Das veränderte Verfahren der GEMA

Das veränderte Verfahren der GEMA-Meldung für Chorveranstaltungen vom 01.01.94 ist unverändert
weiterhin gültig.
Über den GEMA-Beitragsanteil von EUR 1,30 pro Aktiven im Erwachsenen-Chor sind die Gebühren
für die Konzerte mit bis zu 9 Musikern ganz und bei Konzerten mit über 9 Musikern bis zu einem
Betrag von EUR 102,-- je Konzert bezahlt (unter der Voraussetzung, dass die Chorveranstaltungen
gemäß den Richtlinien angemeldet werden!), darüber liegende Beträge werden den Vereinen durch
den Chorverband in Rechnung gestellt.
Die GEMA-Gebühren für Kinder- und Jugendchöre werden ganz vom Chorverband übernommen.
In allen Fällen ist aber Voraussetzung, dass die Veranstaltungen fristgerecht, vollständig und mit dem
aktuellen Formular beim Chorverband (Geschäftsstelle des Chorverbandes Rheinland-Pfalz,
Siegfriedstraße 14, 67547 Worms) angemeldet werden.
Erläuterungen zum Meldebogen und zum Verfahren:
Der in gewissen Abständen im „Singenden Land“ veröffentlichte Meldebogen muss in der benötigen
Anzahl kopiert werden. Das lästige Anfordern von Bögen bei irgendwelchen Geschäftsstellen entfällt
somit, die Gefahr von Fristüberschreitungen ist daher ausgeschlossen.
Darüber hinaus können Sie den Bogen im Internet www.chorverband-rheinland-pfalz.de unter
Download herunterladen.
Im oberen Drittel des Bogens tragen Sie die Daten Ihres Vereines ein. Besonderen Wert hat das
Geschäftszeichen der GEMA, das Ihnen zugewiesen ist und bei allen Zuschriften und Zahlungen
anzugeben ist (Geschäftszeichen = die ersten 6 Ziffern der letzten GEMA-Rechnungsnummer, z.B.
5750001000483).
Das gleiche gilt für die DCV-Mitgliedsnummer. Die Nummer ist siebenstellig und beginnt mit den
Ziffern 22, welche bereits eingetragen sind, so dass die Nummer nur noch vervollständigt werden
muss. Die DCV-Mitgliedsnummer können Sie von dem Adress-Aufkleber vom Singenden Land
übernehmen.
Beachten Sie unbedingt den Hinweis, dass für jede Veranstaltung je ein Formular ausgefüllt werden
muss.
Wenn Sie also eine mehrtägige Veranstaltung durchführen, mit z.B. Kommers bzw. Festabend am
Freitag, Freundschaftssingen am Samstag und Wettstreit am Sonntag, so heißt das, dass Sie drei
Bögen einsenden müssen.
Bei Chorfesten oder anderen Mehrtagesveranstaltungen sollte eine separate Meldung mittels eines
Vordrucks „F“ erfolgen, da meistens noch weitere Veranstaltungen aus dem Bereich der U-Musik
durchgeführt werden (bei der GEMA anfordern).
Auf der linken Seite des Formulars ist eine Falzmarkierung, der Bogen passt in einen DINLangumschlag, die Adresse des Chorverbandes erscheint im Fenster.
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Veranstaltungsdaten
Zu Ziffer 2
Alleiniger Veranstalter (genauer Name und Anschrift erforderlich)
Tag, Monat, Jahr und die Zeitdauer des Konzertes (nicht der Gesamtveranstaltung/bei anschließender
U-Musik).
Zu Ziffer 3
Ort und Name der Halle oder des Saales oder ähnliches (bei Veranstaltungen im Freien Größe/qm
des Veranstaltungsplatzes).
Sollten Sie die Halle oder den Saal verkleinert benutzen, durch Abtrennung, etc., kreuzen Sie bitte
„Teilraum“ an und geben Sie die qm-Zahl an.
Kreuzen Sie insbesondere an, ob Sie die sogenannte „Konzertbestuhlung“ aufbauen, oder ob Sie vor
Tischreihen aufführen. In einigen Fällen ist dies von Bedeutung.
Zu Ziffer 4
Hier ist die Art der Veranstaltung einzutragen, z.B. Konzert, Liederabend, Freundschaftssingen,
Festabend, Wettstreit, Wertungssingen, Leistungssingen, Meisterchor-Singen etc.
Die kleinen Kästchen sind entsprechend den Gegebenheiten anzukreuzen, um die korrekte
Abrechnung zu gewährleisten.
Zu Ziffer 5
Tragen Sie hier bitte das höchste Eintrittsgeld pro Person für die oben angegebene Veranstaltung ein.
Sollte kein Eintrittsgeld erhoben werden, so streichen Sie das Kästchen bitte durch.
Zu Ziffer 6
Die GEMA-Vergütung ist nach Ziffer 10 des Gesamtvertrages des Deutschen Chorverbandes mit der
GEMA geregelt. Wir verweisen auf das DCV-Jahrbuch.
Wichtig!
Für die pauschale Abgeltung benötigen wir dringend Ihre Mithilfe. Wie bekannt ist, ist ein Teil unserer
Veranstaltung abgegolten durch den GEMA/DCV-Gesamtvertrag. Wir müssen also vermeiden, diese
Veranstaltungen doppelt zu bezahlen. Bitte informieren Sie sich anhand des DCV-Jahrbuches über
die Möglichkeiten der pauschalen Abgeltung. Wenn Sie der Meinung sind, dass einer der Punkte auf
Ihre Veranstaltung zutrifft, tragen Sie dies bitte hier ein.
Zu Ziffer 7
Hier brauchen Sie nur Eintragungen vorzunehmen, wenn Sie eine Tanz- oder UnterhaltungsmusikVeranstaltung im Anschluss an die Chorveranstaltung durchführen. Die Betonung liegt auf „im
Anschluss“.
Reine Tanz- oder Unterhaltungsmusik-Veranstaltungen müssen der GEMA nach wie vor direkt
gemeldet werden, und zwar rechtzeitig bevor sie stattfinden. Der Meldebogen für Chorveranstaltungen
ist dafür nicht vorgesehen!
Die Meldekarte im Postkartenformat (oder bei mehrtägigen Veranstaltungen Vordruck „F“) können Sie
bei der GEMA anfordern.
Sollte die Tanzveranstaltung in einem anderen Veranstaltungsraum als die Chorveranstaltung
stattfinden, so ist dieses und die qm-Zahl anzugeben.
Wenn für die Tanzveranstaltung oder das gesellige Beisammensein mit Musik separat Eintrittsgeld
oder ein sonstiges Entgelt verlangt wird, so ist dies in die dafür vorgesehene Spalte einzutragen.
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Das Wichtigste am Schluss!
Sie müssen unbedingt das Programm oder wenn kein Programm vorliegt eine Liste der vorgetragenen
Lieder unter Angabe der Komponisten und/oder Bearbeiter in zweifacher Ausfertigung beifügen! Ohne
diese Liedfolgen ist die Meldung unvollständig und wird von der GEMA nicht akzeptiert.
Es ist nicht ausreichend, eine Auflistung der Vereine, die bei der Chorveranstaltung mitwirken oder ein
Programm- bzw. einen Festablauf zu übersenden, bei dem die Liedvorträge ohne Angaben der
Komponisten fehlen.
Die Liedfolgen müssen folgende Angaben enthalten:
1. Name des veranstaltenden Vereines
2. Datum der Veranstaltung
3. Veranstaltungsraum und –ort
4. Liedtitel mit Komponisten und/oder Bearbeiter.
Der Chorverband kann Ihrem Verein dann nicht mehr helfen, wenn die GEMA Ihnen die Veranstaltung
zu den erhöhten Tarifen direkt in Rechnung stellt. Der Chorverband wird diese Rechnung in keinem
Fall übernehmen.
Die Fristen!
Es gilt der GEMA-Vertrag!
Ihre vollständige Meldung – also mit den Liederlisten in zweifacher Ausfertigung – muss spätestens
zwei Wochen nach der Veranstaltung beim Chorverband eingegangen sein; es gilt das Datum des
Eingangsstempels beim Chorverband!
Es wird in Zukunft keine Kulanz mehr geben, wir müssen den Vertrag buchstabengetreu erfüllen.
Bei Fristüberschreitung oder fehlenden Liedfolgen lehnt die GEMA die Berechnung nach DCV-Vertrag
ab und berechnet dem Verein direkt den vollen bzw. doppelten Gebührensatz. Wie bereits erwähnt,
wird der Chorverband diese Rechnung in keinem Fall übernehmen!
Zusammenfassung:
Zusammenfassung:
1. Bogen in benötigter Zahl kopieren und ausfüllen (ein Bogen je Veranstaltung);
2. sorgfältig und vollständig ausfüllen;
3. Liedfolgen in zweifacher Ausfertigung erstellen und beifügen (unter Angabe des veranstaltenden
Vereins, des Datums der Veranstaltung und des Veranstaltungsraumes sowie –ortes;
4. rechtzeitig nach der Veranstaltung abschicken, damit zwei Wochen nach der Veranstaltung, die
Meldung beim Chorverband Rheinland-Pfalz eingegangen ist.
Merke: Es gibt keine Veranstaltung mit Musik oder Chorgesang, die nicht angemeldet werden muss!
Sollten Sie trotzdem noch Fragen haben, steht Ihnen die Geschäftsstelle des Chorverbandes zur
Verfügung, Telefon (06241) 44400 oder Bundesschatzmeister Richard Breitbach, Telefon 02651-77411.
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