Das GaD kann saniert werden

VILLINGEN-SCHWENNINGEN
Donnerstag, 26. März 2015
KOMMENTAR
Das GaD kann saniert werden
Gutes Ergebnis
Rat debattiert und fasst Projektbeschluss / Kostendeckel bei 24,2 Millionen Euro
E
Nach einer heftigen Diskussion
fasste der Gemeinderat gestern
Abend im Münsterzentrum den
Projektbeschluss für Generalsanierung und Erweiterung des
Deutenberg-Gymnasiums – inklusive Kostendeckels: Die
Maßnahme darf nicht mehr als
24,2 Millionen Euro kosten.
Villingen-Schwenningen. In der letzten Zeit hatte es in den Reihen der
Kommunalpolitiker erhebliche Irritationen gegeben; man begann zu
fürchten, die Kosten könnten davonlaufen. So überraschte die CDU-Fraktion kurz vor Sitzungsbeginn die Verwaltung mit einem Antrag, einen
„Kostendeckel“ von 24 Millionen zu
beschließen ebenso wie eine abschnittweise Sanierung der Schule. So
könne man Kosten für eine Auslagerung des Schulbetriebs in Container
sparen. Außerdem müsse der Gemeinderat vierteljährlich über die
Kostenentwicklung informiert werden.
Später begründete Bernd Hezel diesen von Dietmar Wildi vorgebrachten
Antrag: Wenn man zunächst einmal
nur den Erweiterungsbau beschließe
und den Projektbeschluss für die Generalsanierung des bestehenden
GaD-Gebäudekomplexes aufschiebe,
habe man in der Folge genügend Zeit,
um weitere Fragen zum Kostenrahmen zu klären.
CDU-Räte wie Klaus Martin beklagten in diesem Zusammenhang, dass
man bislang vom Architekten Matthias Hotz zu wenige Informationen zu
einer voraussichtlichen Kostenentwicklung erhalten habe. Der erklärte,
dass es unmöglich sei vorauszusagen,
wie sich Denkmalschutzbelange auf
die Kosten auswirkten. Dieses Thema
sei überaus „komplex“.
Die Fraktion der Freien Wähler setzte auf den CDU-Antrag noch einen
drauf: Man solle beschließen, dass die
gesamte Maßnahme nicht 24,2 Millionen, sondern nur 22,2 Millionen
Euro kosten dürfe. Diese Zahl, argumentierte FW-Architekt Andreas
Ziemlich erleichtert: die Elternbeiräte Bernd Roßbach-Emden, GaD-Rektor Manfred Koschek, Dr. Petra Krauss und Oliver Stenzel (von
links) hatten die Debatte um die Sanierung des Deutenberg-Gymnasiums verfolgt und zeigten sich, nachdem das Gremium grünes
Licht für die Sanierung gegeben hatte, sehr erleichtert.
Foto: Martin Zimmermann
Flöß, habe man sich „nicht aus den
Fingern gesogen“. Vielmehr basiere
sie auf einer Kostenschätzung des zuständigen Planers Hotz.
Die übrigen Fraktionen hielten dagegen. „Wir wollen den Schulbetrieb
zukunftsfähig machen“, sagte SPDFraktionschef Edgar Schurr. Daher
gebe es keine Alternative zum sofortigen Sanierungsbeschluss. Helga Baur
zeigte sich von der Kurzfristigkeit des
CDU-Antrags überrascht und betonte, die Grünen wollten die Sanierung
„ohne weiterer Verzögerungen“. So
äußerte sich auch Frank Bonath
(FDP): „Wir brauchen den schnellen
Projektbeschluss!“ Sein Fraktionskollege Dr. Marcel Klinge ärgerte sich,
dass man „jahrzehntelang nichts an
der Schule gemacht habe“ und jetzt in
Anbetracht hoher Sanierungskosten
lamentiere. SPD-Rat Bernd Schenkel
wies den CDU-Antrag als ungeeignet
zurück: Er führe nur zu Mehrkosten
und Verzögerungen. Architekt Matthias Hotz, der schon mehrere Schulen saniert hat, machte deutlich, dass
eine abschnittsweise Sanierung bei
laufendem Schulbetrieb für die Schüler eine Zumutung darstelle. Baubürgermeister Rolf Fußhoeller erklärte,
dass ein Aufschub des Projektbeschlusses für die Sanierung, wie ihn
die CDU beantragt hatte, zu gravierenden Verzögerungen führe. Planer
Hotz erklärte dies: Während der Erweiterungsbau entstehe, müsse man
bereits die Sanierung planen. Dies sei
bei 11 000 Quadratmetern Schulfläche eine gewaltigen Aufgabe – „Wir
brauchen die Zeit!“ Außerdem machten die Fachleute klar, dass eine Deckelung des Projektvolumens auf 22,2
Millionen, wie von den Freien Wählern gefordert, unweigerlich bedeute,
das Raumprogramm zusammenzustreichen. Klare Worte fand daher
GaD-Chef Manfred Koschek, der in
den letzten Jahren mit großem Engagement an der Raumplanung gearbeitet hat: Durch die Anträge von CDU
und FW fühle er sich „ganz klar ausgebremst“, beklagte er in einem energischen Appell an das Gemeindeparlament. Ganz entschieden sprach er
sich gegen eine Betonsanierung bei
laufendem Betrieb aus und fand
schließlich Gehör – der Rat fasste bei
drei Enthaltungen den Projektbeschluss für Generalsanierung und Erweiterung.
Dadurch wird ein Baubeginn im
Februar 2016 möglich. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ein Jahr.
Vom CDU-Antrag blieb lediglich die
finanzielle Obergrenze von 24,2 Millionen Euro übrig, die die Ertüchtigung der Schule maximal kosten darf.
rat
Stimmen von Schülern und Eltern des
GaD zum Projektbeschluss lesen Sie
auf unserer dritten Lokalseite.
s ehrt Gemeinderäte, wenn sie
sich der Verantwortung für 25
Millionen Euro Steuergelder,
die sie ausgeben sollen, bewusst sind.
Insofern hat die gestrige DeutenbergDebatte ein sehr
gutes Ergebnis
gebracht:
Die
Kosten können
nicht davonlaufen, wie es bei öffentlichen Vorhaben leider oft
der Fall ist. Außerdem kann die
Schule, die sich
in den letzten
Jahren
unter
Manfred Koscheks Leitung so gut
entwickelt hat, nun endlich zukunftsfähig werden. Das ist für den Schulstandort Schwenningen von höchster
Bedeutung.
Insofern mögen die Anträge der
CDU-Fraktion und der Freien Wähler
gut gemeint gewesen sein, aber wenig
durchdacht. Ganz offensichtlich hatte man sie mit heißer Nadel gestrickt:
Weder eine Kürzung des Raumprogramms noch eine abschnittweise
Sanierung im laufenden Betrieb kamen jemals ernsthaft in Betracht. In
einem Betonbau wie dem Gymnasium am Deutenberg wäre das eine
Zumutung, und die Schule wäre
überdies für viele Jahre lang zur BauRALF TRAUTWEIN
stelle geworden.
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VOM TAGE
Wenn der Vater abends zu später Stunde von der Arbeit nach
Hause kommt, kann es sein, dass
die Kinder schon im Bett sind. Auf
ein freudiges Willkommen muss er
dennoch nicht verzichten: Wenn
sich die Haustür öffnet, kommt der
Familienpudel um die Ecke gerannt und sorgt für die gewohnt
stürmische Begrüßung des Heimkehrers.
Tempomessen im Halteverbot – „Dürfen die das?“
Kommunale Messfahrzeuge genießen mit Ausnahmegenehmigung Sonderrechte / Polizei wusste keine Antwort
„Verkehrsregeln sind für alle da“
lautete das Fazit unseres gestrigen Berichts über Anspruch und
Realität von Streifenwagen, die
sich durch Schwenningen bewegen. Dieser Bericht, basierend auf den Erfahrungen einer
Leserin, hat Gerhard S. nachdenklich gemacht.
Schwenningen. Auch S. ist NECKARQUELLE-Leser und davon
überzeugt: Wenn sich schon Polizisten an Verkehrsregeln halten müssen,
dann erst recht der Vollzugsdienst
der Stadt. Dass das nicht immer der
Fall zu sein scheint, weiß niemand
besser als er. Denn das Motto „Auf frischer Tat ertappt“ gilt nicht nur für
die Autofahrer, die ein Messfahrzeug
der Stadt in der Austraße überführt
hat, sondern auch für das Messfahrzeug selbst.
„Das Fahrzeug steht, wie auf den
Bildern klar zu sehen ist, im absoluten Halteverbot“, sagt Gerhard S. –
weil ihn das geärgert hat, hat er gleich
mal Beweisfotos angefertigt. „Das
Fahrzeug stand schon mehrfach in
der Austraße im absoluten Halteverbot in der 30er-Zone. Dass gemessen
wird, ist zwar richtig, da weiter oben
ein Kindergarten ist,“ findet S. – „Aber
darf dies von dort aus durchgeführt
werden?“
Der Schwenninger hat die Sache
nicht einfach auf sich beruhen lassen.
„Als ich das Fahrzeug dort gesehen
und fotografiert hatte, bin ich anschließend zur Polizeiwache gefah-
ren und habe den Fall angesprochen“, erzählt er. „Doch der Wachhabende konnte mir keine klare Antwort
geben.“
Darf ein Blitzer im Halteverbot stehen? Oder heiligt der Zweck nicht die
Mittel? Meist sind Halteverbote ja
nicht ohne Grund eingerichtet, etwa
in der Nähe vor Haltestellen von
Schulbussen.
Wenn sich eine Messstelle im Halteverbot befindet, muss abgewogen
werden. Das bedeutet: Fahrzeuge mit
mobilen Messstationen dürfen per
Ausnahmegenehmigung tatsächlich
auch dort stehen, wo andere Autofahrer für einen Parkverstoß ein dickes
Knöllchen bekommen würden. Vor-
aussetzung ist natürlich, dass die
Stadt diese Strategie des kommunalen Ordnungsdienstes deckt und dass
der Messwagen da, wo er steht, die
Verkehrssicherheit nicht beeinträchrat
tigt.
NECKARQUELLE-Leser Gerhard S. beobachtete immer wieder, dass sich ein städtisches Messfahrzeug in der Autostraße postiert – und zwar im absoluten Halteverbot, wie seine
Bilder beweisen. Nicht unbedingt logisch – doch das ist mit Ausnahmegenehmigung tatsächlich erlaubt.
Fotos: Privat