Stand: März 2015 Merkblatt zur Belegliste Auch in der Förderperiode 2014 - 2020 sind die für ein Vorhaben entstandenen Ausgaben in einer Belegliste zu erfassen. Eine wesentliche Neuerung gegenüber der vorangegangenen Förderperiode stellt die Zusammenführung der Prozesse Mittelanforderung und Ausgabenerklärung dar. Jeder Mittelanforderung ist künftig eine Belegliste beizufügen. Die Mittelanforderung dient zukünftig auch als Ausgabenerklärung. Diese muss nicht mehr separat eingereicht werden. Die Mittelanforderungen einschließlich der Beleglisten können nach Projektfortschritt laufend gestellt werden. Zur Sicherstellung der Liquidität mit ESF-Mitteln sind zwei Vorlagetermine bei der WIBank vorgesehen. Nähere Regelungen entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid. Bitte beachten Sie, dass die einzureichenden Beleglisten nicht kumuliert werden dürfen. Das bedeutet, dass mit der ersten Mittelanforderung sämtliche zuwendungsfähigen Ausgaben seit dem Beginn eines Projekts in der Belegliste zu melden sind. Die zweite Mittelanforderung umfasst dann sämtliche zuwendungsfähigen Ausgaben, die nach Vorlage der ersten Mittelanforderungen entstanden sind, usw.. Für die Förderperiode 2014 - 2020 ist der weitere Ausbau des elektronischen Datenaustausches nach Art. 125, Absatz (2), Buchstabe d) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 vorgeschrieben. Unter anderem hat der Informationsaustausch zwischen den Zuwendungsempfängern und den für den ESF verantwortlichen Stellen über elektronische Datenaustauschsysteme zu erfolgen (Art. 122 Absatz (3), Verordnung (EU) Nr. 1303/2013). Hierzu wird Ihnen für die Förderperiode 2014 - 2020 das ESF-Kundenportal zur Verfügung stehen. Für die Antragstellung wird dieses bereits genutzt. Am weiteren Ausbau wird zurzeit noch gearbeitet. Nach Fertigstellung kann auch die Mittelanforderung einschließlich der Belegliste über das ESF-Kundenportal verarbeitet werden. Sobald das System zur Verfügung steht, werden wir hierüber auf der Seite www.esf-hessen.de informieren. Um bereits zu Beginn der Förderperiode die geänderte Verfahrensweise umzusetzen, stellen wir Ihnen bis zur Einführung des neuen Systems eine ausfüllbare Belegliste im Excel-Format zur Verfügung. Voraussetzung für die künftige elektronische Übermittlung und Verarbeitung der Belegliste ist eine einheitliche Struktur der einzugebenden Daten. Dies gilt auch bereits für das bereitgestellte ExcelDokument. Wir bitten deshalb zu beachten, dass die Mittelanforderung und die Belegliste in ihrer vorliegenden Form verwendet werden müssen. Modifikationen sind nicht zulässig. Seite 1 von 4 Stand: März 2015 Mittelanforderung und Belegliste müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden. Das Einreichen einer direkt aus dem Buchhaltungssystem erzeugten Belegliste ist demzufolge leider nicht mehr möglich. Mittelanforderung und Belegliste stehen auf der Seite www.esf-hessen.de als Download im ExcelFormat zur Verfügung. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Struktur der Belegliste vor: Spalte Erläuterung lfd. Nr. Die laufende Nummer ist in der Excel-Belegliste voreingestellt und von Ihnen nicht zu verändern. Ausgabeart/Finanzierungsart (Kostenarten/Einnahmen) Ihrer Bewilligung liegt der Ausgaben- und Finanzierungsplan aus dem Projektantrag zu Grunde. Die entsprechenden Ausgabearten sind bei der Abrechnung zu Grunde zu legen. Nutzen Sie bitte die in der Zelle hinterlegten drop-down-Auswahlmöglichkeiten. Bitte ordnen Sie Ihre Ausgaben den genehmigten Kostenarten zu. Sollte im Vergleich zur Bewilligung eine neue Kostenart hinzugekommen sein, bitten wir Sie im Rahmen Ihrer Mitteilungspflichten um zeitnahe Information. Rechnungsnummer Geben Sie bitte in dieser Spalte eine Ihnen nützliche Ordnungsziffer (z. B. interne Belegnummer) an. Ggf. kann in dieser Spalte zusätzlich die Rechnungsnummer der zu Grunde liegenden Ausgabe angegeben werden. Datum der Bezahlung Geben Sie hier bitte das Datum an, an dem die Rechnung bzw. die aufgeführte Ausgabe von Ihnen tatsächlich bezahlt wurde (unbar: Datum der tatsächlichen Kontobelastung; bar: Datum der Entnahme aus der Kasse). Beachten Sie bitte, dass nur solche Zahlungen anerkannt werden können, die zu einer Minderung der Geldbestände geführt haben. Zahlungsempfänger (Rechnungssteller) Geben Sie hier bitte den/die Empfänger/in der Zahlung an. Rechnungsgegenstand Geben Sie hier bitte kurz den Grund für die Zahlung an. Die Angaben sollen die Kostenart in Spalte 2 genauer erläutern. Der Projektbezug muss erkennbar sein. Gesamtbetrag brutto Erfassen Sie hier bitte den tatsächlichen Gesamt-Rechnungsbetrag, einschließlich Steuern und vor möglichen Abzügen (Skonti, Rabatte). davon projektbezogener Betrag brutto Hier geben Sie bitte den auf das Projekt entfallenden anteiligen Betrag an, sofern der Gesamt-Rechnungsbetrag nicht in voller Seite 2 von 4 Stand: März 2015 Höhe dem geförderten Projekt zugeordnet werden kann. Gewährte Skonti und Rabatte sind in Abzug zu bringen. Achten Sie bitte auf eine sachgerechte, buchhalterisch nachvollziehbare Schlüsselung. Angaben hierzu können in der letzten Spalte „Bemerkungen des Kunden“ gemacht werden. Umsatzsteuer (Vorsteuer) Sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist die auf den Rechnungsbetrag entfallende Umsatzsteuer hier anzugeben. Falls keine Berechtigung vorliegt, erfassen Sie hier bitte keinen Betrag. Rechnungsbetrag nach Abzügen netto Der Betrag wird automatisch nach Eingabe des Vorsteuerabzugs berechnet. Bemerkungen des Kunden Hier sind Bemerkungen möglich, z. B. zum Schlüsselungsverfahren bei anteilig geltend gemachten Ausgaben. Für Fragen zur Belegliste stehen die zuständigen Sachbearbeiter/innen gerne zur Verfügung. Die abgerechneten Ausgaben sind den genehmigten Ausgabepositionen laut Zuwendungsbescheid, die sich aus dem Ausgaben- und Finanzierungsplan des Projektantrags ergeben, zuzuordnen. Jede Ausgabe ist einzeln aufzuführen. Eine Zusammenfassung von Ausgaben in einer Position ist nicht zulässig. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personalausgaben. Personalausgaben: Personalausgaben sind monatsweise für jede/n Mitarbeiter/in getrennt darzustellen. Sie berücksichtigen die Aufwendungen des Arbeitgebers (Gehalt, Sozialabgaben, Lohnsteuer, etc.). Als Tag der Zahlung gilt das Datum der Gehaltszahlung. Personalausgaben der in den Projekten nicht zu 100 % beschäftigten Personen sind mittels einer „Zeitaufschreibung“ zu ermitteln. Hierzu erfolgt in Kürze eine gesonderte Information. Beispiel für Personalausgaben: Ausgabe Gehalt 01/2014 SV-Beiträge 01/2014 Lohnsteuer 01/2014 lfd. Nr. Ausgabenart/ Finanzierungsart (Kostenarten / Einnahmen) Tag der Zahlung 15.01.2014 20.01.2014 30.01.2014 Rechnungsnummer Datum der Bezahlung Betrag (in €) 1.500,00 300,00 200,00 Zahlungsempfänger (Rechnungssteller) Gesamtsummen: 1.1) zuwendungsfähige Personalausgaben (für Pauschale) 1 2 Vergütungen für eigenes Personal Drop-down-Auswahlliste!!!! 3 Drop-down-Auswahlliste!!!! Seite 3 von 4 15.1.2014 Rechnungsgegenstand Frau Müller Gehalt 01/2014 Gesamtbetrag brutto davon projektbezogener Betrag brutto Umsatzsteuer (Vorsteuer) in EUR in EUR in EUR Rechnungsbetrag nach Abzügen netto in EUR 2.000,00 2.000,00 0,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 0,00 2.000,00 0,00 0,00 Bemerkungen des Kunden Stand: März 2015 Pauschale Verwaltungsausgaben: Für sämtliche Projekte in der Förderperiode 2014 - 2020 ist die pauschale Abrechnung von Verwaltungsausgaben vorgesehen. Der im Rahmen des Antragsverfahrens und der Bewilligung anerkannte Vomhundertsatz ist in der Belegliste einzutragen. Die Berechnung der pauschalen Verwaltungsausgaben erfolgt automatisch. Ein Nachweis mittels Belegen und Rechnungen entfällt. Die für die Berechnung der Verwaltungsausgaben maßgeblichen zuwendungsfähigen Personalausgaben (Vergütungen für eigenes und fremdes Personal) sind unter 1.1. „zuwendungsfähige Personalausgaben (für Pauschale)“ zu erfassen. Alle übrigen Personalausgaben (Weiterbildung und Dienstreisen des Projektpersonals, usw.) sind unter 1.2. „zuwendungsfähige Personalausgaben (sonstige)“ anzugeben. Auf die richtige Zuordnung der Personalausgaben ist zwingend zu achten, da diese die Basis für die korrekte Berechnung der pauschalen Verwaltungsausgaben darstellen. Erlöse aus dem Projekt: Aufgrund der erlassenen Verordnungen der Europäischen Kommission sind die für ein Vorhaben entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben um die während der Durchführung direkt erwirtschafteten Erlöse zu verringern. Diese sind in der Belegliste im Tabellenblatt 4. „Erlöse aus dem Projekt“ als Negativbetrag aufzuführen. Auf der Summenseite der Belegliste verringern sie die geltend gemachten zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechend. Beachten Sie bitte, dass es sich bei erwirtschafteten Erlösen nicht um öffentliche Kofinanzierungsmittel u. dgl. handelt. Nachträgliche Korrekturen: Für nachträgliche Korrekturen einer Ausgabenerklärung oder im Rahmen von Zwischen- und Gesamtverwendungsnachweisen sind getrennte (Netto)-Beleglisten (Korrekturlisten) vorzulegen. In den Korrekturlisten sind ausschließlich Ausgabenänderungen zu berücksichtigen. Dabei kann es sich um neue oder erhöhte aber auch um entfallende oder verringerte Ausgaben handeln. Letztere sind als negativer Betrag aufzuführen sind. In der Spalte „Bemerkungen des Kunden“ ist der Grund für die Korrektur anzugeben. Beleg- und Korrekturlisten müssen in der Summe den im Verwendungsnachweis geltend gemachten Ausgaben entsprechen. Seite 4 von 4
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