Hallo Taxi Ausgabe 1/2015

HALLO
TAXI
ZEITSCHRIFT FÜR DAS TAXI-, MIET- & LEIHWAGEN UND FIAKERGEWERBE ÖSTERREICHS
Ausgabe 1 / 2015
EUR 3,10
P.b.b.
Verlagsort 1230 Wien
07Z037642 M
Rücksendung an: CC Taxicenter GmbH, Pfarrgasse 54, 1230 Wien
80 Jahre
1935 –
2015
HALLO
TAXI
TITELGESCHICHTE
Deutsches Mindestlohngesetz:
Auswirkungen für österreichische Taxi- und Mietwagenunternehmen
BUNDESLÄNDER AKTUELL
Messe- und Veranstaltungstermine von April bis Juni 2015
Wirtschaftskammerwahlen 2015:
Die Ergebnisse in den Fachgruppen für die Personenbeförderer
Geteiltes Taxi –
eine Marktchance in der „Sharing Economy“
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8
9
11
4
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SERVICE FÜR PROFIS
Tipps für Unternehmen:
„Steuerreform!“ – die Katze ist aus dem Sack!
Wahrhaft europäisch: Der Eurovision Song Contest fährt mit Taxi.eu
Juristisches:
Ist Spielen in Fußgängerzonen erlaubt?
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SONDERBEILAGE
Taxi 40 100 feiert 80jähriges Firmenjubläum
FUNKGEFLÜSTER
Opferhilfe:
Taxi 40 100 unterstützt Weissen Ring
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Uber:
Anzeige in Wien und Verbot in Berlin
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Wiener e-Taxi-Projekt
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Bargeldlos Taxifahren mit der WienMobil-Karte
Taxi-Neujahrsgala
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AUS ALLER WELT
IRU Global Taxi Network:
Bereits auf vier Kontinenten aktiv
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HALLO
TAXI
GESCHÄTZTE LESERINNEN UND LESER!
GESCHÄTZTE LESERINNEN UND LESER!
80 Jahre – wenige Unternehmen können auf eine
so lange Existenz zurückblicken. Einige große
Namen sind es, IBM etwa oder Coca Cola.
Wir können mit Recht stolz sein, dass unsere
Firma sich all diese Jahre, die oft sehr stürmisch
waren, behauptet hat. Namen und Rechtsformen
haben sich geändert, die Grundsubstanz unserer
Philosophie ist gleich geblieben: unseren Kunden
– heute die Taxiunternehmer und die Fahrgäste –
die bestmögliche Dienstleistung zu bieten. Die
Erfolge am Markt – steigender Marktanteil, wachsende Flotte – beweisen, dass uns das gelingt.
Dabei sind die Marktbedingungen härter denn
je: immer mehr Konkurrenten drängen in den
Markt, die wirtschaftliche Situation lässt unsere
Kunden – Konsumenten und Betriebe – mit ihrem
Geld haushalten.
Wie in der Vergangenheit werden wir jedenfalls
unser gesamte Kraft in die Arbeit für unser Gewerbe stecken: durch Innovation – sowohl technische als auch auf der Produktseite.
Hier können wir gerade jetzt auf einige spannende Kooperationen verweisen: wir sind Partner bei
der WienMobil-Karte – das heißt man kann mit
der in ihrer Funktion erweiterten Jahresnetzkarte
Impressum
Medieninhaber:
Medieninhaber:
CC
WIHUP
Taxicenter
Taxiservice
GmbH,
GmbH, Laaer Berg Straße
Pfarrgasse
32, Ladenzeile,
54, A-1230
A-1100 Wien
Wien
Herausgeber &
& Geschäftsführer:
Geschäftsführer:
Martin
Gerhard
Hartmann
Pfister
Tel.:
Leitende
01/614
Redakteurin:
55 – DW 855
Karin Cisar-Loder
e-mail:
Auslandskorrespondent:
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Wim Faber
Layout & Grafik:
Chefredakteurin:
Adele Formanek, Karin Cisar-Loder
Karin
Adresse
Cisar-Loder
von Redaktion & Anzeigenverwaltung:
Layout
Laaer Berg
& Grafik:
Straße 32, Ladenzeile,
Adele
A-1100Formanek,
Wien, Tel.: 01/602
Karin Cisar-Loder
31 45 – DW 212,
Fax: 01/602 31 45 – DW 744;
der Wiener
Linien auch im
Taxi bezahlen.
Im Projekt Wien
e-Taxi zeigen
wir, dass wir mit
vorne dabei
sind, wenn es
um neue,
umweltfreundliche urbane Mobilität geht.
Und auch der ORF anerkennt unsere Leistungsfähigkeit: so wurden wir als event supplyer ausgewählt, um die Transporte der Delegationen
und Künstler beim Eurovision Song Contest durchzuführen.
Wir freuen uns über unsere Partner, die mit uns
durch die Jahrzehnte der Vergangenheit gegangen sind. Und wir freuen uns in einer weiterhin
starken Partnerschaft mit ihnen optimistisch, tatkräftig, kundenorientiert und innovativ die nächsten Jahrzehnte genauso erfolgreich zu bewältigen.
Ihr
Martin Hartmann
Redaktion
e-mail: hallotaxi@taxi
& Anzeigenverwaltung:
60160.at
Pfarrgasse
Internet: www.taxi60160.at
54, A-1230 Wien,
Tel.:
Verlag
01/614
& Produktion:
55 – DW 833, Fax: DW 838
e-mail:
Businessworld
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Media, A-1106
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Internet:
Postfach www.taxi60160.at
64
Produktion:
Hersteller: Otto Stutzig Werbeagentur;
www.stutzig.at
“agensketterl“ Druckerei GmbH,
Kreuzbrunn 19, A-3001 Mauerbach
Die Redaktion behält sich Kürzungen und
stilistische
Die Redaktion
Modifizierungen
behält sich Kürzungen
vor. Namentlich
und
gezeichnete
stilistische Modifizierungen
Beiträge müssen
vor.sich nicht
unbedingt
Namentlichmit
gezeichnete
der redaktionellen
BeiträgeMeinung
müssen
decken.
sich nichtNachdruck
unbedingt –mit
auch
derauszugsweise
redaktionellen–
Meinung decken.
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oder
Nachdruck
Fotokopien
–auch
dürfen
auszugsweise–
nur mit Quellenoder
angabe
Fotokopien
unddürfen
schriftlicher
nur mitGenehmigung
Quellenangaben
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undMedieninhabers
schriftlicher Genehmigung
oder derendes
Autoren
erfolgen.
Medieninhabers oder deren Autoren
erfolgen.
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz:
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz:
„Hallo
“Hallo Taxi”
Taxi” versteht
versteht sich
sich als
als unabhängige
unabhängige
Taxi-Zeitschrift
Taxi-Zeitschrift für
für das
das österreichische
österreichische
Personenbeförderungsgewerbe
Personenbeförderungsgewerbe mit
mit PKW
PKW
und
und dessen
dessen LenkerInnen
Lenker und erscheint
und erscheint
4x jähr4x
lich.
jährlich. Unternehmensgegenstand:
Taxiservice
Unternehmensgegenstand: Taxiservice
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Deutsches Mindestlohngesetz
TITELGESCHICHTE Deutsches Mindestlohngesetz
Auswirkungen für österreichische Taxiund Mietwagenunternehmen
W
Seit 1.1.2015 ist in Deutschland das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft, dessen Regelungen
für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt werden, gelten. Für österreichische
Arbeitgeber, die im Rahmen von grenzüberschreitenden Dienstleistungen Arbeitnehmer in
Deutschland einsetzen, und zwar unabhängig von der Dauer der Dienstleistung, müssen
das MiloG einhalten.
elche Auswirkungen hat das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG),
welche Maßnahmen sollten/müssen
von den heimischen Personenbeförderern und Shuttle-Dienstleistern
getroffen werden, um den rechtlichen Rahmenbedingungen des
MiLoG zu entsprechen? Um diese Fragen für ihre Mitglieder
zu klären, hat die Fachgruppe Salzburg eine Wirtschaftsund Steuerberatungskanzlei beauftragt Praxisbeispiele für
eine Lohnabrechnung und Arbeitszeitaufzeichnungen nach
dem deutschen Mindestlohngesetz zusammenzustellen.
Mit dem MiLoG hat Deutschland den Mindestlohn von
€ 8,50 brutto/Std. eingeführt. Begleitend gelten umfassende
Melde-, Aufzeichnungs- und Bereithaltungspflichten. Die
Regelungen gelten für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt werden, unabhängig davon, ob ein deutscher oder ausländischer Dienstgeber vorliegt. Für österreichische Arbeitgeber bedeutet das nun, dass das MiLoG
beachtet werden muss, sofern österreichische Mitarbeiter in
Deutschland tätig werden.
Für das heimische Taxigewerbe stellt das insofern ein Problem dar, als der Bruttostundenlohn in den meisten Bundesländern nach den kollektivvertraglichen Vorschriften bei
€ 4,61 bei 55 Std./Woche (Mietwagengewerbe € 5,64 bei
45 Std./Woche) liegt und somit den deutschen Mindestlohn
unterschreitet. Für jede Arbeitsstunde in der BRD gebührt
dem Taxilenker somit ein höherer Stundenlohn entsprechend dem MiLoG. Dies zu administrieren und zu dokumentieren stellt einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand
für die Taxiunternehmer dar. Wie geht man in der Praxis mit
dieser neuen Gesetzeslage am besten um?
Betroffene Fahrten/Transitfahrten
Jede Personenbeförderung von und nach Deutschland
durch einen österreichischen Taxiunternehmer ist vom Anwendungsbereich des MiLoG umfasst. Das zeitliche Ausmaß
ist dabei irrelevant. Beispiele für betroffene Fahrten: fixe
Fuhren/Krankentransporte von und nach Deutschland, Beförderungen/Shuttledienste zum Flughafen München (oder
zu sonstigen deutschen Verbindungen).
Zu beachten ist, dass grundsätzlich auch Transitfahrten (z.B.
von Salzburg nach Innsbruck über das „deutsche Eck“)
4
nach dem MiLoG zu entlohnen sind. Da es jedoch europarechtliche Bedenken dagegen gibt, hat sich Deutschland
entschlossen bis zur Klärung die Kontrollen und die Ahndung
von Verstößen gegen das MiLoG – begrenzt auf den Transitbereich – auszusetzen (gilt ab 21.01.2015). Demnach ist
auch die Personenbeförderung in und aus den Sondergebieten Jungholz und Kleinwalsertal (Mittelberg) derzeit ohne
Kontrollen möglich. Ein österreichischer Taxiunternehmer,
der eine Transit-Personenbeförderung zB von Salzburg nach
Innsbruck durchführt und über das deutsche Eck fährt,
braucht dafür also keine Meldung abgeben bzw. Aufzeichnungen vornehmen. Der Mindestlohn gilt ebenso nicht.
Bei Transitfahrten sind Fahrtunterbrechungen lediglich für
Ruhepausen von Fahrern oder Passagieren oder zum Tanken erlaubt. Werden Passagiere in der BRD aufgenommen
oder abgesetzt, so liegt keine Transitfahrt mehr vor und es
sind wieder die Bestimmungen des MiLoG zu beachten.
Erforderliche Unterlagen und Kontrolle
durch den deutschen Zoll
Die Kontrolle der Einhaltung des MiLoG erfolgt durch die
deutsche Zollverwaltung, die in Arbeitsverträge, Niederschriften und andere Geschäftsunterlagen Einsicht nehmen
kann.
Hinsichtlich der Tätigkeit im „mobilen Bereich“ gibt es bei
diesen Nachweispflichten insofern Erleichterungen, als diese
nicht beim Taxilenker im Fahrzeug bereitgehalten werden
müssen. Taxiunternehmer können in diesem Zusammenhang
eine Verpflichtungserklärung bei der deutschen Zollverwaltung einreichen. Dies hat zur Folge, dass die erwähnten Unterlagen nicht immer im Taxifahrzeug mitgeführt werden
müssen. Diese Unterlagen müssen lediglich nach Aufforderung der deutschen Zollverwaltung in Verdachtsfällen
übermittelt werden.
Zudem hat der Taxiunternehmer einen Einsatzplan (siehe
Abbildung auf Seite 6) für die Dauer von sechs Monaten bei
der deutschen Zollverwaltung abzugeben. Dieser hat folgende Daten zu enthalten:
• Branche, in der die AN tätig werden sollen
• Beginn und voraussichtliches Ende der Beschäftigung
• Ort, wo die erforderlichen Unterlagen (Arbeitsverträge,
Arbeitszeitnachweise, Lohnabrechnungen, Nachweise
über erfolgte Lohnzahlungen) bereitgehalten werden.
HALLO TAXI 1|15
•
Namensliste der eingesetzten AN
mit Geburtsdatum und jeweiliger
Beschäftigungsdauer in BRD
Für die Praxis ist es zweckmäßig jeden
aktuell beschäftigen Taxilenker in diesen Einsatzplan aufzunehmen. Es muss
im Vorhinein nicht angegeben werden,
welcher Fahrer zu welcher Zeit in der
BRD eine Personenbeförderungsdienstleistung erbringen wird. Ändert sich
während dieser sechs Monate der
Personalstand, muss das nicht gemeldet werden.
Für diese Mitteilungspflichten wird von
der deutschen Zollverwaltung ein Formular zur Verfügung gestellt, mit dem
die Verpflichtungserklärung und der
Einsatzplan übermittelt werden.
Empfehlung seitens der Wirtschaftsund Steuerberatungskanzlei: Formular
faxen und Übermittlungsbericht unbedingt aufbewahren. Die Zollverwaltung
antwortet weder auf den Eingang,
noch gibt es eine Empfangsbestätigung. Darum ist von der elektronischen
Übermittlung via E-Mail-Anhang abzuraten. Eine Kopie des übermittelten
HALLO
TAXI
Formulars samt
Übermittlungsprotokoll in den
Taxifahrzeugen ist
sinnvoll, um etwaige Unstimmigkeiten
bei Anhaltungen durch die deutsche
Zollverwaltung rasch lösen zu können.
Die Nachweise hinsichtlich der Bezahlung entsprechend dem MiLoG können beim österreichischen Dienstgeber
bleiben. Als Nachweise für die Bezahlung des MiLoG kommt a) eine Lohnabrechnung des Mitarbeiters und >>
TITELGESCHICHTE Deutsches Mindestlohngesetz
b) eine „Arbeitszeitaufzeichnung“ (zeitliche Erfassung des
Grenzübertrittes nach BRD und retour nach AUT) in Betracht.
Weder das MiLoG noch die dazugehörige Verordnung gibt
in diesem Zusammenhang konkrete Auskünfte wie diese
Aufzeichnungen aussehen können.
ntout/03
3037
b.pdf
Bei der Lohnabrechnung empfiehlt die
Steuerkanzlei, den Differenzbetrag zwischen dem österreichischen Kollektivvertragslohn (bzw. dem aktuell bezahlten Stundenlohn) und dem deutschem
Mindestlohn gesondert auszuweisen indem eine eigene Bezeichnung (eigene
Lohnart) vergeben wird, z.B.
„Deutschlandzuschlag nach MiLoG“.
Abbildung: Steuerkanzlei Quintax
Formula
r: https://
ww
Empfehlung: zur Aufzeichnung dieser Zeiten
ist den Fahrern ein Formular (siehe unten)
mitzugeben, das diese mindestens einmal im
w.formu
lare-bfin
v.de/pri
Auch die Dauer der Tätigkeit in Deutschland muss aufgezeichnet werden, da
ohne diese eine entsprechende Lohnabrechnung ja nicht durchgeführt werden kann. Dabei ist insbesondere der
Grenzübertritt nach BRD und zurück nach
AUT festzuhalten (Datum und Uhrzeit). Nur
so kann gewährleistet werden, dass die in
Deutschland angefallene Arbeitszeit richtig
erfasst wird, die Lohnabrechnung somit im
Einklang mit dem MiLoG steht und der
Taxilenker dem MiLoG entsprechend
bezahlt werden kann.
Ein zweiseitiger Einsatzplan (siehe oben) für die Dauer
von sechs Monaten ist an die deutsche Zollverwaltung
zu übermitteln.
Monat zur Lohnabrechnung an den Taxiunternehmer übergeben.
Das MiLoG sieht entsprechende Strafen vor für Verstöße hinsichtlich der Meldepflichten bzw. des Mindestlohnes. Ein
Verstoß gegen die Meldepflichten kann mit einer Strafe in
der Höhe von bis € 30.000,– sanktioniert werden. Wird der
gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn unterschritten, ist
mit einer Strafe in der Höhe von bis zu € 500.000,– zu rechnen.
Arbeitszeitaufzeichnungen
Nicht nur der Bruttomindestlohn je Arbeitsstunde stellt eine
Neuerung im Rahmen des MiLoG dar, sondern auch die
Einführung von Arbeitszeitaufzeichnungen. Diese müssen
nun – so wie schon längst in Österreich Pflicht – auch in
Deutschland geführt werden und den Arbeitsbeginn, den
Arbeitsort und das Arbeitsende umfassen. Auch diese
Unterlagen können von der deutschen Zollbehörde eingesehen werden.
6
Wobei auch hier gilt, dass diese Aufzeichnungen beim
österreichischen Arbeitgeber (und nicht im Fahrzeug)
bereitgehalten werden können und bei Verdachtsmomenten nach Aufforderung der deutschen Zollverwaltung über-
HALLO TAXI 1|15
Österreichischer Arbeitsvertrag
Folgende Formulierung wäre z.B. in den Arbeitsverträgen
aufzunehmen: „Zwischen dem AG und dem AN wird zudem vereinbart, dass hinsichtlich der arbeitsbezogenen
Tätigkeiten im Bundes-gebiet der Bundesrepublik
Deutschland ein Bruttolohn in der Höhe von € 8,50 je
Arbeitsstunde Lenkzeit zur Auszahlung gelangt. Für die Zeit
der Rufbereitschaft gebührt der halbe Bruttostundenlohn.“
Bei der Lohnabrechnung empfiehlt es sich den
Differenzbetrag zwischen dem österreichischen
Kollektivvertragslohn (bzw. aktuell bezahlten
Stundenlohn) und dem deutschem Mindestlohn
gesondert auszuweisen indem eine eigene
Bezeichnung vergeben wird, z.B. „BRD-ZU MiLoG“
Abbildung: Steuerkanzlei Quintax
Da der Arbeitsvertrag auch als Beweismittel zur Einhaltung
des deutschen Mindestlohnes herangezogen wird, sollte er
entsprechend adaptiert werden.
TITELGESCHICHTE Deutsches Mindestlohngesetz
mittelt werden müssen. Diese Arbeitszeitaufzeichnungen
müssen nach deutschem Recht zwei Jahre aufbewahrt
werden, nach österreichischem Recht sieben Jahre.
Das Formular 033037 mobil (abrufbar unter: www.zoll.de Rubrik: Formulare und Merkblätter) ist der Bundesfinanzdirektion West in Köln
(Anschrift im Formular ersichtlich) zu übermitteln. Dieses Formular umfasst einerseits die Einsatzplanung und anderseits eine Verpflichtungserklärung des Dienstgebers.
Österreich
BUNDESLÄNDER Aktuell
Messe- und Veranstaltungstermine
von April bis Juni 2015
Dornbirn
Feldkirch
Graz
Innsbruck
Klagenfurt
Linz
Perchtoldsdorf
Pregarten
6. - 8.5.2015 intertech – Int. Technologiemesse
19. - 21.6.2015 Happiness-Messe – DIE Messe für Gesundheit, Spiritualität und Heilung
24. - 26.4.2015 Vinobile – Weinmesse
10. - 12.4.2015 Revier & Wasser – Fachmesse für Jagd, Fischerei und Natur
18. - 19.4.2015 Trends of Beauty – Fachmesse für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
30.4. - 4.5.2015 Frühjahrsmesse
15. - 17.4.2015 Interalpin – Int. Fachmesse für alpine Technologien
29.4.2015 Career and Competence – Job- und Karrieremesse
10. - 12.4.2015 Frühjahrsmesse für Reisen, Sport, Wandern, Boote, Caravan und Garten
10. - 12.4.2015 Auto & Bike – Eine der größten Auto- und Motorradmessen in Südösterreich
7. - 8.5.2015 ReCare – Fachmesse für Pflege, Rehabilitation und Integration
9.5.2015 Youth Education & Travel Fair – Messen zum Thema Jugendreisen & Bildung im Ausland
19. - 21.5.2015 SMART Automation Austria – Fachmesse für Automationstechnik
1. - 3.5.2015 Gartenfreuden – Garten- und Dekormesse
25.4.2015 Pflanzl- und Gartlerkirtag – Größter Pflanzenmarkt des Mühlviertels
Ried im Innkreis
11. - 12.4.2015 Guten Appetit – Die Messe für erlebbaren Genuss, bewusste Ernährung, Deko & Küche
Salzburg
10. - 11.4.2015 Frühjahrsordertage – Fachinfotage für den Elektrohändler
Sittersdorf (K)
St. Pölten
St. Veitl/Glan
Tulln
11. - 12.4.2015 50 Plus – Die Messe für die zweite Lebenshälfte
6. - 8.5.2015 küchenwohntrends – Die Fachmesse für Küchen, Essen und Wohnen
30. - 31.5.2015 gesund & glücklich – Die österreichische Messe für Körper, Geist & Seele
16. - 19.4.2015 Wisa Messe – Die Messe für Wohnen, Bauen, Energiesparen, Auto, Freizeit, Gartenbau
und Erfinder
17. - 18.6.2015 Europäische Rohrleitungstage –Fachmesse und Forum für Trinkwasser und Abwasser
10. - 12.4.2015 bike austria – Motorradmesse
16. - 17.5.2015 Oldtimer Messe
29. - 31.5.2015 Fire & Safety – Die österreichische Feuerwehrmesse
Wels
10. - 12.6.2015 Horti Austria – Messe für Gartenbau, Gemüsebau und Obstbau
17. - 19.4.2015 Die Kuchenmesse – Messe rund um Kuchen & TortenKreativmesse – Messe für Basteln,
17. - 19.4.2015 Handarbeiten und Handwerken
22. - 23.4.2015 Astrad & Austrokommunal – Eine der größten Kommunalmessen Österreichs
14. - 17.5.2015 Pferd – Internationale Pferdemesse
Wien
10. - 11.6.2015 Fertigung & Instandhaltung – Fachmesse für Industrietechnik und Instandhaltung
15. - 18.4.2015 Lebenslust – Die Messe für das persönliche Wohlfühlen mit den Bereichen Gesundheit &
Genuss, ...
17. - 18.4.2015 Numismata – Int. Messe für Münzen, Banknoten und Wertpapiere
18. - 19.4.2015 Vienna Comix – Eine der größten Comic-Veranstaltungen Europas
24. - 26.4.2015 Esoteriktage – Messe und Verkaufsveranstaltung für Esoterik
25. - 26.4.2015 Festival der Sinne – Die aktive Gesundheits- und Erlebnismesse
29.4.2015 marke[ding] – Österreichs größte Werbemittelmesse
8. - 9.5.2015 WID – Internationale Dentalausstellung
1. - 4.6.2015 EUBCE European Biomass Conference and Exhibition – Fachmesse und Konferenz für
Biomasse
12. - 14.6.2015 BabyExpo – Alles für die junge Familie
8
12. - 14.6.2015 PetExpo – Die faire Messe für Katze, Hund & Co.
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Wirtschaftsbund hält Absolute
Die Wirtschaftskammerwahlen sind geschlagen, Österreichs UnternehmerInnen
haben die Mitglieder in den Fachgruppenausschüssen und die Fachvertreter
gewählt. Die Wahlbeteiligung lag bei 38,9 %, 2010 waren es noch 41,3 %.
Das vorläufige Gesamtergebnis der
Wirtschaftskammerwahl 2015
In
•
•
•
•
•
•
•
Mandaten sieht das vorläufige Ergebnis wie folgt aus:
ÖWB: 6160 Mandate oder 69,3 %, (-3,4 %)
SWV: 783 Mandate oder 8,8 % (- 0,9 %)
RFW (ohne RFW Wien und Salzburg) mit FPÖ und FWS:
749 Mandate oder 8,4 % (+ 0,4 %)
Grüne Wirtschaft: 553 Mandate oder 6,2 % (+ 2,8 %)
Industrieliste: 317 Mandate oder 3,6 % (- 0,6 %)
UNOS: 76 Mandate oder 0,9 % (2010 nicht kandidiert)
Sonstige: 253 Mandate oder 2,9 % (+ 0,9 %)
Die Ergebnisse in den Fachgruppen für
die Personenbeförderungsgewerbe
Die Wahlbeteiligung bei den Mitgliedern der Taxi- und Mietwagen-Fachgruppen lag weit über dem österreichischen
Durchschnitt. Einzige Ausnahme: Vorarlberg, hier gingen
lediglich 31,03 % der Mitglieder zur Wahl. In den anderen
Bundesländern lag die Wahlbeteiligung zwischen 43,14 %
(Kärnten) und 72,17 % (Steiermark).
Wien
Die Wahlbeteiligung lag bei 66,54 %, zu vergeben waren 29 Mandate. Zur Wahl angetreten sind neun Listen: WB-Team Roggisch,
Gökhan Keskin-SWV-Liste 2, Verband der
österreichischen Autotaxiunternehmer Fachliste der
Gewerblichen Wirtschaft-RfW, WIR TAXIUNION BWT, Team
Salas-Grimann, Solidarität für das Wiener Taxigewerbe, FPÖ
pro Mittelstand-Freiheitliche und Unabhängige, Liste Durkal
Nuesret (Gemeinschaft Wiener Taxiunternehmer-GWT) und
Liste Celik Yusuf.
Mit den meisten Wählerstimmen erzielte Gökhan KeskinSWV 8 Mandate, WB-Team Roggisch erlangte 6 Mandate,
Solidarität für das Wiener Taxigewerbe ebenfalls 6 Mandate, RfW 2 Mandate, Team Salas-Grimann 2 Mandate, WIR
TAXIUNION BWT 2 Mandate, Liste Durkal Nuesret 2 Mandate
und FPÖ pro Mittelstand erhielt 1 Mandat. Die Konstituierende Sitzung mit der Wahl des Obmanns und seiner Stellvertreter wurde für den 25. März fixiert.
BUNDESLÄNDER Aktuell
Wirtschaftskammerwahlen 2015
Kärnten
Die Wahlbeteiligung lag bei 43,14 %, zu vergeben waren 13 Mandate. Zur Wahl angetreten sind drei Listen: Kärntner WirtschaftJürgen Mandl (ÖWB) Fachliste Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Sozialdemokratischer
Wirtschaftsverband Kärnten (SWV) und Freiheitliche Wirtschaft-Matthias Krenn-RfW und Unabhängige.
10 Mandate erzielte der Wirtschaftsbund, 1 Mandat erreichte der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband und 2 Mandate der RfW. Die Konstituierende Sitzung findet am
26. März statt.
Tirol
Die Wahlbeteiligung lag bei 51,25 %, zu vergeben waren 22 Mandate. Angetreten sind
sechs Listen: Tiroler Wirtschaft- Jürgen Bodenseer-WB, Wirtschaftsverband Tirol, RFW-freiheitliche Wirtschaft und Unabhängige, Grüne Wirtschaft,
WIAR-für Wirtschaftsvielfalt in Tirol und UNOS-Unternehmerisches Österreich (NEOS).
Mit 18 Mandaten für den WB, 3 Mandate für WIAR und
1 Mandat für den RfW ist die Wahl deutlich ausgegangen.
Die Konstituierende Sitzung fand am 12. März statt, bei der
Friedrich Jäger erneut zum FG-Obmann, Ing. Anton Eberl
und Claudia Schermer wieder zu seinen Stellvertretern
gewählt wurden.
Fotos: WKT
Obmann Friedrich Jäger, seine Stellvertreter Ing. Anton Eberl und Claudia Schermer (v.li.n.re.)
HALLO TAXI 1|15
9
BUNDESLÄNDER Aktuell
Burgenland
Die Wahlbeteiligung lag bei 67,86 %. Zu vergeben waren 10 Mandate. Zur Wahl angetreten sind drei Listen: Burgenländische Wirtschaft-WB, SWV Burgenland und RfW. Auf
den WB entfielen 8 Mandate und auf den SWV 2 Mandate.
Die Konstituierende Sitzung wurde mit 7. April fixiert.
Vorarlberg
Nur bei 31,03 % lag im Ländle die Wahlbeteiligung, zu vergeben waren 11 Mandate. Angetreten sind drei Listen: Vorarlberger Wirtschaft-Liste Manfred Rein, Vorarlberger Wirtschaftsverband und Grüne Wirtschaft. Die Mehrheit mit 10
Mandaten erzielte der WB, 1 Mandat der SWV. Bei der Konstituierenden Sitzung am 19. März wurde als Obmann Anton
Gantner sowie Stefan Bischof und Michael Forster als Stellvertreter wieder gewählt.
Oberösterreich
Die Wahlbeteiligung lag bei 60,31 %, zu vergeben waren 19 Mandate. Vier Listen sind
angetreten: Liste der OÖ Wirtschaft-Wirtschaftsbund-Rudolf Trauner, SWVOÖ, Freiheitliche und Parteifreie-RfW-Wolfgang Klinger, Grüne Wirtschaft.
Die Mehrheit im Ausschuss stellt der Wirtschaftsbund mit 15
Mandaten, 3 Mandate erzielte der RfW und 1 Mandat der
SWV. Bei der Konstituierenden Sitzung am 18. März wurde
KommR Michael Gräfner wieder zum Obmann gewählt.
Gunter Mayrhofer und Marianne Zahrer wurden ObmannStellvertreter.
Fotos: WKOÖ
Fotos: WKV
Michael Gräfner (li.) wurde wieder zum Obmann,
Marianne Zahrer (Mitte) und Gunter Mayrhofer (re.) zu
seinen Stellvertretern gewählt.
Obmann Anton Gantner und die Stellvertreter Stefan
Bischof und Michael Forster (v.li.n.re.)
Steiermark
Die Wahlbeteiligung lag bei 72, 71 %, zu vergeben waren 18 Mandate. Zur Wahl angetreten sind vier Listen: Steirische WirtschaftTeam Herk/Loibner-WB, Sozialdemokratischer
Wirtschaftsverband und Parteifreie, Freiheit-liche
Wirtschaftstreibende und Unabhängige-RfW, Grüne
Wirtschaft.
Niederösterreich
53,74 % betrug die Wahlbeteiligung, zu vergeben waren 19 Mandate. Zur Wahl sind vier
Listen angetreten: Team Zwazl-Wirtschaftsbund
NÖ, Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband
NÖ, Freiheitliche Wirtschaftstreibende RfW und
Unabhängige, die Grüne Wirtschaft.
Mit 17 Mandaten stellt der Wirtschaftsbund die Mehrheit, je
1 Mandat erzielte der SWV und RfW. Die Konstituierende
Sitzung fand am 18. März statt, bei der Felix Pribil wieder zum
Obmann und Günther Berger und KommR Gottfried Gorfer
zu seinen Stellvertretern gewählt wurden.
Fotos: WKNoe
Foto: Eva Ilzer
13 Mandate entfielen auf den WB, 4 Mandate auf den
SWV, 1 Mandat auf den RfW. Die Konstituierende Sitzung
fand am 12. März statt. KommR Mag. Sylvia Loibner wurde
als Obfrau wiedergewählt. Als ihre Stellvertreter fungieren
Franz Binder-Krieglstein und Günter Kienreich.
10
KommR Mag. Sylvia Loibner
wurde am 12. März wieder
zur Obfrau gewählt.
Felix Pribil (li.) wurde wieder zum Obmann, Günther
Berger (Mitte) und Gottfried Gorfer (re.) zu seinen
Stellvertretern gewählt.
HALLO
>>
Fortsetzung Seite 11
80 Jahre
1935 –
2015
1935 Unternehmensgründung
Am 1. Februar 1935 erfolgte die Gründung der „Erwerbs- und
Wirtschaftsgenossenschaft für das Kraftfahrwesen registrierte
Genossenschaft mit beschränkter Haftung“. Damit begann das
Bestehen und Wirken des heutigen Unternehmens „Taxi 40 100
Taxifunkzentrale GmbH“.
Während des Krieges erbrachten die Fuhrwerker-Mitglieder für zum
Großteil staatliche und Regimenahe Institutionen Transportleistungen, die von der Genossenschaft bevorschusst und mit
den Auftraggebern abgerechnet wurden. Ab 1950 firmierte
die Genossenschaft schließlich unter dem neuen Namen
„Verband des österreichischen Transportgewerbes reg.Gen.m.b.H.“
(V.Ö.T.) – erst fünf Jahrzehnte später werden Änderungen in der
Firmenkonstruktion auch zu einer neuen Firmenbezeichnung führen.
Vor allem für ihre Transportunternehmer-Mitglieder gelang es der Genossenschaft in
der Zeit des Wiederaufbaues bei großen Bauvorhaben wie Straßenbauten, Wasserwerke, etc.
Aufträge ihren Mitgliedern zu vermitteln.
1950 „Wiener Auto-Ruf“
Im August 1950 kaufte die Genossenschaft elf „Wagenfernrufstellen“ in Wien von Herrn
Ing. Kröhling. Damit verstärkte der V.Ö.T. seine Aktivitäten im Taxigewerbe wesentlich.
Die „Wagenfernrufstellen“ waren die Vorgänger der heute immer noch bestehenden
Taxistandplatztelefone. Unter dem Namen „Wiener Auto-Ruf“ wurden diese
„Wagenfernrufstellen“ betrieben und der V.Ö.T. begann das völlig zerstörte Autorufnetz
wieder aufzubauen. Waren es 1950 lediglich 11, so gab es 1963 bereits 80 Telefone auf
den Taxistandplätzen.
Den Taxilenkern stand der „Auto-Ruf“ für eine Gebühr von einem Schilling je Anruf zur
Verfügung. Die Münze wurde an der Rufsäule eingeworfen, nur so konnte das Telefongespräch angenommen werden. Den Schilling bezahlte dann später der Fahrgast. Bis
Mitte der 1960er Jahre war der „Auto-Ruf“ ein enorm wichtiger Faktor für die Wiener
Taxiunternehmer, die dadurch mehr Fahrtaufträge lukrierten.
1963 Gründung des V.Ö.T.-Taxifunks
Der Ruf, auch in der Stadt Wien einen Taxifunk einzuführen, wurde immer lauter. Der Wiener Geschäftsmann Herbert
Herzog wagte den Modernisierungsschritt und startete im März 1960 seinen Funkbetrieb, den er allerdings schon im August
1960 wieder einstellte.
Lehnten die Verantwortlichen beim V.Ö.T. bisher den Funkbetrieb strikt ab, so erfolgte die Kehrtwendung mit der
Generalversammlung im Mai 1962, als der V.Ö.T.-Obmannstellvertreter Egon Wollner u.a. erklärte: „Wir müssen jedoch
auch dem Zuge der Zeit nunmehr Rechnung tragen und zur Vervollständigung des Autorufes über Verlangen verschiedener Behörden und des Publikums auch einen Taxifunk einrichten ...“
4. März 1963 – es war es soweit: der V.Ö.T. nahm seinen Funkbetrieb auf.
Die Zentrale befand sich in den Räumen der Ärztezentrale im 1. Bezirk,
Helferstorferstraße und hatte die Rufnummer 63-02-08. Zunächst wurden
zwei Amtsleitungen und ein Funkkanal (Funkfrequenz) eingesetzt. Die
Verantwortlichen des V.Ö.T. sahen die Zentrale aber eher als nebensächliche Ergänzung, denn über den „Auto.Ruf“ konnte der V.Ö.T. preisgünstiger, weil mit geringeren Personalkosten, Aufträge vermitteln.
Waren bis Mitte 1964 nur 50 Funkwagen angeschlossen, wurde 1966 ein
zweiter Funkkanal in Betrieb genommen, da bereits über 200 Taxis angeschlossen waren. Die steigende Zahl der Aufträge und der Wagen brachte aber Probleme mit sich, die auch von einem Generationenkonflikt
begleitet waren. Jüngere Taxiunternehmer, u.a. Balduin Norman und
Kurt Jeger, intervenierten beim Vorstand und bei Generalversammlungen um Beseitigung verschiedener Missstände, ohne
jedoch den gewünschten Erfolg zu erreichen. Das bisherige Fahrtenvermittlungsmonopol des V.Ö.T. war schließlich 1969
beendet, als im Frühjahr Balduin Norman seine eigene Taxifunkzentrale im 18. Bezirk gründete und im Herbst die WIHUP
Genossenschaft mit dem Betrieb ihrer Funkzentrale im 10. Bezirk startete.
2
80 Jahre TAXI 40 100
Die 1970er Jahre
1969: Mit der Übersiedlung in den 8. Bezirk, Bennogasse 29 erhielt
die Genossenschaft die neue Rufnummer 43 15 21.
Drei Taxifunkzentralen in Wien bedeuteten Marktbelebung, doch
die Entwicklung lief dem V.Ö.T. davon. 1970 waren bereits mehr
Wagen beim Norman-Funk als beim V.Ö.T. angeschlossen und
die Auftragslage betrug das Dreifache.
Die Unruhe, vor allem unter den jüngeren, aufgeschlossenen
Unternehmern, die beim V.Ö.T.-Funk bleiben wollten, wuchs. Im
November 1970 fand eine Funkversammlung statt. Um Vorschläge
zur Verbesserung des Taxifunks mit dem V.Ö.T.-Vorstand im Detail
zu diskutieren, kam es zur Bestellung von acht Vertrauensmännern, die die Interessen und Verbesserungsforderungen der
Unternehmer gegenüber der Geschäftsleitung vertraten. Diesem „8er Ausschuss“ gehörten an: Johann Otto Radosztics,
Heinz Kral, Georg Wamser, Herr Schneider, Gert Simlinger, Pepi Trenker, Josef Litsauer und Leo Müllner.
1971: Im Frühjahr erhielt der V.Ö.T. als erste Wiener Taxifunkzentrale die Kurzrufnummer „43 69“
zugeteilt.
Im Sommer erfolgte dann der Generationenwechsel: aus dem Kreis der
„Jüngeren“ wurde Johann Otto Radosztics, Heinz Kral und Leo Müllner in den
Vorstand gewählt, Gert Simlinger und Eduard Czeloth in den Aufsichtsrat. Mit
der Leitung der Zentrale wurde der damals 29jährige Leo Müllner betraut, der
mit viel Engagement neue Ideen durchsetzte. Innerhalb von drei Jahren gelang
es den Wagenstand von 320 auf 600 zu erhöhen und die Auftragslage zu verdreifachen.
Zur effizienten Bewältigung der Aufträge – insbesondere zu Spitzenzeiten – war in
der Zentrale bereits eine ausgeklügelte Logistik erforderlich. Die Zentrale und die
Funkgeräte in den Taxis wurden auf 3-Kanalbetrieb und Kenngeber ausgebaut.
Eine Umorganisation in der Funkzentrale (Gebietseinteilung, Sprecherinnen wurden mit Kopfhörern
ausgestattet, Fahrzeuge erhielten
Funknummern, die
ihren amtlichen
Kennzeichen entsprachen) und griffige Werbemittel
(erstmals wurden
1971 wurde Leo Müllner Funkleiter
Aufkleber für die
und setzte viele neue Ideen um.
Telefonwählscheibe
als Beilage zur Telefonrechnung verschickt) steigerten die Auftragslage kräftig.
Die Anrufe wurden mittlerweile an sechs Telefonplätzen entgegengenommen und über ein Förderband an die Funkplätze
weitergeleitet, wo die berühmte „Kollegin“ den Auftrag über
den Äther schickte. Im Funktaxi selbst war jeder Fahrgast
Ohrenzeuge dieser nicht gerade stressfreien Tätigkeit, begleitet
von zahllosen krächzenden „Düdeldüs“. Den Auftrag erhielt
jener Lenker, der am schnellsten am „Drücker“ war.
1971: Ein Blick in die V.Ö.T.-Funkzentrale, die sich
seit 1969 im 8. Bezirk, Bennogasse 29 befand.
Umbruch in den 1980er Jahren
1981/1982: Widerstand unter den Genossenschaftsmitgliedern und Unternehmern regte sich als finanzielle Turbulenzen
immer offensichtlicher wurden. Es kam zur Gründung des Komitees für Kontrolle im V.Ö.T., dessen Mitglied auch Leo Müllner
war. Um den Grund für die massive Belastungswelle zu finden und eine Kontrolle der bisherigen Geschäftsgebarung zu
80 Jahre TAXI 40 100
3
erreichen, wurde eine außerordentliche Generalversammlung am 27.1.1982 einberufen. Diese brachte den längst fälligen
Umbruch: „Viele Genossenschaftsmitglieder waren anwesend“, erinnert sich Leo Müllner an den für ihn und für den V.Ö.T.
geschichtsträchtigen Tag. Es kam zur Enthebung des 1977 gewählten Vorstands und Aufsichtsrats, „die zum Teil selbstherrlich agiert hatten“ und zur Neuwahl beider Gremien. Zum Obmann-Stellvertreter wurde Peter Waidhofer gewählt. Die
Grundlage dafür, dass das Unternehmen in der Folge vor dem drohenden Untergang bewahrt und erfolgreich saniert werden konnte, war gelegt.
1982: Zum neuen Obmann des V.Ö.T. wurde Leo Müllner gewählt, dem
es mit Unterstützung der neugewählten Funktionäre gelang unter größtem persönlichen Einsatz die Genossenschaft vor der drohenden
Insolvenz zu bewahren und das Ruder in Richtung florierendes Unternehmen herumzureißen. Franz Necas wurde in den Vorstand gewählt
und mit der Funkleitung betraut. Walter Bruckberger, der bereits in den
1970er Jahren beim V.Ö.T.-Kontrolldienst und in der Taxifunk-Werbung
mitarbeitete, wurde in den Aufsichtsrat und in Folge zum Vorsitzenden
dieses Gremiums gewählt, dem er bis heute vorsteht.
1982: Leo Müllner wurde Obmann, Franz
Necas (re.) in den Vorstand gewählt und
mit der Funkleitung betraut, Walter Bruckberger (li.) in den Aufsichtsrat gewählt.
1983 ging es bereits wieder aufwärts: 736 Funktaxis
waren beim V.Ö.T.-Funk angeschlossen und 96 Standplatzrufsäulen in Betrieb.
Mit Einführung der EDV in der Auftragsbearbeitung
kam 1. August 1987 das Ende der Zettelwirtschaft
in der Funkzentrale. Die Umstellung auf das System
„Erster Wagen“ beendete die oft waghalsigen
Jagden der Lenker nach Fahrtaufträgen endlich
wirkungsvoll. Die Zahl der – natürlich verbotenen –
Gerätemanipulationen sank.
Neuerungen in den 1990er Jahren
1990: Die Umstellung der bestens eingeführten Taxinummer „43 69“ auf eine fünfstellige Rufnummer wurde unumgänglich. Aus einer Liste vieler Kombinationen wurde in einer Markterhebung
schließlich „40 100“ als bestmögliche Rufnummer eruiert und mit einer groß angelegten Werbekampagne eingeführt.
1992: Die Technologie des Datenfunks im Taxieinsatz war 1992 derart ausgereift, dass beim V.Ö.T. über dessen Einführung beraten wurde. Anstatt
über die Köpfe der Unternehmer hinweg zu entscheiden, wurde in einer
Urabstimmung deren Einverständnis für die Einführung eingeholt. 1993 fiel
die Entscheidung für das Datenfunksystem von fms/Austrosoft, das zeitgleich mit der Lenker-ID-Card (Funkberechtigungskarte) eingeführt wurde.
1992: 70% der Unternehmer stimmten bei der
Urabstimmung für die Einführung des Datenfunks.
1994: Nach 25 Jahren platzte die Zentrale in der Bennogasse
buchstäblich aus allen Nähten und es erfolgte die Übersiedlung in den 17. Bezirk, in die Ottakringer Straße 54.
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80 Jahre TAXI 40 100
1994: Mit 1. April endete schließlich die Ära des Sprechfunks. Der bis dahin aufrecht erhaltene Mischbetrieb von Datenund Sprechfunk wurde eingestellt und alle Funktaxis nur mehr via Datenfunk vermittelt. Gleichzeitig wurden zukunftsweisende Qualitätsfördernde Maßnahmen ergriffen: Die Einführung eines „Aufnahmegremiums“ für neue Funkteilnehmer war eine
davon. Um die optimale Aus- und Fortbildung der Taxilenker zu fördern, wurde 1998 die hauseigene Taxischule eingerichtet.
1999 erfolgte eine große Veränderung. Die Genossenschaft erhielt
die zeitgemäße Firmenstruktur einer Kapitalgesellschaft:
Die „Taxi 40 100 Taxifunkzentrale GmbH“ übernahm sämtliche Eigentumsverhältnisse und bestehende Verträge der Genossenschaft. Die
Geschäftsleitung mit KommR Leo Müllner und Franz Necas blieb unverändert. Aus dem Aufsichtsrat wechselten u.a. die langjährigen
Mitglieder KommR Walter Bruckberger, Andreas Waranycia und
Norbert Prieschink in den Beirat der Taxi 40 100 Taxifunkzentrale GmbH.
1999 wurde die Genossenschaft zur „Taxi 40 100
Taxifunkzentrale GmbH“. Die Geschäftsleitung mit
KommR Leo Müllner und Franz Necas blieb unverändert.
Ins neue Jahrtausend
2000: massive Platznot brachte die örtliche Veränderung: die Liegenschaft im 23. Bezirk, Pfarrgasse 54 wurde angekauft
und es erfolgte die Übersiedlung in den heutigen Firmensitz. Das „Herzstück“ des Unternehmens, die Funkzentrale wurde
großzügig und modern ausgestaltet. Der zweistöckige Gebäudekomplex bot endlich genügend Platz für Büroräume,
Kundencenter, Taxischule und besonders wichtig: eigene Kundenparkflächen.
Die Geschäftsführer, Prokuristen und Beiräte der „Taxi 40 100 Taxifunkzentrale GmbH“ bei der Hauseröffnung im
Jahr 2001. V.li.n.re.: Martin Rosenov, Andreas Waranycia, Norbert Prieschink, Wolfgang Lenk, Franz Necas, Leo
Müllner, Ernst Paul, Ingrid Pfisterer und Walter Bruckberger.
Hier macht Arbeiten Freude: ein heller, großer und fast wohnlich adaptierter Raum bietet das optimale Arbeitsklima für die DisponentInnen. Ergonomische, Höhenverstellbare Tische sowie drahtlose Funk-Headsets ermöglichen das Arbeiten auch in stehender und gehender Position.
80 Jahre TAXI 40 100
5
2005: völlig unerwartet starb
Franz Necas († 59) während einer
Dienstreise. Als Funkleiter und
Vorstandsmitglied hatte er am
Wiederaufbau und an der Neupositionierung von Taxi 40 100 als
marktführende Wiener Taxifunkvermittlung mitgewirkt, der er seit
1999 neben Leo Müllner auch als
Geschäftsführer vorstand.
In den nachfolgenden Monaten
Geschäftsführer Franz Necas (li.) starb völlig unerwartet im Juni 2005. Gerhard
erfolgte die flottenweite UmstelPfister (Mitte), der seit 2000 die Funkleitung und den Bereich Marketing leitete,
lung auf die neueste Technik der
wurde zum Geschäftsführer ernannt. Manfred Schmid (re.), seit 1988 für das
Datenfunkvermittlung: Das
Unternehmen tätig, wurde Funkleiter.
Bedienterminal im Taxi hatte
einen Kartenleser integriert und alle Kartenzahlungen erfolgten Online. Dadurch war erstmalig eine flächendeckende
Verarbeitung der BankCard (Bankomatkarte) möglich. Die Flotte wird seither jederzeit über GPS geortet.
2007: Der Kauf der WIHUP Taxiservice GmbH (Taxi 60 1 60) brachte große Neuerungen. Geschäftsführer Gerhard Pfister
(seit 2005) und Mag. Christian Holzhauser (seit 2007) sowie Funkleiter Manfred Schmid gelang in den folgenden Monaten
die schrittweise, harmonische Zusammenführung der Unternehmensbereiche. Die gemeinsame Flotte umfasste 1.600 Taxis.
2008: Zu Jahresbeginn wurde das modern eingerichtete TaxilenkerAusbildungscenter von Taxi 40 100 und Taxi 60 1 60 in Wien 10,
Laaer Berg Straße 32 – Ladenzeile eröffnet. In der Taxischule.at, die
Leopold Kautzner seit 2003 erfolgreich leitet, finden Taxilenkertageskurse und Abendkurse sowie Fortbildungskurse für aktive
Taxilenker statt.
Gute Aus- und Fortbildung ist eine von vielen Voraussetzungen, die
ein Taxilenker bei Taxi 40 100 erfüllen muss. Hinzu kommt Kundenorientiertes Verhalten und das perfekte Beherrschen aller technischen Geräte im Taxi. Das nötige Know-how wurde bereits in den
1990er Jahren in hauseigenen Schulungen angeboten, seit 2008 im
modern eingerichteten Ausbildungscenter Taxischule.at.
2010 feierte die „Taxi 40 100 Taxifunkzentrale GmbH“ ihr 75jähriges Firmenbestehen. Der frühe Tod von Geschäftsführer
Gerhard Pfister († 57) im August 2010 überschattete jedoch alle Ereignisse. Mit Jänner 2011 wurde Martin Hartmann als
Geschäftsführer für den Callcenter-Bereich sowie für Werbung und Marketing bestellt.
2011: Einführung eines neuen Service bei der Taxi-Bestellung: die Taxi 40 100-App für Smartphones, die gratis in den App–Stores runtergeladen werden kann. Noch im Sommer 2015 wird
die Bestell-App zusätzlich eine Sharing-Funktion bieten. Ein Kunde, der bereit ist sich ein Taxi zu
teilen, gibt das bei seiner App-Bestellung bekannt. Das Vermittlungssystem überprüft, ob zeit- und
raumnahe andere sharingwillige Fahrgäste ein Taxi brauchen und matcht die Fahrgäste zu einer
Route. Die App berechnet entsprechend den Vorschriften des verbindlichen Wiener Taxitarifs und
auf Basis des Taxameter-Fahrpreises die auf die Fahrgäste entfallenden Teilbeträge des Fahrpreises.
2012 erfolgte eine Vereinfachung der Firmenstrukturen: „WIHUP Taxiservice GmbH“ und operativer
Bereich der „Taxi 40 100 Taxifunkzentrale GmbH“ wurden in die „CC Taxicenter GmbH“ eingebracht.
Die Unternehmen „Taxi 40 100 Taxifunkzentrale GmbH“ und „CC Taxicenter GmbH“ werden von den
Geschäftsführern KommR Leo Müllner, Mag. Christian Holzhauser und Martin Hartmann geleitet (v.li.n.re.).
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80 Jahre TAXI 40 100
Ein lang gehegter Wunsch ging im Juni 2012 in Erfüllung: Seit
Eröffnung des Terminals Check-in 3 am Flughafen Wien bietet
Taxi 40 100 den Kunden mit einem eigenen Transfer-Schalter
noch mehr Service.
2014 wurde das Angebot ausgeweitet: auch für Gruppenreisende (5 – 6 Personen und 7 – 8 Personen) gibt es nun
günstige Fixtarife für die Taxifahrt von einer Wiener Adresse
zum Flughafen Wien (bzw. umgekehrt).
2014: Die letzte Phase der Flotten-Umstellung von Betriebsfunk auf
digitale Funkvermittlung mittels HUB-Technologie, basierend auf
GPRS/3G, begann. Noch im Jahr 2015 wird diese abgeschlossen
sein und damit die Ära des analogen Betriebsfunksystems mit insgesamt 18 Funksendern bei Taxi 40 100 enden.
Adieu, Betriebsfunk!
Die 18 wartungs- und kostenintensiven
Sendestationen haben ausgedient und wurden
zum Teil schon von Funkleiter Manfred Schmid
demontiert. Die Vermittlung der 1.850 Taxis erfolgt nun
mittels HUB-Technologie auf Basis GPRS/3G.
2015: Am 1. Februar feierte die
Taxi 40 100 Taxifunkzentrale GmbH
ihren 80.Geburtstag. Bei einem Fest
wurde dieses Firmenjubiläum gebührend gefeiert. Im Zentrum des Abends
stand natürlich die lange Erfolgsgeschichte des Unternehmens – aber
vorrangig waren es die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für ihre
langjährige Firmenzugehörigkeit und
ihren Einsatz geehrt wurden.
Weggefährte Gert Simlinger dankte
KommR Leo Müllner für seinen
erfolgreichen und unermüdlichen
Einsatz. Seit 1982 steht er an der
Spitze des größten Vermittlungsunternehmens in Österreich.
Ingrid Pfisterer, Sonja
Spenger, Rosa Paul und
Johanna Mach freuten sich
über die Ehrung (v.li.n.re.).
80 Jahre TAXI 40 100
7
Zeittafel
1935
1950
1963
1969
1971
1982
1987
1990
1992
1994
1994
1999
2000
2005
2007
2008
2010
2011
2012
2013
2014
2015
– Gründung der Genossenschaft
– „Wiener Auto–Ruf“
– Beginn des Taxifunkbetriebs in Wien 1, Helfersdorferstraße
– Übersiedlung der Zentrale nach Wien 8, Bennogasse 29
– Kurzrufnummer „43 69“
– außerordentliche Generalversammlung: Neuwahl des Vorstands und
Aufsichtsrates; Leo Müllner wird zum Obmann gewählt
– Ende der „Zettelwirtschaft“ in der Zentrale mit Einführung der EDV
in der Auftragsbearbeitung
– die neue fünfstellige Rufnummer „40 100“ wird von der Post zugeteilt
– Urabstimmung über die Einführung des Datenfunks
– Übersiedlung nach Ottakringer Straße 54 und Ende des Sprechfunks
– Volldatenfunkvermittlung und Einführung der Funkberechtigungkarte
– Umwandlung d. Genossenschaft zur „Taxi 40 100 Taxifunkzentrale GmbH“
– Kauf der Liegenschaft und Übersiedlung nach Wien 23, Pfarrgasse 54
– flottenweite Geräteumstellung auf die neueste Technologie der
Datenfunk-Vermittlung mit integriertem Kartenleseterminal
– Kauf des Unternehmens WIHUP Taxiservice GmbH
– Eröffnung der Taxischule.at in Wien 10, Laaer Berg Straße 32
– 75jähriges Firmenjubiläum
– Einführung der kostenlosen TAXI-App
– Eröffnung des 40 100-Transferschalters am Flughafen Wien
– 50jähriges Jubiläum des Taxifunks in Wien
– Umstellung von analogem Betriebsfunk auf digitale HUB-Technologie
– 80jähriges Firmenjubiläum
Die Wahlbeteiligung lag bei 63,57 %, zu vergeben waren 19 Mandate. Zur Wahl angetreten waren sechs Listen: Liste der Salzburger
Wirtschaft-Wirtschaftsbund, Salzburger Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband, Wirtschaftsliste Salzburg
(RfW), Grüne Wirtschaft, Freiheitliche Wirtschaft Salzburg
(FWS) und UNOS-Unternehmerisches Österreich (NEOS).
Erwin Leitner wurde wieder zum Obmann, Margaretha
Kronreif (li.) und Ewald Oberascher (re.) zu seinen
Stellvertretern gewählt.
Mit 16 Mandaten erzielte das Wirtschaftsbund-Team die
deutliche Mehrheit im FG-Ausschuss, je 1 Mandat erreichten der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband, die FWS
und der RfW.
Die Konstituierende Sitzung fand am 18. März statt. Erwin
Leitner wurde wieder zum Fachgruppenobmann und
Margaretha Kronreif und Ewald Oberascher als Stellvertreter gewählt.
Fachverband
Beförderungsgewerbe
Erst wenn alle Wahlvorgänge in den einzelnen Bundesländern abgeschlossen sind, wird der von den neun Fachgruppen-Ausschüssen neu besetzte Ausschuss des Fachverbands den Obmann des Fachverbands und dessen
Stellvertreter wählen.
BUNDESLÄNDER Aktuell
Salzburg
Die Konstituierende Sitzung des Fachverbandes wird in
Wien im Rahmen der Frühjahrs-Sitzung am 10. Juni stattfinden.
Geteiltes Taxi –
eine Marktchance in der „Sharing Eonomy“
„Sharing“ – teilen – ist ein Schlagwort, das in der Diskussion um Wirtschaftsentwicklungen immer breiteren Raum einnimmt. Ist es wirklich notwendig, alles, was wir selten oder wenig benutzen, selber zu
besitzen? Gibt es Möglichkeiten durch Teilen von Ressourcen umweltfreundlicher, sparsamer, kooperativer zu wirtschaften und zu leben?
Eigentlich ist das Taxi „gesharte“ Mobilität: statt selber mit
dem Auto zu fahren, nutzt man die vorhandene Infrastruktur
(Taxi) und die Zeit eines anderen (Lenker) – die Abgeltung
erfolgt in Geld.
Ja,sogar die Möglichkeit, dass mehrere Fahrgäste mit unterschiedlichen Abfahrts- und Zieladressen ein Taxi gemeinsam
nutzen, gibt es längst: in der Wiener Betriebs- und Tarifordnung
ist seit jeher die „Einzelvergabe von Sitzplätzen“ vorgesehen
und die Berechnung der Kosten der einzelnen Wegstrecken
genau definiert. Doch seien wir ehrlich: „sitzplatzweise Vergabe“ klingt halt nicht so sexy wie „Sharing“.
Taxi 40 100 hat sich deshalb entschlossen, gemeinsam mit
dem Softwarepartner fms/Austrosoft, „Taxi-Sharing“ auf moderne und einfache Weise zu ermöglichen. Dazu wird die
Bestell-App überarbeitet und die Sharing-Funktion integriert.
So müssen Fahrgäste nicht – wie bei anderen Ansätzen –
mit zwei Apps operieren.
Vereinfacht ausgedrückt, wird das Teilen mit der Taxi 40 100App so funktionieren: der Fahrgast gibt bekannt, dass er
bereit ist, sein Taxi mit anderen Fahrgästen zu teilen. Bei der
Bestellung ist dann die Abhol- und Zieladresse anzugeben.
Das Vermittlungssystem prüft nun automatisch, ob zeit- und
raumnahe andere Sharing-willige Fahrgäste ein Taxi brauchen. Ist das der Fall, matcht das System diese Fahrgäste zu
einer Route. Sie erhalten die notwendigen Informationen,
genauso wie der Lenker, der den Auftrag erhält. Dann wird
die Route mit den unterschiedlichen Ein- und Aussteigepunkten abgefahren – die App berechnet entsprechend
den Vorschriften des Wiener Taxitarifs und auf Basis des
Taxameter-Fahrpreises die auf die einzelnen Fahrgäste entfallenden Teilbeträge und teilt diese dem Kunden und
Lenker mit.
Wir glauben, dass wir mit der „Sharing-App“ beweisen, dass
das Taxi offen ist für neue gesellschaftliche und wirtschaftliche Strömungen im Bereich Mobilität und von Anbeginn
diese mitgestaltet. Wir können und wollen es uns nicht leisten, diese Geschäftsfelder irgendwelchen Klon-Konkurrenten im rechtlichen Graubereich zu überlassen.
Die Entwicklung unserer Sharing-App ist bereits auf Schiene.
Nach einer mehrwöchigen Testphase werden wir voraussichtlich im Sommer diese spannende Funktion unserer
Bestell-App in den Normalbetrieb einführen.
Martin Hartmann
HALLO TAXI 1|15
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11
SERVICE für Profis
Tipps für Unternehmen:
von Mag. Daniel Mercsanits und Mag. Katrin Mercsanits
[email protected]
„Steuerreform“
– die Katze ist aus dem Sack!
Die Regierung hat sich auf eine Steuerreform – besser gesagt – auf ein Steuerpaket geeinigt, das überwiegend ab
2016 in Kraft treten soll. Folgende (ausgewählte) Regelungen
verändern die Steuerlandschaft:
Einkommen- und Lohnsteuerentlastung durch
Änderung der Steuertarife
Ab 2016 soll es sechs statt bisher drei Tarifstufen bei der Einkommensteuer (und damit auch bei der Lohnsteuer) geben.
Der Eingangstarif für Einkommen ab EUR 11.000 wird 25 %
betragen – derzeit liegt er bei 36,5 %. Geplant ist auch ein
(auf fünf Jahre befristeter) Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen ab EUR 1 Mio.
Öffnung des Bankgeheimnises
Die Prüfer der Finanzverwaltung erhalten im Rahmen von
Abgabenprüfungen künftig das Recht, alle Konten von
Unternehmern, über die sie verfügungsberechtigt sind, einzusehen. Die Banken sollen auch zur Mitteilung bei höheren
Kapitalabflüssen verpflichtet sein – erstmals 2016, für den
Zeitraum 15.03.2015 bis 31.12.2015. Abfragemöglichkeiten
sollten vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen sein
(zB 01.03.2015).
Gebäudeabschreibungen
Betrugsbekämpfung durch Einführung einer
Registrierkassenpflicht
Die pauschale Abschreibung von Gebäuden soll eingeschränkt werden. Nur mehr ein von der Nutzung unabhängiger, einheitlicher Abschreibungssatz in Höhe von 2,5 %
wird zur Anwendung kommen.
Im Visier der Betrugsbekämpfung stehen auch Mehrwertsteuerbetrüger und „Pfuscher“.
Künftig wird bei Übertragungen von Grundstücken im
Familienkreis die Grunderwerbsteuer vom Verkehrswert
berechnet. Speziell bei Erbschaften und Schenkungen wird
wohl ein Schätzgutachten erforderlich sein. Die Steuer soll
bei einem Verkehrswert bis zu EUR 250.000 0,5 % betragen,
bis EUR 400.000 2 %. Bei einem Immobilienwert über
EUR 400.000 kommen 3,5 % zur Anwendung – wie bei einer
Übertragung außerhalb des Familienkreises.
Zur Bekämpfung von Umsatzverkürzungen bei (überwiegenden) Bargeschäften ab einem Jahresumsatz von EUR 15.000
wird eine Registrierkassenpflicht eingeführt. Des Weiteren
soll eine Belegerteilungspflicht gelten. Damit soll dem Steuerbetrug entgegengewirkt werden. Die Registrierkasse ist
mit einer technischen Sicherheitslösung zu schützen, die das
Kassensystem manipulationssicher macht.
(Neuerliche) Änderungen bei der Grunderwerbsteuer
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Immobilienverkauf: Immobilienertragsteuer
(ImmoESt ) wird auf 30% erhöht
Bisher wurde bei einem Verkauf von Immobilien (betriebliche oder private) eine ImmoESt von 25 % des Veräußerungsgewinnes schlagend. Künftig beträgt die ImmoESt 30 %.
Auch ein Inflationsabschlag soll nicht mehr möglich sein –
damit wird die Bemessungsgrundlage ausgeweitet.
Erhöhung der Kapitalertragsteuer (KESt) 27,5%
Geplant ist weiters eine generelle Erhöhung der KESt von derzeit 25 % auf 27,5 %. Insbesondere Zinserträge aus Giro-
konten und Sparbüchern und werden weiterhin mit 25 %
besteuert.
Fazit: Die Gesetzwerdung der Steuerreform ist vor der
Sommerpause bis Ende Juli 2015 geplant. Anfang Mai 2015
soll es einen Gesetzesentwurf geben, der dann begutachtet wird. Steuerplanungen können erst nach Vorliegen der
gesetzlichen Regelungen seriös und umfassend durchgeführt werden. Speziell für beabsichtigte Unternehmensübergaben wird im Jahr 2015 der Entscheidungsdruck in zeitlicher Hinsicht steigen. Das gilt auch für die Übertragung von
Privatvermögen. Eine Übergabe – ob betrieblich oder privat
– sollte jedenfalls gut überlegt sein, denn es sind nicht nur
steuerliche Gründe maßgeblich.
SERVICE für Profis
Für die Übertragung von betrieblichen Immobilien im Rahmen von unentgeltlichen Übergaben (im Familienkreis?)
kann künftig ein Freibetrag von EUR 900.000 statt bisher
EUR 365.000 geltend gemacht werden.
Zur Information:
Der obige Text beruht auf dem Informationsstand vom
17.03.2015. Änderungen können im Gesetzwerdungsprozess
nicht ausgeschlossen werden.
Wahrhaft europäisch:
Der Eurovision Song Contest fährt mit Taxi.eu
N
Künstler aus 40 Ländern und 200 Millionen Zuseher machen den Eurovision
Song Contest zur größten Unterhaltungsshow der Welt. Und wir sind ganz nah
und live dabei – denn der 60. Contest findet in Wien statt!
atürlich ist dieses
Event-Highlight eine
organisatorische
Mammut-Aufgabe.
1.700 Journalisten
sowie Künstler und
Crewmitglieder aus
40 Delegationen müssen rasch und zuverlässig zwischen Hotels und den
Locations Stadthalle, Rathaus und Euro
Club gefahren werden.
Den Verantwortlichen im ORF, der den
Song Contest organisiert, war klar: nur
ein starker Partner kann diese Aufgabe klaglos stemmen. Keine Frage,
dass da Taxi.eu – die wahre europäische Taxi-App – erste Wahl war.
62.000 Taxis in ganz Europa gehören zu
diesem Verbund, in den großen Städten Europas stehen die Flotten der
größten Taxizentralen den Kunden zur
Verfügung. In Wien ist Taxi 40 100 der
Premium- Partner von Taxi.eu und
übernimmt die Abwicklung aller Fahrten für den ESC. Im Pressezentrum wird
dazu ein eigener ‘transportation desk’
eingerichtet, um direkt vor Ort alle
Fahrtwünsche optimal zu befriedigen.
Zur großen Eröffnungsparty im Rathaus
werden die Künstler mit eigens gebran-
deten Taxis direkt am roten Teppich
vorfahren.
Ein wichtiges Argument, warum man
sich für Taxi.eu entschieden hat, war
die Pionierrolle, die wir hinsichtlich umweltfreundlichen urbanen Verkehr
spielen: schließlich ist der Song Contest
als „green event“ konzipiert – und hier
leisten die E- und Hybrid Taxis unserer
grünen Flotte von Taxi 40 100 einen
wichtigen Beitrag.
Mit dieser Kooperation zeigen die Taxis
allgemein und Taxi.eu im speziellen in
ganz Europa Flagge – und beweisen,
dass zuverlässiger, schneller,
bequemer, sicherer und umweltfreundlicher
individueller
Personenverkehr die
Domäne der
Taxis ist.
Wir rekapitulieren
kurz: Taxi.eu ist
die stärkste und
leistungsfähigste
App, wenn es
um individuelle
Mobilität ohne
Grafik: ORF
selber fahren
geht.
Noch wird am Aussehen der Flotte getüftelt – doch auffallen wird sie sicher.
HALLO TAXI 1|15
Martin
Hartmann
21
13
Juristisches:
SERVICE für Profis
FUSSGÄNGERZONE:
IST SPIELEN ERLAUBT?
von Rechtsanwalt Dr. Christian Preschitz, e-Mail: [email protected]
Im Zuge von Verkehrsberuhigungen
kommt es immer öfter zur Errichtung
von Fußgängerzonen. Sind in diesen
Spiele und das Befahren mit fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug wie etwa
Laufrädern für Kleinkinder erlaubt?
Mit dieser Frage hatte sich der Oberste
Gerichtshof zu befassen: Es kam in
einer Fußgängerzone zu einem Zusammenstoß zwischen einer 80-jährigen
Frau, welche in weiterer Folge die Mutter des zwei Jahre und zwei Monate
alten Kindes klagte. Diese war gemeinsam mit ihren beiden Söhnen, ihren
Eltern und Großeltern in der Fußgängerzone unterwegs. Die Frau blieb dabei mit ihrer Mutter und Großmutter
etwa in der Mitte des Platzes stehen,
während der Bub mit seinem Laufrad,
also einem Rad ohne Treteinrichtung,
im Bereich des Platzes herumfuhr. Bei
ihm war sein Großvater, der zum ersten
Mal mit seinem Enkel auf dem Laufrad
in einer bevölkerten Fußgängerzone
war. Das Kind fuhr nicht immer in direkter gerader Linie, wobei ihm immer
wieder Fußgänger durch einen Schritt
zur Seite ausweichen mussten. Andererseits aber lenkte auch der Bub immer wieder Fußgängern aus. Bis zum
gegenständlichen Vorfall gab es keine
Situationen, die dem Großvater gefährlich erschienen.
Die 80-jährige Klägerin – sie ist auf einem Auge sehbehindert – wollte den
Platz überqueren und war eher langsam unterwegs. Durch die von ihr eingeschlagene Richtung kreuzte sie die
Fahrlinie des Kindes. Wie die Kollision
genau erfolgte, ließ sich im Nachhinein
nicht mehr feststellen. Die Frau wurde
erheblich verletzt und machte Schadenersatzansprüche geltend. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab, wohingegen der Berufung der Klägerin
folge gegeben wurde.
Gegen die Berufungsentscheidung rief
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die Beklagte den Obersten Gerichtshof
an. Dieser Revision wurde keine Folge
gegeben, das heißt der Oberste Gerichtshof hat das Schadenersatzbegehren dem Grunde nach bestätigt.
Dies wurde wie folgt begründet:
In der Norm der Straßenverkehrsordnung über Fußgängerzonen ist unmittelbar nichts über die Erlaubtheit des
Spielens oder des Befahrens mit fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug zu ent-
nehmen. Es ist sohin § 88 StVO heranzuziehen, der das Spielen auf Straßen
regelt. Nach dieser Bestimmung sind
auf der Fahrbahn Spiele jeder Art verboten mit Ausnahme von Wohnstraßen. Des Weiteren sind Spiele auf
Gehsteigen und Gehwegen und
deren Befahren mit fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug und ähnlichen
Bewegungsmitteln verboten, wenn hiedurch der Verkehr auf der Fahrbahn
oder Fußgänger gefährdet oder behindert werden.
Im Ergebnis kam der OGH zum Schluss,
dass auf Fußgängerzonen unabhängig
davon ob sie über abgegrenzte Gehsteige verfügen, Spiele und das Befahren mit fahrzeugähnlichem Kinder-
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spielzeug und ähnlichen Bewegungsmitteln zwar nicht generell, aber dann
verboten sind, wenn dadurch der
Verkehr auf der Fahrbahn oder Fußgänger gefährdet oder behindert werden. Dabei ist unter dem Begriff „Verkehr auf der Fahrbahn“ die in der
Fußgängerzone erlaubte Benützung
der Fahrzeuge zu verstehen.
Es können keine detaillierten Regeln,
wann und unter welchen Voraussetzungen die Benützung der Fußgängerzone durch Kinder für Spiele und
das Befahren mit fahrzeugähnlichem
Kinderspielzeug erlaubt ist, aufgestellt
werden. Maßgeblich sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalles.
Generell wurde aber festgehalten,
dass dann, wenn Fußgängerzonen von
Fußgängern dicht frequentiert werden,
eine Vermeidung von deren Gefährdung oder Behinderung oft nur durch
Unterlassung von Spielen oder des
Befahren mit fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug zu gewährleisten ist. Je
weniger Fußgängerverkehr herrscht,
umso eher ist eine derartige Benützung
von Fußgängerzonen durch Kinder
ohne Behinderung oder Gefährdung
von Fußgängern möglich und somit
erlaubt.
Auch die Beurteilung, ob das Befahren
von Gehsteigen und Gehwegen mit
einem Micro-Scooter eine Gefährdung
oder Behinderung darstellt, erfolgt
nach der Rechtsprechung nach den
jeweiligen Umständen des Einzelfalls.
Ähnliches hat daher auch für die Benützung eines Laufrades in einer Fußgängerzone zu gelten. Da im gegenständlichen Fall die Fußgängerzone
einigermaßen bevölkert war und
schon vor dem Unfall Fußgänger dem
zweijährigen Kind ausweichen mussten, war die Benützung der bevölkerten Fußgängerzone durch das Kind mit
dem Laufrad rechtswidrig.
Die Sieger:
Der Weisse Ring wurde 1978 gegründet und ist bundesweit
die größte Opferhilfeorganisation und die einzige, die allen
Opfern von Straftaten offen steht. Seit vielen Jahren werden
von Taxi 40 100 dafür finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt,
die TaxifahrerInnen, die Opfer eines Überfalls wurden, zu Gute kommen. Bisher war diese Unterstützung durch Taxi 40 100
nur auf Wien beschränkt, nun soll sie auch auf Linz ausgedehnt werden. Welche Angebote der Weisse Ring Opfern
eines Taxiraubs bietet, lesen Sie in der nächsten Ausgabe.
Die fleißigsten Auftragsabnehmer im Dezember 2014 sind
Hubert Steiner bei Taxi 40 100 und Sirwan Hassan bei Taxi
2244 Linz. Als Dankeschön gab’s ein iPad. Kollege Steiner
gewann schon 2013. Sein Erfolgsrezept? „Einfach Aufträge
annehmen und durchführen“, meint er bescheiden. Bei
Taxi 2244 Linz hat Taxiunternehmer Sirwan Hassan gewonnen. Er lebt seit 26 Jahren in Österreich und ist seit zehn
Jahren mit seinen beiden Taxis bei Taxi 2244 angeschlossen.
Taxi 40 100 unterstützt Weissen Ring
Hubert Steiner und
Sirwan Hassan
FUNK Geflüster
Opferhilfe:
GF Mag. Christian Holzhauser und GF Martin Hartmann
mit Präsident Hon. Prof. Dr. Udo Jesionek und Oberst
Wolfgang Haupt vom Weissen Ring (v.li.n.re.).
Uber:
Anzeige in Wien
und Verbot in Berlin
Mit Entscheidung vom 9.2.15 hat ein Berliner Gericht Uber
untersagt, die Uber-App für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer zur Vermittlung von Fahraufträgen einzusetzen. Während dieser Entscheidung Verstöße gegen das
deutsche Personenbeförderungsgesetz zugrundeliegen,
wurden von Taxi 40 100 vor den für Wien Innere Stadt und
Wien-Umgebung zuständigen Gewerbebehörden Verfahren eingeleitet. Anhand eines Gutachtens eines namhaften
Universitätsprofessors wurde in der Anzeige aufgezeigt, dass
Uber ohne die dafür notwendige Gewerbeberechtigungen
Mietwagen vermittelt. Uber setzt sich auch hier über Gesetze
und Regelungen hinweg. Die Anzeige wurde bereits kurz
nach Jahresbeginn eingebracht – weitere Klagen werden
folgen.
Letzte Meldung: Das Landgericht Frankfurt/Main hat am
18.3.15 den Mitfahrdienst UberPop deutschlandweit verboten. Das Geschäftsmodell sei rechtswidrig, Uber dürfe keine
Fahrten anbieten, bei denen der Lenker keine behördliche
Genehmigung zur Personenbeförderung habe.
Martin Hartmann überreichte Hubert Steiner seinen
Gewinn. Mit dabei der kleine Sohn Kai, der stolz auf
seinen fleißigen Taxi-Papa ist.
Betriebsleiterin Sonja Benedik dankte Sirwan Hassan
mit einem iPad für seinen tollen Einsatz.
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FUNK Geflüster
Bargeldlos Taxifahren mit der
WienMobil-Karte
Foto: Wiener Linien
Seit März 2015 bieten die Wiener Linien die WienMobil-Karte
an. Sie ist eine Öffi-Jahreskarte mit der auch Wipark-Garagen und E-Ladestationen der Wien Energie benützt werden
können. Zusätzlich kann der Kartenbesitzer seine WienMobilKarte zum bargeldlosen Taxifahren aktivieren lassen (Partnerunternehmen sind Taxi 40 100 und Taxi 31 300). Die neue
Karte kostet mit 377 Euro pro Jahr nur 12 Euro mehr als die
„normale“ Jahreskarte der Wiener Linien.
Damit die WienMobil-Karte zur Bezahlkarte für Taxi 40 100Fahrten wird, muss der Kunde bei der Kartenbestellung
(diese kann nur über den Online-Ticketshop der Wiener
Linien getätigt werden) diese Option zusätzlich aktivieren.
Er unterzeichnet mit CC Taxicenter GmbH einen Kartenvertrag und eine Einzugsermächtigung. Die mit der WienMobilKarte bezahlten Taxi 40 100-Fahrten werden von CC Taxicenter abgerechnet und mittels SEPA-Lastschriftverfahren
vom Konto des Kartenbesitzers abgebucht. Die Abrechnung erfolgt in den meisten Fällen 15tägig.
Das Limit der Karte beträgt 150 Euro innerhalb der Abrechnungsperiode (15 Tage), d.h. innerhalb der Abrechnungsperiode können Taxifahrten bis zur Gesamtsumme von 150
Euro mit der Wienmobil-Karte von dessen Besitzer getätigt
werden. Die Karte verfügt über einen Magnetstreifen, über
den die bargeldlose Bezahlung erfolgt. Der Taxilenker zieht
die Karte durch sein Terminal und tippt den Fahrpreis ein. Es
wird ein Beleg gedruckt, den der Kunden unterschreibt.
Dieser Beleg bleibt beim Lenker (bzw. beim Unternehmer),
dem Fahrgast wird auf Wunsch eine Beleg-Kopie ausgedruckt.
Tritt der seltene Fall ein, dass das Limit von 150 Euro innerhalb der Abrechnungsperiode (15 Tage) bereits erreicht ist,
wird die Bezahlung mit der WienMobil-Karte in diesem Zeitraum nicht mehr akzeptiert – das Bedienterminal meldet
„Karte ungültig“. Der Fahrpreis ist dann in anderer Form zu
bezahlen.
Wiener e-Taxi-Projekt:
Jetzt anmelden und profitieren!
Die Wiener Stadtwerke wollen mit engagierten und innovativen Profis der Wiener Taxibranche ein eTaxi Projekt in Wien starten. Taxiunternehmer, die sich jetzt anmelden, profitieren von den Vorteilen einer der eTaxi-Pioniere der ersten Stunde zu sein.
Im Vorjahr hat ein Team aus Wiener
Stadtwerken, Wien Energie, FG-Taxi
Wien, WKO, Taxi 31 300, TU, AIT, tbw
research mit den Kooperationspartnern
Stadt Wien, Wiener Netze, Taxi 40 100
(CC Taxicenter GmbH) und Austrosoft
die wichtigsten Startvoraussetzungen
geklärt. Nun wird das Projekt beim
Ministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie zur Förderung des RealBetriebs eingereicht. Ab Ende 2015 sollen bis zu 120 rein elektrisch betriebene
Taxis in Wien zum Einsatz kommen.
Weiterführende Informationen zum Projekt und über die vielen Vorteile, die
Sie als Partner des Wiener eTaxi Teams erwarten, erhalten Sie von:
Mag. Harald Wakolbinger, Wiener Stadtwerke Holding AG
Tel.: +43 (1) 53 123 – 74104
E-Mail: [email protected]
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Für dieses weltweit größte eTaxi-Projekt
werden noch interessierte Wiener Taxiunternehmer als Partner gesucht. Zur
Auswahl stehen zwei Nissan-Fahrzeugtypen (Leaf und e-NV200) zu außergewöhnlich günstigen Konditionen. Es
winken 8.000 Euro Förderung, ein gut
ausgebautes Schnell-Ladenetz (in nur
20 Minuten 50% der Batteriekapazität
nachladen) und Gratis-Strom im ersten
Betriebsjahr.
Die vollen Startvorteile gibt es nur für
die ersten Partner, die schon zum Start
einsteigen wollen! Das außergewöhnlich attraktive Startpaket gilt für maximal 120 eTaxi-Fahrzeuge (egal ob mit
oder ohne Funkvermittlung).
Mit Walzerklängen ins neue Jahr
Das musikalische Dankeschön, zu dem Taxicenter Wien alljährlich zu Jahresbeginn einlädt, war auch heuer wieder ein besonderes Erlebnis. Seit vielen Jahren zählt das
Neujahrskonzert im Musikverein für Kunden und Partner von Taxi 40 100 und Taxi 60 1 60
zum Fixpunkt für einen guten Start ins neue Jahr.
Rund 1600 geladene Gäste genossen
am 5. Jänner das traditionelle TaxiNeujahrskonzert im prachtvollen
Großen Saal des Musikvereins, die von
Geschäftsführer Mag. Christian Holzhauser herzlich begrüßt wurden.
Musikalisch begeisterten die N.Ö. Tonkünstler, erstmals unter der Leitung von
Dirigent Alexander Merzyn u.a. mit
Kompositionen von Gaetano Donizetti,
Josef und Johann Strauß. Viel Applaus
erhielt die junge Sopranistin Mara
Mastalir für ihre Gesangseinlagen.
Besonderer Höhepunkt des Abends
war die symbolische Übergabe von
fünf Defibrillatoren an den Verein
„Puls“, die Mag. Holzhauser in Form
eines überdimensionalen Gutscheins
vornahm. Diese Defibrillatoren, die im
Ernstfall Leben retten können, werden
demnächst in weiteren fünf Taxis der
Taxi 40 100-Flotte verfügbar sein. Bereits im Vorjahr wurden fünf Taxis mit
Defis ausgerüstet – somit stehen in
Kürze zehn mobile Defis in Taxis zur
Verfügung. Sowohl im Firmengebäude
in der Pfarrgasse als auch in der Taxischule am Laaer Berg stehen derartige
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Taxi-Neujahrsgala
lebensrettende
Defibrillatoren
schon seit einigen
Jahren bei Taxi
40 100 zur Verfügung.
„Puls“ ist ein
Verein, der 2009
zur Bekämpfung
des plötzlichen
Herztodes gegründet wurde. Er engagiert sich für die
Installation von
Laien-Defibrillatoren an öffentlichen Plätzen und
in Unternehmen
als wirksame Maßnahme zur Bekämpfung des
plötzlichen Herztodes.
Kampf gegen den plötzlichen Herztod: Taxi 40 100
wird weitere fünf Taxis mit Defibrillatoren ausstatten.
Mag. Christian Holzhauser überreichte an den Verein
„Puls“ einen überdimensionalen Gutschein.
Laien-Defibrillatoren – kurz „Defis“
genannt – sind dabei wichtige Hilfsmittel: sie sind so gestaltet, dass sie im
Notfall von jeder Person auch ohne
V.li.n.re.: KommR Leo Müllner begrüßte als Ehrengäste
Mag. Manfred Juraczka, ÖVP-Landesparteiobmann
Wien und Stadtrat, und dessen charmante Gattin.
Erfahrung bedient werden können bis
professionelle Hilfe eintrifft. In Zusammenarbeit mit dem Verein Puls wurden mit Laien-Defis u.a. bereits die
Wiener Polizei, die Wiener Linien und
der Flughafen Wien ausgestattet.
Dirigent Alexander Merzyn, Moderator Günther Frank,
Sopranistin Mara Mastalir und KommR Walter Bruckberger, Taxi 40 100-Beiratsvorsitzender (v.li.n.re.).
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IRU Global Taxi Network
TAXI Aus aller Welt
Bereits auf vier Kontinenten aktiv
Anfang November präsentierte die Taxi-Mietwagen-Gruppe der International
Road Union (IRU) bei der Kölner Taximesse das neu gegründete Globale Taxi
Netzwerk GTN für Taxi-Apps sowie dessen erste Gründungmitglieder: Taxi.eu,
D
eCab und Taxi 40 100. In den letzten Wochen ist das Netzwerk rasant gewach-
sen und bereits auf vier Kontinenten vertreten.
ie Idee des
Globalen Taxi Netzwerks: effiziente
Nutzung der schon
bestehenden, weltweiten Ressourcen
der Taxiindustrie,
um den Kunden die Vermittlung eines
legalen und qualitativ hochwertigen
Taxis per App zu garantieren.
Hubert Andela, Präsident der IRU TaxiGruppe, betonte bei der Präsentation
des Globalen Taxi Netzwerkes im
November des Vorjahres: „In den letzten Jahren wurden zunehmend die
neuesten Technologien eingesetzt
und täglich wird eine neue App von
der Taxiindustrie kreiert, um noch besseres Service zu bieten. Es ist jetzt
unser Ziel, uns weiter zu vergrößern
und das globale Netzwerk von GTN zu
stärken. Damit wollen wir die Schaf-
fung eines echten weltweiten TaxiApp-Netzwerkes ermöglichen, so dass
die Kunden mit ihrer lokalen TaxiBestell-App dieses qualitätsvolle, legale und sichere Taxi-Service immer und
überall auf der Welt in Anspruch nehmen können.“
Das Globale Taxi Netzwerk GTN ist ein
Zertifizierungssystem für Anbieter von
Taxi-Apps und gewährleistet eine einheitliche, hoch qualifizierte Dienstleistung aller GTN-Mitglieder.
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Foto: Taxi Deutschland
Darüber hinaus bestehen Kooperationen zwischen den Mitgliedern: ihre
Taxi-Apps sind über Schnittstellen verbunden, so dass der Kunde immer
eine hochwertige und sichere Dienstleistung erhält.
Drei neue GTNMitglieder
In den letzten Wochen erfolgte eine
rasante Expansion beim GTN: Im
Jänner wurde der App-Betreiber „Taxi
Deutschland“ GTN-Mitglied, der größte
Nordamerikanische Verband
„American Taxicab, Limousine &
Paratransit Association” (TLPA) sowie
der Australische Taxiindustrieverband
(ATIA) sind seit Februar GTN-Partner.
Damit ist GTN bereits auf vier Kontinenten vertreten.
Hubert Andela, Präsident der IRU
Taxi-Gruppe
nummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender: „Unser Entschluss, dem
globale Taxinetz beizutreten, zeigt unser
Engagement für Qualität und Sicherheit für unsere Fahrgäste. Mit Partnern
des GTN zu fahren, stellt einen international gültigen und einzigartigen Dienst
mit qualifizierten Fahrern und lizenzierten Taxis sicher.“
„Taxi Deutschland Servicegesellschaft
für Taxizentralen eG“ ist ein Zusammenschluss von Taxizentralen in
Deutschland mit rund 50.000 Taxis. Die
Genossenschaft betreibt die App „Taxi
Deutschland“ sowie die mobile Taxiruf-
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Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland:
„Unser Entschluss, dem globalen
Taxinetz beizutreten, zeigt unser
Engagement für Qualität und
Sicherheit für unsere Fahrgäste.“
Der Verband „American Taxicab,
Limousine & Paratransit Association”
(TLPA) ist mit über 500 Verbandsmitgliedern aus dem Taxigewerbe die
größte Taxivereinigung in Nordamerika.
Als langjähriges IRU-Mitglied ist die
TLPA nun auch GTN-Partner und wird
führende Taxi-Apps ins globale Netzwerk einbringen.
Taxi 40 100, Gründungsmitglied des
GTN, hat sich kürzlich für eine Weiterentwicklung der App entschlossen und
will gemeinsam mit dem Softwarepartner fms/Austrosoft den Fahrgästen
das „Sharing“ eines Taxis auf moderne
und einfache Weise ermöglichen. Dazu wird die Bestell-App überarbeitet
Die Aktivitäten
der Gründungsmitglieder
Der App-Betreiber eCab ist durch den
weltweiten Zusammenschluss von Taxizentralen aktuell in Indien und Kanada, in Europa in Frankreich (in Paris
wird z.B. an rund 7.600 Taxis der ZenFotos: IRU-GTN
62.000 Taxis mit rund 160.000 Taxifahrern in mehr als zehn europäischen
Ländern für taxi.eu, etwa in Luxemburg, Amsterdam, Kopenhagen, Prag,
Wien und Berlin sowie den Schweizer
Zentren Basel, Genf, Lausanne und
Zürich und im französischen Lyon.
Für 2015 plant Taxi.eu seinen Aktionsradius auf Paris und Istanbul auszuweiten: Durch die Partnerschaft mit eCab
können die GTN-zertifizierten Apps
sowohl in Berlin als auch in Paris ge-
Für Niels Kaae, International
Development Manager bei eCab,
ist das einheitliche, kundenfreundliche Taxi-App-Service quer durch
Europa und in Übersee wichtig.
trale „G7“ vermittelt), Belgien, den
Niederlanden, Großbritannien, Irland,
Deutschland und seit Februar auch in
Italien verfügbar. Durch die neue
Kooperation mit Unione dei Radio
d’Italia (URI) stehen den Fahrgästen in
25 Städten Italiens rund 10.000 Taxis zur
Verfügung, die direkt über die eCabApp geordert werden können.
Taxi.eu ist eine Bestell-App, die von der
in Berlin und Wien ansässigen fms Systems GmbH betrieben wird. Die Smartphone-Applikation arbeitet mit über
130 Taxizentralen in mehr als 100 Städten zusammen. Derzeit fahren über
Mag. Christian Holzhauser, Taxi
40 100 Geschäftsführer: „Das GTN
bietet uns die Plattform qualifiziertes Service grenzübergreifend
zügig voranzutreiben.“
und die Sharing-Funktion integriert. Damit brauchen Fahrgäste in Wien nicht –
wie bei anderen Ansätzen – mit zwei
Apps operieren. Die Share-Funktion soll
im Sommer 2015 bei Taxi 40 100 verfügbar sein.
Beratungskomitee
Hermann Waldner, Geschäftsführer und Gründer von taxi.eu:
„Mit dem Zusammenschluss erweitern wir gemeinsam unser jeweiliges Netzwerk im Sinne unserer
Kunden.“
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Anfang März fand das erste Meeting
des neuen GTN-Beratungsausschusses
in Brüssel statt. Das aus sieben Vertretern von führenden internationalen,
öffentlichen und privaten Interessensgruppen bestehende Komitee hat die
Hauptaufgabe, die Mitglieder des
Globale Netzwerkes in seiner zukünftigen Entwicklung zu beraten. Mary
Crass, Head of Policy and Summit
Preparation for the International Transport Forum (ITF) wurde zur Vorsitzenden
des Beratungs-Komitees gewählt.
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TAXI Aus aller Welt
nutzt werden, um schnell und einfach
ein Taxi zu bestellen. In Istanbul hat der
App-Betreiber mit lokalen Partnern ein
Joint Venture gegründet, um mit der
App-Vermittlung in der Türkei zu starten.
Der Australische Taxiindustrieverband
ATIA wurde von Taxiverbänden in den
Bundesstaaten und den Territorien gegründet, um das Taxigewerbe in nationalen, rechtlichen und regulatorischen
Angelegenheiten zu vertreten. Mit dem
Beitritt der ATIA zur IRU und zur GTNFamilie ist das Globale Taxi Netzwerk
nun schon auf vier Kontinenten aktiv.