Bekanntmachung Nummer 04/2015 über die Durchführung eines

Bekanntmachung Nummer 04/2015
über die Durchführung eines Forschungsvorhabens im Bereich
der Aus- und Fortbildung im Bevölkerungsschutz
vom 16. März 2015
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) beabsichtigt, ein Forschungsvorhaben zur Bereitstellung von wissenschaftlicher Entscheidungshilfe für das Bundesministerium
des Innern (BMI) in Form einer Zuwendung auf Ausgabenbasis zu vergeben.
1. Zuwendungsgeber
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn
2. Thema
Bestandsaufnahme und Analyse der schulischen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bevölkerungsschutz für haupt-, neben- und ehrenamtlich Aktive. Ermittlung der Effektivität dieser Maßnahmen und Ableitung von Empfehlungen zur Steigerung von Effektivität und Effizienz unter Berücksichtigung moderner erwachsenengerechter didaktischer Modelle und Methoden
3. Aufgabenbeschreibung
Der Bevölkerungsschutz in Deutschland wird weitgehend getragen von ehrenamtlichen Helferinnen
und Helfern, die ihre Ausbildung zu großen Teilen auf Standort- oder Regionalebene erhalten. Rund
1,1 Millionen sind in den Feuerwehren engagiert, eine weitere halbe Millionen Menschen stehen in
den Hilfsorganisationen bereit und circa 60.000 Männer und Frauen wirken im Technischen Hilfswerk
mit.
Ergänzend zur Basisausbildung, für die in der Regel die örtlichen Führungskräfte zuständig sind, unterhalten die Länder Schulen, die primär für die Ausbildung von Angehörigen der Feuerwehren ausgelegt sind. Die Lehrgänge dort beziehen sich auf besondere Fachverwendungen sowie auf Führungsfunktionen. Die Aus- und Fortbildung von Angehörigen der übrigen im Bevölkerungsschutz mitwirkenden Organisationen erfolgt in der Regel organisations-intern. Nur in wenigen Fällen findet eine
organisationsübergreifende Ausbildung statt. Für diese zentralisierten Veranstaltungen stehen nicht
in allen Fällen ortsfeste Ausbildungsstätten zur Verfügung. Verschiedentlich werden Räume Dritter
genutzt. Das THW verfügt über eine eigene Schule mit zwei Standorten, zwischen denen die Ausbildung unter fachlichen Gesichtspunkten aufgeteilt ist.
Da die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer überwiegend im Beruf stehen oder sich noch in der
Ausbildung bzw. im Studium befinden, stellt die Teilnahme an einer zentralen Ausbildungsmaßnahme eine Unterbrechung des Arbeits- bzw. Ausbildungsablaufs dar. Der Eingriff in das Berufsleben
erfordert Verständnis sowohl beim Arbeitgeber als auch bei Kolleginnen und Kollegen. Zwar erhält
der Arbeitgeber die Personalkosten ersetzt, die Arbeitsleistung wird aber während der Dauer der Bildungsmaßnahme nicht erbracht. Dieser Umstand muss bei der Bildungsplanung bedacht werden.
Eine weitere Gruppe stellen die nebenamtlich Tätigen dar. Hierbei handelt es sich um Angehörige der
Verwaltungen auf allen Ebenen, die als eine ihrer Aufgaben eine Fach- oder Führungsaufgabe im
Bevölkerungsschutz haben. Meist ist diese in Relation zum gesamten Tätigkeitsfeld von zeitlich untergeordneter Bedeutung.
Vergleichsweise wenige Personen sind hauptamtlich und ausschließlich im Bevölkerungsschutz aktiv.
Sie sind im Wesentlichen in den Verwaltungen, in geringem Umfang in den Feuerwehren und den
Organisationen beschäftigt.
Für alle besteht neben der lokalen und regionalen Schulung sowie der auf Landesebene je nach Funktion die Möglichkeit, Seminare auf Bundeseben an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
zu besuchen.
Die für die Ausbildung zuständigen Organisationen bzw. Einrichtungen legen die zu vermittelnden
Inhalte teilweise in eigener Verantwortung fest. Eine übergreifende Abstimmung findet nur rudimentär statt. Damit kann von einem sowohl horizontal als auch vertikal durchgängigen und aufeinander
abgestimmten Bildungssystem im Bevölkerungsschutz derzeit noch nicht die Rede sein.
Die „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung“, die vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom
11. September 2001 und den länderübergreifenden Hochwassern von 2002 in Deutschland von Bund
und Ländern beschlossen worden ist, sieht ein übergreifendes und integriertes Hilfeleistungssystem
als erforderlich an, um den zukünftigen Herausforderungen organisatorisch und finanziell gerecht
werden zu können. Voraussetzung für ein solches integriertes Hilfeleistungssystem ist u.a. ein entsprechend integriertes Bildungssystem im Bevölkerungsschutz. Dieses muss die Grundlagen schaffen,
die zur Erreichung dieses Ziels erforderlich sind. Es ist also ein integriertes, durchgängiges und organisationsübergreifendes Bildungssystem zu definieren, in dem die unterschiedlichen Partizipationsmöglichkeiten der zu Schulenden berücksichtigt werden.
Neben den Inhalten kommt der Art der Stoffvermittlung eine entscheidende Rolle zu. Da es sich nahezu ausnahmslos um Ausbilder und Lehrkräfte handelt, die aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz in
die Funktion berufen wurden, sind sie überwiegend pädagogische Autodidakten, die sich weitgehend
auf ihre eigenen Lern und Lehrerfahrungen sowie Ausbildungszeiten berufen. Didaktische und methodische Kompetenzen divergieren dabei extrem.
4. Arbeitsziele
Das Forschungsvorhaben soll folgende Ziele verfolgen:
•
Kritische Bestandsaufnahme und Analyse der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auf allen
überregionalen bzw. schulischen Ebenen im aktuellen Bildungssystem des Bevölkerungsschutzes unter strukturellen und didaktisch-methodischen Gesichtspunkten
•
Identifizierung grundlegender Handlungsfelder und Kompetenzen für Führungs- und Leitungskräfte im Bevölkerungsschutz.
•
Ableitung eines integrierenden Organisationsmodells für die Aus- und Fortbildung im Bevölkerungsschutz.
•
Beschreibung eines erwachsenen- und zielgruppengerechten didaktischen Modells für den
Bevölkerungsschutz auf der Basis einer aktuellen und wissenschaftlich fundierten Pädagogik
im Kontext von handlungs- und kompetenzorientierten Ansätzen.
•
Untersuchung von Effektivität und Effizienz möglicher E-Learning-Verfahren im Rahmen des
didaktischen Modells
•
Beschreibung der Qualifikationsanforderungen an Lehrpersonal in Bildungseinrichtungen des
Bevölkerungsschutzes
Die Einbeziehung von Fernausbildung ist naheliegend. Gleichwohl bedarf sie angesichts der extrem
heterogenen Gruppe Aus- und Fortzubildender einer differenzierten Betrachtung angesichts der jeweiligen Möglichkeiten, ein solches Angebot anzunehmen. Bestehende Verfahren sind daher bezüglich ihrer Erfahrungen in die Analyse einzubeziehen.
Folgende Schwerpunkte sollten bei den Projektvorschlägen Berücksichtigung finden:
1. Untersuchung des Ist-Zustandes der Ausbildung, beginnend außerschulisch oberhalb der
Standortebene (exemplarisch), auf schulischer Ebene Land (exemplarisch) und Bund. Zu betrachten sind die Kriterien Vergleich der Führungsausbildung, Effektivität, pädagogische Umsetzung. Dazu Analyse der Ausbildungsgänge und -pläne, Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, Befragungen von Ausbildern, Auszubildenden, Bedarfsträgern.
2. Untersuchung strukturell-inhaltlicher Aspekte der ebenenübergreifenden schulischen Ausund Fortbildung unter besonderer Berücksichtigung der Stellung und Aufgaben der AKNZ
vor allem unter dem Gesichtspunkt der Durchgängigkeit und Kompatibilität.
3. Ableitung der Kriterien, die, ausgehend von der derzeitigen Ausbildung, offensichtlich eine
Führungskraft charakterisieren.
4. Dazu vergleichende Darstellung der Ausbildungsgänge in den verschiedenen am Bevölkerungsschutz mitwirkenden Organisationen.
5. Entwicklung eines alternativen, pädagogisch hinterlegten Vorgehens für die Aus- und Fortbildung im Bevölkerungsschutz.
Die einzelnen Arbeitsschritte sollen in enger Abstimmung mit der AKNZ durchgeführt werden.
5. Teilnahmebedingungen
Bewerber sollen erziehungswissenschaftliche und/oder sozial- bzw. politikwissenschaftliche Kompetenz mit Bezug zum Bevölkerungsschutz vorweisen können. Erfahrungen im deutschen Bevölkerungsschutz, insbesondere mit Bezug zur Aus- und Fortbildung sollten nachgewiesen werden, beispielsweise durch bereits durchgeführte Projekte oder Publikationen.
Die Berichte sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Die Vergabe der Zuwendung setzt ein unmittelbares Eigeninteresse an der Durchführung des Vorhabens voraus. Es wird vom Zuwendungsempfänger eine finanzielle Beteiligung an den Ausgaben in
angemessenem Umfang erwartet. Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt.
Es gilt deutsches Recht.
6. Zeitraum und Umfang des Projektes; Termin bzw. Teilnahmefrist
Die Laufzeit des Projektes soll drei Jahre nicht überschreiten.
Der finanzielle Rahmen ist nicht festgeschrieben. Ein personeller Rahmen von 1 - 1,5 wissenschaftlichen Stellen für eine Laufzeit von drei Jahren kann als Orientierungshilfe genutzt werden. Gut begründete Abweichungen sind möglich. Das vorgeschlagene Forschungsvorhaben ist als Einzelprojekt
vorgesehen.
Die Projektskizze ist bis zum 15. Mai 2015 elektronisch per E-Mail (Format MS-Word) unter folgender Adresse einzureichen:
[email protected]
7. Gestaltung und Gliederung der Projektskizze
Der Antragsteller reicht eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 10 DIN-A4Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12, 1,5-zeilig) beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein.
Die Projektskizze soll folgende Gliederung haben:
1. Allgemeines
o
Zusammenfassung des Projektvorschlages
o
Daten des Antragstellers
2. Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
o
beabsichtigte Methode
o
Stand von Wissenschaft und Technik
o
bisherige Arbeiten der Antragstellerinnen/Antragsteller
3. Arbeitsplan
Ausführliche Beschreibung der geplanten Arbeiten (ggf. Unterauftragnehmer, einschließlich
aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze).
4. Umsetzungsoptionen für den Bevölkerungsschutz in Deutschland
Vorschläge für eine Umsetzung im Bevölkerungsschutz, z.B. in Beschaffung, Handlungsstrategien und Organisationsformen, Vorschriften, rechtliche Rahmenbedingungen, Relevanz der
Ergebnisse für Richtlinien und Normung etc.
Sofern die Umsetzung der Ergebnisse an eine Beschaffungsmaßnahme öffentlicher Stellen
gekoppelt ist, oder hierfür eine Änderung/Anpassung geltenden Rechts erforderlich ist, muss
dies im Umsetzungsplan gesondert dargestellt werden.
Im Umsetzungsplan ist eine Aussage zur perspektivischen Passfähigkeit zu relevanten rechtlichen Vorgaben, Verordnungen und Standards zu treffen.
5. Ablaufplan
Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Umsetzungsentscheidungen, aufgetragen
über der Zeit, z.B. als Balkendiagramm.
6. Finanzierungsplan
Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, zeitlich über die Laufzeit nach Jahren aufgeteilt in
o
Personalkosten
o
Sachkosten
o
Ggf. Drittmittel, z.B. durch Beantragung von Fördermitteln an anderer Stelle oder
sonstige Finanzierungsquellen (z.B. Industrie)
o
Projektbezogene Eigenmittel
Es steht den Antragstellerinnen/Antragstellern frei der Projektskizze weitere Punkte anzufügen, die
ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Antragsteller, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden,
müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
8. Bewertungskriterien
Die eingegangenen Projektskizzen werden u.a. nach folgenden Kriterien bewertet:

vorgeschlagene Methodik
Das vorgesehene methodische Vorgehen sollte klar und deutlich beschrieben werden. Die
einzelnen Arbeitsschritte sind nachvollziehbar darzustellen und in dem vorgesehenen Zeitrahmen durchführbar. Die Methodenwahl ist an den Zielen des Vorhabens auszurichten.

erkennbare Innovationshöhe und Erkenntnisgewinn
Die vorgeschlagenen Projektskizzen werden nach ihrem Innovationsgrad bewertet. Des Weiteren fließt der aus den eingereichten Unterlagen erschließbare wissenschaftliche Erkenntnisgewinn in die Bewertung ein.

Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit des Lösungsansatzes
Die Projektskizzen sollen Lösungsansätze beinhalten. Diese sollen möglichst ganzheitlich
ausgestaltet und breitenwirksam angelegt sein.

Praxistauglichkeit der angestrebten Lösung für die Aus- und Fortbildung
Die Ergebnisse sollen darüber hinaus eine hohe Praxistauglichkeit für die Aus- und Fortbildung im Bevölkerungsschutz aufweisen. Dabei sind die Anforderungen der Zielgruppen zu
berücksichtigen.

Wirtschaftlichkeit des vorgeschlagenen Ansatzes
In die Bewertung fließen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte ein. Dies betrifft die Konzeption des vorgeschlagenen Vorhabens, beispielsweise der angedachten Methoden ebenso, wie
mögliche Umsetzungsimplikationen der Forschungsergebnisse.
Die Auswahl der förderwürdigen Projektskizzen erfolgt in einem Begutachtungsprozess in den auch
externe Experten eingebunden werden können. Die Entscheidung über das Auswahlergebnis wird
schriftlich mitgeteilt.
9. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vollantrag) einzureichen, über den nach abschließender
Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der
Verwendung, die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung
der gewährten Zuwendung gelten die §§ 23 und 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
10. Informationen
Für Fragen können Sie sich über folgende Email-Adresse an das BBK wenden:
[email protected]
Bonn, 16. März 2015
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Im Auftrag
Dr. Michael