Genug gerupft – Missstände im Zürcher Gebührenwesen

Kurzargumentarium
Stand: 20. März 2015
Genug gerupft – Missstände im Zürcher Gebührenwesen
Gebühren steigen unkontrolliert und ungebremst
Wir zahlen Zehntausende Franken Gebühren für alles Mögliche – von der Geburt bis zum
Tod: Jährlich spült es rund sieben Milliarden Franken in die Kassen des Kantons Zürich und
seiner Gemeinden. Tendenz steigend. Für Exekutive und Verwaltung ist es viel zu einfach,
Gebühren zu erhöhen und als gut geölte Geldmaschine zu verwenden. Denn bei den
Steuern können Parlament und Volk mitreden, bei Gebührenerhöhungen nicht.
Vor allem in Zeiten leerer Kassen sind Gebührenerhöhungen ein beliebter Trick, um mehr
Einnahmen zu generieren. Die Zürcher Behörden sind besonders kreativ. Da gibt es
Gebühren für die Kontrolle der Öffnungszeiten eines 24h-Tankstellenshops und solche für
die Aussenbeschriftung von Schaufenstern, die einen Millimeter weit in den öffentlichen
Raum hinausragen.
Wen wundert’s da, dass je nach Gemeinde für ein und dieselbe öffentliche Dienstleistung
stark unterschiedlich hohe Gebühren erhoben werden. Wenig bis keinen Schutz bietet dabei
die Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden: Der Ermessensspielraum ist viel
zu gross.
Undurchsichtiger Gebührendschungel
Für den Bürger ist es praktisch unmöglich, sich über die einzelnen Gebühren bzw. deren
Erhöhung und Berechnung eine Übersicht zu verschaffen. Beim Kanton müsste man bei
jeder einzelnen Amtsstelle – präziser bei jedem einzelnen Buchungskreis – die Gebühren
nachfragen. Es gibt in der kantonalen Verwaltung keine zentrale Stelle, bei der man
nachfragen könnte.
Mehr Transparenz und demokratische Kontrolle statt Behördenwillkür
Die Behördenwillkür im Gebührenwesen muss gestoppt werden. Gebühren sollen fair und
transparent sein – und nicht als Selbstbedienungsladen für zusätzliche Einnahmen dienen!
Gebührenerhebungen und -erhöhungen müssen in Zukunft – genauso wie die Steuern –
vom Parlament oder vom Volk abgesegnet werden. Nur so können auch Gebühren einer
demokratischen Kontrolle unterstellt werden.
Für den Bürger und Gebührenzahler muss ersichtlich sein, wofür und nach welchem Prinzip
Gebühren erhoben und erhöht werden. Die Erhebung von Gebühren wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt.
«JA zu fairen Gebühren» bringt die Lösung
Die Volksinitiativen «JA zu fairen Gebühren» wurden gemeinsam vom Kantonalen
Gewerbeverband Zürich KGV und vom Hauseigentümerverband des Kantons Zürich HEV
lanciert. Aus gesetzgeberischen Gründen braucht es zwei Initiativen, welche zum einen die
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Kantonsverfassung (Anpassen der Grundsätze) betreffen, zum andern das Gemeindegesetz
des Kantons Zürich (für alle kommunalen Gebühren).
Beide Initiativen verlangen, dass alle Gebühren in einem Katalog erfasst werden.
Der Gebührenkatalog muss dem Parlament (im Kanton dem Kantonsrat und auf Stufe
Gemeinde der Gemeindeversammlung bzw. dem grossen Gemeinderat) jeweils zu Beginn
einer Legislatur, d.h. alle vier Jahre, zur Genehmigung vorgelegt werden – demokratisch und
transparent.
Schon heute kennen verschiedene Gemeinden im Kanton Zürich einen Gebührenkatalog,
leider ohne Mitbestimmung der Bevölkerung. Der Aufwand hält sich, besonders bei seriös
aufbereiteten und gut dokumentierten Unterlagen, in Grenzen, zumal die Genehmigung nur
alle vier Jahre stattfindet.
Es gilt das Kostendeckungsprinzip. Es darf daher kein Ertragsüberschuss durch Gebühren
entstehen. Dies verhindert auch Quersubventionen. Alle Gebühren müssen verhältnismässig
sein (Äquivalenzprinzip), d.h. die Gebühr muss in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert
der Gegenleistung stehen.
Das letzte Wort hat am 14. Juni 2015 wegen eines Kantonsratsreferendums das Volk. Aus
reiner Propaganda wurde seitens diverser Gemeinden ein zweites Referendum ergriffen.
Der Zürcher Kantonsrat hat die beiden Initiativen «JA zu fairen Gebühren» gutgeheissen.
Bislang haben auch die Delegierten der FDP, der SVP sowie der BDP den Initiativen
zugestimmt.
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