Firmen & Märkte 10 l Wirtschaft Regional | März 2015 Tipps zu Gesundheit – Fitness – Ernährung – mentale Balance Körper Haben Sie sich mal überlegt, was wir ohne Wasser machen würden? Jedes Lebewesen braucht Wasser, um zu überleben – genau wie wir Menschen. Ein Fötus besteht zu 90% aus Wasser – ein ausgewachsener Mensch zu rund 70%. Und was passiert denn damit im Körper? Nehmen wir Flüssigkeit zu uns, leiten Dick- und D l ANIKA SCHAAF LIFE HOUSE OSTERWIESENSTRASSE 35/1 73574 IGGINGEN 07175 9233323 0151 12579755 LIFE-HOUSE.EU Analysen, Trends und Entwicklungen aus erster Hand von den Arbeitgeberverbänden für die Firmen der Region Die Themen des Monats März 2015 im Überblick Arbeitsrecht • BAG: Urlaub bei Wechsel von Voll- in Teilzeit Konnte ein Arbeitnehmer, der von Vollzeit in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen wechselt, seinen Urlaub vor dem Wechsel nicht vollständig nehmen, dürfen die Urlaubstage wegen des Übergangs in eine Teilzeitbeschäftigung nicht anteilig gekürzt werden. Orientiert an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hat nun auch das BAG seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, nach der die Urlaubstage grundsätzlich umzurechnen sind, wenn sich die Anzahl der Arbeitstage verringert, Urteil vom 10.02.2015, Az: 9 AZR 53/14. Der Kläger war in Vollzeit beschäftigt. Er wechselte ab dem 15.07.2010 in eine Teilzeittätigkeit. Statt an 5 Tagen pro Woche arbeitet er nun nur noch an 4 Tagen in der Woche. Im Jahr 2010 hatte der Kläger noch keinen Urlaub. Die Beklagte kürzte bei seinem Wechsel seinen Urlaubsanspruch von 30 Tagen auf 24 Tage, nachdem er nur noch 4 Tage die Woche tätig war. Eine entsprechende Regelung sah der anwendbare TVöD vor. Dagegen wehrt sich der Kläger. Eine verhältnismäßige Kürzung seiner Urlaubsansprüche sei bis zum 15.07.2010 unzulässig. In dieser Zeit habe er Vollzeit gearbeitet, demnach sei auch Urlaub in Vollzeit zu gewähren. Zu Recht, so nun das BAG. Die Tarifnorm des TVöD sei wegen des Verstoßes gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften unwirksam, soweit dadurch die Zeit der während der Vollzeittätigkeit erworbenen Urlaubstage gemindert wird. Dem Kläger wurden RECHTSANWÄLTIN UTA-SUSANNE WEISS 3 Urlaubstage mehr, damit insgesamt 27 Urlaubstage zugesprochen. Im Ergebnis wird zukünftig bei unterjähriger Reduzierung der Arbeitstage pro Woche ein besonderes Augenmerk auf noch offene Urlaubsansprüche gerichtet werden müssen. Nähere Informationen erhalten Sie über: [email protected] • Grafik des Monats: So fördern Unternehmen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter Unternehmen haben in den vergangenen Jahren für ihr Gesundheitsmanagement viel Geld in die Hand genommen. Im Jahr 2012 waren es 854 Millionen Euro. Da- mit finanzieren die Unternehmen knapp 15 Prozent der gesamten Ausgaben der Gesundheitsförderung in Deutschland. Gesundheitsmanagement ist heute aber mehr, als Mitarbeitern nach einem Bandscheibenvorfall einen Steharbeitsplatz einzurichten oder einmal pro Woche einen Obstkorb zur Verfügung zu stellen. Investiert wird heute verstärkt in Vorsorge. Auch die psychische Verfassung der Beschäftigten wird stärker einbezogen. Um Überforderungen vorzubeugen, haben einige Firmen begonnen, gezielt auch die Resilienz, d. h. die Widerstandsfähigkeit ihrer Mitarbeiter zu stärken. Hilfreich sind dabei die Förderung von Eigenschaften wie positives Denken, Selbstverantwortung, Achtsamkeit, Stressbewältigung und soziale Kompetenz. Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter mit Kursen, sensibler zu werden, Überforderung zu erkennen und auch entgegensteuern zu können. Sie nehmen damit die Gesundheit ihrer Beschäftigten ernst und fördern diese. Sie erhalten nicht nur deren Arbeitskraft, sondern stärken auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Nähere Informationen erhalten Sie über: [email protected] 4. Tagung Betriebliches Gesundheitsmanagement am 21. April 2015 in Aalen Bereits zum 4. Mal findet am 21. April 2015 die überregionale Tagung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement in Aalen statt. Im Mittelpunkt der Tagung, die gemeinsam von Südwestmetall und der Hochschule Aalen organisiert wird, steht zum einen die Definition der Zielgruppen eines Gesundheitsmanagements. Zum anderen wird die Rolle der Führungskräfte beleuchtet. Zu dieser Tagung, die in der neuen Aula der Hochschule Aalen stattfindet, sind Geschäfts- und Personalleitungen, Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Betriebsärzte herzlich eingeladen. Die Tagungsordnung und weitere Informationen erhalten Sie über: [email protected] Erhebung zum Benchmark Personalwirtschaft 2015 Die Landesvereinigung BadenWürttembergischer Arbeitgeberverbände e.V. führt bis zum 27.03.2015 erneut eine Erhebung zum Benchmark Personalwirtschaft durch. Die Teilnahme an dieser Erhebung liefert personal- und wirtschaftsbezogene Daten, so z. B. zur Beschäftig- tenstruktur, Krankenstand, Arbeitszeit usw. Sie ermöglicht den Vergleich der Daten des eigenen Betriebes mit denen von Betrieben vergleichbarer Größe, der gleichen Branche oder der gesamten Erhebung. Die Datenerhebung findet immer im 1. Quartal eines Jahres statt und enthält die repräsentativen Daten des Vorjahres. Auswertungen, die bis Ende Mai 2015 erfolgen, erhalten nur teilnehmende Unternehmen. Den Erfassungsbogen zur Teilnahme und weitere Informationen erhalten Sie über: [email protected] Anzeigeverfahren zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind verpflichtet, auf mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wird die vorgeschriebene Zahl der schwerbehinderten Arbeitnehmer nicht erreicht, muss für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden. Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt und beträgt je unbe- setzten Pflichtarbeitsplatz 115 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis unter 5 Prozent, 200 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 bis unter 3 Prozent und 290 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 0 bis unter 2 Prozent. Die zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der bei geringerer Besetzung anfallenden Ausgleichsabgabe notwendigen Daten müssen Arbeitgeber jährlich bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Für das Jahr 2014 ist die Anzeige spätestens bis zum 31. März 2015 abzugeben. Für das Anzeigeverfahren steht das Datenverarbeitungsprogramm REHADAT-Elan zur Verfügung. Damit kann die Anzeige in elektronischer Form abgegeben werden. Die hierzu benötigte Software kann über die Website http://www.rehadat-elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Seminarangebot im Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft • Anspruchsvolle Gesprächssituationen 13. April 2015, Haus Reutlingen • PräsenTorik – wirkungsvoll präsentieren und vortragen 13. April 2015, Haus Bleibach • Ausbildungsmarketing – positionieren, finden, gewinnen, halten 20. April 2015, Haus Steinheim Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: [email protected] Kontakt: Südwestmetall Bezirksgruppe Ostwürttemberg Telefon: 0 73 61 92 56-0 [email protected] www.suedwestmetall.de
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