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Inhaltsverzeichnis
Editorial ............................................................................................................................................................... 2
Digitale Binnenmarktstrategie: Fokus auf den Mittelstand legen! ....................................................................... 2
Digitale Wirtschaft ............................................................................................................................................ 3
Digitales Binnenmarktpaket soll Wachstumsbremsen lösen ................................................................................... 3
Recht .................................................................................................................................................................... 4
Vorläufige Einigung im "Markenpaket" .......................................................................................................................... 4
Steuern ................................................................................................................................................................ 4
EuGH: Schweden muss privaten Postdienstleister von Mehrwertsteuerpflicht befreien ............................... 4
International ....................................................................................................................................................... 5
EU-Sektorseminar „Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Ernährungssicherheit in EUAußenhilfeprogrammen“ ..................................................................................................................................................... 5
Kurz notiert ......................................................................................................................................................... 6
Fortschritt in der 10. Verhandlungsrunde zum EU-Japan-Abkommen ................................................................ 6
Expo Milano 2015 eröffnet ................................................................................................................................................ 7
Automatischer Notruf eCall in Pkws ab 2018 Pflicht................................................................................................ 7
Weniger Plastiktüten in der EU......................................................................................................................................... 7
Termine ................................................................................................................................................................ 8
Sitzungen der EU-Institutionen ........................................................................................................................................ 8
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Editorial
Digitale Binnenmarktstrategie: Fokus auf den
Mittelstand legen!
Alte und einige neue Themen
im wohl wichtigsten Reformpaket dieser Legislaturperiode
Dr. August Ortmeyer, DIHK-Bereichsleiter für
Dienstleistungen, Infrastruktur und Regionalpolitik
In dieser Woche ist es soweit: EU-Kommissions-Vizepräsident Andrus
Ansip und EU-Kommissar Günther Oettinger werden die lang erwartete
digitale Binnenmarktstrategie vorstellen. Der wissenschaftliche Dienst
des Europäischen Parlaments beziffert die potenziell erschließbaren
Effizienzgewinne im digitalen Binnenmarkt auf 260 Milliarden Euro im
Jahr. Daran gemessen wäre diese Strategie das wichtigste Reformpaket
der laufenden Legislaturperiode.
Ziel ist zum einen, den grenzüberschreitenden Zugang von Unternehmen und Verbrauchern zu digitalen Produkten, Inhalten und Dienstleistungen zu erleichtern. So soll z.B. dem Einzelhandel der Zugang zum
Vertriebsweg E-Commerce erleichtert werden. Zum anderen soll Europa
im Bereich der digitalen Infrastrukturen und Dienstleistungen wettbewerbsfähiger werden. Dazu sollen die Regelungen zum Telekommunikationsbinnenmarkt und die seit langem diskutierte DatenschutzGrundverordnung verabschiedet werden. Außerdem sollen Rahmenbedingungen für die sogenannte Datenökonomie gesetzt werden. Lesen
Sie dazu mehr auf den folgenden Seiten.
Die Themen sind zum großen Teil nicht neu. Für den DIHK steht im
Vordergrund, dass gerade auch kleine und mittlere Unternehmen davon
profitieren können – indem sie ihre Produkte und Dienstleistungen
einfach in einem digitalen Binnenmarkt mit einem einheitlichen rechtlichen Rahmen anbieten können. Grundlegende Voraussetzung dafür ist
ein leistungsfähiger Breitbandanschluss. Politische Vorgaben helfen,
der konkrete Weg dahin muss aber jeweils vor Ort gefunden werden.
Hier gilt das Subsidiaritätsprinzip. Gleiches gilt für kompetente Mitarbeiter, die benötigt werden, um die vielen Vorteile der Digitalisierung
tatsächlich in den Unternehmen umsetzen zu können. Darüber hinaus
stellt sich in einer Wirtschaft 4.0 die Frage, wie maschinengenerierte
Daten so vernetzt genutzt werden können, dass Geschäftsgeheimnisse
trotzdem dort bleiben, wo sie hin gehören.
Auf diese Fragen müssen zeitnah Antworten gefunden werden – jeweils
dort, wo sie am besten gegeben werden können.
Ihr
August Ortmeyer
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Digitale Wirtschaft
Digitales Binnenmarktpaket soll Wachstumsbremsen lösen
Einheitliche Regeln, bessere
Breitbandnetze und die
Erschließung von digitalen
Zukunftsmärkten
Am kommenden Mittwoch (6.5.) stellt die EU-Kommission ihre Strategie zum Digitalen Binnenmarkt vor. Es ist ein umfangreiches Unterfangen, denn zurzeit sind nur ca. vier Prozent der Online-Dienste in der EU
grenzüberschreitend tätig, 39 Prozent beschränken ihre Dienste auf die
einzelnen Mitgliedsstaaten. Die restlichen Dienste werden übergreifend
angeboten, stammen aber aus den USA. Diese Zahlen verdeutlichen die
brachliegenden Potenziale europäischer Anbieter auf dem EU-Markt.
Ein Grund ist die Fragmentierung des Marktes, die durch 28 nationale
statt einer einheitlichen Regulierung verursacht ist. So müssen ECommerce-Anbieter nach Kommissionsangaben z.B. im Schnitt mit
9.000 Euro Zusatzkosten für die Anpassung ihrer Dienste an die
Rechtsregime anderer Länder rechnen – gerade für KMU manchmal
eine zu hohe Hürde. Hier will die EU-Kommission z.B. mit der Vereinheitlichung vertragsrechtlicher Regeln, neuen Kooperationsmechanismen zum Verbraucherschutz, einer Urheberrechtsreform und der Senkung des bürokratischen Aufwandes aufgrund verschiedener Umsatzsteuersysteme, Abhilfe schaffen.
Auch die Breitbandinfrastruktur ist immer noch unzureichend: Nur 21,8
Prozent der Breitbandkunden in der EU haben einen Internetzugang
über 30 Mbps; nur 25 Prozent der Bevölkerung haben Zugang zu 4GNetzen. Um das Vertrauen in die Netze zu steigern – 72 Prozent der
EU-Bürger halten nach Angaben der Kommission ihre Daten online für
nicht ausreichend geschützt - soll u.a. die Reform der Telekomregulierung abgeschlossen und die Datenschutzgrundverordnung verabschiedet werden.
Darüber hinaus will die Kommission Zukunftsmärkte der Digitalen
Wirtschaft in der EU erschließen: Technologien wie Big Data oder
Cloud Computing sollen durch Initiativen z.B. zur Frage des Eigentums
von Daten, der Interoperabilität und Standardisierung ihr Potenzial in
Europa besser ausschöpfen können. Zum Digitalen Binnenmarktpaket
gehört aber auch eine Fachkräfteinitiative, ebenso wie die beschleunigte Digitalisierung des öffentlichen Sektors z.B. durch die Verpflichtung
zur Einführung elektronischer Vergabeprozesse.
(HKi)
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Recht
Vorläufige Einigung im "Markenpaket"
Prinzip der Koexistenz von
nationaler Marke und
Gemeinschaftsmarke bleibt
gewahrt
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben Ende April (22.4.) im Trilogverfahren eine Einigung
über das Reformpaket für Markenrechte erzielt.
Unternehmen soll nach einer Übergangszeit von sieben Jahren künftig
ein weitgehend vereinheitlichtes Markenregistrierungsverfahren in der
gesamten EU zur Verfügung stehen. Das Reformpaket zielt darauf ab,
die Effizienz des Systems zu steigern. Es beinhaltet auch eine Reduzierung der Gemeinschaftsmarkengebühren. Außerdem werden die Möglichkeiten des Zolls, Waren im Transit aufgrund eines "Grenzbeschlagnahmeantrags" durch die Gemeinschaft wegen Fälschungsverdachts
festzuhalten, gestärkt und verbessert: Ein wichtiger Beitrag zu mehr
Rechtssicherheit in diesem Bereich, den die Unternehmen seit langem
gefordert hatten.
Umstritten war bis zuletzt auch die Verwendung der durch die Markenanmeldungen erzielten Überschüsse des Harmonisierungsamtes für den
Binnenmarkt (OHIM). Sie sollen nun für Kooperationsprojekte mit den
nationalen Ämtern eingesetzt werden und so an die Mitgliedstaaten
zurückfließen und den nationalen Anmeldern zugutekommen.
Das vorläufige politische Einvernehmen über das Reformpaket umfasst
sowohl die Überarbeitung der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften als auch die Revision der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke. Bevor die Regelungen in Kraft treten können, ist noch
die offizielle Zustimmung des Parlaments und des Rates erforderlich.
Diese wird aber schon in den kommenden Wochen erwartet. Erfreulich
ist, dass das Prinzip der Koexistenz von nationaler Marke und Gemeinschaftsmarke im Zuge der Reform gewahrt bleiben konnte.
(Ml)
Steuern
EuGH: Schweden muss privaten Postdienstleister
von Mehrwertsteuerpflicht befreien
Wettbewerbsneutralität
bleibt auf der Strecke?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 21. April
(Rechtssache C-114/14) das Königreich Schweden dazu verurteilt,
einen privaten Postdienstleister („Posten AB“) von der Mehrwertsteuer
zu befreien – auch wenn es davon ausgehe, dass die Neutralität des
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(Mehrwert-) Steuerrechts so am besten gewährleistet werden könne.
Das Merkmal „öffentliche Einrichtung“ in Art. 132 Abs. 1 Buchstabe a
der MwSt-System-Richtlinie (RL 2006/112/EU) könne sowohl von öffentlichen als auch von privaten Betreibern erfüllt werden, argumentierte das Gericht, sofern sie nur einen postalischen Universaldienst
und damit einhergehende Verpflichtungen – wie die flächendeckende
Post-Zustellung – auf besonderer Rechtsgrundlage übernähmen. Letzteres war zwischen den Parteien unstreitig.
Schweden hatte im Verfahren die Rechtsansicht vertreten, dass es auf
seinem Staatsgebiet einen öffentlichen Post-Universaldienstleister
nicht mehr gäbe. Dort sei der Markt im Jahre 1993 – und damit noch
vor dem EU-Beitritt des Landes – liberalisiert worden. Seitdem werde
von allen Postdienstleistungs-Unternehmen Mehrwertsteuer erhoben,
so dass diese unter gleichen finanziellen Bedingungen am Markt tätig
seien. Damit sei Wettbewerbsgleichheit in Schweden uneingeschränkt
hergestellt.
Der EuGH folgte Schweden in keinem seiner vorgebrachten Argumente:
Weder der Hinweis auf „künstliche preisliche Wettbewerbsvorteile“
oder „nachlassenden Wettbewerbsdruck“ noch die für die öffentliche
Hand – aufgrund der Steuerbefreiung – eintretende „Verteuerung externer Vorleistungen“ überzeugten. Der Gerichtshof verwies stattdessen
auf den eindeutigen Wortlaut der Richtlinie.
Bewertung: Nachdem der EuGH hier eine Gesellschaft privaten Rechts
als „öffentliche Posteinrichtung“ subsumiert hatte, gab es keine Möglichkeit mehr, anders zu entscheiden. Der Wortlaut der Norm ist insoweit eindeutig. Das ist bitter für Schweden, das Land in Europa, wo die
Wettbewerbsneutralität des Mehrwertsteuerrechts nahezu uneingeschränkt gilt. Aus wirtschaftlichen Gründen müsste die MwSt-SystemRichtlinie so geändert werden, dass Mitgliedstaaten, die sich dem
Neutralitätsgrundsatz besonders verpflichtet fühlen, nicht ausgebremst
werden können.
(Wei)
International
EU-Sektorseminar „Landwirtschaft, ländliche
Entwicklung und Ernährungssicherheit in EUAußenhilfeprogrammen“
Information und Networking
Am 18. Juni 2015 findet in Brüssel ein Seminar zu den Beteiligungsmöglichkeiten für Unternehmen in EU-Außenhilfeprogrammen im Be-
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reich Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Ernährungssicherheit
mit anschließender Kontaktbörse statt.
Die EU fördert in Drittstaaten mit mehr als acht Milliarden Euro ein
breites Spektrum an Aktivitäten der nachhaltigen Landwirtschaft, ländlichen Entwicklung und Ernährungssicherheit in Drittstaaten. Dies umfasst unter anderem die Stärkung der landwirtschaftlichen Produktion,
die Unterstützung umweltfreundlicher Technologien und Praktiken, den
Veterinär- und Pflanzenschutz, die Förderung eines besseren Marktzugangs für Entwicklungsländer durch Infrastrukturentwicklung, den
Aufbau von Institutionen, agrarbezogene Forschung sowie Beratungen
und Schulungen.
Das eintägige Seminar wird von den Ständigen Vertretungen und Außenwirtschaftsförderorganisationen der EU-Mitgliedstaaten (für
Deutschland GTAI und DIHK) veranstaltet. Als Informationsforum und
Kontaktbörse richtet sich das Sektorseminar an Beratungsfirmen, Investoren und Unternehmen.
Am Nachmittag können die Teilnehmer Kontakte mit potenziellen Kooperationspartnern für künftige Ausschreibungen knüpfen.
Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt EUR 175. Eine Registrierung
ist online über http://www.sectorseminars.eu möglich. Dort sind auch
das Programm und Informationen zum Tagungsort einsehbar.
(bö)
Kurz notiert
Fortschritt in der 10. Verhandlungsrunde zum
EU-Japan-Abkommen
Nach Ende der 10. Verhandlungsrunde zum Freihandelsabkommen
zwischen der EU und Japan, die vom 22. bis zum 29.4. in Tokio stattfand, hob die EU die konstruktive, flexible und lösungsorientierte Atmosphäre der Gespräche hervor. Laut EU sind im Rahmen des 23. EUJapan Gipfels am 29.5. weitere positive Signale für das Abkommen zu
erwarten. Die 11. Verhandlungsrunde soll noch vor der Sommerpause in
Brüssel stattfinden. Die Verhandlungen zu einem umfassenden Abkommen laufen seit April 2013.
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Expo Milano 2015 eröffnet
Am 1. Mai hat die Weltausstellung Expo Milano eröffnet: Unter dem
Motto “Feeding the Planet” werden 140 Teilnehmerstaaten bis zum 31.
Oktober ihre führenden Technologien zum Thema Nahrungsmittel vorstellen. Wie kann man gesunde, sichere und ausreichende Nahrung für
alle garantieren und gleichzeitig den Planeten Erde und sein Gleichgewicht schützen und respektieren? Auf dieses lebensnotwendige Bedürfnis, nämlich Ernährung, will die Expo Milano Antworten geben.
Neben den Aussteller-Ländern sind in Mailand auch viele internationale Organisationen beteiligt. Die Veranstalter rechnen mit mehr als 20
Millionen Besuchern.
Automatischer Notruf eCall in Pkws ab 2018
Pflicht
Das automatische Notrufsystem eCall wird ab 2018 in allen neuen
Pkw-Modellen in der EU zur Pflicht. Nachdem das Europäische Parlament diesem System am vergangenen Dienstag (28.4.) zugestimmt hat,
kann es nun umgesetzt werden. eCall ruft bei einem Unfall automatische die Notrufnummer 112. Der schneller erfolgte Hilferuf soll nach
Kommissionsangaben die Zahl der Unfalltoten um zehn Prozent reduzieren. Dabei werden nur bestimmte Daten weitergegeben, nämlich den
Unfallort und den Zeitpunkt sowie die Insassenanzahl und die Treibstoffart des Fahrzeugs. Diese Daten werden fortlaufend gelöscht, um
keine Bewegungsprofile erstellen zu können. Kritiker hatten vor allem
davor gewarnt.
Weniger Plastiktüten in der EU
Das Europäische Parlament hat am vergangenen Dienstag (28.4.) beschlossen, den Gebrauch dünner Kunststoffbeutel in der Europäischen
Union deutlich zu beschränken, um Müll zu vermeiden. Die EU-Staaten
sollen sich nun nationale Ziele zur Verminderung der Plastiktüten setzen. Bis Ende 2019 dürfen nur noch halb so viele leichte Plastiktüten
verwendet werden wie 2010. EU-weit nutzte 2010 jeder Bürger im
Schnitt knapp 180 Einwegtüten. Dabei können die EU-Mitgliedstaaten
auch Bezahlsysteme oder Ähnliches einführen, um den Gebrauch von
leichten Plastiktüten zu reduzieren. Mehrfachtüten aus Plastik oder
sehr dünne Tüten zum Verpacken von Obst oder Gemüse sind nicht
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betroffen. Ab 2025 soll jeder EU-Bürger nur noch maximal 40 Plastiktüten pro Jahr nutzen dürfen.
Termine
Sitzungen der EU-Institutionen
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Agenda zu den Sitzungen der EU-Institutionen
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Ausschusssitzungen im EP
01.01. - 30.06.2015
lettische Ratspräsidentschaft
Verantwortlich für die Endredaktion: Daphne Grathwohl (gw)
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Malte Weisshaar