8 Geld & Markt TECHNOLOGIE PREISWERT TELEFONIEREN So viel kostet eine Minute im deutschen Festnetz Montag bis Freitag Ortsgespräche Zeit Anbieter 0-7 Sparcall 01052 01088 7-8 01052 Tellmio Star79 Sparcall 8-9 Freenet 01052 Tellmio Star79 9-17 01052 Tellmio Star79 Sparcall 17-19 01052 Freenet Tellmio Star79 19-24 01097 Arcor Tele2 Vorw. Ct/Min 01028 0,10 01052 0,25 01088 0,25 01052 1,09 01038 1,26 01079 1,84 01028 1,85 01019 0,89 01052 1,09 01038 1,26 01079 1,84 01052 1,09 01038 1,26 01079 1,84 01028 1,85 01052 1,09 01019 1,13 01038 1,26 01079 1,84 01097 0,80 01070 0,85 01013 0,92 Festnetz zum dt. Mobilfunk Montag bis Sonntag Zeit Anbieter Vorw. Ct/Min 0-24 Priotel 01068 2,33 Tellina 01041 3,82 Ferngespräche Zeit Anbieter 0-7 Sparcall 01052 01088 Arcor 7-8 01011 Priotel 010033 Tellina 8-10 01011 010033 Tellina 01012 10-12 Freenet 01011 Tellina 01012 12-18 01011 010033 Tellina 01012 18-19 Freenet 01011 Priotel 010033 19-24 Arcor Tele2 Priotel 01012 Telefon (089) 53 06-454 [email protected] Telefax: (089) 53 06-86 60 Vorw. Ct/Min 01028 0,10 01052 0,37 01088 0,37 01070 0,38 01011 0,98 01068 0,99 010033 1,10 01041 1,25 01011 0,98 010033 1,10 01041 1,25 01012 1,48 01019 0,69 01011 0,98 01041 1,25 01012 1,48 01011 0,98 010033 1,10 01041 1,25 01012 1,48 01019 0,71 01011 0,98 01068 0,99 010033 1,10 01070 0,50 01013 0,51 01068 0,99 01012 1,48 Alle Anbieter mit kostenloser Tarifansage; Angaben ohne Gewähr; Abrechnung im 60 Sekunden Takt; Tarife gelten inklusive MwSt; Konditionen der Anbieter können sich täglich ändern; Quelle: biallo.de Stand: 24.03.2015 12:00Uhr LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN Kurt S.: „In einer Eigentümergemeinschaft, zwei Doppelhaushälften, wirtschaftlich autonom, haben seit über 40 Jahren nie Eigentümerversammlungen stattgefunden, da kein Anlass bestand. Im Rahmen von erneuernden Erdbauarbeiten (Fernwärme) möchte ich als weitere Modernisierung zur Vorbereitung für zukünftige Elektroautonutzung ein Stromkabel durch das nicht real geteilte Grundstück zu meiner Einzelgarage legen. Hierzu muss ich aber etwa weitere zehn Meter des zum anderen DHH-Eigentümer gehörenden unberührten Gartens in 70 Zentimetern Tiefe queren. Die Zustimmung auf Anfrage wurde leider verneint. Habe ich hierauf ein grundsätzliches Anrecht? Ich habe gehört, Modernisierungsmaßnahmen müssen zugestimmt werden.“ Muss Nachbar Modernisierung dulden? Ich verstehe Sie so, dass die beiden Doppelhaushälften auf einem gemeinsamen Grundstück stehen. Die Eigentümer der beiden Doppelhaushälften bilden dann eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Eine solche Konstellation ist häufig mit Problemen behaftet, da bestimmte Entscheidungen durch die Eigentümer gemeinsam getroffen werden müssen. Dies enthält naturgemäß ein erhebliches Konfliktpotenzial. Welche Zustimmungspflichten bestehen, wird in der Regel in der Gemeinschaftsordnung geregelt. Prüfen Sie deshalb zunächst, welche Regelungen Ihre Gemeinschaftsordnung vorsieht. Grundsätzlich dürfen Sie davon ausgehen, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Nachbarn Eigentümer des Gartens sind – vorausgesetzt Ihre Eigentümergemeinschaft besteht nur aus Ihnen und Ihrem Nachbarn. Ihr Nachbar ist also nicht Alleineigentümer des Gartens. Ihm könnte jedoch das Recht eingeräumt worden sein, dass er den Garten alleine nutzen darf. Unabhängig davon benötigen Sie die Zustimmung Ihres Nachbarn, wenn Sie ein Stromkabel durch den Garten verlegen möchten. Ausnahmsweise wäre die Zustimmung Ihres Nachbarn nicht erforderlich, wenn er durch das Stromkabel nur ganz unerhebliche Nachteile erleidet. Da das Stromkabel den unberührten Garten Ihres Nachbarn über zehn Meter quert, lässt sich nach einer ersten oberflächlichen Einschätzung zumindest nicht ausschließen, dass Ihr Nachbar auch einen erheblichen Nachteil erleidet. Für eine tiefergehende Prüfung des Sachverhalts muss ich Sie jedoch bitten, Auskunft bei Ihrem Haus & Grund-Verein oder einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl einzuholen. Dass Modernisierungsmaßnahmen zugestimmt werden muss, trifft nur im Mietrecht zu: Mieter müssen bestimmte Modernisierungsmaßnahmen dulden. Im Wohnungseigentumsrecht ist es dagegen grundsätzlich so, dass der Umgestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen, die durch diese einen Nachteil erleiden. Dient das Vorhaben allerdings einer Modernisierung, kann unter Umständen die Zustimmung von drei Vierteln der stimmberechtigten Wohnungseigentümer und gleichzeitig mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile ausreichend sein. Sie würden folglich auch die Zustimmung Ihres Nachbarn benötigen – vorausgesetzt Ihre Eigentümergemeinschaft besteht nur aus Ihnen und Ihrem Nachbarn. Dr. Ulrike Kirchhoff Vorstand Haus & Grund Bayern München Fragen zu Geldanlage, Altersvorsorge, Steuern, Miete, Erben und Versicherung? Redaktion Geld & Markt, 80282 München, oder E-Mail: [email protected] Münchner Merkur Nr. 70 | Mittwoch, 25. März 2015 ....................................................................................................................................................................................................................................................................................... Was können Datenbrillen? Google Glass, Oculus Rift, Samsung Gear und Carl Zeiss One: Datenbrillen sind ein Zukunftstrend, bei dem immer mehr Hersteller mitmischen. Zum Teil sind die Brillen noch in der Entwicklung, zum Teil bereits auf dem Markt. Welche Modelle gibt es? Was können die Brillen? Wo liegen die Unterschiede? Ein Überblick. VON MANUELA DOLLINGER Kaum sitzt die Brille auf der Nase, geht es los mit der virtuellen Reise durch Island. Ein Hubschrauberrundflug über die Küste, Wasserfälle und grüne Wiesen, über die Ponys galoppieren. Durch die Kopfhörer tönt Entspannungsmusik. Wandert der Blick nach rechts, dreht der Hubschrauber ab. Ein Klick auf das Touchpad am Brillengestell und die Reise ist beendet. Weiter geht es mit einer virtuellen Shoppingtour. In den Regalen ringsum liegen Rucksäcke und Taschen. Wandert der Blick nach oben, rücken die Wände näher, eine Vorwärtsbewegung wird simuliert. Eine 360-Grad-Drehung – spätestens jetzt stellt sich das Gefühl ein: Man ist in eine andere Welt abgetaucht. Der Schlüssel zu diesem Gefühl ist eine Datenbrille – um genau zu sein: eine Virtual Reality (VR) Brille. Sie bedeckt das komplette Sichtfeld, so dass das Umfeld ausgeblendet wird. Es entsteht eine virtuelle Realität. Doch nicht jede Datenbrille ist eine VR-Brille. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen VR-Brillen und Augmented Reality (AR) Brillen – was soviel bedeutet wie „erweiterte Realität“. Hierbei bleibt die reale Welt sichtbar, es können aber über die Brille zum Beispiel Informationen eingeblendet werden. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zwischen VR- und AR-Brillen ist die Frage: Kann man die reale Umgebung noch sehen oder nicht? Virtuelle Realität Die wohl bekannteste VRBrille ist die Oculus Rift. Sie ist allerdings nach wie vor in der Entwicklung; erst kürzlich wurde der Termin für die Markteinführung erneut nach hinten geschoben. Die Brille muss mit einem Rechner verbunden werden und fungiert dann als zweiter Bildschirm; Offiziell kostet die Oculus Rift DK2 350 Dollar – und kann in der Entwicklerversion beim Hersteller geordert werden. Andere VR-Brillen sind bereits auf dem Markt – so etwa die Samsung Gear VR (rund 199 Euro), die Carl Zeiss One VR (99 Euro) oder die Durovis Dive (rund 57 Euro). Um alle drei Brillen zu nutzen, benötigt man ein Smartphone, das in die jeweilige Halterung gesteckt wird. Die Brillen verfü- Eintauchen in virtuelle Welten: Die Oculus Rift wurde als Brille für Computer-Spiele entwickelt. Die Technologie öffnet aber auch Firmen Türen – VR-Brillen machen zum Beispiel virtuelle Hotelbesichtigungen möglich. FOTOS: FUTURECANDY (5), MAD (2) gen über keine eigene Elektronik. Das Prinzip ist einfach: Das Handy wird in einigen Zentimetern Entfernung vor den Augen positioniert. Durch das Plastikgehäuse wird der Raum zwischen Augen und Bildschirm abgedunkelt, zwei justierbare Linsen stecken dazwischen und sorgen – vereinfacht gesagt – für den 3-D-Effekt. „Da VR-Brillen keine eigenen Rechenkomponenten besitzen, sind sie wesentlich kostengünstiger“, erklärt Vanessa Meister, Expertin für Datenbrillen bei der Agentur Futurecandy. Sie zeigt die Brillen momentan auf der Internet-World-Messe in München, die heute endet. Die Samsung Gear, die mit Oculus gemeinsam entwickelt wurde, wird über ein Touchpad am Brillengestell gesteuert. Großes Manko ist, dass die Brille bisher ausschließlich mit dem Samsung Note 4 funktioniert, außerdem ist der Nutzer auf den App-Store von Oculus beschränkt. Die Brille verbindet sich automatisch mit der App. Sowohl in die Carl Zeiss One (die ziemlich schwer ist) als auch in die Durovis Dive (die nicht so hochwertig wie andere Modelle wirkt) können Nutzer dagegen jedes beliebige Smartphone, das die nötige Auflösung und Größe besitzt, einlegen. Nachteil bei One und Dive: Es ist keine Navigation über ein Touchpad möglich. VR-Brillen können im Privaten zum Beispiel für Kino, Spiele oder Weiterbildung eingesetzt werden. Nutzer müssen sich entsprechende Apps im Internet herunterladen. Im Geschäftsleben finden die Brillen etwa im Tourismus- oder Shoppingbereich Anwendung. So können Urlauber zum Beispiel vor der Buchung ein Hotel begehen oder Käufer ein Auto vorab mit allen Extras zusammenstellen und testen. Im Bereich der AR-Brillen überraschte Google Anfang des Jahres mit der Ankündigung, Google Glass – die wohl bekannteste AR-Brille – vorerst nicht mehr weiterzuentwickeln. Bis vor kurzem war die Brille für 1500 Dollar bestellbar – allerdings nur für Personen mit Wohnsitz in den USA; mittlerweile wurde der Verkauf ganz eingestellt. Experten glauben allerdings nicht daran, dass Google die Entwicklung komplett gestoppt hat. Denkbar wäre zum Beispiel, dass Google zunächst eine Version für die Industrie herausbringt. Bereits jetzt finden AR-Brillen dort Anwendung – zum Beispiel lief kürzlich ein Pilotprojekt bei DHL. Mithilfe von Google Glass und der Datenbrille Vuzix M100 testeten Lagerarbeiter, ob sie effektiver arbeiten, wenn ihnen der Rechner über die Brillen zeigt, wo die Waren in den Regalen liegen. Die Antwort lautete „ja“. Auch in Krankenhäusern und der Industrie gibt es erste Tests. Auch im Bereich der ARBrillen gibt es bereits Modelle auf dem Markt – neben der Vuzix M100 (999 Dollar), etwa die Epson Moverio BT-200 (699 Euro). Das Epson-Modell verfügt (anders als Google Glass) über einen externen Akku. Allerdings bleiben die Hände nicht frei, die Navigation funktioniert über ein externes Touchpad – auch eine Sprachsteuerung wie bei Google ist nicht integriert. Im privaten Bereich können ARBrillen bereits jetzt bei der Navigation durch die Großstadt helfen, beim Sport den Kalorienverbrauch anzeigen oder im Supermarkt den Weg zu den Produkten auf dem Einkaufszettel weisen. Google Glass reagiert auf Sprachsteuerung – allerdings nur auf englisch. Durovis Dive wurde von einem Start-up aus Münster entwickelt. Samsung Gear VR funktioniert bisher nur mit einem Samsung Note 4. Meta 1 Spaceglasses erzeugt Hologramme. Die Brille ist in Entwicklung. Kann man die reale Umgebung noch sehen oder nicht? Das Hauptunterscheidungsmerkmal zwischen AR- und VR-Brillen: Hier die Epson Moverio (links) und die Carl Zeiss One VR. Erweiterte Realität FINANZEN .................................................................................................................................................................................................................................................................................................... Verzicht auf Provisionen: Sparkassen ändern AGB Die Sparkassen wollen Vermittlungsprovisionen von Fondsanbietern behalten und nicht an ihre Kunden weitergeben. Um diese gängige Praxis abzusichern, ändern die Institute derzeit ihre Geschäftsbedingungen, wie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband am Dienstag bestätigte. Verbraucherschützer warfen den Sparkassen vor, die Kunden um Geld zu bringen, das ihnen zustehe. Wer nicht rechtzeitig widerspreche, verliere seinen Anspruch. „Die Sparkassen greifen damit massiv in das bestehende Vertragsverhältnis ein“, kritisierte Dorothea Mohn, die Finanzexperten des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, gemeinsam mit der Stiftung Warentest. „Sie weichen von gesetzlichen Regeln ab und all das ohne ihre Kunden aktiv um Zustimmung zu bitten.“ In der Regel sollen die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 15. April an gelten. Kunden sollten bis spätestens zum 14. April ihren Wi- derspruch eingelegt haben, raten Verbraucherschützer. Mit den Vertriebsvergütungen von Drittanbietern wie etwa Fondsgesellschaften finanzieren die Sparkassen ihre Beratung, wie Sprecher Alexander von Schmettow sagte. „Die Sparkassen sind darauf angewiesen.“ Ohne das Geld müssten ihre Anlageberater Honorare von Kunden verlangen. Die Vergütungen einzubehalten ist bei den meisten Geldhäusern üblich, wie auch der Bundesverband deutscher Banken und der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken bestätigten. Die Verbraucherzentrale sieht das als rechtlich strittig an und verweist darauf, dass eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch ausstehe. Die Volks- und Raiffeisenbanken widersprechen: Sie dürften die Vergütungen behalten, um die Beratung zu finanzieren, sagte Sprecher Steffen Steudel. Strittig sei lediglich, wie die Kunden darüber zu informieren seien. Die ent- sprechenden Geschäftsbedingungen der Deutschen Bank hatte der Bundesgerichtshof 2014 gebilligt. Im Fall der Sparkassen stört die Verbraucherschützer vor allem, dass die Kunden den neuen AGB nicht explizit zustimmen müssen. Wer nicht fristgerecht widerspricht, verliere möglicherweise seinen Anspruch. Finanzexpertin Mohn empfiehlt den Widerspruch, auch wenn die Bank daraufhin das Depot kündige oder damit drohe. dpa
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