B 490067 VK-Hilfe Pflege.qxp_Layout 1 13.02.15 11:32 Seite 1 Dr . K l a r tex Dr. Klartext: Basis-Check Pflege t B 490067 VK-Hilfe Pflege.qxp_Layout 1 13.02.15 11:32 Seite 2 Der Pflegefall betrifft auch Angehörige. B 490067 VK-Hilfe Pflege.qxp_Layout 1 13.02.15 11:32 Seite 3 Risiko Pflegefall. Mehr als jeder Zweite wird zum Pflegefall. Erschreckende Zahlen: Etwa 50 Prozent der Männer und mehr als 70 Prozent der Frauen werden im Alter zu Pflegefällen. Die meisten Menschen kennen das Problem, oft aus der eigenen Familie: 쐽 Die Angst vor Pflegebedürftigkeit ist groß. 쐽 Die Notwendigkeit der Vorsorge wird erkannt. Gute Pflegeheime, qualifizierte Pflegekräfte und hochwertige Pflegeleistungen kosten viel Geld. Aber sie sind ihr Geld wert, vor allem in der Not des Pflegefalls. Demenzerkrankungen und Pflegebedürftigkeit bei alten Menschen* Männer Frauen dement + nicht pflegebedürftig dement + pflegebedürftig 4 dement + pflegebedürftig 25 % 3 24 % 42 % 29 % nicht dement + pflegebedürftig dement + nicht pflegebedürftig nicht dement + nicht pflegebedürftig 44 % 29 % nicht dement + nicht pflegebedürftig * in den Jahren 2005 bis 2009 Verstorbene nicht dement + pflegebedürftig Quelle: Versicherungskammer Bayern 60 Prozent der Männer und mehr als 70 Prozent der Frauen werden zu Pflegefällen. Dr. Klartext: „Fast jeder ist betroffen, entweder direkt oder durch Angehörige.“ 3 B 490067 VK-Hilfe Pflege.qxp_Layout 1 13.02.15 11:32 Seite 4 Hohe finanzielle Belastung: Pro Monat fehlen bis zu 1.800 Euro. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Kosten bei weitem nicht. Fast immer ergibt sich eine große Deckungslücke. Bei einer durchschnittlichen Pflegezeit von etwa drei Jahren kommen beträchtliche Summen zusammen. Zum Beispiel Pflegestufe 3, monatliche Deckungslücke 1.800 Euro: 3 Jahre Pflegezeit = 36 Monate x 1.800 Euro/Monat Versorgungslücke = 64.800 Euro Bundesdurchschnittliche Kosten für stationäre Pflege 3.450 Euro 3.000 Euro 2.500 Euro 1.838 Euro 1.670 Euro zu schließende Versorgungslücke 1.436 Euro 1.064 Euro Pflegestufe I 1.330 Euro Pflegestufe II 1.612 Euro maximale Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Pflegestufe III Quelle: Versicherungskammer Bayern Die Deckungslücke bei Pflegebedürftigen kann mehr als 1.800 Euro pro Monat betragen. 4 B 490067 VK-Hilfe Pflege.qxp_Layout 1 13.02.15 11:32 Seite 5 Wer zahlt die Pflegekosten? Betroffene und Angehörige. Wo kommt das Geld für die Pflege her? Pflegebedürftige Person Rente + Ersparnisse + Eigentum Sozialamt streckt vor Angehörige der pflegebedürftigen Person Regress Einkommen + Vermögen + Eigentum Die Kosten treffen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Nur wenige Menschen können sich vorstellen, welche Konsequenzen eine Deckungslücke ihrer Pflegeversicherung hat. Zwar streckt das Sozialamt die Kosten vor. Aber es holt sich das Geld zurück. Von der pflegebedürftigen Person oder von ihren Angehörigen. Mit oft dramatischen Konsequenzen: 쐽 Von der Rente bleibt nichts übrig. 쐽 Ersparnisse werden schnell aufgebraucht. 쐽 Immobilien müssen verkauft und die vertraute Umgebung verlassen werden. 쐽 Nahe Angehörige werden in Regresspflicht genommen und müssen zahlen. 쐽 Es droht Altersarmut. Dr. Klartext: „Das Sozialamt streckt die Kosten zwar vor, aber es holt sich jeden Cent zurück.“ 5 B 490067 VK-Hilfe Pflege.qxp_Layout 1 13.02.15 11:32 Seite 6 Häusliche Pflege wird besonders gefördert. . B 490067 VK-Hilfe Pflege.qxp_Layout 1 13.02.15 11:32 Seite 7 Was der Staat regelt. 1995 wurde die Pflegepflichtversicherung eingeführt. Seitdem wird das Thema immer wichtiger. Denn die Zahl der Pflegebedürftigen steigt durch den demografischen Wandel deutlich an. Vor allem, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre ins Rentenalter kommen. Auch 2015 gibt es eine Reihe gesetzlicher Neuerungen. Aktuelle Neuerungen 2015 쐽 Erhöhung der Leistungsbeträge um 4 Prozent 쐽 Verbesserung des Schlüssels für Betreuungskräfte in Pflegeheimen 쐽 Ausbau und flexiblere Kombinationsmöglichkeit von Unterstützungsleistungen 쐽 Erstmals Anspruch auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege in Pflegestufe 0 쐽 Einführung von neuen Betreuungs- und Entlastungsleistungen 쐽 Erhöhung des Zuschusses von Umbaumaßnahmen Neu ist auch die „Familienpflegezeit“ Ab 2015 wird die Pflege durch Angehörige besonders gefördert. Damit reagiert der Gesetzgeber darauf, dass Betreuungskräfte fehlen. Für Angehörige bedeutet das: 쐽 Pflegeunterstützungsgeld: bis zu 10 Arbeitstage Lohnersatzleistung bei Auszeit wegen akut aufgetretener Pflegesituation 쐽 Pflegezeit: bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung 쐽 Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate teilweise Freistellung 쐽 Kündigungsschutz, Gewährung zinsloser Darlehen Dr. Klartext: „Der Staat tut viel, aber es reicht nicht. Für die finanzielle Absicherung des Pflegefalles ist jeder selbst verantwortlich.“ 7 B 490067 VK-Hilfe Pflege.qxp_Layout 1 13.02.15 11:32 Seite 8 Je früher desto günstiger. B 490067 VK-Hilfe Pflege.qxp_Layout 1 13.02.15 11:32 Seite 9 So schließen Sie die Versorgungslücke. Wer privat vorsorgt, erhält Geld vom Staat. Die gute Nachricht: Der Pflegefall muss kein finanzieller Schicksalsschlag sein. 쐽 Bei der Förderpflege erhalten Sie 60 Euro vom Staat. So funktioniert Ihre private Pflegetagegeldversicherung: 쐽 Sie bestimmen selbst die Höhe Ihres Tagegeldes: zwischen 10 Euro und 150 Euro. Damit schließen Sie jede Versorgungslücke. 쐽 Ohne neue Gesundheitsprüfung steigt Ihr Tagessatz alle drei Jahre. 쐽 Sie entscheiden individuell, welche Pflegestufen Sie absichern möchten. 쐽 Sobald der Pflegefall eintritt, werden Sie beitragsfrei gestellt. 쐽 Keine Wartezeit: Sie erhalten Leistungen ab dem ersten Tag. 쐽 Sie erhalten das Pflegetagegeld auch im Ausland. Dr. Klartext: „Niemand muss sich dem Pflegefall hilflos ausliefern. Es gibt gute Lösungen.“ Rechenbeispiel Pflegeversicherung Abschlussalter 35 Jahre Kosten Pflegestufe 3 Gesetzliche Pflegeversicherung zahlt 3.200 Euro pro Monat 1.612 Euro Versorgungslücke 1.588 Euro Förderpflege (Beitrag 10 Euro + 5 Euro staatliche Förderung) Leistung 900 Euro Private Pflegeversicherung (Beitrag 19 Euro, 30 Euro Tagessatz) Leistung 900 Euro Ihr Guthaben, monatlich 222 Euro 9 B 490067 VK-Hilfe Pflege.qxp_Layout 1 13.02.15 11:32 Seite 10 Was außerdem auf Sie zukommt: Umbaumaßnahmen. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen leben zuhause. Ihr Alltag ist beschwerlich genug, doch meist wird er zusätzlich erschwert durch: 쐽 gefährliche Stolperschwellen 쐽 zu schmale Türen 쐽 unerreichbare Schränke 쐽 unüberwindliche Treppen Oft ist ein Umbau nötig und immer ist er eine große Erleichterung. Für die Pflegebedürftigen, aber auch für ihre Helfer. Das sollten Sie wissen: 쐽 Umbaumaßnahmen werden staatlich gefördert. 쐽 Mit einem Bausparvertrag kommen Sie schnell an Geld für den Umbau. Dr. Klartext: „Wer klug ist, baut vor. Zum Beispiel mit einem Bausparvertrag für eventuelle Umbaumaßnahmen.“ 10 B 490067 VK-Hilfe Pflege.qxp_Layout 1 13.02.15 11:32 Seite 11 Denken Sie an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Wer pflegebedürftig ist, ist deshalb noch lange nicht unmündig. Oft kann der Pflegebedürftige jedoch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Oder er kann seinen Willen nicht mehr äußern. Dafür ist Vorsorge zu treffen: 쐽 Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine vertraute Person dazu, den Pflegebedürftigen in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten. 쐽 Die Patientenverfügung hält den Willen des Pflegebedürftigen zu medizinischen oder lebensverlängernden Maßnahmen fest. Ihre Rechtsschutzversicherung garantiert, dass die Form stimmt. Nichts ist schlimmer als eine ungültige Patientenverfügung. Moderne Rechtschutztarife enthalten deshalb rechtssichere Vorlagen für Vollmachten und Patientenverfügungen. Das spart Geld und geht schnell: 쐽 Zugriff auf Mustervorlagen ohne Umwege, zum Beispiel per Download 쐽 Keine Anwalts- oder Notarkosten für Mustervorlagen 쐽 Experten zum Beispiel für Testamentsfragen oder Vermögensübertragungen Dr. Klartext: „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung müssen wasserdicht sein.“ Berufsunfähigkeit und Pflege. Jeder vierte Beschäftigte in Deutschland wird irgendwann von Berufsunfähigkeit betroffen. Durch Krankheit oder Unfall trifft es oft auch Jüngere. Und manchmal führt dies sogar zum Pflegefall. 25 % Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auch den Pflegefall abdecken: 쐽 Die Berufsunfähigkeitsleistungen erhalten Sie auch bei frühzeitig eintretender Pflegebedürftigkeit oder Demenz. 쐽 Die Pflegeleistung kann lebenslang vereinbart werden. Sie läuft nach Ende der Berufsunfähigkeitsleistungen weiter. 75 % Quelle: PKV-Verband Jeder Vierte wird von Berufsunfähigkeit betroffen. Dr. Klartext: „Achten Sie darauf, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung den Pflegefall einschließt.“ 11 B 490067 (02.15) B 490067 VK-Hilfe Pflege.qxp_Layout 1 13.02.15 11:32 Seite 12 Bayerische Beamten Versicherung AG Thomas-Dehler-Str. 25 | 81737 München T 089/6787-0 | F 089/6787-9150 diebayerische.de
© Copyright 2024 ExpyDoc