Jugendzentrum Ettringen e.V. Welfenstraße 2d 86833 Ettringen Vertreten durch den 1. Vorsitzenden: Mathias Böck Tussenhauser Str. 37 86833 Ettringen Mietvertrag für das Vereinsheim zwischen dem Jugendzentrum Ettringen e.V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden Mathias Böck, als Vermieter und als Mieter. Der Mieter Name: _________________________________________ Straße, Hausnr.: _________________________________________ PLZ, Ort: _________________________________________ Telefon: _________________________________________ □ ist Mitglied im Verein. □ ist kein Mitglied im Verein. 1. Mietsache & Mietdauer Der Vermieter uberlässt dem Mieter zur Nutzung am _____________________________ von ___________ Uhr bis ___________ Uhr im Vereinsheim den Haupt- und Versammlungsraum, die Kuche und Toiletten. Im Außenbereich können die Terrasse und die Parkplätze vom Mieter genutzt werden. Der Vertrag schließt die Nutzung der Einrichtungen in diesem Räumen wie Geschirr, Kuhlschränke usw. mit ein. Die Ruckgabe der Mietsache hat spätestens am _____________________________ bis ___________ Uhr im gereinigten Zustand zu erfolgen. 2. Mietpreise & Kaution Die Miete beträgt ________ €. Der Betrag ist im Voraus bei Übergabe der Mietsache zu entrichten. Zusätzlich wird eine Kaution in Höhe von ________ € fällig. 3. Getränke Die während der Mietzeit konsumierten Getränke im Vereinsheim sind ausschließlich vom Vermieter abzunehmen. Diese Getränke werden mit der beigefugten Preisliste abgerechnet. Seite 1 von 2 4. Behandlung der Mietsache & Mängel Der Mieter hat die Überlassungen pfleglich zu behandeln. Das gilt auch fur die Außenanlagen einschließlich ihrer Sauberhaltung. Geschirr, Becher usw. sind nach dem Gebrauch zu spulen und ordnungsgemäß einzuräumen. Nach Beendigung der Mietzeit ist die Mietsache gereinigt (Boden gewischt, Toiletten, Kuche und Bar grundlich gereinigt) zu hinterlassen. Mit der Ruckgabe der Mietsache sind Abfälle selbst zu entsorgen. Alle Verschmutzungen im Außenbereich und der Parkplätze sowie evtl. Nachbargrund sind umgehend nach der Veranstaltung zu entfernen. Der Mieter haftet fur beschädigtes bzw. fehlendes Vereinsvermögen und Inventar. 5. Verhalten des Mieters und seiner Gäste Der oben genannte Mieter hat bei der Veranstaltung anwesend zu sein, gilt dem Vermieter gegenuber als direkter Ansprechpartner und ist alleine haftend. Das Abspielen von Musik von 22:00 Uhr bis 09:00 Uhr ist im Freien nicht gestattet. Eventuelle Bußgeldverfahren und die Nichteinhaltung der Sperrstunde gehen zu Lasten des Mieters. Bei groben Verstößen kann die Weiterfuhrung der Veranstaltung ohne Ruckerstattung der Mietkosten durch Mitglieder des Vereins (Vermieter) untersagt werden. Der Mieter haftet fur die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen fur Hygiene, Umwelt, Jugend- und Nichtraucherschutz. 6. Rückgabe der Mietsache Vermieter und Mieter machen bei der Ruckgabe der Mietsache eine Objektbegehung. Alle Einrichtungsgegenstände werden auf Beschädigung, Sauberkeit und Funktion gepruft. Ettringen, ___________________ ___________________________ ___________________________ Ort, Datum Vermieter Mieter Seite 2 von 2
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