SICHERHEITSDATENBLATT (1907/2006/EG, REACH) Produkt: Hersteller: IGP Beschichtungspulver IGP Pulvertechnik AG Revisionsdatum: Druckdatum: 27.04.2015 27.04.2015 SD 010 Seite: 1 von 5 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1 Produktidentifikation Handelsname: IGP Beschichtungspulver Sicherheitsdatenblatt für Produkte mit Produktebezeichnung I G P : -KORROPRIMER 30, -KORROPRIMER 60, -HWFclassic 59, -HWFsuperior 57, -RAPIDtop 38 sowie IGP-DURA®: pox 02, mix 31, mix 33, mix 35, mix 38, mix 39, cryl 40, face 58, face 80, pol 64, pol 68, pol 71, pol 74, than 81, than 84 und das Halbfabrikat für face 5803: ED80190-B mit Hinweis SD 010 auf der Etikette auf dem Karton. REACH Registrierungsnummer Dieses Beschichtungspulver ist ein Gemisch. REACH Registrierungsnummern siehe Kapitel 3. 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemisches und Verwendungen, von denen abgeraten wird Identifizierte Verwendung duroplastisches Beschichtungspulver 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma IGP Pulvertechnik AG, Ringstrasse 30, CH-9500 Wil, Tel.: +41 71 9298111 Alleinvertreter IGP Pulvertechnik GesmbH, Wienerstrasse 99, AT-2514 Traiskirchen, Tel.: +43 2252 – 508046 Regionale Vertretung IGP Benelux BV, Rietveldstraat 18, NL-813 RW Zwolle, Tel.: +31 38 4600695 IGP Pulvertechnik Deutschland GmbH, Dieselstrasse 7, DE-84030 Landshut, Tel.: +49 871-7609430 IGP Pulvertechnik SAS, Bâtiment Europa 1 - BP 70615, 362 avenue Marie Curie Archamps Technopole, FR-74166 St Julien en Genevois Cedex, Tel.: +33 450 953510 IGP UK, Fromeforde House, Church Road, Yate, GB-Bristol, BS37 5JB, Tel.: +44 1454 321 020 IGP Pulvertechnik GesmbH, Wienerstrasse 99, AT-2514 Traiskirchen, Tel.: +43 2252 – 508046 IGP Pulvertechnik Polska, Sp. Z o. o. ul. Lakowa 3, PL-05-822 Milanowek, Tel.: +48 22 7249449 IGP Hungary Kft., Bercsényi M.u.14, HU-6000 Kecskemét, Tel.: +36 76 507 974 IGP Scandinavia AB, Drottensgatan 2, 22223 Lund, Tel.: +46 46 120 220 Auskunftgebender Bereich [email protected] 1.4 Notrufnummer Schweiz Toxikologisches Informationszentrum International Emergency Contact GBK GmbH 145 oder +41 44 251 51 51 24h-Notfallnummer +49 (0)6132 84463 24h-Notfallnummer 2. Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches Die Zubereitung ist im Sinne der EU-Richtlinien als nicht gefährlich eingestuft. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) S-Sätze S20/21 S22 S38 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Staub nicht einatmen. Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. 2.3 Sonstige Gefahren Wie bei allen brennbaren Stäuben besteht grundsätzlich die Gefahr von Staubexplosionen (siehe Kapitel 7). SICHERHEITSDATENBLATT (1907/2006/EG, REACH) Produkt: Hersteller: IGP Beschichtungspulver IGP Pulvertechnik AG Revisionsdatum: Druckdatum: 27.04.2015 27.04.2015 SD 010 Seite: 2 von 5 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische Chemische Charakterisierung: Gefährliche Inhaltsstoffe (1999/45/EG/ 1272/2008/EG)) duroplastisches Beschichtungspulver Diese Zubereitung enthält keine Inhaltsstoffe die, im Sinne der ChemV und der EU Richtlinien, giftig, gefährlich, umweltgefährdend oder gesundheitsgefährdend, sind. 4. Erste-Hilfe-Massnahmen 4.1 Beschreibung der erste Hilfe Massnahmen Nach Einatmen: Person aus der staubexponierten Zone und an die frische Luft bringen. Kragen öffnen. Bei Unwohlsein Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt: Haut gründlich mit Wasser und Seife reinigen. Keine Lösungsmittel oder Verdünner verwenden. Beschmutzte Arbeitskleidung wechseln. Nach Augenkontakt: Augenlider geöffnet halten, gegebenenfalls Kontaktlinsen entfernen und mindestens 10 Minuten reichlich mit fliessendem, sauberem Wasser spülen. Falls Augenreizung auftritt, Arzt hinzuziehen. Nach Verschlucken: Sofort reichlich (>500ml) Wasser (wenn möglich mit Medizinalkohlezusatz) trinken lassen. Kein Erbrechen einleiten. Keinerlei orale Verabreichungen bei Bewusstlosigkeit oder Krämpfen. Bei spontanem Erbrechen dafür sorgen, dass Erbrochenes wegen Erstickungsgefahr ungehindert abfliessen kann. Ärztlicher Rat einholen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome Bisher keine Symptome bekannt Gefahren Bisher keine Gefahren bekannt 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung Symptomatisch behandeln 5. Massnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: Ungeeignete Löschmittel: Schaum, Kohlendioxid-Decke, Trockenlöschmittel, Sprühnebel (Wasser) Bei brennenden Pulvergebinden sind Trockenlöschmittel und Schaum als Löschmittel vorzuziehen. Starker Wasser-Vollstrahl oder Kohlendioxid unter Hochdruck könnte brennendes Pulver aufwirbeln und eine effektive Brandbekämpfung stören. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch der nicht eingeatmet werden sollten. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung: Das Tragen eines umluftunabhängigen Atemschutzgerätes ist erforderlich. Weitere Informationen: Löschwasser nicht ins Oberflächenwasser oder Grundwassersystem gelangen lassen. 6. Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personbezogene Vorsichtsmassnahme, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen 6.2 Umweltschutzmassnahmen Nicht in die Kanalisation gelangen lassen 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Material trocken mit ex-geschutztem Staubsauger oder vorsichtig durch Kehren aufnehmen. Aufgenommenes Material vorschriftsmässig entsorgen. SICHERHEITSDATENBLATT (1907/2006/EG, REACH) Produkt: Hersteller: IGP Beschichtungspulver IGP Pulvertechnik AG Revisionsdatum: Druckdatum: 27.04.2015 27.04.2015 SD 010 Seite: 3 von 5 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 13 7. Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Kapitel 8. Hinweise zum Brand und Explosionsschutz Beachtung der allgemeinen Regeln des vorbeugenden betrieblichen Brandschutzes 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Umweltverträglichkeiten Lagerungen zwischen 15 °C und 25 °C an einem trockenen und gut belüfteten Ort. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Geöffnete Behälter sorgfältig schliessen 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung 8.1 Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten Inhaltsstoffe Basis Wert Allgemeiner Staubgrenzwert SMAK Maximaler Arbeitsplatzkonzentrationswert Maximaler Arbeitsplatzkonzentrationswert DNEL/DMEL-Werte: PNEC-Werte: Grenzwert 3 3 mg/m 10 mg/m3 Spitzenbegrenzungswert, Anmerkungen Art der Exposition: Aleveolengängiger Staub Art der Exposition: Einatembarer Staub liegen nicht vor liegen nicht vor 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Schutzmassnahmen: Einatmen der Stäube vermeiden. Für gute Lüftung sorgen, entweder durch lokaler Absaugung oder allgemeinen Abluftsystem. Falls dies nicht ausreicht, um die Staubbildung unter den MAK-Grenzwerten zu halten, ist eine geeignete Atemschutzmaske zu tragen. Bei der manuellen Reinigung der Spritzkabine sowie bei Ausblassarbeiten ist eine geeignete Feinstaubmaske sowie eine Augenschutzmaske zu tragen. Bei Pulverspritzarbeiten, bei denen der Lackierer in der Pulverspritzanlage steht, muss ein geschlossener Schutzanzug mit externer Luftversorgung getragen werden. Persönliche Schutzausrüstung: Atemschutz: Liegt die Staubbildung über den MAK-Grenzwerten, so muss eine geeignete Atemschutzmaske getragen werden. Handschutz: Bei längerem oder wiederholtem Kontakt geeignete Handschuhe tragen. Die Verwendung einer Hautschutzsalbe zur Vorbeugung von Hautkrankheiten wird generell empfohlen. Augenschutz: Wenn mit erhöhter Staubbildung gerechnet werden muss, ist eine dicht schliessende Schutzbrille zu tragen. Körperschutz: Schutzkleidung tragen. Vorsicht bei der Auswahl der Schutzkleidung: Kontakt von Hals und Handgelenken mit dem Pulver wegen möglicher Hautreizungen oder Hautentzündungen vermeiden. Nach Kontakt Hautflächen gründlich waschen. SICHERHEITSDATENBLATT (1907/2006/EG, REACH) Produkt: Hersteller: IGP Beschichtungspulver IGP Pulvertechnik AG Revisionsdatum: Druckdatum: 27.04.2015 27.04.2015 SD 010 Seite: 4 von 5 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Form: festes Pulver. Farbe: verschieden, je nach Farbton Geruch: geruchslos Dichte bei 20 °C: Schüttdichte: Erweichungstemperatur: Zündtemperatur für das Staub-/Luftgemisch: Untere Explosionsgrenze für das Staub-/Luftgemisch: Löslichkeit in Wasser: Wert 1.2 - 1.9 400 - 1000 > 50 450 - 600 20 - 90* unlöslich Einheit g/cm 3 Kg/m 3 °C °C g/m 3 Methode berechnet Koflerbank DIN VDE 0165 DIN 55990 / ISO 8130/4 *) Bei Anlagenbetrieb darf ein Wert von 10 g/m³ nicht überschritten werden. 9.2 Sonstige Angaben Keine 10. Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Siehe Abschnitt 10.3 10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) chemisch stabil. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine Angaben vorhanden. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine Angaben vorhanden. 10.5 Unverträgliche Materialien Keine Angaben vorhanden. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Bei hohen Temperaturen entstehen gefährliche Zersetzungsprodukte wie z.B. Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Rauch und Stickoxide. 11. Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Es sind keine Angaben über die Zubereitung verfügbar. 12. Angaben zur Ökologie 12.1 Toxizität Keine Informationen verfügbar. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Vom Material ist zu erwarten, dass es in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut wird und dass Bestandteile der Zubereitung überhaupt nicht biologisch abbaubar sind. 12.3 Bioakkumulierbarkeit Keine Informationen verfügbar. 12.4 Mobilität im Boden Vom Material ist zu erwarten, dass es in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut wird und dass Bestandteile der Zubereitung überhaupt nicht biologisch abbaubar sind. SICHERHEITSDATENBLATT (1907/2006/EG, REACH) Produkt: Hersteller: IGP Beschichtungspulver IGP Pulvertechnik AG Revisionsdatum: Druckdatum: 27.04.2015 27.04.2015 SD 010 Seite: 5 von 5 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Keine Informationen verfügbar. 12.6 andere schädliche Wirkungen Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtline vorgenommen. In Gewässern sollte dieses Produkt aufgrund seiner geringen Wasserlöslichkeit und chemische Zusammensetzung zu keinen Problem führen. 13. Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Restpulver sollte durch Verbrennung oder anderes Verfahren in Übereinstimmung mit dem nationalen Abfallrecht* entsorgt werden. Es wird empfohlen PE-Säcke sorgfältig und vollständig abzustauben und gemäss nationalen/lokalen Vorschriften (z.B. durch Verbrennung, stoffliche Verwertung, usw.) zu entsorgen. Verunreinigte Verpackungen sollten gleich wie das Produkt behandelt werden. Schweiz Die Ausfuhr von Sonderabfall aus der Schweiz ist bewilligungspflichtig (Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfallen). Die Abgabe von Sonderabfall ist bezüglich Abfallart und Gefahren deklarationspflichtig. Abfallschlüssel: Schweiz und EU Beschreibung 080201 150101 150102 150110 Abfälle von Beschichtungspulver Verpackungen aus Papier und Karton Verpackungen aus Kunststoff Verunreinigte Verpackungen 14. Angaben zum Transport Kein Gefahrgut im Sinne der Transport-Bestimmungen. 15. Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zur Sicherheit Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung) – schwach wassergefährdend Safe Powder Coating Guideline 7. Ausgabe, Herausgeber: CEPE (siehe www.cepe.org) Schweizer Norm SN EN 50053-2, Ausgabe:1989 oder DIN VDE 0745 Teil 102 (deutsches Äquivalent) Schweizer Norm SN EN 50177 oder DIN EN 50177 (deutsches Äquivalent) Ortsfeste elektrostatische Sprühanlagen für brennbare Beschichtungspulver; Deutsche Fassung EN 50177:1996 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Für den hier beschriebenen Stoff oder die Inhaltsstoffe der hier beschriebenen Zubereitung sind bis heute keine Stoffsicherheitsbeurteilungen (CSA) verfügbar. 16. Sonstige Angaben Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem gegenwärtigen Wissensstand und genügen der nationalen sowie der EU-Gesetzgebung. Die gegebenen Arbeitsbedingungen des Benutzers entziehen sich jedoch unserer Kenntnis und Kontrolle. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen als dem in Abschnitt 1 genannten Verwendungszweck zugeführt werden. Der Benutzer ist für die Einhaltung aller notwendigen, gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
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