Zugangsvoraussetzungen Kosten • • • • Seminargebühr Prüfungsgebühr Seminarunterlagen • Die gesamten Gebühren von 800 € können in drei Teilraten bezahlt werden. Bei Rücktritt nach verbindlicher Anmeldung bis zu vier Wochen vor Kursbeginn werden 10 % der Kursgebühr berechnet. Bei späterem Rücktritt oder Abbruch wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Diese Weiterbildung ist nach AZAV zugelassen; Bildungsgutscheine können eingereicht werden. Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen • • • • • • Erfolgreicher Abschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in Nachweis über eine mindestens zwei Jahre ununterbrochene Berufserfahrung Schriftliche Bewerbung Ausgefülltes Anmeldeformular Tabellarischer Lebenslauf Abschlusszeugnis der Ausbildung (Kopie) Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung (Kopie) • • • 1|13 BILDUNGSZENTRUM „GESUNDHEIT UND PFLEGE“ 750 € 25 € 25 € Abschluss und Zertifikat • • • Im Lehrgangsverlauf ist eine schriftliche Projektarbeit durchzuführen. Der Lehrgang schließt mit einem Kolloquium ab. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer/-innen ein ausführliches Zertifikat, über die Lehrgangsinhalte, den Stundenumfang und die Teilnahme. Kursleitung Tobias Raßdörfer (Pflegepädagoge B. A.) Telefon: 09341 800-1277 E-Mail: [email protected] Unverbindliche Informationsveranstaltung: Dienstag, 30. Juni 2015, 15 Uhr im Bildungszentrum „Gesundheit und Pflege“ Die Weiterbildung findet in Blöcken und Studientagen immer in der Zeit von 8:15 bis 16 Uhr statt. Präsenzzeiten (geplant) • 14.9.2015 bis 18. 9.2015 1. Theorieblock • 2015: 24.9. / 1.10. / 8.10. / 15.10. / 22.10. / 29.10. / 5.11. / 12.11. / 19.11. / 26.11. / 3.12. / 7.1. / 14.1. / 21.1. (Unterrichtstage - donnerstags) • 25.1.2016 bis 27.1.2016 2. Theorieblock • 28.1.2016 Kolloquium Anmeldung Bildungszentrum „Gesundheit und Pflege“ am Krankenhaus Tauberbischofsheim Albert-Schweitzer-Straße 35 97941 Tauberbischofsheim Telefon: 09341 800-1271 Fax: 09341 800-1363 E-Mail: [email protected] Internet: www.khmt.de Anmeldefrist bis 14. August 2015 Fotos: Reiner Pfisterer Termine Berufspädagogische Weiterbildung zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter 14.9.2015 bis 28.1.2016 Vorwort Lerninhalte Rechtsgrundlagen Gezielte praktische Anleitung ist originäre Aufgabe von examinierten Pflegenden. Die veränderte Gesetzeslage in der Kranken- und Altenpflege erfordert für die praktische Ausbildung Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, die über eine berufspädagogische Zusatzqualifikation verfügen. Die Aufgabe ist vor allem darin zu sehen, die Auszubildenden zu befähigen, die theoretisch vermittelten Regeln, Prinzipien, Konzepte und Modelle in der Pflegepraxis vor dem Hintergrund der Besonderheit einer jeden Situation, im Hinblick auf die Individualität des Menschen mit Pflegebedarf sowie vor dem Hintergrund der spezifischen institutionellen Rahmenbedingungen angemessen zu nutzen und flexibel zu handhaben. Das Abwägen zwischen Regelwissen einerseits und personenbezogenen wie situations- und institutionsspezifischen Besonderheiten andererseits, erfordert sowohl eine hohe pflegefachliche und -pädagogische Kompetenz, als auch eine intensive Absprache zwischen Lehrenden und Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern. Die Gesamtdauer von 200 Stunden gliedert sich in folgende Module: • Das Bildungszentrum „Gesundheit und Pflege“ am Krankenhaus Tauberbischofsheim bietet die berufsbegleitende Weiterbildung zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter in der Pflege an. Die Weiterbildungsinhalte orientieren sich an den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Modul 1 Pflege als Beruf und Wissenschaft 1.1 Pflegetheorien, -modelle und -konzepte 1.2 Pflegewissenschaft und -forschung 1.3 Qualitätssicherung 1.4 Reflexion der eigenen Berufsrolle Modul 2 Bezugswissenschaftliche Grundlagen 2.1 Bezugswissen aus der Psychologie 2.2 Bezugswissen aus der Erziehungswissenschaft Modul 3 Organisation der Pflegeausbildung in unterschiedlichen Einsatzbereichen der gesundheitlichen Versorgung 3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 3.2 Sozialgesetzbuch (SGB) 3.3 Betriebliche Organisationsstrukturen und Trägerschaften 3.4 Betriebsorganisation - Organigramm 3.5 Finanzierung der praktischen Ausbildung 3.6 Pflegeausbildung in unterschiedlichen Einsatzbereichen 3.7 Organisation der praktischen Ausbildung in den einzelnen Berufsgruppen Modul 4 Gestaltung von Lernsituationen Olaf Kirschnick Leiter des Bildungszentrums „Gesundheit und Pflege“ am Krankenhaus Tauberbischofsheim Ab 2004 ist gesetzlich festgelegt, dass die praktische Ausbildung durch die Bereitstellung einer Praxisanleitung sichergestellt ist (§ 4 Abs. 5 des Krankenpflegegesetzes sowie § 4 des Altenpflegegesetzes). Zur Praxisanleitung geeignet sind Personen mit einer Erlaubis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (KrPflG), die über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren und über eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen. Soweit die Ausbildung in Pflegeeinrichtungen gemäß § 71 SGB XI stattfindet, gilt abweichend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers. 4.1 Didaktik / Fachdidaktik 4.2 Planung des praktischen Einsatzes 4.3 Die geplante Anleitesituation 4.4 Beurteilung und Bewertung 4.5 Besondere Lernbedingungen Angebot • Die Teilnehmer/-innen der berufspädagogischen Weiterbildung „Praxisanleiter“ erwerben speziell qualifiziertes Wissen und Fähigkeiten, mit dem sie den gesetzlichen Grundlagen entsprechend professionell neue Mitarbeiter einarbeiten und Gesundheits- und Krankenpflegeschüler anleiten können. • Unter Berücksichtigung sozial- und pflegefachlicher Gesichtspunkte werden notwendige pädagogische, psychologische und didaktische Fähigkeiten und Kompetenzen erworben bzw. das eigene Wissen erweitert. • Die Teilnehmer/-innen erlernen ihre Fachkompetenz hilfreich in Lernprozesse einzubringen. • Die Teilnehmer/-innen werden befähigt, mit Ausbildungsstätte und Management zu kooperieren und an der Vernetzung von Praxis und Theorie mitzuarbeiten.
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