DWD klagt gegen Genehmigung für Windenergieanlagen

DWD klagt gegen Genehmigung für Windenergieanlagen
26.03.2015 – Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht, Energierecht, Energiewirtschaftsrecht,
Erneuerbare-Energien-Recht, Neue Energiewirtschaft, Verwaltungsrecht, Windenergie, Newsletter
Am 23.03.2015 fand vor dem Verwaltungsgericht Trier die mündliche Verhandlung im
Klageverfahren des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gegen zwei
immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von
Windenergieanlagen im Umfeld des Wetterradaras Neuheilenbach statt. Der DWD ist der
Auffassung, dass er durch die angegriffenen Genehmigungen verletzt werde, weil zu
befürchten sei, dass die Wetterradaranlage durch die geplanten Windenergieanlagen
gestört werde.
Viele Fragen die bereits aus anderen Verfahren (Klageverfahren der Deutschen
Flugsicherung GmbH, des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, der Bundeswehr)
bekannt sind, werden auch in diesem Verfahren wieder strittig behandelt. So ist auch
hier eine der wesentlichen Fragen, ob der DWD überhaupt befugt ist, eine
entsprechende Klage gegen eine erteilte Genehmigung einzureichen. Zudem fragt sich,
welche Anforderungen an die behauptete Störung zu stellen sind und in welchem Umfang
der DWD – der nach eigenem Bekunden nicht in der Lage ist, eine konkrete Prognose
zu den technischen Auswirkungen der gegenständlichen Windenergieanlagen und die
draus resultierenden Folgen für die Aufgaben der Wetterradaranlage zu erstellen –
darlegungsbelastet ist. Zudem gibt es in dem konkreten Fall auch noch einige
Besonderheiten: So ist die entsprechende Fläche, auf der die Windenergieanlagen
geplant sind, im geltenden Regionalplan als Vorranggebiet für die Windenergienutzung
ausgewiesen, bei dessen Aufstellung der DWD seinerzeit beteiligt wurde aber gegen die
entsprechenden Vorrang- und Gebietsausweisung keinerlei Einwände erhob. Zudem steht
in Frage, ob die Wetterradaranlage Neuheilenbach, die niemals baurechtlich genehmigt
wurde, überhaupt einen schutzwürdigen Belang darstellen kann bzw. ihrerseits einen
„Schwarzbau“ darstellt.
In der über 6-stündigen mündlichen Verhandlung widmete sich das Gericht den oben
genannten Fragen. Den breitesten Raum nahm jedoch die Einvernahme des gerichtlich
bestellten Sachverständigen ein, der Aussagen darüber zu treffen hatte, ob durch
die geplanten Anlagen die Wetterradaranlage Neuheilenbach tatsächlich gestört
werde. Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass zwar Effekte möglicherweise
auftreten würden, diese jedoch durch zumutbare und auch tatsächlich leistbare
Maßnahmen des DWD so gering gehalten werden können, dass im Wesentlichen hieraus
keine maßgeblichen Folgen erwachsen würde.
Das Gericht ließ während der gesamten mündlichen Verhandlung keine Tendenz
erkennen, ob es die Klagen des DWD abweisen oder ihnen stattgeben werde. Mit einer
Entscheidung ist nach Auskunft des Gerichtes in ca. 2 Wochen zu rechnen.
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