Alterssicherung - Bundesvereinigung der Deutschen

Es gilt das gesprochene Wort –
Sendesperrfrist: Redebeginn!
Alterssicherung –
Herausforderungen und
Perspektiven aus Sicht der
Wirtschaft
Rede von
Arbeitgeberpräsident
Ingo Kramer
BDA | Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände
Mitglied von BUSINESSEUROPE
Hausadresse:
Breite Straße 29 | 10178 Berlin
Briefadresse:
11054 Berlin
[email protected]
www.arbeitgeber.de
T +49 30 2033-1800
F +49 30 2033-1805
Handelsblatt Jahrestagung – Betriebliche Altersversorgung
Berlin, 16. März 2015
Wie einige wissen, fahre ich gerne zur See. Zu einer
erfolgreichen Seefahrt gehört eine korrekte Kursbestimmung, ein klarer Blick für das Wetter und eine solide
Ausstattung. All diese Anforderungen sind auch auf die
betriebliche Altersvorsorge zu übertragen.
Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge
Zum richtigen Kurs gehört zunächst eine exakte Standortbestimmung. Wo stehen wir mit der betrieblichen
Altersvorsorge heute? Nach den aktuellen Zahlen des
Bundesarbeitsministeriums
haben
mittlerweile
60 Prozent unserer Arbeitnehmer eine Betriebsrentenzusage. Das ist immerhin ein Anstieg um rund ein Drittel
in den letzten 15 Jahren. Die betriebliche Altersvorsorge
hat mittlerweile eine beachtliche Verbreitung erreicht.
Nimmt man die Riesterrente hinzu, verfügen heute rund
75 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten neben der gesetzlichen Rente über eine zusätzliche
Altersvorsorge. Und hierbei sind noch rund 80 Millionen
Lebensversicherungsverträge und viele andere Formen
der Altersvorsorge unberücksichtigt.
Das zeigt: Wir sind mit der Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge in der Alterssicherung durchaus vorangekommen.
vorsorge bekannt und den umfassenden BDA-Katalog
mit Vorschlägen zur Verbesserung ihrer gesetzlichen
Rahmenbedingungen bekräftigt.
Ich warne vor dem Irrglauben, die betriebliche Altersvorsorge werde per se auf dem heutigen Niveau erhalten
bleiben oder automatisch wegen des demografischen
Wandels und der stärkeren Notwendigkeit weiter ausgebaut werden.
Ja, heute ist die betriebliche Altersvorsorge mit einem
jährlichen Aufwand von rund 34 Milliarden Euro die
größte freiwillige Sozialleistung der deutschen Arbeitgeber. Aber es gibt keinen Automatismus, dass dies so
bleibt.
Ich komme auf mein Bild der Seefahrt zurück. Wir sind
bereits in einer Flaute, und jetzt zieht auch noch an der
Zinsfront Gegenwind auf.
Von dieser Niedrigzinsphase sind nahezu alle Arbeitgeber in allen Durchführungswegen betroffen:

Für gleich hohe Betriebsrenten müssen Arbeitgeber
heute einen höheren Aufwand leisten als früher.

Zudem erhöht sich die bilanzielle Belastung durch
die Versorgungsverpflichtungen nach einer Faustformel je abgesenktem Prozentpunkt um rund
20 Prozent. Das zeigt sehr deutlich, was es bedeutet, wenn der in der Handelsbilanz anzusetzende
Zinssatz von bislang mehr als vier Prozent in den
nächsten vier Jahren auf unter zwei Prozent sinken
wird.
Richtig ist aber auch: Der Anstieg der betrieblichen Altersvorsorge ist ins Stocken geraten. Insbesondere bei
kleineren Unternehmen, in einzelnen Branchen sowie
bei Geringverdienern haben wir Lücken. Hinzu kommt,
dass auch die Verbreitung der Riester-Rente nicht mehr
richtig vorankommt.
Insofern finde ich es völlig richtig, dass in der Politik
darüber nachgedacht wird, wie der Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge wieder in Schwung gebracht werden kann.
Das ist umso wichtiger, da wir alle wissen, dass das
Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung
weiter sinken wird. Deshalb stellt sich natürlich die Frage, wie die daraus entstehende Versorgungslücke ausgeglichen werden kann.
Die Niedrigzinsphase ist keine Wetterkapriole, sondern
das Ergebnis politischer Entscheidungen auf europäischer und globaler Ebene. Umso mehr ist die Politik
gefordert, dafür zu sorgen, dass die betriebliche Altersvorsorge wetterfest ausgestattet wird.
Das betrifft gerade die steuerlichen Rahmenbedingungen, von denen ich drei herausgreifen will:

Erstens: Ich halte eine Erhöhung der Obergrenzen
für steuerfreie Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase für dringend erforderlich. Der dadurch erhöhte Finanzierungsaufwand darf nicht dazu führen,
dass Arbeitgeber den Durchführungsweg wechseln
müssen. Das wäre mit dem Ziel einer effizienten
und kostengünstigen betrieblichen Altersvorsorge
nicht vereinbar.

Zweitens: Es muss möglich sein, den zusätzlichen
bilanziellen Aufwand durch die Niedrigzinsphase in
vollem Umfang auch steuerlich geltend zu machen.
Derzeit sinken überall die Zinsen, nur nicht im Bilanzsteuerrecht. Hier gelten für Pensionsverpflichtungen weiter sechs Prozent. Das ist fern jeder Realität. Ich halte es für mehr als überfällig, das Steuer-
BDA-Vorschläge
Die bislang positive Entwicklung bei der betrieblichen
Altersvorsorge belegt: Der eingeschlagene Kurs stimmt.
Aber mittlerweile sind wir in einer Flaute angelangt. Kein
strammer Gegenwind, aber richtig voran geht es auch
nicht mehr.
Dabei bin ich sicher: Mit mehr politischem Rückenwind
könnte die betriebliche Altersvorsorge noch einmal neue
Fahrt aufnehmen.
Das Werben für bessere Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge gehört zum Credo der BDA.
Unser Präsidium hat sich im vergangenen Herbst nochmal ausdrücklich zur Stärkung der betrieblichen Alters-
2
Alterssicherung – Herausforderungen und Perspektiven aus Sicht der
Wirtschaft |
Handelsblatt Jahrestagung – Betriebliche Altersversorgung |
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer
Berlin, 16. März 2015
recht – zumindest schrittweise – wieder an die Zinsrealität anzupassen.
Um es klar zu sagen: Bei diesen Vorschlägen geht es
nicht um Steueroptimierung, sondern darum, dass der
Mehraufwand einer wichtiger werdenden Sozialleistung
auch steuerlich als solcher anerkannt wird. Das gilt ganz
besonders, weil spätestens mit der Auszahlung der
vollsteuerpflichtigen Betriebsrente auch der Fiskus seinen Teil erhält.

Die dritte Änderung im Steuer- und Beitragsrecht,
die ich für wichtig erachte, ist die Einführung eines
Zulagensystems, das betriebliche Altersvorsorge
auch für Geringverdiener lohnender macht.
Die bestehende Möglichkeit, die Riesterförderung
mit der betrieblichen Altersvorsorge zu verbinden,
ist völlig unattraktiv. Allein schon weil sowohl die
Beiträge als auch die späteren Betriebsrenten mit
Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung belastet werden. Mit der Abschaffung der Doppelbelastung durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und einer erheblichen Vereinfachung des
Systems könnte die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge gerade für Geringverdiener enorm gesteigert werden. Das würde auch ihre weitere Verbreitung insgesamt fördern.
Bessere steuerliche Bedingungen für die betriebliche
Altersvorsorge sind wichtig, aber auch nicht alles. Weniger Bürokratie und Komplexität ist genauso notwendig.
Ich denke an bessere Möglichkeiten zur Abfindung von
Kleinstanwartschaften, aber auch an einfachere Vorgaben zur Anpassung laufender Betriebsrenten.
Ganz aktuell halte ich es für dringend erforderlich, dass
der Gesetzgeber schnellstmöglich die jüngste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts korrigiert, nach
der viele Betriebsrenten, die über eine Pensionskasse
zugesagt worden sind, nicht mehr entsprechend der
Ertragssituation der Pensionskasse angepasst werden
können. Dabei ist das doch gewollt, wenn der Durchführungsweg der Pensionskasse gewählt wird.
Wenn hier nicht ganz schnell gegengesteuert wird, kann
das schon bald zu einer enormen Verunsicherung bei
den Arbeitgebern führen. Wir haben deshalb beim Bundesarbeitsministerium um kurzfristige Korrektur der
Folgen dieser Entscheidung gebeten – und sind dabei
auf offene Ohren gestoßen. Ich hoffe, dass hier jetzt
schnell durch eine gesetzliche Änderung Abhilfe erfolgt.
BMAS-Vorschlag „Sozialpartnermodell“
Ich begrüße, dass unsere Vorschläge in der Politik
ernsthaft geprüft werden. Ich finde es auch völlig in
Ordnung, wenn das Bundesarbeitsministerium eigene
Vorschläge formuliert. Das gilt auch für die Überlegung
des Bundesarbeitsministeriums, die Arbeitgeberhaftung,
die bei jeder Art der betrieblichen Altersvorsorge immer
besteht, auf den Prüfstand zu stellen.
Allerdings halten wir nichts davon, eine mögliche Enthaftung von Arbeitgebern bei der betrieblichen Altersvorsorge davon abhängig zu machen, dass dazu tarifvertragliche Vereinbarungen getroffen und gemeinsame
Einrichtungen nach dem Tarifvertragsgesetz gegründet
werden sollen. Das würde einen Keil zwischen beste-
hende betriebliche Altersvorsorge und möglichen Einrichtungen der Tarifpartner treiben, weil nur Letztere von
einem Haftungsprivileg profitieren könnten.
Wir sehen auch nicht, wie ein Haftungsprivileg nur für
gemeinsame Einrichtungen der Tarifparteien plausibel
begründet werden könnte. Zudem sind noch zahlreiche
Fragen zur Insolvenzsicherung über den PensionsSicherungs-Verein offen.
Wir haben dem Bundesarbeitsministerium deutlich gemacht, dass die Pläne in der jetzt vorgelegten Form
nicht umgesetzt werden dürfen. Wir bleiben aber selbstverständlich dialogbereit und haben bereits Vorschläge
gemacht.
Ungeachtet der Frage, ob und wie dieser Vorschlag vom
Bundesarbeitsministerium weiter verfolgt wird, ist eines
für mich besonders wichtig: Der Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums ist kein Ersatz für die erforderlichen
Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen
der betrieblichen Altersvorsorge.
EU-Pensionsfondsrichtlinie
Unsere Mindestanforderung für die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge lautet: Sie dürfen
sich zumindest nicht verschlechtern. Das gilt ganz besonders für einige aktuelle Gesetzesvorhaben auf europäischer und nationaler Ebene.
So werden wir uns bei der geplanten Überarbeitung der
EU-Pensionsfondsrichtlinie weiter dafür einsetzen, dass
die Eigenmittelvorgaben nach den Grundsätzen von
Solvency II nicht auf Pensionsfonds und Pensionskassen übertragen werden. Diese Vorgaben würden die
Unternehmen milliardenschwer belasten, ohne dass für
die Arbeitnehmer erkennbar etwas gewonnen wäre.
Wir haben zwar erreicht, dass die Kommission bei der
jetzt
anstehenden
Überarbeitung
der
EUPensionsfondsrichtlinie von einer Änderung der Eigenmittelvorgaben Abstand genommen hat. Die Kommission hat sich aber die Verschärfung der Eigenmittelvorgaben zu einem späteren Zeitpunkt ausdrücklich offen
gehalten. Insofern kann es gut sein, dass wir uns auf
europäischer Ebene derzeit nur in der Ruhe vor dem
nächsten Sturm befinden.
Ohnehin ist die Ruhe nicht ganz so groß: Immerhin
enthält auch der jetzige Entwurf zur Überarbeitung der
Pensionsfondsrichtlinie zahlreiche belastende Regelungen für Pensionskassen und Pensionsfonds. Daher
begrüße ich, dass die zuständigen Bundesministerien für
Finanzen und für Arbeit sowie viele Europaabgeordnete
das gemeinsame Anliegen von BDA und DGB, aber
auch der europäischen Sozialpartner sehr ernst nehmen
und ihrerseits auf Korrekturen drängen.
Umsetzung EU-Mobilitätsrichtlinie
Auch bei der anstehenden Umsetzung der EUMobilitätsrichtlinie wird es unweigerlich zu Mehrbelastungen der betrieblichen Altersvorsorge kommen. Aber
wir erwarten, dass die Mehrbelastungen so gering wie
möglich gehalten werden.
Es darf nicht wieder passieren, dass die Umsetzung
einer EU-Richtlinie dazu führt, dass der deutsche Gesetzgeber weitere Belastungen draufsattelt. Angeblich ist
3
Alterssicherung – Herausforderungen und Perspektiven aus Sicht der
Wirtschaft |
Handelsblatt Jahrestagung – Betriebliche Altersversorgung |
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer
Berlin, 16. März 2015
das auch nicht geplant. Wir werden jedenfalls sehr genau darauf achten, dass es nicht zu unnötigen Belastungen kommt.
Weiter drohende Belastungen
Das gilt ganz besonders, weil ohnehin unnötige Belastungen der betrieblichen Altersvorsorge in ganz anderen
Bereichen drohen.
Ich denke dabei nicht nur an die geplante europäische
Finanztransaktionssteuer, sondern gerade auch an die
kürzlich vom Bundesfinanzministerium angekündigte
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Aktienbesitz bei Unternehmen.
Veräußerungsgewinne aus Aktien, die ein Unternehmen
zur Finanzierung seiner betrieblichen Altersvorsorge
nutzt, müssten dann auf der Unternehmensebene versteuert werden, obwohl die daraus gezahlten Betriebsrenten später voll beim Betriebsrentner versteuert werden.
Eine solche Doppelbesteuerung ist sachlich nicht gerechtfertigt und würde die betriebliche Altersvorsorge
schwächen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass gerade in der jetzigen Niedrigzinsphase, in der die Anlage in
Anleihen kaum noch lohnt, zusätzliche Belastungen für
Aktieninvestments zur Finanzierung der betrieblichen
Altersvorsorge geschaffen werden sollen.
Keine staatlichen Zwangslösungen
Es wäre ein falscher Kurs, wenn die Politik künftig betriebliche Altersversorgung durch mehr oder weniger
kräftigen Zwang verbreiten will. Das würde die Idee
konterkarieren, betriebliche Altersvorsorge durch bessere Rahmenbedingungen zu stärken.
Wir können sicher sein, dass der Politik die Vermeidung
von Arbeitgeberbelastungen durch betriebliche Altersvorsorge nicht mehr wichtig ist, wenn betriebliche Altersvorsorge vollständig obligatorisch ist.
Deshalb ist ein Betriebsrentenobligatorium – auch in
Form eines gesetzlich zwingenden opting-out-Modells –
für die Wirtschaft der eindeutig falsche Weg.
Schluss
In diesem Jahr werden wichtige Entscheidungen für die
betriebliche Altersvorsorge gefällt. Um im Bild der Seefahrt zu bleiben: Die Politik ist gefordert, beim Prinzip der
Freiwilligkeit Kurs zu halten. Die Ausstattung der betrieblichen Altersvorsorge muss bei den Rahmenbedingungen verbessert werden, um den Herausforderungen
dieses Wegs gerecht zu werden. Wenn dies beherzigt
wird, bin ich zuversichtlich, dass wir das gesetzte Ziel
der Reise auch erreichen werden, nämlich eine weitere
nachhaltige Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge.
4
Alterssicherung – Herausforderungen und Perspektiven aus Sicht der
Wirtschaft |
Handelsblatt Jahrestagung – Betriebliche Altersversorgung |
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer
Berlin, 16. März 2015