Die Satzung zur Bürgerinitiative Windpark-A2

Bürgerinitiative Windpark-A2
www.windpark-a2
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Satzung
§ 1 Name und Sitz
(1) Die Bürgerinitiative führt den Namen „Windpark-A2“,
(2) Sie hat ihren Sitz in Hamm. Ihre Anschrift lautet: 59069 Hamm, In der Lengde 6
c/o Ralf Bußmann
§ 2 Zweck
(1) Die Bürgerinitiative erachtet den Standort des geplanten Windparks Weetfeld/Freiske A2
als äußerst ungeeignet, da die Lebensqualität der Einwohner durch den Bau der geplanten
Windenergieanlagen (WEA) deutlich abnehmen würde. Die Bürgerinitiative arbeitet darauf
hin, den Bau des Windpark zu verhindern und den derzeitigen Standort Weetfeld/Freiske A2
aus der 14. Flächennutzungsplanänderung zu entfernen.
(2) Sollten der Windpark nicht verhindert werden können, so zielt die Bürgerinitiative darauf
ab, zumindest die Beeinträchtigungen unserer Lebensqualität durch geeignete Maßnahme
zu reduzieren.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins können alle Personen werden, die sich zu den Zielen des Vereins
bekennen und die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung.
(3) Die Mitgliedschaft kann jederzeit schriftlich gekündigt werden.
(4) In besonderen Fällen können die Verantwortlichen die Aufnahme eines Mitglieds
verweigern oder die Mitgliedschaft für die Zukunft ausschließen.
(5) Durch die Mitgliedschaft entstehen keine Kosten; ein Mitgliedsbeitrag wird nicht
erhoben.
§ 4 Organe
Organe der Bürgerinitiative sind Mitgliederversammlung (§ 5) und Verantwortliche (§ 6). Für
bestimmte Aufgaben können Arbeitsgruppen gebildet werden.
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Bürgerinitiative Windpark A2
Sitz:
Verantwortlich: Michael Kwiatkowski
Ralf Bußmann, In der Lengde 6, 59069 Hamm
Ralf Bußmann
Tel.: 02385 - 6107
Schriftführer: Maximilian Kwiatkowski
E-Mail: [email protected]
Bürgerinitiative Windpark-A2
www.windpark-a2
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§ 5 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung tagt in Abständen, die sie selber bestimmt. Die
Verantwortlichen sind berechtigt, eine Mitgliederversammlung einzuberufen.
(2) Die Mitgliederversammlung regelt die Angelegenheiten der Bürgerinitiative, soweit sie
nicht den Verantwortlichen zugewiesen sind. Ihr obliegt insbesondere
- die Wahl der Verantwortlichen
- die Entgegennahme des Jahresberichtes
- die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und
- die Beschlussfassung über die Auflösung der Bürgerinitiative.
(3) Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden
Mitglieder (Ausnahme § 7 Abs. 2). Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu
protokollieren und vom Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 6 Verantwortung
(1) Die Verantwortung unterliegt zwei Verantwortlichen und einem Schriftführer.
(3) Aufgaben der Verantwortlichen sind
- Öffentlichkeitsarbeit
- Planung und Durchführung politischer Arbeit
- Erledigung der laufenden Geschäfte
- Wahrnehmung aller sonstigen Belange der Bürgerinitiative
- Berichterstattung vor der Mitgliederversammlung.
- Der Vorstand und alle aktiven Mitglieder der Initiative arbeiten ehrenamtlich.
§ 7 Dauer der Bürgerinitiative
(1) Die Bürgerinitiative endet, wenn ihrer Ziele gem. § 2 erreicht sind. Dies wird in einer
Mitgliederversammlung festgestellt.
(2) Die Bürgerinitiative endet auch, wenn 2/3 ihrer Mitglieder die Auflösung beschließen.
(3) Die Auflösung der Bürgerinitiative ist in einem Protokoll festzuhalten, das vom
Schriftführer und den Verantwortlichen gegenzuzeichnen ist.
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Bürgerinitiative Windpark A2
Sitz:
Verantwortlich: Michael Kwiatkowski
Ralf Bußmann, In der Lengde 6, 59069 Hamm
Ralf Bußmann
Tel.: 02385 - 6107
Schriftführer: Maximilian Kwiatkowski
E-Mail: [email protected]