Peer-Mediation im Schulalltag: Schulbegleitung

Ministère de l’Education nationale
et de la Formation professionnelle
Service de Coordination de la Recherche et de
l’Innovation pédagogiques et technologiques
Ministère de la Famille
et de l’Intégration
Service national de la Jeunesse
Peer-Mediation im Schulalltag: Schulbegleitung
Das Projekt „Peer-Mediation im Schulalltag“ wurde im Jahr 1999 in Zusammenarbeit von SCRIPT
(Service de la Coordination de la Recherche et de l’Innovation pédagogiques et technologiques) vom
Ministère de I’Education Nationale, de la Formation professionelle et des Sports und SNJ (Service
National de la Jeunesse) vom Ministère de la Famille, de la Solidarité Sociale et de la Jeunesse, sowie
zwei externen Expertinnen als Pilotprojekt ins Leben gerufen.
Zwischen SNJ und SCRIPT wurde eine klare Aufgabenteilung vereinbart, die wie folgt aussieht:
Das SNJ übernimmt die Finanzierung und Organisation der nationalen Ausbildung der
Schüler/innen in Peer-Mediation.
Das SCRIPT übernimmt die Finanzierung, Organisation und Weiterentwicklung der Projekte an
den Schulen.
Zudem ist das SCRIPT verantwortlich für die Aus- und Fortbildung der Coaches, sowie für die
Projektbegleitung an den einzelnen Schulen.
Das SCRIPT vergibt den Auftrag für die externe Evaluation des Gesamtprojektes.
Als Schulbegleitung im weiteren Sinn sind alle Maßnahmen zu verstehen, die einer Schule zuteil
werden um das Peer-Mediations-Projekt in ihrem Gebäude zu etablieren. Darunter fallen sämtliche
Aus- und Fortbildungen (Coaches und Mediator/innen), ebenso alle Maßnahmen der Projektbegleitung.
Die Schulbegleitung erfolgt in der Regel durch unterschiedliche externe Personen.
Die Schulbegleitung im engeren Sinn (fortan nur mehr als Schulbegleitung bezeichnet) hat zur
Aufgabe Coaches und Mediator/innen in den einzelnen Projektschulen bei der Umsetzung ihres
schulspezifischen Peer-Mediations-Projektes zu unterstützen. Diese Schulbegleitung erfolgt durch
externe Projektmitarbeiter/innen (freie Mitarbeiter/innen von SCRIPT, die helfen sollen „den
Fortschritt und die Qualität des Projekts (zu) gewährleisten“ (SCRIPT 2003).
Ausgangsüberlegung für die Schulbegleitung ist die Vorstellung, dass die Projektmitglieder der PeerMediationsgruppe durch eine externe Person – genannt „Schulbegleiter/in“ - bei der Umsetzung des
Peer-Mediations-Projektes an ihrer Schule unterstützt werden. Über diesen Weg können
schulspezifische Projekterfahrungen auf nationalem Plan durch die externen Schulbegleiter/innen
zusammengeführt werden. Im Wesentlichen lassen sich folgende Grundformen von Schulbegleitung
unterscheiden:
Schulbegleitung kann …
Fakten und Informationen vermitteln, wenn die Projektgruppe sich orientieren bzw. ihren
Kenntnisstand erweitern will;
helfen, die eigene Sichtweise zu erweitern, sozusagen einen Perspektivenwechsel
herbeizuführen, damit Situationen anders als bisher gesehen und eventuell neue
Handlungsmöglichkeiten daraus entwickelt werden können;
auch darin bestehen, zu sagen was zu tun ist, wenn etwa die Projektgruppe befindet, zu wenig
Kompetenz zu haben bzw. glaubt zu haben;
zu einem bestimmten Sachverhalt, über den in der Projektgruppe kontroverse Ansichten
bestehen, eine andere „neutrale“ Meinung („objective view“) einbringen;
Veränderung (in Einstellung, Verhalten oder Strategie) in Gang bringen;
für eine gewisse Zeit (kurzfristig) ein bestimmtes Aufgabengebiet auf Basis eines gemeinsam
verhandelten Kontraktes bearbeiten, statt die fehlende Kompetenz in der Schule erst
aufzubauen (längerfristiges Ziel);
Neuerungen, neuen Wind reinbringen;
Bestandsaufnahmen, an der Schule durchführen (helfen), eine Projektanalyse durchführen und
daraus Maßnahmen ableiten und vorschlagen (Selbstevaluation).
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Die Schulbegleitung wird für die Dauer der 3 jährigen Peer-Mediations-Projektphase bzw. danach jeweils
auf ein weiteres Schuljahr festgelegt. Schulbegleitung ist jedoch kein „fertiges Produkt“, sondern ein
„Kontraktgut“, welches erst in Kooperation zwischen Schulbegleiter/in und Projektgruppe an der
jeweiligen Schule – auf Basis des nationalen Peer-Mediations-Konzeptes – erstellt wird. In der Praxis ist
der Weg folgender: Das SCRIPT schlägt den Projektgruppen an den einzelnen Schulen Personen aus
einem Pool von externen Begleiter/innen vor. Die Projektgruppe entscheidet sich für eine(n)
Schulbegleiter/in. Im Rahmen eines Kontraktgespräches werden die gegenseitigen Erwartungen an Rolle
und Aufgabe zwischen SCRIPT – Projektgruppe – Schulbegleiter/in geklärt und schriftlich festgehalten.
Geregelt wird die Schulbegleitung letztendlich in einem Vertrag zwischen SCRIPT und externen
Schulbegleiter/innen.
Bei den Schulbegleiter/innen handelt es sich um schulexterne Pädagogen/innen, Psychologen/innen
oder Berater/innen mit (Schul)Projekterfahrung, die sich durch Externalität, Unabhängigkeit und
Professionalität auszeichnen. Als Leistungsinhalt von Schulbegleitung können die oben angeführten 8
Punkte genannt werden, über deren Umsetzung letztendlich die Projektgruppe mit der Schulbegleitung
entscheidet. Auf alle Fälle soll Schulbegleitung als Hilfe- und Unterstützungsmaßnahme (Ressource)
verstanden werden, die zur Erleichterung bei der Projektumsetzung in der eigenen Schule beitragen
kann. Keinesfalls soll Schulbegleitung als Kontrollinstanz gesehen werden. Umso wichtiger ist es ein
Vertrauensverhältnis zwischen allen Beteiligten aufzubauen und zu pflegen.
Zum besseren Verständnis des Rollen- und Aufgabenfeldes von Schulbegleitung seien nachfolgend einige
konkret praktische Hinweise angeführt:
Die Schulbegleiter/innen können, müssen aber nicht, in die Ausbildung von Coaches und/ oder
Mediator/innen eingebunden sein bzw. diese durchführen. Sie stehen den Ausbilder/innen jedoch für
schulspezifische Informationen zur Verfügung.
Die Schulbegleitung unterstützt die Erstellung eines schulinternen Projektkonzeptes (inkl. interner und
externer Öffentlichkeitsarbeit). Aus Identifikationsgründen soll vorzugsweise die Projektgruppe selbst
dieses Konzept verfassen, worin Projektstruktur und -organisation, etc … festgehalten sind. Die
Schulbegleitung kann diese Aufgabe nach Absprache übernehmen. Das Projektkonzept gilt als Grundlage
für die Erstellung der jährlichen Ziel- und Maßnahmepläne und damit auch für die Zusammenarbeit
zwischen Schulbegleitung und Projektgruppe. Bei Nichteinhaltung des Projektkonzeptes bzw. des Zielund Maßnahmeplanes kann die Zusammenarbeit beidseitig beendet werden. Die Beendigung bzw. ein
Wechsel der Schulbegleitung erfolgt jedoch – im Sinne mediativen Handelns – unter Anhörung aller
betroffenen Parteien (Coaches – Mediator/innen – Schulbegleiter/in – SCRIPT) im Rahmen eines
gemeinsamen Reflexionsgespräches.
Letztendlich tragen die Coaches und Mediator/innen die Verantwortung und Entscheidungsgewalt
(Partizipation) über das schulinterne Peer-Mediations-Projekt, dies in Absprache mit ihrer Direktion. In
anderen Worten, die Schulbegleitung ist „nur“ als beigeordnetes und beratendes Organ zur jeweiligen
Projektgruppe an den einzelnen Schulen gedacht. Grundsätzlich handelt die Projektgruppe
selbstverantwortlich und ist tragendes Organ des Peer-Mediations-Projektes in der eigenen Schule.
Schulbegleitung versteht sich als „Hilfe zur Selbsthilfe“ (Subsidiaritätsprinzip) und soll die Projektgruppe
dazu befähigen das Peer-Mediations-Projekt eigenständig durchzuführen. In diesem Sinne unterstützt
der/ die Schulbegleiter/in die Projektgruppe bei der Planung, Organisation, Durchführung und
Evaluation des Peer-Mediations-Projektes, dies durch inhaltliche, prozess- und projektbegleitende
Maßnahmen (Information, Beratung, Supervision, Selbstevaluation, Fortbildung, Dokumentation).
Bei der Suche und Auswahl von neuen Coaches und/ oder Mediator/innen steht die Schulbegleitung
der Projektgruppe in beratender Funktion zur Verfügung, dies wenn es ausdrücklich von letzterer
gewünscht wird. Im Vorfeld der Ausbildung informiert die Schulbegleitung – in Absprache mit der/ dem
Ausbilder/in – die interessierten Coaches/ Mediator/innen über Form und Inhalt der Ausbildung und über
deren spätere Rolle als Coaches/ Mediator/innen. Während der Ausbildung, spätestens jedoch bei der
Einführung der neuen Mediator/innen bzw. Coaches werden diese von der Schulbegleitung zu einem
Kontaktgespräch (mit der bereits bestehenden Projektgruppe aus Mediator/innen und Coaches)
eingeladen. Bei diesem Gespräch werden die angehenden Mediator/innen bzw. Coaches über das
konkret-schulspezifische Peer-Mediations-Projekt, das Aufgabenfeld von Mediator/innen und Coaches,
wie auch über die Rolle der Schulbegleitung informiert. Bei neuen Peer-Mediations-Projekten soll noch
während der Ausbildung der Jugendlichen durch die Schulbegleitung sichergestellt werden, dass das
Projekt direkt nach Beendigung der Ausbildung ins Laufen kommt, damit die Mediator/innen nicht in
einen Projekt-Leerlauf geraten.
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Schulinterne Fortbildung für Mediator/innen und Coaches kann, muss aber nicht durch die
Schulbegleitung erfolgen. Sie steht der Projektgruppe bei der Suche nach Themen und Referent/innen
beratend zur Seite.
Für die Projektdokumentation ist die Projektgruppe selbst verantwortlich, wobei die Schulbegleitung
unterstützend einbezogen werden kann. Gemeinsam werden die Kriterien für die Projektdokumentation
- wer dokumentiert was und wie; wo wird die Projektdokumentation aufbewahrt; wer hat Zugang zu
welchen Infos? - festgehalten. Die Schulbegleitung ist nicht automatisch „Projektsekretär/in“.
Gegenüber dem Träger SCRIPT sichert die Schulbegleitung eine Projektdokumentation indem sie in
Rücksprache mit der Projektgruppe Dokumentationsvorlagen an den Träger SCRIPT weiterleitet oder
gegebenenfalls am Ende des Schuljahres einen Projektjahresbericht verfasst. Im Gegenzug gibt das
SCRIPT konkrete Angaben (etwa durch Vorlagen) darüber, welche Punkte der Bericht enthalten soll. Ein
diesbezüglicher Projektbericht soll vorerst der Projektgruppe zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Bei
Meinungsverschiedenheiten, soll ausreichend Raum für unterschiedliche Sichtweisen gegeben werden.
Die Schulbegleitung ist nicht für die externe Projektevaluation zuständig. Bei konkreter und
ausdrücklicher Anfrage kann die Schulbegleitung die externe Evaluation unterstützen. Direkte
Ansprechpersonen für die Projektevaluation sind die Coaches und Mediator/innen. Bei der Durchführung
projektinterner Evaluation (Selbstevaluation) kann die Schulbegleitung behilflich sein, soweit sie über
dieses Wissen verfügt.
Der/die Schulbegleiter/in kann an mehreren Schulen die Tätigkeit einer Schulbegleitung übernehmen.
Ein Informationstransfer zwischen einzelnen Peer-Mediations-Projekten ist ausdrücklich erwünscht,
hingegen gilt die Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten für vertraulich zu behandelnde
Informationen.
Schulbegleiter/innen können in unterschiedlichen Rollen – Schulbegleiter/in, Aus- bzw. Fortbilder/in
für Coaches und/ oder Mediator/innen – nicht nur an einer Schule, sondern ebenso im Rahmen des
nationalen Peer-Mediations-Projektes agieren. Die Tätigkeiten im Rahmen des Peer-Mediations-Projektes
schließen andere Tätigkeiten für das SCRIPT nicht aus. Bei Kontakt-/Kontraktgesprächen zwischen
Schulbegleiter/in und Projektgruppe, sowie bei Veränderungen während des Projektverlaufs, soll die
jeweilige Projektgruppe jedoch von der Schulbegleitung auf deren anderwärtige Schul-Engagements
hingewiesen werden.
Damit Schulbegleitung auf nationaler Ebene zusammengeführt werden kann, sollen Schulbegleiter/innen
regelmäßig an Teamsitzungen zwischen Schulbegleiter/innen, Ausbilder/innen, sowie Evaluator/innen
teilnehmen. An diesen durchaus unterschiedlichen Sitzungen nehmen ebenfalls Vertreter/innen der
Träger/-institutionen (SCRIPT/ SNJ) teil. Diese Sitzungen finden – falls nicht anders vereinbart – in den
Räumlichkeiten des SCRIPT oder SNJ statt. Die Termine sind längerfristig und gemeinsam zu planen. Die
bei den Teamsitzungen getroffenen Vereinbarungen und Verpflichtungen gilt es termin- und
auftragsgerecht einzuhalten. Wiederholtes Fernbleiben von Teamsitzungen oder ein Nichteinhalten von
Vereinbarungen/ Verpflichtungen führt zu einem Klärungsgespräch mit den Projektträgern und gilt in
letzter Konsequenz als Ausschließungsgrund.
Die Schulbegleiter/innen sind durch eine Person im nationalen Projektbeirat „Peer-Mediation“
vertreten.
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1.
Schulbegleitung im Überblick
1.1.
Im Rahmen der Ausbildung der Mediator/innen
Wer?
Wann?
Was?
Anmerkungen
SB
Im Vorfeld der
Ausbildung
Unterstützung der Coaches bei
der Werbung und Auswahl von
Mediator/innen
Verantwortung und Entscheidung
bei der Wahl der Mediator/innen
bleibt bei den Coaches
SB stellt sicher
(AJ führt vor
Ort durch)
Vorbereitung
auf Ausbildung
Vorbereitung der Schüler/innen
auf die Ausbildung in
Zusammenarbeit mit dem/der
Ausbilder/in
Informationsaustausch:
Abgleichung von Erwartungen;
Zielen, Inhalten und Zeitplan
SB
Während
Ausbildung
Kontakt zu den Schüler/innen
während ihrer Ausbildung
Kennen lernen der Jugendlichen
(et vice versa)
SB zusammen
mit AJ
(Übergabe
durch AJ)
Im Anschluss
an Ausbildung
(Übergabe)
Nachgespräche mit den neu
ausgebildeten Mediator/innen
Feedback zur Ausbildungsgruppe:
Neue Peer-Mediator/innen und
AJ an alte Peer-Mediator/innen,
Coaches und SB
Briefing der Neuen:
Projektorganisation und
Teamarbeit
SB = Schulbegleiter/in; AJ = Ausbilder/in der Jugendlichen
1.2.
Im Rahmen der Ausbildung der Coaches
Wer?
Wann?
Was?
Anmerkungen
SB
Im Vorfeld der
Ausbildung
Vorbereitung der Lehrer/innen,
SPOS-Mitarbeiter/innen, Eltern
auf Ausbildung
Information der
Interessent/innen über
Ausbildung
Motivation der Interessent/innen
Klärung gegenseitiger
Erwartungen
SB an AC
Vorbereitung
auf Ausbildung
Briefing des/der Ausbilder/in
(IST-Zustand der Schule/ des
Peer-Mediations-Projektes)
AC wird durch SB über ISTZustand des Peer-MediationsProjektes an der Schule UND
über die interessierten Coaches
informiert
SB
Während
Ausbildung
Kontakt zu dem/der
Ausbilder/in und der CoachKontaktperson
Klärung des Ausbildungsstandes
Adjustierung der
Ausbildungsinhalte auf den ISTZustand der Schule(n)
SB zusammen
mit AC
Im Anschluss
an Ausbildung
(Übergabe)
Nachgespräche mit den neu
ausgebildeten Coaches
Feedback zur Ausbildungsgruppe:
Neue Coaches und AC an alte
Coaches, Peer-Mediator/innen
und SB
Briefing der Neuen:
Projektorganisation und
Teamarbeit
SB = Schulbegleiter/in; AC = Ausbilder/in der Coaches
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1.3.
Im Rahmen des Projektbeirats
Wer?
Wann?
Was?
Anmerkungen
SB in
Absprache mit
der
Projektgruppe
Zu
Schulanfang
Klärung und Bestimmung jener
Person(en), die die Schule im
Projektbeirat für das
kommende Schuljahr vertreten
wird/werden.
Jede Projektschule bestimmt
schulintern wer (Mediator/in,
Coach oder Direktor/in) die
Schule im Projektbeirat vertritt.
Der Projektbeirat ist paritätisch
besetzt.
SB = Schulbegleiter/in
1.4.
Im Rahmen der einzelnen Schule
Wer?
Wann?
Was?
Anmerkungen
SB in
Absprache mit
der
Projektgruppe
Bei
Projektstart
Unterstützung bei:
Das Projektkonzept soll auf die
gegebenen schulspezifischen
Rahmenbedingungen abgeglichen
werden und kann deshalb im
Laufe der Zeit eine Veränderung
erfahren. (Selbstevaluation)
SB in
Absprache mit
der
Projektgruppe
Kontinuierlich
• der Erstellung des
Projektkonzeptes
• der Präsentation des
Projektkonzeptes bei der
Direktion und dem
Lehrkörper
• inhaltliche Beratung
• prozessorientierte
Begleitung
• interne Fortbildung
• Projektdokumentation
Gruppeninterne Reflexion auf
Sachebene:
Planung und Organisation (Zielund Maßnahmenplanung)
Durchführung schulinterner/ externer Öffentlichkeitsarbeit
Reflexion und Weiterentwicklung
Selbstevaluation
Gruppeninterne Reflexion auf
Prozess- und Teamebene:
Beziehungen in der Gruppe
Interne Fortbildung
(Unterstützung bei Organisation
und bei Bedarf Durchführung)
Projektdokumentation:
Sicherstellung der
Dokumentation (gemäß SCRIPTbzw. schulinterner Vorlagen)
SB = Schulbegleiter/in
1.5.
Im Rahmen der Verbindung Schule – SCRIPT
Wer?
Wann?
Was?
Anmerkungen
SB
Kontinuierlich
Transfer Schule – SCRIPT
Verbindung zu:
Regelmäßige Teilnahme an:
• anderen Peer-MediationsSchulen
• nationaler Peer-MediationsProjektgruppe (PAG)
• nationaler Peer-MediationsProjektgruppe (PAG)
• Treffen der externen
Evaluation
• externer Evaluation
SB = Schulbegleiter/in
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2. Standards der Schulbegleitung
• Die Schulbegleiter/innen nehmen verbindlich an den PAG-Treffen teil. PAG-Termine werden
langfristig geplant, zusätzliche PAG-Termine werden rechtzeitig festgelegt bzw. mitgeteilt.
• Die Schulbegleiter/innen vereinbaren zwischen 2 und 6 Treffen pro Schuljahr mit ihren
jeweiligen Schulen.
• Für Schulen ohne externe Schulbegleitung wird zu Schulanfang zwischen Projektgruppe und
SCRIPT ein/e externe Projektmitarbeiter/in als Schulbegleiter/in designiert.
Die Kontaktaufnahme erfolgt über SCRIPT. Der/die designierte Projektmitarbeiter/in
vereinbart min. 1 Treffen pro Schuljahr mit Projektschule.
• Die Schulbegleiter/innen verweisen auf die Bedeutung eines schulspezifischen Konzeptes und
geben bei Bedarf die notwendige Unterstützung zur Erstellung eines solchen Konzepts (siehe
Vorlage). Schulbegleiter/innen erarbeiten ab dem Schuljahr 2006/07 mit den PeerM-Gruppen
ein Projektkonzept.
• Am Anfang des Schuljahres erstellt jede Peer-Mediations-Gruppe anhand des Konzeptes ihren
schulspezifischen Ziel- und Maßnahmeplan. Bei Bedarf wird hierzu die notwendige
Unterstützung zur Erstellung durch die Schulbegleitung gegeben.
• Am Ende des Schuljahres, spätestens zu Beginn des kommenden Schuljahres wird der Ziel- und
Maßnahmeplan durch die Peer-Mediations-Gruppe ausgewertet, bzw. die notwendige
Unterstützung zur Auswertung wird durch Schulbegleitung gegeben. Die Auswertung wird mit
der Schulbegleitung - wenn möglich auch mit Schulleitung - besprochen.
• Am Ende des Schuljahres, spätestens zu Beginn des kommenden Schuljahres findet eine
Auswertung der durchgeführten Mediationen gemeinsam mit der Schulbegleitung statt (Anzahl
durchgeführter Mediationen, Geschlecht, Konflikt-Themen).1
• Die Schulbegleiter/innen füllen verbindlich die Checkliste: „Peer-Mediation im Schulalltag:
Checkliste Schulbegleitung“ aus.
1
Diese Auswertung könnte die Grundlage für eine nationale Statistik bilden.
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