Kurzargumentarium Stand: 20. März 2015 Genug gerupft – Missstände im Zürcher Gebührenwesen Gebühren steigen unkontrolliert und ungebremst Wir zahlen Zehntausende Franken Gebühren für alles Mögliche – von der Geburt bis zum Tod: Jährlich spült es rund sieben Milliarden Franken in die Kassen des Kantons Zürich und seiner Gemeinden. Tendenz steigend. Für Exekutive und Verwaltung ist es viel zu einfach, Gebühren zu erhöhen und als gut geölte Geldmaschine zu verwenden. Denn bei den Steuern können Parlament und Volk mitreden, bei Gebührenerhöhungen nicht. Vor allem in Zeiten leerer Kassen sind Gebührenerhöhungen ein beliebter Trick, um mehr Einnahmen zu generieren. Die Zürcher Behörden sind besonders kreativ. Da gibt es Gebühren für die Kontrolle der Öffnungszeiten eines 24h-Tankstellenshops und solche für die Aussenbeschriftung von Schaufenstern, die einen Millimeter weit in den öffentlichen Raum hinausragen. Wen wundert’s da, dass je nach Gemeinde für ein und dieselbe öffentliche Dienstleistung stark unterschiedlich hohe Gebühren erhoben werden. Wenig bis keinen Schutz bietet dabei die Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden: Der Ermessensspielraum ist viel zu gross. Undurchsichtiger Gebührendschungel Für den Bürger ist es praktisch unmöglich, sich über die einzelnen Gebühren bzw. deren Erhöhung und Berechnung eine Übersicht zu verschaffen. Beim Kanton müsste man bei jeder einzelnen Amtsstelle – präziser bei jedem einzelnen Buchungskreis – die Gebühren nachfragen. Es gibt in der kantonalen Verwaltung keine zentrale Stelle, bei der man nachfragen könnte. Mehr Transparenz und demokratische Kontrolle statt Behördenwillkür Die Behördenwillkür im Gebührenwesen muss gestoppt werden. Gebühren sollen fair und transparent sein – und nicht als Selbstbedienungsladen für zusätzliche Einnahmen dienen! Gebührenerhebungen und -erhöhungen müssen in Zukunft – genauso wie die Steuern – vom Parlament oder vom Volk abgesegnet werden. Nur so können auch Gebühren einer demokratischen Kontrolle unterstellt werden. Für den Bürger und Gebührenzahler muss ersichtlich sein, wofür und nach welchem Prinzip Gebühren erhoben und erhöht werden. Die Erhebung von Gebühren wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt. «JA zu fairen Gebühren» bringt die Lösung Die Volksinitiativen «JA zu fairen Gebühren» wurden gemeinsam vom Kantonalen Gewerbeverband Zürich KGV und vom Hauseigentümerverband des Kantons Zürich HEV lanciert. Aus gesetzgeberischen Gründen braucht es zwei Initiativen, welche zum einen die 1 Kantonsverfassung (Anpassen der Grundsätze) betreffen, zum andern das Gemeindegesetz des Kantons Zürich (für alle kommunalen Gebühren). Beide Initiativen verlangen, dass alle Gebühren in einem Katalog erfasst werden. Der Gebührenkatalog muss dem Parlament (im Kanton dem Kantonsrat und auf Stufe Gemeinde der Gemeindeversammlung bzw. dem grossen Gemeinderat) jeweils zu Beginn einer Legislatur, d.h. alle vier Jahre, zur Genehmigung vorgelegt werden – demokratisch und transparent. Schon heute kennen verschiedene Gemeinden im Kanton Zürich einen Gebührenkatalog, leider ohne Mitbestimmung der Bevölkerung. Der Aufwand hält sich, besonders bei seriös aufbereiteten und gut dokumentierten Unterlagen, in Grenzen, zumal die Genehmigung nur alle vier Jahre stattfindet. Es gilt das Kostendeckungsprinzip. Es darf daher kein Ertragsüberschuss durch Gebühren entstehen. Dies verhindert auch Quersubventionen. Alle Gebühren müssen verhältnismässig sein (Äquivalenzprinzip), d.h. die Gebühr muss in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert der Gegenleistung stehen. Das letzte Wort hat am 14. Juni 2015 wegen eines Kantonsratsreferendums das Volk. Aus reiner Propaganda wurde seitens diverser Gemeinden ein zweites Referendum ergriffen. Der Zürcher Kantonsrat hat die beiden Initiativen «JA zu fairen Gebühren» gutgeheissen. Bislang haben auch die Delegierten der FDP, der SVP sowie der BDP den Initiativen zugestimmt. 2
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