Checkliste für Angehörige

Akutklinik, Pflege und Rehabilitation
Worbstrasse 316 │ 3073 Gümligen
Tel +41 31 958 11 11 │ Fax +41 31 958 10 90
[email protected] │ www.siloah.ch
Checkliste Heimeintritt
für BewohnerInnen und Angehörige/Bezugspersonen
Beim Umzug ins Pflegeheim behalten Sie Ihren Wohnsitz in Ihrer jetzigen Wohngemeinde. Sie können also
weiterhin das Stimm- und Wahlrecht in Ihrer Gemeinde wahrnehmen, Sie müssen auch dort Ihre Steuern
bezahlen.
Sie müssen der Einwohnergemeinde lediglich die folgende neue Postadresse mitteilen:
Stiftung Siloah
Worbstrasse 316
3073 Gümligen
 Bei Eintritt erhalten Sie die direkte Telefonnummer und die
Telefonnummer der betreffenden Wohngruppe
Adressänderung
Bitte melden Sie Ihre neue Adresse auch den folgenden Stellen:
☐
AHV Ausgleichskasse
☐
Pensionskasse
☐
Versicherungen
☐
Krankenkasse
☐
Post- und Bankverbindungen
☐
Hausarzt
☐
Zeitungen und Zeitschriften
☐
Verwandte und Bekannte
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Interne Regelungen/Abmachungen:
Thema
Erläuterungen
Kennzeichnung der
persönlichen Wäsche
Sämtliche Kleidungsstücke müssen gekennzeichnet werden. Da die Kennzeichnung verschiedene logistische Informationen enthält, kann die Kennzeichnung ausschliesslich durch die Textile Versorgung vorgenommen werden.
Bemerkungen
Persönlich adressierte Die persönliche Post wird täglich aufs
gemäss Formular Anmeldung
Post
Zimmer gebracht. Die Handhabung be- Heimeintritt
treffend der übrigen Post, wird bei Eintritt mit dem Rechnungsempfänger vereinbart.
Taschengeld
Es wird mit den BewohnerInnen bzw.
mit der gesetzlichen Vertretung abgemacht, wie viel Taschengeld pro Monat
ausbezahlt werden darf.
Das am Empfang bezogene Taschengeld wird monatlich mit
der Bewohnerrechnung verrechnet.
Thema
Erläuterung
Bemerkungen
Telefonanschluss
Der bestehende Telefonanschluss mit
der Telefonnummer muss abgemeldet
werden, da eine Übernahme einer externen bestehenden Nummer nicht
möglich ist. Die Zuteilung der neuen Telefonnummer erfolgt durch die Stiftung
Siloah.
Zuständiger Hausarzt
Die BewohnerInnen haben das Anrecht
auf freie Arztwahl. Ein Arztwechsel
muss dann erfolgen, wenn der Hausarzt
nicht bereit ist Heimbesuche durchzuführen.
Das Case Management erkundigt sich beim bisherigen Hausarzt und schlägt wenn nötig einen anderen Hausarzt vor.
Bei neurologischen Fachgebieten wird
die medizinische Betreuung durch einen
zugewiesenen Hausarzt bzw. Spezialarzt
sichergestellt.
Weitere Informationen finden Sie in „Informationen zum Heimaufenthalt“
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Allgemeine Informationen und Erläuterungen
Thema
Erläuterungen
Behindertentransport BewohnerInnen im Rollstuhl oder gehbehinderte BewohnerInnen können einen
Antrag für Behindertentransport einreichen. Für dies ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig.
Bemerkungen/
Zuständigkeiten
BTB Stiftung
Behindertentransport Bern
Schwarztorstrasse 32
Postfach
3000 Bern 14
Tel: 031 387 55 77
www.stiftung-btb.ch
Billag
Bei Bezug von Ergänzungsleistungen oder ab der Pflegestufe 5 kann ein Antrag
auf Befreiung der Gebühren gemacht
werden.
Billag AG
Postfach
1701 Freiburg
Tel. 0844 834 834
www.billag.ch
Ergänzungsleistung
Reicht das Einkommen und Vermögen
Antrag kann auf der Ausgleichsnicht aus, können Ergänzungsleistungen kasse der Wohngemeinde, bei
beantragt werden.
welcher die Schriften hinterlegt
sind, beantragt werden.
Hilflosenentschädigung
Als hilflos im Sinne des Gesetzes gilt, wer
für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe durch Drittpersonen
angewiesen ist.
IV-Stelle Kanton Bern
Scheibenstrasse 70
Postfach
3001 Bern
Der Antrag kann frühestens nach einem
Jahr gestellt werden.
Tel. 058 219 71 11
Krankenkasse
Wir empfehlen die Grundversicherung
aufs Minimum zu reduzieren.
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Thema
Erläuterungen
Mobiliarversicherung
Der Abschluss einer Mobiliarversicherung ist grundsätzlich nicht notwendig.
Patientenverfügung
Für viele ist es eine beängstigende Vorstellung, durch einen Unfall oder eine
Krankheit nicht mehr selber entscheiden
zu können. Mit einer Patientenverfügung sorgt man für solche Situationen
vor und hält im Voraus fest, welchen
medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt.
Privathaftpflicht
Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist obligatorisch.
Pro Infirmis
Beratungsstelle für Personen im Erwerbsalter.
Bemerkungen/Zuständigkeiten
Formulare der FMH und der
Schweiz. Patientenorganisation
(SPO) können kostenlos beim
Case Management der Stiftung
Siloah bezogen werden.
Pro Infirmis, BeratungsstelleBrunngasse 30
Postfach
3000 Bern 7
Tel: 031 313 57 57
Pro Senectute
Beratungsstelle für AHV-BezügerInnen
RAI
Nach Eintritt erfolgt eine 14 tägige Beobachtungsphase für die Einstufung. Diese enthält die folgenden Aspekte:
körperliche und kognitive Fähigkeiten/Einschränkungen, Hören und Sehen, Stimmung und Wohlbefinden, Ernährung, Kontinenz, Schmerzen,
Zustand der Haut, bevorzugte Beschäftigungen, Medikamente sowie Therapien und Behandlungen.
(Bedarfsabklärungs-Instrument für Pflegeheimbewohner)
Tel: 031 359 03 03
Nach Abschluss dieser Beobachtungsphase werden die Daten erfasst und
es wird ein Tarifausweis ausgestellt, welcher durch die Direktion und
durch den Hausarzt unterzeichnet werden muss. Die ermittelte Stufe entspricht dem Tarif, welcher in Rechnung gestellt wird. Bei stufenrelevanten Veränderungen des Gesundheitszustandes und/oder in regelmässigen Abständen (halbjährlich) wird automatisch eine Überprüfung durchgeführt.
Steuerabzug
Gemäss Wegleitung zur Steuererklärung Für weitere Informationen
können die Heimkosten, die selbst gewenden Sie sich an die zustäntragenen Krankheits- und Unfallkosten dige Steuerbehörde.
(Arzt, Medikamente, Kosten für Spitalaufenthalte, Brillen/Kontaktlinsen usw.)
in Abzug gebracht werden.
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Vorsorgeauftrag
Eine handlungsfähige Person kann eine natürliche oder juristische Person
beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die
Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten.
Sie muss die Aufgaben, die sie der beauftragten Person übertragen will,
umschreiben und kann Weisungen für die Erfüllung der Aufgaben erteilen.
Der eigenhändige Vorsorgeauftrag ist von der Auftrag gebenden Person
von Anfang bis Ende von Hand niederzuschreiben, zu datieren und zu unterzeichnen.
Erreichbarkeit Seelsorge
NotfallnumBemerkungen
mer
Institution
Name
Adresse
Auftrag Seelsorge
Stiftung Siloah
Pastor R. Bächtold
Dorfstrasse 94,
077 214 63 62
3534 Signau
Tel.: 034 533 20 35
[email protected]
Kirchgemeinde
Muri-Gümligen
(evangelisch-reformiert)
Brigitte Frey
Kranichweg 10
031 950 44 55
Thoracherhus,
3074 Muri b. Bern
Tel.:031 971 00 81
[email protected]
Katholische Pfarrei
Bruder Klaus
Gianfranco Biribicchi Segantinistrasse 26a,
3006 Bern
Tel.: 031 350 14 12
für Sakramente
Tel.: 031 350 14 14
gianfranco. [email protected]
Silvia Glockner
Segantinistrasse 26a,
3006 Bern
Tel.: 031 350 14 24
[email protected]
079 408 00 90
Seelsorger und zuständig für die Besuchergruppe
zuständig für Seniorenarbeit
Für weitere Glaubensgemeinschaften wenden Sie sich bitte an unsere Pflegedirektorin,
Frau Erika Kobel, Tel. 031 958 18 50.
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