TEILNAHMERECHTSVERTRAG JBBL Saison 2016/17 Stand: März 2016 Teilnahmerechtsvertrag JBBL 2016/17 Teilnahmerechtsvertrag zwischen (1) der gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung des deutschen Nachwuchsbasketballs mbH (NBBL gGmbH), vertreten durch den Geschäftsführer, Schwanenstraße 6-10, 58089 Hagen - kurz: NBBL gGmbH genannt und (2) dem Vertragspartner ______________________________________________________________, - kurz JBBL-Verein genannt vertreten durch _______________________________________________________________ Name, Funktion (Präsident, Vorstand oder Geschäftsführer) §1 Teilnahmerecht (1) Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erhält der JBBL-Verein das Teilnahmerecht am Spielbetrieb der JBBL. Das Teilnahmerecht umfasst das Recht und die Pflicht, am Wettbewerb zur Ermittlung des deutschen Basketball Meisters der Altersklasse U16 männlich teilzunehmen, sofern und soweit eine entsprechende sportliche Qualifikation nach Maßgabe der Ausschreibung, der sonstigen Wettkampfbedingungen und der Entscheidungen des Ligaausschusses besteht. § 1a Vertragsbestandteile Vertragsbestandteile sind (im Kollisionsfall gilt diese Reihenfolge): a) dieser Teilnahmerechtsvertrag b) die Ausschreibung samt Anlagen (Strafenkatalog und Gebührentafel) c) die Satzung und Ordnungen des DBB d) die NBBL/JBBL-Werberichtlinien Dem JBBL-Verein sind alle Vertragsbestandteile bekannt. Der JBBL-Verein erkennt sämtliche Vertragsbestandteile in der jeweils gültigen Fassung an und unterwirft sich diesen Bestimmungen mit Unterzeichnung dieses Vertrages. |1 Teilnahmerechtsvertrag JBBL 2016/17 §2 Kommunikationsrechte (1) Der JBBL-Verein überträgt die Verwaltung seines Gemeinschaftsrechts, JBBL-Spiele ganz oder teilweise, direkt oder zeitversetzt, verschlüsselt oder unverschlüsselt, bearbeitet oder unbearbeitet, zeitlich unbegrenzt und beliebig häufig in Bild und Ton zu nutzen oder nutzen zu lassen, ausschließlich an die NBBL gGmbH. Das Recht umfasst auch die Übertragung im Internet, auf mobilen Diensten oder vergleichbaren Medien. (2) An den Rechten bezüglich anderer Bilder und Bildnisse (Teamlogo, Fotografien, Zeichnungen, etc.) räumt der JBBL-Verein der NBBL gGmbH ein ausschließlich uneingeschränktes Nutzungsrecht für alle Kommunikationskanäle und sämtliche Verwendungsarten ein. Der JBBLVerein verpflichtet sich, diese Rechte für sich durch entsprechende Vertragsklauseln mit den Spielern zu sichern. Die NBBL gGmbH ist insbesondere berechtigt, solche Aufnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erstellen zu lassen. §3 Marketing und Merchandising (1) Es gelten die angefügten und veröffentlichten Werberichtlinien der NBBL gGmbH in ihrer aktuellsten Version. (2) Der JBBL-Verein räumt der NBBL gGmbH für die Dauer dieser Vereinbarung das Recht ein, für die Erstellung einer eigenen Merchandisingproduktpalette das Logo des JBBL-Vereines zu nutzen. Die Nutzung ist zweckbestimmt und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des JBBLVereines. §4 Videoaufzeichnung und Scouting (1) Der JBBL-Verein verpflichtet sich, die angefügte und veröffentliche Vereinbarung zur Nutzung des Videoportals zu unterzeichnen. Unterzeichnete Videovereinbarungen aus vorhergehenden Spielzeiten behalten, soweit nicht gekündigt, ihre Gültigkeit. (2) Der JBBL-Verein verpflichtet sich, die angefügte und veröffentlichte Vereinbarung zur Nutzung der Scouting-Software zu unterzeichnen. Unterzeichnete Scoutingvereinbarungen aus vorhergehenden Spielzeiten behalten, soweit nicht gekündigt, ihre Gültigkeit. §5 Pflichten des Vereins (1) Der JBBL-Verein verpflichtet sich an allen von der NBBL gGmbH durchgeführten Veranstaltungen, die nicht zum Spielbetrieb der JBBL gehören, teilzunehmen und die erforderlichen Spieler, Trainer und Betreuer abzustellen. Die für die Teilnahme erforderlichen Aufwendungen werden von der NBBL gGmbH übernommen. Eine Gewinnbeteiligung am Erlös dieser Veranstaltungen erfolgt nicht. Bei Nichtabstellung wird eine Vertragsstrafe von 250,- € pro Person fällig. Der JBBL-Verein ist ferner verpflichtet, auf Anforderung durch den DBB/LV Spieler und Trainer für DBB-/LV-Maßnahmen freizustellen. Die Anforderung von Spielern und Trainern durch den DBB/LV ist der Liga mitzuteilen. (2) Der JBBL-Verein verpflichtet sich, einen Unterbau in Form von jeweils einer männlichen U10-, U12- und U14-Mannschaft zu schaffen, die in der Saison 2016/17 am Spielbetrieb teilnehmen. Dies wird durch Existenz der jeweiligen Mannschaften im System TeamSL nachgewiesen. Es ist |2 Teilnahmerechtsvertrag JBBL 2016/17 ausreichend, wenn bei einer Kooperation die Partner zusammen diese Teams nachweisen können. Des Weiteren verpflichtet sich der JBBL-Verein, mindestens eine weibliche Mannschaft in der Altersklasse U13 weiblich oder jünger im Spielbetrieb der Saison 2016/17 zu betreiben. Alternativ kann eine qualifizierte Kooperation mit einem anderen Verein nachgewiesen werden. Bei einer Teilnahme an der JBBL und NBBL reicht es aus, einmal die Verpflichtung zu erfüllen. Bei Nichterfüllung der oben genannten Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe von 250,- € pro Mannschaft fällig. (3) Der JBBL-Verein verpflichtet sich zur Teilnahme eines JBBL-Trainers an einer von der NBBL gGmbH angebotenen Trainerfortbildung. Die Fortbildung ist gebührenfrei, sonstige Kosten trägt der Verein. Bei Nichtteilnahme wird eine Vertragsstrafe von 250,- € fällig. (4) Der JBBL-Verein verpflichtet sich, an mind. drei umliegenden Grundschulen SchulArbeitsgemeinschaften von den Herbst- bis zu den Sommerferien durchzuführen, die mind. 1x pro Woche stattfinden. Dies ist durch schriftliche Bestätigung des Ansprechpartners der Schule (Schulkoordinator) zu belegen. Zudem verpflichtet sich der JBBL-Verein, mindestens eine Lehrerfortbildung (1-Tagesveranstaltung, mind. vier Unterrichtseinheiten, Schwerpunkt: Einführung Basketball in der Primarstufe) durchzuführen. Bei einer Teilnahme an der JBBL und NBBL reicht es aus, einmal die Verpflichtung zu erfüllen. Bei Nichterfüllung wird eine Vertragsstrafe von 250,- € pro Arbeitsgemeinschaft/Lehrerfortbildung fällig. Folgende Mindeststandards muss eine AG erfüllen: Einmal pro Schulwoche mind. 90 Minuten netto (2 Schulstunden) Zielgruppe: 3./4. Klasse. / Mixed-Struktur (Jungen, Mädchen) gewünscht. Vorstufen / Heranführung in der 1. und 2. Klasse sind sinnvoll. Organisierter Wettkampf in Form einer Grundschulliga oder eines Abschlussturniers. (5) Der JBBL-Verein verpflichtet sich, der NBBL gGmbH innerhalb der Saison insgesamt mindestens 30 Bilder von mindestens zwei verschiedenen Heimspielen zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen mindestens 10 Bilder bis 2 Tage nach dem ersten Heimspiel bereitgestellt werden. Der JBBL-Verein räumt der NBBL gGmbH für diese Bilder ein uneingeschränktes Nutzungsrecht für alle Kommunikationskanäle und sämtliche Verwendungsarten ein. Die Bilder sind per E-Mail über einen Download-Link bereitzustellen. (6) Der JBBL-Verein verpflichtet sich, bis spätestens zehn Werktage vor dem ersten Saisonspiel von jedem Spieler ein Porträtfoto sowie ein Mannschaftsfoto anzufertigen und diese der NBBL gGmbH bereitzustellen. Die Porträtfotos sind vor weißem Hintergrund mit einem einheitlichen Spielhemd anzufertigen. Dabei ist darauf zu achten, dass das JBBL-Logo auf dem Spielhemd zu sehen ist. Die Auflösung der Bilder beträgt 750x1000 Pixel (Hochformat). Diese o.a. Verpflichtung gilt auch für sämtliche Nachmeldungen von Spielern, die später getätigt werden. Hierfür gilt eine Frist von höchstens sieben Werktagen nach dem ersten Spieleinsatz in der JBBL. §6 Meldegebühr Die NBBL gGmbH ist berechtigt, eine Meldegebühr gemäß der jeweiligen Ausschreibung zu erheben. §7 Vertragsdauer Die vertragliche Vereinbarung entfaltet ihre Wirksamkeit ab dem 01. Juni 2016 und endet am 31. Mai 2017. Der Vertrag endet mit Ablauf dieser Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. |3 Teilnahmerechtsvertrag JBBL 2016/17 §8 Haftungsausschluss (1) Schadensersatzansprüche gegen die NBBL gGmbH, aufgrund der Erteilung des Teilnahmerechtes durch diesen Vertrag, der Nichterteilung, der Entziehung des Teilnahmerechtes oder etwaiger Sanktionen, die mit diesem Vertrag in Verbindung stehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, ein JBBL-Verein weist nach, dass die Schädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Vertreter der NBBL gGmbH erfolgt ist. (2) Die NBBL gGmbH haftet gegenüber ihren Vertragspartnern für die Aufrechterhaltung des allgemeinen Spielbetriebes. Für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein JBBL-Verein trotz der Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung am laufenden Spielbetrieb nicht teilnimmt bzw. aus dem laufenden Spielbetrieb vorzeitig ausscheidet, haftet die NBBL gGmbH nicht. §9 Übertragbarkeit der Rechte Die Übertragung der aus diesem Vertrag resultierenden Rechte an einen Dritten ist nur mit Genehmigung der NBBL gGmbH möglich und ist gebührenpflichtig. § 10 Salvatorische Klausel (1) Die Wirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt, soweit Treu und Glauben dem nicht zwingend entgegenstehen. (2) In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung umzudeuten oder zu ergänzen bis der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn die Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbart. Anlage: a) NBBL/JBBL-Werberichtlinien 16/17 Hagen, den 01.06.2016 _________________________________________________ NBBL gGmbH _____________________, den _______________ ____________________________________________________ JBBL-Verein (Präsident, Vorsitzender, Geschäftsführer) |4
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