INFORMATIONSBLATT ZUM MASTERSTUDIENGANG Energiemanagement und Energietechnik (Master of Engineering) Qualifikationsvoraussetzungen (nach § 4 SPO EMT/HSAN-20112) 1. Qualifikationsvoraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang ist ein Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss mit der Prüfungsgesamtnote von 2,3 oder besser in einem mindestens die Regelstudienzeit von sechs Semestern umfassenden qualifizierten Studiengang an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. 2. Qualifizierte Studiengänge i.S.v. § 4 Abs. 1 der SPO EMT/HSAN-20112 sind insbesondere Energie- und Umweltsystemtechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Umweltsicherung, Wirtschaftsingenieurwesen, Physikingenieurwesen sowie mathematischnaturwissenschaftliche Studiengänge. Des Weiteren liegt ein qualifizierter Studiengang dann vor, wenn er Prüfungsleistungen umfasst, die mehrheitlich mit den Prüfungsleistungen einer der in Abs. 2 Satz 1 genannten Studiengänge gleichwertig sind. Über die Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen entscheidet unter Beachtung des Art. 63 BayHSchG die Prüfungskommission. 3. Wenn kein Abschluss aus einem der Studiengänge Energie- und Umweltsystemtechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Umweltsicherung, Physikingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen sowie mathematisch-naturwissenschaftliche Studiengänge erworben wurde, muss zusätzlich die Studien- und Prüfungsordnung eingereicht werden. Der berufsqualifizierende Studiengang muss fachlich im Zusammenhang mit dem Masterstudiengang Energiemanagement und Energietechnik stehen. Bitte beachten Sie, dass der Masterstudiengang auf drei Studiensemester ausgelegt ist und somit das Gesamtvolumen 90 ECTS-Punkte beträgt. Da der Bologna-Prozess von einem Gesamtvolumen von 300 ECTS-Punkten (Bachelor- bzw. Diplomprüfung + Master) ausgeht, müssen Studierende, die einen 6-semestrigen Bachelorabschluss mit 180-ECTSPunkten erworben haben, noch 30 ECTS-Punkte nachholen. Absolventinnen und Absolventen eines Diplomstudiengangs bzw. eines 7-semestrigen Bachelorstudiengangs müssen keine weiteren ECTS-Punkte nachholen. Aufnahmeverfahren (nach § 5 SPO EMT/HSAN-20112) Die Aufnahme des Masterstudiums ist sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester möglich. Die Bewerbung muss fristgerecht vom 2. Mai bis 15. Juli für das Wintersemester und vom 01. Dezember bis zum 15. Januar für das Sommersemester erfolgen. In diesen Zeiträumen ist die Online-Bewerbung freigeschaltet (www.hs-ansbach.de). Die Bewerbung muss formgerecht erfolgen. Am Ende der Online-Bewerbung muss der Antrag auf Zulassung ausgedruckt, unterschrieben und mit den geforderten Unterlagen eingereicht werden. Folgende Unterlagen müssen zeitgleich mit der Bewerbung eingereicht werden: • das Abschlusszeugnis des qualifizierten Studiengangs nach § 4 Abs. 1, • Die Studien- und Prüfungsordnung des qualifizierten Studiengangs nach § 4 Abs. 1 (falls erforderlich, s.o. im Punkt 3), Wichtiger Hinweis: Sollte bei Ihnen zum Ende des Bewerbungszeitraumes noch kein Abschluss vorliegen, ist dieser spätestens bis zum 30. September. für das Wintersemester oder bis zum 14. März für das Sommersemester durch die Vorlage des Abschlusszeugnisses oder einer entsprechenden Bestätigung durch die bisherige Hochschule (mit Angabe der Abschlussnote und der erreichten ECTS-Punkten) nachzuweisen. Anderenfalls kann keine Zulassung erfolgen. Bei den ausländischen Studienbewerberinnen behält sich die Hochschule vor, selbst den Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse zu prüfen. Hinweise: Alle eingereichten Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen. Übersetzungen fremdsprachiger Dokumente müssen amtlich beglaubigt sein, dies ist i.d.R. der Fall, falls die Heimathochschule die Dokumente in deutscher Sprache ausfertigt. Andernfalls müssen die Dokumente beispielsweise von einem vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher übersetzt sein. Die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse stellt die Prüfungskommission unter Beachtung des Art. 63 BayHSchG fest. Zulassungsverfahren Bewerberinnen und Bewerber, die mit Einreichung des Antrags auf Zulassung den Nachweis der erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen sofort erbringen bzw. nachweisen, erhalten eine Zulassung. Immatrikulation Werden Sie zum Masterstudiengang zugelassen, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, der weitere Angaben zur Immatrikulation enthält. Der Masterstudiengang Energiemanagement und Energietechnik ist ein konsekutiver Masterstudiengang. Pro Semester müssen 42,00 Euro Studentenwerksbeitrag entrichtet werden. Weitere Zahlungsmodalitäten enthält der Zulassungsbescheid. Ansprechpartner / Kontaktadressen Ansprechpartner für fachliche und inhaltliche Fragen zum Masterstudiengang: Prof. Dr. -Ing. Jörg Kapischke (Hochschule Ansbach) Tel: +49 (0)981 48 77-310, E-Mail: [email protected] Prof. Stefan Weiherer (Hochschule Ansbach) Tel: +49 (0)981 48 77-320, E-Mail: [email protected] Prof. Dr.-Ing. Hannes Fogt (Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm) Tel: +49 (0)9 11 58 80-18 29, E-Mail: [email protected] Prof. Dr. -Ing. Gert Lautenschlager (Hochschule Weihenstephan-Triesdorf) Tel: +49 (0)98 26 6 54-225, E-Mail: [email protected] Für die Zulassung zuständig: Sachgebiet Weiterbildende Studien Herr Ralph-Peter Kappestein Tel: +49 (0)981 4877-143 Fax +49 (0)981 4877-188 E-Mail: [email protected] Stand: 01. April 2015
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