Präsidialansprache

Es gilt das gesprochene Wort
Metall Zug AG - Generalversammlung vom 1. Mai 2015
Präsidialansprache von Heinz M. Buhofer, Verwaltungsratspräsident
Vor einem Jahr sprach ich davon, dass es uns zwar gut gehe, aber die Grundlagen brüchiger seien, als uns lieb sein kann. Einen solchen Bruch im Fundament hat uns der
Schweizer Franken am 15. Januar 2015 beschert. Obwohl Metall Zug natürlich daran
gearbeitet hat, sich vorzubereiten, wurden wir dadurch erschüttert. Wenn man heftige
Erschütterungen zwar erwartet, aber Ort, Zeit und Stossrichtung nicht sicher einschätzen kann, bleibt es schwierig, im richtigen Moment das richtige Dispositiv bereit zu haben.
Aus der amerikanischen Armee stammt der Begriff VUCA, der nun auch in der Wirtschaft die Runde macht.
VUCA:
V = Volatile / Volatil
U = Uncertain / Unsicher
C = Complex / Komplex
A = Ambigous/ Mehrdeutig
VUCA scheint die Welt zunehmend zu prägen, global und lokal.
Auch wenn wir heute wiederum von einem recht guten Jahr berichten können und das
laufende Jahr mit gesundem Optimismus anpacken, will ich hier doch an den Spruch
erinnern, wonach Prognosen ungewiss sind, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen.
Die Schweiz konnte sich in den letzten Jahrzehnten zwar immer wieder aufrappeln –
aber irgendeinmal könnte das Eigengewicht zu gross werden, und jeder zusätzliche
Verlust an wirtschaftlicher Fitness muss vor dem beschriebenen Hintergrund Anlass zur
Sorge sein.
Nicht nur unternehmenslustige Jungparlamentarier machen derzeit Schlagzeilen für
Zug, sondern auch eine verdiente Unternehmerfamilie, die – nach verbreiteter Ansicht –
ein Vorzeigeunternehmen zur Ausschlachtung freigeben will.
Ein Aktionär aus Basel hat mich gebeten, zum Fall Sika Stellung zu nehmen. Nun ist
das aber nicht so einfach. Denn in dieser Debatte wird der Sack geschlagen, aber der
Esel gemeint. Beim Sack, der geschlagen wird, geht es um juristische Konzepte, um
METALL ZUG AG Industriestrasse 66 6301 Zug / Switzerland P +41 58 768 10 20 F +41 58 768 10 29
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Stimmrechtsaktien, Opting-out und Eintragungsbeschränkungen. Der Esel aber, der
gemeint ist, hat mehr mit Werten zu tun, Werten wie Fairness, wie der Stolz auf den eigenständigen Schweizer Charakter von Sika, Zusammenarbeit zwischen Eigentümern
und Management etc. – gemeint ist konkret vor allem der Verdacht, Saint-Gobain wolle
die Publikumsaktionäre schleichend enteignen. Das allerdings ist vorerst eine reine Unterstellung. Bei Sanitas-Trösch, geschätzte V-ZUG Kundin und seit Jahren im SaintGobain-Verbund, ist davon jedenfalls nichts zu sehen. Nur weil sich Juristerei auf das
ausrichten muss, was schieflaufen kann, sollte man nicht vergessen, dass gesunder
Menschenverstand, Anstand, Verantwortungsbewusstsein und Fairness in der Wirtschaft immer noch weitherum fest verankert sind.
Ich will mich hier möglichst kurz fassen und mich dafür auf Thesen beschränken. Ein
zweites kommt dazu: Die Stimmrechtsberater, die auch den Fall Sika genüsslich ausweiden, haben zu einzelnen Anträgen, die wir im formellen Teil der Generalversammlung behandeln werden, negative Empfehlungen abgegeben. Aus praktischen Gründen
will ich zu Sika und – auf sehr genereller Ebene - zu den Interventionen der Stimmrechtsberater in den nachfolgenden Thesen kombiniert Stellung nehmen. Da ich hier
auch als einer der Hauptaktionäre gefragt bin, haben die nachfolgenden Feststellungen
zwangsläufig auch einen persönlichen Charakter.
7 Thesen:
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Biodiversität im Teich der Finanzhaie:
Familiengesellschaften sind eine erhaltenswerte Spezies
Oft wird davon gesprochen, Familiengesellschaften seien im Durchschnitt erfolgreicher. Tatsächlich hat Metall Zug den Index über viele Zeitabschnitte geschlagen, wenn auch nicht über alle. Ich will aber Familiengesellschaften nicht glorifizieren, sondern nur dafür eintreten, dass sie im Sortiment der Anlagemöglichkeiten für Publikumsaktionäre erhalten bleiben. Im Teich der Finanzhaie können
Stimmrechtsaktien und dergleichen ein schützendes Biotop für Familiengesellschaften schaffen.
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Sonderfall Schweiz zu Unrecht zelebriert:
Stimmrechtsaktien sind ganz und gar kein Schweizer Sonderfall
Typen von Beteiligungsrechten an Unternehmen und Variationen von Einflussmöglichkeiten gibt es weltweit unzählige. In Holland, um hier nur wenige Beispiele dafür zu nennen, dass Variationsmöglichkeiten der Stimmkraft ganz und gar
kein Schweizer Sonderfall sind, gibt es spezielle Stiftungskonstrukte, welche im
Effekt das Gleiche bewirken können wie eine Kapitalstruktur mit Stimmrechtsaktien; in Frankreich hat die Regierung interessanterweise den Vorschlag gemacht,
wonach die Stimmkraft von Aktien mit der Haltedauer zunimmt. Dass das Silicon
Valley auf Stimmrechtsaktien setzt, ist wohlbekannt. Von neuen Stars wie Alibaba
über etablierte Titanen wie Google bis zu alteingesessenen früheren Champions
wie Ericsson aus Schweden sind Stimmrechtsaktien weltweit verbreitet. Ob man
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als Investor Stimmrechtsaktien als Vorteil oder als Nachteil beurteilt, sei im Rahmen der Wahlfreiheit jedem selber überlassen.
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Honni soit qui mal y pense:
Partikularinteressen treiben die Hexenjagd gegen Stimmrechtsaktien an
Wieso sollten stimmrechtslose Papiere wie Fondsanteile, strukturierte Produkte
etc. gross in Zeitungsanzeigen angepriesen werden dürfen, Aktien mit geringerem Stimmengewicht aber verboten werden? Was bei kurzem Nachdenken offensichtlich widersinnig ist, erklärt sich aus besonderen Interessenlagen.
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Wolf im Schafspelz:
Good Governance-Fragen grosszügig unter den Teppich gekehrt
Das Principle-Agent Problem in Aktiengesellschaften ist wohlbekannt, also die
Gefahr, dass die Aktionäre als „Principles“ die von ihnen beauftragten „Agents“,
also das Management, nicht genügend kontrollieren können. Im kräftig spriessenden Lager der Berater werden Themen von Good Goverance aber grosszügig
unter den Teppich gekehrt. Man kann sich fragen, ob die Finanzpresse Beisshemmungen gegenüber diesem Thema hat, weil ein wesentlicher Teil ihrer Werbeeinahmen aus der Fondsbranche und von Anbietern strukturierter Produkte
stammt? Denn zu den Geschäftsmodellen in der Branche der Stimmrechtsberater
gehört auch die Verbandelung mit der Fondsbranche. Gängig ist auch ein anderes Geschäftsmodell, wofür ich ein konkretes Beispiel geben will: Wir haben von
Stimmrechtsberatern Aufforderungen erhalten, bei ihnen verschiedene Dienstleistungen und Beratungen zu buchen – auch wenn es natürlich bestritten würde, die
Drohung hängt unvermeidlich in der Luft: Wenn ihr nichts bucht, können wir als
Stimmrechtsberater ganz schön lästig werden.
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Von Minders Gnaden:
Stimmrechtsberatung zwischen Interessenkonflikt und Stumpfsinn?
Was befähigt Stimmrechtsberater besonders, um Urteile zu Anträgen der Verwaltungsräte an ihre Generalversammlungen zu fällen? Ich kenne keine überzeugende Antwort auf diese Frage. Stimmrechtsberater haben in Bezug auf ihre Urteilsfindung typischerweise zwei Vorgehensweisen: Entweder sie messen die
GV-Anträge mit einem mechanistischen Schema und verurteilen alles, was unter
oder über dem simplen Durchschnitt eines Benchmarks liegt, ohne Einbezug weiterer relevanter Umstände und Kriterien. Damit verhalten sie sich aber unangemessen undifferenziert und gebärden sich als stumpfsinnige Pharisäer. Das mag
noch angehen, wenn es darum geht, Kampagnen gegen offensichtliche Exzesse
zu betreiben, und das ist notabene, was mutmasslich das Anliegen der Mehrheit
der Stimmbürger war. Wenn sie sich aber zunehmend anschicken, sich ins FineTuning der Salarierung einzumischen – was mutmasslich in keiner Weise das Anliegen der Mehrheit der Stimmbürger war – verfügen die Stimmrechtsberater dafür einfach über keine tragfähige Grundlage. Das ist, nebenbei bemerkt, der
Grund, wieso unser Verwaltungsrat Ihnen beliebt machen möchte, bei Reserve3/8
posten in den nachfolgenden Vergütungsanträgen nicht zu knausrig zu sein. Die
zweite Vorgehensweise für die Urteilsfindung besteht darin, dass die Stimmrechteberater das freie Abwägen verschiedener Gesichtspunkte und Umstände zulassen. Das tönt schon viel besser, öffnet allerdings verschiedenen Versuchungen Tür und Tor. Honni soit qui mal y pense.
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Die Juristen lachen sich ins Fäustchen:
Der Gummibegriff „Gruppenbildung“ unterhöhlt die Rechtssicherheit
Besonders problematisch ist das Konzept der Gruppenbildung. Um Umgehungen
der Angebotspflicht durch Verteilen der Aktien auf Freunde etc. zu vermeiden,
wurde das juristische Konzept der „Gruppenbildung“ geschaffen. In Händeln um
die Kontrolle von Gesellschaften entwickelt dieses Konzept regelmässig eine unheilsame Eigendynamik und führt in ein unüberschaubares Schlachtfeld. Wie wir
im Fall Sika sehen, kann die Behauptung, X und Y würden eine Gruppe bilden,
und daher sei dies oder das gerichtlich zu verbieten oder anzuordnen, schon fast
trölerisch verwendet werden. Die Opfer dieses rechtsstaatlich bedenklichen Zustandes sind typischerweise nicht die Grossen unter den Publikumsgesellschaften, sondern KMUs. Beispiele gibt es viele, von Sulzer bis Quadrant, von SIA
Abrasives bis Sika. Mindestens für KMUs halte ich allein schon deswegen die
Möglichkeit des Opting-out weiterhin für wichtig, um dieses Minenfeld zu entschärfen.
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Zum Schluss
o Weit und breit keine Veräusserungsabsicht bei den Hauptaktionären
festzustellen
o Richtlinien, die bei Veräusserungsabsicht meines Erachtens zu beachten wären
 Eigenständigkeit, lokale Verankerung als eigene Werte
 Vertreter der Hauptaktionäre im VR sind allen Aktionären verpflichtet
 Ein Hauptaktionär, der Mitaktionäre schädigt, wird seiner Stellung nicht gerecht
Ich habe nun kurz dargelegt, wieso ich undifferenzierte Hexenjagden gegen
Stimmrechtsaktien etc. ablehne und im Verbund damit gewisse Kampagnen aus
der Stimmrechtsberaterbranche relativiere. Ich tue das auf der Basis der Überzeugung, dass, wie eingangs gesagt, dem Verantwortungsbewusstsein von
Hauptaktionären, Verwaltungsräten etc. weiterhin eine zentrale Rolle zukommen
soll. Wie ein solches Gegenmodell gegen den wegen des Falles Sika zuweilen
geforderten interventionistischen Ansatz aussehen kann, will ich abschliessend
skizzieren:
Anders als im Fall Sika stelle ich bei allen Hauptaktionären eine tiefe Verbundenheit mit Metall Zug und ihren Geschäftsbereichen fest, und eine Bereitschaft oder
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vielmehr ein starkes Interesse, langfristig zu Metall Zug zu halten, auch wenn es
wieder einmal schlechter laufen sollte.
Wie es dem universellen Verlauf der Geschichte entspricht, wird indessen über
kurz oder lang eine Generation von Hauptaktionären kommen, die sich mit der
Verantwortung nicht mehr wohl fühlt. Oder sich mit Umständen konfrontiert sieht,
welche die Eigenständigkeit von Metall Zug beim besten Willen nicht mehr sinnvoll aufrechtzuerhalten erlauben. Sollte – hoffentlich nicht bevor der Stadttunnel
seine ersten grossen Jubiläen feiert – eine solche Situation eintreten, so hoffe
ich, dass folgende Kriterien wegleitend sein werden
o
o
o
Eigenständigkeit und lokale Verankerung sind als eigene Werte
zu respektieren, und sollen als solche bei Nachfolgeüberlegungen in die Waagschale geworfen werden
Allfällige Vertreter der Hauptaktionäre im Verwaltungsrat sind allen Aktionären verpflichtet
Ein Hauptaktionär, der Mitaktionäre schädigt, ist kein guter
Hauptaktionär.
Das Opting-out ist für mich weder Goldenes Kalb noch Heilige Kuh, aber ich denke, es wird späteren Generationen zusätzliche Handlungsoptionen bieten, um in
verschiedensten Szenarien im Sinne meiner vorhin dargestellten Überlegungen
bessere Lösungen zu finden. Gleichzeitig entschärft es das Minenfeld der sogenannten „Gruppenbildung“, welches gerade bei KMUs zu unsäglichen Rechtshändeln mit unabsehbarem Ausgang führen kann.
Nun zurück von der Schnittstelle Aktionariat – Gesellschaft zu Themen der Metall
Zug Gruppe selber, die ich nach diesen Ausführungen aus aktuellem Anlass
straffer halte als ursprünglich geplant.
Zunächst Bemerkungen zur neuen Struktur: Wie Sie wissen, hat bei Metall Zug
gegenüber den vorhergehenden Jahrzehnten eine gewisse Zentralisierung stattgefunden. Das ändert nichts an der weitgehenden Selbständigkeit der Geschäftsbereiche, aber die durch den CEO der Gruppe und seine Teams betonten
verbindenden Elemente werden besser genutzt. Wenn ich den Zwischenstand
dieser neuen Führungsstruktur betrachte, so komme ich zu einer günstigen Beurteilung. Die Zeiten, wo sich einzelne Teile der Gruppe, wie mein Vater zu sagen
pflegte, gegenseitig sogar das Zahnweh vergönnten, sind nach meiner Einschätzung einem sehr erfreulichen Geist gegenseitiger Unterstützung gewichen.
Während vor Jahren ein Geschäftsführer in Übersee mir erklärte: Wenn einer aus
der Zentrale kommt, und noch behauptet, „I am here to help you“, dann ist das
eine zynische Lüge, so stelle ich heute fest, dass sich die Geschäftsbereiche
schon fast um die Fachleute aus der Metall Zug AG balgen.
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Und so soll es sein. Besonders schwierig ist diese Forderung für den Chef Rechnungswesen und Controlling zu erfüllen, aber Herr Hans-Ruedi Weber, der uns
leider bald verlassen wird, hat dies auch als oberster Controller fertig gebracht. Er
war meines Wissens überall gern gesehen, und doch – wenn er sich an einer Sitzung des Audit Committees räusperte, konnte er der ganzen Aufmerksamkeit
gewiss sein.
Mir scheint also, dass sich die organisatorische Umstellung bewährt und das Motto: Economies of Diversity Wirkung erzielt. Besonders Jürg Werner und Daniel
Keist sei dafür gedankt. Bevor Jürg Werner eine konzise Darstellung der Metall
Zug Gruppe im Jahr 2014 gibt, möchte ich Ihnen einzelne Schlaglichter auf die
Geschäftsbereiche präsentieren, die die Gruppe über die formelle Berichterstattung hinaus charakterisieren sollen.
Belimed, unnötig zu sagen, macht uns weiterhin Sorgen. Ich bin nicht dafür, Dinge zu beschönigen, und sehe mich auch nicht in der Lage, Ihnen heute viel Konkretes zu den Aussichten zu sagen. Unverändert stehe ich dazu, dass wir diese
Hausaufgabe mit unvermindertem Elan anzupacken haben, und ich möchte in
diesem Zusammenhang aus dem ganzen Potpourri an Eindrücken, das der Bereich Infection Control mir vermittelt, drei ermutigende Entwicklungen herausgreifen:
Zunächst der Antritt von Herrn Beat Spalinger als Delegierter des Verwaltungsrats und CEO von Belimed. Mit der heutzutage eher unüblichen Verleihung des
Status eines Delegierten bringen wir zum Ausdruck, dass Herr Spalinger mit
weitgehenden Kompetenzen im Sinne einer Krisenorganisation ausgestattet werden sollte. Mit der ihm eigenen Kombination von Ruhe und Entschlossenheit hat
er den Aufbruch zur Veränderung bewerkstelligt und die Basis für Vertrauen und
innere Geschlossenheit gelegt.
Weiter können wir feststellen, dass die neue Fabrik in Slowenien gut angelaufen
ist und sich rasch der Vollauslastung nähert.
Schliesslich sei die Teilverlagerung von Ballwil nach Zug erwähnt. Einen Produktionsstandort zu schliessen, ist nichts, was man sich zu tun wünscht. Auf der positiven Seite ist wenigstens zu vermerken, dass diese Verlagerung in mehreren
Hinsichten auch eine Chance ist. Nicht nur kommt sie der Gemeinde Ballwil in
raumplanerischer Hinsicht sehr entgegen, sondern sie besiegelt auch ein erstes
zentrales Element der sich öffnenden Entwicklung des Technologieclusters auf
dem V-ZUG Areal. Der Aufbau eines Kompetenzzentrums Spülens in Zug, das
neu die Sichtweisen und den Erfahrungsschatz der Mitarbeiter aus der Perspektive Haushalt, Medizin und Gastgewerbe vereint, kann zweifellos Synergien freisetzen und den Leitspruch „Economies of Diversity“ wahr machen.
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Zu Schleuniger, also dem Geschäftsbereich Wire Processing, der sich in einer
sehr inspirierenden Phase befindet, wird dieses Jahr Herr Chris Schüpbach als
CEO selber ein paar Worte sagen.
Schliesslich möchte ich mit drei beispielhaften Glanzlichtern unterstreichen, dass
V-ZUG unter der engagierten Leitung von Dirk Hoffmann weiterhin die besondere
Firma ist, als die wir sie kennen:
o Erstens zum fast schon legendären V-ZUG Kundenservice: Er ist auch
2014 mit gegen 300‘000 Servicegängen und ausserordentlichen Werten
bei der Kundenzufriedenheit seinem exzellenten Ruf erneut gerecht geworden.
o Zweitens zum neuen Marketingauftritt, wie er Ihnen seit kurzem begegnet
sein dürfte. Er nimmt das bestehende Bild von V-Zug bei den Kunden –
die Darstellung zeigt typische Kundenfeedbacks - auf und schlägt die Brücke vom Marktführer Schweiz zum absoluten Premium-Anbieter in gezielt
gewählten Weltgegenden.
o Drittens eine Bemerkung zur intensiven Interaktion von V-ZUG mit führenden Forschungseinrichtungen, die in diesem Schaubild nur rudimentär angedeutet werden können. Dieser Austausch mit Forschungseinrichtungen
und Entwicklungsspezialisten unterstützt die eigene Innovationskraft.
Sie sehen aus der letzten Darstellung: Schon heute kann man sagen, dass der
Technologiecluster lebt!
Das bringt mich zum Bebauungsplan für das V-ZUG Areal, Bebauungsplan
Technologiecluster Zug genannt. Es handelt sich dabei in unseren Augen um einen ganz zentralen Baustein für unsere weitergedachte Zukunft in der Stadt Zug.
Die Zielsetzung ist eine industrielle, was im Verbund mit übergeordneten städtebaulichen Überlegungen, daraus ein Immobilienprojekt ganz eigener Art macht –
wenn man dabei überhaupt noch von „Immobilienprojekt“ sprechen will. Es geht
dabei „nur“, und das macht es ganz besonders herausforderungsreich, darum,
der V-ZUG ein fruchtbares Gedeihen in eine weite Zukunft zu ermöglichen. Wir
haben auf politischer Ebene dazu viele konstruktive Gespräche geführt; die
Übersetzung dieses Ermöglichungszieles in die Welt der Paragraphen hat sich
nun aber etwas verzögert, denn beim Erlass dieser Paragraphen hat wohl niemand an die Möglichkeit eines solchen Projektes eigener Art gedacht. Nichtsdestotrotz: Die Gespräche sind weiterhin konstruktiv unterwegs.
Zum Schluss dieses Teiles komme ich zurück zur Währungssituation. Wie immer
wieder betont, setzen Verwaltungsrat und Hauptaktionäre alles daran, die Metall
Zug Gruppe laufend weiter zu stärken, um den Herausforderungen der globalen
Entwicklungen gewachsen zu sein. Gleichzeitig bleibt für uns eine starke Verwurzelung in der Schweiz zentral. Nicht jede Entwicklung in der Schweiz ermutigt
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uns dazu. Wenn man sieht, wie kompliziert sich Bau- und Planungsprojekte in der
Schweiz gestalten, besonders beispielsweise im Vergleich zu jenen in Slowenien
oder China – wobei auch diese Projekte alle wichtigen Standards einhalten – so
könnte man verzagen.
Aber es gibt eben neben dem Entmutigenden immer noch viel Ermutigendes.
Neben der Initiativenflut gibt es auch eine Mitarbeiterschaft, die bereit ist, einen
Beitrag zur Bewältigung der Währungskrise zu leisten. Diese Stärken kann man
nicht hoch genug schätzen.
Es gehört wohl zu unseren Pflichten, unmissverständlich auf die beklagenswerte
Verschlechterung der Rahmenbedingungen hinzuweisen, aber mindestens ebenso sehr sind wir verpflichtet, dieser positiven Seite der Schweiz Sorge zu tragen.
Die Krux bei der Verlängerung der Arbeitszeit liegt nicht in der grundsätzlichen
Bereitschaft der grossen Mehrheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, sondern
in der Anforderung, dieser Bereitschaft mit Systemen gerecht zu werden, die fair
und sinnhaft sind. Ein System zu entwickeln, das in jedem Einzelfall sowohl fair
als auch sinnhaft ist, ist nicht trivial. Jedenfalls danke ich allen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern für ihren konstruktiven Geist angesichts dieser wohl noch lange
nicht ausgestandenen Währungskrise. Wir werden mit aller Sorgfalt darauf achten, dass wir mit dem Instrument der Arbeitszeitverlängerung verantwortungsvoll
umgehen. Und dass der Beitrag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollumfänglich der Stärkung der Firma und ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu Gute kommen
wird.
Das hat den Verwaltungsrat auch dazu bewogen, eine ursprünglich vorgesehene
Erhöhung der Dividende an die Aktionäre zu verwerfen und Ihnen eine im Vergleich zum Vorjahr unveränderte Dividende vorzuschlagen.
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