Informationen aus dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI SBFI NEWS SEFRI März 15 Schweizerischer Innovationspark Fachkräfteinitiative Schweizerische Hochschulkonferenz SHK 1 Inhalt In dieser Ausgabe Schweizerischer Innovationspark Bundesrat unterstützt nationales Generationenprojekt 4 Fachkräfteinitiative – Massnahmen im Bildungsbereich Schritt für Schritt die Rahmenbedingungen verbessern 0 7 Schweizerische Hochschulkonferenz SHK Konstituierende Sitzung: Die SHK hat ihre Arbeit aufgenommen 10 Lift Conference in Genf Spannender interdisziplinärer Austausch zu Innovation und Technologie 13 ESA: neues Raumschiff Intermediate eXperimental Vehicle IXV Erfolgreicher Flug durch die Atmosphäre Titelbild: Neue Ära im Hochschulwesen: Ende Februar 2015 tagte die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK), das oberste hochschulpolitische Organ der Schweiz, zum ersten Mal. Es wird präsidiert von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann. Ihm zur Seite steht ein zweiköpfiges Vizepräsidium mit Regierungsrätin Regine Aeppli (ZH) und Staatsrätin Anne-Catherine Lyon (VD). Bild: Béatrice Devènes IMPRESSUM Herausgeber: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Einsteinstrasse 2, 3003 Bern [email protected] www.sbfi.admin.ch Ausgabe: Nr. 2 2015 (2/15) Redaktion: Cécile Stäger, Dani Duttweiler, Martin Fischer Layout: Thomas Lüthi Übersetzungen: Sprachdienst SBFI, GS-WBF und BK Druck: BBL Sprachen: d und f (Print), e und i (elektronisch) ISSN 2296-3677 2 15 SBFI News 2/15 l eDITORIAL Terra incognita Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser Vor wenigen Tagen hat der Schweizerische Nationalfonds die Schlussveranstaltung zum Nationalen Forschungsprogramm NFP 62 «Intelligente Materialien» durchgeführt. Die NFP sind, zusammen mit den Nationalen Forschungsschwerpunkten, das einzige Instrument des Bundes zur Förderung von sogenannt orientierter Forschung. Grundsätzlich auf den Gewinn von Handlungswissen für die Lösung aktueller Probleme von Gesellschaft und Wirtschaft ausgerichtet, kommen NFP jedoch «bottomup» zustande – die Forschungsszene schlägt mögliche drängende Themen vor, die Politik trifft ihre Auswahl und gibt die Forschungsprogramme in Auftrag. So betrachtet, stehen auch die Mitte der 1970er-Jahre ins Leben gerufenen NFP in der langen Tradition der bundesseitigen Forschungsförderung. Die Politik reklamiert kaum den Anspruch für sich, Problemfelder zu identifizieren und zu benennen und dementsprechend die Ressourcen auf diesen oder jenen Forschungsbereich zuzuteilen. Was gefördert werden will, das muss dem Exzellenzanspruch genügen, und was exzellent ist, das eruieren wissenschaftliche Fachgremien unter Beizug internationaler Expertinnen und Experten. Dabei ist allen bewusst: Ein kleines Land wie die Schweiz kann unmöglich in allen Wissenschaftszweigen, also intellektuell gleichsam flächendeckend, herausragend sein. Doch sie ist auf sehr vielen Gebieten an der Spitze dabei, das zeigen uns internationale Vergleichsstudien. Dass das Feld für die Forschung in der Schweiz dergestalt offen ist, entspricht nicht unbedingt dem heutigen Trend. Die Forschungsrahmenprogramme der EU beispielsweise sind zu weiten Teilen auf politische Prioritäten und Strategien ausgerichtet, thematisch fokussiert auf Sorgen und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger. Das ist ein verständlicher Anspruch, geht es doch um die Legitimation für den Einsatz öffentlicher Gelder. Und doch sollten wir nie vergessen, wie wenig planbar wissenschaftlicher Fortschritt und wie unwägbar das Forschungsgeschäft ist. Immer wieder schöner Beleg dafür ist das CERN: Da suchen Wissenschaftler mit Millionen teuren Anlagen nach den Kleinstbauteilchen der Welt und erfinden dabei zufällig das Internet, das die Welt verändert hat und künftig noch weiter verändern wird. Von ihrem Wesen her ist Forschung nicht dazu da, Produkte zu finden. Sie beschäftigt sich mit der terra incognita, deren Erkundung die besten Köpfe herausfordern und schulen soll. Hier inhaltliche Vorgaben zu machen, ist, zumindest langfristig, kaum effizient. Mauro Dell’Ambrogio Staatssekretär für Bildung, Forschung und Innovation 3 IM FOKUS SBFI News 2/15 l innovation Schweizerischer Innovationspark Bundesrat unterstützt nationales Generationenprojekt Der Bundesrat hat Anfang März 2015 die Botschaft zur Ausgestaltung und Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks an das Parlament überwiesen. Er will das Generationenprojekt mit einem befristeten Rahmenkredit von 350 Millionen Franken für die Verbürgung von Darlehen und einem Grundsatzentscheid zur Abgabe von Grundstücken des Bundes im Baurecht subsidiär unterstützen. Der Innovationspark soll dazu beitragen, die führende Rolle der Schweiz als Innovationsnation zu sichern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Der Schweizerische Innovationspark soll an zwei Hub-Standorten im Umfeld der beiden ETH errichtet werden, die durch vorerst zwei Netzwerkstandorte zu einem Netz ergänzt werden. Einer der beiden Netzwerkstandorte ist im Kanton Aargau vorgesehen: Der «PARK innovAARE» soll ein weltweit anerkanntes Zentrum werden, in dem Innovationen in Bereichen vorangetrieben werden, die allesamt auf die Beschleunigertechnologien der Grossforschungsanlagen des Paul-Scherrer-Instituts (PSI) ausgerichtet sind. Bild: Hornberger Architekten Die Schweiz führt in Forschung und Innovation namhafte Ranglisten an und liegt beispielsweise in Bezug auf die Zahl der Patente und der wissenschaftlichen Publikationen pro Kopf weltweit an der Spitze. Jedoch zeichnet sich ein negativer Trend beim Anteil der Unternehmen mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ab. Ausserdem vermelden Unternehmen, dass es bei der Zusammenarbeit mit Hochschulen und mit anderen Unternehmen noch Potenzial gibt. So bestehen etwa unternehmensseitige Informationsdefizi4 te in Bezug auf die Möglichkeiten der Kooperation und des Wissenstransfers. Aber auch kulturelle Barrieren zwischen akademischen Einrichtungen und der Privatwirtschaft hemmen mitunter die Innovationstätigkeit. Innovationspark als neuer Ansatz Damit die Schweiz im global zunehmend härter werdenden Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben kann, muss die Innovationsfähigkeit nicht nur erhalten, sondern weiterentwickelt werden. Mit dem Schweizerischen Innovationspark sollen die etablierten Förderinstrumente in der Schweiz gezielt ergänzt werden. Neu ist dabei der Ansatz, die Schweiz für internationale Forschungs- und Entwicklungseinheiten attraktiv zu machen, indem fertig erschlossene Grundstücke und Geschossflächen im Umfeld bestehender Hochschulen und Unternehmen bereitgestellt werden und ausreichendes Ausbaupotenzial angeboten wird. Ein Innovationspark liegt idealerweise an attraktiver, international leicht erreichbarer Lage und ist bes- IM FOKUS tens an öffentliche Verkehrsmittel und -achsen angebunden. Er umfasst nicht nur Arbeitsplätze und angrenzende Dienstleistungen, sondern bietet auch Raum für Erholung, Freizeit und Sport. «Der Innovationspark hilft, unser Land attraktiv zu halten, insbesondere für künftige private Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen. Er stärkt damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Selbst wenn es mehrere Standorte geben wird, die vielleicht auch untereinander ein wenig in Konkurrenz stehen, dann reden wir gegen aussen von einem Innovationspark Schweiz. Die Wettbewerber heissen eben nicht Zürich, Lausanne, Basel, Genf oder Bern. Die Wettbewerber heissen Berkeley, Palo Alto, Cambridge, Berlin oder Singapur und verteilen sich rund um den Globus. Wir wollen auf der Short-Liste all jener bleiben, die in Innovation, in Forschung und Entwicklung investieren können. Die besten Köpfe sollen attraktive Infrastrukturen und ein inspirierendes Umfeld vorfinden. Wenn uns dies gelingt, profitieren nicht nur diese Unternehmen und die beteiligten Hochschulen, sondern insbesondere auch Zuliefer- und StartupUnternehmen in der ganzen Schweiz.» Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF SBFI News 2/15 l innovation Weiter zeichnet sich ein Innovationspark dadurch aus, dass er den Wissensaustausch über institutionelle und fachliche Grenzen hinweg erleichtert. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit für Innovationen und mündet damit letztlich im Erfolgsfall in neue Produkte und Dienstleistungen sowie Arbeitsplätze. Umfangreiche Vorbereitungsarbeiten Die eidgenössischen Räte haben 2012 mit der Totalrevision des Forschungsund Innovationsförderungsgesetzes (FIFG) die gesetzlichen Grundlagen für die Unterstützung des Bundes zugunsten eines Schweizerischen Innovationsparks geschaffen. Diese lassen bezüglich der Ausgestaltung des Innovationsparks viel Spielraum offen. Jedoch ist gesetzlich vorgegeben, dass es von Beginn weg mehrere Standorte geben muss. Insbesondere die Kantone, die Hochschulen und die Privatwirtschaft sollen die Kompetenzen und Partner (und damit die künftige Ausgestaltung des Innovationsparks) festlegen. Für die Dachmarke Innovationspark soll eine nationale Trägerschaft verantwortlich sein, die für die Koordination unter den jeweiligen Standortträgerschaften sorgt. Betrieb und Unterhalt jedes Standortes des Innovationsparks sind von den Standortträgern zu finanzieren, die einzelnen Standorte wirtschaften selbsttragend und eigenfinanziert. Die lokalen Trägerschaften legen die jeweiligen Schwerpunktthemen autonom fest und entscheiden selbst über die konkrete Ansiedlung von Innovationsakteuren. Der Bund wird keine operative Verantwortung übernehmen, sondern mit der nationalen Trägerschaft gemäss FIFG einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschliessen. Dies trägt der subsidiären Rolle des Bundes in der Forschungs- und Innovationsförderung Rechnung. Startkonfiguration Die Botschaft des Bundesrates fasst die bisher intensiv geleisteten Vorarbeiten, namentlich der Kantone, der Hochschulen und der Privatwirtschaft, zusammen und beschreibt die konkrete Ausgestaltung des Schweizerischen Innovationsparks. Der Bundesrat hat die von der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren «Mit ihrer Bereitschaft, die Betriebsaufwendungen der Stiftung Swiss Innovation Park für maximal zehn Jahre zu finanzieren, dokumentiert die Privatwirtschaft, dass ihr der Erfolg des Werk- und Denkplatzes, die Zukunft des Innovationsstandortes Schweiz wichtig ist. Dafür bin ich dankbar.» Nationalrat Ruedi Noser, Präsident der Stiftung «Swiss Innovation Park» (VDK) vorgeschlagene Startkonfiguration bereits im Spätsommer 2014 gutheissen. Diese sieht vor, dass der Innovationspark an zwei Hub-Standorten im Umfeld der ETH Zürich und der EPF Lausanne errichtet werden soll, die durch vorerst zwei Netzwerkstandorte im Kanton Aargau und in der Nordwestschweiz zu einem Netz ergänzt werden. In einem zurzeit laufenden Nachverfahren klärt das SBFI ab, ob bis zum Start des Innovationsparks 2016 weitere Netzwerkstandorte hinzukommen. Eine spätere dynamische Entwicklung des Netzes ist zu erwarten. Stiftung als Dachorganisation Träger des Schweizerischen Innovationspark ist die privatrechtliche Stiftung Swiss Innovation Park. Sie wurde Anfang März 2015 gegründet. Die Aufgaben der Stiftung bestehen darin, die Schweiz durch den Innovationspark im internationalen Standortwettbewerb zu positionieren und zur Koordination und Vernetzung unter den einzelnen Standorten sowie mit weiteren Aktivitäten und Akteuren der Standort- und Innova5 IM FOKUS SBFI News 2/15 l innovation tionsförderung beizutragen. Gleichzeitig bildet die Stiftung die Schnittstelle zum Bund und sorgt für das Darlehensmanagement und für die Weiterentwicklung des Innovationsparks. Die Stiftung trifft hingegen keine lokalen Ansiedlungsentscheide. Diese liegen in der Autonomie der jeweiligen Standortträger. Auch tritt sie in kein Vertragsverhältnis zum Bund im Hinblick auf die Abgabe von Grundstücken im Bundesbesitz. Dies regeln die betroffenen Bauund Liegenschaftsorgane des Bundes direkt mit den einzelnen Standortkantonen. «Die Schweiz hat einen sehr hohen Wohlstand. Wenn wir diesen auch künftig erhalten wollen, dann muss die Innovation in unserem Land gestärkt werden. Der Schweizerische Innovationspark leistet dabei auf internationalem Niveau einen wichtigen Beitrag. Es ist sehr zu begrüssen, dass er nun von Bund, Kantonen und Wirtschaft gemeinsam realisiert wird.» Regierungsrat Andreas Rickenbacher (Bern), VDK-Präsident Massnahmen des Bundes Die bestehenden Förderinstrumente des Bundes für Forschung und Innovation stehen grundsätzlich auch für Aktivitäten an Standorten des Schweizerischen Innovationsparks zur Verfügung. Um die Realisierung des Innovationsparks zu unterstützen, sieht der Bund zwei Massnahmen vor: Bürgschaft des Bundes: Der Bundesrat beantragt einen Rahmenkredit von 350 Millionen Franken zur Verbürgung zweckgebundener Darlehen. Mit dieser Bürgschaft kann die Stiftung Fremdkapital zu bevorzugten Innovationspark und Technoparks: Zwei unterschiedliche Konzepte Die Schweiz kennt bereits eine Vielzahl von Technoparks. Diese stellen Jungunternehmen Mietobjekte und zentrale Dienste zur Verfügung und bedienen zumeist ein regionales Einzugsgebiet. Technoparks können zwar auch Firmen in einer fortgeschrittenen Professionalisierungsphase beherbergen; allerdings sind die räumlichen Verhältnisse von Technoparks zumeist stark beschränkt und es werden bestehende Immobilien genutzt. Ein Innovationspark hebt sich von einem Technopark sowohl in der Grösse als auch im Mix der angesiedelten Firmen und in seiner generellen Funktionsweise deutlich ab. Die Zielgruppe eines Innovationsparks sind primär arrivierte, international ausgerichtete Unternehmen, die wegen der Nähe zur öffentlichen Forschung und einer starken privaten Forschungs- und Entwicklungsbasis in der Schweiz sind oder sich für eine längerfristige Ansiedlung in der Schweiz interessieren. Sie generieren aus dem theoretischen Wissen der benachbarten Forschungspartner marktreife Produkte oder entwickeln mit Hilfe der Forschungsakteure, die sie am Standort vorfinden, Lösungen für Kundenprobleme. Daneben bieten diese Unternehmen den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen attraktive Ausbildungs- und Arbeitsplätze in ihrem Lebensumfeld an. Der Wettbewerb der an einem Innovationspark entwickelten Innovationen ist fast immer global, ebenso wie der potenzielle Markt der Produkte. 6 Konditionen aufnehmen, um damit ihren Standortträgern Darlehen für die Vorfinanzierung von Forschungsinfrastrukturen (Geräte, Einrichtungen) zu gewähren. Eine Verwendung der Mittel für die Erstellung von Gebäuden ist nicht vorgesehen. Die Bürgschaft des Bundes ist befristet und zweckgebunden; die Freigabe erfolgt in Etappen durch den Bundesrat. Landabgabe: Für die Unterstützung des Innovationsparks soll die Abgabe von Grundstücken im Besitz des Bundes grundsätzlich im Baurecht und ohne Verzicht auf Baurechtszinsen erfolgen. Es sind marktübliche Baurechtszinsen zu vereinbaren. Gemäss Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes liegt ein Entscheid (Abgabe im Baurecht ohne Verzicht auf Baurechtszinsen) sowie die spätere Verhandlung über Baurechtszinsen in der Kompetenz der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes. Da jedoch beim Innovationspark unter anderem die wichtigste strategische Landreserve des Bundes betroffen ist, nämlich ein Teil des Areals des heutigen Militärflugplatzes Dübendorf, hat der Bundesrat entschieden, den diesbezüglichen Grundsatzbeschluss dem Parlament zur Zustimmung vorzulegen. Die Behandlung der Botschaft durch die Eidgenössischen Räte ist im Verlaufe des Jahres 2015 vorgesehen. Der Start des Innovationsparks soll 2016 erfolgen. Kontakt Sebastian Friess, SBFI Leiter Innovationspolitik +41 58 464 94 04 [email protected] Weitere Informationen Botschaft des Bundesrates: www.sbfi.admin.ch/Innopark_BR_d Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz: www.vdk.ch/de/Innovationspark Verein «Swiss Innovation Park»: www.swissinnovationpark.ch SBFI News 2/15 l fachkraefteinitiative Fachkräfteinitiative – Massnahmen im Bildungsbereich Schritt für Schritt die Rahmenbedingungen verbessern 2011 hat Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann die Fachkräfteinitiative (FKI) lanciert, um gemeinsam mit den Kantonen und der Wirtschaft koordiniert den Fachkräftemangel zu entschärfen. Teil des Gesamtpakets sind verschiedene Massnahmen in der Berufsbildung und im Hochschulbereich. In den letzten Jahren wurden schrittweise Verbesserungen erzielt, beispielsweise durch die Erhöhung der Anzahl Abschlüsse im Gesundheitswesen oder die Stärkung der höheren Berufsbildung. Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann misst der konsequenten und möglichst raschen Umsetzung der Massnahmen – im Verbund mit den Kantonen, Institutionen und Organisationen der Arbeitswelt – eine zentrale Bedeutung zu. Die folgende Zusammenstellung bietet einen Überblick über Projekte aus dem Bereich Bildung, die in der Verantwortung des SBFI stehen oder an denen das SBFI beteiligt ist. Die Projekte sind Teil des vom Bundesrat Ende 2013 verabschiedeten Massnahmenpakets. Berufsbildung Verstärkte Massnahmen gegen den Fachkräftemangel: Mit der Fachkräfteinitiative soll das inländische Potenzial an Fachkräften gezielt verstärkt ausgeschöpft werden. Bild: Iris Krebs Die Schweizer Wirtschaft ist auf gut ausgebildete Fachkräfte auf allen Stufen angewiesen. Mit der Fachkräfteinitiative soll das inländische Potenzial an Fachkräften verstärkt ausgeschöpft werden. Die Anstrengungen konzentrieren sich dabei auf vier Handlungsfelder: 1. Höherqualifizierung entsprechend dem Bedarf der Arbeitswelt 2. Förderung von Innovationen zur Entschärfung der Fachkräfteknappheit aufgrund höherer Produktivität 3. Schaffung guter Bedingungen zur Erwerbstätigkeit für ältere Arbeitnehmende 4. Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Die Massnahmen des SBFI zur Bekämpfung des Fachkräftemangels konzentrieren sich vor allem auf das Handlungsfeld «Höherqualifizierung entsprechend dem Bedarf der Arbeitswelt». Sie werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen, den jeweiligen Akteuren und in Ab- stimmung mit der Fachkräfteinitiative insgesamt erarbeitet. Die Massnahmen sind darauf ausgerichtet, das bestehende, bewährte Bildungssystem zu optimieren und Lücken zu schliessen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Massnahmen nachhaltig wirken und auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts abgestimmt sind. Zu berücksichtigen ist, dass sich das Gros der Massnahmen im Bildungswesen mittel- bis langfristig auswirkt, zum Beispiel brauchen das Nachholen eines Berufsabschlusses oder der Aufbau von karrierefördernden Strukturen an Hochschulen eine gewisse Zeit. Sind durch einzelne Bildungsmassnahmen zusätzliche Aufwendungen des Bundes vorgesehen, beispielsweise aufgrund des Weiterbildungsgesetzes, erfolgt deren Finanzierung wie bei allen anderen Bildungsmassnahmen im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFIBotschaft). Projekt Match-Prof Das Projekt Match-Prof hat zum Ziel, das Matching zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Lehrstellenmarkt zu verbessern und dadurch die Zahl der offenen Lehrstellen sowie der Jugendlichen in Zwischenlösungen zu senken. Auch sollen Jugendliche schneller und direkter in die Berufsbildung integriert werden. Dadurch müssen weniger Brückenangebote bereitgestellt werden. Im Rahmen von Match-Prof unterstützt das SBFI Kantone und Organisationen der Arbeitswelt mittels befristeter finanzieller Beiträge beim Aufbau von Projekten. Entsprechende Projektideen können dem SBFI gemeldet werden. Das Staatssekretariat hilft, Ideen zu konkretisieren und bietet bei der Eingabe des Projektantrages Unterstützung. Bis Anfang März 2015 wurde an 47 Partnerprojekten gearbeitet. Davon kann das SBFI bereits fünf Projekte unterstützen. www.sbfi.admin.ch/match-prof Masterplan Bildung Pflegeberufe Mit dem Masterplan Bildung Pflegeberufe wurde 2010 eine Koordinationsplattform geschaffen, mit der Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt Massnahmen zur Erhöhung der inländischen Ausbildungsabschlüsse in den Pflegeberufen im Zeitraum 2010-2015 abstimmen und umsetzen. 7 SBFI News 2/15 l fachkraefteinitiative Berufsabschluss für Erwachsene Die Qualifizierung von Erwachsenen ohne berufliche Grundbildung ist hinsichtlich des Fachkräftemangels von grosser Bedeutung. Im Bericht «Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene», publiziert im Juni 2014, wurde eine Bestandesaufnahme der Berufsbildungsangebote für Erwachsene durchgeführt und überprüft, ob ein Bedarf zur Harmonisierung und zum Ausbau der Angebote besteht. Die Massnahmen des Masterplans Bildung Pflegeberufe greifen: Seit 2007 steigt die Zahl der inländischen Abschlüsse kontinuierlich an. Bild: Iris Krebs Die bildungspolitischen Ziele des Masterplans Bildung Pflegeberufe wurden zu einem grossen Teil erreicht. Die Zahl der inländischen Abschlüsse in der beruflichen Grundbildung steigt kontinuierlich an. Die Zahl der Abschlüsse Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ hat sich seit 2007 mehr als verdoppelt. Auf der Tertiärstufe entwickelt sich die Anzahl Abschlüsse ebenfalls positiv. Weiter stehen Grundlagen für die Förderung der betrieblichen Ausbildungsplätze zur Verfügung und die Pflegeberufe sind in die Bildungssystematik integriert. Mit dem Bundesratsauftrag zur Erarbeitung der Botschaft zum Gesundheitsberufegesetz im November 2014 und der Inkraftsetzung des Nachträglichen Erwerbs des Fachhochschultitels in Pflege Anfang 2015 wurden zwei weitere Meilensteine erreicht. www.sbfi.admin.ch/masterplan_pflege Stärkung der höheren Berufsbildung Das Strategieprojekt Stärkung der höheren Berufsbildung wurde 2013 initiiert, um die höhere Berufsbildung national wie international angemessen zu positionieren und – mit dem Ziel einer gerechteren Bildungsfinanzierung der tertiären Bildungsstufe – Fragen der öffentlichen Finanzierung zu klären. Am 1. Oktober 2014 trat die Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung in Kraft. Diese schafft die Grundlage für die Einstufung aller 8 formalen Berufsbildungsabschlüsse in einen nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (NQR Berufsbildung) sowie für die Erarbeitung von Zeugniserläuterungen und Diplomzusätzen. Die Verordnung soll die internationale Vergleichbarkeit insbesondere von Abschlüssen der höheren Berufsbildung verbessern. Der Einstufungsprozess wurde im Herbst 2014 gestartet. Erste Ergebnisse liegen im Sommer 2015 vor. Der Bundesrat hat im Weiteren Anfang 2015 den Entwurf für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Berufsbildung in die Vernehmlassung geschickt. Die Teilnehmenden von vorbereitenden Kursen für eidgenössische Prüfungen sollen ab dem Jahr 2017 mittels direkter Bundesbeiträge finanziell unterstützt werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 21. April 2015. Die Höhe der Zusatzaufwendungen und die Lastenverteilung auf Bund und Kantone werden im Rahmen der verfügbaren Mittel der BFIBotschaft 2017–2020 festgelegt, vorgesehen sind 60 bis 100 Millionen Franken. Die Durchlässigkeit zum Hochschulbereich, insbesondere zu den Fachhochschulen, soll zudem geklärt werden. Ein Pilotprojekt ist in Zusammenarbeit mit der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) in Planung. www.sbfi.admin.ch/strategie_hbb_d Aus den Erkenntnissen des Berichts wurden Empfehlungen abgeleitet. Diese werden zur Zeit verbundpartnerschaftlich umgesetzt. Die Thematik soll 2015 in den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen des Bundes und der Kantone sowie in der BFI-Botschaft 2017-2020 verankert werden. Zudem wird die berufliche Grundbildung für Erwachsene bei der Ausgestaltung der Verordnung zum Weiterbildungsgesetz berücksichtigt. Weiter wird der Ausbau und die Entwicklung erwachsenengerechter Angebote gefördert: Vorgesehen ist beispielsweise die Erstellung eines Leitfadens zu erwachsenengerechtem Ausbilden und Prüfen. Die Ausarbeitung eines gesamtschweizerischen Informationskonzepts und die Klärung von Fragen rund um Finanzierung und Begleitung wird ebenfalls 2015 gestartet. Unterstützend sollen Studien vertieft Aufschluss über die Zielgruppen, deren Potenzial, allfällige Hürden für Erwachsene, eine Grundbildung anzugehen, und die Erfolgsfaktoren eines solchen Bildungsweges geben. Die Massnahmen sollen insgesamt dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Berufsabschlüsse und Berufswechsel für Erwachsene effizient und erwachsenengerecht zu gestalten, mit dem Ziel, die Abschlussquote zu erhöhen. www.sbfi.admin.ch/berufsbildung_de MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im MINT-Bereich hat der Bund ein Massnahmenpaket vorgeschlagen. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Bildungsinstitutionen. Lancierung des Förderprogramms MINT Schweiz: Das Förderprogramm unterstützt Projekte und Initiativen zur SBFI News 2/15 l fachkraefteinitiative Förderung von MINT-Kompetenzen in der Schweiz. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz koordinieren private und öffentliche Initiativen im Bereich der MINT-Förderung über die Internetseite www.mint.educa.ch. 2014 erfolgte im Rahmen des Förderprogramms MINT Schweiz die Ausschreibung für die MINT-Fördermassnahmen Dritter. Es wurden 28 Projekte ausgewählt. Förderung der Berufsmaturität: Es wird unter anderem empfohlen, die Berufsmaturität durch den Ausbau eines flächendeckenden Berufsmaturitätsangebots zu fördern, die Vorteile der Berufsmaturität bekannter zu machen und degressive Schulmodelle zu begünstigen. Fachhochschulzugang für Gymnasialmaturandinnen und -maturanden: Die Praxisorientierung von Inhaberinnen und Inhabern einer gymnasialen Maturität soll vor und während eines Fachhochschulstudiums gefördert werden. Diese Massnahme unterstützt die Ausbildungsförderung von Fachkräften im MINT-Bereich. Dabei unterstützt das SBFI zum einen die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) bei der Erarbeitung gesamtschweizerisch einheitlicher Rahmenbedingungen für die einjährige Arbeitswelterfahrung von Gymnasialmaturandinnen und -maturanden in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design. Ein entsprechender Leitfaden für die einjäh- rige Arbeitswelterfahrung ist aktuell in Ausarbeitung. Zum andern wird den Fachhochschulen befristet während dreier Jahren die Möglichkeit eingeräumt, Gymnasialmaturandinnen und -maturanden auch ohne einjährige Arbeitswelterfahrung in ausgewählte MINT-Bachelorstudiengänge aufzunehmen, soweit die Angebote sich durch eine qualifizierte sowie hohe Praxisverzahnung und eine längere Studiendauer (vier statt drei Jahre) auszeichnen. Hochschulbereich Konsolidierung und Ausbau der Lehre und Forschung der Humanmedizin In den letzten Jahren wurde die Zahl der Studienplätze in Humanmedizin sukzessive erhöht. Das Gesundheitssystem der Schweiz ist zur Zeit jedoch weiter auf die Zuwanderung von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland angewiesen. Das Thema Konsolidierung und Ausbau von Lehre und Forschung der Humanmedizin soll deshalb in die BFI Botschaft 2017-2020 schwerpunktmässig aufgenommen werden. Dies hat der Bundesrat in Beantwortung der Motion Rytz (12.3931) in Aussicht gestellt. In der Folge haben Bund und Kantone der Rektorenkonferenz den Auftrag erteilt, in ihrer strategischen Planung 2017-2020 geeignete Massnahmen vorzuschlagen. Auf dieser Basis werden Bund und Kantone im Rahmen der neuen Schweizeri- Um die Engpässe im Gesundheitssystem zu entschärfen, wird das Thema Konsolidierung und Ausbau von Lehre und Forschung der Humanmedizin in der BFI-Botschaft 2017-2020 als Schwerpunkt aufgenommen. Bild: Universität Genf schen Hochschulkonferenz für die Botschaft BFI 2017-2020 die Ziele sowie die geeigneten Massnahmen und deren Finanzierung festlegen. www.sbfi.admin.ch/Humanmedizin_d Stärkung der Nachwuchsförderung an Hochschulen Um die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des Hochschul-, Forschungsund Wirtschaftsstandortes Schweiz zu bewahren, formulierte der Bund in Erfüllung des Postulats Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Ständerates (12.3343) Ende Mai 2014 Massnahmen und Empfehlungen zur Verbesserung der akademischen Nachwuchsförderung. Diese richten sich sowohl an Bundesstellen und die Förderorgane des Bundes als auch an die Kantone, die Rektorenkonferenz und einzelne Hochschulen. Im Hinblick auf die Botschaft BFI 2017−2020 soll die Umsetzung der im Bundesratsbericht vorgeschlagenen Massnahmen zusammen mit der Rektorenkonferenz und den Forschungsförderungsinstitutionen im Laufe dieses Jahres diskutiert und festgelegt werden. w ww.sbfi.admin.ch/wissenschaftlicher-nachwuchs Chancengleichheit an den Fachhochschulen Chancengleichheit und Diversity sind Querschnittthemen mit einem hohen Entwicklungspotenzial, die nebst der Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie folgende Fragen behandeln: Die Institutionalisierung der Gleichstellungspolitik (Kultur- und Strukturwandel), die Nachwuchsförderung und Personalpolitik sowie die Rekrutierung Studierender und die Berücksichtigung des Genderaspekts in Lehre und Forschung. Im Rahmen dieser Handlungsfelder führen die Fachhochschulen in der BFI-Periode 2013-2016 Gleichstellungsmassnahmen durch und erstatten dem SBFI jährlich Bericht.Die Chancengleichheit soll mit der BFI-Botschaft 2017-2020 nachhaltig in den Hochschulen verankert werden. www.sbfi.admin.ch/chancengleichheit_fh_d 9 SBFI News 2/15 l SHK Active and Assisted Living Programme (AAL) Durch die Förderung der Autonomie der älteren Menschen mittels technischer Innovationen trägt dieses Förderprogramm der EU dazu bei, die Gesundheitsfachpersonen zu entlasten und leistet somit auch einen Beitrag zur Entschärfung der Fachkräfteknappheit. Die Schweiz ist in rund 60 AAL-Projekten an der Entwicklung entsprechender Innovationen beteiligt. Projektträger sind Fachhochschulen, Universitäten, Unternehmen und die entsprechenden Organisationen. Aus den jährlichen Ausschreibungen resultieren durchschnittlich 12 neue Projekte mit Beteiligten aus der Schweiz. Kontakt Katrin Frei, SBFI Leiterin Ressort Grundsatzfragen und Politik, Abteilung Bildungsgrundlagen +41 58 462 82 47 [email protected] Weitere Informationen zur Fachkräfteinitiative www.wbf.admin.ch/de/themen/ bildung-forschung-innovation/fachkraefteinitiative/ Jenny Hutter, SBFI Wissenschaftliche Beraterin Abteilung Hochschulen +41 58 463 24 43 [email protected] Martin Fischer, SBFI Leiter Kommunikation +41 58 462 96 90 [email protected] www.sbfi.admin.ch/AAL_de SHK I CSHE I CSSU I CSSA Schweizerische Hochschulkonferenz Conférence suisse des hautes écoles Conferenza svizzera delle scuole universitarie Conferenza svizra da las scolas autas Schweizerische Hochschulkonferenz SHK Konstituierende Sitzung: Die SHK hat ihre Arbeit aufgenommen Das oberste hochschulpolitische Organ der Schweiz, die SHK, hat Ende Februar 2015 unter der Leitung von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann zum ersten Mal getagt. Die SHK setzt den Auftrag von Artikel 63a Bundesverfassung um, wonach Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination und die Gewährleistung der Qualitätssicherung im Hochschulbereich sorgen. Rechtliche Grundlage für die neue Hochschullandschaft Schweiz sind das Anfang 2015 in Kraft getretene Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG), das interkantonale Hochschulkonkordat sowie die Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV-HS). Im Rahmen der konstituierenden Sitzung der SHK haben der Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, und Regierungsrat Christoph Eymann (BS) als Präsident der Konferenz der Vereinbarungskantone des Hochschulkonkordats die ZSAV-HS unterzeichnet. Diese Vereinbarung hält die Ziele von Bund und Kantonen für die gemeinsame Koordination fest, schafft die gemeinsamen Organe und überträgt ihnen die jeweiligen Kompetenzen. Sie tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2015 in Kraft. 10 Die SHK hat einerseits als Plenarversammlung und andererseits als Hochschulrat (siehe Erläuterungen im Kasten S. 12) getagt. Bei beiden Versammlungsformen der SHK hat Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann die Rolle des Präsidenten inne. Ihm zur Seite steht ein zweiköpfiges Vizepräsidium, in welches die Plenarversammlung Regierungsrätin Regine Aeppli (ZH) und Staatsrätin AnneCatherine Lyon (VD) für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt hat. Zudem wählte die Konferenz der Vereinbarungskantone des Hochschulkon- kordats vier zusätzliche Kantone in den Hochschulrat. Es sind dies die Kantone Aargau, Graubünden, Jura und Schwyz Plenarversammlung und Hochschulrat fassten erste Beschlüsse Die Plenarversammlung hat an ihrer ersten Sitzung das Arbeitsprogramm und das Budget der SHK für das Jahr 2015 verabschiedet sowie den Planungsprozess im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2017-2020 zur Kenntnis genommen. Der im Anschluss tagende Hochschulrat setzte das Organisationsreglement der SHK in Kraft und genehmigte jenes der SBFI News 2/15 l SHK Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities). Zudem hat der Hochschulrat die Mitglieder des Schweizerischen Akkreditierungsrats gewählt, den Ausschuss der Arbeitswelt geschaffen sowie dessen Mitglieder ernannt. Ausserdem fand eine erste Lesung der Akkreditierungsrichtlinien sowie eine Diskussion der strategischen Planungen der Hochschulen im Hinblick auf die BFIBotschaft 2017-2020 statt. Viele der angegangenen Themen werden in den nächsten Sitzungen weitergeführt, darunter die strategischen Planungen 2017-2020 der Fachhochschulen und der Universitäten und deren Prioritäten wie beispielsweise die Nachwuchsförderung und der Fachkräftemangel im Bereich Medizin und Gesundheit sowie das neue Finanzierungsmodell für die kantonalen Hochschulen. Kontakt Valérie Clerc Leiterin Geschäftsführung SHK +41 58 462 88 12 [email protected] Weitere Informationen www.shk.ch Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann und Regierungsrat Christoph Eymann (BS), Präsident der Konferenz der Vereinbarungskantone des Hochschulkonkordats, unterzeichneten an der ersten Sitzung der SHK die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich. Bilder: Béatrice Devènes 11 SBFI News 2/15 l SHK Das institutionelle System gemäss Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) Das durch das HFKG geschaffene institutionelle System setzt sich aus drei neuen Organen zusammen: Einem politischen Organ, einem akademischen Organ und einem Akkreditierungsorgan. Kantone Bund Schweizerische Hochschulkonferenz Akkreditierungsrat Agentur Hochschulrat Plenarversammlung Politisches Organ – Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) Die SHK tagt in den zwei Gremien Plenarversammlung und Hochschulrat: Die Plenarversammlung setzt sich zusammen aus dem für Bildung und Forschung zuständigen Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, den kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren, die das Hochschulkonkordat unterzeichnet haben (aktuell 22), sowie verschiedenen Mitgliedern mit beratender Stimme (SBFI, EDK, ETH-Rat, swissuniversities, SNF, KTI, SWIR, Organisationen der Arbeitswelt, Studierende, Mittelbau, Lehrkörper). Die Plenarversammlung behandelt Geschäfte, die die Rechte und Pflichten des Bundes und aller Kantone betreffen. Sie legt beispielsweise die finanziellen Rahmenbedingungen für die gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination sowie die Referenzkosten fest und formuliert Empfehlungen für die Gewährung von Stipendien und Darlehen durch die Kantone. Der Hochschulrat umfasst den Bund, 14 Kantone und die gleichen Mitglieder mit beratender Stimme wie bei der Plenarversammlung. Im Gesetz waren bereits die zehn Kantone vorgesehen, die dem Interkantonalen Konkordat über universitäre Koordination von 1999, welches zwischenzeitlich aufgehoben wurde, beigetreten waren. Die vier zusätzlichen Kantone (AG, GR, JU, SZ) wurden von der Konferenz der Vereinbarungskantone des Hochschulkonkordats unter der Leitung des Basler Regierungsrats Christoph Eymann (BS) gewählt. Der Hochschulrat behandelt Geschäfte, die die Aufgaben der Hochschulträger betreffen. Er erlässt beispielsweise Vorschriften über die Studienstufen, die einheitliche Benennung der Titel, die Durchlässigkeit und die Mobilität. Weiter ist er für die Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen zuständig und entscheidet über die Gewährung projektgebundener Bundesbeiträge. 12 Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) Akademisches Organ – Rektorenkonferenz swissuniversities Auf akademischer Ebene haben sich die Rektorinnen und Rektoren bzw. Präsidentinnen und Präsidenten der Hochschulen bereits im Jahr 2012 zum Verein swissuniversities zusammengeschlossen und so die Zusammenführung der drei ehemaligen Rektorenkonferenzen CRUS (Universitäten, ETH), KFH (Fachhochschulen) und COHEP (Pädagogische Hochschulen) vorbereitet. Seit Inkrafttreten des HFKG amtet swissuniversities als Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen. In dieser Funktion wird swissuniversities Stellung zu den Geschäften der Schweizerischen Hochschulkonferenz nehmen und im Namen der Hochschulen Anträge an diese stellen. Ausserdem vertritt der Verein die Interessen der schweizerischen Hochschulen auf gesamtschweizerischer und internationaler Ebene. Akkreditierungsorgan – Schweizerischer Akkreditierungsrat Er setzt sich aus 18 unabhängigen Mitgliedern zusammen, die die Hochschulen, die Arbeitswelt, die Studierenden, den Mittelbau und den Lehrkörper vertreten. Künftig wird nur noch ein einziges Organ für sämtliche Akkreditierungsverfahren in den Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen zuständig sein. Der Akkreditierungsrat prüft die Akkreditierung von öffentlichen und privaten Hochschulen der Schweiz, die den Titel einer Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule tragen möchten. Bei seinen Entscheidungen stützt er sich auf die Expertise der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ). Dank der angewendeten Qualitätsstandards können somit künftig erstklassige Institutionen von zweifelhaften unterschieden werden. Der Akkreditierungsrat stellt damit die Qualität der Hochschulen sicher. SBFI News 2/15 l international Lift Conference in Genf Spannender interdisziplinärer Austausch zu Innovation und Technologie Die Lift Conference ist einer der grössten europäischen Anlässe zum Thema Innovation und digitale Technologien. Sie fand Anfang Februar 2015 in Genf statt. Neben Podiumsdiskussionen mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen bot die Konferenz interaktive Workshops sowie Ausstellungen zu Medienprojekten und Prototypen. Die Schweizer Wissenschaftskonsulate swissnex und die Europäische Weltraumagentur ESA nutzten das interdisziplinäre Umfeld der Konferenz und warteten mit speziellen Angeboten aus ihren Themenbereichen auf. – existierenden Maker Spaces haben sich vor allem in China rasch verbreitet. Dort haben sie spannende lokale Eigenheiten entwickelt, die für den Innovationsbereich besonders interessant sind, wie von den Expertinnen und Experten an der Podiumsdiskussion bestätigt wurde. So etwa die Nähe zu den Produktionsstätten, die nicht nur den einfachen Zugang zu Einzelteilen gewährleistet, sondern auch die Herstellung von kleinen Serien ermöglicht. Dadurch können die Innovationszyklen verkürzt und das wirtschaftliche Potenzial dieser Kreativräume besser genutzt werden. Gemeinsam zu innovativen Kreationen: Do-it-yourself-Montagewerkstatt für Sensoren bei swissnex Singapur im Januar 2015. Bild: swissnex Singapur Entsprechend seiner Aufgabe, Menschen und Ideen über Landesgrenzen hinweg zu verbinden, organisierte das Netzwerk swissnex im Rahmen der Lift Conference drei Podiumsdiskussionen, an denen Expertinnen und Experten aus der Schweiz und dem Ausland sich über verschiedene Formen der öffentlichen Beteiligung an Bildung, Forschung und Innovation austauschten. Aktive Teilnahme an der Forschung Die von swissnex China organisierte Podiumsdiskussion drehte sich um die neuen Technologien, mit denen ein immer breiteres Publikum nicht nur Zugang zur Forschung erhält, sondern sich auch aktiv daran beteiligen kann, sei es durch das Sammeln von Daten oder auch bei der Finanzierung, beispielsweise über Crowdfunding-Plattformen für die Wissenschaft. Die auf diese Art unterstützten Projekte werden häufig ausserhalb des Hochschulumfelds entwickelt, vorzugsweise in sogenannten Maker Spaces, d.h. Kreativräume, in denen sowohl Hobbybastlerinnen und -bastler als auch erfahrene Innovatorinnen und Innovatoren tätig sind. Diese Gemeinschaftsräume basieren auf dem Grundsatz der Selbstaneignung der Technologie und dem Gedanken des Teilens mithilfe von Open Source. Mit den zur Verfügung stehenden Informatikwerkzeugen, 3D-Druckern oder Instrumenten aus Biologielabors kann jede und jeder kreativ sein, bestenfalls Innovationen entwickeln und damit zu einer potenziellen Innovationskraft für Unternehmen werden. Die in zahlreichen Ländern – darunter auch in der Schweiz Crowd Science – kollektiv generiertes Wissen Eine andere Möglichkeit für die Öffentlichkeit, sich aktiv an der Forschung zu beteiligen, ist die Crowd Science. Dabei handelt es sich um eine Form wissenschaftlicher Forschung, die sich auf die breite Bevölkerung stützt, um eine deutlich grössere Menge an Daten zu sammeln oder zu analysieren, als dies mit einem normalen Forscherteam möglich wäre. Dies ist auch die Idee hinter dem Projekt «Data Canvas: Sense Your City», das von swissnex San Francisco in Zusammenarbeit mit Lift und Gray Area, einer Non-Profit-Organisation, lanciert wurde. Diese Initiative umfasst insgesamt rund hundert Teilnehmende in Genf und in den sechs Städten des swissnex-Netzwerks; Ziel ist es, mithilfe von Sensoren, die die Teilnehmenden in Do-it-yourselfWerkstätten selber zusammengebaut haben, eine gewisse Zahl atmosphärischer Daten (Temperatur, Feuchtigkeit, Helligkeit, Luftverschmutzung usw.) zu erheben und frei zugänglich zu machen. Die wissenschaftliche Präzision der Daten steht bei diesem Vorhaben nicht im 13 SBFI News 2/15 l international Vordergrund. Das Projekt soll vielmehr bürgernah sein und der Öffentlichkeit erlauben, sich mit den Daten, Messinstrumenten und Visualisierungsformen vertraut zu machen. Gleichzeitig soll es zum Nachdenken anregen und den Dialog zum Thema Smart Cities (Städte mit maximaler Lebensqualität bei minimalem Ressourcenverbrauch) fördern. Neue Formen der Lehre und der Wissensverbreitung Dank der digitalen Instrumente, insbesondere der MOOCs (Massive open online courses), konnten wissenschaftliche Kenntnisse in den letzten Jahren in grossem Umfang verbreitet werden. Abgesehen von diesen neuen Formen der Wissensverbreitung bieten die neuen Technologien aber auch neue, individualisierte Arten der Lehre und des Lernens. Dies war das Thema der von swissnex Brasilien organisierten Podiumsdiskussion, an der sich fünf Expertinnen und Experten Gedanken über die Zukunft der Bildung machten. Die Teilnehmenden der Podiumsdiskussion brachten einen sehr unterschiedlichen Hintergrund mit und trugen damit zu einer umfassenden Betrachtung des Themas bei: So wurden nicht nur technologische Aspekte, sondern auch die künftige Rolle der Hochschuleinrichtungen, die Entwicklung zum «homo connecticus» und die neurowissenschaftlichen Auswirkungen der Verwendung von Videospielen etwa auf den Lernprozess behandelt. «Lift to Space» für Unternehmen: die ESA an der Lift Conference Dieses Jahr spannten auch die Europäische Weltraumorganisation und die Lift Conference zusammen: Die ESA organisierte an den ersten beiden Tagen der Lift Conference ihren jährlichen Workshop «ARTES Applications Days», an dem es darum ging, Wissen und Erkenntnisse aus der Raumfahrt für die Entwicklung von neuen Lösungen für das digitale Zeitalter zu nutzen. Über 200 Teilnehmende der europäischen Weltraumgemeinschaft erhielten so gemeinsam mit den mehr als 1000 Teilnehmenden der Lift Conference einen «Lift to Space». Der Anlass wurde gemeinsam mit AP-Swiss durchgeführt, einer vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI finanzierten Plattform für die Förderung von Raumfahrtanwendungen. 14 Neue Technologien und Lösungen dank Wissen aus der Raumfahrt Die im Rahmen des Workshops «Lift to Space» behandelten Beispiele reichten von raumfahrtbasierten Dienstleistungen für MOOCs in aufstrebenden Volkswirtschaften Afrikas über Lösungen für neue Formen des unbemannten Lufttransports von Gütern bis hin zu kleinen und MikroSatelliten als potenzielle Grundlage neuer Dienstleistungen für die globale digitale Welt. Es wurden auch Projekte mit einem Bezug zur Schweiz vorgestellt und diskutiert. Dabei ging es um Anwendungen für die Alpenregion oder die humanitäre Hilfe, beispielsweise im Bereich der Minenräumung. Die Konferenz ermöglichte eine Erweiterung des Netzwerkes für Forschende und Unternehmerinnen und Unternehmer im Weltraumbereich. Je grösser das Netzwerk, desto mehr Möglichkeiten entstehen, neue Verbindungen einzugehen und Endnutzerkreise mit Lift-Unternehmen und der Weltraumgemeinschaft in Kontakt zu bringen. Damit sollen schliesslich die besten Ideen in potenzielle Produkte und Dienstleistungen umgewandelt und so letztlich neue Geschäftsmöglichkeiten geschaffen werden. Kontakt Beatrice Ferrari, SBFI Wissenschaftliche Beraterin Abteilung Internationale Beziehungen +41 58 462 48 58 [email protected] Johann Richard, SBFI Wissenschaftlicher Berater Abteilung Raumfahrt +41 58 465 58 95 [email protected] Weitere Informationen Lift Conference: www.liftconference.com BFI-Aussennetz swissnex : www.swissnex.org Blog BFI-Aussennetz: www.swissnex.org/blog ESA Artes Applications: http://artes-apps.esa.int/ BFI-MELDUNGEN BERUFSBILDUNG Internationale Berufsbildungszusammenarbeit IBBZ Nationale Stakeholdertagung: 23. April 2015 Die Schweiz ist heute in mehreren Politikfeldern und Partnerstaaten mit internationalen Berufsbildungskooperationen aktiv. Dabei verfügt der Bund in verschiedenen Politikbereichen (Bildungspolitik, Entwicklungszusammenarbeit, Aussenpolitik, Wirtschaftspolitik, Migrationspolitik) über strategische Grundlagen, welche die Aktivitäten der jeweiligen Bundesstellen leiten. Um die bereichsübergreifende Kohärenz und Koordination der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit zu verbessern, führen die betreffenden Bundesstellen (SBFI, DEZA, SECO, Politische Direktion, Staatssekretariat für Migration SEM und Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB) eine nationale Informations- und Austauschtagung durch. Eingeladen sind Schweizer Akteure, welche bereits in der IBBZ aktiv oder an der Thematik interessiert sind. Die Tagung findet am 23. April 2015 in Bern statt. An der Veranstaltung werden die Teilnehmenden über die Strategien und Ziele der verschiedenen Bundesstellen sowie über die geplanten Koordinationsmassnahmen informiert. Gleichzeitig bietet die Tagung eine Plattform für Begegnung und Austausch, um das Netzwerk der nationalen Akteure zu pflegen und zu stärken. Zudem werden die Erwartungen und Bedürfnisse der verschiedenen Akteure erhoben. Weitere Informationen www.ibbz.admin.ch SBFI News 2/15 l raumfahrt ESA: neues Raumschiff Intermediate eXperimental Vehicle IXV Erfolgreicher Flug durch die Atmosphäre Die Europäische Weltraumorganisation ESA testete Mitte Februar 2015 ihr neues Raumschiff, das Intermediate eXperimental Vehicle (IXV). Ziel des Flugs war die Erprobung und Validierung neuer Technologien und Systeme für den Wiedereintritt in die Erdatmosphäre. Zudem wurden Daten zu selten erforschten, sehr hohen Geschwindigkeiten beim Flug durch die oberen Atmosphärenschichten gesammelt. Mit an Bord von IXV waren auch Systeme und Komponenten aus der Schweiz. Erste Analysen ergaben, dass die gesamte Mission planmässig verlief. Sämtliche Telemetrie-Daten konnten übertragen und an den Bodenstationen aufgezeichnet werden. Weitere Daten sind noch an Bord von IXV gespeichert und werden nach der Rückkehr nach Europa analysiert. Das IXV wird nach dem Flug vom Bergungsschiff aus dem Wasser gehoben. Die Spuren der grossen Hitze während des Wiedereintritts sind deutlich zu sehen. Bild: ESA Der Wiedereintritt in die Erdatmosphäre ist ein schwierig zu beherrschender Abschnitt eines Weltraumfluges, der nach entsprechenden Technologien verlangt. Diese sind für einige Anwendungen wie den Rücktransport von Astronauten und Ausrüstung von Weltrauminfrastrukturen (zum Beispiel einer Raumstation), für die Rückführung von Proben von anderen Himmelskörpern, aber auch für die Wiederverwendung von Trägerraketenstufen unabdingbar. Mit IXV hat zum ersten Mal ein lenkbares Raumschiff aus Europa eine Mission durchgeführt, bei welcher der Wiedereintritt in die Erdatmosphäre erprobt wurde. Neu entwickelte Keramikmaterialien schützen vor Hitze Der Start des Raumschiffs IXV erfolgte an Bord einer Trägerrakete vom Typ Vega vom europäischen Startzentrum in Kourou, Französisch-Guayana. Nach Abtrennung der einzelnen Raketenstufen wurde IXV auf einer Höhe von 340 km von der letzten Oberstufe getrennt und erreichte auf seiner Flugbahn schliesslich eine Höhe von 412 km. Danach fiel das Raumschiff zurück Richtung Erde, wo es auf einer Höhe von etwa 120 km in der wortwörtlich «heissen»« Phase den Flug durch die oberen, dünnen Schichten der Atmosphäre begann. Der Flugkörper wurde dabei autonom durch den Bordcomputer mit Hilfe von Manövrierdüsen und zwei aerodynamischen Klappen am Rumpfende stabilisiert und gesteuert. Um das Raumschiff vor der grossen Hitze beim Wiedereintritt zu schützen, war die innere Struktur mit einer Hitzeschutzstruktur aus Kacheln aus neu entwickelten Keramikmaterialien versehen. Nachdem sich die Geschwindigkeit des Raumschiffs genügend verringert hatte, wurde auf einer Höhe von 26 km ein grosser Fallschirm entfaltet, mit dem es schliesslich im Südpazifik landete. Ein Bergungsschiff, welches in der Nähe des geplanten Landeplatzes wartete, konnte IXV wenige Stunden nach dem Aufsetzen im Wasser an Bord nehmen. Schweizer Beteiligung An der erfolgreichen Mission beteiligt waren auch Schweizer Akteure. So wurden die zentrale Grundstruktur für IXV sowie einige Mechanismen und Sensoren, inklusive einer Infrarotkamera, welche über ein ausfahrbares Periskop die Unterseite von IXV während des Wiedereintritts beobachtete, von RUAG Space Switzerland entwickelt. Das Unternehmen APCO Technologies lieferte missionsspezifisches Bodenunterstützungsmaterial für die Integration von IXV in Kourou sowie für die Bergung auf See. Das Unternehmen CFS Engineering unterstützte die Mission durch Dienstleistungen im Bereich der thermoaerodynamischen Computersimulationen. Diese Beiträge, ermöglicht durch die Teilnahme der Schweiz an den ESA-Programmen für die Entwicklung und Nutzung von Trägerraketen, und die damit gewonnenen Erfahrungen und Expertisen erlauben der Schweizer Industrie, sich auch in künftigen Entwicklungsaktivitäten der ESA im Bereich der Trägerraketen, aber auch in anderen Anwendungsbereichen wie der Weltraumerkundung, zu positionieren. Kontakt Oliver Botta, SBFI Wissenschaftlicher Berater Abteilung Raumfahrt +41 58 462 99 67 [email protected] Weitere Informationen: www.esa.int/Our_Activities/Launchers/IXV 15 SBFI News 2/15 l PANORAMA BFI I BILD DES MONATS Schweizer Jugend forscht: Die Limmattaler Gymnasiastin Elsa Tschopp entwickelte im Rahmen des Nationalen Wettbewerbs 2014 ein selbstgebautes U-Boot. Es ist ferngesteuert, hat eine Kamera und kann verschiedene Messinstrumente mitführen. Der Nationale Wettbewerb wird von der vom SBFI mitfinanzierten Stiftung Schweizer Jugend forscht organisiert und lädt wissenschaftsinteressierte Jugendliche aus allen Bereichen dazu ein, ihre Forschungsprojekte einer Fachjury zu präsentieren. Der 49. Nationale Wettbewerb, für den sich 120 Jugendliche qualifiziert haben, findet Anfang Mai 2015 in Davos statt. (Weitere Informationen unter www.sjf.ch) Bild: Schweizer Jugend forscht. DIE ZAHL BFI-MELDUNGEN Forschungsplatz Schweiz – neue Publikation Meist zitierte Publikationen: Leistung der Schweiz 1997-2011 Die Schweiz positioniert sich im internationalen Vergleich im Bereich der Forschungsleistung regelmässig an der Spitze. Dies zeigt ein neu veröffentlichter Bericht des SBFI zur Entwicklung der meist zitierten Publikationen, welche Aufschluss über die Forschungsleistung eines Landes geben. Der Bericht ist eine Fortführung der vom SBFI veröffentlichten bibliometrischen Analysen. Er stellt anhand bibliometrischer Indikatoren die schweizerische Forschungslandschaft im internationalen Vergleich und die Entwicklungen seit Ende der 1990er-Jahre dar. So gehörten etwa 16,4% der in der Schweiz produ16 zierten Publikationen 2007−2009 zu den weltweiten Top-10%-Publikationen. Damit liegt die Schweiz auf dem zweiten Platz, knapp hinter den USA (16,6%). www.sbfi.admin.ch/biblio-de 457 Die Aufwärtsbewegung bei den Investitionen in junge Schweizer Unternehmen hat sich 2014 fortgesetzt; insgesamt flossen 457 Millionen CHF. Dies entspricht einer Steigerung von 10% gegenüber dem Vorjahr. Über drei Viertel der investierten Mittel gingen an Unternehmen im Bereich Life Sciences. Dabei legte vor allem die Medizintechnikbranche zu: Entfielen 2013 noch gut 90 Millionen CHF auf Medtech-Start-ups, waren es 2014 bereits 150 Millionen CHF. Die Investitionen in Informations- und KommunikationsUnternehmen sanken hingegen von knapp 92 Millionen CHF auf gut 86 Millionen CHF.
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