Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik Stand: Mai 2015 Unser Ziel Fisch und Meeresfrüchte gehören zu den natürlichen Ressourcen unserer Erde, deren Verfüg barkeit begrenzt ist. Natürliche Ressourcen, wie beispielsweise Fisch, haben den Vorteil, dass sich ihr Vorkommen und ihre Bestände erholen können, wenn umwelt- und bestandsschonende Aspekte beim Fang und bei der Aufzucht berücksichtigt werden. Als verantwortungsvoll handelndes Unternehmen ist es unser Ziel, sinnvolle Maßnahmen zu unterstützen, um die natürlichen Ressourcen unserer Erde für nachfolgende Generationen erhalten zu können. Aus diesem Grund hat ALDI NORD die vorliegenden „Richtlinien der nach haltigen Fischeinkaufspolitik“ entwickelt und macht diese öffentlich zugänglich. Langfristig möchten wir unser Fischsortiment vollständig auf Produkte aus ökologisch nachhaltigen Wildfischereien und Aquakulturen umstellen. Unsere Richtlinien sind Gegenstand laufender Fortschreibung und Verbesserung und werden mindestens einmal im Jahr überprüft. Die jeweils aktuelle Fassung versteht sich als verbindlicher Handlungsrahmen für uns und unsere Lieferanten. Maßnahmen unserer nachhaltigen Fischeinkaufspolitik Die Beschaffung der Rohwaren unseres Fisch-und-Meeresfrüchte-Sortiments nach sozialen und ökologisch nachhaltigen Kriterien beinhaltet für uns erstens die Auslistung von kritischen Produkten aus dem Sortiment und zweitens eine sukzessive Ausweitung unseres Angebots an nachhaltig zertifizierten Fisch- und Meeresfrüchteprodukten. Zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit unserer Fisch- und Meeresfrüchteprodukte werden wir zukünftig folgende Maßnahmen ergänzend umsetzen: I Sicherstellung der lückenlosen Rückverfolgbarkeit der Rohwaren bei unseren Lieferanten; I externe Beratung durch (wissenschaftliche) Fachleute, NGOs und durch den Bundesverband der Deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V.; I eine umfassende Kunden- und Produktinformation zur Herkunft der Rohwaren; I DNA-Überprüfungen der Rohwaren auf die ausgewiesene Fischart; I Kommunikation unseres Sortimentsangebots an nachhaltig zertifizierten Produkten. Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik | Mai 2015 | Seite 1/11 Geltungsbereich unserer Richtlinien Die vorliegende Einkaufspolitik regelt den Einkauf aller Rohwaren der ALDI NORD Eigenmarken produkte im Bereich unseres Fisch-und-Meeresfrüchte-Angebots. Hierin enthalten sind ebenfalls jegliche Lebensmittel mit Fischbestandteilen (z. B. Pizza, Salate und Brotaufstriche mit Fisch anteil). Die Geschäftsführung unterstützt ausdrücklich die Umsetzung der „Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik“ und wird regelmäßig im Rahmen einer internen Berichterstattung informiert. Die nachfolgend aufgeführten „Richtlinien unserer nachhaltigen Fischeinkaufspolitik“ beinhalten im Einzelnen: 1. Nachhaltige Sortimentsgestaltung Fisch und Meeresfrüchte bei ALDI NORD 2. Lückenlose Rückverfolgbarkeit der Rohwaren 3. Transparente Herkunftsinformation auf den Produkten mit Fisch- und Meeresfrüchteanteil 4. Transparente Kommunikation 5. Konstruktive Zusammenarbeit 6. Implementierung und Umsetzung Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik | Mai 2015 | Seite 2/11 1.Nachhaltige Sortimentsgestaltung Fisch und Meeresfrüchte bei ALDI NORD 1.1 Wildfisch Unsere Ziele der nachhaltigen Sortimentsgestaltung im Bereich Wildfisch sind: I Ausschluss von Rohwaren aus illegaler, unregulierter und undokumentierter Fischerei (IUU-Fischerei1); I Auslistung von Fischarten, die auf internationalen Artenschutzlisten2 als gefährdet, geschützt oder zeitweise geschützt eingestuft worden sind; I ausschließliches Angebot von nicht gefährdeten Fischarten, deren Bestände nicht als überfischt3 oder erschöpft beschrieben sind und keine mittel- bis langfristige Abnahme zeigen; I Vermeidung von Fischarten aus kritischen Fanggebieten, Schutzgebieten oder solchen, die als Schutzgebiete vorgeschlagen sind; I Ausschluss besonders kritischer Fangmethoden (Dynamit, Gift); I Minimierung des Einsatzes der kritischen Fangmethoden wie Grundschleppnetze/ Dredsche, Ringwaden mit FADs und Langleinen; I Reduktion von Beifang auf ein Minimum; I ein möglichst geringer Eingriff in Ökosysteme und Ausschluss von Fisch und Meeres früchten, die in sensiblen Tiefseehabitaten (Kaltwasserkorallenriffe, Seeberge, Canyons, hydrothermale Schlote, Schwarze Raucher) gefangen wurden; I die Einhaltung sozialer Mindeststandards in der gesamten Produktionskette mit Unter stützung unserer Lieferanten (Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO4/BSCI-Kodex), d.h. vom Fangschiff über den Verarbeiter bis zum Verkauf; I Unser Ziel ist es, die Rohwaren unserer Fisch- und Meeresfrüchteprodukte in der jeweiligen Fangregion weiterzuverarbeiten, um die örtliche Infrastruktur zu stärken. 1 http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/illegal_fishing/index_de.htm; Stand 2. März 2015. Beispiele für Artenschutzlisten sind: Rote Liste der IUCN (International Union for Conservation of Nature), CITESAnhänge, OSPAR-Liste bedrohter Arten und Habitate, Rote Liste China, US Endangered Species Act, Canada’s Committee on the Status of Endangered Wildlife, New Zealand Threat Classification System List. 2 „Überfischt“ heißt für ALDI NORD, dass die Biomasse (B) des Bestandes auf oder unter der Biomasse, die den Maximalen Dauerertrag (MSY = Maximal Sustainble Yield) ermöglicht liegt (B < BMSY) liegt). Eine „zu hohe Befischung“ heißt für ALDI NORD eine Befischung (F), die bei oder über der Befischung liegt, die den Maximalen Dauerertrag (MSY = Maximal Sustainbale Yield) des Bestandes ermöglicht. 3 Siehe zudem folgende Empfehlungen/Übereinkommen der International Labour Organization (ILO). I Work in Fishing Convention and Recommendation, 2007; I Maritime Labour Conventions (MLC), 2006; I Work in Fishing Convention C 188, 2007. 4 Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik | Mai 2015 | Seite 3/11 1.2 Aquakultur Unsere Ziele der nachhaltigen Sortimentsgestaltung im Bereich Aquakultur sind: I die Wahl von nachhaltigen Standorten für die Aquakultur unter besonderer Berücksichtigung der umliegenden Ökosysteme und Reduktion negativer Auswirkungen auf die (umliegende) Flora und Fauna; I artgerechte Haltung und Bestandsdichte; I kein wilder Fischfang für Fütterungszwecke; I keine Zucht genetisch veränderter Tiere und kein Einsatz von pflanzlichen Futtermitteln, die gentechnisch verändert wurden oder für deren Anbau Urwald zerstört wurde; I prioritärer Einsatz von Restmaterialien aus der Fischverarbeitung sowie von pflanzlichen Inhaltsstoffen/Bestandteilen bei Futtermitteln vonseiten der Lieferanten; I strenge ökologische Richtlinien bei der Weiterverarbeitung; I lückenlose Rückverfolgbarkeit der gesamten Produktionskette; I kein Einsatz präventiver Chemikalien oder Antibiotika; im Falle eines Einsatzes bei Krankheit/Parasitenbefall sind die Produzenten angehalten, nur zugelassene Medikamente und Chemikalien in der dafür vorgeschriebenen Art und Weise einzusetzen5; I kein Einsatz von Wachstumsförderern und Hormonen; I Einsatz von Maßnahmen, die den Ausbruch von Zuchttieren verhindern; I Verbot von Besatz mit Eiern oder Jungtieren aus Wildfang; I kein Einsatz von Zuchtmethoden, die negative Auswirkungen auf die umliegende Flora und Fauna haben, d.h. auf Mangrovenwälder, heimische Wildarten sowie auf den Lebensraum anderer Tierarten; I sukzessive Umstellung aller Fisch- und Meeresfrüchteprodukte aus Aquakultur auf zertifizierte Rohwaren (u. a. GLOBALG.A.P., Bio, Aquaculture Stewardship Council) I ein funktionierendes Fäkalien-, Abfall- und Wassermanagement; I die Einhaltung sozialer Mindeststandards in der gesamten Produktionskette mit Unterstützung unserer Lieferanten (Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeits organisation ILO/BSCI-Kodex), d.h. vom Aufzuchtort über den Verarbeiter bis zum Verkauf. Zum Beispiel Greenpeace: Schwarze Liste der Pestzide II (2010), https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/Schwarze_Liste_der_Pestizide_II_2010_0.pdf sowie PAN International List of Highly Hazardous Pesticides, http://www.pan-germany.org/download/PAN_HHP_List_140527_F.pdf. 5 Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik | Mai 2015 | Seite 4/11 1.3 Keine gefährdeten Fischarten im Sortiment von ALDI NORD Die Bestände einiger Fischarten sind aufgrund weltweiter Überfischung in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen und benötigen die Möglichkeit, sich zu erholen. Wir verkaufen daher keine Fischarten, die auf internationalen Artenschutzlisten als gefährdet, geschützt oder zeitweise geschützt eingestuft worden sind oder welche die Anforderungen unserer internen Nachhaltigkeitsprüfung nicht erfüllen. Bei unserer internen Prüfung betrachten wir jeden einzelnen Artikel unseres Fischsortiments. Die Prüfung erfolgt fortlaufend, da sich auch die Fischbestände einzelner Arten kontinuierlich verändern. Verschiedenste Parameter wie Fanggebiet, Fangmethode oder Fanggerät werden dabei berücksichtigt. Die Fluktuationen, die sich sowohl durch natürliche Einflüsse als auch durch veränderten Fischereidruck ergeben, erschweren pauschale und langfristig gültige Aussagen. Unsere Einzelbetrachtung jedes Fischartikels ermöglicht deswegen eine genaue objektive Bewertung, die wir anschließend in den Einkaufsprozess integrieren, mit dem Ziel, die Nach haltigkeit unseres Sortiments stetig zu steigern. Wir machen unsere Lieferanten darauf aufmerksam, dass wir zur zusätzlichen Kontrolle unseres Fischsortiments unsere Fischprodukte von externen Labors mittels DNA-Überprüfungen auf die jeweilige Fischart bzw. die Rohwaren überprüfen lassen. Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik | Mai 2015 | Seite 5/11 1.4Steigerung des Anteils an Fischprodukten aus nachhaltigen Fischereien und Zuchtbetrieben ALDI NORD wird in den kommenden Jahren sein Sortimentsangebot an nachhaltig zertifizierten Fisch- und Meeresfrüchteprodukten aus Wildfang und Aquakultur weiter ausbauen und in seinem Fischangebot ausschließlich nicht gefährdete Arten anbieten. Wir arbeiten dabei aktiv mit unseren Lieferanten zusammen, um dieses Ziel zu erreichen. Die Umstellung auf Fischprodukte aus nachhaltiger Fischerei beinhaltet für uns: I Ausbau des Angebots an zertifizierten Produkten aus Aquakultur (GLOBALG.A.P., Bio, ASC); I Ausbau des Angebots an Wildfisch, der nachhaltig zertifiziert ist (MSC, Dolphin Safe6); I Bezug von Fisch aus gesunden Beständen/Fanggebieten. Wir bevorzugen Fisch und Meeresfrüchte, die mit den folgenden schonenden Fangmethoden gefangen wurden: I Ringwade ohne Fischsammler (FAD); I Handleinen, Langleinen mit speziellen Rundhaken, Angeln mit Rute und Leine (pole and line); I Wurfnetz; I Reusen (Binnenfischerei); I Netze mit angepasster Maschenweite und modernen Technologien (z.B. Sortiergitter, Fluchtfenster oder akustische Signale), die den Beifang von Jungtieren und anderen schützenswerten Tierarten (Haien, Schildkröten etc.) verhindern. Der Einsatz von weniger nachhaltigen Fangmethoden (Grundschleppnetze, Dredschen) wird entscheidend minimiert. Uns ist bewusst, dass auch sehr selektive Fangmethoden in einigen Regionen problematisch sein können, z.B. Stellnetzfischerei in der östlichen Ostsee aufgrund des Beifangs von Schweinswalen. Suche nach Alternativen: ALDI NORD berücksichtigt bei der fortlaufenden Entwicklung seiner nachhaltigen Fischeinkaufs politik externe Einschätzungen, z.B. von Experten und NGOs. Auf Lieferantenseite wird zusätzlich der Bundesverband der Deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V. befragt. Basierend auf aktuellen Erkenntnissen, wird das eigene Angebot regelmäßig dahin gehend überprüft, ob ein Artikel auf alternative Rohwaren umgestellt werden kann. Der Bewertungsprozess wird jährlich aktualisiert und systematisch durchgeführt, um veränderte ressourcenrelevante Bedingungen berücksichtigen zu können. ALDI NORD erwartet zudem von seinen Lieferanten, dass sie unaufgefordert auf kritische Bestandsveränderungen und Fanggebiete sowie schonendere Fangmethoden hinweisen und eine Umstellung auf mögliche Alternativen anbieten. 6 Dolphin Safe wird bei relevanten Thunfischarten zusätzlich angefordert, um den Beifang von Delfinen zu vermeiden. Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik | Mai 2015 | Seite 6/11 2. Lückenlose Rückverfolgbarkeit der Rohwaren Wir fordern von allen unseren Lieferanten von Fisch und Meeresfrüchten die Gewährleistung der lückenlosen Rückverfolgbarkeit aller Rohwaren, die sie an ALDI NORD liefern. Das bedeutet für den Lieferanten u. a. die Verpflichtung zu zusätzlichen Angaben auf der Produktverpackung, wie beispielsweise zum genauen Fangzeitraum/-tag, ggf. bis zum Fangschiff und Anlandehafen. Der Lieferant muss zu jeder Zeit und für jeden Artikel aufgrund seiner Kennzeichnung bzw. seiner Dokumentation (Los-/Chargennummer in Verbindung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum) die Rückverfolgbarkeit der Wertschöpfungskette lückenlos bis zum Fangschiff und Anlandehafen bzw. Aufzuchtort bei Aquakultur darstellen können. 2.1Kein Bezug von Fisch aus illegaler, unregulierter und undokumentierter Fischerei (IUU-Fischerei) Der Einkauf von Meerestier- und Fischereiprodukten aus illegalen Quellen (IUU-Fischerei) ist auszuschließen. Unser Ziel ist der Aufbau eines laufenden Monitoringsystems zur Gewähr leistung der lückenlosen Rückverfolgbarkeit aller Meerestier- und Fischereiprodukte. Dazu initiiert ALDI NORD risikoorientierte Audits mithilfe unabhängiger Dritter beim Lieferanten. Hierbei wird überprüft, ob der Lieferant die lückenlose Rückverfolgbarkeit für unsere Artikel sicherstellen kann. 2.2Verbot der Zuwiderhandlung gegen international und national geltende Gesetze und Vorschriften Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie international und national geltende rechtliche Vorschriften und die Vorgaben der regionalen FischereimanagementOrganisationen (RFOs) zum Schutz von Meeresgebieten und Fischarten einhalten. 2.3Verbot von illegalem „transshipment“ für alle Lieferanten von Fisch und Meeresfrüchten Der Verkauf von Fisch und anderen Meeresfrüchten an ALDI NORD, bei denen „transshipment“ auf See ohne unabhängige Beobachter stattgefunden hat oder bei denen „transshipment“ stattfindet, obwohl dies per Gesetz verboten ist, ist auszuschließen. Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik | Mai 2015 | Seite 7/11 2.4Verbot des Einkaufs von Fisch und Meeresfrüchten von Schiffen und/oder Firmen, die sich auf den sogenannten offiziellen schwarzen Listen der Regionalen Fischereiorganisationen (RFO7) befinden Wir fordern unsere Lieferanten von Fisch und Meeresfrüchten auf, die Fangschiffe ihrer Sublieferanten regelmäßig mit den offiziellen Schwarzen Listen der regionalen Fischerei organisationen zu vergleichen und Flotten sowie Firmen, die aktuell oder regelmäßig in illegale Aktivitäten involviert sind, auszuschließen. Rohwaren, die aus illegaler, unregulierter und undokumentierter Fischerei stammen, sind konsequent auszuschließen. 2.5Reduktion von Beifang und Discardverbot Unsere Lieferanten sind gehalten, durch entsprechende Fangmethoden den Beifang zu minimieren, Mindestgrößen einzuhalten sowie nur geschlechtsreife Fische, d.h. keine Jungfische, zu fangen. Wir fordern darüber hinaus die konsequente Umsetzung des Discard verbots, d.h. eine größtmögliche Minimierung, eine Anlandung und Weiterverarbeitung des Beifangs sowie eine Anrechnung auf die festgelegte Quote. Die Vermeidung des Beifangs muss oberste Priorität haben und zur Entwicklung von schonenden Fangmethoden führen. 7 http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/international/rfmo/index_de.htm; Stand: 2. März 2015. Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik | Mai 2015 | Seite 8/11 3.Transparente Herkunftsinformation auf allen Produkten mit Fisch- und Meeresfrüchteanteil Die einheitliche Rückverfolgbarkeitsfähigkeit unserer Rohwaren ist ein wesentlicher Faktor, um das Vertrauen der ALDI NORD Kundinnen und Kunden in alle Qualitätsdimensionen unserer Produkte sicherzustellen. Wir haben für unser gesamtes Fisch-und-Meeresfrüchte-Sortiment daher eine Transparenz bis zum Ursprung geschaffen, d.h. bis zum Fangtag/-zeitraum bei Wildfang sowie zum Erntetag und zum Herkunftsland bei der Aquakultur. Diese von uns verpflichtende Produktkennzeichnung geht weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und beinhaltet: I allgemeiner Artname (Handelsbezeichnung); I wissenschaftlicher (lateinischer) Artname; I Produktionsmethode (Wildfang oder Aquakultur); I Fangmethode/-gerät für Wildfang bzw. Aquakulturmethode bei Aquakultur; I FAO-Fanggebiet und Subfanggebiet für Wildfang bzw. Land der Aufzucht bei Aquakultur; I Fangdatum/-zeitraum bei Wildfang und Erntetag bei Aquakultur. Folgende Angaben werden, sofern möglich, vom Lieferanten zusätzlich auf der Verpackung aufgebracht: I Fangschiff; I Anlandehafen. Mithilfe unserer übersichtlichen ALDI Fischkennzeichnung und dem dazugehörigen Karten ausschnitt können Verbraucher auf einen Blick erkennen, woher der Fisch genau stammt und wie er gefangen wurde: Unsere Lieferanten sind verpflichtet, die verbindlichen Vorgaben der o.a. kundenfreundlichen einheitlichen Produktkennzeichnung umzusetzen. Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik | Mai 2015 | Seite 9/11 4. Transparente Kommunikation Die vorliegenden ALDI NORD „Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik“ sind auf unserer Website8 öffentlich zugänglich und gelten als Grundlage der Geschäftsbeziehungen. Wir bewerben Meerestier- und Fischereiprodukte aus nachhaltigen Quellen aktiv, z.B. in unseren wöchentlichen Werbeprospekten oder in entsprechenden Themenheften. Zudem weisen wir die Verbraucher auf unserer Homepage auf alle nachhaltig zertifizierten Produkte hin (siehe MSC/ASC, Dolphin Safe). Auf unserer Website erhält der Verbraucher zudem weitergehende Informationen zu den Themen Nachhaltigkeit, Zertifizierungen, Fischarten, Produktionsmethode, Fangart und -gebiete sowie Aquakultur. 5. Konstruktive Zusammenarbeit Gemeinsam mit unseren langjährigen Lieferanten verfolgen wir das Ziel, das Sortimentsangebot von ALDI NORD nachhaltiger zu gestalten. Von unseren Geschäftspartnern und Lieferanten setzen wir eine kooperative Zusammenarbeit voraus: Im Einzelnen bedeutet dies, dass wir von unseren Lieferanten die Entwicklung von eigenen Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung von Meerestier- und Fischereiprodukten und die Implementierung eines Managementsystems erwarten, das eine kontinuierliche Überprüfung der Umsetzung einrichtet. Die Anforderungen an die eigenen Richtlinien unserer Lieferanten zur nachhaltigen Beschaffung von Meerestierund Fischereiprodukten müssen unseren vorliegenden Richtlinien mindestens entsprechen. Eine Zusammenarbeit erfolgt nur mit solchen Lieferanten und Geschäftspartnern, die im Einklang mit unseren „Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik“ stehen. Unser Ziel der nachhaltigen Sortimentsgestaltung und Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit macht einen fachlichen Austausch mit externen Partnern erforderlich. Daher stehen wir gemein sam mit unseren Lieferanten in regelmäßigem Kontakt mit NGOs, Vertretern der Wissenschaft und anderen Fachverbänden, wie u. a. dem MSC/ASC, GLOBALG.A.P. und dem Bundesverband der Deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V. 8 www.aldi-nord.de/aldi_fischeinkaufspolitik_153.html. Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik | Mai 2015 | Seite 10/11 6. Implementierung und Umsetzung Die Unternehmensgruppe ALDI NORD stellt sich den selbst definierten Nachhaltigkeitszielen im Bereich des Fisch-und-Meeresfrüchte-Sortiments. Die Umsetzung der vorliegenden „Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik“ wird inner halb des regelmäßig durchzuführenden Monitorings umfassend überprüft und im Rahmen einer internen Berichterstattung erfasst. Hieraus werden, falls notwendig, Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet, die im Einkauf berücksichtigt werden. Für unsere Einkäufer sind die „Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik“ und die darin formulierten Ziele bei der Durchführung der Ausschreibungs- und Einkaufsprozesse verpflichtend umzusetzen. Jährliche Beurteilung und ggf. Anpassung der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik Die „Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik“ sind Gegenstand interner Qualitäts managementprozesse bei ALDI NORD und werden in regelmäßigen Treffen von Projektgruppen weiterentwickelt. Einmal jährlich findet eine umfassende Evaluierung statt und die vorliegenden Richtlinien werden ggf. angepasst. So möchten wir sicherstellen, dass die Einhaltung der „Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik“ zur nachhaltigen Beschaffung von Meerestierund Fischereiprodukten langfristig wirkungsvoll erreicht werden kann. Richtlinien der nachhaltigen Fischeinkaufspolitik | Mai 2015 | Seite 11/11
© Copyright 2024 ExpyDoc