Ins Schwarze getroffen: der Mikromezzaninfonds

eMagazin für Gründung und Wachstum
April 2015
Ins Schwarze getroffen:
der Mikro-Mezzaninfonds-Deutschland
Inhalt
Schwerpunkte
Eigenkapital fürs Unternehmen: der MikromezzaninfondsDeutschland
Pluspunkt „Eigenkapital“: Interview mit Meriç Temuçin
Auf einen Blick: Die Eckdaten des Mikromezzaninfonds
Tipps zur Antragsstellung
Mikromezzaninfonds plus Bürgschaft: Interview mit Peggy
Wunderlich und Torsten Bäz
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken
Mikromezzanin auch für Biotech-Start-ups: Interview mit Dr.
Thorsten Lührs
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Service
Aktuelle Meldungen
Veranstaltungen
Print- und Online-Tipps
BMWi-Expertenforum
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Intro
Direkt nach seinem Start hat der Mikromezzaninfonds enorm an Fahrt aufgenommen. Sowohl Gründerinnen und
Gründer als auch bestehende Kleinunternehmen nutzen zunehmend das auf sie zugeschnittene Förderinstrument.
Das Erfolgsrezept des Mikromezzaninfonds stellen wir Ihnen in dieser Ausgabe unseres eMagazins vor.
E
rst einmal klein anfangen. Das sagen sich viele Gründerinnen und Gründer, wenn der Start in die Selbständigkeit
ansteht. Die meisten von ihnen benötigen nicht mehr als
50.000 Euro Startkapital. Bei vielen ist es sogar weitaus weniger. Doch wer weder Eigenkapital noch Sicherheiten hat und
(erst einmal) nur ein kleines Unternehmen gründen möchte,
hat bei Banken in der Regel „schlechte Karten“: Kreditinstitute lehnen in diesen Fällen nicht selten eine Finanzierung
ab. Ähnliches erleben auch Inhaberinnen und Inhaber bereits bestehender Kleinunternehmen, wenn Investitionen in
überschaubarem Umfang anstehen.
Quelle: KfW-Gründungsmonitor 2014
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat aus
diesem Grund im September 2013 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF und des ERP Sondervermögens den
Mikromezzaninfonds-Deutschland aufgelegt. Er wird von
der Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank verwaltet.
Der Mikromezzaninfonds beteiligt sich mit einer Summe von
bis zu 50.000 Euro an kleinen Unternehmen und orientiert
sich dabei mit seinen Konditionen an den Bedürfnissen von
Gründerinnen, Gründern sowie Kleinunternehmen. Immerhin: Kleinst- und Kleinunternehmen machen den größten
Anteil aller Unternehmen in Deutschland aus.
Quelle: Institut für Mittelstandsforschung Bonn: Unternehmensbestand, Kleinste Unternehmen 2012, Kleinunternehmen
2012. www.ifm-bonn.org
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Eigenkapital fürs Unternehmen:
der Mikromezzaninfonds-Deutschland
Als der Mikromezzaninfonds im Herbst 2013 an den Start ging, hat niemand damit gerechnet, dass die Nachfrage so groß sein würde. Offensichtlich hat die Förderung bei Gründerinnen, Gründern und Kleinunternehmen genau „ins Schwarze getroffen“.
D
ie gute Nachricht: Gründerinnen und Gründer sowie
Inhaber von kleinen jungen Unternehmen haben häufig
gute Geschäftsideen. Die schlechte Nachricht: Sie finden
selten eine Bank, die die Realisierung ihrer Ideen finanziert.
Zum einen, weil sie in der Regel über wenig Eigenkapital verfügen, zum anderen, weil sie keine Sicherheiten haben. Und
genau hier setzt der Mikromezzaninfonds an. „Er wurde eingerichtet, um die Eigenkapitalbasis von Klein- und Kleinstunternehmen zu stärken, die keine Fremdfinanzierung
erhalten“, sagt Susanne Hauck von der Investitions- und
Förderbank Niedersachsen – NBank. „Der Fonds richtet sich
dabei insbesondere an Unternehmen, die von Frauen oder
von Unternehmerinnen und Unternehmern mit Migrationshintergrund geführt werden oder die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet wurden. Aber es kommen auch alle
anderen Gründerinnen, Gründer und jungen Unternehmen
in Frage. Inzwischen haben sogar einige Start-ups aus der
Hightech- und Life-Science-Branche eine Beteiligung erhalten.“ Die NBank verwaltet den Mikromezzaninfonds im
Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie,
das das Förderinstrument aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF und dem ERP-Sondervermögen im September
2013 aufgelegt hat.
Mikromezzaninfonds erhöht
Eigenkapital
Frauen vorn
Wie viele Beteiligungen wurden ausgezahlt? (2013-2014)
Der Mikromezzaninfonds gehört zusammen mit dem ERPGründerkredit - StartGeld und dem Mikrokredit zu den
Förderangeboten des Bundes, die sich speziell an Kleinunternehmen richten. Susanne Hauck zu den Unterschieden:
„Während es sich beim ERP-Gründerkredit - StartGeld oder
auch beim Mikrokredit jeweils um Darlehen handelt, ist
das Mikromezzaninkapital eine Mischform aus Eigen- und
Fremdkapital.
Der Vorteil ist: Aus Sicht einer Bank oder Sparkasse ist eine
Mikromezzaninbeteiligung kein Fremdkapital, sondern wirtschaftliches Eigenkapital, das dem Unternehmen langfristig
zur Verfügung steht. Der Mikromezzaninfonds verbessert
also die Eigenkapitalquote von Unternehmen und erhöht damit deren Chancen, einen Kredit von der Bank oder Sparkasse
zu bekommen. Der Fonds für Kleinunternehmen richtet sich
daher auch an Gründerinnen, Gründer und Unternehmen,
die im Rahmen der Aufbauphase noch weitere Investitionen
planen und dafür zusätzliche Kreditmittel benötigen.
Genehmigte Beteiligungen
*Umfasst Unternehmensleitung oder Gründung unter Beteiligung von Frauen
**Umfasst Unternehmensleitung oder Gründung unter Beteiligung von Migranten
Quelle: Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank,
Stand: 19. März 2015
Seitdem ist die Nachfrage ungebrochen hoch. Sie zeigt, dass
der Mikromezzaninfonds genau den Nerv der Gründerinnen,
Gründer und Unternehmen trifft: „Insgesamt haben seit dem
Start des Mikromezzaninfonds bundesweit 1.182 Unternehmen eine Beteiligung oder die Zusage für eine Beteiligung
erhalten. Ausfälle gab es bislang dagegen nur rund 20“, freut
sich Susanne Hauck.
Quelle: Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank,
2015
Immerhin beteiligt sich der Mikromezzaninfonds an Unternehmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Damit hat er
mehr zu bieten als das Förderdarlehen „Mein Mikrokredit“,
das in der Regel nur kleine Darlehen von 10.000 bis 20.000
Euro zur Verfügung stellt. Er ist allerdings niedriger als der
ERP-Gründerkredit – StartGeld, der Investitionen von bis zu
100.000 Euro finanziert.
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Späte Tilgung sorgt für
Zahlungsfähigkeit
Eine weitere Besonderheit ist die späte Tilgung, also die
Rückzahlung der Mikromezzaninbeteiligung. „Eine Mikromezzaninbeteiligung muss erst ab dem siebten Jahr getilgt
werden. Das heißt, das Unternehmen muss in den ersten
sieben Jahren nur den jährlichen Zins von 8 Prozent bezahlen und in diesem Zeitraum keine Rückzahlungen leisten.
Das schont die Liquidität, also die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Beim ERP-Gründerkredit - StartGeld und auch
beim Mikrokredit setzt die Tilgung bereits wesentlich früher
ein“, so Susanne Hauck.
Auch wenn der Zinssatz von acht Prozent pro Jahr auf den
ersten Blick recht hoch erscheint, ist er bei näherem Hinsehen eher günstig. „Bei Gründern oder Unternehmern, die
weder genug Eigenkapital noch Sicherheiten haben, würden
die Banken - wenn überhaupt - für einen Kredit einen Zinssatz von mehr als acht Prozent berechnen“, ist die Expertin
der NBank überzeugt.
Vorteil: Enge Verknüpfung von MBG und
Bürgschaftsbank
Der Mikromezzaninfonds wird bei einer der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) beantragt, und
zwar in dem Bundesland, in dem die Investition erfolgt.
Dabei arbeiten die MBGn eng mit den Bürgschaftsbanken
in den Bundesländern zusammen. Daraus ergibt sich ein
weiterer Vorteil für den Mikromezzaninfonds, weiß Susanne
Hauck: „Eine Mikromezzaninbeteiligung liefert ja praktisch
den Grundstein, um den Unternehmen eine weitere Finanzierung zu ermöglichen. Wie schon gesagt, erhöht die Mikromezzaninbeteiligung das unternehmerische Eigenkapital
und verbessert damit die Chancen, einen Kredit bei der Bank
zu bekommen. Darüber hinaus erwarten Banken aber auch
Sicherheiten, wie beispielsweise Grundstücke, Lebensversicherungen oder Maschinen.
Wem es an Sicherheiten fehlt, kann daher bei der Bürgschaftsbank eine sogenannte Ausfallbürgschaft beantragen,
die von Kreditinstituten als vollwertige Sicherheit anerkannt
wird. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften und Bürgschaftsbanken
funktioniert die Antragstellung meist schnell und einfach.“
Mittelständische
Beteiligungsgesellschaften (MBG)
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG)
engagieren sich – auch unabhängig vom Mikromezzaninfonds – mit eigenen Programmen meist in Form einer
stillen Beteiligung zu günstigen Konditionen. Einige von
ihnen bieten Sonderprogramme für Gründerinnen und
Gründer an.
Übersicht der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften
WEITERE INFORMATIONEN
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
»» Mikromezzaninfonds Deutschland
Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.
»» Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften
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Interview mit
Meriç Temuçin
„Es macht schon etwas aus, ob man in der Bilanz ein Darlehen auf der Sollseite stehen hat oder ein größeres „Eigenkapitalpolster“ auf der Habenseite.“
N
ach rund zehnjähriger Tätigkeit als Business- und Persönlichkeitscoach und Psychologischer Beraterin hat
Meriç Temuçin Anfang letzten Jahres die Herzfeld Akademie
in Potsdam gegründet. Finanziert hat sie ihren Unternehmensstart mit einer Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds.
Im Unterschied zu einem Darlehen gilt eine Beteiligung
aus dem Mikromezzaninfonds ja als Eigenkapital. Selbst
wenn die Beteiligung wie ein Darlehen zurückgezahlt
werden muss, macht es meiner Ansicht nach schon
etwas aus, ob man als junge GmbH in der Bilanz
ein Darlehen auf der Sollseite stehen hat oder ein
größeres „Eigenkapitalpolster“ auf der Habenseite. Das
empfand ich als sehr positiv, wobei meine Entscheidung
sicher auch eine emotionale Komponente hatte.
Sie haben die Beteiligung aus
dem Mikromezzaninfonds bei der
Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft
Berlin-Brandenburg beantragt?
Meriç Temuçin, Geschäftsführerin der Herzfeld Akademie GmbH
(Bildrechte: Philipp Arnoldt)
Frau Temuçin, Sie bieten Aus- und
Weiterbildungen an. Um was geht es dabei?
Temuçin: Ja. Und die Antragstellung war sehr
unkompliziert. Was ich besonders hilfreich fand,
waren der persönliche Kontakt und die Betreuung
durch die Ansprechpartner bei der MBG. Da muss
ich sagen, das haben die toll gemacht! Den einzigen
Wermutstropfen sehe ich in dem relativ hohen Zinssatz
von acht Prozent. Das passt meines Erachtens nicht so
ganz in die heutige Zeit allgemeiner Niedrigzinsen.
Temuçin: Die Herzfeld Akademie bietet Seminare, Aus- und
Weiterbildungen für weibliche Fach- und Führungskräfte,
Selbständige und Freiberuflerinnen an. Außerdem bieten
wir individuelle, maßgeschneiderte Workshops für
Unternehmen an. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist
dabei, Frauen für Führungspositionen fit zu machen.
Sie haben den Mikromezzaninfonds in
Anspruch genommen. Warum?
Temuçin: Um meine Akademie zu starten, musste ich
zunächst in die Ausstattung der Büro- und Seminarräume
investieren. Eigenkapital war zwar vorhanden, aber es
reichte nicht für die Gesamtfinanzierung aus. Also habe
ich mich während meiner Gründungsvorbereitungen über
verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten informiert. Beim
Vergleich der verschiedenen Förderprogramme schien
mir der Mikromezzaninfonds dann am attraktivsten.
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Auf einen Blick
Informieren Sie sich über die Eckdaten des Mikromezzaninfonds Deutschland.
D
er Mikromezzaninfonds-Deutschland wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgelegt.
Er wird aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Verwaltet wird der
Fonds von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen
- NBank.
Für wen?
Laufzeit?
10 Jahre
Tilgung?
Ab dem siebten Jahr in drei gleich hohen Jahresraten.
»» Gründerinnen und Gründer
Konditionen?
»» kleine und junge Unternehmen
»» 8% pro Jahr
Schwerpunkt: Unternehmen, die
»» ausbilden und/oder
»» aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden und/oder
»» von Unternehmerinnen und/oder
»» einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5% der Einlage
»» variable Gewinnbeteiligung von maximal 1,5% pro Jahr
Sicherheiten?
»» von Unternehmerinnen und Unternehmern mit Migrationshintergrund geführt werden und/oder
Keine
»» gewerblich orientierte Sozialunternehmen und/oder
Antragstellung?
»» umweltorientierte Unternehmen
Bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft in dem
Bundesland, in dem die Investition erfolgt.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind
ausgeschlossen.
Was?
Stille Beteiligung. Der Kapitalgeber hat kein Stimm- bzw.
Einflussnahme-Recht.
WEITERE INFORMATIONEN
Wie hoch?
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Max. 50.000 Euro
»» Mikromezzaninfonds Deutschland
Wozu?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Investitionen, die für die Errichtung eines neuen oder die
Fortführung eines bestehenden Unternehmens erforderlich
sind. Weiterer Effekt: Die Mikromezzaninfinanzierung stärkt
die Eigenkapitalbasis. Durch das zugeführte Kapital wird das
Rating bei der Bank verbessert und neuer Kreditspielraum
geschaffen.
»» „Kapital für kleine und junge Unternehmen aus dem
Mikromezzaninfonds-Deutschland“
Förderdatenbank des Bundes
»» Mikromezzaninfonds-Deutschland
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Tipps zur Antragstellung
Der Antrag für eine Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds geht – in der Regel – schnell
und einfach über die Bühne. Wir haben bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften Sachsen und Niedersachsen nachgefragt, worauf es dabei ankommt.
M
eist vergehen vom ersten Kontakt bis zu Auszahlung der
Beteiligung nur zwei bis vier Wochen. Das ist nur einer
der Pluspunkte des Mikromezzaninfonds-Deutschland. Voraussetzung ist allerdings, dass Gründerinnen und Gründer
alle notwendigen Unterlagen einreichen. Und daran hapert
es nicht selten, so die Erfahrung von Klaus Fürwitt von der
Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen: „Wir
erleben immer wieder, dass zum Beispiel das Gründungskonzept, die Umsatz- und Ertragsvorschau oder auch der Liquiditätsplan unvollständig sind. Oder nicht aktuell. Ein Businessplan und die dazugehörige Kalkulation sollten unbedingt das
laufende Jahr und die beiden Folgejahre berücksichtigen. Da
werden die meisten Fehler gemacht.“
Das gilt auch für junge Unternehmerinnen und Unternehmer, die den Mikromezzaninfonds innerhalb der ersten fünf
Jahre in Anspruch nehmen möchten. Klaus Fürwitt: „Wenn
zum Beispiel im August 2015 ein Unternehmer zu mir kommt
und sagt, dass er die Einnahmen-Überschussrechnung oder
die Bilanz nur für das Jahr 2013 vorlegen kann, dann ist das
schlichtweg zu alt. In diesem Fall benötigen wir einen Jahresabschluss von 2014. Darüber hinaus brauchen wir eine
aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung für das laufende
Geschäftsjahr.“
Antrag rechtzeitig stellen
Unternehmerinnen und Unternehmer sollten im Übrigen
darauf achten, den Antrag nicht zu spät zu stellen, vor allem nicht erst dann, wenn es im Unternehmen womöglich
schon „brennt“. „Wenn sich die Geschäfte nicht wie erhofft
entwickeln und nach zwei, drei Jahren das Startkapital aufgebraucht ist, so dass Liquiditätsprobleme auftreten oder sogar
schon eine Notsituation vorliegt, können wir mit dem Mikromezzaninkapital kaum helfen“, weiß Detlef Siewert von der
Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen.
„Besser ist es, schon in der Gründungsphase vorausschauend
zu planen und sich mit Unterstützung des Mikromezzaninfonds eine ausreichende Liquidität zu sichern.“ Das geht häufig im Zusammenspiel mit der Bank oder Sparkasse, die bei
einer Beteiligung durch den Mikromezzaninfonds eher bereit
ist, zusätzlich noch einen Kredit bereit zu stellen.
SCHUFA- Auskunft
Eine Auskunft der SCHUFA muss den Unterlagen ebenfalls
beigefügt werden: „Das ist wichtig“, so Detlef Siewert. „Denn
ein negativer Eintrag ist ein K.O.-Kriterium für eine Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds. Wobei wir auch schon
erlebt haben, dass die SCHUFA-Auskunft nicht korrekt oder
nicht aktuell war, weil es zum Beispiel zu Namensverwechslungen kam. Insofern ist es wichtig, seine eigene SCHUFA zu
kennen, um sie eventuell zu korrigieren.“ Apropos Schulden:
Wer ein privates Insolvenzverfahren durchlaufen hat, muss
erst die sogenannte Wohlverhaltensphase abgeschlossen
haben. Erst dann kann er oder sie einen Antrag für den Mikromezzaninfonds stellen.
Zuerst beraten lassen, dann Antrag
stellen
Auch wenn das Antragsverfahren beim Mikromezzaninfonds
relativ schlank ist, machen die beiden Mikromezzaninexperten immer wieder die Erfahrung, dass der eine oder andere
Punkt übersehen wird. Zwar bieten die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften Hilfestellung bei der Antragstellung
an. Aber, so Klaus Fürwitt: „Die besseren Chancen hat derjenige, der gut vorbereitet zu uns kommt. So ein Gespräch ist
ja wie eine Bewerbung. Wenn man da einen guten Eindruck
hinterlässt, hat man einfach eine Hürde weniger. Gerade weil
der Mikromezzaninfonds keine banküblichen Sicherheiten
erfordert, müssen uns Person und Konzept umso mehr überzeugen.“
Der erste Weg sollte daher zur Industrie- und Handelskammer
oder Handwerkskammer führen, um die Geschäftsidee, den
Businessplan und auch die fachliche und unternehmerische
Eignung des Gründers zu klären. Die Kammern arbeiten in
Sachen Mikromezzaninfonds eng mit den Mittelständischen
Beteiligungsgesellschaften zusammen und können daher bei
der Vorbereitung des Antrags helfen. Detlef Siewert von der
MBG Niedersachsen empfiehlt, eventuell auch einen Berater
hinzuzuziehen, der in der KfW-Beraterbörse gelistet ist. „Der
Businessplan muss nachvollziehbar und plausibel sein. Von
daher kann es sinnvoll sein, zum Beispiel einen Berater mit
guten Branchenkenntnissen ‚ins Boot zu holen‘.“
Mittel sind zweckgebunden
Gibt es für die Beteiligung ‚grünes Licht‘, muss sie genau für
den Zweck eingesetzt werden, für die sie laut Antrag auch
vorgesehen ist. Klaus Fürwitt: „Man kann nicht im Antrag
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schreiben, dass man die Beteiligung für den Erwerb von
Maschinen benötigt und sich nachher ein Auto kaufen. Das
wäre vertragswidrig. Wer sich für den Mikromezzaninfonds
interessiert, muss also schon genau wissen, wofür er das Geld
benötigt.“
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBankMikromezzaninfonds-Deutschland
Unterm Strich: positiv
»» Antragsformular und Informationen zum Mikromezzaninvertrag
Insgesamt zieht man bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften eine positive Bilanz, was die bisherigen Erfahrungen mit dem Mikromezzaninfonds betrifft. Bei einer Höhe
von bis zu 50.000 Euro, können viele Gründer und Kleinunternehmen ihren Finanzierungsbedarf sogar vollständig mit der
Beteiligung abdecken.
Erfreulich ist vor allem auch, dass der Mikromezzaninfonds
bei den Banken einen hohen Stellenwert genießt. Detlef Siewert: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die von uns geförderten Unternehmen ihr Ansehen gegenüber den Banken
deutlich verbessern konnten. Dadurch, dass die Beteiligung an
dem Unternehmen als wirtschaftliches Eigenkapital bewertet
wird, werden die Stabilität und die Sicherheit des Unternehmens gefördert. Wenn dann über die Bürgschaftsbanken
zusätzlich noch eine Ausfallbürgschaft zur Verfügung gestellt
wird, sind die Banken in aller Regel bereit, dem Unternehmen
für das weitere Wachstum auch einen Kredit zu gewähren.“
WEITERE INFORMATIONEN
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
»» IHK-Finder
Zentralverband des Deutschen Handwerks
»» Deutschlandkarte mit Handwerkskammern
Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V.
»» Mittelständische Beteiligungsgesellschaften
SCHUFA
»» SCHUFA
Seite 9
Interview mit
Peggy Wunderlich und Torsten Bäz
„Mit dem Antrag zum Mikromezzaninfonds konnten wir gleichzeitig eine Bürgschaft beantragen.“
Altersgründen abzugeben. Und da haben wir die Chance genutzt und gesagt: Wir führen den Betrieb weiter.
Sie kommen beide aus der Textilbranche?
Bildrechte: L. Hunshelm, CSE Management- und EngineerConsulting
Bäz: Ja, wir waren schon seit einigen Jahren im technischen
Textilbereich in der Beratung, Forschung und Entwicklung
tätig. Der technische Textilbereich beschäftigt sich vor allem
mit Funktionsstoffen wie zum Beispiel Schutzkleidung oder
flammhemmende Bezugsstoffe. Das ist also eine ganz andere Sparte, die sogar ziemlich im Aufwind ist. Aber wir haben
uns gesagt, so etwas Edles wie die Manufaktur hat nicht nur
eine großartige Vergangenheit, sondern auch eine vielversprechende Zukunft.
N
Wunderlich: Das Schöne ist, dass der Betrieb nach wie vor einen weltweiten Ruf genießt. Das heißt, mit unserem Einstieg
ins Unternehmen haben wir nicht nur einen internationalen
Kundenstamm übernommen, sondern erhalten auch schon
neue Anfragen aus den USA, aus Norwegen, Österreich und
aus Russland.
Frau Wunderlich, Sie haben gemeinsam mit
Ihrem Mann, Torsten Bäz, im vergangenen
August die sächsische Cammann
Gobelin Manufaktur übernommen.
Was ist das für ein Unternehmen?
Reden wir über Geld: Nach der Übernahme des
Unternehmens brauchten Sie Kapital. Wofür?
achdem Peggy Wunderlich und Torsten Bäz die traditionsreiche Cammann Gobelin Manufaktur übernommen
hatten, haben sie sich nach einer geeigneten Finanzierung für
notwendige Investitionen umgesehen. Entschieden haben
sie sich für eine Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds.
Wunderlich: Heutzutage würde man es als Hidden Champion bezeichnen. Auf Grund seiner Geschichte ist es aber noch
mehr als das. Unsere Weberei wird nächstes Jahr 130 Jahre
alt. Sie produziert seit 1886 luxuriöse und besonders verschleißfeste Möbel- und Dekorationsstoffe. Bis zum Zweiten
Weltkrieg wurde zum Beispiel ein Großteil der amerikanischen und arabischen Erste-Klasse-Abteile in Eisenbahnen
mit Cammannstoffen aus Chemnitz ausgestattet. Selbst zu
DDR-Zeiten gehörte das Unternehmen zu den Weltmarktführern von hochwertigen Dekorationsstoffen. Nach dem
Fall der Mauer geriet die Textilindustrie dann in eine Krise.
Trotzdem haben damals zwei Enthusiasten aus Chemnitz
die Manufaktur übernommen. Letztes Jahr haben sich die
beiden Inhaber dann entschieden, das Unternehmen aus
Bäz: Wir wollten in eine neue Lagerausstattung, in eine
verbesserte Qualitätssicherung, eine moderne Präsentationseinrichtung sowie in ein Warenwirtschaftssystem investieren.
Und dann kam der
Mikromezzaninfonds ins Spiel?
Bäz: Nicht sofort. Zunächst hatten wir uns bei unserer Bank
um einen Kredit bemüht. Aber das war nicht so einfach, weil
wir keine Sicherheiten – keine Grundstücke oder Eigenkapitalrücklagen – hatten. Und die Textilindustrie gilt auch nicht
gerade als Boom-Branche. Von daher mussten wir uns um
Alternativen zum klassischen Bankdarlehen kümmern.
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Dann haben wir von dem Mikromezzaninfonds erfahren.
Dabei handelt es sich um eine Kapitalbeteiligung der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft. Diese stille Teilhaberschaft
hat den Effekt, dass das Eigenkapital im Unternehmen erhöht wird. Wenn wir also zum Beispiel zukünftig in unsere
Maschinen investieren müssen, stehen wir betriebswirtschaftlich wesentlich besser da, als wenn wir ein Darlehen
in den „Büchern“ stehen hätten. Das ist auf jeden Fall ein
Pluspunkt für uns.
Wunderlich: Es gab aber noch einen weiteren Grund, warum wir uns nach Alternativen zu einem Bankdarlehen umgesehen haben. Wir haben zwei kleine Kinder, wobei aber
klar war, dass ich genauso wie mein Mann im Unternehmen
arbeiten würde. Dass ich das schaffe, bezweifelte die Bank
allerdings und sah in der familiären Situation ein erhöhtes
Risiko. Beim Mikromezzaninfonds ist es dagegen so, dass
hier insbesondere Frauen unterstützt und motiviert werden
sollen, unternehmerisch tätig zu werden. Insofern war unsere familiäre Situation für die Sächsische Beteiligungsgesellschaft kein Hinderungsgrund.
Dann wurde das Konzept noch einmal von der Industrie- und
Handelskammer geprüft. Aber das ging alles recht schnell,
weil die Abstimmungsverfahren zum Teil parallel liefen.
Bildrechte: Wolfgang Schmidt
Was würden Sie anderen Gründerinnen
und Gründern empfehlen?
Bäz: Sich so früh wie möglich über alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren. Auch wenn man zunächst davon ausgehen kann, dass man ein Bankdarlehen erhält, kann
es immer passieren, dass es im Verlauf der Gespräche dann
doch „nein“ heißt. Und da ist es gut, wenn man weiß, welche
Alternativen es gibt.
Wie sehen Ihre nächsten
unternehmerischen Schritte aus?
(Bildrechte: Wolfgang Schmidt)
War die Beantragung des
Mikromezzaninfonds kompliziert?
Bäz: Nein, überhaupt nicht. Wir mussten die Antragsformulare ausfüllen und einen Businessplan abgeben. Das habe ich
nicht als kompliziert empfunden. Und trotz Weihnachtsfeiertagen lagen zwischen Antragstellung und Bewilligung nur
vier Wochen.
Wir mussten auch nicht in unzähligen Gesprächen begründen, warum, wieso und weshalb wir die Investitionen vorhaben. Wir sind eingeladen worden, um unser Vorhaben zu
präsentieren und zu erläutern, wohin die Reise gehen soll.
Wunderlich: Die größte Herausforderung heißt „Fachkräftesicherung“. Unsere erfahrenste Mitarbeiterin geht in den
nächsten Jahren in Rente, so dass wir damit beginnen müssen, kompetente Nachfolger aufzubauen. Wir arbeiten ja mit
alten Maschinen, die es heute gar nicht mehr gibt. Die müssen auf eine bestimmte Art und Weise bestückt werden, was
sehr kompliziert ist. Hinzu kommt das Nachkolorieren nach
Kundenwünschen. Das alles erfordert ein großes handwerkliches Können, das unsere Mitarbeiter perfekt beherrschen.
Das bedeutet, wir sind auf der Suche nach Fachkräften, die
in der Lage sind, das Spezialwissen und die Handwerkskunst
von unseren Mitarbeitern zu erlernen und weiter zu entwickeln.
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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken
Wer eine Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds beantragt, kann parallel auch einen Antrag für
eine Bürgschaft stellen. Das ist sinnvoll, wenn über die Beteiligung hinaus auch ein Kredit von einer Bank oder Sparkasse benötigt wird und die notwendigen Sicherheiten dafür fehlen.
A
usfallbürgschaften gibt es für Gründerinnen und Gründer, für Unternehmen und Freiberufler, denen wegen
fehlender oder zu geringer Sicherheiten kein oder kein
ausreichender Kredit gewährt wird. Voraussetzung: Die
Geschäftsaussichten sind positiv und das Vorhaben ist wirtschaftlich tragfähig.
bzw. Unternehmers (Hausbank) beantragt. Zahlreiche Bürgschaftsbanken bieten außerdem das Programm „Bürgschaft
ohne Bank (BoB)“ an. Hierbei können sich Interessenten
direkt an die Bürgschaftsbank in ihrem Bundesland wenden.
Wie funktioniert eine Ausfallbürgschaft?
Eine Ausfallbürgschaft kommt zum Tragen, wenn ein Kreditnehmer zum Beispiel bei einer Insolvenz seinen Kredit
aus eigenen Mitteln nicht mehr zurückzahlen kann. Die
Bürgschaftsbank bürgt also bei dessen Bank oder Sparkasse
(Hausbank) für die Rückzahlung des Kredits. Das kann ein
marktüblicher Bankkredit oder ein Förderkredit sein. Die
Bürgschaftsbank bürgt für bis zu 80 Prozent des zu besichernden Kreditbedarfs. Für die restlichen 20 Prozent muss
die Hausbank das Risiko tragen. Eine Bürgschaft ist daher ein
vollwertiger Ersatz für fehlende oder zu wenige Sicherheiten.
Was sind Bürgschaftsbanken?
An Bürgschaftsbanken sind die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kammern der Freien Berufe,
Wirtschaftsverbände und Innungen, Banken und Sparkassen
sowie in einigen Bundesländern auch Versicherungsunternehmen beteiligt. Sie stehen nicht miteinander im Wettbewerb, sondern sind – jeweils rechtlich und wirtschaftlich
selbständig – für die mittelständische Wirtschaft nur in
„ihrem“ Bundesland tätig. Bürgschaftsbanken übernehmen
Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art und für jeden wirtschaftlich vertretbaren Zweck.
Quelle: Verband Deutscher Bürgschaftsbanken: Finanzierungsenergie für den Mittelstand Zwanzigdreizehn, Berlin
Enge Kooperation: MBGn und
Bürgschaftsbanken
WEITERE INFORMATIONEN
Wer bei einer Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft
(MBG) eine Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds beantragt, kann parallel auch einen Antrag für eine Bürgschaft
stellen, wenn er über die Beteiligung hinaus einen Kredit von
einer Bank oder Sparkasse benötigt. Die Mittelständischen
Beteiligungsgesellschaften arbeiten eng mit den Bürgschaftsbanken zusammen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
»» GründerZeiten Nr. 14 „Sicherheiten – Bürgschaften –
Rating“
Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.
»» Bürgschaftsbanken und Mittelständische Beteiligungsgesellschaften in den einzelnen Bundesländern
Unabhängig vom Mikromezzaninfonds wird eine Bürgschaft
in der Regel über die Bank oder Sparkasse des Gründers
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Interview
mit Dr. Thorsten Lührs
„Obwohl wir nicht zur primären Zielgruppe des Mikromezzaninfonds zählten, verlief die Antragstellung unkompliziert.“
Wie ist diese Geschäftsidee entstanden?
Dr. Lührs: Als Wissenschaftler am Braunschweiger Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung habe ich mich intensiv mit den toxischen Ablagerungen bei Nervenkrankheiten
beschäftigt. Dabei ist mir klar geworden, dass es im Grunde
noch keine Technologie gibt, um diese Ablagerungen selektiv aus Patientenproben zu vermehren. Das heißt: Man
kann gar nicht exakt sagen, was sich bei diesen Krankheiten
im Körper abspielt, weil man das, was da entsteht, gar nicht
in die Hände bekommt. Aus dieser Einsicht heraus habe ich
ein neuartiges analytisches Verfahren entwickelt. Und mit
der Zeit reifte die Idee, darauf eine vollständige In-vitroDiagnostik aufzubauen.
v.l.n.r.: Karl-Josef Eberle, Dr. Christiane Ritter, Dr. Thorsten
Lührs
(Bildrechte: SeNostic GmbH)
Die Wissenschaft arbeitet mit Hochdruck daran, Erkrankungen des Nervensystems bis ins kleinste Detail zu erforschen.
Das Biotech-Startup SeNostic trägt dazu bei, diesem Schritt
ein Stück näher zu kommen. Dr. Thorsten Lührs und Dr.
Christiane Ritter haben die Gründung ihres Unternehmens
erfolgreich abgeschlossen. Als Anschubfinanzierung nutzten sie den Mikromezzaninfonds.
Herr Dr. Lührs, Ihre Firma produziert
und vertreibt sogenannte „rekombinante
Proteine und Proteinagglomerationen“.
Was muss man sich darunter vorstellen?
Dr. Lührs: Volkskrankheiten wie Alzheimer oder Parkinson
führen bekanntermaßen zu schädlichen Eiweißablagerungen
im Gehirn. Wir stellen diese Eiweiße und Agglomerationen,
also Zusammenballungen von Eiweißen, biotechnisch her,
nach zum Teil patentgeschützten Verfahren und vertreiben
sie für Forschungszwecke. Geplant ist zudem, basierend auf
unserem Know-how und auf Schutzrechten, ein in-vitro-diagnostisches Verfahren für Erkrankungen des Nervensystems
zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Bei diesem
Verfahren werden Proben von Patienten in vitro, also im
Reagenzglas, analysiert.
Wie ging es dann weiter?
Dr. Lührs: Da das Helmholtz-Zentrum ausschließlich auf
Infektionsforschung spezialisiert ist, hatte man dort kein
Interesse, das Analyseverfahren weiterzuentwickeln. Ich
habe daher im Rahmen des sogenannten Arbeitnehmer-Erfindungsgesetzes die Patente übernommen und auf eigene
Kosten weitergeführt.
Ist eine Gründung im Alleingang in
einer so hochinnovativen Branche nicht
ein schwieriges Unterfangen?
Dr. Lührs: Auf jeden Fall ist es eine besondere Herausforderung. Gleichwohl habe ich die Firma nicht alleine gegründet,
sondern gemeinsam mit Dr. Christiane Ritter. Sie ist Expertin
für Proteinagglomerationen und deren Struktur. Der Dritte
in unserem Team ist Diplom-Ingenieur Karl-Josef Eberle,
Fachmann auf dem Gebiet von Normen und Standards.
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Den Unternehmensstart haben Sie mit Mitteln
aus dem Mikromezzaninfonds finanziert. Für
ein Start-up aus den Biowissenschaften ist das
eine eher unübliche Finanzierungsquelle.
Dr. Lührs: Viele Fördermittel stehen ausschließlich für Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen zur Verfügung
und waren für unsere Situation nicht geeignet. Das heißt, wir
haben uns zunächst die Frage gestellt, was wir tun können,
um das Unternehmen grundsätzlich auf die Beine zu stellen.
Dabei hat sich herausgestellt, dass der Kapitalbedarf für den
unmittelbaren Start überschaubar war. Für die jetzige Herstellung der Eiweiße fallen ohnehin keine Investitionen an:
Wir benötigen kein teures Hightech-Labor, sondern dürfen
stattdessen die biotechnischen Anlagen der Technischen
Universität Braunschweig nutzen. Und als Firmendomizil
dient zunächst unser Privathaus.
Allerdings wollten wir schon einmal den Vertrieb auf die Beine stellen und eine Webseite aufbauen, um den Markteintritt
möglichst frühzeitig zu bewerkstelligen. Und dafür war der
Mikromezzaninfonds genau richtig, zumal das Antragsverfahren bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft
Niedersachsen relativ schnell und unbürokratisch „über die
Bühne ging“ - obwohl wir nicht zur primären Zielgruppe
des Fonds zählen. Daher wurde an einigen Punkten – zum
Beispiel was die Schutzrechte oder die weitere Strategie anging – etwas mehr nachgehakt. Aber nun sind wir de facto
startklar. Das nächste Ziel ist die Entwicklung der In-vitroDiagnostik. Hier liegt der Kapitalbedarf allerdings weitaus
höher.
Was können Sie anderen Gründerinnen und
Gründern raten, die sich für eine Beteiligung
aus dem Mikromezzaninfonds interessieren?
Dr. Lührs: Auch wenn es sich für ein Tech-Start-up um
eine eher geringe Summe handelt, ist das Businesskonzept
essenziell. Am besten, man stellt bereits im Vorfeld einen
Finanzplan auf, der exakt auf den Mikromezzaninfonds zugeschnitten und umsetzbar ist.
Ihr großes Ziel ist die Entwicklung eines
neuen Verfahrens für die Identifizierung
von Erkrankungen des Nervensystems.
Welche ergänzenden Finanzmittel wollen
Sie für diesen Schritt einwerben?
Dr. Lührs: Das Projekt ist recht komplex und kostenintensiv.
Allerdings sind das deutsche und das internationale Marktvolumen auch enorm. Wir haben ein detailliertes Gesamtkonzept ausgearbeitet und mit unserer Unternehmensberatung entsprechende Finanzierungsszenarien aufgestellt:
Ziel ist ein Markteintritt gegen Ende 2017. Doch sowohl
Venture-Capital-Geber als auch Business Angels sind bei
Hightech-Projekten sehr vorsichtig: Keiner investiert leichtfertig, wenn er nicht von dem Vorhaben überzeugt ist. Daher
war die umfangreiche Vorplanung so wichtig, so dass wir mit
unserem Businessmodell und der Unterstützung aus dem
Mikromezzaninfonds unser Unternehmen zügig an den Start
bringen konnten. Jetzt können wir zeigen, dass wir erfolgreich sein können.
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Kombination mit
anderen Förderprogrammen
Wer noch weiteres Kapital benötigt, kann den Mikromezzaninfonds mit zusätzlichen Förderprogrammen kombinieren.
ERP-Gründerkredit - StartGeld
D
as Förderdarlehen unterstützt Existenzgründer/-innen,
Freiberufler/-innen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von Investitionen und
Betriebsmitteln. Der Fremdfinanzierungsbedarf darf nicht
mehr als 100.000 Euro betragen.
Gut zu wissen: Bitte beachten Sie, dass die Beteiligungssumme aus dem Mikromezzaninfonds auf das Finanzierungslimit des ERP-Gründerkredit - StartGeld angerechnet wird.
Beispiel: Wenn Sie eine Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds in Höhe von 40.000 Euro erhalten, können Sie
maximal 60.000 Euro des ERP-Gründerkredits - StartGeld
beantragen, damit das Finanzierungslimit von 100.000 Euro
nicht überschritten wird.
Den Antrag für „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ stellen Sie
bei Ihrer Bank oder Sparkasse, die den Antrag an die KfWBankengruppe zur Bearbeitung weiterleitet.
ERP-Eigenkapital für Gründung
Das Förderdarlehen unterstützt Gründungs- und Festigungsvorhaben und kann bis zu einer Höhe von 500.000
Euro beantragt werden. Die Darlehen haben - ähnlich wie
der Mikromezzaninfonds - eine Eigenkapitalfunktion für
Unternehmen. Um das Förderdarlehen „ERP-Eigenkapital
für Gründung“ zu beantragen, müssen Sie allerdings auch
eigene Mittel in Höhe von 10 % (Ost) bzw. 15 % (West) zur
Verfügung stellen.
erfolgt in kleinen Schritten, beispielsweise 1.000 Euro, 5.000
Euro oder 10.000 Euro. Nach erfolgreichen Rückzahlungen
sind Erhöhungen auf bis zu 20.000 Euro möglich Die Antragstellung und Vergabe der Darlehen erfolgt über so genannte
Mikrofinanzinstitute. Eine Kombination mit Beteiligungen
aus dem Mikromezzaninfonds ist möglich.
Aufgrund der derzeitigen Umstrukturierung des Programms
ist eine Kreditvergabe voraussichtlich erst wieder im zweiten
Quartal 2015 möglich.
TIPP
Zu den Kombinationsmöglichkeiten des Mikromezzaninfonds mit Förderprogrammen Ihres Bundeslandes erkundigen Sie sich bitte bei der Investitionsbank oder bei Ihrem
Landeswirtschaftsministerium.
WEITERE INFORMATIONEN
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Förderdatenbank des Bundes
»» ERP-Gründerkredit - StartGeld
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
»» Mein Mikrokredit
Gut zu wissen: Eine Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds gilt in diesem Fall nicht als Eigenkapital. Die KfW
akzeptiert ausschließlich Eigenkapital, das der Gründer/
Unternehmer tatsächlich aus eigenen Mitteln bereitstellen
kann.
Den Antrag für „ERP-Eigenkapital für Gründung“ stellen Sie
bei Ihrer Bank oder Sparkasse, die den Antrag an die KfWBankengruppe zur Bearbeitung weiterleitet.
Mein Mikrokredit
„Mein Mikrokredit“ richtet sich an Gründerinnen, Gründer
sowie kleine und junge Unternehmen, die über ihre Banken
oder Sparkassen keine Kredite erhalten. Die Kreditaufnahme
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Aktuelle Meldungen
Gabriel: Kraftvoller Auftakt für weniger
Bürokratie
D
as Bundeskabinett hat den von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. Damit werden mehr kleine
Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuchs und der Abgabenordnung befreit.
Dazu werden die Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um
jeweils 20 Prozent auf 600.000 bzw. 60.000 Euro angehoben
und somit rund 140.000 Unternehmen um rund 504 Mio.
Euro pro Jahr entlastet.
Existenzgründerinnen und -gründer werden durch die Anhebung von Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen von 500.000 auf 800.000 Euro später als
bisher in der Wirtschaftsstatistik herangezogen. Erstmals
wird ein Schwellenwert (800.000 Euro) auch in der Umweltstatistik eingeführt.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Gabriel: Kraftvoller Auftakt für weniger Bürokratie
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» „Gründercoaching Deutschland“ wird fortgesetzt
Rückgang bei Rückgang von
Kleinunternehmen – Zunahme bei
Nebenerwerbsgründungen
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden
im Jahr 2014 rund 124.000 Betriebe neu gegründet, deren
Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen
Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen ging 2014
im Vergleich zum Vorjahr um 11,5 % auf knapp 211.000
zurück. Diese Entwicklung wurde unter anderem dadurch
verursacht, dass die Zahl der Gründerinnen und Gründer
von Kleinunternehmen mit bulgarischer oder rumänischer
Staatsangehörigkeit um 40 % auf 28.000 sank.
Die Zahl der Gründungen von Nebenerwerbsbetrieben lag
mit rund 251.000 etwas über dem Niveau des Vorjahres (+
0,9 %). Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen sank im
Jahr 2014 auf rund 722.000.
„Gründercoaching Deutschland“ wird
fortgesetzt
WEITERE INFORMATIONEN
Ab 01. Mai 2015 führt die KfW Bankengruppe das
Beratungsprogramm „Gründercoaching Deutschland“ aus
Eigenmitteln fort.
BMWi-Existenzgründungsportal
Anträge können von Existenzgründerinnen und
Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft,
der freien Berufe sowie zukünftig auch Social Entrepreneure
in gemeinnütziger Rechtsform gestellt werden. Die
Antragssteller dürfen nicht länger als zwei Jahre am Markt
aktiv sein. Neu ist auch, dass die selbständige Tätigkeit
sowohl als Voll- als auch dauerhaft als Nebenerwerb
ausgeübt werden kann.
»» Gewerbeanzeigen 2014
Neue Hightech-Industrieunternehmen
werden oft nebenberuflich gegründet
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gründen oft im
Nebenerwerb - mit Rückversicherung auf das feste Einkommen aus dem Hauptberuf.
Dies stellt der Bericht zum „Mannheimer Gründungspanel“
fest. Dabei handelt es sich um eine jährlich stattfindende
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Befragung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Creditreform Wirtschaftsforschung
unter jungen Unternehmen in Deutschland.
Die meisten Nebenerwerbs-Start-ups werden dabei in den
technologieintensiven Sektoren des verarbeitenden Gewerbes gegründet. Weitergehende Analysen deuten darauf hin,
dass es sich bei der Gründung im Nebenerwerb um eine bewusste Markteintrittsstrategie handelt.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Mannheimer Gründungspanel 2014: Neue HightechIndustrieunternehmen werden oft nebenberuflich
gegründet
Wann Wissenschaftler zu Gründungen
neigen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die angewandte Forschung betreiben sowie diejenigen, die Erfindungen
vorweisen können, sind am ehesten zu einer Unternehmensgründung bereit.
Auch aus diesem Grund sind an den Fachhochschulen oftmals mehr Gründungswillige zu finden als in der universitären Grundlagenforschung. Zudem sind ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eher als deutsche
bereit, sich selbständig zu machen.
Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Der Einfluss institutioneller Rahmenbedingungen auf die Gründungsneigung von
Wissenschaftlern an deutschen Hochschulen“ des Instituts
für Mittelstandsforschung Bonn.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Wann Wissenschaftler zu Gründungen neigen
Im Jahr 2014 konnte der Wettbewerb eine Rekordzahl von
542 Bewerbern verzeichnen. In der zweiten Runde 2014
wurden 17 Start-ups mit besonders vielversprechenden Geschäftsideen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) ausgezeichnet.
Vergeben wurden sechs Hauptpreise in Höhe von je 30.000
Euro als Startkapital für die eigene Unternehmensgründung.
Ein Hauptpreisträger wurde zusätzlich mit dem Sonderpreis
„Mobiles Internet der Dinge“ ausgezeichnet, der von Preisstifter Intel mit 6.000 Euro dotiert ist. Darüber hinaus wurden elf weitere Preise in Höhe von je 6.000 Euro vergeben.
Neben Geldpreisen werden die Gewinner in der Startphase
ihrer Gründung auch durch ein bundesweites Expertennetzwerk unterstützt.
In der bereits laufenden neuen Wettbewerbsrunde besteht
für interessierte Gründerinnen und Gründer noch bis zum
31. Mai 2015 (Stichtag) die Möglichkeit, sich mit innovativen
Geschäftsideen beim „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“
zu bewerben.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Preisverleihung beim „Gründerwettbewerb – IKT
Innovativ“
Ein Drittel aller Unternehmen hat keine
Digitalstrategie
Mehr als ein Drittel (37 Prozent) aller Unternehmen in
Deutschland hat bislang keine Strategie für die Bewältigung
des digitalen Wandels. Das hat eine repräsentative Umfrage
unter 505 Geschäftsführern und Vorständen von Unternehmen ab 20 Mitarbeitern im Auftrag des Digitalverbands
BITKOM ergeben.
Die Digitalisierung erfasst die gesamte Wirtschaft. Sie
durchdringt sämtliche Branchen, vom Handwerker bis zum
Maschinenbauer, und alle Betriebsgrößen, vom Kleinbetrieb
bis zum Großkonzern. Viele Unternehmen unterschätzen die
Folgen des digitalen Wandels noch immer.
WEITERE INFORMATIONEN
Preisverleihung beim
„Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“
Brigitte Zypries, Parlamentarische Staatssekretärin beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie, hat auf der CeBIT in Hannover die Preisträger des „Gründerwettbewerb –
IKT Innovativ“ ausgezeichnet.
BMWi-Unternehmensportal
»» Ein Drittel aller Unternehmen hat keine Digitalstrategie
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Veranstaltungen
„Berufswunsch: Unternehmerin“:
Girls‘Day im Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie
BMWi-Existenzgründungsportal
D
»» Potenziale und Herausforderungen der Digitalisierung für die Dienstleistungswirtschaft
as Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beteiligt sich am diesjährigen Girls‘Day, am 23. April 2015, mit
einer Veranstaltung zum Thema „weiblicher Unternehmergeist“.
Teilnehmen können Mädchen aus allen Berliner Schulen.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht das Gespräch mit
den drei Berliner Vorbild-Unternehmerinnen der Initiative
„FRAUEN unternehmen“ Antje Minhoff, Sabine Stengel und
Verena Pausder. Schirmherrin ist Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin und Beauftragte für den Mittelstand.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» „Berufswunsch: Unternehmerin“: Girls‘Day im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
WEITERE INFORMATIONEN
German Accelerator: Celebrating
Innovation
Die Veranstaltung „Celebrating Innovation“ am 6. Mai 2015
bringt kluge Köpfe der IT-Branche und innovative Start-ups
zusammen.
Das Event des German Accelerator bringt amerikanisches
Flair in die deutsche Start-up- und Innovationslandschaft:
Globale Querdenker, Innovatoren, Techies & Macher der
Szene treffen auf internationale Gäste und führende Wirtschaftspartner der Technologiebranche.
Celebrating Innovation findet am 6. Mai 2015 im Haus der
deutschen Wirtschaft in Berlin statt.
»» Initiative „FRAUEN unternehmen“
WEITERE INFORMATIONEN
Potenziale und Herausforderungen
der Digitalisierung für die
Dienstleistungswirtschaft
Der Dienstleistungsbereich leistet den größten Beitrag zur
Wertschöpfung und zur Beschäftigung in Deutschland und
wird von der Digitalisierung nachhaltig verändert.
Das betrifft vor allem die Verschmelzung von Dienstleistungen und Industrie, aber auch personenbezogene Dienstleistungen. Am 28. April 2015 soll auf einer Konferenz des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Vertretern der Dienstleistungswirtschaft über die Potenziale
und Herausforderungen der Digitalisierung für Unternehmen und Beschäftigte diskutiert werden. Welche neuen
Geschäftsmodelle ergeben sich? Best-Practice-Beispiele
werden besprochen und gemeinsam konkrete Maßnahmen
entwickelt, die Unternehmen und Beschäftigte der Dienstleistungswirtschaft gezielter unterstützen können.
BMWi-Existenzgründungsportal
»» German Accelerator: Celebrating Innovation
Kongress und Messe „Junge IKTWirtschaft: Gründen - Investieren –
Wachsen“
Am 7. Mai 2015 veranstaltet das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) den Kongress und die Gründermesse „Junge IKT-Wirtschaft: Gründen - Investieren –
Wachsen“.
Junge Unternehmerinnen und Unternehmer aus den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) treiben
mit Kreativität und hoher Flexibilität die rasche Umsetzung
von Ideen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen
entscheidend voran. Auf dem Kongress mit begleitender
Messe präsentieren zahlreiche Start-ups ihre Entwicklungen
und Lösungen.
Seite 18
Investoren, Vertreter der IKT- und Medienwirtschaft und
IKT-Anwender können Kontakte zu den jungen Unternehmen aufbauen, um Ansätze für Kooperationen oder Beteiligungen auszuloten.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Kongress und Messe „Junge IKT-Wirtschaft: Gründen
- Investieren – Wachsen“
BMWi auf dem Existenzgründungstag
der Metropolregion Rhein-Neckar
Die Metropolregion Rhein-Neckar lädt am 16. Mai 2015
zum Existenzgründungstag in Mannheim ein. Mit dabei: Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das
auf der Gründermesse seine vielfältigen Angebote für Gründerinnen und Gründer präsentiert. Darüber hinaus stehen
Ansprechpartner des BMWi u.a. zu den Themen Förderung,
Business- und Finanzplanung für Beratungsgespräche zur
Verfügung.
Mit Vielfalt zum Erfolg
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zukünftig
stärker auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen sein. Damit sie im globalen Wettbewerb um internationale Talente
gut aufgestellt sind, braucht Deutschland eine gelebte Willkommenskultur.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, verleiht am 16. Juni 2015, den Unternehmenspreis „Mit
Vielfalt zum Erfolg“. Es werden Unternehmen prämiert, die
mit ihrem Engagement bei der Integration internationaler
Fachkräfte und der Etablierung einer Willkommenskultur
herausragen.
Die Preisverleihung ist eingebettet in eine ganztägige Fachveranstaltung zu der Fragestellung, „Wie internationale
Fachkräfte und kleine und mittlere Unternehmen zusammenfinden?“.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Unternehmensportal
»» Mit Vielfalt zum Erfolg
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» BMWi auf dem Existenzgründungstag der Metropolregion Rhein-Neckar
Seite 19
Print- und Online-Tipps
GründerZeiten Nr. 20: Marketing
M
arketing ist weitaus mehr als Werbung. Eine Marketingstrategie gehört daher in jeden Businessplan. Wie
Sie dabei vorgehen und wie der passende Marketing-Mix
aussieht, darüber informiert Sie diese Ausgabe der GründerZeiten.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» GründerZeiten
Das Tool unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer
dabei, für spezifische IT-Sicherheitsrisiken den Aufwand
sowie den Nutzen von IT-Sicherheitsmaßnahmen zu bestimmen. „ProfITabel“ ist einfach konzipiert, so dass Unternehmerinnen und Unternehmer auch ohne spezielles Vorwissen
im Bereich der IT-Sicherheit realistische Abschätzungen der
Wirtschaftlichkeit von geplanten IT-Sicherheitsmaßnahmen
treffen können.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Unternehmensportal
»» Neues Angebot zur Bestimmung von Kosten und
Nutzen von IT-Sicherheitsmaßnahmen
Kosten und Nutzen von ITSicherheitsmaßnahmen bestimmen:
neues Webtool
Das BMWi hat im Rahmen der Initiative „IT-Sicherheit in
der Wirtschaft“ mit dem Webtool „profITabel“ ein weiteres
praktisches Angebot für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) vorgestellt.
Seite 20
BMWi-Expertenforum
A
ls Existenzgründerin und Existenzgründer haben Sie täglich mit neuen Fragen zu tun.
Hilfestellung und Orientierung bietet hier das BMWi-Expertenforum. Die Expertinnen und Experten beantworten Ihre
Frage und weisen Ihnen den weiteren Gründungsweg. In
unserem eMagazin stellen wir Ihnen jeweils einen der über
40 Experten vor.
Ruth Rathsack
Ruth Rathsack ist Projektleiterin des
Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Im BMWi-Expertenforum beantwortet sie und ihr Team Fragen zu folgenden Themen:
»»
Weiterversicherung in der
Arbeitslosenversicherung
»»
Rentenversicherung
»»
Krankenversicherung
»»
Unfallversicherung
Wir stellen Ihnen hier einige Fragen vor, die von Frau Rathsack und ihrem Team im BMWi-Expertenforum beantwortet
wurden. In der Rubrik „persönliche Absicherung“ können Sie
ihr Ihre Frage stellen.
Ich plane, mich in ein bis zwei Monaten
selbständig zu machen und möchte
vorsichtshalber eine freiwillige
Arbeitslosenversicherung für Selbständige
abschließen. Wie gehe ich am besten vor?
Sie müssen eine selbständige Tätigkeit mit einem Umfang
von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und
ausüben.
Voraussetzung für den Antrag ist des Weiteren, dass der Antragsteller vor dem Antrag innerhalb der letzten zwei Jahre
vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat oder Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III bezogen hat.
Der Antrag muss spätestens innerhalb von drei Monaten
nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit, die zur Begründung eines Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag
berechtigt, gestellt werden. Für ein entsprechendes Formular wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit an Ihrem
Wohnort (www.arbeitsagentur.de).
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis
20:00 Uhr
Neben meiner Vollzeitstelle habe ich
drei Häuser, von denen ich eines selbst
bewohne und zwei vermietet habe. Die
ganze verwaltungstechnische Arbeit wie
Nebenkostenabrechnung, Steuererklärung,
Renovierungsarbeiten usw. erledige ich
weitgehend selbst. Da der Aufwand, den ich
nebenher treibe, immer größer wird, überlege
ich nun, ob ich eine Immobilienverwaltungsund Betreuungsgesellschaft gründen kann
und meine Vollzeitstelle aufgebe. Da ich
seit 36 Jahren sozialversicherungspflichtig
angestellt bin, erscheint es mir sinnvoll, mich
bei der eigenen Firma anzustellen. Meine
Frage: Geht das überhaupt? Und welche Vorund Nachteile wären damit verbunden?
Gründen Sie ein Unternehmen, sind Sie als Selbständige(r)
für Ihre persönliche soziale Absicherung selber verantwortlich.
Seite 21
Auf Grund der allgemeinen Versicherungspflicht, muss auch
ein(e) Selbständige(r) eine Kranken- und Pflegeversicherung
abschließen. Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist
daher der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. Sie
können eine bestehende gesetzliche Krankenversicherung
im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft fortführen oder
sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen absichern. Über die Höhe der Beiträge sollten Sie sich mit Ihrer
zuständigen Krankenkasse verständigen.
Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung auch
gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der
Telefonnummer 030/ 340 60 66 - 01 wenden. Möchten Sie
sich über ein privates Versicherungsunternehmen absichern,
können Sie vorab zu Leistungen und Beiträgen eine Verbraucherzentrale befragen. Die Kontaktdaten finden Sie im
Internet unter www.verbraucherzentrale.de
Ob Ihre selbständige Tätigkeit eine Rentenversicherungspflicht auslöst oder eine freiwillige Beitragszahlung sinnvoll
ist, besprechen Sie bitte mit der Deutschen Rentenversicherung. Sie können die Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800-1000 48 070
erreichen.
Sie haben auch die Möglichkeit, sich als Selbständige(r) in
der Arbeitslosenversicherung abzusichern. Geregelt ist das
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag im § 28a SGB III.
Sie können den Antrag bei der für Sie zuständigen örtlichen
Arbeitsagentur einreichen. Der Antrag muss innerhalb von
drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie
bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur. Zur genauen Ausgestaltung Ihrer eventuellen selbständigen Tätigkeit empfehle ich
Ihnen ein Gespräch bei Ihrer zuständigen Industrie- und
Handelskammer. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Existenzgründungsberatung über das Bundesland gefördert zu
bekommen. Informationen zum Beratungsförderprogramm
in Hessen finden Sie hier.
Wie kann ich ganz sicher sein, dass ich als
Freiberuflerin nicht sozialversicherungspflichtig
bin? Ich habe gehört, dass man seine
Tätigkeiten der Freiberuflichkeit prüfen
lassen kann. Stimmt das? Wenn ja, wo?
Sie sprechen mit Ihrer Frage den Punkt einer möglichen
Scheinselbständigkeit an. Hierzu kann ich Ihnen folgendes
mitteilen:
Für die Beurteilung einer Scheinselbständigkeit sind die tatsächlichen Verhältnisse Ihrer Tätigkeit maßgebend.
Eine selbständige Tätigkeit ist gekennzeichnet durch ein eigenes Unternehmerrisiko, d. h.
»» Einsatz des Kapitals in eigener Regie
»» die Verfügbarkeit über die eigene Arbeitskraft
»» die freie Gestaltung der Tätigkeit und Arbeitszeit
Die Entscheidungen zur Einstufung sind nur anhand der
Fakten im konkreten Einzelfall möglich. Dabei ist nicht nur
auf einen einzigen Anhaltspunkt abzustellen, sondern eine
Würdigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen.
Sie können Ihre Krankenkasse ansprechen, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt oder schriftlich den Status bei der
Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen.
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis
20:00 Uhr
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis
20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
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