CIC CH Investmentgesellschaft mit variablem Kapital 14, boulevard Royal - L - 2449 LUXEMBURG R.C.S. Luxemburg B 75 914 (nachfolgend die „SICAV“) MITTEILUNG AN DIE AKTIONÄRE A. Änderungen betreffend „CIC CH – CONVERT BOND“, „CIC CH - SMALL & MID CAPS SWISS EQUITIES ACTIVE“ und „CIC CH - LARGE CAPS SWISS EQUITIES ACTIVE“ Die Aktionäre der Teilfonds „CIC CH – CONVERT BOND“, „CIC CH - SMALL & MID CAPS SWISS EQUITIES ACTIVE“ und „CIC CH - LARGE CAPS SWISS EQUITIES ACTIVE“ werden darüber informiert, dass der Verwaltungsrat der SICAV mit Wirkung zum 22. Dezember 2014 beschlossen hat, folgende Änderungen der Anlagepolitik vorzunehmen: • für den Teilfonds „CIC CH – CONVERT BOND“ den zweiten Absatz der Anlagepolitik wie folgt abzuändern: „Der Teilfonds kann im Übrigen bis zu 10% (vormals 30%) in Anteile von OGAW und/oder anderen OGA jedes Anlagetyps investiert sein (z.B. Anleihen, Aktien, …).“ • für den Teilfonds „CIC CH - LARGE CAPS SWISS EQUITIES ACTIVE“ den zweiten Absatz der Anlagepolitik wie folgt abzuändern: „Der Teilfonds zielt auf eine aktive Bewirtschaftung durch den systematischen Einsatz von Derivaten sowie strategischen und taktischen Modellen als Basis für die Investitionsentscheide der Anlagepositionen ab. Der Teilfonds legt mindestens 80% seines Nettovermögens in Unternehmen mit hoher Börsenkapitalisierung an. Die verbleibenden Vermögenswerte können in Aktien von Unternehmen mit geringer und mittlerer Börsenkapitalisierung angelegt werden.“ • für den Teilfonds „CIC CH - SMALL & MID CAPS SWISS EQUITIES ACTIVE“ den zweiten Absatz der Anlagepolitik wie folgt abzuändern: „Der Teilfonds zielt auf eine aktive Bewirtschaftung durch den systematischen Einsatz von Derivaten sowie strategischen und taktischen Modellen als Basis für die Investitionsentscheide der Anlagepositionen ab. Der Teilfonds umfasst Swiss Performance Index-Titel (SPI-Titel) und legt mindestens 80% seines Nettovermögens in Unternehmen mit geringer und mittlerer Börsenkapitalisierung an. Die verbleibenden Vermögenswerte können in Aktien von Unternehmen mit hoher Börsenkapitalisierung angelegt werden.“ Die vollständigen Anlagepolitiken der o.g. Teilfonds können im aktualisierten Verkaufsprospekt eingesehen werden. Vom 21. November 2014 bis zum 21. Dezember 2014 können Aktionäre der Teilfonds, die diesen Änderungen nicht zustimmen, die Rücknahme ihrer Aktien ohne Anwendung einer Rücknahmegebühr beantragen. B. Weitere Prospektänderungen 1. Gemäss Kapitel 11. „Beschreibung der Aktien, Rechte der Aktionäre und Ausschüttungspolitik“ werden zwei neue Aktienklassen angeboten: Aktien der Klasse I2: in EUR lautende thesaurierende Aktien, die sich ausschließlich an institutionelle Anleger im Sinne von Artikel 174(2) des Gesetzes von 2010 richten. Für diese Klasse gilt ein reduzierter Satz der Taxe d'abonnement von 0,01 %. Diese Aktienklasse verfolgt das Ziel, das Wechselkursrisiko gegenüber der Referenzwährung des Teilfonds abzusichern. Die SICAV kann jedoch nicht garantieren, dass das Wechselkursrisiko gegenüber der Referenzwährung des Teilfonds jederzeit vollständig abgesichert ist, und daher kann ein Restwechselkursrisiko nicht ausgeschlossen werden. Aktien der Klasse I3: in CHF lautende thesaurierende Aktien, die sich ausschließlich an institutionelle Anleger im Sinne von Artikel 174(2) des Gesetzes von 2010 richten. Für diese Klasse gilt ein reduzierter Satz der Taxe d'abonnement von 0,01 %. Diese Aktienklasse verfolgt das Ziel, das Wechselkursrisiko gegenüber der Referenzwährung des Teilfonds abzusichern. Die SICAV kann jedoch nicht garantieren, dass das Wechselkursrisiko gegenüber der Referenzwährung des Teilfonds jederzeit vollständig abgesichert ist, und daher kann ein Restwechselkursrisiko nicht ausgeschlossen werden. 2. In allen Teilfonds wurde betreffend „Zeichnungen, Rücknahmen und Umtausch von Aktien“ präzisiert, dass Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschanträge, welche bis 17.00 Uhr resp. bis 16.00 Uhr bei EUROPEAN FUND ADMINISTRATION an einem luxemburgischen Bankarbeitstag vor einem Bewertungstag eingehen, auf der Grundlage des Nettoinventarwerts von diesem Bewertungstag angenommen werden. 3. Der Teilfonds CIC CH - GOVERNMENTS BOND CHF und CIC CH - COPORATES BOND CHF reduzieren den Mindestbetrag für die Erstzeichnung der Aktienklasse I von CHF 1'000‘000 auf CHF 100‘000. 4. Der Teilfonds CIC CH – HIGH YIELDS BOND “CHF PRIMUS” führt die neue Aktienklasse I2 ein. Die Managementgebühr beträgt max. 0,75% p.a., bewertungstäglich berechnet auf der Basis des Nettovermögens der Aktienklasse. Der Mindestbetrag für die Erstzeichnung ist EUR 100.000. 5. Der Teilfonds CIC CH - COPORATE BOND EURO – SWISS FOCUS führt neu die Aktienklasse I ein. Die Managementgebühr beträgt max. 0,75% p.a., bewertungstäglich berechnet auf der Basis des Nettovermögens der Aktienklasse. Der Mindestbetrag für die Erstzeichnung ist EUR 100.000. 6. Der Teilfonds CIC CH – CONVERT BOND führt die Aktienklassen I und I3 ein. Für beide Aktienklassen beträgt die Managementgebühr max. 1% p.a., bewertungstäglich berechnet auf der Basis des Nettovermögens der Aktienklasse. Der Mindestbetrag für die Erstzeichnung ist EUR 100.000 für die Aktienklasse I und CHF 100.000 für die Aktienklasse I3. 7. Die Teilfonds CIC CH – LARGE CAPS SWISS EQUITIES ACTIVE und CIC CH – SMALL & MID CAPS SIWSS EQUITIES ACTIVE führen neu die Aktienklasse I ein. Die Managementgebühr beträgt max. 1% p.a., bewertungstäglich berechnet auf der Basis des Nettovermögens der Aktienklasse. Der Mindestbetrag für die Erstzeichnung ist CHF 100.000. Der Verkaufsprospekt mit der Satzung, die Jahres- und Halbjahresberichte, die wesentlichen Anleger informationen sowie die Änderungen im Wortlaut sind auf Anfrage beim Vertreter und der Zahlstelle in der Schweiz, Bank CIC (Schweiz) AG, Marktplatz 13, CH-4001 Basel, kostenlos erhältlich. 21. November 2014 Vertreter und Zahlstelle in der Schweiz: Bank CIC (Schweiz) AG
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