16 | 2015 04.05.2015 16 | 1 04.05.2015 Inhaltsverzeichnis Editorial ............................................................................................................................................................... 2 Digitale Binnenmarktstrategie: Fokus auf den Mittelstand legen! ....................................................................... 2 Digitale Wirtschaft ............................................................................................................................................ 3 Digitales Binnenmarktpaket soll Wachstumsbremsen lösen ................................................................................... 3 Recht .................................................................................................................................................................... 4 Vorläufige Einigung im "Markenpaket" .......................................................................................................................... 4 Steuern ................................................................................................................................................................ 4 EuGH: Schweden muss privaten Postdienstleister von Mehrwertsteuerpflicht befreien ............................... 4 International ....................................................................................................................................................... 5 EU-Sektorseminar „Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Ernährungssicherheit in EUAußenhilfeprogrammen“ ..................................................................................................................................................... 5 Kurz notiert ......................................................................................................................................................... 6 Fortschritt in der 10. Verhandlungsrunde zum EU-Japan-Abkommen ................................................................ 6 Expo Milano 2015 eröffnet ................................................................................................................................................ 7 Automatischer Notruf eCall in Pkws ab 2018 Pflicht................................................................................................ 7 Weniger Plastiktüten in der EU......................................................................................................................................... 7 Termine ................................................................................................................................................................ 8 Sitzungen der EU-Institutionen ........................................................................................................................................ 8 16 | 2 04.05.2015 Editorial Digitale Binnenmarktstrategie: Fokus auf den Mittelstand legen! Alte und einige neue Themen im wohl wichtigsten Reformpaket dieser Legislaturperiode Dr. August Ortmeyer, DIHK-Bereichsleiter für Dienstleistungen, Infrastruktur und Regionalpolitik In dieser Woche ist es soweit: EU-Kommissions-Vizepräsident Andrus Ansip und EU-Kommissar Günther Oettinger werden die lang erwartete digitale Binnenmarktstrategie vorstellen. Der wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments beziffert die potenziell erschließbaren Effizienzgewinne im digitalen Binnenmarkt auf 260 Milliarden Euro im Jahr. Daran gemessen wäre diese Strategie das wichtigste Reformpaket der laufenden Legislaturperiode. Ziel ist zum einen, den grenzüberschreitenden Zugang von Unternehmen und Verbrauchern zu digitalen Produkten, Inhalten und Dienstleistungen zu erleichtern. So soll z.B. dem Einzelhandel der Zugang zum Vertriebsweg E-Commerce erleichtert werden. Zum anderen soll Europa im Bereich der digitalen Infrastrukturen und Dienstleistungen wettbewerbsfähiger werden. Dazu sollen die Regelungen zum Telekommunikationsbinnenmarkt und die seit langem diskutierte DatenschutzGrundverordnung verabschiedet werden. Außerdem sollen Rahmenbedingungen für die sogenannte Datenökonomie gesetzt werden. Lesen Sie dazu mehr auf den folgenden Seiten. Die Themen sind zum großen Teil nicht neu. Für den DIHK steht im Vordergrund, dass gerade auch kleine und mittlere Unternehmen davon profitieren können – indem sie ihre Produkte und Dienstleistungen einfach in einem digitalen Binnenmarkt mit einem einheitlichen rechtlichen Rahmen anbieten können. Grundlegende Voraussetzung dafür ist ein leistungsfähiger Breitbandanschluss. Politische Vorgaben helfen, der konkrete Weg dahin muss aber jeweils vor Ort gefunden werden. Hier gilt das Subsidiaritätsprinzip. Gleiches gilt für kompetente Mitarbeiter, die benötigt werden, um die vielen Vorteile der Digitalisierung tatsächlich in den Unternehmen umsetzen zu können. Darüber hinaus stellt sich in einer Wirtschaft 4.0 die Frage, wie maschinengenerierte Daten so vernetzt genutzt werden können, dass Geschäftsgeheimnisse trotzdem dort bleiben, wo sie hin gehören. Auf diese Fragen müssen zeitnah Antworten gefunden werden – jeweils dort, wo sie am besten gegeben werden können. Ihr August Ortmeyer 16 | 3 04.05.2015 Digitale Wirtschaft Digitales Binnenmarktpaket soll Wachstumsbremsen lösen Einheitliche Regeln, bessere Breitbandnetze und die Erschließung von digitalen Zukunftsmärkten Am kommenden Mittwoch (6.5.) stellt die EU-Kommission ihre Strategie zum Digitalen Binnenmarkt vor. Es ist ein umfangreiches Unterfangen, denn zurzeit sind nur ca. vier Prozent der Online-Dienste in der EU grenzüberschreitend tätig, 39 Prozent beschränken ihre Dienste auf die einzelnen Mitgliedsstaaten. Die restlichen Dienste werden übergreifend angeboten, stammen aber aus den USA. Diese Zahlen verdeutlichen die brachliegenden Potenziale europäischer Anbieter auf dem EU-Markt. Ein Grund ist die Fragmentierung des Marktes, die durch 28 nationale statt einer einheitlichen Regulierung verursacht ist. So müssen ECommerce-Anbieter nach Kommissionsangaben z.B. im Schnitt mit 9.000 Euro Zusatzkosten für die Anpassung ihrer Dienste an die Rechtsregime anderer Länder rechnen – gerade für KMU manchmal eine zu hohe Hürde. Hier will die EU-Kommission z.B. mit der Vereinheitlichung vertragsrechtlicher Regeln, neuen Kooperationsmechanismen zum Verbraucherschutz, einer Urheberrechtsreform und der Senkung des bürokratischen Aufwandes aufgrund verschiedener Umsatzsteuersysteme, Abhilfe schaffen. Auch die Breitbandinfrastruktur ist immer noch unzureichend: Nur 21,8 Prozent der Breitbandkunden in der EU haben einen Internetzugang über 30 Mbps; nur 25 Prozent der Bevölkerung haben Zugang zu 4GNetzen. Um das Vertrauen in die Netze zu steigern – 72 Prozent der EU-Bürger halten nach Angaben der Kommission ihre Daten online für nicht ausreichend geschützt - soll u.a. die Reform der Telekomregulierung abgeschlossen und die Datenschutzgrundverordnung verabschiedet werden. Darüber hinaus will die Kommission Zukunftsmärkte der Digitalen Wirtschaft in der EU erschließen: Technologien wie Big Data oder Cloud Computing sollen durch Initiativen z.B. zur Frage des Eigentums von Daten, der Interoperabilität und Standardisierung ihr Potenzial in Europa besser ausschöpfen können. Zum Digitalen Binnenmarktpaket gehört aber auch eine Fachkräfteinitiative, ebenso wie die beschleunigte Digitalisierung des öffentlichen Sektors z.B. durch die Verpflichtung zur Einführung elektronischer Vergabeprozesse. (HKi) 16 | 4 04.05.2015 Recht Vorläufige Einigung im "Markenpaket" Prinzip der Koexistenz von nationaler Marke und Gemeinschaftsmarke bleibt gewahrt Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben Ende April (22.4.) im Trilogverfahren eine Einigung über das Reformpaket für Markenrechte erzielt. Unternehmen soll nach einer Übergangszeit von sieben Jahren künftig ein weitgehend vereinheitlichtes Markenregistrierungsverfahren in der gesamten EU zur Verfügung stehen. Das Reformpaket zielt darauf ab, die Effizienz des Systems zu steigern. Es beinhaltet auch eine Reduzierung der Gemeinschaftsmarkengebühren. Außerdem werden die Möglichkeiten des Zolls, Waren im Transit aufgrund eines "Grenzbeschlagnahmeantrags" durch die Gemeinschaft wegen Fälschungsverdachts festzuhalten, gestärkt und verbessert: Ein wichtiger Beitrag zu mehr Rechtssicherheit in diesem Bereich, den die Unternehmen seit langem gefordert hatten. Umstritten war bis zuletzt auch die Verwendung der durch die Markenanmeldungen erzielten Überschüsse des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (OHIM). Sie sollen nun für Kooperationsprojekte mit den nationalen Ämtern eingesetzt werden und so an die Mitgliedstaaten zurückfließen und den nationalen Anmeldern zugutekommen. Das vorläufige politische Einvernehmen über das Reformpaket umfasst sowohl die Überarbeitung der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften als auch die Revision der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke. Bevor die Regelungen in Kraft treten können, ist noch die offizielle Zustimmung des Parlaments und des Rates erforderlich. Diese wird aber schon in den kommenden Wochen erwartet. Erfreulich ist, dass das Prinzip der Koexistenz von nationaler Marke und Gemeinschaftsmarke im Zuge der Reform gewahrt bleiben konnte. (Ml) Steuern EuGH: Schweden muss privaten Postdienstleister von Mehrwertsteuerpflicht befreien Wettbewerbsneutralität bleibt auf der Strecke? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 21. April (Rechtssache C-114/14) das Königreich Schweden dazu verurteilt, einen privaten Postdienstleister („Posten AB“) von der Mehrwertsteuer zu befreien – auch wenn es davon ausgehe, dass die Neutralität des 16 | 5 04.05.2015 (Mehrwert-) Steuerrechts so am besten gewährleistet werden könne. Das Merkmal „öffentliche Einrichtung“ in Art. 132 Abs. 1 Buchstabe a der MwSt-System-Richtlinie (RL 2006/112/EU) könne sowohl von öffentlichen als auch von privaten Betreibern erfüllt werden, argumentierte das Gericht, sofern sie nur einen postalischen Universaldienst und damit einhergehende Verpflichtungen – wie die flächendeckende Post-Zustellung – auf besonderer Rechtsgrundlage übernähmen. Letzteres war zwischen den Parteien unstreitig. Schweden hatte im Verfahren die Rechtsansicht vertreten, dass es auf seinem Staatsgebiet einen öffentlichen Post-Universaldienstleister nicht mehr gäbe. Dort sei der Markt im Jahre 1993 – und damit noch vor dem EU-Beitritt des Landes – liberalisiert worden. Seitdem werde von allen Postdienstleistungs-Unternehmen Mehrwertsteuer erhoben, so dass diese unter gleichen finanziellen Bedingungen am Markt tätig seien. Damit sei Wettbewerbsgleichheit in Schweden uneingeschränkt hergestellt. Der EuGH folgte Schweden in keinem seiner vorgebrachten Argumente: Weder der Hinweis auf „künstliche preisliche Wettbewerbsvorteile“ oder „nachlassenden Wettbewerbsdruck“ noch die für die öffentliche Hand – aufgrund der Steuerbefreiung – eintretende „Verteuerung externer Vorleistungen“ überzeugten. Der Gerichtshof verwies stattdessen auf den eindeutigen Wortlaut der Richtlinie. Bewertung: Nachdem der EuGH hier eine Gesellschaft privaten Rechts als „öffentliche Posteinrichtung“ subsumiert hatte, gab es keine Möglichkeit mehr, anders zu entscheiden. Der Wortlaut der Norm ist insoweit eindeutig. Das ist bitter für Schweden, das Land in Europa, wo die Wettbewerbsneutralität des Mehrwertsteuerrechts nahezu uneingeschränkt gilt. Aus wirtschaftlichen Gründen müsste die MwSt-SystemRichtlinie so geändert werden, dass Mitgliedstaaten, die sich dem Neutralitätsgrundsatz besonders verpflichtet fühlen, nicht ausgebremst werden können. (Wei) International EU-Sektorseminar „Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Ernährungssicherheit in EUAußenhilfeprogrammen“ Information und Networking Am 18. Juni 2015 findet in Brüssel ein Seminar zu den Beteiligungsmöglichkeiten für Unternehmen in EU-Außenhilfeprogrammen im Be- 16 | 6 04.05.2015 reich Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Ernährungssicherheit mit anschließender Kontaktbörse statt. Die EU fördert in Drittstaaten mit mehr als acht Milliarden Euro ein breites Spektrum an Aktivitäten der nachhaltigen Landwirtschaft, ländlichen Entwicklung und Ernährungssicherheit in Drittstaaten. Dies umfasst unter anderem die Stärkung der landwirtschaftlichen Produktion, die Unterstützung umweltfreundlicher Technologien und Praktiken, den Veterinär- und Pflanzenschutz, die Förderung eines besseren Marktzugangs für Entwicklungsländer durch Infrastrukturentwicklung, den Aufbau von Institutionen, agrarbezogene Forschung sowie Beratungen und Schulungen. Das eintägige Seminar wird von den Ständigen Vertretungen und Außenwirtschaftsförderorganisationen der EU-Mitgliedstaaten (für Deutschland GTAI und DIHK) veranstaltet. Als Informationsforum und Kontaktbörse richtet sich das Sektorseminar an Beratungsfirmen, Investoren und Unternehmen. Am Nachmittag können die Teilnehmer Kontakte mit potenziellen Kooperationspartnern für künftige Ausschreibungen knüpfen. Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt EUR 175. Eine Registrierung ist online über http://www.sectorseminars.eu möglich. Dort sind auch das Programm und Informationen zum Tagungsort einsehbar. (bö) Kurz notiert Fortschritt in der 10. Verhandlungsrunde zum EU-Japan-Abkommen Nach Ende der 10. Verhandlungsrunde zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan, die vom 22. bis zum 29.4. in Tokio stattfand, hob die EU die konstruktive, flexible und lösungsorientierte Atmosphäre der Gespräche hervor. Laut EU sind im Rahmen des 23. EUJapan Gipfels am 29.5. weitere positive Signale für das Abkommen zu erwarten. Die 11. Verhandlungsrunde soll noch vor der Sommerpause in Brüssel stattfinden. Die Verhandlungen zu einem umfassenden Abkommen laufen seit April 2013. 16 | 7 04.05.2015 Expo Milano 2015 eröffnet Am 1. Mai hat die Weltausstellung Expo Milano eröffnet: Unter dem Motto “Feeding the Planet” werden 140 Teilnehmerstaaten bis zum 31. Oktober ihre führenden Technologien zum Thema Nahrungsmittel vorstellen. Wie kann man gesunde, sichere und ausreichende Nahrung für alle garantieren und gleichzeitig den Planeten Erde und sein Gleichgewicht schützen und respektieren? Auf dieses lebensnotwendige Bedürfnis, nämlich Ernährung, will die Expo Milano Antworten geben. Neben den Aussteller-Ländern sind in Mailand auch viele internationale Organisationen beteiligt. Die Veranstalter rechnen mit mehr als 20 Millionen Besuchern. Automatischer Notruf eCall in Pkws ab 2018 Pflicht Das automatische Notrufsystem eCall wird ab 2018 in allen neuen Pkw-Modellen in der EU zur Pflicht. Nachdem das Europäische Parlament diesem System am vergangenen Dienstag (28.4.) zugestimmt hat, kann es nun umgesetzt werden. eCall ruft bei einem Unfall automatische die Notrufnummer 112. Der schneller erfolgte Hilferuf soll nach Kommissionsangaben die Zahl der Unfalltoten um zehn Prozent reduzieren. Dabei werden nur bestimmte Daten weitergegeben, nämlich den Unfallort und den Zeitpunkt sowie die Insassenanzahl und die Treibstoffart des Fahrzeugs. Diese Daten werden fortlaufend gelöscht, um keine Bewegungsprofile erstellen zu können. Kritiker hatten vor allem davor gewarnt. Weniger Plastiktüten in der EU Das Europäische Parlament hat am vergangenen Dienstag (28.4.) beschlossen, den Gebrauch dünner Kunststoffbeutel in der Europäischen Union deutlich zu beschränken, um Müll zu vermeiden. Die EU-Staaten sollen sich nun nationale Ziele zur Verminderung der Plastiktüten setzen. Bis Ende 2019 dürfen nur noch halb so viele leichte Plastiktüten verwendet werden wie 2010. EU-weit nutzte 2010 jeder Bürger im Schnitt knapp 180 Einwegtüten. Dabei können die EU-Mitgliedstaaten auch Bezahlsysteme oder Ähnliches einführen, um den Gebrauch von leichten Plastiktüten zu reduzieren. Mehrfachtüten aus Plastik oder sehr dünne Tüten zum Verpacken von Obst oder Gemüse sind nicht 16 | 8 04.05.2015 betroffen. Ab 2025 soll jeder EU-Bürger nur noch maximal 40 Plastiktüten pro Jahr nutzen dürfen. Termine Sitzungen der EU-Institutionen 04.05. - 08.05.2015 Agenda zu den Sitzungen der EU-Institutionen 04.05. - 08.05.2015 Ausschusssitzungen im EP 01.01. - 30.06.2015 lettische Ratspräsidentschaft Verantwortlich für die Endredaktion: Daphne Grathwohl (gw) Ansprechpartner für die einzelnen Beiträge: bö= Alexandra Böhne; HKi= Holger Kindler; Ml= Doris Möller; Wei= Malte Weisshaar
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