Dokumentation der täglichen Arbeitszeit nach § 17 Mindestlohngesetz für geringfügig Beschäftigte Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450,- Euro nicht übersteigt. Das Mindestlohngesetz verlangt eine Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von geringfügig Beschäftigten. Die Zeiten sind bis spätestens zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen. Sie sind mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren. Name des Mitarbeiters: Dezember 15 Monat/Jahr Kalendertag VA Beginn (Uhrzeit) Pause (min) Ende (Uhrzeit) Dauer (min/h) * s. u. aufgezeichnet am: Bemerkungen Dienstag, 01.12.15 Mittwoch, 02.12.15 Donnerstag, 03.12.15 Freitag, 04.12.15 Samstag, 05.12.15 Sonntag, 06.12.15 Montag, 07.12.15 Dienstag, 08.12.15 Mittwoch, 09.12.15 Donnerstag, 10.12.15 Freitag, 11.12.15 Samstag, 12.12.15 Sonntag, 13.12.15 Montag, 14.12.15 Dienstag, 15.12.15 Mittwoch, 16.12.15 Donnerstag, 17.12.15 Freitag, 18.12.15 Samstag, 19.12.15 Sonntag, 20.12.15 Montag, 21.12.15 Dienstag, 22.12.15 Mittwoch, 23.12.15 Donnerstag, 24.12.15 Freitag, 25.12.15 F 1. Weihnachtstag Samstag, 26.12.15 F 2. Weihnachtstag Sonntag, 27.12.15 Montag, 28.12.15 Dienstag, 29.12.15 Mittwoch, 30.12.15 Donnerstag, 31.12.15 Summe * Tragen Sie in diese Spalte eines der folgenden Kürzel ein, wenn es für diesen Kalendertag zutrifft K Krank U Urlaub F Feiertag SA Stundenweise abwesend SU Stundenweise Urlaub VA = vereinbarte Arbeitszeit und Arbeitstage Datum, Unterschrift des Arbeitnehmers Datum, Unterschrift des Arbeitgebers
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