Beschluss Nr. 1/15 über richterliche Geschäftsverteilung ab 01.04

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Amtsgericht Stralsund
Beschluss Nr. 1/15
Verteilung der richterlichen Geschäfte ab 01.04.2015
Aus Anlass der Beendigung der Abordnung des RiLG Kaffke zum 31.03.2015 wird die richterliche
Geschäftsverteilung zum 01.04.2015 wie folgt geregelt:
A.
Allgemeine Bestimmungen
1. Alle nicht verteilten Geschäfte fallen in die Zuständigkeit der Direktorin des
Amtsgerichts Kollwitz.
2. Soweit ein Richter wegen Befangenheit oder sonstiger Ausschließung nach Maßgabe der
gesetzlichen Vorschriften nicht mehr tätig werden darf, wird sein Vertreter zuständig.
3. Für die Entscheidungen über Befangenheitsanträge und -anzeigen gilt folgendes:
a) Soweit Zivildezernate betroffen sind, entscheidet der Richter am Amtsgericht Simon.
Er wird durch die Direktorin des Amtsgerichts Kollwitz vertreten.
b) Soweit Straf- und Bußgelddezernate betroffen sind, entscheidet die Richterin am
Amtsgericht Prüfer. Sie wird durch die Richterin am Amtsgericht Gerdts vertreten.
c) In allen übrigen Fällen entscheidet die Direktorin des Amtsgericht Kollwitz. Sie wird
durch den Richter am Amtsgericht Könning vertreten.
4. Soweit die Vertretung nicht ausdrücklich geregelt wurde, ist der Richter zuständig,
dessen Dezernat im Abschnitt C dieses Geschäftsverteilungsplans dem des zu
vertretenden Richters folgt.
5. Für Rechtshilfesachen und sonstige AR-Sachen ist der Richter zuständig, in dessen
Dezernat die Sache fiele, wenn sie beim Amtsgericht Stralsund anhängig wäre.
6. Die Verteilung nach Endziffern erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
a) Der sachbearbeitende Bedienstete der Geschäftsstelle trennt jeden Morgen bis 11.00h
die Eingänge nach dem jeweiligen Eingangstag
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b) Die neu einzutragenden Sachen werden in alphabetischer Reihenfolge eingetragen,
wobei sich die Reihenfolge nach den Anfangsbuchstaben des ersten Beklagten oder
Antragsgegners, des ältesten Beschuldigten, Angeschuldigten, Angeklagten oder
Betroffenen und hilfsweise des ältesten Geschädigten richtet. Akademische Titel sind
dabei nicht zu beachten.
7. Die Verteilung im Turnus wird wie folgt geregelt:
a) Es werden fortlaufend zehn Eingänge gezählt und verteilt.
b) Maßgeblich ist die Reihenfolge des Eingangs. Bei Eingängen am gleichen Tag wird
in alphabetischer Reihenfolge des Namens des Erstbeklagten / Erstantragsgegners
eingetragen. Dabei ist der erste Buchstaben des Familiennamens oder sonst der
Anfangsbuchstabe des ersten den Beklagten / Antragsgegner kennzeichnenden
Wortes (z. B. bei juristischen Personen) maßgeblich. Akademische Titel sind hierbei
unbeachtlich.
8. Die Aufgaben des Güterichters übernimmt das Landgericht Stralsund
(Mediationskammer).
B.
I.
Verteilung der richterlichen Geschäfte nach Sachgebieten
Zivilsachen
OE RGA Dezernat
Richter(in)
Vertreter
Verteilung
11 60013 streitige Zivilsachen mit
Ausnahme der WEG-Sachen
Moderow
1. Prüfer
2. Bohle
Im Turnus
1, 2, 3
12 60006 streitige Zivilsachen mit
Ausnahme der WEG-Sachen
Bohle
1. Prüfer
2 .Moderow
Im Turnus
4, 5, 6
WEG-Sachen
alle
13 60018 streitige Zivilsachen mit
Ausnahme der WEG-Sachen
Prüfer
1. Bohle
2. Moderow
Im Turnus
7, 8, 9, 10
14
Könning
1. Bohle
2. Vogler
alle
Landwirtschaftssachen
Für streitige Zivilsachen, Beweissicherungsverfahren und für Rechtshilfesachen wird
jeweils ein eigener Turnus eingerichtet. Die WEG-Sachen nehmen am Turnus der streitigen
Zivilsachen teil.
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II.
Familiensachen
OE RGA
Dezernat
Richter(in)
Vertreter
Verteilung
21 3
Familiensachen,
Vormundschaft
Unterbringung minderj.
Kinder
Lübeck
1. Gerdts
2. Moderow
Buchstaben
L, M, O – T,
U-Z
22 12
Familiensachen,
Vormundschaft
Unterbringung minderj.
Kinder
Gerdts
1. Moderow
2. Lübeck
Buchstaben
E – K,
23 28
Familiensachen,
Vormundschaft
Unterbringung minderj.
Kinder
Moderow
1. Lübeck
2. Gerdts
A – D, N
24 3
Adoptionssachen
Lübeck
1. Gerdts
2. Moderow
alle
Geht ein neues Verfahren mit Beteiligten ein, zwischen denen bereits eine F-Sache anhängig
ist, so ist die Richterin, die für die anhängige Sache zuständig ist, auch für die neu
eingehende Sache zuständig.
Die Zuständigkeit in Sorgerechtsverfahren, Unterbringungsverfahren, Umgangsverfahren
und Verfahren auf Herausgabe von Kindern richtet sich bei unterschiedlichen Namen der
Antragsgegner nach dem Namen der Kindesmutter.
Soweit das Jugendamt Antragsgegner ist, richtet sich die Zuständigkeit nach dem
Anfangsbuchstaben der ehemaligen Gebietskörperschaft, deren Aufgaben es wahrnimmt
(Hansestadt Stralsund bzw. Landkreis Nordvorpommern).
Akademische Titel sind nicht zu beachten.
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III. Strafsachen
1.
Strafsachen (StPO, JGG)
OE RGA
Dezernat
Richter(in)
Vertreter
Verteilung
311 3005
Schöffensachen gegen
Erwachsene
erw. Schöffengericht
Könning
1. Simon
2. Kopsch
alle
Strafrichtersachen nach der Könning
Abgabenordnung und
wegen Betruges im
Zusammenhang mit der
Eigenheimzulage
1. Simon
2. Kopsch
alle
313 1017
Strafrichtersachen gegen
Erwachsene, soweit sie
nicht in OE 312 fallen
Kopsch
1. Bramhoff
2. Simon
Endziffern
6, 8, 9, 0
314 1002
Strafrichtersachen gegen
Erwachsene, soweit sie
nicht in OE 312 fallen
Bramhoff
1. Filipponi
2. Könning
Endziffern
1, 2
315 1015
Strafrichtersachen gegen
Erwachsene, soweit sie
nicht in OE 312 fallen
Filipponi
1. Kollwitz
2. Bramhoff
Endziffern
3, 4, 7
316 7009
Jugendschöffensachen; die
von auswärtigen
Jugenschöffengerichten
übertragenen Brs- und
VRJs-Sachen
Simon
1. Kollwitz
2. Filipponi
alle
317 5007
Jugendrichtersachen; die
von auswärtigen
Jugendrichtern
übertragenen Brs- und
VRJs-Sachen
Kollwitz
1. Kopsch
2. Könning
alle
4018
2. Richter im erweiterten
Schöffengericht
Prüfer
318 1002
die von auswärtigen
Gerichten an das
Amtsgericht Stralsund
abgegebenen Brs-Sachen
gegen Erwachsene
Bramhoff
1. Filipponi
2. Könning
alle
319 1015
Strafrichtersachen gegen
Erwachsene, soweit sie
nicht in OE 312 fallen
Filipponi
1. Kollwitz
2. Bramhoff
Endziffer 5
4005
312 1005
5005
alle
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Wird eine Strafrichter- oder Bußgeldsache an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zur
erneuten Entscheidung zurückverwiesen oder sonst bestimmt, dass die Verhandlung vor
einer anderen Abteilung zu erfolgen hat, wird der Vertreter zuständig.
In Strafsachen ist der Richter auch für alle Nachfolgesachen (Bewährung, Vollstreckung
etc.) zuständig.
Geht in Straf- und Bußgeldsachen ein neues Verfahren gegen einen Angeschuldigten,
Angeklagten oder Betroffenen, gegen den bereits eine Straf- oder Bußgeldsache anhängig
und ein Urteil noch nicht ergangen ist, ein, so ist der Richter, der für die anhängige Sache
zuständig ist, auch für die nun eingegangene Sache zuständig.
2. Ordnungswidrigkeiten (OWI und OWIG)
321 2005(Erw) Ordnungswidrigkeiten
Könning
6005(Jug) nach der Abgabenordnung
1. Simon
2. Kopsch
alle
322 2002(Erw) Ordnungswidrigkeiten
6002(Jug) (Owi), soweit sie nicht in
OE 321 fallen
Bramhoff
1. Filipponi
2. Könning
Endziffern
2, 3
323 2015(Erw) Ordnungswidrigkeiten
6015(Jug) (Owi), soweit sie nicht in
OE 321 fallen
Filipponi
1. Kollwitz
2. Bramhoff
Endziffern
5, 6,
324 2009(Erw) Ordnungswidrigkeiten
6009(Jug) (Owi), soweit sie nicht in
OE 321 fallen
Simon
1. Kollwitz
2. Filipponi
Endziffern
4, 7, 8, 9
2002(Erw) Erzwingungshaftsachen
Bramhoff
325 6002(Jug) (OwiG)
a
soweit sie nicht in OE 321
fallen
1. Filipponi
2. Könning
Endziffern
2, 3
325 2015(Erw) Erzwingungshaftsachen
Filipponi
b
6015(Jug) (OwiG)
soweit sie nicht in OE 321
fallen
1. Kollwitz
2. Bramhoff
Endziffern
5, 6, 0,1
325 2009(Erw) Erzwingungshaftsachen
Simon
c
6009(Jug) (OwiG)
soweit sie nicht in OE 321
fallen
1. Kollwitz
2. Filipponi
Endziffern
4, 7, 8, 9
326 2015(Erw) Ordnungswidrigkeiten
6015(Jug) (Owi), soweit sie nicht in
OE 321 fallen
1. Kollwitz
2. Bramhoff
Endziffer 0, 1
Filipponi
In Bußgeldsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende ist der Richter auch für alle
nachträglichen Entscheidungen zuständig.
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3. Ermittlungsrichter
OE RGA
Dezernat
Richter(in)
Vertreter
Verteilung
331 5007
Gs- Ermahnungssachen
Kollwitz
1. Kopsch
2. Könning
alle
332 1011
a
5011
Gs-Sachen, soweit sie nicht Bramhoff
in OE 331 und 333 fallen
1. Könning
2. Filipponi
Endziffern
1, 3, 5, 7, 9
332 1009
b
5009
Gs-Sachen, soweit sie nicht Simon
in OE 331 und 333 fallen
1. Kollwitz
2. Filipponi
Endziffern
2, 4, 6, 8, 0
333 1005
5005
Gs-Sachen in Verfahren
Könning
wegen Verstoßes gegen die
Abgabenordnung
1. Simon
2. Kopsch
alle
Bei mehreren Anträgen in Gs-Anträgen in einer Strafsache bleibt es bei der Zuständigkeit
des zuerst mit einem Antrag befassten Richters.
IV.
Betreuungssachen und Unterbringungssachen nach dem PsychK MV
OE RGA Dezernat
41 6
Richter(in)
Betreuungssachen, soweit der Bohle
Betroffene in Stralsund
wohnt und soweit sie nicht in
die OE 44 und 45 fallen
Vertreter
Verteilung
1. Prüfer
2. Moderow
Buchstaben
A–K
Betreuungssachen, soweit der
Betroffene Bewohner des
Pflegeheims Prohn, Neu
Lüdershagen, Rosa
Luxemburg, Brunnenaue,
Schwesternheimathaus oder
Am Grünhain ist
alle
Betreuungssachen, soweit der
Betroffene im Amt
Altenpleen wohnt und sich
nicht einem Pflegeheim
befindet
42 13
Betreuungssachen, soweit der Gerdts
Betroffene in Stralsund
alle
1. Bohle
2. Prüfer
Buchstaben
L-Z
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wohnt und soweit sie nicht in
die OE 44 und 45 fallen
Betreuungssachen, soweit der
Betroffene Bewohner der
Pflegeheime St. Joseph,
HESTIA Lübecker Allee, Am
Stadtwald oder Am
Mühlgraben ist
alle
Betreuungssachen, soweit der
Betroffene in einer Gemeinde
des Amtes Niepars wohnt
und sich nicht in einem
Pflegeheim befindet
43 17
alle
Betreuungssachen, soweit der Kopsch
Betroffene Bewohner des
Pflegeheims Negast ist
1. Gerdts
2. Bohle
Betreuungssachen, soweit der
Betroffene im Landkreis
Vorpommern-Rügen und
nicht in einer Gemeinden der
Ämter Altenpleen oder
Niepars wohnt
44 4
Unterbringungssachen nach
dem PsychKG MV
alle
Vogler
1. Könning
2. Bohle
Alle in jeder
geraden
Kalenderwoche
Könning
1. Vogler
2. Bohle
Alle in jeder
ungeraden
Kalenderwoche
Unterbringungssachen nach
Betreuungsrecht, soweit sich
der Betroffene auf einer
geschlossenen Station der
HELIOS-Kliniken GmbH
(Station 52, 55, 56a oder
56b) befindet und es sich um
eine Eilmaßnahme handelt
45 5
Unterbringungssachen nach
dem PsychKG MV
Unterbringungssachen nach
Betreuungsrecht, soweit sich
der Betroffene auf einer
geschlossenen Station der
HELIOS-Kliniken GmbH
(Station 52, 55, 56a oder
56b) befindet und es sich um
eine Eilmaßnahme handelt
alle
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V.
sonstige FGG-Sachen
OE RGA Dezernat
Richter(in)
Vertreter
51
Handelsregister
Müller-Koelbl 1. Vogler
2.Bohle
52
Handelsregister
Vogler
53 13
Nachlasssachen
Müller-Koelbl 1. Vogler
2. Bohle
alle
54 13
Beratungshilfesachen und
die Sachen der
Urkundsregister I und II
Kollwitz
1. Kopsch
2. Könning
alle
55
Grundbuchsachen
Prüfer
1. Bohle
2. Moderow
alle
56 9
Sachen nach dem
Aufenthaltsgesetz
Simon
1. Kollwitz
2. Filipponi
alle
57 3
Standesamtssachen
Lübeck
1. Gerdts
2. Moderow
alle
58 7
Entscheidungen nach dem
SOG MV und dem
Bundespolizeigesetz
Kollwitz
1. Kopsch
2. Könning
alle
frei
VII.
Zwangsversteigerungssachen und Zwangsververwaltungssachen
60011 Zwangsversteigerungssachen Vogler
Zwangsverwaltungssachen
Endziffern
4, 5, 6, 7, 8
1. Müller-Koelbl Endziffern
2. Prüfer
0, 1, 2, 3, 9
VI.
71
Verteilung
1. Könning
2. Bohle
alle
1. Könning
2. Bohle
alle
VIII. Zwangsvollstreckungssachen
81
60011 Zwangsvollstreckungssachen Vogler
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IX.
Insolvenzsachen
91
60004 Insolvenzsachen
Vogler
92
60008 Insolvenzsachen
Müller-Koelbl 1. Vogler
2. Bohle
1. Müller-Koelbl Buchstaben
2. Prüfer
A-K
C.
Verteilung der richterlichen Geschäfte nach Dezernaten
I.
Direktorin des Amtsgericht Kollwitz
Buchstaben
L-Z
1. die Ds- und Cs-Sachen des Jugendrichters einschließlich der während der Vollstreckung
notwendig werdenden Entscheidungen, einschließlich der von auswärtigen Jugendrichtern
übertragenen BRs-Sachen und VRJs-Sachen,
2. die Gs-Ermahnungssachen des Jugendrichters,
3. die Entscheidungen nach dem SOG M-V und nach dem Bundespolizeigesetz,
4. die Sachen des Urkundsregisters I, II, IIB, einschließlich der Entscheidungen über
Erinnerungen gegen Rechtspflegerentscheidungen in Beratungshilfesachen (Register
IIB)
5. sämtliche nicht aufgeführte Geschäfte des Amtsgerichts.
1. Vertreter:
2. Vertreter:
II.
Richter am Amtsgericht Kopsch
Richter am Amtsgericht Könning
Richter am Amtsgericht Bohle
1. jede 4., 5. und 6. Zivilsache im Umlauf,
2. die WEG-Sachen,
3. die Betreuungssachen und gerichtliche Zuweisungssachen soweit der Betroffene Bewohner
der Pflegeheime Prohn, Neu Lüdershagen, Rosa Luxemburg, Brunnenaue,
Schwesternheimathaus oder Am Grünhain ist, soweit der Betroffene in der Hansestadt
Stralsund und nicht in einem Pflegeheim wohnt und sein Nachname mit den Buchstaben AK beginnt, soweit der Betroffene im Amt Altenpleen und nicht in einem Pflegeheim wohnt,
mit Ausnahme der Sachen, die in die Zuständigkeit der Dezernate VI.4 und XIII. 6 fallen.
1. Vertreter:
2. Vertreter:
Richterin am Amtsgericht Prüfer
Richterin am Amtsgericht Moderow
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III.
Richter am Amtsgericht Bramhoff (0,75)
1. die Bs-, Cs- und Ds-Sachen gegen Erwachsene, mit den Endnummern 1 und 2,
einschließlich aller nachträglichen Entscheidungen, mit Ausnahme der Strafsachen nach der
Abgabenordnung,
2. die OWi- und OWiG-Sachen, auch gegen Jugendliche und Heranwachsende, mit den
Endnummern 2, 3, mit Ausnahme der OWi-Sachen nach der Abgabenordnung, sowie die bis
zum 31.03.2015 eingegangenen OWi- und OwiG-Sachen mit der Endnummer 1
3. die von auswärtigen Gerichten an das Amtsgericht Stralsund übertragenen Brs-Sachen gegen
Erwachsene.
4. die Gs- und Gs-Haftsachen, auch gegen Jugendliche und Heranwachsende
(ausgenommen die Gs-Ermahnungssachen und die Gs-Sachen in Verfahren wegen
Verstoßes gegen die Abgabenordnung) mit den Endnummern 1, 3, 5, 7, 9,
1. Vertreter
2. Vertreter
IV.
Richter am Amtsgericht Filipponi
Richter am Amsgericht Könning
Richterin am Amtsgericht Gerdts
1. Die Familien- und Vormundschaftssachen, in denen der Name des Antragsgegners mit den
Buchstaben E – K beginnt, einschließlich der Angelegenheiten, die die Unterbringung
minderjähriger Kinder mit den Anfangsbuchstaben E – K betreffen sowie die vorgenannten
Verfahren mit dem Buchstaben T, soweit sie bis zum 31.03.2015 in dem Dezernat
eingegangen sind.
2. die Betreuungssachen und gerichtliche Zuweisungssachen,
-soweit der Betroffene Bewohner der Pflegeheime St. Joseph, HESTIA Lübecker Allee,
Am Stadtwald, Am Mühlgraben ist,
-soweit der Betroffene in der Hansestadt Stralsund und nicht in einem Pflegeheim
wohnt und sein Name mit den Buchstaben L-Z beginnt,
-soweit der Betroffene im Amt Niepars und nicht in einem Pflegeheim wohnt, mit
Ausnahme der Sachen, die in die Dezernate VI.4 und XIII. 6 fallen.
1. Vertreter zu 1:
2. Vertreter zu 1:
1. Vertreter zu 2.:
2. Vertreter zu 2.:
V.
nicht besetzt
Richterin am Amtsgericht Moderow
Richterin am Amtsgericht Lübeck
Richter am Amtsgericht Bohle
Richterin am Amtsgericht Prüfer
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VI.
Richter am Amtsgericht Könning
1. Die Ls-Sachen gegen Erwachsene einschließlich des erweiterten Schöffengerichts und
einschließlich aller nachträglichen Entscheidungen,
2. sämtliche Cs-, Ds-, Gs- und OWi-Sachen nach der Abgabenordnung oder wegen einer
Straftat nach § 263 StGB, die sich auf die Eigenheimzulage bezieht,
3. die Freiheitsentziehungssachen nach dem PsychKG M-V in ungeraden Kalenderwochen,
4. die Unterbringungssachen nach Betreuungsrecht in ungeraden Wochen, sofern sich der
Betroffene bereits in einer geschlossenen Einrichtung der HELIOS Hanseklinikums,
Stationen 52, 55, 56a, 56b befindet und soweit es sich um Eilsachen handelt.
5. die Landwirtschaftssachen,
1. Vertreter zu 1.+2.:
2. Vertreter zu 1.+2..:
1. Vertreter zu 3.- 4.:
2. Vertreter zu 3.- 4.:
1. Vertreter zu 5.:
2. Vertreter zu 5.:
VII.
Richter am Amtsgericht Simon
Richter am Amtsgericht Kopsch
Richter am Amtsgericht Vogler
Richter am Amtsgericht Bohle
Richter am Amtsgericht Bohle
Richter am Amtsgericht Vogler
Richter am Amtsgericht Kopsch
1. die Bs-, Cs- und Ds-Sachen gegen Erwachsene mit den Endnummern 6, 8, 9, 0,
einschließlich aller nachträglichen Entscheidungen
2. die Betreuungssachen und gerichtliche Zuweisungssachen,
soweit der Betroffene im ehemaligen Landkreis Nordvorpommern ohne die Ämter
Altenpleen und Niepars wohnt und sich nicht in einem Pflegeheim aufhält,
soweit der Betroffene im Pflegeheim Negast wohnt, mit Ausnahme der Sachen, die
in die Dezernate VI.4 und XIII. 6 fallen.
1. Vertreter zu 1:
2. Vertreter zu 1:
1. Vertreter zu 2:
2. Vertreter zu 2:
Richter am Amtsgericht Bramhoff
Richter am Amtsgericht Simon
Richterin am Amtsgericht Gerdts
Richter am Amtsgericht Bohle
VIII. Richterin am Amtsgericht Lübeck
1. Die Familien- und Vormundschaftssachen, in denen der Name des Antragsgegners mit den
Buchstaben L, M, O – T, U - Z beginnt, einschließlich der Angelegenheiten, die die
Unterbringung minderjähriger Kinder mit den Anfangsbuchstaben L, M, O – T, U - Z
betreffen.
2. die Adoptionssachen,
3. die Standesamtssachen.
1. Vertreter:
2. Vertreter:
Richterin am Amtsgericht Gerdts
Richterin am Amtsgericht Moderow
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IX.
Richterin am Amtsgericht Moderow
1. die Familien- und Vormundschaftssachen, in denen der Name des Antragsgegners mit dem
Buchstaben A-D sowie N beginnt, einschließlich der Angelegenheiten, die die
Unterbringung minderjähriger Kinder mit dem Anfangsbuchstaben A-D sowie N betreffen,
sowie die vorgenannten Verfahren mit dem Buchstaben M, soweit sie bis zum 31.03.2015 in
dem Dezernat eingegangen sind.
2. jede 1., 2. und 3. Zivilsache im Umlauf mit Ausnahme der WEG-Sachen
1. Vertreter zu 1.:
2. Vertreter zu 1.:
1. Vertreter zu 2.:
2. Vertreter zu 2.:
X.
Richterin am Amtsgericht Lübeck
Richterin am Amtsgericht Gerdts
Richterin am Amtsgericht Prüfer
Richter am Amtsgericht Bohle
Richter am Amtsgericht Müller-Koelbl
1.
2.
3.
4.
Die Registersachen mit den Endnummern des jeweiligen Aktenzeichens 4, 5, 6, 7, 8,
die Insolvenzsachen, in denen der Name des ersten Schuldners mit L – Z beginnt,
0,2 eines Rechtspflegerpensums aus den Insolvenz- und Gesamtvollstreckungssachen,
die Nachlassachen
1. Vertreter zu 1.-4.: Richter am Amtsgericht Vogler
2. Vertreter zu 1.-4.: Richter am Amtsgericht Bohle
XI.
Richterin am Amtsgericht Prüfer
1. jede 7., 8., 9. und 10. Zivilsache im Umlauf mit Ausnahme der WEG-Sachen
2. die Grundbuchsachen,
3. die Mitwirkung als 2. Richterin im Erweiterten Schöffengericht des Richters am
Amtsgericht Könning
1. Vertreter:
2. Vertreter:
Richter am Amtsgericht Bohle
Richterin am Amtsgericht Moderow
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XII.
Richter am Amtsgericht Simon
1. Die Jugendschöffensachen (1. und 2. Jugendschöffengericht), einschließlich aller
nachträglichen Entscheidungen, einschließlich der von auswärtigen
Jugendschöffengerichten übertragenen BRs-Sachen und VRJs-Sachen,
2. die Sachen des Kontrollrichters nach § 148a StPO,
3. die Gs- und Gs-Haftsachen, auch gegen Jugendliche und Heranwachsende (ausgenommen
die Gs-Ermahnungssachen und die Gs-Sachen in Verfahren wegen Verstoßes gegen die
Abgabenordnung ) mit den Endnummern 0, 2, 4, 6, 8,
4. die mit der Wahl, Auslosung und Einberufung der Schöffen zusammenhängenden Geschäfte
und Vorsitzender im Jugendschöffenwahlausschuss.
5. die Sachen nach dem Aufenthaltsgesetz, soweit es sich um Haft-, AuslieferungsundVerschubungssachen handelt,
6. die OWi- und OWiG-Sachen, auch gegen Jugendliche und Heranwachsende mit dem
Endnummern 4, 7, 8 und 9, mit Ausnahme der OWi-Sachen nach der Abgabenordnung.
1. Vertreter:
2. Vertreter:
Direktorin des Amtsgerichts Kollwitz
Richter am Amtsgericht Filipponi
XIII. Richter am Amtsgericht Vogler
1.
2.
3.
4.
Die Registersachen mit den Endnummern des jeweiligen Aktenzeichens 0, 1, 2, 3, 9
Insolvenzsachen, in denen der Name des ersten Schuldners mit A – K beginnt,
die Entscheidungen nach dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden,
0,2 eines Rechtspflegerpensums aus den Insolvenz-, Gesamtvollstreckungs- oder
Registersachen.
5. die Freiheitsentziehungssachen nach dem PsychKG M-V in geraden Kalenderwochen,
6. die Unterbringungssachen nach Betreuungsrecht in geraden Kalenderwochen, sofern sich
die Betroffenen bereits in einer geschlossenen Einrichtung des HELIOS Hanseklinikums,
Stationen 52, 55, 56a, 56b befindet und es sich um Eilsachen handelt.
7. die M-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und -verteilungssachen
1. Vertreter zu 1.- 4.:
2. Vertreter zu 1.- 4.:
1. Vertreter zu 5.- 7.:
2. Vertreter zu 5.- 7.:
Richter am Amtsgericht Müller-Koelbl
Richterin am Amtsgericht Prüfer
Richter am Amtsgericht Könning
Richter am Amtsgericht Bohle
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XIV.
Richter am Amtsgericht Filipponi
1. Die Bs-, Cs- und Ds-Sachen gegen Erwachsene mit den Endnummern 3, 4, 5, 7,
einschließlich aller nachträglichen Entscheidungen,
2. die Owi-und OWiG-Sachen, auch gegen Jugendliche und Heranwachsende, mit den
Endnummern 5, 6, 0 und 1 mit Ausnahme der OWi-Sachen nach der Abgabenordnung,
1. Vertreter:
2. Vertreter:
Direktorin des Amtsgerichts Kollwitz
Richter am Amtsgericht Bramhoff
Stralsund, den 13. März 2015
Das Präsidium
des Amtsgerichts Stralsund
gez. Kollwitz
gez, Lübeck
gez. Gerdts
gez. Vogler
gez. Bohle