Pressemitteilung zur Tarifflucht der Barre Brauerei in Lübbecke

Mediendienst
Barre flieht vor Tarifverträgen.
Sollen Mitarbeiter zukünftig weniger
verdienen?
Im November 2014 hatte die Privatbrauerei Barre ihren Mitarbeitern erklärt, dass das Unternehmen aus der Tarifbindung aussteigen werde.
Zum Hintergrund: Die Privatbrauerei Ernst Barre GmbH ist Mitglied im Arbeitgeberverband der rheinisch-westfälischen Brauereien in NRW. Die Brauerei hat sich im November 2014 für eine OTMitgliedschaft in diesem Verband entschieden. Dies bedeutet, dass die Privatbrauerei Barre weiterhin
Mitglied im Verband bleibt, aber die neu abgeschlossenen Tarifverträge nicht mehr einhalten muss.
Mit diesem Schritt ist eine Absenkung des Lohnniveaus insgesamt zu erwarten.
Die NGG hat die Brauerei jetzt zu Tarifverhandlungen für einen Anerkennungstarifvertrag aufgefordert. Damit will NGG sicherstellen, dass die in der Fläche abgeschlossenen Entgelttarifverträge weiterhin auch für Barre gelten.
Die zuletzt verhandelten Tariferhöhungen in NRW betragen 2,5 % ab dem 01.02.2015 und 2,4 % ab
01.01.2016. Dies bedeutete in den gängigsten Entgeltgruppen (= TG IV und V) bei Barre ein Bruttoverlust von über 1.800 EUR pro Mitarbeiter in den zwei Jahren. Dies wirkt sich ebenso negativ auf
mögliche Leistungen der Sozialversicherung aus.
Die Privatbrauerei Barre bietet neuen Beschäftigten Arbeitsverträge an, in denen vom aktuell gültigen
Manteltarifvertrag abgewichen wird. Dieser Manteltarifvertrag jedoch hat für die Privatbrauerei Barre
weiterhin volle Gültigkeit, da das Ende der Tarifbindung für OT-Arbeitgeber erst mit dem Ende des
Tarifvertrages wirksam wird. Der Manteltarifvertrag ist nicht gekündigt und gilt daher voll weiter.
In der Vergangenheit wollte die Brauerei bereits Personalkosten sparen. Die Beschäftigten haben
bereits 7 Jahre auf Teile des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes verzichtet. Noch vor zwei Jahren strebte der Arbeitgeber an, einst zugesicherte betriebliche Renten aus dem eigenen Versorgungswerk kürzen zu wollen. Damit scheiterte Barre jedoch letztlich vor dem Arbeitsgericht.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Gewerkschaftssekretär Thorsten Kleile unter 0521 98
62 9 - 0 oder mobil unter 0151 122 94 251.
Herausgeber:
Gewerkschaft NahrungGenuss-Gaststätten
Verantwortlich:
Thorsten Kleile
Marktstr. 8
33602 Bielefeld
Telefon (0521) 98 62 90
Telefax (0521) 98 62 929
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ngg.net