1/14 Amtsgericht Stralsund Beschluss Nr. 1/15 Verteilung der richterlichen Geschäfte ab 01.04.2015 Aus Anlass der Beendigung der Abordnung des RiLG Kaffke zum 31.03.2015 wird die richterliche Geschäftsverteilung zum 01.04.2015 wie folgt geregelt: A. Allgemeine Bestimmungen 1. Alle nicht verteilten Geschäfte fallen in die Zuständigkeit der Direktorin des Amtsgerichts Kollwitz. 2. Soweit ein Richter wegen Befangenheit oder sonstiger Ausschließung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht mehr tätig werden darf, wird sein Vertreter zuständig. 3. Für die Entscheidungen über Befangenheitsanträge und -anzeigen gilt folgendes: a) Soweit Zivildezernate betroffen sind, entscheidet der Richter am Amtsgericht Simon. Er wird durch die Direktorin des Amtsgerichts Kollwitz vertreten. b) Soweit Straf- und Bußgelddezernate betroffen sind, entscheidet die Richterin am Amtsgericht Prüfer. Sie wird durch die Richterin am Amtsgericht Gerdts vertreten. c) In allen übrigen Fällen entscheidet die Direktorin des Amtsgericht Kollwitz. Sie wird durch den Richter am Amtsgericht Könning vertreten. 4. Soweit die Vertretung nicht ausdrücklich geregelt wurde, ist der Richter zuständig, dessen Dezernat im Abschnitt C dieses Geschäftsverteilungsplans dem des zu vertretenden Richters folgt. 5. Für Rechtshilfesachen und sonstige AR-Sachen ist der Richter zuständig, in dessen Dezernat die Sache fiele, wenn sie beim Amtsgericht Stralsund anhängig wäre. 6. Die Verteilung nach Endziffern erfolgt nach folgenden Grundsätzen: a) Der sachbearbeitende Bedienstete der Geschäftsstelle trennt jeden Morgen bis 11.00h die Eingänge nach dem jeweiligen Eingangstag 2/14 b) Die neu einzutragenden Sachen werden in alphabetischer Reihenfolge eingetragen, wobei sich die Reihenfolge nach den Anfangsbuchstaben des ersten Beklagten oder Antragsgegners, des ältesten Beschuldigten, Angeschuldigten, Angeklagten oder Betroffenen und hilfsweise des ältesten Geschädigten richtet. Akademische Titel sind dabei nicht zu beachten. 7. Die Verteilung im Turnus wird wie folgt geregelt: a) Es werden fortlaufend zehn Eingänge gezählt und verteilt. b) Maßgeblich ist die Reihenfolge des Eingangs. Bei Eingängen am gleichen Tag wird in alphabetischer Reihenfolge des Namens des Erstbeklagten / Erstantragsgegners eingetragen. Dabei ist der erste Buchstaben des Familiennamens oder sonst der Anfangsbuchstabe des ersten den Beklagten / Antragsgegner kennzeichnenden Wortes (z. B. bei juristischen Personen) maßgeblich. Akademische Titel sind hierbei unbeachtlich. 8. Die Aufgaben des Güterichters übernimmt das Landgericht Stralsund (Mediationskammer). B. I. Verteilung der richterlichen Geschäfte nach Sachgebieten Zivilsachen OE RGA Dezernat Richter(in) Vertreter Verteilung 11 60013 streitige Zivilsachen mit Ausnahme der WEG-Sachen Moderow 1. Prüfer 2. Bohle Im Turnus 1, 2, 3 12 60006 streitige Zivilsachen mit Ausnahme der WEG-Sachen Bohle 1. Prüfer 2 .Moderow Im Turnus 4, 5, 6 WEG-Sachen alle 13 60018 streitige Zivilsachen mit Ausnahme der WEG-Sachen Prüfer 1. Bohle 2. Moderow Im Turnus 7, 8, 9, 10 14 Könning 1. Bohle 2. Vogler alle Landwirtschaftssachen Für streitige Zivilsachen, Beweissicherungsverfahren und für Rechtshilfesachen wird jeweils ein eigener Turnus eingerichtet. Die WEG-Sachen nehmen am Turnus der streitigen Zivilsachen teil. 3/14 II. Familiensachen OE RGA Dezernat Richter(in) Vertreter Verteilung 21 3 Familiensachen, Vormundschaft Unterbringung minderj. Kinder Lübeck 1. Gerdts 2. Moderow Buchstaben L, M, O – T, U-Z 22 12 Familiensachen, Vormundschaft Unterbringung minderj. Kinder Gerdts 1. Moderow 2. Lübeck Buchstaben E – K, 23 28 Familiensachen, Vormundschaft Unterbringung minderj. Kinder Moderow 1. Lübeck 2. Gerdts A – D, N 24 3 Adoptionssachen Lübeck 1. Gerdts 2. Moderow alle Geht ein neues Verfahren mit Beteiligten ein, zwischen denen bereits eine F-Sache anhängig ist, so ist die Richterin, die für die anhängige Sache zuständig ist, auch für die neu eingehende Sache zuständig. Die Zuständigkeit in Sorgerechtsverfahren, Unterbringungsverfahren, Umgangsverfahren und Verfahren auf Herausgabe von Kindern richtet sich bei unterschiedlichen Namen der Antragsgegner nach dem Namen der Kindesmutter. Soweit das Jugendamt Antragsgegner ist, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben der ehemaligen Gebietskörperschaft, deren Aufgaben es wahrnimmt (Hansestadt Stralsund bzw. Landkreis Nordvorpommern). Akademische Titel sind nicht zu beachten. 4/14 III. Strafsachen 1. Strafsachen (StPO, JGG) OE RGA Dezernat Richter(in) Vertreter Verteilung 311 3005 Schöffensachen gegen Erwachsene erw. Schöffengericht Könning 1. Simon 2. Kopsch alle Strafrichtersachen nach der Könning Abgabenordnung und wegen Betruges im Zusammenhang mit der Eigenheimzulage 1. Simon 2. Kopsch alle 313 1017 Strafrichtersachen gegen Erwachsene, soweit sie nicht in OE 312 fallen Kopsch 1. Bramhoff 2. Simon Endziffern 6, 8, 9, 0 314 1002 Strafrichtersachen gegen Erwachsene, soweit sie nicht in OE 312 fallen Bramhoff 1. Filipponi 2. Könning Endziffern 1, 2 315 1015 Strafrichtersachen gegen Erwachsene, soweit sie nicht in OE 312 fallen Filipponi 1. Kollwitz 2. Bramhoff Endziffern 3, 4, 7 316 7009 Jugendschöffensachen; die von auswärtigen Jugenschöffengerichten übertragenen Brs- und VRJs-Sachen Simon 1. Kollwitz 2. Filipponi alle 317 5007 Jugendrichtersachen; die von auswärtigen Jugendrichtern übertragenen Brs- und VRJs-Sachen Kollwitz 1. Kopsch 2. Könning alle 4018 2. Richter im erweiterten Schöffengericht Prüfer 318 1002 die von auswärtigen Gerichten an das Amtsgericht Stralsund abgegebenen Brs-Sachen gegen Erwachsene Bramhoff 1. Filipponi 2. Könning alle 319 1015 Strafrichtersachen gegen Erwachsene, soweit sie nicht in OE 312 fallen Filipponi 1. Kollwitz 2. Bramhoff Endziffer 5 4005 312 1005 5005 alle 5/14 Wird eine Strafrichter- oder Bußgeldsache an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen oder sonst bestimmt, dass die Verhandlung vor einer anderen Abteilung zu erfolgen hat, wird der Vertreter zuständig. In Strafsachen ist der Richter auch für alle Nachfolgesachen (Bewährung, Vollstreckung etc.) zuständig. Geht in Straf- und Bußgeldsachen ein neues Verfahren gegen einen Angeschuldigten, Angeklagten oder Betroffenen, gegen den bereits eine Straf- oder Bußgeldsache anhängig und ein Urteil noch nicht ergangen ist, ein, so ist der Richter, der für die anhängige Sache zuständig ist, auch für die nun eingegangene Sache zuständig. 2. Ordnungswidrigkeiten (OWI und OWIG) 321 2005(Erw) Ordnungswidrigkeiten Könning 6005(Jug) nach der Abgabenordnung 1. Simon 2. Kopsch alle 322 2002(Erw) Ordnungswidrigkeiten 6002(Jug) (Owi), soweit sie nicht in OE 321 fallen Bramhoff 1. Filipponi 2. Könning Endziffern 2, 3 323 2015(Erw) Ordnungswidrigkeiten 6015(Jug) (Owi), soweit sie nicht in OE 321 fallen Filipponi 1. Kollwitz 2. Bramhoff Endziffern 5, 6, 324 2009(Erw) Ordnungswidrigkeiten 6009(Jug) (Owi), soweit sie nicht in OE 321 fallen Simon 1. Kollwitz 2. Filipponi Endziffern 4, 7, 8, 9 2002(Erw) Erzwingungshaftsachen Bramhoff 325 6002(Jug) (OwiG) a soweit sie nicht in OE 321 fallen 1. Filipponi 2. Könning Endziffern 2, 3 325 2015(Erw) Erzwingungshaftsachen Filipponi b 6015(Jug) (OwiG) soweit sie nicht in OE 321 fallen 1. Kollwitz 2. Bramhoff Endziffern 5, 6, 0,1 325 2009(Erw) Erzwingungshaftsachen Simon c 6009(Jug) (OwiG) soweit sie nicht in OE 321 fallen 1. Kollwitz 2. Filipponi Endziffern 4, 7, 8, 9 326 2015(Erw) Ordnungswidrigkeiten 6015(Jug) (Owi), soweit sie nicht in OE 321 fallen 1. Kollwitz 2. Bramhoff Endziffer 0, 1 Filipponi In Bußgeldsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende ist der Richter auch für alle nachträglichen Entscheidungen zuständig. 6/14 3. Ermittlungsrichter OE RGA Dezernat Richter(in) Vertreter Verteilung 331 5007 Gs- Ermahnungssachen Kollwitz 1. Kopsch 2. Könning alle 332 1011 a 5011 Gs-Sachen, soweit sie nicht Bramhoff in OE 331 und 333 fallen 1. Könning 2. Filipponi Endziffern 1, 3, 5, 7, 9 332 1009 b 5009 Gs-Sachen, soweit sie nicht Simon in OE 331 und 333 fallen 1. Kollwitz 2. Filipponi Endziffern 2, 4, 6, 8, 0 333 1005 5005 Gs-Sachen in Verfahren Könning wegen Verstoßes gegen die Abgabenordnung 1. Simon 2. Kopsch alle Bei mehreren Anträgen in Gs-Anträgen in einer Strafsache bleibt es bei der Zuständigkeit des zuerst mit einem Antrag befassten Richters. IV. Betreuungssachen und Unterbringungssachen nach dem PsychK MV OE RGA Dezernat 41 6 Richter(in) Betreuungssachen, soweit der Bohle Betroffene in Stralsund wohnt und soweit sie nicht in die OE 44 und 45 fallen Vertreter Verteilung 1. Prüfer 2. Moderow Buchstaben A–K Betreuungssachen, soweit der Betroffene Bewohner des Pflegeheims Prohn, Neu Lüdershagen, Rosa Luxemburg, Brunnenaue, Schwesternheimathaus oder Am Grünhain ist alle Betreuungssachen, soweit der Betroffene im Amt Altenpleen wohnt und sich nicht einem Pflegeheim befindet 42 13 Betreuungssachen, soweit der Gerdts Betroffene in Stralsund alle 1. Bohle 2. Prüfer Buchstaben L-Z 7/14 wohnt und soweit sie nicht in die OE 44 und 45 fallen Betreuungssachen, soweit der Betroffene Bewohner der Pflegeheime St. Joseph, HESTIA Lübecker Allee, Am Stadtwald oder Am Mühlgraben ist alle Betreuungssachen, soweit der Betroffene in einer Gemeinde des Amtes Niepars wohnt und sich nicht in einem Pflegeheim befindet 43 17 alle Betreuungssachen, soweit der Kopsch Betroffene Bewohner des Pflegeheims Negast ist 1. Gerdts 2. Bohle Betreuungssachen, soweit der Betroffene im Landkreis Vorpommern-Rügen und nicht in einer Gemeinden der Ämter Altenpleen oder Niepars wohnt 44 4 Unterbringungssachen nach dem PsychKG MV alle Vogler 1. Könning 2. Bohle Alle in jeder geraden Kalenderwoche Könning 1. Vogler 2. Bohle Alle in jeder ungeraden Kalenderwoche Unterbringungssachen nach Betreuungsrecht, soweit sich der Betroffene auf einer geschlossenen Station der HELIOS-Kliniken GmbH (Station 52, 55, 56a oder 56b) befindet und es sich um eine Eilmaßnahme handelt 45 5 Unterbringungssachen nach dem PsychKG MV Unterbringungssachen nach Betreuungsrecht, soweit sich der Betroffene auf einer geschlossenen Station der HELIOS-Kliniken GmbH (Station 52, 55, 56a oder 56b) befindet und es sich um eine Eilmaßnahme handelt alle 8/14 V. sonstige FGG-Sachen OE RGA Dezernat Richter(in) Vertreter 51 Handelsregister Müller-Koelbl 1. Vogler 2.Bohle 52 Handelsregister Vogler 53 13 Nachlasssachen Müller-Koelbl 1. Vogler 2. Bohle alle 54 13 Beratungshilfesachen und die Sachen der Urkundsregister I und II Kollwitz 1. Kopsch 2. Könning alle 55 Grundbuchsachen Prüfer 1. Bohle 2. Moderow alle 56 9 Sachen nach dem Aufenthaltsgesetz Simon 1. Kollwitz 2. Filipponi alle 57 3 Standesamtssachen Lübeck 1. Gerdts 2. Moderow alle 58 7 Entscheidungen nach dem SOG MV und dem Bundespolizeigesetz Kollwitz 1. Kopsch 2. Könning alle frei VII. Zwangsversteigerungssachen und Zwangsververwaltungssachen 60011 Zwangsversteigerungssachen Vogler Zwangsverwaltungssachen Endziffern 4, 5, 6, 7, 8 1. Müller-Koelbl Endziffern 2. Prüfer 0, 1, 2, 3, 9 VI. 71 Verteilung 1. Könning 2. Bohle alle 1. Könning 2. Bohle alle VIII. Zwangsvollstreckungssachen 81 60011 Zwangsvollstreckungssachen Vogler 9/14 IX. Insolvenzsachen 91 60004 Insolvenzsachen Vogler 92 60008 Insolvenzsachen Müller-Koelbl 1. Vogler 2. Bohle 1. Müller-Koelbl Buchstaben 2. Prüfer A-K C. Verteilung der richterlichen Geschäfte nach Dezernaten I. Direktorin des Amtsgericht Kollwitz Buchstaben L-Z 1. die Ds- und Cs-Sachen des Jugendrichters einschließlich der während der Vollstreckung notwendig werdenden Entscheidungen, einschließlich der von auswärtigen Jugendrichtern übertragenen BRs-Sachen und VRJs-Sachen, 2. die Gs-Ermahnungssachen des Jugendrichters, 3. die Entscheidungen nach dem SOG M-V und nach dem Bundespolizeigesetz, 4. die Sachen des Urkundsregisters I, II, IIB, einschließlich der Entscheidungen über Erinnerungen gegen Rechtspflegerentscheidungen in Beratungshilfesachen (Register IIB) 5. sämtliche nicht aufgeführte Geschäfte des Amtsgerichts. 1. Vertreter: 2. Vertreter: II. Richter am Amtsgericht Kopsch Richter am Amtsgericht Könning Richter am Amtsgericht Bohle 1. jede 4., 5. und 6. Zivilsache im Umlauf, 2. die WEG-Sachen, 3. die Betreuungssachen und gerichtliche Zuweisungssachen soweit der Betroffene Bewohner der Pflegeheime Prohn, Neu Lüdershagen, Rosa Luxemburg, Brunnenaue, Schwesternheimathaus oder Am Grünhain ist, soweit der Betroffene in der Hansestadt Stralsund und nicht in einem Pflegeheim wohnt und sein Nachname mit den Buchstaben AK beginnt, soweit der Betroffene im Amt Altenpleen und nicht in einem Pflegeheim wohnt, mit Ausnahme der Sachen, die in die Zuständigkeit der Dezernate VI.4 und XIII. 6 fallen. 1. Vertreter: 2. Vertreter: Richterin am Amtsgericht Prüfer Richterin am Amtsgericht Moderow 10/14 III. Richter am Amtsgericht Bramhoff (0,75) 1. die Bs-, Cs- und Ds-Sachen gegen Erwachsene, mit den Endnummern 1 und 2, einschließlich aller nachträglichen Entscheidungen, mit Ausnahme der Strafsachen nach der Abgabenordnung, 2. die OWi- und OWiG-Sachen, auch gegen Jugendliche und Heranwachsende, mit den Endnummern 2, 3, mit Ausnahme der OWi-Sachen nach der Abgabenordnung, sowie die bis zum 31.03.2015 eingegangenen OWi- und OwiG-Sachen mit der Endnummer 1 3. die von auswärtigen Gerichten an das Amtsgericht Stralsund übertragenen Brs-Sachen gegen Erwachsene. 4. die Gs- und Gs-Haftsachen, auch gegen Jugendliche und Heranwachsende (ausgenommen die Gs-Ermahnungssachen und die Gs-Sachen in Verfahren wegen Verstoßes gegen die Abgabenordnung) mit den Endnummern 1, 3, 5, 7, 9, 1. Vertreter 2. Vertreter IV. Richter am Amtsgericht Filipponi Richter am Amsgericht Könning Richterin am Amtsgericht Gerdts 1. Die Familien- und Vormundschaftssachen, in denen der Name des Antragsgegners mit den Buchstaben E – K beginnt, einschließlich der Angelegenheiten, die die Unterbringung minderjähriger Kinder mit den Anfangsbuchstaben E – K betreffen sowie die vorgenannten Verfahren mit dem Buchstaben T, soweit sie bis zum 31.03.2015 in dem Dezernat eingegangen sind. 2. die Betreuungssachen und gerichtliche Zuweisungssachen, -soweit der Betroffene Bewohner der Pflegeheime St. Joseph, HESTIA Lübecker Allee, Am Stadtwald, Am Mühlgraben ist, -soweit der Betroffene in der Hansestadt Stralsund und nicht in einem Pflegeheim wohnt und sein Name mit den Buchstaben L-Z beginnt, -soweit der Betroffene im Amt Niepars und nicht in einem Pflegeheim wohnt, mit Ausnahme der Sachen, die in die Dezernate VI.4 und XIII. 6 fallen. 1. Vertreter zu 1: 2. Vertreter zu 1: 1. Vertreter zu 2.: 2. Vertreter zu 2.: V. nicht besetzt Richterin am Amtsgericht Moderow Richterin am Amtsgericht Lübeck Richter am Amtsgericht Bohle Richterin am Amtsgericht Prüfer 11/14 VI. Richter am Amtsgericht Könning 1. Die Ls-Sachen gegen Erwachsene einschließlich des erweiterten Schöffengerichts und einschließlich aller nachträglichen Entscheidungen, 2. sämtliche Cs-, Ds-, Gs- und OWi-Sachen nach der Abgabenordnung oder wegen einer Straftat nach § 263 StGB, die sich auf die Eigenheimzulage bezieht, 3. die Freiheitsentziehungssachen nach dem PsychKG M-V in ungeraden Kalenderwochen, 4. die Unterbringungssachen nach Betreuungsrecht in ungeraden Wochen, sofern sich der Betroffene bereits in einer geschlossenen Einrichtung der HELIOS Hanseklinikums, Stationen 52, 55, 56a, 56b befindet und soweit es sich um Eilsachen handelt. 5. die Landwirtschaftssachen, 1. Vertreter zu 1.+2.: 2. Vertreter zu 1.+2..: 1. Vertreter zu 3.- 4.: 2. Vertreter zu 3.- 4.: 1. Vertreter zu 5.: 2. Vertreter zu 5.: VII. Richter am Amtsgericht Simon Richter am Amtsgericht Kopsch Richter am Amtsgericht Vogler Richter am Amtsgericht Bohle Richter am Amtsgericht Bohle Richter am Amtsgericht Vogler Richter am Amtsgericht Kopsch 1. die Bs-, Cs- und Ds-Sachen gegen Erwachsene mit den Endnummern 6, 8, 9, 0, einschließlich aller nachträglichen Entscheidungen 2. die Betreuungssachen und gerichtliche Zuweisungssachen, soweit der Betroffene im ehemaligen Landkreis Nordvorpommern ohne die Ämter Altenpleen und Niepars wohnt und sich nicht in einem Pflegeheim aufhält, soweit der Betroffene im Pflegeheim Negast wohnt, mit Ausnahme der Sachen, die in die Dezernate VI.4 und XIII. 6 fallen. 1. Vertreter zu 1: 2. Vertreter zu 1: 1. Vertreter zu 2: 2. Vertreter zu 2: Richter am Amtsgericht Bramhoff Richter am Amtsgericht Simon Richterin am Amtsgericht Gerdts Richter am Amtsgericht Bohle VIII. Richterin am Amtsgericht Lübeck 1. Die Familien- und Vormundschaftssachen, in denen der Name des Antragsgegners mit den Buchstaben L, M, O – T, U - Z beginnt, einschließlich der Angelegenheiten, die die Unterbringung minderjähriger Kinder mit den Anfangsbuchstaben L, M, O – T, U - Z betreffen. 2. die Adoptionssachen, 3. die Standesamtssachen. 1. Vertreter: 2. Vertreter: Richterin am Amtsgericht Gerdts Richterin am Amtsgericht Moderow 12/14 IX. Richterin am Amtsgericht Moderow 1. die Familien- und Vormundschaftssachen, in denen der Name des Antragsgegners mit dem Buchstaben A-D sowie N beginnt, einschließlich der Angelegenheiten, die die Unterbringung minderjähriger Kinder mit dem Anfangsbuchstaben A-D sowie N betreffen, sowie die vorgenannten Verfahren mit dem Buchstaben M, soweit sie bis zum 31.03.2015 in dem Dezernat eingegangen sind. 2. jede 1., 2. und 3. Zivilsache im Umlauf mit Ausnahme der WEG-Sachen 1. Vertreter zu 1.: 2. Vertreter zu 1.: 1. Vertreter zu 2.: 2. Vertreter zu 2.: X. Richterin am Amtsgericht Lübeck Richterin am Amtsgericht Gerdts Richterin am Amtsgericht Prüfer Richter am Amtsgericht Bohle Richter am Amtsgericht Müller-Koelbl 1. 2. 3. 4. Die Registersachen mit den Endnummern des jeweiligen Aktenzeichens 4, 5, 6, 7, 8, die Insolvenzsachen, in denen der Name des ersten Schuldners mit L – Z beginnt, 0,2 eines Rechtspflegerpensums aus den Insolvenz- und Gesamtvollstreckungssachen, die Nachlassachen 1. Vertreter zu 1.-4.: Richter am Amtsgericht Vogler 2. Vertreter zu 1.-4.: Richter am Amtsgericht Bohle XI. Richterin am Amtsgericht Prüfer 1. jede 7., 8., 9. und 10. Zivilsache im Umlauf mit Ausnahme der WEG-Sachen 2. die Grundbuchsachen, 3. die Mitwirkung als 2. Richterin im Erweiterten Schöffengericht des Richters am Amtsgericht Könning 1. Vertreter: 2. Vertreter: Richter am Amtsgericht Bohle Richterin am Amtsgericht Moderow 13/14 XII. Richter am Amtsgericht Simon 1. Die Jugendschöffensachen (1. und 2. Jugendschöffengericht), einschließlich aller nachträglichen Entscheidungen, einschließlich der von auswärtigen Jugendschöffengerichten übertragenen BRs-Sachen und VRJs-Sachen, 2. die Sachen des Kontrollrichters nach § 148a StPO, 3. die Gs- und Gs-Haftsachen, auch gegen Jugendliche und Heranwachsende (ausgenommen die Gs-Ermahnungssachen und die Gs-Sachen in Verfahren wegen Verstoßes gegen die Abgabenordnung ) mit den Endnummern 0, 2, 4, 6, 8, 4. die mit der Wahl, Auslosung und Einberufung der Schöffen zusammenhängenden Geschäfte und Vorsitzender im Jugendschöffenwahlausschuss. 5. die Sachen nach dem Aufenthaltsgesetz, soweit es sich um Haft-, AuslieferungsundVerschubungssachen handelt, 6. die OWi- und OWiG-Sachen, auch gegen Jugendliche und Heranwachsende mit dem Endnummern 4, 7, 8 und 9, mit Ausnahme der OWi-Sachen nach der Abgabenordnung. 1. Vertreter: 2. Vertreter: Direktorin des Amtsgerichts Kollwitz Richter am Amtsgericht Filipponi XIII. Richter am Amtsgericht Vogler 1. 2. 3. 4. Die Registersachen mit den Endnummern des jeweiligen Aktenzeichens 0, 1, 2, 3, 9 Insolvenzsachen, in denen der Name des ersten Schuldners mit A – K beginnt, die Entscheidungen nach dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden, 0,2 eines Rechtspflegerpensums aus den Insolvenz-, Gesamtvollstreckungs- oder Registersachen. 5. die Freiheitsentziehungssachen nach dem PsychKG M-V in geraden Kalenderwochen, 6. die Unterbringungssachen nach Betreuungsrecht in geraden Kalenderwochen, sofern sich die Betroffenen bereits in einer geschlossenen Einrichtung des HELIOS Hanseklinikums, Stationen 52, 55, 56a, 56b befindet und es sich um Eilsachen handelt. 7. die M-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und -verteilungssachen 1. Vertreter zu 1.- 4.: 2. Vertreter zu 1.- 4.: 1. Vertreter zu 5.- 7.: 2. Vertreter zu 5.- 7.: Richter am Amtsgericht Müller-Koelbl Richterin am Amtsgericht Prüfer Richter am Amtsgericht Könning Richter am Amtsgericht Bohle 14/14 XIV. Richter am Amtsgericht Filipponi 1. Die Bs-, Cs- und Ds-Sachen gegen Erwachsene mit den Endnummern 3, 4, 5, 7, einschließlich aller nachträglichen Entscheidungen, 2. die Owi-und OWiG-Sachen, auch gegen Jugendliche und Heranwachsende, mit den Endnummern 5, 6, 0 und 1 mit Ausnahme der OWi-Sachen nach der Abgabenordnung, 1. Vertreter: 2. Vertreter: Direktorin des Amtsgerichts Kollwitz Richter am Amtsgericht Bramhoff Stralsund, den 13. März 2015 Das Präsidium des Amtsgerichts Stralsund gez. Kollwitz gez, Lübeck gez. Gerdts gez. Vogler gez. Bohle
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