und geht ganz einfach!

MITGLIED WERDEN
ZAHLT SICH AUS –
UND GEHT GANZ EINFACH!
Profitieren Sie von den Vorteilen
einer GEMA Mitgliedschaft!
Während Sie Ihrer kreativen Arbeit nachgehen, verhandelt
die GEMA mit ihren Partnern Tarife für die verschiedenen
Nutzungsarten von Musik. Wir organisieren die Vergabe
der Lizenzen, überprüfen wann und wo Ihre Werke
analog und digital genutzt werden und kümmern uns
um die entsprechenden Lizenzeinnahmen. Daran schließt
sich die Ausschüttung Ihrer Tantiemen an, die einem
Verteilungsplan folgt, den die Mitglieder der GEMA
mitgestalten können. All das nimmt Ihnen viel Aufwand ab –
ob bei der klassischen Musikverwertung, beispielsweise auf
Konzertveranstaltungen oder im Hörfunk, oder der digitalen
Musikverbreitung. Heute lässt sich kaum selbst überprüfen,
wo, wann und wie oft die eigenen Werke öffentlich genutzt
werden.
Auf der neuen digitalen MitgliederPlattform „GEMA Forum“
(www.gema.de/gema-forum) stehen aktuelle Informationen
und vielfältige Themenangebote für Sie bereit. Außerdem
kann jedes Mitglied sein eigenes Netzwerk mit Kontakten zu
anderen Mitgliedern und in die Musikszene aufbauen und
erweitern. Vernetzter Austausch und schnelle Unterstützung
bei Bedarf bieten erlebbaren Mehrwert.
Mit der Zugehörigkeit zur GEMA übertragen Sie uns alle Rechte an Ihren
Werken zur Wahrnehmung. Da jede Nutzung Ihrer Werke per Gesetz
lizenzpflichtig ist, muss bei jeder öffentlichen Aufführung eine
entsprechende Vergütung durch die Nutzer entrichtet werden.
GEMA Mitglied - Werden Sie Teil einer starken,
kreativen Gemeinschaft!
Sie sind Komponist, Textdichter oder Musikverleger? Für Sie als Mitglied der GEMA kümmern wir
uns um eine angemessene Vergütung Ihrer
kreativen Arbeit.
Musik hat ihren Wert. Wer komponiert, Musiktexte
schreibt oder Musikwerke verlegt, hat einen Anspruch
auf eine faire Vergütung, wenn diese Werke öffentlich
aufgeführt, kommerziell gesendet, vervielfältigt oder
anderweitig genutzt werden.
Unser gesetzlicher Auftrag ist es, Ihre Rechte als
Musikurheber zu schützen und die Wertschätzung
kreativer Arbeit zu fördern. Denn das Urheberrecht ist
ein Menschenrecht. Und das ist heute wichtiger denn je.
Ob digital oder analog, Musik wird überall und jederzeit
gehört.
Als zuverlässiger und engagierter Partner stehen wir
Ihnen mit unserer Fachkompetenz und langjährigen
Erfahrung zur Seite. Wir unterstützen Sie weltweit
bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte und beraten Sie in
Fragen des Urheberschutzes und der Rechteverwertung.
Darauf vertrauen heute bereits knapp 70.000 Mitglieder.
Zusammen sind wir eine starke Gemeinschaft, die sich für
Musik engagiert – damit sie auch in Zukunft ihren Wert
behält.
Dabei suchen wir stets die Balance zwischen den Urhebern
und den Nutzern – denn ohne Konzertbühnen etwa
würde die Musik nicht aufgeführt – aber man darf dabei
niemals vergessen: Ohne die Werke der Komponisten
und Textdichter gäbe es überhaupt keine Musik.
Die GEMA als starke Partnerin
der Musikschaffenden – und auch Ihrer Rechte.
Musik ist uns was wert – daher machen wir uns für die Interessen
unserer Mitglieder an einer fairen Vergütung für die Nutzung ihrer
Musikwerke stark. So fördern wir die individuelle schöpferische
Leistung der Komponisten und Textdichter und stärken den Wert
des Musikschaffens für die Gesellschaft.
Wie können Sie
Mitglied der GEMA werden?
Ganz leicht – wenn Sie GEMA Mitglied werden möchten,
stellen Sie einen Aufnahmeantrag: Einfach das Formular
auf unserer Website herunterladen, ausfüllen und
abschicken ( www.gema.de/aufnahmeantrag ). Erfüllen
Sie alle notwendigen Kriterien eines Musikurhebers
oder Verlegers, erhalten Sie von der GEMA Ihren
Berechtigungsvertrag. Mit der Unterzeichnung des
Vertrags sind Sie GEMA Mitglied.
Der Berechtigungsvertrag wird auf die Dauer von drei
Jahren geschlossen. Er verlängert sich automatisch um
weitere drei Jahre, wenn er nicht ein halbes Jahr vor
Ablauf des jeweiligen Drei-Jahres-Zyklus gekündigt wird.
Bevor Sie sich für Ihre GEMA Mitgliedschaft entscheiden,
sollten Sie klären, ob sich diese für Sie finanziell lohnt.
Wann ist eine GEMA Mitgliedschaft
für Sie finanziell sinnvoll?
Wenn Ihre musikalischen Werke öffentlich aufgeführt,
kommerziell gesendet, vervielfältigt oder anderweitig genutzt werden, lohnt sich die Mitgliedschaft bei der GEMA.
wenn Sie selbst Veranstalter Ihrer eigenen Konzerte sind,
CDs eigenständig herstellen oder Ihre Werke im Internet
zu kommerziellen Zwecken veröffentlichen.
Bitte beachten Sie: Als Mitglied übertragen Sie der GEMA
als Treuhänderin im Berechtigungsvertrag alle Rechte an
Ihren Werken zur Wahrnehmung. Für den Fall, dass Sie
Ihre eigenen Werke selbst nutzen, müssen Sie demzufolge
auch eine Lizenz bei der GEMA erwerben – beispielsweise
Nutzen Sie dagegen Ihre Werke nur für die Eigenpromotion – beispielsweise im Rahmen einer Präsentation ohne
kommerziellen Zweck auf der eigenen Website – ist diese
Nutzung nach erfolgter Anmeldung für Sie als Mitglied
kostenfrei möglich.
Was kostet Sie
die GEMA Mitgliedschaft?
Der Mitgliederbeitrag ist für alle Mitglieder gleich – egal
ob Sie angeschlossenes, außerordentliches oder ordentliches Mitglied sind. Der Jahresbeitrag beträgt 50,00 Euro
für Komponisten und Textdichter und 100,00 Euro für
Musikverleger (ohne Mwst.) Zusätzlich wird einmalig eine
Aufnahmegebühr in Höhe von 90,00 Euro für Komponisten und Textdichter bzw. 180,00 Euro für Musikverleger
(jeweils zzgl. Mwst.) fällig.
Ihre Vorteile
als Mitglied der GEMA:
•
•
•
•
•
treuhänderische Interessenvertretung und eine starke Vereinsorganisation
transparenter Verteilungsplan zur Ausschüttung der Einnahmen aus Lizenzvergaben
umfassender Schutz des Urhebers (analog und digital)
schnelle und umfangreiche Services zur exklusiven Online-Nutzung
vielfältige Optionen zum Informationsaustausch mit anderen Mitgliedern im GEMA Forum:
www.gema.de/gema-forum
• Unterstützung bei Rechtsnachfolgen
Sie haben noch Fragen?
Per Anruf oder Mail sind Sie direkt mit uns verbunden –
der Mitglieder-Service steht Ihnen gerne zur Seite.
Sie erreichen uns:
Montag bis Donnerstag, 9 bis 17 Uhr
Freitag, 9 bis 16 Uhr
Tel: +49 30 21245 300
E-Mail: [email protected]
www.gema.de/online-services
Weitere Informationen finden Sie im Mitgliederbereich unter:
www.gema.de/musikurheber
STAND: Januar 2016
GEMA
Gesellschaft für musikalische Aufführungsund mechanische Vervielfältigungsrechte