teilnahmerechtsvertrag

TEILNAHMERECHTSVERTRAG
JBBL Saison 2016/17
Stand: März 2016
Teilnahmerechtsvertrag JBBL 2016/17
Teilnahmerechtsvertrag
zwischen
(1) der gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung des deutschen Nachwuchsbasketballs mbH (NBBL
gGmbH), vertreten durch den Geschäftsführer, Schwanenstraße 6-10, 58089 Hagen
- kurz: NBBL gGmbH genannt und
(2) dem Vertragspartner ______________________________________________________________,
- kurz JBBL-Verein genannt vertreten durch
_______________________________________________________________
Name, Funktion
(Präsident, Vorstand oder Geschäftsführer)
§1
Teilnahmerecht
(1) Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erhält der JBBL-Verein das Teilnahmerecht am Spielbetrieb
der JBBL. Das Teilnahmerecht umfasst das Recht und die Pflicht, am Wettbewerb zur Ermittlung
des deutschen Basketball Meisters der Altersklasse U16 männlich teilzunehmen, sofern und
soweit eine entsprechende sportliche Qualifikation nach Maßgabe der Ausschreibung, der
sonstigen Wettkampfbedingungen und der Entscheidungen des Ligaausschusses besteht.
§ 1a
Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteile sind (im Kollisionsfall gilt diese Reihenfolge):
a) dieser Teilnahmerechtsvertrag
b) die Ausschreibung samt Anlagen (Strafenkatalog und Gebührentafel)
c) die Satzung und Ordnungen des DBB
d) die NBBL/JBBL-Werberichtlinien
Dem JBBL-Verein sind alle Vertragsbestandteile bekannt. Der JBBL-Verein erkennt sämtliche
Vertragsbestandteile in der jeweils gültigen Fassung an und unterwirft sich diesen
Bestimmungen mit Unterzeichnung dieses Vertrages.
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§2
Kommunikationsrechte
(1) Der JBBL-Verein überträgt die Verwaltung seines Gemeinschaftsrechts, JBBL-Spiele ganz oder
teilweise, direkt oder zeitversetzt, verschlüsselt oder unverschlüsselt, bearbeitet oder
unbearbeitet, zeitlich unbegrenzt und beliebig häufig in Bild und Ton zu nutzen oder nutzen zu
lassen, ausschließlich an die NBBL gGmbH. Das Recht umfasst auch die Übertragung im
Internet, auf mobilen Diensten oder vergleichbaren Medien.
(2) An den Rechten bezüglich anderer Bilder und Bildnisse (Teamlogo, Fotografien, Zeichnungen,
etc.) räumt der JBBL-Verein der NBBL gGmbH ein ausschließlich uneingeschränktes
Nutzungsrecht für alle Kommunikationskanäle und sämtliche Verwendungsarten ein. Der JBBLVerein verpflichtet sich, diese Rechte für sich durch entsprechende Vertragsklauseln mit den
Spielern zu sichern. Die NBBL gGmbH ist insbesondere berechtigt, solche Aufnahmen im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung erstellen zu lassen.
§3
Marketing und Merchandising
(1) Es gelten die angefügten und veröffentlichten Werberichtlinien der NBBL gGmbH in ihrer
aktuellsten Version.
(2) Der JBBL-Verein räumt der NBBL gGmbH für die Dauer dieser Vereinbarung das Recht ein, für
die Erstellung einer eigenen Merchandisingproduktpalette das Logo des JBBL-Vereines zu
nutzen. Die Nutzung ist zweckbestimmt und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des JBBLVereines.
§4
Videoaufzeichnung und Scouting
(1) Der JBBL-Verein verpflichtet sich, die angefügte und veröffentliche Vereinbarung zur Nutzung
des Videoportals zu unterzeichnen. Unterzeichnete Videovereinbarungen aus vorhergehenden
Spielzeiten behalten, soweit nicht gekündigt, ihre Gültigkeit.
(2) Der JBBL-Verein verpflichtet sich, die angefügte und veröffentlichte Vereinbarung zur Nutzung
der Scouting-Software zu unterzeichnen. Unterzeichnete Scoutingvereinbarungen aus
vorhergehenden Spielzeiten behalten, soweit nicht gekündigt, ihre Gültigkeit.
§5
Pflichten des Vereins
(1) Der JBBL-Verein verpflichtet sich an allen von der NBBL gGmbH durchgeführten
Veranstaltungen, die nicht zum Spielbetrieb der JBBL gehören, teilzunehmen und die
erforderlichen Spieler, Trainer und Betreuer abzustellen. Die für die Teilnahme erforderlichen
Aufwendungen werden von der NBBL gGmbH übernommen. Eine Gewinnbeteiligung am Erlös
dieser Veranstaltungen erfolgt nicht. Bei Nichtabstellung wird eine Vertragsstrafe von 250,- €
pro Person fällig.
Der JBBL-Verein ist ferner verpflichtet, auf Anforderung durch den DBB/LV Spieler und Trainer
für DBB-/LV-Maßnahmen freizustellen. Die Anforderung von Spielern und Trainern durch den
DBB/LV ist der Liga mitzuteilen.
(2) Der JBBL-Verein verpflichtet sich, einen Unterbau in Form von jeweils einer männlichen U10-,
U12- und U14-Mannschaft zu schaffen, die in der Saison 2016/17 am Spielbetrieb teilnehmen.
Dies wird durch Existenz der jeweiligen Mannschaften im System TeamSL nachgewiesen. Es ist
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ausreichend, wenn bei einer Kooperation die Partner zusammen diese Teams nachweisen
können. Des Weiteren verpflichtet sich der JBBL-Verein, mindestens eine weibliche Mannschaft
in der Altersklasse U13 weiblich oder jünger im Spielbetrieb der Saison 2016/17 zu betreiben.
Alternativ kann eine qualifizierte Kooperation mit einem anderen Verein nachgewiesen werden.
Bei einer Teilnahme an der JBBL und NBBL reicht es aus, einmal die Verpflichtung zu erfüllen.
Bei Nichterfüllung der oben genannten Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe von 250,- € pro
Mannschaft fällig.
(3) Der JBBL-Verein verpflichtet sich zur Teilnahme eines JBBL-Trainers an einer von der NBBL
gGmbH angebotenen Trainerfortbildung. Die Fortbildung ist gebührenfrei, sonstige Kosten trägt
der Verein. Bei Nichtteilnahme wird eine Vertragsstrafe von 250,- € fällig.
(4) Der JBBL-Verein verpflichtet sich, an mind. drei umliegenden Grundschulen SchulArbeitsgemeinschaften von den Herbst- bis zu den Sommerferien durchzuführen, die mind.
1x pro Woche stattfinden. Dies ist durch schriftliche Bestätigung des Ansprechpartners der
Schule (Schulkoordinator) zu belegen. Zudem verpflichtet sich der JBBL-Verein, mindestens eine
Lehrerfortbildung (1-Tagesveranstaltung, mind. vier Unterrichtseinheiten, Schwerpunkt:
Einführung Basketball in der Primarstufe) durchzuführen. Bei einer Teilnahme an der JBBL und
NBBL reicht es aus, einmal die Verpflichtung zu erfüllen. Bei Nichterfüllung wird eine
Vertragsstrafe von 250,- € pro Arbeitsgemeinschaft/Lehrerfortbildung fällig.
Folgende Mindeststandards muss eine AG erfüllen:
 Einmal pro Schulwoche mind. 90 Minuten netto (2 Schulstunden)
 Zielgruppe: 3./4. Klasse. / Mixed-Struktur (Jungen, Mädchen) gewünscht.
 Vorstufen / Heranführung in der 1. und 2. Klasse sind sinnvoll.
 Organisierter Wettkampf in Form einer Grundschulliga oder eines Abschlussturniers.
(5) Der JBBL-Verein verpflichtet sich, der NBBL gGmbH innerhalb der Saison insgesamt mindestens
30 Bilder von mindestens zwei verschiedenen Heimspielen zur Verfügung zu stellen. Dabei
müssen mindestens 10 Bilder bis 2 Tage nach dem ersten Heimspiel bereitgestellt werden. Der
JBBL-Verein räumt der NBBL gGmbH für diese Bilder ein uneingeschränktes Nutzungsrecht für
alle Kommunikationskanäle und sämtliche Verwendungsarten ein. Die Bilder sind per E-Mail
über einen Download-Link bereitzustellen.
(6) Der JBBL-Verein verpflichtet sich, bis spätestens zehn Werktage vor dem ersten Saisonspiel von
jedem Spieler ein Porträtfoto sowie ein Mannschaftsfoto anzufertigen und diese der NBBL
gGmbH bereitzustellen. Die Porträtfotos sind vor weißem Hintergrund mit einem einheitlichen
Spielhemd anzufertigen. Dabei ist darauf zu achten, dass das JBBL-Logo auf dem Spielhemd zu
sehen ist. Die Auflösung der Bilder beträgt 750x1000 Pixel (Hochformat). Diese o.a.
Verpflichtung gilt auch für sämtliche Nachmeldungen von Spielern, die später getätigt werden.
Hierfür gilt eine Frist von höchstens sieben Werktagen nach dem ersten Spieleinsatz in der
JBBL.
§6
Meldegebühr
Die NBBL gGmbH ist berechtigt, eine Meldegebühr gemäß der jeweiligen Ausschreibung zu erheben.
§7
Vertragsdauer
Die vertragliche Vereinbarung entfaltet ihre Wirksamkeit ab dem 01. Juni 2016 und endet
am 31. Mai 2017. Der Vertrag endet mit Ablauf dieser Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung
bedarf.
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§8
Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche gegen die NBBL gGmbH, aufgrund der Erteilung des Teilnahmerechtes
durch diesen Vertrag, der Nichterteilung, der Entziehung des Teilnahmerechtes oder etwaiger
Sanktionen, die mit diesem Vertrag in Verbindung stehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, ein
JBBL-Verein weist nach, dass die Schädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Vertreter der
NBBL gGmbH erfolgt ist.
(2) Die NBBL gGmbH haftet gegenüber ihren Vertragspartnern für die Aufrechterhaltung des
allgemeinen Spielbetriebes. Für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein JBBL-Verein trotz der
Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung am laufenden Spielbetrieb nicht teilnimmt
bzw. aus dem laufenden Spielbetrieb vorzeitig ausscheidet, haftet die NBBL gGmbH nicht.
§9
Übertragbarkeit der Rechte
Die Übertragung der aus diesem Vertrag resultierenden Rechte an einen Dritten ist nur mit
Genehmigung der NBBL gGmbH möglich und ist gebührenpflichtig.
§ 10
Salvatorische Klausel
(1) Die Wirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages
im Übrigen unberührt, soweit Treu und Glauben dem nicht zwingend entgegenstehen.
(2) In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung umzudeuten oder zu ergänzen bis der mit der
ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck erreicht wird.
Dasselbe gilt, wenn die Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbart.
Anlage:
a)
NBBL/JBBL-Werberichtlinien 16/17
Hagen, den 01.06.2016
_________________________________________________
NBBL gGmbH
_____________________, den _______________
____________________________________________________
JBBL-Verein (Präsident, Vorsitzender, Geschäftsführer)
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