Übergang Asylbewerberleistungsgesetz zu SGB II

KREISVERWALTUNG
MAINZ-BINGEN
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Leitfaden für Ehrenamtliche
Übergang Asylbewerberleistungsgesetz zu SGB II:
Wie geht es weiter nach der Anerkennung
als Flüchtling oder Asylberechtigter?
Zuständigkeit
Nach der Anerkennung greift nicht mehr das Asylbewerberleistungsgesetz. Somit ist nicht mehr das
örtliche Sozialamt für Geldleistungen und Miete zuständig, sondern das Jobcenter in Ingelheim. Hier
muss persönlich ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt werden.
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Anerkennung als Flüchtling
- Pass
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate von allen Konten (soweit vorhanden)
- Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsunterlagen (soweit bereits vorhanden)
Die Erstantragsteller kontaktieren zunächst den Empfang des JobCenters, ziehen dort eine Nummer
und werden sodann zur Bearbeitung ihres Anliegens aufgerufen. Nach Erfassung der Grunddaten
wird ein zuständiger Mitarbeiter für die Leistungssachbearbeitung genannt. Seitens des Empfangs
wird sodann der zuständige Leistungssachbearbeiter kontaktiert und die Antragsteller werden sodann zum persönlichen Gespräch dorthin verwiesen. Hier wird die Antragstellung vorab geprüft und
soweit erforderlich komplettiert – hierzu fallen die Vollständigkeit der Antragsformulare als auch die
Anforderung dringend notwendiger/fehlender Unterlagen. Über die Anforderung fehlender Unterlagen wird dem Antragsteller ein Mitwirkungsschreiben ausgehändigt.
Nach der Antragstellung geht es weiter zum Arbeitsvermittler. In diesem Erstgespräch wird die Teilnahme an einem Integrationskurs besprochen und diesbezüglich eine Eingliederungsvereinbarung
abgeschlossen.
Diese Unterlagen zum Integrationskurs müssen anschließend der Kreisvolkshochschule vorgelegt
werden.
Ansprechpartner für Integrationskurse bei der Kreisvolkshochschule: Herr Eckstein, Tel.: 06132/7877171, Email: [email protected]
Ansprechpartner für Integrationskurse in der Region Bingen bei der Volkshochschule Bingen: Herr
Nohr, Tel.: 06721/991103, Email: [email protected]
Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag bis Mittwoch von 07:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 07:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr
Allgemeine Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch von 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Bahnhof Ingelheim, 3 Fußminuten zur Kreisverwaltung
Bankverbindung:
Sparkasse Rhein-Nahe 300 003 50 (BLZ 560 501 80)
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Sparkasse Mainz 100 011 154 (BLZ 550 501 20)
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Eingang barrierefrei
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In manchen Fällen stellt das zuvor zuständig gewesene Sozialamt in der Verbandsgemeinde bereits
den Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Jobcenter, so dass das Jobcenter den Hilfesuchenden direkt
einlädt.
Wohnung
Das Jobcenter übernimmt die Miete während des Leistungsbezuges. Meist sind dies noch Wohnungen für Asylbewerber, weshalb nach der Anerkennung möglichst bald ein Wohnungswechsel vorgenommen werden muss. Das weitere Vorgehen bezüglich der Wohnungssuche, Angemessenheit der
Wohnung nach dem örtlichen Mietspiegel und die mögliche Anmeldung bei einer Wohnbaugesellschaft wird im Jobcenter erläutert.
Sind die Kosten der Wohnung, die zum Zeitpunkt der Anerkennung bewohnt wird zu hoch, werden
diese unangemessenen Kosten dennoch vom Jobcenter für eine Übergangszeit von 6 Monaten bezahlt.
Vor einem Umzug und dem Abschluss eines Mietvertrages ist die Zusicherung zum Umzug beim Jobcenter einzuholen.
Erstausstattung
Bei Bezug einer eigenen Wohnung kann beim Jobcenter eine Erstausstattung der Wohnung beantragt werden. Ebenso die Übernahme der Kosten für die Kaution.
Bei Bedarf kann außerdem beim Jobcenter eine Babyerstausstattung beantragt werden.
Krankenversicherung
Der Antragsstellende wird vom Jobcenter aufgefordert, sich bei einer Krankenkasse seiner Wahl anzumelden. Die Kosten für die Krankenversicherung werden vom Jobcenter übernommen.
Konto
Ist noch kein Konto vorhanden, so muss dies möglichst bald nach der Anerkennung beantragt werden, damit das Jobcenter das Arbeitslosengeld II direkt anweisen kann.
Deutschkurs
Mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigter (§25 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz)
oder als anerkannter Flüchtling (§25 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz) ist die Berechtigung der Teilnahme
an einem Integrationskurs verbunden (siehe auch Punkt „Zuständigkeit“).
Arbeitsaufnahme
Siehe Infoblatt zur Erwerbstätigkeit nach der Anerkennung.
Nach Eingang des Antrages beim Jobcenter wird die Vermittlung und Beratung in Ausbildung/Erwerbstätigkeit und die weitere Vorgehensweise – bei vorliegenden Voraussetzungen - durch
die zuständige Vermittlungsfachkraft des Jobcenters in einem persönlichen Gespräch erörtert.
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Zuständige Beratungsstellen
Nach der Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter sind die Migrationsberatungsstellen für
Erwachsene erste Anlaufstelle für jegliche Fragen im Bereich Migration.
Für den nördlichen Teil des Landkreises Mainz-Bingen bietet Herr Kinader von der Caritas folgende
Sprechstunden für Migranten mit verfestigtem Aufenthaltsstatus an:
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Caritas-Zentrum St. Elisabeth Bingen
Rochusstraße 8
55411 Bingen
Tel.: 06721 - 9177 43
Fax: 06721 – 9177 50
Mail: [email protected]
und
Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr
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Georg-Rückert-Str. 11, Zimmer 006
55218 Ingelheim
Tel.: 06132 - 787 1042
sowie nach Terminvereinbarung
Für den südlichen Teil des Landkreises bietet Frau Onangolo von der AWO folgende Sprechstunden
für Migranten mit verfestigtem Aufenthaltsstatus an:
Oppenheim:
freitags: 9:00 – 12:00 Uhr nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
SPD-Büro, Wormser Str. 28, Oppenheim
Nieder-Olm
dienstags: 9:00 – 12:00 Uhr
Rathaus der Verbandsgemeinde, Pariser Str. 110, Nieder-Olm
2. Stock, Raum 234
Budenheim
Dienstags: 12.30 - 14.00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
“Familienzentrum“ Mühlrad, Grund- und Hauptschule
Mühlstraße 28, 55257 Budenheim
Weitere Informationen:
AWO - Fachdienst für Migration und Integration
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer
Leibnizstr. 47, 55118 Mainz
 06131- 670091
015737602771
[email protected]
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Stand: März 2015
Fachstelle Asyl & Integration