Inhalt Ausgabe November/Dezember 2011:

Inhalt Ausgabe Mai / Juni 2015
Seite
THEMA DES MONATS
Kompromiss zum Fonds für strategische Investitionen erzielt
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AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG
Grundlegende Änderungen am EU-Gesetzgebungsverfahren
4
Digitale Agenda offiziell vorgestellt
4
Digitalisierungsindex in Europa
5
EU-Kommission legt erste Maßnahmen zur EU-Migrationsagenda vor
5
STÄDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG
EU Altersbericht 2015
7
Neue Leitlinien zur Umsetzung von Artikel 7 Projekten (integrierte Stadtentwicklung aus dem EFRE)
7
Start des EU-Sonderfonds für innovative Stadtentwicklungsprojekte
8
Kommission veröffentlicht Konsultationsergebnis über eine „städtische Agenda“ der EU
8
Erste „richtige“ Tagung des Europäischen EFRE Städtenetzes der Kommission in Brüssel
9
WOHNUNGS- UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT
Klagerecht auf Umweltverträglichkeitsprüfung
11
Länderspezifische Empfehlungen: Blickpunkt Immobiliensteuern
11
Konsultation zur Kreislaufwirtschaft eröffnet
11
FINANZMÄRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN
Update Kapitalmarktunion
13
Überprüfung der EMIR-Verordnung
13
Update ESMA Fragenkatalog zur AIFMD-Anwendung
13
ELTIF-Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht
14
Geldwäsche-Richtlinie im EP beschlossen
14
EBA: Leitlinien Kreditwürdigkeitsprüfung und Zwangsvollstreckung für Hypothekarkreditgeschäft
14
AKTUELLES AUS DER FÖRDERLANSCHAFT / VERANSTALTUNGEN
Startschuss zum Energieforum der Smart Specialisation Strategie
16
Entscheidung der Kommission über Beihilfen für lokale Fördermaßnahmen
16
Herausgeber:
Dr. Özgür Öner &
Jonas Scholze (jos)
Frederick Büchner (ön)
Andreas Beulich (be)
Gero Gosslar (go)
Wolfgang Kälberer (kä)
Nadine Rossmann (ro)
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MAI / JUNI 2015
THEMA DES MONATS
THEMA DES MON AT S
Kompromiss zum Fonds für strategische Investitionen erzielt
Der Kompromiss zur Umsetzung des Juncker-Investitionspaketes wurde in einem ehrgeizigen Schnellverfahren erzielt. Der erst im Januar 2015 veröffentlichte Vorschlag der Kommission zur Errichtung eines Fonds für
Strategische Investitionen (EFSI) hat bereits am 28. Mai 2015 einen Kompromiss im Trilogverfahren erzielen
können. Das Trilogverfahren ist ein gängiges informelles Instrument, in dem Repräsentanten aus Rat, Kommission und Parlament gemeinsam über noch strittige Punkte in direkte Verhandlungen treten, um eine möglichst zeitnahe Einigung über die Ausgestaltung des Rechtsaktes erzielen zu können.
Die Investitionsoffensive basiert auf Empfehlungen des ECOFIN (Ministerrat der EU-Finanzminister). Dem
aus der Wirtschafts- und Finanzkrise entwachsenem Investitionsdefizit solle entgegengewirkt werden, indem
durch einen neuen Investitionsschub das Wirtschaftswachstum in der EU wieder angekurbelt wird. Das Investitionspaket wurde so zu einem zentralen Vorhaben der neuen Kommission unter Jean-Claude Juncker.
Die Initiative besteht aus 3 Pfeilern: a) Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen, b) Einrichtung eines „Europäischen Fonds für Strategische Investitionen“ (EFSI) und c) die Unterstützung bei der Umsetzung rentabler Investitionsprojekte vor allem in den Bereichen Forschung, Bildung, Infrastruktur und Mittelstand. Es geht somit nicht um Finanzierungsprobleme für rentable, wenig riskante Projekte, sondern es mangelt an der Bereitschaft von Investoren auch höhere Risiken einzugehen. An dieser Stelle setzt der EFSI an
und soll komplementär zu bestehenden Politiken von EIB und Union Risiken eindämmen. Durch einen EUR
21 Milliarden umfassenden EU-Garantiefonds (EUR 16 Milliarden aus dem EU-Haushalt + EUR 5 Milliarden
durch die Europäische Investitionsbank) soll die Risikobereitschaft von Investoren erhöht werden um Investi2
MAI / JUNI 2015
THEMA DES MONATS
tionen bis zu EUR 315 Milliarden zu generieren. Nationale Förderbanken der Mitgliedstaaten sowie sonstige
Finanzierungspartner sollen in der Lage sein, Vorhaben gemeinsam mit dem EFSI zu finanzieren, entweder
auf Basis der einzelnen Projekte oder über Investitionsplattformen. Aus Deutschland wird sich die KfW mit
voraussichtlich EUR 8 Milliarden am EFSI beteiligen. Die über den EFSI finanzierten Projekte werden zu den
üblichen EIB-Konditionen und Zinssätzen, die derzeit über 2 % liegen, finanziert.
Die bisher noch offenen Verhandlungspunkte im Trilog umfassten insbesondere die Quelle der Einlagen in
den Garantiefonds aus dem EU-Haushalt sowie die Verwaltungsstruktur des Fonds selbst. Aus dem nun
durchgeführten Trilog gingen folgende Kompromisse hervor:
• EUR 5 Milliarden aus der Fazilität Connecting Europe (Finanzfazilität zur Finanzierung der Transeuropäischen Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetze) sowie dem EU-Förderprogramm Horizont 2020,
welches u.a. Energieinfrastruktur und Energieeffizienzmaßnahmen finanziert fließen in den Fonds.
• EUR 3 Milliarden kommen aus der Haushaltsreserve für unvorhergesehene Ereignisse.
• Das Europäische Parlament wird ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl des Investitionszuschusses
sowie der Ausarbeitung der Leitlinien für die Projektauswahl erhalten.
Kommunen werden einen unmittelbaren Zugang über ein Projektportal haben, welches derzeit errichtet wird.
Es besteht somit kein Umweg über nationale oder regionale Programme. Projektfinanzierungen im Infrastrukturbereich zielen jedoch vornehmlich auf größere Infrastrukturvorhaben im Bereich Verkehr, Telekommunikation und Breitbandausbau ab.
Zudem wird ein Punktebewertungsverfahren für die Auswahl der eingereichten Projekte erarbeitet
(Scoreboard). Projekte, die die wirtschaftsschwachen EU-Mitgliedstaaten adressieren, die zu mehr Beschäftigung beitragen und den Zielen der Europäischen Union wie Klimaschutz und Energieeffizienz entsprechen,
werden höher bewertet. Ausdrücklich sind Energieeffizienzmaßnahmen im Wohnungsbau als förderfähige
Ziele in den EFSI mit aufgenommen worden.
Der Nutzen des Konjunkturprogramms für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in den
Staaten mit einem höheren Kreditzinssatz, kann immens sein. In Deutschland lässt sich der direkte und kurzfristige Nutzen für die Wohnungswirtschaft noch nicht genau einschätzen, da die Kreditzinshöhe schon jetzt
auf einem sehr niedrigen Stand ist. Die Implementierung des EFSI im Laufe des Jahres wird hier weitere Orientierung geben.
Weiteres Verfahren:
Die informelle Trilogeinigung bedarf nun der Zustimmung des Rates und des Parlamentes. Voraussichtlich
am 19. Juni 2015 folgt die Zustimmung des Rates in einer Sitzung der EU-Finanzminister. Das Plenum des
Europäischen Parlamentes wird am 24. Juni 2015 über den Kompromisstext debattieren und abstimmen. Die
ersten Großprojekte wurden durch die EIB bereits auf den Weg gebracht. Wenn Rat und Parlament dem
Kompromissvorschlag zustimmen, kann der EFSI ab Herbst 2015 einsatzfähig sein. Der vorliegende Kompromisstext für das Plenum kann online abgerufen werden: EFSI (jos, ön)
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MAI / JUNI 2015
AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG
AKTU ELLES AU S POLITIK UND GESETZGEBUNG
EU-
Vorschläge
zu
unterbreiten,
wie
EURechtsvorschriften verbessert werden können.
Am 19. Mai 2015 hat die Kommission ihre Agenda
zur besseren Rechtssetzung („Better Regulation
Package“) angenommen. Im Fokus der Bürokratiereduzierung stehen KMU (kleine und mittlere Unternehmen), welche am meisten unter hohen bürokratischen Anforderungen leiden. Die Kommission
wird ihr Programm zur Gewährleistung der Effizienz
und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT)
stärken. Eine neue REFIT Stakeholder-Plattform
wird aufgebaut. Sie soll Experten aus Wirtschaft
und Zivilgesellschaft aus allen 28 Mitgliedstaaten
versammeln und von Vizepräsident Frans Timmermans (NL) geleitet werden.
Ein neues, gestärktes "Regulatory Scrutiny Board"
(Ausschuss für Regulierungskontrolle) wird das
Impact Assessment Board (Gremium für Folgenabschätzung) ersetzen. Es soll mit drei Vollzeitmitgliedern aus den EU-Institutionen und mit drei externen Experten sowie einem Vorsitzenden besetzt
sein. Folgenabschätzungen müssen durch das
Board geprüft und unterstützt werden. Anders als
bisher wird sich der Ausschuss auch mit wichtigen
Evaluierungen und Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften befassen.
Grundlegende
Änderungen
Gesetzgebungsverfahren
am
Die Öffentlichkeit soll künftig während des gesamten Gesetzgebungsprozesses besser in die Diskussionen eingebunden werden. Bereits zu Beginn
einer Initiative (Roadmaps, Fahrplan) und zu einleitenden Folgenabschätzungen (inception impact
assessments) eines Vorschlages sollen Konsultationen abgehalten werden. Außerdem finden 12wöchige öffentliche Konsultationen statt, wenn
neue Vorschläge ausgearbeitet werden und wenn
bestehende Rechtsvorschriften bewertet und auf
ihre Eignung hin geprüft werden.
Nachdem die Kommission einen Gesetzesvorschlag angenommen hat, soll die Öffentlichkeit acht
Wochen Zeit für eine Rückmeldung erhalten. Die
Antworten auf die Umfrage werden dem Europäischen Parlament und Rat zur weiteren Beratung
übergeben.
Zum ersten Mal sollen auch Entwürfe für Delegierte
Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte (zusätzliche, nicht wesentliche Bestimmungen zur Umsetzung in die Praxis) für eine Dauer von vier Wochen
zur öffentlichen Diskussion gestellt werden. Hier
bestehen jedoch weitreichende Ausnahmen, z.B.
wenn bereits Konsultationen durch die Aufsichtsbehörden ESMA, EBA oder EIOPA stattgefunden
haben.
Eine neue Website “Lighten the Load – Have your
say” wird eingerichtet, so dass die Öffentlichkeit
jederzeit jedes EU-Recht kommentieren kann, um
Schließlich enthält das Maßnahmenpaket auch
einen Vorschlag für eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament. Die Kommission schlägt insbesondere vor, dass Folgenabschätzungen künftig
auch bei wesentlichen Änderungen des Gesetzesvorschlages durch Rat oder Parlament vorgenommen werden sollten. Die interinstitutionelle Vereinbarung muss nun noch durch den Rat und das
Parlament verabschiedet werden (ön, ro)
Digitale Agenda offiziell vorgestellt
Am 6. Mai 2015 nahm die Europäische Kommission ihre Strategie für den digitalen Binnenmarkt
offiziell an. Die Tätigkeitsbereiche entsprechen
jenen der Absprache der Kommissare vom 25.
März 2015 mit dem Unterschied, dass die hieraus
folgenden Aktionen konkretisiert wurden.
Die Kommission plant im Rahmen von drei „Säulen“, 16 verschiedene Maßnahmen zu ergreifen,
die zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts
führen sollen. Kurz zusammengefasst möchte die
Kommission:
Säule I: Besserer Zugang für Verbraucher und
Unternehmen zu digitalen Gütern und Dienstleistungen in ganz Europa
1. Regeln für eine Erleichterung des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehrs
schaffen.
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MAI / JUNI 2015
AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG
2. Verbraucherregeln schneller und konsequent
durchsetzen (Überprüfung der Verordnung über
die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz).
3. Effizientere und kostengünstige Paketzustellung
durchsetzen.
(Hierunter: E-Gesundheit und Energie / Smart
Metering).
16. Eine integrative digitale Gesellschaft unterstützen.
5. Mögliche wettbewerbsrechtliche Bedenken in
europäischen E-Commerce-Märkten identifizieren (Die Kommission hat am 6. Mai 2015 eine
kartellrechtliche Sektoruntersuchung im ECommerce-Sektor aufgenommen).
Zunächst wird die Europäische Kommission die
genannten Punkte auf der Tagesordnung des Europäischen Rates vom 25. bis 26. Juni 2015 platzieren. Das zuständige Projektteam für den digitalen Binnenmarkt soll die einzelnen Schritte in Zusammenarbeit mit Rat und Parlament bis Ende des
Jahres 2016 abarbeiten. (ön)
6. Ein modernes, europäischeres Urheberrecht
schaffen.
Digitalisierungsindex in Europa
4. Ungerechtfertigte Geo-Blockierung beenden.
7. Die Satelliten- und Kabelrichtlinie hinsichtlich
Onlineübertragung und grenzübergreifenden
Zugang prüfen.
8. Den Verwaltungsaufwand von Unternehmen in
Verbindung mit verschiedenen Mehrwertsteuersystemen verringern.
Säule II: Richtige Voraussetzungen und gleiche
Ausgangsbedingungen für digitale Netze und innovative Dienstleistungen
9. Eine
Generalüberholung
der
EUTelekommunikationsvorschriften präsentieren.
10. Den Rahmen für audiovisuelle Medien prüfen.
11. Die Rolle von Online-Plattformen (Suchmaschinen, Social Media, App-Stores, etc.) untersuchen.
12. Das Vertrauen in und die Sicherheit im Umgang
mit personenbezogenen Daten in digitalen
Diensten stärken (Prüfung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation).
13. In Partnerschaft mit der Industrie Technologien
und Lösungen für die Sicherheit von Onlinenetzwerken im Bereich Cybersecurity finden.
Säule III: Maximierung des Wachstumspotenzials
der digitalen Wirtschaft
14. Eine Europäische Datenflussinitiative und eine
Cloud(speicher)initiative vorlegen.
15. Die Prioritäten für Standards und Interoperabilität in entscheidenden Bereichen ausarbeiten
Die Europäische Kommission hat einen Digitalisierungsindex vorgelegt, der aufgeschlüsselte Angaben über die Breitbandversorgung, Internetkenntnisse (Humankapital) und dessen Nutzung sowie
über den Integrationsstand von digitalen Technologien und digitale öffentliche Dienste enthält. Die
EU-Kommission stellt fest, dass auf dem Weg zu
einem digitalen Europa noch Fortschritte gemacht
werden müssen. Diese Erkenntnis des Digitalisierungsindex überrascht nicht, jedoch zeigt er die
nationalen Problembereiche der einzelnen Mitgliedstaaten auf.
Deutschland nimmt mit einer Gesamtbewertung
von 0.51 in diesem Ranking Platz 10 unter den 28
Mitgliedstaaten ein und liegt damit über dem
Durchschnitt der EU. Im Vergleich liegt Deutschland im Bereich der Internetnutzung (Rang 21) und
bei den öffentlichen Diensten (Rang 19) unter ihrem Gesamtbewertungsrang. (ön)
EU-Kommission legt erste Maßnahmen zur EUMigrationsagenda vor
Das Thema Migration gehört aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Mittelmehrraum zu den wichtigsten politischen Prioritäten der amtierenden
Kommission. Eine entsprechende Agenda wurde
am 13. Mai 2015 angenommen. Am 27. Mai 2015
hat die Europäische Kommission nun konkrete
Maßnahmen auf Grundlage der Agenda vorgelegt.
Diese enthält unter anderem Vorschläge für Initiati5
MAI / JUNI 2015
AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG
ven zur Bekämpfung von Schleuserbanden, eine
Konsultation zur „Blue-Card“ Richtlinie und der
systematischen Abnahme von Fingerabdrücken.
Ein wichtiges Element der Maßnahmenserie ist ein
Vorschlag zur Einführung eines Verteilungsschlüssels von Flüchtlingen und Schutzbedürftigen sowie
ein Vorschlag für ein Um- und Neuansiedlungsprogramm. Da Länder wie Italien und Griechenland
durch ihre geographische Lage unmittelbar vor den
Herkunftsländern an die Grenzen Ihrer Aufnahmefähigkeit gekommen sind, legte die EU-Kommission
zum ersten Mal einen Legislativvorschlag vor, in
dem die Aktivierung der Notfallklausel nach Art. 78
Abs. 3 AEUV (Vertrag von Lissabon) in Kraft tritt.
Diese sieht einen zeitlich befristeten Verteilungsmechanismus vor, der Personen, die eindeutig
internationalen Schutz benötigen, zwischen den
Mitgliedstaaten aufteilt. Es handelt sich hierbei um
40.000 Flüchtlinge die sich derzeit in Griechenland
und Italien aufhalten. Dem Vorschlag zur Folge
würde Deutschland in den nächsten 2 Jahren ca.
8763 Personen aufnehmen (etwa 22%). Der Verteilungsschlüssel sorgte bereits für Unmut im Europaparlament, da Dänemark, Großbritannien und
Irland von dieser Regelung ausgenommen werden.
Da Städte und Gemeinden durch den signifikanten
Anstieg von Flüchtlingen und schutzbedürftigen
Personen vor große Herausforderung gestellt werden, enthält die Migrationsagenda auch einen Vorschlag, bestehende Strukturfondsmittel, insbesondere aus dem ESF für Integrationsmaßnahmen
umzuwidmen. Beide Dokumente, bzw. weitere
Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden: Migrationsagenda / Maßnahmen
(jos)
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MAI / JUNI 2015
STÄDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG
STÄDT ISCH E UND TERRITORIALE ENT WIC KLUNG
EU Altersbericht 2015
Mitte Mai 2015 hat die Europäische Kommission
den europäischen Altersbericht 2015 veröffentlicht.
Die europäische Bevölkerung wird in den kommenden Dekaden deutlich älter werden und gleichzeitig
weniger Kinder bekommen. Der Bericht zeigt wie
sich die EU demographisch verändern wird und
welche Auswirkungen das für Wirtschaft und die
Sozialsysteme zur Folge haben wird.
Der Anteil der über 65-Jährigen an der EUBevölkerung wird von 18,4% in 2013 auf 25,8% in
2035 und 28,4% in 2060 ansteigen, in Deutschland sogar überdurchschnittlich auf über 30%. Der
Anteil der über 80jährigen wird sich mehr als verdoppeln von derzeit 5,1% auf EU-weit 11,8%,
Deutschland liegt bei dieser Entwicklung über dem
Durchschnitt mit 13,4%.
Während die Bevölkerung in der EU insgesamt
weiter ansteigen wird, sinkt in 14 von 28 Ländern
die Bevölkerungszahl bis 2060 deutlich. Laut Projektion wird Großbritannien Deutschland als einwohnerstärkstes Land ablösen, auch aufgrund
erhöhter Zuwanderung. Die Ausgaben für die Renten werden in Deutschland von derzeit rund 10%
auf rund 12% am BIP ansteigen, EU-weit werden
die Ausgaben etwas geringer ansteigen. Die Ausgaben für die Gesundheitssysteme werden in
Deutschland überdurchschnittlich steigen, von derzeit 7,6% auf 8,2% des BIP in 2035, EU-weit von
6,9% auf 7,6%.
Auf einigen übersichtlichen Grafiken sind die Ergebnisse zusammengefasst. (be)
Neue Leitlinien zur Umsetzung von Artikel 7
Projekten (integrierte Stadtentwicklung aus
dem EFRE)
Die Kommission (Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung) hat neue Leitlinien zur
Umsetzung von integrierten Stadtentwicklungsprojekten herausgegeben, die aus dem Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung finanziert werden.
Die Umsetzung von Projekten zur integrierten
Stadtentwicklung ist im Verordnungstext über die
Funktion des Europäischen Fonds für Regionale
Entwicklung in Artikel 7 verankert. Die Verordnung
sieht vor, dass mindestens 5% der nationalen
EFRE-Mittel für nachhaltige integrierte Stadtentwicklung vorgesehen werden müssen. Damit Projekte gemäß Artikel 7 umgesetzt werden können,
müssen Kriterien wie die Auswahl der Gebiete für
die Durchführung von integrierten Stadtentwicklungsprojekten, die Methodik der Umsetzung (ITI,
Mischachse, eigenes Operationelles Programm)
sowie die Delegation der Mittelverantwortung bzw.
der Auswahl der Projekte auf subregionaler Ebene
eingehalten werden.
Ein Großteil der Operationellen Programme in
Deutschland sieht die Förderung von Stadtentwicklungsprojekten, die den formalen Kriterien der EUVerordnung entsprechen, vor. Eine kürzlich dazu
veröffentlichte Studie der BTU Cottbus und des
Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung ergibt ein indikatives Mittelvolumen von 11,3% (ca. EUR 1,2 Milliarden) des
EFRE aus den Programmen für 2014-2020.
Da es in der Vergangenheit während der Ausformulierung des Gesetzestextes und auch derzeit im
laufenden Umsetzungsprozess viele Unklarheiten
der betreffenden regionalen und kommunalen Stellen gibt, nehmen die Leitlinien insbesondere zu
folgenden Themen Stellung:
• Designationsprozess der Zwischengeschalteten
Stellen: hier insbesondere zum Prüfverfahren
sowie der inhaltlichen Ausgestaltung des Abkommens zwischen der Verwaltungsbehörde
und der Zwischengeschalteten Stelle (Empfohlene Vorlage in ANNEX II)
• Schlüsselprinzipien von Artikel 7 Projekten: Die
Leitlinien erläutern hier insbesondere die
Schlüsselkomponenten eines integrierten Stadtentwicklungsprojektes (v.a. ANNEX I) sowie der
Umsetzung von Stadtentwicklungsprojekten
durch Finanzinstrumente
• Das Monitoring der Umsetzung und Bewertung
der Strategien.
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MAI / JUNI 2015
STÄDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG
Die Leitlinien können (bislang nur in englischer
Sprache) unter folgendem Link heruntergeladen
werden: DOWNLOAD (jos).
Start des EU-Sonderfonds für innovative Stadtentwicklungsprojekte
Nach langem Warten gab der Generaldirektor Walter Deffaa (Generaldirektion für Regionalpolitik und
Stadtentwicklung) am 2. Juni 2015 im Rahmen des
2. Cities Forum in Brüssel den offiziellen Startschuss für einen neuen EU-Sonderfonds, über den
zukünftig europaweit Mittel für innovative Maßnahmen der Stadtentwicklung beantragt werden können. Die Regelung zur Errichtung dieses Sonderfonds ist mit Artikel 8 ein fester Bestandteil der EUVerordnung des Europäischen Fonds für Regionale
Entwicklung und wird nicht über die Regelförderung
der Operationellen Programme durch die Bundesländer abgewickelt, sondern obliegt der direkten
Leitung durch die EU-Kommission. Die operative
Abwicklung übernimmt die Region Nord-Pas de
Calais (Nordfrankreich) wozu derzeit in Lille ein
„Fondssekretariat“ eingerichtet wird.
Der Fonds ist mit EUR 371 Millionen ausgestattet
und unterstützt die Umsetzung neuer Methoden
und Projekte der Stadtentwicklung, die durch einen
hohen innovativen Charakter und somit mit einem
gewissen Risiko belegt sind – quasi als Experimentierfeld. Über jährliche themenspezifische Projektaufrufe wird voraussichtlich ab Herbst 2015 eine
Antragstellung für europäische Städte erfolgen. Als
thematische Leitlinie dient hierbei die EU-Urban
Agenda. Als Teilnahmekriterien sind folgende
Punkte zu beachten:
Universitäten bei der Durchführung in das Projekt einfließen. Eine klare Ergebnisorientierung
und die Möglichkeit der Übertragbarkeit auf andere Städte zählen ebenfalls zu den Auswahlkriterien.
Innovativ bedeutet jedoch nicht zwangsläufig technikorientiert. Innovation kann z.B. auch im Sinne
von Governanceprozessen gedacht werden. Es
besteht zudem die Möglichkeit eine innovative
Maßnahme über die Entwicklung einer nachhaltigen und innovativen Stadtentwicklungsstrategie im
Rahmen eines Projektes des EU Förderprogramms
URBACT vorzubereiten. Weitere Informationen
finden sich unter: Innovative Maßnahmen. (jos)
Kommission veröffentlicht Konsultationsergebnis über eine „städtische Agenda“ der EU
Seit Anfang 2014 brachten sowohl die Europäische
Kommission als auch parallel die Mitgliedstaaten,
unter Initiative von Belgien und den Niederlanden,
eine Politik hin zu einer städtischen Agenda auf
den Weg. Die Europäische Kommission veröffentlichte im Sommer 2014 eine Mitteilung zur Erarbeitung einer städtischen Agenda auf EU-Ebene an
die eine öffentliche Konsultation angeschlossen
wurde. Im Rahmen des 2. Cities Forum, welches
am 2. Juni 2015 in Brüssel stattfand, wurden die
Ergebnisse der Konsultation veröffentlicht und weitere Schritte zur Erarbeitung einer „städtischen
Agenda“ auf EU-Ebene diskutiert.
• Die Projektvolumina betragen EUR 2 – 5 Millionen bei einer Kofinanzierungsrate von 80%
durch den EFRE. Antragsberechtigt sind Städte
oder Agglomerationsgebiete ab 50.000 EW. Die
Projektlänge beträgt maximal drei Jahre.
Die Europäische Kommission verfolgt mit der „städtischen Agenda“ das Ziel, einen Rahmen für methodische Grundlagen und thematische Zielstellungen einer Städtepolitik auf europäischer Ebene zu
erarbeiten und gleichzeitig ein Instrument zu schaffen, mit dem die Vielzahl an unterschiedlichen EUPolitiken hinsichtlich ihrer legislativen und nichtlegislativen Auswirkungen auf Städte bewertet und
aufeinander abgestimmt wird.
• Die Projektanträge müssen durch einen sehr
hohen Innovationscharakter und durch hohe
Qualität gekennzeichnet sein. Darüber hinaus
sollte möglichst externes Fachwissen durch z.B.
Die Kernbotschaft, die aus der Konsultation hervorgegangen ist, bestätigt, dass die EU Städte
darin unterstützen kann, gemeinsame Herausforderungen auf die Tagesordnung zu bringen und im
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MAI / JUNI 2015
STÄDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG
Umkehrschluss Städte ihren Beitrag zur Umsetzung der EU-Prioritäten leisten können. Im Einzelnen sprachen sich die meisten Konsultationsbeiträge für folgende Zielstellungen aus:
• Eine städtische Agenda bedarf keiner neuen
Gesetzgebung, sondern einer Anpassung und
besserer Koordination von bestehenden Instrumenten und Rechtsakten. Neue Finanzierungsfonds werden nicht benötigt, der Zugang zu Finanzmitteln solle aber erleichtert werden.
• Gefordert wird ein städtisches Prüfverfahren,
bzw. eine Folgenabschätzung, die für relevante
neue Gesetzesverfahren durchgeführt werden
soll, um zu prüfen welche Auswirkung diese auf
die städtische Entwicklung haben.
• Der Bericht „Städte von Morgen“ soll als inhaltliche Referenz für die städtische Agenda dienen,
wobei sich für drei Prioritäten (smart, grün und
inklusiv) ausgesprochen wurde (z.B. intelligente
städtische Verkehrsführung, Energieversorgung,
Grüne Infrastruktur und sozialer Zusammenhalt).
• Der Begriff Stadt solle sich zudem nicht nur auf
größere Städte beschränken, sondern es sollen
auch Klein- und Mittelstädte sowie Metropolregionen bzw. der Verflechtungsraum unter den
Begriff einbezogen werden.
• Auf EU-Ebene soll eine zentrale Anlaufstelle
geschaffen werden, die für städtische Belange
zuständig ist. Gefordert wurde zudem ein für
Stadtpolitik zuständiger Kommissar oder Bevollmächtigter um die Politiken innerhalb der
EU-Kommission besser koordinieren zu können.
Die Kommission will nun u.a. ein neues Webportal
für EU-Stadtpolitik einrichten und die Methodologie
für die Entwicklung einer städtischen Folgenabschätzung weiterentwickeln und ruft Städte und
deren Vertreter dazu auf, sich im Rahmen der partizipativen Instrumente daran zu beteiligen. Ein
wichtiges Instrument spielt hierbei das EFRE Städtenetzwerk der EU-Kommission (siehe folgender
Artikel). Der gesamte Konsultationsbericht kann
online abgerufen werden.
Positionierung des Europäischen Parlamentes:
Derzeit befindet sich die Verabschiedung eines
Initiativberichtes zur Positionierung des EUParlamentes im laufenden Prozess. Dieser wird
zunächst am 17. Juni 2015 im Ausschuss für Regionale Entwicklung abgestimmt. Die zuständige
Berichterstatterin Kerstin Westphal (S&D), wies im
Rahmen des Cities Forums noch einmal darauf hin,
dass sich europäische Politik zwar in Städten entscheide, diese jedoch nicht nur auf große Städte
beschränkt bleiben darf. Der Gegensatz zwischen
Stadt und Land müsse hierbei aufgebrochen werden. Eine Liste mit Prioritäten lehne Sie jedoch ab,
um keine thematische Exklusivität entstehen zu
lassen. Sie sprach sich jedoch auch dafür aus,
dass ein übergeordneter Kommissar für städtische
Belange ernannt werden solle. Berichtsentwurf
Mitgliedstaatliche Erklärung
Am 10. Juni 2015 werden die Mitgliedstaaten (wir
werden ausführlicher darüber in der kommenden
EU-Info Ausgabe berichten) eine Erklärung (Declaration of Riga) annehmen. Ein wichtiger Punkt der
lettischen Ratspräsidentschaft ist zudem die Berücksichtigung und die Rolle von Klein- und Mittelstädten (SMUAS). Auch die niederländische Ratspräsidentschaft hat die „städtische Agenda“ im
ersten Halbjahr 2016 als einen Ihrer Arbeitsschwerpunkte benannt, dessen Ergebnisse am 16.
April 2016 in die „Erklärung von Amsterdam“ münden sollen. (jos)
Erste „richtige“ Tagung des Europäischen EFRE Städtenetzes der Kommission in Brüssel
Nachdem im Oktober 2014 ein politischer Auftakt
stattfand, erfolgte am 3. Juni 2015 in Brüssel das
erste formale Treffen des neuen europäischen
EFRE Städtenetzes, welches von der Europäischen Kommission (Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung) eingerichtet wurde.
Am Städtenetzwerk können europaweit Städte und
Verwaltungsbehörden teilnehmen, die EFREFördermaßnahmen der integrierten nachhaltigen
Stadtentwicklung im Rahmen von Artikel 7 oder ein
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MAI / JUNI 2015
STÄDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG
innovatives Stadtentwicklungsprojekt im Rahmen
des EFRE Sonderfonds nach Artikel 8 der EFREVO umsetzen. Das Netzwerk ist weniger als politisches, sondern vornehmlich als technisches Austauschnetzwerk für alltägliche Fragen der Umsetzung gedacht und wird direkt von der Kommission
betreut. Europaweit gibt es rund 110 Operationelle
Programme die integrierte Stadtentwicklungsprogramme gemäß Artikel 7 umsetzen. Das Treffen
hat gezeigt, dass es hierbei noch große Unterschiede im Fortschritt der Umsetzung gibt.
Thematisch und personell besteht ein starker Bezug zum EU-Förderprogramm URBACT, um fachliche Expertise in das Städtenetzwerk der Kommission mit einfließen zu lassen. Das Netzwerk wird
sich jedoch auch zukünftig offen gegenüber nationalen Netzwerken (z.B. Deutsch-Österreichisches
URBAN-Netzwerk) oder auch nationalen Behörden
zeigen und es besteht zunächst keine quantitative
Beschränkung der teilnehmenden Städte. Für die
Zukunft sind Workshops zu spezifischen Themen
(ITI, CLLD, Finanzinstrumenten), Fachexkursionen
und Expertenstudien vorgesehen aber auch nationale Tagungen. Das nächste Treffen wird voraussichtlich im November 2015 in Brüssel sein. Für
den 14. Oktober 2015 ist zudem ein thematisches
Seminar für die Durchführung von Innovativen
Maßnahmen (Art. 8, EFRE-VO) vorgesehen. (jos)
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MAI / JUNI 2015
WOHNUNGS- UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT
WOHNUN GS- UND IMM OBILIEN WIRT SCHAFT
Klagerecht auf Umweltverträglichkeitsprüfung
Bürger, die in der Nähe von Bauprojekten wohnen,
haben das Recht, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu verlangen. Das hat der
EuGH in seinem Urteil vom 16. April 2015 bestätigt.
Im Fall (C-570/13) der österreichischen Gesetzgebung kam der EuGH zum selben Schluss wie die
Generalanwältin Juliane Kokott im November 2014:
Personen, die direkt von einem Bauprojekt betroffen sind, können die Richtlinie (2011/92/EU) über
die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten
öffentlichen und privaten Projekten als Basis benutzen, um administrative Entschlüsse anzufechten, bei denen keine Umweltverträglichkeitsüberprüfung vorgesehen ist. Es hängt vom nationalen
Rechtssystem ab, wer unter die Kategorie “Nachbar" fällt, sofern diese die Kriterien des nationalen
Rechts hinsichtlich „ausreichendes Interesse” oder
„Rechtsverletzung“ erfüllen. (ön)
Länderspezifische Empfehlungen: Blickpunkt
Immobiliensteuern
Mitte Mai 2015 hat die Europäische Kommission
länderspezifische Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten für die Jahre 2015 und
2016 beschlossen. Darin fordert sie die Mitgliedstaaten zu Maßnahmen auf, die Arbeitsplätze
schaffen und Wachstumsanreize setzen. Die Empfehlungen der Kommission beruhen auf einer detaillierten Analyse der Lage der einzelnen Länder.
Die maßgeschneiderten Vorgaben sind das Ergebnis eines offenen, ganzjährigen Dialogs mit den
Mitgliedstaaten. Sie stützen sich dabei unter anderem auf die Länderberichte der Kommission und
die von den Mitgliedstaaten im April übermittelten
nationalen Reformprogramme und Stabilitäts- und
Konvergenzprogramme. Ferner berücksichtigen sie
die jüngsten Daten, die die Kommission in ihrer
Frühjahrsprognose vorgestellt hat.
Im Bereich der Immobiliensteuern wird Deutschland aufgefordert, sein Steuersystem effizienter zu
gestalten. Die Einnahmen aus periodischen Immobiliensteuern sind angeblich laut Kommission vergleichsweise niedrig und die Immobilienbewertung
veraltet, da sie sich in den alten Bundesländern auf
den Marktwert von 1963/64 und in den neuen Bundesländern auf den Marktwert von 1935 stützt. Eine
Reform der kommunalen Grundsteuer wurde zwar
im Koalitionsvertrag vorgesehen und in den nationalen Reformprogrammen 2014 und 2015 angekündigt, konkrete Maßnahmen wurden aber nach
Einschätzung der Kommission nicht getroffen. Statt
sich stärker auf die weniger verzerrenden periodischen Immobiliensteuern zu konzentrieren, hielt
der Trend zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer
an. Zudem kritisierte die Kommission, dass die
kommunale Gewerbesteuer gar nicht überprüft
wurde. Die Kommission bemängelt weiterhin, dass
der steuerliche Verwaltungsaufwand für Unternehmen und die Kosten der Steuererhebung in
Deutschland relativ hoch sind, während die elektronische Einkommens- und Körperschaftsteuererklärung weniger genutzt wird als im EUDurchschnitt.
Neben den Effizienzsteigerungen im Steuersystem
zur Förderung privater Investitionen, empfiehlt die
Kommission u.a. öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Forschung weiter zu erhöhen
sowie die Gestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu verbessern, mehr Anreize für einen späteren Renteneintritt zu setzen, sowie Maßnahmen zu ergreifen, um
die hohen Arbeitseinkommenssteuern und Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere für Geringverdiener, zu verringern. (be)
Konsultation zur Kreislaufwirtschaft eröffnet
Die Kommission strebt mit ihrer öffentlichen Anhörung zur Kreislaufwirtschaft an, eine neue, ehrgeizigere Kreislaufwirtschaftsstrategie im Jahr 2015 zu
präsentieren. Um in Europa eine wettbewerbsfähigere, ressourceneffiziente Wirtschaft zu entwickeln,
muss eine Reihe von Wirtschaftssektoren einen
Wandel durchlaufen, was die Abfallwirtschaft mit
einschließt. Die Strategie soll vollständig an den
Prioritäten der neuen Kommission ausgerichtet
werden. Sie wird einen überarbeiteten Legislativvorschlag zu Abfällen und eine Mitteilung über ei11
MAI / JUNI 2015
WOHNUNGS- UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT
nen Aktionsplan für den Rest der Amtszeit dieser
Kommission zur Kreislaufwirtschaft umfassen. Der
Aktionsplan soll die gesamte Wertschöpfungskette
abdecken, und konzentriert sich auf konkrete Maßnahmen mit klarem Mehrwert.
Die Fragen drehen sich um viele Aspekte in der
Produktionsphase (Production phase), Ver- oder
Gebrauchsphase (Consumption phase), der Sekundärverwertungsphase (Markets for secondary
raw materials) sowie um die sektorspezifischen
Bereiche und vorauszusetzende Faktoren (Enabling factors for the circular economy, including innovation and investment). An zahlreichen Stellen
wird zu den Bereichen Energie, Wasser und Abfällen gefragt. Als Sektor steht auch die Bauindustrie
im Fokus.
Eine Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 20.
August 2015 möglich.
Unlängst hatte die Europäische Kommission einen
Fahrplan für ihre kommende Überarbeitung des
Kreislaufwirtschaftspakets (Circular Economy Strategy) veröffentlicht. Zum Jahresende ist die Veröffentlichung des Pakets geplant.
Der in Englisch gefasste Fahrplan der Kommission
stellt keine spezifischen Details zur Überarbeitung
des Pakets dar. Allerdings deutet es an, dass das
bisherige Kreislaufwirtschaftspaket von Juli 2014
einen "eher ausschließlichen Fokus auf die Abfallwirtschaft hatte, ohne entsprechende Synergien mit
anderen Politiken zu erkunden", wie beispielsweise
die "Produktpolitik oder die Entwicklung gut funktionierender Märkte für Sekundärrohstoffe". Das
neue Paket soll prüfen, wie die Abfallvorschläge
stärker länderspezifisch ausgerichtet werden können (potenziell durch länderspezifische Ziele) und
wie die Umsetzung der Abfallpolitik vor Ort zu verbessern sei. (ön)
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FINANZMÄRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN
FINANZM ÄRKT E UND FINANZIER UNGSFRAGEN
Update Kapitalmarktunion
Die Europäische Kommission hat am 10. Juni 2015
die Stellungnahmen zum Grünbuch Schaffung einer Kapitalmarktunion sowie zur Überarbeitung der
Prospektrichtlinie und zu hochwertigen Verbriefungen veröffentlicht. Zur Kapitalmarktunion hat die
Kommission 425 Stellungnahmen erhalten. Zur
Prospektrichtlinie sind 181 und zu den hochwertigen Verbriefungen 120 Antworten bei der Kommission eingegangen. Die Kommission stellte die Ergebnisse der Konsultation auch anlässlich einer
öffentlichen Anhörung in Brüssel am 8. Juni 2015
vor. Finanzmarktkommissar Hill betonte, dass die
im Grünbuch vorgeschlagenen Maßnahmen auf
breite Zustimmung unter den Interessenvertretern
gestoßen seien. Vizepräsident Katainen stellte die
enge Verbindung zwischen der Kapitalmarktunion
und der europäischen Investitionsoffensive dar.
Die Kommission wird die Ergebnisse der formellen
Konsultationen und ihre eigenen Erkenntnisse aus
Besprechungen mit Politik, Verbrauchern, Finanzindustrie und Aufsichten in einen für den September 2015 angekündigten Aktionsplan einfließen
lassen. Bereits jetzt fühlt sich die Kommission in
der Annahme bestätigt, dass die in der EU stark
ausgeprägte Bankenfinanzierung durch eine Steigerung der Eigenkapitalinvestitionen ergänzt werden sollte. Der Aktionsplan wird unter anderem
Vorschläge zu Verbriefungsmärkten und zu einer
Neu-Kalibrierung der Eigenkapitalvorschriften aus
den Regelwerken Solvency II und der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) enthalten. Versicherungen
sollen künftig einfacher in europäische langfristige
Investmentfonds (ELTIFs) investieren können. Ferner wird bereits erkennbar, dass eine vollkommene
Neuordnung des Prospektregimes angestrebt wird.
Teil des Aktionsplans werden ferner Vorschläge für
ein EU-weites Privatplatzierungsregime sein, das
gleichwohl effektivem Anlegerschutz Rechnung
tragen soll. Die Europäische Kommission hofft,
dass ihre Vorschläge in Rat und Parlament mit
Hilfe des beschleunigten Verfahrens („fast-track
procedure“) behandelt werden können.
Ebenso für Herbst 2015 angekündigt hat die Kommission ein Grünbuch zu Finanzprodukten für Privatanleger zu veröffentlichen. Wir werden über die
weitere Entwicklung an dieser Stelle berichten. Die
Stellungnahmen sowie die Informationen zu der
öffentlichen Anhörung stehen auf den Seiten der
Europäischen Kommission unter diesem Link zur
Verfügung (go, ro).
Überprüfung der EMIR-Verordnung
Die Europäische Kommission konsultiert bis zum
13. August 2015 zu Erfahrungen mit der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister
(EMIR-Verordnung). Die EMIR-Verordnung wurde
2012 erlassen und sieht vor, dass standardisierte
Derivatekontrakte über zentrale Gegenparteien
(CCPs) abgerechnet und Derivatekontrakte an
Transaktionsregister gemeldet werden müssen. Die
Ergebnisse der Konsultation werden die Kommission bei ihrer – laut Verordnung bis zum 17. August
2015 durchzuführenden – Überprüfung der Regelungen unterstützen. Im Rahmen der Überprüfung
soll die Kommission insbesondere einige Einzelaspekte der EMIR bewerten, unter anderem den Zugang
von
CCPs
zu
ZentralbankLiquiditätsfazilitäten, das Funktionieren der Aufsichtskollegien für CCPs und die Einschusspraktiken von CCPs. Außerdem soll die systemische
Bedeutung von Nichtfinanzunternehmen untersucht
werden. Am 29. Mai 2015 führte die Kommission
auch eine öffentliche Anhörung zu Erfahrungen mit
der Verordnung durch. Den Fragebogen zur Konsultation finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission. (ro)
Update ESMA
Anwendung
Fragenkatalog
zur
AIFMD-
Die Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat am 12. Mai 2015 eine Aktualisierung ihres Fragen-/Antwortenkatalogs zur Anwendung der AIFM-Richtlinie veröffentlicht. Bei dem
Dokument handelt es sich um einen fortwährend
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FINANZMÄRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN
erweiternden Katalog, der Detailfragen zum Verständnis der Anwendung der AIFM-Richtlinie aus
Sicht der ESMA beantwortet. Erweitert hat ESMA
nunmehr
Fragestellungen
zur
LeverageBerechnung und zu den Berichtspflichten. Das
Dokument ist unter diesem Link auf den Seiten der
ESMA verfügbar. (go)
ELTIF-Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht
Am 19. Mai 2015 wurde die Verordnung (EU)
2015/760 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 29. April 2015 über europäische langfristige Investmentfonds (sog. „ELTIF“) im Amtsblatt
der EU veröffentlicht. Die Verordnung tritt nach
weiteren 20 Tagen in Kraft und gilt ab dem 9. Dezember 2015. Sie ist unter diesem Link abrufbar.
(go)
Geldwäsche-Richtlinie im EP beschlossen
Das Europäische Parlament hat am 20. Mai 2015
mit großer Mehrheit den Vorschlägen zur 4. Geldwäsche-Richtlinie zugestimmt. Eine Einigung im
Rat der Europäischen Union war bereits zuvor erzielt wurden. Für die Richtlinie ist eine Umsetzungszeit von zwei Jahren vorgesehen.
Im Mittelpunkt der Neuerungen steht die Verpflichtung, ein zentrales Unternehmensregister einzurichten, dass sämtliche wirtschaftlich Berechtigte
eines Unternehmens jedweder Rechtsform auflistet. Ziel ist die eindeutige Identifizierung jeder natürlichen Person, die zu mindestens 25 % an einem
Unternehmen beteiligt ist und dadurch auf dessen
Geschäfte Einfluss nehmen kann. Das Register soll
verhindern, dass sich natürliche Personen hinter
einer (mehrstöckigen) Gesellschaftsstruktur verbergen können. In das Register soll neben den
zuständigen
Behörden
und
Geldwäscheverpflichteten weiteren Personen Einsicht gewährt
werden, soweit diese ein berechtigtes Interesse
nachweisen können.
Darüber hinaus wird der Kreis derjenigen Personen
erweitert, die als politisch exponierte Personen
(PEP) anzusehen sind und daher verstärkten Sorg-
faltspflichten im Rahmen der Überprüfung unterliegen. Zum einen wird der Anwendungsbereich auf
die Mitglieder der Führungsgremien politischer
Parteien erweitert, zum anderen wird zukünftig
nicht mehr zwischen im In- und Ausland ansässigen PEP unterschieden werden.
Im Übrigen werden Makler und in der Glücksspielindustrie tätige Anbieter zukünftig in den Kreis der
Verpflichteten einbezogen und die behördlichen
Sanktionsmöglichkeiten ausgebaut.
Die Richtlinie war bei Redaktionsschluss noch nicht
im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der finale Text steht auf den Seiten des Rats der
Europäischen Union unter diesem Link zur Verfügung. (go)
EBA: Leitlinien Kreditwürdigkeitsprüfung und
Zwangsvollstreckung für Hypothekarkreditgeschäft
Am 1. Juni 2015 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) Guidelines zur Ausgestaltung
von Kreditwürdigkeitsprüfungen („Creditworthiness
Assessment”) und zum Management von Zahlungsverzugs- und Vollstreckungsfällen („Arrears
and foreclosure“) durch Banken im Rahmen der
Wohnimmobilienkreditrichtlinie veröffentlicht. Die
Guidelines dienen der Konkretisierung von Art. 18
und 20 bzw. Art. 28 und 32 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, mit denen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, bei der Umsetzung der Richtlinie in
nationales Recht nicht nur eine intensive Kreditwürdigkeitsprüfung der Verbraucher sicherzustellen, sondern auch zu gewährleisten, dass bei Zahlungsverzug bzw. Zahlungsausfall zunächst andere
Maßnahmen wie z.B. Umschuldungsoptionen geprüft werden, bevor die Immobilie verwertet wird.
Aus verbraucherpolitischen Gründen wird bei beiden Themen eine hohe Konvergenz der nationalen
Umsetzungsgesetze angestrebt. Aus diesem
Grund müssen die Mitgliedstaaten die Guidelines
parallel zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie bis zum
21. März 2016 umgesetzt haben. Da in Deutschland die Vorgaben der Guidelines bereits weitge14
MAI / JUNI 2015
FINANZMÄRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN
hend im bestehenden Rechtsrahmen verankert
sind, dürfte für den deutschen Gesetzgeber an
dieser Stelle kein besonderer Umsetzungsaufwand
entstehen.
EBA hat zeitgleich auch eine Stellungnahme
(“Opinion”) zum Thema “Good practices for mortgage creditworthiness assessment and arrears and
foreclosure, including expected mortgage payment
difficulties” vorgelegt. Die Opinion basiert auf den
“Principles on Sound Residential Mortgage Underwriting Practices” des beim Baseler Ausschuss
angesiedelten Financial Stability Board aus dem
Jahr 2012 und aktualisiert diese Grundsätze unter
dem Aspekt der verantwortungsvollen Kreditvergabe. (kä)
Guidelines und Opinion sind online abrufbar.
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AKTUELLES AUS DER FÖRDERLANDSCHAFT / VERANSTALTUNGEN
AKTU ELLES AU S D ER FÖRD ER LAN SCHAF T / VERAN STALTUN GEN
Startschuss zum Energieforum der Smart Specialisation Strategie
Am 26. Mai 2015 hat die Europäische Kommission
den Startschuss für ein neu eingerichtetes Forum
für intelligente Spezialisierung im Energiebereich
gegeben. Jede Region musste im Zuge seiner EFRE Programmierung eine „Smart Specialisation
Strategie“ erarbeiten – das heißt, diejenigen Förderbereiche bestimmen, deren Förderung einen
möglichst großen Mehrwert erzeugen. Für die Erarbeitung der Strategie wurde mit Unterstützung
der Kommission eine europaweite Plattform eingerichtet. Für die jetzt erfolgende Umsetzung werden
schrittweise verschiedene thematische Foren eingerichtet, die sich der Unterstützung einer optimalen Nutzung der kohäsionspolitischen Mittel für
Förderprojekte widmet. Darüber hinaus wird auch
eine bessere Abstimmung der Innovationstätigkeit
im Energiebereich auf nationaler, regionaler und
lokaler Ebene durch die Schaffung einer gemeinsamen strategischen Agenda zu den energiepolitischen Prioritäten angestrebt. Der Zugang zum
Forum findet sich unter: Energie-Forum. Die Smart
Specialisation Plattform ist unter folgendem Link
einsehbar: S3 Plattform. (jos)
lokal erbracht werden und keine Anhaltspunkte für
einschlägige grenzüberschreitende Investitionen
vorliegen, die auf die Bereitstellung grundlegender
Beratungsleistungen für Kleinstbetriebe in sozial
benachteiligten städtischen Gebieten abzielen,
sieht die Kommission hier keinen Ansatz für die
Verletzung der Beihilfevorschriften. Die Beschlüsse
geben den Mitgliedstaaten und Interessengruppen
zusätzliche Orientierungshilfen an die Hand, um
festzustellen, welche Vorhaben nach den EUBeihilfevorschriften von der Kommission genehmigt
werden müssen. Sie ergänzen die im Mai 2014
erlassene geänderte Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, mit der der Anwendungsbereich
der Freistellungen von der Pflicht zur vorherigen
Genehmigung durch die Kommission erheblich
ausgeweitet wurde. Weitere Informationen finden
sich hier. (jos)
Entscheidung der Kommission über Beihilfen
für lokale Fördermaßnahmen
Die Kommission hat kürzlich über eine Reihe von
staatlich geförderten Maßnahmen von lokalen Vorhabenentschieden, dass diese nicht als staatliche
Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften gelten. Im
deutschen Fokus standen das medizinische Versorgungszentrum in Durmersheim, die städtische
Projektgesellschaft „Wirtschaftsbüro Gaarden“ in
Kiel und die Landgrafen Klinik in Bad Nenndorf.
Eigentümerin und Betreiberin der „Projektgesellschaft Kiel-Gaarden GmbH“ ist die Stadt Kiel. Die
Projektgesellschaft bietet kostenlose Informationsund Beratungsdienste für interessierte Privatpersonen, neu gegründete Firmen und KMU an, wobei
das Ziel darin besteht, die Attraktivität von KielGaarden zu erhöhen und die Wirtschaftstätigkeit
vor Ort zu fördern. Da die Dienste ausschließlich
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