Bekanntmachung Nummer 3/2015 über die Durchführung eines

Bekanntmachung Nummer 3/2015
über die Durchführung eines Forschungsvorhabens im Bereich Desinfektion von Persönlicher
Schutzausrüstung unter Feldbedingungen
vom 16.03.2015
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) beabsichtigt, ein Forschungsvorhaben zur Bereitstellung von wissenschaftlicher Entscheidungshilfe für das Bundesministerium
des Innern (BMI) in Form einer Zuwendung zu vergeben.
1. Zuwendungsgeber
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn
2. Thema:
Einsetzbarkeit von Desinfektionsmittelgranulaten für die Desinfektion von Persönlicher Schutzausrüstung unter Feldbedingungen - GranPSA
3. Aufgabenbeschreibung
Im Falle von biologischen Gefahrenlagen besteht Bedarf an praktikablen, sicher wirkenden Desinfektionsmitteln gegen Bakteriensporen, die einfach auf Einsatzwagen mitgeführt werden können. Sie
sollten lange ohne Wirkstoffverlust gelagert werden können, sicher im Umgang sein und es sollten
sich schnell und einfach Gebrauchslösungen ansetzen lassen. Um den Einsatzkräften sichere Mittel
für den Einsatz empfehlen zu können, sollen Untersuchungen zu Mitteln auf Peressigsäurebasis und
anderen sporenwirksamen Wirkstoffen getestet werden.
In einem vorangegangenen Projekt wurde eine Methode zur standardisierten Untersuchung der
Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln für die Desinfektion von Persönlicher Schutzausrüstung unter
Feldbedingungen entwickelt. Mit Hilfe dieser Methode sollen verschiedene Desinfektionsmittelgranulate geprüft werden.
4. Arbeitsziele
Lösungsbedürftige Fragestellung
Kann mit den ausgewählten Granulaten (es sollen mind. sechs verschiedenen, marktübliche Granulate oder Pulver zur Oberflächendesinfektion bzw. zur Instrumentendesinfektion ausgewählt und untersucht werden) eine sporozide Wirkung erreicht werden?
Wie hoch ist die keimzahlreduzierende Wirkung der verschiedenen, ausgewählten Granulate angewendet auf der PSA (Persönliche Schutzausrüstung) unter Berücksichtigung von für den Einsatz relevanten Zeiten (max. Einwirkzeit von 30 Minuten) und Temperaturen (30°C, 20°C, 15°C, 10°C und
5°C)?
Es sollen Wirkstoffe auf Basis von Perverbindungen und Chlorabspaltern untersucht werden. Die
Auswahl der Granulate muss auf der erwarteten Desinfektionsleistung, besonders gegen Bacillussporen, aber auch auf der Eignung für und der Verbreitung im Feuerwehreinsatz und der Marktverfügbarkeit in Deutschland beruhen. Es soll speziell die zum Zeitpunkt der Projektdurchführung aktuelle
PSA des Bundes (Typ 1b ET nach DIN EN 943-2) betrachtet werden.
Für alle untersuchten Desinfektionsmittel muss eine entsprechende Neutralisationsmethode analog
zu den bestehenden Untersuchungen einbezogen werden.
Vorgegebene Methodik
Es soll auf die anerkannte Methode aus der Veröffentlichung „Desinfektion von Persönlicher Schutzausrüstung; Methodenentwicklung zur standardisierten Untersuchung der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln auf Oberflächen der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Sporen unter praxisnahen
Bedingungen und Anwendung der Untersuchungsmethoden am Beispiel von Peressigsäure“ 1 zurückgegriffen werden. Es ist die Methode „Überschichtung mit Mechanik“ anzuwenden.
Als Testorganismen sind die Erreger Bacillus thuringiensis DSM 350, Bacillus cereus ATCC 12826, Bacillus subtilis ATCC 6633 und Bacillus anthracis Stamatin Sokol. Bacillus. anthracis CDC 10114, Bacillus anthracis B1138, Bacillus anthracis B 2239 und acillus. anthracis 527 zu verwenden.
Die Bacillussporensuspensionen sind nach der Europäischen Norm EN 14347:2005 herzustellen. Die
einzusetzenden Bakteriensporensuspensionen müssen den Qualitätsanforderungen der EN Norm
entsprechen und Konzentrationen zwischen 1,0*108 und 1,6*109 Sporen/ml bzw. KBE /ml enthalten.
5. Teilnahmebedingungen
Der Antragsteller soll naturwissenschaftliche Kompetenz und Erfahrung in der Testung von Desinfektionsmitteln vorweisen können.
Er muss Zugriff auf Labore der Sicherheitsstufe BSL 2 und BSL 3 haben.
Eine Umgangserlaubnis für die geforderten Testorganismen muss vorliegen. Es ist von Vorteil, wenn
die entsprechenden Einrichtungen bereits über die Testkeime verfügen.
1
Die Quelle ist in der Reihe „Forschung im Bevölkerungsschutz“, Band 17 veröffentlicht und kann auf
der Internetseite des BBKs angefordert bzw. heruntergeladen werden. Die Methode wird in Kapitel 3.1
(Modell 3) beschrieben.
(http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/PublikationenForschung/FiB
_Band17.pdf?__blob=publicationFile)
Die Berichte sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Die Vergabe der Zuwendung setzt ein unmittelbares Eigeninteresse an der Durchführung des Vorhabens voraus. Es wird vom Zuwendungsempfänger eine finanzielle Beteiligung an den Ausgaben im
angemessenen Umfang, z. B. durch die Bereitstellung von Infrastruktur, erwartet. Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt.
Es gilt deutsches Recht.
6. Zeitraum und Umfang des Projektes; Termin bzw. Teilnahmefrist
Die Laufzeit des Projektes soll 18 Monaten nicht überschreiten.
Der finanzielle Rahmen ist nicht festgeschrieben. Ein personeller Rahmen von einer wissenschaftlichen Stelle für eine Laufzeit von eineinhalb Jahren kann als Orientierungshilfe genutzt werden. Gut
begründete Abweichungen sind möglich. Das vorgeschlagene Forschungsvorhaben ist als Einzelprojekt vorgesehen.
Die Projektskizze ist bis zum 15. Mai 2015 elektronisch per E-Mail (Format MS-Word) unter folgender Adresse einzureichen: [email protected]
7. Gestaltung und Gliederung der Projektskizze
Der Antragsteller reicht eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 10 DIN-A4Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12, 1,5-zeilig) beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein.
Die Projektskizze soll folgende Gliederung haben:
a)
b)
c)
Allgemeines
-
Zusammenfassung des Projektvorschlages
-
Daten des Antragstellers
Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
-
beabsichtigte Methode
-
Stand von Wissenschaft und Technik
-
bisherige Arbeiten der Antragstellerinnen/Antragsteller
Arbeitsplan
Ausführliche Beschreibung der geplanten Arbeiten (ggf. Unterauftragnehmer, einschließlich
aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze).
d)
Umsetzungsoptionen für den Bevölkerungsschutz in Deutschland
Vorschläge für eine Umsetzung im Bevölkerungsschutz, z.B. im Rahmen von Empfehlungen
für den Einsatz im Bevölkerungsschutz, Definition von wirksamen Konzentrationen und Einwirkzeiten der aus den Granulaten hergestellten Lösungen
e)
Ablaufplan
Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Umsetzungsentscheidungen, aufgetragen
über der Zeit
f)
Finanzierungsplan
Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, zeitlich über die Laufzeit nach Jahren aufgeteilt in
-
Personalkosten
-
Sachkosten
-
Ggf. Beantragung von Fördermitteln an anderer Stelle oder sonstige Finanzierungsquellen (z.B. Industrie)
Es steht den Antragstellerinnen/Antragstellern frei, der Projektskizze weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Antragsteller, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert
werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
8. Die eingegangenen Projektskizzen werden u.a. nach folgenden Kriterien bewertet:
a) Darstellung, dass die geforderte Untersuchungsmethodik wie gefordert angewendet und umgesetzt werden kann.
b) Da die Untersuchungsmethode vorgegeben ist, wird die Projektskizze anhand der Darstellung der
Umsetzung der geforderten Untersuchungsmethode sowie der angegebenen Kompetenzen hinsichtlich des Zugangs zu Laborressourcen und der vorliegenden Umgangserlaubnis bewertet.
c) Umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit den geforderten Testorganismen und im Bereich der
Desinfektionsmitteltestung.
d) Begründetet Auswahl der Granulate nach den Gesichtspunkten der Einsatztauglichkeit und der
erwarteten Sporozidie.
e) Die Projektskizzen sollen Lösungsansätze beinhalten. Diese sollen möglichst ganzheitlich ausgestaltet und breitenwirksam angelegt sein. Die Projektskizzen sollen Ansätze beschreiben, wie die
Projektergebnisse konkret in Deutschland umgesetzt werden können (Praxistauglichkeit der angestrebten Lösung für den Bevölkerungsschutz).
f) In die Bewertung fließen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte ein. Dies betrifft die Konzeption des
vorgeschlagenen Vorhabens, beispielsweise der angedachten Methoden ebenso, wie mögliche Umsetzungsimplikationen der Forschungsergebnisse.
Die Auswahl der förderwürdigen Projektskizzen erfolgt in einem Begutachtungsprozess in den auch
externe Experten eingebunden werden können. Die Entscheidung über das Auswahlergebnis wird
schriftlich mitgeteilt.
9. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vollantrag) einzureichen, über den nach abschließender
Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der
Verwendung, die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung
der gewährten Zuwendung gelten die §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung sowie die §§ 48 bis 49a
des Verwaltungsverfahrensgesetztes.
10. Informationen
Für Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse:
[email protected]
Bonn, 16. März 2015
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Im Auftrag
Dr. Michael