Inhalt Ausgabe Mai / Juni 2015 Seite THEMA DES MONATS Kompromiss zum Fonds für strategische Investitionen erzielt 2 AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG Grundlegende Änderungen am EU-Gesetzgebungsverfahren 4 Digitale Agenda offiziell vorgestellt 4 Digitalisierungsindex in Europa 5 EU-Kommission legt erste Maßnahmen zur EU-Migrationsagenda vor 5 STÄDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG EU Altersbericht 2015 7 Neue Leitlinien zur Umsetzung von Artikel 7 Projekten (integrierte Stadtentwicklung aus dem EFRE) 7 Start des EU-Sonderfonds für innovative Stadtentwicklungsprojekte 8 Kommission veröffentlicht Konsultationsergebnis über eine „städtische Agenda“ der EU 8 Erste „richtige“ Tagung des Europäischen EFRE Städtenetzes der Kommission in Brüssel 9 WOHNUNGS- UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT Klagerecht auf Umweltverträglichkeitsprüfung 11 Länderspezifische Empfehlungen: Blickpunkt Immobiliensteuern 11 Konsultation zur Kreislaufwirtschaft eröffnet 11 FINANZMÄRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN Update Kapitalmarktunion 13 Überprüfung der EMIR-Verordnung 13 Update ESMA Fragenkatalog zur AIFMD-Anwendung 13 ELTIF-Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht 14 Geldwäsche-Richtlinie im EP beschlossen 14 EBA: Leitlinien Kreditwürdigkeitsprüfung und Zwangsvollstreckung für Hypothekarkreditgeschäft 14 AKTUELLES AUS DER FÖRDERLANSCHAFT / VERANSTALTUNGEN Startschuss zum Energieforum der Smart Specialisation Strategie 16 Entscheidung der Kommission über Beihilfen für lokale Fördermaßnahmen 16 Herausgeber: Dr. Özgür Öner & Jonas Scholze (jos) Frederick Büchner (ön) Andreas Beulich (be) Gero Gosslar (go) Wolfgang Kälberer (kä) Nadine Rossmann (ro) T: +32 2 550 16 13 T: +32 2 550 16 16 T: +32 2 550 16 18 T: +32 2 550 16 14 T: +32 2 732 46 38 T: +32 2 792 1005 E: [email protected] E: [email protected] E: [email protected] E: [email protected] E: [email protected] E: [email protected] MAI / JUNI 2015 THEMA DES MONATS THEMA DES MON AT S Kompromiss zum Fonds für strategische Investitionen erzielt Der Kompromiss zur Umsetzung des Juncker-Investitionspaketes wurde in einem ehrgeizigen Schnellverfahren erzielt. Der erst im Januar 2015 veröffentlichte Vorschlag der Kommission zur Errichtung eines Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) hat bereits am 28. Mai 2015 einen Kompromiss im Trilogverfahren erzielen können. Das Trilogverfahren ist ein gängiges informelles Instrument, in dem Repräsentanten aus Rat, Kommission und Parlament gemeinsam über noch strittige Punkte in direkte Verhandlungen treten, um eine möglichst zeitnahe Einigung über die Ausgestaltung des Rechtsaktes erzielen zu können. Die Investitionsoffensive basiert auf Empfehlungen des ECOFIN (Ministerrat der EU-Finanzminister). Dem aus der Wirtschafts- und Finanzkrise entwachsenem Investitionsdefizit solle entgegengewirkt werden, indem durch einen neuen Investitionsschub das Wirtschaftswachstum in der EU wieder angekurbelt wird. Das Investitionspaket wurde so zu einem zentralen Vorhaben der neuen Kommission unter Jean-Claude Juncker. Die Initiative besteht aus 3 Pfeilern: a) Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen, b) Einrichtung eines „Europäischen Fonds für Strategische Investitionen“ (EFSI) und c) die Unterstützung bei der Umsetzung rentabler Investitionsprojekte vor allem in den Bereichen Forschung, Bildung, Infrastruktur und Mittelstand. Es geht somit nicht um Finanzierungsprobleme für rentable, wenig riskante Projekte, sondern es mangelt an der Bereitschaft von Investoren auch höhere Risiken einzugehen. An dieser Stelle setzt der EFSI an und soll komplementär zu bestehenden Politiken von EIB und Union Risiken eindämmen. Durch einen EUR 21 Milliarden umfassenden EU-Garantiefonds (EUR 16 Milliarden aus dem EU-Haushalt + EUR 5 Milliarden durch die Europäische Investitionsbank) soll die Risikobereitschaft von Investoren erhöht werden um Investi2 MAI / JUNI 2015 THEMA DES MONATS tionen bis zu EUR 315 Milliarden zu generieren. Nationale Förderbanken der Mitgliedstaaten sowie sonstige Finanzierungspartner sollen in der Lage sein, Vorhaben gemeinsam mit dem EFSI zu finanzieren, entweder auf Basis der einzelnen Projekte oder über Investitionsplattformen. Aus Deutschland wird sich die KfW mit voraussichtlich EUR 8 Milliarden am EFSI beteiligen. Die über den EFSI finanzierten Projekte werden zu den üblichen EIB-Konditionen und Zinssätzen, die derzeit über 2 % liegen, finanziert. Die bisher noch offenen Verhandlungspunkte im Trilog umfassten insbesondere die Quelle der Einlagen in den Garantiefonds aus dem EU-Haushalt sowie die Verwaltungsstruktur des Fonds selbst. Aus dem nun durchgeführten Trilog gingen folgende Kompromisse hervor: • EUR 5 Milliarden aus der Fazilität Connecting Europe (Finanzfazilität zur Finanzierung der Transeuropäischen Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetze) sowie dem EU-Förderprogramm Horizont 2020, welches u.a. Energieinfrastruktur und Energieeffizienzmaßnahmen finanziert fließen in den Fonds. • EUR 3 Milliarden kommen aus der Haushaltsreserve für unvorhergesehene Ereignisse. • Das Europäische Parlament wird ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl des Investitionszuschusses sowie der Ausarbeitung der Leitlinien für die Projektauswahl erhalten. Kommunen werden einen unmittelbaren Zugang über ein Projektportal haben, welches derzeit errichtet wird. Es besteht somit kein Umweg über nationale oder regionale Programme. Projektfinanzierungen im Infrastrukturbereich zielen jedoch vornehmlich auf größere Infrastrukturvorhaben im Bereich Verkehr, Telekommunikation und Breitbandausbau ab. Zudem wird ein Punktebewertungsverfahren für die Auswahl der eingereichten Projekte erarbeitet (Scoreboard). Projekte, die die wirtschaftsschwachen EU-Mitgliedstaaten adressieren, die zu mehr Beschäftigung beitragen und den Zielen der Europäischen Union wie Klimaschutz und Energieeffizienz entsprechen, werden höher bewertet. Ausdrücklich sind Energieeffizienzmaßnahmen im Wohnungsbau als förderfähige Ziele in den EFSI mit aufgenommen worden. Der Nutzen des Konjunkturprogramms für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in den Staaten mit einem höheren Kreditzinssatz, kann immens sein. In Deutschland lässt sich der direkte und kurzfristige Nutzen für die Wohnungswirtschaft noch nicht genau einschätzen, da die Kreditzinshöhe schon jetzt auf einem sehr niedrigen Stand ist. Die Implementierung des EFSI im Laufe des Jahres wird hier weitere Orientierung geben. Weiteres Verfahren: Die informelle Trilogeinigung bedarf nun der Zustimmung des Rates und des Parlamentes. Voraussichtlich am 19. Juni 2015 folgt die Zustimmung des Rates in einer Sitzung der EU-Finanzminister. Das Plenum des Europäischen Parlamentes wird am 24. Juni 2015 über den Kompromisstext debattieren und abstimmen. Die ersten Großprojekte wurden durch die EIB bereits auf den Weg gebracht. Wenn Rat und Parlament dem Kompromissvorschlag zustimmen, kann der EFSI ab Herbst 2015 einsatzfähig sein. Der vorliegende Kompromisstext für das Plenum kann online abgerufen werden: EFSI (jos, ön) 3 MAI / JUNI 2015 AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG AKTU ELLES AU S POLITIK UND GESETZGEBUNG EU- Vorschläge zu unterbreiten, wie EURechtsvorschriften verbessert werden können. Am 19. Mai 2015 hat die Kommission ihre Agenda zur besseren Rechtssetzung („Better Regulation Package“) angenommen. Im Fokus der Bürokratiereduzierung stehen KMU (kleine und mittlere Unternehmen), welche am meisten unter hohen bürokratischen Anforderungen leiden. Die Kommission wird ihr Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) stärken. Eine neue REFIT Stakeholder-Plattform wird aufgebaut. Sie soll Experten aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft aus allen 28 Mitgliedstaaten versammeln und von Vizepräsident Frans Timmermans (NL) geleitet werden. Ein neues, gestärktes "Regulatory Scrutiny Board" (Ausschuss für Regulierungskontrolle) wird das Impact Assessment Board (Gremium für Folgenabschätzung) ersetzen. Es soll mit drei Vollzeitmitgliedern aus den EU-Institutionen und mit drei externen Experten sowie einem Vorsitzenden besetzt sein. Folgenabschätzungen müssen durch das Board geprüft und unterstützt werden. Anders als bisher wird sich der Ausschuss auch mit wichtigen Evaluierungen und Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften befassen. Grundlegende Änderungen Gesetzgebungsverfahren am Die Öffentlichkeit soll künftig während des gesamten Gesetzgebungsprozesses besser in die Diskussionen eingebunden werden. Bereits zu Beginn einer Initiative (Roadmaps, Fahrplan) und zu einleitenden Folgenabschätzungen (inception impact assessments) eines Vorschlages sollen Konsultationen abgehalten werden. Außerdem finden 12wöchige öffentliche Konsultationen statt, wenn neue Vorschläge ausgearbeitet werden und wenn bestehende Rechtsvorschriften bewertet und auf ihre Eignung hin geprüft werden. Nachdem die Kommission einen Gesetzesvorschlag angenommen hat, soll die Öffentlichkeit acht Wochen Zeit für eine Rückmeldung erhalten. Die Antworten auf die Umfrage werden dem Europäischen Parlament und Rat zur weiteren Beratung übergeben. Zum ersten Mal sollen auch Entwürfe für Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte (zusätzliche, nicht wesentliche Bestimmungen zur Umsetzung in die Praxis) für eine Dauer von vier Wochen zur öffentlichen Diskussion gestellt werden. Hier bestehen jedoch weitreichende Ausnahmen, z.B. wenn bereits Konsultationen durch die Aufsichtsbehörden ESMA, EBA oder EIOPA stattgefunden haben. Eine neue Website “Lighten the Load – Have your say” wird eingerichtet, so dass die Öffentlichkeit jederzeit jedes EU-Recht kommentieren kann, um Schließlich enthält das Maßnahmenpaket auch einen Vorschlag für eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament. Die Kommission schlägt insbesondere vor, dass Folgenabschätzungen künftig auch bei wesentlichen Änderungen des Gesetzesvorschlages durch Rat oder Parlament vorgenommen werden sollten. Die interinstitutionelle Vereinbarung muss nun noch durch den Rat und das Parlament verabschiedet werden (ön, ro) Digitale Agenda offiziell vorgestellt Am 6. Mai 2015 nahm die Europäische Kommission ihre Strategie für den digitalen Binnenmarkt offiziell an. Die Tätigkeitsbereiche entsprechen jenen der Absprache der Kommissare vom 25. März 2015 mit dem Unterschied, dass die hieraus folgenden Aktionen konkretisiert wurden. Die Kommission plant im Rahmen von drei „Säulen“, 16 verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, die zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts führen sollen. Kurz zusammengefasst möchte die Kommission: Säule I: Besserer Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu digitalen Gütern und Dienstleistungen in ganz Europa 1. Regeln für eine Erleichterung des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehrs schaffen. 4 MAI / JUNI 2015 AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG 2. Verbraucherregeln schneller und konsequent durchsetzen (Überprüfung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz). 3. Effizientere und kostengünstige Paketzustellung durchsetzen. (Hierunter: E-Gesundheit und Energie / Smart Metering). 16. Eine integrative digitale Gesellschaft unterstützen. 5. Mögliche wettbewerbsrechtliche Bedenken in europäischen E-Commerce-Märkten identifizieren (Die Kommission hat am 6. Mai 2015 eine kartellrechtliche Sektoruntersuchung im ECommerce-Sektor aufgenommen). Zunächst wird die Europäische Kommission die genannten Punkte auf der Tagesordnung des Europäischen Rates vom 25. bis 26. Juni 2015 platzieren. Das zuständige Projektteam für den digitalen Binnenmarkt soll die einzelnen Schritte in Zusammenarbeit mit Rat und Parlament bis Ende des Jahres 2016 abarbeiten. (ön) 6. Ein modernes, europäischeres Urheberrecht schaffen. Digitalisierungsindex in Europa 4. Ungerechtfertigte Geo-Blockierung beenden. 7. Die Satelliten- und Kabelrichtlinie hinsichtlich Onlineübertragung und grenzübergreifenden Zugang prüfen. 8. Den Verwaltungsaufwand von Unternehmen in Verbindung mit verschiedenen Mehrwertsteuersystemen verringern. Säule II: Richtige Voraussetzungen und gleiche Ausgangsbedingungen für digitale Netze und innovative Dienstleistungen 9. Eine Generalüberholung der EUTelekommunikationsvorschriften präsentieren. 10. Den Rahmen für audiovisuelle Medien prüfen. 11. Die Rolle von Online-Plattformen (Suchmaschinen, Social Media, App-Stores, etc.) untersuchen. 12. Das Vertrauen in und die Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten in digitalen Diensten stärken (Prüfung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation). 13. In Partnerschaft mit der Industrie Technologien und Lösungen für die Sicherheit von Onlinenetzwerken im Bereich Cybersecurity finden. Säule III: Maximierung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft 14. Eine Europäische Datenflussinitiative und eine Cloud(speicher)initiative vorlegen. 15. Die Prioritäten für Standards und Interoperabilität in entscheidenden Bereichen ausarbeiten Die Europäische Kommission hat einen Digitalisierungsindex vorgelegt, der aufgeschlüsselte Angaben über die Breitbandversorgung, Internetkenntnisse (Humankapital) und dessen Nutzung sowie über den Integrationsstand von digitalen Technologien und digitale öffentliche Dienste enthält. Die EU-Kommission stellt fest, dass auf dem Weg zu einem digitalen Europa noch Fortschritte gemacht werden müssen. Diese Erkenntnis des Digitalisierungsindex überrascht nicht, jedoch zeigt er die nationalen Problembereiche der einzelnen Mitgliedstaaten auf. Deutschland nimmt mit einer Gesamtbewertung von 0.51 in diesem Ranking Platz 10 unter den 28 Mitgliedstaaten ein und liegt damit über dem Durchschnitt der EU. Im Vergleich liegt Deutschland im Bereich der Internetnutzung (Rang 21) und bei den öffentlichen Diensten (Rang 19) unter ihrem Gesamtbewertungsrang. (ön) EU-Kommission legt erste Maßnahmen zur EUMigrationsagenda vor Das Thema Migration gehört aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Mittelmehrraum zu den wichtigsten politischen Prioritäten der amtierenden Kommission. Eine entsprechende Agenda wurde am 13. Mai 2015 angenommen. Am 27. Mai 2015 hat die Europäische Kommission nun konkrete Maßnahmen auf Grundlage der Agenda vorgelegt. Diese enthält unter anderem Vorschläge für Initiati5 MAI / JUNI 2015 AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG ven zur Bekämpfung von Schleuserbanden, eine Konsultation zur „Blue-Card“ Richtlinie und der systematischen Abnahme von Fingerabdrücken. Ein wichtiges Element der Maßnahmenserie ist ein Vorschlag zur Einführung eines Verteilungsschlüssels von Flüchtlingen und Schutzbedürftigen sowie ein Vorschlag für ein Um- und Neuansiedlungsprogramm. Da Länder wie Italien und Griechenland durch ihre geographische Lage unmittelbar vor den Herkunftsländern an die Grenzen Ihrer Aufnahmefähigkeit gekommen sind, legte die EU-Kommission zum ersten Mal einen Legislativvorschlag vor, in dem die Aktivierung der Notfallklausel nach Art. 78 Abs. 3 AEUV (Vertrag von Lissabon) in Kraft tritt. Diese sieht einen zeitlich befristeten Verteilungsmechanismus vor, der Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, zwischen den Mitgliedstaaten aufteilt. Es handelt sich hierbei um 40.000 Flüchtlinge die sich derzeit in Griechenland und Italien aufhalten. Dem Vorschlag zur Folge würde Deutschland in den nächsten 2 Jahren ca. 8763 Personen aufnehmen (etwa 22%). Der Verteilungsschlüssel sorgte bereits für Unmut im Europaparlament, da Dänemark, Großbritannien und Irland von dieser Regelung ausgenommen werden. Da Städte und Gemeinden durch den signifikanten Anstieg von Flüchtlingen und schutzbedürftigen Personen vor große Herausforderung gestellt werden, enthält die Migrationsagenda auch einen Vorschlag, bestehende Strukturfondsmittel, insbesondere aus dem ESF für Integrationsmaßnahmen umzuwidmen. Beide Dokumente, bzw. weitere Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden: Migrationsagenda / Maßnahmen (jos) 6 MAI / JUNI 2015 STÄDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG STÄDT ISCH E UND TERRITORIALE ENT WIC KLUNG EU Altersbericht 2015 Mitte Mai 2015 hat die Europäische Kommission den europäischen Altersbericht 2015 veröffentlicht. Die europäische Bevölkerung wird in den kommenden Dekaden deutlich älter werden und gleichzeitig weniger Kinder bekommen. Der Bericht zeigt wie sich die EU demographisch verändern wird und welche Auswirkungen das für Wirtschaft und die Sozialsysteme zur Folge haben wird. Der Anteil der über 65-Jährigen an der EUBevölkerung wird von 18,4% in 2013 auf 25,8% in 2035 und 28,4% in 2060 ansteigen, in Deutschland sogar überdurchschnittlich auf über 30%. Der Anteil der über 80jährigen wird sich mehr als verdoppeln von derzeit 5,1% auf EU-weit 11,8%, Deutschland liegt bei dieser Entwicklung über dem Durchschnitt mit 13,4%. Während die Bevölkerung in der EU insgesamt weiter ansteigen wird, sinkt in 14 von 28 Ländern die Bevölkerungszahl bis 2060 deutlich. Laut Projektion wird Großbritannien Deutschland als einwohnerstärkstes Land ablösen, auch aufgrund erhöhter Zuwanderung. Die Ausgaben für die Renten werden in Deutschland von derzeit rund 10% auf rund 12% am BIP ansteigen, EU-weit werden die Ausgaben etwas geringer ansteigen. Die Ausgaben für die Gesundheitssysteme werden in Deutschland überdurchschnittlich steigen, von derzeit 7,6% auf 8,2% des BIP in 2035, EU-weit von 6,9% auf 7,6%. Auf einigen übersichtlichen Grafiken sind die Ergebnisse zusammengefasst. (be) Neue Leitlinien zur Umsetzung von Artikel 7 Projekten (integrierte Stadtentwicklung aus dem EFRE) Die Kommission (Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung) hat neue Leitlinien zur Umsetzung von integrierten Stadtentwicklungsprojekten herausgegeben, die aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung finanziert werden. Die Umsetzung von Projekten zur integrierten Stadtentwicklung ist im Verordnungstext über die Funktion des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in Artikel 7 verankert. Die Verordnung sieht vor, dass mindestens 5% der nationalen EFRE-Mittel für nachhaltige integrierte Stadtentwicklung vorgesehen werden müssen. Damit Projekte gemäß Artikel 7 umgesetzt werden können, müssen Kriterien wie die Auswahl der Gebiete für die Durchführung von integrierten Stadtentwicklungsprojekten, die Methodik der Umsetzung (ITI, Mischachse, eigenes Operationelles Programm) sowie die Delegation der Mittelverantwortung bzw. der Auswahl der Projekte auf subregionaler Ebene eingehalten werden. Ein Großteil der Operationellen Programme in Deutschland sieht die Förderung von Stadtentwicklungsprojekten, die den formalen Kriterien der EUVerordnung entsprechen, vor. Eine kürzlich dazu veröffentlichte Studie der BTU Cottbus und des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung ergibt ein indikatives Mittelvolumen von 11,3% (ca. EUR 1,2 Milliarden) des EFRE aus den Programmen für 2014-2020. Da es in der Vergangenheit während der Ausformulierung des Gesetzestextes und auch derzeit im laufenden Umsetzungsprozess viele Unklarheiten der betreffenden regionalen und kommunalen Stellen gibt, nehmen die Leitlinien insbesondere zu folgenden Themen Stellung: • Designationsprozess der Zwischengeschalteten Stellen: hier insbesondere zum Prüfverfahren sowie der inhaltlichen Ausgestaltung des Abkommens zwischen der Verwaltungsbehörde und der Zwischengeschalteten Stelle (Empfohlene Vorlage in ANNEX II) • Schlüsselprinzipien von Artikel 7 Projekten: Die Leitlinien erläutern hier insbesondere die Schlüsselkomponenten eines integrierten Stadtentwicklungsprojektes (v.a. ANNEX I) sowie der Umsetzung von Stadtentwicklungsprojekten durch Finanzinstrumente • Das Monitoring der Umsetzung und Bewertung der Strategien. 7 MAI / JUNI 2015 STÄDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG Die Leitlinien können (bislang nur in englischer Sprache) unter folgendem Link heruntergeladen werden: DOWNLOAD (jos). Start des EU-Sonderfonds für innovative Stadtentwicklungsprojekte Nach langem Warten gab der Generaldirektor Walter Deffaa (Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung) am 2. Juni 2015 im Rahmen des 2. Cities Forum in Brüssel den offiziellen Startschuss für einen neuen EU-Sonderfonds, über den zukünftig europaweit Mittel für innovative Maßnahmen der Stadtentwicklung beantragt werden können. Die Regelung zur Errichtung dieses Sonderfonds ist mit Artikel 8 ein fester Bestandteil der EUVerordnung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und wird nicht über die Regelförderung der Operationellen Programme durch die Bundesländer abgewickelt, sondern obliegt der direkten Leitung durch die EU-Kommission. Die operative Abwicklung übernimmt die Region Nord-Pas de Calais (Nordfrankreich) wozu derzeit in Lille ein „Fondssekretariat“ eingerichtet wird. Der Fonds ist mit EUR 371 Millionen ausgestattet und unterstützt die Umsetzung neuer Methoden und Projekte der Stadtentwicklung, die durch einen hohen innovativen Charakter und somit mit einem gewissen Risiko belegt sind – quasi als Experimentierfeld. Über jährliche themenspezifische Projektaufrufe wird voraussichtlich ab Herbst 2015 eine Antragstellung für europäische Städte erfolgen. Als thematische Leitlinie dient hierbei die EU-Urban Agenda. Als Teilnahmekriterien sind folgende Punkte zu beachten: Universitäten bei der Durchführung in das Projekt einfließen. Eine klare Ergebnisorientierung und die Möglichkeit der Übertragbarkeit auf andere Städte zählen ebenfalls zu den Auswahlkriterien. Innovativ bedeutet jedoch nicht zwangsläufig technikorientiert. Innovation kann z.B. auch im Sinne von Governanceprozessen gedacht werden. Es besteht zudem die Möglichkeit eine innovative Maßnahme über die Entwicklung einer nachhaltigen und innovativen Stadtentwicklungsstrategie im Rahmen eines Projektes des EU Förderprogramms URBACT vorzubereiten. Weitere Informationen finden sich unter: Innovative Maßnahmen. (jos) Kommission veröffentlicht Konsultationsergebnis über eine „städtische Agenda“ der EU Seit Anfang 2014 brachten sowohl die Europäische Kommission als auch parallel die Mitgliedstaaten, unter Initiative von Belgien und den Niederlanden, eine Politik hin zu einer städtischen Agenda auf den Weg. Die Europäische Kommission veröffentlichte im Sommer 2014 eine Mitteilung zur Erarbeitung einer städtischen Agenda auf EU-Ebene an die eine öffentliche Konsultation angeschlossen wurde. Im Rahmen des 2. Cities Forum, welches am 2. Juni 2015 in Brüssel stattfand, wurden die Ergebnisse der Konsultation veröffentlicht und weitere Schritte zur Erarbeitung einer „städtischen Agenda“ auf EU-Ebene diskutiert. • Die Projektvolumina betragen EUR 2 – 5 Millionen bei einer Kofinanzierungsrate von 80% durch den EFRE. Antragsberechtigt sind Städte oder Agglomerationsgebiete ab 50.000 EW. Die Projektlänge beträgt maximal drei Jahre. Die Europäische Kommission verfolgt mit der „städtischen Agenda“ das Ziel, einen Rahmen für methodische Grundlagen und thematische Zielstellungen einer Städtepolitik auf europäischer Ebene zu erarbeiten und gleichzeitig ein Instrument zu schaffen, mit dem die Vielzahl an unterschiedlichen EUPolitiken hinsichtlich ihrer legislativen und nichtlegislativen Auswirkungen auf Städte bewertet und aufeinander abgestimmt wird. • Die Projektanträge müssen durch einen sehr hohen Innovationscharakter und durch hohe Qualität gekennzeichnet sein. Darüber hinaus sollte möglichst externes Fachwissen durch z.B. Die Kernbotschaft, die aus der Konsultation hervorgegangen ist, bestätigt, dass die EU Städte darin unterstützen kann, gemeinsame Herausforderungen auf die Tagesordnung zu bringen und im 8 MAI / JUNI 2015 STÄDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG Umkehrschluss Städte ihren Beitrag zur Umsetzung der EU-Prioritäten leisten können. Im Einzelnen sprachen sich die meisten Konsultationsbeiträge für folgende Zielstellungen aus: • Eine städtische Agenda bedarf keiner neuen Gesetzgebung, sondern einer Anpassung und besserer Koordination von bestehenden Instrumenten und Rechtsakten. Neue Finanzierungsfonds werden nicht benötigt, der Zugang zu Finanzmitteln solle aber erleichtert werden. • Gefordert wird ein städtisches Prüfverfahren, bzw. eine Folgenabschätzung, die für relevante neue Gesetzesverfahren durchgeführt werden soll, um zu prüfen welche Auswirkung diese auf die städtische Entwicklung haben. • Der Bericht „Städte von Morgen“ soll als inhaltliche Referenz für die städtische Agenda dienen, wobei sich für drei Prioritäten (smart, grün und inklusiv) ausgesprochen wurde (z.B. intelligente städtische Verkehrsführung, Energieversorgung, Grüne Infrastruktur und sozialer Zusammenhalt). • Der Begriff Stadt solle sich zudem nicht nur auf größere Städte beschränken, sondern es sollen auch Klein- und Mittelstädte sowie Metropolregionen bzw. der Verflechtungsraum unter den Begriff einbezogen werden. • Auf EU-Ebene soll eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden, die für städtische Belange zuständig ist. Gefordert wurde zudem ein für Stadtpolitik zuständiger Kommissar oder Bevollmächtigter um die Politiken innerhalb der EU-Kommission besser koordinieren zu können. Die Kommission will nun u.a. ein neues Webportal für EU-Stadtpolitik einrichten und die Methodologie für die Entwicklung einer städtischen Folgenabschätzung weiterentwickeln und ruft Städte und deren Vertreter dazu auf, sich im Rahmen der partizipativen Instrumente daran zu beteiligen. Ein wichtiges Instrument spielt hierbei das EFRE Städtenetzwerk der EU-Kommission (siehe folgender Artikel). Der gesamte Konsultationsbericht kann online abgerufen werden. Positionierung des Europäischen Parlamentes: Derzeit befindet sich die Verabschiedung eines Initiativberichtes zur Positionierung des EUParlamentes im laufenden Prozess. Dieser wird zunächst am 17. Juni 2015 im Ausschuss für Regionale Entwicklung abgestimmt. Die zuständige Berichterstatterin Kerstin Westphal (S&D), wies im Rahmen des Cities Forums noch einmal darauf hin, dass sich europäische Politik zwar in Städten entscheide, diese jedoch nicht nur auf große Städte beschränkt bleiben darf. Der Gegensatz zwischen Stadt und Land müsse hierbei aufgebrochen werden. Eine Liste mit Prioritäten lehne Sie jedoch ab, um keine thematische Exklusivität entstehen zu lassen. Sie sprach sich jedoch auch dafür aus, dass ein übergeordneter Kommissar für städtische Belange ernannt werden solle. Berichtsentwurf Mitgliedstaatliche Erklärung Am 10. Juni 2015 werden die Mitgliedstaaten (wir werden ausführlicher darüber in der kommenden EU-Info Ausgabe berichten) eine Erklärung (Declaration of Riga) annehmen. Ein wichtiger Punkt der lettischen Ratspräsidentschaft ist zudem die Berücksichtigung und die Rolle von Klein- und Mittelstädten (SMUAS). Auch die niederländische Ratspräsidentschaft hat die „städtische Agenda“ im ersten Halbjahr 2016 als einen Ihrer Arbeitsschwerpunkte benannt, dessen Ergebnisse am 16. April 2016 in die „Erklärung von Amsterdam“ münden sollen. (jos) Erste „richtige“ Tagung des Europäischen EFRE Städtenetzes der Kommission in Brüssel Nachdem im Oktober 2014 ein politischer Auftakt stattfand, erfolgte am 3. Juni 2015 in Brüssel das erste formale Treffen des neuen europäischen EFRE Städtenetzes, welches von der Europäischen Kommission (Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung) eingerichtet wurde. Am Städtenetzwerk können europaweit Städte und Verwaltungsbehörden teilnehmen, die EFREFördermaßnahmen der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung im Rahmen von Artikel 7 oder ein 9 MAI / JUNI 2015 STÄDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG innovatives Stadtentwicklungsprojekt im Rahmen des EFRE Sonderfonds nach Artikel 8 der EFREVO umsetzen. Das Netzwerk ist weniger als politisches, sondern vornehmlich als technisches Austauschnetzwerk für alltägliche Fragen der Umsetzung gedacht und wird direkt von der Kommission betreut. Europaweit gibt es rund 110 Operationelle Programme die integrierte Stadtentwicklungsprogramme gemäß Artikel 7 umsetzen. Das Treffen hat gezeigt, dass es hierbei noch große Unterschiede im Fortschritt der Umsetzung gibt. Thematisch und personell besteht ein starker Bezug zum EU-Förderprogramm URBACT, um fachliche Expertise in das Städtenetzwerk der Kommission mit einfließen zu lassen. Das Netzwerk wird sich jedoch auch zukünftig offen gegenüber nationalen Netzwerken (z.B. Deutsch-Österreichisches URBAN-Netzwerk) oder auch nationalen Behörden zeigen und es besteht zunächst keine quantitative Beschränkung der teilnehmenden Städte. Für die Zukunft sind Workshops zu spezifischen Themen (ITI, CLLD, Finanzinstrumenten), Fachexkursionen und Expertenstudien vorgesehen aber auch nationale Tagungen. Das nächste Treffen wird voraussichtlich im November 2015 in Brüssel sein. Für den 14. Oktober 2015 ist zudem ein thematisches Seminar für die Durchführung von Innovativen Maßnahmen (Art. 8, EFRE-VO) vorgesehen. (jos) 10 MAI / JUNI 2015 WOHNUNGS- UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT WOHNUN GS- UND IMM OBILIEN WIRT SCHAFT Klagerecht auf Umweltverträglichkeitsprüfung Bürger, die in der Nähe von Bauprojekten wohnen, haben das Recht, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu verlangen. Das hat der EuGH in seinem Urteil vom 16. April 2015 bestätigt. Im Fall (C-570/13) der österreichischen Gesetzgebung kam der EuGH zum selben Schluss wie die Generalanwältin Juliane Kokott im November 2014: Personen, die direkt von einem Bauprojekt betroffen sind, können die Richtlinie (2011/92/EU) über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten als Basis benutzen, um administrative Entschlüsse anzufechten, bei denen keine Umweltverträglichkeitsüberprüfung vorgesehen ist. Es hängt vom nationalen Rechtssystem ab, wer unter die Kategorie “Nachbar" fällt, sofern diese die Kriterien des nationalen Rechts hinsichtlich „ausreichendes Interesse” oder „Rechtsverletzung“ erfüllen. (ön) Länderspezifische Empfehlungen: Blickpunkt Immobiliensteuern Mitte Mai 2015 hat die Europäische Kommission länderspezifische Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Darin fordert sie die Mitgliedstaaten zu Maßnahmen auf, die Arbeitsplätze schaffen und Wachstumsanreize setzen. Die Empfehlungen der Kommission beruhen auf einer detaillierten Analyse der Lage der einzelnen Länder. Die maßgeschneiderten Vorgaben sind das Ergebnis eines offenen, ganzjährigen Dialogs mit den Mitgliedstaaten. Sie stützen sich dabei unter anderem auf die Länderberichte der Kommission und die von den Mitgliedstaaten im April übermittelten nationalen Reformprogramme und Stabilitäts- und Konvergenzprogramme. Ferner berücksichtigen sie die jüngsten Daten, die die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose vorgestellt hat. Im Bereich der Immobiliensteuern wird Deutschland aufgefordert, sein Steuersystem effizienter zu gestalten. Die Einnahmen aus periodischen Immobiliensteuern sind angeblich laut Kommission vergleichsweise niedrig und die Immobilienbewertung veraltet, da sie sich in den alten Bundesländern auf den Marktwert von 1963/64 und in den neuen Bundesländern auf den Marktwert von 1935 stützt. Eine Reform der kommunalen Grundsteuer wurde zwar im Koalitionsvertrag vorgesehen und in den nationalen Reformprogrammen 2014 und 2015 angekündigt, konkrete Maßnahmen wurden aber nach Einschätzung der Kommission nicht getroffen. Statt sich stärker auf die weniger verzerrenden periodischen Immobiliensteuern zu konzentrieren, hielt der Trend zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer an. Zudem kritisierte die Kommission, dass die kommunale Gewerbesteuer gar nicht überprüft wurde. Die Kommission bemängelt weiterhin, dass der steuerliche Verwaltungsaufwand für Unternehmen und die Kosten der Steuererhebung in Deutschland relativ hoch sind, während die elektronische Einkommens- und Körperschaftsteuererklärung weniger genutzt wird als im EUDurchschnitt. Neben den Effizienzsteigerungen im Steuersystem zur Förderung privater Investitionen, empfiehlt die Kommission u.a. öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Forschung weiter zu erhöhen sowie die Gestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu verbessern, mehr Anreize für einen späteren Renteneintritt zu setzen, sowie Maßnahmen zu ergreifen, um die hohen Arbeitseinkommenssteuern und Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere für Geringverdiener, zu verringern. (be) Konsultation zur Kreislaufwirtschaft eröffnet Die Kommission strebt mit ihrer öffentlichen Anhörung zur Kreislaufwirtschaft an, eine neue, ehrgeizigere Kreislaufwirtschaftsstrategie im Jahr 2015 zu präsentieren. Um in Europa eine wettbewerbsfähigere, ressourceneffiziente Wirtschaft zu entwickeln, muss eine Reihe von Wirtschaftssektoren einen Wandel durchlaufen, was die Abfallwirtschaft mit einschließt. Die Strategie soll vollständig an den Prioritäten der neuen Kommission ausgerichtet werden. Sie wird einen überarbeiteten Legislativvorschlag zu Abfällen und eine Mitteilung über ei11 MAI / JUNI 2015 WOHNUNGS- UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT nen Aktionsplan für den Rest der Amtszeit dieser Kommission zur Kreislaufwirtschaft umfassen. Der Aktionsplan soll die gesamte Wertschöpfungskette abdecken, und konzentriert sich auf konkrete Maßnahmen mit klarem Mehrwert. Die Fragen drehen sich um viele Aspekte in der Produktionsphase (Production phase), Ver- oder Gebrauchsphase (Consumption phase), der Sekundärverwertungsphase (Markets for secondary raw materials) sowie um die sektorspezifischen Bereiche und vorauszusetzende Faktoren (Enabling factors for the circular economy, including innovation and investment). An zahlreichen Stellen wird zu den Bereichen Energie, Wasser und Abfällen gefragt. Als Sektor steht auch die Bauindustrie im Fokus. Eine Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 20. August 2015 möglich. Unlängst hatte die Europäische Kommission einen Fahrplan für ihre kommende Überarbeitung des Kreislaufwirtschaftspakets (Circular Economy Strategy) veröffentlicht. Zum Jahresende ist die Veröffentlichung des Pakets geplant. Der in Englisch gefasste Fahrplan der Kommission stellt keine spezifischen Details zur Überarbeitung des Pakets dar. Allerdings deutet es an, dass das bisherige Kreislaufwirtschaftspaket von Juli 2014 einen "eher ausschließlichen Fokus auf die Abfallwirtschaft hatte, ohne entsprechende Synergien mit anderen Politiken zu erkunden", wie beispielsweise die "Produktpolitik oder die Entwicklung gut funktionierender Märkte für Sekundärrohstoffe". Das neue Paket soll prüfen, wie die Abfallvorschläge stärker länderspezifisch ausgerichtet werden können (potenziell durch länderspezifische Ziele) und wie die Umsetzung der Abfallpolitik vor Ort zu verbessern sei. (ön) 12 MAI / JUNI 2015 FINANZMÄRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN FINANZM ÄRKT E UND FINANZIER UNGSFRAGEN Update Kapitalmarktunion Die Europäische Kommission hat am 10. Juni 2015 die Stellungnahmen zum Grünbuch Schaffung einer Kapitalmarktunion sowie zur Überarbeitung der Prospektrichtlinie und zu hochwertigen Verbriefungen veröffentlicht. Zur Kapitalmarktunion hat die Kommission 425 Stellungnahmen erhalten. Zur Prospektrichtlinie sind 181 und zu den hochwertigen Verbriefungen 120 Antworten bei der Kommission eingegangen. Die Kommission stellte die Ergebnisse der Konsultation auch anlässlich einer öffentlichen Anhörung in Brüssel am 8. Juni 2015 vor. Finanzmarktkommissar Hill betonte, dass die im Grünbuch vorgeschlagenen Maßnahmen auf breite Zustimmung unter den Interessenvertretern gestoßen seien. Vizepräsident Katainen stellte die enge Verbindung zwischen der Kapitalmarktunion und der europäischen Investitionsoffensive dar. Die Kommission wird die Ergebnisse der formellen Konsultationen und ihre eigenen Erkenntnisse aus Besprechungen mit Politik, Verbrauchern, Finanzindustrie und Aufsichten in einen für den September 2015 angekündigten Aktionsplan einfließen lassen. Bereits jetzt fühlt sich die Kommission in der Annahme bestätigt, dass die in der EU stark ausgeprägte Bankenfinanzierung durch eine Steigerung der Eigenkapitalinvestitionen ergänzt werden sollte. Der Aktionsplan wird unter anderem Vorschläge zu Verbriefungsmärkten und zu einer Neu-Kalibrierung der Eigenkapitalvorschriften aus den Regelwerken Solvency II und der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) enthalten. Versicherungen sollen künftig einfacher in europäische langfristige Investmentfonds (ELTIFs) investieren können. Ferner wird bereits erkennbar, dass eine vollkommene Neuordnung des Prospektregimes angestrebt wird. Teil des Aktionsplans werden ferner Vorschläge für ein EU-weites Privatplatzierungsregime sein, das gleichwohl effektivem Anlegerschutz Rechnung tragen soll. Die Europäische Kommission hofft, dass ihre Vorschläge in Rat und Parlament mit Hilfe des beschleunigten Verfahrens („fast-track procedure“) behandelt werden können. Ebenso für Herbst 2015 angekündigt hat die Kommission ein Grünbuch zu Finanzprodukten für Privatanleger zu veröffentlichen. Wir werden über die weitere Entwicklung an dieser Stelle berichten. Die Stellungnahmen sowie die Informationen zu der öffentlichen Anhörung stehen auf den Seiten der Europäischen Kommission unter diesem Link zur Verfügung (go, ro). Überprüfung der EMIR-Verordnung Die Europäische Kommission konsultiert bis zum 13. August 2015 zu Erfahrungen mit der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Verordnung). Die EMIR-Verordnung wurde 2012 erlassen und sieht vor, dass standardisierte Derivatekontrakte über zentrale Gegenparteien (CCPs) abgerechnet und Derivatekontrakte an Transaktionsregister gemeldet werden müssen. Die Ergebnisse der Konsultation werden die Kommission bei ihrer – laut Verordnung bis zum 17. August 2015 durchzuführenden – Überprüfung der Regelungen unterstützen. Im Rahmen der Überprüfung soll die Kommission insbesondere einige Einzelaspekte der EMIR bewerten, unter anderem den Zugang von CCPs zu ZentralbankLiquiditätsfazilitäten, das Funktionieren der Aufsichtskollegien für CCPs und die Einschusspraktiken von CCPs. Außerdem soll die systemische Bedeutung von Nichtfinanzunternehmen untersucht werden. Am 29. Mai 2015 führte die Kommission auch eine öffentliche Anhörung zu Erfahrungen mit der Verordnung durch. Den Fragebogen zur Konsultation finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission. (ro) Update ESMA Anwendung Fragenkatalog zur AIFMD- Die Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat am 12. Mai 2015 eine Aktualisierung ihres Fragen-/Antwortenkatalogs zur Anwendung der AIFM-Richtlinie veröffentlicht. Bei dem Dokument handelt es sich um einen fortwährend 13 MAI / JUNI 2015 FINANZMÄRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN erweiternden Katalog, der Detailfragen zum Verständnis der Anwendung der AIFM-Richtlinie aus Sicht der ESMA beantwortet. Erweitert hat ESMA nunmehr Fragestellungen zur LeverageBerechnung und zu den Berichtspflichten. Das Dokument ist unter diesem Link auf den Seiten der ESMA verfügbar. (go) ELTIF-Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht Am 19. Mai 2015 wurde die Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über europäische langfristige Investmentfonds (sog. „ELTIF“) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Verordnung tritt nach weiteren 20 Tagen in Kraft und gilt ab dem 9. Dezember 2015. Sie ist unter diesem Link abrufbar. (go) Geldwäsche-Richtlinie im EP beschlossen Das Europäische Parlament hat am 20. Mai 2015 mit großer Mehrheit den Vorschlägen zur 4. Geldwäsche-Richtlinie zugestimmt. Eine Einigung im Rat der Europäischen Union war bereits zuvor erzielt wurden. Für die Richtlinie ist eine Umsetzungszeit von zwei Jahren vorgesehen. Im Mittelpunkt der Neuerungen steht die Verpflichtung, ein zentrales Unternehmensregister einzurichten, dass sämtliche wirtschaftlich Berechtigte eines Unternehmens jedweder Rechtsform auflistet. Ziel ist die eindeutige Identifizierung jeder natürlichen Person, die zu mindestens 25 % an einem Unternehmen beteiligt ist und dadurch auf dessen Geschäfte Einfluss nehmen kann. Das Register soll verhindern, dass sich natürliche Personen hinter einer (mehrstöckigen) Gesellschaftsstruktur verbergen können. In das Register soll neben den zuständigen Behörden und Geldwäscheverpflichteten weiteren Personen Einsicht gewährt werden, soweit diese ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Darüber hinaus wird der Kreis derjenigen Personen erweitert, die als politisch exponierte Personen (PEP) anzusehen sind und daher verstärkten Sorg- faltspflichten im Rahmen der Überprüfung unterliegen. Zum einen wird der Anwendungsbereich auf die Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien erweitert, zum anderen wird zukünftig nicht mehr zwischen im In- und Ausland ansässigen PEP unterschieden werden. Im Übrigen werden Makler und in der Glücksspielindustrie tätige Anbieter zukünftig in den Kreis der Verpflichteten einbezogen und die behördlichen Sanktionsmöglichkeiten ausgebaut. Die Richtlinie war bei Redaktionsschluss noch nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der finale Text steht auf den Seiten des Rats der Europäischen Union unter diesem Link zur Verfügung. (go) EBA: Leitlinien Kreditwürdigkeitsprüfung und Zwangsvollstreckung für Hypothekarkreditgeschäft Am 1. Juni 2015 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) Guidelines zur Ausgestaltung von Kreditwürdigkeitsprüfungen („Creditworthiness Assessment”) und zum Management von Zahlungsverzugs- und Vollstreckungsfällen („Arrears and foreclosure“) durch Banken im Rahmen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie veröffentlicht. Die Guidelines dienen der Konkretisierung von Art. 18 und 20 bzw. Art. 28 und 32 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, mit denen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht nicht nur eine intensive Kreditwürdigkeitsprüfung der Verbraucher sicherzustellen, sondern auch zu gewährleisten, dass bei Zahlungsverzug bzw. Zahlungsausfall zunächst andere Maßnahmen wie z.B. Umschuldungsoptionen geprüft werden, bevor die Immobilie verwertet wird. Aus verbraucherpolitischen Gründen wird bei beiden Themen eine hohe Konvergenz der nationalen Umsetzungsgesetze angestrebt. Aus diesem Grund müssen die Mitgliedstaaten die Guidelines parallel zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie bis zum 21. März 2016 umgesetzt haben. Da in Deutschland die Vorgaben der Guidelines bereits weitge14 MAI / JUNI 2015 FINANZMÄRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN hend im bestehenden Rechtsrahmen verankert sind, dürfte für den deutschen Gesetzgeber an dieser Stelle kein besonderer Umsetzungsaufwand entstehen. EBA hat zeitgleich auch eine Stellungnahme (“Opinion”) zum Thema “Good practices for mortgage creditworthiness assessment and arrears and foreclosure, including expected mortgage payment difficulties” vorgelegt. Die Opinion basiert auf den “Principles on Sound Residential Mortgage Underwriting Practices” des beim Baseler Ausschuss angesiedelten Financial Stability Board aus dem Jahr 2012 und aktualisiert diese Grundsätze unter dem Aspekt der verantwortungsvollen Kreditvergabe. (kä) Guidelines und Opinion sind online abrufbar. 15 MAI / JUNI 2015 AKTUELLES AUS DER FÖRDERLANDSCHAFT / VERANSTALTUNGEN AKTU ELLES AU S D ER FÖRD ER LAN SCHAF T / VERAN STALTUN GEN Startschuss zum Energieforum der Smart Specialisation Strategie Am 26. Mai 2015 hat die Europäische Kommission den Startschuss für ein neu eingerichtetes Forum für intelligente Spezialisierung im Energiebereich gegeben. Jede Region musste im Zuge seiner EFRE Programmierung eine „Smart Specialisation Strategie“ erarbeiten – das heißt, diejenigen Förderbereiche bestimmen, deren Förderung einen möglichst großen Mehrwert erzeugen. Für die Erarbeitung der Strategie wurde mit Unterstützung der Kommission eine europaweite Plattform eingerichtet. Für die jetzt erfolgende Umsetzung werden schrittweise verschiedene thematische Foren eingerichtet, die sich der Unterstützung einer optimalen Nutzung der kohäsionspolitischen Mittel für Förderprojekte widmet. Darüber hinaus wird auch eine bessere Abstimmung der Innovationstätigkeit im Energiebereich auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene durch die Schaffung einer gemeinsamen strategischen Agenda zu den energiepolitischen Prioritäten angestrebt. Der Zugang zum Forum findet sich unter: Energie-Forum. Die Smart Specialisation Plattform ist unter folgendem Link einsehbar: S3 Plattform. (jos) lokal erbracht werden und keine Anhaltspunkte für einschlägige grenzüberschreitende Investitionen vorliegen, die auf die Bereitstellung grundlegender Beratungsleistungen für Kleinstbetriebe in sozial benachteiligten städtischen Gebieten abzielen, sieht die Kommission hier keinen Ansatz für die Verletzung der Beihilfevorschriften. Die Beschlüsse geben den Mitgliedstaaten und Interessengruppen zusätzliche Orientierungshilfen an die Hand, um festzustellen, welche Vorhaben nach den EUBeihilfevorschriften von der Kommission genehmigt werden müssen. Sie ergänzen die im Mai 2014 erlassene geänderte Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, mit der der Anwendungsbereich der Freistellungen von der Pflicht zur vorherigen Genehmigung durch die Kommission erheblich ausgeweitet wurde. Weitere Informationen finden sich hier. (jos) Entscheidung der Kommission über Beihilfen für lokale Fördermaßnahmen Die Kommission hat kürzlich über eine Reihe von staatlich geförderten Maßnahmen von lokalen Vorhabenentschieden, dass diese nicht als staatliche Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften gelten. Im deutschen Fokus standen das medizinische Versorgungszentrum in Durmersheim, die städtische Projektgesellschaft „Wirtschaftsbüro Gaarden“ in Kiel und die Landgrafen Klinik in Bad Nenndorf. Eigentümerin und Betreiberin der „Projektgesellschaft Kiel-Gaarden GmbH“ ist die Stadt Kiel. Die Projektgesellschaft bietet kostenlose Informationsund Beratungsdienste für interessierte Privatpersonen, neu gegründete Firmen und KMU an, wobei das Ziel darin besteht, die Attraktivität von KielGaarden zu erhöhen und die Wirtschaftstätigkeit vor Ort zu fördern. Da die Dienste ausschließlich 16
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