Bescheinigung zur Vorlage bei der deutschen Steuerbehörde für

Bescheinigung zur Vorlage bei der deutschen Steuerbehörde
für Zwecke der Steuerentlastung gemäß § 32 Absatz 5
Körperschaftsteuergesetz (KStG)
– Antragstellerin (Teil 1) –
Name der Gesellschaft: ____________________________________________________
Adresse:
____________________________________________________
Steuernummer/ID-Nr.:
____________________________________________________
Steuerjahr:
____________________________________________________
Hiermit wird bescheinigt, dass die oben genannte Gesellschaft
I.
II.
III.
1
2
☐ ihren Sitz in ___________________ (und)
1
2
☐ den Ort der Geschäftsleitung in ___________________
hat und
nach ___________________3 der unbeschränkten Besteuerung des Einkommens
und Vermögens in ___________________2 unterliegt ohne von dieser befreit zu sein
sowie
tatsächlich Empfängerin der in den Anlagen aufgeführten Kapitalerträge ist und diese
für steuerliche Zwecke keiner anderen Person zugerechnet werden.
Ort, Datum
_____________________________
1
Unterschrift
Siegel
der
Steuerbehörde
_____________________________
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Bitte den entsprechenden Staat eintragen.
3
Bitte die nationale Norm für die Besteuerung des Einkommens und Vermögens der Antragstellerin angeben.
2
Bescheinigung zur Vorlage bei der deutschen Steuerbehörde
für Zwecke der Steuerentlastung gemäß § 32 Absatz 5
Körperschaftsteuergesetz (KStG)
– Antragstellerin (Teil 2) –
Name der Gesellschaft: ____________________________________________________
Adresse:
____________________________________________________
Steuernummer/ID-Nr.:
____________________________________________________
Steuerjahr:
____________________________________________________
Hiermit wird für die in der Tabelle aufgeführten Kapitalerträge bescheinigt, dass bei der oben
genannten Gesellschaft oder bei folgenden an dieser unmittelbar oder mittelbar beteiligten
Gesellschaftern _____________________________________________________________
_________________________________________________________________________,
die in ___________________1 steuerlich ansässig sind, die deutsche Kapitalertragsteuer
und der Solidaritätszuschlag in nachfolgend genannte Höhe2
- auf die Steuerschuld vom Einkommen und Vermögen angerechnet3,
- bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen3 oder
- im Rahmen eines Anrechnungsvortrags in andere Besteuerungszeiträume
vorgetragen3 wurde.
lfd.
Nr.
ISIN /
WKNR
Stück­
zahl
Art des Kapital­
vermögens;
Name und Sitz
des Schuldners
Zeit­
punkt
des
Zuflusses
der
Erträge
Brutto­
zufluss
Bescheinigte
Kapitalertrag­
steuer;
bescheinigter
Solidaritäts­
zuschlag
Davon
angerechnet,
abgezogen
oder
vorgetragen
1
2
3
4
5
Ort, Datum
_____________________________
1
Unterschrift
Siegel
der
Steuerbehörde
_____________________________
Bitte den entsprechenden Staat eintragen. Für unmittelbar oder mittelbar an der Gesellschaft beteiligte Gesellschafter, die
in einem anderen Staat als die Antragstellerin steuerlich ansässig sind, ist eine gesonderte Bescheinigung (Bescheinigung
zur Vorlage bei der deutschen Steuerbehörde - Beteiligter im anderen Staat - ) vorzulegen.
2
vgl. Tabellenspalte „davon angerechnet, abgezogen oder vorgetragen“
3
Bitte beachten Sie die Begriffsdefinitionen.
Erläuterungen:
Die Bescheinigung zur Vorlage bei der deutschen Steuerbehörde – Antragstellerin (Teil 2) –
ist auf maximal fünf Dividendenzuflüsse pro Kalenderjahr beschränkt. Sollten mehr als fünf
Ertragszuflüsse bescheinigt werden, ist eine weitere Bescheinigung zur Vorlage bei der
deutschen Steuerbehörde – Antragstellerin (Teil 2) – auszufüllen und zu siegeln.
Begriffsdefinitionen:
Anrechnung von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Sinne dieser
Bescheinigung bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer und/oder der Solidaritätszuschlag bei
der Festsetzung der nationalen Steuer vom Einkommen und Vermögen im
Ansässigkeitsstaat in voller oder auch nur anteiliger Höhe steuermindernd
berücksichtigt werden.
Abziehen von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Sinne dieser
Bescheinigung bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer und/oder der Solidaritätszuschlag
bereits im Rahmen der steuerlichen Einkünfteermittlung im Ansässigkeitsstaat in voller
oder auch nur anteiliger Höhe berücksichtigt werden.
Vortragen von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Sinne dieser
Bescheinigung bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer und/oder der Solidaritätszuschlag für
eine spätere steuermindernde Anrechnung auf die nationale Steuer vom Einkommen und
Vermögen im Ansässigkeitsstaat festgestellt und in voller oder auch nur anteiliger Höhe
vorgetragen werden darf.
Bescheinigung zur Vorlage bei der deutschen Steuerbehörde
für Zwecke der Steuerentlastung gemäß § 32 Absatz 5
Körperschaftsteuergesetz (KStG)
– unmittelbar oder mittelbar Beteiligter im anderen Staat –
Tatsächliche Empfängerin für das Steuerjahr ________ der unten aufgeführten
Kapitalerträgen ist die folgende Gesellschaft:1
__________________________________________________________________________
An dieser Gesellschaft ist der nachfolgende Beteiligte unmittelbar / mittelbar2 beteiligt:
Name:
____________________________________________________________
Adresse:
____________________________________________________________
Steuer-/ID-Nr.:
____________________________________________________________
Hiermit wird bescheinigt, dass für die in der Tabelle aufgeführten Kapitalerträge bei dem
oben genannten Beteiligten die deutsche Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag in
nachfolgend genannte Höhe3
- auf die Steuerschuld vom Einkommen und Vermögen angerechnet,
- bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen oder
- im Rahmen eines Anrechnungsvortrags in andere Besteuerungszeiträume
vorgetragen wurde.
lfd.
Nr.
ISIN /
WKNR
Stück­
zahl
Art des Kapital­
vermögens;
Name und Sitz
des Schuldners
Zeit­
punkt
des
Zuflusses
der
Erträge
Brutto­
zufluss
Bescheinigte
Kapitalertrag­
steuer;
bescheinigter
Solidaritäts­
zuschlag
Davon
angerechnet,
abgezogen
oder
vorgetragen
1
2
3
4
5
Ort, Datum
_____________________________
1
Unterschrift
Siegel
der
Steuerbehörde
Bitte Name und Anschrift der Antragstellerin eintragen.
Unzutreffendes bitte streichen.
3
vgl. Tabellenspalte „davon angerechnet, abgezogen oder vorgetragen“
2
_____________________________
Erläuterungen:
Die Bescheinigung zur Vorlage bei der deutschen Steuerbehörde – unmittelbar oder
mittelbar Beteiligter im anderen Staat – ist auf maximal fünf Dividendenzuflüsse pro
Kalenderjahr beschränkt. Sollten mehr als fünf Ertragszuflüsse bescheinigt werden, ist eine
weitere Bescheinigung zur Vorlage bei der deutschen Steuerbehörde – unmittelbar oder
mittelbar Beteiligter im anderen Staat – auszufüllen und zu siegeln.
Begriffsdefinitionen:
Anrechnung von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Sinne dieser
Bescheinigung bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer und/oder der Solidaritätszuschlag bei
der Festsetzung der nationalen Steuer vom Einkommen und Vermögen im
Ansässigkeitsstaat in voller oder auch nur anteiliger Höhe steuermindernd
berücksichtigt werden.
Abziehen von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Sinne dieser
Bescheinigung bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer und/oder der Solidaritätszuschlag
bereits im Rahmen der steuerlichen Einkünfteermittlung im Ansässigkeitsstaat in voller
oder auch nur anteiliger Höhe berücksichtigt werden.
Vortragen von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Sinne dieser
Bescheinigung bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer und/oder der Solidaritätszuschlag für
eine spätere steuermindernde Anrechnung auf die nationale Steuer vom Einkommen und
Vermögen im Ansässigkeitsstaat festgestellt und in voller oder auch nur anteiliger Höhe
vorgetragen werden darf.