Mietvertrag – Lüftikus zwischen und Mag. Dr. Stefanie Jarolim (Name) (Name) Stifterstraße 12, 4050 Traun, Österreich (Anschrift) (Anschrift) (Führerscheinnummer) – im Folgenden „Vermieter“ genannt – – im Folgenden „Mieter“ genannt 1 Mietsache/Mietzeit Gegenstand der Nutzungsvereinbarung ist die Vermietung einer Reinigungswelle Airmastermini + 5 Reinigungsbürsten + Reinigungsaufsatz Spider-Mob. Die Mietwoche(7 Wochentage) beginnt mit Datum der Lieferung an den Mieter. Darunter ist zu verstehen die Übergabe des Pakets an den Mieter oder eines befugten Vertreters durch die Post oder die Hinterlegung beim zuständigen Postamt, falls der Mieter das Paket nicht direkt übernimmt. Die Mietzeit endet mit Absendung des vollständigen Lieferumfangs per Paket retour an den Vermieter (Datum des Aufgabebelegs bei der Post AG). Für Verzögerungen von Auslieferungsterminen, die außerhalb des Einflussbereiches von Lüftikus liegen, kann keine Haftung übernommen werden. Mit Zugang der Bestätigungs-EMail kommt zwischen Lüftikus und dem Mieter der Mietvertrag zustande. Um die Registrierung abzuschließen, muss der Mieter die Bestätigungs-E-Mail entsprechend den darin enthaltenen Anweisungen beantworten. 2 Mietzins/Transportkosten Der Mietzins beträgt pro Woche (7 Tage) 250 EUR und für jeden Verlängerungstag 35 EUR. Hierin ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20% enthalten. Der Mietzins ist im Voraus zu entrichten. Zahlung ist per Vorabüberweisung auf das bekanntgegebene Konto oder per Zahlung mit Paypal möglich. Die Transportkosten für den Transport zum Mieter gehen zu Lasten von Lüftikus. Die Kosten für den Rücktransport von Mieter zu Lüftikus trägt der Mieter. Der Rücktransport hat per versichertem Paket durch die Post AG zu erfolgen! 3 Kaution Die Kaution für die Mietsache beträgt 200 EUR und ist im Voraus zu entrichten. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung der Mietsache, besteht. Verlängerungstage zu je 35€ werden ebenfalls von der Kaution einbehalten. 4 Pflichten des Mieters (1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Sicherheitshinweise o.Ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren. (2) Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden bis zum Neuwert des Geräts. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile. (3) Der Mieter hat sofort bei Übernahme dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (Mietgebühr, Reparaturkosten, Wiederbeschaffung bei Totalschaden). Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen. Soweit es sich nicht um bei in Empfangnahme ausdrücklich gerügte Mängel handelt, ist der Mieter bei Störungen oder Ausfällen weder von der Zahlung des Mietpreises befreit noch zu einer Minderung des Mietpreises berechtigt. (4) Eine Untervermietung entgeltlich oder unentgeltlich ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung in 2. für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weiter gehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt. 5 Rücktritt/Widerruf Lüftikus behält sich vor, die Vermietung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Tritt der Mieter aus nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, so trägt der Mieter die dadurch entstandenen Mietausfallkosten, unter Abzug eventueller Einsparungen. Im Fall des Rücktritts bzw. Widerrufs ist für die Zeit der Nutzung eine Nutzungsentschädigung vom Mieter zu zahlen. 6 Gerichtstand/Salvatorische Klausel Gerichtsstand ist 4020 Linz, Österreich. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht aus Österreich Anwendung. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt. Traun, am ________________ ______________, am ___________ __________________________ _____________________________ (Vermieter) (Mieter)
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