Rauchen außerhalb der Pause

alternative
Für die Kolleginnen und Kollegen im Daimler-Werk Untertürkheim
Nr. 137
30. April 2015
Neue Erpressung in der Gastronomie angekündigt:
Vorstand droht mit Fremdvergabe bzw. Gastro - GmbH
Im Zusammenhang mit dem Neubau
Gebäude 128 in der Untertürkheimer
Entwicklung wurde auch ein neues,
zusätzliches
Betriebsrestaurant
geplant. Der Betriebsrat hat in den
letzten Monaten mehrfach mit der
Personalleitung versucht, über die
Einstellung des dafür zusätzlich notwendigen Personals zu sprechen.
Immer wurde das vom Unternehmen
abgeblockt. Jetzt ließen sie die Katze aus dem Sack: Vorstand will
neue Billiglohnerpressung.
Billiglohn-DLTV uminterpretiert
Als erstes packten sie eine haarsträubende
Interpretation
des
Dienstleistungs-TV (DLTV) aus.
„Der Verzicht auf Fremdvergabe
gilt nur für bereits bestehende
Kantinen und Verkaufsshops.“
Im DLTV heißt es wörtlich:
Solange die betroffenen Bereiche
unter den Tarifvertrag fallen, wird
auf Ausgliederung und Fremdvergabe verzichtet.
In den örtlichen Betriebsvereinbarungen zum DLTV heißt es:
Der Bereich P/GS (damalige Bezeichnung für Gastronomiebereich) wird in den Geltungsbereich des DLTV einbezogen. Die-
se Betriebsvereinbarung erstreckt
sich über die kompletten Aufgabenbereiche aller Kostenstellen. „ Herstellen von Speisen,
Ausgeben von Essen und Kassieren in den Betriebsrestaurants
und Cafes in Eigenregie“ wird als
Kernaufgabe explizit aufgezählt.
Das ist doch wohl eindeutig und
nicht unterschiedlich zu interpretieren. Wenn der Vorstand dem Betriebsrat und der Belegschaft eine
neue Verzichtsstufe abgepresst haben, bezeichnen sie das Vereinbarungswerk allzu gerne als richtungsweisendes Jahrhundert-Werk. Wenn
dann der Verzicht nicht mehr reicht,
war alles doch etwas anders gemeint. So nicht, meine Herren!
Verzicht sichert die Zukunft nicht
Nicht dass jetzt der falsche Eindruck
entsteht. Wir Kollegen von der alternative waren von Anfang an
gegen diesen Billiglohn-DLTV. Und
wir sind es heute noch. Verzicht in
den Lohn- und Arbeitsbedingungen
sichert unsere Zukunft nicht, sondern verschlechtert sie nur. Ein Verzicht zieht in der Regel weitere nach
sich und sicher werden dabei nur die
Milliarden-Rendite der Aktionäre und
das Millionengehalt der Vorstände.
Betriebsrat besteht auf Eigenregie
Am Freitag haben wir die Werkleitung nochmals unmissverständlich
aufgefordert, mit dem Betriebsrat
endlich den Betrieb der neuen Kantine in Eigenregie festzuschreiben.
Der Personalleiter, Herr Dr. Leitner
verwies gebetsmühlenartig auf Gespräche mit dem Gesamtbetriebsrat
mit der Zielsetzung, alle Gastronomiebereiche aller Werke unter einem
Betreibermodell zu vereinen. Da an
vielen Standorten eh schon viel
mehr fremd vergeben ist, können wir
Untertürkheimer bei einem solchen
Vereinheitlichungsmodell ja nur verlieren. Für wie blöd halten die uns
denn?
Hauptsache billiger als billig
Die Unternehmensleitung kann sich
von einem weiter verschlechterten
DLTV bis zur Komplett-Ausgründung
in eine GmbH alles vorstellen. Als
wir Herrn Dr. Leitner darauf hinwiesen, dass wir dem GBR überhaupt
kein Mandat übertragen haben, erdreistete er sich sogar, die neue
Kantine komplett in Frage zu stellen.
Herr Dr. Leitner,
Spielen Sie nicht mit dem Feuer.
Auch wir sind gut im Zündeln.
Die Daimler-Pressestelle verkündete
in der öffentlichen Presse:
„Grundsätzlich ist die Frage, welche
Aufträge fremd vergeben werden
und was selbst gemacht wird, eine
ureigene unternehmerische Entscheidung.“
Wir alternative - Kollegen sagen:
Wir werden unsere Kolleginnen und
Kollegen der Gastronomiebereiche
nicht im Stich lassen. „Grundsätzlich
ist die Frage, ob die Autobauer am
Wochenende oder ob sie überhaupt
zur Arbeit erscheinen, eine ureigene
Entscheidung der Malocher selbst.“
Michael Clauss
IGM - Betriebsrat , Tel. 67977
Nr. 137, 30. April 2015
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Rauchen außerhalb der Pause:
Meister in Seitenwelle droht mit Abmahnung
Seit 01. Juli 2007 gilt bei Daimler
innerhalb von Gebäuden bekanntermaßen ein generelles Rauchverbot.
Raucherunterstände außerhalb der
Produktionshallen und der Verwaltungsgebäude wurden eingerichtet
und der Tabakrauch somit nach
draußen verbannt.
Probleme vorprogrammiert
Seither gibt es nämlich immer wieder
Diskussionen um die Frage, wie oft
oder wie lang ein Raucher der Befriedigung seiner Nikotinsucht nachgehen darf. Natürlich gibt es keine offiziellen zusätzlichen Raucherpausen.
Aber all jenen, die als Nichtraucher
über Raucher herziehen, sei gesagt:
Für das Kaffeeholen, den Toilettengang, das private Gespräch am Rande, usw. stempelt auch keiner ab.
Mehrheitlich vernünftig
Die meisten Raucher gehen ohnehin
vernünftig mit ihrer Suchtbefriedigung um und achten darauf, dass sie
mit der Zigarette zwischendurch den
Arbeitsprozess nicht stören. Auch die
meisten Führungskräfte gehen vernünftig mit der Situation um. Toleranz solange der Arbeitsablauf nicht
gestört ist und das Rauchverhalten
nicht gänzlich aus dem Rahmen fällt
- Einzelgespräche mit jenen, die es
übertreiben oder gar ausnutzen.
Überzogene Abmahnungsdrohung
Der Meister in der Mettinger MFASeitenwellenmontage aber liegt mit
seinem Verhalten ganz sicher voll
daneben. Per email kündigte er im
Zusammenhang mit dem Rauchen
außerhalb von Pausen an, dass er
(Zitat) „ohne Ausnahme hier zukünftig in Richtung Abmahnung handeln
werde.“
Im email-Verkehr bemüht er dabei
auch noch die Daimler-Arbeitsordnung. Dort heißt es aber z.B.
auch: „Jede dem Betriebsfrieden abträgliche Betätigung muss innerhalb
des Betriebes unterbleiben.“
Störfaktor ‚Raucher‘ oder ‚Meister‘?
Vielleicht sagt jemand aus der oberen Führungshierarchie dem Meister
mal, dass „Führen mit Drohungen“ im
21. Jahrhundert nicht mehr angesagt
ist. Überzogenes Chefgehabe und
Basta - Führungsstil haben nämlich
schon lange ausgedient. In einer modernen Arbeitsorganisation wird der
Meister von Unternehmensleitungen
nicht mehr als Chef, sondern als
„Coach“ bezeichnet. Dieser Meister
aus der Seitenwelle scheint mir von
Michael Clauss
IGM - Betriebsrat
Tel. 67977
diesem neuen Führungsbild aber noch
ziemlich weit weg zu
sein.
Rauchverbot in Fabrik fragwürdig
Wie viele andere habe auch ich mich
als Jugendlicher auf die Nikotinsucht
eingelassen. Vor über 20 Jahren
habe ich es dann doch geschafft,
davon wieder wegzukommen. Man
sagt ja, die ehemaligen Raucher seien die militantesten Nichtraucher.
Und vielleicht trifft das auch etwas
auf mich zu. Trotzdem habe ich mich
immer gegen dieses
unsinnige
Rauchverbot in Fabrikhallen ausgesprochen. In Hallen, in denen vor
lauter Guss– oder Schweißrauch,
Gasen, Staubwolken oder Ölschwaden die Atemluft eh gesundheitsschädigend belastet ist, erscheint mir
der von Daimler hochgehaltene
Nichtraucherschutz mehr als unehrlich.
Statt einer unnötigen Disziplinierung
und Ächtung von Rauchern sollten
die Führungskräfte doch lieber mehr
tun, um die anderen gesundheitsschädlichen Stoffe aus der Fabrik zu
verbannen. Da gibt es nämlich noch
verdammt viel zu tun.
Gewerkschaftsmitglieder dürfen mehr bekommen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass an die Mitgliedschaft der Gewerkschaft gekoppelte Sonderzahlungen zulässig sind. Es sei das Recht der Gewerkschaften, Regelungen für ihre Mitglieder zu treffen - und nur für sie.
Eine frühere Angestellte der deutschen
Servicegesellschaft von Nokia Siemens
Networks in München unterlag im
Rechtsstreit vor dem Bundesarbeitsgericht um tariflich geregelte Sonderzahlungen, die ausschließlich an Gewerkschaftsmitglieder gezahlt wurden. Im
Zuge von massivem Stellenabbau bei
Nokia Siemens Networks in München
und der Gründung einer Auffanggesellschaft handelte die IG Metall einen Ergänzungstarifvertrag aus. Er gilt nur für
die Arbeitnehmer, die bis 23. März
2012, 12.00 Uhr, Gewerkschaftsmitglieder waren und regelte die Zahlung einer
zusätzlichen Abfindung von 10.000 Euro und ein höheres Monatsgehalt. Die
Klägerin erkannte hierin eine ungerechtfertigte Bevorzugung der Gewerkschaftsmitglieder und verlangte Gleichbehandlung. Das Bundesarbeitsgericht
sah dies anders.
Sonderleistungen für Gewerkschaftsmitglieder sind zulässig
Die höchsten deutschen Arbeitsrichter
stärkten den Gewerkschaften den RüNr. 137, 30. April 2015
cken und erklärten Sonderleistungen für
ihre Mitglieder für zulässig. Die Klägerin könne nicht einfach die deutlich besseren Sonderregelungen der IG-MetallMitglieder für sich reklamieren - dafür
gebe es "keine Anspruchsgrundlage",
sagte der Vorsitzende Richter Mario
Eylert. Per Verfassung und Gesetzen sei
es das Recht der Gewerkschaften, Regelungen für ihre Mitglieder zu treffen und nur für sie. Es sei den Arbeitgebern
ja unbenommen, die Regelungen für alle
Arbeitnehmer anzuwenden.
Sonderregelungen für Mitglieder nehmen zu. Es liege in der Natur der Sache, dass Gewerkschaften versuchten,
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für ihre Mitglieder Vorteile zu erkämpfen, sagt der Göttinger Arbeitsrechtler
Olaf Deinert. "Das machen andere Organisationen oder Vereine wie der ADAC
ja auch." Es sei ein probates Mittel, um
die eigene Attraktivität zu steigern.
Sonderregelungen seien immer wieder
ein Thema, das kontrovers diskutiert
werde, hieß es bei der IG Metall in
München. "Aber es sind eher Einzelfälle." Arbeitsrechtler sehen eher eine steigende Zahl an Sonderregelungen für
Gewerkschafter - und wachsenden Streit
darum. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts sagte, "es gibt in letzter
Zeit immer mehr Fälle."
Für wen hat das Urteil eine Bedeutung?
Das Urteil ist theoretisch für Hunderttausende Arbeitnehmer und die Gewerkschaften in Deutschland wichtig. Allein
die DGB-Gewerkschaften haben nach
eigenen Angaben etwa 6,1 Millionen
Mitglieder, darunter 2,3 Millionen in der
IG Metall. Wir alternative-Kollegen
meinen: Es lohnt sich in der IGM zu
sein - zukünftig eben noch etwas mehr.
Messtechnikgruppe in PT/TIA in Auflösung:
Kompetenzverlust statt weiterer Aufbau
Über 15 Jahre lang wurde die Messtechnikgruppe der Instandhaltung im
Werkteil Mettingen erfolgreich auf- und ausgebaut, jetzt soll sie in zwei
Gruppen aufgeteilt und den Außenwerkstätten zugeordnet werden.
Bemängelt wird, daß die geforderten
Kompetenzen und Qualifikationen
nicht immer im erforderlichem Umfang in allen Schichten abbildbar
wären. Eine Rolle spielt dabei der
überdurchschnittlich hohe Altersdurchschnitt bei den Elektrikern, von
denen nicht mehr alle im bisherigen
Umfang Schichtarbeit leisten können.
Doch statt die Gruppe weiter auszubauen und junge Kollegen entsprechend zu qualifizieren, entscheidet
man über die Köpfe der Betroffenen
hinweg in die entgegengesetzte
Richtung – Generationenmanagement sieht anders aus!
Diese Vorgehensweise ist alles andere, nur nicht motivierend. Die
Mannschaft ist zur Erarbeitung konstruktiver Lösungen bereit, doch dazu muß auch die Firma Willens sein
und ihren Beitrag leisten. Oder haben kurzsichtige KVP- und Personalabbaudiktate mehr Gewicht als weitsichtige Entscheidungen?
Ein „willkommener Nebeneffekt“ wird
sein, dass mit dieser Umstrukturierung auch gleich eine E5-Stelle hops
geht, will man doch auch im MVBereich den Rotstift kräftig ansetzen.
Fest steht, dass die hart erarbeiteten
Qualifikationen und Kompetenzen
mit der Zeit wieder verloren gehen,
am Ende wird man wieder teures
Geld für den Einkauf von Fremdleistungen ausgeben müssen.
Vollends schräg wird die Sache,
wenn entgegen der Vereinbarungslage Messtechnikumfänge im Werkteil Hedelfingen heute schon fremdvergeben werden, die von der Mettinger Messtechnikgruppe abgedeckt
werden könnten.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Mannschaft und Betriebsrat
fordern den weiteren Aus- und
Aufbau der Messtechnik und die
Einhaltung der Kachel
-BV!
Zusage der Unternehmensleitung nicht umgesetzt
Roland Heide
IGM - Vertrauensmann,
PT/APS
Ein skandalöses Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erschüttert die Daimlerstandorte. Nicht
die Fabriken, sondern die Städte.
Denn das BVerfG hat entschieden:
Wenn sich ein Unternehmen an der
Börse verzockt hat, kann es Gewerbesteuer einschließlich Zinsen von
den Kommunen zurückfordern! Und
Daimler hat sich kräftig verzockt,
damals, 2002, 2003, als die Blase
am „Neuen Markt“ platzte.
62 Millionen - woher nehmen
und nicht stehlen?
Am härtesten trifft es Sindelfingen,
das 62 Millionen zurückzahlen soll.
Aber auch Esslingen ist angeblich
mit rund 18 Millionen dabei. Und
Rastatt. Wo Daimler halt so seine
Fabriken hat. Und das in einer Zeit,
in der den Kommunen ohnehin das
Wasser bis zum Hals steht. Als Folge hat Sindelfingen schon mal eine
Haushaltssperre verhängt.
Die sozialen Folgen
Martin Bott
Betriebsrat
Tel. 67965
Mettingen Gebäude Riehle Fahrradabstellplatz:
In Mettingen am Gebäude Riehle
gibt es wie an vielen Drehtoren einen Fahrradabstellplatz. Einziges
Problem: er ist nicht überdacht und
darum sind die teilweise sehr hochwertigen Zweiräder bei entsprechender Wetterlage den Naturgewalten
schutzlos ausgeliefert. In der letzten
Centerversammlung (24.09.2014 !!)
habe ich deshalb angefragt, ob die
Werkleitung nicht eine Überdachung
des Stellplatzes veranlassen könne.
Wer das Geld hat, hat die
Macht, und wer die
Macht hat, hat das Recht!
Alle waren dafür
Der Betriebsrat hat noch in der Versammlung diese Idee unterstützt
und die anwesenden leitenden Führungskräfte aufgefordert den Vorschlag umzusetzen. Eine Woche
später kam dann auch die Zusage
meines Abteilungsleiters, dass die
Überdachung realisiert wird. Das ist
jetzt 31 Kalenderwochen her und ich
frage mich schon, warum das so
lange dauert. In ungefähr eineinhalb
Jahren wurde mit der sogenannten
‚Spangenschließung‘ eine ganze
Halle neu gebaut. Dass mein Fahrraddach so komplex wird, hätte ich
wirklich nicht gedacht.
Impressum
Herausgeber: Basis e.V., Cannstatter Str. 61/1, Esslingen
Die weiteren Folgen sind abzusehen: Gespart werden wird wie üblich
im sozialen, im kulturellen Bereich.
Schulen vergammeln, Gebühren für
Schwimmbäder, Kindergärten, Bibliotheken werden steigen. Wenn diese Einrichtungen nicht gleich ganz
geschlossen werden. Und auch das
eine oder andere städtische Krankenhaus ist von der Privatisierung
bedroht.
Menschen haften für Spekulanten
Das heißt nichts anderes, als dass
die Menschen in Sindelfingen, Esslingen, Rastatt, etc. haftbar gemacht
werden für Börsenspekulationen, die
in die Hose gegangen sind. In einer
Zeit, in der die Unternehmen und
speziell Daimler im Geld nur so
schwimmen.
Wir appellieren an Dr. Zetsche: Zügeln Sie Ihre Gier und verzichten Sie
auf die Rückzahlung der Gewerbesteuer. Im Interesse
der Menschen an Ihren
Fabrikstandorten.
V.i.S.d.P: Thomas Adler, Cannstatter Str. 61/1, Esslingen
Georg Rapp
Tel. 57483
Verantw. Redakteur: Thomas Adler
Druck: UWS, Stuttgart
Nr. 137, 30. April 2015
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Von Dr. Z. war ja nichts Anderes zu erwarten
„TTIP: Pflicht, nicht Kür“
Während in der Bevölkerung die Ängste vor dem Absinken von Sozial-, Umwelt– und Verbraucherstandards
durch das Freihandelsabkommen TTIP beständig zunehmen, bläst Dr. Z. ins andere Horn. Kein Wunder. Denn
von TTIP werden nur die Konzerne und ihre Aktionäre profitieren.
Georg Rapp
Tel. 57483
Das weiß Dr. Z. auch.
Saßen er und seine Managerfreunde aus den
anderen transnationalen
Konzernen doch schon
zu zig Beratungsgesprächen mit der
Verhandlungskommission zu TTIP
zusammen. Anders als zum Beispiel
unsere Europa-Parlamentarier, die
zwar später dem Machwerk zustimmen müssen, trotzdem das Vertragswerk nur in einem „Darkroom“
einsehen können, wo sie sich weder
Notizen noch
gar Kopien
machen dürfen! Und gegenüber der
Öffentlichkeit
Stillschweigen wahren
müssen.
Wer hat da
was vor wem
zu
verbergen?
Und Dr. Z.
weiß auch,
was er von
TTIP haben
wird:
Mehr Profit mit weniger Beschäftigten, weil gleiche Rücklichter,
gleiche Abgasnormen, gleiche Sicherheitsvorschriften genau das bedeuten.
Weniger Mitbestimmung, weil die
USA nicht im Traum daran denken,
die ILO-Kernarbeitsnormen, die freie
gewerkschaftliche Betätigung in der
Fabrik erlauben, anzuerkennen. Das
wird auch bei uns den Druck auf Einschränkung der Mitbestimmung erhöhen. Unter anderem deshalb ist
auch die IG Metall gegen TTIP.
Weniger Staat, denn TTIP beinhal-
tet eine Konsultationspflicht, nach
der bei Gesetzesvorhaben zunächst
mal die Konzerne zu fragen sind, ob
sich diese dadurch womöglich in
ihrer Profitmacherei beeinträchtigt
sehen.
Komm ich verrat die Bürger
- denkt der Staat an die Konzerne,
die hab ich ja so gerne.
Demokratie
mocht‘ ich noch nie.
Mit der kriegt man kein Geld
und Geld regiert die Welt!
TTIP CETA TISA
Die Konkurrenzfähigkeit wird durch
TTIP nicht verbessert. Weil alle anderen europäischen Konkurrenten
ja auch in den Genuss dieses Freihandelsabkommen kommen. Und
mit den asiatischen, also auch denen aus Japan und Korea, wird es,
wenn TTIP durch ist, auch bald so
ein Freihandelsabkommen geben.
Das ist so sicher wie das Amen in
der Kirche.
Mit TTIP sind der Profitmacherei so
gut wie keine Grenzen mehr gesetzt.
Auf unsere Kosten. Deshalb: TTIP
MUSS VERHINDERT WERDEN!!!
1.Mai - Tag der Arbeit - unser Tag!
Der 1. Mai wird auch als Tag der Arbeit beschrieben. Hier liegt der Ursprung in der Arbeiterbewegung, die an
diesem Tag noch heute verstärkt für ihre Rechte kämpft und demonstriert. Der 1. Mai ist weit über die Grenzen
Deutschlands hinaus ein gesetzlicher Feiertag. Er wird innerhalb und außerhalb Europas genutzt, um für bessere Arbeitsbedingungen und fairere Entlohnungen zu kämpfen.
Arbeitnehmer und Gewerkschaften
agieren dazu am Tag der Arbeit
Hand in Hand.
Jedoch, wie entstand dieser besondere Feiertag in der Arbeiterbewegung? Im Jahre 1890, am 1. Mai,
wurde zum ersten Mal an diesem
Datum in Deutschland demonstriert.
Geschaffen wurde der Maifeiertag in
Paris.
Führende Sozialisten Frankreichs
hatten zum 14. Juli 1889 in die Seine
-Metropole zu einem internationalen
Arbeiterkongress
eingeladen.
Der Geburtstag der französischen
Revolution wurde zelebriert, ein
Jahrhundert zuvor begann sie an
Nr. 137, 30. April 2015
jenem Datum mit dem Sturm auf die
Bastille, das Staatsgefängnis. Rund
390 Delegierte von Arbeiterparteien,
Gewerkschaften und anderen sozialistischen Gruppen aus fast allen
europäischen Staaten, den USA und
Argentinien gründeten die zweite
(Sozialistische) Internationale, und
auf der letzten Sitzung des Kongresses am 20. Juli riefen sie zu weltweiten Demonstrationen am 1. Mai
1890 auf. Der Termin wurde gewählt, weil der amerikanische Arbeiterbund bereits Kundgebungen an
diesem Tag beschlossen hatte.
In den USA hatte der 1. Mai als
Kampftag der Arbeiterschaft als so4
genannter „Moving Day“ schon Tradition. Am 1. Mai 1886 begannen
Arbeiter in Chicago ihren Kampf für
den 8-Stunden-Tag, der von den
Kapitalisten brutal unterdrückt wurde. Vier ihrer Anführer wurden hingerichtet. Dieses war der Anlass zu
weltweiter Solidarität unter den Arbeitern. Die Aktionen der amerikanischen Gewerkschaftsbewegung konzentrierten sich deshalb auf diesen
Tag.
Wir „alternativen“ treffen uns
um
10
Uhr
zur
1.
MaiDemonstration am Marienplatz
und um 11 Uhr zur Kundgebung
auf dem Marktplatz in Stuttgart.