1/2 Betty O Allgemeine Auftrittsbedingungen (AAB) Aktualisiert Juni 2015 1.) Auftrittsrahmen und Programm: Betty O Auftritte sind als konzertante Acts in Solo-, Trio- oder Bandformation buchbar. Größenordnung und Rahmen bestimmen, welche Formation sich für die jeweilige Veranstaltung eignet. Der Veranstalter erklärt, dass ihm Betty Os Inhalte geläufig sind und sorgt dafür, dass Service und Lärm, sowie Rauchen in geschlossenen Räumen während des Auftritts eingestellt werden. Ton- und Videomitschnitte durch das Publikum stören die Konzentration von Zuschauer und Künstlerin und sind daher vom Veranstalter höflich zu unterbinden. Konzert: 2 x 45 Minuten. Einlage: bis zu 60 Minuten. Andere Abläufe je nach Rahmen und nur nach Vereinbarung. 2.) Bühne: Eine optisch ansprechende Bühne muss gut sichtbar und zentral vor dem Publikum platziert sein, bestenfalls an drei Seiten geschlossen und ohne Publikum im Rücken der Künstler. Bühnenunterseite und Hintergrund dunkel abgehängt, Auf- und Abgang aus dem Backstagebereich ideal. Wetterfeste Überdachung bei Open Airs. Erforderliche Bühnen-Mindestmaße für Solo, Trio, Band: 4x3m, 5x3m, 6x4m. Bühnenhöhe und Art der Platzierung müssen dem gesamten Publikum von überall gute Sicht gewähren. Wird die Bühne noch anderweitig genutzt, muss der jeweiligen Betty O-Formation der erforderliche Platz ohne Einschränkung zur Verfügung stehen. Raumhöhe ab Bühnenoberkante: mind. 3m bzw. nach Absprache. Wir bitten Sie, auf Werbe- und Logoplatzierungen auf der Bühne zu verzichten. 3.) Technik: Die Gewähreistung der erforderlichen Technik-Ausstattung ist vom Veranstalter mit unserem Techniker zu klären. Stellt der Veranstalter die Technik, sind die technischen Anforderungen dem Technik-Rider unter www.bettyo.at/ downloads.html zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass wir Abweichungen von unserem Technik-Rider nicht tolerieren und es bei Nicht-Erfüllung für den Veranstalter zu zusätzlichen Kosten kommt. Voraussetzungen für Auf- und Abbau, Stromversorgung, Benutzung von Fremdtechnik oder ggf. Mitbenutzung der Betty O Technik finden Sie zum Teil im nächsten Punkt dieser AAB sowie im Technik Rider und/oder sind (insbesondere im Falle von Abweichungen von unseren AAB) mit uns bzw. unserem Techniker persönlich zu besprechen. Alle Fragen zur Technik können Sie gerne an [email protected] richten. 4.) Auf-Abbau, Bühnenzufahrt bzw. -zugang, Soundcheck: Das vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Equipment muss rechtzeitig vor Eintreffen des Betty O Teams und gemäß AAB und Technik Rider aufgebaut und richtig platziert sein. Hindernislose Zufahrtsmöglichkeit zum Backstagebereich und platzmäßig ausreichender Zugang zur Bühne müssen für An-und Abtransport/ Auf-Abbau gewährleistet sein. Hindernisse, lange Trage-Distanzen, Stufen o.ä. sind vom Veranstalter unaufgefordert zu melden und erfordern, dass der Veranstalter die entsprechenden Hilfsmittel oder Hilfskräfte unaufgefordert bereitstellt. Der Soundcheck muss ohne Störfaktoren im geplanten Zeitraum möglich sein. Aufbau und Lärm durch andere Mitarbeiter sind während des Soundchecks vom Veransatlter zu unterbinden. Der Einlass des Publikums erfolgt erst nach Beendigung des Soundchecks. Der Abbau des eigenen Equipments erfolgt durch das Betty O Team direkt nach dem Auftritt, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. 5.) Künstlergarderobe: Optimal ist eine Solo-Künstlergarderobe für Betty O im Backstagebereich mit guter Erreichbarkeit der Bühne. Die Eignung zum Schminken, Umziehen und zum ungestörten Aufenthalt der Künstlerin vor und nach dem Auftritt muss gewährleistet sein. Gewünschte Beschaffenheit: freundlich, temperiert, versperrbar und uneinsichtig. Notwendige Ausstattung: Kleiderständer, Spiegel, Stuhl, Tisch, Liegemöglichkeit, WC und Waschbecken, Handtücher. Achtung: Für Betty O-Musiker, -Techniker und Mitarbeiter ist ein separater Aufenthaltsraum erforderlich. Sollte es Abweichungen in der Erfüllung dieses Punktes geben, bitten wir um rechtzeitige Rücksprache. 6.) Übernahme von Kosten, Verpflegung, Unterkunft: Zufahrt/Parken/Anlieferung: Dafür entstehende Kosten übernimmt der Veranstalter. Achtung: Bedingungen, die zu Verzögerungen führen können, sind vom Veranstalter unbedingt vorab bekannt zu geben! Verpflegung: Getränke und Stärkung für das Betty O Team werden vom Veranstalter auf seine Kosten ab Ankunft bis nach dem Abbau unaufgefordert, bestenfalls als Catering in den Garderoben, bereit gestellt. Gerne auch individuelle Abwicklung der Verpflegung nach Absprache. Warme Mahlzeit vor dem Auftritt gerne erwünscht, sofern zeitlich möglich. Stilles Wasser und etwas Obst in den Garderoben ist sehr erwünscht. Fahrtaufwand: vereinbarte Gage beinhaltet eine Fahrtpauschale bis zu 50 km Distanz ab Leibnitz/Stmk. Darüber hinaus wird ein Fahrtaufwand pauschal vereinbart. Unterkunft: Ab einer Distanz von 100 km ab Leibnitz/Stmk übernimmt der Veranstalter bei Übernachtung die Unterkunftskosten für das Betty O-Team. Gewünschte Kategorie: 4 Sterne-Standard. Name der Unterkunft und Anzahl der Zimmer werden im Vertrag vermerkt. Eine Reservierungsbestätigung ergeht bis 8 Tage vor der Veranstaltung an [email protected]. Betty O [email protected] Bettina Oswald, Seggauberg 131, 8430 Leibnitz www.bettyo.at 2/2 Betty O Allgemeine Auftrittsbedingungen (AAB) Aktualisiert Juni 2015 8.) Abgaben: AKM Meldung und -Abgabe, behördliche Meldung, sowie Leistung aller Steuern, Feuerwehr- und sonstiger Abgaben müssen durch den Veranstalter erfolgen. 9.) Werbung: Ankündigungen, Aussendungen, Formulierung des Programms und Nennung von Betty O dürfen nur unter Verwendung von freigegebenem Daten-Material erfolgen und müssen vor Druck/Verbreitung mind. 8 Tage vor der Veröffentlichung unaufgefordert [email protected] zur Ansicht vorgelegt werden. Betty O steht das Recht zu, Werbemaßnahmen zu beeinspruchen. Eine Auswahl an Download-Material befindet sich auf www.bettyo.at/downloads.html, wobei Daten, Texte, Fotos etc. für die jeweilige Veranstaltung auch nach individueller Rücksprache zugesandt werden können. 10.) Wetterunabhängigkeit: Die Wetterunabhängigkeit der Veranstaltung muss gewährleistet sein. Ein geeigneter Auftrittsort für den Schlechtwetterfall muss vereinbart und im Vertrag vermerkt sein. 11.) Absage-Regelung: Absage durch den Veranstalter: Bis 50 Tage vor Veranstaltungstermin fallen 50% der festgesetzten Gage an, bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin 70% der festgesetzten Gage, bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin 80% der festgesetzten Gage, bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin 90% der festgesetzten Gage. Ab 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird die gesamte Gage fällig. Der pauschalierte Schadenersatz versteht sich als Mindestersatz von Betty O. Ein allfälliger höherer nachweisbarer Schaden kann darüber hinaus gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Bei Ausfall in Folge höherer Gewalt, welche der Veranstalter nachzuweisen hat, werden von Betty O keine Ansprüche finanzieller Natur geltend gemacht werden. Sollte die Veranstaltung aus Verschulden von Betty O abgesagt werden müssen, so haftet sie für Schäden lediglich im Ausmaße der obigen Berechnung für grobes Verschulden oder Vorsatz. Ein höherer Ersatzanspruch gegenüber Betty O wird ausdrücklich ausgeschlossen. 12.) Haftung: Der Veranstalter haftet für Personen- und Sachschäden, für die Sicherheit der Künstlerin, des Teams und des Equipments, sowie für die Aufrechterhaltung und Sicherheit des Stromnetzes. Der Veranstalter hat für Sachschäden eine ausreichende Versicherung abzuschließen, welche auf Verlangen von Betty O vorzuweisen ist. Im Schadensfall hat der Veranstalter den Versicherungsanspruch an Betty O auf Verlangen an sie abzutreten. 13.) CD Verkauf und Merchandising: CD-Verkauf und Künstler-Merchandising finden vor Ort durch das Betty O Team statt. 14.) Ticketverkauf und Freikarten: Die Preisgestaltung der Tickets wird in Absprache mit der Künstlerin vorgenommen. Veranstalter und Künstlerin erhalten eine im Vertrag vermerkte Anzahl von Freikarten. 15.) Nichteinhaltung: Bei Nichteinhaltung eines oder mehrerer Vertragspunkte ohne Vorliegen schriftlich vereinbarter Abweichungen, sowie bei fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, hat die Künstlerin das Recht, bei vollem Gagenanspruch nicht aufzutreten. Bei Störungen und unzumutbaren Umständen während des Auftritts und bei Abweichung vom vereinbarten Rahmen ist die Künstlerin berechtigt, den Auftritt bei vollem Gagenanspruch zu verkürzen oder sofort abzubrechen. Bei Mehraufwänden (z.B. erschwertem Auf- und Abbau durch Abweichungen von den AAB, Zufahrtsbehinderungen, Umplatzierung der Bühne, Fehlen von Hilfskräften etc...) trägt der Veranstalter alle zusätzlich entstehenden Kosten. Generelle Vereinbarungen der AAB über Haftung und Sicherheit bleiben hiervon unberührt. 16.) Gerichtsstand, anzuwendendes Recht: Als Gerichtsstand gilt unabhängig vom Streitwert das Bezirksgericht Leibnitz als vereinbart. Es ist Österreichisches Recht mit Ausnahme jener Normen anzuwenden, welche ihrerseits auf ein ausländisches Recht verweisen. Die AAB gelten als Grundlage für die Vertragserrichtung. Abweichungen müssen im Vertrag vermerkt sein. Betty O [email protected] Bettina Oswald, Seggauberg 131, 8430 Leibnitz www.bettyo.at
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