinationsstrukturen, insbesondere für überregionale und internationale
Anlassfälle, als wesentliche Meilensteine identifiziert wurden.
Auf internationaler Ebene ist das BMI für die internationale Katastrophenhilfe zuständig
und beteiligt sich dabei an den Arbeiten der EU, der NATO und der Vereinten Nationen.
Österreich hat sich in den letzten Jahren als verlässlicher Partner in der internationalen
Katastrophenhilfe etabliert. Im Zeitraum von 2003 bis 1. Juli 2014 leistete Österreich 77
Auslandshilfseinsätze im Rahmen der internationalen Katastrophenhilfe, die vom BMI
koordiniert wurden. Auch in Zukunft wird sich das BMI bei internationalen Notlagen im
Rahmen der europäischen und internationalen Strukturen engagieren.
Personenstandsangelegenheiten
Die Vollziehung des Personenstandsgesetzes liegt bei den Gemeinden. Ober- und
Aufsichtsbehörde ist der Landeshauptmann. Als oberste Behörde ist das BMI für den
einheitlichen Vollzug und die legistischen Maßnahmen zuständig. Dazu werden Dienstvorschriften, Verwaltungsinformationen und entsprechende Formulare erstellt, sowie Informationen an die Behörden über die Rechtsprechung der nationalen Höchstgerichte
und des EuGH sowie des EGMR bei personenstandsrechtlichem Bezug übermittelt. Bei
der Vollziehung des Namensrechtes werden allgemeine Rechtsauskünfte hinsichtlich der
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46
INNEN.SICHER.2015
Zulässigkeit einer Namensänderung bzw. Namensführung an die befassten Behörden
oder Bürger gegeben.
Mit der Kundmachung des Personenstandsgesetzes 2013 (PStG 2013) wurde das zentrale Personenstandsregister (ZPR) geschaffen. In diesem vom BMI geführten Register
werden seit dem 1. November 2014 alle Personenstandsfälle eingetragen. Die bisher von
jedem Standesamt geführten Geburten-, Ehe- und Sterbebücher werden seit diesem
Zeitpunkt vom zentralen Register abgelöst. Die Behörden können im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages auf die Daten zugreifen.
Gleiches gilt für den Bereich des Staatsbürgerschaftswesens. Seit 1. November 2014
wird parallel zur Einführung des ZPR das zentrale Staatsbürgerschaftsregister (ZSR)
geführt. Das ZSR löst die bisher lokal geführten Staatsbürgerschaftsevidenzen ab und
erlaubt allen berechtigten Stellen einen direkten Zugriff auf die zentral verarbeiteten
Staatsbürgerschaftsdaten.
Waffen, Munitions- und Sprengmittelwesen
Neben der Fachaufsicht über die nachgeordneten Behörden im Bereich des Waffen-,
Munitions- und Sprengmittelwesens obliegt dem BMI in Vollziehung des Waffengesetzes
insbesondere die Führung der Liste der Waffenpsychologen, die Einräumung der Ermächtigung für Waffenfachhändler zur Registrierung im Zentralen Waffenregister sowie
die Ermächtigung für Büchsenmacher, Waffen deaktivieren zu dürfen.
Zivildienst
Seit dem Jahr 1975 besteht die Möglichkeit, an Stelle des Wehrdienstes Zivildienst zu
leisten. Die Wahrnehmung der Aufgaben auf dem Gebiet der Zivildienstverwaltung und
die Vollziehung des Zivildienstgesetzes obliegen der Zivildienstserviceagentur. Über
Beschwerden gegen Bescheide der Zivildienstserviceagentur entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Unbeschadet des der Zivildienstserviceagentur zugewiesenen Aufgabenbereiches übt das BMI die Fachaufsicht über die Zivildienstserviceagentur aus.
Überdies führt das BMI die Geschäfte des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten und ist für die Belange des Auslandsdienstes gemäß § 12b
des Zivildienstgesetzes zuständig.
Bei der am 20. Jänner 2013 durchgeführten ersten Volksbefragung in Österreich sprach
sich eine große Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher für den Fortbestand
der Wehrpflicht und des Zivildienstes aus. Daran anknüpfend wurden noch im ersten
Halbjahr 2013 interministerielle Reformprojekte mit dem Ziel der Attraktivierung sowohl
des Zivildienstes als auch des Wehrdienstes abgeschlossen.
INNEN.SICHER.2015
Im Bereich des Zivildiensts wurden im Zuge dessen insbesondere folgende Optimierungen erzielt:
 Ermöglichung eines qualifizierten Einsatzes von Zivildienstleistenden mit
Berufsberechtigung.
 Förderung von zusätzlichen Ausbildungen durch einen Ausbildungsbeitrag
des Bundes an die Rechtsträger der Zivildiensteinrichtungen.
 Einführung einer Kompetenzbilanz, die dem Zivildienstleistenden nach
Beendigung des Zivildienstes zur Verfügung gestellt wird.
 Anrechnung des Freiwilligen Sozialen Jahres bzw. eines Umweltschutzjahres
auf den Zivildienst.
Die Bedarfs- aber auch Zuweisungszahlen von Zivildienstleistenden sind in den letzten
Jahren kontinuierlich gestiegen. Es werden jährlich rund 14.000 Zivildienstpflichtige zum
ordentlichen Zivildienst zugewiesen, wodurch regelmäßig zwischen 95 und 97 Prozent
des gemeldeten Bedarfs an Zivildienstleistenden bei Kosten von rund 60 Millionen Euro
pro Jahr gedeckt werden.
KZ-Gedenkstätten und Kriegsgräberfürsorge
Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen ist das größte Mahnmal gegen Rassismus, Faschismus und Nationalsozialismus Österreichs. Jährlich besuchen rund 200.000 Menschen
die KZ-Gedenkstätte, die sich in den letzten Jahrzehnten auch immer mehr zu einer
demokratiepolitischen Bildungseinrichtung entwickelt hat.
Die Aufgaben des BMI, das verfassungsmäßig für Kriegsgräber zuständig ist, umfassen die Pflege und Erhaltung der Einrichtungen der KZ-Gedenkstätte Mauthausen einschließlich der ehemaligen Außenlager Gusen, Melk, Loibl und Ebensee, die pädagogische Vermittlung historischer Inhalte, die Organisation von Ausstellungen, Lesungen,
Filmvorführungen und Veranstaltungen, die Betreuung des Archivs der KZ-Gedenkstätte
Mauthausen in Wien und die Mitwirkung an Forschungsarbeiten.
Der pädagogische Auftrag, der neben der allgemeinen Vermittlung historischer Inhalte
auf die Förderung des politischen Bewusstseins zielt, wird durch spezielle Rundgänge
auf Basis eines neuen pädagogischen Konzepts wahrgenommen. Darüber hinaus werden den etwa 200.000 jährlichen Besucherinnen und Besuchern – davon rund 92.000
Schülerinnen und Schüler aus dem In- und Ausland – neben dem Besuch der Ausstellungen Lesungen, Filmvorführungen und Veranstaltungen angeboten.
Das derzeit wichtigste Projekt ist die Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen.
Die erste Phase der Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen wurde am 5. Mai
2013 mit der Präsentation von zwei neuen Dauerausstellungen und des „Raumes der
Namen“ abgeschlossen.
47
48
INNEN.SICHER.2015
Nächstes wesentliches Projekt der Neugestaltung ist die Außengestaltung des Gedenkstättenareals insbesondere die Einrichtung eines Informations- und Leitsystems. Derzeit
erfolgt dafür die Grundlagenermittlung. Im Wintersemester 2013/14 befassten sich die
Fakultät für Architektur und Raumplanung der TU Wien im Rahmen einer Lehrveranstaltung mit der Neugestaltung der Außenbereiche der KZ-Gedenkstätte Mauthausen sowie
deren Einbindung in die Region und präsentierte im Jänner 2014 im Bundesministerium
für Inneres die Entwürfe für eine Außengestaltung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen vor
einem ausgewählten Fachpublikum und Personen aus der Region.
Neben der Arbeit an der Neugestaltung bildet die laufende Herausgabe von Publikationen unterschiedlicher Art im Zusammenhang mit der Geschichte des KZ Mauthausens
einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt.
Für das Jahr 2015, das unter dem Themenschwerpunkt „70-jähriges Gedenken an die
Befreiung des KZ Mauthausen“ steht, ist in Ergänzung des „Raums der Namen“ die Veröffentlichung eines Gedenkbuches geplant, das als Ergebnis langjähriger Forschungstätigkeit ein dauerhaftes und würdiges Gedenken an die Opfer des KZ Mauthausens
gewährleisten soll.
3.5 Stärken- und Schwächenanalyse des BMI
Bei der Entwicklung einer Strategie ist es wichtig, sich die eigenen Stärken und Schwächen bewusst zu machen. Das Wissen über die Stärken hilft, die strategischen Ziele zu
erreichen. Schwächen müssen in der Umsetzung der Strategie reduziert werden, um die
Organisation besser auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten.
Im Zuge der Entwicklung von INNEN.SICHER.2015 haben die Spitzenführungskräfte die
Stärken und Schwächen des BMI analysiert.
Stärken der Organisation BMI:
 Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind gut ausgebildet, sie agieren
professionell und verfügen über hohe Fachkompetenz.
 Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind motiviert und flexibel.
 Die laufende Vernetzung mit externen Akteuren erlaubt es uns, schnell und
zielsicher agieren zu können.
 Nicht zuletzt durch eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit genießen wir
das Vertrauen der Bevölkerung.
 Wir treten nach außen kompetent und geschlossen auf.
INNEN.SICHER.2015
Schwächen der Organisation BMI:
 Bei der Umsetzung der Haushaltsrechtsreform ist es auf Grund der
Budgetkonsolidierung zu Umsetzungsdefiziten gekommen, da die
Planungssicherheit fehlt.
 Weiters haben die auf Grund der Haushaltsrechtsreform entstandenen
langen Entscheidungsprozesse zu Ineffizienz geführt.
 Zu viele Reformen führen zu Unsicherheit. Hier muss die Kommunikation
verbessert werden.
 Im Personalbereich beginnt die, durch den Aufnahmestopp in der
Verwaltung und den daraus resultierenden fehlenden Nachbesetzungen,
entstandene Überalterung ihre negativen Auswirkungen zu zeigen.
 Strategien versickern im Top-down-Prozess, da sie zu wenig transformiert
und kommuniziert werden.
3.6Aufgabenkritik
Aufgabenkritik ist eines der wichtigsten Instrumente zur laufenden Weiterentwicklung der
öffentlichen Verwaltung und ein unverzichtbarer Bestandteil des strategischen Managements. Jede Verwaltung muss sich in diesem systematischen Prozess regelmäßig die
Fragen stellen,
 ob eine Aufgabe überhaupt, teilweise oder gar nicht (mehr) wahrgenommen
werden muss und
 ob die Art der Aufgabenwahrnehmung sachgerecht und wirtschaftlich ist.
Die Ergebnisse einer solchen Aufgabenkritik fließen in die Weiterentwicklung der Organisation ein und stellen sicher, dass das Aufgabenportfolio der betroffenen öffentlichen
Verwaltung laufend optimiert wird.
Im Analyseprozess für INNEN.SICHER.2015 wurde dazu die Frage gestellt: „Machen wir
die richtigen Dinge?“. Die Antwort dazu lautet: ja, aber
 die Optimierung innerer Ablaufe und die Sicherung der Qualität der
Leistungserbringung ist unbedingt notwendig,
 die internen Verwaltungsabläufe müssen entbürokratisiert und vereinfacht
werden und
 Ziele, Vorhaben und Aufgaben müssen insbesondere innerhalb der
Organisation besser kommuniziert werden.
Bei der Regierungsklausur am 26. und 27. September 2014 wurde von der Bundesregierung beschlossen, in allen Ressorts einen umfassenden Aufgabenreformprozess durchzuführen. Das BMI setzt diesen Prozess im Rahmen von INNEN.SICHER.2015 auf.
49
50
INNEN.SICHER.2015
4UMFELDANALYSE
Im Zuge der Umfeldanalyse wird der Blick nach außen gerichtet. Im Mittelpunkt steht
die Auseinandersetzung mit den maßgeblichen Veränderungen im Umfeld des BMI.
Es sollen die relevanten, für die Unternehmensentwicklung maßgeblichen Trends und
Veränderungen analysiert werden, um daraus Chancen und Risiken zu erkennen und
Schlüsselherausforderungen abzuleiten.
Globale Trends und deren Auswirkungen auf Österreich einerseits und die spezifische
Aufgabenstellung des BMI andererseits bestimmen die Schwerpunktsetzung des BMI für
die jeweilige Planung.
Globale Trends
Aufgabenstellung BMI
Kap. 4.1
Kap. 3
Auswirkungen auf Österreich
Kap. 4.2 und Kap. 4.3
Schlüsselherausforderungen
Kap. 5
Chancen und Risiken
Kap. 5.3
Schwerpunktsetzung BMI
Kap. 6
Abb. 24: Struktur zur Ableitung zukünftiger strategischer Schwerpunkte
4.1 Die globalen Trends im Überblick
Die Schwerpunktsetzung des BMI wird durch die langfristigen Entwicklungen in seinem
Umfeld bestimmt. In unserer globalisierten Welt muss die Analyse daher auf globaler
Ebene mit den sogenannten Megatrends beginnen. Für INNEN.SICHER.2014 wurde
eine Analyse von 26 Studien unterschiedlicher Zukunftsforscher durchgeführt. Diese
ergab zehn signifikante Megatrends, die auch für das Handeln des BMI bestimmend
sind. Für INNEN.SICHER.2015 wurden ergänzend für die Bereiche Politik, Wirtschaft
und Umwelt fünf weitere Studien ausgewertet und die dabei erkannten Trends in der
Umfeldanalyse berücksichtigt:
INNEN.SICHER.2015
Krise der liberalen Weltordnung
Das Entstehen einer multipolaren Weltordnung und der Aufstieg neuer
Mächte wie z. B. Chinas, führt zu einer Krise der liberalen Weltordnung.
Verstärkt durch die Finanz- und Schuldenkrise geht dabei das Vertrauen
in das liberal geprägte System der Global Governance verloren.
 Infragestellung von europäischen Werten und universellen Menschenrechten.
Steigende Radikalisierung und Missbrauch des Islam zu extremistischen
Zwecken.
Wirtschaft, Globalisierung und Vernetzung




Aufstieg Asiens und abnehmender wirtschaftlicher Einfluss Europas
(global power shift).
Die neuen Wirtschaftsmächte mit ihren hohen Bevölkerungszahlen
benötigen einen immer größeren Anteil an den verfügbaren Ressourcen.
Die Verzahnung der globalisierten Weltwirtschaft führt zu einer erhöhten
Verletzlichkeit und Störungsanfälligkeit des Gesamtsystems.
Öffnung der Grenzen führt zu einem Anstieg der Wirtschaftskriminalität
und zu einer Steigerung des Personenverkehrs.
Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit
 Der durch den Klimawandel verursachte globale Temperaturanstieg führt
häufiger zu Katastrophen mit höheren Schäden.
 Erhöhte Verwundbarkeit von Kraftwerken – kritische Infrastruktur.
Migration und Mobilität
 Erhöhte Mobilität führt zu erhöhter Migration.
 Migrationsphänomene werden komplexer und dynamischer.
 Herausforderung der hohen Mobilität von Schlüsselkräften.
Demografischer Wandel
 Neue Bedingungen durch ältere Arbeitskräfte und Bürger.
 Neue Kriminalitätsformen durch Generationenkonflikt.
 Illegaler Pflegemarkt.
Individualisierung und Gesellschaft
Work-Life-Balance9.
 Diversifizierte Gesellschaft mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen.
 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit anderem kulturellem Hintergrund.
Arbeitswelt




Das Entstehen einer wissensorientierten Ökonomie führt zu tiefgreifendem
Wandel in der Arbeitswelt.
Flexiblere Arbeitsformen und Anpassung der Arbeitsbedingungen.
Frauenförderung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Stärkeres Outsourcing.
Work-Life-Balance steht für einen Zustand, in dem Arbeits- und Privatleben miteinander in Einklang gebracht werden sollen.
9
51
52
INNEN.SICHER.2015
Technologie
 Zunehmende Forderung nach Datenschutz und Transparenz.
 Steigende Cyber-Kriminalität.
Wissensgesellschaft
 Zunehmende Spezialisierungen und Schwerpunktsetzung.
 Anspruchsvolle Bürger durch besseren Informationsgehalt.
Urbanisierung
 Zunahme von sozialen Problemen und sozialen Ungleichheiten.
 Mehr soziale Spannungen in Ballungsräumen.
4.2 Globale Trends mit besonderer Relevanz für das BMI
Von den zehn globalen Megatrends haben fünf besondere Relevanz für das BMI:
 Krise der liberalen Weltordnung
 Wirtschaft, Globalisierung und Vernetzung
 Migration und Mobilität
 Demografischer Wandel
Technologie
4.2.1 Krise der liberalen Weltordnung
Globale Entwicklungen
Die Weltpolitik in den ersten beiden Dekaden des 21. Jahrhunderts ist von Umwälzungen
gekennzeichnet. Das Erfolgsmodell EU hat durch die seit 2008 andauernde Politik-, Wirtschafts- und Sozialkrise an Strahlkraft verloren. Die USA wenden sich strategisch dem
pazifischen Raum zu und agieren nach zwei verlorenen Kriegen bei militärischen Interventionen und bewaffneten Konflikten zurückhaltender. Trotz struktureller Defizite ist die
politische und wirtschaftliche Bedeutung der BRICS-Staaten10 im Steigen begriffen. Von
vielen Beobachtern wird dies als Hinweis für das Entstehen einer multipolaren Weltordnung
gesehen, die von Krisen, Konflikten und Instabilität geprägt ist. Die Neuaufsteiger stellen
zusehends die liberale Weltordnung, die für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit gekennzeichnet ist, in Frage. Die arabischen Revolten haben an den Grenzen
zu Europa eine Periode der Instabilität eröffnet. Der Mittlere Osten und Nordafrika (MENA)
sind stark von konfessionellen Auseinandersetzungen gekennzeichnet, in denen der Islam
politisch instrumentalisiert wird und die Bedrohung durch Radikalisierung und Terrorismus
zunimmt. Der „politische Islam“11 hat mit zu einem Erstarken extremistischer und terroristischer Gruppierungen beigetragen. Militante Gruppierungen zeigen sich mitverantwortlich
an einer zunehmenden politischen Instabilität in mehreren Regionen, die von Nordafrika
bis Zentralasien reichen. Europäische Werte und die universellen Menschenrechte werden
zunehmend in Frage gestellt. Diese politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, eine
10
Brasilien, Russische Föderation, Indien, China, Südafrika.
„Politischer Islam“ oder „Islamismus“ ist ein sozialwissenschaftliches Konzept, das seit den
1990er-Jahren zur Charakterisierung von verschiedenen Ideologien und Bewegungen verwendet
wird, die sich auf den Islam berufen, um politische Zwecke zu verfolgen.
11
INNEN.SICHER.2015
geschwächte Wirtschaft in der Euro-Zone und der hohe Bevölkerungsdruck im Umfeld Europas werden die Entwicklung in Österreich negativ beeinflussen.
Internationalisierung, Vergemeinschaftung, Regionalisierung
Fast alle Herausforderungen für unsere innere Sicherheit haben heute eine internationale Dimension. Dazu zählen die grenzüberschreitende Kriminalität, der internationale
Terrorismus oder das globale Phänomen der Migration. Aufgrund weiter zunehmender
politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sozialer Vernetzungen ist in den kommenden Jahren mit einer weiteren Internationalisierung und Vergemeinschaftung sicherheitsrelevanter Bereiche sowie damit einhergehenden Regionalisierungstendenzen zu
rechnen. Die Wirtschafts- und Finanzkrise innerhalb der EU beginnt weitreichende Folgen zu zeigen. Die Gefahr der EU-Entsolidarisierung im Sicherheitsbereich bleibt bestehen und verringert dadurch den Nutzen der EU für die Sicherheit Österreichs.
Relevanz der politischen Entwicklung für das BMI
Das instabile sicherheitspolitische Umfeld rund um Europa wird die innere Sicherheit der
EU und Österreichs vor neue Herausforderungen stellen (nichtstaatliche Akteure, gescheiterte Staaten, Ungoverned Territories, Vermischung von organisierter Kriminalität
und Terrorismus, transnationale Vernetzung verschiedenste kriminelle und terroristische
Gruppierungen, Migration, ...). Die Finanz- und Staatsschuldenkrise hat in vielen EUStaaten (Portugal, Spanien, Italien, Griechenland, Frankreich, Zypern, Slowenien, Bulgarien, Ungarn) zu politischen Spannungen geführt und Protestbewegungen (Demonstrationen, ziviler Ungehorsam) bzw. populistischen bis ultranationalistischen Kräften
Vorschub geleistet (Polarisierung der Bevölkerung). Eine chronisch schwache Wirtschaft
und hohe Arbeitslosigkeit stellen eine potenzielle Gefahr für den sozialen Frieden dar.
4.2.2 Wirtschaft, Globalisierung und Vernetzung
Die fortgesetzte Staatsschulden- und Finanzkrise, die zu Rezession und damit steigender gesellschaftlicher Schieflage mit hohen Arbeitslosenzahlen vor allem unter Jugendlichen führte, wurde zu einer politischen Krise der EU. Diese manifestiert sich in einem
Nord-/Südkonflikt innerhalb der EU, einem schleichenden Legitimationsverlust der EUInstitutionen sowie dem abnehmenden weltpolitischen Gewicht Europas.
Globale wirtschaftliche Entwicklungstrends
Die Weltwirtschaft entwickelt sich immer stärker zu einem globalen multipolaren System,
in dem Europa an Einfluss verliert. Die Verknüpfung von Wirtschafts- und Sicherheitsfragen, die Veränderung der Investitionsströme, die drohende Re-Nationalisierung der Wirtschaftsordnung sowie die Konkurrenz um Rohstoffe (Energie, seltene Erden,…) könnten
dämpfende Effekte auf Innovation und Produktion in Europa und den USA haben. Die
Zunahme der allgemeinen Volatilität im Wirtschafts- und Finanzsektor führt zum Verlust
wirtschaftlicher Robustheit, wobei die Krise im Euro-Raum weiterhin für die Weltwirtschaft
ein großes Risiko bleibt.
53
54
INNEN.SICHER.2015
Die Wirtschaft Europas unter Druck
Die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs findet in einem schwierigen Umfeld statt. Aufgrund der Euro- und Finanzkrise wurde in Europa seit 2008 das wirtschaftliche Wachstum gebremst. Die Staatsschulden stiegen in vielen Staaten massiv an. Dies führte zu
einem starken Anwachsen der Arbeitslosenraten und damit einem Anstieg der sozialen
Spannungen in den betroffenen Staaten.
Die Entwicklung in Österreich
Österreich hat so wie Deutschland die Euro- und Finanzkrise relativ unbeschadet überstanden. Zwar kam es zu einem Anstieg der Staatsverschuldung und der Arbeitslosenzahlen, dieser fiel aber im Vergleich zu anderen Staaten der Euro-Zone moderat aus.
Aktuelle Zahlen der Nationalbank und der Wirtschaftsforschungsinstitute lassen für 2015
auf einen Anstieg der Wirtschaftsleistung hoffen.
Als exportorientiertes, wirtschaftlich in der EU integriertes Land, bleibt Österreich aber
von den Entwicklungen in der EU und der Weltwirtschaft abhängig. Risiken bestehen
insbesondere aufgrund des großen finanziellen Engagements in den südöstlichen Nachbarstaaten weiterhin bestehen. Staatsverschuldung, öffentliche Leistungen und Transferzahlungen machen eine weitere Budgetkonsolidierung notwendig.
Relevanz der wirtschaftlichen Entwicklung für das BMI
Aufgrund des hohen Wohlstandsniveaus und dem sich daraus ergebenden Wohlstandsgefälle bleiben Österreich, Deutschland und die Schweiz weiterhin Ziel von kriminellen
Banden aus Ost- und Südosteuropa. Österreich wird für Menschen aus wirtschaftlich
unter Druck stehenden Mitgliedstaaten in Ost-, Süd- und Südosteuropa ein immer attraktiveres Zielland. Ebenso wird der Zuzug von Wirtschaftsmigranten aus Drittstaaten
anhalten. Dies könnte Österreich langfristig bei der Abschwächung der wirtschaftlich negativen Auswirkungen der Überalterung unterstützen, erfordert jedoch sinnvolle Migrations- und Integrationsstrategien und -programme.
4.2.3 Migration und Mobilität
Globale Entwicklungen
Migration ist ein multifaktorielles Phänomen. Die Hintergründe für das individuelle Migrationsverhalten sind meist sehr vielschichtig und komplex. Die Aufgabe eines modernen
Migrationsmanagements ist es, diese verstärkt stattfindenden Migrationsformen zu kanalisieren. Bezogen auf den Einzelfall sind die verschiedenen Migrationsarten strikt zu
trennen. Insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Mobilität und die damit einhergehende Dynamik im Migrationsbereich bedarf es aber eines holistischen strategischen
Überbaues. Bei der Darstellung von Migration, ist auf die Chancen und Risiken ausgewogen Bedacht zu nehmen. Die oben erwähnte Komplexität moderner Migrationsströme
spiegelt sich in der Praxis wider. So zeigen beispielsweise die politischen Umwälzungen
im Nahen Osten und Nordafrika sowie die anhaltende Wirtschaftskrise in den südlichen
EU-Mitgliedstaaten in einer migrationsbezogenen Betrachtung, dass bei diesen Migrationsströmen die Formen Asyl, Familienzusammenführung aber auch qualifizierte Zuwanderung von Schlüsselkräften sehr eng beieinander liegen können oder gar parallel
INNEN.SICHER.2015
verlaufen. Dadurch wird die faktische Verwobenheit von auf den ersten Blick völlig unterschiedlichen Migrationsformen deutlich.
Relevanz der Entwicklung für das BMI
Das BMI muss in den Bereichen Asyl, Fremdenwesen, Zuwanderung und Staatsbürgerschaft für ein rechtsstaatliches und geordnetes Management sorgen und die Bereiche
Asyl, legale Migration und illegale Migration als ein System verstehen. Obwohl in diesen
verschiedenen Bereichen unterschiedliche Akteure handeln, besteht eine untrennbare,
enge Verknüpfung und wechselseitige Verwobenheit dieser Bereiche. Rechtliche und tatsächliche Entwicklungen in einem Bereich haben oftmals unmittelbare Auswirkungen auf
die anderen Bereiche des Migrationsspektrums. Daher ist eine gesamthafte Steuerung
dieser Bereiche sinnvoll und notwendig.
4.2.4 Demografischer Wandel
Die Gesellschaft in Österreich unterliegt einem stetigen Wandel – die Bevölkerung wächst
und wird internationaler. Die Menschen in unserem Land werden immer älter und der Anteil
der Erwerbsfähigen sinkt. Der Trend zum Leben in Ballungsräumen und viele weitere gesellschaftspolitische Veränderungen ziehen direkte Konsequenzen für das BMI nach sich.
Entwicklung der Weltbevölkerung
Österreich ist in ein globales demografisches Umfeld eingebettet, für das sehr unterschiedliche Entwicklungsprognosen bestehen. Während für Europa ein Schrumpfen der
Wohnbevölkerung vorhergesagt wird, kann für Asien und vor allem Afrika mit einem massiven weiteren Wachstum gerechnet werden.
4.712
4.255
2012: 7,081 Mrd. Menschen
2100: 10,855 Mrd. Menschen
4.185
1.084
742
639
610
736
352
513
38
Asien
Afrika
Europa
Lateinamerika/Karibik
Nordamerika
Ozeanien
2012
Abb. 25: Regionale Verteilung der Weltbevölkerung
Q: Stiftung Weltbevölkerung
70
2100
55
INNEN.SICHER.2015
In Europa selbst verläuft dieser demografische Wandel durchaus unterschiedlich:
90.000
80.000
70.000
60.000
50.000
40.000
20.000
1990
1995
2000
2005
2010
2015
2020
30.000
10.000
0
Österreich
Deutschland
Schweiz
Italien
Frankreich
Spanien
Ungarn
Rumänien
Bulgarien
Abb. 26: Prognose der Entwicklung der Bevölkerungszahlen in ausgewählten europäischen
Staaten
Q: Population Division of the Department of Economic and Social Affairs of the United
Nations Secretariat, World Population Prospects: The 2012 Revision, 2013
Die Bevölkerungszahlen von Österreich, der Schweiz, Italien, Frankreich und Spanien
sind seit 1990 konstant gestiegen und es wird ein weiterer Anstieg prognostiziert. In den
osteuropäischen Staaten und Deutschland wird es hingegen zu einem Bevölkerungsrückgang kommen.
Demografische Entwicklung in Österreich
Die Bevölkerung Österreichs wird sich in den nächsten Jahren weiter verändern. Bevölkerungswachstum durch Zuwanderung, die Alterung der Gesellschaft und ein überproportionales Wachstum in städtischen Gebieten ziehen direkte Konsequenzen für das BMI nach sich.
Prognose: 9 Mio.-Marke
2031 überschritten
10
um 2000:
8 Mio.
9
8
7
Bevölkerung in Millionen
um 1950:
7 Mio.
um 1900:
6 Mio.
Lebens
jahre
Männer
Frauen
2060
< 90 >
2060
< 80 >
2030
< 70 >
2030
6
< 60 >
5
2013
2013
< 50 >
4
< 40 >
3
< 30 >
2
< 20 >
1
< 10 >
Abb. 27: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in Österreich
Q: Statistik Austria
2060
2050
2040
2030
2020
2011
2001
1991
1981
1971
1961
1950
1940
0
1930
1920
1910
1900
1890
1880
heuger Gebietsstand
1870
56
80
70
60
50
40
30
20
10
0
10
20
30
40
50
60
in Tsd.
70
Abb. 28: Bevölkerungspyramide 2011, 2030,
2060 (mittlere Variante)
Q: Statistik Austria
80
INNEN.SICHER.2015
Die österreichische Bevölkerung wird nach aktuellen Prognosen im Gegensatz zur Entwicklung in Deutschland und vielen mittel- und osteuropäischen Staaten anwachsen. Österreich wird im Jahr 2060 rund 9,4 Millionen Einwohner haben. Das bedeutet einen migrationsbedingten Zuwachs von rund zwei Millionen Menschen und stellt Österreich und
insbesondere das BMI vor sicherheits-, und migrationspolitische Herausforderungen.
Alterung der Bevölkerung: Die Altersstruktur verschiebt sich deutlich hin zu den älteren
Menschen, auch die anhaltende Zuwanderung kann die Alterung der Bevölkerung nicht
verhindern.
Vor diesem Hintergrund können verteilungspolitische Generationenkonflikte entstehen,
da sich der Anteil an Erwerbspersonen an der Bevölkerung verringert, während das benötigte Steueraufkommen (z. B. für den Bundeszuschuss zu den grundsätzlich im Umlagesystem finanzierten Pensionen) zur Versorgung der Älteren steigt.
Im Zusammenhang mit der Veränderung der Altersstruktur hin zu einer demografisch
alten Gesellschaft ist es unser Ziel, unseren Status als Nahversorger in Sachen Sicherheit auf gewohnt hohem Niveau beizubehalten und insbesondere auch für unsere älteren
Mitbürgerinnen und Mitbürger präsent und erreichbar zu sein. Angesichts des sinkenden
Mio.
Anteils an Personen im erwerbsfähigen Alter ist es unsere Pflicht, sorgsam mit den uns
zur Verfügung stehenden Budgetmitteln umzugehen.
10
Schätzung ab 2014
9
8
65 und mehr Jahre
7
6
5
4
20 bis 64 Jahre
3
2
1
-
0 bis 19 Jahre
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 2055 2060
Abb. 29: Prognostizierte Entwicklung der Altersstruktur der österreichischen Bevölkerung
Q: Statistik Austria
Religion: Nicht nur die Altersstruktur der österreichischen Wohnbevölkerung ändert sich
durch den stattfindenden demografischen Wandel, sondern auch die Anteile, die die
einzelnen Religionen an der Gesamtpopulation haben. Im Jahr 2001 betrug der Anteil
der österreichischen Bevölkerung mit islamischem Glaubensbekenntnis 4,3 %, 2009 lag
57
58
INNEN.SICHER.2015
dieser Anteil bei rund 6 %, also etwas über einer halben Million Menschen. Für das Jahr
2030 wird ein Bevölkerungsanteil der muslimischen Bevölkerung in Österreich von 9,3
% prognostiziert.12 Stark verändert hat sich die Staatsangehörigkeit der muslimischen
Bevölkerung, denn aufgrund von Einbürgerungen und Geburten stieg insbesondere die
Zahl der österreichischen Staatsangehörigen mit islamischem Religionsbekenntnis. Im
Gegensatz zur Bevölkerungsentwicklung Österreichs, die weitgehend durch Zuwanderung gesteuert wird, war die Zunahme der muslimischen Bevölkerung im Zeitraum 2001
bis 2009 wesentlich stärker auf Geburten als auf Zuwanderung zurückzuführen.13
Suburbanisierung: Der Anstieg der Wohnbevölkerung wird von einer Konzentration auf
die größeren Städte begleitet. Wohnen in Städten ist ein internationaler Trend, der sich
auch auf Österreich auswirkt. Die stärksten Bevölkerungszuwächse gab es in den vergangenen Jahren insbesondere im suburbanen Bereich der Städte Wien, Graz, Linz und
Salzburg, wohingegen strukturschwächere Gebiete von negativer Bevölkerungsentwicklung betroffen sind. Diese Tendenzen werden auch weiterhin anhalten.
Abb. 30: Bevölkerungsveränderung
Relevanz der demografischen Entwicklung für das BMI
Demografische Entwicklung in Österreich und in seinem Umfeld: Die österreichische Wohnbevölkerung wird in den nächsten Jahren durch Zuzug weiter ansteigen. Um
den hohen Sicherheitsstandard in unserem Land auch weiterhin aufrechterhalten zu können, muss zumindest die Anzahl der Polizistinnen und Polizisten pro Einwohner beibehalten werden. Da die Bevölkerung fast ausschließlich durch Zuwanderung wächst, wird das
Thema Integration und Sprachkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI
noch stärker in den Fokus rücken.
12
Q: http://www.pewforum.org/Global-Muslim-Population-aspx.
13
Q: http://www.integrationsfonds.at/monographien/islam_in_oesterreich/#c6384.
INNEN.SICHER.2015
Alterung der Bevölkerung: Die Sicherheitsbehörden müssen verstärkt Präventionsmaßnahmen für ältere Menschen setzen.
Religion: Die Bedeutung der Integration von in Österreich legal aufhältigen Menschen
unter Vermittlung der österreichischen Grundwerte bleibt eine zentrale Herausforderung.
Suburbanisierung: Die strategische Stoßrichtung des BMI hinsichtlich der regionalen
sicherheitsdienstlichen Versorgung zielt darauf ab, die lokale Bevölkerung bestmöglich
zu betreuen. Das bedeutet, dass sich die aufbau- und ablauforganisatorische Grundausrichtung der Sicherheitsstruktur insbesondere auch an der demografischen Entwicklung
der jeweiligen Region zu orientieren hat. Dies umfasst unter anderem eine entsprechende entwicklungskonforme Adaptierung der regionalen Streifenkonzepte, der Personalzuweisung und letztendlich auch der Dienststellenstruktur in den zunehmend stärker
belasteten Regionen. Daher werden belastungsrelevante Entwicklungen verfolgt und
entsprechende strukturelle und ablauforganisatorische Maßnahmen eingeleitet.
4.2.5Technologie
Globale technologische Entwicklungstrends
Die globale Nutzung des Internets nimmt weiter zu. Weltweit haben immer mehr Menschen Zugang zum Internet und den dortigen Informationen und Anwendungen. Gleichzeitig durchdringt das Internet mittels schnellerer und dichterer Vernetzung von Objekten und Anwendungen (Internet of Things und Pervasive Computing) immer stärker den
Alltag der Menschen. Die massive Zunahme der Nutzung des mobilen Internets, die
Nutzung sozialer Medien und das Entstehen neuer Zahlungs- und Finanzierungsformen
(crowdfunding, digitale Währungen) sind Folgen dieser Entwicklung. Fortschritte in der
Sensorik und der Machine to Machine Communication14 verändern unsere physische
Umwelt und führen zum Entstehen neuer Konzepte, wie jenes des intelligenten Verkehrs,
bei dem es zu einer Vernetzung der Informations- und Steuerungsprozesse mit autonomen Fahrzeugen kommen wird. Ein Ende dieses rasanten technologischen Fortschritts
ist nicht absehbar. Alle diese Entwicklungen und Themen wie z. B. Cloud Computing, Big
Data und Predictive Analytics, Radio Frequency Identification (RFID), Biometrics, digitale
Identität und 3D-Drucker bringen Chancen, bergen aber auch Risiken in sich.
Situation in Österreich
Technologie, Forschung und Innovation sind in unserer Informationsgesellschaft ein Schlüsselfaktor zur Beibehaltung von wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in einem globalen Markt.
Sie sichern den Wirtschaftsstandort, schaffen Arbeitsplätze und erhöhen die Lebensqualität.
Mit der im März 2011 verabschiedeten Forschungs-Technologie-Innovations-Strategie
(FTI-Strategie) soll Österreich durch Wissenschafts- und Technologieförderung von einem Innovation-Follower zu einem Innovation-Leader werden. Dazu soll bis 2020 die
14
Machine to Machine (M2M) steht für den automatisierten Informationsaustausch zwischen Endgeräten wie Maschinen, Automaten, Fahrzeugen untereinander oder mit einer zentralen Leitstelle.
59
60
INNEN.SICHER.2015
Forschungsquote auf 3,8 % angehoben werden. Die FTI-Strategie weist auch darauf
hin, dass Österreich weitere Entwicklungspotenziale in den Bereichen Humanpotenzial
(z. B. Integration von Migrantinnen und Migranten ins Bildungs- und Innovationssystem),
Grundlagenforschung, Entwicklung des Risikokapitalmarktes sowie Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Wettbewerb und Innovation hat.
Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 setzt sich das
Ziel, die digitale Wirtschaft in Österreich und Europa durch die Entwicklung und Produktion sicherheitsrelevanter Kernkomponenten sowie die Schaffung eines EU-Binnenmarktes im Bereich Daten (z. B. Cloud-Dienste) zu fördern und damit die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft auszubauen und die Cyber-Sicherheit zu stärken.
Relevanz der technologischen Entwicklung für das BMI
Die rasanten technologischen Entwicklungen, die unter den Schlagworten Digitalisierung, Vernetzung und Globalisierung zusammengefasst werden können, bestimmen
immer stärker Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Cyber-Sicherheit und Datenschutz
stellen hierbei große Herausforderungen dar. Gleichzeitig steigen die Anforderungen
der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Schnelligkeit und Benutzerfreundlichkeit der
Leistungen von Behörden und Institutionen. Das Thema Cyber-Sicherheit und die damit
verbundenen Risiken und Gefahren sind stets präsent. Dies gilt auch für die eigenen
Systeme des BMI.
4.3 Trends, die die Schwerpunktsetzung des BMI bestimmen
Die oben genannten Trends haben unterschiedliche Relevanz für Österreich im Allgemeinen und das BMI im Besonderen. In der Zusammenschau mit den gesetzlichen Aufgaben
des BMI (wie in Kapitel 3 dargestellt) bestimmen einige dieser Trends die Schwerpunktsetzung des BMI für das Jahr 2015.
4.3.1 Internationale Sicherheit
In der Folge von Krisen und Konflikten entstehen schwache Staaten die nicht mehr in
der Lage sind, ihre internationalen Verpflichtungen bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, der illegalen Migration und des internationalen
Terrorismus nachzukommen. Österreich wird zunehmend von den Krisen in seinem Umfeld bedroht. Unkontrollierte Migrationsströme bringen Österreich an den Rand seiner
Aufnahmekapazitäten. Ausländische Konflikte werden von Diasporagruppen verstärkt in
Österreich ausgetragen und gefährden damit den sozialen Frieden in unserem Lande.
Österreicherinnen und Österreicher nehmen als „Foreign Fighters“ an bewaffneten Auseinandersetzungen in Krisengebieten teil. Nach ihrer Rückkehr stellen sie eine Gefahr
für die öffentliche Sicherheit dar und können zu Kristallisationspunkten weiterer Rekrutierung und Radikalisierung werden.
INNEN.SICHER.2015
4.3.2Kriminalitätsentwicklung
Ein immer dynamischeres Kriminalitätslagebild verlangt nach immer flexibleren Bekämpfungsstrategien. Kriminalität ist einem ständigen Wandel unterzogen. Die Betätigungsfelder Krimineller verändern sich laufend und in immer kürzeren Intervallen. Es sind längerfristige Trends in Richtung Cyber-Kriminalität und weiteren Kriminalitätsformen mit
globalem Rahmen unter Nutzung des Internets zu erkennen.
Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen
Kriminalität bedarf einer mehrdimensionalen Betrachtung. Neben den harten Fakten
der Kriminalstatistik ist die subjektive Sicht der Opfer ins kriminalstrategische Kalkül zu
ziehen. Analysen zeigen, dass es in Fällen von Wohnungs- und Wohnhauseinbrüchen
einen besonderen Handlungsbedarf bei der Prävention und der Opfernachbetreuung
gibt. Opfer solcher Taten erleben das Eindringen von Tätern in ihren privaten Bereich
als besonders traumatisierend. Daher sind solche Delikte nicht nur aus Perspektive der
Schadenssummen und der Gesamtanzahl der angezeigten Straftaten zu betrachten.
2009
2010
Abb. 31: Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen – angezeigte Fälle
2011
2012
88.703
85.238
2008
84.277
2007
88.508
2006
107.407
104.296
2005
104.860
115.526
2004
106.032
2003
137.270
121.629
Von 2002 bis 2006 und dann wieder ab 2008 sind die angezeigten Fälle kontinuierlich angestiegen. Seit 2010 konnten durch eine Vielzahl strategischer und operativer Maßnahmen
die Fallzahlen deutlich gesenkt und seither auf diesem niederen Niveau gehalten werden.
Trotzdem wird auf Grund der besonderen Bedeutung, die diese Straftaten für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung haben, die Bekämpfung der Eigentumskriminalität, insbesondere der Wohnungs- und Wohnhauseinbrüche, einer der Arbeitsschwerpunkte 2015 sein.
Neben den Eigentumsdelikten ist aber auch der Gewaltkriminalität, dem Menschenhandel und der Drogenkriminalität unveränderte Aufmerksamkeit zu widmen.
2013
61
62
INNEN.SICHER.2015
4.3.3Cyber-Sicherheit
Angriffe auf IKT-Systeme sind eine unmittelbare Gefahr für unsere Sicherheit und für das
Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie können unser tägliches Leben
schwerwiegend beeinträchtigen. Es gehört zu den obersten Prioritäten für Österreich
national und international an der Absicherung von IKT-Systemen zu arbeiten.
Die Gewährleistung von Cyber-Sicherheit ist eine zentrale gemeinsame Herausforderung für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im nationalen und internationalen Kontext.
Dazu ist ein umfassendes und proaktives Vorgehen zum Schutz des Cyber-Raums und
der Menschen im virtuellen Raum unter Berücksichtigung ihrer Grund- und Freiheitsrechte notwendig. Die Sicherheit und Widerstandskraft der österreichischen Infrastruktur
muss verbessert werden.
Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 wird dem Thema
Cyber-Sicherheit breiter Raum gewidmet. Aufbauend auf die Österreichische Strategie
für Cyber-Sicherheit soll u.a. im BMI ein „Cyber-Security-Center“ zur Koordination auf
operativer Ebene eingerichtet und ein Bundesgesetz Cyber-Sicherheit geschaffen werden.
Cyber-Kriminalität
Seit Jahren haben Kriminelle die Vorteile moderner Daten- und Kommunikationstechnik
für sich entdeckt. So ist die Zahl der Anzeigen bei Internetkriminalität von rund 3.291 im
Jahr 2008 auf 11.199 im Jahr 2013 angestiegen. Auf Grund der vermehrten polizeilichen
Präventionsmaßnahmen hinsichtlich der Gefahren des Internets ist ein weiterer Anstieg
der Anzeigen zu erwarten.
Mit dem weiteren Ausbau des Cybercrime-Competence-Centers (C4) im Bundeskriminalamt ist sichergestellt, dass das Phänomen Internet-Kriminalität zukünftig noch effizienter und effektiver bekämpft wird. In Anbetracht der wachsenden Herausforderungen,
die sich durch die zunehmende Digitalisierung unserer Gesellschaft ergeben, wird die
Stärkung der Cyber-Sicherheit einer der Arbeitsschwerpunkte 2015 sein.
4.3.4Wirtschaftskriminalität
Die Globalisierung und die Technologisierung haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Die dadurch entstehenden Möglichkeiten tragen einerseits zur Wirtschaftsleistung bei, sind jedoch andererseits auch im Bereich Sicherheit und Kriminalität spürbar.
Wirtschaftskrisen sind wegen der immer stärkeren internationalen Vernetzung der Wirtschafts- und Finanzbranche sowie der zunehmenden Spezialisierung (Arbeitsteilung)
und der zunehmenden Technisierung vieler Lebensbereiche mit ihren sozialen Auswirkungen in immer kürzeren Abständen zu erwarten. Der damit einhergehende Wertewandel wird sich auch auf die Sozialsysteme in Form von Missbrauch und Betrug nachteilig
auswirken.
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
55.023
56.332
49.203
45.527
55.859
43.530
2005
49.447
2004
52.051
54.695
2003
55.752
66.073
INNEN.SICHER.2015
2013
Abb. 32: Wirtschaftkriminalität – angezeigte Fälle
Wenn auch im Bereich der Eigentumskriminalität keine allgemein gültigen Aussagen
über die Auswirkungen der Wirtschaftskrise zulässig sind, so kann zumindest für den
Bereich der Wirtschaftskriminalität ein bemerkbarer Anstieg prognostiziert werden.
Nach den Statistiken des Bundeskriminalamtes lag der Anteil der Betrugs- und Wirtschaftsdelikte an der Gesamtkriminalität im Jahr 2011 bei 9,1 % und ist im Jahr 2013 auf
10,1 % gestiegen. Ebenso dürfte es zu einem Anstieg krimineller Aktivitäten im Bereich
der illegalen Migration aufgrund der zu erwartenden Abwanderung aus struktur- und wirtschaftsschwachen Regionen kommen. Die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und
Korruption bleibt einer der Arbeitsschwerpunkte 2015.
4.3.5 Terrorismus, Extremismus und Spionageabwehr
Die Entwicklung, Aktivitäten und Mobilisierungspotenziale der links- und rechtsextremistischen Szene in Österreich sind allgemein stark von aktuellen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und Ereignissen – sowohl auf nationaler
als auch auf internationaler Ebene – beeinflusst. Im internationalen Vergleich bewegen
sich die österreichischen Extremismus-Szenen derzeit sowohl in qualitativer als auch in
quantitativer Hinsicht auf eher niedrigem Niveau.
Die primäre Gefährdung für die Sicherheitslage in Österreich geht gegenwärtig vom
islamistischen Extremismus und Terrorismus aus. Die Etablierung einer so genannten
„Homegrown“-Szene, die sich vor allem aus jungen Muslimen der zweiten und dritten
Einwanderergeneration sowie aus zum Islam konvertierten Personen zusammensetzt,
ist ein Merkmal dieser Entwicklungen. In diesem Zusammenhang ist in jüngster Vergangenheit auch eine Verfestigung der Radikalisierungs- und Rekrutierungsaktivitäten festzustellen, die unter anderem ein gesteigertes Interesse an einer Ausbildung in einem ter-
63
64
INNEN.SICHER.2015
roristischen Trainingslager im Ausland oder die aktive Teilnahme an Kampfhandlungen
(zum Beispiel in Syrien) nach sich ziehen. Um das derzeit bestehende, im internationalen
Vergleich eher niedrige Bedrohungsniveau, auch in Zukunft halten zu können, wird im
Jahr 2015 die Bekämpfung des Extremismus und Terrorismus einer der Arbeitsschwerpunkte sein.
Nachrichtendienstliche Tätigkeiten zum Nachteil Österreichs gefährden die nationale Sicherheit, die österreichische Wirtschaft und die Grundrechte der österreichischen Bürger. Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 sieht dazu
einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vor, wie z. B. die Schaffung besonderer bundesgesetzlicher Regelungen zum Staatsschutz. Ein weiteres Ziel ist die Bekämpfung der
Wirtschafts- und Industriespionage im Zusammenwirken mit der Wirtschaft. Dies unter
Berücksichtigung aktueller Krisenregionen und deren Einfluss auf andere staatsschutzrelevante Rahmenbedingungen wirtschaftlichen Handelns, wie beispielsweise restriktive
Maßnahmen gegenüber Staaten.
4.3.6 Schutz kritischer Infrastrukturen
Der Schutz kritischer Infrastrukturen dient der Sicherung der Bereitstellung wesentlicher
Dienste der Daseinsvorsorge sowie der Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich.
Die Störung oder Zerstörung dieser Infrastruktur hätte damit schwerwiegende Auswirkungen auf das wirtschaftliche und soziale Wohl, unsere Gesundheit und Sicherheit. Für
den Schutz strategischer Infrastruktur müssen vorrangig Maßnahmen zur Reduzierung
des Risikos eines Ausfalls entwickelt und implementiert werden.
Auf strategischer Ebene werden daher die Betreiber kritischer Infrastruktur beim Aufbau
einer umfassenden Sicherheitsarchitektur unterstützt. Zusätzlich wurde auf operativer
Ebene eine zentrale Stelle für den Schutz kritischer Infrastruktur eingerichtet, um ein
umfassendes Informationsmanagement zur Verfügung zu stellen. Weiters ist als ultima
ratio der physische Schutz von Objekten kritischer Infrastruktur notwendig.
Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 misst dem
Schutz kritischer Infrastrukturen besondere Bedeutung zu. Dazu soll ein gesamtstaatliches Konzept zur Steigerung der Resilienz Österreichs erarbeitet und die gesetzlichen
Grundlagen zum Schutz kritischer Infrastrukturen im strafrechtlichen Bereich geschaffen
werden. Im sicherheitspolizeilichen Bereich konnten bereits mit der SPG-Novelle 2014
die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Die Stärkung des Schutzes kritscher Infrastrukturen bleibt 2015 einer der Arbeitsschwerpunkte des BMI.
4.3.7Verkehrssicherheit
Radarüberwachung durch Gemeinden – Kooperationsmodell mit Bundespolizei
In Umsetzung des Regierungsprogramms 2013–2018 der XXV. GP soll mit Unterstützung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen der Gemeinden (z. B. Rückbau von Gemeindestraßen) durch Geschwindigkeitsüberwachung an gefährlichen Punkten ein Kooperationsmodell ausgearbeitet werden. Gemeinsam mit jenen Bürgermeistern, die einen
INNEN.SICHER.2015
verstärkten Verkehrsüberwachungsbedarf in ihren Gemeinden sehen, wird die Polizei
prüfen und gemeinsam mit der Gemeinde Vorschläge entwickeln.
Umsetzung der „EU-Richtlinie-CBE“ (RL 2011/82/EU on cross border enforcement)
Dadurch wird der EU-weite elektronische Kfz-Halterdatenaustausch ermöglicht und damit
ein wesentlicher Schritt zu einer effizienten und massenverfahrenstauglichen grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten gesetzt: In Österreich wurde der operative
Datenverkehr im Juni 2014 aufgenommen, im September 2014 waren neben Österrreich
weitere elf EU-Staaten operativ: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Litauen, Niederlande, Ungarn, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei. Der Datenaustausch erfolgt im
Wege der im BMI eingerichteten nationalen Kontaktstelle. Es wurden dafür bestehende
EDV-Systeme (u. a. das vom BMI geführte Kraftfahrzeugzentralregister/KZR) sowie die
Schnittstelle zu EUCARIS angepasst. Um den österreichischen Verwaltungsstrafbehörden – aufbauend auf dem Halterdatenaustausch gemäß CBE-RL – einen richtlinien- bzw.
gesetzeskonformen behördlichen Vollzug zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, wurde vom
BMI ein CBE-Auslandstool entwickelt, mit dem im VStV die automatisationsunterstützte
Bearbeitung von Verkehrsdelikten mit Auslandsbezug in 21 EU-Sprachen ermöglicht wird.
Das CBE-Auslandstool enthält 16 CBE-relevante Formulare sowie alle CBE-relevanten
Sprüche und wird bis 2015 im VStV implementiert.
4.3.8 Migration, illegale Migration und Schlepperei
Migration ist eine der zentralen Herausforderungen des BMI. Migration zeigt sich dabei
als vielfältiges und vielschichtiges Phänomen, das in so unterschiedlichen Formen wie
legale Migration, illegale Migration und internationaler Schutz (Asyl, subsidiärer Schutz)
auftritt. Diese Bereiche – Asyl, legale Migration und illegale Migration – müssen als ein
System verstanden werden. Das BMI hat hier für ein rechtsstaatliches und geordnetes
Management zu sorgen.
Politische und wirtschaftliche Krisen als Push-Faktoren und Freizügigkeitsrechte im EURaum, erweiterte Reisefreiheiten für bestimmte Drittstaatsangehörige sowie legistische
Vorhaben auf EU-Ebene als Pull-Faktoren erhöhen die Mobilität signifikant und stellen
Österreichs innere Sicherheit vor neue, zentrale Herausforderungen. Neue organisierte
Tätergruppen versuchten in den letzten Jahren in Österreich Fuß zu fassen. Potenzielle
EU-Erweiterungen können diese Entwicklung fördern und zu einer weiteren Steigerung
der Mobilität der Täter beitragen. Die internationale polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen von Schengen, des Prümer Vertrages15, von Europol und Interpol wird daher eine
noch wichtigere Rolle spielen als bisher.
Nach den bisherigen Erkenntnissen wurden in den letzten Monaten vorwiegend aus Syrien, Afghanistan, Somalia, Pakistan, Tschetschenien, Irak, und aus dem Kosovo stammende Menschen nach Österreich verbracht. Aufgrund international geführter Ermittlungen
15
Der Prümer Vertrag wurde von Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, den Niederlanden,
Luxemburg und Österreich am 27. Mai 2005 in Prüm/Eifel mit dem Ziel unterzeichnet, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration, zu verbessern.
65
66
INNEN.SICHER.2015
konnten die steigenden Aktivitäten von Schleppernetzwerken folgend zugeordnet werden:
Naher Osten, Balkan sowie Mittel- und Osteuropa. Die in den vergangenen Monaten eingeleiteten operativen Maßnahmen im Inland (z. B. Sonderkommissionen-Schlepperei-NORD
und -SÜD) und im Ausland (z. B. gemeinsame Einsatzformen auf ungarischem Staatsgebiet) haben zu einer Taktikänderung bei den Schlepperorganisationen geführt.
Um den neuen Phänomenen zu begegnen, wurden mit 1. Jänner 2013 die SOKO-Schlepperei-NORD bei der LPD Niederösterreich und die SOKO-Schlepperei SÜD bei der LPD
Burgenland unter der Leitung des Bundeskriminalamtes gegründet. Dort werden die
Ermittlungen mit dem Ziel gebündelt, die Schlepperrouten vom Ursprungsland bis zum
Zielland, die bevorzugten modi operandi, die Transportmittel, Ankerpunkte und Bunkerwohnungen sowie die Kommunikationsmittel feststellen zu können, die daraus gewonnen
Erkenntnisse zu analysieren und sofortige internationale Ermittlungen einzuleiten.
Mit 1. August 2013 wurde im § 114 FPG Schlepperei ein zusätzlicher Absatz 716 eingefügt,
der gewährleistet, dass gegen internationale Schleppernetzwerke ermittelt werden kann.
Auch im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 kommt
der Entwicklung einer gesamtstaatlichen Migrationsstrategie große Bedeutung zu. Es
ist vorgesehen, den Kampf gegen die illegale Migration zu verstärken, das Instrument
der freiwilligen Rückkehr auszubauen und Asylverfahren rasch und qualitativ hochwertig
zu führen. Diese Themen sowie die Arbeiten an der Gesamtstrategie Migration, die Bekämpfung der illegalen Migration und der Schlepperei sind daher Arbeitsschwerpunkte
2015.
4.3.9 Subjektive Sicherheit
Unabhängig von der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität, widmet sich das BMI
auch der zentralen Frage „Wie sicher fühlen sich die Menschen in Österreich?“.
Der Grad der subjektiven Sicherheit wird vom BMI regelmäßig mit Hilfe von Meinungsforschungsinstituten ermittelt. Dabei zeigt sich, dass sich die objektive Sicherheitslage in
einem Bundesland nicht immer mit der subjektiven Einschätzung der Bewohner deckt.
Um die Vision, Österreich zum sichersten Land der Welt zu machen, Wirklichkeit werden
zu lassen, reicht es nicht aus, die Kriminalität zu bekämpfen. Wichtig ist auch die wirksame und zielgruppengenaue Kommunikation als Schlüssel zur Erhaltung und Erhöhung
der subjektiven Sicherheit. Diese Kommunikation ist die Aufgabe aller Führungskräfte
sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sicherheitsexekutive.
Die Erhöhung der subjektiven Sicherheit, insbesondere durch Prävention und Aufklärung, ist einer der Arbeitsschwerpunkte 2015.
16
BGBl. I Nr. 100/2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013, § 114 FPG Abs. 7,
„Die Abs. 1 bis 4 gelten für im Ausland begangene Straftaten, unabhängig von den Strafgesetzen
des Tatortes, wenn durch die Tat österreichische Interessen verletzt worden sind.“
INNEN.SICHER.2015
5SCHLÜSSELHERAUSFORDERUNGEN
Aus der Zusammenschau der gesetzten Ziele, der Entwicklung des externen Umfelds
und der vorhandenen Kompetenzen ergeben sich interne und externe Schlüsselherausforderungen, für die Lösungen zu finden und Maßnahmenpakete zu entwickeln sind.
Interne Schlüsselherausforderungen
Verfügbarkeit der Ressourcen
Knapper werdende Ressourcen führen zur
Einschränkung der Planbarkeit
Rahmenbedingungen HHRR
Organisationsentwicklung
Laufende praxisnahe Anpassung der
Ablauforganisation
Entbürokratisierung zur Verhinderung der
Entkoppelung von der Praxis
Externe Schlüsselherausforderungen
Sicherheit und Schutz: Dynamik und Wandel
Rückkehr der Geopolitik
Polarisierung im politischen und gesellschaftlichen
Bereich (z. B. vermehrte Demonstrationen)
Mangelnde Sicherung der Grundbedürfnisse
Sozialer Zusammenhalt, Kohäsion
Werte kommunizieren
SKI
Migration und Mobilität
Migrationsdruck auf Europa nimmt zu
Personalentwicklung
Besoldungs- und Anreizsysteme
Daten nützen – Daten schützen
Vertrauensvoller Umgang mit Bürgerdaten
Daten- und Informationssicherheit
Interne Kommunikation
Vernetzung
Fragmentierung
Entsolidarisierung innerhalb Österreichs und
Europas
Notwendige Vernetzung in Österreich
Gewollte und ungewollte Transparenz
Soziale Medien
Abb. 33: Schlüsselherausforderungen
5.1 Interne Schlüsselherausforderungen
Diese internen und externen Herausforderungen wirken sich auf die Initiativen von INNEN.SICHER.2015 aus und werden im Projektportfolio verankert.
5.1.1 Verfügbarkeit der Ressourcen
Die Fortführung der Budgetkonsolidierung vor dem Hintergrund der anhaltenden Wirtschafts- und Finanzkrise in Europa macht die Frage des intelligenten Einsatzes der knapper werdenden Ressourcen zur wichtigsten internen Schlüsselherausforderung. Ziel ist
es daher, mit den vorhandenen Ressourcen effektiv und effizient zu arbeiten. Um die
Aufgaben mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen zu bewältigen, sind Kenntnisse
über die Kostenstrukturen und Kostentreiber des gesamten Leistungsspektrums erforderlich. Eine wesentliche Basis dafür bilden die Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung sowie ein verpflichtendes Kontraktmanagement mit Ressourcen-, Ziel- und
Leistungsplänen.
Ein gutes Leistungs- und Wirkungscontrolling sind weitere Werkzeuge, mit deren Hilfe
vor allem Führungskräfte unter anderem messen können, wie gut es gelungen ist, im Vor-
67
68
INNEN.SICHER.2015
hinein definierte Ziele zu erreichen und welche Ressourcen dazu erforderlich sind. Bei
einer wirkungsorientierten Steuerung geht es allerdings um mehr als um ein einmaliges
Definieren zeitlos geltender Richtungsziele. Ein gutes Controlling muss sich stetig weiterentwickeln, Schwerpunkte der einzelnen Organisationseinheiten des Hauses müssen
laufend diskutiert, definiert und koordiniert werden. Die definierten Ziele müssen evaluiert und mit Blick auf eine optimierte Steuerung des Ressorts ständig adaptiert werden.
Der erfolgreiche Weg der Durchleuchtung der Fixkostenstrukturen der letzten Jahre wird
fortgesetzt und sichert einen ordnungsgemäßen Budgetvollzug im Unternehmen BMI.
Die Haushaltsrechtsreform des Bundes wurde in erster Linie als Ansatz der besseren
Steuerung in Österreich eingeführt und gerät mit dieser Zielrichtung immer mehr ins
Spannungsfeld mit den Aufgabenstellungen zur Haushaltskonsolidierung. Kurzfristige
Budgetergebnisdebatten führen immer stärker zu Reformzielkonflikten, wie die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einer mittelfristigen Planung zeigen. Auf der einen Seite sieht das neue Bundeshaushaltsrecht als einen Pfeiler die Mittelfristplanung vor, mit
dem die Ressorts ihre Vorhaben und Projekte über einen längeren (Budget-)Zeitraum
unter Einbeziehung struktureller Maßnahmen zur Verbesserung des Managements und
der Steuerung planen sollen. Auf der anderen Seite führt die anhaltende Finanzkrise zu
kurzfristigen und für die Ressorts vorweg nicht kalkulierbaren Sparpaketen bzw. Einsparungsvorgaben in den jährlich neu zu erstellenden Bundesfinanzrahmen.
Die Ressource Zeit wird immer mehr zu einer kritischen Größe im BMI. Die Personalreduktion im Verwaltungsbereich und steigende Aufgaben und Ansprüche, führen zu einer
steigenden Arbeitsbelastung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier müssen Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahmen gesetzt werden, um die hohe Qualität
der Leistungen des BMI halten und auszubauen zu können.
5.1.2Organisationsentwicklung
Das BMI zeichnet sich durch eine große Bandbreite seiner Aufgaben aus (siehe Kapitel 3). Durch die in bundes- und landesgesetzlichen Bestimmungen festgelegten Mitwirkungsverpflichtungen, insbesondere der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes,
kommt es zu Überschneidungen bei der Aufgabenerfüllung. Dies hat kosten- und ausgabenmäßige Auswirkungen auf die Ressourcenausstattung des Ressorts, aber auch auf
komplexe Abläufe aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger. Kosteneffizientes, kundenorientiertes Handeln im Sinne des „One-Stop-Shop“-Prinzips ist nur möglich, wenn

sich das BMI in Zukunft noch mehr auf seine Kernaufgaben (wie etwa
Sicherheits- und Kriminalpolizei, Asyl-, Betreuungs- und Fremdenwesen,
Niederlassungswesen, Verwaltungs- und Verkehrspolizei, Staatsbürger
schaft, Gemeindeangelegenheiten, Wahlen und Volbebehren konzentriert
und diese priorisiert,
INNEN.SICHER.2015
 das BMI die für die Erfüllung der Kernaufgaben notwendigen
Kompetenzen erhält und Mitwirkungsbestimmungen anderer Organe
auf das notwendige Maß beschränkt werden sowie
 Abläufe vereinfacht werden und Zusammengehörendes zusammen
geführt wird und notwendige gesetzliche Anpassungen insbesondere
im Bereich des BVT und der EKO Cobra/DSE vorgenommen werden.
Eine laufende und praxisnahe Anpassung der Ablauforganisation ist daher notwendig.
Durch Entbürokratisierung soll die Abkoppelung von der Praxis verhindert werden.
Es soll in einem Bottom-up Prozess unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Personalvertretung eine umfassende Aufgabenreform mit den folgenden
Zielen durchgeführt werden:
 Optimierung Ressourceneinsatz
Entbürokratisierung
 Effizienter Personaleinsatz
 Fokussierung auf Kernaufgaben
Aufbauend auf eine grundlegende Analyse sind effizienzsteigernde Maßnahmen zur Prozessoptimierung zu setzen, weitere Synergieeffekte in der regionalen operativen Aufgabenerfüllung auszuloten und umzusetzen, der steuerbare Administrationsaufwand sukzessive zu reduzieren und mittelfristig ist ein Belastungsausgleich sicherzustellen. Zur
Kostenreduktion müssen innovative Lösungen gesucht werden.
5.1.3Personalentwicklung
Gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital des BMI. Dazu bedarf es eines umfassenden Systems der Personalentwicklungund des Personalmanagements, das Leistungsorientierung mit einer wirksamen und
strategisch agierenden Führung kombiniert. Das Besoldungs- und Anreizsystem stellt
dabei einen kritischen Faktor dar.
Die sukzessive Überalterung der Sicherheitsexekutive und Sicherheitsverwaltung bedingt die dringende Notwendigkeit gegensteuernder Maßnahmen im Bereich des Generationenmanagements.
Neben der bereits zum Teil implementierten bedarfsangepassten Professionalisierung
der mittleren und oberen Führungskräfteausbildung (Führungs- und Fachkarriere; Bachelor- und Masterstudiengang), dem Leistungs- und Entwicklungsdialog, der Bedarfs- und
Entwicklungsplanung muss ein umfassendes Wissensmanagement geschaffen werden.
Darüber hinaus sind Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Kräften mit speziellem
Know-how (z. B. IKT-Experten für Cybercrime und Cyber-Sicherheit) zu schaffen und
69
70
INNEN.SICHER.2015
eine gezielte Förderung der Mitarbeiter (Karriereentwicklungsmodelle, Talente-Management) zu verankern.
5.1.4 Daten nützen – Daten schützen
Die Herausforderung für die Arbeit der Sicherheits- und Fremdenbehörden ist es, genau
jene Daten zur Verfügung zu haben, die beispielsweise für erfolgreiche Präventionsarbeit, für die Aufklärung einer Straftat, für das Finden von Vermissten, für die Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität oder für das Durchführen eines raschen
fremdenrechtlichen Verfahrens notwendig sind. Diese Entwicklung wird auch durch die
zunehmende Digitalisierung unserer Gesellschaft bestimmt.
Dem Schutz personenbezogener Daten und dem verantwortungsvollen Umgang mit den
uns anvertrauten Daten kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu. Neue technische
Möglichkeiten eröffnen weiterentwickelte Ermittlungsmöglichkeiten, deren Zulässigkeit
unter Beachtung der Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit gesetzlich geregelt werden muss.
Datensammlungen sind ein unverzichtbares Instrument der Kriminalitätsbekämpfung.
Werden den Sicherheitsbehörden Instrumente, wie die Vorratsdatenspeicherung aus der
Hand genommen, wird die Bekämpfung von Straftaten wie der Kinderpornografie im Internet oder des Terrorismus wesentlich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht.
Das BMI ist bei seiner Leistungserbringung zunehmend vom Einsatz moderner IKT-Systeme abhängig und daher gegenüber Bedrohungen und Risiken im Cyber-Raum verletzlich. Das BMI muss daher seine eigenen Daten wirksam vor Angriffen, wie Ausspähung,
Zerstörung oder Veränderung, durch staatliche und nicht staatliche Akteure schützen.
Die Garantie eines hohen Maßes an Daten- und Informationssicherheit bleibt daher auch
2015 eine Schlüsselherausforderung.
5.1.5 Interne Kommunikation
Das BMI ist eine große und hochkomplexe Organisation, die durch ein äußerst breites
Aufgabenportfolio (siehe Kapitel 3) und die Notwendigkeit einer ständigen Anpassung an
ein dynamisch sich änderndes Umfeld gekennzeichnet ist. Dies verlangt nach einer konsequenten internen Kommunikation, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMI
Ziele, Vorhaben und Aufgaben effektiv zu kommunizieren. Nur so kann die erfolgreiche
Umsetzung auf allen Ebenen sichergestellt werden. Dies gilt auch für die Kommunikation
von INNEN.SICHER.2015.
5.2 Externe Schlüsselherausforderungen
Aus den Trends und Umfeldveränderungen zeichnen sich für den Erfolg des BMI nachfolgende vier externe Schlüsselherausforderungen ab, deren Lösung jedoch nicht isoliert
erfolgen darf.
INNEN.SICHER.2015
5.2.1 Sicherheit und Schutz: Dynamik und Wandel
Politischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und demografischer Wandel
Begleitet wird diese technologische Entwicklung von einem tiefgreifenden politischen,
gesellschaftlichen und demografischen Wandel vor dem Hintergrund politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Krisen. Konflikte an den Grenzen Europas sind Begleiterscheinungn der tiefgreifenden Veränderungen der internationalen Ordnung und
bergen die Gefahr in sich, dass diese Krisen und Konflikte nach Europa hineingetragen
werden.
In der südlichen Nachbarschaft der EU kommt es in Folge des „arabischen Frühlings“ zu
einem Erstarken des politischen Islams und einer zunehmenden politischen Destabilisierung der gesamten Region. Islamistischer Extremismus und Terrorismus haben einen
Bogen der Instabilität geschaffen, der von Nordafrika bis nach Zentralasien reicht. „Foreign Fighters“ aus westlichen Staaten beteiligen sich an terroristischen Gräueltaten und
werden nach ihrer Rückkehr zu Bedrohungen der inneren Sicherheit ihrer Heimatstaaten.
Auch in der östlichen Nachbarschaft brechen überwunden geglaubte Polarisierungen
wieder auf. Die Grenzen anderer Staaten sind nicht mehr unverletzlich und politische
Konflikte werden mit militärischen Mitteln ausgetragen Die Konflikte im Umfeld der EU
und wirtschaftlicher Druck innerhalb der EU haben zunehmend negative Auswirkungen
auf die innere Sicherheit Österreichs. Unverminderter Druck im Bereich der Eigentumskriminalität, die wachsende Gefahr des politischen Extremismus in allen Formen und
steigende Asylzahlen sind die deutlichsten Folgen dieser Entwicklungen.
In diesem sicherheitspolitischen Umfeld wird es immer wichtiger, die Werte, die Europa
ausmachen, national und international besser zu kommunizieren.
Die seit 2008 in Europa herrschende Euro- und Wirtschaftskrise führt zu negativen gesellschaftlichen Entwicklungen wie dem Steigen der Arbeitslosenzahlen insbesondere
unter den Jugendlichen und dem Erstarken radikaler politischer Gruppierungen in manchen EU Staaten. Vor diesem Hintergrund besteht die Gefahr der Entsolidarisierung in
der österreichischen Gesellschaft und zwischen den Staaten der Europäischen Union.
Mangelnde Sicherung der Grundbedürfnisse führt zu einer Gefährdung des sozialen Zusammenhalts. Die zunehmende Polarisierung trägt die Gefahr in sich, dass politische
Konflikte wieder außerhalb der demokratischen Institutionen auf der Straße z. B. in Form
vermehrter Demonstrationen ausgetragen werden.
Ein dynamisches Kriminalitätslagebild verlangt nach immer flexibleren Kriminalitätsbekämpfungsstrategien. Eine besondere Herausforderung stellt das Auftreten zum Teil
neuer Kriminalitätsphänomene in immer kürzeren Intervallen dar. Ziel muss es sein, mittels eines geeigneten Maßnahmenpakets und punktgenauer Strategien auf diese Phänomene rasch und adäquat reagieren zu können.
In diesem Zusammenhang spielt auch die Kriminalprävention eine große Rolle. Diese
bedarf angesichts der steigenden Herausforderungen stärker als zuvor eines gesamtge-
71
72
INNEN.SICHER.2015
sellschaftlichen Ansatzes. Polizeiarbeit kann präventiv nur in enger Zusammenarbeit mit
anderen Akteuren erfolgreich sein. Durch neue Formen der Bürgerbeteiligung und eine
intensivere Vernetzung im Bereich der Informationsbeschaffung sind die Bürgerinnen
und Bürger stärker in die Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung zu integrieren.
Neue Formen der Kriminalität, das drohende Entstehen von Parallelgesellschaften und
abgeschotteten Milieus erfordern neue Konzepte der Sicherheit und des Schutzes. Eine
konsequente Migrationspolitik ist wesentliches Schlüsselelement zur Sicherstellung eines friedlichen Zusammenlebens aller Bevölkerungsgruppen.
Technologische Entwicklung
Die technologische Entwicklung hat eine noch nie erlebte Dynamik erreicht. Die virtuelle
Welt ist zum integralen Teil unserer Gesellschaft geworden. Digitalisierung, Vernetzung
und Globalisierung führen zu neuen Herausforderungen in den Bereichen Cyber-Sicherheit, Daten- und Informationssicherheit sowie Schutz kritischer Infrastrukturen.
Der zunehmende Trend zur Digitalisierung hat auch für das BMI weitreichende Konsequenzen in den unterschiedlichsten Bereichen:
 Das BMI muss in der Lage sein, seine Aufgaben und Befugnisse in der digitalen
Welt in gleicher Weise und Qualität, wie in der realen Welt wahrzunehmen.

Die rasante Verbreitung der Informationstechnologie in der Gesellschaft
bringt höhere Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger an das Know-how
und die Infrastruktur des BMI mit sich (z. B. Zentrales Vereins- und
Zentrales Melderegister).

Mit der Digitalisierung gewinnen die Fragen der rechtlichen
Rahmenbedingungen, organisatorische Maßnahmen und
technische Instrumente in den Bereichen Daten- und Informationssicherheit
besondere Bedeutung.
 Neue Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger und der öffentlichen Verwaltung
im Rahmen des E-Governments machen den Ausbau der Register in den
Bereichen Meldungen, Personenstand und Wahlen unumgänglich.
 Der laufende technologische Fortschritt erfordert eine ständige
Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation.
5.2.2 Migration und Mobilität
Europa und damit auch Österreich ist aufgrund der dramatischen Situation in Syrien, im
Irak und anderer internationaler Krisenherde mit einem steigenden Migrationsdruck und
damit einhergehend mit einem Anstieg der Zahl der Asylanträge konfrontiert. Vor allem
die enorm steigenden Migrationsbewegungen vom afrikanischen Kontinent über das Mit-
INNEN.SICHER.2015
telmeer, erneute Flüchtlingstragödien und damit einhergehende Schleppermachenschaften stellen zentrale Herausforderungen für Europa und Österreich dar. Dieser zunehmende Migrationsdruck mit Auswirkungen auf Österreich ist kein temporäres Phänomen.
Zusätzlich erhöhen Freizügigkeitsrechte im EU-Raum, erweiterte Reisefreiheiten für bestimmte Drittstaatsangehörige sowie legistische Vorhaben auf EU-Ebene die Mobilität
signifikant und stellen Österreich und seine innere Sicherheit vor neue, zentrale Herausforderungen. Auch Entwicklungen wie die Armutsmigration müssen genauestens beobachtet werden. Das Recht auf Freizügigkeit ist ein zentrales Grundrecht, das auch gegen
Missbrauch und Umgehung geschützt werden muss. Wenn es um gemeinsame Herausforderungen in Europa geht, müssen effektive europäische Lösungs- und Handlungsansätze unter entsprechender Berücksichtigung der nationalen Handlungsspielräume der
Mitgliedstaaten gefunden werden. Als Reaktion auf die weiter steigende Mobilität von
internationalen Tätergruppen wird auch die internationale polizeiliche Zusammenarbeit
im Rahmen von Schengen, des Prümer Vertrages, Europol und Interpol eine noch wichtigere Rolle spielen als bisher.
Die globalen wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen lassen erwarten, dass
Migration auch in Zukunft eine der zentralen Herausforderungen des BMI bleiben wird.
Dazu sind insbesondere die Asylverfahren weiterhin effizient und sachgerecht zu managen, die legale Migration effektiv zu steuern und illegale Migration hintanzuhalten.
Asyl ist ein Recht und eine wichtige völkerrechtliche Verpflichtung. Migration ist hingegen
der freiwillige und kontrollierte Zuzug von Fremden nach Österreich. Sie hat sich an den
Bedürfnissen der österreichischen Gesellschaft und der Wirtschaft zu orientieren und ist
zum Vorteil Österreichs zu gestalten.
Es gilt im Wettbewerb um die „klügsten Köpfe der Welt“ gezielt Aktivitäten zu setzen. In
diesen Bereichen benötigt Österreich Zuwanderung – auch unter Berücksichtigung der
demografischen Entwicklung der Bevölkerung. Deshalb gilt es, Initiativen zur Anwerbung
von Menschen mit nachgefragten Qualifikationen zu entwickeln. Diesen Herausforderungen wurde mit der Einführung der „Rot-Weiß-Rot-Karte“, einem modernen, kriteriengeleiteten Zuwanderungsmodell, das sich an den Bedürfnissen Österreichs orientiert,
Rechnung getragen. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen am österreichischen Arbeitsmarkt und im Migrationsbereich muss aber auch ein erfolgreiches Modell wie die
„Rot-Weiß-Rot-Karte“ als bedarfsorientiertes Zuwanderungssystem stets weiterentwickelt werden.
International bedarf es einheitlicher Standards für den Asylbereich und einer gemeinsamen Sichtweise hinsichtlich der Herkunftsstaaten. Ziel eines erfolgreichen Migrationsmanagements muss es sein, Asyl und Zuwanderung strikt zu trennen. Rasche und qualitätsvolle Asylverfahren und eine an den Interessen Österreichs orientierte Zuwanderung
nach klaren Kriterien müssen von einem konsequenten fremdenpolizeilichen Vollzug
begleitet werden.
73
74
INNEN.SICHER.2015
Dies heißt, dass abgelehnte Asylwerberinnen und Asylwerber umgehend ausreisen müssen, und – sofern sie dieser Verpflichtung nicht freiwillig nachkommen – außer Landes
gebracht werden. Nur ein derart konsequentes Vorgehen macht Österreich für den Missbrauch unseres Asylwesens und für Schlepper unattraktiv.
Zur weiteren Steigerung der Qualität und der Effizienz des Vollzugs im Asyl- und Fremdenwesen ist es auch nach Schaffung des BFA wesentlich, die Vernetzung der Akteure
und den Informationsaustausch zwischen diesen zu fördern.
5.2.3Vernetzung
Schon heute haben alle wesentlichen Herausforderungen für unsere innere Sicherheit
eine internationale Dimension. Dazu zählen die grenzüberschreitende Kriminalität, der
internationale Terrorismus oder das globale Phänomen der Migration. Aufgrund weiter
zunehmender politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sozialer Vernetzungen
ist auch mit einer fortschreitenden Internationalisierung der Herausforderungen für die
innere Sicherheit zu rechnen. Österreich ist gefordert, durch strategische Vernetzung die
Grundlagen für die operative Zusammenarbeit zu schaffen.
Die wachsende Fragmentierung und Entsolidarisierung in Österreich und der Europäischen Union macht eine stärkere Vernetzung des BMI mit staatlichen Stellen, Wirtschaft,
Wissenschaft und der Zivilgesellschaft auf nationaler und internationaler Ebene notwendig.
Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 fordert die verstärkte Nutzung der Möglichkeiten für sicherheitspolitische Kooperationen in der Nachbarschaft und mit strategischen Partnern.
Vergemeinschaftung
Innerhalb der EU setzt sich der Prozess der Vergemeinschaftung fort. Mit dem Vertrag
von Lissabon17 wurden die EU-Kommission und das Europäische Parlament weiter gestärkt. Es ist für die Mitgliedstaaten schwieriger geworden, die Sicherheitsinteressen
ihrer Bürger in der EU durchzusetzen. Gleichzeitig führen die Finanz- und Eurokrise sowie hausgemachte politische Probleme dazu, dass einzelne Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nicht mehr im vollen Ausmaß nachkommen können. Dies bringt wachsende
Instabilität und führt zu einem gefährlichen Nachlassen der europäischen Solidarität im
Sicherheitsbereich.
Gruppen gleicher Interessen in der EU
Innerhalb der EU arbeitet das BMI immer stärker mit Mitgliedstaaten zusammen, die vor
gleichen Herausforderungen, etwa im Bereich der Migration, stehen und die vergleichbare Positionen vertreten (like-minded countries).
Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU-Grundlagenvertrag bzw. -Reformvertrag genannt) wurde am 13. Dezember 2007 unterzeichnet und ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten; es ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den damals 27 Mitgliedstaaten der Europäischen
Union.
17
INNEN.SICHER.2015
Regionalisierung
In der EU der 28 Mitgliedstaaten gibt es einen Trend zur Regionalisierung. Das von Österreich initiierte „Forum Salzburg“ als mitteleuropäische Sicherheitspartnerschaft ist ein
erfolgreiches Modell einer solchen regionalen Zusammenarbeit.
Strategische Kooperationen und operative Zusammenarbeit
Die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen, wie transnationale schwere und
organisierte Kriminalität, internationaler Terrorismus, illegale Migration und Cyber-Kriminalität kennen keine Staatsgrenzen und führen daher zu einem Verschwimmen der
Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit.
Seit dem Jahr 2000 stellt sich das BMI mit seiner „Internationalen Strategie“ diesen Herausforderungen und hat dazu drei Hauptzielsetzungen formuliert:
 Die Herausbildung und Umsetzung von Sicherheitspartnerschaften
mit den Ländern im Nachbarschaftsbereich und damit die Schaffung
einer Art „Sicherheitsgürtel“ rund um Österreich,
 eine möglichst enge Zusammenarbeit mit Partnern innerhalb der EU und
 zielgerichtete Kooperationen mit Staaten und Regionen, die
Herkunfts- und Transitbereiche von Sicherheitsproblemen
für unser Land darstellen.
Ziel aller dieser strategischen Vernetzung mit nationalen und internationalen Partnern ist
es, die Grundlagen für eine enge und effektive operative Zusammenarbeit zu schaffen.
Zivil-militärische Zusammenarbeit
Auf nationaler Ebene ist das Österreichische Bundesheer (ÖBH) ein wichtiger strategischer Partner des BMI. Die Assistenzleistungen des ÖBH im Auftrag der zivilen Behörden sind ein unverzichtbarer Beitrag zur Sicherung des sozialen Friedens in Österreich.
In Folge der Knappheit der Ressourcen und angesichts neuer sicherheitspolitischer Herausforderungen (z. B. Cyber-Sicherheit) ist eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit
zwischen dem BMI und dem ÖBH zum Wohle der österreichischen Bevölkerung notwendig.
Dazu werden gemäß dem Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung
2013–2018 die erforderlichen Fähigkeiten des ÖBH in einem gesamtstaatlichen Planungsprozess mit den assistenzanfordernden Behörden festgelegt und in den Bereichen
Personal, Ausbildung, Einsätze, Fähigkeitsentwicklung, Logistik, Infrastruktur, Forschung
und Cyber-Synergien gewonnen werden.
5.2.4 Gewollte und ungewollte Transparenz
Die derzeit laufende Debatte über die Weiterentwicklung der Instrumente der direkten
Demokratie ist ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung des politischen Systems in
Österreich. Direkte Demokratie stärkt die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit
dem Staat, erhöht die Transparenz und Legitimität politischer Entscheidungen und belebt
den politischen Diskurs. Das BMI als Bürgerministerium und Geschäftsstelle der Bundes-
75
76
INNEN.SICHER.2015
wahlbehörde ist gefordert, über innovative Möglichkeiten der Partizipation unter Nutzung
der neuen Technologien nachzudenken.
Eine lebendige Demokratie wird von einem Wunsch nach einem Mehr an Transparenz
auch im Verwaltungsbereich begleitet. Als Idealvorstellung wird von manchen die „gläserne Verwaltung“ gesehen. Im Rahmen der Sicherheitsverwaltung muss es aber zum
Schutz jedes Einzelnen, der Vorbeugung, Verhinderung und Verfolgung von Straftaten
sowie im Interesse der nationalen Sicherheit aber Grenzen der totalen Transparenz geben. Ein „gläserner Staat“ ist ein „wehrloser Staat“.
Bei der Umsetzung des im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung
2013–2018 beschlossenen Prinzips „Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis“ muss
sichergestellt werden, dass die notwendigen Schutzinteressen im Bereich Sicherheitsund Kriminalpolizei volle Berücksichtigung finden.
Soziale Medien haben den Effekt, dass Menschen ungeschützt und unachtsam ihr privates Leben öffentlich machen. Gleichzeitig wächst in unserer Gesellschaft die Furcht vor
Missbrauch dieser Daten durch staatliche Einrichtungen in Österreich und im Ausland.
Das Schreckensbild ist der „gläserne Mensch“. Diese ambivalenten Erwartungen stellen
das BMI vor neue Herausforderungen.
Diese internen und externen Herausforderungen wirken sich direkt auf die Initiativen von
INNEN.SICHER.2015 aus und werden daher im Projektportfolio verankert.
5.3 Chancen- und Risikoanalyse
Für den größten Kernbereich des BMI, der „klassischen Polizeiarbeit“, wurden in der
Generaldirektion innerhalb des Rahmens von INNEN.SICHER. in einem erweiterten Prozess die spezifischen Teilstrategien systematisch erarbeitet. Basierend auf allgemeinen
Trends, wurden die Chancen und Risiken für die tägliche Polizeiarbeit erhoben. Diese
umfassende Liste wird im internen Prozess weiter bearbeitet. Folgende Chancen/Risiken
sind für die Strategie INNEN.SICHER. besonders wesentlich:
Chancen
Risiken
Positionierung der Polizei
Radikalisierung und
"Import" von Konflikten
Internationale Vernetzung
Akzeptanz der Polizei
(insbesondere in
Parallelgesellschaften)
Vernetzung mit NGOs,
anderen Behörden
Informationsflut und
Vielzahl an Vorgaben
Abb. 34: Chancen und Risiken
INNEN.SICHER.2015
Chancen:
Polizeiarbeit macht Sinn (für die Gesellschaft) und gibt Sinn (dem Einzelnen). Entsprechend attraktiv ist die Polizei und das Innenministerium als Arbeitgeber. Darauf gilt es
zu bauen und die besten Leute für unsere Tätigkeit im Sinne der inneren Sicherheit zu
gewinnen. Die Herausforderungen für die innere Sicherheit sind vielfach international.
Wer daher national wirken möchte, muss fokussiert international handeln. Das BMI geht
konsequent diesen Weg.
Die Vielfalt der Gesellschaft spiegelt sich auch im Umfeld des BMI wider. NGOs, Interessensgruppen, andere Behörden und viele weitere „Stakeholder“ sind für die tägliche
Arbeit unserer Organisation relevant. Der richtige Grad an Vernetzung mit diesen Organisationen bildet daher eine Grundlage für unseren zukünftigen Erfolg.
Risiken:
Internationale Konflikte sind längst nicht mehr auf ihre Ursprungsregion beschränkt. Radikalisierung, eine gesteigerte Gewaltbereitschaft und ein höherer Ausbildungsstand vor
allem bei denen, die selbst in Kämpfe involviert waren, sind oft die Folge und bilden ein
konkretes Risiko auch für Österreich.
Unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen haben unterschiedliche Erfahrungen mit der
Polizei. Weil wir diese Unterschiede ernst nehmen, müssen wir die Akzeptanz der Polizei
in allen Teilen der Gesellschaft sicherstellen.
Informationen waren noch nie so vielfältig verfügbar. Kaum ein Lebensbereich ist nicht
von einer Vielzahl an Regulativen umfasst. Was für viele Berufe ein Vorteil ist, bedeutet
für Menschen, die tagtäglich in komplexen Situationen rasche Entscheidungen mit weitreichenden Folgen treffen müssen, eine immer größere Herausforderung.
77
INNEN.SICHER.2015
6 INNEN.SICHER. – DIE STRATEGIE DES BMI
Das BMI ist mit seinen mehr als 31.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (VBÄ) der
Sicherheitsdienstleister Nummer eins in Österreich. Unsere Aufgaben reichen von der
Kriminalitäts-, Terror- und Korruptionsbekämpfung über Asylwesen und Migration und
Krisen- und Katastrophenschutzmanagement bis hin zu Zivildienst sowie der Durchführung von Wahlen. Das BMI ist eine moderne, kundenorientierte Institution. Das BMI will
sich und damit die Sicherheit Österreichs strategisch weiterentwickeln.
Die Strategie INNEN.SICHER. ist Ausdruck des Gestaltungswillens der Ressortleitung
für mehr Sicherheit in Österreich. Sie ist für die Bewältigung der Schlüsselherausforderungen und zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des BMI unverzichtbar. INNEN.SICHER.
ist Leitfaden und Maßstab für die Entwicklung des BMI in den nächsten Jahren und definiert die Aufgaben und Leistungen sowie die zukünftigen Schwerpunkte, Projekte und
Arbeitsfelder. Die strategische Ausrichtung ist jedoch kein Einmalprojekt, denn das Umfeld des BMI ist in Bewegung.
Mit der Strategie INNEN.SICHER. als fortlaufenden Prozess hat das BMI ein Instrument
zur kontinuierlichen strategischen Anpassung der Organisation an die sich ändernden
Rahmenbedingungen und zur besseren Steuerung des BMI geschaffen.
STRATEGISCHER HANDLUNGSRAHMEN
Code of
Conduct
Compliance
Leitbild
INNEN.
SICHER.
Führungsgrundsätze
Werte
VISION
Budgetplanung
Strategische
Berichte
78
EUSicherheitsstrategie
Rechtsordnung
Controlling
Wirkungsorientierung
Regierungsprogramm
Abb. 35: Das Managementkonzept INNEN.SICHER.
Österr.
Sicherheitsstrategie
INNEN.SICHER.2015
6.1 Bisherige Erfolge von INNEN.SICHER.
Die erste Fassung von INNEN.SICHER. wurde 2010 im Rahmen eines umfassenden
Strategieprozesses entwickelt. Dabei wurden die Ziele und Handlungsschwerpunkte in
drei strategischen Stoßrichtungen festgelegt:
 Sozialen Frieden stärken
 Mitarbeiterkompetenz und -motivation
 Leistungsfördernde Organisation
Seither werden diese Ziele und Handlungsschwerpunkte in einem regelmäßigen Prozess
überprüft und an die geänderten Rahmenbedingungen und Fortschritte der Umsetzung
angepasst.
Seit 2010 wurden im Rahmen von INNEN.SICHER. 107 Projekte definiert und 72 davon
bis Ende 2014 erfolgreich abgeschlossen. Darunter befanden sich wichtige Vorhaben
wie etwa die Reform der Sicherheitsbehörden, bei der 31 Sicherheitsbehörden und Landespolizeikommanden zu neun Landespolizeidirektionen zusammengeführt wurden, die
Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte, der Aufbau des Bundesamtes für Fremdenwesen
und Asyl, die Entwicklung des BMI-Leitbildes und die Formulierung von Führungsgrundsätzen, die Einführung einer umfassenden Personalentwicklung sowie die erfolgreiche
Umsetzung der zweiten Etappe der HHRR. Mit INNEN.SICHER. konnte das BMI über
die Grenzen Österreichs hinaus seinen Ruf als innovativer und kompetenter öffentlicher
Dienstleister festigen.
Im Jahr 2014 konnten 14 INNEN.SICHER.-Aktivitäten erfolgreich abgeschlossen werden:
 SI 8
Bürgerbeteiligung Next Generation
 SI 9
Bündnis gegen Gewalt
 SI 11
Bewusstseinsbildung bei Betreibern kritischer Infrastrukturen
(Linienarbeit)
 SI 13
Zentrales Personenstandsregister und Zentrale Staatsbürgerschaftsevidenz (Linienarbeit)
 SI 14
Bundesclient (Linienarbeit)
 SI 17
Entwicklung einer Cyber-Sicherheitsstrategie des BMI
 SI 18
Risikomanagement im Identitätsbereich
 SI 22
Ombudsstelle gegen Radikalisierung
 AM 1
Implementierung BFA und Fremdenpolizei/LPD (Linienarbeit)
wird nach inhaltlicher Erweiterung als AM 7 Kooperation BFA
und Fremdenpolizei/LPD (Linienarbeit) weitergeführt
 AM 3
Masterplan Illegale Migration (Linienarbeit)
 AM 5
Migrationskommunikation (Linienarbeit)
79
80
INNEN.SICHER.2015
 MO 3
Neue Arbeitszeitmodelle
wird nach Umfang-Erweiterung als MO 3 Moderne Polizei weitergeführt
 MO 10 Aus- und Fortbildung: Führungs- und Fachkarriere
 MO 18 Mehrjähriger Finanzrahmen 2014–20; Abwicklung „ISF“ und „AMF“
Die in diesen Projekten/Linienarbeiten erzielten Erfolge sind in Anhang C dargestellt.
Mit INNEN.SICHER. wurde im gesamten BMI strategisches Management als Führungsinstrument etabliert. Ausgehend von der Gesamtstrategie werden in den Teilorganisationen des BMI strategische Prozesse durchgeführt.
6.2 INNEN.SICHER.2015 im Überblick
6.2.1 Entwicklungsprozess und Neuerungen
INNEN.SICHER.2015 wurde von der Bundesministerin für Inneres gemeinsam mit den
Spitzenführungskräften des BMI im Rahmen der Führungskräfteklausur am 30. Juni und
1. Juli 2014 entwickelt. Vorbereitet wurde die Klausur in einem umfassenden Analyseprozess, an dem die Sektions- und Gruppenleiter des Innenressorts, die Direktoren des
BVT, des BK, des BFA und des BAK sowie die Landespolizeidirektoren beteiligt waren.
Die Grundkonzeption blieb gegenüber INNEN.SICHER.2014 unverändert, wie z. B. die
strategischen Stoßrichtungen. Ausgehend vom übergeordneten Ziel der Stärkung des
sozialen Friedens, stellen diese Stoßrichtungen die logische Konsequenz des bisher Erreichten dar und sind Ausdruck der starken Außenorientierung von INNEN.SICHER.
Sicherheit und Schutz
Kriminalität in allen ihren Erscheinungsformen bedroht den sozialen Frieden. Hier erwarten sich die Menschen vom BMI und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit
und Schutz. Dazu kommen neue Herausforderungen wie der Schutz des Cyber-Raums
und der Schutz der Menschen im Cyber-Raum.
Asyl und Migration
Steigende Mobilität, demografischer Wandel und Migration sind Tatsachen, die die österreichische Gesellschaft bestimmen. Zur Stärkung des sozialen Friedens ist es notwendig, Migration zu steuern, illegale Migration zu bekämpfen und Menschen mit Migrationshintergrund erfolgreich zu integrieren.
Mitarbeiter und Organisation
Damit das BMI seinen gesellschaftlichen Auftrag zur Stärkung des sozialen Friedens
erfüllen kann, braucht es kompetente und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Diese brauchen eine effiziente und sachgerechte Organisation, um ihre Aufgaben effektiv erfüllen zu können.
INNEN.SICHER.2015
Querschnittsthemen werden jener Kategorie zugeordnet, zu der sie den stärksten inhaltlichen Bezug haben. Das übergeordnete Ziel der Stärkung des sozialen Friedens,
die drei Stoßrichtungen „Sicherheit und Schutz“, „Asyl und Migration“ sowie „Mitarbeiter
und Organisation“ bilden mit der Achtung der Grund- und Menschenrechte, mit den Werten des BMI (Rechtsstaatlichkeit, Loyalität und Qualität) sowie den Handlungsprinzipien
(Bürgerorientierung, integrierte Kommunikation, international vernetztes Handeln) die
Grundstruktur von INNEN.SICHER.
Diese Zuordnung bleibt in INNEN.SICHER.2015 unverändert. Den drei strategischen
Stoßrichtungen sind 33 Aktivitäten (davon 19 Projekte und 14 Aktivitäten in der Linienarbeit) zugeordnet. Davon sind 23 Aktivitäten die Fortführung bereits laufender Projekte/
Linienarbeiten und 10 Aktivitäten werden neu gestartet.
Im Lichte der langfristigen Umfeldentwicklungen und Schlüsselherausforderungen wurden von den Führungskräften für 2015 sieben nach außen gerichtete Arbeitsschwerpunkte des BMI formuliert:
 Bekämpfung der Eigentumskriminalität, insbesondere der Wohnungs und Wohnhauseinbrüche
 Gesamtstrategie Migration
 Bekämpfung der illegalen Migration und der Schlepperei
 Bekämpfung des Extremismus und des Terrorismus
 Stärkung der Cyber-Sicherheit und des Schutzes kritischer Infrastrukturen
sowie des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements
 Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption
 Erhöhung der subjektiven Sicherheit, insbesondere durch Prävention
und Aufklärung
6.2.2 Projekte/Linienarbeiten im Überblick
In den drei Stoßrichtungen „Sicherheit und Schutz“, „Asyl und Migration“ und „Mitarbeiter
und Organisation“ umfasst INNEN.SICHER.2015 folgende Projekte/Linienarbeiten:
Bestehende INNEN.SICHER.-Aktivitäten:
 SI 2
Implementierung der Drogenstrategie
 SI 3
Vermögensabschöpfung (Linienarbeit)
 SI 4
Kriminalstatistik NEU
 SI 5
Kriminalistische Methoden
 SI 7
Komplexe Opferarbeit
 SI 16
Gesamtheitlicher Auslandseinsatz
 SI 19
Zentrales Wählerregister
 SI 20
Zusammenarbeit BMI – Österreichisches Bundesheer (Linienarbeit)
81
82
INNEN.SICHER.2015
 SI 21
Anti-Korruptionsstrategie für Österreich (Linienarbeit)
 SI 23
Weiterentwicklung Masterplan SKI
 SI 24
Umsetzung Österreichische Sicherheitsstrategie (ÖSS)
 SI 25
Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität (Linienarbeit)
 AM 2
Integrierte Fremdenadministration (IFA)
 AM 4
Entwicklung einer gesamtstaatlichen Migrationsstrategie
 MO 4
Generationenmanagement
 MO 5
Budgetvollzugs-, Organisations- und Ressourcenanalyse (BORA)
(Linienarbeit)
 MO 11 Compliance (Linienarbeit)
 MO 12 Umfassende Personalentwicklung (Linienarbeit)
 MO 13 Grundsätze einer umfassenden EU-Politik des BMI
 MO 15 Kompetenz-Entwicklung-Management-Programm (Linienarbeit)
 MO 16 Internationale Strategie (Linienarbeit)
 MO 17 Digitalfunk BOS Austria (Linienarbeit)
 MO 19 Verbesserte Kommunikation INNEN.SICHER. und Corporate Design
(Linienarbeit)
Neue Aktivitäten in INNEN.SICHER.2015:
 SI 26
Optimierung der gesetzlichen Regelungen für den Staatsschutz
(BVT-Gesetz)
 SI 27
Partnerschaft mit Sicherheitsbürgern
 AM 7
Kooperation BFA und Fremdenpolizei/LPD (Linienarbeit)
 AM 8
Bekämpfung Menschenhandel (Linienarbeit)
 AM 9
Resettlement und humanitäre Aufnahme
 MO 3
Moderne Polizei
 MO 21 Evaluierung HHRR (BMI-intern)
 MO 22 Leitstellen- und Infomanagement
 MO 23 Aufgabenreform BMI
 MO 24 Strategische Berichterstattung BMI (Linienarbeit)
INNEN.SICHER.2015
Teilprojekte nach
Umsetzungsverantwortung
Verantwortlichkeit
für Umsetzung
2014 und davor
SI 8
S e k t i o n
I
II
III
IV
2015
Bereits in
Umsetzung
Neue
Vorhaben
Projekt Linienarbeit
2016 und Folgejahre
“To be”
SI 16
SI 9
SI 2
SI 5
SI 23
SI 11
SI 13
SI 24
SI 14
SI 26
SI 3
SI 19
SI 17
SI 27
AM 4
SI 25
SI 18
AM 9
AM 7
SI 20
SI 22
beendet
SI 4
MO
22
MO
23
AM 8
Sicherheit
MO 3
SI 7
MO 4
AM 2
MO
17
“As Is”
& Schutz
MO
19
MO
21
MO
16
SI 21
AM 1 AM 3 AM 5
beendet
Asyl & Migraon
MO 3
MO
10
MO 5
MO
18
beendet
MO
11
MO
12
MO
13
MO
15
MO
24
Mitarbeiter & Organisaon
Abb 35: Transformation-Map
6.3 Projekte/Linienarbeiten im Detail
6.3.1 Sicherheit und Schutz
SI 2 Implementierung der Drogenstrategie
Ziel: Konzentration auf Erstkonsumenten zum Schutz vor einer Drogenkarriere; Neugestaltung der medizinischen Erst- und Folgeuntersuchungen; Effizienz- und Effektivitätssteigerung im Betreuungsbereich.
Inhalt:
 Einbindung der betroffenen Ministerien (Gesundheit, Soziales, Unterricht)
 Ausarbeitung eines gemeinsamen Masterplanes
 Einholung der Zustimmung über die Vorschläge des Masterplanes
 Ausarbeitung der Detailkonzepte in „kurz-, mittel- u. langfristige Aktivitäten“
SI 3 Vermögensabschöpfung (Linienarbeit)
Ziel: Mit der StPO-Novelle 2012 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, dass 20 %
der gerichtlich für verfallen erklärten Vermögenswerte dem BMI zukommen. Auf diesem
Wege sollen zusätzliche Budgetmittel für die Kriminalpolizei lukriert werden, um die Effektivität der Kriminalitätsbekämpfung zu steigern.
83
84
INNEN.SICHER.2015
Inhalt: Im kriminalpolizeilichen Bereich sieht der Projektplan eine Verstärkung und Spezialisierung der Finanzermittlungsteams vor, um eine Erhöhung der Sicherstellungen und
in der Folge auch der für verfallen zu erklärenden Vermögenswerte zu erreichen.
Dadurch erreicht man folgende Ziele:
 Kriminellen Organisationen wird die finanzielle Grundlage entzogen und
 die Erträge aus schwerer und organisierter Kriminalität werden gesichert.
Dies wird durch folgende Maßnahmen erreicht:
 Vermögenswerte und deren Surrogate (umgewandeltes, kriminell
erworbenes Vermögen z. B. Liegenschaften, Vermögensträger, Fahrzeuge
usw.) sind für verfallen zu erklären.
 Alle Gegenstände, die von der strafbaren Handlung herrühren, bei ihr
verwendet worden sind, oder die unmittelbar aus ihr hervorgebracht wurden,
sind zu konfiszieren.
SI 4 Kriminalstatistik NEU
Ziel: Das Projekt Kriminalstatistik NEU verfolgt das Ziel, die Datenqualität und Datenaktualität der polizeilichen Kriminalstatistik zu verbessern, um bessere Grundlagen für
kriminalstrategische Arbeiten zu schaffen.
Inhalt: Um diese Zielsetzung zu erreichen, werden die gegenwärtigen technischen Bedingungen, individuellen Erwartungen und strategischen Zielsetzungen der Kriminalstatistik erarbeitet und kritisch hinterfragt, um jene Ansatzpunkte zu definieren, die zu einer
nachhaltigen Verbesserung der Datengrundlage führen. Dafür sind auch weiterführende
kriminalpolizeilich-strategische wie auch kriminologische Grundüberlegungen notwendig, die in der Folge in eine benutzerfreundliche Infrastruktur überführt werden müssen.
SI 5 Kriminalistische Methoden
Ziel: Entwicklung weiterer effektiver kriminalistischer Methoden als Teil der Kriminalitätsstrategie.
Inhalt: Im Mittelpunkt dieses Projektes steht die intensive Erforschung bestimmter Kriminalitätsformen wie Einbruchsdiebstahl oder Gewaltdelikte hinsichtlich ihrer Entstehung
und Ausbreitung. Daraus werden neue Methoden entwickelt und in die Polizeiarbeit integriert.
SI 7 Komplexe Opferarbeit
Ziel: Ausbau des Vertrauens von Gewaltopfern in die Polizei, in die Jugendwohlfahrt und
in Opferschutzeinrichtungen zur Erhöhung des Opferschutzes, des Ermittlungserfolgs
und des subjektiven Sicherheitsgefühls.
INNEN.SICHER.2015
Inhalt: Eine Verstärkung und Optimierung der Opferschutzmaßnahmen soll in folgendem
Gewaltbereich erfolgen:
Kinder im Beziehungs-/Abhängigkeitsverhältnis.
Hierfür soll die Polizei beim Einschreiten sensibilisiert vorgehen und auf Grund einer
mit einem externen wissenschaftlichen Berater erstellten Checkliste auf die besondere
Opfergruppe der Kinder im Beziehungs-/Abhängigkeitsverhältnis aufmerksam gemacht
werden (Vernachlässigung/Verwahrlosung, wiederholte Gewaltausübung). Eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Jugendwohlfahrt und Opferschutzeinrichtungen
auf Basis klarer Richtlinien gewährleistet die rechtzeitige Herstellung des Schutzes der
Gefährdeten.
SI 16 Gesamtheitlicher Auslandseinsatz
Ziel: Die Wirksamkeit und Effizienz von Auslandseinsätzen soll erhöht werden.
Inhalt: Im Mittelpunkt steht die Mitwirkung bei der Erarbeitung eines gesamtstaatlichen
Auslandseinsatzkonzepts (AEK). Damit soll ein verbessertes, ressourceneffizientes Zusammenwirken ziviler und militärischer Komponenten gewährleistet und eine erhöhte
Wirksamkeit und Sichtbarkeit österreichischer Beiträge erreicht werden. Das AEK soll zu
einer Bündelung aller staatlichen Kräfte in den Bereichen Krisenfrüherkennung, Krisenprävention, Krisenbewältigung und Krisennachsorge beitragen.
Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang insbesondere:
 Strukturen und Mechanismen zur Planung und Durchführung von
Auslandseinsätzen
 Festlegung nationaler Prioritätsbereiche in Bezug auf die Positionierung
Österreichs im Verhältnis zu internationalen Akteuren sowie bezüglich
thematischer und geografischer Schwerpunkte
 Fähigkeits- und Kapazitätenkatalog inklusive Ressourcenanalyse
 Budget- und Finanzrahmen
Rechtsrahmen
 Personal und Ausbildung
 Kooperationen und Rückkoppelung von Einsatzerfahrungen in
Planungsprozessen, Öffentlichkeitsarbeit
 Vorbereitung der Beiträge des BMI zur Anpassung des KSE-BVG
SI 19 Zentrales Wählerregister
Ziel: Unterstützungserklärungen und Eintragungen für Volksbegehren in jeder Gemeinde
zu tätigen; Vereinfachungen und Vereinheitlichungen bei Erfordernissen von Wahlen wie
zum Beispiel Einsicht in die Wählerevidenz und Ausdrucken von Wählerverzeichnissen;
verbesserte Datenqualität.
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INNEN.SICHER.2015
Inhalt: Beim zentralen Wählerregister handelt es sich um eine Datenbank mit dazugehörigen Webapplikationen. Es soll ein Werkzeug für die Gemeinden darstellen, um gesetzliche
Aufgaben im Zusammenhang mit der Führung der örtlichen Wählerevidenzen (Europa-Wählerevidenzen) bewältigen zu können. Gleichzeitig soll es für das BMI ein Werkzeug sein, um
bestehende Aufgaben (wie zum Beispiel Administration von Volksbegehren, Weitergabe der
wahlberechtigten Personen an die im Parlament vertretenen Parteien) zu bewerkstelligen.
SI 20 Zusammenarbeit BMI – Österreichisches Bundesheer (Linienarbeit)
Ziel: Verbesserung der Zusammenarbeit BMI und BMLVS (Stärkung der zivil-militärischen Zusammenarbeit) unter Berücksichtigung des Berichts der Arbeitsgruppe zur Reform des Wehrdienstes und des INNEN.SICHER.-Projektes 2013.
Inhalt: Der von der Bundesregierung am 3. Juli 2013 angenommene Endbericht der Arbeitsgruppe zur Reform des Wehrdienstes sieht unter Punkt 14 vor, dass die Umsetzung
durch das BMLVS und das BMI in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu erfolgen
hat. Dazu wurde im Projekt INNEN.SICHER.2013 eine Aktivitätenplanung für das BMI
vorbereitet. Diese Aktivitäten sowie die weiteren Aktionen zur Verbesserung der Zusammenarbeit BMI und BMLVS, die gleichfalls im Rahmen des Projektes definiert wurden,
sind im Jahr 2014 im Rahmen der Linienarbeit umzusetzen.
Im Sinne des Arbeitsprogramms der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 sind
im Rahmen des Vorhabens die Beiträge des BMI zum gesamtstaatlichen Planungsprozess und zur Gewinnung von Synergien in den Bereichen Personal, Ausbildung, Einsätze, Fähigkeitsentwicklung, Logistik, Infrastruktur, Forschung und Cyber vorzubereiten.
Weiters sieht das Arbeitsprogramm vor, dass ein erster Bericht zur Wehrdienstreform
Ende 2014 vorliegen soll.
SI 21 Antikorruptionsstrategie für Österreich (Linienarbeit)
Ziel: Vorschlag einer nationalen Anti-Korruptionsstrategie für das Aufgabenfeld Prävention durch das BAK und Vorlage an die Bundesregierung. Erstellung eines Konzeptes
für die Einrichtung eines Netzwerkes von zentralen und dezentralen Anti-KorruptionsBeauftragten in den jeweiligen Ressorts und Institutionen.
Inhalt: Expertenrunden zu korruptionspräventiven Themenschwerpunkten unter umfangreicher Beteiligung staatlicher Rechtsträger, Städten und Gemeinden. Unter Berücksichtigung präventiver Themenschwerpunkte sollen die bereits durchgeführten bzw. zukünftigen Expertenrunden Best-Practice-Modelle dargestellt und diskutiert werden.
Die Prioritäten liegen dabei auf:
 Ethikrichtlinien und Verhaltenskodizes
 Information und Wissensvermittlung
INNEN.SICHER.2015
 Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung
Arbeitsprozessanalysen
 Empfehlungen zur Gestaltung von Organisationsabläufen und Arbeitsprozessen
 Rolle/Aufgabe/Verantwortung von Medien
 Einrichtung eines dezentralen Netzwerks von Anti-Korruptions-Beauftragten
 Entwicklung/Implementierung eines nationalen Compliance-Systems
für die Verwaltung
Die Ergebnisse der Expertenrunden werden in einem weiteren Schritt verdichtet und fließen in die Entwicklung einer nationalen Anti-Korruptionsstrategie für den Präventionsbereich ein.
SI 23 Weiterentwicklung Masterplan Schutz kritischer Infrastuktur (SKI)
Ziel: Weitere Verbesserung des Schutzes kritischer Infrastruktur durch effektive Maßnahmen auf der strategischen und operativen Ebene.
Inhalt: Ausgehend von Ergebnissen der INNEN.SICHER.-Projekte S 10.1 aus 2012 sowie
SI 10 und SI 11 aus 2013 sollen die Grundlagen für einen neuen Masterplan für das österreichische Programm zum Schutz kritischer Infrastruktur (APCIP) und einen entsprechenden Ministerratsvortrag erstellt werden.
Im Sinne des Arbeitsprogramms der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 sind
die Beiträge des BMI zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zum Schutz kritischer
Infrastrukturen im sicherheitspolizeilichen und strafrechtlichen Bereich vorzubereiten.
SI 24 Umsetzung Österreichische Sicherheitsstrategie (ÖSS)
Ziel: Sicherstellung der notwendigen Ausrichtung des BMI an der ÖSS.
Inhalt: Nach Annahme des Empfehlungsteils durch den Nationalrat sind die interministeriellen Arbeiten zur Umsetzung der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie in Angriff zu nehmen. In einem INNEN.SICHER.-Projekt sind die Beiträge des BMI zu den
interministeriellen Arbeiten vorzubereiten und die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen
im BMI zu organisieren. Im Projekt sind die Vorgaben des Arbeitsprogramms der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 zu berücksichtigen.
SI 25 Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität (Linienarbeit)
Ziel: Effizienterer Einsatz von hochqualifizierten Bediensteten im Bereich der operativen
und strategischen Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität durch Schaffung eines Knowhow-Pools und klarer Trennung von administrativer Tätigkeit und Ermittlungsarbeit und
stärkere Nutzung vorhandener Synergien.
Inhalt: Der seit der Wirtschaftskrise feststellbare Anstieg der Betrugs- und Wirtschaftskriminalität (von 8,5 % im Jahr 2010 auf 10,3 % im Jahr 2012 im Verhältnis zur Gesamt-
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INNEN.SICHER.2015
kriminalität) sowie die Erweiterung der Zuständigkeitskompetenzen der zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption erforderte eine
Reorganisation der für diese Kriminalitätsform zuständigen Abteilung 7 im Bundeskriminalamt. Um den immer größer und komplexer werdenden Anforderungen zur Aufklärung
von Wirtschaftskriminalität bewältigen zu können, wird ein Wirtschaftskompetenzcenter
eingerichtet, in dem das notwendige Know-how gebündelt wird, um eine Unterstützung
von wirtschafts- und finanzrechtlichen Problemstellungen bis hin zu adäquaten strategischen und organisatorischen Hilfestellungen vor allem bei komplexen, überregionalen
oder internationalen Großfällen zu geben. Darüber hinaus wird die Organisationsstruktur
durch eine Verflachung der Hierarchie und eine Trennung der internationalen Kooperation und der Ermittlungstätigkeit gestrafft.
SI 26 Optimierung der gesetzlichen Regelungen für den Staatsschutz
(BVT-Gesetz) (Neu)
Ziel: Erarbeitung eines Gesetzesentwurfes, der unter Berücksichtigung der Diversität der
Bedrohungen und der zunehmend von globalen Rahmenbedingungen abhängigen Gefahrenlage die Aufgaben und die Tätigkeit des Staatsschutzes regelt.
Inhalt: Die Tätigkeit des Staatsschutzes soll auf einer breiten Zustimmung der Bevölkerung aufbauen. Die Dokumentation der Herausforderungen der aktuellen Situation stellt
die richtungsweisende Ausgangslage dar. Auf dieser Basis erfolgt die Erarbeitung sowohl
der internen Anforderungen für eine zukunftsorientierte Staatsschutztätigkeit als auch
die Erhebung der Erwartungshaltungen der Öffentlichkeit an den Staatsschutz. Durch die
Einbeziehung der relevanten Stakeholder durch Kommunikationsveranstaltungen erfolgt
eine Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit. Das Erreichen eines
breiten politischen Konsenses über den Tätigkeitsbereich des Staatsschutzes soll durch
Ausarbeitung von Lösungsansätzen hergestellt werden. Begleitend werden im Projekt
ein Berufsbild und die Qualifikation eines Bediensteten im Staatsschutz beschrieben.
SI 27 Partnerschaft mit Sicherheitsbürgern (Neu)
Ziel: Projektziel ist vor allem die Miteinbeziehung der Zivilgesellschaft in die Gestaltung
der Inneren Sicherheit, die Stärkung der Bürgernähe, des Informationsflusses und des
gegenseitigen Vertrauens. Sicherheitsbürgerinnen/Sicherheitsbürger sind Personen, die
auf regionaler Ebene Interesse am Mitwirken und Mitgestalten von Sicherheit haben. Sie
sollen die Möglichkeit bekommen, nach Erfüllung gewisser Voraussetzungen, Schlüsselfigur, Kommunikator und Bindeglied zwischen Polizei und Gesellschaft zu werden.
Inhalt: In das Projekt werden für geeignet befundene Projekte/Projektergebnisse aufgenommen, um eine erforderliche Vernetzung auf kommunaler und regionaler Ebene zu
gewährleisten.
INNEN.SICHER.2015
Ausarbeitung von Marketing- und Kommunikationssystemen für die Bewerbung zukünftiger Sicherheitsbürgerinnen/Sicherheitsbürger mit Bekanntmachung der Auswahlkriterien. Erarbeitung von Schulungs- und Trainingsmaßnahmen für die interessierten Sicherheitsbürgerinnen/Sicherheitsbürger.
Einrichtung eines Community-Referenten auf Bezirksebene der Bundespolizei, der als
Bindeglied zwischen Präventionsbediensteten und Sicherheitsbürgerinnen und Sicherheitsbürgern fungiert. Durch die regionalen Kenntnisse und den steten Kontakt sollen
kriminalpräventive Maßnahmen besser koordiniert und umgesetzt werden.
Einrichtung von „Dorfpolizistinnen/Dorfpolizisten“ in jeder Gemeinde zur Verbesserung
der Kommunikation zwischen Polizei und Zivilgesellschaft. Ziel ist die Stärkung der Bürgernähe, des Informationsflusses und des gegenseitigen Vertrauens.
6.3.2 Asyl und Migration
AM 2 Integrierte Fremdenadministration (IFA)
Ziel: Schaffung eines umfassenden, zentralen Ausländerinformationssystems bei gleichzeitiger Ablöse der bestehenden Einzelsysteme AIS und FIS.
Inhalt: Das neue einheitliche, plattformunabhängige, modulare System soll aufbauend
auf einem gemeinsamen Personendatensatz bestmögliche Verfügbarkeit und Datensicherheit gewährleisten und sich an den Geschäftsprozessen der betroffenen Organisationseinheiten orientieren. Flexible, statistische Auswertungen können die Aufgabenvollziehung sowohl in Abwicklung als auch in Effizienz fremdenrechtlicher Verfahren
optimieren und letztendlich zu einer Reduktion der Verwaltungskosten führen.
AM 4 Entwicklung einer gesamtstaatlichen Migrationsstrategie
Ziel: Die Entwicklungen im Bereich Migration auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und welche Ziele, Bedürfnisse und Möglichkeiten Österreich im Rahmen
dieser Entwicklungen hat, sind zentrale Zukunftsfragen Österreichs. Migration ist ein
vielfältiges Phänomen, das in so unterschiedlichen Formen wie legale Migration, illegale
Migration und internationaler Schutz auftritt. Zur Bewältigung der Herausforderungen ist
ein gesamtstaatlich strategisch-politischer Ansatz für den Gesamtbereich Migration zu
etablieren. Das Grundziel ist: Österreich bleibt ein stabiler, sicherer Rechtsstaat, in dem
man in Wohlstand leben kann. Die Migrationsstrategie soll beschreiben, welchen Beitrag
Migration leisten kann, um dieses Grundziel zu erreichen.
Inhalt: Erarbeitung einer mittel- und langfristigen Strategie Österreichs für den Gesamtbereich der Migration unter Einbeziehung externer Experten und relevanter Stakeholder.
Zur Unterstützung des BMI in diesem Prozess wurde der „Migrationsrat“ einberufen. Unter
dem Vorsitz von Prof. Paul Lendvai beraten unabhängige Experten die Rolle der Migration
in verschiedenen Arbeitsfeldern (z. B. Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Soziales, Diversität, etc.).
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INNEN.SICHER.2015
AM 7 Kooperation zwischen BFA und Fremdenpolizei/LPD (Linienarbeit) (Neu)
Ziel: Aufgrund der inhaltlichen Schnittstellen, insbesondere auch im Rahmen des bei den
LPD angesiedelten fremdenpolizeilichen Vollzugs im Anschluss an die Verfahren im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), kommt einer funktionierenden Kooperation
zwischen der Regionaldirektion des BFA und der LPD ressortintern ein hoher Stellenwert
zu und hat auch insbesondere im Rahmen der Bekämpfung der illegalen Migration hohe
Bedeutung.
Eine enge und reibungslose Kooperation zwischen BFA und LPD ist besonders notwendig
 bei Aufgriffen von illegalen Fremden und
 beim Vollzug der Schubhaft, des gelinderen Mittels und der Abschiebungen.
Inhalt: Das BFA hat mit 1. Jänner 2014 seine operative Arbeit aufgenommen. Die wesentlichen
Aufgaben des BFA sind die Durchführung von erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen
Verfahren sowie die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen.
Die Visaverfahren, Strafverfahren, Zurückweisungen, Zurückschiebungen, Durchbeförderungen, die Kontrolle des Aufenthalts sowie der Vollzug in den Anhaltezentren und der Vollzug der
Abschiebungen werden von der Fremdenpolizei wahrgenommen. Die verwaltungsbehördlichen Aufgaben des BFA sind damit klar von den sicherheitsbehördlichen Aufgaben der Fremdenpolizei getrennt. Im Mittelpunkt stehen die weitere Sicherstellung einer engen Kooperation
und eine weitere Ablaufoptimierung zwischen dem BFA und den LPDs.
AM 8 Bekämpfung Menschenhandel (Linienarbeit) (Neu)
Ziel: Verbesserung der Identifizierung von Opfern des Menschenhandels in Österreich
sowie Stärkung der Zusammenarbeit im nationalen und internationalen Bereich auf Basis
des „Nationalen Aktionsplans Menschenhandel“ (NAP-MH).
Inhalt: Die Polizei soll sensibilisiert werden, um bei Amtshandlungen mit Kindern und
Erwachsenen zu erkennen, ob diese potenziell gefährdet sind, sexuell oder durch Arbeit, durch Bettelei oder durch die Begehung von Straftaten ausgebeutet zu werden.
Des Weiteren sollen Opfer des Menschenhandels erkannt und durch entsprechendes
Spezialwissen kriminelle Netzwerke identifiziert werden, wobei einer funktionierenden
nationalen und internationalen Kooperation ein hoher Stellenwert zukommt.
AM 9 Resettlement und humanitäre Aufnahme (Neu)
Ziel: Aufbau eines zentralisierten und institutionalisierten Rahmens und Einrichtung einer
im BMI angesiedelten Organisationseinheit für Resettlement und humanitäre Aufnahmeprogramme. Damit können nicht nur Organisationsabläufe unter Federführung des BMI
optimiert, sondern auch finanzielle Mittel für zukünftige Projekte ausgeschöpft werden.
INNEN.SICHER.2015
Inhalt: Im Mittelpunkt des BMI-Projektes steht einerseits die Fortführung der seit Herbst
2013 gestarteten humanitären Aktion Syrien, die zum Ziel hat 1.500 syrische Flüchtlinge
aus den Krisenregionen in Österreich abseits laufender Asylverfahren aufzunehmen. Andererseits gilt es einen institutionalisierten Rahmen im BMI zu schaffen und die internationale Vernetzung in diesem Bereich auszubauen. Darüber hinaus soll eine öffentliche
Bewusstseinsbildung erreicht werden, zielgerichtete Vorschläge für zukünftige Resettlement und humanitäre Aufnahmeprogramme ausgearbeitet werden. Das Projekt „SAVE
LIVES“ spielt in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle.
6.3.3 Mitarbeiter und Organisation
MO 3 Moderne Polizei (Neu)
Ziel: Erarbeitung eines
 Detailkonzeptes zur Dienststellenstrukturanpassung und Abstimmung
mit den betroffenen Organisationseinheiten und Institutionen
(bereits abgeschlossen und zum überwiegenden Teil umgesetzt)
 Detailkonzeptes Fach- und Führungskarriere
 Bürokratieentlastungskonzeptes zur Effizienzsteigerung der Polizeiinspektionen
 modernen flexiblen neuen Bewertungskonzeptes für die Polizei
(einschließlich Fach-)Inspektionen
Inhalt:
 Verbesserte sicherheitsdienstliche Versorgung
 mehr Bürgernähe
 Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls
 Qualitätssteigerung der polizeilichen Arbeit
 leistungsfähige Organisationsstruktur
 effizientere Ressourcennutzung und treffsicherer Personaleinsatz
 Sicherstellung einer innovativen und modernen Polizeiarbeit
 Steigerung der Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch
Schaffung von Anreizsystemen und durchgängigen strukturierten Aus und Fortbildungskonzepten samt entsprechenden Karriereverläufen;
 zeitgemäße Bewertungsstruktur
 Steigerung der Ausbildungsstandards
MO 4 Generationenmanagement
Ziel: Ausgehend von einer umfassenden Analyse der Altersstruktur des BMI und der Ergebnisse der Planungsphase liegt nach Abschluss des Projektes ein Maßnahmenbündel
vor, das umsetzbare und finanzierbare Lösungen anbietet. Ziel soll die Schaffung von
Rahmenbedingungen sein,
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INNEN.SICHER.2015
 die für die einzelnen Bediensteten Anreize bieten, länger im Erwerbsleben
zu bleiben und damit auch dem Unternehmen mit ihrer Erfahrung und
ihrem Know-how länger zur Verfügung stehen,
 die zur Erhöhung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit
beitragen, wie auch das Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sowie der Führungskräfte fördern und
 somit den Generationenfokus auf breiter Basis in den unterschiedlichen
Ebenen der Organisation verankern.
Aufgrund der engen inhaltlichen Verschränkung sind dabei Erkenntnisse aus anderen
INNEN.SICHER.-Projekten entsprechend zu berücksichtigen.
Inhalt: Mit dem Älterwerden der Exekutivbediensteten bei gleichbleibenden Arbeitsbedingungen besteht die Gefahr, dass sukzessive die Abstimmung zwischen Arbeitsfähigkeit
und Arbeitsanforderung verloren geht. Ein zunehmender Bedarf an Innendienstverwendungen, lange Krankenstandphasen bis hin zu vorzeitigen Ruhestandsversetzungen
sind die Folge. Die Fähigkeit eines Menschen, seine Arbeit zu bewältigen, ist von mehreren Faktoren abhängig. Sie wird nicht nur von Gesundheit, Kenntnissen und Fertigkeiten beeinflusst, sondern es sind die Einstellung und Motivation des Einzelnen und
insbesondere die Arbeitsrahmenbedingungen in all ihren Ausprägungen – seien diese
organisatorischer oder personeller Art – von entscheidender Bedeutung. Initiativen im
BMI, die sich mit generationsbezogenem Arbeiten beschäftigen, sollen in den verschiedenen Handlungsfeldern nunmehr gesamthaft erfolgen und nicht ausschließlich auf eine
Altersgruppe fokussiert bleiben (Generationenfokus):
Gesundheit
Gesundheit ist eine Grundvoraussetzung für den Verbleib im Arbeitsleben und die persönliche Leistungsfähigkeit. Wie auch in anderen Unternehmen, zeigt sich im BMI ein deutlicher Zusammenhang zwischen Alter und Krankenstandquoten. Daran anknüpfend wurden
Ende des Jahres 2012 vom Chefärztlichen Dienst des BMI bereits Vorschläge erarbeitet,
die als Grundlage für die weiteren Aktivitäten in diesem Feld herangezogen werden sollen.
Organisation/Rahmenbedingungen
Aus einer übergeordneten Sicht regeln Aufbau- und Ablauforganisation das Verhältnis der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Organisation als Ganzes. In diesem Rahmen gibt
es spezielle Instrumente, um die Arbeitsfähigkeit der älteren Bediensteten zu fördern oder
die Rahmenbedingungen an diese anzupassen. Im Sinne des erwähnten gesamthaften
Ansatzes impliziert das auch Perspektiven und Entwicklungspotenziale für Jüngere. Das
können sein: die Einführung von Fach- und Führungskarrieren, zielgruppengerichtete Ausbildungs- und Mentoring-Programme (Weiterbildungsstrategien), oder die Entwicklung von
Dienstzeitmodellen, die den Interessen der Bediensteten in ihren verschiedenen Lebensphasen entgegenkommen.
INNEN.SICHER.2015
Führung
Eng verschränkt mit organisatorischen Themen ist der Bereich Führung und Personalmanagement. Hier tragen die Führungskräfte eine spezielle Verantwortung: Was möglicherweise Jüngere noch leichter in Kauf nehmen, ist für Ältere oft schwieriger zu akzeptieren!
MO 5 Budgetvollzugs-, Organisations- und Ressourcenanalyse (BORA)
(Linienarbeit)
Ziel: Die Schaffung von Kostenbewusstsein durch Transparenz und dadurch Ermöglichung von Synergiesteigerungen.
Inhalt: Seit 2010 werden unter Einbindung der beteiligten Expertinnen und Experten sowie der Führungskräfte in einem laufenden Prozess die wesentlichen Bereiche des BMI
auf nachhaltige Transparenz und Einsparungspotenziale durchforstet. Darunter fallen:
Raumausstattung
 Büromittel und -betrieb
Energie
 Polizeibekleidungsangelegenheiten
 IT und Telekommunikation
Fahrzeugwesen
 Polizeitechnik
 Beschaffungs-Workflow
Dienstleistungen
 Gebäude- und Raummanagement
Dieser Prozess findet kontinuierlich statt und die erzielten Synergiegewinne und Einsparungsmaßnahmen fließen in die laufende Planung und Umsetzung ein. BORA ist somit
eine wichtige Toolbox für die Umsetzung der Haushaltsrechtsreform im Bundesministerium für Inneres.
MO 11 Compliance (Linienarbeit)
Ziel: Implementierung eines Compliance-Systems für das gesamte BMI.
Inhalt: Bestehende compliance-relevante (Einzel-)Maßnahmen sollen – erstmalig in der
österreichischen Verwaltungsgeschichte – durch ein umfassendes Compliance-Management-System (CMS) zu einem einheitlichen Wirkungszusammenhang koordiniert
und synchronisiert werden. Die Entwicklung eines Umsetzungskonzeptes ist bereits abgeschlossen. Ein Kernprojektteam mit Vertretern aller Sektionen fasste die bereits bestehenden compliance-relevanten Maßnahmen und Regelungen zusammen, analysierten sie im Hinblick auf Synergieeffekte und erarbeiteten ergänzende Maßnahmen. Die
schrittweise Implementierung im Ressort soll prozessorientiert nach den Kriterien des
Qualitätsmanagements erfolgen.
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INNEN.SICHER.2015
MO 12 Umfassende Personalentwicklung (Linienarbeit)
Ziel: Mit dem LED („Leistungs- und Entwicklungsdialog“) als „Mitarbeitergespräch neu“ hat
das BMI einen neuen, richtungsweisenden Weg für die öffentliche Verwaltung eingeschlagen. Fortbildung wird mit Entwicklungszielen verknüpft. Entwicklung findet auf Basis einer
systematischen Bedarfsplanung statt. Die Führungskräfte können mit den Ergebnissen
der „Bedarfs- und Entwicklungsplanung“ schon im LED ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen hinweisen und übernehmen im Prozess
selbst Verantwortung. Ziele werden in der Kaskade vom Top-Management bis auf die PI
und die operativen Einheiten kommuniziert. Jede/jeder weiß, was ihr/sein Beitrag ist.
Inhalt: 2011 wurden die Grundlagen geschaffen, 2012 in einem umfassenden Prozess
mit Vertretern aus allen Teilen der Organisation die Instrumente ausgearbeitet. 2013 war
das Jahr des Rollouts. 2014 folgt die Verankerung und laufende Verbesserung. Dazu wird
das gemeinsame Bild über die Anforderungen an Führung mit der damit einhergehenden
Verantwortung ab 2014 einen wesentlichen Schwerpunkt bilden.
Das BMI geht daher den Weg einer umfassenden Personalentwicklung konsequent weiter.
MO 13 Grundsätze einer umfassenden EU-Politik des BMI
Ziel: Grundlegende Positionen zur institutionellen und inhaltlichen Weiterentwicklung der
EU aus der Sicht des BMI sind in einem Grundsatzpapier festzuhalten. Dieses Papier
unterstützt die tägliche EU-Arbeit in allen Bereichen des BMI, indem es Orientierung zur
Frage der grundlegenden Interessen und Schwerpunkte des Innenressorts gibt. Allenfalls soll geprüft werden, inwieweit der EU-Grundsatzerlass im Lichte der neuen Entwicklungen und des neuen Rundschreibens des BKA/BMeiA über „Rechtliche und organisatorische Fragen der EU-Mitgliedschaft“ angepasst werden muss.
Inhalt: Zur Schaffung einer Richtschnur für die grundsätzliche EU-Politik des BMI sowie
die tägliche EU-Arbeit aller Beteiligten im Ressort sind die grundsätzlichen Annäherungen des BMI an das Thema EU in einem umfassenden Dokument darzustellen. Dabei
sind alle relevanten Grundsatzfragen zu berücksichtigen, z. B. „Welche Interessen verfolgt das BMI in der EU?“, „Wie können diese im bestehenden Rahmen bestmöglich
umgesetzt werden?“, „Sind Schritte über den bestehenden Rahmen hinaus notwendig
und möglich?“, „Welche Politik soll das BMI zur grundsätzlichen Entwicklung der EU auf
nationaler und internationaler Ebene verfolgen?“, „Welche Akteure auf nationaler und
EU-Ebene verfolgen ähnliche Interessen?“. Beinhaltet sein sollen insbesondere auch
Aussagen über zu erwartende, mögliche bzw. gewünschte Weiterentwicklungen der EU,
unter besonderer Berücksichtigung des institutionellen Bereiches.
MO 15 Kompetenz-Entwicklung-Management-Programm (KEMP) (Linienarbeit)
Ziel: Implementierung und Umsetzung eines Kompetenz-Entwicklungs- und Management-Programmes zum Zweck der weiteren Professionalisierung der Bediensteten des
Innenressorts.
INNEN.SICHER.2015
Inhalt: Ganzheitliches Programm auf den Gebieten
 Kompetenzforschung: empirische Erhebung von Kompetenzen für
verschiedene Arbeitsbereiche (kompetenzorientierte Anforderungsprofile),
 Kompetenzmessung: Entwicklung und Implementierung valider
Messverfahren und
 Kompetenztraining: Entwicklung und Einsatz strukturierter Kompetenzentwicklungsmaßnahmen.
Beginn der Konzeptionierung des kompetenzorientierten Trainings in der Polizeigrundausbildung: 1. Oktober 2014. Finalisierung, Testphase und Evaluierung des Konzeptes bis
Ende 2016, bundesweiter Start des kompetenzorientierten Trainings in der PGA mit Beginn
2017.
MO 16 Internationale Strategie (Linienarbeit)
Ziel: Umsetzung der „Internationalen Strategie 2015“.
Inhalt: Umsetzung der Hauptziele der „Internationalen Strategie 2015“. Die Planungen
sind dabei so zu gestalten, dass auf neue Herausforderungen entsprechend reagiert
werden kann. Gleiches gilt für die weiteren in der „Internationalen Strategie“ enthaltenen
Schwerpunkte und die dort definierten weiteren Ziele. Grundlegende Positionen zur institutionellen und inhaltlichen Weiterentwicklung der EU aus der Sicht des BMI werden im
Projekt MO 14 entwickelt.
MO 17 Digitalfunk BOS Austria (Linienarbeit)
Ziel: Schaffung eines einheitlichen digitalen Funksystems für alle BOS (Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), Digitalfunk BOS Austria nach Maßgabe des
Zeitpunkts der Entscheidungsfindungen der noch auszubauenden Bundesländer (Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Kärnten und Vorarlberg) bis 2018 flächendeckend in
Österreich umzusetzen.
Inhalt:
 Bundesländer Tirol, Wien, Niederösterreich und UEFA-EURO 2008 Austragungsstandorte, Stadt Salzburg und Klagenfurt im Vollbetrieb;
 Unterzeichnung der Vereinbarung mit der ÖBB Infrastruktur AG am 14. Juni
2012, um in den Bahntunnels für alle Einsatzorganisationen BOS Digitalfunk
Austria sicherzustellen;
 Steiermark: Vollausbau bis Ende 2014:

Ausbau der in der Vereinbarung definierten Tunnelobjekte bis 2025 in
Durchführung, Betriebsaufnahme der Neubaustrecke Wien-St. Pölten und
Unterinntaltrasse ist erfolgt, Zentrale Kapazität zur Anbindung aller Bahntunnels integriert und abgenommen, Aufwand wurde von den ÖBB getragen;
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
Vereinbarung mit der ASFiNAG wurde am 23. Juli 2012 unterzeichnet.
Ausbau der A10 in Salzburg mit BOS Digitalfunk bis zum dritten
Quartal 2013, Ausschreibung und Ausrüstung der ASFiNAG mit
BOS-Digitalfunkendgeräten zur Mitnutzung der ausgestatteten Bundesländer;
 Burgenland: Vereinbarung am 20. Dezember 2012 unterzeichnet,
Realisierung bis 2015;
 Oberösterreich: Vereinbarung am 16. September 2013 unterzeichnet,
Realisierung bis 2018;
 Land Salzburg: Vereinbarung am 27. Februar 2014 unterzeichnet,
Realisierung bis 31. Dezember 2017;
 Kärnten: Gipfeltreffen der kärntner Einsatzorganisationen – klare
Bedarfsartikulation. 18. November 2013 Termin mit LH, Projekt auf
der Liste der wesentlichen Infrastrukturprojekte, Entscheidung offen;
 Vorarlberg: ASFINAG plant Realisierung des hochrangigen Straßennetzes,
Erwartungshaltung an Land Vorarlberg: System-Entscheidung zur
Realisierung bis Ende 2017, um Gesamtziel 2018 zu erreichen.
Das BMI hat und wird auch künftig alle Anstrengungen unternehmen, um den BOS Digitalfunk, als unerlässliches Kommunikationsmittel aller Einsatzorganisationen flächendeckend bis zum Jahre 2018 umzusetzen.
MO 19 Verbesserte Kommunikation INNEN.SICHER. und Corporate Design
(Linienarbeit)
Ziel: Verbesserte Kommunikation der Ziele und Inhalte von INNEN.SICHER. und Nutzung des Corporate Designs des BMI.
Inhalt: Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zur besseren Kommunikation von INNEN.SICHER. auf der Grundlage der Ergebnisse der Führungskräfteklausuren 2013 und
2014. Ein wesentlicher Beitrag für den Erfolg der Gesamtstrategie ist die Kommunikation
des Nutzens der Strategie INNEN.SICHER. für die Organisation und die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Verfolgung einer abgestimmten und vernetzten Qualitätssteigerung durch wachsende Erfahrungswerte und stetige Erweiterung des Aufgabenspektrums in den Bereichen interne und externe Kommunikation, Event-Management und
die Verwendung eines bundesweit einheitlichen Corporate Designs, insbesondere hinsichtlich eines einheitlichen Auftretens im Rahmen der internen und externen Kommunikation.
MO 21 Evaluierung Haushaltsrechtsreform (HHRR) (BMI-intern) (NEU)
Ziel: Umfassende Evaluierung der neuen Bestimmungen hinsichtlich deren Praxistauglichkeit, Einfließen der Ergebnisse in die Erstellung des BFG-Entwurfes 2016. Die
Ergebnisse sollen in weiterer Folge dazu dienen, dem BMF (budgetäre Belange), BKA
(Wirkungsorientierungskomponente) und Rechnungshof (Bundesrechnungsabschluss/
Rechnungslegungsverordnung) den aus Sicht des BMI vorhandenen Verbesserungsund Optimierungsbedarf einzelner Vorschriften und Handlungsanleitungen aufzuzeigen.
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Inhalt: Im Rahmen dieses Projektes werden insbesondere die praktischen ablauforganisatorischen Auswirkungen der HHRR im BMI, die aufbauorganisatorischen Auswirkungen der Haushaltsrechtsreform im BMI (Budgetgliederung in Global- und Detailbudgets
sowie die Organisation der Haushaltsführung), die Wirkungszielkaskade sowie das bestehende Kennzahlensystem evaluiert. Hierbei wird insbesondere die „Praxistauglichkeit“
der zahlreichen neuen Bestimmungen und die konkrete Auswirkung auf den täglichen
Dienstbetrieb durchleuchtet und ein allfälliges Verbesserungs- und Optimierungspotenzial aufgezeigt. Die im Rahmen der RH-Prüfung „Mittelfristplanung des Bundes“ gewonnenen Erkenntnisse werden im Projekt einbezogen.
MO 22 Leitstellen- und Info-Management (Neu)
Ziel: Im Rahmen dieses Projektes sollen unter Einbindung der betroffenen Sektionen
des Innenressorts, nachgeordneter Organisationseinheiten sowie externer Expertisen
die vorhandenen Möglichkeiten für eine moderne Darstellung bzw. Aufbereitung der Sicherheitslage in Österreich analysiert werden. Außerdem sollen die notwendigen Elemente für eine Weiterentwicklung des Informations- und Kommunikationsmanagements
im BMI in Hinblick auf die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen festgestellt
werden. Dieser Prozess ist unter der Prämisse der Qualitätssteigerung und der Nutzung
von Synergien zu sehen. Dies umfasst die Zusammenführung von national und international lagerelevanten Informationen, des Zeitmanagements und der technischen bzw.
gesellschaftlichen Entwicklungen einerseits sowie die Feststellung der dafür erforderlichen Ressourcen andererseits. Im Sinne eines modernen Wissensmanagements sind
die Aus- und Weiterbildungsparameter aufgabenbezogen zu definieren und anzupassen.
Inhalt:
 Darstellung eines gesamtstaatlichen, umfassenden und integrierten Lagebildes.
 Schaffung einer komplexen, betriebsbereiten technischen Ausstattung
des EKC, inklusive Vernetzung aller Systemkomponenten und Installation
der Kommunikations- und Einsatzleitsoftware.

Schaffung der Voraussetzungen, um in relevanten polizeilichen
Einsatzlagen sowie in Angelegenheiten des Krisen- und Katastrophenschutzes eine aktuelle Lagedarstellung ohne Zeit- und Informationsverlust
mit den zuständigen Akteuren beobachten, diskutieren und analysieren zu
können, um damit eine profunde Grundlage für die Entscheidungsträger bei
der Gestaltung eines erfolgreichen Führungsprozesses gewährleisten
zu können.
 Einrichtung einer state-of-the-art Informations- und Kommunikationstechnik
für die Stabsarbeit im BMI.
 Schaffung optimaler Voraussetzungen für die Beobachtung, Analyse
und das Führen von relevanten polizeilichen Einsatzlagen sowie in
Angelegenheiten des Krisen- und Katastrophenschutzes (Bundeswarnzentrale).
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
Schaffung optimaler Voraussetzungen, um auf das gesellschaftliche,
reale und virtuelle Kommunikationsverhalten in relevanten polizeilichen
Einsatzlagen sowie in Angelegenheiten des Krisen- und
Katastrophenschutzes professionell reagieren zu können.
 Anpassung der räumlichen Ressourcen bzw. Gestaltung in Bezug auf
die Neuausrichtung des EKC.
 Berücksichtigung des ergonomischen Aspektes bei der Arbeitsplatz gestaltung für den 24/7-Betrieb der Permanenzdienste im Kontext
der körperlichen Belastungen in Verbindung mit der Arbeitsleistung.
MO 23 Aufgabenreform BMI (Neu)
Ziel: In einem Aufgabenreform-Prozess sollen folgende Ziele verfolgt werden:
 Optimierung Ressourceneinsatz
Entbürokratisierung
 Effizienter Personaleinsatz
 Fokussierung auf Kernaufgaben
Inhalt: Bei der Regierungsklausur am 26. und 27. September 2014 wurde vereinbart,
dass jedes Ressort seinen Beitrag zu einer umfassenden Aufgabenreform der Bundesverwaltung leistet. Dazu soll in jedem Ressort ein Bottom-up-Prozess unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Personalvertretung stattfinden, um
Entlastungen von Aufgaben im eigenen Bereich zu erzielen. Folgende Aufgaben werden
im Aufgabenkritikprozess insbesondere geprüft:
 Reduktion der Normenflut
 Evaluierung des Attaché-Wesens
Amtsbeschwerderecht
 Aufwandsersparnisse durch Pauschalierungen
MO 24 Strategische Berichterstattung BMI (Linienarbeit) (Neu)
Ziel: Entwicklung eines Gesamtkonzeptes der strategischen Berichterstatung BMI als
Teil des strategischen Managementprozesses INNEN.SICHER.
Inhalt:
 Identifikation der als strategisch zu qualifizierenden Berichte
(z. B. Sicherheitsbericht, Staatsschutzbericht).
 Entwicklung des Konzeptes zur Ausrichtung der strategischen Berichte
an INNEN.SICHER. (Zeitpunkt der Erstellung, Inhalt, Layout).
 Formalisierung des Gesamtkonzeptes.
INNEN.SICHER.2015
7Anhang
7.1 Anhang A – Wirkungsorientierung
Die Haushaltsrechtsreform (HHRR) des Bundes ist eine der größten Verwaltungsreformen der Zweiten Republik und hat einen besonderen Stellenwert im Rahmen der Strategie INNEN.SICHER. des Bundesministeriums für Inneres. Die zweite Etappe trat mit 1.
Jänner 2013 in Kraft.
Den Zielsetzungen des BMI, wirkungsorientierter, leistungsorientierter, effizienter zu
steuern, wurde mit der neuen, dezentralen Budgetstruktur und Wirkungszielen/Maßnahmen, die sich strikt an den kurz- und mittelfristigen Ressortschwerpunkten orientieren,
entsprochen. Im Mittelpunkt steht nicht länger das verbrauchte Budget (Input), sondern
der erzielte Nutzen (Wirkungen) für die Bürgerinnen und Bürger. Insofern ist die Wirkungsorientierung ein wesentliches Instrument zur Operationalisierung der Strategie
INNEN.SICHER. Die technischen und systembedingten Umstellungsarbeiten sind abgeschlossen, der ressortinterne Change-Prozess ist im Gange. Eine bundesweite Evaluierung 2014 soll etwaige prozessbedingte Verbesserungspotenziale sichtbar machen und
Verwaltungsaufwand überprüfen und reduzieren.
7.1.1Grundsätzliches
Wirkungsziele
Ausgehend vom Leitbild hat das BMI fünf Wirkungsziele formuliert. Diese Wirkungsziele
werden den vier Sektionen, die als haushaltsführende Stellen ein Globalbudget verwalten, zugeordnet und in der Wirkungszielkaskade operationalisiert.
Qualitätskriterien
Die Wirkungsziele und Maßnahmen haben den im Haushaltsrecht definierten sieben Kriterien zu entsprechen:
 Relevanz: Wesentliche und bedeutsame Inhalte, Prioritäten.
 Inhaltliche Konsistenz: Abstimmung zwischen den Angaben
für die Untergliederung, Global- und Detailbudgets.
 Verständlichkeit: Für Parlament und interessierte Öffentlichkeit
 Nachvollziehbarkeit: Klarer Zusammenhang mit Ressortkompetenz
und Regierungsauftrag.
 Vergleichbarkeit: Insbesondere zeitlich (über mehrere Jahre), um
Entwicklungen nachvollziehen zu können.
 Überprüfbarkeit: Objektiv messbar/Erfolg feststellbar.
 Gleichstellung: Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen
Gleichstellung von Frauen und Männern.
99
100
INNEN.SICHER.2015
7.1.2 Dezentralisierung der Ressourcen und Ergebnisverantwortung
Global- und Detailbudgets
Die Budgetstruktur im BMI wurde dezentralisiert. Es gibt vier Globalbudgets, die den vier
Sektionen des BMI zugeordnet werden:
 Steuerung (Sektion I)
 Sicherheit (Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit)
 Recht/Asyl (Sektion III)
 Services/Kontrolle (Sektion IV)
Den vier Globalbudgets untergeordnet werden 20 Detailbudgets der ersten Ebene – zwei
in der Sektion I, acht in der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit sowie jeweils
fünf in den Sektionen III und IV. Das Detailbudget „Landespolizeidirektionen“ in der Generaldirektion weist für jede der neun Landespolizeidirektionen ein eigenes Detailbudget
zweiter Ebene auf. Genutzt und verrechnet werden die Ressourcen (Geld und Personal)
auf der operativ untersten Ebene.
Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne
Um den Wirkungszielen und den dazugehörenden Maßnahmen zu entsprechen, trifft die
Ressortleitung mit den Führungskräften verbindliche Vereinbarungen über die zur Verfügung stehenden Ressourcen, die zu erbringenden Leistungen und die zu erreichenden
Ziele – die sogenannten „Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne“ (RZL-Pläne). Diese
Pläne sind das zentrale Steuerungsinstrument der wirkungsorientierten Haushaltsführung auf der untersten Ebene der Budgetstruktur und Teil der Mitarbeitergespräche im
Rahmen eines neu aufgesetzten Personalentwicklungs- und Managementkonzeptes.
Ihre Umsetzung wird durch ein Controlling begleitet. Ein maßgeschneidertes ressortinternes Tool unterstützt diesen Prozess und integriert vorhandene spezifische und regionale Steuerungsprozesse.
Bestellerprinzip und zentrale Regeln
Zentrale Ressortregeln bilden im Rahmen der Dezentralisierung von Ressourcen- und
Ergebnisverantwortung die Eckpfeiler für eine gemeinsame strategiekonforme Vorgangsweise. Ab 2014 sind Waren und Dienstleistungen jeder Art von jenen Detailbudgets zu
bedecken, die diese bestellt haben.
Der Outcome für die Bürgerin/den Bürger rückt in den Vordergrund und wird zum zentralen Steuerungselement.
Das sind die wesentlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Führungskräfte des
BMI die Ressourcen (Geld und Personal) und die Leistungen ihrer Detailbudgets ab 2013
managen. Die Ressourcen können besser gesteuert werden; die Effektivität der eingeleiteten Maßnahmen kann verfolgt und nötigenfalls korrigiert werden.
INNEN.SICHER.2015
7.1.3 Neues Rechnungswesen
Das kameralistische System (Konzentration auf Ein- und Auszahlungen) wurde am
1. Jänner 2013 vom doppischen System abgelöst.
Der Bundeshaushalt besteht aus folgenden drei Komponenten:

Der Ergebnishaushalt (Gewinn- und Verlustrechnung)
zeigt den Ressourcenverbrauch (Erträge und Aufwendungen);
unterschieden wird in finanzierungswirksame und nicht
finanzierungswirksame Erträge und Aufwendungen.

Der Finanzierungshaushalt (Geldflussrechnung)
zeigt den Verbrauch liquider Mittel (Ein- und Auszahlungen).

Die Vermögensrechnung (Bilanz)
gibt Auskunft darüber, über welches Vermögen der Bund verfügt (Aktiva)
und wie dieses finanziert wird (Passiva).
101
102
INNEN.SICHER.2015
GB 1 STEUERUNG
M2: Beibehaltung hohes Niveau
internationaler Vernetzung und
grenzüberschreitendes
Sicherheitsmanagement (WZ 1)
G
G
LL
O
O
BB
A
A
LL
BB
U
U
D
D
G
G
EE
TT
Anzahl laufende
Kooperationen mit
Drittstaaten
Anteil Kooperationen
in Schwerpunktregionen
GB 2 SICHERHEIT
M1: Bekämpfung der Kriminalität insbesondere durch Optimierung der Tatortarbeit und
bedarfsorientierte sichtbare polizeiliche Präsenz (WZ 1)
Meilenstein – Projekt
„Kriminalstatistik NEU“
Meilenstein – Projekt
„Migrationsverbindungsbeamter
Pakistan“
M3: Konsolidierung der zentralen Arbeitsund Aufgabenorganisation (WZ 5)
Anteil
Kernleistungen zu
Gesamtleistungen
Anteil Steuerungsleistungen an
operativen
Leistungen
Meilenstein – Projekt
„Moderne Polizei“
Summe Stunden
Fußstreifen und Kontrollen
M1: Effektive und zielgruppenorientierte
Maßnahmen der Gewaltprävention
werden mit Fokus „Gewalt gegen
Frauen“ umgesetzt (WZ 3)
TeilnehmerInnen
Präventionsveranstaltungen (Gewalt
gegen Frauen)
Anzahl Präventionsveranstaltungen
(Gewalt gegen
Frauen)
Bewertung
Praxistauglichkeit
durch Vorgesetzte
U
U
G
G
WZ 1
Sicherheit
Subjektives
Sicherheitsgefühl
TOP 10 Sichere
Länder der EU
(Better Life -Index)
Gesamtkriminalität
pro 100.000
EinwohnerInnen
Abb. 37: Wirkungszielkaskade
Anzahl gesicherte daktyloskop.
Spuren in Relation zur
Brauchbarkeit bei §§ 129, 142
und 143 StGB
M2: Schutz der Risikogruppen
(Minderjährige, SeniorInnen) vor
Gewalt (WZ 3)
Kinderpolizei –
Anzahl neuer
KinderpolizistInnen
pro Jahr
Anzahl spezifischer
Präventionsveranstaltungen
Teilnehmer an
Präventionsveranstaltungen
für „Ältere Menschen“
M4: Praxisorientierung in Aus- und
Fortbildung erhöhen (WZ 5)
Bewertung
Praxisorientierung
durch
AbsolventInnen
Anzahl ausgewertete DNASpuren in Relation zur Brauchbarkeit bei §§ 129, 142 und
143 StGB
M1: Einbeziehung der Zivilgesellschaft in
die Gestaltung der Inneren Sicherheit.
Der Informationstransfer zu BürgerInnen soll verstärkt werden (WZ 4)
Meilenstein –
Projekt:
„Ausbildung von
Sicherheitsbürgern“
Meilenstein – Projekt
„Polizei. Macht.
Menschen. Rechte“
WZ 2
Asyl/Fremdenwesen/Migration
Bestätigungsquote
inhaltliche
Asylverfahren
Anteil
kriteriengesteuerter
Zuzug an Zuzug
Gesamt
M3: Intensivierung Bekämpfung CyberKriminalität (WZ 1)
Meilenstein –
„CybercrimeSpezialisten in den
Regionen“
Meilenstein – Projekt
„CybercrimeCompetenceCenter“
WZ 3
Anti Gewalt
Wirksamkeit
Betretungsverbote
INNEN.SICHER.2015
GB 3 RECHT / FREMDENWESEN /
ASYL
GB 4 SERVICES / KONTROLLE
M2: Optimierung und Entwicklung zeitgemäßer Zugangsmöglichkeiten
zu den Leistungen des BMI für BürgerInnen (WZ 4)
M1: Vollzug Asylwesen weiter optimieren (WZ 2)
Dauer in Grundversorgung (alle
BezieherInnen)
Anzahl Ausbildungsveranstaltungen BFA
Anzahl §16 Kunden
ZMR Anwendung
Meilenstein – Projekt
„Zentrales Personenstandsregister“
Durchschnittliche Dauer kombiniertes
Asylverfahren von Andtragstellung bis
Bescheidexpedierung BFA
M1: Technologie des BM I effizient und nachhaltig gestalten (WZ 5)
M2: Bedarfsorientierung Migration weiter erhöhen (WZ 2)
„Verfügbarkeit der zentralen
Fahndungssysteme
(EKIS und Web-Applikationen)“
Durchschnittliche
Betriebskosten pro PC
Anteil „RWR-Card-Plus“ InhaberInnen
M2: Ressourcenbereitstellung (ohne Personal) bedarfsgerecht gestalten
(WZ 5)
M3: Asylmissbrauch noch weiter zurückdrängen (WZ 2)
Fuhrparkkennzahl: durchschnittliche Kosten/Km
Anteil identifizierte
Leistungsmissbrauchsfälle
Grundversorgung
Verfahrensdauer BFA
Sichere Herkunftsstaaten
M4: Fremdenrechtliche Maßnahmen zielgerichtet gestalten (WZ 2)
Anzahl freiwilliger Rückkehrer
WZ 4
BürgerInnennähe
Zufriedenheitsindex
mit den Leistungen
des BMI
BesucherInnen
Web-Seite BMI /
100.000 EW
WZ 5
Nachhaltigkeit Organisation/
Organisat. Effizienz/
MA-Engagement
MitarbeiterInnenengagement (Index)
Frauenanteil
Sicherheitsexekutive
Dienstleistungen für
BürgerInnen
Frauenanteil
Polizeischülerinnen
103
104
INNEN.SICHER.2015
7.2 Anhang B – Abgeschlossene Projekte 2014
SI 8 Bürgerbeteiligung Next Generation
Ergebnis: Ziel des Projektes war es, das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei zu
stärken, um deren Kommunikationsbereitschaft zu erhöhen. Studien zeigen, dass das
subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nicht immer im Einklang mit der objektiven
Sicherheitslage steht. Dieser Diskrepanz muss durch verbesserte Kommunikation und
Dialog begegnet werden. Dazu wurden Sicherheitsplattformen eingerichtet, in denen
sich die Stakeholder gemeinsam für Sicherheitsbelange auf regionaler Ebene einsetzen. Herausforderungen für die Sicherheit können nicht von der Polizei alleine gelöst
werden. Es muss die gesamtgesellschaftliche Verantwortung erfolgreich kommuniziert
werden. Dazu wurden „Kommunale Sicherheitsplattformen“ eingerichtet, die regelmäßig
und nachhaltig, lokale sicherheitsrelevante Themen gemeinsam bearbeiten. Im Gegenzug für ihre Anstrengungen erhofft sich die Polizei, Hinweise aus der Bevölkerung zu
erhalten, die helfen, Kriminalität erfolgreich zu bekämpfen.
Nachfolgeprojekt: SI 27 Partnerschaft mit Sicherheitsbürgern
SI 9 Bündnis gegen Gewalt
Ergebnis: Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Gewalt
stellen ein umfassendes Problem dar, das die ganze Gesellschaft betrifft und nicht nur
eine Aufgabe der Exekutive sein darf. Da eine übergreifende Zusammenarbeit aller
Akteure unerlässlich ist, müssen daher die Ziele und Strategien, die Prozesse und die
Strukturen sowie die Fähigkeiten und die Mittel der betreffenden Akteure unter Einbeziehung der Bürger systematisch aufeinander abgestimmt, miteinander verbunden und
aktiv gestaltet werden. Zu diesem Zwecke wurde im Bundeskriminalamt eine „Koordinierungsstelle gegen Gewalt“ eingerichtet.
Diese bundesweite Anlaufstelle führt – sobald ein gemeinsamer Ansatzpunkt eine zielgerichtete, akkordierte Vorgehensweise als sinnvoll erscheinen lässt – eine Vernetzung
verschiedener Berufs- und Interessensgruppen durch, um in weiterer Folge konkrete
Vorhaben/Projekte zu initialisieren und zu begleiten. Nach Schaffung dieser Struktur
werden nun nach Abschluss der Projektphase in der Linienorganisation ressortübergreifende Gewaltpräventionsprojekte durchgeführt, bei denen darauf Bedacht genommen
wird, durch Kooperationen mit externen Partnern eine größere Reichweite, ein Mehr an
Sensibilisierung und Akzeptanz nachhaltig sicherstellen zu können.
SI 11 Bewusstseinsbildung bei Betreibern kritischer Infrastrukturen (Linienarbeit)
Ergebnis: Das Projekt verlief insgesamt sehr positiv und trug wesentlich dazu bei, die
Kommunikation mit Kooperationspartnern sowohl BMI-intern als auch -extern mit den
Unternehmen zu verbessern. In einem Präventionskonzept wurden die Zuständigkeiten
des BVT und der einzelnen LVs klar festgelegt und die Ziele der Präventionsgespräche
mit den Unternehmen definiert. Im Rahmen der Gespräche werden bestehende Produkte und Handbücher vorgestellt (Informationssicherheitshandbuch, CD-Leitfaden „Sicher-
INNEN.SICHER.2015
heit in Unternehmen mit strategischer Bedeutung für Österreich“ etc.) und weiterführende
Beratungen in sicherheitsrelevanten Fachbereichen angeboten. Ein laufend zu aktualisierender Informationsfolder soll die Unternehmen auf die Akteure im BMI hinweisen und
das BMI als wichtigen Kooperationspartner „bewerben“. Für die bewusstseinsbildenden
Gespräche wurde ein standardisierter Leitfaden erstellt, der eine Gesprächsauswertung
ermöglicht. Zwei Risikoanalysen zu den Teilsektoren „Energie-Elektrizität“ und „EnergieGas“ wurden gemeinsam mit den Betreibern durchgeführt und dabei Risiken der Bereiche Terror und Kriminalität, Unfälle, natürliche Risiken und Cyber-Risiken betrachtet
und bewertet. Im Projekt wurden Lagebilder zu den Sektoren „Energie und Finanzen“
erarbeitet und es sollen hinkünftig Lagebilder zu allen Sektoren über bestehende Redundanzen, Kritikalität und Schwachstellen informieren. Für die Durchführung von allgemeinen und sektorenspezifischen Veranstaltungen mit Betreibern kritischer Infrastruktur
wurde ein Konzept erstellt. Nach umfassender Koordination BMI-intern und mit dem Bundeskanzleramt konnte eine Internet-Plattform CIWIN.AT (Critical Infrastructure Warning
and Information Network – Austria) etabliert werden. Diese Plattform wird für definierte
Benutzerkreise freigeschalten. Im Projekt wurde schließlich auch der gesetzliche Regelungsbedarf im SPG für den Schutz kritischer Infrastruktur identifiziert.
SI 13 Zentrales Personenstandsregister und Zentrale Staatsbürgerschaftsevidenz
(Linienarbeit)
Ergebnis: Das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) und das Zentrale Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) wurden mit 1. November 2014 in Betrieb genommen. Das Projekt
wurde mit Unterstützung aller Beteiligten (Vertreter der Länder, Standesämter, Statistik
Austria, des Fachverbandes der Standesbeamten und des Bundeskanzleramtes) vorbereitet und umgesetzt.
Ausgangslage des Projekts war, dass jedes Standesamt/jeder Standesamtsverband die
Daten eines Personenstandsfalles in handschriftlich geführte Bücher eingetragen hat;
zusätzlich wurden die Daten in den meisten Standesämtern in lokale EDV Anwendungen
erfasst. Evidenzfälle wurden ähnlich bearbeitet. Andere beteiligte Standesämter wurden
über Änderungen die Person betreffend informiert.
Mit 1. November 2014 werden nunmehr alle Personenstandsfälle in das ZPR und alle
Evidenzdaten in das ZSR eingetragen. Mit den beiden Anwendungen werden ca. 4.000
Nutzer arbeiten. Mit dem ZPR wurde auch der so genannte Personenkern gesetzlich normiert. Allen Verwaltungsbehörden können damit die Daten zum Tag und Ort der Geburt,
Geschlecht, Familienstand sowie die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Menschen
zur Verfügung gestellt werden. Datenanwendungen anderer Behörden werden überdies
Änderungen der Personendaten über Schnittstellen zur Verfügung gestellt.
Um nicht mit leeren Registern starten zu müssen, wurden die in lokalen EDV Anwendungen vorhandene Daten – soweit wie möglich – in das ZPR migriert. Nach
der Inbetriebnahme werden die Funktionalitäten des ZPR/ZSR weiter ausgebaut
(z. B. Bürgerkarte) und nach einer Evaluierungsphase Optimierungsmaßnahmen gesetzt.
105
106
INNEN.SICHER.2015
SI 14 Bundesclient (Linienarbeit)
Ergebnis: Das Bundesministerium für Inneres beteiligte sich aufgrund seiner eigenen Erfahrungen bei der Konsolidierung der EDV-Arbeitsplätze, die in den Jahren 2000–2004
erfolgreich umgesetzt wurde, am Projekt Bundesclient und brachte diese Expertise in
die vom Bundesministerium für Finanzen geführte Arbeitsgruppe ein. Als Ergebnis dieser Kooperation wurde einerseits festgelegt, dass das im Bundesministerium für Inneres
eingesetzte System BAKS V die im Rahmen des Bundesclientprojektes gesetzten Ziele
bereits erfüllt, und andererseits wurden die Entwicklungen des Bundesministerium für
Inneres des ressortweit einheitlichen EDV-Arbeitsplatzes (BAKS V) dem Bundesministerium für Finanzen übergeben. Somit wurden vom Bundesministerium für Inneres die
Zielsetzungen des Bundesclients im eigenen Bereich bereits umgesetzt. Im Rahmen der
vom Bundesministerium für Finanzen geführten Bundesclientarbeitsgruppe beteiligt sich
das Bundesministerium für Inneres im Rahmen der Linienarbeit, wodurch die Wahrung
der gemeinsamen technologischen Basis sichergestellt wird.
SI 17 Entwicklung einer Cyber-Sicherheitsstrategie des BMI
Ergebnis: Im Rahmen des Projekts wurde ausgehend, von der Österreichischen Strategie für Cyber-Sicherheit (ÖSCS), eine Teilstrategie für das Innenministerium erarbeitet.
Ein umfassender Abschlussbericht beschreibt neben den Vorgaben der ÖSCS und des
Arbeitsprogrammes der Bundesregierung 2013–2018 die Herausforderungen, die der
Themenkomplex „Cyber Security“ an das BMI stellt. Ergänzt wird diese Darstellung durch
die Ergebnisse einer umfassenden Umweltanalyse, die vorhandene Einrichtungen des
BMI in diesem Umfeld, bestehende Ausbildungsangebote und Schnittstellen zu anderen
Behörden sowie der Wirtschaft und Wissenschaft beschreibt. Wesentlichster Bestandteil
des Abschlussberichts stellt jedoch ein umfassender Maßnahmenkatalog, gegliedert in
sieben Handlungsfelder, dar. Dazu wurden die einzelnen Maßnahmen im Detail beschrieben, der erwartete Ressourcenbedarf erhoben und die notwendigen Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten abgeklärt. Schließlich wurde eine Bewertung jeder einzelnen
Maßnahme im Hinblick auf deren Priorität und Realisierbarkeit vorgenommen. Der Abschlussbericht selbst bildete die Basis für die Erstellung der Cyber-Sicherheitsstrategie
des BMI. In diesem werden die Eckpunkte des Abschlussberichts zusammengefasst und
um strategische Eckpunkte ergänzt. Das Strategiedokument stellt somit den Handlungsrahmen des BMI im Bereich Cyber Security dar, das Abschlussdokument dient als interne Arbeitsunterlage. Die Cyber-Sicherheitsstrategie des BMI wird als Broschüre vervielfältigt und ist für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich.
SI 18 Risikomanagement im Identitätsbereich
Ergebnis: Im Projekt wurden folgende Ergebnisse erarbeitet:
 Vorschlag zur Definition eines modernen, sicheren und
bürgerfreundlichen Identitätsmanagements;
 Vergleiche mit anderen europäischen Staaten;
INNEN.SICHER.2015

Identifikation der Betroffenheit des BMI in verschiedenen Feldern
(z. B. „Fremde/Migration“, „Kriminalitätsfelder im Zusammenhang
mit falschen Identitäten“, „Cyber-Kriminalität und Cyber-Sicherheit“,
usw.) und Entwicklung von entsprechenden Lösungsvorschlägen;
 Vorschlag für eine ID-bezogene Forschungs- und Entwicklungsagenda des BMI;
 Modell für die Kooperation des BMI mit der ID-relevanten Industrie;
 Überlegungen zum Ausbau der Instrumente der direkten Demokratie sowie des
E-Governments unter dem Blickwinkel eines modernen ID-Managements;
 Annahme eines BMI-Konzeptes für modernes ID-Management: Sicherheit und
Identität in der digitalen Welt – Strategie für ein modernes ID-Management.
SI 22 Ombudsstelle gegen Radikalisierung
Ergebnis: In dem im Juli 2014 begonnenen und mit 4. September 2014 beendeten Projekt
wurde die Einrichtung einer Ombudsstelle gegen Radikalisierung geprüft und entsprechende Handlungsoptionen für die Einrichtung dieser Ombudsstelle erarbeitet. Ein wichtiger Bezugspunkt für die Arbeiten waren vergleichbare Initiativen im deutschsprachigen
EU-Raum. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurden die Zuständigkeiten der Ombudsstelle gegen Radikalisierung in Österreich definiert: Die Ombudsstelle soll als bundesweite Anlaufstelle für radikalisierte Jugendliche, deren Angehörige sowie Personen
aus ihrem sozialen Umfeld fungieren. Sie richtet sich an Betroffene aus den Bereichen
des religiös motivierten Extremismus, des Rechts- und Linksextremismus sowie sonstiger Erscheinungsformen des Extremismus. Personen, die sich um die Radikalisierung
eines Nahestehenden sorgen und Fragen zu diesem Themenbereich haben, sollen bei
dieser Anlauf- bzw. Koordinationsstelle Informationen erhalten und bedarfsorientiert an
kompetente Partner eines bundesweiten Netzwerkes gegen Radikalisierung weitervermittelt werden.
Die Ombudsstelle nimmt am 1. Dezember 2014 den operativen Betrieb im Bundesministerium für Familie und Jugend auf. In einer Nachprojektphase wird die Implementierung
und die Finanzierung der Ombudsstelle behandelt werden.
AM 1 Implementierung BFA und Fremdenpolizei/LPD (Linienarbeit)
Ergebnis: Die Ziele und Inhalte flossen vollinhaltlich in AM 7 Kooperation BFA und Fremdenpolizei/LPD (Linienarbeit) ein.
AM 3 Masterplan Illegale Migration (Linienarbeit)
Ergebnis: Mit dem Masterplan Illegale Migration wurden sämtliche im Bereich der GD-Linienarbeiten und -Initiativen zur Bekämpfung illegaler Migration erfasst und insbesondere bei der Steuerung der polizeilichen Kontrollen durch AGM, Schwerpunktaktionen der
SOKO Ost, im Rahmen der zur Schlepperbekämpfung eingerichteten SOKO Nord und
Süd verwertet. Mit der Einrichtung des Austrian Risk Analysis Team (ARAT), bestehend
aus Experten der Abt. II/2, II/3, BK/3, BK/4, sowie des OZ AGM und SPK Schwechat,
107
108
INNEN.SICHER.2015
wurden diese Prozesse zur Analyse und Steuerung der LPD im Bereich illegale Migration
im Rahmen des ARAT übernommen bzw. dort konzentriert. Die wesentlichen Ergebnisse
des ARAT fließen in den GAF-Prozess, einschließlich GAF-regional, ein.
AM 5 Migrationskommunikation (Linienarbeit)
Ergebnis: Nach Beendigung des Projekts Migrationskommunikation wurden dessen Ergebnisse 2013 in die Linie übernommen.
Ziel des Projekts war es,
1. Aufklärungsarbeit zu leisten, wenn möglich noch im Herkunftsland,
2. die Situation in Österreich so realitätsnah wie möglich darzustellen und
3. migrationswilligen Menschen zu erklären, wie und unter welchen
Voraussetzungen sie nach Österreich kommen können und was sie
in Österreich erwartet.
Um eine effektive Kommunikation gewährleisten zu können, wurde für jede als relevant
erachtete Destination ein maßgeschneidertes Kommunikationskonzept erarbeitet. Bei
jeder Konzeptionierung wurden die Strukturen und Voraussetzungen des jeweiligen Ziellandes berücksichtigt. Es hat sich gezeigt, dass die Umsetzung der Konzepte und dessen
Erfolgsaussichten sehr stark von externen Einflussfaktoren abhängig sind und eine enge
Zusammenarbeit mit Dritten erforderlich macht. In weiterer Folge wurden auch Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern mitberücksichtigt (best-practice-Beispiele) und
eingearbeitet. Die Ergebnisse werden in den 2014 gegründeten Migrationsbeirat (Kapitel
„Politisches System und Medien“) einfließen.
MO 3 Neue Arbeitszeitmodelle
Ergebnis: Die Ziele und Inhalte flossen vollinhaltlich in das neue Projekt MO 3 Moderne
Polizei ein.
MO 10 Aus- und Fortbildung: Führungs- und Fachkarriere
Ergebnis: Das Projekt MO 10 „Führungs- und Fachkarriere“ fließt neben der Dienststellenstrukturanpassung und der Verwaltungsvereinfachung als dritte Grundsäule in das
Projekt MO 3 Moderne Polizei ein. Bei diesem Projekt sollen die vorhandenen Strukturen
des regionalen Sicherheitsmanagements optimiert und adäquate Konzepte entwickelt
werden, um
 durch zielgerichteten Personaleinsatz (einschließlich der
erforderlichen Spezialisten),
 eingebettet in eine leistungsfähige Organisationsstruktur,
 unter besonderer Berücksichtigung der erforderlichen Bürgernähe
(gesellschaftliche Vernetzung) und
INNEN.SICHER.2015

durch Anpassung der polizeilich-operativen Führungsspannen
und neuer Modelle eine zeitgemäße und professionelle Polizeiarbeit,
eine hohe Außendienstpräsenz mit hoch motivierten, bestmöglich
ausgebildeten und somit handlungssicheren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu gewährleisten.
Die Ergebnisse des Projektes MO 10 werden in das Projekt MO 3 Moderne Polizei eingearbeitet bzw. auf dessen Bedürfnisse abgestimmt.
MO 18 Mehrjähriger Finanzrahmen 2014–20; Abwicklung „ISF“ und „AMF“
Ergebnis: Das im Projekt erarbeitete detaillierte Umsetzungskonzept fand Eingang in
eine mit Wirksamkeit vom 1. März 2014 verfügte Änderung der Geschäftseinteilung des
Bundesministeriums für Inneres. Dabei wurde insbesondere die Aufgabe der zuständigen Behörde für den ISF der Abteilung II/3 und für den AMF der Abteilung III/5 zugewiesen. Dementsprechend wurden die notwendigen Ressourcenverfügungen getroffen.
109
110
INNEN.SICHER.2015
7.3 Anhang C – Abbildungsverzeichnis18
Abb. 1: Grundstruktur INNEN.SICHER.
11
Abb. 2: Handlungsrahmen BMI
13
Abb. 3: Leitbild BMI
15
Abb. 4: VBÄ-Entwicklung
23
Abb. 5: Altersstruktur in Verwaltung und Exekutive, 1. Juli 2014
23
Abb. 6: Entwicklung Frauenanteil
24
Abb. 7: Mitarbeiterzufriedenheit 2013
25
Abb. 8: Organigramm BMI
26/27
Abb. 9: Einwohner pro Polizist in Österreich, 1. August 2014
30
Abb. 10: Polizeidienststellen in Österreich, 1. Juli 2014
31
Abb. 11: Gesamtkriminalität in Österreich Jahr 2013, Dichtekarte
31
Abb. 12: Gesamtkriminalität in Österreich – angezeigte Fälle
32
Abb. 13: Festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen
33
Abb. 14: Verkehrsunfälle mit Personenschaden
34
Abb. 15: Asylanträge, gesamt und rechtskräftig positiv
35
Abb. 16: Asylanträge – die antragsstärksten Herkunftsländer 2013
36
Abb. 17: Asylanträge 2013 im EU-Vergleich
37
Abb. 18: Anzahl der Personen in Bundesbetreuung und Grundversorgung
38
Abb. 19: Ausländische Staatsangehörige – Top-20-Nationalitäten
am 1. Jänner 2014
39
Abb. 20: Einbürgerungen in Österreich
41
Abb. 21: Einbürgerungen 2013 pro Bundesland und prozentueller Anteil
an der Gesamtzahl aller Einbürgerungen
41
Abb. 22: Aufgriffe/Maßnahmen/Verfahren/Freiwillige Rückkehr
42
Abb. 23: Dublin-Zusammenarbeit
43
Abb. 24: Struktur zur Ableitung zukünftiger strategischer Schwerpunkte
50
Abb. 25: Regionale Verteilung der Weltbevölkerung
55
Abb. 26: Prognose der Entwicklung der Bevölkerungszahlen in ausgewählten
europäischen Staaten
56
Abb. 27: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in Österreich
56
Abb. 28: Bevölkerungspyramide 2011, 2030 und 2060 (mittlere Variante)
56
Abb. 29: Prognostizierte Entwicklung der Altersstruktur der österreichischen
Bevölkerung
57
Abb. 30: Bevölkerungsveränderung
58
Abb. 31: Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen – angezeigte Fälle
61
Abb. 32: Wirtschaftskriminalität – angezeigte Fälle
63
Abb. 33: Schlüsselherausforderungen
67
Abb. 34: Chancen und Risiken
76
Abb. 35: Das Managementkonzept INNEN.SICHER.
78
Abb. 36: Transformation-Map
83
Abb. 37: Wirkungszielkaskade
102/103
18
Sofern nicht anders ausgewiesen, ist das BMI die Quelle für alle Abbildungen.
INNEN.SICHER.2015
7.4 Anhang D – Tabellenverzeichnis19
Tab. 1:
Tab. 2:
Tab. 3:
Tab. 4:
19
Budget (Erfolg) von BMI, BMJ und BMLVS und prozentueller
Anteil am BIP
BMI Auszahlungsplanung (Finanzierungshaushalt)
Details zu aufrechten Aufenthaltstiteln
Passwesen 2013
Sofern nicht anders ausgewiesen, ist das BMI die Quelle für alle Tabellen.
28
28
40
45
111
112
INNEN.SICHER.2015
7.5 Anhang E – Abkürzungsverzeichnis
AEKAuslandseinsatzkonzept
AGArbeitsgruppe
AGM Ausgleichsmaßnahmen Schegen (Polizeidienststelle zur
Verhinderung und Bekämpfung spezifischer kriminalpolizeilicher,
fremdenpolizeilicher und sonstiger verwaltungspolizeilicher
Delikte im grenznahen Bereich)
AISAsylwerberinformationssystem
AM Kürzel für die Stoßrichtung „Asyl und Migration“
(Projekt INNEN.SICHER.)
AMF Asyl- und Migrationsfonds
APCIP Austrian Program for Critical Infrastructure Protection
(Österreichisches Programm zum Schutz kritischer Infrastruktur)
ARAT Austrian Risk Analysis Team
ASFiNAG Autobahnen- und Schnellstraßen-FinanzierungsAktiengesellschaft
BAABundesasylamt
BAK Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
BAKS Büro-, Automatisations- und Kommunikationssystem
BDGBeamten-Dienstrechtsgesetz
BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
BFG Bundesfinanzgesetz
BGBl.Bundesgesetzblatt
BIP Bruttoinlandsprodukt
BKBundeskriminalamt
BKABundeskanzleramt
BMEIA Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
BMF Bundesministerium für Finanzen
BMGBundesministeriengesetz
BMI Bundesministerium für Inneres
BMJ Bundesministerium für Justiz
BMLVS Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
BMVIT Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
BORA Budgetvollzugs-, Organisations- und Ressourcenanalyse
BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
BRICS-Staaten Brasilien, Russische Föderation, Indien, China, Südafrika
B-VGBundes-Verfassungsgesetz
BVT Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
C4Cybercrime-Competence-Center
CBE Cross Border Enforcement
grenzüberschreitende Durchsetzung von Verkehrsstrafen)
CCO Chief Compliance Officer (Compliance-Beauftragter)
CIWIN Critical Infrastructure Warning Information Network,
Homepage der EK für Betreiber kritischer Infrastrukturen
INNEN.SICHER.2015
CMSCompliance-Management-System
DNA Desoxyribonucleic Acid (= DNS Desoxyribonukleinsäure);
ein in allen Lebewesen und in bestimmten Virentypen
vorkommendes Biomolekül und Träger der Erbinformation
EAST Erstaufnahmestelle des BFA
EBI Europäische Bürgerinitiative
EG Europäische Gemeinschaften
EGMR Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EK Europäische Kommission
EKC Einsatz- und Koordinationscenter
EKIS Elektronisches kriminalpolizeiliches Informationssystem
EKO Cobra/DSE Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten
EU Europäische Union
EUCARIS European Car and Driving License Information System
(EU-einheitliches Register für den Datenaustausch
über Fahrzeuge und Fahrlizenzen)
EuGH Europäischer Gerichtshof
EURO Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
EUROSTAT Statistisches Amt der Europäischen Union
FISFremdeninformationssystem
FNGFremdenbehördenneustrukturierungsgesetz
FPG Fremdenpolizeigesetz
FrÄGFremdenrechtsänderungsgesetz
FreiwGFreiwilligengesetz
FTIForschungs-Technologie-Innovation
GAF Gesamtsteuerung Asyl- und Fremdenwesen
GALGrundausbildungslehrgang
GD Generaldirektion für die Öffentliche Sicherheit
HHRRHaushaltsrechtsreform
IFA Integrierte Fremdenadministration
IKT Informations- und Kommunikationstechnologie
ISF Internal Security Fund
ITInformationstechnologie
IWF Institut für Wissenschaft und Forschung
KEMP Kompetenz-Entwicklung-Management-Programm
KFGKraftfahrgesetz
KSE-BVG Bundesgesetz über Kooperation und Solidarität bei der
Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland
KZ Konzentrationslager
KZR Kraftfahrzeugzentralregister
LED Leistungs- und Entwicklungsdialog
LPD Landespolizeidirektion
LV Landesamt für Verfassungsschutz
MENA Middle East & North Africa (Nahost und Nordafrika)
MI Kürzel für die Stoßrichtung „Migration und Integration“
(Projekt INNEN.SICHER.)
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INNEN.SICHER.2015
MO Kürzel für die Stoßrichtung „Mitarbeiter und Organisation“
(Projekt INNEN.SICHER.)
NAG Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz Österreich
NAP.I Nationaler Aktionsplan für Integration
NAP-MH Nationaler Aktionsplan Menschenhandel
NATO North Atlantic Treaty Organization (Organisation des
Nordatlantikvertrags)
NCPI National Contact Point of Integration
NGO Non-Governmental Organization (Nichtregierungsorganisation)
NKS-CBE Nationale Kontaktstelle des BMI zur CBE
ÖBB Österreichische Bundesbahnen
ÖBH Österreichisches Bundesheer
ÖIF Österreichischer Integrationsfonds
OK Organisierte Kriminalität
ÖSCS Österreichische Strategie für Cyber-Sicherheit
ÖSS Österreichische Sicherheitsstrategie
OZ Operatives Zentrum
PAD Protokollierungs- und Anzeigen-Datensystem
PI Polizeiinspektion
PStG Personenstandsgesetz
RFID Radio Frequency Identification
RLRichtlinie
RZL Ressourcen, Ziel- und Leistungspläne
SI Kürzel für die Stoßrichtung „Sicherheit“ (Projekt INNEN.SICHER.)
SIAKSicherheitsakademie
SKI Schutz kritischer Infrastruktur
SKKM Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement
SOKOSonderkommission
SOLID-Fonds Sammelbegriff für den Europäischen Flüchtlingsfonds,
den Außengrenzenfonds, den Europäischen Rückkehrfonds und
den Europäischen Integrationsfonds des generellen
Programms Solidarität und Steuerung der Migrationsströme
SPG Sicherheitspolizeigesetz
SPOC Single Point of Contact
StPO Strafprozessordnung
StVOStraßenverkehrsordnung
TU Technische Universität
UNHCR United Nations High Commissioner for Refugees
(Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen)
USA United States of America
VBÄ (Ausgabenwirksames) Vollbeschäftigungsäquivalent
VKSVerkehrskontrollsystem
VOVerordnung
VSKA Verkehrsstrafenkontaktstelle für Auslandsverfahren
VStV Applikation Verwaltungsstrafverfahren
WKStA Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
INNEN.SICHER.2015
WZ
ZMR
ZPR
ZSR
ZVR
Wirkungsziel
Zentrales Melderegister
Zentrales Personenstandsregister
Zentrales Staatsbürgerschaftsregister
Zentrales Vereinsregister
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