Bescheinigung zur Vorlage bei der deutschen Steuerbehörde für Zwecke der Steuerentlastung gemäß § 32 Absatz 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) – Antragstellerin (Teil 1) – Name der Gesellschaft: ____________________________________________________ Adresse: ____________________________________________________ Steuernummer/ID-Nr.: ____________________________________________________ Steuerjahr: ____________________________________________________ Hiermit wird bescheinigt, dass die oben genannte Gesellschaft I. II. III. 1 2 ☐ ihren Sitz in ___________________ (und) 1 2 ☐ den Ort der Geschäftsleitung in ___________________ hat und nach ___________________3 der unbeschränkten Besteuerung des Einkommens und Vermögens in ___________________2 unterliegt ohne von dieser befreit zu sein sowie tatsächlich Empfängerin der in den Anlagen aufgeführten Kapitalerträge ist und diese für steuerliche Zwecke keiner anderen Person zugerechnet werden. Ort, Datum _____________________________ 1 Unterschrift Siegel der Steuerbehörde _____________________________ Zutreffendes bitte ankreuzen. Bitte den entsprechenden Staat eintragen. 3 Bitte die nationale Norm für die Besteuerung des Einkommens und Vermögens der Antragstellerin angeben. 2 Bescheinigung zur Vorlage bei der deutschen Steuerbehörde für Zwecke der Steuerentlastung gemäß § 32 Absatz 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) – Antragstellerin (Teil 2) – Name der Gesellschaft: ____________________________________________________ Adresse: ____________________________________________________ Steuernummer/ID-Nr.: ____________________________________________________ Steuerjahr: ____________________________________________________ Hiermit wird für die in der Tabelle aufgeführten Kapitalerträge bescheinigt, dass bei der oben genannten Gesellschaft oder bei folgenden an dieser unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gesellschaftern _____________________________________________________________ _________________________________________________________________________, die in ___________________1 steuerlich ansässig sind, die deutsche Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag in nachfolgend genannte Höhe2 - auf die Steuerschuld vom Einkommen und Vermögen angerechnet3, - bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen3 oder - im Rahmen eines Anrechnungsvortrags in andere Besteuerungszeiträume vorgetragen3 wurde. lfd. Nr. ISIN / WKNR Stück zahl Art des Kapital vermögens; Name und Sitz des Schuldners Zeit punkt des Zuflusses der Erträge Brutto zufluss Bescheinigte Kapitalertrag steuer; bescheinigter Solidaritäts zuschlag Davon angerechnet, abgezogen oder vorgetragen 1 2 3 4 5 Ort, Datum _____________________________ 1 Unterschrift Siegel der Steuerbehörde _____________________________ Bitte den entsprechenden Staat eintragen. Für unmittelbar oder mittelbar an der Gesellschaft beteiligte Gesellschafter, die in einem anderen Staat als die Antragstellerin steuerlich ansässig sind, ist eine gesonderte Bescheinigung (Bescheinigung zur Vorlage bei der deutschen Steuerbehörde - Beteiligter im anderen Staat - ) vorzulegen. 2 vgl. Tabellenspalte „davon angerechnet, abgezogen oder vorgetragen“ 3 Bitte beachten Sie die Begriffsdefinitionen. Erläuterungen: Die Bescheinigung zur Vorlage bei der deutschen Steuerbehörde – Antragstellerin (Teil 2) – ist auf maximal fünf Dividendenzuflüsse pro Kalenderjahr beschränkt. Sollten mehr als fünf Ertragszuflüsse bescheinigt werden, ist eine weitere Bescheinigung zur Vorlage bei der deutschen Steuerbehörde – Antragstellerin (Teil 2) – auszufüllen und zu siegeln. Begriffsdefinitionen: Anrechnung von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Sinne dieser Bescheinigung bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer und/oder der Solidaritätszuschlag bei der Festsetzung der nationalen Steuer vom Einkommen und Vermögen im Ansässigkeitsstaat in voller oder auch nur anteiliger Höhe steuermindernd berücksichtigt werden. Abziehen von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Sinne dieser Bescheinigung bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer und/oder der Solidaritätszuschlag bereits im Rahmen der steuerlichen Einkünfteermittlung im Ansässigkeitsstaat in voller oder auch nur anteiliger Höhe berücksichtigt werden. Vortragen von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Sinne dieser Bescheinigung bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer und/oder der Solidaritätszuschlag für eine spätere steuermindernde Anrechnung auf die nationale Steuer vom Einkommen und Vermögen im Ansässigkeitsstaat festgestellt und in voller oder auch nur anteiliger Höhe vorgetragen werden darf. Bescheinigung zur Vorlage bei der deutschen Steuerbehörde für Zwecke der Steuerentlastung gemäß § 32 Absatz 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) – unmittelbar oder mittelbar Beteiligter im anderen Staat – Tatsächliche Empfängerin für das Steuerjahr ________ der unten aufgeführten Kapitalerträgen ist die folgende Gesellschaft:1 __________________________________________________________________________ An dieser Gesellschaft ist der nachfolgende Beteiligte unmittelbar / mittelbar2 beteiligt: Name: ____________________________________________________________ Adresse: ____________________________________________________________ Steuer-/ID-Nr.: ____________________________________________________________ Hiermit wird bescheinigt, dass für die in der Tabelle aufgeführten Kapitalerträge bei dem oben genannten Beteiligten die deutsche Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag in nachfolgend genannte Höhe3 - auf die Steuerschuld vom Einkommen und Vermögen angerechnet, - bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen oder - im Rahmen eines Anrechnungsvortrags in andere Besteuerungszeiträume vorgetragen wurde. lfd. Nr. ISIN / WKNR Stück zahl Art des Kapital vermögens; Name und Sitz des Schuldners Zeit punkt des Zuflusses der Erträge Brutto zufluss Bescheinigte Kapitalertrag steuer; bescheinigter Solidaritäts zuschlag Davon angerechnet, abgezogen oder vorgetragen 1 2 3 4 5 Ort, Datum _____________________________ 1 Unterschrift Siegel der Steuerbehörde Bitte Name und Anschrift der Antragstellerin eintragen. Unzutreffendes bitte streichen. 3 vgl. Tabellenspalte „davon angerechnet, abgezogen oder vorgetragen“ 2 _____________________________ Erläuterungen: Die Bescheinigung zur Vorlage bei der deutschen Steuerbehörde – unmittelbar oder mittelbar Beteiligter im anderen Staat – ist auf maximal fünf Dividendenzuflüsse pro Kalenderjahr beschränkt. Sollten mehr als fünf Ertragszuflüsse bescheinigt werden, ist eine weitere Bescheinigung zur Vorlage bei der deutschen Steuerbehörde – unmittelbar oder mittelbar Beteiligter im anderen Staat – auszufüllen und zu siegeln. Begriffsdefinitionen: Anrechnung von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Sinne dieser Bescheinigung bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer und/oder der Solidaritätszuschlag bei der Festsetzung der nationalen Steuer vom Einkommen und Vermögen im Ansässigkeitsstaat in voller oder auch nur anteiliger Höhe steuermindernd berücksichtigt werden. Abziehen von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Sinne dieser Bescheinigung bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer und/oder der Solidaritätszuschlag bereits im Rahmen der steuerlichen Einkünfteermittlung im Ansässigkeitsstaat in voller oder auch nur anteiliger Höhe berücksichtigt werden. Vortragen von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Sinne dieser Bescheinigung bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer und/oder der Solidaritätszuschlag für eine spätere steuermindernde Anrechnung auf die nationale Steuer vom Einkommen und Vermögen im Ansässigkeitsstaat festgestellt und in voller oder auch nur anteiliger Höhe vorgetragen werden darf.
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