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Rechtsfragen und Antworten
Ich bin Abgängerin einer Lehranstalt für Tourismus und arbeite demnächst im Gastgewerbe. Ist es richtig, dass ich
Trinkgeld nicht versteuern muss?
Ja. Restaurantfachleute müssen die üblichen Trinkgelder nicht als Einkommen versteuern.
Gibt es überhaupt Berufe, in denen kein Trinkgeld angenommen werden darf?
Ja. Es gibt Berufe, bei denen durch Gesetz oder Kollektivvertrag andere Regelungen wie beim Kellner gelten. Zum
Beispiel ist es Croupiers untersagt, Trinkgeld direkt vom Gast anzunehmen.
An einem Schultag, an dem bereits eine Schularbeit oder eine schriftliche Überprüfung in einer Klasse stattfand, darf
keine weitere schriftliche Überprüfung durchgeführt werden. Gilt dies auch für die Berufsschule?
Nein. An Berufsschulen dürfen zwei schriftliche Leistungsfeststellungen an einem Schultag durchgeführt werden.
Ist in der Berufsschule auch im Praktikum eine schriftliche Überprüfung zulässig?
Nein. In der Berufsschule sind schriftliche Überprüfungen (z. B. Tests) in der Praktischen Arbeit nicht zulässig.
Kann in der Berufsschule in Buchhaltung auch die äußere Form der Arbeit zur Leistungsbeurteilung herangezogen
werden?
Ja. Beim Anfertigen von Schriftstücken, die besonders geregelte Formen haben, ist die äußere Form der Arbeit in die
Leistung einzubeziehen. Das gilt z. B. für Buchhaltung oder auch dem kaufmännischen Schriftverkehr.
Autor: Dr. Herbert Winkler
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