AKTUELLES ZUM THEMA Trinkwasserhygiene & Material in Trinkwasserinstallationen Inhalt 1. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2. Werkstoffe in Trinkwasserinstallationen 2.1. Werkstofflisten des UBA und der GMS 3. Trinkwasserhygiene 3.1. Legionellen 3.2. Probenahme 4. Trinkwasserhygiene bei mobiler Wasserversorgung 4.1. Der Systemtrenner BA 4.2. BEULCO-Service 5. Aktuell: Verunreinigungen in Wasserzählern 1. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Das Trinkwasser hat als wichtigstes Lebensmittel in der europäischen Gesetzgebung einen der höchsten Stellenwerte. Es ist für den menschlichen Gebrauch und Verzehr bestimmt und wird unter besonderen Schutz gestellt. Laut Trinkwasserverordnung muss das Trinkwasser so beschaffen sein, „dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist“. Folglich müssen Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasserinstallationen und Trinkwasseranlagen so erfolgen, dass keine Risiken für den Verbraucher entstehen. Dies gilt für die gesamte Wasserversorgungsanlage von der Wassererzeugung bis zur tatsächlichen Entnahmestelle des Trinkwassers, egal ob es sich um stationäre oder mobile Installationen handelt. Die Trinkwasserverordnung von 2001 setzt die EG-Richtlinie 98/83/EG in nationales Recht um. Am 13. Oktober 2012 wurde die zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung veröffentlicht und ist am 14. Dezember 2012 in Kraft getreten. Die Neufassung der Trinkwasserverordnung hat insbesondere Konsequenzen im Hinblick auf Werkstoffe, Trinkwasserhygiene bzw. Probenahme und Sicherungseinrichtungen in Trinkwasserinstallationen. Werkstoffe Unter §17 „Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser“ gibt die Trinkwasserverordnung über die allgemein anerkannten Regeln der Technik hinaus vor, dass Materialien und Werkstoffe der Trinkwasseranlage den Vorgaben des Umweltbundesamtes (UBA) zu entsprechen haben bzw. in der durch das UBA veröffentlichten Positivliste enthalten sein müssen. Daraus ergeben sich strenge Anforderungen an eingesetzte Kupfer-ZinkLegierungen (siehe Kapitel 2) . Trinkwasserhygiene/ Probenahme Die Trinkwasserverordnung regelt in §5 „Mikrobiologische Anforderungen“ die Grenzwerte für die Konzentration von Krankheitserregern im Trinkwasser. Weiterhin gibt sie die Untersuchungspflichten und -zeiträume für gewerbliche und öffentliche Großanlagen zur Überprüfung auf mikrobiologische Paramenter wie Legionellen vor. Die Beprobung auf Legionellen hat nach DVGW Arbeitsblatt W551 und der DIN EN ISO 19458 zu erfolgen. Kapitel 3 geht näher auf dieses Thema ein. Sicherungseinrichtungen Für die unter §3 Punkt 2 beschriebenen Wasserversorgungsanlagen fordert die Trinkwasserverordnung in §17 „Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser“ unter Absatz 6 den Einsatz geeigneter Sicherungseinrichtungen, falls die Anlage mit einer nicht trinkwasserführenden Anlage oder einem nicht eigensicheren Apparat verbunden wird. Auf diesen Aspekt wird in Kapitel 4 näher eingegangen. 2. Werkstoffe in Trinkwasserinstallationen Unter §6 „Chemische Anforderungen“ weist die Trinkwasserverordnung auf die einzuhaltenden Konzentrationen chemischer Parameter hin. Ein wichtiger Teilaspekt hierbei ist die Konzentration von Blei im Trinkwasser. Die zulässige Bleikonzentration wurde im Dezember 2013 auf 10µg/l herabgesetzt, wovon nur 5µg/l ihren Ursprung im eingesetzten Werkstoff haben dürfen. Damit gelangen die Werkstoffe der Trinkwasserinstallation verschärft in den Fokus der Überwachung. Der Einsatz geprüfter und als geeignet eingestufter Werkstoffe soll die Einhaltung der Vorgaben des §17 der Trinkwasserverordnung sicherstellen. Seit in Kraft treten der Neufassung obliegt es dem Umweltbundesamtes (UBA), sämtliche Materialien und Werstoffe, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, zu prüfen und hierzu eine Positivliste zu erstellen. Davon sind auch Werkstoffe und Legierungen betroffen, die seit Jahrzehnten in der Trinkwasserinstallation eingesetzt werden. Um nachteilige chemische Veränderungen auszuschließen, ergibt sich für den Planer und Installateur die Pflicht, Werkstoffe einzusetzen, die vom UBA in der Positivliste aufgeführt werden. Im Praxisalltag kann diese Umstellung zu Irritationen führen. Welcher Werkstoff vorliegt, ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. Genau genommen müsste der Installateur vor dem Einbau eines Produktes die jeweiligen Werkstoffe hinterfragen. Im Alltag nahezu unmöglich. Hier verspricht z.B. das DVGW-Prüfzeichen Unterstützung. Nur Produkte, die den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen und aus zugelassenen Materialien hergestellt wurden, erhalten das Prüfzeichen. Doch was ist mit Produkten, die sich bereits seit Längerem im Umlauf befinden? Nicht immer kann man eindeutig unterscheiden, ob es sich um ein aktuelles Prüfzeichen des DVGW handelt. Wer nicht sicherstellt, dass nur Werkstoffe eingesetzt werden, die den Vorgaben des UBA entsprechen, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des §25 der Trinkwasserverordnung, die mit bis zu 25.000€ Strafe oder Haft geahndet wird. Einige - bisher in der Trinkwasserinstallation eingesetzte - Werkstoffe erfüllen die neuen Anforderungen nicht mehr. Zum Beispiel hat der entzinkungsbeständige Werkstoff CW602N keine Freigabe für die Trinkwasserinstallation erhalten, da die Bleiabgabe als zu hoch eingestuft ist. Da CW602N in der Vergangenheit als optimaler Werkstoff hinsichtlich Verarbeitung und Korrosionsbeständigkeit bekannt war, müssen ideale Alternativen gefunden werden. Es gibt andere Legierungen, die die Vorteile der bisher verwendeten Materialien erhalten, den Anforderungen der verringerten Bleiabgabe gerecht werden und auch zukünftig in der Trinkwasserinstallation eingesetzt werden dürfen. Die Notwendigkeit, auf einen gänzlich bleifreien Werkstoff zurückzugreifen ist keinesfalls gegeben, denn lediglich die Bleiabgabe des Werkstoffes ist entscheidend für seine Eignung, nicht der Bleigehalt. Deshalb finden oftmals Produkte Anwendung, deren Bleigehalt reduziert ist, sodass sie allen Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der Positivliste des UBA entsprechen. Hier können aber dennoch Probleme im Hinblick auf die Trinkwasserhygiene auftreten, da sich gezeigt hat, dass eingebaute einzelne Komponenten, z.B eine Armatur, ein Leitungsverbinder oder andere Einbauteile durch minimale Abschwemmraten Blei ins Trinkwasser geben - was laut Trinkwasserverordnung noch in Ordnung ist, da für sich genommen das einzelne Bauteil noch unkritisch in Bezug auf den Bleigrenzwert ist. Kritisch wird es erst dann, wenn sich die Bleiabgabe der einzelnen Komponenten summiert. Dann wird die Trinkwasserinstallation durch den erhöhten Bleigehalt im Trinkwasser auffällig. Für die Handwerksbetriebe wirkt sich dies natürlich negativ aus, da eingebaute Produkte zu Recht vom Hersteller als für Trinkwasser geeignet deklariert sind - da die Produkte allein keinen Grenzwert überschreiten. Hier bleibt dann jedoch das Risiko der Summierung der Abschwemmraten und somit die Wahrscheinlichkeit, dass der Bleigrenzwert insgesamt überschritten wird. BEULCO hat sich an dieser Stelle als Hersteller gefordert gefühlt und das sogenannte Green Label geschaffen, um Handwerksbetriebe und Planer zu unterstützen. Alle Produkte mit diesem Label sind aus 100% bleifreiem Messingwerkstoff und entsprechen den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Somit ist sichergestellt, dass kein Blei an das Trinkwasser abgegeben wird. Kurz gefasst Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser wurde auf 10µg/l herabgesetzt. Somit dürfen nur noch Produkte eingebaut werden, deren Material den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Einige bisher gängige Werkstoffe sind nun nicht mehr zugelassen. An dieser Stelle müssen Alternativen gefunden werden. Es ist nicht notwendig, einen gänzlich bleifreien Werkstoff einzusetzten, da lediglich die Bleiabgabe des Produktes entscheidend ist, nicht der Bleigehalt. Solch bleireduzierte Produkte können dennoch zu Problemen führen, da die Möglichkeit besteht, dass diese einen geringen Bleigehalt an das Trinkwasser abgeben. Dies ist noch Verordnungskonform - kritisch wird es, wenn viele bleireduzierte Produkte Blei abgeben. Das summiert sich, sodass der Grenzwert in der Installation überschritten wird. BEULCO bietet seinen Kunden daher hochwertige und absolut bleifreie Produkte, damit Probleme erst gar nicht entstehen. 2.1. Werkstofflisten der GMS und des UBA Ausgehend von der Trinkwasserverordnung haben sich die Anforderungen an Materialien, die in der Trinkwasserinstallation Verwendung finden, deutlich verschärft. Die Bewertungsgrundlage des Umweltbundesamtes für metallene Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser wurde am 10. April 2015 veröffentlicht. Damit hat auch die zweijährige Übergangsfrist nach §17 der Trinkwasserverordnung begonnen. Diese endet somit am 10. April 2017 und ist ab diesem Zeitpunkt verbindlich. Die in der Bewertungsgrundlage enthaltene Positivliste der Werkstoffe hat jedoch den Stand vom 04. September 2013 und ist deshalb noch nicht endgültig. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen in Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien hat das Umweltbundesamt in der Zwischenzeit weitere Werkstoffe als trinkwasserhygienisch geeignet bewertet, die noch in die Positivliste einfließen müssen. Zur Zeit sind diese auf der sogenannten 4MS-Werstoffliste (Composition List of accepted metallic materials) aufgeführt. Laut UBA ist die Anpassung der Positivliste in Planung. Dies wirds sich allerdings zeitlich hinauszögern, da eine erneute Notifizierung der Änderungen bei der EU-Kommission notwendig ist. Das Umweltbundesamt bewertet die Werkstoffe nach ihrern hygienischen Aspekten. Technische und funktionale Eigenschaften werden durch die Gütegemeinschaft Messing-Sanitär e.V. (GMS) bewertet. Darunter fallen unter anderem Korrosionsbeständigkeit, mechanische Festigkeit, Dichtheit oder Wirtschaftlichkeit. GMS-Werkstoffliste Bewertungsgrundlage des UBA 3. Trinkwasserhygiene Mit der Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG wurde 1998 das Trinkwasser als wichtigstes Lebensmittel unter besonderen Schutz gestellt. Die Trinkwasserhygiene hat einen sehr hohen Stellenwert, da Trinkwasser einen großen Einfluss auf die menschliche Gesundheit hat. Für den Bereich Trinkwasserinstallation bedeutet dies, dass die Planung, der Bau und der Betrieb so zu erfolgen haben, dass Krankheiten durch die Installation nicht verursacht werden. Die meisten Vorkommnisse, die zu einer Verunreinigung des Trinkwassers oder der Kontamination mit Krankheitserregern führt, resultieren aus dem Nichteinhalten der technischen Regeln sowie unzureichender Kontrolle und Maßnahmen zur Hygieneerhaltung. Mikroorganismen wie Legionellen, Pseudomonas aeruginosa oder E.coli sind die am häufigsten auftretenden Erreger. Neueste Erkenntnisse zeigen, dass es in Trinkwasserinstallationssystemen von Gebäuden trotz einer guten Wasseraufbereitung zu einem Wiederaufkeimen von Mikroorganismen kommen kann, wenn geeignete Vermehrungsbedingungen durch Betrieb oder Planung der Anlage zustande kommen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, sich mit den wichtigsten bakteriellen Krankheitserregern, die in der Trinkwasserinstallation vorkommen können, intensiv zu befassen, die Risikopunkte zu charakterisieren und hieraus Konsequenzen für Planung, Betrieb und Wartung zu ergreifen. 3.1. Legionellen Vor allem Legionellen bergen eine große Gefahr für die menschliche Gesundheit. Nach Schätzungen des UBA erkranken jedes Jahr allein in Deutschland ca. 30.000 Menschen an einer Lungenentzündung, die durch Legionellen hervorgerufen wird. Die Sterberate von Legionellose in Deutschland liegt derzeit bei ca. 7%. Bakterien vermehren sich in der Trinkwasserinstallation dort, wo Wasser stagniert und kein Wasseraustausch stattfindet. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn selten oder gar nicht genutzte Leitungen noch am Versorgungsnetz hängen oder andere technische Mängel vorliegen. So können Mietwohnungen, die über einen längeren Zeitraum nicht genutzt worden sind, zu einem Risikofaktor werden, denn im schlimmsten Fall kann das Trinkwassersystem des ganzen Hauses kontaminiert werden. Legionellen können sich aber auch durch Bildung von Biofilmen lange Zeit an Oberflächen halten, wenn hierfür günstige Bedingungen vorhanden sind. Legionellen vermehren sich maßgeblich dann, wenn die Temperaturen im Warmwassersystem zwischen 25 und 50°C liegen. Pseudomonas hingegen können sich auch unter Kaltwassertemperaturen in der Trinkwasserinstallation vermehren. Übertragung von Legionellen auf den Menschen Eine Übertragung ist im Prinzip durch Kontakt mit Leitungswasser möglich, wenn die Legionellen in tiefere Lungenabschnitte gelangen. Dabei führt nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser zu einer Erkrankung. Erst das Einatmen von kontaminiertem Wasser als Aerosol (Wassertröpfchen, die z.B. beim Duschen entstehen) kann zu einer Infektion führen. Aerosole entstehen nicht nur beim Duschen, Systeme wie Klimaanlagen, Luftbefeuchter, Whirlpools, Nebelerzeuger, Brunnen, etc. bergen ebenfalls die Gefahr einer Infektion. Auf Grund des hohen Gesundheitsrisikos enthält die geänderte Trinkwasserverordnung einen technischen Maßnahmenwert von 100KBE/100ml (Kolonienbildende Einheiten pro ml). Bei Überschreitung dieses Wertes müssen Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung der Trinkwasserinstallation im Sinne einer Gefährdungsanalyse durch den Betreiber eingeleitet werden. Für die regelmäßige Überprüfung dieses Wertes schreibt die Trinkwasserverordnung systemische Untersuchungen für bestimmte Installationen vor. Kurz gefasst Die Trinkwasserhygiene hat einen sehr hohen Stellenwert. Verschiedenste Regelwerke sollen die Reinheit des Trinkwasser sicherstellen. Trotz guter Wasseraufbereitung kann es zum Aufkeimen von Mikroorganismen im Trinkwasser kommen, die die menschliche Gesundheit gefährden. Insbesondere Legionellen bergen ein hohes Risiko, da eine Infektion mitunter tödlich sein kann. Der Erreger vermehrt sich dort, wo Wasser stagniert bzw. kein Wasseraustausch stattfindet (z.B. sind länger nicht genutzte Mietwohnungen ein Risikofaktor). Aus diesem Grund beinhaltet die Neuauflage der Trinkwasserverordnung strenge Vorgaben in Bezug auf Legionellen und der regelmäßigen Überprüfung auf diesen Krankheitserreger. 3.2. Probenahme Welche Trinkwassersysteme müssen beprobt werden? Die Trinkwasserverordnung schreibt regelmäßige, systemische Untersuchungen auf Legionellen für alle öffentlichen oder gewerblich genutzten Großanlagen im Sinne des DVGW-Arbeitsblattes W 551 vor. Der Begriff „systemisch“ verdeutlicht, dass es nicht um die Feststellung der Legionellenfreiheit an allen einzelnen Entnahmestellen geht, sondern um eine Stichprobe zur Feststellung einer möglichen Kontamination mit Legionellen in Teilen der Trinkwasserinstallation, die einen Einfluss auf eine größere Anzahl an Entnahmestellen haben kann - insbesondere in den zentralen Teilen der Installation wie Verteiler, Trinkwassererwärmungsanlage oder Zirkulationsleitungen. Auch an dieser Stelle spricht die geänderte Trinkwasserverordnung eine deutliche Sprache, so gilt es für Betreiber und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen im Sinne des §3 der Trinkwasserverordnung (also nahezu alle öffentlichen oder gewerblich genutzten Trinkwasserinstallationen) wichtige Neuerungen zu beachten. Die §§ 5 und 6 der Trinkwasserverordnung legen mit den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen an das Trinkwasser die einzuhaltenden Grenzwerte und Parameter fest. Aber nicht nur die Grenzwerte sind neu festgelegt worden, sondern auch die Zeiträume und Stellen für deren Untersuchung. Es müssen regelmäßig Wasserproben entnommen und zur Untersuchung eingereicht werden. Davon betroffen sind z.B. Mehrfamilienhäuser, Schulen, Hotels, Wohnungsbaugesellschaften, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten und Sportcentren. Im Sinne des Arbeitsblattes W551 ist eine Großanlage eine Anlage mit einem Warmwasserspeicher > 400 Liter oder einem Leitungsvolumen > 3 Liter. Die Untersuchungsintervalle für öffentliche Anlagen sind jährlich, für gewerblich genutzte Anlagen dreijährig. In Deutschland wird das Trinkwasser durch unterschiedliche Sicherungssysteme auf dem Weg vom Wasserwerk bis hin zur Übergabe in die Hausinstallation geschützt. Für die Qualität des Trinkwassers ab der kommunalen Übergabestelle (Wasserzähler) bis zur tatsächlichen Entnahmevorrichtung (z.B. Zapfhahn) ist der Betreiber der Anlage verantwortlich. Er kann bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben strafrechtlich belangt werden. Art der Trinkwasserinstallation Ja Untersuchungspflicht Ja Ein- oder Zweifamilienhaus? Duschen, Klimaanlagen oder Einrichtungen mit Vernebelung? Nein Speicher > 400 Liter? Kleinanlage Großanlage Nein Nein Leitungsvolumen > 3 Liter? Ja Ja Ja gewerbliche oder öffentliche Tätigkeit? Nein Keine Untersuchungspflicht Nein Festlegung der Probenahmestellen Die Auswahl der repräsentativen Probenahmestellen erfolgt durch eine Ortsbegehung oder auf Grund der vorhandenen Dokumentation der Trinkwasserinstallation in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Dabei müssen die Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 551 und des Umweltbundesamtes (UBA) beachtet werden. Laut Empfehlung des UBA ist die „Festlegung der Probenahmestellen durch hygienisch-kompetentes Personal (z.B. technische Inspektionsstellen, Fachplaner oder Installateurbetriebe) mit nachgewiesener Qualifikation zu treffen. Qualifikationsnachweise sind insbesondere Bescheinigung oder Zertifikat einer Schulung z.B. nach VDI 6023 oder Nachweis einer DVGW-Schulung speziell zu Probenahmen zur systemischen Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasserinstallationen“. Die Trinkwasserverordnung unterscheidet hinsichtlich des Untersuchungsumfangs eine orientierende und eine weitergehende Untersuchung. Eine orientierende Untersuchung ist für eine erste Beurteilung des mikrobiologischen Zustands des Trinkwassers ausreichend. Hier sind an mindestens drei Stellen Proben zu entnehmen: am Abgang der Leitung für Trinkwasser (warm) vom Trinkwassererwärmer sowie am Wiedereintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung) und an der entferntesten Entnahmestelle pro Steigstrang (z.B. Waschbecken). Es müssen nicht an jedem Steigstrang Proben genommen werden. Es ist ausreichend, wenn die beprobten Steigstränge Aussagen über nicht beprobte Steigstränge zulassen (z.B. weil diese ähnlich gebaut sind oder gleich genutzt werden). Die Probe ist nach DIN EN ISO 19458 durchzuführen. Bei einer weitergehenden Untersuchung müssen zusätzlich Proben an jeder Zirkulationssammelleitung, an einzelnen Stockwerksleitungen und an Leitungsabschnitten mit Stagnation (z.B. Entleerungsleitungen oder selten benutzte Entnahmestellen) genommen werden. Entfernteste Entnahmestelle Trinkwassererwärmer Probenahmestellen (minimum) Kurz gefasst Die Trinkwasserverordnung schreibt regelmäßige, systemische Untersuchungen auf Legionellen für alle öffentlich oder gewerblich genutzen Großanlagen vor (z.B. Mietshäuser, Krankenhäuser, Hotels, Sportzentren, usw.). Eine Großanalge ist eine Trinkwasserinstallation mit einem Warmwasserspeicher, der mehr als 400 Liter fasst oder ein Leitungsvolumen von mehr als 3 Liter hat. Für die Trinkwasserhygiene ist der Betreiber bzw. Besitzer der Anlage verantwortlich und muss so für regelmäßige Überprüfungen sorgen. Die Probenahmestellen müssen von qualifiziertem und geschultem Personal in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt festgelegt werden. Mindestens sind an drei Stellen Proben zu entnehmen (vgl. Grafik). Durchführung der Probenahme Nur durch für die Trinkwasseruntersuchung akkreditierte Labore darf eine Probenahme erfolgen. Diese finden sich auf den Listen der zuständigen obersten Landesbehörden. Der Betreiber der Trinkwasseranlage hat dafür Sorge zu tragen, dass regelmäßige Untersuchungen durch ein akkreditiertes Labor durchgeführt werden. Des Weiteren muss der Betreiber sicherstellen, dass geeignete Probenahmevorrichtungen in der Installation vorhanden sind, die eine ordnungsgemäße Probenahme ermöglichen. Die Trinkwasserinstallation für Trinkwasser warm und, falls erforderlich, die Installation für kaltes Trinkwasser sind getrennt voneinander zu beproben. Die Beprobung von Mischwasser ist zu vermeiden, da hier die Probe verfälscht werden kann - da Legionellen z.B. nur in Warmwasser auftreten und das Kaltwasser die Bakterienkonzentration verdünnen würde. Die Probenahme muss im normalen Betriebszustand an allen geforderten Probenahmestellen am gleichen Kalendertag erfolgen. Das UBA empfiehlt folgende Vorgehensweise für die Entnahme von Proben: 1. Vorbereitung der Entnahmestelle: • Entfernen von Stahlreglern und anderen Vorrichtungen • Desinfektion der Auslaufstelle der Entnahmearmatur 2. Spülung der Entnahmearmatur: • Öffnen der Entnahmearmatur, Ablauf von 1 Liter Trinkwasser in einen Messbecher • Verwerfen des Wassers 3. Befüllen des Probenbehälters: • Direkt anschließend (ohne Schließen und erneutes Wiederöffnen der Entnahmearmatur) Trinkwasser in einen sterilen Probenbehälter abfüllen und diesen verschließen 4. Messung der Temperatur bei der Probenahme • Direkt anschließend weitere ca. 250ml Trinkwasser in einen Messbecher abfüllen und die Wassertemperatur („Probenahmetemperatur“) unverzüglich messen und dokumentieren 5. Messung der Wassertemperatur bei Temperaturkonstanz: • Trinkwasser aus der Entnahmearmatur bis zur Temperaturkonstanz in einen Messbecher ablaufen lassen und in dem Messbecher die Wassertemperatur messen. Die Temperatur ist ebenfalls zu dokumentieren Der gesamte Probenahmeprozess ist detailliert nach DIN EN ISO 17025 zu dokumentieren und in den Prüfbericht aufzunehmen. Zusätzlich sollten laut UBA folgende Angaben gemacht werden: • Name und Art des Gebäudes • Bezeichnung des Gebäudeteils • Lokale Lage der Entnahmestelle • Art der Entnahmestelle • Angaben zum Trinkwasser (z.B. kalt oder warm) Kurz gefasst Nur zertifiziertes Personal darf die Probenahme durchführen. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die Untersuchungen durchgeführt werden und dass geeignete Probenahmevorrichtungen in der Installation vorhanden sind. Warmes und kaltes Wasser muss getrennt voneinander beprobt werden, um die Ergebnisse nicht zu verfälschen. Die Probenahme sollte möglichst am gleichen Tag erfolgen. Das UBA hat zudem eine Empfehlung zur richtigen Durchführung der Probenahme herausgegeben, die zu beachten ist. BEULCO-Produkte für die Probenahme Für BEULCO als Spezialisten im Bereich der Beprobungsvorrichtungen ist es wichtig, alle notwendigen Produkte aus einer Hand anzubieten. Mit nur einem System können Bedienfehler reduziert und die Anschaffung von unnötigen Zusatzausrüstungen vermieden werden. Probenahmeventil als Adapter zum Eckventil DIE Lösung zur Probeentnahme an der tatsächlichen Entnahmestelle (z.B. am Waschtisch). Das Probenahmeventil wird zwischen Eckventil und Waschtischarmatur mittels KonusQuetschverschraubungen (10mm) montiert. Das Ventil ist an 2 Achsen um 360° schwenkbar und ermöglicht mit dem langen Abflammrohr eine problemlose Probenahme unterhalb des Installationsbereiches. Alle trinkwasserberührenden Werkstoffe sind 100% bleifrei. Die Oberfläche ist hochwertig verchromt. Probenahmeventil mit Gehäuse aus bleifreiem Messing (Cuphin) oder Rotguss* Das Standard-Probenahmeventil ermöglicht die Probenahme an sämtlichen Entnahmestellen der Trinkwasserinstallation. Das Ventil mit einem 1/4“ Gewindeanschluss wird mit einem Adapter auf 3/8“ geliefert und kann somit in nahezu jede Beprobungs-oder Entleerungsstelle eingesetzt werden. Das Ventil ist an 2 Achsen um 360° schwenkbar. Die kompakte Bauform ermöglicht eine problemlose Installation und eine senkrechte Probenahme auch bei ungünstigen Platzverhältnissen. Alle trinkwasserberührenden Werkstoffe sind 100% bleifrei. *Das Ventil ist in der baugleichen Form auch in Rotguss erhältlich, hier werden nur die mechanisch stark beanspruchten Bauteile aus dem hochfesten Werkstoff Cuphin gefertigt. Probenahmeventil mit GEKA-Kupplung Für die Beprobung von zeitlich befristeten oder örtlich flexiblen Entnahmestellen (z.B. Standrohre, Gartenanschlüsse, etc.) bietet das Probenahmeventil mit GEKA-Kupplung eine optimale Lösung. Das Probenahmeventil wird mit der GEKA-Kupplung einfach an die Entnahmestelle angeschlossen. Das Abflammrohr lässt sich über 2 Achsen problemlos in die gewünschte Position bringen. Nach der Beprobung kann das Ventil ganz unkompliziert wieder von der Entnahmestelle gelöst werden. Abflammhahn Wird eine besonders robuste Probenahmevorrichtung benötigt, bildet der BEULCO-Abflammhahn eine Alternative zu den oben genannten Probenahmeventilen. Der Abflammhahn ist wahlweise mit den Gewindeanschlüssen 1/4“, 3/4“ oder 1/2“ erhältlich. Der fest installierte Betätigungsgriff ermöglicht jederzeit einen Zugriff auf die Beprobungsstelle. Wasserproben-Entnahmeset Wenn eine direkte Beprobung an der Entnahmearmatur nicht zu vermeiden ist, bietet das BEULCO-Wasserproben-Entnahmeset eine einfache Hilfe. In einer übersichtlichen Box sind alle Artikel enthalten, die zur Beprobung an der Armatur benötigt werden. Ein universeller Montageschlüssel ermöglicht die problemlose Demontage der Stahlregler. Die mitgelieferten Adapter zur Installation des Abflammrohres passen in jede gängige Armatur. Durch das lange Abflammrohr ist eine Beschädigung der Armaturenoberfläche ausgeschlossen und eine Probenahme ohne Spritzwassereffekt garantiert. Dabei ist zu beachten, dass die Kaltwasserzuleitunug während der Probenahme zu schließen ist. Was passiert bei positiver Beprobung? Bei Feststellung einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen in Trinkwasser (100 KBE/100ml) hat der Betreiber oder Inhaber der Trinkwasseranlage dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen, was bei der Beprobung festgestellt wurde. Laut Empfehlung des UBA vom 14.12.2012 ist der Betreiber der Anlage verpflichtet: 1. selbst Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen - diese Untersuchungen müssen eine Ortsbegehung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen, 2. eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen, 3. die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind, 4. das Gesundheitsamt über die ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten und 5. die betroffenen Verbraucher über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und mögliche Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers zu informieren. Die Gefährdungsanalyse Laut DVGW umfasst die Gefährdungsanalyse die „systematische Ermittlung von Gefährdungen und Ereignissen in den Prozessen der Wasserversorgung“. Die Analyse soll dem Betreiber der Anlage eine konkrete Feststellung der planerischen, bau- oder betriebstechnischen Mängel der Trinkwasseranlage liefern. Hier ist eine Ortsbegehung wesentliche Voraussetzung der Gefährdungsanalyse. Diese sollte durch hygienisch-technische Sachverständige durchgeführt und dokumentiert werden. Der Betreiber der Anlage sollte die Inspektion begleiten. Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sind mögliche Gefährdungen für den Normalbetrieb der Wasserversorgung zu identifizieren und denkbare Ereignisse, die zum konkreten Eintreten einer Gefährdung führen können, zu ermitteln, so der DVGW. An jeder Stelle des Versorgungssystems muss hinterfragt werden, was an welcher Stelle passieren könnte. Die Grundlagen der Gefährdungsanalyse sind die Trinkwasserverordnung, die allgemein anerkannten Regeln der Technik - hier insbesondere das DVGW-Arbeitsblatt W551, der DVGW-Hinweis W1001 und die VDI-Richtlinie 6023. Kurz gefasst Der maximale Grenzwert für Legionellen beträgt 100KBE/100ml (Kolonienbildende Einheiten). Bei einer Überschreitung muss der Betreiber dies unverzüglich dem Gesundheitsamt mitteilen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Darunter fallen u.a. Untersuchungen der Anlage sowie eine Gefärdungsanalyse. Die Gefährdungsanalyse sollte durch qualifiziertes Personal und dem Betreiber der Anlage durchgeführt werden. Sie dient dazu, alle möglichen Gefährdungen, Risiken und denkbaren Ereignisse, die zu einer Gefahr führen könnten, zu identifizieren. Die Grundlagen der Analyse sind in verschiedenen DVGW-Vorschriften und der VDI-Richtlinie 6023 festgelegt. 4. Trinkwasserhygiene bei mobiler Wasserversorgung Laut Trinkwasserverordnung muss das Trinkwasser so beschaffen sein, „dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist“. Folglich müssen Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasserinstallationen und –anlagen so erfolgen, dass keine Risiken für den Verbraucher entstehen. Dies gilt für die gesamte Wasserversorgungsanlage von der Wassererzeugung bis zur tatsächlichen Entnahmestelle des Trinkwassers, egal ob es sich um stationäre oder mobile Installationen handelt. Mobile Wasserentnahmestellen finden in verschiedenen Bereichen Anwendung. Darunter fallen Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge (Versorgung in Reisebussen und auf Schiffen, oder die Trinkwasserübernahme auf Flughäfen), Ersatzversorgung (Wasserwagen der Bundeswehr oder des THW) und nicht zuletzt Volksfeste (Imbisse und Getränkeversorgung), die Landwirtschaft (Bewässerungsanschlüsse) oder die Wasserversorgung auf Baustellen. Maßgeblich ist hierbei nicht, ob das entnommene Wasser als Trinkwasser genutzt wird, sondern ob die Entnahmestelle mit der Trinkwasserinstallation verbunden ist. Vor allem mobile und zeitlich befristete Wasserentnahmestellen bergen trotz scheinbar fachgerechter Installation ernst zu nehmende und oftmals gesundheitsgefährdende Risiken, denn sowohl die mobile Anlage als auch das gesamte öffentliche Trinkwassernetz können durch das unglückliche Zusammentreffen verschiedener Faktoren verunreinigt werden. Hierunter fallen insbesondere das Rücksaugen, Rückdrücken und Rückfließen von Nichttrinkwasser in die Trinkwasserinstallation. Auf Grund des erhöhten Risikos ist bei mobilen, zeitlich befristeten Wasserentnahmestellen die Einhaltung von Maßnahmen zur Absicherung der Trinkwasserqualität von höchster Priorität. Normative Hintergründe Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung an die Qualität des Wassers müssen in der gesamten Wasserversorgungsanlage eingehalten werden. Alle Komponenten und Bauteile, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, müssen aus geeignetem Material bestehen, welches die Qualität des Wassers nicht negativ beeinflusst. Unter anderem gelten hier strenge Vorgaben im Bezug auf die Bleiabgabe von trinkwasserberührenden Bauteilen. Bereits 1998 bei der Veröffentlichung der EG-Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG wurde die Problematik der Abgabe bestimmter Legierungsbestandteile an das Trinkwasser berücksichtigt und der von der WHO geforderte Grenzwert für Blei im Trinkwasser auf 10 µg/l festgelegt. Im Zuge einer Änderung der Trinkwasserrichtlinie ist der Installateur in Deutschland seit Dezember 2013 verpflichtet, Werkstoffe einzusetzen, die diese Vorgaben erfüllen. In diesem Rahmen hat BEULCO das Green Label geschaffen, welches sicherstellt, dass alle Produkte mit diesem Label den strengen Anforderungen der TrinkwV entsprechen. Neben den Bauteilen, für die strenge Vorgaben im Bezug auf Material und Trinkwasserhygiene gelten, können auch die Betriebsbedingungen (Aufbau, Nutzung und Abbau) Einfluss auf die Trinkwasserqualität haben. Insbesondere mobile Wasserversorgungsanlagen bergen erhöhte gesundheitliche Risiken für den Verbraucher, da leicht Verunreinigungen der Anlage und somit des Wassers, zum Beispiel durch den ständigen Auf- und Abbau auf öffentlichen Veranstaltungen oder bei der Bauwasserversorgung, entstehen können. Auch Temperaturschwankungen, Sonneneinstrahlung und das Überfahren der Leitungen belasten die Rohre und können somit zu Risikofaktoren werden, da die Möglichkeit der Wasserverunreinigung gegeben ist. Nicht zuletzt birgt aber auch der Faktor Mensch ein nicht zu unterschätzendes Risiko, denn gerade im Bereich der mobilen Trinkwasserversorgung wird häufig mit abenteuerlichen Schlauchkonstruktionen gearbeitet. Hier gilt es, das Risiko einer Verunreinigung der Wasserversorgungsanlage durch eine Kontamination mit Nichttrinkwasser zu vermeiden. Die Verantwortungsbereiche sind inzwischen durch die DIN 2001-2 und das DVGW-Arbeitsblatt W408 klar definiert. Wasserversorgungsunternehmen sind für die Qualität des Wassers von der Wassergewinnung bis einschließlich der zentralen Sicherungseinrichtung an der Übergabestelle verantwortlich (Versorgungsabschnitt I). Ab der Übergabestelle, z.B. dem Standrohr und bis zum tatsächlich angeschlossenen Verbraucher, übernimmt jedoch der Veranstalter oder Betreiber die Verantwortung für die Trinkwasserqualität innerhalb der Verteilungsanlage (Versorgungsabschnitt II). Verteilungsanlagen werden typischerweise jedes Mal für eine Veranstaltung neu auf- und nach dem Ende der Veranstaltung wieder abgebaut, gelagert oder transportiert. Dabei können Verunreinigungen in die Verteilungsanlagen gelangen. Aber auch der Betreiber der anschließend angeschlossenen Anlage bzw. der Verbraucher ist für die fachgerechte Installation innerhalb seines Versorgungsabschnittes verantwortlich (Versorgungsabschnitt III). Diese Anlagen werden häufig nur saisonal oder unregelmäßig betrieben und haben damit betriebsbedingt längere Stagnationszeiten als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik für die zentrale Trinkwasserinstallation vorgesehen. Hier müssen in allen Versorgungsabschnitten eine Vielzahl von Bedingungen, die in verschiedenen technischen Regelwerken wie der DIN 2001-2 , dem Arbeitsblatt W408 oder der DIN EN 1717, beschrieben sind, eingehalten werden. Grundsätzlich müssen bei mobilen Wasserentnahmestellen die Anforderungen der Trinkwasserverordnung an die Qualität des Wassers eingehalten werden. Standrohre, Anschlüsse und Sicherungseinrichtungen dürfen nur von fachkundigem Personal installiert werden. Für jede Abgabestelle innerhalb der gesamten Wasserversorgungsanlage muss eine den technischen Regeln entsprechende Sicherungseinrichtung vorgesehen werden. Das heißt, für jeden Verbraucher, z.B. jeden Imbiss, Getränkewagen oder jede Sanitäreinrichtung ist ein eigener Anschluss erforderlich. Der Einsatz von geeigneten Sicherungseinrichtungen spielt eine zentrale Rolle bei der Trinkwasserhygiene, insbesondere bei mobilen Versorgungsanlagen. Kurz gefasst Insbesondere mobile und zeitlich befristete Wasserentnahmestellen (z.B. auf Veranstaltungen, Messen, Baustellen, usw.) bergen oftmals gesundheitsgefährdende Risiken. Durch das ständige auf- und abbauen, transportieren und andere Faktoren wie Sonneneinstrahlung und Temperaturschwankungen kann das Trinkwasser leicht verunreinigt werden. Aus diesem Grund fordern unterschiedliche Normen und Regelwerke die Einhaltung von Maßnahmen zur Absicherung der Trinkwasserqualität. Der Einsatz von geeigneten Sicherungseinrichtungen spielt hier eine zentrale Rolle. BEULCO bietet hierfür verschiedenste technische Lösungen, die den geforderten Sicherheitsstandards entsprechen. Nicht immer ist abzusehen, in welche Kategorie das Wasser am Einsatzort einzuordnen ist. In der Praxis ist häufig verunreinigtes Wasser der Flüssigkeitskategorie 3 und 4 anzutreffen. Die derzeit nach DIN EN 1717 häufig verwendete Sicherungskombination (Rohrbelüfter in Kombination mit einem Rückflussverhinderer) kann daher nicht jeden Einsatzfall abdecken. Um den Rückfluss von Stoffen bis Kategorie 4 in die Trinkwasserinstallation sicher zu verhindern, wird der Systemtrenner BA (nach DIN EN 1717 ein “Rohrtrenner mit kontrollierbarer Mitteldruckzone”) als zugelassene Sicherungsarmatur eingesetzt. Viel zu oft wird mehr Wert auf die schnelle Einrichtung von mobilen Wasserversorgungsanlagen gelegt als auf die Absicherung der Trinkwasserhygiene. Abenteuerliche Schlauchkonstruktionen lassen sich nicht immer unterbinden. Deshalb ist der Schutz des Trinkwassers durch geeignete Sicherungseinrichtungen unumgänglich. Technische Lösungen Durch die zunehmenden Sicherheitsstandards in der zeitlich befristeten Trinkwasserversorgung haben sich die Anforderungen, insbesondere an die mobilen Trinkwasserentnahmevorrichtungen, deutlich verschärft. Auf die strengen Vorgaben der europäischen Normung hat BEULCO im Rahmen der Sicherheit sofort reagiert und bereits in den letzten Jahren ein umfangreiches Programm an Standrohren mit Systemtrenner BA aufgebaut. BEULCO bietet verschiedene Lösungen, mit der die Qualität des Trinkwassers sowie dessen Hygiene in verschiedensten Anwendungsbereichen abgesichert sind. Das Produktsortiment wurde mit den Anbauverteilern mit Systemtrenner BA für Überflurhydranten nochmals deutlich erweitert. Inzwischen findet sich neben Standrohren und Anbauverteilern mit Systemtrenner BA auch die flexible Trinkwasser-Anschlusseinheit im Sortiment wieder. Die mobile Anschlusseinheit ist standardmäßig mit einem 1-fach Systemtrenner BA ausgestattet, und stellt somit die optimale Lösung zur Absicherung des Trinkwassernetzes gegen Rückdrücken, -saugen und –fließen von Nichttrinkwasser bis einschließlich Flüssigkeitskategorie 4 dar. Weiterhin ist die Trinkwasser-Anschlusseinheit für einen Wasserzähler vorbereitet und auf bis zu vier Entnahmestellen erweiterbar. Die Erweiterung bis auf 10 Entnahmestellen ist auf Anfrage auch möglich. Dies macht das Produkt besonders vorteilhaft für zum Beispiel öffentliche Veranstaltungen. Der robuste, abschließbare Metallschrank stellt eine manipulationssichere Einheit dar, die vollautomatisch arbeitet, keine zusätzlichen Schaltorgane benötigt und das unbekannte Risiko an der Übergabestelle aus der Versorgungsleitung minimiert. 4.1. Der Systemtrenner BA Gerade in der nach § 3 der Trinkwasserverordnung zeitlich befristeten oder mobilen Trinkwasserversorgung nimmt der Schutz des öffentlichen Versorgungsnetzes gegen Verunreinigungen einen immer größeren Stellenwert ein. Nicht immer ist abzusehen, in welche Kategorie das Wasser am Einsatzort einzuordnen ist. In der Praxis ist häufig verunreinigtes Wasser der Flüssigkeitskategorie 3 und 4 anzutreffen. Die derzeit nach DIN EN 1717 für häufig verwendete Sicherungskombination (Rohrbelüfter in Kombination mit einem Rückflussverhinderer) kann daher nicht jeden Einsatzfall abdecken. Um den Rückfluss von Stoffen bis Kategorie 4 in die Trinkwasserinstallation sicher zu verhindern, wird der Systemtrenner BA (nach DIN EN 1717 ein “Rohrtrenner mit kontrollierbarer Mitteldruckzone”) als zugelassene Sicherungsarmatur eingesetzt. Der Systemtrenner BA ist jährlich auf Funktion zu prüfen, damit die technischen Bauteile den hohen Anforderungen zum Schutz des Trinkwasser entsprechen. Diese Überprüfung ist in der DIN EN 12729 festgelegt und beschrieben. Auch die Gesundheitsämter achten vermehrt auf den Einsatz geeigneter Sicherungseinrichtungen und deren einwandfreier Funktion. Vordruckzone AusgangsRückflussverhinderer EingangsRückflussverhinderer Mitteldruckzone Hinterdruckzone Ablassventil Ausgleichskolben Funktionsweise des Systemtrenners BA Erfolgt keine Wasserentnahme, sind der ein- und ausgangseitige Rückflussverhinderer sowie das Ablassventil geschlossen. Bei Wasserentnahme sind der ein- und ausgangsseitige Rückflussverhinderer geöffnet. Das Ablassventil ist geschlossen. Bei Rücksaugung fällt der eingangsseitige Druck ab. Liegt die Druckdifferenz zwischen Vor- und Mitteldruckkammer wenig oberhalb 140 mbar, schließt der eingangsseitige Rückflussverhinderer und das Ablassventil öffnet. Bei Rückdrücken schließt der ausgangsseitige Rückflussverhinderer. Bei undichtem Rückflussverinderer öffnet das Ablassventil. 4.2. BEULCO-Service Um Besitzern von Systemtrennern bei der jährlich vorgeschriebenen Prüfung zu unterstützen, hat BEULCO den Bereich BEULCO-Service aufgebaut. BEULCO-Service bietet Kunden eine kostengünstige und sichere Alternative für aufwändige Selbstprüfungen oder dem Versand der Systemtrenner zum Hersteller. Die verschiedenen Wartungspakete von BEULCO-Service beinhalten die Prüfung, Wartung und Reparatur der Systemtrenner über ein oder drei Jahre, auch eine jährliche Prüfung mit direkter Abrechnung ist möglich. Die jährliche Inspektion und Prüfung der Systemtrenner wird vor Ort beim Kunden von einem erfahrenen BEULCO-Service-Mitarbeiter durchgeführt. Besteht die Notwendigkeit, wird der Systemtrenner direkt vor Ort gereinigt, desinfiziert, repariert oder Bauteile werden ausgetauscht. Nach der Prüfung erhält der Kunde einen Bericht der Prüfung sowie eine Bestätigung der Funktionssicherheit der Systemtrenner. www.beulco-service.de 5. Aktuelles: Verkeimung in Wasserzählern Derzeit werden in Deutschland massenhaft Wasserzähler ausgetauscht, weil in Hamburg eine Serie von Verkeimungen in fabrikneuen Wasserzählern festgestellt wurde. In den Zählern wurde der Krankheitserreger Pseudomonas aeruginosa entdeckt, der zahlreiche Infektionskrankheiten (u.a. Meningitis) auslösen kann. Auch in Köln und Düsseldorf wurden verkeimte fabrikneue Wasserzähler entdeckt. Durch einen Bericht in der „Welt“ sind die Versorgungsunternehmen aufmerksam geworden und haben bundesweit Kontrollen durchgeführt. Viele Versorger haben sich für die radikale Lösung entschieden und tauschen vorsorglich alle neuen Wasserzähler wieder aus. Aber auch bei älteren Einbauteilen können leicht Verunreinugungen entstehen. Um ein solches Risiko zu minimieren bzw. gar nicht erst auftreten zu lassen, sind hygienisch einwandfreie Werkstoffe eine optimale Lösung. Durch den Einsatz dieser Werkstoffe kann erst gar kein Nährboden für Keime entstehen. BEULCO setzt für alle trinkwasserberührenden Teile den bleifreien Werkstoff CUPHIN ein. Dieser zeichnet sich durch eine besondere Beständigkeit gegen Spannungsrisskorrosion und Entzinkung aus. Durch einen sehr hohen Kupferanteil hat CUPHIN zudem eine antimikrobielle Wirkung. Verkeimungen vorbeugen Mit dem Einsatz von BEULCO Wasserzähler-Anschlussgarnituren mit Quickturn-Ventilen beugen Sie einer Verkeimung des Trinkwassers vor. Durch das totraumfreie Oberteil besteht keine Möglichkeit zur Bildung von Nährböden für gefährliche Keime. • sauberes, „totraumfreies“ Oberteil • Materialien nach KTW-Empfehlung • Zulassung der Kolbenventile nach Baumuster und Geräuschverhalten: DIN-DVGW unter Nr. NW-6170BN0037, SVGW unter Nr. 0210-4557, MPA NRW unter Nr. PA-IX 7892/I • Durchflusswerte nach DIN 3546 Teil 1, in Verbindung mit DIN EN 1213 Volumenstrom-Klasse Vb • blauer Betätigungsgriff aus glasfaserverstärktem Kunststoff • Massiver Dichtkolben mit doppelt dichtender EPDM-Ummantelung • Betriebstemperatur max. 90°C • Betriebsdruck max. 16bar BEULCO GmbH & CO. KG Kölner Str. 92 57439 Attendorn Tel. 02722 695-0 [email protected]
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