Ausschreibung - TC 1902 Überlingen

Ausschreibung
LK-Tagesturnier / 23. Mai / Überlingen
Veranstalter:
TC 1902 Überlingen e.V. – Strandweg 18 – 88662 Überlingen
Ausrichter:
MCD Sportmarketing GmbH - Christophstraße 21 - 88662 Überlingen
[email protected] - www.mcd-sportmarketing.de
Ansprechpartner: Lukas Del Giudice – Mobil 0 162 / 238 540 9
Ort:
TC 1902 Überlingen – Strandweg 18, 88662 Überlingen – 5 Plätze, Sandplatz
TC Altbirnau – Rengoldshauser Str. 39, 88662 Überlingen – 4 Plätze, Sandplatz
Konkurrenzen:
Herren, Damen, Herren 40, Damen 40, Herren 50, Damen 50, Herren 60,
Damen 60, Junioren U12, Juniorinnen U12, Junioren U14, Juniorinnen U14,
Junioren U16, Juniorinnen U16, Junioren U18, Juniorinnen U18
Turnierleitung:
Markus Dufner, N.N., Lukas Del Giudice – Mobil 0 162 / 238 540 9
Turniertelefon während Turnier: wird im Turnierportal bekannt gegeben
Turnierausschuss: Sebastian Weber, Markus Dufner, Lukas Del Giudice, Jürgen Müller
Oberschiedsrichter: Lukas Del Giudice
Genehmigung:
Das Turnier wurde vom Badischen Tennisverband genehmigt und wird für die
Leistungsklassen gewertet!
Zählweise:
Bei allen Matches gilt: 2 Gewinnsätze, bei 6:6 Tiebreak, bei 1:1 Sätzen wird der
3. Satz als Match-Tiebreak bis 10 Punkte gespielt.
Spielzeiten:
Samstag, 23.5.2015 ab 9 Uhr
Turnierordnung:
Gespielt wird nach den Regeln der ITF. Es gelten die Bestimmungen der Turnier-,
Jugend- und Leistungsklassenordnung des DTB sowie die anhängenden
Durchführungsbestimmungen des DTB und BTV. Außerdem werden die
Durchführungsbestimmungen des KOINET Cup angewandt. Jugendliche, die an
BTV-Veranstaltungen teilnehmen, müssen jährlich sportärztlich untersucht sein.
Die Verantwortung für diese Untersuchungen sowie für die Teilnahme an den
jeweiligen BTV-Veranstaltungen liegt letztlich bei den Sorgeberechtigten. Für
Turniere außerhalb des Badischen Tennisverbandes gilt ergänzend §§ 20, 19 DTBJugendordnung. Der Verhaltenskodex wird angewandt.
Der Oberschiedsrichter kann entscheiden, das Turnier bei Unbespielbarkeit der
Plätze ganz oder teilweise in die Halle zu verlegen (Teppich).
Turnierball:
Tretorn Rothenbaum
Teilnahme:
Teilnahmeberechtigt sind alle Spieler/innen, die eine ID-Nummer beim DTB
besitzen. Mit seiner Meldung unterwirft sich der/die Spieler/in der Satzung und
den Ordnungen des DTB.
Nenngeld:
€ 26,- (Erwachsene), € 23,- (Jugend) je zzgl. € 2,- Verbandsabgabe bar vor Ort
(Ab Zeitpunkt der Auslosung ist die Zahlung des Nenngelds verpflichtend!)
Nennungen:
Online-Spielermeldung -> www.badischertennisverband.de -> Turnierportal
oder unter www.mcd-sportmarketing.de
(Der Veranstalter behält sich vor, Meldungen ohne Nennung von Gründen
zurückzuweisen)
Meldeschluss:
Dienstag, 19.05.2015 / 23:59 Uhr
Teilnehmer max.: 63 Teilnehmer
Zulassung:
Die Annahme der Meldungen erfolgt nach Eingang.
Auslosung:
20.05.2015 um 15:00 Uhr am Sitz des Ausrichters
Spielansetzung:
Im Turnierportal des Badischen Tennisverbandes.
Jede/r Spieler/in ist verpflichtet, sich ab Donnerstag 21.05.2015, 20 Uhr im
Internet über seinen ersten Spieltermin zu informieren. Auch Spieler die zunächst
als Nachrücker geführt werden, müssen sich dort über einen evtl. Einsatz
informieren. Achtung: Letzte Aktualisierung Freitag, 20 Uhr.
Preise:
Jeder Teilnehmer der seine beiden Spiele gewinnt erhält einen Preis.
Turnierarzt:
Diensthabender Arzt oder ärztl. Notfalldienst
Gastronomie:
Gastronomie auf der Hauptanlage (TC 1902 Überlingen) vorhanden
Sonstiges:
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Körper- oder Sachschäden, sowie
für liegengebliebene oder abhandengekommene Gegenstände. Der
Turnierausschuss behält sich vor, die vorstehenden Bestimmungen zu ergänzen.
Wir bestätigen, dass die von uns in der Ausschreibung veröffentlichten Bilder,
Logos und Texte frei von Rechten Dritter sind.
ACHTUNG:
> Jeder Spieler hat garantiert 2 Matches!
> Keine Garantie auf Gegner mit „Wunsch-LK“ oder homogene Gruppen!
> Spieler können auch in höherer (Jugend) oder niedriger (Erwachsene)
Altersklasse melden, z.B. U14 bei U16 oder Herren 40 bei Herren
> Das Nenngeld muss ab dem Zeitpunkt der Auslosung bezahlt werden.
> Bei gleicher LK entscheidet die frühere Meldung über die
Gruppeneinteilung!
Mit Anmeldung gelten die „Durchführungsbestimmungen“ anbei als gelesen und akzeptiert!
Durchführungsbestimmungen KOINET Cup
Gültig für Turniere ab: 23.05.2015
Änderungen hervorgehoben!
§ 1 Allgemeines
(1) Diese Durchführungsbestimmungen dienen der Regelung unklarer Situationen, der Vorbeugung
von Missverständnissen und der Information von Teilnehmenden. Sie kommen in ihrer jeweils
gültigen Fassung (s. Absatz 4) bei allen LK-Tagesturnieren im Jahr 2015 zur Anwendung, die Teil
des KOINET Cup sind.
(2) Diese Durchführungsbestimmungen gelten ergänzend zur Turnierordnung des DTB, der
Leistungsklassenordnungen des DTB und allen anhängigen Bestimmungen.
(3) Im Falle eines Widerspruchs einzelner Regelungen dieser Durchführungsbestimmungen mit den
Bestimmungen der Tennisverbände, gelten die Bestimmungen der Tennisverbände vorrangig.
(4) Änderungen dieser Durchführungsbestimmungen werden mit der Ausschreibung des Turniers, für
das die Änderung Gültigkeit hat, bekannt gegeben.
(5) Der im Folgenden verwendete Begriff „Spieler“ gilt für alle Altersklassen und ist dem Begriff
„Spielerin“ gleichzusetzen.
§ 2 Wertung für das LK-System
(1) Alle bei den Turnieren erzielten Ergebnisse werden vom genehmigenden Landesverband für das
LK-System gewertet.
(2) Es liegt in der Verantwortung des Spielers seine bei der Anmeldung angegebenen Daten auf
Richtigkeit zu überprüfen. Andernfalls kann eine fehlerhafte Berechnung der LK nicht
ausgeschlossen werden.
§ 3 Wertung für die Turnierserie „KOINET Cup 2015“
Der Ausrichter kann entscheiden, im Rahmen der Turnierserie Preise auszuschreiben.
§ 4 Meldungen
(1) Meldungen sind nur dann gültig, wenn sie
1. vor dem Zeitpunkt des in der Ausschreibung genannten Meldeschlusses beim
Turnierausrichter eingehen,
2. über das Formular der „Online-Meldung“ über die Turnierplattform des
Landesverbandes erfolgen,
3. alle geforderten Angaben enthalten.
(2) In Ausnahmefällen kann der Turnierausschuss über eine Abweichung von den in Absatz 1 Nr. 2 und
Absatz 1 Nr. 3 genannten Erfordernissen entscheiden.
(3) In der Regel wird vom Turnierprogramm eine automatische Anmeldebestätigung per E-Mail
versandt. Falls ein Spieler keine Anmeldebestätigung erhält, so beeinträchtigt dies nicht die
Gültigkeit seiner Meldung.
(4) Der Turnierausschuss kann Meldungen ohne Nennung von Gründen zurückweisen.
§ 5 Feldgröße, Annahme der Meldungen
(1) Die maximale Teilnehmerzahl für ein Turnier ist begrenzt und wird in der jeweiligen
Ausschreibung festgelegt.
(2) Eine Konkurrenz kann nur durchgeführt werden, wenn mindestens drei Meldungen
eingegangen sind.
(3) In begründeten Ausnahmefällen kann der Turnierausschuss mit Zustimmung der
genehmigenden Stelle entscheiden, dass von der in der Ausschreibung genannten Teilnehmerzahl
abgewichen wird.
(4) Gehen mehr Anmeldungen ein als Teilnehmerplätze bei dem Turnier verfügbar sind, werden die
Plätze in der Reihenfolge des Eingangs vergeben.
(5) Spieler, die nach Abs. 4 keine Aufnahme in das Hauptfeld finden können, werden als „Nachrücker“
geführt und bei Absagen von Spielern aus dem Hauptfeld automatisch in das Hauptfeld
übernommen. Die Reihenfolge regelt § 8 Abs. 3.
(6) Ein Spieler bleibt solange als Nachrücker verfügbar, wie er nicht seine Abmeldung nach § 11 Abs. 1
per E-Mail dem Turnierausrichter mitteilt. Bei einer Abmeldung muss er jedoch auch nach
Zeitpunkt der Auslosung keine Begründung angeben oder ein ärztliches Attest einreichen, solange
er noch nicht ausgelost wurde.
(7) Ein Spieler, der Aufnahme in das Hauptfeld einer Konkurrenz gefunden hat, kann seine
Spielberechtigung auch in einer anderen Konkurrenz wahrnehmen, wenn er für diese die
Teilnahmekriterien erfüllt und die Turnierleitung bis zum Zeitpunkt der Auslosung über seinen
Wunsch informiert.
(8) Der Veranstalter kann bei bis zu einschließlich 15 Anmeldungen eine Wildcard vergeben, bei mehr
als 15 Anmeldungen vier Wildcards vergeben, die erst nach Meldeschluss, jedoch vor Auslosung
nominiert sein müssen.
(9) Der Veranstalter kann bei geringer Teilnehmerzahl einzelne Konkurrenzen oder das gesamte
Turnier streichen.
§ 6 Öffentliche Teilnehmerlisten
(1) Auf der Turnierplattform des BTV werden Teilnehmerlisten aller bis zu diesem Zeitpunkt
eingegangenen Meldungen, nach Konkurrenzen sortiert, veröffentlicht.
(2) Es wird keine Garantie für die Aktualität der Listen übernommen.
Anmerkung: Wir bemühen uns, die Listen so oft wie möglich, in der Woche vor Meldeschluss
täglich, zu aktualisieren. Trotz aller Bemühungen ist eine Aktualisierung in stündlichen oder noch
kürzeren Zeitabständen nicht möglich. Aus den Listen wird ersichtlich, welche Spieler schon sicher
Aufnahme im Hauptfeld gefunden haben und welche zu diesem Zeitpunkt als Nachrücker auf der
Warteliste geführt werden.
§ 7 Modus
(1) Es wird in Gruppen mit vier oder drei Spielern gespielt.
(2) In Gruppen mit vier Spielern spielen
1. zunächst die beiden Spieler mit der höchsten LK gegeneinander und die beiden Spieler mit
der niedrigsten LK gegeneinander,
2. anschließend die Sieger der beiden Matches aus Absatz 2 Nr. 1 und die Verlierer der beiden
Matches aus Absatz 2 Nr. 1 gegeneinander.
(3) Gruppen mit drei Spielern spielen im Format „Jeder gegen Jeden“.
§ 8 Gruppeneinteilung
(1) Zum Zeitpunkt der Auslosung werden die Gruppen mit Hilfe folgender Richtlinien eingeteilt:
1. Alle Anmeldungen werden nach LK aufsteigend sortiert. Bei gleicher LK entscheidet der
Zeitpunkt der Meldung. Frühere Meldungen werden zuerst gelistet.
2. Es werden immer Gruppen von vier Spielern gebildet, beginnend von oben.
3. Ist die Teilnehmerzahl kein Vielfaches von vier so werden am Ende zwischen
einer und drei Gruppen mit drei Spielern gebildet.
(2) Sagt ein Spieler nach dem Zeitpunkt der Auslosung ab, so entscheidet der Oberschiedsrichter, ob
der Spieler ersatzlos gestrichen oder die Gruppenzusammensetzung nach den Richtlinien von
Abs. 1 angepasst wird. Dabei ist zwischen einer möglichst geringen Veränderung der
ursprünglichen Gruppenzusammensetzung und dem Anspruch möglichst vielen Spielern zwei
Matches zu ermöglichen abzuwägen.
(3) Nach der Absage eines ausgelosten Spielers können eventuelle Nachrücker in das Hauptfeld
aufgenommen werden. Stehen mehrere Nachrücker zur Verfügung, so soll nach folgenden
Maßgaben ausgewählt werden:
1. Der Spieler, bei dem die Gruppenzusammensetzung des Feldes durch sein Nachrücken am
geringsten verändert wird. Trifft dies auf mehrere Nachrücker in gleichem Maße zu,
2. der Spieler, dessen Meldung früher eingegangen ist.
(4) Stehen in der Altersklasse in der sich eine Absage ereignet hat keine Nachrücker zur Verfügung, so
können Spieler aus anderen Altersklassen in ihre jeweiligen Hauptfelder nachrücken. Stehen in
mehreren Altersklassen Nachrücker zur Verfügung, wird nach den in Abs. 3 genannten Maßgaben
entschieden.
§ 9 Nenngeld
(1) Die Höhe des Nenngelds und der zu entrichtenden Verbandsabgabe wird in der jeweiligen
Ausschreibung angegeben.
(2) Das Nenngeld ist sind nach Auslosung grundsätzlich zu bezahlen, unabhängig davon ob der Spieler
antreten kann oder nicht (z.B. Krankheit, Verletzung,...).
(3) Das Nenngeld ist vor dem ersten Match bar zu bezahlen.
(4) Sollte ein Spieler seiner Verpflichtung das Nenngeld bar zu bezahlen nicht nachkommen, z.B. weil
er nach erfolgter Auslosung absagt, so ist dieses von ihm innerhalb von 14 Tagen nach
Turnierende auf ein vom Veranstalter genanntes Konto zu überweisen.
(5) Hat ein Spieler auf Grund von Witterung, Absage seines Gegners oder Ähnlichem nur ein bzw. gar
kein Match, so wird ihm die Hälfte bzw. das komplette Nenngeld zurückerstattet.
§ 10 Spieltermine
(1) Es liegt in der Verantwortung des Spielers, sich über seine Spieltermine zu informieren.
(2) Die Spieltermine werden am Tag nach Auslosung ab 20 Uhr auf der Turnierplattform
veröffentlicht.
(3) Änderungen des Zeitplans werden,
1. wenn sie bis 20 Uhr am Vortag des Turnierbeginns erfolgen, auf der Turnierplattform
veröffentlicht,
2. wenn sie nach 20 Uhr des Vortags des Turnierbeginns erfolgen, den betroffenen Spielern
telefonisch, per E-Mail oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt.
(4) Spieler, die als Nachrücker geführt werden, müssen bis am Vorabend des Turniers 20 Uhr
selbständig überprüfen, ob sie nach § 8 Abs. 3 noch Aufnahme in das Turnier gefunden
haben.
§ 11 Zeitliche Verfügbarkeit
Jeder Spieler muss grundsätzlich während des ganzen Turniertages, für den er sich angemeldet hat,
zeitlich verfügbar sein. Ausnahmen müssen rechtzeitig mit der Turnierleitung abgesprochen und vom
Oberschiedsrichter genehmigt werden.
§ 12 Absagen von Spielern
(1) Jede Absage eines für das Turnier gemeldeten Spielers hat schriftlich an den Turnierleiter oder eine
ähnlich geeignete Person zu erfolgen und muss von dieser bestätigt werden.
(2) Sagt ein ausgeloster Spieler ab,
1. muss die Absage unverzüglich nach Auftreten des Grundes dem Oberschiedsrichter bekannt
gegeben werden,
2. muss diese Absage vom Turnierveranstalter dem Verband gemeldet werden, wenn der
Spieler nicht innerhalb von drei Tagen mit ärztlichem Attest nachweisen kann, dass die
Absage durch Krankheit, Verletzung oder dergleichen begründet war,
3. gilt § 9 Abs. 2.
§ 13 Spiel ohne Schiedsrichter, Oberschiedsrichter
(1) In der Regel werden sämtliche Matches ohne Stuhlschiedsrichter ausgetragen. Es gelten die
„Empfehlungen für das Spiel ohne Schiedsrichter“, die von den Spielern befolgt werden müssen.
(2) Zu jeder Zeit ist der Oberschiedsrichter oder eine als Vertreter benannte Person auf der
Turnieranlage anwesend, die zur Schlichtung und Entscheidung von Streitfragen
herangezogen werden kann.
§ 14 Gesundheitszustand des Spielers
(1) Jeder volljährige Spieler ist für seinen Gesundheitszustand selbst verantwortlich.
(2) Bei Kindern ist der jeweilige Erziehungsberechtigte für den Gesundheitszustand seines Kindes
verantwortlich.
§ 15 Datenschutz, Verwendung von Ergebnissen, Fotos, E-Mail-Adressen
(1) Der Spieler stimmt zu, dass die bei dem Turnier
1. erzielten Ergebnisse,
2. im Rahmen seiner Eigenschaft als Spieler des Turniers gemachten Fotos,
veröffentlicht werden dürfen.
(2) Jeder Spieler hat das Recht, einer Veröffentlichung der von ihm gemachten Fotos nach Absatz 1
Nr. 2 zu widersprechen.
(3) Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Turnierserie für die Organisation und Abwicklung
gespeichert und an Dritte (z.B. Verband) nur im Rahmen der Turnierserie für die Organisation und
Abwicklung übermittelt.
MCD ist berechtigt, die übermittelten Benutzerdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur
Bewerbung, Organisation und Abwicklung der Turnierserie und deren Partner erforderlich ist.