Ausschreibung LK-Tagesturnier / 23. Mai / Überlingen Veranstalter: TC 1902 Überlingen e.V. – Strandweg 18 – 88662 Überlingen Ausrichter: MCD Sportmarketing GmbH - Christophstraße 21 - 88662 Überlingen [email protected] - www.mcd-sportmarketing.de Ansprechpartner: Lukas Del Giudice – Mobil 0 162 / 238 540 9 Ort: TC 1902 Überlingen – Strandweg 18, 88662 Überlingen – 5 Plätze, Sandplatz TC Altbirnau – Rengoldshauser Str. 39, 88662 Überlingen – 4 Plätze, Sandplatz Konkurrenzen: Herren, Damen, Herren 40, Damen 40, Herren 50, Damen 50, Herren 60, Damen 60, Junioren U12, Juniorinnen U12, Junioren U14, Juniorinnen U14, Junioren U16, Juniorinnen U16, Junioren U18, Juniorinnen U18 Turnierleitung: Markus Dufner, N.N., Lukas Del Giudice – Mobil 0 162 / 238 540 9 Turniertelefon während Turnier: wird im Turnierportal bekannt gegeben Turnierausschuss: Sebastian Weber, Markus Dufner, Lukas Del Giudice, Jürgen Müller Oberschiedsrichter: Lukas Del Giudice Genehmigung: Das Turnier wurde vom Badischen Tennisverband genehmigt und wird für die Leistungsklassen gewertet! Zählweise: Bei allen Matches gilt: 2 Gewinnsätze, bei 6:6 Tiebreak, bei 1:1 Sätzen wird der 3. Satz als Match-Tiebreak bis 10 Punkte gespielt. Spielzeiten: Samstag, 23.5.2015 ab 9 Uhr Turnierordnung: Gespielt wird nach den Regeln der ITF. Es gelten die Bestimmungen der Turnier-, Jugend- und Leistungsklassenordnung des DTB sowie die anhängenden Durchführungsbestimmungen des DTB und BTV. Außerdem werden die Durchführungsbestimmungen des KOINET Cup angewandt. Jugendliche, die an BTV-Veranstaltungen teilnehmen, müssen jährlich sportärztlich untersucht sein. Die Verantwortung für diese Untersuchungen sowie für die Teilnahme an den jeweiligen BTV-Veranstaltungen liegt letztlich bei den Sorgeberechtigten. Für Turniere außerhalb des Badischen Tennisverbandes gilt ergänzend §§ 20, 19 DTBJugendordnung. Der Verhaltenskodex wird angewandt. Der Oberschiedsrichter kann entscheiden, das Turnier bei Unbespielbarkeit der Plätze ganz oder teilweise in die Halle zu verlegen (Teppich). Turnierball: Tretorn Rothenbaum Teilnahme: Teilnahmeberechtigt sind alle Spieler/innen, die eine ID-Nummer beim DTB besitzen. Mit seiner Meldung unterwirft sich der/die Spieler/in der Satzung und den Ordnungen des DTB. Nenngeld: € 26,- (Erwachsene), € 23,- (Jugend) je zzgl. € 2,- Verbandsabgabe bar vor Ort (Ab Zeitpunkt der Auslosung ist die Zahlung des Nenngelds verpflichtend!) Nennungen: Online-Spielermeldung -> www.badischertennisverband.de -> Turnierportal oder unter www.mcd-sportmarketing.de (Der Veranstalter behält sich vor, Meldungen ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen) Meldeschluss: Dienstag, 19.05.2015 / 23:59 Uhr Teilnehmer max.: 63 Teilnehmer Zulassung: Die Annahme der Meldungen erfolgt nach Eingang. Auslosung: 20.05.2015 um 15:00 Uhr am Sitz des Ausrichters Spielansetzung: Im Turnierportal des Badischen Tennisverbandes. Jede/r Spieler/in ist verpflichtet, sich ab Donnerstag 21.05.2015, 20 Uhr im Internet über seinen ersten Spieltermin zu informieren. Auch Spieler die zunächst als Nachrücker geführt werden, müssen sich dort über einen evtl. Einsatz informieren. Achtung: Letzte Aktualisierung Freitag, 20 Uhr. Preise: Jeder Teilnehmer der seine beiden Spiele gewinnt erhält einen Preis. Turnierarzt: Diensthabender Arzt oder ärztl. Notfalldienst Gastronomie: Gastronomie auf der Hauptanlage (TC 1902 Überlingen) vorhanden Sonstiges: Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Körper- oder Sachschäden, sowie für liegengebliebene oder abhandengekommene Gegenstände. Der Turnierausschuss behält sich vor, die vorstehenden Bestimmungen zu ergänzen. Wir bestätigen, dass die von uns in der Ausschreibung veröffentlichten Bilder, Logos und Texte frei von Rechten Dritter sind. ACHTUNG: > Jeder Spieler hat garantiert 2 Matches! > Keine Garantie auf Gegner mit „Wunsch-LK“ oder homogene Gruppen! > Spieler können auch in höherer (Jugend) oder niedriger (Erwachsene) Altersklasse melden, z.B. U14 bei U16 oder Herren 40 bei Herren > Das Nenngeld muss ab dem Zeitpunkt der Auslosung bezahlt werden. > Bei gleicher LK entscheidet die frühere Meldung über die Gruppeneinteilung! Mit Anmeldung gelten die „Durchführungsbestimmungen“ anbei als gelesen und akzeptiert! Durchführungsbestimmungen KOINET Cup Gültig für Turniere ab: 23.05.2015 Änderungen hervorgehoben! § 1 Allgemeines (1) Diese Durchführungsbestimmungen dienen der Regelung unklarer Situationen, der Vorbeugung von Missverständnissen und der Information von Teilnehmenden. Sie kommen in ihrer jeweils gültigen Fassung (s. Absatz 4) bei allen LK-Tagesturnieren im Jahr 2015 zur Anwendung, die Teil des KOINET Cup sind. (2) Diese Durchführungsbestimmungen gelten ergänzend zur Turnierordnung des DTB, der Leistungsklassenordnungen des DTB und allen anhängigen Bestimmungen. (3) Im Falle eines Widerspruchs einzelner Regelungen dieser Durchführungsbestimmungen mit den Bestimmungen der Tennisverbände, gelten die Bestimmungen der Tennisverbände vorrangig. (4) Änderungen dieser Durchführungsbestimmungen werden mit der Ausschreibung des Turniers, für das die Änderung Gültigkeit hat, bekannt gegeben. (5) Der im Folgenden verwendete Begriff „Spieler“ gilt für alle Altersklassen und ist dem Begriff „Spielerin“ gleichzusetzen. § 2 Wertung für das LK-System (1) Alle bei den Turnieren erzielten Ergebnisse werden vom genehmigenden Landesverband für das LK-System gewertet. (2) Es liegt in der Verantwortung des Spielers seine bei der Anmeldung angegebenen Daten auf Richtigkeit zu überprüfen. Andernfalls kann eine fehlerhafte Berechnung der LK nicht ausgeschlossen werden. § 3 Wertung für die Turnierserie „KOINET Cup 2015“ Der Ausrichter kann entscheiden, im Rahmen der Turnierserie Preise auszuschreiben. § 4 Meldungen (1) Meldungen sind nur dann gültig, wenn sie 1. vor dem Zeitpunkt des in der Ausschreibung genannten Meldeschlusses beim Turnierausrichter eingehen, 2. über das Formular der „Online-Meldung“ über die Turnierplattform des Landesverbandes erfolgen, 3. alle geforderten Angaben enthalten. (2) In Ausnahmefällen kann der Turnierausschuss über eine Abweichung von den in Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 1 Nr. 3 genannten Erfordernissen entscheiden. (3) In der Regel wird vom Turnierprogramm eine automatische Anmeldebestätigung per E-Mail versandt. Falls ein Spieler keine Anmeldebestätigung erhält, so beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit seiner Meldung. (4) Der Turnierausschuss kann Meldungen ohne Nennung von Gründen zurückweisen. § 5 Feldgröße, Annahme der Meldungen (1) Die maximale Teilnehmerzahl für ein Turnier ist begrenzt und wird in der jeweiligen Ausschreibung festgelegt. (2) Eine Konkurrenz kann nur durchgeführt werden, wenn mindestens drei Meldungen eingegangen sind. (3) In begründeten Ausnahmefällen kann der Turnierausschuss mit Zustimmung der genehmigenden Stelle entscheiden, dass von der in der Ausschreibung genannten Teilnehmerzahl abgewichen wird. (4) Gehen mehr Anmeldungen ein als Teilnehmerplätze bei dem Turnier verfügbar sind, werden die Plätze in der Reihenfolge des Eingangs vergeben. (5) Spieler, die nach Abs. 4 keine Aufnahme in das Hauptfeld finden können, werden als „Nachrücker“ geführt und bei Absagen von Spielern aus dem Hauptfeld automatisch in das Hauptfeld übernommen. Die Reihenfolge regelt § 8 Abs. 3. (6) Ein Spieler bleibt solange als Nachrücker verfügbar, wie er nicht seine Abmeldung nach § 11 Abs. 1 per E-Mail dem Turnierausrichter mitteilt. Bei einer Abmeldung muss er jedoch auch nach Zeitpunkt der Auslosung keine Begründung angeben oder ein ärztliches Attest einreichen, solange er noch nicht ausgelost wurde. (7) Ein Spieler, der Aufnahme in das Hauptfeld einer Konkurrenz gefunden hat, kann seine Spielberechtigung auch in einer anderen Konkurrenz wahrnehmen, wenn er für diese die Teilnahmekriterien erfüllt und die Turnierleitung bis zum Zeitpunkt der Auslosung über seinen Wunsch informiert. (8) Der Veranstalter kann bei bis zu einschließlich 15 Anmeldungen eine Wildcard vergeben, bei mehr als 15 Anmeldungen vier Wildcards vergeben, die erst nach Meldeschluss, jedoch vor Auslosung nominiert sein müssen. (9) Der Veranstalter kann bei geringer Teilnehmerzahl einzelne Konkurrenzen oder das gesamte Turnier streichen. § 6 Öffentliche Teilnehmerlisten (1) Auf der Turnierplattform des BTV werden Teilnehmerlisten aller bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Meldungen, nach Konkurrenzen sortiert, veröffentlicht. (2) Es wird keine Garantie für die Aktualität der Listen übernommen. Anmerkung: Wir bemühen uns, die Listen so oft wie möglich, in der Woche vor Meldeschluss täglich, zu aktualisieren. Trotz aller Bemühungen ist eine Aktualisierung in stündlichen oder noch kürzeren Zeitabständen nicht möglich. Aus den Listen wird ersichtlich, welche Spieler schon sicher Aufnahme im Hauptfeld gefunden haben und welche zu diesem Zeitpunkt als Nachrücker auf der Warteliste geführt werden. § 7 Modus (1) Es wird in Gruppen mit vier oder drei Spielern gespielt. (2) In Gruppen mit vier Spielern spielen 1. zunächst die beiden Spieler mit der höchsten LK gegeneinander und die beiden Spieler mit der niedrigsten LK gegeneinander, 2. anschließend die Sieger der beiden Matches aus Absatz 2 Nr. 1 und die Verlierer der beiden Matches aus Absatz 2 Nr. 1 gegeneinander. (3) Gruppen mit drei Spielern spielen im Format „Jeder gegen Jeden“. § 8 Gruppeneinteilung (1) Zum Zeitpunkt der Auslosung werden die Gruppen mit Hilfe folgender Richtlinien eingeteilt: 1. Alle Anmeldungen werden nach LK aufsteigend sortiert. Bei gleicher LK entscheidet der Zeitpunkt der Meldung. Frühere Meldungen werden zuerst gelistet. 2. Es werden immer Gruppen von vier Spielern gebildet, beginnend von oben. 3. Ist die Teilnehmerzahl kein Vielfaches von vier so werden am Ende zwischen einer und drei Gruppen mit drei Spielern gebildet. (2) Sagt ein Spieler nach dem Zeitpunkt der Auslosung ab, so entscheidet der Oberschiedsrichter, ob der Spieler ersatzlos gestrichen oder die Gruppenzusammensetzung nach den Richtlinien von Abs. 1 angepasst wird. Dabei ist zwischen einer möglichst geringen Veränderung der ursprünglichen Gruppenzusammensetzung und dem Anspruch möglichst vielen Spielern zwei Matches zu ermöglichen abzuwägen. (3) Nach der Absage eines ausgelosten Spielers können eventuelle Nachrücker in das Hauptfeld aufgenommen werden. Stehen mehrere Nachrücker zur Verfügung, so soll nach folgenden Maßgaben ausgewählt werden: 1. Der Spieler, bei dem die Gruppenzusammensetzung des Feldes durch sein Nachrücken am geringsten verändert wird. Trifft dies auf mehrere Nachrücker in gleichem Maße zu, 2. der Spieler, dessen Meldung früher eingegangen ist. (4) Stehen in der Altersklasse in der sich eine Absage ereignet hat keine Nachrücker zur Verfügung, so können Spieler aus anderen Altersklassen in ihre jeweiligen Hauptfelder nachrücken. Stehen in mehreren Altersklassen Nachrücker zur Verfügung, wird nach den in Abs. 3 genannten Maßgaben entschieden. § 9 Nenngeld (1) Die Höhe des Nenngelds und der zu entrichtenden Verbandsabgabe wird in der jeweiligen Ausschreibung angegeben. (2) Das Nenngeld ist sind nach Auslosung grundsätzlich zu bezahlen, unabhängig davon ob der Spieler antreten kann oder nicht (z.B. Krankheit, Verletzung,...). (3) Das Nenngeld ist vor dem ersten Match bar zu bezahlen. (4) Sollte ein Spieler seiner Verpflichtung das Nenngeld bar zu bezahlen nicht nachkommen, z.B. weil er nach erfolgter Auslosung absagt, so ist dieses von ihm innerhalb von 14 Tagen nach Turnierende auf ein vom Veranstalter genanntes Konto zu überweisen. (5) Hat ein Spieler auf Grund von Witterung, Absage seines Gegners oder Ähnlichem nur ein bzw. gar kein Match, so wird ihm die Hälfte bzw. das komplette Nenngeld zurückerstattet. § 10 Spieltermine (1) Es liegt in der Verantwortung des Spielers, sich über seine Spieltermine zu informieren. (2) Die Spieltermine werden am Tag nach Auslosung ab 20 Uhr auf der Turnierplattform veröffentlicht. (3) Änderungen des Zeitplans werden, 1. wenn sie bis 20 Uhr am Vortag des Turnierbeginns erfolgen, auf der Turnierplattform veröffentlicht, 2. wenn sie nach 20 Uhr des Vortags des Turnierbeginns erfolgen, den betroffenen Spielern telefonisch, per E-Mail oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt. (4) Spieler, die als Nachrücker geführt werden, müssen bis am Vorabend des Turniers 20 Uhr selbständig überprüfen, ob sie nach § 8 Abs. 3 noch Aufnahme in das Turnier gefunden haben. § 11 Zeitliche Verfügbarkeit Jeder Spieler muss grundsätzlich während des ganzen Turniertages, für den er sich angemeldet hat, zeitlich verfügbar sein. Ausnahmen müssen rechtzeitig mit der Turnierleitung abgesprochen und vom Oberschiedsrichter genehmigt werden. § 12 Absagen von Spielern (1) Jede Absage eines für das Turnier gemeldeten Spielers hat schriftlich an den Turnierleiter oder eine ähnlich geeignete Person zu erfolgen und muss von dieser bestätigt werden. (2) Sagt ein ausgeloster Spieler ab, 1. muss die Absage unverzüglich nach Auftreten des Grundes dem Oberschiedsrichter bekannt gegeben werden, 2. muss diese Absage vom Turnierveranstalter dem Verband gemeldet werden, wenn der Spieler nicht innerhalb von drei Tagen mit ärztlichem Attest nachweisen kann, dass die Absage durch Krankheit, Verletzung oder dergleichen begründet war, 3. gilt § 9 Abs. 2. § 13 Spiel ohne Schiedsrichter, Oberschiedsrichter (1) In der Regel werden sämtliche Matches ohne Stuhlschiedsrichter ausgetragen. Es gelten die „Empfehlungen für das Spiel ohne Schiedsrichter“, die von den Spielern befolgt werden müssen. (2) Zu jeder Zeit ist der Oberschiedsrichter oder eine als Vertreter benannte Person auf der Turnieranlage anwesend, die zur Schlichtung und Entscheidung von Streitfragen herangezogen werden kann. § 14 Gesundheitszustand des Spielers (1) Jeder volljährige Spieler ist für seinen Gesundheitszustand selbst verantwortlich. (2) Bei Kindern ist der jeweilige Erziehungsberechtigte für den Gesundheitszustand seines Kindes verantwortlich. § 15 Datenschutz, Verwendung von Ergebnissen, Fotos, E-Mail-Adressen (1) Der Spieler stimmt zu, dass die bei dem Turnier 1. erzielten Ergebnisse, 2. im Rahmen seiner Eigenschaft als Spieler des Turniers gemachten Fotos, veröffentlicht werden dürfen. (2) Jeder Spieler hat das Recht, einer Veröffentlichung der von ihm gemachten Fotos nach Absatz 1 Nr. 2 zu widersprechen. (3) Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Turnierserie für die Organisation und Abwicklung gespeichert und an Dritte (z.B. Verband) nur im Rahmen der Turnierserie für die Organisation und Abwicklung übermittelt. MCD ist berechtigt, die übermittelten Benutzerdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Bewerbung, Organisation und Abwicklung der Turnierserie und deren Partner erforderlich ist.
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