eMagazin für Gründung und Wachstum April 2015 Ins Schwarze getroffen: der Mikro-Mezzaninfonds-Deutschland Inhalt Schwerpunkte Eigenkapital fürs Unternehmen: der MikromezzaninfondsDeutschland Pluspunkt „Eigenkapital“: Interview mit Meriç Temuçin Auf einen Blick: Die Eckdaten des Mikromezzaninfonds Tipps zur Antragsstellung Mikromezzaninfonds plus Bürgschaft: Interview mit Peggy Wunderlich und Torsten Bäz Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken Mikromezzanin auch für Biotech-Start-ups: Interview mit Dr. Thorsten Lührs Kombination mit anderen Förderprogrammen Service Aktuelle Meldungen Veranstaltungen Print- und Online-Tipps BMWi-Expertenforum Seite 2 Intro Direkt nach seinem Start hat der Mikromezzaninfonds enorm an Fahrt aufgenommen. Sowohl Gründerinnen und Gründer als auch bestehende Kleinunternehmen nutzen zunehmend das auf sie zugeschnittene Förderinstrument. Das Erfolgsrezept des Mikromezzaninfonds stellen wir Ihnen in dieser Ausgabe unseres eMagazins vor. E rst einmal klein anfangen. Das sagen sich viele Gründerinnen und Gründer, wenn der Start in die Selbständigkeit ansteht. Die meisten von ihnen benötigen nicht mehr als 50.000 Euro Startkapital. Bei vielen ist es sogar weitaus weniger. Doch wer weder Eigenkapital noch Sicherheiten hat und (erst einmal) nur ein kleines Unternehmen gründen möchte, hat bei Banken in der Regel „schlechte Karten“: Kreditinstitute lehnen in diesen Fällen nicht selten eine Finanzierung ab. Ähnliches erleben auch Inhaberinnen und Inhaber bereits bestehender Kleinunternehmen, wenn Investitionen in überschaubarem Umfang anstehen. Quelle: KfW-Gründungsmonitor 2014 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat aus diesem Grund im September 2013 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF und des ERP Sondervermögens den Mikromezzaninfonds-Deutschland aufgelegt. Er wird von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank verwaltet. Der Mikromezzaninfonds beteiligt sich mit einer Summe von bis zu 50.000 Euro an kleinen Unternehmen und orientiert sich dabei mit seinen Konditionen an den Bedürfnissen von Gründerinnen, Gründern sowie Kleinunternehmen. Immerhin: Kleinst- und Kleinunternehmen machen den größten Anteil aller Unternehmen in Deutschland aus. Quelle: Institut für Mittelstandsforschung Bonn: Unternehmensbestand, Kleinste Unternehmen 2012, Kleinunternehmen 2012. www.ifm-bonn.org Seite 3 Eigenkapital fürs Unternehmen: der Mikromezzaninfonds-Deutschland Als der Mikromezzaninfonds im Herbst 2013 an den Start ging, hat niemand damit gerechnet, dass die Nachfrage so groß sein würde. Offensichtlich hat die Förderung bei Gründerinnen, Gründern und Kleinunternehmen genau „ins Schwarze getroffen“. D ie gute Nachricht: Gründerinnen und Gründer sowie Inhaber von kleinen jungen Unternehmen haben häufig gute Geschäftsideen. Die schlechte Nachricht: Sie finden selten eine Bank, die die Realisierung ihrer Ideen finanziert. Zum einen, weil sie in der Regel über wenig Eigenkapital verfügen, zum anderen, weil sie keine Sicherheiten haben. Und genau hier setzt der Mikromezzaninfonds an. „Er wurde eingerichtet, um die Eigenkapitalbasis von Klein- und Kleinstunternehmen zu stärken, die keine Fremdfinanzierung erhalten“, sagt Susanne Hauck von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank. „Der Fonds richtet sich dabei insbesondere an Unternehmen, die von Frauen oder von Unternehmerinnen und Unternehmern mit Migrationshintergrund geführt werden oder die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet wurden. Aber es kommen auch alle anderen Gründerinnen, Gründer und jungen Unternehmen in Frage. Inzwischen haben sogar einige Start-ups aus der Hightech- und Life-Science-Branche eine Beteiligung erhalten.“ Die NBank verwaltet den Mikromezzaninfonds im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das das Förderinstrument aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF und dem ERP-Sondervermögen im September 2013 aufgelegt hat. Mikromezzaninfonds erhöht Eigenkapital Frauen vorn Wie viele Beteiligungen wurden ausgezahlt? (2013-2014) Der Mikromezzaninfonds gehört zusammen mit dem ERPGründerkredit - StartGeld und dem Mikrokredit zu den Förderangeboten des Bundes, die sich speziell an Kleinunternehmen richten. Susanne Hauck zu den Unterschieden: „Während es sich beim ERP-Gründerkredit - StartGeld oder auch beim Mikrokredit jeweils um Darlehen handelt, ist das Mikromezzaninkapital eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Der Vorteil ist: Aus Sicht einer Bank oder Sparkasse ist eine Mikromezzaninbeteiligung kein Fremdkapital, sondern wirtschaftliches Eigenkapital, das dem Unternehmen langfristig zur Verfügung steht. Der Mikromezzaninfonds verbessert also die Eigenkapitalquote von Unternehmen und erhöht damit deren Chancen, einen Kredit von der Bank oder Sparkasse zu bekommen. Der Fonds für Kleinunternehmen richtet sich daher auch an Gründerinnen, Gründer und Unternehmen, die im Rahmen der Aufbauphase noch weitere Investitionen planen und dafür zusätzliche Kreditmittel benötigen. Genehmigte Beteiligungen *Umfasst Unternehmensleitung oder Gründung unter Beteiligung von Frauen **Umfasst Unternehmensleitung oder Gründung unter Beteiligung von Migranten Quelle: Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank, Stand: 19. März 2015 Seitdem ist die Nachfrage ungebrochen hoch. Sie zeigt, dass der Mikromezzaninfonds genau den Nerv der Gründerinnen, Gründer und Unternehmen trifft: „Insgesamt haben seit dem Start des Mikromezzaninfonds bundesweit 1.182 Unternehmen eine Beteiligung oder die Zusage für eine Beteiligung erhalten. Ausfälle gab es bislang dagegen nur rund 20“, freut sich Susanne Hauck. Quelle: Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank, 2015 Immerhin beteiligt sich der Mikromezzaninfonds an Unternehmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Damit hat er mehr zu bieten als das Förderdarlehen „Mein Mikrokredit“, das in der Regel nur kleine Darlehen von 10.000 bis 20.000 Euro zur Verfügung stellt. Er ist allerdings niedriger als der ERP-Gründerkredit – StartGeld, der Investitionen von bis zu 100.000 Euro finanziert. Seite 4 Späte Tilgung sorgt für Zahlungsfähigkeit Eine weitere Besonderheit ist die späte Tilgung, also die Rückzahlung der Mikromezzaninbeteiligung. „Eine Mikromezzaninbeteiligung muss erst ab dem siebten Jahr getilgt werden. Das heißt, das Unternehmen muss in den ersten sieben Jahren nur den jährlichen Zins von 8 Prozent bezahlen und in diesem Zeitraum keine Rückzahlungen leisten. Das schont die Liquidität, also die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Beim ERP-Gründerkredit - StartGeld und auch beim Mikrokredit setzt die Tilgung bereits wesentlich früher ein“, so Susanne Hauck. Auch wenn der Zinssatz von acht Prozent pro Jahr auf den ersten Blick recht hoch erscheint, ist er bei näherem Hinsehen eher günstig. „Bei Gründern oder Unternehmern, die weder genug Eigenkapital noch Sicherheiten haben, würden die Banken - wenn überhaupt - für einen Kredit einen Zinssatz von mehr als acht Prozent berechnen“, ist die Expertin der NBank überzeugt. Vorteil: Enge Verknüpfung von MBG und Bürgschaftsbank Der Mikromezzaninfonds wird bei einer der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) beantragt, und zwar in dem Bundesland, in dem die Investition erfolgt. Dabei arbeiten die MBGn eng mit den Bürgschaftsbanken in den Bundesländern zusammen. Daraus ergibt sich ein weiterer Vorteil für den Mikromezzaninfonds, weiß Susanne Hauck: „Eine Mikromezzaninbeteiligung liefert ja praktisch den Grundstein, um den Unternehmen eine weitere Finanzierung zu ermöglichen. Wie schon gesagt, erhöht die Mikromezzaninbeteiligung das unternehmerische Eigenkapital und verbessert damit die Chancen, einen Kredit bei der Bank zu bekommen. Darüber hinaus erwarten Banken aber auch Sicherheiten, wie beispielsweise Grundstücke, Lebensversicherungen oder Maschinen. Wem es an Sicherheiten fehlt, kann daher bei der Bürgschaftsbank eine sogenannte Ausfallbürgschaft beantragen, die von Kreditinstituten als vollwertige Sicherheit anerkannt wird. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften und Bürgschaftsbanken funktioniert die Antragstellung meist schnell und einfach.“ Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG) Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG) engagieren sich – auch unabhängig vom Mikromezzaninfonds – mit eigenen Programmen meist in Form einer stillen Beteiligung zu günstigen Konditionen. Einige von ihnen bieten Sonderprogramme für Gründerinnen und Gründer an. Übersicht der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften WEITERE INFORMATIONEN Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank »» Mikromezzaninfonds Deutschland Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. »» Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften Seite 5 Interview mit Meriç Temuçin „Es macht schon etwas aus, ob man in der Bilanz ein Darlehen auf der Sollseite stehen hat oder ein größeres „Eigenkapitalpolster“ auf der Habenseite.“ N ach rund zehnjähriger Tätigkeit als Business- und Persönlichkeitscoach und Psychologischer Beraterin hat Meriç Temuçin Anfang letzten Jahres die Herzfeld Akademie in Potsdam gegründet. Finanziert hat sie ihren Unternehmensstart mit einer Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds. Im Unterschied zu einem Darlehen gilt eine Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds ja als Eigenkapital. Selbst wenn die Beteiligung wie ein Darlehen zurückgezahlt werden muss, macht es meiner Ansicht nach schon etwas aus, ob man als junge GmbH in der Bilanz ein Darlehen auf der Sollseite stehen hat oder ein größeres „Eigenkapitalpolster“ auf der Habenseite. Das empfand ich als sehr positiv, wobei meine Entscheidung sicher auch eine emotionale Komponente hatte. Sie haben die Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg beantragt? Meriç Temuçin, Geschäftsführerin der Herzfeld Akademie GmbH (Bildrechte: Philipp Arnoldt) Frau Temuçin, Sie bieten Aus- und Weiterbildungen an. Um was geht es dabei? Temuçin: Ja. Und die Antragstellung war sehr unkompliziert. Was ich besonders hilfreich fand, waren der persönliche Kontakt und die Betreuung durch die Ansprechpartner bei der MBG. Da muss ich sagen, das haben die toll gemacht! Den einzigen Wermutstropfen sehe ich in dem relativ hohen Zinssatz von acht Prozent. Das passt meines Erachtens nicht so ganz in die heutige Zeit allgemeiner Niedrigzinsen. Temuçin: Die Herzfeld Akademie bietet Seminare, Aus- und Weiterbildungen für weibliche Fach- und Führungskräfte, Selbständige und Freiberuflerinnen an. Außerdem bieten wir individuelle, maßgeschneiderte Workshops für Unternehmen an. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist dabei, Frauen für Führungspositionen fit zu machen. Sie haben den Mikromezzaninfonds in Anspruch genommen. Warum? Temuçin: Um meine Akademie zu starten, musste ich zunächst in die Ausstattung der Büro- und Seminarräume investieren. Eigenkapital war zwar vorhanden, aber es reichte nicht für die Gesamtfinanzierung aus. Also habe ich mich während meiner Gründungsvorbereitungen über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten informiert. Beim Vergleich der verschiedenen Förderprogramme schien mir der Mikromezzaninfonds dann am attraktivsten. Seite 6 Auf einen Blick Informieren Sie sich über die Eckdaten des Mikromezzaninfonds Deutschland. D er Mikromezzaninfonds-Deutschland wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgelegt. Er wird aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Verwaltet wird der Fonds von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank. Für wen? Laufzeit? 10 Jahre Tilgung? Ab dem siebten Jahr in drei gleich hohen Jahresraten. »» Gründerinnen und Gründer Konditionen? »» kleine und junge Unternehmen »» 8% pro Jahr Schwerpunkt: Unternehmen, die »» ausbilden und/oder »» aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden und/oder »» von Unternehmerinnen und/oder »» einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5% der Einlage »» variable Gewinnbeteiligung von maximal 1,5% pro Jahr Sicherheiten? »» von Unternehmerinnen und Unternehmern mit Migrationshintergrund geführt werden und/oder Keine »» gewerblich orientierte Sozialunternehmen und/oder Antragstellung? »» umweltorientierte Unternehmen Bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft in dem Bundesland, in dem die Investition erfolgt. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Was? Stille Beteiligung. Der Kapitalgeber hat kein Stimm- bzw. Einflussnahme-Recht. WEITERE INFORMATIONEN Wie hoch? Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank Max. 50.000 Euro »» Mikromezzaninfonds Deutschland Wozu? Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Investitionen, die für die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens erforderlich sind. Weiterer Effekt: Die Mikromezzaninfinanzierung stärkt die Eigenkapitalbasis. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating bei der Bank verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen. »» „Kapital für kleine und junge Unternehmen aus dem Mikromezzaninfonds-Deutschland“ Förderdatenbank des Bundes »» Mikromezzaninfonds-Deutschland Seite 7 Tipps zur Antragstellung Der Antrag für eine Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds geht – in der Regel – schnell und einfach über die Bühne. Wir haben bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften Sachsen und Niedersachsen nachgefragt, worauf es dabei ankommt. M eist vergehen vom ersten Kontakt bis zu Auszahlung der Beteiligung nur zwei bis vier Wochen. Das ist nur einer der Pluspunkte des Mikromezzaninfonds-Deutschland. Voraussetzung ist allerdings, dass Gründerinnen und Gründer alle notwendigen Unterlagen einreichen. Und daran hapert es nicht selten, so die Erfahrung von Klaus Fürwitt von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen: „Wir erleben immer wieder, dass zum Beispiel das Gründungskonzept, die Umsatz- und Ertragsvorschau oder auch der Liquiditätsplan unvollständig sind. Oder nicht aktuell. Ein Businessplan und die dazugehörige Kalkulation sollten unbedingt das laufende Jahr und die beiden Folgejahre berücksichtigen. Da werden die meisten Fehler gemacht.“ Das gilt auch für junge Unternehmerinnen und Unternehmer, die den Mikromezzaninfonds innerhalb der ersten fünf Jahre in Anspruch nehmen möchten. Klaus Fürwitt: „Wenn zum Beispiel im August 2015 ein Unternehmer zu mir kommt und sagt, dass er die Einnahmen-Überschussrechnung oder die Bilanz nur für das Jahr 2013 vorlegen kann, dann ist das schlichtweg zu alt. In diesem Fall benötigen wir einen Jahresabschluss von 2014. Darüber hinaus brauchen wir eine aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung für das laufende Geschäftsjahr.“ Antrag rechtzeitig stellen Unternehmerinnen und Unternehmer sollten im Übrigen darauf achten, den Antrag nicht zu spät zu stellen, vor allem nicht erst dann, wenn es im Unternehmen womöglich schon „brennt“. „Wenn sich die Geschäfte nicht wie erhofft entwickeln und nach zwei, drei Jahren das Startkapital aufgebraucht ist, so dass Liquiditätsprobleme auftreten oder sogar schon eine Notsituation vorliegt, können wir mit dem Mikromezzaninkapital kaum helfen“, weiß Detlef Siewert von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen. „Besser ist es, schon in der Gründungsphase vorausschauend zu planen und sich mit Unterstützung des Mikromezzaninfonds eine ausreichende Liquidität zu sichern.“ Das geht häufig im Zusammenspiel mit der Bank oder Sparkasse, die bei einer Beteiligung durch den Mikromezzaninfonds eher bereit ist, zusätzlich noch einen Kredit bereit zu stellen. SCHUFA- Auskunft Eine Auskunft der SCHUFA muss den Unterlagen ebenfalls beigefügt werden: „Das ist wichtig“, so Detlef Siewert. „Denn ein negativer Eintrag ist ein K.O.-Kriterium für eine Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds. Wobei wir auch schon erlebt haben, dass die SCHUFA-Auskunft nicht korrekt oder nicht aktuell war, weil es zum Beispiel zu Namensverwechslungen kam. Insofern ist es wichtig, seine eigene SCHUFA zu kennen, um sie eventuell zu korrigieren.“ Apropos Schulden: Wer ein privates Insolvenzverfahren durchlaufen hat, muss erst die sogenannte Wohlverhaltensphase abgeschlossen haben. Erst dann kann er oder sie einen Antrag für den Mikromezzaninfonds stellen. Zuerst beraten lassen, dann Antrag stellen Auch wenn das Antragsverfahren beim Mikromezzaninfonds relativ schlank ist, machen die beiden Mikromezzaninexperten immer wieder die Erfahrung, dass der eine oder andere Punkt übersehen wird. Zwar bieten die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften Hilfestellung bei der Antragstellung an. Aber, so Klaus Fürwitt: „Die besseren Chancen hat derjenige, der gut vorbereitet zu uns kommt. So ein Gespräch ist ja wie eine Bewerbung. Wenn man da einen guten Eindruck hinterlässt, hat man einfach eine Hürde weniger. Gerade weil der Mikromezzaninfonds keine banküblichen Sicherheiten erfordert, müssen uns Person und Konzept umso mehr überzeugen.“ Der erste Weg sollte daher zur Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer führen, um die Geschäftsidee, den Businessplan und auch die fachliche und unternehmerische Eignung des Gründers zu klären. Die Kammern arbeiten in Sachen Mikromezzaninfonds eng mit den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften zusammen und können daher bei der Vorbereitung des Antrags helfen. Detlef Siewert von der MBG Niedersachsen empfiehlt, eventuell auch einen Berater hinzuzuziehen, der in der KfW-Beraterbörse gelistet ist. „Der Businessplan muss nachvollziehbar und plausibel sein. Von daher kann es sinnvoll sein, zum Beispiel einen Berater mit guten Branchenkenntnissen ‚ins Boot zu holen‘.“ Mittel sind zweckgebunden Gibt es für die Beteiligung ‚grünes Licht‘, muss sie genau für den Zweck eingesetzt werden, für die sie laut Antrag auch vorgesehen ist. Klaus Fürwitt: „Man kann nicht im Antrag Seite 8 schreiben, dass man die Beteiligung für den Erwerb von Maschinen benötigt und sich nachher ein Auto kaufen. Das wäre vertragswidrig. Wer sich für den Mikromezzaninfonds interessiert, muss also schon genau wissen, wofür er das Geld benötigt.“ Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBankMikromezzaninfonds-Deutschland Unterm Strich: positiv »» Antragsformular und Informationen zum Mikromezzaninvertrag Insgesamt zieht man bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften eine positive Bilanz, was die bisherigen Erfahrungen mit dem Mikromezzaninfonds betrifft. Bei einer Höhe von bis zu 50.000 Euro, können viele Gründer und Kleinunternehmen ihren Finanzierungsbedarf sogar vollständig mit der Beteiligung abdecken. Erfreulich ist vor allem auch, dass der Mikromezzaninfonds bei den Banken einen hohen Stellenwert genießt. Detlef Siewert: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die von uns geförderten Unternehmen ihr Ansehen gegenüber den Banken deutlich verbessern konnten. Dadurch, dass die Beteiligung an dem Unternehmen als wirtschaftliches Eigenkapital bewertet wird, werden die Stabilität und die Sicherheit des Unternehmens gefördert. Wenn dann über die Bürgschaftsbanken zusätzlich noch eine Ausfallbürgschaft zur Verfügung gestellt wird, sind die Banken in aller Regel bereit, dem Unternehmen für das weitere Wachstum auch einen Kredit zu gewähren.“ WEITERE INFORMATIONEN Deutscher Industrie- und Handelskammertag »» IHK-Finder Zentralverband des Deutschen Handwerks »» Deutschlandkarte mit Handwerkskammern Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. »» Mittelständische Beteiligungsgesellschaften SCHUFA »» SCHUFA Seite 9 Interview mit Peggy Wunderlich und Torsten Bäz „Mit dem Antrag zum Mikromezzaninfonds konnten wir gleichzeitig eine Bürgschaft beantragen.“ Altersgründen abzugeben. Und da haben wir die Chance genutzt und gesagt: Wir führen den Betrieb weiter. Sie kommen beide aus der Textilbranche? Bildrechte: L. Hunshelm, CSE Management- und EngineerConsulting Bäz: Ja, wir waren schon seit einigen Jahren im technischen Textilbereich in der Beratung, Forschung und Entwicklung tätig. Der technische Textilbereich beschäftigt sich vor allem mit Funktionsstoffen wie zum Beispiel Schutzkleidung oder flammhemmende Bezugsstoffe. Das ist also eine ganz andere Sparte, die sogar ziemlich im Aufwind ist. Aber wir haben uns gesagt, so etwas Edles wie die Manufaktur hat nicht nur eine großartige Vergangenheit, sondern auch eine vielversprechende Zukunft. N Wunderlich: Das Schöne ist, dass der Betrieb nach wie vor einen weltweiten Ruf genießt. Das heißt, mit unserem Einstieg ins Unternehmen haben wir nicht nur einen internationalen Kundenstamm übernommen, sondern erhalten auch schon neue Anfragen aus den USA, aus Norwegen, Österreich und aus Russland. Frau Wunderlich, Sie haben gemeinsam mit Ihrem Mann, Torsten Bäz, im vergangenen August die sächsische Cammann Gobelin Manufaktur übernommen. Was ist das für ein Unternehmen? Reden wir über Geld: Nach der Übernahme des Unternehmens brauchten Sie Kapital. Wofür? achdem Peggy Wunderlich und Torsten Bäz die traditionsreiche Cammann Gobelin Manufaktur übernommen hatten, haben sie sich nach einer geeigneten Finanzierung für notwendige Investitionen umgesehen. Entschieden haben sie sich für eine Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds. Wunderlich: Heutzutage würde man es als Hidden Champion bezeichnen. Auf Grund seiner Geschichte ist es aber noch mehr als das. Unsere Weberei wird nächstes Jahr 130 Jahre alt. Sie produziert seit 1886 luxuriöse und besonders verschleißfeste Möbel- und Dekorationsstoffe. Bis zum Zweiten Weltkrieg wurde zum Beispiel ein Großteil der amerikanischen und arabischen Erste-Klasse-Abteile in Eisenbahnen mit Cammannstoffen aus Chemnitz ausgestattet. Selbst zu DDR-Zeiten gehörte das Unternehmen zu den Weltmarktführern von hochwertigen Dekorationsstoffen. Nach dem Fall der Mauer geriet die Textilindustrie dann in eine Krise. Trotzdem haben damals zwei Enthusiasten aus Chemnitz die Manufaktur übernommen. Letztes Jahr haben sich die beiden Inhaber dann entschieden, das Unternehmen aus Bäz: Wir wollten in eine neue Lagerausstattung, in eine verbesserte Qualitätssicherung, eine moderne Präsentationseinrichtung sowie in ein Warenwirtschaftssystem investieren. Und dann kam der Mikromezzaninfonds ins Spiel? Bäz: Nicht sofort. Zunächst hatten wir uns bei unserer Bank um einen Kredit bemüht. Aber das war nicht so einfach, weil wir keine Sicherheiten – keine Grundstücke oder Eigenkapitalrücklagen – hatten. Und die Textilindustrie gilt auch nicht gerade als Boom-Branche. Von daher mussten wir uns um Alternativen zum klassischen Bankdarlehen kümmern. Seite 10 Dann haben wir von dem Mikromezzaninfonds erfahren. Dabei handelt es sich um eine Kapitalbeteiligung der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft. Diese stille Teilhaberschaft hat den Effekt, dass das Eigenkapital im Unternehmen erhöht wird. Wenn wir also zum Beispiel zukünftig in unsere Maschinen investieren müssen, stehen wir betriebswirtschaftlich wesentlich besser da, als wenn wir ein Darlehen in den „Büchern“ stehen hätten. Das ist auf jeden Fall ein Pluspunkt für uns. Wunderlich: Es gab aber noch einen weiteren Grund, warum wir uns nach Alternativen zu einem Bankdarlehen umgesehen haben. Wir haben zwei kleine Kinder, wobei aber klar war, dass ich genauso wie mein Mann im Unternehmen arbeiten würde. Dass ich das schaffe, bezweifelte die Bank allerdings und sah in der familiären Situation ein erhöhtes Risiko. Beim Mikromezzaninfonds ist es dagegen so, dass hier insbesondere Frauen unterstützt und motiviert werden sollen, unternehmerisch tätig zu werden. Insofern war unsere familiäre Situation für die Sächsische Beteiligungsgesellschaft kein Hinderungsgrund. Dann wurde das Konzept noch einmal von der Industrie- und Handelskammer geprüft. Aber das ging alles recht schnell, weil die Abstimmungsverfahren zum Teil parallel liefen. Bildrechte: Wolfgang Schmidt Was würden Sie anderen Gründerinnen und Gründern empfehlen? Bäz: Sich so früh wie möglich über alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren. Auch wenn man zunächst davon ausgehen kann, dass man ein Bankdarlehen erhält, kann es immer passieren, dass es im Verlauf der Gespräche dann doch „nein“ heißt. Und da ist es gut, wenn man weiß, welche Alternativen es gibt. Wie sehen Ihre nächsten unternehmerischen Schritte aus? (Bildrechte: Wolfgang Schmidt) War die Beantragung des Mikromezzaninfonds kompliziert? Bäz: Nein, überhaupt nicht. Wir mussten die Antragsformulare ausfüllen und einen Businessplan abgeben. Das habe ich nicht als kompliziert empfunden. Und trotz Weihnachtsfeiertagen lagen zwischen Antragstellung und Bewilligung nur vier Wochen. Wir mussten auch nicht in unzähligen Gesprächen begründen, warum, wieso und weshalb wir die Investitionen vorhaben. Wir sind eingeladen worden, um unser Vorhaben zu präsentieren und zu erläutern, wohin die Reise gehen soll. Wunderlich: Die größte Herausforderung heißt „Fachkräftesicherung“. Unsere erfahrenste Mitarbeiterin geht in den nächsten Jahren in Rente, so dass wir damit beginnen müssen, kompetente Nachfolger aufzubauen. Wir arbeiten ja mit alten Maschinen, die es heute gar nicht mehr gibt. Die müssen auf eine bestimmte Art und Weise bestückt werden, was sehr kompliziert ist. Hinzu kommt das Nachkolorieren nach Kundenwünschen. Das alles erfordert ein großes handwerkliches Können, das unsere Mitarbeiter perfekt beherrschen. Das bedeutet, wir sind auf der Suche nach Fachkräften, die in der Lage sind, das Spezialwissen und die Handwerkskunst von unseren Mitarbeitern zu erlernen und weiter zu entwickeln. Seite 11 Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken Wer eine Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds beantragt, kann parallel auch einen Antrag für eine Bürgschaft stellen. Das ist sinnvoll, wenn über die Beteiligung hinaus auch ein Kredit von einer Bank oder Sparkasse benötigt wird und die notwendigen Sicherheiten dafür fehlen. A usfallbürgschaften gibt es für Gründerinnen und Gründer, für Unternehmen und Freiberufler, denen wegen fehlender oder zu geringer Sicherheiten kein oder kein ausreichender Kredit gewährt wird. Voraussetzung: Die Geschäftsaussichten sind positiv und das Vorhaben ist wirtschaftlich tragfähig. bzw. Unternehmers (Hausbank) beantragt. Zahlreiche Bürgschaftsbanken bieten außerdem das Programm „Bürgschaft ohne Bank (BoB)“ an. Hierbei können sich Interessenten direkt an die Bürgschaftsbank in ihrem Bundesland wenden. Wie funktioniert eine Ausfallbürgschaft? Eine Ausfallbürgschaft kommt zum Tragen, wenn ein Kreditnehmer zum Beispiel bei einer Insolvenz seinen Kredit aus eigenen Mitteln nicht mehr zurückzahlen kann. Die Bürgschaftsbank bürgt also bei dessen Bank oder Sparkasse (Hausbank) für die Rückzahlung des Kredits. Das kann ein marktüblicher Bankkredit oder ein Förderkredit sein. Die Bürgschaftsbank bürgt für bis zu 80 Prozent des zu besichernden Kreditbedarfs. Für die restlichen 20 Prozent muss die Hausbank das Risiko tragen. Eine Bürgschaft ist daher ein vollwertiger Ersatz für fehlende oder zu wenige Sicherheiten. Was sind Bürgschaftsbanken? An Bürgschaftsbanken sind die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kammern der Freien Berufe, Wirtschaftsverbände und Innungen, Banken und Sparkassen sowie in einigen Bundesländern auch Versicherungsunternehmen beteiligt. Sie stehen nicht miteinander im Wettbewerb, sondern sind – jeweils rechtlich und wirtschaftlich selbständig – für die mittelständische Wirtschaft nur in „ihrem“ Bundesland tätig. Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art und für jeden wirtschaftlich vertretbaren Zweck. Quelle: Verband Deutscher Bürgschaftsbanken: Finanzierungsenergie für den Mittelstand Zwanzigdreizehn, Berlin Enge Kooperation: MBGn und Bürgschaftsbanken WEITERE INFORMATIONEN Wer bei einer Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) eine Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds beantragt, kann parallel auch einen Antrag für eine Bürgschaft stellen, wenn er über die Beteiligung hinaus einen Kredit von einer Bank oder Sparkasse benötigt. Die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften arbeiten eng mit den Bürgschaftsbanken zusammen. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie »» GründerZeiten Nr. 14 „Sicherheiten – Bürgschaften – Rating“ Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. »» Bürgschaftsbanken und Mittelständische Beteiligungsgesellschaften in den einzelnen Bundesländern Unabhängig vom Mikromezzaninfonds wird eine Bürgschaft in der Regel über die Bank oder Sparkasse des Gründers Seite 12 Interview mit Dr. Thorsten Lührs „Obwohl wir nicht zur primären Zielgruppe des Mikromezzaninfonds zählten, verlief die Antragstellung unkompliziert.“ Wie ist diese Geschäftsidee entstanden? Dr. Lührs: Als Wissenschaftler am Braunschweiger Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung habe ich mich intensiv mit den toxischen Ablagerungen bei Nervenkrankheiten beschäftigt. Dabei ist mir klar geworden, dass es im Grunde noch keine Technologie gibt, um diese Ablagerungen selektiv aus Patientenproben zu vermehren. Das heißt: Man kann gar nicht exakt sagen, was sich bei diesen Krankheiten im Körper abspielt, weil man das, was da entsteht, gar nicht in die Hände bekommt. Aus dieser Einsicht heraus habe ich ein neuartiges analytisches Verfahren entwickelt. Und mit der Zeit reifte die Idee, darauf eine vollständige In-vitroDiagnostik aufzubauen. v.l.n.r.: Karl-Josef Eberle, Dr. Christiane Ritter, Dr. Thorsten Lührs (Bildrechte: SeNostic GmbH) Die Wissenschaft arbeitet mit Hochdruck daran, Erkrankungen des Nervensystems bis ins kleinste Detail zu erforschen. Das Biotech-Startup SeNostic trägt dazu bei, diesem Schritt ein Stück näher zu kommen. Dr. Thorsten Lührs und Dr. Christiane Ritter haben die Gründung ihres Unternehmens erfolgreich abgeschlossen. Als Anschubfinanzierung nutzten sie den Mikromezzaninfonds. Herr Dr. Lührs, Ihre Firma produziert und vertreibt sogenannte „rekombinante Proteine und Proteinagglomerationen“. Was muss man sich darunter vorstellen? Dr. Lührs: Volkskrankheiten wie Alzheimer oder Parkinson führen bekanntermaßen zu schädlichen Eiweißablagerungen im Gehirn. Wir stellen diese Eiweiße und Agglomerationen, also Zusammenballungen von Eiweißen, biotechnisch her, nach zum Teil patentgeschützten Verfahren und vertreiben sie für Forschungszwecke. Geplant ist zudem, basierend auf unserem Know-how und auf Schutzrechten, ein in-vitro-diagnostisches Verfahren für Erkrankungen des Nervensystems zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Bei diesem Verfahren werden Proben von Patienten in vitro, also im Reagenzglas, analysiert. Wie ging es dann weiter? Dr. Lührs: Da das Helmholtz-Zentrum ausschließlich auf Infektionsforschung spezialisiert ist, hatte man dort kein Interesse, das Analyseverfahren weiterzuentwickeln. Ich habe daher im Rahmen des sogenannten Arbeitnehmer-Erfindungsgesetzes die Patente übernommen und auf eigene Kosten weitergeführt. Ist eine Gründung im Alleingang in einer so hochinnovativen Branche nicht ein schwieriges Unterfangen? Dr. Lührs: Auf jeden Fall ist es eine besondere Herausforderung. Gleichwohl habe ich die Firma nicht alleine gegründet, sondern gemeinsam mit Dr. Christiane Ritter. Sie ist Expertin für Proteinagglomerationen und deren Struktur. Der Dritte in unserem Team ist Diplom-Ingenieur Karl-Josef Eberle, Fachmann auf dem Gebiet von Normen und Standards. Seite 13 Den Unternehmensstart haben Sie mit Mitteln aus dem Mikromezzaninfonds finanziert. Für ein Start-up aus den Biowissenschaften ist das eine eher unübliche Finanzierungsquelle. Dr. Lührs: Viele Fördermittel stehen ausschließlich für Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen zur Verfügung und waren für unsere Situation nicht geeignet. Das heißt, wir haben uns zunächst die Frage gestellt, was wir tun können, um das Unternehmen grundsätzlich auf die Beine zu stellen. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Kapitalbedarf für den unmittelbaren Start überschaubar war. Für die jetzige Herstellung der Eiweiße fallen ohnehin keine Investitionen an: Wir benötigen kein teures Hightech-Labor, sondern dürfen stattdessen die biotechnischen Anlagen der Technischen Universität Braunschweig nutzen. Und als Firmendomizil dient zunächst unser Privathaus. Allerdings wollten wir schon einmal den Vertrieb auf die Beine stellen und eine Webseite aufbauen, um den Markteintritt möglichst frühzeitig zu bewerkstelligen. Und dafür war der Mikromezzaninfonds genau richtig, zumal das Antragsverfahren bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen relativ schnell und unbürokratisch „über die Bühne ging“ - obwohl wir nicht zur primären Zielgruppe des Fonds zählen. Daher wurde an einigen Punkten – zum Beispiel was die Schutzrechte oder die weitere Strategie anging – etwas mehr nachgehakt. Aber nun sind wir de facto startklar. Das nächste Ziel ist die Entwicklung der In-vitroDiagnostik. Hier liegt der Kapitalbedarf allerdings weitaus höher. Was können Sie anderen Gründerinnen und Gründern raten, die sich für eine Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds interessieren? Dr. Lührs: Auch wenn es sich für ein Tech-Start-up um eine eher geringe Summe handelt, ist das Businesskonzept essenziell. Am besten, man stellt bereits im Vorfeld einen Finanzplan auf, der exakt auf den Mikromezzaninfonds zugeschnitten und umsetzbar ist. Ihr großes Ziel ist die Entwicklung eines neuen Verfahrens für die Identifizierung von Erkrankungen des Nervensystems. Welche ergänzenden Finanzmittel wollen Sie für diesen Schritt einwerben? Dr. Lührs: Das Projekt ist recht komplex und kostenintensiv. Allerdings sind das deutsche und das internationale Marktvolumen auch enorm. Wir haben ein detailliertes Gesamtkonzept ausgearbeitet und mit unserer Unternehmensberatung entsprechende Finanzierungsszenarien aufgestellt: Ziel ist ein Markteintritt gegen Ende 2017. Doch sowohl Venture-Capital-Geber als auch Business Angels sind bei Hightech-Projekten sehr vorsichtig: Keiner investiert leichtfertig, wenn er nicht von dem Vorhaben überzeugt ist. Daher war die umfangreiche Vorplanung so wichtig, so dass wir mit unserem Businessmodell und der Unterstützung aus dem Mikromezzaninfonds unser Unternehmen zügig an den Start bringen konnten. Jetzt können wir zeigen, dass wir erfolgreich sein können. Seite 14 Kombination mit anderen Förderprogrammen Wer noch weiteres Kapital benötigt, kann den Mikromezzaninfonds mit zusätzlichen Förderprogrammen kombinieren. ERP-Gründerkredit - StartGeld D as Förderdarlehen unterstützt Existenzgründer/-innen, Freiberufler/-innen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Der Fremdfinanzierungsbedarf darf nicht mehr als 100.000 Euro betragen. Gut zu wissen: Bitte beachten Sie, dass die Beteiligungssumme aus dem Mikromezzaninfonds auf das Finanzierungslimit des ERP-Gründerkredit - StartGeld angerechnet wird. Beispiel: Wenn Sie eine Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds in Höhe von 40.000 Euro erhalten, können Sie maximal 60.000 Euro des ERP-Gründerkredits - StartGeld beantragen, damit das Finanzierungslimit von 100.000 Euro nicht überschritten wird. Den Antrag für „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ stellen Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse, die den Antrag an die KfWBankengruppe zur Bearbeitung weiterleitet. ERP-Eigenkapital für Gründung Das Förderdarlehen unterstützt Gründungs- und Festigungsvorhaben und kann bis zu einer Höhe von 500.000 Euro beantragt werden. Die Darlehen haben - ähnlich wie der Mikromezzaninfonds - eine Eigenkapitalfunktion für Unternehmen. Um das Förderdarlehen „ERP-Eigenkapital für Gründung“ zu beantragen, müssen Sie allerdings auch eigene Mittel in Höhe von 10 % (Ost) bzw. 15 % (West) zur Verfügung stellen. erfolgt in kleinen Schritten, beispielsweise 1.000 Euro, 5.000 Euro oder 10.000 Euro. Nach erfolgreichen Rückzahlungen sind Erhöhungen auf bis zu 20.000 Euro möglich Die Antragstellung und Vergabe der Darlehen erfolgt über so genannte Mikrofinanzinstitute. Eine Kombination mit Beteiligungen aus dem Mikromezzaninfonds ist möglich. Aufgrund der derzeitigen Umstrukturierung des Programms ist eine Kreditvergabe voraussichtlich erst wieder im zweiten Quartal 2015 möglich. TIPP Zu den Kombinationsmöglichkeiten des Mikromezzaninfonds mit Förderprogrammen Ihres Bundeslandes erkundigen Sie sich bitte bei der Investitionsbank oder bei Ihrem Landeswirtschaftsministerium. WEITERE INFORMATIONEN Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Förderdatenbank des Bundes »» ERP-Gründerkredit - StartGeld Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für Arbeit und Soziales »» Mein Mikrokredit Gut zu wissen: Eine Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds gilt in diesem Fall nicht als Eigenkapital. Die KfW akzeptiert ausschließlich Eigenkapital, das der Gründer/ Unternehmer tatsächlich aus eigenen Mitteln bereitstellen kann. Den Antrag für „ERP-Eigenkapital für Gründung“ stellen Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse, die den Antrag an die KfWBankengruppe zur Bearbeitung weiterleitet. Mein Mikrokredit „Mein Mikrokredit“ richtet sich an Gründerinnen, Gründer sowie kleine und junge Unternehmen, die über ihre Banken oder Sparkassen keine Kredite erhalten. Die Kreditaufnahme Seite 15 Aktuelle Meldungen Gabriel: Kraftvoller Auftakt für weniger Bürokratie D as Bundeskabinett hat den von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. Damit werden mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuchs und der Abgabenordnung befreit. Dazu werden die Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um jeweils 20 Prozent auf 600.000 bzw. 60.000 Euro angehoben und somit rund 140.000 Unternehmen um rund 504 Mio. Euro pro Jahr entlastet. Existenzgründerinnen und -gründer werden durch die Anhebung von Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen von 500.000 auf 800.000 Euro später als bisher in der Wirtschaftsstatistik herangezogen. Erstmals wird ein Schwellenwert (800.000 Euro) auch in der Umweltstatistik eingeführt. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal »» Gabriel: Kraftvoller Auftakt für weniger Bürokratie WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal »» „Gründercoaching Deutschland“ wird fortgesetzt Rückgang bei Rückgang von Kleinunternehmen – Zunahme bei Nebenerwerbsgründungen Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im Jahr 2014 rund 124.000 Betriebe neu gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen ging 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 11,5 % auf knapp 211.000 zurück. Diese Entwicklung wurde unter anderem dadurch verursacht, dass die Zahl der Gründerinnen und Gründer von Kleinunternehmen mit bulgarischer oder rumänischer Staatsangehörigkeit um 40 % auf 28.000 sank. Die Zahl der Gründungen von Nebenerwerbsbetrieben lag mit rund 251.000 etwas über dem Niveau des Vorjahres (+ 0,9 %). Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen sank im Jahr 2014 auf rund 722.000. „Gründercoaching Deutschland“ wird fortgesetzt WEITERE INFORMATIONEN Ab 01. Mai 2015 führt die KfW Bankengruppe das Beratungsprogramm „Gründercoaching Deutschland“ aus Eigenmitteln fort. BMWi-Existenzgründungsportal Anträge können von Existenzgründerinnen und Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie zukünftig auch Social Entrepreneure in gemeinnütziger Rechtsform gestellt werden. Die Antragssteller dürfen nicht länger als zwei Jahre am Markt aktiv sein. Neu ist auch, dass die selbständige Tätigkeit sowohl als Voll- als auch dauerhaft als Nebenerwerb ausgeübt werden kann. »» Gewerbeanzeigen 2014 Neue Hightech-Industrieunternehmen werden oft nebenberuflich gegründet Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gründen oft im Nebenerwerb - mit Rückversicherung auf das feste Einkommen aus dem Hauptberuf. Dies stellt der Bericht zum „Mannheimer Gründungspanel“ fest. Dabei handelt es sich um eine jährlich stattfindende Seite 16 Befragung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Creditreform Wirtschaftsforschung unter jungen Unternehmen in Deutschland. Die meisten Nebenerwerbs-Start-ups werden dabei in den technologieintensiven Sektoren des verarbeitenden Gewerbes gegründet. Weitergehende Analysen deuten darauf hin, dass es sich bei der Gründung im Nebenerwerb um eine bewusste Markteintrittsstrategie handelt. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal »» Mannheimer Gründungspanel 2014: Neue HightechIndustrieunternehmen werden oft nebenberuflich gegründet Wann Wissenschaftler zu Gründungen neigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die angewandte Forschung betreiben sowie diejenigen, die Erfindungen vorweisen können, sind am ehesten zu einer Unternehmensgründung bereit. Auch aus diesem Grund sind an den Fachhochschulen oftmals mehr Gründungswillige zu finden als in der universitären Grundlagenforschung. Zudem sind ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eher als deutsche bereit, sich selbständig zu machen. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Der Einfluss institutioneller Rahmenbedingungen auf die Gründungsneigung von Wissenschaftlern an deutschen Hochschulen“ des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal »» Wann Wissenschaftler zu Gründungen neigen Im Jahr 2014 konnte der Wettbewerb eine Rekordzahl von 542 Bewerbern verzeichnen. In der zweiten Runde 2014 wurden 17 Start-ups mit besonders vielversprechenden Geschäftsideen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) ausgezeichnet. Vergeben wurden sechs Hauptpreise in Höhe von je 30.000 Euro als Startkapital für die eigene Unternehmensgründung. Ein Hauptpreisträger wurde zusätzlich mit dem Sonderpreis „Mobiles Internet der Dinge“ ausgezeichnet, der von Preisstifter Intel mit 6.000 Euro dotiert ist. Darüber hinaus wurden elf weitere Preise in Höhe von je 6.000 Euro vergeben. Neben Geldpreisen werden die Gewinner in der Startphase ihrer Gründung auch durch ein bundesweites Expertennetzwerk unterstützt. In der bereits laufenden neuen Wettbewerbsrunde besteht für interessierte Gründerinnen und Gründer noch bis zum 31. Mai 2015 (Stichtag) die Möglichkeit, sich mit innovativen Geschäftsideen beim „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ zu bewerben. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal »» Preisverleihung beim „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ Ein Drittel aller Unternehmen hat keine Digitalstrategie Mehr als ein Drittel (37 Prozent) aller Unternehmen in Deutschland hat bislang keine Strategie für die Bewältigung des digitalen Wandels. Das hat eine repräsentative Umfrage unter 505 Geschäftsführern und Vorständen von Unternehmen ab 20 Mitarbeitern im Auftrag des Digitalverbands BITKOM ergeben. Die Digitalisierung erfasst die gesamte Wirtschaft. Sie durchdringt sämtliche Branchen, vom Handwerker bis zum Maschinenbauer, und alle Betriebsgrößen, vom Kleinbetrieb bis zum Großkonzern. Viele Unternehmen unterschätzen die Folgen des digitalen Wandels noch immer. WEITERE INFORMATIONEN Preisverleihung beim „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ Brigitte Zypries, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, hat auf der CeBIT in Hannover die Preisträger des „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ ausgezeichnet. BMWi-Unternehmensportal »» Ein Drittel aller Unternehmen hat keine Digitalstrategie Seite 17 Veranstaltungen „Berufswunsch: Unternehmerin“: Girls‘Day im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi-Existenzgründungsportal D »» Potenziale und Herausforderungen der Digitalisierung für die Dienstleistungswirtschaft as Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beteiligt sich am diesjährigen Girls‘Day, am 23. April 2015, mit einer Veranstaltung zum Thema „weiblicher Unternehmergeist“. Teilnehmen können Mädchen aus allen Berliner Schulen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht das Gespräch mit den drei Berliner Vorbild-Unternehmerinnen der Initiative „FRAUEN unternehmen“ Antje Minhoff, Sabine Stengel und Verena Pausder. Schirmherrin ist Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin und Beauftragte für den Mittelstand. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal »» „Berufswunsch: Unternehmerin“: Girls‘Day im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für Wirtschaft und Energie WEITERE INFORMATIONEN German Accelerator: Celebrating Innovation Die Veranstaltung „Celebrating Innovation“ am 6. Mai 2015 bringt kluge Köpfe der IT-Branche und innovative Start-ups zusammen. Das Event des German Accelerator bringt amerikanisches Flair in die deutsche Start-up- und Innovationslandschaft: Globale Querdenker, Innovatoren, Techies & Macher der Szene treffen auf internationale Gäste und führende Wirtschaftspartner der Technologiebranche. Celebrating Innovation findet am 6. Mai 2015 im Haus der deutschen Wirtschaft in Berlin statt. »» Initiative „FRAUEN unternehmen“ WEITERE INFORMATIONEN Potenziale und Herausforderungen der Digitalisierung für die Dienstleistungswirtschaft Der Dienstleistungsbereich leistet den größten Beitrag zur Wertschöpfung und zur Beschäftigung in Deutschland und wird von der Digitalisierung nachhaltig verändert. Das betrifft vor allem die Verschmelzung von Dienstleistungen und Industrie, aber auch personenbezogene Dienstleistungen. Am 28. April 2015 soll auf einer Konferenz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Vertretern der Dienstleistungswirtschaft über die Potenziale und Herausforderungen der Digitalisierung für Unternehmen und Beschäftigte diskutiert werden. Welche neuen Geschäftsmodelle ergeben sich? Best-Practice-Beispiele werden besprochen und gemeinsam konkrete Maßnahmen entwickelt, die Unternehmen und Beschäftigte der Dienstleistungswirtschaft gezielter unterstützen können. BMWi-Existenzgründungsportal »» German Accelerator: Celebrating Innovation Kongress und Messe „Junge IKTWirtschaft: Gründen - Investieren – Wachsen“ Am 7. Mai 2015 veranstaltet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Kongress und die Gründermesse „Junge IKT-Wirtschaft: Gründen - Investieren – Wachsen“. Junge Unternehmerinnen und Unternehmer aus den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) treiben mit Kreativität und hoher Flexibilität die rasche Umsetzung von Ideen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen entscheidend voran. Auf dem Kongress mit begleitender Messe präsentieren zahlreiche Start-ups ihre Entwicklungen und Lösungen. Seite 18 Investoren, Vertreter der IKT- und Medienwirtschaft und IKT-Anwender können Kontakte zu den jungen Unternehmen aufbauen, um Ansätze für Kooperationen oder Beteiligungen auszuloten. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal »» Kongress und Messe „Junge IKT-Wirtschaft: Gründen - Investieren – Wachsen“ BMWi auf dem Existenzgründungstag der Metropolregion Rhein-Neckar Die Metropolregion Rhein-Neckar lädt am 16. Mai 2015 zum Existenzgründungstag in Mannheim ein. Mit dabei: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das auf der Gründermesse seine vielfältigen Angebote für Gründerinnen und Gründer präsentiert. Darüber hinaus stehen Ansprechpartner des BMWi u.a. zu den Themen Förderung, Business- und Finanzplanung für Beratungsgespräche zur Verfügung. Mit Vielfalt zum Erfolg Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zukünftig stärker auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen sein. Damit sie im globalen Wettbewerb um internationale Talente gut aufgestellt sind, braucht Deutschland eine gelebte Willkommenskultur. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, verleiht am 16. Juni 2015, den Unternehmenspreis „Mit Vielfalt zum Erfolg“. Es werden Unternehmen prämiert, die mit ihrem Engagement bei der Integration internationaler Fachkräfte und der Etablierung einer Willkommenskultur herausragen. Die Preisverleihung ist eingebettet in eine ganztägige Fachveranstaltung zu der Fragestellung, „Wie internationale Fachkräfte und kleine und mittlere Unternehmen zusammenfinden?“. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Unternehmensportal »» Mit Vielfalt zum Erfolg WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal »» BMWi auf dem Existenzgründungstag der Metropolregion Rhein-Neckar Seite 19 Print- und Online-Tipps GründerZeiten Nr. 20: Marketing M arketing ist weitaus mehr als Werbung. Eine Marketingstrategie gehört daher in jeden Businessplan. Wie Sie dabei vorgehen und wie der passende Marketing-Mix aussieht, darüber informiert Sie diese Ausgabe der GründerZeiten. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal »» GründerZeiten Das Tool unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, für spezifische IT-Sicherheitsrisiken den Aufwand sowie den Nutzen von IT-Sicherheitsmaßnahmen zu bestimmen. „ProfITabel“ ist einfach konzipiert, so dass Unternehmerinnen und Unternehmer auch ohne spezielles Vorwissen im Bereich der IT-Sicherheit realistische Abschätzungen der Wirtschaftlichkeit von geplanten IT-Sicherheitsmaßnahmen treffen können. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Unternehmensportal »» Neues Angebot zur Bestimmung von Kosten und Nutzen von IT-Sicherheitsmaßnahmen Kosten und Nutzen von ITSicherheitsmaßnahmen bestimmen: neues Webtool Das BMWi hat im Rahmen der Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ mit dem Webtool „profITabel“ ein weiteres praktisches Angebot für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorgestellt. Seite 20 BMWi-Expertenforum A ls Existenzgründerin und Existenzgründer haben Sie täglich mit neuen Fragen zu tun. Hilfestellung und Orientierung bietet hier das BMWi-Expertenforum. Die Expertinnen und Experten beantworten Ihre Frage und weisen Ihnen den weiteren Gründungsweg. In unserem eMagazin stellen wir Ihnen jeweils einen der über 40 Experten vor. Ruth Rathsack Ruth Rathsack ist Projektleiterin des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Im BMWi-Expertenforum beantwortet sie und ihr Team Fragen zu folgenden Themen: »» Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung »» Rentenversicherung »» Krankenversicherung »» Unfallversicherung Wir stellen Ihnen hier einige Fragen vor, die von Frau Rathsack und ihrem Team im BMWi-Expertenforum beantwortet wurden. In der Rubrik „persönliche Absicherung“ können Sie ihr Ihre Frage stellen. Ich plane, mich in ein bis zwei Monaten selbständig zu machen und möchte vorsichtshalber eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige abschließen. Wie gehe ich am besten vor? Sie müssen eine selbständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben. Voraussetzung für den Antrag ist des Weiteren, dass der Antragsteller vor dem Antrag innerhalb der letzten zwei Jahre vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat oder Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III bezogen hat. Der Antrag muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit, die zur Begründung eines Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag berechtigt, gestellt werden. Für ein entsprechendes Formular wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort (www.arbeitsagentur.de). Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr Neben meiner Vollzeitstelle habe ich drei Häuser, von denen ich eines selbst bewohne und zwei vermietet habe. Die ganze verwaltungstechnische Arbeit wie Nebenkostenabrechnung, Steuererklärung, Renovierungsarbeiten usw. erledige ich weitgehend selbst. Da der Aufwand, den ich nebenher treibe, immer größer wird, überlege ich nun, ob ich eine Immobilienverwaltungsund Betreuungsgesellschaft gründen kann und meine Vollzeitstelle aufgebe. Da ich seit 36 Jahren sozialversicherungspflichtig angestellt bin, erscheint es mir sinnvoll, mich bei der eigenen Firma anzustellen. Meine Frage: Geht das überhaupt? Und welche Vorund Nachteile wären damit verbunden? Gründen Sie ein Unternehmen, sind Sie als Selbständige(r) für Ihre persönliche soziale Absicherung selber verantwortlich. Seite 21 Auf Grund der allgemeinen Versicherungspflicht, muss auch ein(e) Selbständige(r) eine Kranken- und Pflegeversicherung abschließen. Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist daher der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. Sie können eine bestehende gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft fortführen oder sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen absichern. Über die Höhe der Beiträge sollten Sie sich mit Ihrer zuständigen Krankenkasse verständigen. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung auch gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030/ 340 60 66 - 01 wenden. Möchten Sie sich über ein privates Versicherungsunternehmen absichern, können Sie vorab zu Leistungen und Beiträgen eine Verbraucherzentrale befragen. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter www.verbraucherzentrale.de Ob Ihre selbständige Tätigkeit eine Rentenversicherungspflicht auslöst oder eine freiwillige Beitragszahlung sinnvoll ist, besprechen Sie bitte mit der Deutschen Rentenversicherung. Sie können die Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800-1000 48 070 erreichen. Sie haben auch die Möglichkeit, sich als Selbständige(r) in der Arbeitslosenversicherung abzusichern. Geregelt ist das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag im § 28a SGB III. Sie können den Antrag bei der für Sie zuständigen örtlichen Arbeitsagentur einreichen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur. Zur genauen Ausgestaltung Ihrer eventuellen selbständigen Tätigkeit empfehle ich Ihnen ein Gespräch bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Existenzgründungsberatung über das Bundesland gefördert zu bekommen. Informationen zum Beratungsförderprogramm in Hessen finden Sie hier. Wie kann ich ganz sicher sein, dass ich als Freiberuflerin nicht sozialversicherungspflichtig bin? Ich habe gehört, dass man seine Tätigkeiten der Freiberuflichkeit prüfen lassen kann. Stimmt das? Wenn ja, wo? Sie sprechen mit Ihrer Frage den Punkt einer möglichen Scheinselbständigkeit an. Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Für die Beurteilung einer Scheinselbständigkeit sind die tatsächlichen Verhältnisse Ihrer Tätigkeit maßgebend. Eine selbständige Tätigkeit ist gekennzeichnet durch ein eigenes Unternehmerrisiko, d. h. »» Einsatz des Kapitals in eigener Regie »» die Verfügbarkeit über die eigene Arbeitskraft »» die freie Gestaltung der Tätigkeit und Arbeitszeit Die Entscheidungen zur Einstufung sind nur anhand der Fakten im konkreten Einzelfall möglich. Dabei ist nicht nur auf einen einzigen Anhaltspunkt abzustellen, sondern eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen. Sie können Ihre Krankenkasse ansprechen, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt oder schriftlich den Status bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen. Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr Seite 22 Impressum & Feedback Ihre Meinung? Redaktion Mit diesem Magazin möchten wir Ihnen alle zwei Monate interessante und ansprechende Inhalte rund um das Thema Existenzgründung liefern. Über Ihr Feedback würden wir uns sehr freuen. Bitte senden Sie Ihre Anregungen an: kontakt@ existenzgruender.de PID Arbeiten für Wissenschaft und Öffentlichkeit GbR Savignyplatz 6 10623 Berlin Telefax: +49 (0)30-326014-21 E-Mail: [email protected] Internet: www.pid-net.de Newsletter abonnieren? Sobald eine neue Ausgabe des eMagazins erscheint, erhalten Sie über unseren Newsletter einen Überblick über die Themen der jeweiligen Ausgabe. Links führen Sie direkt auf die einzelnen Artikel. »» Zum Newsletter-Abo Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat Öffentlichkeitsarbeit V.i.S.d.P. Frau Dr. Christine Kahlen Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin Telefax: +49 (0)3018-615-5208 E-Mail: [email protected] Internet: www.bmwi.de Realisierung und laufender Betrieb Pixelpark AG Köln Cäcilienkloster 2 50676 Köln Telefax: +49 (0)221-951515-66 E-Mail: [email protected] Internet: www.pixelpark.com Haftungsausschluss Wir haben die aufgeführten Inhalte mit großer Sorgfalt zusammengestellt und geprüft. 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