Merkblatt zur Schwerbehindertenabgabe Betriebe mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sollen fünf Prozent dieser Stellen schwerbehinderten Menschen zur Verfügung stellen. Die entsprechende Meldung ist bis zum 31. März des Folgejahres bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen. Alle Betriebe sind hierzu verpflichtet. Betriebe, die nicht die vorgesehene Anzahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen, haben unaufgefordert eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt zu überweisen, in dessen Zuständigkeit sich der Hauptsitz des Arbeitgebers befindet. Die Ausgleichsabgabe beträgt je Monat und unbesetzten Pflichtarbeitsplatz: • • • 115 € bei einer Beschäftigungsquote ab 3 % bis unter 5 %; 200 € bei einer Beschäftigungsquote ab 2 % bis unter 3 %; 290 € bei einer Beschäftigungsquote unter 2 %. Erleichterungen für kleinere Betriebe: • Arbeitgeber mit weniger als 40 schwerbehinderten Menschen beschäftigen; Arbeitsplätzen müssen einen andernfalls zahlen sie je Monat 105 €. • Arbeitgeber mit weniger als 60 schwerbehinderte Menschen beschäftigen; Arbeitsplätzen müssen zwei andernfalls zahlen sie 105 € je Monat, wenn sie nur einen Pflichtplatz besetzen, und 360 €, wenn sie keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, da sich die Ausgleichsabgabe bei zwei unbesetzten Pflichtplätzen auf 180 € je unbesetzten Pflichtplatz erhöht. Wichtig: • Einhaltung der o.g. Frist bei der zuständigen Agentur für Arbeit (31. März). für das Unternehmen • Erfassen der Daten auf den richtigen Formularen. Nutzen Sie die hierfür vorgesehenen Vordrucke oder das Bearbeitungsprogramm REHADATElan, welche Sie unter der Internetseite www.rehadat-elan.de herunterladen können. Bitte beachten Sie, dass die Anzeigepflicht und die Frist in jedem Fall gelten, auch wenn der Betrieb nicht ausdrücklich zur Abgabe aufgefordert wurde. Ansonsten: Bei Nichtmelden oder Verspäten drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. • Tipp: Gemäß § 140 Sozialgesetzbuch IX können Betriebe, die anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Aufträge erteilen, 50 % des Gesamtrechnungsbetrages abzüglich der Materialkosten auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen. GKT Advocates Kanopka Trippel Rechtsanwälte Partnerschaft Wiesenhüttenplatz 26 • D-60329 Frankfurt am Main Neue Große Bergstraße 9 • D-22767 Hamburg Telefon +49 69 8700212 30 Telefax +49 69 8700212 59 mail [email protected] homepage www.gkt-advocates.com
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