Lehrstuhl Prof. Dr. Becker-Eberhard Arbeitsgemeinschaft BGB I WS 2014/2015 Sachverhalt Fall 4 Fall 4 „Der Lottogewinn“ Ludmilla Ludwig (L) ist begeisterte Lottospielerin, kann aber wegen eines gebrochenen Beines das Haus nicht verlassen. Sie bittet daher ihre Freundin Elfriede Edel (E), den ausgefüllten Lottoschein zur Annahmestelle zu bringen und gibt ihr das nötige Geld. E erklärt sich damit einverstanden und macht sich auf den Weg zur Annahmestelle. Unterwegs trifft sie jedoch ihren alten Bekannten Alfred Arlt (A), der sie sogleich in das „Städtische Kaufhaus“ einlädt. A und E schwatzen bis in die Abendstunden, so dass E vergisst den Lottoschein abzugeben. In der darauf folgenden Ziehung hat L sechs Richtige. Kann L von E Schadenersatz verlangen?
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