AUSSCHREIBUNG JBBL Saison 2015/16 Stand: 16.03.2015 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................ 1 Präambel............................................................................................................................... 2 § 1 Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 2 § 2 Haftung ........................................................................................................................... 2 § 3 Strafenkatalog / Teamsperre ......................................................................................... 2 § 4 Einnahmen / Eintritt / Kosten ........................................................................................ 2 § 5 Projektbeschreibung ...................................................................................................... 3 § 6 Teilnahmerecht / Qualifikation ...................................................................................... 3 § 7 JBBL-Spielgemeinschaften ............................................................................................. 3 § 8 Meldestärke des Kaders/ Einsatzberechtigung/ Teilnahmeberechtigung ..................... 4 § 9 Wechsel / Nachmeldungen ............................................................................................ 4 § 10 Trainer .......................................................................................................................... 5 § 11 Meldegebühr ................................................................................................................. 5 § 12 Schiedsrichter ............................................................................................................... 5 § 13 Spielhallen .................................................................................................................... 6 § 14 Technische Ausrüstung / Kampfgericht ....................................................................... 6 § 15 Spielkleidung ................................................................................................................ 6 § 16 Ergebnismeldung / Scouting / Videoportal.................................................................. 7 § 17 Spielsystem .................................................................................................................. 7 § 18 Spielvorschriften .......................................................................................................... 8 § 19 Qualifikationsrunden für die JBBL 2015/16 ................................................................. 8 § 20 Instanzen ...................................................................................................................... 9 § 21 Gebühren ...................................................................................................................... 9 § 22 Strafenkatalog der JBBL ............................................................................................... 9 Anschrift der Liga ............................................................................................................... 10 |1 Präambel Die Deutsche Jugend Basketball Bundesliga (JBBL) ist eine am Leistungssport orientierte Ausbildungsliga in Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Basketball Bund (DBB), der 1. Basketball-Bundesliga (BBL) und der AG 2. Basketball-Bundesliga (AG 2. Liga). Sie wird als sportlich höchste Liga für die Altersklasse U16 männlich eingerichtet und ist die deutsche Jugendmeisterschaft in dieser Altersklasse. Veranstalter ist die gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung des deutschen Nachwuchsbasketballs mbH (NBBL gGmbH). § 1 Rechtliche Grundlagen 1. Rechtsgrundlage dieser Ausschreibung bildet § 7 DBB-JSO unter Berücksichtigung der offiziellen Spielregeln der FIBA. Die Ausschreibung wurde vom DBB-Jugendausschuss beschlossen. 2. Sofern durch diese Ausschreibung oder den Teilnahmerechtsvertrag keine Ausnahmen geregelt sind, gelten für die JBBL die Bestimmungen der FIBA und des DBB, wie sie in den Spielregeln, der Satzung und den Ordnungen festgelegt sind. 3. Der DBB-Jugendausschuss ermächtigt den NBBL-Ligaausschuss, notwendige Änderungen und Ergänzungen dieser Ausschreibung vorzunehmen. Diese sind unverzüglich dem DBBJugendausschuss und den beteiligten Teams zu übersenden. 4. Jede teilnehmende Mannschaft schließt mit der NBBL gGmbH einen Teilnahmerechtsvertrag ab, der die grundsätzliche Zusammenarbeit regelt. § 2 Haftung Der DBB, die BBL, die AG 2. Liga, die NBBL gGmbH und die jeweiligen Ausrichter übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle und Diebstähle sowie andere Schadensfälle. § 3 Strafenkatalog / Teamsperre Für die JBBL gilt der als Anlage beigefügte Strafenkatalog. Erfüllt ein Team seine Verpflichtungen aus der Ausschreibung, dem Teilnahmerechtsvertrag oder den sonstigen Ordnungen des DBB nicht sofort bzw. nach Ablauf der gesetzten Frist, kann nach Mahnung vom Geschäftsführer der NBBL gGmbH ein befristeter Ausschluss vom Spielbetrieb ausgesprochen werden, bis die Verpflichtung erfüllt ist. Während dieser Zeit angesetzte Spiele des Teams werden mit -1 Wertungs- und 0:20-Korbpunkten als verloren gewertet. Der Spielpartner erhält 2 Wertungs- und 20:0 Korbpunkte. Spielverlegungen sind während dieser Zeit nicht möglich. Gegen diese Entscheidungen ist der Rechtsweg gem. § 20 der Ausschreibung möglich. § 4 Einnahmen / Eintritt / Kosten 1. Die Einnahmen aus der Vermarktung der Spiele vor Ort und die Eintrittsgelder stehen dem jeweiligen Ausrichter zu, Einnahmen aus selbst akquirierter Werbung auf dem Trikot gehören dem jeweiligen Verein. Weitere Regelungen bezüglich der Werbung (wie Bereitstellung von Werbeflächen u.a.m.) sind Bestandteil eines Teilnahmerechtsvertrags zwischen der NBBL gGmbH und der jeweiligen Mannschaft. 2. Der Ausrichter trägt die Kosten der Schiedsrichter und die Kosten für die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels (Halle, Kampfgericht, Werbung usw.). Die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung trägt jede Mannschaft selbst. |2 3. Der Ausrichter hat dem Gastverein 10 Sitzplatzkarten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Auf Anforderung erhält die NBBL gGmbH vom Heimverein bis zu 10 Sitzplatzkarten kostenlos zur Verfügung gestellt. § 5 Projektbeschreibung Gemäß § 13 DBB-SO ist das Formblatt „JBBL-Projektbeschreibung“ vollständig ausgefüllt bis zum 23.04.2015 (Posteingang) bei der NBBL-Geschäftsstelle einzureichen. Darüber hinaus muss der Meldung ein Nachweis über die Einzahlung der Kaution (falls nicht schon aus der Vorsaison vorhanden) beigefügt sein. Nach Eingang aller Meldungen werden den Teams Rechnungen zur Zahlung der Meldegebühr zugeschickt. Diese sind binnen 14 Tagen zu begleichen. § 6 Teilnahmerecht / Qualifikation 1. Das Teilnahmerecht kann beantragt werden von: a. allen dem DBB/LV angeschlossenen Mitgliedsvereinen b. Spielgemeinschaften (gem. § 3 DBB-SO) c. Mannschafts-Spielgemeinschaften (gem. § 7 dieser Ausschreibung) d. juristischen Personen der BBL oder AG 2. Liga 2. Alle JBBL-Teilnehmer der Saison 2014/2015 müssen sich bis zum 23.04.2015 erneut melden. Die Mannschaften, die die Relegationsgruppen auf den Plätzen fünf bis sechs beenden sowie Neubewerber müssen sich in Qualifikationsturnieren für die JBBL Saison 2015/2016 qualifizieren. 3. Für Neubewerber gilt ebenfalls die Meldefrist 23.04.2015. 4. Über die Zulassung und eine mögliche Qualifikation entscheidet der NBBL-Ligaausschuss endgültig. Wildcards können vom NBBL-Ligaausschuss vergeben werden. § 7 JBBL-Spielgemeinschaften 1. Die JBBL-Spielgemeinschaft (SG) ist der Zusammenschluss von zwei oder mehreren Vereinen, die dem DBB/LV angehören bzw. von juristischen Personen, die der BBL oder AG 2. Liga angeschlossen sind. 2. Über die Bildung der SG wird ein Vertrag zwischen den beteiligten Vereinen geschlossen. Dieser Vertrag muss folgende Regelungen enthalten: Außenvertretung und Organisation der SG Gesamtschuldnerische Haftung aller beteiligten Vereine für alle Verpflichtungen der SG im Zusammenhang mit der Teilnahme an der JBBL Auflösung der SG 3. Die Zulassung muss von den beteiligten Vereinen bei der NBBL-Geschäftsstelle bis zum 23.04.2015 beantragt werden. Dem Antrag sind o.g. Vertrag und eine detaillierte Projektbeschreibung beizufügen. Über die Zulassung entscheidet der NBBL-Geschäftsführer endgültig. 4. Die SG hat alle Rechte und Pflichten eines Vereins. |3 § 8 Meldestärke des Kaders/ Einsatzberechtigung/ Teilnahmeberechtigung 1. Zur Teilnahme am Spielbetrieb muss der Kader mindestens zwölf einsatzberechtigte Spieler umfassen. Einsatzberechtigt sind Spieler, die im Zeitraum vom 01.01.2000 bis 31.12.2002 geboren sind. Die Meldung der Spieler mit sämtlichen Unterlagen muss bis spätestens 18.09.2015 (Posteingang) bei der NBBL-Geschäftsstelle erfolgen. Darüber hinausgehende Spielermeldungen sind möglich. 2. Auf dem Spielbericht müssen mindestens zehn Spieler aufgeführt sein. Die aufgeführten Spieler müssen ab Spielbeginn bis zum Spielende für einen Einsatz zur Verfügung stehen, spielbereit im Sinne der FIBA-Regeln sein und Spielkleidung tragen. 3. Pro Spiel dürfen maximal drei nichtdeutsche Spieler auf dem Spielbericht eingetragen werden. 4. Teilnahmeberechtigt sind nur Spieler mit gültiger JBBL-Lizenz (Spielerfoto mit Vereinsstempel und Unterschrift des Spielers). Diese wird von der NBBL gGmbH auf Antrag erteilt. Voraussetzungen für die Erteilung einer JBBL-Lizenz sind: - bestehende Teilnahmeberechtigung für einen dem DBB/LV angeschlossenen Verein Antrag auf Erteilung einer JBBL-Lizenz Beleg für die Staatsangehörigkeit (falls nicht schon aus der Vorsaison vorliegend) Vollständig ausgefüllter Personalbogen Unterzeichnung der Anti-Doping-Vereinbarung Unterzeichnung der Schiedsvereinbarung für Anti-Doping-Verfahren 5. Der Einsatz in der JBBL hat - mit Ausnahme der NBBL, hier ist pro Saison nur ein Einsatz in einer der beiden Ligen möglich - keinen Einfluss auf anderweitig festgelegte Einsatzberechtigungen. Pro Mannschaft dürfen maximal drei Spieler des ältesten JBBL-Jahrgangs mit einer NBBL/JBBL-Doppellizenz ausgestattet werden. Die Auswahl obliegt der sportlichen Leitung des Vereins. Darüber hinausgehende NBBL/JBBL-Doppellizenzen sind nicht möglich. 6. Die Einsatzberechtigung erlangt der Spieler, indem er vor Beginn seines ersten Spiels in die elektronische Spielerliste, zu erreichen unter der dem Link http://www.basketball-bund.net, eingetragen wird. 7. Die Anzahl der Einsätze eines Spielers an zwei aufeinanderfolgenden Tagen ist auf drei, davon nicht mehr als zwei am selben Tag, beschränkt. Ein Einsatz gemäß Satz 1 liegt vor, wenn der Spieler in den Spielbericht eines Spiels eingetragen wird. Wird die erlaubte Einsatzanzahl überschritten, so wird das im Beschränkungszeitraum liegende JBBL-Spiel der Mannschaft des Spielers mit -1 Wertungs- und 0:20-Korbpunkten als verloren gewertet; der Spielpartner erhält 2 Wertungs- und 20:0 Korbpunkte. Ein Verstoß muss binnen 15 Tagen geahndet werden. § 9 Wechsel / Nachmeldungen 1. Ein Wechsel der JBBL-Teilnahmeberechtigung ist nicht zulässig. Über Ausnahmefälle entscheidet der NBBL-Ligaausschuss endgültig. 2. Nachmeldungen sind bis zum 31.01.2016 unbegrenzt möglich. Vom 01.02.2016 bis zum 29.02.2016 sind je Mannschaft nur noch zwei Nachmeldungen zulässig. |4 § 10 Trainer 1. Bei allen Spielen müssen die Mannschaften von Trainern mit einer gültigen DBB-Trainerlizenz mindestens der Kategorie B betreut werden. Die Trainer müssen verpflichtend an einer gebührenfreien JBBL-Trainerfortbildung teilnehmen. Der zusätzliche Trainer-Assistent benötigt keine Trainerlizenz. 2. Der 1. Schiedsrichter hat die Identität der auf dem Anschreibebogen eingetragenen Trainer anhand der Trainerlizenzen zu kontrollieren und die Gültigkeit der Lizenzen zu prüfen. 3. Für Teams mit einem Trainer, der nicht im Besitz der erforderlichen Lizenz ist, muss bei der NBBL gGmbH vor dem erstmaligen Einsatz eine Übergangslizenz beantragt werden. Die Übergangslizenz ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt € 500,- zzgl. gesetzlicher MwSt. Sofern für das Team die Übergangslizenz um maximal ein weiteres Jahr verlängert wird, beträgt die Gebühr € 750,- zzgl. gesetzlicher MwSt. Sollte der Trainer bis zum nächst möglichen Prüfungstermin der Bundesakademie in den Besitz einer gültigen DBB-Trainerlizenz mindestens der Kategorie B kommen, so wird die Gebühr für die erstellte Übergangslizenz von der NBBL gGmbH auf Antrag erstattet. § 11 Meldegebühr Die Meldegebühr beträgt € 1.000,- zzgl. gesetzlicher MwSt. Darüber hinaus ist bei der NBBL gGmbH eine Kaution in Höhe von € 1.000,- zu hinterlegen. § 12 Schiedsrichter 1. Die Schiedsrichter werden vom Heimverein bezahlt. Die Spielleitungsgebühren für jeden Schiedsrichter betragen € 40,- pro Spiel. Fahrtkosten werden in Höhe von € 0,30 je gefahrenen Kilometer erstattet. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die entstandenen Kosten für Fahrkarten der 2. Klasse in voller Höhe erstattet. Den Schiedsrichtern ist der ihnen zustehende Gesamtbetrag unaufgefordert vor dem Spiel in bar auszuzahlen. 2. Die Schiedsrichter belegen die entstandenen Kosten anhand des vollständig ausgefüllten Abrechungsvordrucks. Der 1. Schiedsrichter hat diesen zusammen mit dem Spielbericht und der Checkliste am Spieltag an die Spielleitung zu senden. Der adressierte und ausreichend frankierten Briefumschlag sowie die Checkliste werden durch den Heimverein zur Verfügung gestellt. 3. Nach Ende des Wettbewerbs wird ein Ausgleich der SR-Kosten vorgenommen (SR-Kostenpool); der SR-Kostenausgleich wird zunächst in den jeweiligen Vorrunden-Gruppen sowie Haupt- und Relegations-Gruppen vorgenommen; die Play-Offs werden regional getrennt (Nord und Süd) ausgeglichen. |5 § 13 Spielhallen 1. Spiele dürfen nur in Spielhallen durchgeführt werden, die von der NBBL gGmbH zugelassen sind. Die Zulassung ist durch den Verein vor Saisonbeginn bei der NBBL-Geschäftsstelle zu beantragen. Frist und Form werden durch den NBBL-Ligaausschuss festgelegt. 2. Die Spielfeldabmessungen müssen mindestens 26 m in der Länge und 14 m in der Breite betragen. Als hindernisfreie Räume sind mindestens einzuhalten: 1 m an den Seitenlinien 2 m an den Endlinien 2 m zwischen den Mannschaftsbänken und den Zuschauern 2 m zwischen dem Kampfgericht und den Zuschauern 3. Der Ausrichter hat den Schiedsrichtern und der gegnerischen Mannschaft jeweils einen separaten und abschließbaren Umkleideraum mit Duschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. 4. Sollten die Vorgaben des NBBL-Ligaausschusses nicht eingehalten werden, behält sich die NBBL gGmbH vor, auf Kosten des JBBL-Teams eine Überprüfung durchzuführen. 5. Der NBBL-Ligaausschuss kann auf Antrag Abweichungen genehmigen. § 14 Technische Ausrüstung / Kampfgericht 1. Die erforderliche technische Ausrüstung ist in Artikel 3 der Offiziellen Basketball-Regeln beschrieben (aktuellste Version). 2. Neben den dort genannten Gegenständen müssen Ersatzuhren (manuell, mindestens 10 cm Durchmesser), Ersatzbrett und Ersatzkorb vorhanden sein. Alternativ kann eine gleichwertige Ersatzhalle gestellt werden. 3. Es müssen eine elektronische Zeitnahme und Ergebnisanzeige sowie eine optische 24Sekunden-Anlage (Digitalanzeige rücklaufend) vorhanden sein. Die 24-Sekunden-Anlage muss außer von 24s auch von 14s gestartet werden können. 4. Als Spielbälle dürfen nur Bälle der Marke Spalding verwendet werden. 5. Der NBBL-Ligaausschuss kann auf Antrag Abweichungen genehmigen. 6. Der Anschreiber und die Scouter müssen 30 Minuten und die restlichen Kampfrichter 15 Minuten vor Spielbeginn anwesend sein. § 15 Spielkleidung Die Spielkleidung muss den Vorschriften der FIBA-Regeln und den Werberichtlinien der NBBL gGmbH entsprechen. Als Trikotnummern sind die Nummern 4-99 zugelassen. |6 § 16 Ergebnismeldung / Scouting / Videoportal 1. Der Heimverein ist verpflichtet, ein Scouting des Spiels durchzuführen. 2. Wird durch die NBBL gGmbH ein Scoutingprogramm zur Verfügung gestellt, ist dieses zu benutzen. 3. Der Heimverein ist verpflichtet, der JBBL-Spielleitung bis spätestens eine Stunde nach Spielende, das Ergebnis und zwei Stunden nach Spielende, die Scouting-Daten zu übermitteln. Die Datenübermittlung hat per Upload auf die Liga-Homepage zu erfolgen. 4. Der Scouting-Bericht muss dem Gegner nach jedem Viertel ausgedruckt zur Verfügung gestellt werden. 5. Der Heimverein ist verpflichtet, seine Spiele als Video aufzuzeichnen. 6. Die Aufnahme des Heimspiels muss binnen 48 Stunden nach Spielende auf ein von der NBBL zur Verfügung gestelltes Videoportal hochgeladen werden. Dabei sind die technischen Richtlinien hinsichtlich Qualität, Hard- und Software, die vor der Saison bekannt gegeben werden, zu beachten. § 17 Spielsystem 1. Das Spielsystem wird vom NBBL-Ligaausschuss nach Eingang der Meldungen festgelegt. 2. Alle Spiele der Vorrunde beginnen in der Regel sonntags zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr (Rahmenzeit). Die Spiele der weiterführenden Runden beginnen in der Regel sonntags zwischen 12:30 Uhr und 15:00 Uhr. 3. Zeitliche Verlegungen innerhalb der Rahmenzeit oder Verlegungen in eine andere Spielhalle sind mitteilungspflichtig und dem Spielpartner sowie Spielleitung, Schiedsrichtern und Schiedsrichter-Einsatzleitung mindestens 15 Tage vorher schriftlich mitzuteilen. Der verlegende Verein hat sich über den Zugang zu vergewissern. 4. Andere Spielverlegungen sind gebühren- und antragspflichtig. Der Antrag ist bei Vorverlegungen spätestens 15 Tage vor dem neuen Spieltermin, ansonsten 15 Tage vor dem angesetzten Spieltermin zusammen mit der schriftlichen Zustimmung des Gegners bei der Spielleitung zu beantragen. Die Gebühr beträgt je Verlegungsantrag € 25,- zzgl. gesetzlicher MwSt. 5. Der letzte Spieltag einer jeden Runde gilt als letztmöglicher Spieltermin. Verlegungen auf einen Termin nach dem letzten Spieltag sind nicht zulässig. 6. Die Spielleitung ist berechtigt, Spielverlegungen von sich aus vorzunehmen oder aufzuheben. Die Entscheidung ist endgültig. 7. Das JBBL-Spiel muss in einem zeitlichen vorhergehenden Spiel angesetzt werden. Mindestabstand von 2,5 Stunden zum |7 § 18 Spielvorschriften 1. Die Spielzeit beträgt 4 x 10 Minuten. 2. Es ist verpflichtend vorgeschrieben, die Mann-Mann-Verteidigung zu spielen. Die Kriterien der Mann-Mann-Verteidigung sind im DBB-Jahrbuch - als Anhang zur Ausschreibung der Deutschen Meisterschaften der Jugend - veröffentlicht. 3. Die vorgeschriebene Mann-Mann-Verteidigung wird durch technische Kommissare überwacht, die von der NBBL gGmbH stichprobenartig angesetzt werden. Stellen diese einen Verstoß fest, so verwarnen sie den Trainer beim nächsten toten Ball. Bei jedem weiteren Verstoß benachrichtigt der Kommissar unverzüglich den ersten Schiedsrichter, der ein „Technisches Foul“ gegen die Bank verhängt. Das Spiel wird durch das AnschreiberSignal sofort unterbrochen. Die Verhängung des 3. technischen Fouls, das gegen dieselbe Mannschaft wegen Verstoßes gegen die MMV ausgesprochen wurde, führt automatisch zum Spielabbruch. Die benannten Kommissare haben die Pflicht, die Schiedsrichter vor den Spielen entsprechend zu informieren. 4. Ein Kommissar zur Überwachung der Mann-Mann-Verteidigung kann auch auf Antrag eines JBBL-Teams eingeteilt werden; die Kosten hierfür trägt der Antragsteller. Bei wiederholten Verstößen gegen die vorgeschriebene Mann-Mann-Verteidigung während der laufenden Saison behält sich die NBBL gGmbH das Recht vor, einen Kommissar einzusetzen; die Kosten für diesen Kommissar trägt der Verursacher. 5. Bei Spielen, in denen kein technischer Kommissar zur Überwachung der Mann-MannVerteidigung eingesetzt ist, besteht die Möglichkeit Beschwerde wegen Verstoßes gegen die vorgeschriebene Mann-Mann-Verteidigung einzulegen. Zum Einreichen der Beschwerde stellt die NBBL gGmbH den Teams ein Formular zur Verfügung. Wird ein Verstoß gegen die Verteidigungsrichtlinien festgestellt, wird dieser mit einer Geldstrafe und/oder Sperre des Trainers geahndet. § 19 Qualifikationsrunden für die JBBL 2015/16 1. Die Teams, die die Relegationsrunde der Saison 2014/15 auf den Tabellenplätzen fünf bis sechs beenden sowie Neubewerber, spielen bei Bedarf die noch freien JBBL-Plätze der Saison 2015/16 aus. 2. Die Termine für die Qualifikationsturniere sind: 20./21.06.2015 bzw. 27./28.06.2015. Die Einteilung der Spiele und der Spielmodus werden nach dem Meldeschluss durch den NBBL-Ligaausschuss vorgenommen. 3. Einsatzberechtigt sind Spieler, die im Zeitraum vom 01.01.2000 bis 31.12.2002 geboren sind und eine Teilnahmeberechtigung für einen dem DBB/LV angeschlossenen Verein besitzen. Auf dem Spielbericht müssen mindestens acht Spieler aufgeführt sein. Pro Spiel dürfen maximal drei nichtdeutsche Spieler auf dem Spielbericht eingetragen werden. 4. Alle Teilnehmer der Qualifikationsrunden müssen für ihre Spieler die Unterlagen einreichen, die für die Beantragung von JBBL-Lizenzen 2015/16 notwendig sind (siehe § 8 Punkt 4). 5. Die Meldung von mindestens acht Spielern mit sämtlichen Unterlagen erfolgt spätestens 14 Tage nach Aufforderung durch die NBBL eingehend bei der NBBL-Geschäftsstelle. Darüber hinausgehende Spielermeldungen sind möglich. |8 6. Für alle Teilnehmer der Qualifikationsrunden wird durch die NBBL ein elektronischer Mannschaftsmeldebogen erstellt. Auf diesem MMB müssen mindestens acht Spieler aufgeführt sein. Nur die auf diesem MMB aufgeführten Spieler sind für die Qualifikationsrunden einsatzberechtigt. 7. Für die Qualifikationsrunden werden den Teilnehmern keine gesonderten JBBL-Lizenzen ausgestellt und berechnet. Eine Berechnung erfolgt erst nach erfolgreicher Qualifikation für die Saison 2015/16. Die Qualifikation zählt zum Wettbewerb 2015/16. Ein erfolgreicher Teilnehmer an einer Qualifikation sowie anschließende Wildcard-Nehmer unterliegen den Wechselbestimmungen nach § 9 Abs. 1. 8. Die Teilnahmegebühr für die Qualifikationsrunden beträgt € 250,- zzgl. gesetzlicher MwSt. Nach Eingang aller Meldungen werden den Teams, die an der Qualifikation teilnehmen müssen, Rechnungen zur Zahlung der Teilnahmegebühr zugeschickt. Eine Rechnung über die Meldegebühr für die Saison 2015/16 erfolgt nach erfolgreicher Qualifikation. § 20 Instanzen Organisation und Durchführung des Spielbetriebs sowie die damit verbundenen Maßnahmen erfolgen durch die NBBL gGmbH. Der NBBL-Geschäftsführer bzw. die von ihm eingesetzte Spielleitung ist zuständig für alle Entscheidungen, die sich aus der Teilnahme und dem Spielbetrieb ergeben. Abweichend von der DBB-RO ist die erste und einzige Rechtsinstanz der NBBL-Ligaausschuss. Für Verfahren vor dem NBBL-Ligaausschuss gilt die DBB-RO sinngemäß. § 21 Gebühren Die Liste der Gebühren ist dieser Ausschreibung als Anlage I beigefügt. § 22 Strafenkatalog der JBBL Der Strafenkatalog der JBBL ist dieser Ausschreibung als Anlage II beigefügt. |9 Anschrift der Liga NBBL gGmbH Henrik Fronda Schwanenstraße 6-10 58089 Hagen Spielleitung Nord Eckert, Siegfried Offenburger Straße 77 79108 Freiburg Spielleitung Süd Daumann, Robert Höhenweg 10 97249 Eisingen Scouting-Sammelstelle Michael Grewelding Michael-Erhard-Straße 66 77855 Achern Tel.: 02331 – 106 146 Fax: 02331 – 106 149 E-Mail: [email protected] Tel.: Handy: Fax: E-Mail: 0761 – 50 94 77 0172 – 76 22 46 3 0761 – 50 28 66 [email protected] Tel.: 0931 – 45 71 841 Handy: 0176 – 24 94 83 35 E-Mail: [email protected] Tel.: 07841 – 66 71 47 E-Mail: [email protected] Homepage www.nbbl-basketball.de Bankverbindung NBBL gGmbH Märkische Bank eG IBAN: DE 16 4506 0009 5067 0088 00 Schiedsrichteransetzungen/-umbesetzungen Die Kontakte zu den einzelnen SR-Einsatzstellen erhalten Sie bei der NBBL gGmbH Henrik Fronda Stefan Raid DBB-Vizepräsident Tel.: 02331 – 106-146 Fax: 02331 – 106-149 E-Mail: [email protected] Uwe Albersmeyer NBBL Geschäftsführer | 10
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