alternative Für die Kolleginnen und Kollegen im Daimler-Werk Untertürkheim Nr. 137 30. April 2015 Neue Erpressung in der Gastronomie angekündigt: Vorstand droht mit Fremdvergabe bzw. Gastro - GmbH Im Zusammenhang mit dem Neubau Gebäude 128 in der Untertürkheimer Entwicklung wurde auch ein neues, zusätzliches Betriebsrestaurant geplant. Der Betriebsrat hat in den letzten Monaten mehrfach mit der Personalleitung versucht, über die Einstellung des dafür zusätzlich notwendigen Personals zu sprechen. Immer wurde das vom Unternehmen abgeblockt. Jetzt ließen sie die Katze aus dem Sack: Vorstand will neue Billiglohnerpressung. Billiglohn-DLTV uminterpretiert Als erstes packten sie eine haarsträubende Interpretation des Dienstleistungs-TV (DLTV) aus. „Der Verzicht auf Fremdvergabe gilt nur für bereits bestehende Kantinen und Verkaufsshops.“ Im DLTV heißt es wörtlich: Solange die betroffenen Bereiche unter den Tarifvertrag fallen, wird auf Ausgliederung und Fremdvergabe verzichtet. In den örtlichen Betriebsvereinbarungen zum DLTV heißt es: Der Bereich P/GS (damalige Bezeichnung für Gastronomiebereich) wird in den Geltungsbereich des DLTV einbezogen. Die- se Betriebsvereinbarung erstreckt sich über die kompletten Aufgabenbereiche aller Kostenstellen. „ Herstellen von Speisen, Ausgeben von Essen und Kassieren in den Betriebsrestaurants und Cafes in Eigenregie“ wird als Kernaufgabe explizit aufgezählt. Das ist doch wohl eindeutig und nicht unterschiedlich zu interpretieren. Wenn der Vorstand dem Betriebsrat und der Belegschaft eine neue Verzichtsstufe abgepresst haben, bezeichnen sie das Vereinbarungswerk allzu gerne als richtungsweisendes Jahrhundert-Werk. Wenn dann der Verzicht nicht mehr reicht, war alles doch etwas anders gemeint. So nicht, meine Herren! Verzicht sichert die Zukunft nicht Nicht dass jetzt der falsche Eindruck entsteht. Wir Kollegen von der alternative waren von Anfang an gegen diesen Billiglohn-DLTV. Und wir sind es heute noch. Verzicht in den Lohn- und Arbeitsbedingungen sichert unsere Zukunft nicht, sondern verschlechtert sie nur. Ein Verzicht zieht in der Regel weitere nach sich und sicher werden dabei nur die Milliarden-Rendite der Aktionäre und das Millionengehalt der Vorstände. Betriebsrat besteht auf Eigenregie Am Freitag haben wir die Werkleitung nochmals unmissverständlich aufgefordert, mit dem Betriebsrat endlich den Betrieb der neuen Kantine in Eigenregie festzuschreiben. Der Personalleiter, Herr Dr. Leitner verwies gebetsmühlenartig auf Gespräche mit dem Gesamtbetriebsrat mit der Zielsetzung, alle Gastronomiebereiche aller Werke unter einem Betreibermodell zu vereinen. Da an vielen Standorten eh schon viel mehr fremd vergeben ist, können wir Untertürkheimer bei einem solchen Vereinheitlichungsmodell ja nur verlieren. Für wie blöd halten die uns denn? Hauptsache billiger als billig Die Unternehmensleitung kann sich von einem weiter verschlechterten DLTV bis zur Komplett-Ausgründung in eine GmbH alles vorstellen. Als wir Herrn Dr. Leitner darauf hinwiesen, dass wir dem GBR überhaupt kein Mandat übertragen haben, erdreistete er sich sogar, die neue Kantine komplett in Frage zu stellen. Herr Dr. Leitner, Spielen Sie nicht mit dem Feuer. Auch wir sind gut im Zündeln. Die Daimler-Pressestelle verkündete in der öffentlichen Presse: „Grundsätzlich ist die Frage, welche Aufträge fremd vergeben werden und was selbst gemacht wird, eine ureigene unternehmerische Entscheidung.“ Wir alternative - Kollegen sagen: Wir werden unsere Kolleginnen und Kollegen der Gastronomiebereiche nicht im Stich lassen. „Grundsätzlich ist die Frage, ob die Autobauer am Wochenende oder ob sie überhaupt zur Arbeit erscheinen, eine ureigene Entscheidung der Malocher selbst.“ Michael Clauss IGM - Betriebsrat , Tel. 67977 Nr. 137, 30. April 2015 1 Rauchen außerhalb der Pause: Meister in Seitenwelle droht mit Abmahnung Seit 01. Juli 2007 gilt bei Daimler innerhalb von Gebäuden bekanntermaßen ein generelles Rauchverbot. Raucherunterstände außerhalb der Produktionshallen und der Verwaltungsgebäude wurden eingerichtet und der Tabakrauch somit nach draußen verbannt. Probleme vorprogrammiert Seither gibt es nämlich immer wieder Diskussionen um die Frage, wie oft oder wie lang ein Raucher der Befriedigung seiner Nikotinsucht nachgehen darf. Natürlich gibt es keine offiziellen zusätzlichen Raucherpausen. Aber all jenen, die als Nichtraucher über Raucher herziehen, sei gesagt: Für das Kaffeeholen, den Toilettengang, das private Gespräch am Rande, usw. stempelt auch keiner ab. Mehrheitlich vernünftig Die meisten Raucher gehen ohnehin vernünftig mit ihrer Suchtbefriedigung um und achten darauf, dass sie mit der Zigarette zwischendurch den Arbeitsprozess nicht stören. Auch die meisten Führungskräfte gehen vernünftig mit der Situation um. Toleranz solange der Arbeitsablauf nicht gestört ist und das Rauchverhalten nicht gänzlich aus dem Rahmen fällt - Einzelgespräche mit jenen, die es übertreiben oder gar ausnutzen. Überzogene Abmahnungsdrohung Der Meister in der Mettinger MFASeitenwellenmontage aber liegt mit seinem Verhalten ganz sicher voll daneben. Per email kündigte er im Zusammenhang mit dem Rauchen außerhalb von Pausen an, dass er (Zitat) „ohne Ausnahme hier zukünftig in Richtung Abmahnung handeln werde.“ Im email-Verkehr bemüht er dabei auch noch die Daimler-Arbeitsordnung. Dort heißt es aber z.B. auch: „Jede dem Betriebsfrieden abträgliche Betätigung muss innerhalb des Betriebes unterbleiben.“ Störfaktor ‚Raucher‘ oder ‚Meister‘? Vielleicht sagt jemand aus der oberen Führungshierarchie dem Meister mal, dass „Führen mit Drohungen“ im 21. Jahrhundert nicht mehr angesagt ist. Überzogenes Chefgehabe und Basta - Führungsstil haben nämlich schon lange ausgedient. In einer modernen Arbeitsorganisation wird der Meister von Unternehmensleitungen nicht mehr als Chef, sondern als „Coach“ bezeichnet. Dieser Meister aus der Seitenwelle scheint mir von Michael Clauss IGM - Betriebsrat Tel. 67977 diesem neuen Führungsbild aber noch ziemlich weit weg zu sein. Rauchverbot in Fabrik fragwürdig Wie viele andere habe auch ich mich als Jugendlicher auf die Nikotinsucht eingelassen. Vor über 20 Jahren habe ich es dann doch geschafft, davon wieder wegzukommen. Man sagt ja, die ehemaligen Raucher seien die militantesten Nichtraucher. Und vielleicht trifft das auch etwas auf mich zu. Trotzdem habe ich mich immer gegen dieses unsinnige Rauchverbot in Fabrikhallen ausgesprochen. In Hallen, in denen vor lauter Guss– oder Schweißrauch, Gasen, Staubwolken oder Ölschwaden die Atemluft eh gesundheitsschädigend belastet ist, erscheint mir der von Daimler hochgehaltene Nichtraucherschutz mehr als unehrlich. Statt einer unnötigen Disziplinierung und Ächtung von Rauchern sollten die Führungskräfte doch lieber mehr tun, um die anderen gesundheitsschädlichen Stoffe aus der Fabrik zu verbannen. Da gibt es nämlich noch verdammt viel zu tun. Gewerkschaftsmitglieder dürfen mehr bekommen Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass an die Mitgliedschaft der Gewerkschaft gekoppelte Sonderzahlungen zulässig sind. Es sei das Recht der Gewerkschaften, Regelungen für ihre Mitglieder zu treffen - und nur für sie. Eine frühere Angestellte der deutschen Servicegesellschaft von Nokia Siemens Networks in München unterlag im Rechtsstreit vor dem Bundesarbeitsgericht um tariflich geregelte Sonderzahlungen, die ausschließlich an Gewerkschaftsmitglieder gezahlt wurden. Im Zuge von massivem Stellenabbau bei Nokia Siemens Networks in München und der Gründung einer Auffanggesellschaft handelte die IG Metall einen Ergänzungstarifvertrag aus. Er gilt nur für die Arbeitnehmer, die bis 23. März 2012, 12.00 Uhr, Gewerkschaftsmitglieder waren und regelte die Zahlung einer zusätzlichen Abfindung von 10.000 Euro und ein höheres Monatsgehalt. Die Klägerin erkannte hierin eine ungerechtfertigte Bevorzugung der Gewerkschaftsmitglieder und verlangte Gleichbehandlung. Das Bundesarbeitsgericht sah dies anders. Sonderleistungen für Gewerkschaftsmitglieder sind zulässig Die höchsten deutschen Arbeitsrichter stärkten den Gewerkschaften den RüNr. 137, 30. April 2015 cken und erklärten Sonderleistungen für ihre Mitglieder für zulässig. Die Klägerin könne nicht einfach die deutlich besseren Sonderregelungen der IG-MetallMitglieder für sich reklamieren - dafür gebe es "keine Anspruchsgrundlage", sagte der Vorsitzende Richter Mario Eylert. Per Verfassung und Gesetzen sei es das Recht der Gewerkschaften, Regelungen für ihre Mitglieder zu treffen und nur für sie. Es sei den Arbeitgebern ja unbenommen, die Regelungen für alle Arbeitnehmer anzuwenden. Sonderregelungen für Mitglieder nehmen zu. Es liege in der Natur der Sache, dass Gewerkschaften versuchten, 2 für ihre Mitglieder Vorteile zu erkämpfen, sagt der Göttinger Arbeitsrechtler Olaf Deinert. "Das machen andere Organisationen oder Vereine wie der ADAC ja auch." Es sei ein probates Mittel, um die eigene Attraktivität zu steigern. Sonderregelungen seien immer wieder ein Thema, das kontrovers diskutiert werde, hieß es bei der IG Metall in München. "Aber es sind eher Einzelfälle." Arbeitsrechtler sehen eher eine steigende Zahl an Sonderregelungen für Gewerkschafter - und wachsenden Streit darum. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts sagte, "es gibt in letzter Zeit immer mehr Fälle." Für wen hat das Urteil eine Bedeutung? Das Urteil ist theoretisch für Hunderttausende Arbeitnehmer und die Gewerkschaften in Deutschland wichtig. Allein die DGB-Gewerkschaften haben nach eigenen Angaben etwa 6,1 Millionen Mitglieder, darunter 2,3 Millionen in der IG Metall. Wir alternative-Kollegen meinen: Es lohnt sich in der IGM zu sein - zukünftig eben noch etwas mehr. Messtechnikgruppe in PT/TIA in Auflösung: Kompetenzverlust statt weiterer Aufbau Über 15 Jahre lang wurde die Messtechnikgruppe der Instandhaltung im Werkteil Mettingen erfolgreich auf- und ausgebaut, jetzt soll sie in zwei Gruppen aufgeteilt und den Außenwerkstätten zugeordnet werden. Bemängelt wird, daß die geforderten Kompetenzen und Qualifikationen nicht immer im erforderlichem Umfang in allen Schichten abbildbar wären. Eine Rolle spielt dabei der überdurchschnittlich hohe Altersdurchschnitt bei den Elektrikern, von denen nicht mehr alle im bisherigen Umfang Schichtarbeit leisten können. Doch statt die Gruppe weiter auszubauen und junge Kollegen entsprechend zu qualifizieren, entscheidet man über die Köpfe der Betroffenen hinweg in die entgegengesetzte Richtung – Generationenmanagement sieht anders aus! Diese Vorgehensweise ist alles andere, nur nicht motivierend. Die Mannschaft ist zur Erarbeitung konstruktiver Lösungen bereit, doch dazu muß auch die Firma Willens sein und ihren Beitrag leisten. Oder haben kurzsichtige KVP- und Personalabbaudiktate mehr Gewicht als weitsichtige Entscheidungen? Ein „willkommener Nebeneffekt“ wird sein, dass mit dieser Umstrukturierung auch gleich eine E5-Stelle hops geht, will man doch auch im MVBereich den Rotstift kräftig ansetzen. Fest steht, dass die hart erarbeiteten Qualifikationen und Kompetenzen mit der Zeit wieder verloren gehen, am Ende wird man wieder teures Geld für den Einkauf von Fremdleistungen ausgeben müssen. Vollends schräg wird die Sache, wenn entgegen der Vereinbarungslage Messtechnikumfänge im Werkteil Hedelfingen heute schon fremdvergeben werden, die von der Mettinger Messtechnikgruppe abgedeckt werden könnten. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Mannschaft und Betriebsrat fordern den weiteren Aus- und Aufbau der Messtechnik und die Einhaltung der Kachel -BV! Zusage der Unternehmensleitung nicht umgesetzt Roland Heide IGM - Vertrauensmann, PT/APS Ein skandalöses Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erschüttert die Daimlerstandorte. Nicht die Fabriken, sondern die Städte. Denn das BVerfG hat entschieden: Wenn sich ein Unternehmen an der Börse verzockt hat, kann es Gewerbesteuer einschließlich Zinsen von den Kommunen zurückfordern! Und Daimler hat sich kräftig verzockt, damals, 2002, 2003, als die Blase am „Neuen Markt“ platzte. 62 Millionen - woher nehmen und nicht stehlen? Am härtesten trifft es Sindelfingen, das 62 Millionen zurückzahlen soll. Aber auch Esslingen ist angeblich mit rund 18 Millionen dabei. Und Rastatt. Wo Daimler halt so seine Fabriken hat. Und das in einer Zeit, in der den Kommunen ohnehin das Wasser bis zum Hals steht. Als Folge hat Sindelfingen schon mal eine Haushaltssperre verhängt. Die sozialen Folgen Martin Bott Betriebsrat Tel. 67965 Mettingen Gebäude Riehle Fahrradabstellplatz: In Mettingen am Gebäude Riehle gibt es wie an vielen Drehtoren einen Fahrradabstellplatz. Einziges Problem: er ist nicht überdacht und darum sind die teilweise sehr hochwertigen Zweiräder bei entsprechender Wetterlage den Naturgewalten schutzlos ausgeliefert. In der letzten Centerversammlung (24.09.2014 !!) habe ich deshalb angefragt, ob die Werkleitung nicht eine Überdachung des Stellplatzes veranlassen könne. Wer das Geld hat, hat die Macht, und wer die Macht hat, hat das Recht! Alle waren dafür Der Betriebsrat hat noch in der Versammlung diese Idee unterstützt und die anwesenden leitenden Führungskräfte aufgefordert den Vorschlag umzusetzen. Eine Woche später kam dann auch die Zusage meines Abteilungsleiters, dass die Überdachung realisiert wird. Das ist jetzt 31 Kalenderwochen her und ich frage mich schon, warum das so lange dauert. In ungefähr eineinhalb Jahren wurde mit der sogenannten ‚Spangenschließung‘ eine ganze Halle neu gebaut. Dass mein Fahrraddach so komplex wird, hätte ich wirklich nicht gedacht. Impressum Herausgeber: Basis e.V., Cannstatter Str. 61/1, Esslingen Die weiteren Folgen sind abzusehen: Gespart werden wird wie üblich im sozialen, im kulturellen Bereich. Schulen vergammeln, Gebühren für Schwimmbäder, Kindergärten, Bibliotheken werden steigen. Wenn diese Einrichtungen nicht gleich ganz geschlossen werden. Und auch das eine oder andere städtische Krankenhaus ist von der Privatisierung bedroht. Menschen haften für Spekulanten Das heißt nichts anderes, als dass die Menschen in Sindelfingen, Esslingen, Rastatt, etc. haftbar gemacht werden für Börsenspekulationen, die in die Hose gegangen sind. In einer Zeit, in der die Unternehmen und speziell Daimler im Geld nur so schwimmen. Wir appellieren an Dr. Zetsche: Zügeln Sie Ihre Gier und verzichten Sie auf die Rückzahlung der Gewerbesteuer. Im Interesse der Menschen an Ihren Fabrikstandorten. V.i.S.d.P: Thomas Adler, Cannstatter Str. 61/1, Esslingen Georg Rapp Tel. 57483 Verantw. Redakteur: Thomas Adler Druck: UWS, Stuttgart Nr. 137, 30. April 2015 3 Von Dr. Z. war ja nichts Anderes zu erwarten „TTIP: Pflicht, nicht Kür“ Während in der Bevölkerung die Ängste vor dem Absinken von Sozial-, Umwelt– und Verbraucherstandards durch das Freihandelsabkommen TTIP beständig zunehmen, bläst Dr. Z. ins andere Horn. Kein Wunder. Denn von TTIP werden nur die Konzerne und ihre Aktionäre profitieren. Georg Rapp Tel. 57483 Das weiß Dr. Z. auch. Saßen er und seine Managerfreunde aus den anderen transnationalen Konzernen doch schon zu zig Beratungsgesprächen mit der Verhandlungskommission zu TTIP zusammen. Anders als zum Beispiel unsere Europa-Parlamentarier, die zwar später dem Machwerk zustimmen müssen, trotzdem das Vertragswerk nur in einem „Darkroom“ einsehen können, wo sie sich weder Notizen noch gar Kopien machen dürfen! Und gegenüber der Öffentlichkeit Stillschweigen wahren müssen. Wer hat da was vor wem zu verbergen? Und Dr. Z. weiß auch, was er von TTIP haben wird: Mehr Profit mit weniger Beschäftigten, weil gleiche Rücklichter, gleiche Abgasnormen, gleiche Sicherheitsvorschriften genau das bedeuten. Weniger Mitbestimmung, weil die USA nicht im Traum daran denken, die ILO-Kernarbeitsnormen, die freie gewerkschaftliche Betätigung in der Fabrik erlauben, anzuerkennen. Das wird auch bei uns den Druck auf Einschränkung der Mitbestimmung erhöhen. Unter anderem deshalb ist auch die IG Metall gegen TTIP. Weniger Staat, denn TTIP beinhal- tet eine Konsultationspflicht, nach der bei Gesetzesvorhaben zunächst mal die Konzerne zu fragen sind, ob sich diese dadurch womöglich in ihrer Profitmacherei beeinträchtigt sehen. Komm ich verrat die Bürger - denkt der Staat an die Konzerne, die hab ich ja so gerne. Demokratie mocht‘ ich noch nie. Mit der kriegt man kein Geld und Geld regiert die Welt! TTIP CETA TISA Die Konkurrenzfähigkeit wird durch TTIP nicht verbessert. Weil alle anderen europäischen Konkurrenten ja auch in den Genuss dieses Freihandelsabkommen kommen. Und mit den asiatischen, also auch denen aus Japan und Korea, wird es, wenn TTIP durch ist, auch bald so ein Freihandelsabkommen geben. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Mit TTIP sind der Profitmacherei so gut wie keine Grenzen mehr gesetzt. Auf unsere Kosten. Deshalb: TTIP MUSS VERHINDERT WERDEN!!! 1.Mai - Tag der Arbeit - unser Tag! Der 1. Mai wird auch als Tag der Arbeit beschrieben. Hier liegt der Ursprung in der Arbeiterbewegung, die an diesem Tag noch heute verstärkt für ihre Rechte kämpft und demonstriert. Der 1. Mai ist weit über die Grenzen Deutschlands hinaus ein gesetzlicher Feiertag. Er wird innerhalb und außerhalb Europas genutzt, um für bessere Arbeitsbedingungen und fairere Entlohnungen zu kämpfen. Arbeitnehmer und Gewerkschaften agieren dazu am Tag der Arbeit Hand in Hand. Jedoch, wie entstand dieser besondere Feiertag in der Arbeiterbewegung? Im Jahre 1890, am 1. Mai, wurde zum ersten Mal an diesem Datum in Deutschland demonstriert. Geschaffen wurde der Maifeiertag in Paris. Führende Sozialisten Frankreichs hatten zum 14. Juli 1889 in die Seine -Metropole zu einem internationalen Arbeiterkongress eingeladen. Der Geburtstag der französischen Revolution wurde zelebriert, ein Jahrhundert zuvor begann sie an Nr. 137, 30. April 2015 jenem Datum mit dem Sturm auf die Bastille, das Staatsgefängnis. Rund 390 Delegierte von Arbeiterparteien, Gewerkschaften und anderen sozialistischen Gruppen aus fast allen europäischen Staaten, den USA und Argentinien gründeten die zweite (Sozialistische) Internationale, und auf der letzten Sitzung des Kongresses am 20. Juli riefen sie zu weltweiten Demonstrationen am 1. Mai 1890 auf. Der Termin wurde gewählt, weil der amerikanische Arbeiterbund bereits Kundgebungen an diesem Tag beschlossen hatte. In den USA hatte der 1. Mai als Kampftag der Arbeiterschaft als so4 genannter „Moving Day“ schon Tradition. Am 1. Mai 1886 begannen Arbeiter in Chicago ihren Kampf für den 8-Stunden-Tag, der von den Kapitalisten brutal unterdrückt wurde. Vier ihrer Anführer wurden hingerichtet. Dieses war der Anlass zu weltweiter Solidarität unter den Arbeitern. Die Aktionen der amerikanischen Gewerkschaftsbewegung konzentrierten sich deshalb auf diesen Tag. Wir „alternativen“ treffen uns um 10 Uhr zur 1. MaiDemonstration am Marienplatz und um 11 Uhr zur Kundgebung auf dem Marktplatz in Stuttgart.
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