Mietvertrag – Lüftikus

Mietvertrag – Lüftikus
zwischen
und
Mag. Dr. Stefanie Jarolim
(Name)
(Name)
Stifterstraße 12, 4050 Traun, Österreich
(Anschrift)
(Anschrift)
(Führerscheinnummer)
– im Folgenden „Vermieter“ genannt –
– im Folgenden „Mieter“ genannt
1 Mietsache/Mietzeit
Gegenstand der Nutzungsvereinbarung ist die Vermietung einer Reinigungswelle Airmastermini + 5 Reinigungsbürsten + Reinigungsaufsatz Spider-Mob.
Die Mietwoche(7 Wochentage) beginnt mit Datum der Lieferung an den Mieter. Darunter ist
zu verstehen die Übergabe des Pakets an den Mieter oder eines befugten Vertreters durch
die Post oder die Hinterlegung beim zuständigen Postamt, falls der Mieter das Paket nicht
direkt übernimmt. Die Mietzeit endet mit Absendung des vollständigen Lieferumfangs per
Paket retour an den Vermieter (Datum des Aufgabebelegs bei der Post AG).
Für Verzögerungen von Auslieferungsterminen, die außerhalb des Einflussbereiches von
Lüftikus liegen, kann keine Haftung übernommen werden. Mit Zugang der Bestätigungs-EMail kommt zwischen Lüftikus und dem Mieter der Mietvertrag zustande. Um die
Registrierung abzuschließen, muss der Mieter die Bestätigungs-E-Mail entsprechend den
darin enthaltenen Anweisungen beantworten.
2 Mietzins/Transportkosten
Der Mietzins beträgt pro Woche (7 Tage) 250 EUR und für jeden Verlängerungstag 35 EUR.
Hierin ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20% enthalten. Der Mietzins ist im Voraus zu
entrichten. Zahlung ist per Vorabüberweisung auf das bekanntgegebene Konto oder per
Zahlung mit Paypal möglich.
Die Transportkosten für den Transport zum Mieter gehen zu Lasten von Lüftikus. Die Kosten
für den Rücktransport von Mieter zu Lüftikus trägt der Mieter. Der Rücktransport hat per
versichertem Paket durch die Post AG zu erfolgen!
3 Kaution
Die Kaution für die Mietsache beträgt 200 EUR und ist im Voraus zu entrichten. Am Ende des
Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung
oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung der Mietsache,
besteht. Verlängerungstage zu je 35€ werden ebenfalls von der Kaution einbehalten.
4 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere
die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung,
Sicherheitshinweise o.Ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu
beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor
Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die
sachgemäße Benutzung zu informieren.
(2) Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung
der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden bis zum
Neuwert des Geräts. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den
vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies
gilt insbesondere für Verschleißteile.
(3) Der Mieter hat sofort bei Übernahme dem Vermieter einen etwaigen Mangel der
Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter
den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (Mietgebühr, Reparaturkosten,
Wiederbeschaffung bei Totalschaden). Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine
Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an
der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen. Soweit es sich nicht um bei in
Empfangnahme ausdrücklich gerügte Mängel handelt, ist der Mieter bei Störungen oder
Ausfällen weder von der Zahlung des Mietpreises befreit noch zu einer Minderung des
Mietpreises berechtigt.
(4) Eine Untervermietung entgeltlich oder unentgeltlich ist nicht gestattet. Der Mieter ist
verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand
zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache
nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als
Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung in 2. für den zusätzlichen
Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weiter gehenden Schadensersatzes
bleibt hiervon unberührt.
5 Rücktritt/Widerruf
Lüftikus behält sich vor, die Vermietung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Tritt der Mieter aus nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, so
trägt der Mieter die dadurch entstandenen Mietausfallkosten, unter Abzug eventueller
Einsparungen. Im Fall des Rücktritts bzw. Widerrufs ist für die Zeit der Nutzung eine
Nutzungsentschädigung vom Mieter zu zahlen.
6 Gerichtstand/Salvatorische Klausel
Gerichtsstand ist 4020 Linz, Österreich. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht aus
Österreich Anwendung. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt
die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung
soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am
nächsten kommt.
Traun, am ________________
______________, am ___________
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(Vermieter)
(Mieter)