Verrä änderungen in der Weggemeinschaft NEUE Gottesdienstregelung ab 24. August 2015 Liebe Mitchristen in der Weggemeinschaft, Weggemeinschaft seit der Sitzung des GdG-Rates am 20. April laufen die erste Berichte über eine neue Gottesdienstordnung durch unsere Weggemeinschaft – was lange eine ‚Idee von notwendigen VeränderunVeränderu gen‘‘ war, hat nun eine erste konkrete Form! Nachdem die Beratungen nun abgeschlossen bgeschlossen sind, veröffentliche ich hiermit das Ergebnis und setze die neue Ordnung mit Wirkung zum 24. August 2015 in Kraft. An dieser Stelle möchte ich nun etwas weiter ausholen, damit Sie das Ergebnis mit seinen – was mir durchaus bewusst ist – schmerzhaften Einschnitten von der Notwendigkeit endigkeit her besser verstehen können. Zum Rahmen: Da nach dem Ausscheiden von Pfr. Graaff und Pfr. Hannig nur noch zwei hauptamtliche Priester (Pfr. Wenzel und Pfr. Krieg) in der Weggemeinschaft haft Gangelt ihren Dienst tun, ergibt sich die Notwendigkeit, die ie Gottesdienstordnung aller acht Pfarrgemeinden zuzüglich der Gangelter Einrichtungen neu aufeinander abzustimmen. Um langfristig eine hohe Verlässlichkeit zu gewährleisten, muss die Zelebration der Messen durch einen Priester möglich sein, damit nicht – bedingt durch Abwesenheiten (Fortbildung, ( Exerzitien, Urlaub…) …) – ständig Sondergottesdienstregelungen erforderlich sind! Dennoch sollen die Gläubigen die hohe Sicherheit haben, dass zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten auf jeden Fall eine hl. Messe gefeiert wird. – Hierzu ist eine Prioritätensetzung nötig: - - Am (regulären) Wochenende liegt das Maximum bei vier Messen, die zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden müssen (ausgenommen sind hier Sondergottesdienste wie Taufen, Hochzeiten, usw.). usw.) Um möglichst vielen Gläubigen am Wochenende eine Teilnahme an der Eucharistie zu ermöglichen, soll in mindestens einer ‚größeren‘ Kirche Messe gefeiert werden. Um werktags Beerdigungen einschließlich Exequien anbieten zu können,, wird nur noch eine Wochentagsmesse pro Werktag möglich sein. Die Uhrzeit für die Abendgottesdienste wird auf 18.30 Uhr festgelegt. (Ausnahmen sind hier Stahe und die Gangelter Gangelter Einrichtungen mit der bei ihnen ih üblichen Zeit um 8.30 Uhr) Um kleineren Gemeinden nicht eine überproportionale Last aufzuerlegen, soll eine wöchentliche Rotation der Messorte erfolgen. Durch diese Regelung wird verstärkt die Frage nach Wortgottesdiensten aufkommen – eine Regelung hierzu ist noch in Rücksprache mit den Wortgottesdienstleitern zu finden. Unsere Lösung: Nach intensiver und kontroverser Diskussion in den Gremien (GdG-Rat (GdG Rat und Pfarreiräten) sowie im Pastoralteam haben wir eine Lösung gefunden, die zwar nicht alle Wünsche berücksichtigen berücksichtigen konnte, aber das Optimum in der Abwägung einzeln erarbeiteter Varianten ermöglicht. An dieser Stelle danke ich allen Menschen, Menschen, die sich konstruktiv an den Beratungen beteiligt haben, die mit viel PhanPha tasie immer neue Möglichkeiten mit in die Diskussion gebracht gebracht haben, mitgeholfen haben, diese gegeneinander abzuwägen, mir ermöglicht haben, noch besser die Nöte, Wünsche und Bedürfnisse der Menschen zu verstehen und ihrer bewusst zu werden. Hie Für die regulären Wochen im Jahr haben wir uns – wie erwähnt – auf eine wöchentliche Rotation festgelegt. Hierdurch wird d es pro Pfarrgemeinde alle 14 Tage je eine Wochentags- und eine Sonntagsmesse geben – die Wochentagsmessen werden jeweils antizyklisch zu dem näher gelegenen Wochenende liegen. In den Gangelter EinEi richtungen ist dadurch ausschließlich wochentags eine Messfeier möglich – dafür wird diese aber JEDE Woche stattstat finden. …den Übergang gestalten! 1 NEUE Gottesdienstregelung ab 24. August 2015 - für reguläre Wochen im Jahr außerhalb der Festtagsordnung - Gruppe 1 Wochenende Breber Breberen 17.30 Uhr Samstag Stahe 19.00 Uhr Birgden 09.00 Uhr Sonntag Schierwaldenrath Gruppe 1 Werktage Gruppe 2 Wochenende 10.30 Uhr Gangelt Montag 18.30 Uhr Hastenrath Dienstag 18.30 Uhr Ga. Einrichtungen Mittwoch 08.30 Uhr Schierwaldenrath Donnerstag 18.30 Uhr Birgden Freitag 18.30 Uhr Kreuzrath 17.30 Uhr Samstag Langbroich 19.00 Uhr Hastenrath 09.00 Uhr Sonntag Gangelt Gruppe 2 Werktage 10.30 Uhr Stahe Montag 08.30 Uhr Breberen Dienstag 18.30 Uhr Ga. Einrichtungen Mittwoch 08.30 Uhr Kreuzrath Donnerstag 18.30 Uhr Langbroich Freitag 18.30 Uhr (Da Da einige Orte bereits für dieses Jahr diverse Feste in Verbindung mit der Eucharistiefeier am Wochenende Wochenen geplant haben [Herbstkirmes…], besteht einmalig bis Ende des Jahres zusätzlich zu den getroffenen Vereinbarungen die Möglichkeit zum Messtausch – hierzu wurden Absprachen im GdG-Rat GdG Rat bereits besprochen!) besprochen! …den Übergang gestalten! 2 Daraus ergeben sich zum 24. August 2015 im 14tägigen Rhythmus die folgenden Messfeiern: Montag Gangelt 24. August 18.30 Uhr: Hl. Messe Dienstag Hastenrath 25. August 18.30 Uhr: Hl. Messe Mittwoch Gangelter Einrichtungen 26. August 8.30 Uhr: Hl. Messe Donnerstag Schierwaldenrath 27. August 18.30 Uhr: Hl. Messe Freitag Birgden 28 .August 18.30 Uhr: Hl. Messe Samstag Kreuzrath Langbroich 29. August 17.30 Uhr: Hl. Messe 19.00 Uhr: Hl. Messe Sonntag Hastenrath Gangelt 30. August 9.00 Uhr: Hl. Messe 10.30 Uhr: Hl. Messe Montag Stahe Dienstag Breberen Mittwoch Gangelter Einrichtungen Gruppe 1 Gruppe 2 Eventuelle Wortgottesdienste werden ergänzt, sobald mit den Wortgottesdienstleitern entsprechende Regelungen getroffen wurden. Rosenkranzgebete etc. sind ebenfalls hier nicht aufgeführt, weil die UhrUh zeiten möglicherweise angepasst werden. 31. August 8.30 Uhr: Hl. Messe 1. September 18.30 Uhr: Hl. Messe 2. September 8.30 Uhr: Hl. Messe Donnerstag Kreuzrath 3. September 18.30 Uhr: Hl. Messe Freitag Langbroich 4. September 18.30 Uhr: Hl. Messe Samstag Breberen Stahe 5. September 17.30 Uhr: Hl. Messe 19.00 Uhr: Hl. Messe Sonntag Birgden Schierwaldenrath 6. September 9.00 Uhr: Hl. Messe 10.30 Uhr: Hl. Messe …den Übergang gestalten! 3 Festtagsregelung Die Festtage im einzelnen hier aufzulisten, würde den Rahmen des Pfarrbriefes sprengen – hier bitte ich Sie, an den entsprechenden Feiertagen den aktuellen Pfarrbrief zu Rate zu ziehen. Im Wesentlichen gilt jedoch: - Die Ordnung sieht einen jährlichen Wechsel zwischen zwei Varianten vor – die Messzeiten/-Orte wiederholen sich also in jedem zweiten Jahr. - Die Ordnung lehnt sich an die Gruppierung der Sonntagsregelung an. Um den Gangelter Einrichtungen (die ja aus der Sonntagsregelung herausgefallen sind) wenigstens in gewissen Abständen einen FesttagsgotFest tesdienst zu ermöglichen, werden einzelne Messzeiten der Ortspfarre (Gangelt mit Filialgemeinde Kreuzrath) zugunsten der Gangelter Einrichtungen gesetzt. - In der Karwoche liegt am Gründonnerstag und in der Osternacht – wegen der eingeschränkten MögMö lichkeiten an Messfeiern (je zwei Gottesdienste bei zwei Priestern) – ein Schwerpunkt auf den großen Kirchen, um möglichst vielen Gottesdienstbesuchen die Feier zu ermöglichen. - Im Falle, dass nur ein Priester anwesend ist (z.B. durch Krankheit…), …), wird mit der gleichen Begründung ebenfalls ein Schwerpunkt auf den großen Kirchen liegen. Sondergottesdienste Hier gilt: - Für das Rosenkranzgebet und Kreuzwegandachten bleiben bestehende Regelungen in Kraft – ggf. werden leichte zeitliche Anpassungen in Anlehnung an die Werktagsgottesdienstzeiten erfolgen. Beachten Sie hierzu bitte den Pfarrbrief. - Für Taufen und Hochzeiten bleibt bis auf Weiteres Weiteres die bestehende Regelung in Kraft. - Für Beerdigungen gilt weiter das Angebot einer Eucharistiefeier (Exequien) in Verbindung mit Beisetzung/Verabschiedung.. Sollte keine Messe gewünscht sein, wird ggf. auch KEIN Priester an a der Feier teilnehmen. - Für Goldhochzeiten gilt: Hier sind zukünftig leider keine Sonderzeiten mehr möglich – die Fülle an Angeboten – besonders für den Samstagvormittag – sprengen die Möglichkeiten der Zelebranten. In den regulär stattfindenden Gottesdiensten sind aber weiterhin besondere Gestaltungen der Ehejubiläen – u.a. mit Jubiläumssegen und Würdigung in der Predigt – möglich. Ich weiß, dass dies einen besonders herben Einschnitt in die gewohnten Traditionen tionen vieler Familien bedeutet. NICHT mangelnde angelnde Wertschätzung der Jubilare bzw. des Festanlasses Festanlasses sind hier der Grund; sondern lediglich die Fülle an Jubiläen und anderer Feste verhindern hier eine Regelung, die allen gerecht wird. Ich bitte um Ihr Verständnis. Da bereits für dieses Jahr viele Feste F geplant wurden, gilt im Falle der Goldhochzeit eine ein Sonderrege- lung bis Ende dieses Jahres (2015). In der Hoffnung, so eine tragfähige Lösung für die Zukunft gefunden zu haben, verbleibe ich mit freundlichem Gruß und der Bitte um Gottes Segen für unsere ere Weggemeinschaft Ihr Pastor Pfr. Daniel Wenzel …den Übergang gestalten! 4
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