Pfarrbrief 09 - Sonderseiten

Verrä
änderungen in der
Weggemeinschaft
NEUE Gottesdienstregelung ab 24. August 2015
Liebe Mitchristen in der Weggemeinschaft,
Weggemeinschaft seit der Sitzung des GdG-Rates am 20. April laufen die erste Berichte über
eine neue Gottesdienstordnung durch unsere Weggemeinschaft – was lange eine ‚Idee von notwendigen VeränderunVeränderu
gen‘‘ war, hat nun eine erste konkrete Form!
Nachdem die Beratungen nun abgeschlossen
bgeschlossen sind, veröffentliche ich hiermit das Ergebnis und setze die neue Ordnung mit Wirkung zum 24. August 2015 in Kraft.
An dieser Stelle möchte ich nun etwas weiter ausholen, damit Sie das Ergebnis mit seinen – was mir durchaus bewusst ist – schmerzhaften Einschnitten von der Notwendigkeit
endigkeit her besser verstehen können.
Zum Rahmen:
Da nach dem Ausscheiden von Pfr. Graaff und Pfr. Hannig nur noch zwei hauptamtliche Priester (Pfr. Wenzel und Pfr.
Krieg) in der Weggemeinschaft
haft Gangelt ihren Dienst tun, ergibt sich die Notwendigkeit, die
ie Gottesdienstordnung aller
acht Pfarrgemeinden zuzüglich der Gangelter Einrichtungen neu aufeinander abzustimmen.
Um langfristig eine hohe Verlässlichkeit zu gewährleisten, muss die Zelebration der Messen durch einen Priester
möglich sein, damit nicht – bedingt durch Abwesenheiten (Fortbildung,
(
Exerzitien, Urlaub…)
…) – ständig Sondergottesdienstregelungen erforderlich sind!
Dennoch sollen die Gläubigen die hohe Sicherheit haben, dass zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten auf jeden
Fall eine hl. Messe gefeiert wird. – Hierzu ist eine Prioritätensetzung nötig:
-
-
Am (regulären) Wochenende liegt das Maximum bei vier Messen, die zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden
müssen (ausgenommen sind hier Sondergottesdienste wie Taufen, Hochzeiten, usw.).
usw.)
Um möglichst vielen Gläubigen am Wochenende eine Teilnahme an der Eucharistie zu ermöglichen, soll in
mindestens einer ‚größeren‘ Kirche Messe gefeiert werden.
Um werktags Beerdigungen einschließlich Exequien anbieten zu können,, wird nur noch eine
Wochentagsmesse pro Werktag möglich sein. Die Uhrzeit für die Abendgottesdienste wird auf 18.30 Uhr festgelegt. (Ausnahmen sind hier Stahe und die Gangelter
Gangelter Einrichtungen mit der bei ihnen
ih
üblichen Zeit um 8.30
Uhr)
Um kleineren Gemeinden nicht eine überproportionale Last aufzuerlegen, soll eine wöchentliche Rotation der
Messorte erfolgen.
Durch diese Regelung wird verstärkt die Frage nach Wortgottesdiensten aufkommen – eine Regelung
hierzu ist noch in Rücksprache mit den Wortgottesdienstleitern zu finden.
Unsere Lösung:
Nach intensiver und kontroverser Diskussion in den Gremien (GdG-Rat
(GdG Rat und Pfarreiräten) sowie im Pastoralteam haben
wir eine Lösung gefunden, die zwar nicht alle Wünsche berücksichtigen
berücksichtigen konnte, aber das Optimum in der Abwägung
einzeln erarbeiteter Varianten ermöglicht.
An dieser Stelle danke ich allen Menschen,
Menschen, die sich konstruktiv an den Beratungen beteiligt haben, die mit viel PhanPha
tasie immer neue Möglichkeiten mit in die Diskussion gebracht
gebracht haben, mitgeholfen haben, diese gegeneinander abzuwägen, mir ermöglicht haben, noch besser die Nöte, Wünsche und Bedürfnisse der Menschen zu verstehen und
ihrer bewusst zu werden.
Hie
Für die regulären Wochen im Jahr haben wir uns – wie erwähnt – auf eine wöchentliche Rotation festgelegt. Hierdurch wird
d es pro Pfarrgemeinde alle 14 Tage je eine Wochentags- und eine Sonntagsmesse geben – die
Wochentagsmessen werden jeweils antizyklisch zu dem näher gelegenen Wochenende liegen. In den Gangelter EinEi
richtungen ist dadurch ausschließlich wochentags eine Messfeier möglich – dafür wird diese aber JEDE Woche stattstat
finden.
…den Übergang gestalten!
1
NEUE Gottesdienstregelung ab 24. August 2015
- für reguläre Wochen im Jahr außerhalb der Festtagsordnung -
Gruppe 1
Wochenende
Breber
Breberen
17.30 Uhr
Samstag
Stahe
19.00 Uhr
Birgden
09.00 Uhr
Sonntag
Schierwaldenrath
Gruppe 1
Werktage
Gruppe 2
Wochenende
10.30 Uhr
Gangelt
Montag
18.30 Uhr
Hastenrath
Dienstag
18.30 Uhr
Ga. Einrichtungen
Mittwoch
08.30 Uhr
Schierwaldenrath
Donnerstag
18.30 Uhr
Birgden
Freitag
18.30 Uhr
Kreuzrath
17.30 Uhr
Samstag
Langbroich
19.00 Uhr
Hastenrath
09.00 Uhr
Sonntag
Gangelt
Gruppe 2
Werktage
10.30 Uhr
Stahe
Montag
08.30 Uhr
Breberen
Dienstag
18.30 Uhr
Ga. Einrichtungen
Mittwoch
08.30 Uhr
Kreuzrath
Donnerstag
18.30 Uhr
Langbroich
Freitag
18.30 Uhr
(Da
Da einige Orte bereits für dieses Jahr diverse Feste in Verbindung mit der Eucharistiefeier am Wochenende
Wochenen geplant
haben [Herbstkirmes…], besteht einmalig bis Ende des Jahres zusätzlich zu den getroffenen Vereinbarungen die
Möglichkeit zum Messtausch – hierzu wurden Absprachen im GdG-Rat
GdG Rat bereits besprochen!)
besprochen!
…den Übergang gestalten!
2
Daraus ergeben sich zum 24. August 2015 im 14tägigen Rhythmus die folgenden Messfeiern:
Montag
Gangelt
24. August
18.30 Uhr: Hl. Messe
Dienstag
Hastenrath
25. August
18.30 Uhr: Hl. Messe
Mittwoch
Gangelter Einrichtungen
26. August
8.30 Uhr: Hl. Messe
Donnerstag
Schierwaldenrath
27. August
18.30 Uhr: Hl. Messe
Freitag
Birgden
28 .August
18.30 Uhr: Hl. Messe
Samstag
Kreuzrath
Langbroich
29. August
17.30 Uhr: Hl. Messe
19.00 Uhr: Hl. Messe
Sonntag
Hastenrath
Gangelt
30. August
9.00 Uhr: Hl. Messe
10.30 Uhr: Hl. Messe
Montag
Stahe
Dienstag
Breberen
Mittwoch
Gangelter Einrichtungen
Gruppe 1
Gruppe 2
Eventuelle Wortgottesdienste werden ergänzt,
sobald mit den Wortgottesdienstleitern entsprechende Regelungen getroffen wurden.
Rosenkranzgebete etc.
sind ebenfalls hier nicht
aufgeführt, weil die UhrUh
zeiten möglicherweise
angepasst werden.
31. August
8.30 Uhr: Hl. Messe
1. September
18.30 Uhr: Hl. Messe
2. September
8.30 Uhr: Hl. Messe
Donnerstag
Kreuzrath
3. September
18.30 Uhr: Hl. Messe
Freitag
Langbroich
4. September
18.30 Uhr: Hl. Messe
Samstag
Breberen
Stahe
5. September
17.30 Uhr: Hl. Messe
19.00 Uhr: Hl. Messe
Sonntag
Birgden
Schierwaldenrath
6. September
9.00 Uhr: Hl. Messe
10.30 Uhr: Hl. Messe
…den Übergang gestalten!
3
Festtagsregelung
Die Festtage im einzelnen hier aufzulisten, würde den Rahmen des Pfarrbriefes sprengen – hier bitte ich Sie, an den
entsprechenden Feiertagen den aktuellen Pfarrbrief zu Rate zu ziehen.
Im Wesentlichen gilt jedoch:
-
Die Ordnung sieht einen jährlichen Wechsel zwischen zwei Varianten vor – die Messzeiten/-Orte wiederholen sich also in jedem zweiten Jahr.
-
Die Ordnung lehnt sich an die Gruppierung der Sonntagsregelung an. Um den Gangelter Einrichtungen
(die ja aus der Sonntagsregelung herausgefallen sind) wenigstens in gewissen Abständen einen FesttagsgotFest
tesdienst zu ermöglichen, werden einzelne Messzeiten der Ortspfarre (Gangelt mit Filialgemeinde Kreuzrath)
zugunsten der Gangelter Einrichtungen gesetzt.
-
In der Karwoche liegt am Gründonnerstag und in der Osternacht – wegen der eingeschränkten MögMö
lichkeiten an Messfeiern (je zwei Gottesdienste bei zwei Priestern) – ein Schwerpunkt auf den großen
Kirchen, um möglichst vielen Gottesdienstbesuchen die Feier zu ermöglichen.
-
Im Falle, dass nur ein Priester anwesend ist (z.B. durch Krankheit…),
…), wird mit der gleichen Begründung
ebenfalls ein Schwerpunkt auf den großen Kirchen liegen.
Sondergottesdienste
Hier gilt:
-
Für das Rosenkranzgebet und Kreuzwegandachten bleiben bestehende Regelungen in Kraft – ggf. werden leichte zeitliche Anpassungen in Anlehnung an die Werktagsgottesdienstzeiten erfolgen. Beachten Sie
hierzu bitte den Pfarrbrief.
-
Für Taufen und Hochzeiten bleibt bis auf Weiteres
Weiteres die bestehende Regelung in Kraft.
-
Für Beerdigungen gilt weiter das Angebot einer Eucharistiefeier (Exequien) in Verbindung mit Beisetzung/Verabschiedung.. Sollte keine Messe gewünscht sein, wird ggf. auch KEIN Priester an
a der Feier teilnehmen.
-
Für Goldhochzeiten gilt: Hier sind zukünftig leider keine Sonderzeiten mehr möglich – die Fülle an Angeboten – besonders für den Samstagvormittag – sprengen die Möglichkeiten der Zelebranten.
In den regulär stattfindenden Gottesdiensten sind aber weiterhin besondere Gestaltungen der Ehejubiläen –
u.a. mit Jubiläumssegen und Würdigung in der Predigt – möglich.
Ich weiß, dass dies einen besonders herben Einschnitt in die gewohnten Traditionen
tionen vieler Familien bedeutet.
NICHT mangelnde
angelnde Wertschätzung der Jubilare bzw. des Festanlasses
Festanlasses sind hier der Grund; sondern lediglich
die Fülle an Jubiläen und anderer Feste verhindern hier eine Regelung, die allen gerecht wird. Ich bitte um
Ihr Verständnis.
Da bereits für dieses Jahr viele Feste
F
geplant wurden, gilt im Falle der Goldhochzeit eine
ein Sonderrege-
lung bis Ende dieses Jahres (2015).
In der Hoffnung, so eine tragfähige Lösung für die Zukunft gefunden zu haben, verbleibe ich mit freundlichem Gruß
und der Bitte um Gottes Segen für unsere
ere Weggemeinschaft
Ihr Pastor
Pfr. Daniel Wenzel
…den Übergang gestalten!
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