2 Mietraum Nr. 1 | Mai 2015 | 0,50 E Die Zeitung von Mieter helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V. Notunterkünfte Warum Obdachlose keine Wohnung finden AB 1. JUNI 2015 MÖGLICH MIETRECHT 8. SEPTEMBER 2015 Mietpreisbremse Lösungen bei Schimmelproblemen MhM-MitgliederVollversammlung 02 Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 INHALT TITEL Notunterkünfte: Warum Obdachlose keine Wohnung finden Seite 5 bis 7 Liebe Mitglieder, Die neue Regierungskoalition aus SPD und Grünen steht. Die neue Bausenatorin heißt Dorothea Stapelfeldt, keine ausgewiesene Wohnungspolitikerin. Man darf gespannt sein. Für die Wohnungsversorgung von Menschen mit kleinem Geldbeutel muss jedenfalls einiges getan werden, wie unsere Reportage und das Interview mit Tobias Behrens zeigen. Auch die Einführung der Mietpreisbremse duldet keinen Aufschub, wie Sie nebenstehendem Artikel entnehmen können. In der Rubrik Mietrecht informieren wir Sie gleich über zwei brisante Themen. Die Bekämpfung von Feuchtigkeit und Schimmel sowie Ihre Handlungsmöglichkeiten als Mieterin oder Mieter, wenn es in der Wohnung oder im Haus gebrannt hat. Notieren Sie sich bitte den Termin für unsere diesjährige Mitglieder-Vollversammlung. Sie findet nach den Sommerferien am 8. September statt. In diesem Jahr wird es nur zwei Ausgaben der Mietraum² geben, dafür mit größerem Umfang. Die nächste Mietraum² erscheint kurz nach dem neuen Mietenspiegels im Spätherbst 2015. In der Zwischenzeit abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter über unserer Homepage www.mhmhamburg.de. MIETRECHT/MIETENPOLITIK Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs: Mietenbremse ab 1.6.2015 Sensationelle BGH-Urteile zur Renovierungspflicht Vom Mieter verursachter Wohnungsbrand: Wer muss zahlen? Plötzlich wohnungslos: Mieterrechte nach Wohnungsbrand Das steht Mietern zu: Der Schimmel muss weg Neues Maklerrecht Wohngeldreform soll 2016 kommen KLARTEXT SIE FRAGEN – WIR ANTWORTEN 14 IHR GUTES RECHT KURZURTEILE 19 WOHNEN UND STADTTEILE Interview: Mehr Wohnungen für Menschen mit wenig Geld FHH verkauft Wohnungen an SAGA GWG Umstrittene Bebauung des Zeiseparkplatzes GAGFAH: Steilshooper Mieter unzufrieden Pudel Klub auf St. Pauli: The freaks are alright Neue Mitte Altona: In Arbeit Gängeviertel: Selbstverwaltung nur auf Anweisung? Viktoria-Kaserne: Von Fux-Genossenschaft gekauft Abriss Elisabethgehölz: 122 Wohnungen müssen weichen LEBEN AM LIMIT WOHNEN MIT HARTZ IV BGH-Urteil: Wohnungsverliust wegen Sozialamtsschulden Das sagen die Sozialgerichte NEBENKOSTEN GUT BERATEN MIT MHM Ihre Karin Aßmus FÜR MHM-MITGLIEDER Mietraum2 digital MhM bieten Ihnen als Mitglied des Vereins die Zusendung der digitalen Version der Mitgliederzeitschrift Mietraum2 per Mail an – anstelle der Papierversion per Post. Gern kommt MhM diesem Wunsch aus der Mitgliedschaft nach: Denn es spart natürlich Druck- und Versandkosten Ich brauche und schont die Umwelt – willkommene Effekte. die Wohnung für meine Tochter Dafür benötigen wir Ihre Mailadresse und Ihren Auftrag mit dem Text: „Ich möchte die Zeitung Mietraum2 in Zukunft per Mail bekommen“. Schicken Sie beides bitte an [email protected]. Ihre auf den alten Beitrittserklärungen angegeben Mailadresse dürfen und möchten wir unauthorisiert nicht für neue Zwecke verwenden. Übrigens: Auf unserer Internetseite können Sie auch den MhM-Newsletter abonnieren. Dieser hält Sie über aktuelle Entwicklungen zwischendurch auf dem Laufenden. Hierzu ist nur ein Klick auf unserer Homepage www.mhmhamburg.de erforderlich. Mietraum2 Nr. 3 | Dezember 2014 | 0,50 E Die Zeitung von Mieter helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V. Streitfall Eigenbedarf MIETPREISBREMSE HAMBURGER WOHNUNGSMARKT MODERNISIERUNG Wann kommt sie? Zunahme von Eigenbedarfskündigungen Mietervertreibung in Eimsbüttel 2014_11_mietraum_09.indd 1 3 11 11 12 –13 13 –14 19 21 8 –9 10 16 17 18 22 22 22 22 20 20 20 21 MIETERN HELFEN MIETERN Liebe Mitglieder Digital: Mietraum2 Einladung zur Mitglieder-Vollversammlung MhM-Rechenschaftsbericht 2104/2015 MhM sucht Berater_innen Mitglieder werben Mitglieder Neuer Mitarbeiter Impressum 2 2 9 9 –10 11 19 23 23 UMWELT Im Kampf gegen Schimmel: Ein vernünftiges Lüftungskonzept 15 –16 MHM-SERVICE 02.12.14 11:53 TITELFOTO Städtische Wohnunterkunft am Grünen Deich Quelle: f & w 23–24 MIETRECHT Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 03 Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs Mieten bremsen ab 1. Juni 2015 möglich Der Bundesjustizminister verspricht, dass es auf dem Wohnungsmarkt „nicht mehr allein um die Profitmaximierung“ gehen solle. Aber auch? Ja, denn wenn man die vielen Ausnahmen im Gesetz anschaut, wird klar: Es muss viel zusammen kommen, damit die Mietpreisbremse greift. Eine Betrachtung mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs gilt nach Verkündung im Bundesanzeiger und nach Erlass einer entsprechenden Hamburger Verordnung. Wenn der Hamburger Senat seine Arbeit aus Mietersicht gut macht, kann das Gesetz zum 1. Juni 2015 in Hamburg in Kraft treten. Mietrechtsexperten bei MhM beraten lassen. Rückzahlung nur nach Rüge Stellt der Mieter fest, dass die Miete zu hoch ist, wird sie nicht automatisch herabgesetzt. Der Mieter muss gegenüber dem Vermieter eine offizielle Rüge formulieren und das in Textform per Brief oder auch Nur noch 10 Prozent E-Mail/Fax. Telefonisch reicht es über dem Mietenspiegel nicht. Eine zu hohe Miete muss der Die Mietpreisbegrenzung gilt nicht Vermieter erst nach Eingang der für bestehende Verträge, sondern Mieterrüge zurückzahlen, aber nur für neu abgeschlossene Mietnicht rückwirkend! Daher ist es verträge. Zulässig ist eine neue wichtig, den Zugang der Rüge beweisen zu können, z. B. durch EinMietvereinbarung nur dann, wenn Altbaumieter dürfen auf niedrigere Neuvermietungspreise hoffen schreiben/Rückschein oder Einwurf sie maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Das ist umfassend modernisiert wurde. Genügt es, in den Briefkasten des Vermieters mit Zeudie Grundaussage, von der es etliche Ausnah- wenn eine neue Heizung, eine neue Küche, die gen. Die Rüge muss begründet werden. Da men gibt. Voraussichtlich ab dem 1. Juni 2015 Dämmung des Hauses, neue Bodenbeläge, ein der Mieter die vielen Ausnahmen, auf die der können Landesregierungen eine Verordnung neues Bad eingebaut wurden, um die Miet- Vermieter sich eventuell beruft nicht kennt, für bis zu fünf Jahre erlassen und Gebiete preisbremse außer Kraft zu setzen? muss er dazu nichts sagen. Er wird aber zumindest Argumente für die konkrete Höhe ausweisen, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist. Nur in diesen ausdrücklich Einschränkungen für modernisierte der ortsüblichen Miete vorbringen müssen festgelegten Gebieten gilt dann die Miet- und teure Wohnungen und darauf hinweisen, dass die vereinbarte preisbremse. Ähnlich konstruiert sind die Wurde nicht umfassend, aber dennoch in den Miete diese um mehr als 10 Prozent überRegelungen zur Absenkung der Kappungs- letzten drei Jahren modernisiert, so wird die schreitet. Dieses Verfahren ist äußerst vergrenze von 20 auf 15 Prozent und die sog. Anwendung der Mietpreisbremse nicht aus- braucherunfreundlich, besonders für Mieter Kündigungssperrfrist nach Umwandlung, geschlossen, aber eingeschränkt. Für Moder- mit Sprachbarrieren. MhM wird ein Musterdie auch nur in Gebieten gelten, in denen kei- nisierungen der letzten drei Jahre darf der schreiben entwickeln, das als Vorlage dienen ne ausreichende Wohnraumversorgung ge- Vermieter die zulässige Miete um einen (fik- kann. währleistet ist. tiven) Modernisierungszuschlag überschreiten. Hier beginnt eine komplizierte Berech- Auskunft verlangen nung, die der Vermieter dem Mieter Antwortet der Vermieter, die Miete sei zuläsStreit vorprogrammiert Die Mietenbremse gilt nur für Mietvereinba- entgegenhalten kann. Dem Mieter wird es sig, weil Ausnahmen greifen, muss er das berungen, die nach Erlass einer Verordnung ge- mangels Anwesenheit bei der Modernisie- gründen. Er muss z.B. darlegen, dass es sich troffen werden, also für neu abgeschlossene rung schwer fallen, deren Wahrheitsgehalt zu um eine erstmalige Vermietung nach Oktober Mietverträge. Überhöhte Mieten in Altverträ- überprüfen. Außerdem kann der Vermieter 2014 handelt oder aber, dass er die Wohnung gen bleiben außen vor. Ebenso wird die Miet- nach wie vor die Miete verlangen, die schon umfassend modernisiert hat. Meint der Verbegrenzung nicht für Wohnungen gelten, die der vorherige Mieter gezahlt hat. Einmal zu mieter, es greifen Einschränkungen, muss er nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet hoch, immer zu hoch – eine schlimme Kon- entweder darlegen, wie hoch ein Modernisiewerden und auch nicht für Wohnungen, die zessionsentscheidung des Gesetzgebers, der rungszuschlag sein kann oder aber, dass der nach einer umfassenden Modernisierung hierbei wohl das Profitinteresse und die Vormieter schon (rechtmäßig) eine höhere erstmals vermietet werden. Man ahnt schon Investitionsbereitschaft der Vermieter im Miete zahlte. Der Mieter hat ein gesetzliches Auskunftsrecht alle diese Fragen betreffend, den Streit um die Frage, ob eine Wohnung Auge gehabt hat. das er zur Not auch gerichtlich geltend maKorrekte Miete ermitteln chen kann. Um festzustellen, ob die vereinbarte Miete Eve Raatschen, Sylvia Sonnemann unzulässig hoch ist, muss der Mieter die ortsübliche Miete ermitteln. In Hamburg gibt Um Argumente des Vermieters zur Vormiete Wer nach Erlass der Rechtsverordnung der Hamburger Mietenspiegel Anhaltspunkte oder einer Modernisierung entkräften zu eine Wohnung neu anmietet, sollte schnellstdafür. Entscheidend sind Ausstattung und können, empfiehlt es sich, Kontaktdaten des möglich mit seinem Mietvertrag zu den Lage der Wohnung – das Verfahren ist aus der Vormieters zu notieren, damit man später normalen Beratungszeiten in die MhMÜberprüfung von Mieterhöhungen bekannt. nachfragen kann, wie es wirklich war. Beratung kommen. Zusätzliche BeratungsWill man wenigstens halbwegs sicher sein, zeiten können unter www.mhmhamburg.de dass es lohnt, sich mit dem Vermieter zu oder unter 040-431 39 40 erfragt werden. streiten, sollte man sich unbedingt von einem Tipp 04 Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 TITEL Städtische Wohnunterkunft im Hamburger Süden – Leben im Wohnmodul in eigener Wohnung Notunterkünfte werden zur Dauerlösung Warum Obdachlose keine Wohnung finden Ein Mensch ohne Wohnung ist dankbar, wenn ihm eine Notunterkunft zur Verfügung gestellt wird. Selbst ein Platz in einem Container, den man mit wildfremden Menschen teilen muss, erscheint besser als das Übernachten im Freien – jedenfalls in kalten Jahreszeiten. Viele tausend Menschen leben in Hamburg in einer provisorischen Unterbringung. Aus dem Provisorium wird häufig eine deprimierende Dauerwohnsituation, denn der Weg in eine reguläre Wohnung ist versperrt. Wir haben uns in Hamburgs Notunterkünften umgesehen und mit Betroffenen und Verantwortlichen gesprochen. Text: Rainer Link Fotos: Henning Scholz Carola Mayer, 43 Jahre alt, (Name von der Redaktion geändert) hatte nach einigen persönlichen Krisen, ihre Wohnung verloren. Als nunmehr Wohnungslose hatte sie bei Immobilienunternehmen keine Chance. Carola Mayer wandte sich an den Hamburger Verein „Kemenate“, der sich speziell um das Schicksal von weiblichen Wohnungslosen kümmert. Man konnte ihr dort zunächst nur eine provisorische Unterkunft in der Notunterkunft „FrauenZimmer“ vermitteln. Man riet ihr aber, sich für eine bessere Unterbringung bei der Altonaer Stadtmission zu bewerben. Und das klappte auch. Zwischen Aufnahmegespräch und ihrem Einzug lagen nur zwei Wochen. Ein Glücksfall, andere Bewerberinnen waren abgesprungen. Bei der Stadtmission hat jede Bewohnerin eine abgeschlossene kleine Wohnung für sich. Ziel ist es, die Frauen durch Beratung so zu stabilisieren, dass sie sich binnen eines halben Jahres wieder eigenständig um eine eigene Wohnung kümmern können. Carola Mayer hat jetzt Kontakt zur „Fachstelle für Wohnungsnotfälle“ und bei der SAGA ist sie als Mietinteressentin registriert. Einen ersten Besichtigungstermin für eine freie Wohnung hatte sie auch schon, aber da war sie wegen der vielen anderen Interessenten einfach geflüchtet. Ihre Nerven spielten nicht mit. Bei der Kemenate haben sich im Jahr 2014 rund 160 neue Frauen mit Wohnungsnotlagen gemeldet. Ein neuer – wenn auch trauriger – Rekord, sagt Beraterin Tanja Lazarevic. Den hilfesuchenden Frauen TITEL Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 Tanja Lazarevic, Sozialpädagogin beim Verein Kemenate: „Unser Angebot ist von Frauen für Frauen, die Basis unserer Arbeit ist parteilich und feministisch.“ Christina Daniel: „Habe sogar schon überlegt, nach Afrika zu gehen.“ ein rundum akzeptables Angebot zu machen, das gelingt immer seltener, denn es fehlt schlicht an geeigneten Wohnungen. Aber zumindest den Tagestreff in der Eimsbüttler Charlottenstraße 30 können alle wohnungslosen Frauen ansteuern. Hier kann man essen, Wäsche waschen, sich eine Postadresse einrichten, Telefon und Computer nutzen und vor allem Zuspruch finden. Untergebracht ist sie in einem Container der Großstadtmission in Bahrenfeld. Den teilt sie sich mit einer weiteren Frau, mit der sie sich zum Glück ganz gut versteht. Aber es ist sehr eng und Stauraum für ihre persönlichen Dinge hat sie nicht. Den Tag im Container zu verbringen ist kaum möglich, sie nutzt gern die Tagesangebote der „Kemenate“, wo sie gemeinsam mit anderen Frauen kochen und klönen kann. Die Kemenate hat zwölf Container-Plätze im Rahmen des Winternotprogramms für ihre Klienten erhalten. Und wenn dieses Programm – das ja nicht viel mehr als eine „Erfrierungschutzmaßnahme“ ist, in den nächsten Tagen ausläuft, stehen mindestens acht der zwölf Frauen wieder unversorgt auf der Straße. Ebenfalls erneut auf der Straße landen könnte die 68jährige Christina Daniel, deren Leidensgeschichte schon recht lange währt. Erst verbüßte sie eine kurze Haftstraße, dann war ihre Wohnung nach der Entlassung zwangsgeräumt. Christina Daniel, die früher als Technische Zeichnerin arbeitete, lebt jetzt von der Rente und Grundsicherung, so dass die Behörde sogar ihre Miete übernehmen würde. Aber sie sucht vergeblich. Besuch bei Stefan Karrenbauer. Er ist Sozialberater für die Verkäufer der Obdachlosenzeitung Hinz & Kunzt. Von den aktiven Hinz und Künstlern ist nur etwa jeder Zehnte mit einer Bleibe beim städtischen Träger „fördern und wohnen“ versorgt. Andere wohnen in heruntergekommenen Privatquartieren, für die sie unvorstellbar hohe Wuchermieten aufbringen müssen. Wieder andere übernachten im Freien. Manche Menschen, die lange auf der Straße gelebt haben, brauchen beim Bezug einer Wohnung eine unterstützende Person, die ihnen in der neuen Situation zur Seite steht, zu mindestens für eine Übergangszeit. Aber die meisten Wohnungslosen könnten auch ohne fremde Hilfe in einer neuen Wohnung Fuß fassen, sagt Stefan Karrenbauer. ABER DIE MEISTEN WOHNUNGSLOSEN KÖNNTEN AUCH OHNE FREMDE HILFE IN EINER NEUEN WOHNUNG FUSS FASSEN. Gern erzählt er eine Geschichte, die belegt, dass Menschen, die lange auf der Straße gelebt haben, sich bestens reintegrieren, wenn man ihnen ein vernünftiges Angebot machen 05 „fördern und wohnen“ muss in den regulären Wohnungsbau einsteigen, um speziell für die Zielgruppe der Wohnungslosen viele kleine Wohnungen zu bauen, fordert Stefann Karrenbauer. kann. So ein Angebot erhielt der Verein Hinz &Kunzt in Eidelstedt. Er konnte dort in ruhiger Wohnlage ein Einfamilienhaus als Hauptmieter übernehmen. Dort wohnen jetzt sechs Verkäufer der Obdachlosenzeitung in friedlicher Eintracht als Wohngemeinschaft unter einem Dach. Der letzte Besuch eines Sozialpädagogen liegt schon viele Monate zurück, weil es weder Konflikte im Haus noch mit der Nachbarschaft gibt. „So geht‘s eben auch“, sagt Karrenbauer. Aber die Realität für die meisten Wohnungslosen sieht wesentlich deprimierender aus. „Es kommt vor, dass die Fachstellen für Wohnungsnotfälle den Menschen, die nach einer Bleibe suchen, nicht mehr anbieten können, als einen Platz im Winternotprogramm. Im vergangenen Winter – rechnet Stefan Karrenbauer vor – sind von über 700 Menschen nur 70 in feste Bleiben vermittelt worden. 14 fanden eine Wohnung, 39 fanden einen Platz in anderen Unterkünften und 13 in stationären Einrichtungen.“ Das ist vollständig inakzeptabel. Und auch die Unterbringung in Not-Containern sieht Karrenbauer kritisch, „weil die Belegung mit Personen, die sich nicht kennen, zu mindestens auf lange Sicht problematisch ist.“ Ihm schwebt ein Bauprogramm speziell für die Zielgruppe der Wohnungslosen vor. TITEL 06 Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 § 5-Schein alte Bezeichnung für den Wohnberechtigungsschein (§ 27 WoFG), der zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigt. Berechtigte: Haushalte, deren Jahresgesamteinkommen innerhalb gesetzlich bestimmter Einkommensgrenzen nach § 9 WoFG liegen. Vordringlich Wohnungssuchende erhalten einen Dringlichkeitsschein oder eine Dringlichkeitsbestätigung. Voraussetzung: Einkommensgrenzen nach § 9 WoFG, § 8 HmbWoFG. Dringlichkeitsschein (DS) Zusätzliche Voraussetzungen: Haushalt länger als 3 Jahre in Hamburg gemeldet, dringend auf eine Wohnung angewiesen und allein nicht in der Lage, selbst eine Wohnung zu finden. Berechtigte: Personen/Fallgruppen, die in der Fachanweisung der BSU über die Versorgung von vordringlich Wohnungssuchenden mit Wohnraum in den Punkten 3.1.-3.10. angeführt werden. Der DS gilt 1 Jahr, Antragstellung bei der Wohnungsabteilung des zuständigen Bezirksamtes, Belegung im Benennungsverfahren – 3er Vorschlag. Dringlichkeitsbestätigung (DB) Berechtigte: Personen/Wohnungsnotfälle, die keine eigene Wohnung haben, in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe untergebracht sind oder obdachlos sind. Die DB gilt 2 Jahre, ist kostenlos, Antragstellung erfolgt über Fachstellen zur Wohnungssicherung. Betroffen: vor allem Familien, Alleinstehende mit Kindern, Flüchtlinge mit gesichertem Aufenthaltsstatus, Jugendliche aus HZE Maßnahmen. Kooperationsvertrag Vertrag zwischen der BSU und einzelnen Wohnungsunternehmen (WU), erstmals 2004 geschlossen mit 10 Genossenschaften und SAGA GWG. Ziel: Versorgung vordringlich Wohnungssuchender. Auf Grundlage des vorhandenen Bestandes an WA-Wohnungen und der Fluktuation im Wohnungsunternehmen wird die Anzahl der zu Versorgenden pro WU jährlich festgelegt. Sondervertrag mit SAGA GWG seit 2010: Feste Versorgungsverpflichtung (Flatrate) pro Jahr 3.000 Wohnungen für sozialwohnungsberechtigte Haushalte, davon 1.700 an vordringlich Wohnungssuchende, die Hälfte davon an Wohnungslose (seit 2013). Containerunterbringung der etwas gehobeneren Art: Es sind abgeschlossene Wohnungen, meist drei Zimmer, Küche und Bad. Da leben dann sechs Menschen, in jedem Zimmer zwei. Auf 15 m2. Wenn Wohnungslose problemlos eine eigene Wohnung bekämen, könnten viele tausend Unterkünfte schlagartig frei werden. WENN WOHNUNGSLOSE PROBLEMLOS EINE EIGENE WOHNUNG BEKÄMEN, KÖNNTEN VIELE TAUSEND UNTERKÜNFTE SCHLAGARTIG FREI WERDEN. Die Diakonie fordert seit Jahren, dass die Stadt die SAGA GWG als städtisches Wohnungsunternehmen stärker in die Pflicht nimmt. Das öffentliche Wohnungsunternehmen soll pro Jahr 1.700 „vordringlich Wohnungssuchende“ versorgen – darunter nicht nur Obdachlose. „Dazu gehören wohnberechtigte Flüchtlinge genauso wie Wohnungslose aus Hamburg, Frauen aus Frauenhäusern oder Menschen mit Behinderung. Wer vordringlich welche Wohnung bekommt, sollte individuell geprüft und nicht danach entschieden werden, zu welcher Gruppe diese Person gehört,“ sagt Dirk Hauer, Leiter des Fachbereiches Migration und Existenzsicherung im Diakonischen Werk Hamburg. Die Hamburger Diakonie hält die Gründung einer Stiftung für gemeinwohlorientierten Wohnungsbau für eine sinnvolle Möglichkeit, die Wohnungsnot in Hamburg zu bekämpfen. Dirk Hauer: „Hamburg braucht endlich eine Organisation, die sich ausschließlich darum kümmert, benachteiligten Gruppen auf dem Wohnungsmarkt bezahlbare Wohnungen zu verschaffen. Dies kann eine Stiftung sein, andere Modelle sind ebenfalls denkbar. Ent- KOALITIONSVERHANDLUNGEN VON SPD UND GRÜNEN Mehr Hilfen für Menschen in Wohnungsnot Einig waren sich beide Parteien über verstärkte Hilfen für Menschen in Notlagen. Arme Familien, Obdachlose, Frauen aus Frauenhäusern und Flüchtlinge sollen durch Projekte sozialer Investoren wie Stiftungen profitieren. Die Stadt will solche Wohnungsprojekte künftig mit Grundstücken und einem Bürgschaftsprogramm unterstützen. Auch unter dem rot-grünen Senat sollen in Hamburg 6.000 neue Wohnungen pro Jahr gebaut werden, 2.000 davon mit Sozialbindung. Darauf haben sich die Spitzen von SPD und Grünen bei ihren Koalitionsverhandlungen am 17. März 2015 geeinigt. TITEL Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2014 07 Im Gespräch mit Martin Leo Herr Leo, stolpert die Stadt nicht von einem Provisorium ins nächste? Leo: „Wenn Leute in Zelten wohnen, dann wünscht man sich nur noch, das möglichst schnell beenden zu können und möglichst schnell Not-Container aufstellen zu können, Eine der besseren Adressen von „fördern und wohnen“. Martin Leo: „Wir bräuchten eigentlich ein Sonderprogramm, das Wohnungslose und Flüchtlinge im Hauruck-Verfahren in geförderte Wohnungen bringt.“ scheidend ist, dass dieses Unternehmen nicht – wie zum Beispiel zur Zeit die SAGA GWG – noch andere Ziele der Politik umsetzen muss, etwa den städtischen Haushalt durch Gewinne zu entlasten.“ und die wirken dann natürlich recht provisorisch und bieten dann auch an Standard sehr wenig. Das ist eng. Wenn Sie duschen wollen müssen sie erst mal durchs Freie laufen. Das haben wir dort machen müssen, wo wir Plätze auch nicht für längere Zeit nutzen können.“ „fördern und wohnen“ ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und gehört der Hansestadt Hamburg. Bei diesem Träger finden rd. 10.000 von den Fachstellen beispielsweise auf Hotels verwiesen werden“, sagt Martin Leo, Bereichsleiter Wohnen bei „fördern und wohnen“. Die Zahl der Flüchtlinge ist gestiegen, die Zahl der heimischen Wohnungslosen ebenfalls. „fördern und wohnen“ gelingt es nicht mehr, für alle Bedürftigen ein passendes An- Zahl der versorgten und unversorgten Haushalte in Hamburg Personen Haushalt 2012 2013 Dringlichkeitsscheininhaber 6.403 6.969 Versorgungsquote 27 % 25 % Dringlichkeitsbestätigung 2.837 2.770 41,28 % 42,24 % 778 771 8.996 10.673 Versorgte Haushalte Versorgte Haushalte im Rahmen des Kooperationsvertrages Wohnungslose in öffentlicher Unterbringung Quelle: Drucksache 20/13137 Menschen mit vielfältigen sozialen Problemen ein Dach über dem Kopf – Obdachlose, Wohnungslose und Zuwanderer wie Asylbewerber, Flüchtlinge und manchmal auch noch Spätaussiedler. Die Fachstellen für Wohnungsnotfälle bei den Bezirksämtern haben den Auftrag, den Wohnungsverlust möglichst zu verhindern. Wenn ihnen das nicht gelingt, tritt „fördern und wohnen“ auf den Plan und müsste für eine öffentliche Unterbringung sorgen. So weit die Theorie. „Es gibt leider etliche Menschen, denen wir zeitnah keinen Platz anbieten können. So, dass sie gebot vorzuhalten, räumt Martin Leo ein: „Bis 2010 konnten wir noch sagen, wir bringen die meisten Flüchtlingsfamilien in abgeschlossenen Wohnungen unter, die entweder uns gehören oder die wir anmieten. Bei den wohnungslosen Familien galt das ohnehin, dass die alle von uns in Wohnungen untergebracht wurden. Im Moment ist es so, dass wir es nicht mehr schaffen, alle wohnungslos werdenden Familien mit abgeschlossenem Wohnraum zu versorgen, die finden sich leider auch manchmal in Gemeinschaftsunterkünften wieder.“ Müsste man jetzt nicht ganz viele Schlichtwohnungen mit abgesenktem Standard hochziehen, um die aktuelle Not zu mindern? Leo: „Ich befürworte keinen abgesenkten Standard, der noch unter dem Sozialwohnungsstandard liegt, das ist stigmatisierend für die Mieter. Eigentlich muss es darum gehen, alle Menschen in das normale Wohnen zu integrieren. Was ich mir vorstellen kann, ist, dass man kleinere Wohnungen baut. Was die Fläche betrifft, da könnte man Standards absenken.“ Wer zweimal seine Miete nicht gezahlt hat, steht auf der Straße und wird zum „Kunden“ von „fördern und wohnen“. So werden jedes Jahr rund eineinhalbtausend Wohnungen zwangsgeräumt. Leo: „Es muss darüber gesprochen werden, ob nicht ein städtischer Träger wie die SAGA GWG darauf verzichtet, Räumungen durchzuführen und stattdessen mit einer Mietersozialberatung – die muss ja die SAGA GWG gar nicht selber organisieren, das können auch andere machen – die Zahl der Räumungen runter bringt. Das könnten auch Genossenschaften machen. Das wäre das Wichtigste, Räumungen zu verhindern, da, wo die Stadt das steuern kann. Denn wir setzen ja einen Kreislauf in Gang, der nicht gesund ist. Der eine städtische Träger räumt, der andere städtische Träger bringt unter. Das ist eigentlich einleuchtend, dass das nicht gut ist.“ WOHNEN 08 Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 Wohnungsvergabe und Wohnungsbau Mehr Wohnungen für Menschen mit wenig Geld Circa 6.000 Wohnungen werden jährlich in Hamburg gebaut, doch es sieht so aus, als ob dabei die Versorgung einkommensschwacher Haushalte auf der Strecke bleibt. Dr. Tobias Behrens, Geschäftsführer von STATTBAU Hamburg GmbH, erläutert im Interview mit MhM, welche Maßnahmen möglich sind, um diesen Missstand zu beheben. Es werden viel zu wenig preiswerte Wohnungen für Menschen mit Dringlichkeitsscheinen und für Wohnungslose und Obdachlose gebaut. Woran liegt das? Es ist tatsächlich so, dass für die wirklich bedürftigen Menschen kaum eine Wohnung neu errichtet worden ist. Hintergrund sind die aktuellen Rahmenbedingungen, in denen der öffentlich geförderte Wohnungsbau stattfindet. Seit 2003 verzichtet die Stadt darauf, die Bauherren per Fördervertrag zu verpflichten, auch Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende zu errichten. Vor 2003 war es üblich, dass bis zu 50 Prozent der geförderten Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende zur Verfügung standen mit Bindungszeiten von zum Teil 30 oder mehr Jahren. Inzwischen hat sich die Förderung so liberalisiert, dass Wohnungsbauunternehmen, die geförderte Wohnungen bauen, nur noch die Einkommensgrenzen der Mieter berücksichtigen müssen, ansonsten aber keinerlei Verpflichtungen haben, vordringlich Wohnungssuchende unterzubringen. Erst in den letzten Jahren setzt sich langsam bei der Konzeptausschreibung durch, dass auch ein kleiner Teil der neuen Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende zur Verfügung gestellt werden muss. Förderprogramme für besondere Zielgruppen wie Behinderte, besondere Wohnformen oder auch Ankauf von Belegungsbindungen hat die Wohnungswirtschaft in der Vergangenheit kaum angenommen. Warum schließen so wenige Wohnungsunternehmen den Kooperationsvertrag mit der Stadt ab? Ist das überhaupt der richtige Weg? Bei dem Kooperationsvertrag verpflichten sich einige Wohnungsunternehmen, ihre Versorgungsverpflichtung langfristig einzuhalten, d. h. die Zahl der mit WA-Bindungen belegten Wohnungen nicht abschmelzen zu lassen, sie einzufrieren. Im Gegenzug haben sie dafür die Freiheit, diese Belegungsbindungen im gesamten Wohnungsbestand unterzubringen. Viele Wohnungsunternehmen haben nur noch einige hundert oder wenige tausend Wohnungen mit Belegungsbindungen. Diese nehmen jährlich ab. Diese Abnahme des geförderten Wohnungsbestandes wird mit Freude gesehen. Bei den jetzt geförderten Neubauten wird auf die Versorgung von vordringlich Wohnungssuchenden in der Regel verzichtet. Insofern haben die Wohnungsunternehmen kein großes Problem mehr mit der Unterbringung ihrer restlichen Versorgungsfälle. Das Instrument der Kooperationsverträge ist in meinen Augen völlig überschätzt worden, weil die Wohnungswirtschaft auch an diesen Verträgen kein großes Interesse hat. Es gibt Stimmen, die fordern, dass die Versorgungsverpflichtung von SAGA GWG erhöht werden muss, wenn sich andere Wohnungsunternehmen drücken. Diese Aufgabe hatte die SAGA schon einmal. Danach schrieb sie rote Zahlen. Unter welchen Bedingungen könnte dies heute anders funktionieren? Nach meinem Dafürhalten könnten SAGA GWG ihre Versorgungsverpflichtungen erhöhen und mehr vordringlich Wohnungssuchende in ihren Beständen unterbringen. In den letzten Jahren oder Jahrzehnten hat sich die Betreuungslage von vordringlich Wohnungssuchenden bzw. Menschen mit besonderen sozialen Problemen in Hamburg erheblich verbessert. Es gibt zahlreiche Träger, die auch diese Menschen im eigenen Wohnungsbestand betreuen. Viele Wohnungsunternehmen haben bereits gute Kooperationsverbindungen mit sozialen Trägern, die sich um die Betreuung und ggf. Beratung von solchen Mieterhaushalten kümmern. Ich glaube, die SAGA könnte hier mit einigen Trägern kooperieren, um die Befürchtungen, dass die Mieter in ihrem Verhalten Nachbarschaften gefährden könnten, zu entkräften. Insbesondere in einigen Freistellungsgebieten wäre dies in meinen Augen dringend angebracht, weil sich in diesen Gebieten die soziale Situation über die Jahre erheblich stabilisiert hat und eine ganze Reihe von nachbarschaftsstabilisierenden Maßnahmen umgesetzt wurden (z. B. Wilhelmsburg mit der IBA). Durch eine Abschaffung der Freistellungsgebiete würden dem Wohnungsmarkt jährlich mehrere hundert WA-Wohnungen zusätzlich zur Verfügung stehen. Herr Behrens, Sie sind Teilnehmer eines behördlichen Arbeitskreises, der ein Gesamtkonzept zur besseren Wohnraumversorgung von anerkannt vordringlich Wohnungssuchenden entwickelt. Gibt es schon Ergebnisse? Leider nein. Es ist richtig, dass Mitte letzten Jahres eine Arbeitsgruppe von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) einberufen wurde, die sich mit einem Konzept zur besseren Versorgung von vordringlich Wohnungssuchenden beschäftigen sollte. Dies war ein Arbeitsauftrag des Bündnisses für das Wohnen. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit mittlerweile beendet und ein Papier vorgelegt, dass eine Reihe von Vorschlägen enthält. Die BSU hat festgestellt, dass 11.000 bis 13.000 zusätzliche Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende in Hamburg benötigt werden. Dieser Bedarf zeigt das Dilemma. Eigentlich sollte noch in der letzten Legislaturperiode das Konzept des Arbeitskreises verabschiedet werden. Leider hat die BSU sich zu den Vorschlägen noch nicht geäußert. In meinen Augen ist dies ein unhaltbarer Zustand, denn die Not besteht ja tatsächlich jeden Tag auf der Straße. Es ist beschämend, dass diese Problematik bisher kein Handeln bei den zuständigen Behörden, Parteien und Politikern auslöst. Welche konkreten Vorschläge enthält dieses Papier? Die ursprüngliche Hoffnung, mit den wenigen Instrumenten, die der Wohnraumförderung zur Verfügung stehen und der freiwilligen Verpflichtung der Wohnungswirtschaft, zählbare Erfolge zu verzeichnen, ist vollständig gescheitert. Deswegen haben wir als erstes ein Ziel definiert, und zwar die Zahl der zurzeit vordringlich Wohnungssuchenden innerhalb der nächsten fünf Jahre zu halbieren. Das heißt jedes Jahr sollen 1.000 bis 1.200 zusätzliche WA-Bindungen geschaffen werden. Dazu haben wir eine Reihe von Vorschlägen gemacht, mit welchen Instrumenten dieses Ziel erreicht werden könnte. Dazu zählen die Aufgabe der Freistellungsgebieten wie z. B. in Mümmelmannsberg, Kirchdorf Süd, die stärkere Verpflichtung, im Neubau auch vordringlich Wohnungssuchende unterzubringen sowie besondere Förderprogramme, die insbesondere auch gemeinnützige und soziale Bauherren in die Lage versetzen, Wohnraum im Neubau zu schaffen. Weiterhin müssen bei einer Reihe von Programmen die Förderbedingungen nachgesteuert werden, weil diese in der jetzigen Form unattraktiv für die Bauherren sind. Es bleibt zu hoffen, dass die neue Regierung sich dem Thema mit Entschlossenheit und der nötigen politischen Durchsetzungskraft annimmt. MIETER HELFEN MIETERN Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 09 Mieter helfen Mietern Rechenschaftsbericht 2014/2015 Am 8. September 2015 findet die Vollversammlung der MhM-Mitglieder statt. Hinter uns liegt ein arbeitsreiches Jahr mit vielen kleinen Neuerungen im Verein und vielen Änderungen und Geschehnissen auf der wohnungs- und mietenpoltischen Bühne. Eine kleine Rückschau. Fast alle Bundesparteien hatten in ihren Wahlkämpfen Mietpreisbremsen im Angebot. Und tatsächlich wird es nach den Verschlimmerungen des Mietrechtsänderungsgesetzes 2013 jetzt eine Mietpreisbremse geben, die Neuvermietungspreise deckelt. MhM hat sich in zahlreichen Diskussionen für eine effektive Umsetzung des Wahlversprechens eingesetzt, ob in schriftlichen Stellungnahmen an das Bundesjustizministerium, im Talk bei Jauch oder in Ausschüssen des Bündnisses für das Wohnen. Im Sommer 2015 könnte sie nun kommen, wenn die Hamburger Regierung sie erlässt. Auch bei diesem Prozess wird sich MhM vehement für eine flächendeckende Geltung einsetzen und Hamburgs Mieterinnen die beste Beratung anbieten, um sich trotz der komplizierten Regelungen des Gesetzes (s. Artikel S. 3) gegen zu hohe Mietpreise zu wehren. Neue MhM-Beratungsstelle und MhM geben, um hier eine effektivere Mängelbeseitigung in den Wohnungen der Mieter zu bewirken. Mehr Service Große Nachfrage in den Beratungsstellen In zwölf MhM-Beratungsstellen haben 7.330 Beratungsgespräche stattgefunden – ein neuer Rekord. Offenbar schätzen die Mitglieder die Beratung-To-Go, ein persönliches Gespräch mit einem Juristen in der Nähe, ohne vorherige Anmeldung und zu verschiedensten Zeiten. Kompetent, schnell und persönlich lassen sich die meisten Probleme lösen. Wenn nicht, dann bot das MhM-Team in der Zentrale bei komplizierten und umfangreicheren Problemen Intensivberatung in fast 2.500 Fällen an. Zusammen mit dem Rechtstelefon haben somit fast 13.000 Beratungen im Jahr 2014 stattgefunden. Besonderer Dank gilt den 40 Mietrechtsanwält/innen, die mit ihrem Engagement das breite Beratungsangebot von MhM stützen. Ein neuer Mitgliederservice wurde in den Beratungsstellen Langenhorn und Wilhelmsburg eingeführt. Schreiben an den Vermieter werden gleich vor Ort aufgesetzt. Gerade in Wilhelmsburg können so zum Beispiel Mängelanzeigen ungeachtet bestehender Sprachbarrieren sofort verschickt werden. Sowohl in Wilhelmsburg als auch in Langenhorn haben wir neue Beratungsorte gefunden, in der Bücherhalle direkt gegenüber dem S- und Busbahnhof Wilhelmsburg und im Bürgerhaus Langenhorn. Lösungen auf dem Verhandlungsweg In Zeiten des forcierten Wohnungsneubaus sank die Nachfrage nach Hausversammlungen deutlich, denn gerade große Wohnungsunternehmen fahren Sanierung und Neubau nicht gleichzeitig auf hohem Niveau. Dennoch fanden 26 Hausversammlungen statt. Zugleich fanden auch Strategiegespräche mit SAGA GWG statt, um die Kommunikation zwischen Mieterverein und Unternehmen zugunsten einer schnellen Problemlösung für die betroffenen Mieter zu verbessern. Besonderer Einsatz der MhM-Juristin Kiene war zum Jahreswechsel 2014/2015 gefragt, als bei der ersten großen Modernisierungsbaustelle der GAGFAH Wasserschäden ausgerechnet zwischen den Jahren auftraten. Zugleich schaffte die GAGFAH ihre Mietersprechstunden ab. Demnächst wird es strategische Gespräche auch zwischen GAGFAH Unter Federführung von Karin Aßmus sind sowohl die Homepage renoviert als auch der MhM-Newsletter für Mitglieder etabliert worden. Wir danken für die positiven Rückmeldungen und freuen uns, wenn der Newsletter weiterhin viele neue Abonnenten findet. Auch die MhM-Infos zu 27 verschiedenen Rechtsthemen wurden sukzessive durch ein modernes Outfit ersetzt und erfahren eine riesige Nachfrage. Die Mitgliederzeitschrift Mietraum² kann mittlerweile auch auf digitalem Wege versandt und gelesen werden. Modernisierung: Da fehlt noch was Dem Senat war es im Vorwahljahr wichtig, die zugesagten 6.000 Wohnungen pro Jahr tatsächlich auch gebaut zu haben. MhM hat Einladung zur Mitgliedervollversammlung von Mieter helfen Mietern Liebe Mitglieder, der Vorstand lädt Sie herzlich zur diesjährigen Mitgliedervollversammlung ein am Dienstag, 08. September 2015 18.30 Uhr bis 21.00 Uhr im Bürgertreff Altona-Nord, Gefionstraße 3 im Gebäude des Cafes Breitengrad Die finanzielle Rechenschaftslegung erfolgt auf der Vollversammlung, auf der Sie ergänzende Unterlagen erhalten. Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch haben Sie im Anschluss an die Versammlung bei einem kleinen Imbiss. Bitte notieren Sie sich diesen Termin, denn es wird vor der Mitgliedervollversammlung keine weitere Mitglieder-Zeitung erscheinen. TA G E S O R D N U N G Begrüßung 1. Vorstellung des Rechenschaftsberichts Vereinsarbeit Jahresabschluss 2. Bericht der Kassenprüfer 3. Entlastung des Vorstandes, der Vorstandssprecher und der Kassenprüfer 4. Wahl der Vorstandssprecher, des Vorstandes und der Kassenprüfer 5. Satzungsänderung zur Mitgliedschaft, zum Beitritt, zur Kündigung, hier insbe sondere die Begründung und Einführung von Sondermitgliedschaften, wie u.a. einer Online-Mitgliedschaft. Ausklang Bringen Sie bitte Ihren Mitgliedsausweis zur Abstimmung mit. Wir freuen uns auf Sie. STADTTEILE 10 Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 versucht, das Augenmerk von der Zahlenverliebtheit der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt auch auf den sozialverträglichen Erhalt bestehender Mietverhältnisse zu richten. Kurz vor Unterschrift unter eine Absichtserklärung der Wohnungsverbände, Modernisierungen nicht teurer für die Mieter werden zu lassen als das doppelte der Energieeinsparung, scherten die Verbände aus. Nach mehrjährigen Verhandlungen ist dies ein bedauerliches Ergebnis. Da ist die BSU nicht allein, denn auch die Bundesregierung hatte bei dem Thema Modernisierungen Nachbesserungen für die Mieter versprochen und bisher nicht eingelöst. Für Mieter sind Mietsteigerungen nach Modernisierung nach wie vor ein existentielles Thema. Eine Stadt wie Hamburg mit einem überdurchschnittlichen Anteil an Mietwohnungen muss dieses Thema vorantreiben. Dafür wird sich MhM trotz der Zähigkeit des Themas weiterhin einsetzen. Es sind ganze Straßenzüge, die an SAGA GWG übergehen, darunter in der Hohenwischer Straße, im Moorburger Alter Deich, im Moorburger Burgweg, – Elbdeich und – Kirchdeich, in der Hasselwerder Straße, im Organistenweg und im Rosengarten. MhM wächst weiterhin Auch im Jahr 2014 ist der Aus- und Eintrittssaldo positiv. 17.500 Mitgliedschaften mit knapp 35.000 Mieterinnen und Mieter unterstützen die Arbeit des Mietervereins und werden von MhM unterstützt. Beratung und Lobbyarbeit haben so ein gutes Fundament. Wir freuen uns auf ein weiteres Jahr engagierter Interessenvertretung. Zum Jahresende 2015 wird der neue Hamburger Mietenspiegel mit Stichtag 1.4.2015 erscheinen. Angesichts der bevorstehenden Mietenbremse erhält der Mietenspiegel mehr Bedeutung, was in den sehr gut besuchten und intensiv geführten Gesprächen im Arbeitskreis Mietenspiegel deutlich zu spüren ist. MhM wird seine Beratungskapazitäten wegen des in diesem Zusammenhang zu erwartenden erhöhten Beratungsbedarfs zeitnah ausweiten, damit unsere Mitglieder erfahren, was sie tun können. Sylvia Sonnemann FHH verkauft Wohnungen an SAGA GWG Nur folgerichtig findet der Senat den Verkauf von 900 Wohnungen an SAGA GWG. Denn in der Vergangenheit wurde der landeseigene Wohnungsbestand bereits von Externen wie SAGA GWG oder Sprinkenhof verwaltet. Die Mieter dagegen sehen die Verkäufe mit Skepsis und Besorgnis. SPD und FDP stimmten dem Verkauf in der Bürgerschaft zu. Mit der Eigentumsübertragung würde jetzt dafür gesorgt, so der Senat, dass die Wohnimmobilien auch in Zukunft nicht an private Eigentümer verkauft würden. Außerdem könnten 260 öffentlich geförderte Wohnungen im Rahmen von Erweiterungs- und Nachverdichtungsmaßnahmen auf den erworbenen Grundstücken neu gebaut werden. Und mit SAGA GWG als Vermieter hätte man ein ver- dientes Wohnungsunternehmen gefunden, dass mit seinem sozial ausgerichteten Mietenkonzept die Wohnungen langfristiger absichert als bisher. Da wundert es denn doch ein bisschen, dass für die Erreichung dieser Ziele ein Verkauf für nötig erachtet wurde. Gemeinhin sollte man meinen, hätte die Stadt dies alles auch als Eigentümerin bewerkstelligen können. Dann hätte SAGA GWG das Geld in den eigenen Bestand stecken können, bzw. mehr neue Wohnungen bauen können. Nutznießer dieses Deals ist jetzt lt. Drucksache 20/13587 der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), der die Einnahmen aus dem Einmalentgelt für die Bestellung des Erbbaurechts (17,9 Mio Euro) und fast 105 Millionen Euro aus dem Verkauf für die erhöhte Liquidität seiner anderen immobilienwirtschaftlichen Aufgaben verwenden soll. Nur die Grundstücke und Gebäude in Moorburg und Neuenfelde wurden an SAGA GWG mit einem 75-jährigen Erbbaurecht vergeben. 161 der 340 mit Wohnbebauung gelisteten Grundstücke liegen in Moorburg im Hafenerweiterungsgebiet. Der Verkauf trägt jedoch in keiner Weise dazu bei, die Moorburger zu beruhigen, denn die Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung ist damit nicht ausgeräumt. In Neuenfelde hingegen sollen 70 neue Wohnungen auf dem Gelände entstehen, das einmal für die Verlängerung der AirbusStartbahn aufgekauft wurde. Es bleibt zu hoffen, dass nun endlich auch die leerstehenden Häuser in Neuenfelde wiedervermietet werden. Fast nebenbei wurde in diesem Paketverkauf übrigens auch ein Wohnprojekt in der Chemnitzstraße an SAGA GWG verkauft. Karin Aßmus Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 11 VOM MIETER VERURSACHTER WOHNUNGSBRAND Wer muss zahlen? Sensationelle Urteile aus Karlsruhe zur Renovierungspflicht Nie mehr schön machen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in drei Urteilen vom 18.3.2015 seine Rechtsprechung zur Renovierungspflicht im Mietverhältnis auf den Kopf gestellt. Bisher konnte es passieren, dass Mieter eine Wohnung in weitaus besserem Zustand Es kann schnell passieren. Ein Moment der Unachtsamkeit und es brennt. Grundsätzlich gilt, wer den Brand verursacht, zahlt den entstehenden Schaden. Aber nicht immer. So lag dem Bundesgerichtshof im letzten Jahr ein Fall vor, in dem es zu einem Brand kam, nachdem die 12-jährige Tochter des Mieters einen Topf mit Öl auf dem Herd erhitzte, die Küche kurzzeitig verließ und das Öl sich währenddessen entzündete. Der Vermieter verlangte vom Mieter, seine Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen, um den Schaden an der Wohnung zu bezahlen. Der Bundesgerichtshof lehnte diese Forderung in seinem Urteil vom 14. November 2014 (VIII ZR 191/13) ab. In Fällen leichter Fahrlässigkeit durch einen Moment der Unachtsamkeit sei der Vermieter für die Instandsetzung der Wohnung zuständig, wenn der Mieter über die Nebenkosten auch die Kosten der Feuerversicherung des Vermieters zahlt (was in den zurückgeben mussten als sie die Räume bei Einzug vom Vermieter übergeben bekamen. Das wird in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen so sein. Der BGH hat in zwei Urteilen (VIII ZR 185/14 und VIII ZR 242/13) klar entschieden, dass Vertragsklauseln, die den Mieter zur Renovierung der Wohnung verpflichten dann unwirksam sind, wenn die Wohnung bei Vertragsbeginn unrenoviert übergeben wurde. Das gilt nicht nur für zukünftige Mietverträge, sondern auch für vertragliche Klauseln in alten Mietverträgen. Viele Hamburger Mieter werden von dieser Rechtsprechung profitieren. Für Mieter, die neu einziehen, ist es wichtig, den aktuellen Zustand der Wohnung zu dokumentieren, Fotos zu machen und Zeugen zu organisieren, die später einmal bestätigen können, dass die Wohnung nicht renoviert war. Entscheidend für die Abgrenzung ist laut BGH, ob die Wohnung den Gesamteindruck einer renovierten Wohnung vermittelt, unerhebliche Gebrauchsspuren schließen das nicht aus. Zulässig können Renovierungsklauseln aber sein, wenn der Mieter eine Gegenleistung des Vermieters für das Renovieren (Kostenbeteiligung, mietfreies Wohnen für einige Zeit) erhält. Mieter, die eine renovierte Wohnung beziehen, können nach wie vor wirksam verpflichtet werden, die Wohnung während der Mietzeit regelmäßig neu zu dekorieren. In einer weiteren Entscheidung vom 18.3.2015 (VIII ZR 21/13) hat der Bundesgerichtshof alle sogenannten Quoten- oder Abgeltungsklauseln für unwirksam erklärt. Damit sind alle Vertragsregelungen gemeint, die dem Mieter eine Kostenbeteiligung für nicht durchgeführte Renovierungsarbeiten auferlegen. Mieter, die eine unrenovierte Wohnung bezogen haben, sollten sich unbedingt bei MhM beraten lassen, insbesondere dann, wenn sie bei einer früheren Beratung noch die Emp- fehlung bekamen zu renovieren, denn die Rechtslage hat sich durch die Urteile geändert. Bringen Sie Ihren Mietvertrag und ein eventuell vorhandenes Einzugsprotokoll mit. Die MhM-Renovierungssprechstunde findet jeden Mittwoch zwischen 15.00 und 16.00 Uhr in der Zentrale statt. Eve Raatschen MhM sucht Berater_innen auf ehrenamtlicher und Honorarbasis MhM ist ein gemeinnütziger Mieterverein mit 17.500 Mitgliedern, der sich sowohl juristisch als auch wohnungspolitisch für die Belange von Mietern einsetzt. Die Rechtsabteilung des Mietervereins besteht aus acht Volljurist/innen. Dieses Team wird bei der Beratung der Vereinsmitglieder von 40 im Mietrecht versierten Rechtsanwält_innen auf ehrenamtlicher und Honorarbasis unterstützt. Wer Freude am Mietrecht hat und/oder sich z. B. als Berufsanfänger vertieft in das Mietrecht einarbeiten möchte, hat bei MhM dazu Gelegenheit. Wir schulen im Mietrecht, bieten fachanwaltliche Fortbildungen und Hospitationen an. Wir freuen uns über ehrenamtliche Unterstützung bei der Beratung und suchen Verstärkung für unser Honorarteam. Gern bilden wir Referendar_innen aus. Interessierte wenden sich bitte an Christiane Hollander oder Sylvia Sonnemann unter der Rufnummer 040 – 431 39 40. Wohnungsbrand in Eimsbüttel allermeisten Fällen so ist). Der Vermieter muss daher seine Feuerversicherung in Anspruch nehmen und nicht den Mieter oder dessen Versicherung. Der Mieter hat, so das Gericht, während der Wiederherstellungsarbeiten sogar das Recht zur Mietminderung. Schwierig wird nach wie vor die Beurteilung der Frage sein, wann leichte Fahrlässigkeit vorliegt und wann nicht. Wer mit brennender Zigarette im Bett einschläft, handelt nicht leicht, sondern grob fahrlässig, befand das Oberlandesgericht Düsseldorf am 18.5.1999 (24 U 77/98). Eltern, die als Raucher ihr Feuerzeug auf dem Tisch liegen lassen, handeln ebenfalls grob fahrlässig, wenn sie sich zu einem Vormittagsschlaf hinlegen und damit ermöglichen, dass die zweijährigen Kinder unbeaufsichtigt an die Rauchutensilien gelangen, damit zündeln und einen Brand auslösen, so das Oberlandesgericht Koblenz am 2.8.2004 (12 U 587/00). Jeder Fall muss im Einzelnen betrachtet werden, pauschale Bewertungen sind nicht möglich. Eve Raatschen MIETRECHT 12 Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 Plötzlich wohnungslos Mieterrechte nach Wohnungsbrand In den letzten Monaten brannten gleich mehrere Wohnhäuser in der Hansestadt. In Wilhelmsburg in der Georg-Wilhelm-Straße, in Eppendorf am Eppendorfer Baum und in der Bismarckstraße in Eimsbüttel. Für Mieter eine traumatische Situation. Plötzlich ohne jegliche Habseligkeiten auf der Straße zu stehen, wenn alles gut geht auch unversehrt. Wo kann man jetzt unterkommen? MhM hat sich mit Betroffenen unterhalten und gibt einen Überblick über den mietrechtlichen Umgang mit der Situation. Piet S. macht sich gerade für seine NeujahrsParty bereit, als ihn kurz nach Mitternacht sein Nachbar aus der Wohnung klingelt. Oben brenne es, er müsse raus! Nur mit seinem Schlüssel in der Hand folgt der geschockte Mieter seinem Nachbarn und hofft bei sich „Da wird ein Fondue-Topf brennen, das dürfte doch mit dem Feuerlöscher schnell wieder in den Griff zu bekommen sein.“ Der Schock Nach etwa zwei Stunden ist Piet S. durchgefroren, denn nicht einmal seine Jacke hatte er bei sich. Über Telefon informiert er seinen Bruder Lukas, der in einer anderen Wohnung des Hauses in der Georg-Wilhelm-Straße wohnt – zwar eine Etage tiefer im ersten Stock, aber senkrecht unter dem Brandherd im Dachstuhl, wo eine Feuerwerksrakete den Brand verursacht hatte. Auch Lukas S. darf, wie sein Bruder, erst einmal nur kurz mit der Polizei in seine Wohnung zurück, denn das Bezirksamt hat das Gebäude gesperrt. Bei ihm sind es nicht nur der Rauchgeruch und eine feuchte Wand – alles ist vom Löschwasser durchtränkt. Lukas S. hat Glück im Unglück, Freunde und Familie sind mit zwei Autos vor Ort und greifen sich möglichst viele Klamotten – auch die der Mitbewohner, die im Urlaub weilen. Alle zusammen belagern dann einen ganzen Waschsalon. 13 Waschmaschinen werden mit Beschlag belegt. Unbedingt: Hausratversicherung Auch wenn die Hausverwaltung zunächst nicht helfen konnte, sind beide Brüder mit der weiteren Betreuung zufrieden. „Wir hatten Glück, weil wir bei Verwandten und Freunden unterkommen konnten.“ Und schon Anfang Januar bestätigt ein schnell eingeholtes Gutachten, dass das Wohnhaus standsicher ist und wiederhergestellt werden kann. Piet S. kann bereits Mitte Februar wieder in seine Wohnung zurück. Bei Lukas S. wird es noch bis zum Sommer dauern „Aber die Hausverwaltung zahlt unserer WG die Mietdifferenz für die Wohnung in BarmbekSüd und hat sich auch z. B. um die Lagerung der Post in der Postfiliale gekümmert und um weitere nützliche Kleinigkeiten“, fasst Lukas S. dankbar zusammen. Einen Tipp für Mieter haben die beiden Studenten: „Eine Hausratversicherung abschließen!!!“ Das hatten die beiden vorher nicht ernst genommen. „Wenn man keine Rücklagen hat oder keinen so außerordentlich gut funktionierenden Freun- Unbewohnbar: Zimmer nach Einsatz von Löschwasser des- und Familienkreis, steht man schnell vor dem Nichts. Uns wären außerdem Reparaturkosten der Elektrogeräte und die ganzen Transport- und Lagerungskosten erspart geblieben.“ Nicht vergessen: Vermieter informieren Wenn der Vermieter oder die Verwaltung noch nicht vor Ort sind, sollten diese als Erstes informiert werden. Verantwortliche Vermieter kümmern sich sofort darum, die Mieter erst einmal unterzubringen. Rechtlich verpflichtet dazu sind sie allerdings nicht. Kümmert sich der Vermieter nicht, ist der Mieter zunächst auf Eigeninitiative angewiesen, bei Freunden oder im Hotel unterzukommen. Wenn niemand zur Verfügung steht oder kein Geld für ein Hotel vorhanden ist, können die Fachstellen für Wohnungsnotfälle für eine Notunterbringung sorgen. Wenn Mieter eine Hausratversicherung haben, sollte diese ebenfalls sofort informiert werden. Auch dort sind Vorschusszahlungen für eine einstweilige Unterbringung möglich. Aufwendungsersatz Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung so schnell wie möglich wiederherzustellen. Die Kosten für die Sanierung kann er nicht über eine Mieterhöhung auf die Mieter umlegen. Meistens übernimmt das in der Regel die Versicherung. Alle Kosten, die der Mieter während der Sanierungszeit hat, d.h. angemessene Kosten für die Unterbringung in einem Hotel oder einer möblierten Ersatzwohnung, muss der Vermieter ersetzen. Ob er versichert ist, spielt keine Rolle. Auch kann er den Mieter nicht darauf verweisen, seine eigene Hausratversicherung in Anspruch zu nehmen. Mehrkosten für Transport, auswärtiges Essen, Einlagerung von Möbeln, Telefon usw. muss der Vermieter ebenfalls tragen, § 555a Abs. 3 BGB. Auf Verlangen des Mieters muss er Vorschuss zahlen. Ein Teil der Kosten kann durch die ersparte Miete finanziert werden, denn während der Unbewohnbarkeit der Wohnung kann die Miete um 100% gemindert werden. Bereits gezahlte Mieten sollten Mieter zurückbuchen lassen. Entscheidet sich der Mieter nach einem Brand, den Mietvertrag zu kündigen und nicht mehr zurückzukehren, kann er nur bis zum Mietende Kostenersatz für seine Aufwendungen verlangen, danach nicht mehr. Umzugskosten muss der Vermieter nicht zahlen, es sei denn, ihm kann die Brandverursachung nachgewiesen werden. Da der Mieter die Wohnung nach Kündigung geräumt übergeben muss, kann der Vermieter grundsätzlich verlangen, dass der nicht mehr verwertbare Hausrat entsorgt wird. Die Versicherung des Vermieters übernimmt diese Kosten in der Regel. Wer endgültig ausziehen will, tut gut daran, mit dem Vermieter eine Auszugsvereinbarung zu verhandeln, in der natürlich auch Umzugszahlungen geregelt werden können. Schadenersatz Die Schäden des Mieters an Mobiliar und Hausrat muss der Vermieter nicht ersetzen. Nur wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er oder seine Mitarbeiter/Handwerker den Brand schuldhaft verursacht haben, muss er die Schäden am Eigentum des Mieters ersetzen. Kabelbrand, Kurzschluss, Brandstiftung durch Dritte oder eine Feuerwerksrakete unklarer Herkunft führen in der Regel nicht dazu, dass der Vermieter die Schäden des Mieters ersetzen muss. Ist ein Dritter, z.B. ein Nachbar für den Brand verantwortlich, muss dieser bzw. seine Versicherung die Schäden des Mieters ersetzen. Ist beim Verursacher nichts zu holen und auch keine Versicherung vorhanden oder ist die Brandursache nicht aufzuklären, kann es sein, dass man als Geschädigter leer ausgeht. Sinnvoll ist es daher, sich frühzeitig über Versicherungsschutz wie Haftpflicht- und Hausratversicherung zu informieren. Die Verbraucherzentrale Hamburg kann hier gute Tipps geben. Mieter, die SGB-Leistungen beziehen, haben einen Anspruch auf eine Erstaustattung gegenüber der zuständigen Behörde, wenn bei einem Brand eigene Haushaltsgegenstände/Möbel zerstört wurden, ohne dass jemand anderer dafür aufkommen muss. Eve Raatschen, Sylvia Sonnemann MIETRECHT Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 13 Das steht Mietern zu Der Schimmel muss weg Schimmelschäden in der Wohnung belasten nicht nur das Raumklima und die Atemwege der Bewohner, sondern oft auch das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Dabei geht es regelmäßig um die Frage, wer trägt die Verantwortung? Ist die Bausubstanz der Wohnung schuld oder lüftet der Mieter zu wenig? In der Praxis spielen vor allem Kondenswasserschäden eine Rolle, die insbesondere nach dem Einbau neuer Fenster in den Wandeckbereichen und Fensterlaibungen auftreten. Manchmal sind auch Risse oder ausgewaschene Fugen im Mauerwerk oder Leckagen in Dachrinnen verantwortlich für den Schimmelpilzbefall. Letztlich kann auch das Nutzerverhalten der Bewohner die Entstehung von Schimmelpilzen begünstigen. Dass Schimmelbefall in der Wohnung nicht nur eine Lappalie ist, sondern zu Gesundheitsschäden führen kann, ist inzwischen allgemein bekannt. Wer in seiner Wohnung Schimmelpilz entdeckt, muss aber nicht gleich um seine Gesundheit fürchten, jedenfalls dann nicht, wenn er gesund ist. Gefährdet sind allerdings Kinder, da deren Immunsystem noch nicht so gut ausgebildet ist, und kranke Menschen, insbesondere Krebspatienten. Führen Mieter Husten, Augentränen oder Niessreiz auf den Schimmel in der Wohnung zurück, sollten Sie sich an Ihren Arzt wenden. Mangel Schimmelpilzbefall Schimmel: Sieht nicht nur nicht schön aus, sondern ist auch schädlich für die Gesundheit Schimmelpilzbefall an Wänden oder Decken der Mietwohnung ist ein Mangel im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB. Der Vermieter ist verpflichtet, den Schimmelbefall zu beseitigen. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung besteht auch dann, wenn die Ursache für die Schimmelschäden unklar ist. Dem Mieter kann sein Recht auf Instandsetzung (und Mietminderung) auch nicht mit der Begründung verweigert werden, der Schimmel in der Wohnung beruhe auf falschem Wohnverhalten. Stellt sich tatsächlich im Nachhinein heraus, dass der Mieter den Schimmelbefall durch sein mangelhaftes Heizungs- und Lüftungsverhalten verursacht hat, kann der Vermieter von seinem Mieter Schadensersatz verlangen. Oft reagieren Vermieter in Hamburg auf Schimmelanzeigen ihrer Mieter allerdings unwillig und ablehnend. Mieter sollten sich davon nicht entmutigen lassen, sondern ihre Rechte mit Unterstützung von MhM weiter verfolgen. Wollen Vermieter sog. Datenlogger zur Überprüfung des Lüftungsverhaltens aufstellen oder Sachverständige beauftragen, ist dies regelmäßig nur während der Heizperiode sinnvoll. Die Außentemperaturen sollten möglichst unter 0° C liegen. Und auch hier gilt: Kommen Sie in die Beratung und klären Sie ab, an welchen Stellen im Raum Datenlogger Sinn machen und auf was Sie beim Besuch eines Sachverständigen achten sollten. eingeschränkt ist. Der Minderungsbetrag wird mit Hilfe einer Quote auf der Basis der Bruttomiete ermittelt. Diese bewegt sich meist zwischen 5 und 20 Prozent, je nach Ausmaß und Stärke des Befalls und der Beeinträchtigung des Wohngebrauchs. In völlig verschimmelten Wohnungen sind auch höhere Quoten angemessen. Neben dem Minderungsrecht darf der Mieter zusätzlich einen Teil des Mietzinses bis zur Mängelbeseitigung als Druckmittel zurückbehalten. MhM bietet Mitgliedern an, im gemeinsamen Dialog in der Beratung die jeweils angemessene Quote festlegen. Hilfreich dabei ist die Vorlage von Fotos der betroffenen Räume. Miete kürzen Schimmelpilzbefall berechtigt zur Mietminderung. Voraussetzung ist, dass der Schimmelbefall erheblich ist, also die Gebrauchstauglichkeit bei objektiver Betrachtung Instandsetzung einklagen Reagiert der Vermieter auf Mängelanzeige und Mahnungen des Mieters nicht, können Mieter auch beim Amtsgericht auf Instandsetzung klagen. Der Vermieter muss im Prozess beweisen, dass er den Schimmelpilzbefall nicht zu verantworten hat, dass also die Bausubstanz der Wohnung nicht ursächlich ist. Hierzu gehören neben defekten Regenrinnen und aufsteigender Feuchtigkeit aus dem Erdreich auch Modernisierungsmaßnahmen, die die Bauphysik des Gebäudes verändert haben, wie der nachträgliche Einbau von Fenstern oder die Dämmung der Fassade. Der Vermieter muss darlegen, dass die Wohnung nach dem Stand der Technik zur Bauzeit frei von wärmetechnischen Baumängeln ist und darüber hinaus auch keine besonderen Beheizungs- oder Belüftungsmaßnahmen erforderlich sind, um Schimmelbefall zu vermeiden. Zum Beispiel behindern innenliegende Heizkörper die Luftzirkulation in den Mieträumen, so dass sich oft die Außenwände nicht ausreichend erwärmen und hierdurch Kondensatschäden entstehen können. Werden Fenster in Altbauten ohne Lüftungskonzept erneuert, ändern sich die klimatischen Verhältnisse in den Mieträumen ebenfalls gravierend und es kommt häufig zu Schwitzwasserbildung an den kalten Außenwänden. Vertragsgemäßes Verhalten Der Einwand vieler Hamburger Vermieter, ungenügendes Lüftungs- und Heizverhalten der Mieter sei ursächlich für den Schimmelpilzbefall, ist in den meisten Fällen nicht richtig. Gleichwohl sollten Mieter aber aus eigenem Interesse eine Zeit lang ihr Lüftungsverhalten mit Hilfe eines Thermohygrometers kontrollieren und ihre Heizkostenabrechnung in der Beratung von MhM prüfen lassen. So sollten Mieter im allgemeinen mindestens dreimal am Tag ihre Räume bei vollständig geöffneten Fenstern lüften (Kipplüftung im Winter unbedingt vermeiden). Wer auch tagsüber zu Hause ist oder mit mehreren Personen eine kleine Wohnung bewohnt, muss sogar öfter lüften, um zu vermeiden, dass sich Kondensat an den Wänden absetzt. Nicht verlangt werden kann übrigens, dass Mieter ihre Räume auf über 20° C beheizen. Auch muss ein Mieter seine Lebens- und Wohnverhältnisse nicht vollständig den baulichen Gegebenheiten anpassen. So müssen größere Möbelstücke wie Schränke und Regale nicht mit einem Abstand von 5 oder 10 cm von der Wand aufgestellt werden, vielmehr genügt Scheuerleistenabstand. Die Bausubstanz ist unzu- MIETRECHT 14 Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 länglich, wenn sechs oder mehr tägliche Stoßlüftungen erforderlich sind, um Schimmelpilzbefall zu vermeiden. Kündigungsrecht Mieter können das Mietverhältnis außerordentlich kündigen, wenn der Vermieter den Schimmelbefall nicht beseitigt, § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Zuvor müssen die Mieter ihren Vermieter zur Mängelbeseitigung mit Fristset- Niederlage für Dr. Clausen Zu Recht durften Sozialmieter ihren Tiefgaragenplatz am Alten Güterbahnhof fristlos kündigen. Denn die Vermieter, der ehemalige Hamburger Notar Dr. Clausen und seine Ehefrau, verhielten sich bei Unterzeichnung des Mietvertrages 2012 pflichtwidrig. Die Wohnungsmietverträge durften nicht mit den Stellplatzverträgen gekoppelt werden, meint das Landgericht Hamburg. Hierauf hätten die Vermieter die Mieter auch hinweisen müssen. Die Mieter sind erleichtert. Sie sparen nun monatlich 137,50 Euro. So viel verlangten die Eheleute Clausen für einen Stellplatz in ihrer Tiefgarage. (Landgericht Hamburg 334 S 61/13) zung aufgefordert haben (§ 543 Abs. 3 BGB). Hat der Vermieter allerdings bereits die Mängelbeseitigung endgültig abgelehnt oder sind den Mietern die erforderlichen Maßnahmen wegen ihrer Dauer oder der damit verbundenen Umstände nicht zuzumuten, bedarf es einer solchen Aufforderung nicht. Die Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs kann fristlos, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgesprochen werden und sollte immer in der MhM-Beratung abgesprochen werden. Daneben ist der Mieter berechtigt, den Mietvertrag ebenfalls fristlos, also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, zu kündigen, soweit die Benutzung der Wohnung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit des Mieters verbunden ist, §§ 569, 543 BGB. Der Mieter muss grundsätzlich auch vor Ausspruch einer Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung den Vermieter zunächst zur Mängelbeseitigung unter Fristsetzung aufgefordert haben (so BGH-Urteil vom 18.04.2007, VIII ZR 182/06). Die Frage, ob Schimmelpilz in Mieträumen die Gesundheit der Bewohner gefährdet, lässt sich nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht allgemein beantworten. In der Regel ist daher ein medizinisches Sachverständigengutachten erforderlich. Die bloße Befürchtung einer Gesundheitsgefährdung reicht nicht aus. Auch persönliche Dispositionen wie allgemein angegriffener Gesundheitszustand oder Allergien spielen bei der Bewertung der Frage, ob eine erhebliche Gesundheitsgefahr vorliegt, keine Rolle. Die Gesundheitsgefahr ist allein anhand objektiver Kriterien festzustellen. Schadensersatz Gerät der Vermieter in Verzug mit der Schimmelbeseitigung, können Mieter auch für die dann eintretenden Folgeschäden des Schimmelpilzbefalles, zum Beispiel beschädigte Möbel und Textilien, Schadensersatz gem. § 536a BGB verlangen. Umfasst sind alle Schäden, die dem Mieter nach Eintritt des Verzuges entstanden sind. Hierzu gehören ebenfalls Umzugskosten, die dem Mieter etwa nach Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung entstehen. Aufwendungen, die der Mieter infolge der Sanierungsmaßnahme machen muss, kann er gemäß § 555 a BGB in angemessenem Umfang ersetzt verlangen. Hierzu gehören die Kosten für die Einlagerung von Möbeln, Kosten für eine Ersatzunterkunft oder Renovierungskosten. Der Mieter ist berechtigt, von seinem Vermieter einen Vorschuss für die zu erwartenden Aufwendungen zu erhalten. Schimmel sanieren Voraussetzung für den Erfolg einer Schimmelsanierung ist die Beseitigung der Ursachen, die zu dem Befall geführt haben. Die immer noch gängige Praxis vieler Hamburger Vermieter, die betroffenen Stellen lediglich von Malern mit fungizider Farbe überstreichen zu lassen, kann den Schimmelpilzbefall nur kosmetisch entfernen und verschafft den Bewohnern meist nur eine Verschnaufpause. Nach einigen Monaten, manchmal auch Jahren tritt erneut Schimmelbefall auf. Abzulehnen sind nach Meinung des Umweltbundesamtes auch chemische Verfahren zur Schimmelbeseitigung, da selbst abgestorbene Schimmelpilze allergenes Potential aufweisen. Nachhaltig ist allein die Beseitigung sämtlicher von Schimmel befallener Stellen. Heute raten die Experten zur mechanischen Beseitigung des Befalls, d.h. die betroffenen Tapeten oder das Mauerwerk müssen vollständig entfernt und abgetragen werden. Kleine, höchstens handtellergroße Stellen können Mieter notfalls selbst beseitigen. Größere Flächen gehören in die Hände von Fachleuten. Nützliche Informationen zum Thema Sanierung von Schimmelpilzbefall finden Sie unter www.hamburger-schimmelnetzwerk.de Andree Lagemann KLARTEXT Sie fragen – wir antworten ? Als langjährige Mieterin und bekennende Raucherin nutze ich meinen Balkon für meine Rauchpausen. Nun haben sich die Bewohner in der Wohnung über mir beschwert und behaupten, der Rauch ziehe auf ihren Balkon und der Zigarettengeruch störe sie. Können mir die Nachbarn das Rauchen auf dem Balkon verbieten? Nein, die Nachbarn können von Ihnen nicht verlangen, dass Sie das Rauchen auf dem Balkon vollständig einstellen. Möglicherweise können die Nachbarn aber von Ihnen verlangen, dass Sie nur zu bestimmten Zeiten rauchen und andere Zeiten „rauchfrei“ sind. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Sabine Weis, Juristin und MhM-Expertin für Mietrecht Urteil vom 16.1.2015 (Az. V ZR 110/14) erstmals ein zeitweises Rauchverbot auf dem Balkon für möglich gehalten. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass einerseits der rauchende Mieter das Recht hat, seine Wohnung zur Verwirklichung seiner Lebensbedürfnisse – zu denen auch das Rauchen gehört – zu nutzen. Andererseits steht dem nichtrauchenden Mieter das Recht auf eine von Belästigungen durch Tabakrauch freie Nutzung zu. Ein Ausgleich zwischen diesen kollidierenden Rechten ist nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu bestimmen und kann auf eine Regelung der Nutzung bzw. des Rauchens nach Zeitabschnitten hinauslaufen. Voraussetzung für die Einschränkung des rauchenden Mieters ist allerdings, so der Bundesgerichtshof, dass die Störung durch den Zigarettenrauch „nicht nur unwesentlich“ ist. Was eine unwesentliche Störung ist, richtet sich dabei nach dem Empfinden eines verständigen durchschnittlichen Menschen. Auch wenn ich in Ihrem Fall nicht beurteilen kann, wie stark Ihr Rauchen die Nachbarn tatsächlich stört, rate ich Ihnen, sich mit Ihren Nachbarn zusammenzusetzen und eine „Balkonregelung“ zu finden. Mieter helfen Mietern könnte Ihnen auch helfen, da wir in Nachbarschaftskonflikten eine Mediation unter Nachbarn anbieten. Näheres finden Sie auf www.mhmhamburg. de/Mietrechtstipps/Mediation. UMWELT Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 15 Das A und O im Kampf gegen Schimmel Ein vernünftiges Lüftungskonzept Mieter helfen Mietern befragte Manfred spürt eine erhöhte Luftfeuchtigkeit nicht und erkennt sie auch nicht mehr, weil moderne Fenster kaum noch beschlagen. Erhöhte Luftfeuchte kondensiert unbemerkt an kalten Wandstellen, besonders im Bereich bauphysikalischer „Wärmebrücken“. Dies sind vor allem die Raumecken und Fensterlaibungen im teilrenovierten Altbau. Wenn zusätzlich die Luftzirkulation durch hart an die kalte Wand gerückte Möbel, Wandverkleidungen, abgehängte Gipskartondecken oder durch bodenlange und deckenhohe Vorhänge behindert wird, kommt es zu Kondensatfeuchte und Schimmelbildung. Gerber, Architekt bei STATTBAU Hamburg GmbH, zu seinen Erfahrungen mit Feuchtigkeit und Schimmel. Ein Problem, das viele Mieter beeinträchtigt und erstaunlicherweise auch in gut gedämmten Neubauten vorkommt. In der Beratungspraxis von MhM ist eine Zunahme von Schimmelbefall in Wohnungen zu beobachten. Woran liegt das? Das kann ich bestätigen. Laut einer Untersuchung der Friedrich-Schiller-Universität Jena sind mehr als drei Millionen Häuser und Wohnungen von akutem Schimmel befallen. Viele Mieter leben mit Feuchtigkeitsschäden. Man sollte annehmen, dass sich mit der verbesserten Wohnungsqualität das Problem erledigt hätte. Das Gegenteil ist der Fall. Schimmelbefall beschränkt sich mittlerweile nicht mehr auf alte Gebäude mit ungedämmten Außenwänden, sondern tritt zunehmend auch in vorbildlich gedämmten Gebäuden auf. Die Bildung von Schimmelpilzen ist ein zunehmendes Problem. Es werden alle Anstrengungen unternommen, um möglichst viel Energie einzusparen. Hierzu zählt die hermetische Abriegelung der Häuser mit vollkommen dichten Fenstern genauso wie Die Ursachenabklärung für Schimmelbildung kann langwierig sein die Energiesparanstrengungen der Bewohner. Fast jeder weiß, dass ein Grad weniger Raumtemperatur rund sechs Prozent der Energiekosten spart. Wohnungen werden also immer weniger beheizt und gleichzeitig wird immer weniger gelüftet, um Energie zu sparen. Beides zusammen kann zur Schimmelbildung führen. Es stimmt aber nicht, Manfred Gerber 1954 in Köln geboren. Seit 1991 Mitarbeiter STATTBAU HAMBURG GmbH. Arbeitsbereiche: Planung, Bauleitung, Energieberatung und Qualitätssicherung für die IFB Hamburg und die KfW. dass Wärmedämmungen per se zu Schimmelschäden führen. Wärmedämmung verringert in der Regel den Energiebedarf eines Gebäudes und führt zu höheren Oberflächentemperaturen auf der Innenseite der Wände und damit insgesamt zu einer geringeren Anfälligkeit für Schimmelschäden. Damit die entsprechenden Effekte auf Behaglichkeit, Schimmelfreiheit und Energieeinsparung aber auch eintreten, ist eine sorgfältige Planung sowie eine Bauüberwachung der Maßnahmen oberste Voraussetzung, ebenso wie eine Aufklärung des Nutzes. Woher kommt der Schimmel? Auf feuchtem Untergrund und in feuchter Luft fühlen sich Schimmelpilze wohl. Sie entstehen nicht von heute auf morgen, und gerade das ist das Gefährliche am Schimmel in der Wohnung. Lange bleiben schimmelige Stellen an den Wänden unentdeckt oder werden sogar fälschlicherweise als Schmutz abgetan. Ein wachsames Auge ist daher jederzeit gefragt. Schimmel entsteht hauptsächlich durch Wasserschäden, bei denen Feuchtigkeit in das Gemäuer eindringt, durch Baumängel und Bauschäden, zu hohe Luftfeuchtigkeit im Raum, Kondenswasserbildung, unbeheizte Räume im Winter, fehlende oder falsche Lüftung, mangelnde oder defekte Drainage am Haus, fehlerhafte Bodenplatten und Fundamente, undichte Dächer, auch Schäden durch Vögel und andere Tiere und Möbeln direkt vor der Wand. Raumluft ist immer feucht. Allein durch die Atmung der Bewohner, aber auch durch Kochen, Spülen, Wäsche waschen. Ein Vierpersonenhaushalt gibt beispielsweise an einem einzigen Tag 12 bis 15 Liter Wasser an die Raumluft ab. Man Wie stellen Sie Schimmelbefall in der Wohnung fest? Die Ursachen für Schimmelbefall in der Wohnung sind meistens nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Oft muss zunächst die Bausubstanz untersucht werden – Wände, Decken und Böden, Dach oder Keller sind auf Wasserschäden zu prüfen. Auch in der Wand kann eine defekte Wasserleitung Schäden verursachen. Feuchtigkeitsschäden breiten Verschiedene Ursachen für Schimmel Wasserschäden, bei denen Feuchtigkeit in das Gemäuer eindringt Baumängel und Bauschäden Zu hohe Luftfeuchtigkeit im Raum Kondenswasserbildung Unbeheizte Räume im Winter Fehlende oder falsche Lüftung Mangelnde oder defekte Drainage am Haus Fehlerhafte Bodenplatten und Fundamente Undichte Dächer, auch Schäden durch Vögel, etc. Möbel direkt vor der Wand sich im schlimmsten Fall von Dach oder Keller in die Wohnräume aus. Schimmel kann übrigens jedes Material befallen: Holz, Gips, Zement. Vor allem natürliche Baustoffe reagieren sehr sensibel und schnell auf Schimmelsporen. Ohne die genaue Ursachenklärung sollte keine Schimmelentfernung in der Wohnung erfolgen. Was heißt richtig Lüften und Heizen? Gibt es unterschiedliche Anforderungen bei Alt- und Neubauten? Feuchtigkeit ist die Hauptursache für Schimmel in Gebäuden. Deshalb ist gründliches Lüften das A und O für eine schimmelfreie WOHNEN UND UMWELT 16 Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 Wohnung, immer vorausgesetzt, dass kein Bauschaden vorliegt. Am effektivsten wird Feuchtigkeit durch den Austausch von Warmund Kaltluft aus der Wohnung vertrieben, also durch Lüften. Die Luftfeuchtigkeit lässt sich durch ein Hygrometer genau ermitteln. Über 60 Prozent Luftfeuchtigkeit sollten es dabei nicht sein, andernfalls besteht das Risiko einer Schimmelbildung. Luft muss generell zirkulieren können, sonst entsteht Kondenswasser, das zu schimmeligen Stellen führt, wie es zum Beispiel hinter Möbeln vorkommt, die genau mit der Wand abschließen. Wenn Wasserdampf nicht an die Außenluft abgeführt wird, schlägt er sich als Tauwasser nieder. In alten, undichten Häusern wird über die Fugen ständig frische, kalte und trockene Luft zugeführt. Neue Gebäude sind hingegen so dicht, dass dieser Mechanismus nicht mehr greift. Es findet fast kein Luftaustausch über Fensterfugen statt. Deshalb muss die Feuchtigkeit durch ein angepasstes Lüftungsverhalten nach außen abgeführt werden. Wie viel Luftaustausch erforderlich ist, um die maximal zulässige Raumluftfeuchte nicht zu überschreiten, hängt von mehreren Faktoren ab. Der Innenraumtemperatur, der Oberflächentemperatur des Bauteils, der Menge der im Raum produzierten Feuchte in Form von Wasserdampf, dem Raumvolumen, in dem sich der Wasserdampf verteilen kann sowie dem Feuchtegehalt der Außenluft, die zum „Trocknen“ der Raumluft zur Verfügung steht. Falsch: Lüften auf Kipp Die Kippstellung ist zwar sehr beliebt, da kein Fensterbrett leergeräumt und auch die Gardine nicht zur Seite geschoben werden muss, doch findet hier kein ausreichender Luftaustausch statt. Lediglich der Fenstersturz kühlt aus, so dass anschließend die feuchte Raumluft in diesem Bereich kondensiert und sich Schimmel bildet. Richtiges Lüften bedeutet Stoß- oder Querlüftung der Räume. Bei der Stoßlüftung werden die Fenster vollständig geöffnet und der Raum ca. 5 Minuten gelüftet. Bei der Querlüftung werden zusätzlich die gegenüberliegenden Fenster der Wohnung oder des Hauses geöffnet, so dass Durchzug entsteht. Auch hier genügen ca. 5 Minuten vollauf. Damit der Heizenergieverbrauch während des Lüftens möglichst gering bleibt, sollten die Thermostatventile an den Heizkörpern für den Zeitraum der Lüftung geschlossen werden. Lüften Sie länger als 10 Minuten, kühlen Wände und Möbel stark aus und müssen erst wieder erwärmt werden. Bei Einbau neuer Fenster in älteren Gebäuden sollte immer auch ein Lüftungskonzept erstellt werden. Die Mieter sollten meiner Meinung nach konkret über das nun erforderliche Lüftungsverhalten informiert werden, um Schimmel zu vermeiden. Büros statt Wohnen? Umstrittene Bebauung des Zeiseparkplatz Der Parkplatz direkt neben den Zeisehallen in Ottensen soll bebaut werden. Doch völlig anders als bis vor einem Jahr noch angekündigt. Da plante der Bauherr Procom Invest noch eine Mischbebauung mit 86 Wohnungen und veranstaltete einen Ideenwettbewerb. Ein Vorschlag, der auf Einverständnis im Viertel stieß. Doch mittlerweile ist davon nicht mehr die Rede – jedenfalls nicht auf Investorenseite. Der Bauherr tat sich mit der Quantum Immobilien AG zusammen, da dieser einen potenten Mietinteressenten ins Spiel brachte. Die WPP ist eines der größten Medien- und Kommunikationsunternehmen der Welt. Zu ihnen gehört auch Scholz&Friends, eine der größten Werbeagenturen Europas mit Sitz in Hamburg. Auf dem Parkplatz soll nun ein sechsstöckiger Bürokomplex entstehen, Arbeitstitel „ZeisehallenStudios“. Scholz&Friends wollen aus der Hafen-City nach Ottensen ziehen, elf weitere Agenturen des Unternehmens ebenfalls. Das Ziel sind Synergieeffekte, Großbaustelle neben den Zeisehallen – Nicht nur für die anders gesagt: KostenerAnwohner ein Problem sparnisse. Auf 13.000 Quadratmetern Bürofläche sollen ca. 850 Mitar- Fakten geschaffen und ein Bauvorbescheid beiter beschäftigt werden. für den geplanten Bürokomplex erteilt. Damit Im Stadtteil will man das so nicht hinneh- sei das Grundstück fast 100% mehr wert als men. Ein derartig großes Unternehmen scha- beim Kauf in 2014, rechnet die Initiative vor. de dem Stadtteil, indem es die Gentrifizie- Hauke Sann von der Initiative: „Das kann rung noch schneller vorantreibt und den doch nicht sein, dass ein Investor ein Grundkleinteiligen und kreativen Strukturen end- stück von der Stadt bekommt, weil er vergültig den Rest gibt, befürchten Viele. Otten- spricht, dort Wohnungen zu bauen. Und ser Künstler forderten die WPP in einem Of- nachdem das Grundstück ihm gehört, ändert fenen Brief auf, auf das Projekt zu verzichten. er seine Pläne und beantragt mit dem BüroAktivisten protestierten bei Scholz&Friends komplex eine viel lukrativere Nutzung, und der Bezirk genehmigt das auch noch.“ in der Hafen-City. Die Initiative ist nicht grundsätzlich gegen Bürgerbegehren erfolgreich – Werber, wie sie ausdrücklich betont, sondern und es geht weiter nur gegen die Größe des geplanten BürokomDie Initiative Pro-Wohnen-Ottensen startete plexes, die weitere Mietsteigerungen bedas Bürgerbegehren „Platz zum Wohnen“. Die fürchten lässt. Sie fordert, dass die ursprüngerforderlichen 6.000 Unterschriften, um ei- lich versprochenen 86 Wohnungen auf dem nen Bürgerentscheid zu erzwingen, übertraf Zeise-Parkplatz gebaut werden. die Initiative bereits im März 2015. Sie reich- Die endgültige Baugenehmigung ist allerte über 8.000 Unterschriften beim Bezirk- dings noch nicht erteilt. Darin sieht die Initisamt ein. Die Ottenser setzten so ein klares ative ihre Chance. Sie will im Eilverfahren Signal für bezahlbare Wohnungen auf dem beim Hamburger Verwaltungsgericht klären Zeise-Parkplatz. Der Bezirk müsste nun in lassen, ob die bereits erteilten TeilgenehmiKürze den Bürgerentscheid starten. Das gungen sowie das Vergabe-Verfahren und die Grundstück selber wurde 2014 von der Lie- Genehmigung der Baugrube rechtens sind. Karin Aßmus genschaft (Finanzbehörde) an die Investoren verkauft und zwar für einen Preis, der eine Wohnbebauung ermöglichen sollte. Während Mehr erfahren Sie unter des laufenden Bürgerbegehrens wurde erste www.pro-wohnen-ottensen.de WOHNEN Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 17 Die GAGFAH hat begonnen, ihren Wohnungsbestand zu modernisieren, auch in Steilshoop. Das war höchste Zeit. Die Mieter haben lange darauf gewartet, aber seitdem auch einiges auszustehen. Hinzu kommt, dass sich die Erreichbarkeit der GAGFAH-Mitarbeiter seit der bevorstehendenden Übernahme der Schwer zu ertragen – das Leben unter der Plane im Schreyerring/César-Klein-Ring GAGFAH durch die Deutsche Annington wieder deutlich verschlechtert hat. GAGFAH Hamburg Steilshooper Mieter unzufrieden In vielen Wohnungen der GAGFAH gibt es Feuchtigkeits- und Schimmelprobleme. So auch im César-Klein-Ring und im Schreyerring in Steilshoop. Bei starken Regenfällen drang Wasser durch Dach, undichte Fassaden und Fenster in Wohnungen. Viele Mieter hatten deshalb mit Schimmelproblemen zu kämpfen. Die GAGFAH will diese Probleme durch eine umfassende energetische Sanierung und Instandsetzung in den Griff bekommen. In einem ersten Block mit 176 Wohnungen laufen die Maßnahmen bereits seit einem Jahr. Die Fassaden werden wärmegedämmt, ebenso wie Kellerdecken und Dachflächen, Fenster werden ausgetauscht, Briefkästen, Treppenhausbeleuchtung und -anstrich er- Christiane Tursi (verikom) über die Wohn-Situation im Bahnhofsviertel in Wilhelmsburg „Das Management zur Mängelbeseitigung war bei der GAGFAH in den letzten Jahren schon katastrophal. Daher schöpften wir etwas Hoffnung, als die GAGFAH im letzten Sommer Besserung versprach und ankündigte, wieder mehr zu investieren; die Ansprechperson für Reparaturen sei fortan im GAGFAH-Büro vor Ort in der Korallusstraße zu erreichen. Dazu aber kam es nie. Im Gegenteil! Es gibt in diesem Büro nun keine Öffnungszeiten und damit gar keine Ansprechperson mehr vor Ort außer den schwer erreichbaren Hausmeistern. Der Sitz der GAGFAH in Hamburg in der Wandsbeker Schlossstraße wurde auch geschlossen, so dass sich die Mieter_innen nur noch schriftlich an die Essener Zentrale oder telefonisch über die Service-Hotline an die GAGFAH wenden können. Dieser nur noch hochschwellige Zugang bedeutet für die Mieter_innen – zumal für die mit Schwierigkeiten, sich in Deutsch verständlich zu machen –, dass dringende Reparaturen weiter auf die lange Bank geschoben werden, vielleicht sogar noch schlimmer als zuvor. Das Modell „GAGFAH – x-mal anrufen und nichts passiert“ setzt sich fort.“ neuert. Alles in allem eine gute Sache. Doch auf die damit verbundenen immensen Belastungen und Einschränkungen, das monatelange Leben mit Lärm und Dreck, waren die Mieter nicht eingestellt. Seit April 2014 müssen die Mieter mit einem Gerüst vor dem Haus leben. Einigen Mietern wurden ihre bodentiefen Fenster ungefragt und unabgesprochen durch kleinere ersetzt. Sogar in bereits modernisierten Häusern gab es erneut Wassereineinbrüche aufgrund einer fehlerhaften Bauausführung. Und das kurz vor Weihnachten. Während der Wintermonate mussten die Mieter außerdem ohne Außenbeleuchtung an den Häusern auskommen. Fahrstühle waren nicht immer benutzbar, da Bauarbeiter diese zum Transportieren nutzten. Wer schnell zu Arbeit musste, war auf das Treppenhaus angewiesen. Wer das nicht konnte, musste warten. Das reicht nicht: Minderungsangebot Für all diese Unbill hat die GAGFAH ein einmaliges Minderungsrecht in Höhe von 2,50 Euro/qm angeboten; für eine 50 qm große Wohnung einmalig 125 Euro. Nicht viel, auch wenn die GAGFAH gleichzeitig die Modernisierungsmieterhöhung deckeln will und dies in einer Modernisierungsvereinbarung anbietet. MhM-Juristin Kiene verwundert das: „Man weiß ja noch gar nicht, ob diese Mieterhöhung aufgrund der vielen Mängel zulässig ist. Unter Umständen ist der Instandhaltungsanteil viel höher und damit die Mieterhöhung sehr viel niedriger.“ MhM-Mitglieder haben deswegen bisher auch keine Vereinbarung unterzeichnet. Juristin Kiene fordert, da wo es gerechtfertigt ist, wesentlich höhere Minderungsbeträge ein – üblich sind in Fällen wie diesen monatlich bis zu 35 Prozent der Bruttowarmmiete. Bei der Mieterhöhung muss berücksichtigt werden, dass viele Mieter seit Jahren auf die Instandsetzung ihrer Wohnungen warten und die durchgeführten Maßnahmen vor allem Instandsetzungsmaßnahmen sind. Zu spüren bekommen die Mieter auch die Abschaffung der GAGFAH-Sprechstunden. Seit Anfang dieses Jahres gibt es keine Ansprechpartner mehr vor Ort. Das ist besonders ärgerlich, da sich Mieter mit ihren Mängelmeldungen und sonstigen Anliegen jetzt schriftlich per Mail oder Telefon an die Hotline in Essen wenden müssen. Und da gibt es kaum Reaktion, nicht einmal der Eingang der Beschwerde wird bestätigt. In Steilshoop sieht die Lage für Mieter, die von MhM vertreten werden, noch etwas besser aus. Sie erhalten zumindest regelmäßige Rückmeldungen über den Karin Aßmus Mieterverein. Deutsche Annington übernimmt GAGFAH Mit insgesamt 350.000 Wohneinheiten avanciert das neue, fusionierte Wohnimmobilienunternehmen zum größten in Deutschland und zur zweitgrößten Immobiliengesellschaft in Europa. Der Wert des neuen Unternehmens beträgt dann 21 Mrd. Euro. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine freundliche Übernahme sind abgeschlossen. Die Aktionäre der GAGFAH nahmen das Übernahmeangebot der Annington mehrheitlich an. Die Mindestannahmequote war mit Ablauf der Annahmefrist am 9.2.2015 übererfüllt. Das Bundeskartellamt hatte keine Einwände und genehmigte die Fusion Anfang 2015 ohne Auflagen. Die Deutsche Annington hält im März bereits 88,79% der Stimmrechte an der GAGFAH. Durch die gemeinsame Bewirtschaftung und einen zentralen Einkauf wollen die fusionierten Unternehmen Einsparungen in Höhe von 84 Mio Euro in zwei Jahren realisieren. 500 Mio Euro will das neue Unternehmen im Jahr 2015 in Instandhaltung und Modernisierung investieren. Die Deutsche Annington Immobiliengruppe wurde 2001 gegründet. Bekannt geworden ist sie u.a. durch die Übernahme von 152.000 Wohnungen der Viterra AG im Ruhrgebiet, die Verschlechterung des Mieterservices durch die Schließung ortsnaher Servicenter sowie die Einführung einer bundesweiten Hotline. STADTTEIL 18 Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 Pudel, Park Fiction und Freund/innen The freaks are alright Am Hamburger Hafen kläfft der Pudel: Das kleine schrabbelige Haus, in dem der Pudel Klub residiert, geht in die Teilungsversteigerung. Damit ist nicht nur der Klub und das Park-Fiction-Archiv in Gefahr, auch die Idee vom offenen Ort für Kreative ist bedroht. Dies wollen viele Menschen aus dem Umfeld nicht hinnehmen und haben sich zu einem Verein zusammengeschlossen, dem „Pudel-Verein für Gegenkultur (VerfüGe) e. V.“, der nun eine endlose Kampagne für Verschiedenes mit dem Film „The freaks are alright“ beginnt. Es ist viel darüber geschrieben worden, wie es zu dieser Auseinandersetzung gekommen ist. Die Kurzfassung: In einem Klub, wo noch echte Anarchie herrscht und kaum Absprachen getroffen werden, erhalten zwei Leute aus der Gruppe im Jahr 2008 ein Kaufangebot für das Grundstück und schlagen zu. Blöd nur, dass es unterschiedliche Interessen gibt. Einer will das Haus und Grundstück als Kapitalanlage und der andere kauft es für das Kollektiv, dem er sich zugehörig fühlt. Dazu gehören neben den Leuten aus dem Pudel Klub auch die Aktivist/innen von Park Fiction. Der Kredit für den Kaufpreis und den Umbau wird über die Miete abbezahlt. Eine Ironie des Schicksals ist, dass der unkommerzielle Klub eine hohe Miete zahlen muss und der kapitalfreudige Eigentümer Nr. 1 eine Gastronomie darüber betreibt bzw. betrieben hat, die eine Mietzahlung nur bei Gewinn vorsah. Und einen Gewinn bestritt er über Jahre, sah sich aber nicht in der Pflicht, dies auch zu belegen. Selbstherrlich tauschte Eigentümer Nr. 1 die Schlösser zu den Büro- Der Pudel-Klub soll bleiben räumen im Dachgeschoss aus und schob kurzerhand die Schreibtische der anderen beiseite. Nach allerhand Versuchen der gütlichen Einigung entschied die Gruppe um den Pudel Klub, sich zu wehren und eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Eigentümer Nr. 2 klagte auf Offenlegung der Bilanzen und Zugang zum Dachgeschoss. Das Landgericht gab ihm und dem Pudel-Clan in diesen Punkten recht. Dies führte nun offensichtlich dazu, dass Eigentümer Nr. 1 keine Lust mehr hatte und die Eigentümergemeinschaft aufgekündigte. Gleichzeitig ließ er verlauten, er werde eine Teilungsversteigerung durchführen lassen. Bei dieser Teilungsversteigerung bestellt das Amtsgericht einen Gutachter, der den Wert des Objektes feststellt. Dann wird ein Versteigerungstermin über das gesamte Grundstück mit Haus anberaumt. In diesem Gemenge mischen nun Pudel, Park Fiction und Freundinnen und Freunde ordentlich mit und wollen ihrerseits das Objekt übernehmen. Mieter helfen Mietern unterstützt die Kampagne „the freaks are alright“, um einen der letzten, bitter nötigen, offenen Orte auf St. Pauli und anderswo zu behaupten. Der Kern der Auseinandersetzung ist keine alte Freundschaft und es ist unerheblich, dass einer der Eigentümer ein bekannter Künstler ist. Es geht um Kunst, eine Idee und einen Ort – sonst nichts. Daher wurden die Protagonisten hier nicht namentlich erwähnt. Christiane Hollander http://verfuege.de/2015/04/the-freaks-arealright/ MIETRECHT Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 19 Neues Maklerrecht Wer den Makler bestellt, zahlt Das Mietrechtsnovellierungsgesetz, das zum 1.6.2015 in Kraft treten soll, enthält eine wichtige Änderung von § 2 des Wohnungsvermittlunggesetzes: „Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten“. Alle Mieter, die nach Inkrafttreten der Neuregelung eine neue Wohnung anmieten, müssen nur dann Maklerkosten tragen, wenn sie selbst den Makler beauftragt haben, eine Wohnung für sie zu suchen. Bei der bislang üblichen Konstellation lädt der Makler auf Veranlassung des Vermieters zur Wohnungsbesichtigung und der wohnungssuchende Mieter zahlt. Das soll und wird es in Zukunft nicht mehr geben. Mieter, die trotz diesem gesetzlichen Verbot eine Courtage zahlen, haben jetzt das Recht, die unberechtigte Zahlung zurückzufordern. Die Neuregelung ist seit langem überfällig und gut. Das Geschrei der Makler, ihr Berufsstand sei bedroht, ist unsinnig und peinlich. Das Gesetz besagt nicht, dass Makler in Zukunft nicht mehr für ihre Arbeit bezahlt werden sollen. Es regelt nur, dass der Auftraggeber die Rechnung bezahlt - wie allgemein üblich. Das Gesetz wird hoffentlich die Geldquellen von Hausverwaltungen und Vermietern, die Scheinfirmen gründen, um unberechtigt Maklerkosten in die eigene Tasche zu wirtschaften, versiegen lassen. Einzelne Makler haben schon angekündigt, Umgehungsmöglichkeiten finden zu wollen, um doch wieder Mieter zur Kasse zu bitten. MhM wird gerne gegen diesen Versuche vorgehen und Mieter dabei unterstützen, Gesetzesverstöße entschieden zurückzuweisen. Eve Raatschen IHR GUTES RECHT Kurzurteile Fristlose Kündigung bei Vermietung an Touristen Ein Mieter, der seine Wohnung an Touristen untervermietet, muss mit einer Kündigung seiner Wohnung durch den Vermieter rechnen. In einem jüngst vom Landgericht Berlin entschiedenen Fall untersagte der Vermieter die Untervermietung an Touristen und mahnte den Mieter ab. Dieser bot seine Wohnung trotzdem weiterhin im Internet an. Damit bringe der Mieter unmissverständlich zum Ausdruck, dass er die vertragswidrige Überlassung an Touristen fortsetzen wolle, so die Richter vom Landgericht Berlin. Es komme nicht darauf an, ob der Mieter tatsächlich weiter an Touristen untervermietet habe. Allein das Inserat bei einem Anbieter im Internet ist nach Ansicht des Gerichts ein so schwer wiegender Pflichtverstoß, das die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt. (LG Berlin, Urt. v. 3.2.2015, 67 T 29/15) Herkunft benachteiligt. Denn den rund vierzig deutschen Nachbarn war trotz vergleichbarer Ausstattung und Größe ihrer Wohnungen keine zweite Erhöhung zugegangen. (AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil v. 19.12.2014, 25 C 357/14) Vermieter muss wegen Diskriminierung zahlen Schadenersatz nach Vernichtung von Sachen auf dem Dachboden Mit jeweils 15.000 Euro muss ein Berliner Vermieter zwei Mietparteien entschädigen. Nach der zweiten massiven Mieterhöhung innerhalb weniger Monate fühlten sich die türkisch- bzw. arabischstämmigen Mieter aufgrund ihrer ethnischen Ohne vorherige Ankündigung darf ein Vermieter selbst unberechtigt auf dem Dachboden abgestellte Sachen seiner Mieter nicht entsorgen. Die Berliner Mieterin hatte nicht nur in „ihrem“ Dachbodenabteil Sachen gelagert, sondern auch in einem anderen Dachbodenraum Gegenstände abgestellt. Die Vermieterin konnte im Prozess nicht beweisen, dass sie die Mieter im Haus rechtzeitig zur Entfernung ihrer Sachen auf dem Dachboden aufgefordert hatte. Daher habe sie sich pflichtwidrig verhalten, als sie die Sachen der Mieter räumen und vernichten ließ, meint das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Die Mieterin erhält nun Schadenersatz für ihre vernichteten Sachen. (AG Berlin-Charlottenburg, Urt.v. 26.8.2013, 235C267/12) Andree Lagemann Werben für Mieter helfen Mietern Mitglieder werben Mitglieder – unser 10 € Dankeschön Mieter helfen Mietern · Hamburger Mieterverein e. V. · Bartelsstraße 30 · 20357 Hamburg · Fax 040 / 431 394 - 44 Wir freuen uns, wenn Sie als MhM-Mitglied eine neues Mitglied werben. Wir bedanken uns für Ihre Empfehlung mit einem 10 € Dankeschön. Einfach dies Formular ausfüllen und senden, faxen oder direkt abgeben – fertig. Meine MhM-Mitgliedsnummer Datum Mein Nachname Nachname des neuen Mitglieds Mein Vorname Vorname des neuen Mitglieds Mein Geburtsdatum Geburtsdatum des neuen Mitglieds Sofern das neue Mitglied innerhalb der nächsten vier Wochen beitritt, verrechnet MhM 10 € mit Ihrer nächsten Beitragszahlung. LEBEN AM LIMIT 20 Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 BGH-Urteil Wohnungsverlust wegen Sozialamtsverschulden Zum großen Entsetzen vieler Leistungsempfänger hat der Bundesgerichtshof (BGH) zum Jahresanfang ein für sozialhilfeberechtigte Mieter nachteiliges Urteil gesprochen. Danach darf ein Vermieter auch dann kündigen, wenn das Sozialamt ohne Verschulden des Mieters die Miete nicht überwiesen hat. Es sei allein der Verantwortungsbereich des Mieters dafür Sorge zu tragen, dass die mietvertraglich geschuldete Miete rechtzeitig und vollständig beim Vermieter eingeht. Das höchste Zivilgericht stellt damit auf den alten BGB-Grundsatz ab, dass man Geld zu haben hat. Ein Grundsatz, der nach Auffassung von MhM mit dem Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip schwerlich vereinbar ist. Der Mieter lebte seit 2010 in seiner Wohnung. Die erste fristlose Kündigung im April 2013 konnte durch vollständige Bezahlung und damit einer Schonfristzahlung aus der Welt geschaffen werden. Als im Juli 2013 nicht mehr das Jobcenter, sondern das Sozialamt für den Mieter zuständig war, beantragte der Mieter dort Sozialhilfe und Wohnungs-kosten. Sein Antrag wurde abgelehnt. Nach Widerspruch und einstweiligem Verfügungsverfahren wurde der Sozialhilfeträger erst im April 2014 durch das Sozialgericht zur Zahlung rückständiger Mieten von 11/2013 bis 6/2014 verpflichtet. Der Vermieter hatte zwischenzeitlich jedoch wegen der Mietausfälle und der Mietrückstände erneut fristlos gekündigt und Räumungsklage eingereicht. Geld hat man zu haben Nachdem der Vermieter vor dem Amts- und Landgericht mit seiner Räumungsklage erfolgreich war, legte der Mieter Revision beim BGH ein. Erfolglos, wie sich jetzt herausgestellt hat. Der BGH (Urt. v. 03.02.2015, Az.: VIII ZR 175/14) wies die Revision des Mieters zurück. Die Kündigung sei berechtigt; er müsse die Wohnung geräumt an den Vermieter zurückgeben. Es kommt nach Auffassung der Richter nicht darauf an, dass die Zahlungsunfähigkeit des Mieters nur darauf beruhe, dass das Sozialamt seinen Leistungs- antrag unberechtigt abgelehnt habe. Vielmehr habe jeder, der einem Dritten Geld schulde, nach dem Prinzip der unbeschränkten Vermögenshaftung verschuldensunabhängig für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einzustehen. Geld müsse man haben. Dieser Grundsatz gelte angesichts der Kündigungsregelungen in § 543 Abs. 2 BGB auch im Mietrecht, ohne dass es auf Zumutbarkeitsabwägungen ankomme. Da es sich um die zweite Kündigung wegen ausgebliebener Mietzahlungen innerhalb von zwei Jahren gehandelt habe, sei das Mietverhältnis auch nicht durch eine Schonfristzahlung gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zu retten gewesen. Allerdings will der Senat ausdrücklich nicht von seiner Entscheidung von Ende 2009 (Urteil vom 21.10.2009 – VIII ZR 64/09) abweichen. Damals hatte der BGH klargestellt, dass ein hilfebedürftiger Wohnungsmieter sich die Säumnis einer öffentlichen Stelle, die die Unterkunftskosten zu übernehmen hat, nicht als eigenes Verschulden zurechnen lassen muss. Die Kündigung des Vermieters war daher damals nicht erfolgreich. Im Unterschied zur aktuellen Entscheidung bestand jedoch in diesem Fall bereits ein rechtskräftiger Bewilligungsbescheid der Behörde auch über die Wohnkosten. Kritisch für die Mieter bleiben hingegen Fälle, bei denen der Mieter die fehlende oder verspätete Mietzahlung beispielsweise dadurch verursacht, dass er dem Jobcenter keine oder unvollständige Unterlagen vorgelegt oder die ihm vom Jobcenter geleistete Zahlung für die Wohnkosten anderweitig verbraucht hat. Die dann mit Mietrückständen begründete Kündigung des Vermieters hätte der Mieter rechtlich verschuldet, d.h. er riskierte den Wohnungsverlust. Behördenfehler dürfen nicht zu Wohnungsverlust führen Problematisch an der aktuellen Entscheidung ist vor allem, dass der BGH keinen Unterschied macht zwischen auf Sozialhilfe angewiesene Mietern und Selbstzahlern. Dies wäre – trotz aller Bedenken – vor dem Hintergrund althergebrachter BGB-Grundsätze noch hinnehmbar, wenn die Sozialbehörden sehr zeitnah über Leistungsanträge entscheiden würden. Tatsächlich sind die Bearbeitungszeiten häufig jedoch sehr lang und die Bearbeitung der oft erfolgreichen Widersprüche und Klagen unter Überschreitung gesetzlicher Fristen äußerst langatmig. Es steht daher zu befürchten, dass es künftig zu weiteren Wohnungsverlusten aufgrund von Behördenfehlern kommen wird. Um das zu verhindern, ist der Gesetzgeber dringend gefordert. Marc Meyer DAS SAGEN DIE SOZIALGERICHTE Regelung zu angemessenen Unterkunftskosten verfassungsgemäß? Mit Beschluss vom 12.12.2014 (S 3 AS 130/14) hat das Sozialgericht (SG) Mainz einen Rechtsstreit ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen. Das Sozialgericht hält die Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz SGB II, dass Unterkunftskosten nur übernommen werden „soweit diese angemessen sind“ für verfassungswidrig. Der Anspruch auf Übernahme der Wohnkosten werde im Rahmen der Existenzsicherung gesetzlich nicht hinreichend bestimmt begrenzt. Das SG Mainz hat dem BVerfG daher die Frage vorgelegt, ob es mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar ist, dass der Gesetzgeber den Anspruch auf Unterkunftskosten durch die Norm begrenzt, ohne nähere Bestimmungen darüber getroffen zu haben, unter welchen Umständen von unangemessenen Aufwendungen auszugehen ist. Der Gesetzgeber dürfe in Fragen der Existenzsicherung die konkrete Ausgestaltung des Anspruchs nicht an Verwaltung oder Gerichte delegieren. Der lesenswerte, sehr lange Beschluss ist zu finden unter http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display Urteil_neu.asp?rowguid={369B1201-C0D14188-8355-56DC87B167A1}. Keine Unterkunft: Wohnwagen ohne Strom und Wasser Das SG Braunschweig hat einem Hilfebedürftigen eine Wohnungserstausstattung (u. a. Gaskocher, Waschmaschine, Beleuchtung, Radio, Fernseher, Solaranlage) für seinen Wohnwagen verwehrt. Voraussetzung einer Wohnung gemäß § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB II sei, dass die Unterkunft geeignet ist, vor den Unbilden des Wetters zu schützen und eine gewisse Privatsphäre zu gewährleisten. Ferner müsse die Befriedigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse (z.B. Essen, Trinken, Schlafen) auf Dauer ermöglicht werden. Die Versorgung mit Wasser und Strom sei am Abstellplatz jedoch nicht gewährleistet. (SG Braunschweig, Gerichtsbescheid vom 26.01.2015 - S 44 AS 3530/14). Marc Meyer NEBENKOSTEN: GUT BERATEN MIT MHM Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 21 Checken Sie Ihre Abrechnung Heizkosten: Endlich mal eine gute Nachricht Zwar haben erst wenige Mieter die Heizkostenabrechnungen für 2014 erhalten, aber ein Mieter aus dem Schanzenviertel kann sich schon freuen. Seine Kosten für Heizung und Warmwasser sind gegenüber der Abrechnung 2013 deutlich, um etwa 20 Prozent gesunken, obwohl sein Verbrauchsverhalten sich kaum geändert hat. Seine Nachzahlung beläuft sich nur noch auf 87 Euro und nicht auf 390 Euro wie in 2013. Bei näherem Hinsehen stellt sich in der Beratung heraus, dass die Brennstoffkosten deutlich gesunken sind. Dabei wirkt sich der Preisverfall beim Heizöl nur gering aus, denn der Heizölpreis ist nach einer Stagnationsphase in 2013 erst seit Dezember 2014 und aktuell anhaltend abgestürzt. Dieser Preisverfall wird die Heizkosten für 2015 deutlich senken. Die erfreulich niedrigen Heizkosten 2014 haben einen anderen Grund. 2014 war eines der wärmsten Jahre nach Aufzeichnung der Wetterdaten. Gegenüber 2013 war es nach den Daten des Deutschen Wetterdienstes für Hamburg in 2014 etwa 17 Prozent wärmer. Wahrscheinlich ist der Temperaturanstieg auf den Klimawandel zurückzuführen. Schön, dass es neben diesem bedrohlichen Vorgang auch eine erfreuliche Nebenwirkung gibt. Regenwassergebühr: Was ist denn das noch mal? Haben die sich schon wieder eine neue Gebühr ausgedacht? Das fragte sich eine Mieterin aus Barmbek, die in ihrer Betriebskostenabrechnungen 2013 ganze 37 Euro dafür zahlen soll. In der Beratung konnte allerdings Beruhigendes dazu erläutert werden. Was nach oberflächlicher Betrachtung wie eine zusätzliche Kostenbelastung aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als kostenneutral. Ursache ist die Umstrukturierung Achim Woens, MhM-Experte für Heiz- und Betriebskosten der Sielbenutzungsgebühr ab Mai 2012 in je einen Anteil für Schmutzwasser und einen für Regenwasser. Während das Schmutzwasser aus den Haushalten in das Abwassernetz fließt, kommt das Regenwasser (oder auch Niederschlagswasser) von den Dächern und anderen versiegelten Flächen. Dieser Anteil wird mit Euro 0,67 pro Quadratmeter Dachund Hof-Fläche berechnet. Dafür sinkt die bisherige – nach Menge des verbrauchten Frischwasser berechnete - Sielgebühr von Euro 2,67/m³ auf Euro 2,09/m³. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Größe des Grundstücks und dem Grad der Versiegelung. Dabei wurde bei der Einführung dieser Gebühr auf Kostenneutralität geachtet. Auf die gesamte Stadt bezogen entspricht die Summe der Regenwassergebühr der gesunkenen Abwassergebühr. Aber nicht für jeden Kunden von Hamburg Wasser geht das Plus-MinusNull auf. Mieter, deren Wohnung in einem Haus auf einem Grundstück mit großen Gartenflächen liegt, zahlen nun deutlich weniger. Denn bei einem Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnraummietverhältnis Keine Verwaltungskosten Eine Wohngemeinschaft aus Winterhude war Anfang 2013 in die Wohnung eines Eigentümers eingezogen, der diese Wohnung zur Kapitalanlage und Vermietung gerade erworben hatte. Ende 2014 lag die erste Heiz- und Betriebskostenabrechnung im Briefkasten. Trotz durchschnittlicher Verbräuche von Wasser und Heizenergie lagen die abgerechneten Kosten weit über den vereinbarten Vorauszahlungen. Die der Abrechnung beigelegte Verwalterabrechnung für die Eigentümergemeinschaft machte einen ordentlichen Eindruck und rechnerisch war nach dem ausgiebigen Einsatz eines Taschenrechners auch nichts auszusetzen. Aber die Beraterin bei Mieter helfen Mietern sah den Fehler auf den ersten Blick. Der Eigentümer hatte die nicht umlagefähigen Kostenanteile für die Verwaltung der Wohnung, die Instandhaltungsrücklage und anderes auf die Mieter abgewälzt. Bei der sehr großen Wohnung waren das immerhin 846,30 Euro. Aber in § 1 Abs. 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) wird die Umlage von Verwaltungs- und Instandhaltungskosten definitiv ausgeschlossen. Die Mieter konnten diese Kostenanteile in Abzug bringen und brauchten nur noch eine sehr geringe Nachzahlung zu leisten. Mietparteien, 1.400 m³ Wasserverbrauch, 435 m² Dachfläche und 200 m² versiegelter Hoffläche sinken die Sielgebühren um etwa 1.000 Euro. Die neue Gebühr fällt allerdings nur in Höhe von etwa 500 Euro an. Das macht eine jährliche Ersparnis von etwa 50 Euro pro Mietpartei. Ganz anders dagegen für ein großes Einkaufszentrum mit riesiger Dachfläche und umfangreichem Parkplatzangebot. Hier können durchaus mehr als 2.000 Euro im Jahr dazu kommen. Mieter, deren Wohnung Teil einer solchen Gewerbefläche ist, sollten genau prüfen, welcher Anteil der neuen Gebühr auf die Wohnung umgelegt werden kann. Mieter, die einen Direktvertrag mit den Hamburger Wasserwerken haben, sollten beachten, dass die Regenwassergebühr zukünftig in der Betriebskostenabrechnung nach Flächenanteil abgerechnet wird. Dafür sinken dann aber auch in der eigenen Rechnung der Wasserwerke die Sielgebühren. Ob der umweltpolitische Grundgedanke, den Versiegelungsgrad der Grundstücke in Hamburg zurückzudrängen, dadurch befördert wird, muss sich noch zeigen. Wohngeldreform soll 2016 kommen Das Wohngeld soll nach sieben Jahren endlich steigen und an die Entwicklung der Einkommen und Mieten angepasst werden. Eigentlich war das schon von der Bundesregierung für den 1. Juli 2014 vorgesehen, wurde dann aber verschoben. Neben der Anpassung der sogenannten Tabellenwerte um durchschnittlich 39 Prozent sollen ebenfalls die Miethöchstbeträge – regional gestaffelt – angehoben werden. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld überhaupt bezuschusst wird. Dem Mietenniveau der Hansestadt soll Rechnung getragen werden, indem Hamburg in die teuerste Mietenstufe VI eingeordnet wird statt wie bisher in Stufe V. In Stufe VI werden die Miethöchstbeträge um 27 Prozent angehoben. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit (BMUB) will mit der Reform vor allem Familien, Alleinerziehende und Rentner unterstützen. Mit der Wohngelderhöhung sollen ab Januar 2016 rund. 90.000 Haushalte unterstützt werden, damit sie ohne Grundsicherung auskommen können. Auch der Alleinerziehendenfreibetrag soll von 600 auf 1.320 Euro im Jahr für ein Kind unter 12 Jahren angehoben werden. Bleibt die Forderung nach einer regelmäßigen Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Preisentwicklung, damit Wohngeldempfänger nicht wieder sieben Jahre darauf warten müssen. Karin Aßmus 22 Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 GÄNGEVIERTEL N E U E M I T T E A LT O N A In Arbeit Noch ist nicht mehr zu sehen als Sandhaufen auf viel Fläche. Aber man weiß, hier entsteht der neue Stadtteil, die Neue Mitte Altona, mit 1.600 Wohnungen. Die Erschließungsarbeiten für den 1. Bauabschnitt sollen Mitte dieses Jahres beendet sein, dann kann mit dem Wohnungsbau begonnen werden. 20 Prozent der Fläche wurde an Baugemeinschaften mit phantasievollen Namen wie Moewe Altonah, Villekulla, Zugvögel und Flickwerk vergeben. Auf der übrigen Fläche entstehen Eigentums-, Miet- und öffentlich geförderte Wohnungen im Dritteil-Mix sowie ein großer Stadtteilpark. Wie die Häuser schließlich aussehen, darüber entscheiden Hochbauwettbewerbe. Klar ist mittlerweile auch, dass der Altonaer Fernbahnhof nach Diebsteich verlegt wird. Damit ist der Weg frei für den 2. Bauabschnitt und weitere 1.900 Wohnungen. ABRISS AM ELISABETHGEHÖLZ 122 Wohnungen müssen 102 neuen Wohnungen weichen Am Ende hat alles nichts genutzt. Der Runde Tisch aus Vertretern der Eigentümerin, der Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft vhw, der Mieterinitiative ‚Rettet Elisa‘, dem Berater der Ini dem Architekten Joachim Reinig, dem Architekturbüro und Fraktionsmitgliedern des Bezirks Mitte erwies sich als Farce einer Mieter- Selbstverwaltung nur auf Anweisung? Eine große Überraschung war es tatsächlich nicht, es brodelte seit Monaten. In der Dezembersitzung des Sanierungsbeirates beklagten sich Vertreter der Genossenschaft bereits darüber, dass Baumaßnahmen durchgeführt wurden, die so nicht akzeptabel oder gar gewünscht waren. Die öffentlich geförderte Modernisierung im Gängeviertel sieht hübsch gemalte Treppenhäuser und gedämmte Wände vor; vieles in einem Standard, der seit langem in der Kritik ist. Als im Januar 2015 die ersten Mieter_innen in das Kupferdiebe-Haus einziehen und Verträge mit der Steg ohne eine Verpflichtung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft abschließen sollten, war das Maß voll. Die Stadt verteidigt die Mietverträge mit dem Hinweis, der Fördervertrag mit der IFB (Investitions- und Förderbank) erlaube eine derartige Vertragsklausel Genossenschaftsbindung nicht. Die aber ist für die Genossenschaftler eine Grundvoraussetzung für ihre „Gängeviertel-Vision“. Das kreative Gängeviertel passt nicht in die Schublade der üblichen Verträge, die die Stadt abschließt. Um auf den Missstand aufmerksam zu machen und keine Tatsachen zu schaffen, die später nicht rückgängig gemacht werden können, kam es Anfang des Jahres zu dem Rücktritt aus dem Vorstand des Sanierungsbeirates und einem Planungsstopp. Die Stadt hatte ein Einsehen: drei neue Arbeitsgruppen sollen nun in dieser verfahrenen Situation Kompromisse finden. MhM unterstützt das Gängeviertel in der AG Selbstverwaltung und Genossenschaftsbindung. Christiane Hollander VIKTORIA-KASERNE Von Fux-Genossenschaft gekauft Die Odyssee der Mitglieder vom Frappant e. V. hat ein Ende gefunden. Die mitgegründete Genossenschaft Fux e. G. hat das Gelände der Viktoria-Kaserne gekauft. Nachdem die Künstlerinnen und Künstler das Frappant in der Großen Bergstraße verlassen mussten, um dem neuen IKEA-Bau Platz zu machen, wurde ihnen die Viktoria-Kaserne in Altona-Altstadt zugewiesen. Eine Förderung durch die Kulturbehörde machte es in den ersten Jahren möglich, die geforderte Miete zu zahlen. Doch die Förderung wurde zurückgenommen und die Stadt drängte darauf, dass der Verein einen Gesamtmietvertrag oder einen Kaufvertrag über das Gelände abschließen sollte. Der Kaufpreis schien zunächst astronomisch hoch und nicht finanzierbar. Nach vielen Verhandlungen und Diskussionen, an denen auch MhM beratend beteiligt war, einigte man sich schließlich darauf, andere mit ins Boot zu holen. Da passte es gut, dass die Aktivistinnen und Aktivisten von Lux & Consorten gerade auf der Suche nach einer neuen Bleibe waren. So schlossen sich Frappant e.V. und Lux & Consorten zu einer Genossenschaft namens Fux e. G. zusammen. Nach langen und harten Verhandlungen gelang es der Gruppe, die Viktoria-Kaserne zu kaufen und Fördergelder aus der Kulturbehörde zu akquirieren. MhM wünscht viel Glück und gutes Gelingen! Christiane Hollander beteiligung. Der Denkmalschutz blieb, weil uninteressiert, wirkungslos; die zahlreichen bewundernswerten Aktivitäten und Aktionen der Mieterinitiative waren vergeblich. Selbst ein in letzter Minute gefundener Kaufinteressent konnte die vhw nicht mehr umstimmen. Im März 2015 rückten die Bagger an und begannen mit dem Abriss des historischen Backsteinensembles aus der Schumacherzeit am Chapeaurouge- und Curtiusweg sowie in der Straße Am Elisabethgehölz. Einzig Senatorin Blankau von der Stadtentwicklungsbehörde konnte frohlocken. Die Neubaustatistik des Senats bekommt Zuwachs, 102 mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen werden neu errichtet. Dass aber 122 überwiegend kleine Wohnungen dafür zerstört werden müssen, taucht in der Neubaustatistik nicht auf. Eine bittere Erfolgsmeldung. Karin Aßmus MHM-SERVICE Mietraum2 | Nr. 1 | Mai 2015 23 MhM-Serviceangebote und Extras Neben der Mietrechtsberatung bietet Mieter helfen Mietern in der Zentrale in der Bartelsstraße 30 im Schanzenviertel weitere Beratungen zu speziellen Themen an. Außerdem vermitteln wir Ihnen gerne Experten für weitere wohnungsbegleitende Hilfen und Unterstützung. Rufen Sie uns einfach an: Tel. 431 39 40 Renovierungssprechstunde Lassen Sie in der Renovierungssprechstunde rechtzeitig vor Auszug klären, ob und ggf. wie viel Sie renovieren müssen. Mittwochs von 15.00 bis 16.00 Uhr in der MhM-Zentrale. Wohnen unter Hartz IV Wird Ihnen die Übernahme Ihrer Wohnkosten verweigert oder wollen Sie wissen, was Ihnen zusteht? Beratung zu diesem Thema erhalten Sie jeden Mittwoch 14.30 bis 15.30 Uhr (ohne Voranmeldung) in der MhM-Zentrale. MhM-Mitglieder können sich mittwochs von 15.30 bis 16.00 Uhr auch telefonisch beraten zu lassen. Hausgemeinschaftsberatung Viele Mieter wissen, dass sich gemeinsam mit Nachbarn mehr erreichen lässt. Wenn es um Modernisierung, Umwandlung, Abriss, Mängel und Betriebskosten geht, sind in der Regel alle Bewohner eines Hauses betroffen. MhM organisiert für und mit betroffenen Mietern Hausversammlungen vor Ort oder in unserer Zentrale. Wir informieren Mieter und klären über Rechte auf. Rufen Sie doch gleich an. Christian Bluhm, Tel: 431 394 17 Kautionszinsen berechnen Wie viele Zinsen Ihre Kaution Ihnen bisher gebracht hat, können Sie bei MhM kostenlos berechnen lassen. Wohngeldberatung Haben Sie Fragen zur Berechnung Ihres Wohngeldanspruches, lassen Sie sich bitte einen Termin geben. Nachbarschaftsprobleme Eine Konfliktberatung (Mediation) bietet professionelle Hilfe und Unterstützung bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten. Sie können wählen, ob Sie sich allein beraten lassen oder gemeinsam mit dem Nachbarn eine Lösung suchen wollen. Wohnungsrückgabe begleiten Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Rückgabe Ihrer Wohnung befürchten, empfehlen wir die Einschaltung unserer Fachleute. Dieser Service kostet 38 Euro pro Stunde zuzüglich Fahrtzeit und Materialkosten. Wohnung ausmessen fläche Ihrer Wohnung ausmessen lassen. Die Gesamtkosten sind abhängig vom Zeitaufwand für die Berechnung und vom Anfahrtsweg. Wenden Sie sich bitte an Regine Bracht, Tel. 46 00 78 30. Neue Gesichter bei MhM Erste Hilfe bei Schimmelpilz Haben Sie Feuchtigkeit in Ihrer Wohnung, empfehlen wir eine Überprüfung durch unseren Fachmann. Dieser Service kostet 45 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, Fahrtzeit und Materialkosten. Hartz IV Sozialbehörde zahlt MhM-Beitrag Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten und Probleme mit Ihrem Vermieter haben, dann übernimmt die Sozialbehörde Ihren Mietervereins-Mitgliedsbeitrag für ein Jahr. Schildern Sie dem Sachbearbeiter im Jobcenter bzw. beim Grundsicherungs- und Sozialamt zunächst Ihr mietrechtliches Problem. Sie erhalten unter bestimmten Bedingungen eine Bescheinigung für die Kostenübernahme. Diese Bescheinigung ist die Voraussetzung dafür, dass Sie sich kostenlos bei Mieter helfen Mietern beraten lassen können. Für 45 Euro plus Mehrwertsteuer pro Stunde können Sie die Wohn- IMPRESSUM Alexander Münch, l‘homme avec la moustache. Alexander, kurz Ekki, arbeitet seit einigen Monaten am Empfang und Telefon in der Zentrale von MhM. Seit er in seiner Heimat den Weltmeister im Zwirbelbart getroffen hat, wollte er auch so eine Gesichtsverzierung. Ja, wir sind tolerant und schätzen modische Extravaganzen. Ekki kann russisch verstehen, seine ersten Lebensjahre verbrachte er in Kasachstan, dann verschlug es ihn mit seiner Familie nach Singen am Hohentwiel (Vulkan!) am Bodensee. Dort gibt es Schlösser und Burgen und das Hohentwielfestival vom 16.–25.7. mit u.a. der Punkikone Patti Smith. Ekki kam nach Hamburg zum Studieren, Platten auflegen und für die Horizonterweiterung. Er fiebert leidenschaftlich für seinen Lieblingsclub Bayern München. Ja, wir sind tolerant und 2. in der anderen Liga. High5 Ekki! Julia Fischer MhM - Hamburger Mieterverein e.V. Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg Tel.: 040 / 431 39 40 Fax: 040 / 43 13 94 44 www.mhmhamburg.de [email protected] SEPA-Lastschriftmandat VERANTWORTL. REDAKTEURIN Karin Aßmus Mandatsreferenz-Nr. Gläubiger-IdNr. DE21 MHM0 0000 0973 67 REDAKTION Ich ermächtige Mieter helfen Mietern · Hamburger Mieterverein e. V. · Bartelsstraße 30 · 20357 Hamburg, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Mieter helfen Mietern auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. AUTORINNEN Hinweis Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Andree Lagemann, Eve Raatschen, Sylvia Sonnemann Julia Fischer, Rainer Link, Marc Meyer, Sabine Weis, Achim Woens FOTOS MhM, Henning Scholz, f & w, fördern und wohnen, fotoalia, Foto Seite 4: Heike Günther LAYOUT spiegel grafik_raum_konzept Name und Vorname (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer DRUCK OML, Billhorner Deich 126, 20539 Hamburg Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. ABONNEMENT €10 pro Jahr REDAKTIONSSCHLUSS für Nr. 2/2015 ist der 19.10.2015 PLZ und Wohnort Kreditinstitut (Name) D E IBAN Ort, Datum und Unterschrift BIC Bitte ausgefüllt senden an: Mieter helfen Mietern · Bartelsstraße 30 · 20357 Hamburg HERAUSGEBER Adressenänderung bitte sofort mitteilen! Bartelsstraße 30 20357 Hamburg Tel 040 - 431 39 40 Fax 040 - 431 394 4 4 www.mhmhamburg.de e-mail: [email protected] Über 40 Juristen beraten Sie bei Ihren mietrechtlichen Fragen und Problemen. Offene Beratung In der Zentrale im Schanzenviertel und in weiteren Stadtteilen – ohne Anmeldung! Kommen Sie einfach vorbei und besprechen Ihre Frage mit uns – auch wenn Sie noch nicht Mitglied sind – Sie können direkt vor Ort beitreten und werden sofort beraten. Rechtstelefon Für kleinere Rechtsfragen zu Ihrem Mietverhältnis. Rufen Sie uns zu den unten angegebenen Zeiten an und sprechen Sie mit einem Juristen. Bitte Mitgliedsnummer bereit halten. Einzeltermin Für komplexere Mietrechtsprobleme, die Zeit brauchen, übernehmen wir Ihre außergerichtliche Vertretung. Vereinbaren Sie einen Termin. Wir besprechen in Ruhe alle Facetten Ihres Problems und übernehmen, wenn nötig, den Schriftwechsel mit Ihrem Vermieter. MhM-Zentrale 040 - 431 39 40 montags – donnerstags freitags 9.00 – 13.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr 9.00 – 13.00 Uhr Rechtstelefon 040 - 431 394 77 montags – donnerstags montags freitags Beratungsstellen SCHANZENVIERTEL (ZENTRALE) Bartelsstraße 30 (U/S-Bahnhof Sternschanze) montags dienstags donnerstags freitags NEU Nebenkostenberatung montags & donnerstags freitags 16.00 – 17.00 Uhr 10.00 – 12.00 Uhr Wohnen unter Hartz IV mittwochs 14.30 – 15.30 Uhr Renovierungssprechstunde mittwochs 15.00 – 16.00 Uhr BARMBEK Poppenhusenstraße 1 BS-Barmbek mittwochs EIDELSTEDT Alte Elbgaustraße 12 Eidelstedter Bürgerhaus dienstags 17.00 – 18.00 Uhr 16.00 – 19.00 Uhr 16.00 – 17.00 Uhr 16.00 – 19.00 Uhr 10.00 – 12.00 Uhr LANGENHORN Tangstedter Landstraße 41 Bürgerhaus Langenhorn Raum 4, 1. Stock montags 15.00 – 17.00 Uhr ST. PAULI Hein-Köllisch-Platz 12 Kölibri, GWA mittwochs 16.00 – 17.00 Uhr OTTENSEN 14.30 – 16.30 Uhr EIMSBÜTTEL Doormannsweg 12 Hamburg-Haus Eimsbüttel, Raum 12 dienstags 12.00 – 13.00 Uhr Telemanstraße 24 Wohnprojekt mittwochs 18.00 – 19.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr 10.00 – 12.00 Uhr Mieter 10.00 helfen –Mietern | Beitrittserklärung, DIN A6, 2-Seiter 12.00 Uhr Rothestraße 48 in der Motte dienstags 16.30 – 18.00 Uhr mittwochs 12.00 – 13.00 Uhr STEILSHOOP Schreyerring 27 Das Café dienstags 17.00 – 18.00 Uhr WANDSBEK Schloßstraße 60 Bezirksamt Wandsbek, Raum 300 donnerstags 16.00 – 17.00 Uhr WILHELMSBURG Wilhelm-Strauß-Weg 2 Bücherhalle Kirchdorf donnerstags 16.00 – 17.00 Uhr Beitrittserklärung Mieter helfen Mietern · Hamburger Mieterverein e. V. · www.mhmhamburg.de WINTERHUDE Name Vorname Straße, Hausnr. Geburtsdatum PLZ, Wohnort Telefon E-Mail Meine E-Mail-Adresse darf verwendet werden für den MhM-Newsletter, die Mitgliederzeitung als PDF-Dokument, den Schriftverkehr zur Mitgliedschaft. Ich erkenne die Satzung des Vereins an und verpflichte mich, die festgesetzten Beiträge zu zahlen. Unterschrift Unterschrift Ort und Datum Mitgliedsdaten werden vertraulich behandelt und für die interne Verwaltung elektronisch gespeichert. Die Namen der prozesskostenversicherten Mitglieder werden an die Rechtsschutzversicherung übermittelt. Mitgliedschaft mit Prozesskostenschutz gemäß Infoblatt Moorfurthweg 9e Goldbekhaus donnerstags 18.30 – 19.30 Uhr Mitgliedschaft ohne Prozesskostenschutz Jährlicher Mitgliedsbeitrag bei Mieter helfen Mietern ohne Prozesskostenschutz Jahresbeitrag 60 Euro mit Prozesskostenschutz Jahresbeitrag 87 Euro
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