- Bauindustrie Bayern

ID
Magazin des
Bayerischen Bauindustrieverbandes e. V.
April 2015 | 60. Jahrgang
MINDESTLOHN
nnötige Bürokratie durch ­neue U
Aufzeichnungspflichten­
INFRASTRUKTUR
Wo bleiben die geplanten Milliarden?
ENERGIEWENDE
Ein Schritt vor, zwei zurück
ID
Magazin des
Bayerischen Bauindustrieverbandes e. V.
April 2015 | 60. Jahrgang
IMPRESSUM
InformationsDienst
Herausgeber:
Bayerischer Bauindustrieverband e.V.
München
Verantwortlich für den Inhalt:
Thomas Schmid
Redaktion:
Alexandra Luchtai, M. A. (Leitung)
Dr. Josef Wallner
Konzept & Gestaltung:
ediundsepp Gestaltungsgesellschaft mbH, München
Druck:
OMB2 Print GmbH München
BILDNACHWEIS
Titel: Akten; Stocksy, Margaret Vincent. S.6: Zug; Shutterstock, dailin.
S.7: Gruppenbild, Wolff & Müller, Frank Fendler; Bauarbeiter, Fotolia, Wole Onigbanjo.
S.9: Bauarbeiter; BBIV, Daniel Schwaiger. S.11: Stempeluhr, Shutterstock, Glen Jones.
S.12: Waage; Shutterstock, BrAt82. S.14: Gerichtssaal, Bundesverfassungsgericht.
S.18: Schlagloch; Fotolia, Erwin Wodicka. S.20: S-Bahn München, BBIV, Daniel
Schwaiger. S.22: Illustration, Deutsche Bahn, Stephan Hauff. S.23: Illustration,
Deutsche Bahn AG. S.24: Windtürme; Shutterstock, pedrosala. S.27: Dächer; dpa,
Marc Müller. S.32: Illustration; Shutterstock, mika48. S.34: Flughafen; Photocase,
k74. S.35: Bauarbeiter; Shutterstock, Syda Productions. S.38/39: Illustration; TU
München. Grafiken: ediundsepp Gestaltungsgesellschaft; BBIV
WERT
­UND PREIS
BAUEN IST ZUKUNFTSGESTALTUNG. Bauen bedeutet, die Welt und die Umwelt
positiv und nachhaltig zu verändern. Menschen brauchen Gebäude zum Leben.
Sie brauchen Infrastrukturen und Verkehrswege, um mobil sein zu können. Zu
selbstverständlich, zu alltäglich sind uns allerdings die meisten Bauwerke geworden. Wir übersehen die dahinterstehende Ingenieur- und Bauleistung. Wir
sehen nicht die damit verbundene Problemlösung. Wir übersehen auch den
damit gebauten Fortschritt.
Bauen geschieht unter schwierigen, fast immer unter einmaligen Umständen:
Jedes Bauwerk ist ein Unikat, ein Solitär. Erstellt an einem besonderen Ort,
unter besonderen Umweltbedingungen, ausgesetzt den Unbilden von Wind und
Wetter. Trotzdem gebaut mit höchster Präzision.
WIRD MIT DEM BAUEN VERDIENT?
Entgegen der weit verbreiteten Meinung zählen die Renditen am Bau zu den
niedrigsten. Warum ist das so? Dafür gibt es zwei offensichtliche Gründe: Es
gibt sehr viele Bauunternehmen und der Marktzugang ist sehr einfach. Im Wesentlichen ist der Baumarkt ein Dienstleistungsmarkt. Der Bauunternehmer bietet nicht ein Produkt an, sondern seine Fähigkeit, ein bestimmtes Produkt nach
den Vorstellungen des Auftraggebers zu erstellen. Die meisten Bauaufträge, vor
allem im ­öffentlichen Bau, werden fast immer an denjenigen vergeben, der den
billigsten Preis bietet. Oft aber hat der Bauunternehmer in seinen Angebotspreis
nicht einmal alle Gemeinkosten einrechnen können, da er sonst keine Chance
auf den Auftrag hätte.
So kann es nicht bleiben! Wir brauchen eine bessere Bauauftrags-Vergabe­
kultur. Bei den Anbietern von Bauleistungen muss wesentlich mehr als bisher
auf Befähigung und Qualität geachtet werden. Hochkomplexe Bauprojekte nur
nach einem Kriterium, dem Angebotspreis, zu vergeben, ist falsch.
An den Produktmärkten gilt das Prinzip „Ware gegen Geld“. Leistung und Gegenleistung sind damit in der Balance. Am Bau dagegen wird vom Bauunternehmer die Vorleistung verlangt: erst das Bauwerk, dann das Geld. Warum
nicht umgekehrt? Warum gilt nicht der Grundsatz: „Wer bestellt, muss erst bezahlen – dann wird gebaut“?
Qualität ist ein Wert – hat aber auch ihren Preis. Wert und Preis müssen eine
Einheit bilden. Langfristig zahlt sich nämlich nur die Qualität aus.
Ihr
Thomas Schmid
Hauptgeschäftsführer | Bayerischer Bauindustrieverband e.V.
| ID | Bauindustrie Bayern |
3
INHALT
IMPULS
3 | Wert und Preis
Bauen bedeutet, die Welt positiv und nachhaltig zu verändern. Bauen ist Zukunftsgestaltung. Die Renditen am Bau zählen jedoch zu den niedrigsten überhaupt. Warum?
BAUEN UND POLITIK
8 | Bürokratiemonster Mindestlohn
Die neuen Aufzeichnungspflichten für Angestellte sorgen für einen bürokratischen
Wust.
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­MINDESTLOHN
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interessanten Themen finden
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13 |
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18 |
Erbschaftssteuer
Sinnvoll reformieren und familiengeprägte Unternehmen schützen.
Bundesverkehrshaushalt
Wo bleiben die geplanten Milliarden für die Infrastruktur?
21 |
2. Stammstrecke in München
So nötig wie die Luft zum Atmen.
BAUEN UND ENERGIE
24 | Energiewende
Ein Schritt vor, zwei zurück. Die Bilanz des Mega-Projekts bleibt mager.
28 |
Projektplattform Energie
Wissenschaftlicher Leiter Dipl.-Ing. Sandro Pfoh im Gespräch.
BAUWIRTSCHAFT UND KONJUNKTUR
31 |
Gute Baukonjunktur 2014
Umsatz- und Auftragsanstieg in Bayern.
BAURECHT
32 | Deutsches Vergaberecht
Auf Druck der EU wird die Vergabe öffentlicher Aufträge grundlegend reformiert.
BAUEN UND WERTE
34 | EMB Bau
Flughafen München unterstützt das wertebasierte Managementkonzept der Bauindustrie.
BAUTECHNIK
36 | Urban Strategy Playground
Neues digitales Werkzeug der TU München für die Stadtplanung und Projektentwicklung.
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND KOMMUNIKATION
40 | Initiative „Baumeister gesucht!“
Erste Baumeister-Stadt im Deutschen Museum. Horst Seehofer zu Besuch beim
Ideengeber.
4
| I N H A LT |
42 |PERSÖNLICHES
43 |
ZAHLEN ZUR BAUWIRTSCHAFT IN BAYERN
8
18
24
| ID | Bauindustrie Bayern |
5
Mobilität und Verkehr
BAUWUNDER: DIE HIMMELSBAHN VON TIBET
SCHNEEGIPFEL Das Panorama im Grashochland des Himalaja
DER NAME „HIMMELSBAHN“ trifft es ganz gut. 5.000 m
hoch klettert die Bahnlinie von Peking nach Lhasa. Ein
­Triumpf des Bahnbaus. Nie zuvor war ein Zug dem Himmel
so nah. Die halbe Strecke verläuft auf 4.000 m Höhe. Wie
im Flugzeug gibt es Sauerstoffmasken für die Fahrgäste. Das
Bahnfahren als Abenteuer. Und der Ausbau geht weiter.
Im August wurde die neue Zugverbindung zwischen Lhasa
und dem 250 Kilometer entfernten Shigatse eröffnet. Ebenfalls ein Meisterwerk der Baukunst. Drei Stunden dauert
die Fahrt über die 100 Brücken und durch 29 Tunnels. Vor
25 Jahren brauchten Reisende hier noch einen ganzen Tag.
Energie
NICHTS ALS GEGENWIND
MIT RUND 1.150 MEGAWATT trägt die Windenergie in
Bayern lediglich 1 Prozent zur Stromerzeugung bei. Dabei
profitiert die Wirtschaft hierzulande stark von der Wind­
industrie. 20.000 Menschen arbeiten im Freistaat in Zulieferbetrieben der Windbranche. Nach Einschätzung des
Bundesverbandes WindEnergie könnten Windenergie­
anlagen in Bayern 10 Prozent des Stromverbrauchs decken
und damit jährlich 7,5 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Dafür müsste der Freistaat allerdings seine Regionalplanung
neu ausrichten, administrative Hemmnisse abbauen und
vor allem die 10H-Regelung abschaffen, die das Potenzial
der bayerischen Windkraft aushebelt.
Mehr Information gibt es beim Bundesverband WindEnergie:
www.wind-energie.de
6
| NEWS |
IN BAYERN
2.032 GWh/Jahr
92.000 GWh/Jahr
STROMERZEUGUNG AUS
WINDENERGIE
NOV. 2014
STROMVERBRAUCH GESAMT
NOV. 2014
797
WINDENERGIE­
ANLAGEN
2014
11.900
ARBEITSPLÄTZE
1.151 MW
INSTALLIERTE LEISTUNG
2012
1,2 %
ANTEIL AN BRUTTO­
STROMERZEUGUNG
2012
Umwelt und Bautechnik
Bildung und Beruf
GREEN THINKING ALS MAXIME
GRÖSSTE JOBBÖRSE FÜR BAUBERUFE
WOLFF & MÜLLER zählt zu „Deutschlands nachhaltigsten
Unternehmen mittlerer Größe 2014“. Das Bauunternehmen
wurde für sein Engagement für gutes und nachhaltiges
Bauen mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreises 2014
ausgezeichnet. „Der Bausektor ist für die Nachhaltigkeit und
den wirtschaftlichen Erfolg des Standorts Deutschland­
von hoher Bedeutung“, heißt es in der Begründung der
Jury.
SOKA-BAU hat seine Jobbörse weiterentwickelt. Das größte
deutschlandweite Stellenportal für Bauberufe www.
bau-stellen.de durchforstet mit modernster Suchtechnologie das Internet nach Stellen rund um den Bau. Klickt ein
­Interessent auf ein Stellenangebot, gelangt er direkt auf die
Seite des Anbieters. Die Stellenbörse ist für Anbieter und
Suchende kostenfrei.
Um die Prinzipien der Nachhaltigkeit im Unternehmen zu
verankern, startete WOLFF & MÜLLER die Offensive
„Green Thinking“. Seinen Kunden bietet die Baufirma an,
nachhaltige Gebäude zu erstellen und die Qualität nach
DGNB, LEED, BREEAM zertifizieren zu lassen. Die
­Unternehmensgruppe arbeitet komplett CO2-neutral, dank
100 Prozent Ökostrom und CO2-Ausgleich. Umwelt- und
Energie­management-Systeme sind etabliert.
Mehr Information unter
www.bau-stellen.de
Tarif und Sozialpolitk
ERNEUT BESTÄTIGT:
AZUBIS AM BAU VERDIENEN ORDENTLICH
Dr. Matthias Jacob (ganz links), Technischer Geschäftsführer Bau bei
WOLFF & MÜLLER, nahm die Auszeichnung am 28. November in
Düsseldorf entgegen.
DEUTSCHER NACHHALTIGKEITSPREIS
Der Deutsche Nachhaltigkeitspreis ehrt Spitzenleistungen
der Nachhaltigkeit in Wirtschaft, Kommunen und Forschung. Prämiert werden Ideen und Geschäftsmodelle, die
den Wandel hin zum nachhaltigen Wirtschaften und Leben
fördern.
Mehr unter:
www.nachhaltigkeitspreis.de
MAURER-AZUBIS LIEGEN GANZ VORNE: Weil Maurerlehrlinge fehlen, hat sich ihr Ausbildungsgehalt stark verbessert. Mit rund 1.000 Euro brutto ist der Maurer Top-Verdiener unter den Auszubildenden.
Wie sich die Azubis während der Ausbildung finanzieren
49,6 Unterstützung durch
die Familie
37,7 Gehalt ist ausreichend
17,1 Ersparnisse
9,3
Arbeitsamt
9,2
Nebenjob
5,8
Berufsausbildungshilfe
4,3
Kindergeld
2,4
BAföG
2,0
Sonstiges*
Quelle: azubi.report 2014/Ausbildung.de
| ID | Bauindustrie Bayern |
7
BÜROKRATIE­
MONSTER
­MINDESTLOHN
MINDESTLOHN PRO STUNDE
SEIT JANUAR
8,50 €
8
| BAUEN UND POLITIK |
Für die Baubranche gelten seit Jahren allgemein­­­­verbindliche­Mindestlöhne, die deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Aufzeichnungspflichten ­für Angestellte­ in der Bauwirtschaft
S
eit dem 1. Januar gilt in Deutschland der gesetzliche
Mindest­lohn von 8,50 Euro pro Arbeitsstunde. Das
entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Monatslohn von 1.472,20 Euro, wenn man den Faktor
4,33 für die Umrechnung von Wochen- in durchschnittliche Monatsarbeits­stunden zugrunde legt.
Für die Baubranche gelten seit Jahren allgemein­­­­
verbindliche­Mindestlöhne, die deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Und für die gewerblichen Mitarbeiter
zeichnen
die
Unternehmen
aufgrund
des Arbeit­nehmer­entsende­gesetzes deren Arbeitszeiten
auch auf, um eine effektive Kontrolle durch den Zoll zu ermöglichen. Das Mindest­
lohngesetz schreibt nun für die
Baubranche vor, dass der Arbeitgeber tagtäglich Beginn,
Ende und Dauer der Arbeitszeit auch der angestellten Mit-
arbeiter aufzeichnen und die Unterlagen mindestens zwei
Jahre aufbewahren muss. Dies trifft einen Bereich, in dem
Vereinbarungen über Vertrauens­arbeitszeit üblich sind und
die Gehälter sich in einer Höhe bewegen, die deutlich über
dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
348 h/Monat
ODER 80 H/WOCHE – SO VIEL MÜSSTE MAN ARBEITEN, UM DIE
GRENZE VON 2.958 EURO ZU ERREICHEN.
| ID | Bauindustrie Bayern |
9
STIMMEN
zum gesetzlichen Mindestlohn
2.958 – hätte die Chance zur „Unzahl“ des Jahres zu werden,
­sollte es so etwas geben.
PROF. THOMAS BAUER
PRÄSIDENT DES HAUPTVERBANDES DER DEUTSCHEN BAUINDUSTRIE
Am besten wäre es natürlich gewesen, wenn man gleich 6.324 Euro
angesetzt hätte. Denn das würde man verdienen, wenn man
­24 Stunden am Tag bei 31 Tagen pro Monat arbeitet – und den
Mindestlohn dafür bekommt.
DR.-ING. HANS-HARTWIG LOEWENSTEIN
PRÄSIDENT ­DES ZENTRALVERBANDES DEUTSCHES ­BAUGEWERBE
Keiner unserer Angestellten arbeitet 348 Stunden im Monat. Es
­ist absurd, eine solche Stundenzahl zugrundezulegen, um darauf
zukünftige Mindestlohnkontrollen aufzubauen.
KARL-HEINZ SCHNEIDER
VORSITZENDER DER BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT
Angesichts des sehr geringen Risikos von Mindestlohnunterschreitungen ist die im Dezember verfügte Verpflichtung zur Dokumen­
tation der Arbeitszeiten im Angestelltenbereich bis 2.958 Euro
zwar eine Verbesserung zum ersten Gesetzentwurf – sie bleibt
aber eine Zumutung.
HANS PETER WOLLSEIFER
PRÄSIDENT DES ZENTRALVERBANDS DES DEUTSCHEN HANDWERKS
10
| BAUEN UND POLITIK |
Wer mit dem gesetzlichen
Mindestlohn ein Monats­
gehalt von 3.000 Euro er­
reichen möchte, müsste an
31 Tagen im Monat mehr
­als 11 Stunden arbeiten.
Nun hat das Bundesarbeitsministerium Ende letzten Jahres
per Verordnung eine monatliche Verdienstgrenze fest­
geschrieben, ab der die Aufzeichnungspflicht für Angestellte nicht mehr gilt. Diese Grenze beträgt 2.958 Euro.
Nur wenn ein Mitarbeiter mehr als knapp 3.000 Euro im
Monat verdient, muss die Arbeitszeit nicht mehr dokumentiert werden. Zur Verdeutlichung: Wer mit dem gesetzlichen Mindestlohn ein Monatsgehalt von 3.000 Euro erreichen möchte, müsste an 31 Tagen im Monat mehr als 11
Stunden arbeiten. Das lässt unser Arbeitsrecht gar nicht
zu. Die Gehalts­grenze von rund 3.000 Euro ist somit für die
Überwachung des Mindestlohnes völlig unnötig und unverhältnismäßig.
2.958 €
AUFZEICHNUNGSPFLICHT ENTFÄLLT
AB DIESER VERDIENSTGRENZE
Unterstellt man, dass Sinn und Zweck dieser Dokumenta­
tionspflicht ist, die Unterschreitung der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes zu erkennen – wie es das Arbeits­
ministerium wiederholt betont –, handelt es sich bei dieser
Grenze um eine Verdopplung des Mindestlohnes durch die
Hintertür. Denn, wie eingangs gezeigt, ist bei einem Verdienst von knapp 1.500 Euro der Erhalt des gesetzlichen
Mindestlohnes gewahrt. Es ist absurd und mit der Kontrolle­der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes nicht zu
rechtfertigen, eine solche Verdienstgrenze anzusetzen.
Selbst wenn man von einer 60-Stunden-Arbeitswoche ausgeht, errechnet sich nur ein gesetzlicher Mindestlohn­
verdienst von 2.208,30 Euro. Eine Grenze von knapp 2.200
Euro hätte selbst gravierende Missbrauchsfälle verhindert.
Ein- und Ausstempeln: Die neue Dokumentationspflicht verursacht
einen bürokratischen Wust.
Somit ist diese Verordnung ein neuerliches Bürokratie-Monster, das das Ministerium von Andrea Nahles ins
Leben gerufen hat. Es belastet die Bauunternehmen mit
sinnloser und unnötiger Bürokratie und untergräbt die häufig praktizierte Vertrauensarbeitszeit in den Firmen. Der
Bayerische Bauindustrieverband wird sich weiterhin massiv für die Abschaffung dieser Dokumentationspflicht einsetzen. Denn die Baubranche hat die eigenen Bau-Mindestlöhne für die Angestellten seit Jahren auch ohne einen
derartigen bürokratischen Wust bewältigt.
| ID | Bauindustrie Bayern |
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| BAUEN UND POLITIK |
ERBSCHAFTSSTEUER
­SINNVOLL
­REFORMIEREN
Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.
Dezember 2014 das deutsche Erbschaftsteuerrecht in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Eine spezielle Regelung für
Unternehmenserben sieht das Gericht
aber als verfassungskonform an und gibt
damit ein wichtiges Signal an den Gesetzgeber. Die Reform der Erb­schafts­­steuer
darf nicht zu mehr Bürokratie und
Rechtsunsicher­heit ­für Unternehmer
führen. Betriebsvermögen müssen weiterhin entlastet werden.
| ID | Bauindustrie Bayern |
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Trödelt der Gesetzgeber, kann das Bundesverfassungsgericht Änderungen an der Erbschaftssteuer selbst anordnen und vollziehen.
SONDERREGELUNG FÜR UNTERNEHMENSERBEN
IST VERFASSUNGSKONFORM
≥ 99,9 %
DER BAUFIRMEN SIND FAMILIENGEPRÄGTE UNTERNEHMEN, DIE AUF VERSCHO­
NUNGSREGELUNGEN BEI DER ERBSCHAFTSSTEUER ANGEWIESEN SIND.
14
| BAUEN UND POLITIK |
Eine Unternehmenserbschaft hat für den Erben einen ganz
anderen Charakter, als wenn er Geld oder Wertpapiere
erbt. Betriebliches Vermögen ist einerseits im Unternehmen gebunden und damit nicht liquide. Vor allem aber hat
ein Unternehmenserbe, gerade wenn es sich um ein
Familienunter­nehmen handelt, die moralische Pflicht, dieses fortzuführen und es gestärkt an die nächste Generation
zu übergeben. Zu dieser Pflicht gehört insbesondere die
Sorge und Fürsorge um die Arbeitsplätze im Unternehmen.
Dies war für den Gesetzgeber ein ausreichender Grund, um
Unternehmenserben zu 85 Prozent oder ganz von der Erbschaftssteuer freizustellen, wenn sie nach Erfüllung gewisser Voraussetzungen die Lohnsumme über fünf bzw. sieben Jahre im Wesentlichen konstant halten konnten. Wenn
nicht im vollen Umfang möglich, wurde Verschonung anteilig angepasst. Diesen Grundgedanken hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als verfassungsgemäß
anerkannt.
ie Bedürfnisprüfung sollte eine klare, eindeutige und hand­
D
habbare Regelung sein, die anhand gesetzlich bestimmter
­Kriterien ohne Ermessen bei einer indivi­duellen Prüfung des
Unternehmens ­er­folgen soll.
VORSCHLAG AUS DER BAYERISCHEN WIRTSCHAFT
Für unzulässig hält das Gericht folgende drei Punkte:
Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten dürfen
nicht automatisch von der Erbschaftssteuer ausgenommen werden. Mit Ausnahme der Betriebe „mit einigen
wenigen Beschäftigten“ müsse der Gesetzgeber eine
„konkrete Bedürfnisprüfung“ einführen. Die Rechtfertigungsgründe müssten mit dem Umfang der Befreiung
zunehmen.
Der Großteil des Unternehmenswertes müsse produktiven Zwecken dienen. Das sogenannte Verwaltungsvermögen, der nicht begünstigungsfähige Anteil am Unternehmenswert, dürfe nicht mehr wie bisher den halben
Unternehmenswert umfassen.
Als nicht tragbar stufte das Gericht auch die in der Praxis
festgestellten umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten
ein, mit denen die erlaubten Verschonungsregeln unzulässig ausgedehnt wurden.
Ausdrücklich hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber nur dazu verpflichtet, die beanstandeten Punkte
zu korrigieren. Die Korrekturen müssen bis zum 30.
Juni 2016 erfolgen. Andernfalls kann das Gericht die Änderungen auch selbst bestimmen und vollziehen.
VORSCHLÄGE AUS DER BAYERISCHEN WIRTSCHAFT
Mittlerweile haben die Spitzenverbände der bayerischen
Wirtschaft einen gemeinsamen Vorschlag ausgearbeitet.
Die wesentlichen Punkte sind:
Eine Bedürfnisprüfung sollte erst oberhalb eines Wertes
von 300 Mio. Euro pro Erwerb stattfinden müssen. Dieser Wert sollte als Freibetrag gestaltet werden, so dass
die Bedürfnisprüfung nur für die Teile des Erwerbs darüber erfolgen muss. Dieser Höchstwert sollte künftig mit
der Inflationsrate angepasst werden.
Die Bedürfnisprüfung sollte eine klare, eindeutige und
handhabbare Regelung sein, die anhand gesetzlich bestimmter Kriterien ohne Ermessen bei einer individuellen
Prüfung des Unternehmens erfolgen soll.
Finanziert sich ein Familienunternehmen nicht über den
Kapitalmarkt, so soll das geerbte Betriebsvermögen generell von der Steuer verschont werden ohne Prüfung
weiterer Kriterien.
Ist ein Familienunternehmen kapitalmarktfinanziert, so
müssen drei der folgenden fünf Kriterien über einen län­
ge­
ren Zeitraum erfüllt sein, damit eine Verschonung
möglich bleibt:
1. Vorliegen einer Veräußerungsbeschränkung,
2. Abfindungsbeschränkungen,
3. Entnahme- bzw. Aussschüttungsbeschränkungen,
4. persönliche Einflussnahme auf die Geschäftsführung
und
5. persönliche Einflussnahme auf die Kontrollorgane.
Das Verwaltungsvermögen soll konsolidiert auf Konzernebene ermittelt und netto, also abzüglich der Verbindlichkeiten und Rückstellungen, bewertet werden. Zur Sicherstellung der laufend benötigten Liquidität wird ein
angemessener Freibetrag von mindestens 20 Prozent des
Unternehmenswertes angesetzt.
SÖDER MACHT SICH FÜR UNTERNEHMEN STARK
UND FORDERT MEHR LÄNDERKOMPETENZ
Einen alternativen Vorschlag hat Bayerns Finanzminister
Söder vorgelegt. Dieser sieht es als oberstes Ziel an
Familien­betriebe zu erhalten, Arbeitsplätze zu sichern und
regionale Wirtschaftsstrukturen zu bewahren.
Im Einzelnen:
Der Gesetzeszweck müsse nicht mehr nur die Sicherung
der Arbeitsplätze, sondern zusätzlich auch „der Erhalt
der mittelständischen und familiengeprägten Unternehmensstrukturen“ sein.
Das produktive Vermögen eines Betriebs könnte dem
Söder-Plan zufolge vollständig steuerfrei verschenkt oder
vererbt werden, wenn der Betrieb fünf Jahre im bestehenden Umfang fortgeführt wird. Das Verwaltungsvermögen
nach Abzug sämtlicher Verbindlichkeiten der Firma wäre
dagegen steuerpflichtig.
| ID | Bauindustrie Bayern |
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Wenn das Unternehmen eine klare „Familienprägung“
aufweist, also etwa noch vom Inhaber geführt wird, soll
weiterhin eine Verschonung unabhängig von der Größe
möglich sein. Die Grenze für eine vollständige Steuerbefreiung bei Kleinstbetrieben soll von 20 auf 5 Mitarbeiter
sinken. Für Firmen mit 6 bis 20 Beschäftigten ist eine
Stufenregelung vorgesehen.
Die Bundesländer sollen künftig „vom Bundesgesetz abweichende Freibeträge und Steuersätze“ einführen dürfen.
SCHÄUBLES VORSCHLÄGE BEDROHEN FAMILIEN­
UNTERNEHMEN
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eigene, von den
Vorschlägen der Wirtschaft stark abweichende Eckpunkte
zur Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt. Ein Überblick:
Das BMF plant Unternehmen mit einem Wert bis 1 Mio.
Euro von der Lohnsummenregelung zu befreien.
An Stelle der Verwaltungsvermögensregelung will das
BMF eine Positiv-Definition des betriebsnotwendigen
Vermögens setzen, die sich an den Regeln des Bewertungsgesetzes für ein vereinfachtes Ertragswertverfahren orientiert. Darüber hinaus soll weiteres Vermögen im
Umfang von zehn Prozent des betriebsnotwendigen Vermögens begünstigt werden, um Abgrenzungsprobleme
zu vermeiden.
16
| BAUEN UND POLITIK |
Das BMF will die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Bedürfnisprüfung schon dann vornehmen, wenn
eine Person mehr als 20 Mio. Euro erbt. Die Bedürfnis­
prüfung stellt darauf ab, ob der Erbe in der Lage ist, die
Erbschaftsteuer zu erbringen. Dabei wird neben dem
übertragenen Vermögen das vorhandene verfügbare
Privat­vermögen bis zur Hälfte einbezogen.
Die Eckpunkte zur Reform der Erbschaftsteuer nutzen den
vom Bundesverfassungsgericht akzeptierten Bereich für
die Anwendung des sogenannten Abschmelzmodells,
nach dem die Erbschaftsteuer entfällt, wenn das Unternehmen vom Erben in vergleichbarer Weise fortgeführt wird,
bei weitem nicht aus. Stattdessen würden die Vorschläge
des BMF den für regionale Perspektiven außerordentlich
wichtigen Mittelstand bei Übergaben an Erben massiv belasten. Durch die Einbeziehung des Privatvermögens in die
Bedürfnisprüfung verliert ein Unternehmenserbe unter
Umständen einen Teil seines privaten Vermögens. Das widerspricht sowohl der Systematik des Erbschaftsteuerrechts, als auch dem Ziel Betriebsvermögen zu schonen.
Gleichzeitig laufen die Eckpunkte des BMF auf eine deutliche Steuererhöhung hinaus. Für den gehobenen Mittelstand bedeuten sie ein außerordentliches Maß an zusätzlicher Bürokratie und Rechtsunsicherheit. Sie würden dem
„Modell Familienunternehmen“, mit dem Deutschland hervorragend fährt, nachhaltig Schaden zufügen.
SEMINAR
ENEV 2014
Neue Effizienzanforderungen
für Gebäude
28. April 2015
BauindustrieZentrum | Stockdorf bei München
Hier anmelden:
www.bauindustrie-bayern.de/bildung
ZUSÄTZLICH
HEISST NICHT
MEHR
Eigentlich sollten es 7,2 Milliarden Euro pro Jahr sein, die 15 Jahre lang zusätzlich in
den Erhalt der Infrastruktur fliessen. Darin waren sich die Daehre- und die Bodewig-Kommission einig. „Fünf Milliar­den Euro mehr“ hieß es daraufhin im Koa­li­tionsvertrag – allerdings für die gesamte Legislaturperiode. ­Und es kommt noch schlimmer, denn für Bundesfernstraßen gibt es 2015 sogar weniger Geld als vor zwei
Jahren.
18
| BAUEN UND POLITIK |
MINDESTENS 7,2 MILLIARDEN EURO MEHR FÜR
DIE INFRASTRUKTUR, HIESS ES 2013
Im Wahljahr 2013 bildete sich die Politik die einhellige Meinung, dass für die Verkehrsinfrastruktur deutlich mehr Geld
nötig sei als bisher. Bereits im Jahr zuvor hatte die Daehre-Kommission in ihrem Abschlussbericht „Zukunft der
Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ festgestellt, dass bundesweit mindestens 7,2 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich
für Straße, Schiene und Wasserstraße erforderlich sind,
um innerhalb von 15 Jahren das aufgelaufene Erhaltungsdefizit abzuarbeiten.
Auch die nachfolgende Bodewig-Kommission bestätigte
dieses Ergebnis in ihrem Abschlussbericht „Nachhaltige Ver­kehrsinfrastrukturfinanzierung“, der am 30. September 2013 an die Politik überreicht wurde. Sie stellte zugleich
konkrete Finanzierungsvorschläge für ein 3-Stufen-Modell
zum Aufbringen der jährlich zusätzlich benötigten Milliarden vor. Am 2. Oktober 2013 übernahm die LänderSonderverkehrs­
minister-Konferenz einstimmig den Bodewig-Beschluss: Bun­desweit sind 15 Jahre lang 7,2 Milliarden
Euro zusätzlich nötig, nur um die bestehende Infrastruktur
wieder auf Kurs zu bringen. Für den Bund wären das rund
4 Milliarden Euro mehr als bisher.
Es kommt aber noch schlimmer: Die versprochenen „Fünf
Milliarden Euro mehr“ bedeuteten im Bundesverkehrshaushalt 2014 konkret 147 Millionen Euro weniger als 2013, weil
die Ausgaben insgesamt niedriger ausfielen. Der geplante
Anstieg des Verkehrsetats für 2016 bis 2018 ist im Moment
nicht mehr als ein Versprechen. Ob das Haushaltsgeld tatsächlich wie geplant fließt, bleibt abzuwarten. Im Bundesfern­
straßenhaushalt wird sich das versprochene zusätzliche Geld
ebenfalls erst 2016 bemerkbar machen. Erst dann wird er –
nach der derzeitigen Finanzplanung – höher sein als 2013.
Der geplante Anstieg­des Verkehrse­
tats f­ ür 2016 bis 2018 ist im Moment
nicht mehr als ein Versprechen.
INVESTITIONEN IN BUNDESFERNSTRASSEN:
2014 UND 2015 NIEDRIGER ALS 2013
in Mrd. EUR
8
6
NACH DER WAHL BLEIBEN DIE GUTEN VORSÄTZE
AUF DER STRECKE
Nach der Bundestagswahl, als es also um die Umsetzung
des einhelligen Beschlusses ging, blieben von den geforderten 7,2 Milliarden Euro jährlich für die gesamte Legislaturperiode gerade einmal 5 Milliarden übrig. Wenn man
diese auf den Ist-Haushalt 2013 bezieht, sind das sogar nur
noch 3,1 Milliarden Euro mehr.
4
2
0
05 06 07 08 09 10 11 12 13
Investitionslinie für
Bundesfernstraßen im
Haushalt des Bundesbauministeriums
(IST-Werte)
14 15
SOLL
16 17 18
Mittelfristige
Finanzplanung
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Die im Koalitionsvertrag enthaltene Summe von 5 Milliarden
Euro bezieht sich nämlich auf die niedrigeren Werte der Mittelfristigen Finanzplanung. Das sind jährlich aufgestellte unverbindliche Absichtserklärungen über die Fortentwicklung
des Bundeshaushalts in den nächsten fünf Jahren. Die Planungswerte sind, dem guten kaufmännischen Vorsichtsprinzip folgend, immer niedrig angesetzt, so dass in der
Regel die nachfolgenden Haushaltswerte darüber liegen.
Die „automatische“ Korrektur nach oben hat man also in die
„zusätzlichen fünf Milliarden“ eingerechnet.
BUNDESVERKEHRSETAT: ERST 2015 WIEDER HÖHER ALS 2013
in Mrd. EUR
12
9
6
3
0
05 06 07 08 09 10 11 12 13
Investitionslinie Verkehr
(IST-Werte)
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
14 15
SOLL
16 17 18
FEHLENDER HANDLUNGSWILLE
Wieder einmal wird deutlich, dass zwischen der Erkenntnis
eines Problems und dem konkreten Handeln zur Problemlösung ein weiter Weg liegt, auf dem viele Gefahren lauern.
Trotz eines parteiübergreifenden Konsenses darüber, dass
die Verkehrsinfrastruktur jährlich 7,2 Milliarden Euro mehr
braucht, fehlt es noch immer an den tatsächlich bereitgestellten Mitteln im Bundeshaushalt. Entweder sind es die
sozialpolitischen Anliegen, für die die Politik meist freigebiger ist, oder die Probleme einiger Bundesländer mit der
Schuldengrenze ab 2020. Zur Erinnerung: Zu Beginn der
Koalitionsverhandlungen waren immerhin 11 Milliarden
Euro für die Verkehrsinfrastruktur vorgesehen (für die gesamte Legislaturperiode). Doch sehr schnell war die Politik
bereit bei den Bauausgaben zu „sparen“. Das aber ist, wie
jeder Haus- oder Autobesitzer weiß, das Gegenteil eines
echten Sparens: Nichtstun und Abwarten führt zu Folgeschäden und macht die Reparatur noch teurer.
Mittelfristige
Finanzplanung
| ID | Bauindustrie Bayern |
19
20
| BAUEN UND POLITIK |
WIE
­DIE LUFT­
ZUM
­ATMEN
München braucht dringend die
2. Stamm­strecke. Und mit ihr
kürzere Fahrzeiten, mehr Flexi­
bilität und Zuverlässigkeit und
eine Expressverbindung zum
Flughafen. All das ist wichtig
für eine wachsende Metropole.
Als die S-Bahn vor 40 Jahren
ihren Dienst aufnahm, ging
man von 250.000 Fahrgästen
am Tag aus. Heute steigen
dreimal so viele Menschen in
die Züge ein. Das Münchner
S-Bahn-Netz ist am Limit.
| ID | Bauindustrie Bayern |
21
Laim
Hirschgarten
Hackerbrücke
München Hbf.
Marienhof
Leuchtenbergring
Karlsplatz
Donnersbergerbrücke
Marienplatz
Isartor
Altstadt
Rosenheimer
Platz
Ostbahnhof
Isa
r
Heimeranplatz
geplante 2. Stammstrecke
(über- und unterirdisch)
St.-Martin-Str.
Der Verlauf der 2. Stammstrecke zwischen den Bahnhöfen Laim im Westen und Leuchtenbergring im Osten der Stadt.
HAUPTSCHLAGADER DER MÜNCHNER S-BAHN
Die 1971 fertiggestellte Stammstrecke durch den Innenstadttunnel zwischen Pasing und Ostbahnhof ist das Herzstück und zugleich Nadelöhr des Münchner S-Bahn-Netzes.
Mit 30 Zügen pro Stunde und einer mittleren Zugfolgezeit
von 120 Sekunden ist sie eine der am stärksten befahrenen
Eisenbahnstrecken Deutschlands. Ihre Kapazität ist damit
allerdings ausgeschöpft. Eine weitere Taktverdichtung ist
nicht möglich. Der 2-Minuten-Takt funktioniert überhaupt
nur deshalb, weil an den meistbesuchten Stationen Hauptbahnhof, Karlsplatz und Marienplatz Bahnsteige auf beiden
Seiten das Ein- und Aussteigen ermöglichen. Diese Haltezeiten müssen aber so dimensioniert sein, dass sie auch in
den Hauptverkehrszeiten eingehalten werden können.
Gleichzeitig müssen aus Sicherheitsgründen ausreichend
große Abstände zwischen den Zügen gewahrt bleiben.
Die Zuverlässigkeit des gesamten S-Bahn-Systems hängt
entscheidend von der Stammstrecke ab. Alle S-Bahnen benutzen sie. Störungen bei einzelnen Linien übertragen sich
über die Stammstrecke auf andere Linien. Schnell kommt es
zu einem Dominoeffekt, der die Pünktlichkeit des gesamten
Netzes beeinträchtigt. Besonders gravierend sind Störfälle
direkt auf der Stammstrecke. Im schlimmsten Fall kann die
Innenstadt überhaupt nicht mehr mit der S-Bahn erreicht
werden. Mehr Zuverlässigkeit und Flexibilität gelingen nur
mit dem Bau eines zweiten S-Bahn-Tunnels.
ZWEITE STAMMSTRECKE STEIGERT DIE KAPA­
ZITÄT UND DIE ZUVERLÄSSIGKEIT
Die 2. Stammstrecke besteht aus zwei neuen, zehn Kilo­
meter­langen Gleisen parallel zur derzeitigen Stammstrecke
zwischen den Bahnhöfen Laim im Westen und Leuchtenbergring im Osten. Kernstück ist ein sieben Kilometer
langer Tunnel, der die Umsteigebahnhöfe Haupt- und Ost-
22
| BAUEN UND POLITIK |
bahnhof miteinander verbindet. Jedes neue Gleis bekommt
einen separaten Tunnel. Geplant sind drei neue ­unterirdische
Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof. An diesen drei Haltestellten ist das Verkehrsaufkommen drei- bis viermal so hoch wie an den übrigen Stationen der Stammstrecke. Die neuen Bahnhöfe liegen in rund
40 Metern Tiefe, weil mehrere U-Bahn-Linien gekreuzt werden müssen. Mit Aufzügen und Rolltreppen wer­
den die
Fahrgäste schnell und bequem nach oben g
­ ebracht.
Mit diesen drei neuen Stationen ermöglicht die 2.
Stammstrecke wesentlich kürzere Fahrzeiten als die alte.
Erstmals wäre in München eine Express-S-Bahn zwischen
Stadt und Umland, beispielsweise zum Flughafen, möglich.
Außerdem erhöht eine 2. Stammstrecke die Zuverlässigkeit
des S-Bahn-Netzes. Bei Störungen auf einer der beiden
Strecken könnten die Verkehre über die jeweils andere geleitet werden.
Nutzen-Kosten-Faktor ist positiv
Nach der 2011 durchgeführten Nutzen-Kosten-Analyse ergibt
sich für die 2. Stammstrecke ein Faktor von 1,24. Wird das
Risiko höherer Baupreise u.a. durch den verzögerten Baubeginn eingerechnet, ergibt sich ein Wert von 1,04. Die Voraussetzung für eine Förderung durch den Bund ist damit gegeben. Eigentlich müsste auch die höhere Zuverlässigkeit des
gesamten S-Bahn-Netzes in die Bewertung miteinfließen. In
der herkömmlichen Nutzen-Kosten-Analyse wird ein solcher
Faktor allerdings unterschlagen.
Grundsätzliche Finanzierung stand bereits 2012 fest
In einem Spitzengespräch zwischen Vertretern des Freistaats Bayern, des Bundes und der Deutschen Bahn hatte
man sich am 26. November 2012 grundsätzlich über die
Finanzierung für die 2. Stammstrecke geeinigt. Die Kosten
wurden auf 2,05 Mrd. Euro berechnet. Der Bund soll 108
N
500 m
Ost
West
Rathaus
Dienerstr.
Weinstr.
Marienhof
Sperrengeschoss
bestehende S-Bahn-Stammstrecke
unter dem Marienplatz
Richtung Ostbahnhof
Fluchttreppe
Richtung Hauptbahnhof
Rolltreppen
zur S-Bahn
Fluchttreppe
U3, U6
Richtung
Münchner Freiheit
U3, U6
Richtung
Sendlinger Tor
Zweite S-Bahn-Stammstrecke
Richtung Hauptbahnhof
Richtung Ostbahnhof
Am zentralsten Punkt der Münchner Innenstadt, dem Marienhof, soll der neue Bahnhof in 40 Metern Tiefe liegen. S- und U-Bahn-Linien kreuzen sich hier.
Mio. Euro zur Verfügung stellen, der Freistaat Bayern aus
seinen Rücklagen 100 Mio. Euro aufbringen. Zur Schließung
der Finanzierungslücke des Bundes in Höhe von 700 Mio.
Euro soll das Flughafendarlehen mit 492 Mio. Euro verwendet werden. Nach damaligem Stand würde der Freistaat
Bayern 62 Prozent der Gesamtkosten tragen, der Bund 24
Prozent, die Landeshauptstadt München 7 Prozent und die
Deutsche Bahn 6,5 Prozent.
Im Bau- und Finanzierungsvertrag ist auch ein Risikobudget
in Höhe von 500 Mio. Euro vorgesehen. Davon übernehmen
der Freistaat und die Deutsche Bahn 40 Prozent, der Bund
60 Prozent. Zur Risikominimierung hat Bayern im vergangenen Jahr eine Expertengruppe mit Vertretern der Obersten
Baubehörde, der TU München, des Bayerischen Bau­
industrie­verbandes und externen Fachleuten eingerichtet,
die die Kosten für die 2. Stammstrecke einer Plausibilitätskontrolle unterziehen sollten. Die Expertengruppe hat den
Planungen der Deutschen Bahn eine hohe Qualität und Belastbarkeit bescheinigt. Sie hat aber auch darauf hingewiesen, dass eine Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke bis
Ende 2019 nicht mehr realistisch ist. Grund dafür sind die
fehlenden Planfeststellungsbeschlüsse und die noch nicht
abschließend geklärte Gesamtfinanzierung.
Ein Jahr Verzögerung bedeutet 70 Mio. Euro Mehrkosten
Die Deutsche Bahn geht nach eigenen Prognosen davon
aus, dass die 2. Stammstrecke erst 2024 eröffnet werden
kann. Doch jedes Jahr, um das sich die Inbetriebnahme verschiebt, bedeutet wegen der allgemeinen Preissteigerung
und der laufenden Fixkosten eine Kostenanpassung von bis
zu 70 Mio. Euro. Mittlerweile haben sich durch Verzögerungen beim Planfeststellungsverfahren die im Jahr 2012 kalkulierten Kosten von 2,05 Mrd. Euro auf ca. 2,6 bis 2,8 Mrd.
Euro erhöht. Eine erste Baugenehmigung liegt lediglich für
den Abschnitt 2 (zwischen Hauptbahnhof und Isar) vor. Für
die Übernahme der Mehrkosten gibt es noch keine verbindliche Zusage, derzeit streiten die Landeshauptstadt und der
Bund deswegen. Nun soll 2015 das Jahr der Entscheidung
werden. Dann will Bayern die endgültige Realisierung der 2.
Stammstrecke und die Durchfinanzierung beschließen.
AN DIE ZUKUNFT DENKEN, VERKEHRSKOLLAPS
VERHINDERN
Die Metropolregion München ist ein dynamischer Wirtschaftsraum mit großem Wachstumspotenzial und eine attraktive Wohnregion. Die Bevölkerung wird auch in Zukunft
weiter ansteigen, besonders im Umland. Damit das S-BahnNetz die Zuwächse aufnehmen kann, muss es im Münchner
„Speckgürtel“ ausgebaut und die Stammstrecke verdoppelt
werden. Nur mit einer 2. Stammstrecke lässt sich der wachsende Verkehrsstrom bewältigen.
GESAMTFINANZIERUNG FÜR DEN BAU DER 2. STAMMSTRECKE
in Mio. €
Gesamtkosten 2. Stammstrecke
normalisiert auf Inbetriebnahme 2019
2.047
davon:
Freistaat
923
Bund
(grundsätzlich zugesagte Mittel aus dem
GVFG-Bundesprogramm)
257
DB
133
LH München
Umweltverbundröhre Laim
34
Flughafen-Darlehen
(128 Mio. € Bund, 113 Mio. € LH München, ­
251 Mio. € Freistaat)
492
Bund
(zusätzliche Mittel aus Entlastung des Freistaats
bei Bahnprojekten)
108
Freistaat
(allgemeine Haushaltsmittel)
100
| ID | Bauindustrie Bayern |
23
EIN SCHRITT VOR, ­
ZWEI ­ZURÜCK
Energiedialog: wenig ergiebig. Trassenbau: gestoppt.
Windkraft: lahmgelegt. Energetische Sanierung: keine Einigung erzielt. Die Bilanz bei der Umsetzung
der Energiewende ist mehr als dürftig. Weitsichtiges
politisches Handeln, das Fortschritt ermöglicht, sieht
anders aus.
24
| BAUEN UND ENERGIE |
| ID | Bauindustrie Bayern |
25
ERGEBNISSE DES ENERGIEDIALOGS BAYERN
Ein Energiedialog, wie ihn die Bayerische Staatsregierung
mit Verbänden und Bürgerinitiativen zuletzt durchgeführt
hat, ist bundesweit einzigartig und vielleicht ist dies eines
der wenigen positiven Ergebnisse des Dialogs. In den Arbeitsgruppen wurden in gut drei Monaten mögliche Maßnahmen zur Energieeffizienz, Energiespeichern, Erneuerbaren Energien sowie die Möglichkeiten zur Ertüchtigung der
Stromnetze diskutiert. Damit wurden Grundlagen für politische Entscheidungen geschaffen. Nun liegt es in der Hand
der Bayerischen Staatsregierung die entsprechenden
Schlüsse daraus zu ziehen. Doch in vielen Fragen liegt die
Verantwortung beim Bund – und zwischen Berlin und München knarzt es derzeit im Gebälk. Fest steht: Bayern braucht
eine sichere Stromversorgung und das zu bezahlbaren Preisen. Damit die bayerische Wirtschaft auch weiterhin zu Investitionen bereit ist, braucht es außerdem Planungssicherheit. Auch einige Wochen nach Abschluss des Energiedialogs
ist vom angekündigten Energiekonzept jedoch nichts zu erkennen. Vielmehr scheint es so, als ob der Freistaat zuletzt
an allen Fronten nicht vorwärts kommt.
TRASSENBEDARF DURCH BUNDESNETZAGENTUR
BESTÄTIGT
Der Netzentwicklungsplan für den Bau und die Modernisierung von Stromleitungen in Deutschland wird alljährlich
fortgeschrieben und an die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Ende Februar bestätigte die
Bundesnetzagentur den Ausbaubedarf der Leitungen SüdLink und Süd-Ost-Link durch Bayern – trotz der Novellierung des EEG und der nach unten angepassten „Ausbaukorridore“ für Erneuerbare Energien, die den Ausbau aus
Kostengründen deckeln. Insbesondere die Ausbauziele für
die Offshore-Windkraft wurden zuvor deutlich heruntergeschraubt. Dennoch müssen nach aktuellen Modellrechnungen bis 2024 rund 2.750 Kilometer Leitungen durch
Deutschland gezogen werden, nochmal so viele Leitungen
sollen verstärkt werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 20
Mrd. Euro. Doch auch dieses derzeit wichtigste Projekt für
den Umbau der Energiebranche liegt wieder auf Eis. Der Koalitionsausschuss verschob die Entscheidung über den
Trassenbau auf Juni.
NEUES STROMMARKTDESIGN NÖTIG
Durch das Abschalten der Kernkraftwerke entsteht in Bayern bis zum Jahr 2023 eine Stromlücke von mehr als 5.000
Megawatt an gesicherter Leistung und mehr als 40 Terrawattstunden bei der Erzeugung. Um diese Stromlücke zu
schließen, muss das Stromnetz verbessert werden und mindestens eine zusätzliche Übertragungsleitung (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung)
aus
dem
Norden
Deutschlands gebaut werden. Um das Netz zu stabilisieren,
26
| BAUEN UND ENERGIE |
sind schnell startende Gasturbinenkraftwerke notwendig.
Große Gaskraftwerke sollten nicht mehr als 5.000 Stunden
pro Jahr laufen, um die Strompreise sowie die Mengen- und
Preisabhängigkeit von Gasimporten nicht weiter ansteigen
zu lassen. Sollte der Freistaat Bayern jedoch seine Blockade
zum Netzausbau aufrechterhalten, droht eine Aufteilung in
unterschiedliche Strompreiszonen innerhalb Deutschlands.
NETZBETREIBER DENKEN IN ERSTER LINIE AN DEN
EUROPÄISCHEN BINNENMARKT
Es wird zunehmend deutlich, dass die Pläne, Hochspannungsleitungen nach Bayern zu führen, dazu dienen sollen,
den europaweiten Handel mit Energie sicherzustellen. Die
Versorgungssicherheit in Bayern wird von den Netzbetreibern als zweitrangig betrachtet. Würde der binnenmarktgetriebene Ausbau der Übertragungsnetze jedoch wie geplant umgesetzt, würde man für Jahrzehnte eine Struktur
festschreiben, in der innovative regionale Versorgungskonzepte deutlich weniger Chancen hätten. Anreize für lokale
Optimierungen durch Speicher, Lastmanagement oder
KWK als zukünftige Alternativen zum Netzausbau wären
nicht mehr gegeben. Die Übertragungsnetzbetreiber würden ihre Position auf Kosten von regionalen Gestaltungsmöglichkeiten stärken. Derzeit erhalten Netzbetreiber für
Neuinvestitionen eine Renditegarantie von 9,05 Prozent,
die über Netzentgelte auf die Verbraucher umgelegt wird.
Die Staatsregierung und auch die Bundesregierung tun daher gut daran, die interessengetriebenen Pläne der Netzbetreiber eingehend zu durchleuchten.
ÄRGER ÜBER DIE BAYERISCHE STAATSREGIERUNG
EINT BEFÜRWORTER UND GEGNER DER WIND­
KRAFT
Der Freistaat Bayern hat mit Wirkung zum 21. November
2014 ein Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung
beschlossen. Damit wird die seit 1997 geltende Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich eingeschränkt. Als Mindestabstand zur Wohnbebauung gilt die
10-fache Höhe der Anlage – maximal 2.000 Meter. Gleichzeitig ist das umstrittene Vetorecht der Nachbargemeinden
weggefallen. Das bedeutet, dass jede Kommune eigenverantwortlich einen Bebauungsplan mit Standorten unter 10H
zur benachbarten Gemeindebebauung aufstellen kann,
ohne dass die Nachbargemeinde diese Windkraftanlagen
verhindern könnte. Mit dem überraschenden Wegfall des
Vetorechts hat der Freistaat nun auch die Windkraft-Kritiker
gegen sich aufgebracht.
GEDÄMMT VS. UNGEDÄMMT: Der Unterschied fällt gleich ins Auge. Links bleibt der Schnee wegen der guten Dämmung auf dem Dach liegen,
rechts schmilzt er, weil Wärme nach außen dringt.
10H-REGELUNG DARF DIE ENERGIEWENDE NICHT
GEFÄHRDEN
ABSCHREIBUNGEN FÜR ENERGETISCHE GEBÄU­
DESANIERUNG ERNEUT GESCHEITERT
Die Landesregierung hat sich mit der 10H-Regelung nicht
nur über geltendes Recht, sondern auch gegen die Meinung
vieler Experten hinweggesetzt. In Bayern will die Landtagsopposition die höheren Abstände von Windrädern zu Wohnhäusern juristisch zu Fall bringen und klagt vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die 10H-Regel. Fest
steht: Nach Einführung der 10H-Regelung stehen gerade
noch 0,05 % der bayerischen Landesfläche für die Planung
von Windrädern zur Verfügung. Nach aktuellen Berechnungen verbleiben damit nur 10 bis 20 Standorte für Windkraftanlagen in Bayern. Sollen bis 2021 sechs bis zehn Prozent
des Stroms wie geplant aus Windenergie erzeugt werden,
muss die 10H-Regelung abgeschafft werden.
Ende Februar 2015 wurde beim Treffen der Koalitionsspitzen der Kompromiss für ein Gesetz zur energetischen Gebäudesanierung erneut abgelehnt. Um die steuerliche Förderung neuer Fenster, neuer Heizkessel oder der
Wärmedämmung gegenzufinanzieren, sollte der sogenannte Handwerkerbonus abgeschmolzen werden. Handwerkerleistungen sollten fortan erst ab 300 Euro steuerlich absetzbar sein. Dieser Vorschlag war von Anfang an fragwürdig,
die energetische Sanierung muss separat gefördert werden.
Allerdings hätte man deutlich früher Alternativen einbringen
können. So verzögert sich die Energiewende auch aufgrund
dieser gescheiterten Einigung weiter. Im Ganzen betrachtet,
gibt es durch die Haltung des Freistaats weiterhin keine Planungs- und Versorgungssicherheit für die bayerische Wirtschaft, die sie so sehr braucht.
POTENZIAL DER WASSERKRAFT BLEIBT UNAUS­
GESCHÖPFT
Kurz vor Beginn des bayerischen Energiedialogs wurden die
Ausbaupotenziale für Strom aus Wasserkraft von 14,5 auf
13,5 Mrd. Kilowattstunden bis 2021 reduziert. Das ist deutlich weniger als im Bayerischen Energiekonzept 2011 vorgesehen. Bedenken zur Natur- und Fischverträglichkeit führen
dazu, dass der Ausbau ausgebremst wird. Vorrang soll die
Modernisierung bestehender Anlagen haben. Gleichzeitig
ist jedoch die Wirtschaftlichkeit von Wasserkraftanlagen in
Bayern bedroht, da die steigenden ökologischen Anforderungen wie z.B. Fischauf- und -abstiegshilfen nicht durch
die EEG-Förderung gedeckt sind. Hier muss ein bayerisches
Förderprogramm Abhilfe schaffen. Wenn auch gestutzt, gilt
es nun das Ausbaupotenzial der Wasserkraft aber auch tatsächlich zu heben.
POSITION ZUR BAYERISCHEN ENERGIEPOLITIK
Forderung 1: Entscheidung zu Stromtrassen in Bayern treffen
So viele wie nötig, so wenige wie möglich, um Verso
gungssicherheit, Bezahlbarkeit, Planungssicherheit zu
gewährleisten.
Forderung 2: Grundsatzentscheidung zum Strommarktdesign fällen
Deutschland braucht ein neues, stabiles Strommarktde
sign, das einen fairen Ausgleich zwischen erneuerbarer und konventioneller Erzeugung glaubhaft und langfristig verspricht.
Forderung 3: Ausbau von Windkraft in Bayern ermöglichen
Die Windenergie ist ein Zugpferd der erneuerbaren Energien in Bayern. Die 10H-Regelung darf das Potenzial nicht aushebeln.
Forderung 4: Wasserkraft-Potenziale in Bayern nutzen
Erzeugung von Wasserkraft muss wirtschaftlich möglich sein.
Forderung 5: Energetische Gebäudemodernisierung fördern
Die Sanierungsrate muss von ca. 1 Prozent auf mindestens
2 Prozent gehoben werden.
| ID | Bauindustrie Bayern |
27
ENERGIEWENDE­ ­
GEMEINSAM
­VORANBRINGEN
Die neue Projektplattform Energie ist nicht zu verwechseln mit
dem Gremium des Energiedialogs von Ministerin Ilse Aigner.
An wen sich die Projektplattform richtet und welche Serviceleistung sie bietet, darüber sprach ID mit dem Wissenschaft­
lichen Leiter der Plattform, Diplomingenieur Sandro Pfoh.
Wie kann die Lebenszyklusanalyse
und CO2-Bilanz verbessert werden?
Ist mein Bauvorhaben
energieeffizient und nachhaltig?
Was kann ich wie verbessern?
Welchen Mehrwert haben
energieeffiziente Projekte?
Welchen Einfluss hat die EnEV auf
Gebäude und Energiekonzepte?
Welche Vorteile bietet
die Hybridbauweise?
Wie ist die Wiederverwertungsquote
von Baustoffen zu erhöhen?
Wie hoch sind die Investitions- und
Betriebskosten meines Energiekonzepts?
Welche Vor- und Nachteile weisen
unterschiedliche Massivbaustoffe auf?
28
| BAUEN UND ENERGIE |
PROJEKTPLATTFORM ENERGIE
Mehr Information zur Projektplattform Energie finden Sie online
unter
www.ppe.tum.de/infobroschuere
oder Sie kontaktieren
Herrn Dipl.-Ing. Sandro Pfoh
[email protected]
ID: Herr Pfoh, was verbirgt sich hinter dem Namen
„Projektplattform Energie“?
SANDRO PFOH: Die Projektplattform Energie ist ein
Kooperationsprojekt des Bayerischen Bauindustrieverbandes
und der TU München. Ihr Kernauftrag liegt im Wissens­
transfer und der Vernetzung beider Partner. Das Ziel ist, einen Austausch von Wissen und Erfahrungen aus der Baupraxis und der Forschung zu fördern, um die Energiewende
gemeinsam voranzubringen. Damit bietet die Plattform ein
bisher einzigartiges Beratungs- und Vermittlungsangebot
speziell für die Baubranche.
Die Plattform wendet sich vor allem an Bauunterneh­
men?
Die Energiewende stellt die gesamte bayerische Wirtschaft vor enorme Herausforderungen. Bei der Umsetzung
spielt jedoch vor allem der Bausektor eine tragende Rolle.
Häuser und Gebäude, die das Schild „energie­effizient“ tragen, sind die sichtbarsten Symbole der Energiewende. Sie
zu errichten und mit einer Infrastruktur auszustatten, nämlich zur Erzeugung, Verteilung und Speicherung von Energie, liegt ganz klar in der Kompetenz von Baufirmen. Deshalb steht die Projektplattform exklusiv für die Mitglieder
des Verbandes offen.
Was sind die Schwerpunktthemen?
In erster Linie geht es um Fragen zum nachhaltigen Planen und Bauen. Dazu gehören die Themen Energieeffizienz,
Energiekonzepte, Betrachtungen der Wirt­­schaftlichkeit und
des Ressourcenmanagements. Daneben befassen wir uns
auch mit Querschnittsthemen wie der Gebäudeplanung, Lebenszyklusanalysen, der Gebäude­zerti­fizierung oder auch
der grauen Energie, die notwendig ist, um Gebäude zu errichten und die beispielsweise bei der Herstellung und dem
Transport von Bauteilen anfällt. Das ist allerdings nur ein
Ausschnitt unserer Themenpalette.­Neue Themenvorschläge und Anregungen sind uns immer willkommen.
Warum sollte ein Bauunternehmen den Service der
Projektplattform Energie nutzen?
Der größte Vorteil liegt im Wissensvorsprung, mit dem
innovative Vorhaben schneller und zielführender reifen können. Die Plattform ist eingebunden in das Zentrum für nachhaltiges Bauen der TU München. Damit erhält der Nutzer
einen direkten Zugang zu neuesten Erkenntnissen von vier
Lehrstühlen, die alle bauenergetischen und energietechnischen Aspekte abdecken. Der besondere Mehrwert liegt in
der Entwicklung und Realisierung technischer Innovationen
– immer mit dem Blick auf neue Projekt- und Produktideen
am Bau. Jede einzelne Idee sehen wir als Teil des Mosaiks
Energiewende.
Wie läuft eine Beratung genau ab?
Idealerweise begleitet die Projektplattform Energie ein
Unternehmen von der ersten Idee bis zum Start eines Bauprojekts. Dabei gibt es drei Schritte: Schritt eins ist die unverbindliche Erstberatung. Den zweiten Schritt bildet ein
Treffen mit Vertretern projektrelevanter TUM-Lehrstühle
und der Plattform. Letzter Schritt ist der Start eines gemeinsamen Kooperationsprojekts. Die Zusammenarbeit wird
durch die Plattform koordiniert. Die ersten beiden Schritte
sind für jeden Nutzer kostenfrei, wobei die Leistungen auch
einzeln in Anspruch genommen werden können.
| ID | Bauindustrie Bayern |
29
2014
KRÄFTIGER AUFTRAGSZUWACHS AM BAU IN BAYERN
BAUBESCHÄFTIGUNG 2014 GESTIEGEN
Auftragseingänge jeweils Jahr, in Mrd. EUR
jeweils Jahr
16
80
250000
1500000
12
60
200000
1200000
8
40
150000
900000
20
100000
600000
4
50000
300000
0
0
1995
2000
2005
Bayern (linke Seite)
2010
2013
0
0
2014
1995
Deutschland (rechte Seite)
2000
2005
Bayern (linke Seite)
2010
2013
2014
Deutschland (rechte Seite)
Quelle: Bayerisches Statistisches Landesamt, Statistisches Bundesamt
Quelle: Bayerisches Statistisches Landesamt, Statistisches Bundesamt
BAYERN HATTE 2014 DEN DRITTGRÖSSTEN AUFTRAGSZUWACHS
ALLER FLÄCHENLÄNDER
Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe (2013/2014)
UMSATZANSTIEG IN FAST ALLEN FLÄCHENLÄNDERN
Umsätze im Bauhauptgewerbe (2013/2014)
in %
in %
Schleswig-Holstein
Rheinland-Pfalz
Berlin
Bayern
Sachsen
Baden-Württemberg
Saarland
Sachsen-Anhalt
Nordrhein-Westfalen
Brandenburg
Niedersachsen
Hessen
Thüringen
Mecklenburg-Vorpommern
Hamburg
Bremen
Deutschland
-50
-40
-30
6,2
6,2
4,2
4,0
3,7
0,5
0,4
-1,1
-1,2
-1,3
-2,1
-3,5
-3,6
-10,4
-23,8
-42,1
-0,4
-20
-10
0
10
GESCHÄFTSKLIMA IN BAYERN IM FEBRUAR BESSER BEURTEILT
ifo-Geschäftsklima Bauhauptgewerbe Bayern
Unternehmenseinschätzung Geschäftslage und Erwartung für 6 Monate
in %
Feb. 15
8%
30
0
-30
-60
Jan. 05
Jan. 10
Quelle: ifo-Institut München
30
-10
0
10
20
Quelle: Statistische Landesämter, Statistisches Bundesamt
Quelle: Statistische Landesämter, Statistisches Bundesamt
-90
Jan. 00
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Schleswig-Holstein
Brandenburg
Baden-Württemberg
Sachsen-Anhalt
Rheinland-Pfalz
Bayern
Niedersachsen
Thüringen
Sachsen
Hessen
Berlin
Hamburg
Saarland
Bremen
Deutschland
-20
| BAUWIRTSCHAF T UND KONJUNK TUR |
Jan. 15
+ 4 %
UMSATZ- UND AUFTRAGSANSTIEG
IN BAYERN
20,1
6,6
6,5
5,9
5,6
4,6
4,4
4,2
3,8
3,0
0,9
0,6
0,1
-3,0
-5,0
-16,9
4,1
30
UMSATZANSTIEG­
UND AUFTRAGSPLUS
­IN BAYERN
Die Baukonjunktur in Bayern war 2014 gut. Bei den Neuaufträgen verzeichnete Bayern
2014 den drittgrößten Auftragszuwachs aller Flächenländer. Die Umsätze legten
ebenfalls zu. Auch die Beschäftigung am Bau hat leicht zugenommen. Allerdings weist
der Frühindikator Baugenehmigungen nach unten.
WENIGER BAUGENEHMIGUNGEN ERTEILT
Die Baugenehmigungen nahmen 2014 insgesamt um 2,4
Prozent ab. Am stärksten war der Rückgang im öffentlichen Hochbau (- 9,2 %). Rückläufig waren sie auch im Wirtschaftsbau (- 6,2 %). Nur im Wohnungsbau nahmen sie zu
(+ 1,4 %).
AUFTRÄGE IN BAYERN UM 4 % GESTIEGEN
Die Neuaufträge stiegen 2014 in Bayern insgesamt um 4 Pro­
zent an. Den höchsten Zuwachs erzielte der Wirtschaftsbau (+ 8,6 %), gefolgt vom Wohnungsbau (+ 4,2 %). Der
Öffentliche Bau verzeichnete insgesamt einen Auftragsrückgang von 1,3 Prozent. Am stärksten nahmen sie im
Sonstigen Tiefbau ab (- 0,7 %). Leicht rückläufig war auch
der Straßenbau (- 0,3 %). Nur im öffentlichen Hochbau stiegen die Neuaufträge leicht an (+ 0,2 %).
UMSÄTZE DER BAUUNTERNEHMEN UM 4 %
HÖHER
Die Umsätze der bayerischen Bauunternehmen legten 2014
ebenfalls zu (+ 4 %). Am stärksten haben sie im Wirtschafts­
bau zugenommen (+ 11,1 %). Leicht gestiegen sind sie im
Wohnungsbau (+ 1,8 %). Dagegen waren sie im Öffentlichen­ Bau rückläufig (- 0,4 %). Die stärkste Abnahme verzeichnete­der Hochbau (- 3,9 %), gefolgt vom Straßenbau
(- 0,8 %). Dagegen nahmen sie im Sonstigen Tiefbau zu
(+ 2,5 %).
GESCHÄFTSERWARTUNGEN WERDEN OPTIMIS­
TISCH BEURTEILT
Das Geschäftsklima im bayerischen Bauhauptgewerbe
wird im Februar 2015 weniger gut als im Vorjahr beurteilt.
Die aktuelle Geschäftslage wird mit einem Saldo von - 4
Pro­zent schlechter als im Vorjahr (Februar 2014: + 7 %)
eingeschätzt. Als gut beurteilen sie 17 Prozent der Unternehmen (Februar 2014: 22 %). Von einer weiter verschlechterten Geschäftslage berichten 21 Prozent (Februar 2014: 15 %).
Von einer günstigen Entwicklung ihrer Bautätigkeit im
Vergleich zum Vormonat berichtet 1 Prozent der Unternehmen (Februar 2014: 4 %), 66 Prozent von einer Verschlechterung (Februar 2014: 55 %).
Die nähere Zukunft wird positiv betrachtet. 28 Prozent der
befragten Firmen erwarten innerhalb der nächsten sechs
Monate, also bis August 2015, eine Besserung ihrer derzeitigen Lage (Februar 2014: 37 %). Eine weitere Verschlechterung befürchten 7 Prozent der Unternehmen
(Februar 2014: 7 %). Insgesamt wird die Geschäftslage
innerhalb des kommenden Halbjahres mit einem Saldo
von + 21 Prozent weniger positiv als im Vorjahr (Februar
2014: + 30 %) beurteilt.
| ID | Bauindustrie Bayern |
31
RADIKALE ­REFORM
­­DES ­VERGABERECHTS
Das deutsche Vergaberecht wird grundlegend reformiert. Den Druck dazu be­kam
die Bundesregierung von der EU. Bis zum 18. April 2016 müssen drei EU-Richt­linien
in deutsches Recht überführt sein. Was sich grundsätzlich nicht ändert, ist die Vergabe öffent­licher Bauaufträge, die wie bisher über die VOB/A läuft. Dagegen werden
die VOL/A und die VOF abgeschafft und sollen in d
­ er Vergabeverordnung aufgehen.
Der Diskussion über das zukünftige Vergaberecht stehen s­ pannende Monate bevor.
A
m 7. Januar legte die Bundesregierung Eckpunkte­zur Reform des deutschen Vergaberechts fest.
Sie umfassen inhaltliche Weichenstellungen und
einen zeitlichen Fahrplan. Hintergrund ist, dass
die EU die Vergabe öffentlicher Aufträge und
Konzessionen grundlegend überarbeiten und modernisieren will. Hierzu wurden drei Richtlinien verabschiedet, die
bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen: 1. Die novellierte Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe, 2. die novellierte Richtlinie über die
Vergabe von Aufträgen im Bereich Wasser-, Energie- und
Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektoren) und
3. eine neue Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen.
NEUE STRUKTUR DES VERGABERECHTS
Die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben bleiben im Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankert.
Hierzu zählen insbesondere die allgemeinen Grundsätze
des Vergaberechts, der Anwendungsbereich, die Vergabearten, die neuen Vorgaben der EU-Richtlinien für die Kündigung und die Änderungen von Aufträgen und Konzessionen während der Laufzeit, die Gründe für den Ausschluss
von einem Vergabeverfahren und die grundsätzlichen Anforderungen an Eignung und Zuschlag.
32
| BAUEN UND RECHT |
Die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung
(SektVO), die Verordnung über die Vergabe in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) regeln
die Einzelheiten des jeweiligen Vergabeverfahrens. Bau­
spezifische Vergabeverfahren werden weiterhin in der
VOB/A durch den Deutschen Vergabe- und Vertrags­
ausschuss für Bauleistungen (DVA) geregelt. Damit trägt
die Bundesregierung den Besonderheiten der Bauleistungen bei öffentlichen Aufträgen Rechnung.
Das Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen sowie
für freiberufliche Leistungen wird dagegen in der Vergabeverordnung zusammengeführt. Die spezifischen Vergabevorschrif­ten zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (bislang Kapitel 3 der VOF) und die Vorschriften
zu Wettbewerben im Bereich der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (bislang Kapitel 2 der VOF)
werden künftig als neuer Abschnitt in der Vergabeverordnung verankert.
Die neue EU-Konzessionsrichtlinie wird in einer eigen­
ständigen Rechtsverordnung über die Konzessionsvergabe
umgesetzt. Dabei sollen die spezifischen Belange der Baukonzession berücksichtigt werden.
LEITLINIEN FÜR DAS NEUE VERGABERECHT IN DEUTSCHLAND
Struktur und Inhalt des deutschen Vergaberechts müssen einfach und anwenderfreundlich sein.
Wettbewerb, Transparenz und Nichtdiskriminierung sollen eine wirtschaftliche Beschaffung sicherstellen.
Soziale, ökologische und innovative Aspekte sollen im Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gestärkt werden.
Kommunale Handlungsspielräume sollen erhalten bleiben.
Der bürokratische Aufwand für Auftraggeber und Auftragnehmer soll so gering wie möglich gehalten werden.
Europa- und bundesweit soll das Vergabeverfahren möglichst einheitlich sein.
Kleine und mittlere Unternehmen dürfen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge nicht benachteiligt werden.
Es wird ein weitgehend digitalisierter Beschaffungsprozess angestrebt.
Wirtschaftsdelikten muss wirksam entgegengewirkt werden.
Die EU-Richtlinien werden „eins zu eins“ in das deutsche Recht umgesetzt.
SCHWERPUNKTE DER MODERNISIERUNG
Vorbehaltlich des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und
des Wettbewerbs werden öffentliche Auftraggeber zukünftig zwischen Offenem und Nichtoffenem Verfahren
frei wählen können.
Auftraggeber müssen bei der Auftragsvergabe auch in
Zukunft den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot
erteilen. Dabei können jedoch neben dem Preis und den
Kosten, einschließlich der Lebenszykluskosten, soziale,
ökologische und innovative Aspekte unter Beachtung
des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes stärker in die Bewertung einfließen.
Mit der Einführung der sogenannten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) soll die Pflicht, umfang­
reiche Nachweise und Bescheinigungen bereits in einem
frühen Stadium des Verfahrens vorzulegen, durch die
Abgabe einfacher Erklärungen der Bieter ersetzt werden.
Die Einführung der EEE muss jedoch nach Auffassung
des Bundeskabinetts so ausgestaltet werden, dass diese
mit den bestehenden Systemen der Präqualifizierung
kompatibel ist.
Im GWB soll festgeschrieben werden, dass bei der Ausführung von Aufträgen ein bundesweiter gesetzlicher
Mindestlohn, Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer­
entsendegesetz und für allgemeinverbindlich erklärte Tarif­
verträge einzuhalten sind. Damit wird die Einhaltung dieser Verpflichtungen auch über das Vergaberecht flankiert.
Wer sich wegen Wirtschaftsdelikten strafbar gemacht
hat, soll nach Auffassung der Bundesregierung nicht von
öffentlichen Aufträgen profitieren. Um wieder an Vergabe­
verfahren teilnehmen zu dürfen, erhalten betroffene Unternehmen die Möglichkeit, durchgeführte Maßnahmen
der Selbstreinigung nachzuweisen. Einzelheiten der Ausschlussgründe wie auch der Selbstreinigung sollen im
Rahmen der Umsetzung für Auftragnehmer aller Bereiche im GWB geregelt werden. In diesem Zusammenhang
soll die Einführung eines zentralen bundesweiten
Vergabe­ausschlussregisters geprüft werden. Damit soll
sichergestellt werden, dass öffentliche Auftraggeber
bundesweit von Wirtschaftsdelikten erfahren und nach
den gleichen Regeln vorgegangen wird.
Die EU-Richtlinien sehen die verbindliche Einführung der
elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren vor.
Deshalb sollen Angebote künftig grundsätzlich elektronisch eingereicht werden. Ausnahmen werden abschließend definiert.
PRO & CONTRA DER REFORM
Die Bauverbände begrüßen die Entscheidung der Bundes­
regierung, für die Vergabe von Bauaufträgen der klassischen öffentlichen Auftraggeber die VOB/A beizubehalten.
„Damit können auch weiterhin unsere Expertise in den
Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bau­leistun­
gen (DVA) einbringen und auch in Zukunft die VOB/A aktiv
mitgestalten“, sagt BBIV-Geschäftsführer Dr. Detlef Lupp.
Kritisch gesehen werden die Überlegungen zur Einführung
eines bundesweiten Vergabeausschlussregisters. Im Bundes- und Gewerbezentralregister seien bereits jetzt alle
­Informationen enthalten, die notwendig sind, um „schwarze
Schafe“ von öffentlichen Aufträgen fernzuhalten, so Lupp.
Darüber hinaus bestünde über die sogenannte Präqualifikation eine offizielle elektronische Liste geeigneter deutscher
Bauunternehmen. Keinesfalls dürfe die geplante Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) dazu führen, das
mittlerweile gut eingeführte Präqualifikationsverfahren zu
ent­werten oder gar überflüssig werden zu lassen. „Nicht
zu vergessen, dass Bauunternehmen mit einem Audit des
EMB-Wertemanagement Bau einmal mehr nachweisen
können, ein wertebasiertes Compliance Management System eingeführt zu haben, um ihre Geschäftstätigkeit in jeder
Hinsicht rechtstreu und integer abzuwickeln“, betont Lupp.
| ID | Bauindustrie Bayern |
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EMB-Wertemanagement Bau
Kodifizierung
Implementierung
Kontrolle
Organisation
FLUGHAFEN MÜNCHEN
­UNTERSTÜTZT DAS
­EMB BAU
34
| BAUEN UND WERTE |
Der Flughafen München sieht das EMB-Wertemanagement Bau
in Einklang mit dem eigenen Compliance Management. Die
Initiative der Bauindustrie wird ausdrücklich unterstützt. Es wird
begrüßt, wenn Firmen, die sich an einem Ausschreibungs- oder
Vergabeverfahren des Flughafens beteiligen, den Nachweis einer
auditierten EMB-Mitgliedschaft beilegen.
Die Flughafen München GmbH und ihre Tochter­
gesell­
schaften bekennen sich zu den Grundsätzen einer guten,
den Rechtsvorschriften entsprechenden und verantwortungs­
­vollen Unternehmensführung. Zu diesem Zweck praktiziert
der Flughafen München ein Compliance Management und
erwartet als Auftraggeber auch von seinen Vertrags­
partnern ein gleichgerichtetes Verhalten.
Das EMB-Wertemanagement Bau wird vom Flughafen
München unterstützt. Das Konzept der Bauindustrie gehe
konform mit dem eigenen Compliance Management.
„Demzufolge schätzen wir es“, erklären Dr. Josef Schwendner,­Leiter Recht und Compliance, und Josef-Heinz Loichinger, Leiter Finanzen und Controlling, „wenn zum Nachweis
der auditierten Mitgliedschaft im EMB-Wertemanagement
Bau e.V. Firmen bei Beteiligung an einem Ausschreibungsoder Vergabeverfahren der Flughafen München GmbH ihrem Angebot eine gültige Auditurkunde beilegen.“
EMB
Das EMB-Wertemanagement Bau (kurz EMB) ist ein umfassendes werte­
basiertes Managementkonzept, das nicht nur eine Compliance-Strategie
verfolgt. Erst die Werteorientierung, so der Grundsatz, verleihe
Compliance Substanz und Effektivität. Das EMB ist ein Instrument, um nach
außen und nach innen zu signalisieren, dass sich das Unternehmen
gegenüber allen am Bauprozess Beteiligten rechtstreu, integer und fair
verhalten will. Das EMB ist eine Initiative für die gesamte deutsche
Bauindustrie.
Weitere Informationen unter:
www.bauindustrie-bayern.de/emb
| ID | Bauindustrie Bayern |
35
USP für die Stadtplanung und Projektentwicklung
ICH SEHE WAS,
­WAS DU NICHT SIEHST
§
EIN KREATIVER KREISLAUF
Der Architekt im Dialog mit dem digitalen
Werk­zeug. Er wird mit objektiven Informationen­
unterstützt. Intelligenz, Stil und Geschmack
bleiben dabei unabdingbare Lösungsvariablen,
die der Computer selbst nicht besitzt.
36
| BAUTECHNIK |
Mit dem neuen digitalen Werkzeug „Urban Strategy Playground“
(USP) der TU München können Nachverdichtungsstrategien
direkt visualisiert und besser miteinander verglichen werden.
Per Mausklick lassen sich Bauvorschriften verändern, Stock­
werke aufsetzen und Freiflächen nutzen. Unterschiedliche Szenarien sind sofort sichtbar, was die planerische Entscheidung
erleichtert.
Die Visualisierung und schnelle Prüfung von Entwürfen in
frühen Planungsphasen haben sich die Diplomingenieure
(Architektur) Michael Mühlhaus und Nils Seifert zur Aufgabe gemacht. Die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiter entwickelten in ihrer Diplom­arbeit an der TU München, betreut
von den ­
Lehrstühlen für Städtische Architektur und
Architektur­informatik, ein digitales Werkzeug, mit dem sich
Nachverdichtungs­
potentiale von innerstädtischen Planungsflächen erkennen lassen.
Mit dem Tool, das nun im Rahmen des Forschungsfeldes
„Urban Strategy Playground“ (kurz USP) weiterentwickelt
wird, kann der Planer verschiedene Strategien abgleichen
und anwenden, gleichzeitig gibt es eine direkte Visualisierung der Ergebnisse. Dies gestattet dem Anwender einen
schnellen Überblick über verschiedene Szenarien und gibt
Aufschluss über die Durchführbarkeit. Für städteplanerische und politische Gremien bietet USP eine wertvolle Entscheidungshilfe.
| ID | Bauindustrie Bayern |
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ANSTIEG DER EINWOHNER­
ZAHL MÜNCHENS
2011 – 2013
+ 3,9 %
„Mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess werden
Änderungen immer aufwändiger und teurer. Daher ist es
wichtig, den Planungsprozess möglichst früh durch unterschiedliche objektive Informationen zu unterstützen und
mittels der Gegenüberstellung verschiedener Varianten
nachhaltig bessere Lösungen zu finden. Die Unterstützung
von Entscheidungen in frühen Planungs- und Entwurfsphasen ist ein zentrales Forschungsthema am Lehrstuhl für
Architekturinformatik“, erläutert Prof. Dr.-Ing. Frank Petzold.
Das Thema Nachverdichtung ist gerade in der Landeshauptstadt aktueller denn je: Laut dem gerade erschienenen Bericht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung
zur Wohnungssituation in München ist die Einwohnerzahl
allein von 2011 bis 2013 um + 3,9 Prozent auf rund 1,5 Mio.
Menschen gestiegen – und das Wachstum hält an. Die
Zahl der Haushalte hat sich im selben Zeitraum sogar um
+ 5,6 Prozent auf 800.000 erhöht. Neuer Wohnraum wird
dringend gebraucht und soll auch durch Nachverdichtung
geschaffen werden.
Genau hier setzen Mühlhaus und Seifert mit USP im Rahmen
ihrer Promotionen an und liefern ein Werkzeug, mit dem
38
| BAUTECHNIK |
ANSTIEG DER ZAHL AN HAUSHALTEN
2011 – 2013
+ 5,6 %
bestehende Wohnblöcke erfasst und unter Berücksichtigung der Bauvorschriften per Mausklick verändert werden
können.
STADTPLANUNG PER MAUSKLICK
Stockwerke können aufgesetzt, Häuser verbreitert oder
Freiflächen in Innenhöfen genutzt werden. Nach Bedarf
bestimmt der Anwender weitere Parameter wie z. B. Abstandsflächen und kann mehrere Versionen der Planung
vergleichen. Die Visualisierung dient lediglich als Entscheidungshilfe, die Vorschläge ergeben sich aus der „Fütterung“ des Programms mit objektiven Informationen. Ihre
Qualität zu bewerten, bleibt weiterhin Aufgabe des Nutzers.
Zur Präsentation der Ergebnisse können die Geometrie­
daten direkt an einen 3D-Drucker gesendet werden, der
maßstabsgetreue 3D-Modelle erstellt. „Insbesondere bei
Bürgerbeteiligungen ist es notwendig die Planungen adä­
quat zu kommunizieren und darzustellen. Dafür werden
spezielle Visualisierungsmethoden entwickelt, um komplexe­
Zusammenhänge begreifbar zu gestalten. Daher ist es
DAS PROGRAMM IM PLANUNGSMODUS: Links können Gebäudeparameter oder Bauvorschriften eingegeben werden. Die 3D-Ansicht in der Mitte
zeigt den aktuellen Zustand des Objekts. Rechts wird der Arbeitsstand beispielsweise hinsichtlich der Geschossfläche visualisiert. Damit lassen sich
verschiedene Versionen schnell und einfach miteinander vergleichen.
auch sinnvoll innovative Fertigungsmethoden wie den 3DDruck zu nutzen, um physische Modelle eines Planungs­
zustandes für die Beteiligten anschaulich zu präsentieren“,
lobt Prof. Petzold die Arbeit seiner Doktoranden.
Mühlhaus und Seifert arbeiten bereits an der Verbesserung und Erweiterung des USP-Prototypen. Im Moment
entsteht ein Finanzierungstool, das die anfallenden Kosten
für die Aufstockung auf Gebäude überschlägt. Damit kann
die Finanzierbarkeit eines Projekts mit dem zu erwartenden „Return on Investment“ von Anfang an berücksichtigt
werden. Klima- und Umweltbedingungen wie Besonnung
und Energieeffizienz, ebenso wie die Verkehrsinfrastruktur
und Nahversorgung sollen als Parameter integriert werden. Außerdem ist geplant das Werkzeug zur Lärmanalyse
der Wohnumgebung zu verwenden.
Die Visualisierung dient lediglich
als Entscheidungs­hilfe, die
­Vorschläge ergeben sich aus der
„Fütterung“ des Programms
­mit objektiven Informationen. Ihre
Qua­li­tät zu bewerten, bleibt
­weiterhin Aufgabe des Nutzers.
Weitere Details zum Projekt:
http://usp.ai.ar.tum.de/
| ID | Bauindustrie Bayern |
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BAUMEISTERSTADT IM
­DEUTSCHEN
­MUSEUM
Museumsdirektor Prof. Dr. Wolfgang M. Heckl mit Verbandsvertretern der Bayerischen Bauwirtschaft, den Baumeistern Harry Hammer & Nicki Nagel
und den Kindern der Kita Bullerbü.
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| Ö F F E N T L I C H K E I T S A R B E I T U N D KO M M U N I K AT I O N |
Kurz vor Weihnachten stifteten die Verbände der Bayerischen Bauwirtschaft dem Deutschen
Museum ein Baumeister-Paket. Generaldirektor Prof. Wolfgang Heckl weihte die Ausstattung mit
Werkbank und Werkzeug persönlich ein und legte gemeinsam mit Kindern der Münchner Kita
Büllerbü den Grundstein für die erste Baumeister-Stadt. Nun können Jungen und Mädchen im
Museum nach Herzenslust bauhandwerken. Möglich macht das die Nachwuchsinitiative „Baumeister gesucht!“.
Jeder große Ingenieur und Entwickler fängt einmal klein an
– und genau daran knüpfen die Verbände der Bayerischen
Bauwirtschaft an. Pünktlich zum Weihnachtsfest überreichten die Initiatoren von „Baumeister gesucht!“ dem
Deutschen Museum ein Baumeister-Paket. Damit wird das
Kinderreich zur festen Adresse für Bauprojekte mit Kindern
im Vorschulalter.
KLEINE BAUMEISTER GANZ GROSS
„Das Deutsche Museum ist ein renommiertes Aushängeschild für die Ingenieurskunst und zugleich ein Haus der
Bildung. Über 120.000 Kinder tasten sich hier jedes Jahr
spielerisch an die Technikthemen heran. Auch beim Baumeister geht es um das Tasten und Be-Greifen“, erklärte
der BBIV-Hauptgeschäftsführer Thomas Schmid. „Das Anfassen mit den eigenen Händen ist eine wichtige Erfah-
rung, gerade für Kinder, die ihre Talente erst entdecken. Mit
dem Baumeister-Paket, das wir sehr gerne an das Deutsche Museum übergeben, wollen wir das praktische Erleben auch hier im Kinderreich fördern und Sympathie für
alle Facetten und Berufe des Bauens erzeugen“.
„Das Kinderreich ist ein Ort, an dem der Umgang mit Natur­
wissenschaft und Technik erlernt wird“, sagte Museums­
direktor Prof. Dr. Wolfgang M. Heckl. „Das Projekt „Baumeister gesucht!“ ist für uns eine wichtige Ergänzung –
schließlich haben auch große Erfinder und Konstrukteure
einmal klein angefangen.“ Nach der Grundsteinlegung bedankte sich Prof. Heckl, als passionierter Reparateur selbst
im Besitz ­einer Werkbank, bei den Verbänden der Bayerischen Bauwirtschaft für das Baumeister-Paket: „Ich freue
mich sehr, dass wir dieses Geschenk an unsere jungen Besucher im Kinderreich weitergeben können.“
„EINE TOLLE SACHE“
Ministerpräsident Seehofer zu Besuch in Schrobenhausen
Zu Besuch in seinem Stimmkreis lernte auch Ministerpräsident Horst Seehofer Mitte Januar in Schrobenhausen
die Aktion „Baumeister gesucht!“ kennen. Die eigens für
den prominenten Besuch ausgestellte Werkbank samt
Werkzeug und Handbuch war nicht zu übersehen. Sichtlich angetan ließ sich der bayerische Ministerpräsident das
Projekt erläutern und blätterte im Handbuch für künftige
Baumeister. Sein Lob an die Initiative der Bayerischen Bauwirtschaft: „Wirklich eine tolle Sache!“.
HORST SEEHOFER an der Baumeister-Werkbank mit Vertretern der
Bauer Gruppe in Schrobenhausen (v.l.: Gerhard Winter, Josef Soier, André
Ponndorf und Johann Schmaus). Fa. Bauer ist Ideengeber der Aktion.
BAUMEISTER GESUCHT!
Seit Juli 2014 touren die beiden Baumeister und Spielpädagogen Harry Hammer & Nicki Nagel durch bayerische Kindergärten und
führen Schulungen mit Erzieherinnen und ein Aktionsprogramm mit Kindern durch. Ziel ist es, Jungen und Mädchen die Arbeit mit
Werkzeug an einer Werkbank zu ermöglichen und von Kindesbeinen an für das Bauen zu begeistern. Die Tour wird 2015 fortgeführt.
Weitere Informationen unter
www.baumeister-gesucht.de
| ID | Bauindustrie Bayern |
41
PERSÖNLICHES
85 JAHRE
60 JAHRE
DIPL.-ING. RUDOLF KIDERLIN, NÜRNBERG
85. Geburtstag am 27. April 2015
vormals Niederlassungsleiter der Strabag AG, Nürnberg
Dipl.-Ing. Rudolf Kiderlin war viele Jahre Beiratsmitglied des
Verbandes und Vorsitzender des Bezirksverbandes Mittelfranken. Er engagierte sich besonders für die Berufs­ausbil­
dung in der Bauindustrie und den Ausbau des Bildungs­
zentrums Nürnberg-Wetzendorf.
DIPL.-ING. (FH) REINHARD MÜCK
60. Geburtstag am 15. März 2015
Geschäftsführer der ASK August Schneider GmbH & Co. KG,
Kulmbach.
DIPL.-ING. GERALD HOLLROTTER, MÜNCHEN
85. Geburtstag am 29. Mai 2015
Seit 1971 gehörte Herr Dipl.-Ing. Gerald Hollrotter dem
Beirat und von 1981 bis 1993 dem Vorstand des Bayerischen Bauindustrie­verbandes an. In diesen 22 Jahren verbandlichen ehrenamt­
lichen Engagements hat er sich in
unterschiedlichsten Funktionen ehrenamtlich betätigt, so
von 1975 bis 1986 als Vorstands­vorsitzender des Bezirksverbandes München-Oberbayern und von 1985 bis 1994 als
Vorsitzender des Sozial­politischen Ausschusses.
75 JAHRE
DIPL.-ING. HORST KLEE, HOF
75. Geburtstag am 22. Mai 2015
Dipl.-Ing. Horst Klee ist seit 1997 Mitglied des BBIV-Vorstandes. Als Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses
setzt er sich seit 1997 für eine konjunkturkonforme Entwicklung bei Höhe und Struktur der Tarifentgelte ein. Daneben
engagierte er sich über viele Jahre hinweg bis 2011 als stellv.
Vorsitzender des Vereins für Bauforschung und Berfusbildung für die Förderung und Ausbildung junger Menschen.
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| PERSÖNLICHES UND ZAHLEN |
DIPL.-ING. (FH) PETER HRUBY
60. Geburtstag am 18. März 2015
Mitglied der Geschäftsleitung der Geiger Unternehmensgruppe. Dipl.-Ing. (FH) Peter Hruby ist Mitglied im BBIV-Beirat und im Beirat des Bezirksverbandes Schwaben.
WERNER ADELHARDT
60. Geburtstag am 3. April 2015
Geschäftsführer der Tauber Bau Straßen- und Tiefbau GmbH,
Nürnberg.
ZAHLEN ZUR BAUWIRTSCHAFT IN BAYERN 2014
BAULEISTUNG
BAUNACHFRAGE
Auftragseingang*)
Geleistete Arbeitsstunden
2014
2014/2013
Bauhauptgewerbe
167,4
4,3 %
Wohnungsbau
75,9
4,6 %
Wirtschaftsbau
46,7
4,5 %
Öffentl. Bau
44,8
3,7 %
Hochbau
10,2
- 0,4 %
Straßenbau
17,7
6,2 %
16,9
3,7 %
sonst. Tiefbau
nominal
2014
2014/2013
Bauhauptgewerbe
11.742,0
4 %
Wohnungsbau
2.962,3
4,2 %
Wirtschaftsbau
4.840,4
8,6 %
Öffentl. Bau
3.939,2
- 1,3 %
Hochbau
979,3
0,2 %
Straßenbau
1.696,8
- 0,3 %
1.263,1
- 3,8 %
2014
2013
sonst. Tiefbau
2014
2014/2013
Bauhauptgewerbe
119,5
1,4 %
Hochbau
120,5
1,3 %
Auftragsbestände
Tiefbau
117,3
1,7 %
Bauhauptgewerbe
2,7
2,2
Wohnungsbau
2,8
2,2
Wirtschaftsbau
3,0
2,3
Produktionsindex
(arbeitstäglich)
2014
2014/2013
20.140,3
4,2 %
Öffentl. Bau
2,4
2,0
Wohnungsbau
7.682,4
1,8 %
Hochbau
2,5
1,5
Wirtschaftsbau
6.991,5
11,1 %
Straßenbau
2,0
2,4
Öffentl. Bau
5.466,4
- 0,4 %
2,6
2,2
Hochbau
1.333,9
- 3,9 %
Straßenbau
2.140,4
- 0,8 %
1.992,1
2,5 %
2014
2014/2013
141.005
1,3 %
Offene Stelllen
Arbeitslose
2014
1.532
6.009
2013
1.656
6.278
2012
1.622
6.078
2011
1.668
6.492
Offene Stelllen
Arbeitslose
2014
238
200
2013
223
191
2012
194
172
2011
153
190
Umsatz1)
Bauhauptgewerbe
sonst. Tiefbau
LOHN- UND GEHALTSKOSTEN
sonst. Tiefbau
ARBEITSMARKT
Beschäftigte Bauhauptgewerbe1)
Insgesamt
2014
2014/2013
Lohn- und Gehaltsumme
in Mio. EUR
4.283
5,5 %
Arbeitsmarkt Bauhauptgewerbe
Lohn- und Gehaltsumme
je Arbeitsstunde
25,29
1,2 %
insgesamt
Lohn- und Gehaltssumme
je Beschäftigten
30.378
4,2 %
dar.: Bauingenieure
*) Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten
Quellen:
Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung,
ifo-Institut für Wirtschaftsordnung,
Bundesagentur für Arbeit
| ID | Bauindustrie Bayern |
43
Bayerischer Bauindustrieverband e.V.
www.bauindustrie-bayern.de