Weiterbildung Praxisanleiter - Krankenhaus Tauberbischofsheim

Zugangsvoraussetzungen
Kosten
•
•
•
•
Seminargebühr
Prüfungsgebühr
Seminarunterlagen
•
Die gesamten Gebühren von 800 € können in drei Teilraten
bezahlt werden.
Bei Rücktritt nach verbindlicher Anmeldung bis zu vier Wochen vor Kursbeginn werden 10 % der Kursgebühr berechnet. Bei späterem Rücktritt oder Abbruch wird der gesamte
Betrag in Rechnung gestellt.
Diese Weiterbildung ist nach AZAV zugelassen; Bildungsgutscheine können eingereicht werden.
Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen
•
•
•
•
•
•
Erfolgreicher Abschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
oder Altenpfleger/in
Nachweis über eine mindestens zwei Jahre ununterbrochene Berufserfahrung
Schriftliche Bewerbung
Ausgefülltes Anmeldeformular
Tabellarischer Lebenslauf
Abschlusszeugnis der Ausbildung (Kopie)
Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung (Kopie)
•
•
•
1|13
BILDUNGSZENTRUM
„GESUNDHEIT UND PFLEGE“
750 €
25 €
25 €
Abschluss und Zertifikat
•
•
•
Im Lehrgangsverlauf ist eine schriftliche Projektarbeit
durchzuführen.
Der Lehrgang schließt mit einem Kolloquium ab.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer/-innen ein ausführliches Zertifikat, über die Lehrgangsinhalte, den Stundenumfang und die Teilnahme.
Kursleitung
Tobias Raßdörfer
(Pflegepädagoge B. A.)
Telefon: 09341 800-1277
E-Mail: [email protected]
Unverbindliche Informationsveranstaltung:
Dienstag, 30. Juni 2015, 15 Uhr im
Bildungszentrum „Gesundheit und Pflege“
Die Weiterbildung findet in Blöcken und Studientagen
immer in der Zeit von 8:15 bis 16 Uhr statt.
Präsenzzeiten (geplant)
• 14.9.2015 bis 18. 9.2015
1. Theorieblock
• 2015: 24.9. / 1.10. / 8.10. / 15.10. / 22.10. / 29.10. /
5.11. / 12.11. / 19.11. / 26.11. / 3.12. / 7.1. / 14.1. /
21.1.
(Unterrichtstage - donnerstags)
• 25.1.2016 bis 27.1.2016
2. Theorieblock
• 28.1.2016
Kolloquium
Anmeldung
Bildungszentrum „Gesundheit und Pflege“
am Krankenhaus Tauberbischofsheim
Albert-Schweitzer-Straße 35
97941 Tauberbischofsheim
Telefon: 09341 800-1271
Fax:
09341 800-1363
E-Mail: [email protected]
Internet: www.khmt.de
Anmeldefrist bis 14. August 2015
Fotos: Reiner Pfisterer
Termine
Berufspädagogische
Weiterbildung
zur Praxisanleiterin /
zum Praxisanleiter
14.9.2015 bis 28.1.2016
Vorwort
Lerninhalte
Rechtsgrundlagen
Gezielte praktische Anleitung ist originäre
Aufgabe von examinierten Pflegenden. Die
veränderte Gesetzeslage
in der Kranken- und Altenpflege erfordert für
die praktische Ausbildung Praxisanleiterinnen und
Praxisanleiter, die über eine berufspädagogische
Zusatzqualifikation verfügen. Die Aufgabe ist vor
allem darin zu sehen, die Auszubildenden zu befähigen, die theoretisch vermittelten Regeln, Prinzipien,
Konzepte und Modelle in der Pflegepraxis vor dem
Hintergrund der Besonderheit einer jeden Situation,
im Hinblick auf die Individualität des Menschen mit
Pflegebedarf sowie vor dem Hintergrund der spezifischen institutionellen Rahmenbedingungen angemessen zu nutzen und flexibel zu handhaben. Das
Abwägen zwischen Regelwissen einerseits und personenbezogenen wie situations- und institutionsspezifischen Besonderheiten andererseits, erfordert
sowohl eine hohe pflegefachliche und -pädagogische Kompetenz, als auch eine intensive Absprache
zwischen Lehrenden und Praxisanleiterinnen und
Praxisanleitern.
Die Gesamtdauer von 200 Stunden gliedert sich in
folgende Module:
•
Das Bildungszentrum „Gesundheit und Pflege“ am
Krankenhaus Tauberbischofsheim bietet die berufsbegleitende Weiterbildung zur Praxisanleiterin / zum
Praxisanleiter in der Pflege an. Die Weiterbildungsinhalte orientieren sich an den Empfehlungen der
Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Modul 1
Pflege als Beruf und Wissenschaft
1.1 Pflegetheorien, -modelle und -konzepte
1.2 Pflegewissenschaft und -forschung
1.3 Qualitätssicherung
1.4 Reflexion der eigenen Berufsrolle
Modul 2
Bezugswissenschaftliche Grundlagen
2.1 Bezugswissen aus der Psychologie
2.2 Bezugswissen aus der Erziehungswissenschaft
Modul 3
Organisation der Pflegeausbildung in unterschiedlichen Einsatzbereichen der gesundheitlichen Versorgung
3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
3.2 Sozialgesetzbuch (SGB)
3.3 Betriebliche Organisationsstrukturen und Trägerschaften
3.4 Betriebsorganisation - Organigramm
3.5 Finanzierung der praktischen Ausbildung
3.6 Pflegeausbildung in unterschiedlichen
Einsatzbereichen
3.7 Organisation der praktischen Ausbildung in den einzelnen Berufsgruppen
Modul 4
Gestaltung von Lernsituationen
Olaf Kirschnick
Leiter des Bildungszentrums „Gesundheit und Pflege“
am Krankenhaus Tauberbischofsheim
Ab 2004 ist gesetzlich festgelegt, dass die praktische
Ausbildung durch die Bereitstellung einer Praxisanleitung sichergestellt ist (§ 4 Abs. 5 des Krankenpflegegesetzes sowie § 4 des Altenpflegegesetzes). Zur Praxisanleitung geeignet sind Personen mit einer Erlaubis
nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes
(KrPflG), die über eine Berufserfahrung von mindestens
zwei Jahren und über eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden
verfügen. Soweit die Ausbildung in Pflegeeinrichtungen
gemäß § 71 SGB XI stattfindet, gilt abweichend § 2 Abs.
2 Satz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers.
4.1 Didaktik / Fachdidaktik
4.2 Planung des praktischen Einsatzes
4.3 Die geplante Anleitesituation
4.4 Beurteilung und Bewertung
4.5 Besondere Lernbedingungen
Angebot
•
Die Teilnehmer/-innen der berufspädagogischen Weiterbildung „Praxisanleiter“ erwerben speziell qualifiziertes
Wissen und Fähigkeiten, mit dem sie den gesetzlichen
Grundlagen entsprechend professionell neue Mitarbeiter einarbeiten und Gesundheits- und Krankenpflegeschüler anleiten können.
•
Unter Berücksichtigung sozial- und pflegefachlicher
Gesichtspunkte werden notwendige pädagogische,
psychologische und didaktische Fähigkeiten und Kompetenzen erworben bzw. das eigene Wissen erweitert.
•
Die Teilnehmer/-innen erlernen ihre Fachkompetenz
hilfreich in Lernprozesse einzubringen.
•
Die Teilnehmer/-innen werden befähigt, mit Ausbildungsstätte und Management zu kooperieren und an
der Vernetzung von Praxis und Theorie mitzuarbeiten.