KREISVERWALTUNG MAINZ-BINGEN Telefon: Zentralfax: Internet: E-Mail: Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein (0 61 32) 787-0 (0 61 32) 787-1122 http://www.mainz-bingen.de [email protected] Leitfaden für Ehrenamtliche Übergang Asylbewerberleistungsgesetz zu SGB II: Wie geht es weiter nach der Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter? Zuständigkeit Nach der Anerkennung greift nicht mehr das Asylbewerberleistungsgesetz. Somit ist nicht mehr das örtliche Sozialamt für Geldleistungen und Miete zuständig, sondern das Jobcenter in Ingelheim. Hier muss persönlich ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt werden. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen mitzubringen: - Anerkennung als Flüchtling - Pass - Mietvertrag - Kontoauszüge der letzten drei Monate von allen Konten (soweit vorhanden) - Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsunterlagen (soweit bereits vorhanden) Die Erstantragsteller kontaktieren zunächst den Empfang des JobCenters, ziehen dort eine Nummer und werden sodann zur Bearbeitung ihres Anliegens aufgerufen. Nach Erfassung der Grunddaten wird ein zuständiger Mitarbeiter für die Leistungssachbearbeitung genannt. Seitens des Empfangs wird sodann der zuständige Leistungssachbearbeiter kontaktiert und die Antragsteller werden sodann zum persönlichen Gespräch dorthin verwiesen. Hier wird die Antragstellung vorab geprüft und soweit erforderlich komplettiert – hierzu fallen die Vollständigkeit der Antragsformulare als auch die Anforderung dringend notwendiger/fehlender Unterlagen. Über die Anforderung fehlender Unterlagen wird dem Antragsteller ein Mitwirkungsschreiben ausgehändigt. Nach der Antragstellung geht es weiter zum Arbeitsvermittler. In diesem Erstgespräch wird die Teilnahme an einem Integrationskurs besprochen und diesbezüglich eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen. Diese Unterlagen zum Integrationskurs müssen anschließend der Kreisvolkshochschule vorgelegt werden. Ansprechpartner für Integrationskurse bei der Kreisvolkshochschule: Herr Eckstein, Tel.: 06132/7877171, Email: [email protected] Ansprechpartner für Integrationskurse in der Region Bingen bei der Volkshochschule Bingen: Herr Nohr, Tel.: 06721/991103, Email: [email protected] Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag bis Mittwoch von 07:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag von 07:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr Allgemeine Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch von 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Bahnhof Ingelheim, 3 Fußminuten zur Kreisverwaltung Bankverbindung: Sparkasse Rhein-Nahe 300 003 50 (BLZ 560 501 80) IBAN:DE23 5605 0180 0030 0003 50 BIC:MALADE51KRE Sparkasse Mainz 100 011 154 (BLZ 550 501 20) IBAN:DE45 5505 0120 0100 0111 54 BIC:MALADE51MNZ Eingang barrierefrei UG,EG,4.OG Kreisverwaltung Mainz-Bingen Seite 2 von 4 In manchen Fällen stellt das zuvor zuständig gewesene Sozialamt in der Verbandsgemeinde bereits den Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Jobcenter, so dass das Jobcenter den Hilfesuchenden direkt einlädt. Wohnung Das Jobcenter übernimmt die Miete während des Leistungsbezuges. Meist sind dies noch Wohnungen für Asylbewerber, weshalb nach der Anerkennung möglichst bald ein Wohnungswechsel vorgenommen werden muss. Das weitere Vorgehen bezüglich der Wohnungssuche, Angemessenheit der Wohnung nach dem örtlichen Mietspiegel und die mögliche Anmeldung bei einer Wohnbaugesellschaft wird im Jobcenter erläutert. Sind die Kosten der Wohnung, die zum Zeitpunkt der Anerkennung bewohnt wird zu hoch, werden diese unangemessenen Kosten dennoch vom Jobcenter für eine Übergangszeit von 6 Monaten bezahlt. Vor einem Umzug und dem Abschluss eines Mietvertrages ist die Zusicherung zum Umzug beim Jobcenter einzuholen. Erstausstattung Bei Bezug einer eigenen Wohnung kann beim Jobcenter eine Erstausstattung der Wohnung beantragt werden. Ebenso die Übernahme der Kosten für die Kaution. Bei Bedarf kann außerdem beim Jobcenter eine Babyerstausstattung beantragt werden. Krankenversicherung Der Antragsstellende wird vom Jobcenter aufgefordert, sich bei einer Krankenkasse seiner Wahl anzumelden. Die Kosten für die Krankenversicherung werden vom Jobcenter übernommen. Konto Ist noch kein Konto vorhanden, so muss dies möglichst bald nach der Anerkennung beantragt werden, damit das Jobcenter das Arbeitslosengeld II direkt anweisen kann. Deutschkurs Mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigter (§25 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz) oder als anerkannter Flüchtling (§25 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz) ist die Berechtigung der Teilnahme an einem Integrationskurs verbunden (siehe auch Punkt „Zuständigkeit“). Arbeitsaufnahme Siehe Infoblatt zur Erwerbstätigkeit nach der Anerkennung. Nach Eingang des Antrages beim Jobcenter wird die Vermittlung und Beratung in Ausbildung/Erwerbstätigkeit und die weitere Vorgehensweise – bei vorliegenden Voraussetzungen - durch die zuständige Vermittlungsfachkraft des Jobcenters in einem persönlichen Gespräch erörtert. Kreisverwaltung Mainz-Bingen Seite 3 von 4 Zuständige Beratungsstellen Nach der Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter sind die Migrationsberatungsstellen für Erwachsene erste Anlaufstelle für jegliche Fragen im Bereich Migration. Für den nördlichen Teil des Landkreises Mainz-Bingen bietet Herr Kinader von der Caritas folgende Sprechstunden für Migranten mit verfestigtem Aufenthaltsstatus an: Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr Caritas-Zentrum St. Elisabeth Bingen Rochusstraße 8 55411 Bingen Tel.: 06721 - 9177 43 Fax: 06721 – 9177 50 Mail: [email protected] und Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr Kreisverwaltung Mainz-Bingen Georg-Rückert-Str. 11, Zimmer 006 55218 Ingelheim Tel.: 06132 - 787 1042 sowie nach Terminvereinbarung Für den südlichen Teil des Landkreises bietet Frau Onangolo von der AWO folgende Sprechstunden für Migranten mit verfestigtem Aufenthaltsstatus an: Oppenheim: freitags: 9:00 – 12:00 Uhr nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung SPD-Büro, Wormser Str. 28, Oppenheim Nieder-Olm dienstags: 9:00 – 12:00 Uhr Rathaus der Verbandsgemeinde, Pariser Str. 110, Nieder-Olm 2. Stock, Raum 234 Budenheim Dienstags: 12.30 - 14.00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung “Familienzentrum“ Mühlrad, Grund- und Hauptschule Mühlstraße 28, 55257 Budenheim Weitere Informationen: AWO - Fachdienst für Migration und Integration Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Leibnizstr. 47, 55118 Mainz 06131- 670091 015737602771 [email protected] Kreisverwaltung Mainz-Bingen Seite 4 von 4 Stand: März 2015 Fachstelle Asyl & Integration
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