Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik

Richtlinien der nachhaltigen
Fischeinkaufspolitik
Stand: Mai 2015
Unser Ziel
Fisch und Meeresfrüchte gehören zu den natürlichen Ressourcen unserer Erde, deren Verfüg­
barkeit begrenzt ist. Natürliche Ressourcen, wie beispielsweise Fisch, haben den Vorteil, dass
sich ihr Vorkommen und ihre Bestände erholen können, wenn umwelt- und bestandsschonende
Aspekte beim Fang und bei der Aufzucht berücksichtigt werden.
Als verantwortungsvoll handelndes Unternehmen ist es unser Ziel, sinnvolle Maßnahmen zu
unterstützen, um die natürlichen Ressourcen unserer Erde für nachfolgende Generationen
erhalten zu können. Aus diesem Grund hat ALDI NORD die vorliegenden „Richtlinien der nach­
haltigen Fischeinkaufspolitik“ entwickelt und macht diese öffentlich zugänglich. Langfristig
möchten wir unser Fischsortiment vollständig auf Produkte aus ökologisch nachhaltigen
Wildfischereien und Aquakulturen umstellen.
Unsere Richtlinien sind Gegenstand laufender Fortschreibung und Verbesserung und werden
mindestens einmal im Jahr überprüft. Die jeweils aktuelle Fassung versteht sich als verbindlicher
Handlungsrahmen für uns und unsere Lieferanten.
Maßnahmen unserer nachhaltigen Fischeinkaufspolitik
Die Beschaffung der Rohwaren unseres Fisch-und-Meeresfrüchte-Sortiments nach sozialen und
ökologisch nachhaltigen Kriterien beinhaltet für uns erstens die Auslistung von kritischen
Produkten aus dem Sortiment und zweitens eine sukzessive Ausweitung unseres Angebots an
nachhaltig zertifizierten Fisch- und Meeresfrüchteprodukten.
Zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit unserer Fisch- und Meeresfrüchteprodukte werden
wir zukünftig folgende Maßnahmen ergänzend umsetzen:
I Sicherstellung der lückenlosen Rückverfolgbarkeit der Rohwaren bei unseren
Lieferanten;
I externe Beratung durch (wissenschaftliche) Fachleute, NGOs und durch den
Bundesverband der Deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V.;
I eine umfassende Kunden- und Produktinformation zur Herkunft der Rohwaren;
I DNA-Überprüfungen der Rohwaren auf die ausgewiesene Fischart;
I Kommunikation unseres Sortimentsangebots an nachhaltig zertifizierten Produkten.
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Geltungsbereich unserer Richtlinien
Die vorliegende Einkaufspolitik regelt den Einkauf aller Rohwaren der ALDI NORD Eigenmarken­
produkte im Bereich unseres Fisch-und-Meeresfrüchte-Angebots. Hierin enthalten sind ebenfalls
jegliche Lebensmittel mit Fischbestandteilen (z. B. Pizza, Salate und Brotaufstriche mit Fisch­
anteil).
Die Geschäftsführung unterstützt ausdrücklich die Umsetzung der „Richtlinien der nachhaltigen
Fischeinkaufspolitik“ und wird regelmäßig im Rahmen einer internen Berichterstattung
informiert.
Die nachfolgend aufgeführten „Richtlinien unserer nachhaltigen Fischeinkaufspolitik“
beinhalten im Einzelnen:
1. Nachhaltige Sortimentsgestaltung Fisch und Meeresfrüchte bei ALDI NORD
2. Lückenlose Rückverfolgbarkeit der Rohwaren
3. Transparente Herkunftsinformation auf den Produkten mit Fisch- und Meeresfrüchteanteil
4. Transparente Kommunikation
5. Konstruktive Zusammenarbeit
6. Implementierung und Umsetzung
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1.Nachhaltige Sortimentsgestaltung Fisch und
Meeresfrüchte bei ALDI NORD
1.1 Wildfisch
Unsere Ziele der nachhaltigen Sortimentsgestaltung im Bereich Wildfisch sind:
I Ausschluss von Rohwaren aus illegaler, unregulierter und undokumentierter Fischerei
(IUU-Fischerei1);
I Auslistung von Fischarten, die auf internationalen Artenschutzlisten2 als gefährdet,
geschützt oder zeitweise geschützt eingestuft worden sind;
I ausschließliches Angebot von nicht gefährdeten Fischarten, deren Bestände nicht als
überfischt3 oder erschöpft beschrieben sind und keine mittel- bis langfristige Abnahme
zeigen;
I Vermeidung von Fischarten aus kritischen Fanggebieten, Schutzgebieten oder solchen,
die als Schutzgebiete vorgeschlagen sind;
I Ausschluss besonders kritischer Fangmethoden (Dynamit, Gift);
I Minimierung des Einsatzes der kritischen Fangmethoden wie Grundschleppnetze/
Dredsche, Ringwaden mit FADs und Langleinen;
I Reduktion von Beifang auf ein Minimum;
I ein möglichst geringer Eingriff in Ökosysteme und Ausschluss von Fisch und Meeres­
früchten, die in sensiblen Tiefseehabitaten (Kaltwasserkorallenriffe, Seeberge, Canyons,
hydrothermale Schlote, Schwarze Raucher) gefangen wurden;
I die Einhaltung sozialer Mindeststandards in der gesamten Produktionskette mit Unter­
stützung unserer Lieferanten (Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
ILO4/BSCI-Kodex), d.h. vom Fangschiff über den Verarbeiter bis zum Verkauf;
I Unser Ziel ist es, die Rohwaren unserer Fisch- und Meeresfrüchteprodukte in der
jeweiligen Fangregion weiterzuverarbeiten, um die örtliche Infrastruktur zu stärken.
1
http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/illegal_fishing/index_de.htm; Stand 2. März 2015.
Beispiele für Artenschutzlisten sind: Rote Liste der IUCN (International Union for Conservation of Nature), CITESAnhänge, OSPAR-Liste bedrohter Arten und Habitate, Rote Liste China, US Endangered Species Act, Canada’s
Committee on the Status of Endangered Wildlife, New Zealand Threat Classification System List.
2
„Überfischt“ heißt für ALDI NORD, dass die Biomasse (B) des Bestandes auf oder unter der Biomasse, die den
Maximalen Dauerertrag (MSY = Maximal Sustainble Yield) ermöglicht liegt (B < BMSY) liegt). Eine „zu hohe Befischung“
heißt für ALDI NORD eine Befischung (F), die bei oder über der Befischung liegt, die den Maximalen Dauerertrag
(MSY = Maximal Sustainbale Yield) des Bestandes ermöglicht.
3
Siehe zudem folgende Empfehlungen/Übereinkommen der International Labour Organization (ILO).
I Work in Fishing Convention and Recommendation, 2007;
I Maritime Labour Conventions (MLC), 2006;
I Work in Fishing Convention C 188, 2007.
4
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1.2 Aquakultur
Unsere Ziele der nachhaltigen Sortimentsgestaltung im Bereich Aquakultur sind:
I die Wahl von nachhaltigen Standorten für die Aquakultur unter besonderer
Berücksichtigung der umliegenden Ökosysteme und Reduktion negativer Auswirkungen
auf die (umliegende) Flora und Fauna;
I artgerechte Haltung und Bestandsdichte;
I kein wilder Fischfang für Fütterungszwecke;
I keine Zucht genetisch veränderter Tiere und kein Einsatz von pflanzlichen Futtermitteln,
die gentechnisch verändert wurden oder für deren Anbau Urwald zerstört wurde;
I prioritärer Einsatz von Restmaterialien aus der Fischverarbeitung sowie von pflanzlichen
Inhaltsstoffen/Bestandteilen bei Futtermitteln vonseiten der Lieferanten;
I strenge ökologische Richtlinien bei der Weiterverarbeitung;
I lückenlose Rückverfolgbarkeit der gesamten Produktionskette;
I kein Einsatz präventiver Chemikalien oder Antibiotika; im Falle eines Einsatzes bei
Krankheit/Parasitenbefall sind die Produzenten angehalten, nur zugelassene Medikamente
und Chemikalien in der dafür vorgeschriebenen Art und Weise einzusetzen5;
I kein Einsatz von Wachstumsförderern und Hormonen;
I Einsatz von Maßnahmen, die den Ausbruch von Zuchttieren verhindern;
I Verbot von Besatz mit Eiern oder Jungtieren aus Wildfang;
I kein Einsatz von Zuchtmethoden, die negative Auswirkungen auf die umliegende
Flora und Fauna haben, d.h. auf Mangrovenwälder, heimische Wildarten sowie auf den
Lebensraum anderer Tierarten;
I sukzessive Umstellung aller Fisch- und Meeresfrüchteprodukte aus Aquakultur auf
zertifizierte Rohwaren (u. a. GLOBALG.A.P., Bio, Aquaculture Stewardship Council)
I ein funktionierendes Fäkalien-, Abfall- und Wassermanagement;
I die Einhaltung sozialer Mindeststandards in der gesamten Produktionskette mit
Unterstützung unserer Lieferanten (Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeits­
organisation ILO/BSCI-Kodex), d.h. vom Aufzuchtort über den Verarbeiter bis zum
Verkauf.
Zum Beispiel Greenpeace: Schwarze Liste der Pestzide II (2010),
https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/Schwarze_Liste_der_Pestizide_II_2010_0.pdf sowie
PAN International List of Highly Hazardous Pesticides,
http://www.pan-germany.org/download/PAN_HHP_List_140527_F.pdf.
5
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1.3 Keine gefährdeten Fischarten im Sortiment von ALDI NORD
Die Bestände einiger Fischarten sind aufgrund weltweiter Überfischung in den vergangenen
Jahrzehnten stark zurückgegangen und benötigen die Möglichkeit, sich zu erholen.
Wir verkaufen daher keine Fischarten, die auf internationalen Artenschutzlisten als gefährdet,
geschützt oder zeitweise geschützt eingestuft worden sind oder welche die Anforderungen
unserer internen Nachhaltigkeitsprüfung nicht erfüllen.
Bei unserer internen Prüfung betrachten wir jeden einzelnen Artikel unseres Fischsortiments.
Die Prüfung erfolgt fortlaufend, da sich auch die Fischbestände einzelner Arten kontinuierlich
verändern. Verschiedenste Parameter wie Fanggebiet, Fangmethode oder Fanggerät werden
dabei berücksichtigt. Die Fluktuationen, die sich sowohl durch natürliche Einflüsse als auch durch
veränderten Fischereidruck ergeben, erschweren pauschale und langfristig gültige Aussagen.
Unsere Einzelbetrachtung jedes Fischartikels ermöglicht deswegen eine genaue objektive
Bewertung, die wir anschließend in den Einkaufsprozess integrieren, mit dem Ziel, die Nach­
haltigkeit unseres Sortiments stetig zu steigern.
Wir machen unsere Lieferanten darauf aufmerksam, dass wir zur zusätzlichen Kontrolle
unseres Fischsortiments unsere Fischprodukte von externen Labors mittels DNA-Überprüfungen
auf die jeweilige Fischart bzw. die Rohwaren überprüfen lassen.
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1.4Steigerung des Anteils an Fischprodukten aus nachhaltigen
Fischereien und Zuchtbetrieben
ALDI NORD wird in den kommenden Jahren sein Sortimentsangebot an nachhaltig zertifizierten
Fisch- und Meeresfrüchteprodukten aus Wildfang und Aquakultur weiter ausbauen und in
seinem Fischangebot ausschließlich nicht gefährdete Arten anbieten. Wir arbeiten dabei aktiv
mit unseren Lieferanten zusammen, um dieses Ziel zu erreichen.
Die Umstellung auf Fischprodukte aus nachhaltiger Fischerei beinhaltet für uns:
I Ausbau des Angebots an zertifizierten Produkten aus Aquakultur (GLOBALG.A.P., Bio, ASC);
I Ausbau des Angebots an Wildfisch, der nachhaltig zertifiziert ist (MSC, Dolphin Safe6);
I Bezug von Fisch aus gesunden Beständen/Fanggebieten.
Wir bevorzugen Fisch und Meeresfrüchte, die mit den folgenden schonenden
Fangmethoden gefangen wurden:
I Ringwade ohne Fischsammler (FAD);
I Handleinen, Langleinen mit speziellen Rundhaken, Angeln mit Rute und Leine (pole and line);
I Wurfnetz;
I Reusen (Binnenfischerei);
I Netze mit angepasster Maschenweite und modernen Technologien (z.B. Sortiergitter,
Fluchtfenster oder akustische Signale), die den Beifang von Jungtieren und anderen
schützenswerten Tierarten (Haien, Schildkröten etc.) verhindern.
Der Einsatz von weniger nachhaltigen Fangmethoden (Grundschleppnetze, Dredschen) wird
entscheidend minimiert. Uns ist bewusst, dass auch sehr selektive Fangmethoden in einigen
Regionen problematisch sein können, z.B. Stellnetzfischerei in der östlichen Ostsee aufgrund
des Beifangs von Schweinswalen.
Suche nach Alternativen:
ALDI NORD berücksichtigt bei der fortlaufenden Entwicklung seiner nachhaltigen Fischeinkaufs­
politik externe Einschätzungen, z.B. von Experten und NGOs. Auf Lieferantenseite wird
zusätzlich der Bundesverband der Deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V.
befragt. Basierend auf aktuellen Erkenntnissen, wird das eigene Angebot regelmäßig dahin
gehend überprüft, ob ein Artikel auf alternative Rohwaren umgestellt werden kann.
Der Bewertungsprozess wird jährlich aktualisiert und systematisch durchgeführt, um veränderte
ressourcenrelevante Bedingungen berücksichtigen zu können.
ALDI NORD erwartet zudem von seinen Lieferanten, dass sie unaufgefordert auf kritische
Bestandsveränderungen und Fanggebiete sowie schonendere Fangmethoden hinweisen und
eine Umstellung auf mögliche Alternativen anbieten.
6
Dolphin Safe wird bei relevanten Thunfischarten zusätzlich angefordert, um den Beifang von Delfinen zu vermeiden.
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2. Lückenlose Rückverfolgbarkeit der Rohwaren
Wir fordern von allen unseren Lieferanten von Fisch und Meeresfrüchten die Gewährleistung der
lückenlosen Rückverfolgbarkeit aller Rohwaren, die sie an ALDI NORD liefern. Das bedeutet für
den Lieferanten u. a. die Verpflichtung zu zusätzlichen Angaben auf der Produktverpackung, wie
beispielsweise zum genauen Fangzeitraum/-tag, ggf. bis zum Fangschiff und Anlandehafen.
Der Lieferant muss zu jeder Zeit und für jeden Artikel aufgrund seiner Kennzeichnung bzw.
seiner Dokumentation (Los-/Chargennummer in Verbindung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum)
die Rückverfolgbarkeit der Wertschöpfungskette lückenlos bis zum Fangschiff und Anlandehafen
bzw. Aufzuchtort bei Aquakultur darstellen können.
2.1Kein Bezug von Fisch aus illegaler, unregulierter und
undokumentierter Fischerei (IUU-Fischerei)
Der Einkauf von Meerestier- und Fischereiprodukten aus illegalen Quellen (IUU-Fischerei) ist
auszuschließen. Unser Ziel ist der Aufbau eines laufenden Monitoringsystems zur Gewähr­
leistung der lückenlosen Rückverfolgbarkeit aller Meerestier- und Fischereiprodukte. Dazu initiiert
ALDI NORD risikoorientierte Audits mithilfe unabhängiger Dritter beim Lieferanten. Hierbei wird
überprüft, ob der Lieferant die lückenlose Rückverfolgbarkeit für unsere Artikel sicherstellen
kann.
2.2Verbot der Zuwiderhandlung gegen international und
national geltende Gesetze und Vorschriften
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie international und
national geltende rechtliche Vorschriften und die Vorgaben der regionalen FischereimanagementOrganisationen (RFOs) zum Schutz von Meeresgebieten und Fischarten einhalten.
2.3Verbot von illegalem „transshipment“ für alle Lieferanten
von Fisch und Meeresfrüchten
Der Verkauf von Fisch und anderen Meeresfrüchten an ALDI NORD, bei denen „transshipment“
auf See ohne unabhängige Beobachter stattgefunden hat oder bei denen „transshipment“
stattfindet, obwohl dies per Gesetz verboten ist, ist auszuschließen.
Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik | Mai 2015 | Seite 7/11
2.4Verbot des Einkaufs von Fisch und Meeresfrüchten von Schiffen
und/oder Firmen, die sich auf den sogenannten offiziellen
schwarzen Listen der Regionalen Fischereiorganisationen (RFO7)
befinden
Wir fordern unsere Lieferanten von Fisch und Meeresfrüchten auf, die Fangschiffe ihrer
Sublieferanten regelmäßig mit den offiziellen Schwarzen Listen der regionalen Fischerei­
organisationen zu vergleichen und Flotten sowie Firmen, die aktuell oder regelmäßig in
illegale Aktivitäten involviert sind, auszuschließen. Rohwaren, die aus illegaler, unregulierter
und undokumentierter Fischerei stammen, sind konsequent auszuschließen.
2.5Reduktion von Beifang und Discardverbot
Unsere Lieferanten sind gehalten, durch entsprechende Fangmethoden den Beifang zu
minimieren, Mindestgrößen einzuhalten sowie nur geschlechtsreife Fische, d.h. keine
Jungfische, zu fangen. Wir fordern darüber hinaus die konsequente Umsetzung des Discard­
verbots, d.h. eine größtmögliche Minimierung, eine Anlandung und Weiterverarbeitung des
Beifangs sowie eine Anrechnung auf die festgelegte Quote. Die Vermeidung des Beifangs muss
oberste Priorität haben und zur Entwicklung von schonenden Fangmethoden führen.
7
http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/international/rfmo/index_de.htm; Stand: 2. März 2015.
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3.Transparente Herkunftsinformation auf allen Produkten
mit Fisch- und Meeresfrüchteanteil
Die einheitliche Rückverfolgbarkeitsfähigkeit unserer Rohwaren ist ein wesentlicher Faktor,
um das Vertrauen der ALDI NORD Kundinnen und Kunden in alle Qualitätsdimensionen unserer
Produkte sicherzustellen. Wir haben für unser gesamtes Fisch-und-Meeresfrüchte-Sortiment
daher eine Transparenz bis zum Ursprung geschaffen, d.h. bis zum Fangtag/-zeitraum bei
Wildfang sowie zum Erntetag und zum Herkunftsland bei der Aquakultur.
Diese von uns verpflichtende Produktkennzeichnung geht weit über die gesetzlichen
Vorgaben hinaus und beinhaltet:
I allgemeiner Artname (Handelsbezeichnung);
I wissenschaftlicher (lateinischer) Artname;
I Produktionsmethode (Wildfang oder Aquakultur);
I Fangmethode/-gerät für Wildfang bzw. Aquakulturmethode bei Aquakultur;
I FAO-Fanggebiet und Subfanggebiet für Wildfang bzw. Land der Aufzucht bei Aquakultur;
I Fangdatum/-zeitraum bei Wildfang und Erntetag bei Aquakultur.
Folgende Angaben werden, sofern möglich, vom Lieferanten zusätzlich auf der Verpackung
aufgebracht:
I Fangschiff;
I Anlandehafen.
Mithilfe unserer übersichtlichen ALDI Fischkennzeichnung und dem dazugehörigen Karten­
ausschnitt können Verbraucher auf einen Blick erkennen, woher der Fisch genau stammt und
wie er gefangen wurde:
Unsere Lieferanten sind verpflichtet,
die verbindlichen Vorgaben
der o.a. kundenfreundlichen einheitlichen
Produktkennzeichnung umzusetzen.
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4. Transparente Kommunikation
Die vorliegenden ALDI NORD „Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik“ sind auf
unserer Website8 öffentlich zugänglich und gelten als Grundlage der Geschäftsbeziehungen.
Wir bewerben Meerestier- und Fischereiprodukte aus nachhaltigen Quellen aktiv, z.B. in unseren
wöchentlichen Werbeprospekten oder in entsprechenden Themenheften. Zudem weisen wir
die Verbraucher auf unserer Homepage auf alle nachhaltig zertifizierten Produkte hin (siehe
MSC/ASC, Dolphin Safe). Auf unserer Website erhält der Verbraucher zudem weitergehende
Informationen zu den Themen Nachhaltigkeit, Zertifizierungen, Fischarten, Produktionsmethode,
Fangart und -gebiete sowie Aquakultur.
5. Konstruktive Zusammenarbeit
Gemeinsam mit unseren langjährigen Lieferanten verfolgen wir das Ziel, das Sortimentsangebot
von ALDI NORD nachhaltiger zu gestalten. Von unseren Geschäftspartnern und Lieferanten
setzen wir eine kooperative Zusammenarbeit voraus: Im Einzelnen bedeutet dies, dass wir von
unseren Lieferanten die Entwicklung von eigenen Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung
von Meerestier- und Fischereiprodukten und die Implementierung eines Managementsystems
erwarten, das eine kontinuierliche Überprüfung der Umsetzung einrichtet. Die Anforderungen
an die eigenen Richtlinien unserer Lieferanten zur nachhaltigen Beschaffung von Meerestierund Fischereiprodukten müssen unseren vorliegenden Richtlinien mindestens entsprechen. Eine
Zusammenarbeit erfolgt nur mit solchen Lieferanten und Geschäftspartnern, die im Einklang mit
unseren „Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik“ stehen.
Unser Ziel der nachhaltigen Sortimentsgestaltung und Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit
macht einen fachlichen Austausch mit externen Partnern erforderlich. Daher stehen wir gemein­
sam mit unseren Lieferanten in regelmäßigem Kontakt mit NGOs, Vertretern der Wissenschaft
und anderen Fachverbänden, wie u. a. dem MSC/ASC, GLOBALG.A.P. und dem Bundesverband
der Deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V.
8
www.aldi-nord.de/aldi_fischeinkaufspolitik_153.html.
Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik | Mai 2015 | Seite 10/11
6. Implementierung und Umsetzung
Die Unternehmensgruppe ALDI NORD stellt sich den selbst definierten Nachhaltigkeitszielen
im Bereich des Fisch-und-Meeresfrüchte-Sortiments.
Die Umsetzung der vorliegenden „Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik“ wird inner­
halb des regelmäßig durchzuführenden Monitorings umfassend überprüft und im Rahmen einer
internen Berichterstattung erfasst. Hieraus werden, falls notwendig, Verbesserungsmaßnahmen
abgeleitet, die im Einkauf berücksichtigt werden.
Für unsere Einkäufer sind die „Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik“ und die darin
formulierten Ziele bei der Durchführung der Ausschreibungs- und Einkaufsprozesse verpflichtend
umzusetzen.
Jährliche Beurteilung und ggf. Anpassung der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik
Die „Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik“ sind Gegenstand interner Qualitäts­
managementprozesse bei ALDI NORD und werden in regelmäßigen Treffen von Projektgruppen
weiterentwickelt. Einmal jährlich findet eine umfassende Evaluierung statt und die vorliegenden
Richtlinien werden ggf. angepasst. So möchten wir sicherstellen, dass die Einhaltung der
„Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik“ zur nachhaltigen Beschaffung von Meerestierund Fischereiprodukten langfristig wirkungsvoll erreicht werden kann.
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