SD 010 318.9 KB - IGP Pulvertechnik AG

SICHERHEITSDATENBLATT (1907/2006/EG, REACH)
Produkt:
Hersteller:
IGP Beschichtungspulver
IGP Pulvertechnik AG
Revisionsdatum:
Druckdatum:
27.04.2015
27.04.2015
SD 010
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1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
1.1 Produktidentifikation
Handelsname: IGP Beschichtungspulver
Sicherheitsdatenblatt für Produkte mit Produktebezeichnung I G P : -KORROPRIMER 30, -KORROPRIMER 60, -HWFclassic 59,
-HWFsuperior 57, -RAPIDtop 38 sowie IGP-DURA®: pox 02, mix 31, mix 33, mix 35, mix 38, mix 39, cryl 40, face 58, face 80,
pol 64, pol 68, pol 71, pol 74, than 81, than 84 und das Halbfabrikat für face 5803: ED80190-B mit Hinweis SD 010 auf der
Etikette auf dem Karton.
REACH
Registrierungsnummer
Dieses Beschichtungspulver ist ein Gemisch. REACH Registrierungsnummern siehe
Kapitel 3.
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemisches und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Identifizierte Verwendung
duroplastisches Beschichtungspulver
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma
IGP Pulvertechnik AG, Ringstrasse 30, CH-9500 Wil, Tel.: +41 71 9298111
Alleinvertreter
IGP Pulvertechnik GesmbH, Wienerstrasse 99, AT-2514 Traiskirchen,
Tel.: +43 2252 – 508046
Regionale Vertretung
IGP Benelux BV, Rietveldstraat 18, NL-813 RW Zwolle, Tel.: +31 38 4600695
IGP Pulvertechnik Deutschland GmbH, Dieselstrasse 7, DE-84030 Landshut,
Tel.: +49 871-7609430
IGP Pulvertechnik SAS, Bâtiment Europa 1 - BP 70615, 362 avenue Marie Curie
Archamps Technopole, FR-74166 St Julien en Genevois Cedex, Tel.: +33 450 953510
IGP UK, Fromeforde House, Church Road, Yate, GB-Bristol, BS37 5JB,
Tel.: +44 1454 321 020
IGP Pulvertechnik GesmbH, Wienerstrasse 99, AT-2514 Traiskirchen,
Tel.: +43 2252 – 508046
IGP Pulvertechnik Polska, Sp. Z o. o. ul. Lakowa 3, PL-05-822 Milanowek,
Tel.: +48 22 7249449
IGP Hungary Kft., Bercsényi M.u.14, HU-6000 Kecskemét, Tel.: +36 76 507 974
IGP Scandinavia AB, Drottensgatan 2, 22223 Lund, Tel.: +46 46 120 220
Auskunftgebender Bereich
[email protected]
1.4 Notrufnummer
Schweiz
Toxikologisches Informationszentrum
International
Emergency Contact GBK GmbH
145 oder +41 44 251 51 51
24h-Notfallnummer
+49 (0)6132 84463
24h-Notfallnummer
2. Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Die Zubereitung ist im Sinne der EU-Richtlinien als nicht gefährlich eingestuft.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG)
S-Sätze
S20/21
S22
S38
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Staub nicht einatmen.
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
2.3 Sonstige Gefahren
Wie bei allen brennbaren Stäuben besteht grundsätzlich die Gefahr von Staubexplosionen (siehe Kapitel 7).
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3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Gefährliche Inhaltsstoffe
(1999/45/EG/ 1272/2008/EG))
duroplastisches Beschichtungspulver
Diese Zubereitung enthält keine Inhaltsstoffe die, im Sinne der ChemV und
der EU Richtlinien, giftig, gefährlich, umweltgefährdend oder gesundheitsgefährdend, sind.
4. Erste-Hilfe-Massnahmen
4.1 Beschreibung der erste Hilfe Massnahmen
Nach Einatmen:
Person aus der staubexponierten Zone und an die frische Luft bringen. Kragen öffnen. Bei
Unwohlsein Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Haut gründlich mit Wasser und Seife reinigen. Keine Lösungsmittel oder Verdünner verwenden.
Beschmutzte Arbeitskleidung wechseln.
Nach Augenkontakt:
Augenlider geöffnet halten, gegebenenfalls Kontaktlinsen entfernen und mindestens 10
Minuten reichlich mit fliessendem, sauberem Wasser spülen. Falls Augenreizung auftritt, Arzt
hinzuziehen.
Nach Verschlucken:
Sofort reichlich (>500ml) Wasser (wenn möglich mit Medizinalkohlezusatz) trinken lassen. Kein
Erbrechen einleiten. Keinerlei orale Verabreichungen bei Bewusstlosigkeit oder Krämpfen. Bei
spontanem Erbrechen dafür sorgen, dass Erbrochenes wegen Erstickungsgefahr ungehindert
abfliessen kann. Ärztlicher Rat einholen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome
Bisher keine Symptome bekannt
Gefahren
Bisher keine Gefahren bekannt
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung
Symptomatisch behandeln
5. Massnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Ungeeignete Löschmittel:
Schaum, Kohlendioxid-Decke, Trockenlöschmittel, Sprühnebel (Wasser)
Bei brennenden Pulvergebinden sind Trockenlöschmittel und Schaum als Löschmittel vorzuziehen.
Starker Wasser-Vollstrahl oder Kohlendioxid unter Hochdruck könnte brennendes Pulver
aufwirbeln und eine effektive Brandbekämpfung stören.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch der nicht eingeatmet werden sollten.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung:
Das Tragen eines umluftunabhängigen Atemschutzgerätes ist erforderlich.
Weitere Informationen:
Löschwasser nicht ins Oberflächenwasser oder Grundwassersystem gelangen lassen.
6. Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personbezogene Vorsichtsmassnahme, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen
6.2 Umweltschutzmassnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Material trocken mit ex-geschutztem Staubsauger oder vorsichtig durch Kehren aufnehmen. Aufgenommenes Material
vorschriftsmässig entsorgen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 13
7. Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Kapitel 8.
Hinweise zum Brand und Explosionsschutz
Beachtung der allgemeinen Regeln des vorbeugenden betrieblichen
Brandschutzes
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Umweltverträglichkeiten
Lagerungen zwischen 15 °C und 25 °C an einem trockenen und gut belüfteten Ort. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung
schützen. Geöffnete Behälter sorgfältig schliessen
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
Inhaltsstoffe
Basis
Wert
Allgemeiner Staubgrenzwert
SMAK
Maximaler Arbeitsplatzkonzentrationswert
Maximaler Arbeitsplatzkonzentrationswert
DNEL/DMEL-Werte:
PNEC-Werte:
Grenzwert
3
3 mg/m
10 mg/m3
Spitzenbegrenzungswert, Anmerkungen
Art der Exposition: Aleveolengängiger Staub
Art der Exposition: Einatembarer Staub
liegen nicht vor
liegen nicht vor
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Schutzmassnahmen:
Einatmen der Stäube vermeiden. Für gute Lüftung sorgen, entweder durch lokaler Absaugung oder allgemeinen Abluftsystem.
Falls dies nicht ausreicht, um die Staubbildung unter den MAK-Grenzwerten zu halten, ist eine geeignete Atemschutzmaske zu
tragen. Bei der manuellen Reinigung der Spritzkabine sowie bei Ausblassarbeiten ist eine geeignete Feinstaubmaske sowie eine
Augenschutzmaske zu tragen. Bei Pulverspritzarbeiten, bei denen der Lackierer in der Pulverspritzanlage steht, muss ein
geschlossener Schutzanzug mit externer Luftversorgung getragen werden.
Persönliche Schutzausrüstung:
Atemschutz:
Liegt die Staubbildung über den MAK-Grenzwerten, so muss eine geeignete Atemschutzmaske getragen werden.
Handschutz:
Bei längerem oder wiederholtem Kontakt geeignete Handschuhe tragen. Die Verwendung einer Hautschutzsalbe zur
Vorbeugung von Hautkrankheiten wird generell empfohlen.
Augenschutz:
Wenn mit erhöhter Staubbildung gerechnet werden muss, ist eine dicht schliessende Schutzbrille zu tragen.
Körperschutz:
Schutzkleidung tragen. Vorsicht bei der Auswahl der Schutzkleidung: Kontakt von Hals und Handgelenken mit dem Pulver
wegen möglicher Hautreizungen oder Hautentzündungen vermeiden. Nach Kontakt Hautflächen gründlich waschen.
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9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Form:
festes Pulver.
Farbe:
verschieden, je nach Farbton
Geruch:
geruchslos
Dichte bei 20 °C:
Schüttdichte:
Erweichungstemperatur:
Zündtemperatur für das Staub-/Luftgemisch:
Untere Explosionsgrenze für das Staub-/Luftgemisch:
Löslichkeit in Wasser:
Wert
1.2 - 1.9
400 - 1000
> 50
450 - 600
20 - 90*
unlöslich
Einheit
g/cm 3
Kg/m 3
°C
°C
g/m 3
Methode
berechnet
Koflerbank
DIN VDE 0165
DIN 55990 / ISO 8130/4
*) Bei Anlagenbetrieb darf ein Wert von 10 g/m³ nicht überschritten werden.
9.2 Sonstige Angaben
Keine
10. Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Siehe Abschnitt 10.3
10.2 Chemische Stabilität
Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) chemisch stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine Angaben vorhanden.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine Angaben vorhanden.
10.5 Unverträgliche Materialien
Keine Angaben vorhanden.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Bei hohen Temperaturen entstehen gefährliche Zersetzungsprodukte wie z.B. Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Rauch und
Stickoxide.
11. Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Es sind keine Angaben über die Zubereitung verfügbar.
12. Angaben zur Ökologie
12.1 Toxizität
Keine Informationen verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Vom Material ist zu erwarten, dass es in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut wird und dass Bestandteile der Zubereitung
überhaupt nicht biologisch abbaubar sind.
12.3 Bioakkumulierbarkeit
Keine Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Vom Material ist zu erwarten, dass es in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut wird und dass Bestandteile der Zubereitung
überhaupt nicht biologisch abbaubar sind.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Informationen verfügbar.
12.6 andere schädliche Wirkungen
Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtline vorgenommen.
In Gewässern sollte dieses Produkt aufgrund seiner geringen Wasserlöslichkeit und chemische Zusammensetzung zu keinen
Problem führen.
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Restpulver sollte durch Verbrennung oder anderes Verfahren in Übereinstimmung mit dem nationalen Abfallrecht* entsorgt
werden.
Es wird empfohlen PE-Säcke sorgfältig und vollständig abzustauben und gemäss nationalen/lokalen Vorschriften (z.B. durch
Verbrennung, stoffliche Verwertung, usw.) zu entsorgen.
Verunreinigte Verpackungen sollten gleich wie das Produkt behandelt werden.
Schweiz
Die Ausfuhr von Sonderabfall aus der Schweiz ist bewilligungspflichtig (Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfallen).
Die Abgabe von Sonderabfall ist bezüglich Abfallart und Gefahren deklarationspflichtig.
Abfallschlüssel:
Schweiz und EU
Beschreibung
080201
150101
150102
150110
Abfälle von Beschichtungspulver
Verpackungen aus Papier und Karton
Verpackungen aus Kunststoff
Verunreinigte Verpackungen
14. Angaben zum Transport
Kein Gefahrgut im Sinne der Transport-Bestimmungen.
15. Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zur Sicherheit
Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung) – schwach wassergefährdend
Safe Powder Coating Guideline 7. Ausgabe, Herausgeber: CEPE (siehe www.cepe.org)
Schweizer Norm SN EN 50053-2, Ausgabe:1989 oder DIN VDE 0745 Teil 102 (deutsches Äquivalent)
Schweizer Norm SN EN 50177 oder DIN EN 50177 (deutsches Äquivalent)
Ortsfeste elektrostatische Sprühanlagen für brennbare Beschichtungspulver; Deutsche Fassung EN 50177:1996
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für den hier beschriebenen Stoff oder die Inhaltsstoffe der hier beschriebenen Zubereitung sind bis heute keine
Stoffsicherheitsbeurteilungen (CSA) verfügbar.
16. Sonstige Angaben
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem gegenwärtigen Wissensstand und genügen der nationalen
sowie der EU-Gesetzgebung. Die gegebenen Arbeitsbedingungen des Benutzers entziehen sich jedoch unserer Kenntnis und
Kontrolle. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen als dem in Abschnitt 1 genannten
Verwendungszweck zugeführt werden. Der Benutzer ist für die Einhaltung aller notwendigen, gesetzlichen Bestimmungen
verantwortlich.