HALLO TAXI ZEITSCHRIFT FÜR DAS TAXI-, MIET- & LEIHWAGEN UND FIAKERGEWERBE ÖSTERREICHS Ausgabe 1 / 2015 EUR 3,10 P.b.b. Verlagsort 1230 Wien 07Z037642 M Rücksendung an: CC Taxicenter GmbH, Pfarrgasse 54, 1230 Wien 80 Jahre 1935 – 2015 HALLO TAXI TITELGESCHICHTE Deutsches Mindestlohngesetz: Auswirkungen für österreichische Taxi- und Mietwagenunternehmen BUNDESLÄNDER AKTUELL Messe- und Veranstaltungstermine von April bis Juni 2015 Wirtschaftskammerwahlen 2015: Die Ergebnisse in den Fachgruppen für die Personenbeförderer Geteiltes Taxi – eine Marktchance in der „Sharing Economy“ 4 8 9 11 4 11 SERVICE FÜR PROFIS Tipps für Unternehmen: „Steuerreform!“ – die Katze ist aus dem Sack! Wahrhaft europäisch: Der Eurovision Song Contest fährt mit Taxi.eu Juristisches: Ist Spielen in Fußgängerzonen erlaubt? 12 13 14 SONDERBEILAGE Taxi 40 100 feiert 80jähriges Firmenjubläum FUNKGEFLÜSTER Opferhilfe: Taxi 40 100 unterstützt Weissen Ring 15 Uber: Anzeige in Wien und Verbot in Berlin 15 Wiener e-Taxi-Projekt 16 Bargeldlos Taxifahren mit der WienMobil-Karte Taxi-Neujahrsgala 16 17 AUS ALLER WELT IRU Global Taxi Network: Bereits auf vier Kontinenten aktiv 17 18 16 HALLO TAXI GESCHÄTZTE LESERINNEN UND LESER! GESCHÄTZTE LESERINNEN UND LESER! 80 Jahre – wenige Unternehmen können auf eine so lange Existenz zurückblicken. Einige große Namen sind es, IBM etwa oder Coca Cola. Wir können mit Recht stolz sein, dass unsere Firma sich all diese Jahre, die oft sehr stürmisch waren, behauptet hat. Namen und Rechtsformen haben sich geändert, die Grundsubstanz unserer Philosophie ist gleich geblieben: unseren Kunden – heute die Taxiunternehmer und die Fahrgäste – die bestmögliche Dienstleistung zu bieten. Die Erfolge am Markt – steigender Marktanteil, wachsende Flotte – beweisen, dass uns das gelingt. Dabei sind die Marktbedingungen härter denn je: immer mehr Konkurrenten drängen in den Markt, die wirtschaftliche Situation lässt unsere Kunden – Konsumenten und Betriebe – mit ihrem Geld haushalten. Wie in der Vergangenheit werden wir jedenfalls unser gesamte Kraft in die Arbeit für unser Gewerbe stecken: durch Innovation – sowohl technische als auch auf der Produktseite. Hier können wir gerade jetzt auf einige spannende Kooperationen verweisen: wir sind Partner bei der WienMobil-Karte – das heißt man kann mit der in ihrer Funktion erweiterten Jahresnetzkarte Impressum Medieninhaber: Medieninhaber: CC WIHUP Taxicenter Taxiservice GmbH, GmbH, Laaer Berg Straße Pfarrgasse 32, Ladenzeile, 54, A-1230 A-1100 Wien Wien Herausgeber & & Geschäftsführer: Geschäftsführer: Martin Gerhard Hartmann Pfister Tel.: Leitende 01/614 Redakteurin: 55 – DW 855 Karin Cisar-Loder e-mail: Auslandskorrespondent: [email protected] Wim Faber Layout & Grafik: Chefredakteurin: Adele Formanek, Karin Cisar-Loder Karin Adresse Cisar-Loder von Redaktion & Anzeigenverwaltung: Layout Laaer Berg & Grafik: Straße 32, Ladenzeile, Adele A-1100Formanek, Wien, Tel.: 01/602 Karin Cisar-Loder 31 45 – DW 212, Fax: 01/602 31 45 – DW 744; der Wiener Linien auch im Taxi bezahlen. Im Projekt Wien e-Taxi zeigen wir, dass wir mit vorne dabei sind, wenn es um neue, umweltfreundliche urbane Mobilität geht. Und auch der ORF anerkennt unsere Leistungsfähigkeit: so wurden wir als event supplyer ausgewählt, um die Transporte der Delegationen und Künstler beim Eurovision Song Contest durchzuführen. Wir freuen uns über unsere Partner, die mit uns durch die Jahrzehnte der Vergangenheit gegangen sind. Und wir freuen uns in einer weiterhin starken Partnerschaft mit ihnen optimistisch, tatkräftig, kundenorientiert und innovativ die nächsten Jahrzehnte genauso erfolgreich zu bewältigen. Ihr Martin Hartmann Redaktion e-mail: hallotaxi@taxi & Anzeigenverwaltung: 60160.at Pfarrgasse Internet: www.taxi60160.at 54, A-1230 Wien, Tel.: Verlag 01/614 & Produktion: 55 – DW 833, Fax: DW 838 e-mail: Businessworld hallotaxi@taxi Media, A-1106 60160.at Wien, Internet: Postfach www.taxi60160.at 64 Produktion: Hersteller: Otto Stutzig Werbeagentur; www.stutzig.at “agensketterl“ Druckerei GmbH, Kreuzbrunn 19, A-3001 Mauerbach Die Redaktion behält sich Kürzungen und stilistische Die Redaktion Modifizierungen behält sich Kürzungen vor. Namentlich und gezeichnete stilistische Modifizierungen Beiträge müssen vor.sich nicht unbedingt Namentlichmit gezeichnete der redaktionellen BeiträgeMeinung müssen decken. sich nichtNachdruck unbedingt –mit auch derauszugsweise redaktionellen– Meinung decken. HALLO TAXI 1|15 oder Nachdruck Fotokopien –auch dürfen auszugsweise– nur mit Quellenoder angabe Fotokopien unddürfen schriftlicher nur mitGenehmigung Quellenangaben des undMedieninhabers schriftlicher Genehmigung oder derendes Autoren erfolgen. Medieninhabers oder deren Autoren erfolgen. Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: „Hallo “Hallo Taxi” Taxi” versteht versteht sich sich als als unabhängige unabhängige Taxi-Zeitschrift Taxi-Zeitschrift für für das das österreichische österreichische Personenbeförderungsgewerbe Personenbeförderungsgewerbe mit mit PKW PKW und und dessen dessen LenkerInnen Lenker und erscheint und erscheint 4x jähr4x lich. jährlich. Unternehmensgegenstand: Taxiservice Unternehmensgegenstand: Taxiservice 3 Deutsches Mindestlohngesetz TITELGESCHICHTE Deutsches Mindestlohngesetz Auswirkungen für österreichische Taxiund Mietwagenunternehmen W Seit 1.1.2015 ist in Deutschland das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft, dessen Regelungen für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt werden, gelten. Für österreichische Arbeitgeber, die im Rahmen von grenzüberschreitenden Dienstleistungen Arbeitnehmer in Deutschland einsetzen, und zwar unabhängig von der Dauer der Dienstleistung, müssen das MiloG einhalten. elche Auswirkungen hat das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG), welche Maßnahmen sollten/müssen von den heimischen Personenbeförderern und Shuttle-Dienstleistern getroffen werden, um den rechtlichen Rahmenbedingungen des MiLoG zu entsprechen? Um diese Fragen für ihre Mitglieder zu klären, hat die Fachgruppe Salzburg eine Wirtschaftsund Steuerberatungskanzlei beauftragt Praxisbeispiele für eine Lohnabrechnung und Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem deutschen Mindestlohngesetz zusammenzustellen. Mit dem MiLoG hat Deutschland den Mindestlohn von € 8,50 brutto/Std. eingeführt. Begleitend gelten umfassende Melde-, Aufzeichnungs- und Bereithaltungspflichten. Die Regelungen gelten für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt werden, unabhängig davon, ob ein deutscher oder ausländischer Dienstgeber vorliegt. Für österreichische Arbeitgeber bedeutet das nun, dass das MiLoG beachtet werden muss, sofern österreichische Mitarbeiter in Deutschland tätig werden. Für das heimische Taxigewerbe stellt das insofern ein Problem dar, als der Bruttostundenlohn in den meisten Bundesländern nach den kollektivvertraglichen Vorschriften bei € 4,61 bei 55 Std./Woche (Mietwagengewerbe € 5,64 bei 45 Std./Woche) liegt und somit den deutschen Mindestlohn unterschreitet. Für jede Arbeitsstunde in der BRD gebührt dem Taxilenker somit ein höherer Stundenlohn entsprechend dem MiLoG. Dies zu administrieren und zu dokumentieren stellt einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand für die Taxiunternehmer dar. Wie geht man in der Praxis mit dieser neuen Gesetzeslage am besten um? Betroffene Fahrten/Transitfahrten Jede Personenbeförderung von und nach Deutschland durch einen österreichischen Taxiunternehmer ist vom Anwendungsbereich des MiLoG umfasst. Das zeitliche Ausmaß ist dabei irrelevant. Beispiele für betroffene Fahrten: fixe Fuhren/Krankentransporte von und nach Deutschland, Beförderungen/Shuttledienste zum Flughafen München (oder zu sonstigen deutschen Verbindungen). Zu beachten ist, dass grundsätzlich auch Transitfahrten (z.B. von Salzburg nach Innsbruck über das „deutsche Eck“) 4 nach dem MiLoG zu entlohnen sind. Da es jedoch europarechtliche Bedenken dagegen gibt, hat sich Deutschland entschlossen bis zur Klärung die Kontrollen und die Ahndung von Verstößen gegen das MiLoG – begrenzt auf den Transitbereich – auszusetzen (gilt ab 21.01.2015). Demnach ist auch die Personenbeförderung in und aus den Sondergebieten Jungholz und Kleinwalsertal (Mittelberg) derzeit ohne Kontrollen möglich. Ein österreichischer Taxiunternehmer, der eine Transit-Personenbeförderung zB von Salzburg nach Innsbruck durchführt und über das deutsche Eck fährt, braucht dafür also keine Meldung abgeben bzw. Aufzeichnungen vornehmen. Der Mindestlohn gilt ebenso nicht. Bei Transitfahrten sind Fahrtunterbrechungen lediglich für Ruhepausen von Fahrern oder Passagieren oder zum Tanken erlaubt. Werden Passagiere in der BRD aufgenommen oder abgesetzt, so liegt keine Transitfahrt mehr vor und es sind wieder die Bestimmungen des MiLoG zu beachten. Erforderliche Unterlagen und Kontrolle durch den deutschen Zoll Die Kontrolle der Einhaltung des MiLoG erfolgt durch die deutsche Zollverwaltung, die in Arbeitsverträge, Niederschriften und andere Geschäftsunterlagen Einsicht nehmen kann. Hinsichtlich der Tätigkeit im „mobilen Bereich“ gibt es bei diesen Nachweispflichten insofern Erleichterungen, als diese nicht beim Taxilenker im Fahrzeug bereitgehalten werden müssen. Taxiunternehmer können in diesem Zusammenhang eine Verpflichtungserklärung bei der deutschen Zollverwaltung einreichen. Dies hat zur Folge, dass die erwähnten Unterlagen nicht immer im Taxifahrzeug mitgeführt werden müssen. Diese Unterlagen müssen lediglich nach Aufforderung der deutschen Zollverwaltung in Verdachtsfällen übermittelt werden. Zudem hat der Taxiunternehmer einen Einsatzplan (siehe Abbildung auf Seite 6) für die Dauer von sechs Monaten bei der deutschen Zollverwaltung abzugeben. Dieser hat folgende Daten zu enthalten: • Branche, in der die AN tätig werden sollen • Beginn und voraussichtliches Ende der Beschäftigung • Ort, wo die erforderlichen Unterlagen (Arbeitsverträge, Arbeitszeitnachweise, Lohnabrechnungen, Nachweise über erfolgte Lohnzahlungen) bereitgehalten werden. HALLO TAXI 1|15 • Namensliste der eingesetzten AN mit Geburtsdatum und jeweiliger Beschäftigungsdauer in BRD Für die Praxis ist es zweckmäßig jeden aktuell beschäftigen Taxilenker in diesen Einsatzplan aufzunehmen. Es muss im Vorhinein nicht angegeben werden, welcher Fahrer zu welcher Zeit in der BRD eine Personenbeförderungsdienstleistung erbringen wird. Ändert sich während dieser sechs Monate der Personalstand, muss das nicht gemeldet werden. Für diese Mitteilungspflichten wird von der deutschen Zollverwaltung ein Formular zur Verfügung gestellt, mit dem die Verpflichtungserklärung und der Einsatzplan übermittelt werden. Empfehlung seitens der Wirtschaftsund Steuerberatungskanzlei: Formular faxen und Übermittlungsbericht unbedingt aufbewahren. Die Zollverwaltung antwortet weder auf den Eingang, noch gibt es eine Empfangsbestätigung. Darum ist von der elektronischen Übermittlung via E-Mail-Anhang abzuraten. Eine Kopie des übermittelten HALLO TAXI Formulars samt Übermittlungsprotokoll in den Taxifahrzeugen ist sinnvoll, um etwaige Unstimmigkeiten bei Anhaltungen durch die deutsche Zollverwaltung rasch lösen zu können. Die Nachweise hinsichtlich der Bezahlung entsprechend dem MiLoG können beim österreichischen Dienstgeber bleiben. Als Nachweise für die Bezahlung des MiLoG kommt a) eine Lohnabrechnung des Mitarbeiters und >> TITELGESCHICHTE Deutsches Mindestlohngesetz b) eine „Arbeitszeitaufzeichnung“ (zeitliche Erfassung des Grenzübertrittes nach BRD und retour nach AUT) in Betracht. Weder das MiLoG noch die dazugehörige Verordnung gibt in diesem Zusammenhang konkrete Auskünfte wie diese Aufzeichnungen aussehen können. ntout/03 3037 b.pdf Bei der Lohnabrechnung empfiehlt die Steuerkanzlei, den Differenzbetrag zwischen dem österreichischen Kollektivvertragslohn (bzw. dem aktuell bezahlten Stundenlohn) und dem deutschem Mindestlohn gesondert auszuweisen indem eine eigene Bezeichnung (eigene Lohnart) vergeben wird, z.B. „Deutschlandzuschlag nach MiLoG“. Abbildung: Steuerkanzlei Quintax Formula r: https:// ww Empfehlung: zur Aufzeichnung dieser Zeiten ist den Fahrern ein Formular (siehe unten) mitzugeben, das diese mindestens einmal im w.formu lare-bfin v.de/pri Auch die Dauer der Tätigkeit in Deutschland muss aufgezeichnet werden, da ohne diese eine entsprechende Lohnabrechnung ja nicht durchgeführt werden kann. Dabei ist insbesondere der Grenzübertritt nach BRD und zurück nach AUT festzuhalten (Datum und Uhrzeit). Nur so kann gewährleistet werden, dass die in Deutschland angefallene Arbeitszeit richtig erfasst wird, die Lohnabrechnung somit im Einklang mit dem MiLoG steht und der Taxilenker dem MiLoG entsprechend bezahlt werden kann. Ein zweiseitiger Einsatzplan (siehe oben) für die Dauer von sechs Monaten ist an die deutsche Zollverwaltung zu übermitteln. Monat zur Lohnabrechnung an den Taxiunternehmer übergeben. Das MiLoG sieht entsprechende Strafen vor für Verstöße hinsichtlich der Meldepflichten bzw. des Mindestlohnes. Ein Verstoß gegen die Meldepflichten kann mit einer Strafe in der Höhe von bis € 30.000,– sanktioniert werden. Wird der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn unterschritten, ist mit einer Strafe in der Höhe von bis zu € 500.000,– zu rechnen. Arbeitszeitaufzeichnungen Nicht nur der Bruttomindestlohn je Arbeitsstunde stellt eine Neuerung im Rahmen des MiLoG dar, sondern auch die Einführung von Arbeitszeitaufzeichnungen. Diese müssen nun – so wie schon längst in Österreich Pflicht – auch in Deutschland geführt werden und den Arbeitsbeginn, den Arbeitsort und das Arbeitsende umfassen. Auch diese Unterlagen können von der deutschen Zollbehörde eingesehen werden. 6 Wobei auch hier gilt, dass diese Aufzeichnungen beim österreichischen Arbeitgeber (und nicht im Fahrzeug) bereitgehalten werden können und bei Verdachtsmomenten nach Aufforderung der deutschen Zollverwaltung über- HALLO TAXI 1|15 Österreichischer Arbeitsvertrag Folgende Formulierung wäre z.B. in den Arbeitsverträgen aufzunehmen: „Zwischen dem AG und dem AN wird zudem vereinbart, dass hinsichtlich der arbeitsbezogenen Tätigkeiten im Bundes-gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein Bruttolohn in der Höhe von € 8,50 je Arbeitsstunde Lenkzeit zur Auszahlung gelangt. Für die Zeit der Rufbereitschaft gebührt der halbe Bruttostundenlohn.“ Bei der Lohnabrechnung empfiehlt es sich den Differenzbetrag zwischen dem österreichischen Kollektivvertragslohn (bzw. aktuell bezahlten Stundenlohn) und dem deutschem Mindestlohn gesondert auszuweisen indem eine eigene Bezeichnung vergeben wird, z.B. „BRD-ZU MiLoG“ Abbildung: Steuerkanzlei Quintax Da der Arbeitsvertrag auch als Beweismittel zur Einhaltung des deutschen Mindestlohnes herangezogen wird, sollte er entsprechend adaptiert werden. TITELGESCHICHTE Deutsches Mindestlohngesetz mittelt werden müssen. Diese Arbeitszeitaufzeichnungen müssen nach deutschem Recht zwei Jahre aufbewahrt werden, nach österreichischem Recht sieben Jahre. Das Formular 033037 mobil (abrufbar unter: www.zoll.de Rubrik: Formulare und Merkblätter) ist der Bundesfinanzdirektion West in Köln (Anschrift im Formular ersichtlich) zu übermitteln. Dieses Formular umfasst einerseits die Einsatzplanung und anderseits eine Verpflichtungserklärung des Dienstgebers. Österreich BUNDESLÄNDER Aktuell Messe- und Veranstaltungstermine von April bis Juni 2015 Dornbirn Feldkirch Graz Innsbruck Klagenfurt Linz Perchtoldsdorf Pregarten 6. - 8.5.2015 intertech – Int. Technologiemesse 19. - 21.6.2015 Happiness-Messe – DIE Messe für Gesundheit, Spiritualität und Heilung 24. - 26.4.2015 Vinobile – Weinmesse 10. - 12.4.2015 Revier & Wasser – Fachmesse für Jagd, Fischerei und Natur 18. - 19.4.2015 Trends of Beauty – Fachmesse für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure 30.4. - 4.5.2015 Frühjahrsmesse 15. - 17.4.2015 Interalpin – Int. Fachmesse für alpine Technologien 29.4.2015 Career and Competence – Job- und Karrieremesse 10. - 12.4.2015 Frühjahrsmesse für Reisen, Sport, Wandern, Boote, Caravan und Garten 10. - 12.4.2015 Auto & Bike – Eine der größten Auto- und Motorradmessen in Südösterreich 7. - 8.5.2015 ReCare – Fachmesse für Pflege, Rehabilitation und Integration 9.5.2015 Youth Education & Travel Fair – Messen zum Thema Jugendreisen & Bildung im Ausland 19. - 21.5.2015 SMART Automation Austria – Fachmesse für Automationstechnik 1. - 3.5.2015 Gartenfreuden – Garten- und Dekormesse 25.4.2015 Pflanzl- und Gartlerkirtag – Größter Pflanzenmarkt des Mühlviertels Ried im Innkreis 11. - 12.4.2015 Guten Appetit – Die Messe für erlebbaren Genuss, bewusste Ernährung, Deko & Küche Salzburg 10. - 11.4.2015 Frühjahrsordertage – Fachinfotage für den Elektrohändler Sittersdorf (K) St. Pölten St. Veitl/Glan Tulln 11. - 12.4.2015 50 Plus – Die Messe für die zweite Lebenshälfte 6. - 8.5.2015 küchenwohntrends – Die Fachmesse für Küchen, Essen und Wohnen 30. - 31.5.2015 gesund & glücklich – Die österreichische Messe für Körper, Geist & Seele 16. - 19.4.2015 Wisa Messe – Die Messe für Wohnen, Bauen, Energiesparen, Auto, Freizeit, Gartenbau und Erfinder 17. - 18.6.2015 Europäische Rohrleitungstage –Fachmesse und Forum für Trinkwasser und Abwasser 10. - 12.4.2015 bike austria – Motorradmesse 16. - 17.5.2015 Oldtimer Messe 29. - 31.5.2015 Fire & Safety – Die österreichische Feuerwehrmesse Wels 10. - 12.6.2015 Horti Austria – Messe für Gartenbau, Gemüsebau und Obstbau 17. - 19.4.2015 Die Kuchenmesse – Messe rund um Kuchen & TortenKreativmesse – Messe für Basteln, 17. - 19.4.2015 Handarbeiten und Handwerken 22. - 23.4.2015 Astrad & Austrokommunal – Eine der größten Kommunalmessen Österreichs 14. - 17.5.2015 Pferd – Internationale Pferdemesse Wien 10. - 11.6.2015 Fertigung & Instandhaltung – Fachmesse für Industrietechnik und Instandhaltung 15. - 18.4.2015 Lebenslust – Die Messe für das persönliche Wohlfühlen mit den Bereichen Gesundheit & Genuss, ... 17. - 18.4.2015 Numismata – Int. Messe für Münzen, Banknoten und Wertpapiere 18. - 19.4.2015 Vienna Comix – Eine der größten Comic-Veranstaltungen Europas 24. - 26.4.2015 Esoteriktage – Messe und Verkaufsveranstaltung für Esoterik 25. - 26.4.2015 Festival der Sinne – Die aktive Gesundheits- und Erlebnismesse 29.4.2015 marke[ding] – Österreichs größte Werbemittelmesse 8. - 9.5.2015 WID – Internationale Dentalausstellung 1. - 4.6.2015 EUBCE European Biomass Conference and Exhibition – Fachmesse und Konferenz für Biomasse 12. - 14.6.2015 BabyExpo – Alles für die junge Familie 8 12. - 14.6.2015 PetExpo – Die faire Messe für Katze, Hund & Co. HALLO TAXI 1|15 Wirtschaftsbund hält Absolute Die Wirtschaftskammerwahlen sind geschlagen, Österreichs UnternehmerInnen haben die Mitglieder in den Fachgruppenausschüssen und die Fachvertreter gewählt. Die Wahlbeteiligung lag bei 38,9 %, 2010 waren es noch 41,3 %. Das vorläufige Gesamtergebnis der Wirtschaftskammerwahl 2015 In • • • • • • • Mandaten sieht das vorläufige Ergebnis wie folgt aus: ÖWB: 6160 Mandate oder 69,3 %, (-3,4 %) SWV: 783 Mandate oder 8,8 % (- 0,9 %) RFW (ohne RFW Wien und Salzburg) mit FPÖ und FWS: 749 Mandate oder 8,4 % (+ 0,4 %) Grüne Wirtschaft: 553 Mandate oder 6,2 % (+ 2,8 %) Industrieliste: 317 Mandate oder 3,6 % (- 0,6 %) UNOS: 76 Mandate oder 0,9 % (2010 nicht kandidiert) Sonstige: 253 Mandate oder 2,9 % (+ 0,9 %) Die Ergebnisse in den Fachgruppen für die Personenbeförderungsgewerbe Die Wahlbeteiligung bei den Mitgliedern der Taxi- und Mietwagen-Fachgruppen lag weit über dem österreichischen Durchschnitt. Einzige Ausnahme: Vorarlberg, hier gingen lediglich 31,03 % der Mitglieder zur Wahl. In den anderen Bundesländern lag die Wahlbeteiligung zwischen 43,14 % (Kärnten) und 72,17 % (Steiermark). Wien Die Wahlbeteiligung lag bei 66,54 %, zu vergeben waren 29 Mandate. Zur Wahl angetreten sind neun Listen: WB-Team Roggisch, Gökhan Keskin-SWV-Liste 2, Verband der österreichischen Autotaxiunternehmer Fachliste der Gewerblichen Wirtschaft-RfW, WIR TAXIUNION BWT, Team Salas-Grimann, Solidarität für das Wiener Taxigewerbe, FPÖ pro Mittelstand-Freiheitliche und Unabhängige, Liste Durkal Nuesret (Gemeinschaft Wiener Taxiunternehmer-GWT) und Liste Celik Yusuf. Mit den meisten Wählerstimmen erzielte Gökhan KeskinSWV 8 Mandate, WB-Team Roggisch erlangte 6 Mandate, Solidarität für das Wiener Taxigewerbe ebenfalls 6 Mandate, RfW 2 Mandate, Team Salas-Grimann 2 Mandate, WIR TAXIUNION BWT 2 Mandate, Liste Durkal Nuesret 2 Mandate und FPÖ pro Mittelstand erhielt 1 Mandat. Die Konstituierende Sitzung mit der Wahl des Obmanns und seiner Stellvertreter wurde für den 25. März fixiert. BUNDESLÄNDER Aktuell Wirtschaftskammerwahlen 2015 Kärnten Die Wahlbeteiligung lag bei 43,14 %, zu vergeben waren 13 Mandate. Zur Wahl angetreten sind drei Listen: Kärntner WirtschaftJürgen Mandl (ÖWB) Fachliste Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband Kärnten (SWV) und Freiheitliche Wirtschaft-Matthias Krenn-RfW und Unabhängige. 10 Mandate erzielte der Wirtschaftsbund, 1 Mandat erreichte der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband und 2 Mandate der RfW. Die Konstituierende Sitzung findet am 26. März statt. Tirol Die Wahlbeteiligung lag bei 51,25 %, zu vergeben waren 22 Mandate. Angetreten sind sechs Listen: Tiroler Wirtschaft- Jürgen Bodenseer-WB, Wirtschaftsverband Tirol, RFW-freiheitliche Wirtschaft und Unabhängige, Grüne Wirtschaft, WIAR-für Wirtschaftsvielfalt in Tirol und UNOS-Unternehmerisches Österreich (NEOS). Mit 18 Mandaten für den WB, 3 Mandate für WIAR und 1 Mandat für den RfW ist die Wahl deutlich ausgegangen. Die Konstituierende Sitzung fand am 12. März statt, bei der Friedrich Jäger erneut zum FG-Obmann, Ing. Anton Eberl und Claudia Schermer wieder zu seinen Stellvertretern gewählt wurden. Fotos: WKT Obmann Friedrich Jäger, seine Stellvertreter Ing. Anton Eberl und Claudia Schermer (v.li.n.re.) HALLO TAXI 1|15 9 BUNDESLÄNDER Aktuell Burgenland Die Wahlbeteiligung lag bei 67,86 %. Zu vergeben waren 10 Mandate. Zur Wahl angetreten sind drei Listen: Burgenländische Wirtschaft-WB, SWV Burgenland und RfW. Auf den WB entfielen 8 Mandate und auf den SWV 2 Mandate. Die Konstituierende Sitzung wurde mit 7. April fixiert. Vorarlberg Nur bei 31,03 % lag im Ländle die Wahlbeteiligung, zu vergeben waren 11 Mandate. Angetreten sind drei Listen: Vorarlberger Wirtschaft-Liste Manfred Rein, Vorarlberger Wirtschaftsverband und Grüne Wirtschaft. Die Mehrheit mit 10 Mandaten erzielte der WB, 1 Mandat der SWV. Bei der Konstituierenden Sitzung am 19. März wurde als Obmann Anton Gantner sowie Stefan Bischof und Michael Forster als Stellvertreter wieder gewählt. Oberösterreich Die Wahlbeteiligung lag bei 60,31 %, zu vergeben waren 19 Mandate. Vier Listen sind angetreten: Liste der OÖ Wirtschaft-Wirtschaftsbund-Rudolf Trauner, SWVOÖ, Freiheitliche und Parteifreie-RfW-Wolfgang Klinger, Grüne Wirtschaft. Die Mehrheit im Ausschuss stellt der Wirtschaftsbund mit 15 Mandaten, 3 Mandate erzielte der RfW und 1 Mandat der SWV. Bei der Konstituierenden Sitzung am 18. März wurde KommR Michael Gräfner wieder zum Obmann gewählt. Gunter Mayrhofer und Marianne Zahrer wurden ObmannStellvertreter. Fotos: WKOÖ Fotos: WKV Michael Gräfner (li.) wurde wieder zum Obmann, Marianne Zahrer (Mitte) und Gunter Mayrhofer (re.) zu seinen Stellvertretern gewählt. Obmann Anton Gantner und die Stellvertreter Stefan Bischof und Michael Forster (v.li.n.re.) Steiermark Die Wahlbeteiligung lag bei 72, 71 %, zu vergeben waren 18 Mandate. Zur Wahl angetreten sind vier Listen: Steirische WirtschaftTeam Herk/Loibner-WB, Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband und Parteifreie, Freiheit-liche Wirtschaftstreibende und Unabhängige-RfW, Grüne Wirtschaft. Niederösterreich 53,74 % betrug die Wahlbeteiligung, zu vergeben waren 19 Mandate. Zur Wahl sind vier Listen angetreten: Team Zwazl-Wirtschaftsbund NÖ, Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband NÖ, Freiheitliche Wirtschaftstreibende RfW und Unabhängige, die Grüne Wirtschaft. Mit 17 Mandaten stellt der Wirtschaftsbund die Mehrheit, je 1 Mandat erzielte der SWV und RfW. Die Konstituierende Sitzung fand am 18. März statt, bei der Felix Pribil wieder zum Obmann und Günther Berger und KommR Gottfried Gorfer zu seinen Stellvertretern gewählt wurden. Fotos: WKNoe Foto: Eva Ilzer 13 Mandate entfielen auf den WB, 4 Mandate auf den SWV, 1 Mandat auf den RfW. Die Konstituierende Sitzung fand am 12. März statt. KommR Mag. Sylvia Loibner wurde als Obfrau wiedergewählt. Als ihre Stellvertreter fungieren Franz Binder-Krieglstein und Günter Kienreich. 10 KommR Mag. Sylvia Loibner wurde am 12. März wieder zur Obfrau gewählt. Felix Pribil (li.) wurde wieder zum Obmann, Günther Berger (Mitte) und Gottfried Gorfer (re.) zu seinen Stellvertretern gewählt. HALLO >> Fortsetzung Seite 11 80 Jahre 1935 – 2015 1935 Unternehmensgründung Am 1. Februar 1935 erfolgte die Gründung der „Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft für das Kraftfahrwesen registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung“. Damit begann das Bestehen und Wirken des heutigen Unternehmens „Taxi 40 100 Taxifunkzentrale GmbH“. Während des Krieges erbrachten die Fuhrwerker-Mitglieder für zum Großteil staatliche und Regimenahe Institutionen Transportleistungen, die von der Genossenschaft bevorschusst und mit den Auftraggebern abgerechnet wurden. Ab 1950 firmierte die Genossenschaft schließlich unter dem neuen Namen „Verband des österreichischen Transportgewerbes reg.Gen.m.b.H.“ (V.Ö.T.) – erst fünf Jahrzehnte später werden Änderungen in der Firmenkonstruktion auch zu einer neuen Firmenbezeichnung führen. Vor allem für ihre Transportunternehmer-Mitglieder gelang es der Genossenschaft in der Zeit des Wiederaufbaues bei großen Bauvorhaben wie Straßenbauten, Wasserwerke, etc. Aufträge ihren Mitgliedern zu vermitteln. 1950 „Wiener Auto-Ruf“ Im August 1950 kaufte die Genossenschaft elf „Wagenfernrufstellen“ in Wien von Herrn Ing. Kröhling. Damit verstärkte der V.Ö.T. seine Aktivitäten im Taxigewerbe wesentlich. Die „Wagenfernrufstellen“ waren die Vorgänger der heute immer noch bestehenden Taxistandplatztelefone. Unter dem Namen „Wiener Auto-Ruf“ wurden diese „Wagenfernrufstellen“ betrieben und der V.Ö.T. begann das völlig zerstörte Autorufnetz wieder aufzubauen. Waren es 1950 lediglich 11, so gab es 1963 bereits 80 Telefone auf den Taxistandplätzen. Den Taxilenkern stand der „Auto-Ruf“ für eine Gebühr von einem Schilling je Anruf zur Verfügung. Die Münze wurde an der Rufsäule eingeworfen, nur so konnte das Telefongespräch angenommen werden. Den Schilling bezahlte dann später der Fahrgast. Bis Mitte der 1960er Jahre war der „Auto-Ruf“ ein enorm wichtiger Faktor für die Wiener Taxiunternehmer, die dadurch mehr Fahrtaufträge lukrierten. 1963 Gründung des V.Ö.T.-Taxifunks Der Ruf, auch in der Stadt Wien einen Taxifunk einzuführen, wurde immer lauter. Der Wiener Geschäftsmann Herbert Herzog wagte den Modernisierungsschritt und startete im März 1960 seinen Funkbetrieb, den er allerdings schon im August 1960 wieder einstellte. Lehnten die Verantwortlichen beim V.Ö.T. bisher den Funkbetrieb strikt ab, so erfolgte die Kehrtwendung mit der Generalversammlung im Mai 1962, als der V.Ö.T.-Obmannstellvertreter Egon Wollner u.a. erklärte: „Wir müssen jedoch auch dem Zuge der Zeit nunmehr Rechnung tragen und zur Vervollständigung des Autorufes über Verlangen verschiedener Behörden und des Publikums auch einen Taxifunk einrichten ...“ 4. März 1963 – es war es soweit: der V.Ö.T. nahm seinen Funkbetrieb auf. Die Zentrale befand sich in den Räumen der Ärztezentrale im 1. Bezirk, Helferstorferstraße und hatte die Rufnummer 63-02-08. Zunächst wurden zwei Amtsleitungen und ein Funkkanal (Funkfrequenz) eingesetzt. Die Verantwortlichen des V.Ö.T. sahen die Zentrale aber eher als nebensächliche Ergänzung, denn über den „Auto.Ruf“ konnte der V.Ö.T. preisgünstiger, weil mit geringeren Personalkosten, Aufträge vermitteln. Waren bis Mitte 1964 nur 50 Funkwagen angeschlossen, wurde 1966 ein zweiter Funkkanal in Betrieb genommen, da bereits über 200 Taxis angeschlossen waren. Die steigende Zahl der Aufträge und der Wagen brachte aber Probleme mit sich, die auch von einem Generationenkonflikt begleitet waren. Jüngere Taxiunternehmer, u.a. Balduin Norman und Kurt Jeger, intervenierten beim Vorstand und bei Generalversammlungen um Beseitigung verschiedener Missstände, ohne jedoch den gewünschten Erfolg zu erreichen. Das bisherige Fahrtenvermittlungsmonopol des V.Ö.T. war schließlich 1969 beendet, als im Frühjahr Balduin Norman seine eigene Taxifunkzentrale im 18. Bezirk gründete und im Herbst die WIHUP Genossenschaft mit dem Betrieb ihrer Funkzentrale im 10. Bezirk startete. 2 80 Jahre TAXI 40 100 Die 1970er Jahre 1969: Mit der Übersiedlung in den 8. Bezirk, Bennogasse 29 erhielt die Genossenschaft die neue Rufnummer 43 15 21. Drei Taxifunkzentralen in Wien bedeuteten Marktbelebung, doch die Entwicklung lief dem V.Ö.T. davon. 1970 waren bereits mehr Wagen beim Norman-Funk als beim V.Ö.T. angeschlossen und die Auftragslage betrug das Dreifache. Die Unruhe, vor allem unter den jüngeren, aufgeschlossenen Unternehmern, die beim V.Ö.T.-Funk bleiben wollten, wuchs. Im November 1970 fand eine Funkversammlung statt. Um Vorschläge zur Verbesserung des Taxifunks mit dem V.Ö.T.-Vorstand im Detail zu diskutieren, kam es zur Bestellung von acht Vertrauensmännern, die die Interessen und Verbesserungsforderungen der Unternehmer gegenüber der Geschäftsleitung vertraten. Diesem „8er Ausschuss“ gehörten an: Johann Otto Radosztics, Heinz Kral, Georg Wamser, Herr Schneider, Gert Simlinger, Pepi Trenker, Josef Litsauer und Leo Müllner. 1971: Im Frühjahr erhielt der V.Ö.T. als erste Wiener Taxifunkzentrale die Kurzrufnummer „43 69“ zugeteilt. Im Sommer erfolgte dann der Generationenwechsel: aus dem Kreis der „Jüngeren“ wurde Johann Otto Radosztics, Heinz Kral und Leo Müllner in den Vorstand gewählt, Gert Simlinger und Eduard Czeloth in den Aufsichtsrat. Mit der Leitung der Zentrale wurde der damals 29jährige Leo Müllner betraut, der mit viel Engagement neue Ideen durchsetzte. Innerhalb von drei Jahren gelang es den Wagenstand von 320 auf 600 zu erhöhen und die Auftragslage zu verdreifachen. Zur effizienten Bewältigung der Aufträge – insbesondere zu Spitzenzeiten – war in der Zentrale bereits eine ausgeklügelte Logistik erforderlich. Die Zentrale und die Funkgeräte in den Taxis wurden auf 3-Kanalbetrieb und Kenngeber ausgebaut. Eine Umorganisation in der Funkzentrale (Gebietseinteilung, Sprecherinnen wurden mit Kopfhörern ausgestattet, Fahrzeuge erhielten Funknummern, die ihren amtlichen Kennzeichen entsprachen) und griffige Werbemittel (erstmals wurden 1971 wurde Leo Müllner Funkleiter Aufkleber für die und setzte viele neue Ideen um. Telefonwählscheibe als Beilage zur Telefonrechnung verschickt) steigerten die Auftragslage kräftig. Die Anrufe wurden mittlerweile an sechs Telefonplätzen entgegengenommen und über ein Förderband an die Funkplätze weitergeleitet, wo die berühmte „Kollegin“ den Auftrag über den Äther schickte. Im Funktaxi selbst war jeder Fahrgast Ohrenzeuge dieser nicht gerade stressfreien Tätigkeit, begleitet von zahllosen krächzenden „Düdeldüs“. Den Auftrag erhielt jener Lenker, der am schnellsten am „Drücker“ war. 1971: Ein Blick in die V.Ö.T.-Funkzentrale, die sich seit 1969 im 8. Bezirk, Bennogasse 29 befand. Umbruch in den 1980er Jahren 1981/1982: Widerstand unter den Genossenschaftsmitgliedern und Unternehmern regte sich als finanzielle Turbulenzen immer offensichtlicher wurden. Es kam zur Gründung des Komitees für Kontrolle im V.Ö.T., dessen Mitglied auch Leo Müllner war. Um den Grund für die massive Belastungswelle zu finden und eine Kontrolle der bisherigen Geschäftsgebarung zu 80 Jahre TAXI 40 100 3 erreichen, wurde eine außerordentliche Generalversammlung am 27.1.1982 einberufen. Diese brachte den längst fälligen Umbruch: „Viele Genossenschaftsmitglieder waren anwesend“, erinnert sich Leo Müllner an den für ihn und für den V.Ö.T. geschichtsträchtigen Tag. Es kam zur Enthebung des 1977 gewählten Vorstands und Aufsichtsrats, „die zum Teil selbstherrlich agiert hatten“ und zur Neuwahl beider Gremien. Zum Obmann-Stellvertreter wurde Peter Waidhofer gewählt. Die Grundlage dafür, dass das Unternehmen in der Folge vor dem drohenden Untergang bewahrt und erfolgreich saniert werden konnte, war gelegt. 1982: Zum neuen Obmann des V.Ö.T. wurde Leo Müllner gewählt, dem es mit Unterstützung der neugewählten Funktionäre gelang unter größtem persönlichen Einsatz die Genossenschaft vor der drohenden Insolvenz zu bewahren und das Ruder in Richtung florierendes Unternehmen herumzureißen. Franz Necas wurde in den Vorstand gewählt und mit der Funkleitung betraut. Walter Bruckberger, der bereits in den 1970er Jahren beim V.Ö.T.-Kontrolldienst und in der Taxifunk-Werbung mitarbeitete, wurde in den Aufsichtsrat und in Folge zum Vorsitzenden dieses Gremiums gewählt, dem er bis heute vorsteht. 1982: Leo Müllner wurde Obmann, Franz Necas (re.) in den Vorstand gewählt und mit der Funkleitung betraut, Walter Bruckberger (li.) in den Aufsichtsrat gewählt. 1983 ging es bereits wieder aufwärts: 736 Funktaxis waren beim V.Ö.T.-Funk angeschlossen und 96 Standplatzrufsäulen in Betrieb. Mit Einführung der EDV in der Auftragsbearbeitung kam 1. August 1987 das Ende der Zettelwirtschaft in der Funkzentrale. Die Umstellung auf das System „Erster Wagen“ beendete die oft waghalsigen Jagden der Lenker nach Fahrtaufträgen endlich wirkungsvoll. Die Zahl der – natürlich verbotenen – Gerätemanipulationen sank. Neuerungen in den 1990er Jahren 1990: Die Umstellung der bestens eingeführten Taxinummer „43 69“ auf eine fünfstellige Rufnummer wurde unumgänglich. Aus einer Liste vieler Kombinationen wurde in einer Markterhebung schließlich „40 100“ als bestmögliche Rufnummer eruiert und mit einer groß angelegten Werbekampagne eingeführt. 1992: Die Technologie des Datenfunks im Taxieinsatz war 1992 derart ausgereift, dass beim V.Ö.T. über dessen Einführung beraten wurde. Anstatt über die Köpfe der Unternehmer hinweg zu entscheiden, wurde in einer Urabstimmung deren Einverständnis für die Einführung eingeholt. 1993 fiel die Entscheidung für das Datenfunksystem von fms/Austrosoft, das zeitgleich mit der Lenker-ID-Card (Funkberechtigungskarte) eingeführt wurde. 1992: 70% der Unternehmer stimmten bei der Urabstimmung für die Einführung des Datenfunks. 1994: Nach 25 Jahren platzte die Zentrale in der Bennogasse buchstäblich aus allen Nähten und es erfolgte die Übersiedlung in den 17. Bezirk, in die Ottakringer Straße 54. 4 80 Jahre TAXI 40 100 1994: Mit 1. April endete schließlich die Ära des Sprechfunks. Der bis dahin aufrecht erhaltene Mischbetrieb von Datenund Sprechfunk wurde eingestellt und alle Funktaxis nur mehr via Datenfunk vermittelt. Gleichzeitig wurden zukunftsweisende Qualitätsfördernde Maßnahmen ergriffen: Die Einführung eines „Aufnahmegremiums“ für neue Funkteilnehmer war eine davon. Um die optimale Aus- und Fortbildung der Taxilenker zu fördern, wurde 1998 die hauseigene Taxischule eingerichtet. 1999 erfolgte eine große Veränderung. Die Genossenschaft erhielt die zeitgemäße Firmenstruktur einer Kapitalgesellschaft: Die „Taxi 40 100 Taxifunkzentrale GmbH“ übernahm sämtliche Eigentumsverhältnisse und bestehende Verträge der Genossenschaft. Die Geschäftsleitung mit KommR Leo Müllner und Franz Necas blieb unverändert. Aus dem Aufsichtsrat wechselten u.a. die langjährigen Mitglieder KommR Walter Bruckberger, Andreas Waranycia und Norbert Prieschink in den Beirat der Taxi 40 100 Taxifunkzentrale GmbH. 1999 wurde die Genossenschaft zur „Taxi 40 100 Taxifunkzentrale GmbH“. Die Geschäftsleitung mit KommR Leo Müllner und Franz Necas blieb unverändert. Ins neue Jahrtausend 2000: massive Platznot brachte die örtliche Veränderung: die Liegenschaft im 23. Bezirk, Pfarrgasse 54 wurde angekauft und es erfolgte die Übersiedlung in den heutigen Firmensitz. Das „Herzstück“ des Unternehmens, die Funkzentrale wurde großzügig und modern ausgestaltet. Der zweistöckige Gebäudekomplex bot endlich genügend Platz für Büroräume, Kundencenter, Taxischule und besonders wichtig: eigene Kundenparkflächen. Die Geschäftsführer, Prokuristen und Beiräte der „Taxi 40 100 Taxifunkzentrale GmbH“ bei der Hauseröffnung im Jahr 2001. V.li.n.re.: Martin Rosenov, Andreas Waranycia, Norbert Prieschink, Wolfgang Lenk, Franz Necas, Leo Müllner, Ernst Paul, Ingrid Pfisterer und Walter Bruckberger. Hier macht Arbeiten Freude: ein heller, großer und fast wohnlich adaptierter Raum bietet das optimale Arbeitsklima für die DisponentInnen. Ergonomische, Höhenverstellbare Tische sowie drahtlose Funk-Headsets ermöglichen das Arbeiten auch in stehender und gehender Position. 80 Jahre TAXI 40 100 5 2005: völlig unerwartet starb Franz Necas († 59) während einer Dienstreise. Als Funkleiter und Vorstandsmitglied hatte er am Wiederaufbau und an der Neupositionierung von Taxi 40 100 als marktführende Wiener Taxifunkvermittlung mitgewirkt, der er seit 1999 neben Leo Müllner auch als Geschäftsführer vorstand. In den nachfolgenden Monaten Geschäftsführer Franz Necas (li.) starb völlig unerwartet im Juni 2005. Gerhard erfolgte die flottenweite UmstelPfister (Mitte), der seit 2000 die Funkleitung und den Bereich Marketing leitete, lung auf die neueste Technik der wurde zum Geschäftsführer ernannt. Manfred Schmid (re.), seit 1988 für das Datenfunkvermittlung: Das Unternehmen tätig, wurde Funkleiter. Bedienterminal im Taxi hatte einen Kartenleser integriert und alle Kartenzahlungen erfolgten Online. Dadurch war erstmalig eine flächendeckende Verarbeitung der BankCard (Bankomatkarte) möglich. Die Flotte wird seither jederzeit über GPS geortet. 2007: Der Kauf der WIHUP Taxiservice GmbH (Taxi 60 1 60) brachte große Neuerungen. Geschäftsführer Gerhard Pfister (seit 2005) und Mag. Christian Holzhauser (seit 2007) sowie Funkleiter Manfred Schmid gelang in den folgenden Monaten die schrittweise, harmonische Zusammenführung der Unternehmensbereiche. Die gemeinsame Flotte umfasste 1.600 Taxis. 2008: Zu Jahresbeginn wurde das modern eingerichtete TaxilenkerAusbildungscenter von Taxi 40 100 und Taxi 60 1 60 in Wien 10, Laaer Berg Straße 32 – Ladenzeile eröffnet. In der Taxischule.at, die Leopold Kautzner seit 2003 erfolgreich leitet, finden Taxilenkertageskurse und Abendkurse sowie Fortbildungskurse für aktive Taxilenker statt. Gute Aus- und Fortbildung ist eine von vielen Voraussetzungen, die ein Taxilenker bei Taxi 40 100 erfüllen muss. Hinzu kommt Kundenorientiertes Verhalten und das perfekte Beherrschen aller technischen Geräte im Taxi. Das nötige Know-how wurde bereits in den 1990er Jahren in hauseigenen Schulungen angeboten, seit 2008 im modern eingerichteten Ausbildungscenter Taxischule.at. 2010 feierte die „Taxi 40 100 Taxifunkzentrale GmbH“ ihr 75jähriges Firmenbestehen. Der frühe Tod von Geschäftsführer Gerhard Pfister († 57) im August 2010 überschattete jedoch alle Ereignisse. Mit Jänner 2011 wurde Martin Hartmann als Geschäftsführer für den Callcenter-Bereich sowie für Werbung und Marketing bestellt. 2011: Einführung eines neuen Service bei der Taxi-Bestellung: die Taxi 40 100-App für Smartphones, die gratis in den App–Stores runtergeladen werden kann. Noch im Sommer 2015 wird die Bestell-App zusätzlich eine Sharing-Funktion bieten. Ein Kunde, der bereit ist sich ein Taxi zu teilen, gibt das bei seiner App-Bestellung bekannt. Das Vermittlungssystem überprüft, ob zeit- und raumnahe andere sharingwillige Fahrgäste ein Taxi brauchen und matcht die Fahrgäste zu einer Route. Die App berechnet entsprechend den Vorschriften des verbindlichen Wiener Taxitarifs und auf Basis des Taxameter-Fahrpreises die auf die Fahrgäste entfallenden Teilbeträge des Fahrpreises. 2012 erfolgte eine Vereinfachung der Firmenstrukturen: „WIHUP Taxiservice GmbH“ und operativer Bereich der „Taxi 40 100 Taxifunkzentrale GmbH“ wurden in die „CC Taxicenter GmbH“ eingebracht. Die Unternehmen „Taxi 40 100 Taxifunkzentrale GmbH“ und „CC Taxicenter GmbH“ werden von den Geschäftsführern KommR Leo Müllner, Mag. Christian Holzhauser und Martin Hartmann geleitet (v.li.n.re.). 6 80 Jahre TAXI 40 100 Ein lang gehegter Wunsch ging im Juni 2012 in Erfüllung: Seit Eröffnung des Terminals Check-in 3 am Flughafen Wien bietet Taxi 40 100 den Kunden mit einem eigenen Transfer-Schalter noch mehr Service. 2014 wurde das Angebot ausgeweitet: auch für Gruppenreisende (5 – 6 Personen und 7 – 8 Personen) gibt es nun günstige Fixtarife für die Taxifahrt von einer Wiener Adresse zum Flughafen Wien (bzw. umgekehrt). 2014: Die letzte Phase der Flotten-Umstellung von Betriebsfunk auf digitale Funkvermittlung mittels HUB-Technologie, basierend auf GPRS/3G, begann. Noch im Jahr 2015 wird diese abgeschlossen sein und damit die Ära des analogen Betriebsfunksystems mit insgesamt 18 Funksendern bei Taxi 40 100 enden. Adieu, Betriebsfunk! Die 18 wartungs- und kostenintensiven Sendestationen haben ausgedient und wurden zum Teil schon von Funkleiter Manfred Schmid demontiert. Die Vermittlung der 1.850 Taxis erfolgt nun mittels HUB-Technologie auf Basis GPRS/3G. 2015: Am 1. Februar feierte die Taxi 40 100 Taxifunkzentrale GmbH ihren 80.Geburtstag. Bei einem Fest wurde dieses Firmenjubiläum gebührend gefeiert. Im Zentrum des Abends stand natürlich die lange Erfolgsgeschichte des Unternehmens – aber vorrangig waren es die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für ihre langjährige Firmenzugehörigkeit und ihren Einsatz geehrt wurden. Weggefährte Gert Simlinger dankte KommR Leo Müllner für seinen erfolgreichen und unermüdlichen Einsatz. Seit 1982 steht er an der Spitze des größten Vermittlungsunternehmens in Österreich. Ingrid Pfisterer, Sonja Spenger, Rosa Paul und Johanna Mach freuten sich über die Ehrung (v.li.n.re.). 80 Jahre TAXI 40 100 7 Zeittafel 1935 1950 1963 1969 1971 1982 1987 1990 1992 1994 1994 1999 2000 2005 2007 2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015 – Gründung der Genossenschaft – „Wiener Auto–Ruf“ – Beginn des Taxifunkbetriebs in Wien 1, Helfersdorferstraße – Übersiedlung der Zentrale nach Wien 8, Bennogasse 29 – Kurzrufnummer „43 69“ – außerordentliche Generalversammlung: Neuwahl des Vorstands und Aufsichtsrates; Leo Müllner wird zum Obmann gewählt – Ende der „Zettelwirtschaft“ in der Zentrale mit Einführung der EDV in der Auftragsbearbeitung – die neue fünfstellige Rufnummer „40 100“ wird von der Post zugeteilt – Urabstimmung über die Einführung des Datenfunks – Übersiedlung nach Ottakringer Straße 54 und Ende des Sprechfunks – Volldatenfunkvermittlung und Einführung der Funkberechtigungkarte – Umwandlung d. Genossenschaft zur „Taxi 40 100 Taxifunkzentrale GmbH“ – Kauf der Liegenschaft und Übersiedlung nach Wien 23, Pfarrgasse 54 – flottenweite Geräteumstellung auf die neueste Technologie der Datenfunk-Vermittlung mit integriertem Kartenleseterminal – Kauf des Unternehmens WIHUP Taxiservice GmbH – Eröffnung der Taxischule.at in Wien 10, Laaer Berg Straße 32 – 75jähriges Firmenjubiläum – Einführung der kostenlosen TAXI-App – Eröffnung des 40 100-Transferschalters am Flughafen Wien – 50jähriges Jubiläum des Taxifunks in Wien – Umstellung von analogem Betriebsfunk auf digitale HUB-Technologie – 80jähriges Firmenjubiläum Die Wahlbeteiligung lag bei 63,57 %, zu vergeben waren 19 Mandate. Zur Wahl angetreten waren sechs Listen: Liste der Salzburger Wirtschaft-Wirtschaftsbund, Salzburger Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband, Wirtschaftsliste Salzburg (RfW), Grüne Wirtschaft, Freiheitliche Wirtschaft Salzburg (FWS) und UNOS-Unternehmerisches Österreich (NEOS). Erwin Leitner wurde wieder zum Obmann, Margaretha Kronreif (li.) und Ewald Oberascher (re.) zu seinen Stellvertretern gewählt. Mit 16 Mandaten erzielte das Wirtschaftsbund-Team die deutliche Mehrheit im FG-Ausschuss, je 1 Mandat erreichten der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband, die FWS und der RfW. Die Konstituierende Sitzung fand am 18. März statt. Erwin Leitner wurde wieder zum Fachgruppenobmann und Margaretha Kronreif und Ewald Oberascher als Stellvertreter gewählt. Fachverband Beförderungsgewerbe Erst wenn alle Wahlvorgänge in den einzelnen Bundesländern abgeschlossen sind, wird der von den neun Fachgruppen-Ausschüssen neu besetzte Ausschuss des Fachverbands den Obmann des Fachverbands und dessen Stellvertreter wählen. BUNDESLÄNDER Aktuell Salzburg Die Konstituierende Sitzung des Fachverbandes wird in Wien im Rahmen der Frühjahrs-Sitzung am 10. Juni stattfinden. Geteiltes Taxi – eine Marktchance in der „Sharing Eonomy“ „Sharing“ – teilen – ist ein Schlagwort, das in der Diskussion um Wirtschaftsentwicklungen immer breiteren Raum einnimmt. Ist es wirklich notwendig, alles, was wir selten oder wenig benutzen, selber zu besitzen? Gibt es Möglichkeiten durch Teilen von Ressourcen umweltfreundlicher, sparsamer, kooperativer zu wirtschaften und zu leben? Eigentlich ist das Taxi „gesharte“ Mobilität: statt selber mit dem Auto zu fahren, nutzt man die vorhandene Infrastruktur (Taxi) und die Zeit eines anderen (Lenker) – die Abgeltung erfolgt in Geld. Ja,sogar die Möglichkeit, dass mehrere Fahrgäste mit unterschiedlichen Abfahrts- und Zieladressen ein Taxi gemeinsam nutzen, gibt es längst: in der Wiener Betriebs- und Tarifordnung ist seit jeher die „Einzelvergabe von Sitzplätzen“ vorgesehen und die Berechnung der Kosten der einzelnen Wegstrecken genau definiert. Doch seien wir ehrlich: „sitzplatzweise Vergabe“ klingt halt nicht so sexy wie „Sharing“. Taxi 40 100 hat sich deshalb entschlossen, gemeinsam mit dem Softwarepartner fms/Austrosoft, „Taxi-Sharing“ auf moderne und einfache Weise zu ermöglichen. Dazu wird die Bestell-App überarbeitet und die Sharing-Funktion integriert. So müssen Fahrgäste nicht – wie bei anderen Ansätzen – mit zwei Apps operieren. Vereinfacht ausgedrückt, wird das Teilen mit der Taxi 40 100App so funktionieren: der Fahrgast gibt bekannt, dass er bereit ist, sein Taxi mit anderen Fahrgästen zu teilen. Bei der Bestellung ist dann die Abhol- und Zieladresse anzugeben. Das Vermittlungssystem prüft nun automatisch, ob zeit- und raumnahe andere Sharing-willige Fahrgäste ein Taxi brauchen. Ist das der Fall, matcht das System diese Fahrgäste zu einer Route. Sie erhalten die notwendigen Informationen, genauso wie der Lenker, der den Auftrag erhält. Dann wird die Route mit den unterschiedlichen Ein- und Aussteigepunkten abgefahren – die App berechnet entsprechend den Vorschriften des Wiener Taxitarifs und auf Basis des Taxameter-Fahrpreises die auf die einzelnen Fahrgäste entfallenden Teilbeträge und teilt diese dem Kunden und Lenker mit. Wir glauben, dass wir mit der „Sharing-App“ beweisen, dass das Taxi offen ist für neue gesellschaftliche und wirtschaftliche Strömungen im Bereich Mobilität und von Anbeginn diese mitgestaltet. Wir können und wollen es uns nicht leisten, diese Geschäftsfelder irgendwelchen Klon-Konkurrenten im rechtlichen Graubereich zu überlassen. Die Entwicklung unserer Sharing-App ist bereits auf Schiene. Nach einer mehrwöchigen Testphase werden wir voraussichtlich im Sommer diese spannende Funktion unserer Bestell-App in den Normalbetrieb einführen. Martin Hartmann HALLO TAXI 1|15 19 11 SERVICE für Profis Tipps für Unternehmen: von Mag. Daniel Mercsanits und Mag. Katrin Mercsanits [email protected] „Steuerreform“ – die Katze ist aus dem Sack! Die Regierung hat sich auf eine Steuerreform – besser gesagt – auf ein Steuerpaket geeinigt, das überwiegend ab 2016 in Kraft treten soll. Folgende (ausgewählte) Regelungen verändern die Steuerlandschaft: Einkommen- und Lohnsteuerentlastung durch Änderung der Steuertarife Ab 2016 soll es sechs statt bisher drei Tarifstufen bei der Einkommensteuer (und damit auch bei der Lohnsteuer) geben. Der Eingangstarif für Einkommen ab EUR 11.000 wird 25 % betragen – derzeit liegt er bei 36,5 %. Geplant ist auch ein (auf fünf Jahre befristeter) Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen ab EUR 1 Mio. Öffnung des Bankgeheimnises Die Prüfer der Finanzverwaltung erhalten im Rahmen von Abgabenprüfungen künftig das Recht, alle Konten von Unternehmern, über die sie verfügungsberechtigt sind, einzusehen. Die Banken sollen auch zur Mitteilung bei höheren Kapitalabflüssen verpflichtet sein – erstmals 2016, für den Zeitraum 15.03.2015 bis 31.12.2015. Abfragemöglichkeiten sollten vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen sein (zB 01.03.2015). Gebäudeabschreibungen Betrugsbekämpfung durch Einführung einer Registrierkassenpflicht Die pauschale Abschreibung von Gebäuden soll eingeschränkt werden. Nur mehr ein von der Nutzung unabhängiger, einheitlicher Abschreibungssatz in Höhe von 2,5 % wird zur Anwendung kommen. Im Visier der Betrugsbekämpfung stehen auch Mehrwertsteuerbetrüger und „Pfuscher“. Künftig wird bei Übertragungen von Grundstücken im Familienkreis die Grunderwerbsteuer vom Verkehrswert berechnet. Speziell bei Erbschaften und Schenkungen wird wohl ein Schätzgutachten erforderlich sein. Die Steuer soll bei einem Verkehrswert bis zu EUR 250.000 0,5 % betragen, bis EUR 400.000 2 %. Bei einem Immobilienwert über EUR 400.000 kommen 3,5 % zur Anwendung – wie bei einer Übertragung außerhalb des Familienkreises. Zur Bekämpfung von Umsatzverkürzungen bei (überwiegenden) Bargeschäften ab einem Jahresumsatz von EUR 15.000 wird eine Registrierkassenpflicht eingeführt. Des Weiteren soll eine Belegerteilungspflicht gelten. Damit soll dem Steuerbetrug entgegengewirkt werden. Die Registrierkasse ist mit einer technischen Sicherheitslösung zu schützen, die das Kassensystem manipulationssicher macht. (Neuerliche) Änderungen bei der Grunderwerbsteuer com-conzult ... verbindet („combined“) Unternehmensberatung und Steuerberatung mit Kreativität, Erfahrung, Mut zum Unternehmertum und Freude an der Arbeit mit Menschen. … schafft neue Perspektiven und wirksame Lösungen für Unternehmer und Unternehmen. com-conzult I 12 20 Combined Consulting GmbH & Co KG Unternehmensberatung Antonigasse 20/1/14, A-1180 Wien T + 43 676 401 58 60 FN 387095 h I ATU 67549003 Firmensitz Wien I Firmenbuchgericht Wien HALLO TAXI 1|15 MD Steuerberatung GmbH Steuerberatung Antonigasse 20/1/14 A-1180 Wien FN 387037 y I ATU 67593017 Firmensitz Wien I Firmenbuchgericht Wien Immobilienverkauf: Immobilienertragsteuer (ImmoESt ) wird auf 30% erhöht Bisher wurde bei einem Verkauf von Immobilien (betriebliche oder private) eine ImmoESt von 25 % des Veräußerungsgewinnes schlagend. Künftig beträgt die ImmoESt 30 %. Auch ein Inflationsabschlag soll nicht mehr möglich sein – damit wird die Bemessungsgrundlage ausgeweitet. Erhöhung der Kapitalertragsteuer (KESt) 27,5% Geplant ist weiters eine generelle Erhöhung der KESt von derzeit 25 % auf 27,5 %. Insbesondere Zinserträge aus Giro- konten und Sparbüchern und werden weiterhin mit 25 % besteuert. Fazit: Die Gesetzwerdung der Steuerreform ist vor der Sommerpause bis Ende Juli 2015 geplant. Anfang Mai 2015 soll es einen Gesetzesentwurf geben, der dann begutachtet wird. Steuerplanungen können erst nach Vorliegen der gesetzlichen Regelungen seriös und umfassend durchgeführt werden. Speziell für beabsichtigte Unternehmensübergaben wird im Jahr 2015 der Entscheidungsdruck in zeitlicher Hinsicht steigen. Das gilt auch für die Übertragung von Privatvermögen. Eine Übergabe – ob betrieblich oder privat – sollte jedenfalls gut überlegt sein, denn es sind nicht nur steuerliche Gründe maßgeblich. SERVICE für Profis Für die Übertragung von betrieblichen Immobilien im Rahmen von unentgeltlichen Übergaben (im Familienkreis?) kann künftig ein Freibetrag von EUR 900.000 statt bisher EUR 365.000 geltend gemacht werden. Zur Information: Der obige Text beruht auf dem Informationsstand vom 17.03.2015. Änderungen können im Gesetzwerdungsprozess nicht ausgeschlossen werden. Wahrhaft europäisch: Der Eurovision Song Contest fährt mit Taxi.eu N Künstler aus 40 Ländern und 200 Millionen Zuseher machen den Eurovision Song Contest zur größten Unterhaltungsshow der Welt. Und wir sind ganz nah und live dabei – denn der 60. Contest findet in Wien statt! atürlich ist dieses Event-Highlight eine organisatorische Mammut-Aufgabe. 1.700 Journalisten sowie Künstler und Crewmitglieder aus 40 Delegationen müssen rasch und zuverlässig zwischen Hotels und den Locations Stadthalle, Rathaus und Euro Club gefahren werden. Den Verantwortlichen im ORF, der den Song Contest organisiert, war klar: nur ein starker Partner kann diese Aufgabe klaglos stemmen. Keine Frage, dass da Taxi.eu – die wahre europäische Taxi-App – erste Wahl war. 62.000 Taxis in ganz Europa gehören zu diesem Verbund, in den großen Städten Europas stehen die Flotten der größten Taxizentralen den Kunden zur Verfügung. In Wien ist Taxi 40 100 der Premium- Partner von Taxi.eu und übernimmt die Abwicklung aller Fahrten für den ESC. Im Pressezentrum wird dazu ein eigener ‘transportation desk’ eingerichtet, um direkt vor Ort alle Fahrtwünsche optimal zu befriedigen. Zur großen Eröffnungsparty im Rathaus werden die Künstler mit eigens gebran- deten Taxis direkt am roten Teppich vorfahren. Ein wichtiges Argument, warum man sich für Taxi.eu entschieden hat, war die Pionierrolle, die wir hinsichtlich umweltfreundlichen urbanen Verkehr spielen: schließlich ist der Song Contest als „green event“ konzipiert – und hier leisten die E- und Hybrid Taxis unserer grünen Flotte von Taxi 40 100 einen wichtigen Beitrag. Mit dieser Kooperation zeigen die Taxis allgemein und Taxi.eu im speziellen in ganz Europa Flagge – und beweisen, dass zuverlässiger, schneller, bequemer, sicherer und umweltfreundlicher individueller Personenverkehr die Domäne der Taxis ist. Wir rekapitulieren kurz: Taxi.eu ist die stärkste und leistungsfähigste App, wenn es um individuelle Mobilität ohne Grafik: ORF selber fahren geht. Noch wird am Aussehen der Flotte getüftelt – doch auffallen wird sie sicher. HALLO TAXI 1|15 Martin Hartmann 21 13 Juristisches: SERVICE für Profis FUSSGÄNGERZONE: IST SPIELEN ERLAUBT? von Rechtsanwalt Dr. Christian Preschitz, e-Mail: [email protected] Im Zuge von Verkehrsberuhigungen kommt es immer öfter zur Errichtung von Fußgängerzonen. Sind in diesen Spiele und das Befahren mit fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug wie etwa Laufrädern für Kleinkinder erlaubt? Mit dieser Frage hatte sich der Oberste Gerichtshof zu befassen: Es kam in einer Fußgängerzone zu einem Zusammenstoß zwischen einer 80-jährigen Frau, welche in weiterer Folge die Mutter des zwei Jahre und zwei Monate alten Kindes klagte. Diese war gemeinsam mit ihren beiden Söhnen, ihren Eltern und Großeltern in der Fußgängerzone unterwegs. Die Frau blieb dabei mit ihrer Mutter und Großmutter etwa in der Mitte des Platzes stehen, während der Bub mit seinem Laufrad, also einem Rad ohne Treteinrichtung, im Bereich des Platzes herumfuhr. Bei ihm war sein Großvater, der zum ersten Mal mit seinem Enkel auf dem Laufrad in einer bevölkerten Fußgängerzone war. Das Kind fuhr nicht immer in direkter gerader Linie, wobei ihm immer wieder Fußgänger durch einen Schritt zur Seite ausweichen mussten. Andererseits aber lenkte auch der Bub immer wieder Fußgängern aus. Bis zum gegenständlichen Vorfall gab es keine Situationen, die dem Großvater gefährlich erschienen. Die 80-jährige Klägerin – sie ist auf einem Auge sehbehindert – wollte den Platz überqueren und war eher langsam unterwegs. Durch die von ihr eingeschlagene Richtung kreuzte sie die Fahrlinie des Kindes. Wie die Kollision genau erfolgte, ließ sich im Nachhinein nicht mehr feststellen. Die Frau wurde erheblich verletzt und machte Schadenersatzansprüche geltend. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab, wohingegen der Berufung der Klägerin folge gegeben wurde. Gegen die Berufungsentscheidung rief 22 14 die Beklagte den Obersten Gerichtshof an. Dieser Revision wurde keine Folge gegeben, das heißt der Oberste Gerichtshof hat das Schadenersatzbegehren dem Grunde nach bestätigt. Dies wurde wie folgt begründet: In der Norm der Straßenverkehrsordnung über Fußgängerzonen ist unmittelbar nichts über die Erlaubtheit des Spielens oder des Befahrens mit fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug zu ent- nehmen. Es ist sohin § 88 StVO heranzuziehen, der das Spielen auf Straßen regelt. Nach dieser Bestimmung sind auf der Fahrbahn Spiele jeder Art verboten mit Ausnahme von Wohnstraßen. Des Weiteren sind Spiele auf Gehsteigen und Gehwegen und deren Befahren mit fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug und ähnlichen Bewegungsmitteln verboten, wenn hiedurch der Verkehr auf der Fahrbahn oder Fußgänger gefährdet oder behindert werden. Im Ergebnis kam der OGH zum Schluss, dass auf Fußgängerzonen unabhängig davon ob sie über abgegrenzte Gehsteige verfügen, Spiele und das Befahren mit fahrzeugähnlichem Kinder- HALLO TAXI 1|15 spielzeug und ähnlichen Bewegungsmitteln zwar nicht generell, aber dann verboten sind, wenn dadurch der Verkehr auf der Fahrbahn oder Fußgänger gefährdet oder behindert werden. Dabei ist unter dem Begriff „Verkehr auf der Fahrbahn“ die in der Fußgängerzone erlaubte Benützung der Fahrzeuge zu verstehen. Es können keine detaillierten Regeln, wann und unter welchen Voraussetzungen die Benützung der Fußgängerzone durch Kinder für Spiele und das Befahren mit fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug erlaubt ist, aufgestellt werden. Maßgeblich sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalles. Generell wurde aber festgehalten, dass dann, wenn Fußgängerzonen von Fußgängern dicht frequentiert werden, eine Vermeidung von deren Gefährdung oder Behinderung oft nur durch Unterlassung von Spielen oder des Befahren mit fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug zu gewährleisten ist. Je weniger Fußgängerverkehr herrscht, umso eher ist eine derartige Benützung von Fußgängerzonen durch Kinder ohne Behinderung oder Gefährdung von Fußgängern möglich und somit erlaubt. Auch die Beurteilung, ob das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen mit einem Micro-Scooter eine Gefährdung oder Behinderung darstellt, erfolgt nach der Rechtsprechung nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. Ähnliches hat daher auch für die Benützung eines Laufrades in einer Fußgängerzone zu gelten. Da im gegenständlichen Fall die Fußgängerzone einigermaßen bevölkert war und schon vor dem Unfall Fußgänger dem zweijährigen Kind ausweichen mussten, war die Benützung der bevölkerten Fußgängerzone durch das Kind mit dem Laufrad rechtswidrig. Die Sieger: Der Weisse Ring wurde 1978 gegründet und ist bundesweit die größte Opferhilfeorganisation und die einzige, die allen Opfern von Straftaten offen steht. Seit vielen Jahren werden von Taxi 40 100 dafür finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, die TaxifahrerInnen, die Opfer eines Überfalls wurden, zu Gute kommen. Bisher war diese Unterstützung durch Taxi 40 100 nur auf Wien beschränkt, nun soll sie auch auf Linz ausgedehnt werden. Welche Angebote der Weisse Ring Opfern eines Taxiraubs bietet, lesen Sie in der nächsten Ausgabe. Die fleißigsten Auftragsabnehmer im Dezember 2014 sind Hubert Steiner bei Taxi 40 100 und Sirwan Hassan bei Taxi 2244 Linz. Als Dankeschön gab’s ein iPad. Kollege Steiner gewann schon 2013. Sein Erfolgsrezept? „Einfach Aufträge annehmen und durchführen“, meint er bescheiden. Bei Taxi 2244 Linz hat Taxiunternehmer Sirwan Hassan gewonnen. Er lebt seit 26 Jahren in Österreich und ist seit zehn Jahren mit seinen beiden Taxis bei Taxi 2244 angeschlossen. Taxi 40 100 unterstützt Weissen Ring Hubert Steiner und Sirwan Hassan FUNK Geflüster Opferhilfe: GF Mag. Christian Holzhauser und GF Martin Hartmann mit Präsident Hon. Prof. Dr. Udo Jesionek und Oberst Wolfgang Haupt vom Weissen Ring (v.li.n.re.). Uber: Anzeige in Wien und Verbot in Berlin Mit Entscheidung vom 9.2.15 hat ein Berliner Gericht Uber untersagt, die Uber-App für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer zur Vermittlung von Fahraufträgen einzusetzen. Während dieser Entscheidung Verstöße gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz zugrundeliegen, wurden von Taxi 40 100 vor den für Wien Innere Stadt und Wien-Umgebung zuständigen Gewerbebehörden Verfahren eingeleitet. Anhand eines Gutachtens eines namhaften Universitätsprofessors wurde in der Anzeige aufgezeigt, dass Uber ohne die dafür notwendige Gewerbeberechtigungen Mietwagen vermittelt. Uber setzt sich auch hier über Gesetze und Regelungen hinweg. Die Anzeige wurde bereits kurz nach Jahresbeginn eingebracht – weitere Klagen werden folgen. Letzte Meldung: Das Landgericht Frankfurt/Main hat am 18.3.15 den Mitfahrdienst UberPop deutschlandweit verboten. Das Geschäftsmodell sei rechtswidrig, Uber dürfe keine Fahrten anbieten, bei denen der Lenker keine behördliche Genehmigung zur Personenbeförderung habe. Martin Hartmann überreichte Hubert Steiner seinen Gewinn. Mit dabei der kleine Sohn Kai, der stolz auf seinen fleißigen Taxi-Papa ist. Betriebsleiterin Sonja Benedik dankte Sirwan Hassan mit einem iPad für seinen tollen Einsatz. HALLO TAXI 1|15 15 23 FUNK Geflüster Bargeldlos Taxifahren mit der WienMobil-Karte Foto: Wiener Linien Seit März 2015 bieten die Wiener Linien die WienMobil-Karte an. Sie ist eine Öffi-Jahreskarte mit der auch Wipark-Garagen und E-Ladestationen der Wien Energie benützt werden können. Zusätzlich kann der Kartenbesitzer seine WienMobilKarte zum bargeldlosen Taxifahren aktivieren lassen (Partnerunternehmen sind Taxi 40 100 und Taxi 31 300). Die neue Karte kostet mit 377 Euro pro Jahr nur 12 Euro mehr als die „normale“ Jahreskarte der Wiener Linien. Damit die WienMobil-Karte zur Bezahlkarte für Taxi 40 100Fahrten wird, muss der Kunde bei der Kartenbestellung (diese kann nur über den Online-Ticketshop der Wiener Linien getätigt werden) diese Option zusätzlich aktivieren. Er unterzeichnet mit CC Taxicenter GmbH einen Kartenvertrag und eine Einzugsermächtigung. Die mit der WienMobilKarte bezahlten Taxi 40 100-Fahrten werden von CC Taxicenter abgerechnet und mittels SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kartenbesitzers abgebucht. Die Abrechnung erfolgt in den meisten Fällen 15tägig. Das Limit der Karte beträgt 150 Euro innerhalb der Abrechnungsperiode (15 Tage), d.h. innerhalb der Abrechnungsperiode können Taxifahrten bis zur Gesamtsumme von 150 Euro mit der Wienmobil-Karte von dessen Besitzer getätigt werden. Die Karte verfügt über einen Magnetstreifen, über den die bargeldlose Bezahlung erfolgt. Der Taxilenker zieht die Karte durch sein Terminal und tippt den Fahrpreis ein. Es wird ein Beleg gedruckt, den der Kunden unterschreibt. Dieser Beleg bleibt beim Lenker (bzw. beim Unternehmer), dem Fahrgast wird auf Wunsch eine Beleg-Kopie ausgedruckt. Tritt der seltene Fall ein, dass das Limit von 150 Euro innerhalb der Abrechnungsperiode (15 Tage) bereits erreicht ist, wird die Bezahlung mit der WienMobil-Karte in diesem Zeitraum nicht mehr akzeptiert – das Bedienterminal meldet „Karte ungültig“. Der Fahrpreis ist dann in anderer Form zu bezahlen. Wiener e-Taxi-Projekt: Jetzt anmelden und profitieren! Die Wiener Stadtwerke wollen mit engagierten und innovativen Profis der Wiener Taxibranche ein eTaxi Projekt in Wien starten. Taxiunternehmer, die sich jetzt anmelden, profitieren von den Vorteilen einer der eTaxi-Pioniere der ersten Stunde zu sein. Im Vorjahr hat ein Team aus Wiener Stadtwerken, Wien Energie, FG-Taxi Wien, WKO, Taxi 31 300, TU, AIT, tbw research mit den Kooperationspartnern Stadt Wien, Wiener Netze, Taxi 40 100 (CC Taxicenter GmbH) und Austrosoft die wichtigsten Startvoraussetzungen geklärt. Nun wird das Projekt beim Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zur Förderung des RealBetriebs eingereicht. Ab Ende 2015 sollen bis zu 120 rein elektrisch betriebene Taxis in Wien zum Einsatz kommen. Weiterführende Informationen zum Projekt und über die vielen Vorteile, die Sie als Partner des Wiener eTaxi Teams erwarten, erhalten Sie von: Mag. Harald Wakolbinger, Wiener Stadtwerke Holding AG Tel.: +43 (1) 53 123 – 74104 E-Mail: [email protected] 16 24 HALLO TAXI 1|15 Für dieses weltweit größte eTaxi-Projekt werden noch interessierte Wiener Taxiunternehmer als Partner gesucht. Zur Auswahl stehen zwei Nissan-Fahrzeugtypen (Leaf und e-NV200) zu außergewöhnlich günstigen Konditionen. Es winken 8.000 Euro Förderung, ein gut ausgebautes Schnell-Ladenetz (in nur 20 Minuten 50% der Batteriekapazität nachladen) und Gratis-Strom im ersten Betriebsjahr. Die vollen Startvorteile gibt es nur für die ersten Partner, die schon zum Start einsteigen wollen! Das außergewöhnlich attraktive Startpaket gilt für maximal 120 eTaxi-Fahrzeuge (egal ob mit oder ohne Funkvermittlung). Mit Walzerklängen ins neue Jahr Das musikalische Dankeschön, zu dem Taxicenter Wien alljährlich zu Jahresbeginn einlädt, war auch heuer wieder ein besonderes Erlebnis. Seit vielen Jahren zählt das Neujahrskonzert im Musikverein für Kunden und Partner von Taxi 40 100 und Taxi 60 1 60 zum Fixpunkt für einen guten Start ins neue Jahr. Rund 1600 geladene Gäste genossen am 5. Jänner das traditionelle TaxiNeujahrskonzert im prachtvollen Großen Saal des Musikvereins, die von Geschäftsführer Mag. Christian Holzhauser herzlich begrüßt wurden. Musikalisch begeisterten die N.Ö. Tonkünstler, erstmals unter der Leitung von Dirigent Alexander Merzyn u.a. mit Kompositionen von Gaetano Donizetti, Josef und Johann Strauß. Viel Applaus erhielt die junge Sopranistin Mara Mastalir für ihre Gesangseinlagen. Besonderer Höhepunkt des Abends war die symbolische Übergabe von fünf Defibrillatoren an den Verein „Puls“, die Mag. Holzhauser in Form eines überdimensionalen Gutscheins vornahm. Diese Defibrillatoren, die im Ernstfall Leben retten können, werden demnächst in weiteren fünf Taxis der Taxi 40 100-Flotte verfügbar sein. Bereits im Vorjahr wurden fünf Taxis mit Defis ausgerüstet – somit stehen in Kürze zehn mobile Defis in Taxis zur Verfügung. Sowohl im Firmengebäude in der Pfarrgasse als auch in der Taxischule am Laaer Berg stehen derartige FUNK Geflüster Taxi-Neujahrsgala lebensrettende Defibrillatoren schon seit einigen Jahren bei Taxi 40 100 zur Verfügung. „Puls“ ist ein Verein, der 2009 zur Bekämpfung des plötzlichen Herztodes gegründet wurde. Er engagiert sich für die Installation von Laien-Defibrillatoren an öffentlichen Plätzen und in Unternehmen als wirksame Maßnahme zur Bekämpfung des plötzlichen Herztodes. Kampf gegen den plötzlichen Herztod: Taxi 40 100 wird weitere fünf Taxis mit Defibrillatoren ausstatten. Mag. Christian Holzhauser überreichte an den Verein „Puls“ einen überdimensionalen Gutschein. Laien-Defibrillatoren – kurz „Defis“ genannt – sind dabei wichtige Hilfsmittel: sie sind so gestaltet, dass sie im Notfall von jeder Person auch ohne V.li.n.re.: KommR Leo Müllner begrüßte als Ehrengäste Mag. Manfred Juraczka, ÖVP-Landesparteiobmann Wien und Stadtrat, und dessen charmante Gattin. Erfahrung bedient werden können bis professionelle Hilfe eintrifft. In Zusammenarbeit mit dem Verein Puls wurden mit Laien-Defis u.a. bereits die Wiener Polizei, die Wiener Linien und der Flughafen Wien ausgestattet. Dirigent Alexander Merzyn, Moderator Günther Frank, Sopranistin Mara Mastalir und KommR Walter Bruckberger, Taxi 40 100-Beiratsvorsitzender (v.li.n.re.). HALLO TAXI 1|15 25 17 IRU Global Taxi Network TAXI Aus aller Welt Bereits auf vier Kontinenten aktiv Anfang November präsentierte die Taxi-Mietwagen-Gruppe der International Road Union (IRU) bei der Kölner Taximesse das neu gegründete Globale Taxi Netzwerk GTN für Taxi-Apps sowie dessen erste Gründungmitglieder: Taxi.eu, D eCab und Taxi 40 100. In den letzten Wochen ist das Netzwerk rasant gewach- sen und bereits auf vier Kontinenten vertreten. ie Idee des Globalen Taxi Netzwerks: effiziente Nutzung der schon bestehenden, weltweiten Ressourcen der Taxiindustrie, um den Kunden die Vermittlung eines legalen und qualitativ hochwertigen Taxis per App zu garantieren. Hubert Andela, Präsident der IRU TaxiGruppe, betonte bei der Präsentation des Globalen Taxi Netzwerkes im November des Vorjahres: „In den letzten Jahren wurden zunehmend die neuesten Technologien eingesetzt und täglich wird eine neue App von der Taxiindustrie kreiert, um noch besseres Service zu bieten. Es ist jetzt unser Ziel, uns weiter zu vergrößern und das globale Netzwerk von GTN zu stärken. Damit wollen wir die Schaf- fung eines echten weltweiten TaxiApp-Netzwerkes ermöglichen, so dass die Kunden mit ihrer lokalen TaxiBestell-App dieses qualitätsvolle, legale und sichere Taxi-Service immer und überall auf der Welt in Anspruch nehmen können.“ Das Globale Taxi Netzwerk GTN ist ein Zertifizierungssystem für Anbieter von Taxi-Apps und gewährleistet eine einheitliche, hoch qualifizierte Dienstleistung aller GTN-Mitglieder. 18 26 Foto: Taxi Deutschland Darüber hinaus bestehen Kooperationen zwischen den Mitgliedern: ihre Taxi-Apps sind über Schnittstellen verbunden, so dass der Kunde immer eine hochwertige und sichere Dienstleistung erhält. Drei neue GTNMitglieder In den letzten Wochen erfolgte eine rasante Expansion beim GTN: Im Jänner wurde der App-Betreiber „Taxi Deutschland“ GTN-Mitglied, der größte Nordamerikanische Verband „American Taxicab, Limousine & Paratransit Association” (TLPA) sowie der Australische Taxiindustrieverband (ATIA) sind seit Februar GTN-Partner. Damit ist GTN bereits auf vier Kontinenten vertreten. Hubert Andela, Präsident der IRU Taxi-Gruppe nummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender: „Unser Entschluss, dem globale Taxinetz beizutreten, zeigt unser Engagement für Qualität und Sicherheit für unsere Fahrgäste. Mit Partnern des GTN zu fahren, stellt einen international gültigen und einzigartigen Dienst mit qualifizierten Fahrern und lizenzierten Taxis sicher.“ „Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG“ ist ein Zusammenschluss von Taxizentralen in Deutschland mit rund 50.000 Taxis. Die Genossenschaft betreibt die App „Taxi Deutschland“ sowie die mobile Taxiruf- HALLO TAXI 1|15 Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland: „Unser Entschluss, dem globalen Taxinetz beizutreten, zeigt unser Engagement für Qualität und Sicherheit für unsere Fahrgäste.“ Der Verband „American Taxicab, Limousine & Paratransit Association” (TLPA) ist mit über 500 Verbandsmitgliedern aus dem Taxigewerbe die größte Taxivereinigung in Nordamerika. Als langjähriges IRU-Mitglied ist die TLPA nun auch GTN-Partner und wird führende Taxi-Apps ins globale Netzwerk einbringen. Taxi 40 100, Gründungsmitglied des GTN, hat sich kürzlich für eine Weiterentwicklung der App entschlossen und will gemeinsam mit dem Softwarepartner fms/Austrosoft den Fahrgästen das „Sharing“ eines Taxis auf moderne und einfache Weise ermöglichen. Dazu wird die Bestell-App überarbeitet Die Aktivitäten der Gründungsmitglieder Der App-Betreiber eCab ist durch den weltweiten Zusammenschluss von Taxizentralen aktuell in Indien und Kanada, in Europa in Frankreich (in Paris wird z.B. an rund 7.600 Taxis der ZenFotos: IRU-GTN 62.000 Taxis mit rund 160.000 Taxifahrern in mehr als zehn europäischen Ländern für taxi.eu, etwa in Luxemburg, Amsterdam, Kopenhagen, Prag, Wien und Berlin sowie den Schweizer Zentren Basel, Genf, Lausanne und Zürich und im französischen Lyon. Für 2015 plant Taxi.eu seinen Aktionsradius auf Paris und Istanbul auszuweiten: Durch die Partnerschaft mit eCab können die GTN-zertifizierten Apps sowohl in Berlin als auch in Paris ge- Für Niels Kaae, International Development Manager bei eCab, ist das einheitliche, kundenfreundliche Taxi-App-Service quer durch Europa und in Übersee wichtig. trale „G7“ vermittelt), Belgien, den Niederlanden, Großbritannien, Irland, Deutschland und seit Februar auch in Italien verfügbar. Durch die neue Kooperation mit Unione dei Radio d’Italia (URI) stehen den Fahrgästen in 25 Städten Italiens rund 10.000 Taxis zur Verfügung, die direkt über die eCabApp geordert werden können. Taxi.eu ist eine Bestell-App, die von der in Berlin und Wien ansässigen fms Systems GmbH betrieben wird. Die Smartphone-Applikation arbeitet mit über 130 Taxizentralen in mehr als 100 Städten zusammen. Derzeit fahren über Mag. Christian Holzhauser, Taxi 40 100 Geschäftsführer: „Das GTN bietet uns die Plattform qualifiziertes Service grenzübergreifend zügig voranzutreiben.“ und die Sharing-Funktion integriert. Damit brauchen Fahrgäste in Wien nicht – wie bei anderen Ansätzen – mit zwei Apps operieren. Die Share-Funktion soll im Sommer 2015 bei Taxi 40 100 verfügbar sein. Beratungskomitee Hermann Waldner, Geschäftsführer und Gründer von taxi.eu: „Mit dem Zusammenschluss erweitern wir gemeinsam unser jeweiliges Netzwerk im Sinne unserer Kunden.“ HALLO TAXI 1|15 Anfang März fand das erste Meeting des neuen GTN-Beratungsausschusses in Brüssel statt. Das aus sieben Vertretern von führenden internationalen, öffentlichen und privaten Interessensgruppen bestehende Komitee hat die Hauptaufgabe, die Mitglieder des Globale Netzwerkes in seiner zukünftigen Entwicklung zu beraten. Mary Crass, Head of Policy and Summit Preparation for the International Transport Forum (ITF) wurde zur Vorsitzenden des Beratungs-Komitees gewählt. 27 19 TAXI Aus aller Welt nutzt werden, um schnell und einfach ein Taxi zu bestellen. In Istanbul hat der App-Betreiber mit lokalen Partnern ein Joint Venture gegründet, um mit der App-Vermittlung in der Türkei zu starten. Der Australische Taxiindustrieverband ATIA wurde von Taxiverbänden in den Bundesstaaten und den Territorien gegründet, um das Taxigewerbe in nationalen, rechtlichen und regulatorischen Angelegenheiten zu vertreten. Mit dem Beitritt der ATIA zur IRU und zur GTNFamilie ist das Globale Taxi Netzwerk nun schon auf vier Kontinenten aktiv.
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