unser Formular für eine Vermietung

Jugendzentrum Ettringen e.V.
Welfenstraße 2d
86833 Ettringen
Vertreten durch den 1. Vorsitzenden:
Mathias Böck
Tussenhauser Str. 37
86833 Ettringen
Mietvertrag für das Vereinsheim
zwischen dem Jugendzentrum Ettringen e.V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden Mathias Böck, als
Vermieter und
als Mieter. Der Mieter
Name:
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Straße, Hausnr.:
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PLZ, Ort:
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Telefon:
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□ ist Mitglied im Verein.
□ ist kein Mitglied im Verein.
1. Mietsache & Mietdauer
Der Vermieter uberlässt dem Mieter zur Nutzung
am _____________________________
von ___________ Uhr
bis ___________ Uhr
im Vereinsheim den Haupt- und Versammlungsraum, die Kuche und Toiletten. Im Außenbereich können die
Terrasse und die Parkplätze vom Mieter genutzt werden. Der Vertrag schließt die Nutzung der Einrichtungen
in diesem Räumen wie Geschirr, Kuhlschränke usw. mit ein. Die Ruckgabe der Mietsache hat spätestens
am _____________________________ bis ___________ Uhr im gereinigten Zustand zu erfolgen.
2. Mietpreise & Kaution
Die Miete beträgt ________ €. Der Betrag ist im Voraus bei Übergabe der Mietsache zu entrichten.
Zusätzlich wird eine Kaution in Höhe von ________ € fällig.
3. Getränke
Die während der Mietzeit konsumierten Getränke im Vereinsheim sind ausschließlich vom Vermieter
abzunehmen. Diese Getränke werden mit der beigefugten Preisliste abgerechnet.
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4. Behandlung der Mietsache & Mängel
Der Mieter hat die Überlassungen pfleglich zu behandeln. Das gilt auch fur die Außenanlagen einschließlich
ihrer Sauberhaltung. Geschirr, Becher usw. sind nach dem Gebrauch zu spulen und ordnungsgemäß
einzuräumen. Nach Beendigung der Mietzeit ist die Mietsache gereinigt (Boden gewischt, Toiletten, Kuche
und Bar grundlich gereinigt) zu hinterlassen. Mit der Ruckgabe der Mietsache sind Abfälle selbst zu
entsorgen. Alle Verschmutzungen im Außenbereich und der Parkplätze sowie evtl. Nachbargrund sind
umgehend nach der Veranstaltung zu entfernen. Der Mieter haftet fur beschädigtes bzw. fehlendes
Vereinsvermögen und Inventar.
5. Verhalten des Mieters und seiner Gäste
Der oben genannte Mieter hat bei der Veranstaltung anwesend zu sein, gilt dem Vermieter gegenuber als
direkter Ansprechpartner und ist alleine haftend. Das Abspielen von Musik von 22:00 Uhr bis 09:00 Uhr ist
im Freien nicht gestattet. Eventuelle Bußgeldverfahren und die Nichteinhaltung der Sperrstunde gehen zu
Lasten des Mieters. Bei groben Verstößen kann die Weiterfuhrung der Veranstaltung ohne Ruckerstattung
der Mietkosten durch Mitglieder des Vereins (Vermieter) untersagt werden. Der Mieter haftet fur die
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen fur Hygiene, Umwelt, Jugend- und Nichtraucherschutz.
6. Rückgabe der Mietsache
Vermieter und Mieter machen bei der Ruckgabe der Mietsache eine Objektbegehung. Alle
Einrichtungsgegenstände werden auf Beschädigung, Sauberkeit und Funktion gepruft.
Ettringen, ___________________
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Ort, Datum
Vermieter
Mieter
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