Herrn Zibulskis Präsentation aus der Einführungsveranstaltung zum

Rechtswissenschaft
Herzlich willkommen zur
Einführungsveranstaltung
Rechtswissenschaft
(Staatsexamen)
Ass. iur. Axel Zibulski, Studienfachberater
Rechtswissenschaft
Verlauf der klassischen
Juristischen Ausbildung
1
Inhalt der
juristischen
Ausbildung
Rechtsdogmatik
Zivilrecht
Öffentliches Recht
Strafrecht
zugehörige
Wahlpflichtfächer
Grundlagenfächer
Rechtsgeschichte
Rechtsphilosophie
Rechtssoziologie
Juristische
Methodenlehre
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Schlüsselqualifikationen
z.B. Fremdsprachen
Recht und Wirtschaft
Verhandlungsmanagement
Rhetorik
Kerngebiete
• Zivilrecht: regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger
untereinander (Gleichberechtigung)
• Öffentliches Recht: regelt das Staat-BürgerVerhältnis (Über- und Unterordnungsverhältnis)
• Strafrecht: regelt die Erzwingung wesentlicher
Verhaltensgebote
• Zivilrecht:
Vertieft: Allgemeiner Teil des BGB, Schuldrecht und Sachenrecht
Im Überblick: Familien- und Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- und
Gesellschaftsrecht und Zivilprozessrecht
• Strafrecht:
– Vertieft: Strafrecht Allgemeiner Teil, Besonderer Teil (Straftaten gegen das
Leben, körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit und das Vermögen)
– Im Überblick: weitere Delikte und Strafprozessrecht
• Öffentliches Recht:
– Vertieft: Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht,
Gefahrenabwehrrecht, Grundlagen Europarecht
– Im Überblick: Verfassungsprozessrecht, Bau-, Kommunal- und
Versammlungsrecht, Völkerrecht
–
–
Folie Nr.
Datum
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15.04.2015
Grundstudium
Hauptstudium
• Pflicht: Basisveranstaltungen im
Zivilrecht, Öffentlichen Recht und
Strafrecht mit Zwischenprüfung
• Empfohlen:
Grundlagenvorlesungen
• Ggf. Fremdsprachenschein
• Weitere Vorlesungen im
Zivilrecht, Öffentlichen Recht
und Strafrecht
• Schwerpunktstudium
• Examensvorbereitung
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Jurastudium
Veranstaltungen
• Vorlesungen:
– Vermittlung des theoretischen Stoffes in allen Pflicht- und
Schwerpunktfächern
– Leistungsnachweis: Semesterabschlussklausur
• Arbeitsgemeinschaften:
– in Kleingruppen wird der Stoff bestimmter Vorlesungen
nachbereitet und die Falllösungstechnik geübt
– Kein Leistungsnachweise
• Übungen:
– Anwendung des erlernten theoretischen Wissens an
praktischen Rechtsfällen (Fortgeschrittene)
– Leistungsnachweise: Hausarbeit und Klausur
5
Jurastudium
Veranstaltungen
• Seminare:
– Behandlung spezieller Themen eines Fachgebietes in
kleinem Teilnehmerkreis
– Leistungsnachweis: Referat und Hausarbeit
• Rechtsgeschichtliche Exegesen:
– Auswertung und Bearbeitung von Quellen der
europäischen und römischen Rechtsgeschichte
– Leistungsnachweis: Hausarbeit
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Juristisches Notensystem
Juristisches Notensystem: Basiert auf der Verteilung von 00-18
Punkten. Eine Prüfung ist bestanden mit 04 Punkten
• 0 Punkte: ungenügend (völlig unbrauchbare Leistung)
• 1-3 Punkte: mangelhaft (eine an erheblichen Mängeln leidende, im
ganzen nicht mehr brauchbare Leistung)
• 4-6 Punkte: ausreichend (eine Leistung, die trotz ihrer Mängel
durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht)
• 7-9 Punkte: befriedigend (eine Leistung, die in jeder Hinsicht
durchschnittlichen Anforderungen entspricht)
• 10-12 Punkte: vollbefriedigend (eine über den durchschnittlichen
Anforderungen
• 13-15 Punkte: gut (eine erheblich über den durchschnittlichen
Anforderungen liegende Leistung)
• 16-18 Punkte: sehr gut (eine besonders hervorragende Leistung)
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Studium bis zur Ersten Juristischen Prüfung
Voraussetzungen zur Zulassung zur
Ersten Juristischen Prüfung
• Zwischenprüfung
• 3 große Übungen (Zivil-, Straf-, und
Öffentliches Recht)
• Schwerpunktschein
• 2 Grundlagenscheine
• 1 Fremdsprachenschein
• Praktische Studienzeiten (13 Wochen)
23
Rechtswissenschaft
Studium bis zum Bestehen der
Zwischenprüfung
(Grundstudium)
• Zwischenprüfung ist keine
einheitliche Prüfung
• Sammeln mehrerer Leistungsnachweise innerhalb der ersten
vier Semester
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Rechtswissenschaft
Voraussetzungen zum Bestehen
der Zwischenprüfung
1. Antrag auf Zulassung zur
Zwischenprüfung und
2. mind. zwei bestandene Klausuren
aus jedem der 3 Pflichtbereiche
und
3. eine Hausarbeit in einem der 3
Pflichtbereiche
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Voraussetzungen zum Bestehen der Zwischenprüfung
Antrag (WICHTIG!)
•
Zu finden auf der Homepage des
Studienbüros unter der Rubrik „Alle
Formulare“
http://www.rewi.uni-mainz.de/studienbuero
•
Ausgefüllter Antrag, Passbild und aktuelle
Immatrikulationsbescheinigung spätestens
6 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit
im Studienbüro abgeben, also bis 1.6.2015
Fehlender Antrag führt zur Nichtbewertung
der geschriebenen Klausuren
•
10
Voraussetzungen zum Bestehen der Zwischenprüfung
•
•
•
Zivilrecht
Klausuren
– Einführung in das Bürgerliche
Vermögensrecht (BGB AT)
– Schuldrecht I und II
– Gesetzliche Schuldverhältnisse
– Sachenrecht
Strafrecht:
–
–
–
–
Strafrecht I
Strafrecht II
Strafrecht III
Strafrecht IV
Öffentliches Recht:
–
–
–
–
Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht)
Staatsrecht II (Grundrechte)
Allgemeines Verwaltungsrecht I und II
Europarecht I
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Voraussetzungen zum Bestehen der Zwischenprüfung
Klausuren
• Bestehen von mind. 2 Klausuren in
jedem Pflichtbereich (mind. 4 Punkte)
• In jedem Pflichtbereich müssen mit
den bestanden Klausuren mind. 10
Punkte erreicht werden
• Jede der Klausuren darf nur einmal
mitgeschrieben werden (zunächst
keine Wiederholungsmöglichkeit)
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Voraussetzungen zum Bestehen der Zwischenprüfung
Hausarbeit
• Bestehen einer Hausarbeit in einem
der Pflichtfächer (mind. 4 Punkte)
• Sie können wählen, in welchem Fach
Sie die Hausarbeit schreiben
• Innerhalb der ersten vier Semester
können Sie die Hausarbeiten so oft
schreiben, wie Sie möchten oder
müssen.
13
Voraussetzungen zum Bestehen der Zwischenprüfung
Nachversuch
• Im 5. und 6. Semester besteht die
Möglichkeit des Nachversuchs, wenn
bis dahin die Zwischenprüfung noch
nicht bestanden wurde
• Voraussetzungen
– Bestandene Hausarbeit
– Mind. eine bestandene Klausur in jedem
Pflichtbereich
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Voraussetzungen zum Bestehen der Zwischenprüfung
Nachversuch (2)
• Nachschreiben der Hausarbeit ist
nicht möglich!
• In jedem Pflichtbereich darf nur eine
Klausur nachgeschrieben werden
• Diese Klausur muss mit so vielen
Punkten bestanden werden, dass Sie
in dem Pflichtbereich in der Summe 10
oder mehr Punkte erreichen.
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Studium bis zur Ersten Juristischen Prüfung
Grundlagenscheine und Fremdsprachenschein (Grund- oder Hauptstudium)
• 2 Grundlagenscheine
–
–
–
–
–
–
–
Europäische und deutsche Rechtsgeschichte
Römisches Recht
Verfassungsgeschichte der Neuzeit
Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
Rechtsphilosophie
(Rechtssoziologie)
Juristische Methodenlehre
• 1 Fremdsprachenschein
– Fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse
– Sprachkurse oder fremdsprachliche Veranstaltungen am FB
– Auslandsstudium
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Studium bis zur Ersten Juristischen Prüfung
Praktische Studienzeiten
•
Gerichte, Verwaltungsbehörden, Rechtsanwälten/innen, Notare oder
sonstige Stellen, bei denen ein Volljurist beschäftigt ist
• an mind. 2 verschiedenen Stellen (Ausnahme: Rechtsberatung)
• im In- oder Ausland
• insgesamt 13 Wochen
– Mindestens 3 Wochen
– Maximal 10 Wochen
• in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien)
• Vor dem Studium absolvierte Praktika können nicht angerechnet werden
(Ausnahme: abgeschlossene Berufsausbildung im juristischen Bereich)
• http://www.rewi.uni-mainz.de/studienbuero (unter praktische
Studienzeiten, Merkblatt)
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Rechtswissenschaft
Studium bis zur Ersten
Juristischen Prüfung
(Hauptstudium)
• Vertiefung der erworbenen
Grundlagen in den Pflichtbereichen
in den sog. „Großen Übungen“
• Schwerpunktstudium
(Wahlpflichtfächer)
• Examensvorbereitung
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Das erste Semester
1. Fachsemester im Sommersemester 2015
Veranstaltungen:
Staatsrecht I, Professor Dr. Dörr (mit Arbeitsgemeinschaft)
- Mittwoch, 14-16 Uhr, Audimax
- Donnerstag, 10-12 Uhr, Audimax
Beginn: Mi., 22.04.2015
Staatsrecht II, Dr. Dr. Steinhauer (mit AG)
- Mittwoch, 16-18 Uhr, RW 1
- Donnerstag, 8-10 Uhr, RW 1
Beginn: Mi., 22.04.2015
Das erste Semester
1. Fachsemester im Sommersemester 2015
Veranstaltungen:
Einführung in das Bürgerliche Vermögensrecht, Professorin Dr.
Kaiser (mit Arbeitsgemeinschaft)
- Dienstag, 16-17:30 Uhr, RW 1
- Mittwoch, 10-12 Uhr, S 1
Beginn: Mi., 22.4.2015
Das erste Semester
1. Fachsemester im Sommersemester 2015
Veranstaltungen:
Grundzüge der deutschen und europäischen Rechtsgeschichte ,
Professor Dr. Roth
- Montag, 14-16 Uhr, RW 1
- Dienstag, 14-16 Uhr, P 1
Beginn: Mo., 27.4.2015
Studienorganisation
• Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen
https://jogustine.uni-mainz.de
Studienorganisation
• Anmeldung zu Lehrveranstaltungen:
• 1.) Seite https://jogustine.uni-mainz.de aufrufen.
• 2.) Benutzername und Passwort eingeben (vom ZDV mitgeteilt)
• 3.) Im linken Menü finden Sie die Anmeldung zu
Lehrveranstaltungen auf diesem Weg:
• -> Anmeldung
• -> Veranstaltung
• -> Veranstaltungsanmeldung
• sodann können Sie aus dem Lehrveranstaltungsangebot Jura Ihre
Auswahl treffen – Achtung: Immer zuerst auf Modul anmelden!
Studienorganisation / Fristen
•
Wichtige Fristen im 1. Semester
– Allgemeine Anmeldung zur Zwischenprüfung
-> bis 1.6.2015 per schriftlichem Antrag, abrufbar auf
www.rewi.uni-mainz.de/studienbuero unter „Alle Formulare“
– Lehrveranstaltungsanmeldung zu Vorlesungen (und Übungen) in
Jogustine
-> bis Do., 16.04.2015, 13 Uhr
-> Mo., 20.04.2015, 13 Uhr, bis Fr., 24.04.2015, 21 Uhr
– Lehrveranstaltungsanmeldung zu Arbeitsgemeinschaften
-> ab Mi., 15.04.2015, 13 Uhr
-> (endet am 08.05.2015, 18 Uhr)
Studienbüro
• Das Studienbüro
Das Studienbüro ist Ihre zentrale Servicestelle
für alle Fragen zu Prüfungen, der Organisation
von Lehrveranstaltungen,
zur Studienfachberatung, zu Anerkennungen
bisher erworbener Prüfungsleistungen sowie
zu sonstigen Fragen rund ums Studium
Studienbüro
• Adresse:
Johannes-von-Müller-Weg 2, 55128 Mainz
Containerbau hinter dem alten ReWi-Haus, Obergeschoss
• Homepage:
www.rewi.uni-mainz.de/studienbuero
-> „Kontakt“: Sprechzeiten der einzelnen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
• Zentrale E-Mail-Adresse:
[email protected]
Studienbüro
• Ansprechpartner (Tel.: 06131-39-…)
-
Frau Jessica Kessel, Zimmer 01-405, Tel. 27114
Service- und Infobüro Jura/Wirtschaft
-
Frau Sabine Uhlmann, M.A., Zimmer 01-420, Tel. 23762
Prüfungsangelegenheiten Jura
-
Herr Ass. iur. Axel Zibulski, Zimmer 01-425, Tel. 22526
Stellvertretender Leiter des Studienbüros (Jura)
Studienfachberatung und Studienmanagement Jura,
-
Frau Christiane Raatz, M.A., Zimmer 01-420, Tel. 22564
„Jogustine für Juristen“
Sonstige Internetadressen
Wichtige Internetadressen
•
Zentrale Studienangelegenheiten der Uni Mainz (insbes. Fragen zur Einschreibung)
www.uni-mainz.de/studium
•
Infoseite Jogustine
www.info.jogustine.uni-mainz.de
•
Homepage des Abteilung Jura (insbes. Lehrstuhlseiten)
www.jura.uni-mainz.de
•
Homepage des Auslandsbüros Jura
www.jura.uni-mainz.de/auslandsbuero/
•
Homepage der Pedelle (z.B. Spindvergabe)
www.rewi.uni-mainz.de/pedell.html
•
Homepage des Landesprüfungsamts für Juristen Rheinland-Pfalz
www.lpa.mjv.rlp.de
• Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
• Viel Erfolg im Studium!