Mitteilungsblatt Gemeinde Westendorf Nr. 1, März 2015 Liebe Bürgerinnen und Bürger, inzwischen ist im Jahresverlauf schon wieder der Frühling erreicht und es ist an der Zeit, Sie über die aktuellen Themen in unserer Gemeinde zu informieren. In diesem Jahr stehen in unserer Gemeinde eine Vielzahl von Aufgaben an, die es zu bewältigen gilt. Bereits im April wird es im Hinblick auf die dringend anstehenden Kanalsanierungsmaßnahmen eine Kamerabefahrung im gesamten Ortsgebiet geben. Zeitgleich starten im Gewerbegebiet die Erschließungsarbeiten für die Erweiterung des selbigen. Auch beim Neubaugebiet „Am Kornfeld“ wird im ersten Halbjahr der Startschuss für die Erschließung fallen. Im besten Falle kann hier mit den Bauarbeiten im Mai begonnen werden. Im Herbst letzten Jahres habe ich zum ersten „Westendorfer Bürgerstammtisch“ mit dem Thema „Betreuungsangebote für Schulkinder“ eingeladen. Obwohl die Resonanz darauf noch ausbaufähig ist, war für mich das Feedback von Seiten der anwesenden Eltern sehr informativ. Deshalb möchte ich dieses Angebot der Bürgerbeteiligung fortführen und erneut zu einem „Bürgerstammtisch“ einladen. Inhaltlich soll es diesmal um die Senioren- und Behindertenfreundlichkeit unserer Gemeinde gehen. Sollten Sie aus der eigenen Erfahrung heraus oder als Angehöriger Anregungen für eine verbesserte Infrastruktur in unserer Gemeinde haben, würde ich mich über Ihre Teilnahme sehr freuen. Der Bürgerstammtisch wird am Montag, den 27. April um 19 Uhr im Pfarrheim von Westendorf stattfinden. An dieser Stelle möchte ich mich bei Herrn Pfarrer Jall bedanken, der uns die Räumlichkeiten hierfür zur Verfügung stellt. In dieser Ausgabe möchte ich Sie etwas detaillierter über die Themen Hochwasserschutz in Westendorf und die Ausweisung eines Überschwemmungsgebiets informieren. Nichts desto trotz kann es sein, dass diese Plattform allein als Informationsquelle nicht ausreichend ist. Deshalb möchte ich Sie einladen mit mir das Gespräch zu suchen, um etwaige Fragen oder Probleme zu erörtern. Gerne können Sie hierfür auch außerhalb der Bürgersprechstunde einen Termin vereinbaren. Zudem finden Sie in gewohnter Art und Weise weitere aktuelle Informationen aus den verschiedenen Bereichen des Gemeindelebens. Es grüßt herzlichst Inhalt: Aktuelles aus dem Gemeinderat Allgemeine Informationen Termine Information aus dem LRA Aktuelles aus dem Gemeinderat In der Gemeinderatssitzung vom 04. Februar 2015 ist die Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter neu gefasst worden, um hier der aktuellen Rechtsprechung gerecht zu werden. Obwohl ein Großteil der Änderungen lediglich redaktioneller Natur war, möchte ich die Gelegenheit nutzen um Ihnen die wichtigsten Punkte kurz zu benennen: - jeder Anlieger ist verpflichtet den Geh- und Straßenbereich entlang seines Grundstückes sauber zu halten ebenfalls ist ein etwaiger Gras- und Unkrautwuchs zu entfernen die Einlaufschächte der Straßenentwässerung sind frei zu halten eine Verunreinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege durch Putzwasser, Gülle oder sonstige verunreinigte Flüssigkeiten, aber auch durch Tiere ist untersagt Wenn Sie also in gewohnter Art und Weise agieren, wirkt sich die Änderung der Verordnung auf Sie ebenfalls nur redaktionell aus! Allgemeine Informationen Hochwasserschutz in Westendorf Nach den Erfahrungen des letzten Hochwassers in Westendorf im Jahre 2005 wird dem Hochwasserschutz in der Gemeinde eine erhöhte Aufmerksamkeit zu teil. Auch wenn das Thema aufgrund der langwierigen behördlichen Bearbeitungszeiträume nicht ständig im Focus stand, hat sich seither einiges getan, was ich nun folgend näher erläutern möchte. Dem Thema Hochwasserschutz wurde sich von zwei Seiten genähert, welche sich zwar einander bedingen, im Rahmen der verwaltungstechnischen Bearbeitung zunächst aber isoliert zu betrachten sind. Zum einen hat der Freistaat Bayern die Wasserwirtschaftsämter damit beauftragt die potentiellen Überschwemmungsgebiete zu eruieren und die entsprechenden Ergebnisse dann in Zusammenarbeit mit den Landratsämtern, welche als behördliche Verfahrensführer fungieren, per Verordnung zu sichern. In diesem Zuge ist ein Teil der Flur und des Ortsbereiches von Westendorf als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen worden. Dies ist bereits im Jahr 2008 geschehen. Seither ist das LRA damit beschäftigt gewesen, das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet per Verordnung in ein ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Im Zeitraum vom 16.12.2014 bis zum 15.01.2015 hatten die Bürger die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf der Verordnung, welche fristgemäß über eine Bekanntmachung im Schaukasten der Gemeinde veröffentlicht wurde. Im Rahmen der Einsichtnahme war es der Bürgerschaft selbstverständlichen möglich, begründete Einwände gegen die Ausweisung des Überschwemmungsgebietes vorzubringen. Mit dem Ablauf der Einsichtnahme am 30.01.2015 endete auch die Möglichkeit für Privatpersonen, Einsprüche geltend zu machen. Einhergehend mit der Festsetzung zum Überschwemmungsgebiet sind seitens der Behörden Auflagen umzusetzen, die für die betroffenen Bürger mit erheblichen Einschnitten bzw. Nachteilen verbunden sind. Es ist zu befürchten, dass Grundstückseigentümer mit einer Erhöhung der Versicherungsprämie oder mit einem Versicherungsausschluss konfrontiert werden können. Hinzu kommen bauliche Auflagen wie z.B. die hochwasserangepasste Gebäudenutzung, Verzicht auf ein Kellergeschoss bei Neubauten und der Sicherung von Heizöltanks, mit denen sich die Grundstückseigentümer auseinandersetzen müssen. Aus Sicht der Gemeinde wäre es wünschenswert gewesen diese Bekanntmachung flächendeckender zu publizieren, allerdings befand sich das quartalsmäßig erscheinende Mitteilungsblatt bereits im Druck. Auch die Option die Bekanntmachung auf der noch immer im Umbau befindlichen Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen, wurde versäumt. Dies bitte ich zu entschuldigen! Künftig werden alle Bekanntmachungen auch über die Homepage der Gemeinde abrufbar sein. Im Gemeinderat ist der Beschluss gefasst worden, dass zumindest die Gemeinde Westendorf in Vertretung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine Stellungnahme an das LRA richtet. Da für Kommunen die Einspruchsfrist erst Ende Februar endete, war dies zeitlich noch möglich. Die Stellungnahme der Gemeinde finden Sie auf unserer Homepage. Eine weitere Maßnahme in Sachen Hochwasserschutz für die Gemeinde Westendorf ist ein noch in Planung befindliches Deichbauwerk. Bereits im Jahr 2005 hat die Gemeinde Maßnahmen für eine Verbesserung des Hochwasserschutzes beantragt. Wie beim Überschwemmungsgebiet an der Schmutter, sind auch hierfür das Landratsamt die verfahrensführende Behörde und das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth (WWA Don) als fachlich zuständige Behörde federführend. In der Analyse der Westendorfer Gegebenheiten hat das WWA Don festgestellt, dass der westliche Ortsbereich nur durch ein Deichbauwerk geschützt werden kann. Während der Planungsphase wurden ursprünglich verschiedene Varianten diskutiert, wobei auf Empfehlung des WWA Don der Gemeinderat im Mai 2010 mehrheitlich den Beschluss gefasst hat, der Errichtung des Deichbauwerkes entlang der Bachstraße zuzustimmen. Die Deichhöhe wird maximal 1,50 Meter betragen und bei der Realisierung der Maßnahme wird die Gemeinde 35 % der Gesamtbaukosten tragen müssen. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist stets während der wöchentlich stattfindenden Bürgersprechstunde möglich. Das Planfeststellungsverfahren zu dieser Maßnahme erweist sich bedauerlicherweise als sehr träge. Laut Aussage des Landratsamtes kann jedoch noch in diesem Jahr mit dem Planfeststellungsbeschluss gerechnet werden, so dass baurechtlich das Deichbauwerk errichtet werden könnte. Wie rasch es jedoch dann zu einer Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahme kommt hängt vor allem davon ab, ob der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig wird oder ob dieser juristisch angefochten wird. Sollte der Hochwasserschutz durch die Errichtung des Deichbauwerkes realisiert werden, wirkt sich dies natürlich auch auf das ausgewiesene Überschwemmungsgebiet aus. Nahezu der gesamte von einer etwaigen Überschwemmung betroffene Ortsbereich bliebe künftig trocken. Neben der realen Gefahrenabwehr, würde sich dies darüber hinaus auch positiv für die betroffenen Anlieger auswirken. Alle Konsequenzen die im Zuge der Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes (s.o.) zum Tragen kämen, wären mit der Errichtung des Deichbauwerkes wieder hinfällig. Deshalb wird sich die Gemeinde dafür einsetzen, dass die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für die Gemeinde Westendorf ausgesetzt wird, bis eine Entscheidung darüber getroffen wurde ob das Deichbauwerk realisiert wird. Dorferneuerung - Umgestaltung und Ertüchtigung der Festwiese Im Rahmen der Dorferneuerung soll nun wie bereits langfristig angekündigt unsere Festwiese an der Riedstraße ertüchtigt werden. Hierzu ist im Januar der Arbeitskreis „Festwiese“ gegründet worden, welcher sich bereits zwei Mal getroffen hat. Unter Einbeziehung der unmittelbaren Nachbarn, der Bürgerschaft im Allgemeinen, den Vorständen aus den Vereinen, der Vorstandschaft der Dorferneuerung und Mitgliedern des Gemeinderates schreitet die Planung gut voran, so dass ein Beginn der anstehenden Baumaßnahmen bereits nach dem diesjährigen Gartenfest möglich scheint. Wer sich detaillierter über den aktuellen Planungsstand erkundigen möchte kann gern die wöchentliche Bürgersprechstunde nutzen um die Entwurfspläne anzuschauen. Dorfplatz - Brunnen In einer gemeinsamen Sitzung der Vorstandschaft der TG Westendorf und dem Gemeinderat ist der Beschluss gefasst worden, beide Brunnenbecken dauerhaft vom Algenwuchs zu befreien. Hierfür ist ein Umbau vom jetzigen Durchlaufsystem hin zu einem Umwälzsystem erforderlich. Zusätzlich muss das nun geschlossene System leicht mit Chlor behandelt werden, analog einem Swimmingpool-Unterhalt im Garten. Darüber hinaus steht für den Angerbrunnen eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Wassertiefe im Raum. Sollte die Gemeinde diesbezüglich handeln müssen, ist das Brunnenbecken durch den Einbau einer Treppenstufe, jeweils an den Längsseiten, nachzurüsten. Die Umbaumaßnahmen sollen bis Ostern fertiggestellt sein! Dorfplatz - Dorfladen Seit der Schließung unseres Dorfladens bemüht sich die Gemeinde um einen adäquaten Ersatz. Ihnen allen ist sicherlich bewusst, dass eine schnelle Lösung hier nicht zu erwarten ist. Die Gemeinde befindet sich derzeit in Gesprächen mit Herrn Alois Singer, dem Eigentümer der Immobilie, um die Möglichkeiten für eine „Wiederbelebung des Dorfladens“ auszuloten. Aktuelle Bauvorhaben der Gemeinde Die Erschließungsarbeiten für die Erweiterung des Gewerbegebietes haben bereits in dieser Woche begonnen. Hier ist mit einer Bauzeit von ca. zwei Monaten zu rechnen. Der Baubeginn für die Erschließung des Neubaugebietes „Am Kornfeld“ ist für den Monat Mai geplant. Voraussichtlich werden die Arbeiten dann bis in die Sommermonate andauern. Sollten Sie als Anlieger direkt von einer der beiden Baumaßnahmen betroffen sein, bitte ich bereits heute um Verständnis für die zu erwartenden Mehrbelastungen hinsichtlich des Baulärms und der Verschmutzung der öffentlichen Straßen. Wegeausbau im Hexengässchen Bereits im letzten Jahr wurden hier die Bäume, Sträucher und Büsche zurückgeschnitten, um weiterhin Aufrecht das Ziel erreichen zu können. Nun folgend wurde auch der Weg instand gesetzt, so dass künftig auch das Schuhwerk geschont werden sollte. Kanal TV-Befahrung im gesamten Gemeindegebiet Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ist jede Gemeinde verpflichtet im Turnus von 10 Jahre eine TV-Befahrung des Abwasserkanalnetzes durchzuführen. Neben der allgemeinen Zustandserfassung ist vor allem die Dokumentation der Schäden für die Konzeptionierung der anstehenden Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Im Zuge der TV-Befahrung wird es ab dem 07. April 2015 immer wieder zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr kommen. Die Gemeinde ist sich bereits im Vorfeld der Untersuchung bewusst, dass das Thema Kanalsanierung den Gemeinderat noch länger begleiten wird. Begründet ist dies vor allem in den vorliegenden Zahlen des Abwasserzweckverbandes, die der Gemeinde einen hohen Anteil von Fremdwasser im Kanalnetz bescheinigt. Im Zuge der kommunalen TV-Befahrung möchten wir Ihnen als Grundstückseigentümer die Möglichkeit bieten, ihre Grundstücksentwässerungsanlage ab dem Kontrollschacht reinigen und auch mittels TV- Befahrung untersuchen zu lassen. Eine etwaige Notwendigkeit für Sie ergibt sich aus der gemeindlichen Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage, die Grundstückseigentümer nach § 12 in Abständen von jeweils 20 Jahren verpflichtet, die eigene Grundstücksentwässerungsanlage (alle Leitungen Revisionsschacht bis zum Haus bzw. zu den Gebäuden.) auf Dichtigkeit der Anlage überprüfen zu lassen. Sollten Sie an diesem kostenpflichtigen Angebot interessiert sein, muss die Beauftragung von Ihnen schriftlich an die Gemeinde erfolgen. Eine entsprechende Vereinbarung erhalten Sie im Rathaus der Gemeinde, im Bauamt der VG Nordendorf und selbstverständlich auch als „Download“ auf unserer Homepage. Fahrradparkplätze am südlichen Eingang der Kirche Auf Anregung aus der Bürgerschaft wurden am südlichen Eingang der Kirche provisorisch einige wenige Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen. Diese sollen vor allem unseren Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit bieten ihre Räder abzustellen. Leider ist es hier kurzfristig nicht möglich allen Radfahrern gerecht zu werden. Information zum Immissionsschutz bei Gartenarbeiten In der vergangenen Gartensaison sind einige Beschwerden über ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten in der Gemeinde eingegangen, weshalb ich nun zum Start in die neue Saison dieses Thema für die Allgemeinheit nochmals kurz aufgreifen möchte. Laut der Bundesimmissionsschutzverordnung ist der Betrieb von lärmintensiven Maschinen in Wohngebieten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, sowie an Werktagen in der Zeit zwischen 20 und 7 Uhr nicht zulässig. Nachdem die Mittagszeit als Ruhezeit nicht erfasst ist, möchte ich Sie bitten aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme und zur Wahrung des Nachbarfriedens auf unnötige Lärmbelästigungen zu verzichten. Freiwillige Feuerwehr – „dabei sein gibt alles!“ Sicherlich ist es im Rahmen des Mitteilungsblattes ein ungewöhnlicher Weg, Werbung für ein Engagement bei unserer freiwilligen Feuerwehr zu platzieren. In der vergangenen Jahreshauptversammlung habe ich jedoch erfahren, dass es so wie in vielen anderen Bereichen auch hier Nachwuchssorgen gibt. Hierbei handelt es sich aber um ein ehrenamtliches Engagement, welches als hoheitliche Aufgabe im Verantwortungsbereich der Gemeinde ausgeübt wird. Wie wichtig eine gut funktionierende und bestens ausgebildete Feuerwehr für eine Gemeinde ist, bewahrheitet sich leider immer wieder. Neben der Brandbekämpfung sieht sich die FFW mit einer Vielzahl von Aufgaben, wie z.B. der Ersten Hilfe, der Unfallrettung, dem Hochwasserschutz und vielem mehr konfrontiert. Dem Wunsch folgend weiterhin eine leistungsfähige Freiwillige Feuerwehr in Westendorf zu haben, möchte ich Sie alle ermutigen sich vor Ort über die sinnvolle, spannende und abwechslungsreiche Aufgabe im Umgang mit Menschen und Technik persönlich zu informieren. Die Türen der FFW stehen Ihnen immer donnerstags ab 19:30 Uhr offen oder Sie kontaktieren den Kommandanten Herrn Johannes Wiedemann persönlich unter der Telefonnummer: 0163 3780 783. Ertüchtigung der Entwässerungsgräben Ein Teil der Entwässerungsgräben in Westendorf befindet sich in Pflege durch den Wasserverband Schmutter Augsburg Nord. Auch wenn es gelegentlich zu Beschwerden bzgl. der Ausführung der Pflegearbeiten kommt bleibt festzustellen, dass diese Gräben voll funktionsfähig sind und eine Entwässerung ermöglichen. Neben den „betreuten“ Entwässerungsgräben ist auch die Gemeinde für den Unterhalt einiger Grabenabschnitte verantwortlich. Diese befinden sich vor allem im südlichen Bereich der Tretanlage, sowie entlang der verlängerten Bachstraße. Leider sind diese Gräben aufgrund einer zu starken Vegetation zum Teil nicht mehr voll funktionsfähig. Die Gemeinde hat es sich zum Ziel gesetzt, binnen der nächsten fünf Jahre die entsprechenden Abschnitte zu ertüchtigen. In Kooperation mit dem Wasserverband Schmutter, dem Verein Lebensraum Schmuttermahd, der Jagdgenossenschaft Westendorf und dem Landschaftspflege Verband wird ein Pflegekonzept erarbeitet, welches sowohl den Belangen des Naturschutzes gerecht wird, als auch der eigentlichen Funktion, nämlich der Bodenentwässerung. Im Zuge dieser Maßnahmen hat in den vergangenen Wochen eine erste Entholzung des Grabenbettes stattgefunden. In den folgenden Jahren werden punktuell weitere Ertüchtigungsarbeiten im Bereich des Grabenbettes und der Böschung stattfinden, bis alle Entwässerungsgräben wieder voll funktionsfähig sind. Termine Schuleinschreibung Am Mittwoch, den 22. April 2015 findet in der Grundschule Westendorf von 14.30 - 16.30 Uhr die Schuleinschreibung statt. Grüngutsammelstelle: Wie gehabt öffnet auch in diesem Frühjahr die Grüngutsammelstelle am alten Wertstoffhof. An folgenden Terminen kann Baum- und Strauchschnitt gegen Gebühr angeliefert werden: Freitag, 27.03.2015 Samstag, 28.03.2015 Samstag, 11.04.2015 14.00 - 16.00 Uhr 10.00 - 12.00 Uhr 10.00 - 12.00 Uhr Aktuelles…. aus dem Landratsamt Im Schaukasten der Gemeinde finden Sie eine Pressemitteilung der Abfallwirtschaft des Landkreises zu dem Thema „Abfälle richtig trennen“. Zudem wird auf das Angebot einer Abfallberatung verwiesen, welche unter der Telefonnummer (08232) 96 43-21 zu erreichen ist. Am 15. April 2015 findet ab 11.00 Uhr eine Sirenenfunktionsprüfung des Katastrophenschutzes im Landkreis Augsburg statt. Mit dieser Überprüfung soll u.a. erreicht werden, dass die Bevölkerung mit dem Warnsignal „1-minütiger Heulton“ vertraut gemacht wird. Der auf- und abschwellende Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Kreisjugendring hat noch Plätze frei Ausbildung zum Jugendleiter, Rettungsschwimmer oder zu Zuschüssen Für die Ausbildung zum Jugendleiter hat der Kreisjugendring noch Plätze frei. Der Grundkurs 1 findet von Sa, 25.04.2015 ab 9 Uhr bis So, 26.04.2015 bis ca. 14 Uhr im Jugendhaus Dinkelscherben statt. Der Grundkurs 2 findet von Sa, 27.06. 2015 ab 9 Uhr bis So, 28.06. 2015 bis ca. 14 Uhr ebenfalls im Jugendhaus Dinkelscherben statt. Inhalte der Schulung sind rechtliche und pädagogische Grundlagen der Jugendarbeit wie Aufsichtspflicht, Jugendschutz, Gruppenrollen, Spiele und vieles mehr. Die Teilnahmegebühr je Kurs beträgt 30 Euro. Außerdem bietet der Kreisjugendring in Kooperation mit der Wasserwacht einen Kurs zum Erwerb des Rettungsschwimmabzeichens in Bronze an. Der Lehrgang vermittelt theoretische und praktische Kenntnisse über Gefahren am und im Wasser, lebensrettende Sofortmaßnahmen, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Selbst- und Fremdrettung aus Gefahrensituationen. Der Theorieteil findet am Sa, 18. April 2015 von 9 bis 17 Uhr in Augsburg, die praktischen Übungen und die Prüfung jeweils am Do, 23. April 2015 und Do, 7. Mai von 19 bis 21 Uhr im Hallenbad Stadtbergen statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 20 Euro. Alle Infos zu diesen und weiteren Seminaren beim Kreisjugendring Augsburg-Land, Tel. 0821/450795-0, www.kjr-augsburg.de, [email protected] Anmeldeschluss ist jeweils zwei Wochen vor der Veranstaltung.
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