MITGLIED WERDEN ZAHLT SICH AUS – UND GEHT GANZ EINFACH! Profitieren Sie von den Vorteilen einer GEMA Mitgliedschaft! Während Sie Ihrer kreativen Arbeit nachgehen, verhandelt die GEMA mit ihren Partnern Tarife für die verschiedenen Nutzungsarten von Musik. Wir organisieren die Vergabe der Lizenzen, überprüfen wann und wo Ihre Werke analog und digital genutzt werden und kümmern uns um die entsprechenden Lizenzeinnahmen. Daran schließt sich die Ausschüttung Ihrer Tantiemen an, die einem Verteilungsplan folgt, den die Mitglieder der GEMA mitgestalten können. All das nimmt Ihnen viel Aufwand ab – ob bei der klassischen Musikverwertung, beispielsweise auf Konzertveranstaltungen oder im Hörfunk, oder der digitalen Musikverbreitung. Heute lässt sich kaum selbst überprüfen, wo, wann und wie oft die eigenen Werke öffentlich genutzt werden. Auf der neuen digitalen MitgliederPlattform „GEMA Forum“ (www.gema.de/gema-forum) stehen aktuelle Informationen und vielfältige Themenangebote für Sie bereit. Außerdem kann jedes Mitglied sein eigenes Netzwerk mit Kontakten zu anderen Mitgliedern und in die Musikszene aufbauen und erweitern. Vernetzter Austausch und schnelle Unterstützung bei Bedarf bieten erlebbaren Mehrwert. Mit der Zugehörigkeit zur GEMA übertragen Sie uns alle Rechte an Ihren Werken zur Wahrnehmung. Da jede Nutzung Ihrer Werke per Gesetz lizenzpflichtig ist, muss bei jeder öffentlichen Aufführung eine entsprechende Vergütung durch die Nutzer entrichtet werden. GEMA Mitglied - Werden Sie Teil einer starken, kreativen Gemeinschaft! Sie sind Komponist, Textdichter oder Musikverleger? Für Sie als Mitglied der GEMA kümmern wir uns um eine angemessene Vergütung Ihrer kreativen Arbeit. Musik hat ihren Wert. Wer komponiert, Musiktexte schreibt oder Musikwerke verlegt, hat einen Anspruch auf eine faire Vergütung, wenn diese Werke öffentlich aufgeführt, kommerziell gesendet, vervielfältigt oder anderweitig genutzt werden. Unser gesetzlicher Auftrag ist es, Ihre Rechte als Musikurheber zu schützen und die Wertschätzung kreativer Arbeit zu fördern. Denn das Urheberrecht ist ein Menschenrecht. Und das ist heute wichtiger denn je. Ob digital oder analog, Musik wird überall und jederzeit gehört. Als zuverlässiger und engagierter Partner stehen wir Ihnen mit unserer Fachkompetenz und langjährigen Erfahrung zur Seite. Wir unterstützen Sie weltweit bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte und beraten Sie in Fragen des Urheberschutzes und der Rechteverwertung. Darauf vertrauen heute bereits knapp 70.000 Mitglieder. Zusammen sind wir eine starke Gemeinschaft, die sich für Musik engagiert – damit sie auch in Zukunft ihren Wert behält. Dabei suchen wir stets die Balance zwischen den Urhebern und den Nutzern – denn ohne Konzertbühnen etwa würde die Musik nicht aufgeführt – aber man darf dabei niemals vergessen: Ohne die Werke der Komponisten und Textdichter gäbe es überhaupt keine Musik. Die GEMA als starke Partnerin der Musikschaffenden – und auch Ihrer Rechte. Musik ist uns was wert – daher machen wir uns für die Interessen unserer Mitglieder an einer fairen Vergütung für die Nutzung ihrer Musikwerke stark. So fördern wir die individuelle schöpferische Leistung der Komponisten und Textdichter und stärken den Wert des Musikschaffens für die Gesellschaft. Wie können Sie Mitglied der GEMA werden? Ganz leicht – wenn Sie GEMA Mitglied werden möchten, stellen Sie einen Aufnahmeantrag: Einfach das Formular auf unserer Website herunterladen, ausfüllen und abschicken ( www.gema.de/aufnahmeantrag ). Erfüllen Sie alle notwendigen Kriterien eines Musikurhebers oder Verlegers, erhalten Sie von der GEMA Ihren Berechtigungsvertrag. Mit der Unterzeichnung des Vertrags sind Sie GEMA Mitglied. Der Berechtigungsvertrag wird auf die Dauer von drei Jahren geschlossen. Er verlängert sich automatisch um weitere drei Jahre, wenn er nicht ein halbes Jahr vor Ablauf des jeweiligen Drei-Jahres-Zyklus gekündigt wird. Bevor Sie sich für Ihre GEMA Mitgliedschaft entscheiden, sollten Sie klären, ob sich diese für Sie finanziell lohnt. Wann ist eine GEMA Mitgliedschaft für Sie finanziell sinnvoll? Wenn Ihre musikalischen Werke öffentlich aufgeführt, kommerziell gesendet, vervielfältigt oder anderweitig genutzt werden, lohnt sich die Mitgliedschaft bei der GEMA. wenn Sie selbst Veranstalter Ihrer eigenen Konzerte sind, CDs eigenständig herstellen oder Ihre Werke im Internet zu kommerziellen Zwecken veröffentlichen. Bitte beachten Sie: Als Mitglied übertragen Sie der GEMA als Treuhänderin im Berechtigungsvertrag alle Rechte an Ihren Werken zur Wahrnehmung. Für den Fall, dass Sie Ihre eigenen Werke selbst nutzen, müssen Sie demzufolge auch eine Lizenz bei der GEMA erwerben – beispielsweise Nutzen Sie dagegen Ihre Werke nur für die Eigenpromotion – beispielsweise im Rahmen einer Präsentation ohne kommerziellen Zweck auf der eigenen Website – ist diese Nutzung nach erfolgter Anmeldung für Sie als Mitglied kostenfrei möglich. Was kostet Sie die GEMA Mitgliedschaft? Der Mitgliederbeitrag ist für alle Mitglieder gleich – egal ob Sie angeschlossenes, außerordentliches oder ordentliches Mitglied sind. Der Jahresbeitrag beträgt 50,00 Euro für Komponisten und Textdichter und 100,00 Euro für Musikverleger (ohne Mwst.) Zusätzlich wird einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 90,00 Euro für Komponisten und Textdichter bzw. 180,00 Euro für Musikverleger (jeweils zzgl. Mwst.) fällig. Ihre Vorteile als Mitglied der GEMA: • • • • • treuhänderische Interessenvertretung und eine starke Vereinsorganisation transparenter Verteilungsplan zur Ausschüttung der Einnahmen aus Lizenzvergaben umfassender Schutz des Urhebers (analog und digital) schnelle und umfangreiche Services zur exklusiven Online-Nutzung vielfältige Optionen zum Informationsaustausch mit anderen Mitgliedern im GEMA Forum: www.gema.de/gema-forum • Unterstützung bei Rechtsnachfolgen Sie haben noch Fragen? Per Anruf oder Mail sind Sie direkt mit uns verbunden – der Mitglieder-Service steht Ihnen gerne zur Seite. Sie erreichen uns: Montag bis Donnerstag, 9 bis 17 Uhr Freitag, 9 bis 16 Uhr Tel: +49 30 21245 300 E-Mail: [email protected] www.gema.de/online-services Weitere Informationen finden Sie im Mitgliederbereich unter: www.gema.de/musikurheber STAND: Januar 2016 GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungsund mechanische Vervielfältigungsrechte
© Copyright 2024 ExpyDoc