Merkblatt zur Einfuhr eines privaten Pkw nach Dänemark

Stand: März 2015
Merkblatt zur
Einfuhr eines privaten Pkw nach Dänemark
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Deutschen
Botschaft in Kopenhagen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und
Richtigkeit kann jedoch keine Gewahr übernommen werden.
Zieht ein deutscher Staatsangehöriger nach Dänemark um, kann er auch seinen privaten Pkw
dorthin einführen. Hierzu ist folgendes zu beachten:
Zoll und Mehrwertsteuer:
Die Einfuhr von Gebrauchtwagen aus Deutschland als EU-Mitgliedsstaat ist grundsätzlich Zoll und
mehrwertsteuerfrei. Ein Fahrzeug gilt als Gebrauchtwagen, wenn der Pkw bereits in einem
anderen EU-Land zugelassen war, er mindestens 6 Monate alt ist und eine Laufleistung von
mindestens 6.000 km aufweist. Dabei ist zu beachten, dass alle drei genannten Merkmale auf das
Fahrzeug zutreffen müssen. Erfüllt ein Fahrzeug diese Kriterien nicht,
muss die Mehrwertsteuer in Höhe von 25 % des Listenpreises entrichtet werden, plus 10%
Zollgebühren (berechnet vom Kaufpreis, Fracht- und Versicherungsgebühren).
Hinweis: Unabhängig vom Alter des Gebrauchtwagens ist eine Registreringsafgift
(Registrierungsabgabe) zu zahlen, siehe hierzu weiter unten die Informationen zum Thema
Registrierung.
Nach der Einfuhr ist der Pkw innerhalb von 30 Tagen umzumelden und zu registrieren. ( Die
Ummeldung Kann unter www.skat.dk Motor Udenlandske Biler og nummerplader Indførsel
af et Køretøj med udenlandske plader Bopæl i Danmark Punkt 1. ausfüllen ). Liegt die Dauer des
Aufenthaltes unter 185 Tagen, muss das Auto nicht umgemeldet werden. Ist die Aufenthaltsdauer
nicht bekannt, kann ein Antrag bei Skat eingereicht werden, eine Genehmigung für das Fahren
mit deutschen Kennzeichen zu erhalten. Die Antragskosten betragen 400 DKK.
Auch Fahrzeuge, die noch auf einen Halter in Deutschland zugelassen sind, jedoch von einer
anderen Person in Dänemark gefahren werden sollen, sind zuzulassen. Hierbei muss SKAT vor dem
Grenzübergang benachrichtigt werden. Die Registrierung wird in
folgenden Schritten durchgeführt:
Versicherungsschutz:
Zunächst ist der Abschluss einer dänischen Haftpflichtversicherung erforderlich. Der Betrieb
eines Kraftfahrzeuges in Dänemark ist nur nach Abschluss einer solchen Versicherung zulässig.
Die Versicherung stellt nach Abschluss des Vertrages einen Versicherungsnachweis
(Forsikringsbevis til brug for indregistering) aus, der zur Zulassung des Wagens erforderlich ist.
Adressen von Versicherungsunternehmen entnehmen Sie bitte den dänischen Gelben Seiten unter:
www.degulesider.dk
Adresse:
Stockholmsgade 57
DK-2100 København Ø
Telefon: 0045-35 45 99 00
Fax: 0045-35 26 71 05
E-Mail: [email protected]
www.kopenhagen.diplo.de
Stand: März 2015
Technische Abnahme:
Zuallererst muss der Pkw muss durch eine von der Dänischen Verkehrsverwaltung „Trafikstyrelsen“
(Dänischer TÜF) anerkannten Werkstatt Inspiziert werden. Eine Liste aller genehmigten Werkstätten
finden Sie unter: www.trafikstyrelsen.dk (oben links in der Leiste Syn ogKøretøjer Find Synshal ).
Die zentrale Servicenummer lautet: 0045 72 62 679
Registrierung:
Nach bestandener Inspektion, muss anschließend der Wert des Fahrzeuges ermittelt werden.
Bitte loggen Sie sich hierfür mit Ihrer NemID beim Motorregisteret in Skat´s SelbstbedienungsSystem „TastSelv Borger“ ein : www.skat.dk/tastselv .
Wenn Sie keine NemID besitzen:
Senden Sie eine Mail an [email protected] mit der Angabe, dass das Auto ausländische
Kennzeichen hat.
Sie bekommen dann ein Dokument ausgehändigt, das gut sichtbar im Auto platziert werden muss
und mit dem Sie vorläufig, bis SKAT die genaue Registrierungsgebühr berechnet hat, in Dänemark
fahren können.
Nachdem die Registrierungsgebühr errechnet wurde, kann diese direkt vor Ort, im Motorcenter
bezahlt werden. Hier erhalten Sie auch die neuen Kennzeichenschilder für 1.180DKK sowie einer
zusätzlichen Gebühr von 200 DKK.
Unter dem Link:
http://www.skat.dk/SKAT.aspx?oId=2068721&vId=0
erläutert SKAT in englischer Sprache, wie bei der Registrierung ausländischer Autos in
Dänemark zu verfahren ist.
Für weitere Fragen hinsichtlich der Kennzeichen sollten Sie sich an die Steuerbehörde SKAT wenden.
SKAT
Sluseholmen 8B
DK-2450 Kobenhavn SV
Zentrale Telefonnr.: 0045- 72 22 18 18
Homepage: www.skat.dk
Telefonzeiten:
Mo: 09:00- 17:00
Di - Do: 09:00-16:00
Fr: 09:00-14:00
Adresse:
Stockholmsgade 57
DK-2100 København Ø
Telefon: 0045-35 45 99 00
Fax: 0045-35 26 71 05
E-Mail: [email protected]
www.kopenhagen.diplo.de