Arbeitgeberseite März 2015

Firmen & Märkte
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Wirtschaft Regional | März 2015
Tipps zu Gesundheit – Fitness – Ernährung – mentale Balance
Körper
Haben Sie sich mal überlegt, was
wir ohne Wasser machen würden?
Jedes Lebewesen braucht Wasser,
um zu überleben – genau wie wir
Menschen. Ein Fötus besteht zu
90% aus Wasser – ein ausgewachsener Mensch zu rund 70%. Und
was passiert denn damit im Körper?
Nehmen wir Flüssigkeit zu uns, leiten Dick- und D
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ANIKA SCHAAF
LIFE HOUSE
OSTERWIESENSTRASSE 35/1
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Analysen, Trends und Entwicklungen aus erster Hand von den Arbeitgeberverbänden für die Firmen der Region
Die Themen des Monats März 2015 im Überblick
Arbeitsrecht
• BAG: Urlaub bei Wechsel
von Voll- in Teilzeit
Konnte ein Arbeitnehmer, der
von Vollzeit in eine Teilzeittätigkeit
mit weniger Wochenarbeitstagen
wechselt, seinen Urlaub vor dem
Wechsel nicht vollständig nehmen, dürfen die Urlaubstage wegen des Übergangs in eine Teilzeitbeschäftigung nicht anteilig
gekürzt werden. Orientiert an der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hat nun auch
das BAG seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, nach der
die Urlaubstage grundsätzlich umzurechnen sind, wenn sich die Anzahl der Arbeitstage verringert, Urteil vom 10.02.2015, Az: 9 AZR
53/14.
Der Kläger war in Vollzeit beschäftigt. Er wechselte ab dem
15.07.2010 in eine Teilzeittätigkeit. Statt an 5 Tagen pro Woche
arbeitet er nun nur noch an 4 Tagen in der Woche. Im Jahr 2010
hatte der Kläger noch keinen Urlaub. Die Beklagte kürzte bei seinem Wechsel seinen Urlaubsanspruch von 30 Tagen auf 24
Tage, nachdem er nur noch 4
Tage die Woche tätig war. Eine
entsprechende Regelung sah der
anwendbare TVöD vor. Dagegen
wehrt sich der Kläger. Eine verhältnismäßige Kürzung seiner Urlaubsansprüche sei bis zum
15.07.2010 unzulässig. In dieser
Zeit habe er Vollzeit gearbeitet,
demnach sei auch Urlaub in Vollzeit zu gewähren. Zu Recht, so
nun das BAG. Die Tarifnorm des
TVöD sei wegen des Verstoßes
gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften unwirksam, soweit dadurch die Zeit
der während der Vollzeittätigkeit
erworbenen Urlaubstage gemindert wird. Dem Kläger wurden
RECHTSANWÄLTIN
UTA-SUSANNE WEISS
3 Urlaubstage mehr, damit insgesamt 27 Urlaubstage zugesprochen. Im Ergebnis wird zukünftig
bei unterjähriger Reduzierung der
Arbeitstage pro Woche ein besonderes Augenmerk auf noch
offene Urlaubsansprüche gerichtet werden müssen.
Nähere Informationen erhalten
Sie über:
[email protected]
• Grafik des Monats:
So fördern Unternehmen die
Gesundheit ihrer Mitarbeiter
Unternehmen haben in den vergangenen Jahren für ihr Gesundheitsmanagement viel Geld in die
Hand genommen. Im Jahr 2012
waren es 854 Millionen Euro. Da-
mit finanzieren die Unternehmen
knapp 15 Prozent der gesamten
Ausgaben der Gesundheitsförderung in Deutschland. Gesundheitsmanagement ist heute aber
mehr, als Mitarbeitern nach einem Bandscheibenvorfall einen
Steharbeitsplatz
einzurichten
oder einmal pro Woche einen
Obstkorb zur Verfügung zu stellen. Investiert wird heute verstärkt in Vorsorge. Auch die psychische Verfassung der Beschäftigten wird stärker einbezogen.
Um Überforderungen vorzubeugen, haben einige Firmen begonnen, gezielt auch die Resilienz,
d. h. die Widerstandsfähigkeit ihrer Mitarbeiter zu stärken. Hilfreich sind dabei die Förderung
von Eigenschaften wie positives
Denken, Selbstverantwortung,
Achtsamkeit, Stressbewältigung
und soziale Kompetenz. Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter mit Kursen, sensibler zu
werden, Überforderung zu erkennen und auch entgegensteuern
zu können. Sie nehmen damit die
Gesundheit ihrer Beschäftigten
ernst und fördern diese. Sie erhalten nicht nur deren Arbeitskraft,
sondern stärken auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
Nähere Informationen erhalten
Sie über:
[email protected]
4. Tagung Betriebliches
Gesundheitsmanagement
am 21. April 2015 in Aalen
Bereits zum 4. Mal findet am
21. April 2015 die überregionale
Tagung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement in Aalen
statt. Im Mittelpunkt der Tagung,
die gemeinsam von Südwestmetall und der Hochschule Aalen organisiert wird, steht zum einen die
Definition der Zielgruppen eines
Gesundheitsmanagements. Zum
anderen wird die Rolle der Führungskräfte beleuchtet. Zu dieser
Tagung, die in der neuen Aula der
Hochschule Aalen stattfindet, sind
Geschäfts- und Personalleitungen,
Verantwortliche im Arbeits- und
Gesundheitsschutz sowie Betriebsärzte herzlich eingeladen.
Die Tagungsordnung und weitere Informationen erhalten Sie über:
[email protected]
Erhebung zum Benchmark
Personalwirtschaft 2015
Die Landesvereinigung BadenWürttembergischer Arbeitgeberverbände e.V. führt bis zum 27.03.2015
erneut eine Erhebung zum Benchmark Personalwirtschaft durch. Die
Teilnahme an dieser Erhebung liefert personal- und wirtschaftsbezogene Daten, so z. B. zur Beschäftig-
tenstruktur, Krankenstand, Arbeitszeit usw. Sie ermöglicht den Vergleich der Daten des eigenen Betriebes mit denen von Betrieben
vergleichbarer Größe, der gleichen
Branche oder der gesamten Erhebung. Die Datenerhebung findet immer im 1. Quartal eines Jahres statt
und enthält die repräsentativen Daten des Vorjahres. Auswertungen,
die bis Ende Mai 2015 erfolgen, erhalten nur teilnehmende Unternehmen.
Den Erfassungsbogen zur Teilnahme und weitere Informationen erhalten Sie über:
[email protected]
Anzeigeverfahren zur Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen
Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens
20 Arbeitsplätze verfügen, sind verpflichtet, auf mindestens 5 Prozent
der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wird
die vorgeschriebene Zahl der
schwerbehinderten Arbeitnehmer
nicht erreicht, muss für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine
Ausgleichsabgabe entrichtet werden. Die Ausgleichsabgabe wird
auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt und beträgt je unbe-
setzten Pflichtarbeitsplatz 115 Euro
bei einer Beschäftigungsquote von
3 bis unter 5 Prozent, 200 Euro bei
einer Beschäftigungsquote von 2
bis unter 3 Prozent und 290 Euro
bei einer Beschäftigungsquote von
0 bis unter 2 Prozent.
Die zur Berechnung des Umfangs
der Beschäftigungspflicht, zur
Überwachung ihrer Erfüllung und
der bei geringerer Besetzung anfallenden Ausgleichsabgabe notwendigen Daten müssen Arbeitgeber
jährlich bei der für sie zuständigen
Agentur für Arbeit anzeigen. Für
das Jahr 2014 ist die Anzeige spätestens bis zum 31. März 2015 abzugeben.
Für das Anzeigeverfahren steht
das Datenverarbeitungsprogramm
REHADAT-Elan zur Verfügung. Damit kann die Anzeige in elektronischer Form abgegeben werden.
Die hierzu benötigte Software kann
über die Website http://www.rehadat-elan.de kostenlos heruntergeladen werden.
Seminarangebot im Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft
• Anspruchsvolle Gesprächssituationen
13. April 2015, Haus Reutlingen
• PräsenTorik – wirkungsvoll präsentieren und vortragen
13. April 2015, Haus Bleibach
• Ausbildungsmarketing – positionieren, finden, gewinnen, halten
20. April 2015, Haus Steinheim
Bei Interesse wenden Sie sich
bitte an:
[email protected]
Kontakt:
Südwestmetall
Bezirksgruppe Ostwürttemberg
Telefon: 0 73 61 92 56-0
[email protected]
www.suedwestmetall.de